OffizielleKammer-NachrichtenundInformationen ... · 3 Dezember2013 D i e s e p d f-D a t e i w u r...

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Hessen einen wirklichen Gewinn dar- stellten (siehe weitere Berichterstattung in dieser Ausgabe). Dipl.-Ing. Jochen Ludewig überbrachte im Anschluss das Grußwort des Kurato- 1 Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 12 / 2013. #6 Off izielle Kammer-Nachrichten und Informationen INHALT Mitgliederversammlung 1 HOAI im Spannungsfeld 3 Mitgliedsprojekte 4 Studienstiftung fördert 5 TIPP des Monats 6 Akademie 8 Erfolgreiche Vorstandsarbeit Dezember 2013 www.ingkh.de Er nannte auch weitere Projekte, wie die in Kürze zu erwartende Verlängerung der HPPVO sowie den gerade zur Mit- gliederversammlung ergangenen Erlass zur Vergabe von rechtskonformen Inge- nieurleistungen, die für die Ingenieure in Die 30. Mitgliederversammlung der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) fand am 08. November 2013 in der Handwerkskammer Wiesbaden statt. Auch in diesem Jahr sprach Dr. Stephan Bredt das Grußwort und überbrachte die guten Wünsche des hessischen Wirtschaftsministers. Er lobte ausdrücklich die hervor- ragende Zusammenarbeit und verwies darauf, dass sich die Novellierung der In- genieurgesetze trotz der Stolpersteine, die in diesem Jahr aufgetaucht seien, auf einem guten und sicheren Weg befinde. riums hessischer Ingenieurvereinigun- gen als dessen Vorsitzender. Er machte deutlich, dass es das Kuratorium erwirkt habe, die Verbände und Ingenieurverei- nigungen in Hessen und die Ingenieur- kammer näher zusammen zu bringen. Man habe es geschafft, sich nicht aus- einander dividieren zu lassen. Er forder- te für die Zukunft, diesen Schulter- schluss noch mehr mit Leben zu erfül- len. Es sei wichtig gegenüber der Politik, dass die Ingenieure mit einer Stimme sprächen, beispielsweise für die gemein- samen Themen HOAI und die Novellie- Blick auf das Podium – Vorstand und Geschäftsführung der IngKH. Kammerpräsident Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Udo F. Meißner berichtet über die Arbeit des Vorstandes. Sehr geehrtes Mitglied der Ingenieurkammer Hessen, wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten und erfolgreichen Start ins Jahr 2014. Ihre Ingenieurkammer Hessen

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Hessen einen wirklichen Gewinn dar-stellten (siehe weitere Berichterstattungin dieser Ausgabe).

Dipl.-Ing. Jochen Ludewig überbrachteim Anschluss das Grußwort des Kurato-

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Off izielle Kammer-Nachrichten und Informationen

INHALTMitgliederversammlung 1HOAI im Spannungsfeld 3Mitgliedsprojekte 4Studienstiftung fördert 5TIPP des Monats 6Akademie 8

Erfolgreiche Vorstandsarbeit

Dezember 2013www.ingkh.de

Er nannte auch weitere Projekte, wie diein Kürze zu erwartende Verlängerungder HPPVO sowie den gerade zur Mit-gliederversammlung ergangenen Erlasszur Vergabe von rechtskonformen Inge-nieurleistungen, die für die Ingenieure in

Die 30. Mitgliederversammlung der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) fandam 08. November 2013 in der Handwerkskammer Wiesbaden statt. Auch indiesem Jahr sprach Dr. Stephan Bredt das Grußwort und überbrachte die gutenWünsche des hessischen Wirtschaftsministers. Er lobte ausdrücklich die hervor-ragende Zusammenarbeit und verwies darauf, dass sich die Novellierung der In-genieurgesetze trotz der Stolpersteine, die in diesem Jahr aufgetaucht seien, aufeinem guten und sicheren Weg befinde.

riums hessischer Ingenieurvereinigun-gen als dessen Vorsitzender. Er machtedeutlich, dass es das Kuratorium erwirkthabe, die Verbände und Ingenieurverei-nigungen in Hessen und die Ingenieur-kammer näher zusammen zu bringen.Man habe es geschafft, sich nicht aus-einander dividieren zu lassen. Er forder-te für die Zukunft, diesen Schulter-schluss noch mehr mit Leben zu erfül-len. Es sei wichtig gegenüber der Politik,dass die Ingenieure mit einer Stimmesprächen, beispielsweise für die gemein-samen Themen HOAI und die Novellie-

Blick auf das Podium – Vorstand und Geschäftsführung der IngKH. Kammerpräsident Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Udo F.Meißner berichtet über die Arbeit des Vorstandes.

Sehr geehrtes Mitglied der Ingenieurkammer Hessen,

wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfestund einen guten und erfolgreichen Start ins Jahr 2014.

Ihre Ingenieurkammer Hessen

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Herausgeber: IngenieurkammerHessen, Körperschaftdes öffentlichen Rechts,Dipl.-Finw. (FH)Bernd Haug,Geschäftsführer, V.i.S.d.P.Gustav-Stresemann-Ring 6,65189 Wiesbaden

Tel.: 0611 - 97 45 7 - 0Fax: 0611 - 97 45 7 - 29E-Mail: [email protected]: www.ingkh.de

Redaktion: Barbara Schöneburg, M.A., V.i.S.d.P.,Dipl.-Finw. (FH) Bernd HaugDipl.-Ing. (FH) Peter Starfinger, Dipl.-Kffr.Bettina Bischof (Univ.), Dipl.-Ing. DörtheLaurisch, Claudia WinderlichMit Namen oder Initialen gekennzeichnete Bei-träge stellen nicht unbedingt die Auffassung desHerausgebers dar. Die Beilage ist Bestandteil desDIB.Redaktionsschluss 15.08.2013.

