Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Outsourcing, Umstrukturierung und Betriebsübergang Reinbek...

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Outsourcing, Umstrukturierung und Outsourcing, Umstrukturierung und BetriebsübergangBetriebsübergang

Reinbek – 21. April 2010Reinbek – 21. April 2010

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Eingangsfall 1:Eingangsfall 1:

Arbeitgeber A hat einen Garten- und Arbeitgeber A hat einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb mit ca. 100 Arbeitnehmern. Er Landschaftsbaubetrieb mit ca. 100 Arbeitnehmern. Er kündigt sämtlichen Landschaftsgärtnern und bietet kündigt sämtlichen Landschaftsgärtnern und bietet diesen gleichzeitig die Weiterbeschäftigung als diesen gleichzeitig die Weiterbeschäftigung als selbständige Landschaftsgärtner im Rahmen der selbständige Landschaftsgärtner im Rahmen der Vergabe von einzelnen Aufträgen an.Vergabe von einzelnen Aufträgen an.

Ist dies zulässig?Ist dies zulässig?

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Eingangsfall 2:Eingangsfall 2:

Die Versicherung V unterhält bislang mehrere Die Versicherung V unterhält bislang mehrere Standorte in HH und SH, an denen alle Leistungen Standorte in HH und SH, an denen alle Leistungen erbracht werden. Im Rahmen einer Umstrukturierung erbracht werden. Im Rahmen einer Umstrukturierung soll die Leistungsabrechnung zukünftig zentral in Kiel soll die Leistungsabrechnung zukünftig zentral in Kiel erfolgen. Mitarbeiterin M arbeitet bislang in der erfolgen. Mitarbeiterin M arbeitet bislang in der Leistungsabrechnung in Lübeck. V versetzt sie nach Leistungsabrechnung in Lübeck. V versetzt sie nach Kiel. M möchte dort nicht arbeiten. Ihr Arbeitsvertrag Kiel. M möchte dort nicht arbeiten. Ihr Arbeitsvertrag enthält keine betreffende Regelung.enthält keine betreffende Regelung.

Muss M nach Kiel wechseln?Muss M nach Kiel wechseln?

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Eingangsfall 3:Eingangsfall 3:

Arbeitgeber A lagert den Produktionsbereich Arbeitgeber A lagert den Produktionsbereich Mobiltelefonfertigung auf ein Joint-Venture J mit Mobiltelefonfertigung auf ein Joint-Venture J mit dem Konzern B aus. Die Unterrichtungen über den dem Konzern B aus. Die Unterrichtungen über den Betriebsübergang sind fehlerhaft. J gerät nach 1 ½ Betriebsübergang sind fehlerhaft. J gerät nach 1 ½ Jahren in Insolvenz. Die Arbeitnehmer widersprechen Jahren in Insolvenz. Die Arbeitnehmer widersprechen nun dem Betriebsübergang und verlangen nun dem Betriebsübergang und verlangen Beschäftigung bei A.Beschäftigung bei A.

Mit Erfolg?Mit Erfolg?

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I. I. OutsourcingOutsourcing

II.II. UmstrukturierungUmstrukturierung

III.III. BetriebsübergangBetriebsübergang

IV.IV. MitbestimmungsfragenMitbestimmungsfragen

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I. I. OutsourcingOutsourcing

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OutsourcingOutsourcing

Auslagerung von bislang eigenständig erbrachten/ Auslagerung von bislang eigenständig erbrachten/ erstellten Dienstleistungen und Produkten an externes erstellten Dienstleistungen und Produkten an externes Unternehmen zur selbständigen Erledigung.Unternehmen zur selbständigen Erledigung.

betriebswirtschaftlicher Begriffbetriebswirtschaftlicher Begriff

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• typisch in administrativen Bereichen und bei typisch in administrativen Bereichen und bei einfachen Tätigkeiteneinfachen Tätigkeiten

• ggf. auch Outsourcing von Kernbereichenggf. auch Outsourcing von Kernbereichen

• extern und intern möglichextern und intern möglich

• konzernintern möglichkonzernintern möglich

• Motivation meist: Motivation meist: Kostensenkung und/oder FlexibilisierungKostensenkung und/oder Flexibilisierung

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Arbeitsrechtliche Anknüpfungspunkte:Arbeitsrechtliche Anknüpfungspunkte:

• verminderter – eigener – Beschäftigungsbedarfverminderter – eigener – Beschäftigungsbedarf

• KündigungsperspektiveKündigungsperspektive

• möglicher Betriebsübergangmöglicher Betriebsübergang

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Überhang an ArbeitskräftenÜberhang an ArbeitskräftenÜberhang an ArbeitskräftenÜberhang an Arbeitskräften

außerbetriebliche Gründeaußerbetriebliche Gründeaußerbetriebliche Gründeaußerbetriebliche Gründe innerbetriebliche Gründeinnerbetriebliche Gründeinnerbetriebliche Gründeinnerbetriebliche Gründe

gestaltende unternehmerische Entscheidunggestaltende unternehmerische Entscheidunggestaltende unternehmerische Entscheidunggestaltende unternehmerische Entscheidung

KündigungKündigungKündigungKündigung

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Überhang an ArbeitskräftenÜberhang an ArbeitskräftenÜberhang an ArbeitskräftenÜberhang an Arbeitskräften

Outsourcing-EntscheidungOutsourcing-EntscheidungOutsourcing-EntscheidungOutsourcing-Entscheidung

umsetzende unternehmerische Entscheidungumsetzende unternehmerische Entscheidungumsetzende unternehmerische Entscheidungumsetzende unternehmerische Entscheidung

KündigungKündigungKündigungKündigung

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Prüfungsfolge bei betriebsbedingter KündigungPrüfungsfolge bei betriebsbedingter Kündigung

1.1.dringende betriebliche Erfordernissedringende betriebliche Erfordernisse

2.2.keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeitkeine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

3.3.ordnungsgemäße Sozialauswahlordnungsgemäße Sozialauswahl

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Weiterbeschäftigung ist grundsätzlich Weiterbeschäftigung ist grundsätzlich unternehmensweit geschuldet, aberunternehmensweit geschuldet, aber

• Arbeitsvertrag muss Versetzung hergebenArbeitsvertrag muss Versetzung hergeben

• eine Änderungskündigung kann im Raum eine Änderungskündigung kann im Raum stehenstehen

• ggf. auch zu verschlechternden Konditionenggf. auch zu verschlechternden Konditionen

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Vorrang der ÄnderungskündigungVorrang der Änderungskündigung

Vor Ausspruch einer Beendigungskündigung ist als Vor Ausspruch einer Beendigungskündigung ist als milderes Mittel stets zu prüfen, ob ein freier milderes Mittel stets zu prüfen, ob ein freier Weiterbeschäftigungsarbeitsplatz zur Verfügung steht, Weiterbeschäftigungsarbeitsplatz zur Verfügung steht, der angeboten werden müsste.der angeboten werden müsste.

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Vorrang der ÄnderungskündigungVorrang der Änderungskündigung

• bei freiem Arbeitsplatzbei freiem Arbeitsplatz

• bei Eignung des Arbeitnehmersbei Eignung des Arbeitnehmers

• gleiche oder niederwertige Tätigkeitgleiche oder niederwertige Tätigkeit

• i.d.R. unabhängig davon, ob Arbeitnehmer i.d.R. unabhängig davon, ob Arbeitnehmer neuen Arbeitsplatz will oder nichtneuen Arbeitsplatz will oder nicht

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Bei der Sozialauswahl sind allein folgende Kriterien Bei der Sozialauswahl sind allein folgende Kriterien maßgeblich (§ 1 Abs. 3 KSchG):maßgeblich (§ 1 Abs. 3 KSchG):

1.1.Dauer der BetriebszugehörigkeitDauer der Betriebszugehörigkeit

2.2.LebensalterLebensalter

3.3.UnterhaltsverpflichtungenUnterhaltsverpflichtungen

4.4.SchwerbehinderungSchwerbehinderung

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Outsourcing:Outsourcing:

• bei Leiharbeit unzulässig (Austauschkündigung)bei Leiharbeit unzulässig (Austauschkündigung)

• unproblematisch bei Übertragung zur unproblematisch bei Übertragung zur eigenständigen Erledigungeigenständigen Erledigung

• Konzeptwechsel eigene AN Konzeptwechsel eigene AN freie Handelsvertreter zulässig („Mosquito“)freie Handelsvertreter zulässig („Mosquito“)

• unzulässig bei Umgehung von Kündigungsschutzunzulässig bei Umgehung von Kündigungsschutz

• problematisch bei Scheinselbständigkeitproblematisch bei Scheinselbständigkeit

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Outsourcing kann die Voraussetzungen eines Outsourcing kann die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs (§ 613 a BGB) erfüllen.Betriebsübergangs (§ 613 a BGB) erfüllen.

s.u.s.u.