Die DIB-Hessen-Beilage und alle in ihr veröffent-lichten Beiträge und Abbildungen sind urheber-rechtlich geschützt. Für den Inhalt der Beiträge

ist der jeweilige Autor verantwortlich. Das Veröf-fentlichungsrecht für die zur Verfügung gestelltenBilder und Zeichnungen ist vom Verfasser einzu-holen.

Die IngKH bittet darum, Manuskripte an die Re-daktion zu senden. Diese behält sich vor, Beiträ-ge zu kürzen und gegebenenfalls um eine Kon-taktadresse des Autors zu ergänzen.Redaktionsschluss ist jeweils spätestens fünf Wo-chen vor dem Erscheinungstermin.

Die nächste DIB-Hessen-Beilageerscheint am 18.02.2014.

Impressum:

rung der Ingenieurgesetze in Hessen.Als wesentliche Basis für eine erfolgrei-che Zusammenarbeit stellte er das Pro-jekt einer Satzung für das KuratoriumHessischer Ingenieurvereinigungen vor,mit dem Namen HIT – Hessischer Inge-nieurtag.

Im Fokus der Mitgliederversammlungstand dann die Arbeit des Vorstandesder IngKH. Kammerpräsident Prof.Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Udo F. Meißner in-formierte in seinem Bericht über die we-sentlichen Projekte und Entwicklungendes vergangenen Jahres. Er erläutertedas hessische Engagement für die No-velle des HOAI, welches sowohl von Sei-ten der Landespolitik als auch aus demEhrenamt der IngKH erfolgte. Im Zen-trum stand dann die Schilderung derEckpunkte für die Novellierung der Kam-mergesetze.Er lobte die öffentlichen Veranstaltungenwie den Parlamentarischen Abend, derim Dialog mit der Politik mittlerweilefest verankert ist und die Fachplanerta-ge, die gemeinsam mit der Ingenieur-akademie Hessen GmbH (IngAH)durchgeführt werden und die bei denMitgliedern und in der Öffentlichkeitgroßes Interesse finden .

Mit der Einrichtung der „Mediationsstel-le für das Bauwesen“ sei der IngKH einebesondere Innovation gelungen. Diesewurde gemeinsam mit der Rechtsan-waltskammer Frankfurt a. M. im Beiseindes hessischen Justizministers Jörg-UweHahn am 11.09.2013 in Wiesbaden ge-gründet. Die beiden Initiatoren seien of-fen für die Kooperation mit weiteren

Partnern und ganz besonders für dieVerbände, machte KammerpräsidentMeißner deutlich. Dies sei ein wichtigesBetätigungsfeld für Ingenieure und er-fordere über das Ingenieurwesen hinausbesonderen Sachverstand aus den Berei-chen Recht, Wirtschafts- und Honorar-wesen und vor allem aus dem Bereichder Mediation mit vertieften Kenntnis-sen in der Psychologie. Die beiden Kam-mern führen gemeinsam die Liste dervon ihnen zertifizierten und empfohle-nen Mediatoren. Im Bereich der IngAHwird derzeit auch ein spezifisches Profilfür die Aus- und Weiterbildung von Me-diatoren im Bereich des Bauwesens ent-wickelt.

Die IngKH berät entsprechende Interes-senten aus dem Ingenieurwesen, diesich zu Mediatoren ausbilden lassenwollen. Als ein weiteres Leuchtturmpro-jekt wurde der Wettbewerb der Landes-initiative Baukultur in Hessen genannt.Durch intensiven Einsatz hatte es dieKammer geschafft, dieses Mal ein Inge-nieurthema zu platzieren. Mit der sehrhohen Qualität der eingereichten Projek-

te konnte das Leistungsspektrum unddie Qualität von Ingenieurarbeit einmalmehr verdeutlicht werden.

Über die Arbeit der Bundesingenieur-kammer informierte ihr VizepräsidentDipl.-Ing. Ingolf Kluge in seinem Bericht.Er führte aus, dass die Ingenieurkam-mern aller Länder auch für inländischeIngenieure den Status einer „zuständi-gen Stelle“ haben müssten. Nur derStaat könne die Berufsbezeichnungenwirkungsvoll schützen, wie dies bereitsauch von der EU-Kommission konsta-tiert worden sei. Insofern müsse bei derNovellierung von Länderingenieurgeset-zen Entsprechendes verankert werden.Genauso wünschenswert wäre ein Be-rufsausübungsrecht für die in sicher-heitsrelevanten Bereichen tätigen Inge-nieure. Im Hinblick auf die hierfür not-wendigen Abstimmungen mit den Be-rufsverbänden appellierte Herr Kluge fürein kooperatives Miteinander, in wel-chem die Ingenieurkammer ruhig eineselbstbewusste Stellung einnehmenkönne, auch im Vergleich zu dem sehrmitgliederstarken VDI.

Unter den Gästen waren v.l.n.r. – EhrenmitgliedDr.-Ing. Friedrich Schmidt-Bregas und EhrenpräsidentDipl.-Ing. Richard Mehlhorn

Vizepräsident der Bundesingenieurkammer (BIngK),Dipl.-Ing. Ingolf Kluge berichtet

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v.l.n.r. – RA Ronny Herholz, Dipl.-Ing. Jürgen Wittig, ÖbVI, Dr. Erich Rippert Herzlichen Glückwunsch: Der glückliche Gewinner istDr. rer. physiol. Dipl.-Ing. Heinz Bernd Klöppel.

In seiner Funktion als Verwaltungsrats-mitglied der Bayerischen Versorgungs-kammer berichtete er sodann über Aktu-elles aus dem Versorgungswerk und dieEntwicklung der Renditen für die Inge-nieurversorgung. Er erläuterte im Detail,dass die eingezahlten Einlagen sichersind und warnte davor, sich verunsi-chern zu lassen angesichts der momen-tan schwierigen Randbedingungen aufdem Anlagemarkt.

Der AHO-Geschäftsführer, RA RonnyHerholz, und der neue Vorstandsvorsit-zende des AHO, Kammermitglied Dr.Erich Rippert, fassten die vergangenenGeschehnisse um die Novellierung derHOAI und die wesentlichen Neuerun-

gen der HOAI 2013 noch einmal kurz zu-sammen. Herr Dr. Rippert und kam zudem Schluss, dass trotz der Fehlent-scheidungen des WirtschaftsministersDr. Philipp Rösler viele Teile dennochgut geraten seien . Für die nächste No-vellierung der HOAI gäbe es von derSacharbeit her jedoch noch viel zu tun.Ein wichtiger Schritt sei, auf bundespoli-tischer Ebene die Verlagerung der Zu-ständigkeit für die HOAI weg vom Wirt-schaftsministerium hin ins Bauministe-rium zu erreichen.

Die Mitglieder entlasteten den Vorstandeinstimmig für das abgelaufene Wirt-schaftsjahr und bestätigten die erfolgrei-che Vorstandsarbeitet. Die sparsame

und transparente Haushaltsführungwurde sehr gelobt, die zuvor vomSchatzmeister der IngKH, Dr. MatthiasVogler ausführlich dargelegt worden war.Zum Abschluss berichtete der Ge-schäftsführer der Ingenieur-AkademieHessen GmbH, Dipl.-Ing. (FH) PeterStarfinger über das erfolgreich verlaufe-ne Geschäftsjahr der IngAH. Er stellteeindrucksvoll die zukünftigen Entwick-lungen und neuen Aktivitäten im Pro-gramm der IngAH vor.

Mit einem herzlichen Dank an die teil-nehmenden Mitglieder der Ingenieur-kammer Hessen schloss Präsident Prof.Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Udo F. Meißner ge-gen 19.00 Uhr die Versammlung.

„Der Ingenieur als Unternehmer“Die Reihe zur wirtschaftlichen Unternehmensführung in Ingenieurbüros wurdeanlässlich Mitgliederversammlung am 02.11.2012 gestartet mit dem Vortrag„Der Ingenieur als Unternehmer – heute, morgen“ von Herrn Dipl.-Ing. /Dipl.-Wirtsch.-Ing. Karl-Heinz Seidel, Geschäftsführer Seidel Business ConsultGmbH & Co. KG sowie dem Vortrag „Verdienen Sie noch oder legen Sie schondrauf?“ von Dipl.-Ing. Jürgen Wittig, ÖbVI und Vizepräsident der IngKH. Imvergangenen Jahr wurden bereits drei Beratungsgutscheine verlost.

Die darauf folgende Veranstaltungsreihe2013 im Rahmen des ArbeitskreisesHOAI bot verschiedene Vortragsthemenan und fand in den Reihen der Mitglied-schaft große Resonanz. Dies zeigt auchdie Auswertung des Evaluationsfragebo-gens, der am Rande der diesjährigenMitgliederversammlung ausgeteilt wur-de. Themen wie auskömmliche Stun-

densätze, Tariffragen oder optimale Prä-sentation des Ingenieurbüros tauchenimmer wieder auf.

In diesem Jahr bestimmte das ThemaHOAI das Vorprogramm. Unter demMotto HOAI im Spannungsfeld referier-ten Dr. Erich Rippert, Vorstandsvorsit-zender AHO, zum Thema „HOAI in der

Praxis“ und RA Ronny Herholz, Ge-schäftsführer AHO, zum Thema „Nachder Novelle ist vor der Novelle“. Auchim kommenden Jahr sollen wieder kos-tenfreie Vorträge für Mitglieder im Rah-men von Fachgruppen- und Arbeitskreis-sitzungen erfolgen, die Themen aufgrei-fen, die Ingenieure beschäftigen.

Beim diesjährigen Gewinnspiel wurdeverlost:1 Gutschein zur kostenfreien individuel-len Erstberatung rund um alle Fragenzur wirtschaftlichen Unternehmens-führung in Ingenieurbüros durch HerrnDipl.-Ing. / Dipl.-Wirtsch.-Ing. Karl-Heinz Seidel.

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Projekte unserer Mitglieder: Grontmij GmbH und die Planungder Rheinbrücke Wiesbaden-Schierstein

Den ersten Preis des 2007 durchge-führten Gestaltungswettbewerbs er-hielt die Grontmij BGS-Ingenieurge-sellschaft gemeinsam mit dem Archi-tekturbüro Ferdinand Heide, Frank-furt am Main.