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Eingangsfall 1:Eingangsfall 1:

Arbeitgeber A hat einen Garten- und Arbeitgeber A hat einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb mit ca. 100 Arbeitnehmern. Er Landschaftsbaubetrieb mit ca. 100 Arbeitnehmern. Er kündigt sämtlichen Landschaftsgärtnern und bietet kündigt sämtlichen Landschaftsgärtnern und bietet diesen gleichzeitig die Weiterbeschäftigung als diesen gleichzeitig die Weiterbeschäftigung als selbständige Landschaftsgärtner im Rahmen der selbständige Landschaftsgärtner im Rahmen der Vergabe von einzelnen Aufträgen an.Vergabe von einzelnen Aufträgen an.

Ist dies zulässig?Ist dies zulässig?

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II. II. UmstrukturierungUmstrukturierung

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Vielfältige Umstrukturierungsvarianten denkbar, z.B.:Vielfältige Umstrukturierungsvarianten denkbar, z.B.:

• StandortverlagerungenStandortverlagerungen

• betriebsinterne Aufgabenumverteilungbetriebsinterne Aufgabenumverteilung

• konzerninterne Aufgabenumverteilungkonzerninterne Aufgabenumverteilung

• Änderung von ArbeitsabläufenÄnderung von Arbeitsabläufen

• u.v.a.m.u.v.a.m.

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Meist identische Folgen von Umstrukturierungen für Meist identische Folgen von Umstrukturierungen für betroffene Arbeitnehmer:betroffene Arbeitnehmer:

• Änderung des ArbeitsortesÄnderung des Arbeitsortes

• Änderung des ArbeitsinhaltsÄnderung des Arbeitsinhalts

• Änderung der Rahmenbedingungen der Änderung der Rahmenbedingungen der ArbeitsleistungArbeitsleistung

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Zulässigkeit der jeweiligen Änderung abhängig vom Zulässigkeit der jeweiligen Änderung abhängig vom Inhalt des jeweiligen ArbeitsvertragesInhalt des jeweiligen Arbeitsvertrages

ArbeitsvertragArbeitsvertrag

DirektionsrechtDirektionsrecht

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Gibt der Arbeitsvertrag die durch die Umstrukturierung Gibt der Arbeitsvertrag die durch die Umstrukturierung bedingte Änderung herbedingte Änderung her

Zuweisung des neuen ArbeitsbereichsZuweisung des neuen Arbeitsbereichs

Liegt die Änderung im Rahmen des DirektionsrechtsLiegt die Änderung im Rahmen des Direktionsrechts

Zuweisung des neuen ArbeitsbereichsZuweisung des neuen Arbeitsbereichs

Wird die Änderung nicht vom Arbeitsvertrag oder Wird die Änderung nicht vom Arbeitsvertrag oder Direktionsrecht gedecktDirektionsrecht gedeckt

Änderungsvereinbarung oder ÄnderungskündigungÄnderungsvereinbarung oder Änderungskündigung

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Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO):Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO):

• Bestimmung von Inhalt, Ort und Zeit der Bestimmung von Inhalt, Ort und Zeit der ArbeitsleistungArbeitsleistung

• nach billigem Ermessennach billigem Ermessen

• wenn nicht durch Arbeitsvertrag, wenn nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz festgelegtfestgelegt

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Eingangsfall 2:Eingangsfall 2:

Die Versicherung V unterhält bislang mehrere Die Versicherung V unterhält bislang mehrere Standorte in HH und SH, an denen alle Leistungen Standorte in HH und SH, an denen alle Leistungen erbracht werden. Im Rahmen einer Umstrukturierung erbracht werden. Im Rahmen einer Umstrukturierung soll die Leistungsabrechnung zukünftig zentral in Kiel soll die Leistungsabrechnung zukünftig zentral in Kiel erfolgen. Mitarbeiterin M arbeitet bislang in der erfolgen. Mitarbeiterin M arbeitet bislang in der Leistungsabrechnung in Lübeck. V versetzt sie nach Leistungsabrechnung in Lübeck. V versetzt sie nach Kiel. M möchte dort nicht arbeiten. Ihr Arbeitsvertrag Kiel. M möchte dort nicht arbeiten. Ihr Arbeitsvertrag enthält keine betreffende Regelung.enthält keine betreffende Regelung.

Muss M nach Kiel wechseln?Muss M nach Kiel wechseln?