Die alte Brücke und der WettbewerbDie „Schiersteiner Rheinbrücke“ ist eine4-streifige Autobahnbrücke mit jeweilszwei Fahrspuren pro Richtungsfahrbahnund ohne Standstreifen. Sie ist Teil derBundesautobahn A643 und überspanntden Rhein zwischen Wiesbaden-Schier-stein und Mainz-Mombach, der dortdurch die Insel Rettbergsau in zweiFlussarme geteilt ist, in einer Länge vonfast 1.300 Metern. Die bestehende Brük-ke wurde in den Jahren 1959 bis 1962 er-baut und gliedert sich in 6 Teilbauwerke.Insbesondere durch den hohen Anteilan Schwerverkehr verschlechterte sichder bauliche Zustand in den letzten Jah-ren erheblich. Aus diesem Grunde wur-den die Planungen für eine Modernisie-rung bereits 2005 von den Bundeslän-dern Hessen und Rheinland-Pfalz aufge-nommen.Im Jahr 2007 erfolgte die Auslobung ei-nes Gestaltungswettbewerbes nach denGrundsätzen und Richtlinien für Wettbe-werbe der Raumordnung des Städte-baus und des Bauwesens (GRW 1995)und der Verdingungsordnung für freibe-

rufliche Leistungen (VOF). Im Wettbe-werb waren für den 6-streifigen Ausbaugetrennte Überbauten vorgesehen.Die Insel Rettbergsaue und große Teiledes Planungsbereiches sind ausgewiese-ne FFH-, Vogelschutz-, Natura 2000-oder Naturschutzgebiete. Die Randbe-dingungen und Vorgaben, die sich ausdiesen Umständen ergaben, waren beider Planung strikt einzuhalten.

Der EntwurfAuszeichnungswürdig war der Entwurfvon Grontmij und Heide schon beson-ders aufgrund der an die Landschaft an-gepassten Gestaltung als Balkenbrückemit gevouteten Hohlkastenquerschnit-ten. Nahezu parallel zum bestehendenBauwerk entsteht zunächst stromab-wärts der neue Überbau mit drei Fahr-streifen und einem Standstreifen. NachUmlegung des gesamten Verkehrs aufdieses Bauwerk im Sommer 2016, er-folgt der Abbruch des alten Bauwerkes.Danach entsteht bis Ende 2019 der bau-gleiche zweite Überbau mit unter demoberstromigen Kragarm untergehängtenGeh- und Radweg. Bei der Planung derÜberbauten wurde besonders auf eineleichte Zugänglichkeit der Bauwerke ge-achtet, was zukünftige Unterhaltungs-und Wartungsarbeiten minimiert. Auchdas gewählt Bau- und Montageverfahrenermöglicht, gemessen an der Größe des

Projektes, sehr sparsame Eingriffe in dieNaturschutzgebiete und die Schifffahrt.

Zahlen und FaktenDen Bau der neuen Schiersteiner Rhein-brücke führt das Land Hessen durch. Fi-nanziert werden die Gesamtkosten vonrund 206 Millionen Euro brutto vomBund. Auf Rheinland-Pfalz entfallen vondiesen Kosten ca. 20 Prozent. Es werdennach Informationen von Hessen Mobilrund 66.000 Kubikmeter Beton und ca.35.000 Tonnen Konstruktionsstahl ver-baut. Am Bau beteiligt ist auch der Lan-desbetrieb Mobilität (LBM) aus Rhein-land-Pfalz. Er wird einen Teil der An-schlussstelle Mombach umbauen.

Derzeitiger BaustandMit dem Spatenstich Mitte September2013 konnten die Bauarbeiten endlich be-ginnen. Derzeit laufen die Gründungsar-beiten der Unterbauten. Dabei werdenBohrpfähle mit Durchmessern bis 1,8 mund Längen von bis zu 30 m eingebaut.Auch die Technische Bearbeitung für dieStahlüberbauten ist bereits soweit fortge-schritten, dass bereits große Teile derStahlbestellung erfolgen konnten. DerFertigungsbeginn in den Stahlbauwerk-stätten ist für Anfang 2014 geplant.Dipl.-Ing. Alwin Dieter, GrontmijGmbH, Geschäftsfeld Transport Mo-bilität, Frankfurt am Main.

Visualisierung Schiersteiner Brücke, Grontmij BGS-Ingenieurgesellschaft mit Architekturbüro Ferdinand Heide, Frankfurt am Main

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Studienstiftung Hessischer Ingenieure fördert den Nachwuchs

Im Förderzeitraum 2013/14 übernimmtdie Studienstiftung Hessischer Inge-nieure (IngSH) 2 Deutschlandstipen-dien an der Technischen HochschuleMittelhessen (THM) in Gießen. Am24. Oktober 2013 überreichte der Vor-standsvorsitzende der IngSH, Herr Prof.Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Udo F. Meißner, ineinem Festakt an der THM in Gießenden beiden Stipendiaten ihre Urkundenund gratulierte ihnen zu dieser hohenAuszeichnung. „Die Vergabe derDeutschlandstipendien soll für die aus-gewählten Studenten einen Anreiz zuneuen Bestleistungen im Studium ge-ben, damit sie später ihr Potenzial opti-mal zur Stärkung des Wirtschaftsstand-orts Deutschland einsetzen können.“

Im Studiengang Bauingenieurwesen ha-ben sich hierfür Christine Müller undMarcel Walther in besonderer Weisequalifiziert. Durch ihre besonderen Stu-dienleistungen und ihr außergewöhnli-ches gesellschaftliches Engagement sahdas Auswahlgremium die beiden Inge-nieurstudenten als besonders förder-

würdig an. Den Ansporn für ihr erfolgrei-ches und zielstrebiges Vorankommenim Studium schöpft Frau Müller aus ih-rer beruflichen Perspektive als Ingenieu-rin. „Das Faszinierende an diesem Beruf

ist meiner Meinung nach, dass am Endevon Planungen und Berechnungen stetsein sichtbares Ergebnis steht, das denMenschen einen Nutzen bringt.“

Die finanzielle monatliche Unterstüt-zung im Rahmen des Deutschlandsti-pendiums soll es den Stipendiaten er-leichtern, sich voll und ganz auf ihr wei-teres Studium zu konzentrieren, mögli-cherweise auch im Rahmen eines Aus-landsaufenthalts praktische Erfahrungenzu sammeln und sich weiterhin ihrembreit gefächerten ehrenamtlichen Enga-gement beispielsweise in der Freiwilli-gen Feuerwehr und im Katastrophen-schutz des Landes Hessen widmen zukönnen.

Die finanzielle Unterstützung war fürHerrn Walther nicht der einzige Anreiz,sich für das Deutschlandstipendium ander THM zu bewerben: „Durch diesesStipendium erhoffe ich mir, Kontakte zuden fördernden Unternehmen aufzubau-en und durch ein entsprechendes Netz-werk eine weitere Orientierung für mei-nen beruflichen Werdegang zu erhalten.“

Prof. Dr.-Ing. Joaquin Diaz, Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer Hessen und Dekan an der THM in Gießer;die Stipendiaten Christine Müller und Marcel Walther und Vorstandsvorsitzender der IngSH und Kammerpräsi-dent Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Udo F. Meißner.

Die Ingenieurkammer Hessen, die Ar-chitekten – und StadtplanerkammerHessen und die EXINA hatten am

Freiberuf lertag 2013

Dipl.-Ing. Ralf Jack-Hoang, Vorsitzender der Fach-gruppe Bau berichtet aus der Praxis

21.11.2013 zum jährlichen Beratungs-tag „Erfolgreich sein in Freien Beru-fen“ eingeladen:

Die Teilnehmer erlebten spannendeVorträge und Beispiele aus der Praxis.Die Themen der Fachreferenten wa-ren u.a.: Die Freiberuflichkeit im Wan-del – Chance für die Existenzgrün-dung, Finanzplanung sowie steuer-liche und rechtliche Aspekte, Büro-gründung oder Übernahme – BestPractice!

Informationen zum Thema Existenz-gründung finden Sie auf www.ingkh.deunter der Rubrik Infos / Existenzgrün-dung und Büronachfolge.

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Fahrtkosten: Der Abzug der Entfer-nungspauschale im Rahmen der Wer-bungskosten ist auch weiterhin fürFahrten zwischen Wohnung und er-ster Tätigkeitsstätte sowie für wö-chentliche Familienheimfahrten beidoppelter Haushaltsführung möglich.Jedoch sind künftig die vom Arbeitge-ber gewährten Sachbezüge (z.B. Mo-natskarte für ÖPNV) auf die Entfer-nungspauschale anzurechnen undmindern somit den Werbungskosten-abzug, wenn sie wegen der Freigrenzevon 44 Euro steuerfrei sind.

Verpflegungspauschalen: Ab 2014wird nur noch zwischen zwei Verpfle-

gungspauschalen unterschieden: 24Euro für jeden Kalendertag mit einer24-stündigen Abwesenheit und12 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwe-senheit von der Wohnung und der er-sten Tätigkeitsstätte sowie bei einerReise mit Übernachtung jeweils amAn- und Abreisetag ohne weitere Prü-fung einer Mindestabwesenheitszeit.

Mahlzeitengestellung bei Dienstrei-sen: Stellt der Arbeitgeber oder aufdessen Veranlassung ein Dritter sei-nem Arbeitnehmer im Rahmen einerDienstreise im Inland Mahlzeiten zurVerfügung, sind die Verpflegungspau-schalen für ein Frühstück um 4,80

Euro und für ein Mittag- bzw. Abend-essen um jeweils 9,60 Euro zu kürzen(20 % bzw. 40 % der Tagespauschalevon 24 Euro). Die Kürzung darf dieVerpflegungspauschale nicht überstei-gen und Zuzahlungen des Arbeitneh-mers reduzieren den Kürzungsbetrag.

Lesen Sie hierzu mehr im BMF-Schreiben zur Reform des steuerli-chen Reisekostenrechts ab 01.01.2014vom 30. September 2013

(Quelle: Dr. Wilfried Hackmann, Steu-erberater und Wirtschaftsprüfer)

TIPP des MonatsNicht vergessen: Neuerungen im Reisekostenrecht ab 2014

Jetzt anmelden und dabei sein:

Parlamentarischer Abend der Ingenieurkammer Hessen unddes Kuratoriums Hessischer Ingenieurvereinigungen

Derzeit werden die Weichen für die zukünftige Hessische Landesregierung gestellt. Wir wollen die Gelegenheit nutzen, denzukünftigen Entscheidern die Anliegen der Ingenieure in Hessen zum Start der Legislaturperiode mit auf den Weg zu geben.Der Parlamentarische Abend 2014 der Ingenieurkammer Hessen und des Kuratoriums Hessischer Ingenieurvereinigungenfindet statt am:

05. Februar 2014, ab ca. 19:00 Uhr, (im Anschluss an das Plenum)Restaurant des Hessischen Landtags, Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden.