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III. III. BetriebsübergangBetriebsübergang

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Betriebsübergang auf Ihr UnternehmenBetriebsübergang auf Ihr Unternehmen

Betriebsübergang von Ihrem UnternehmenBetriebsübergang von Ihrem Unternehmen

Ihr UnternehmenIhr Unternehmen

Ihr Ihr UnternehmenUnternehmen

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Betriebsübergang – § 613 a BGBBetriebsübergang – § 613 a BGB

BegriffBegriff

Übergang von Rechten und PflichtenÜbergang von Rechten und Pflichten

HaftungHaftung

KündigungsverbotKündigungsverbot

UnterrichtungUnterrichtung

WiderspruchWiderspruch

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BegriffBegriff

• wirtschaftliche Einheitwirtschaftliche Einheit

• unter Wahrung ihrer Identitätunter Wahrung ihrer Identität

• Übergang auf ErwerberÜbergang auf Erwerber

• durch Rechtsgeschäftdurch Rechtsgeschäft

• auch Teilbetriebsübergangauch Teilbetriebsübergang

Folge: Folge: Übergang der Arbeitsverhältnisse Übergang der Arbeitsverhältnisse zu unveränderten Bedingungenzu unveränderten Bedingungen

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Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles:Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles:

• Art des betreffenden BetriebsArt des betreffenden Betriebs

• Übergang materieller und immaterieller AktivaÜbergang materieller und immaterieller Aktiva

• Übernahme der HauptbelegschaftÜbernahme der Hauptbelegschaft

• Übernahme der KundenÜbernahme der Kunden

• Ähnlichkeit der verrichteten TätigkeitenÄhnlichkeit der verrichteten Tätigkeiten

• Dauer der evtl. TätigkeitsunterbrechungDauer der evtl. Tätigkeitsunterbrechung

• nicht: reine Auftragsnachfolgenicht: reine Auftragsnachfolge

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Schwerpunkte:Schwerpunkte:

• betriebsmittelgeprägte Betriebe:betriebsmittelgeprägte Betriebe:

immaterielle und sachliche Betriebsmittelimmaterielle und sachliche Betriebsmittel

• betriebsmittelarme Betriebe:betriebsmittelarme Betriebe:

Tätigkeitsfortführung und wesentliche BelegschaftTätigkeitsfortführung und wesentliche Belegschaft

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Auflösung der wirtschaftlichen Einheit im aufnehmenden Auflösung der wirtschaftlichen Einheit im aufnehmenden BetriebBetrieb

EuGH Urt. v. 12.02.2009 – C-466/07 („Klarenberg“)EuGH Urt. v. 12.02.2009 – C-466/07 („Klarenberg“)

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Inhaberwechsel:Inhaberwechsel:

• Fortführung durch neuen RechtsträgerFortführung durch neuen Rechtsträger

• natürliche oder juristische Personnatürliche oder juristische Person

• PersonengesellschaftenPersonengesellschaften

• nicht: Gesellschafterwechsel der GmbHnicht: Gesellschafterwechsel der GmbH

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Übergang von Rechten und PflichtenÜbergang von Rechten und Pflichten

• Eintritt durch BetriebserwerberEintritt durch Betriebserwerber

• TV und BV werden Inhalt des ArbeitsvertragesTV und BV werden Inhalt des Arbeitsvertrages(Transformation)(Transformation)

• 1 Jahr Änderungssperre (nur Nachteile)1 Jahr Änderungssperre (nur Nachteile)

• Fortführung des ArbeitsvertragesFortführung des Arbeitsvertrages

• durch Rechtsgeschäftdurch Rechtsgeschäft

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HaftungHaftung

• Haftung für Altverbindlichkeiten vor Zeitpunkt Haftung für Altverbindlichkeiten vor Zeitpunkt des Übergangs, wenn innerhalb eines Jahres fälligdes Übergangs, wenn innerhalb eines Jahres fällig

• Haftung neben dem Alt-InhaberHaftung neben dem Alt-Inhaber

• Haftung für Alt-Inhaber bei Fälligkeit nach Haftung für Alt-Inhaber bei Fälligkeit nach Übergang nur anteilig (Bemessungszeitraum)Übergang nur anteilig (Bemessungszeitraum)

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KündigungsverbotKündigungsverbot

• Kündigung wegen des Betriebsübergangs Kündigung wegen des Betriebsübergangs unzulässigunzulässig