Das Hessische Ministerium für Wirt-schaft, Verkehr und Landesentwicklung(HMWVL) hat zur Vergabe und Hono-rierung von Ingenieurleistungen, dienicht dem verbindlichen Honorarrah-men der HOAI 2013 unterworfen sind,

wichtige Hinweise mit einem Erlass vom08.11.2013 gegeben. Dabei geht es ins-besondere um Fragen bei der Anwen-dung der Vergabeverfahren, der Mög-lichkeiten der zulässigen Direktvergabevon Ingenieurleistungen und die beson-

dere Situation bei der Honorierung vonVermessungsleistungen.

Sie finden die Dokumentation aufwww.ingkh.de im Mitgliederbereich un-ter der Rubrik Informationen / HOAI.

Vergabe und Honorierung von Ingenieurleistungen

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Folgende durch Verlust abhandengekommene oder nach Erlöschender Mitgliedschaft bzw. Eintragungin den Listen und Verzeichnissen derIngenieurkammer Hessen nicht zu-rück gegebene Urkunden werdenhiermit für ungültig erklärt:

Dipl.-Ing. (FH) Andrea HappelEintragungsurkunde der Architekten-

kammer Hessen vom 27.10.2000 überdie Eintragung in die Liste der bauvor-lageberechtigten Ingenieure unter derNr. 1528

Dipl.-Ing. Helmut EckardtEintragungsurkunde in der Liste derNachweisberechtigten für Stand-sicherheit vom 09. Februar 2004 unterder Nr. St-878A-IngKH

Eintragungsurkunde in der Liste derNachweisberechtigten für Wärme-schutz vom 26. März 2004 unter derNr. W-762A-IngkH

Eintragungsurkunde in der Liste derNachweisberechtigten für Schall-schutz vom 29. Oktober 2003 unterder Nr. Sc-515A-IngkH

Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung von Urkunden

Buchbesprechung

Motzko, Christoph (Hrsg.)Praxis des Bau-prozessmanagementsTermine, Kosten und Qualität zu-verlässig steuernDas Buch zeigt, wie durch Prozess-optimierung, Industrialisierung undAnwendung neuer Technologien(Sensortechnik, digitale Kommuni-kation, Echtzeitsteuerung etc.) dieWirtschaftlichkeit von Bauprojektenerheblich gesteigert werden kann.

Juli 2013, 226 Seiten, 111 Abbildungen,Softcover.ISBN: 978-3-433-03007-3Preis: 49,90 €

Das Buch behandelt den Komplex desBauprozessmanagements aus bau-praktischer Sicht und zeigt, wie durchProzessoptimierung, Industrialisierungund Anwendung neuer Technologien(Sensortechnik, digitale Kommunikati-on, Echtzeitsteuerung etc.) die Wirt-schaftlichkeit von Bauprojekten erheb-lich gesteigert werden kann.In den einzelnen Beiträgen wird die An-wendung des prozessorientierten An-satzes am Beispiel eines Baukonzernsbeschrieben. Ferner werden die Mög-lichkeiten der Übertragung der Lean-Production-Konzepte aus der stationä-

ren Industrie in dieBauindustrie (LeanConstruction) dis-kutiert.Einen besonderenSchwerpunkt bildetdas Thema der An-wendung polysen-soraler Systeme zurEchtzeitsteuerungvon Bauprojekten.

In einem weiteren Abschnitt wird ge-zeigt, wie die Forderung nach Nachhal-tigkeit an Immobilienentwicklungs- und-verwaltungsprozesse erfüllt werdenkann.

Neues aus derAHO-SchriftenreiheAlle Hefte der AHO-Schriftenreihe er-scheinen als unverbindliche Honorie-rungsempfehlungen und Praxishilfen.Heft 31Leistungsbild und Honorierung Inge-nieurvermessungAnwendbare Fortschreibung der Anlage1, Nr. 1.4 HOAI 2013, Oktober 2013, €14,80. Mit der Einführung der HOAI2013 ist die „Ingenieurvermessung“ –bisher „Vermessungstechnische Leis-tungen“ zwar im unverbindlichen An-hang 1 unter Nr. 1.3 verblieben, wurdeaber inhaltlich insbesondere den Be-

reich Planungsbegleitende Vermessung– bisher „Entwurfsvermessung“ – er-heblich überarbeitet.Die in der HOAI 2013 enthaltenen Ho-norarstrukturen sind allerdings falschund weder angemessen noch marktfä-hig.Mit diesem Heft Nr. 31 der AHO-Schrif-tenreihe wird daher einerseits eine Er-läuterung der neuen inhaltlichen Struk-turen gegeben, andererseits aber auchdie Honorarstruktur durch berichtigteHonorartabellen bzw. Honorarzuord-nungen auf Basis von rund 400 abge-rechneten Aufträgen anwendbar ge-macht. Daneben werden einige sinnvol-le Ergänzungen zum Verordnungstexteingeführt. An der geringen Zahl not-wendiger Berichtigungen lässt sich ab-lesen, dass mit nur wenigen Änderun-gen und Ergänzungen die neue Strukturder Ingenieurvermessung in der HOAIhätte marktkonform darstellen lassen.Er ist besonders darauf hinzuweisen,dass die hier gemachten Vorschläge zur“Planungsbegleitenden Vermessung„auch vom Bundesministerium für Ver-kehr, Bau und Stadtentwicklung(BMVBS) als inhaltlich richtig angese-hen und durch das Allgemeine Rund-schreiben ARS 16/2013 vom 13.8.2013eingeführt wurden.

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BaumanagementNNrr.. DDaattuumm OOrrtt TTiitteell UUEE FFaacchhlliisstteenn PPrreeiissee

08-14 04.02.2014 Wiesbaden Aufmaß/Abrechnung von Bauleitung nach VOB/C im Tiefbau

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BrandschutzNNrr.. DDaattuumm OOrrtt TTiitteell UUEE FFaacchhlliisstteenn PPrreeiissee

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Ingenieur-Akademie Hessen GmbHEine hundertprozentige Tochter der Ingenieurkammer Hessen

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Telefon 0611-450 438 0 � Fax: 0611-450 438 49 Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr

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23-14 14.03.2014 Wiesbaden EnEV 2009/2012 und EEWärmeG: Risiken kennen und regeln

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Bauen im BestandNNrr.. DDaattuumm OOrrtt TTiitteell UUEE FFaacchhlliisstteenn PPrreeiissee

05-14 14.03.2014 Witzenhause Fachwerksanierung nach WTA 8 NBVO/BVB 170.-/220.-

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Off izielle Kammer-Nachrichten und InformationenSONDERBEILAGE Dezember 2013www.ingkh.de

Aufwandsentschädigungsordnungder Ingenieurkammer Hessen

Aufgrund des § 4 Abs. 4 des Hessischen Ingenieurkammerge-setzes vom 30. September 1986 (GVBl. I S. 281 ), zuletzt geän-dert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012(GVBl. I S. 581), sowie aufgrund des § 8 Nummer 3 der Haupt-satzung der Ingenieurkammer Hessen in der Fassung vom2. November 2012, hat die Mitgliederversammlung der Inge-nieurkammer Hessen am 8. November 2013, folgende Fassungder Ordnung beschlossen:

§ 1Präambel

(1) Die Verwendung der Mittel hat unter dem Gebot der spar-samen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu erfolgen.

(2) Die Durchführung von Dienstreisen setzt voraus, dass die-se vorher schriftlich beantragt und genehmigt bzw. ange-ordnet worden sind. Die Dienstreisen

a) der Vorstandsmitglieder, der Mitglieder der Kammerund die des Geschäftsführers genehmigt der Präsident,die

b) der Beschäftigten der Ingenieurkammer werden vomGeschäftsführer genehmigt bzw. angeordnet.

(3) Eine Erstattung von Auslagen kann nur erfolgen, wenn die-se nachgewiesen sind.

§ 2Geltungsbereich

(1) Diese Ordnung gilt für die Mitglieder des Vorstandes, fürdie Mitglieder der im Ingenieurkammergesetz genannten

und durch die Mitgliederversammlung oder den Vorstandberufenen Ausschüsse sowie für die gewählten und durchden Vorstand bestätigten Vorsitzenden der Fachgruppenund Arbeitskreise der Ingenieurkammer Hessen.

(2) Sie gilt entsprechend für Mitglieder der Kammer, den Ge-schäftsführer und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle undSachverständige, sofern sie im Auftrag des Vorstandesoder des Präsidenten für besondere Aufgaben oder im Rah-men der hauptamtlichen Tätigkeit für die Kammer tätigwerden.

(3) Bestellte oder benannte Vertreter der Kammer in Vorstand,Arbeitsgruppen oder Versammlungen anderer Körperschaf-ten, Verwaltungsgremien oder Vereine unterliegen den glei-chen Bestimmungen, soweit nicht andere Träger die auf-grund dieser Kostenordnung zu zahlenden Entschädigun-gen übernehmen.

§ 3Aufwandsentschädigung

(1) Vorstandsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwands-entschädigung wie folgt:

1. Präsident 2.200 EUR

2. Vizepräsident 1.200 EUR

3. Schatzmeister 700 EUR

4. Beisitzer als Vorstandsmitglieder 500 EUR.

(2) Der amtierende Vorsitzende des Eintragungsausschusseserhält für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung in Hö-

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,12/2013.

he von 300 EUR. Mit der Entschädigung ist auch die Vor-und Nachbereitung der Sitzung und die Begründung vonEntscheidungen abgegolten.

§ 4Entschädigung

(1) Ehrenamtlich tätige Mitglieder erhalten je Sitzung des je-weiligen Gremiums eine Entschädigung wie folgt:

1. Vorsitzende des Schlichtungsausschusses 150 EUR

2. Beisitzer des Eintragungsausschussesund Schlichtungsausschusses 100 EUR

3. Mitglieder des Widerspruchausschusses 100 EUR

4. Vorsitzende der bei der Ingenieurkammergebildeten Eintragungsausschüsse zurEintragung von Bauvorlageberechtigtenund von Nachweisberechtigten fürStandsicherheit und Schallschutz 150 EUR

5. Beisitzer der bei der Ingenieurkammergebildeten Eintragungsausschüsse zurEintragung von Bauvorlageberechtigtenund von Nachweisberechtigten fürStandsicherheit und Schallschutz 100 EUR

6. Beisitzer der bei der Architekten- undStadtplanerkammer Hessen gebildetenEintragungsausschüsse zur Eintragungvon Nachweisberechtigten für Vorbeu-genden Brandschutz und von Nachweis-berechtigten für den Wärmeschutz,soweit diese von der IngenieurkammerHessen entsandt worden sind 100 EUR