• Kündigung aus anderen Gründen statthaftKündigung aus anderen Gründen statthaft

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UnterrichtungUnterrichtung

• durch bisherigen Arbeitgeber oder neuen Inhaberdurch bisherigen Arbeitgeber oder neuen Inhaber

• vor dem Übergangvor dem Übergang

• in Textformin Textform

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Unterrichtung über:Unterrichtung über:

• (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs(geplanten) Zeitpunkt des Übergangs

• Grund des ÜbergangsGrund des Übergangs

• rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs für die ArbeitnehmerÜbergangs für die Arbeitnehmer

• hinsichtlich der bezüglich der Arbeitnehmer in hinsichtlich der bezüglich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen MaßnahmenAussicht genommenen Maßnahmen

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WiderspruchWiderspruch

• innerhalb eines Monatsinnerhalb eines Monats

• nach (ordnungsgemäßer) Unterrichtungnach (ordnungsgemäßer) Unterrichtung

• schriftlichschriftlich

• gegenüber bisherigen oder neuen Inhabergegenüber bisherigen oder neuen Inhaber

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Unterrichtung fehlerhaftUnterrichtung fehlerhaft

• Widerspruch bis zur Verwirkungsgrenze zulässigWiderspruch bis zur Verwirkungsgrenze zulässig

• u.U. auch noch nach Jahrenu.U. auch noch nach Jahren

kein Fristlauf für Widerspruchkein Fristlauf für Widerspruch

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Bedenkenswerte Folgen bei Widerspruch:Bedenkenswerte Folgen bei Widerspruch:

• freier Arbeitsplatz in Alt-Betrieb vorhanden?freier Arbeitsplatz in Alt-Betrieb vorhanden?

• Sozialschutz bei Kündigung?Sozialschutz bei Kündigung?

• Sozialplan?Sozialplan?

• Arbeitsmarktchancen?Arbeitsmarktchancen?

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Eingangsfall 3:Eingangsfall 3:

Arbeitgeber A lagert den Produktionsbereich Arbeitgeber A lagert den Produktionsbereich Mobiltelefonfertigung auf ein Joint-Venture J mit Mobiltelefonfertigung auf ein Joint-Venture J mit dem Konzern B aus. Die Unterrichtungen über den dem Konzern B aus. Die Unterrichtungen über den Betriebsübergang sind fehlerhaft. J gerät nach 1 ½ Betriebsübergang sind fehlerhaft. J gerät nach 1 ½ Jahren in Insolvenz. Die Arbeitnehmer widersprechen Jahren in Insolvenz. Die Arbeitnehmer widersprechen nun dem Betriebsübergang und verlangen nun dem Betriebsübergang und verlangen Beschäftigung bei A.Beschäftigung bei A.

Mit Erfolg?Mit Erfolg?

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IV. IV. MitbestimmungsfragenMitbestimmungsfragen

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Stellung des Betriebsrats bei Betriebsübergang:Stellung des Betriebsrats bei Betriebsübergang:

• Wahrung der Identität des BetriebsWahrung der Identität des Betriebs Wahrung der Identität des BetriebsratsWahrung der Identität des Betriebsrats

• Wegfall der Identität des BetriebsWegfall der Identität des Betriebs

Integration:Integration: Wahrnehmung durch Wahrnehmung durch aufnehmenden BRaufnehmenden BR

falls nicht vorhanden: Übergangsmandatfalls nicht vorhanden: Übergangsmandat

keine Integration:keine Integration: ÜbergangsmandatÜbergangsmandat

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Berührte Mitbestimmungsrechte:Berührte Mitbestimmungsrechte:

• Outsourcing (mit Kündigungen)Outsourcing (mit Kündigungen) § 102 BetrVG§ 102 BetrVG §§ 111, 112 BetrVG§§ 111, 112 BetrVG

• UmstrukturierungenUmstrukturierungen § 99 BetrVG§ 99 BetrVG § 102 BetrVG§ 102 BetrVG § 90 BetrVG§ 90 BetrVG

• BetriebsübergangBetriebsübergang § 99 BetrVG (-)§ 99 BetrVG (-)

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Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampRichter am ArbeitsgerichtRichter am Arbeitsgericht

Arbeitsgericht LübeckArbeitsgericht LübeckNeustraße 2aNeustraße 2a23568 Lübeck23568 Lübeck

Tel. (0451) 389 78 45Tel. (0451) 389 78 45Fax (0451) 389 78 50Fax (0451) 389 78 50

[email protected]@arbgsh.landsh.dewww.olaf-moellenkamp.dewww.olaf-moellenkamp.de