7. gewählte Vorsitzende der Fachgruppen undArbeitskreise 100 EUR

8. Mitglieder der von derMitgliederversammlung oder demVorstand besetzten Gremien, sofernnicht von Nummer 4 bis 6 erfasst 100 EUR

(2) Sofern die unter Abs. 1 Nr. 7 genanntenehrenamtlichen Mitglieder im Auftrag desVorstandes oder des Präsidenten fürbesondere Aufgaben tätig werden, erhaltensie eine Entschädigung in Höhe von 100 EUR

§ 5Prüfungskommission für

die Sachverständigenprüfung

Mitglieder von Prüfungskommissionen für die Sachverständi-genprüfung nach § 36 Gewerbeordnung erhalten für die Teil-nahme an Sitzungen und zur Vorbereitung der Sachverständi-genprüfung jeweils als Entschädigung eine Vergütung entspre-chend den gesetzlichen Regelungen für gerichtliche Sachver-ständige nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsge-setz - JVEG.

§ 6Erstattung von Barauslagen

(1) Als Auslagen werden die tatsächlich entstandenen notwen-digen Aufwendungen erstattet:

a) bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Verkehrs-mittel die Fahrkosten der 2. Klasse,

b) bei Flügen die Kosten bis zu den Kosten der Economy-klasse,

c) bei Benutzung eines Taxis die Taxikosten, jedoch nur imbegründeten Ausnahmefall.

(2) Anstatt der tatsächlich entstandenen notwendigen Aufwen-dungen werden gewährt

a) bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges ein Kilo-metergeld,

b) bei ununterbrochener Abwesenheit vom Dienstort/Wohnort für Mehraufwendungen für Verpflegung ein Ta-gegeld,

c) bei einer notwendigen Übernachtung Übernachtungs-geld.

Im Falle von Satz 1 Buchstabe a) wird für jede weitere, ausdienstlichen Gründen mitgenommene Person eine zusätz-liche Entschädigung pro Kilometer gezahlt.

(3) Die Höhe der Erstattung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 richtetsich nach der Lohnsteuerrichtlinie in der jeweils geltendenFassung.Als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung erhal-ten Dienstreisende ein Tagegeld. Die Höhe des Tagegeldesbemisst sich nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 des Ein-kommensteuergesetzes.Tagegeld wird nicht an Personen im Sinne von § 2 Abs. 3sowie für Angelegenheiten gezahlt, für die Entschädigun-

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gen für Zeitversäumnisse gemäß § 4 Abs. 1 und 2 gezahltwerden.Übernachtungsgeld wird ohne belegmäßigen Nachweis ge-zahlt, es sei denn, die Übernachtungskosten überschreitendie nach Satz 1 geltende Höhe. In diesem Fall können sienur erstattet werden, wenn sie nachgewiesen werden undihre Notwendigkeit begründet dargelegt wird.

(4) Notwendige Nebenkosten wie insbesondere für die Beför-derung und Aufbewahrung von Gepäck, für Telefongebüh-ren, Porto, Garagen- und Parkplatzgebühren werden in dernachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe ersetzt.

§ 7Abrechnung

Entschädigungen nach § 3 und § 4 und Erstattungen nach § 6müssen innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung desDienstgeschäftes abgerechnet werden.

§ 8Steuerpf licht

Soweit durch Erstattungen nach dieser Satzung eine Steuer-pflicht entsteht, liegt die Verantwortung dafür beim Empfänger.

§ 9In-Kraft-Treten, Außerkrafttreten

(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung inKraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Aufwandsentschädigungsordnungvom 12. November 2010 außer Kraft.

AusfertigungDie Übereinstimmung dieser Ausfertigung mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom8. November 2013 wird bestätigt.

Wiesbaden, den 8. November 2013

gez. gez.Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Udo F. Meißner RA Manfred Günther-SplittgerberPräsident Justiziar

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,12/2013.

Jahresabschluss 2012Der Jahresabschluss der Ingenieurkammer Hessen für das Geschäftsjahr 2012 wurde von der Mitgliederversammlung am8. November 2013 in Wiesbaden mit einer Bilanzsumme von 1.035.150,87 Euro, einem Eigenkapital von 933.300,45 Euro,Erträgen von 1.320.432,43 Euro und Aufwendungen von 1.258.141,98 Euro festgestellt.

Der daraus resultierende Jahresüberschuss in Höhe von 62.290,45 Euro soll laut Beschluss der Mitgliederversammlung ent-sprechend dem Eigenkapital zugeführt werden. Es wurde die Entlastung des Vorstandes beschlossen.

Wirtschaftsplan 2014Der Wirtschaftsplan der Ingenieurkammer Hessen für das Wirtschaftsjahr 2014 ist von der Mitgliederversammlungam 8. November 2013 in Wiesbaden in den Erträgen mit 1.293.028 Euro, in den Aufwendungen in Höhe von 1.377.328 Euro,und insgesamt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 84.300 Euro beschlossen und festgelegt worden.

Der Grundbeitrag für das Geschäftsjahr 2014 wird auf 540 Euro festgesetzt. Die Erhebung der Mitgliedsbeiträge erfolgt nachder Beitragsordnung der Ingenieurkammer Hessen in der von der Mitgliederversammlung am 2. November 2012 beschlos-senen Fassung.