Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

51
Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek 7. Juli 2010

Transcript of Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Page 1: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Reinbek – 7. Juli 2010

Page 2: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

I. Mitteilungs- und Nachweispflichten

II. Fragen der Entgeltfortzahlung

III. Handlungsoptionen während der Arbeitsunfähigkeit

IV. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventivpflichten

V. Krankheitsbedingte Kündigung

Page 3: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

I. Mitteilungs- und Nachweispflichten

Page 4: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Anzeige über AU und voraussichtliches Bestehen

unverzüglich (§ 5 Abs. 1 EfzG)

ohne schuldhaftes Zögern

bei Verstoß: Abmahnungsmöglichkeit

Form: nicht vorgegeben (telefonisch, Email, Kollegen)

Übermittlungsrisiko: Arbeitnehmer

Page 5: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:

wenn AU länger als 3 Kalendertage:

Vorlage am Folgetag des 3. Tages (§ 3 Abs. 1 EfzG)

Frist durch abweichende Vereinbarung verkürzbar

ggf. bis Ende Erkrankungstag (Arzt erreichbar?

Regelung denkbar durch AV, BV, TV

Page 6: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Prognoserisiko Arbeitgeber

falls AU-Bescheinigung abgelaufen und nicht genesen

neue AU möglich

Frist: keine gesetzliche

h.M.: wieder 3 Kalendertage nach Ende der Vor-AU

aber: unverzügliche Mitteilung der Fortdauer

Page 7: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

rückwirkende AU-Bescheinigung

• grundsätzlich möglich

• grundsätzlich kein Anhalt für missbräuchliche Gestaltung/Gefälligkeit

• nur ausnahmsweise Indiz für Missbrauch

• selten ausreichende Grundlage für Abmahnung/Kündigung

Page 8: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Zugangsrisiko für AU Arbeitnehmer

wenn Hilfsperson/Übermittlungsmedium versagt

Pflichtenverstoß

Abmahnungsmöglichkeit

Page 9: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Falls im Wiederholungsfall Kündigung nach Abmahnung(en):

Abwägungsentscheidung

Überlegungspunkte:

• Intensität der durch Unzuverlässigkeit verursachten Ablaufstörungen

• u.U. Rückschluss auf generelle Unzuverlässigkeit

• Dauer des Arbeitsverhältnisses, Sozialdaten

Page 10: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Arbeitsunfähigkeit im Ausland (§ 5 Abs. 2 EfzG):

erhöht wieder den Urlaubsanspruch

sichert Entgeltfortzahlung

Verfahren abhängig von Aufenthaltsort

Page 11: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Arbeitsunfähigkeit im EWR-Ausland und bei Sozialabkommen:

AN informiert den örtlichen Sozialversicherungsträger

Träger informiert heimische Krankenkasse

Krankenkasse informiert Arbeitgeber

Page 12: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Arbeitsunfähigkeit im übrigen Ausland:

wie Inland

deutsche KK ist an ärztliche Feststellungen gebunden, sofern nicht eigener Vertrauensarzt im Ausland untersucht hat

identischer Beweiswert wie Inlands-AU

Page 13: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Zweifel am Bestehen der AU:

Einschaltung des MDK über KK

keine Angabe von Gründen erforderlich

KK/MDK zur Gutachtenerstattung verpflichtet

Page 14: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Zweifel an AU insbesondere bei:

häufiger Kurzzeit-AU, insbesondere montags und freitags

AU durch bekannte „Krankschreibungsärzte“

Page 15: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Untersuchung durch MDK:

„unverzügliche“ Untersuchung

in der Praxis selten unter 2 Wochen

bei Nichterscheinen Indizwirkung der AU erschüttert

Ergebnismitteilung an KK AG

Zweitgutachten möglich

Page 16: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Falls MDK-Ergebnis AU nicht stützt:

Rückforderung der Efz nach § 812 ff. BGB

u.U. Schadensersatz ggü. Arbeitnehmer

u.U. Schadensersatz ggü. Arzt

ggf. Abmahnung/Kündigung

Page 17: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Sonderprobleme:

• „Gesundschreibung“

• Meldung nach 6 Wochen AU?

Page 18: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

II. Fragen der Entgeltfortzahlung

Page 19: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Entgeltfortzahlungspflicht:

Dauer 6 Wochen nach Erkrankung

danach Krankengeldanspruch

Ausnahme: erste vier Wochen des Arbeitsverhältnisses

(§ 3 Abs. 3 EfzG)

Page 20: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Entgeltfortzahlungspflicht bei Folgeerkrankung:

wenn zusammenhangslos mit Ersterkrankung neue 6 Wochen Efz-Pflicht

Beweislast: Arbeitnehmer

wenn im Zusammenhang mit Ersterkrankung keine Efz-Pflicht

Page 21: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Berechnung des Entgelts:

• regelmäßige Vergütung ohne Überstunden

• bei ergebnisorientierter Arbeit Vergütung nach regelmäßigem Durchschnitt

Page 22: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

III. Handlungsoptionen während/nach der AU

Page 23: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

• eigene Nachforschungen

• Kontaktaufnahme

• Krankenrückkehrgespräche

• zulässige Fragen

• Aufdecken von Simulation

Page 24: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

IV. Betriebliches Eingliederungsmanagement

Page 25: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

• Rechtsgrundlage § 84 Abs. 2 SGB IX

• in Kraft seit 01.05.2004

• standardisiertes Verfahren zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit

• ohne AN-Zustimmung nicht möglich

• Rechtsprechung hierzu mittlerweile gefestigt

Page 26: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

länger als 6 Wochen im Jahr arbeitsunfähig

Verpflichtung zur Durchführung des BEM

Page 27: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

AU länger als 6 Wochen

im Einvernehmen mit AN BEM durchführen

falls AN nicht einverstanden

Ablehnung dokumentieren kein BEM !!!

Page 28: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

AN einverstanden

Abstimmung von Maßnahmen mit BR

und SBV

Page 29: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

• keine Festlegung auf Maßnahmen durch Gesetz

• „freie Hand“ für Akteure

• ergebnisoffener Suchprozess

• Effektivitätskontrolle

• Umsetzungsverpflichtung bei positivem Ergebnis

• kein Ausschluss vernünftiger Optionen

• Aufforderungsverpflichtung

• Initiativpflicht

Page 30: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Mögliche Maßnahmen:

• Beeinträchtigungsanalyse

• Perspektivgespräch / Einsatzwünsche

• medizinische Begleitung / Vertrauensarzt

• Arbeitsplatzumgestaltung

• technische Analysen

• arbeitstechnische Hilfsmittel

• Mitarbeiterschulung („Rückenschule“)

• u.v.a.m.

Page 31: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Auswirkung unzureichenden/unterlassenen BEMs:

1. negative gesundheitliche Prognose

2. erhebliche Beeinträchtigungbetrieblicher Interessen

3. Interessenabwägung

Page 32: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Taktische Erwägungen:

• Erstellen einer BEM-Richtlinie (ggf. mit BR)

• nominale Bestellung eines Betriebsarztes

• Mitarbeiterinformation

Page 33: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Sonderproblematik:

AN verweigert BEM

• keine Teilnahmepflicht

• keine Pflicht zur Offenbarung von Krankheiten

• aber: auch Berücksichtigung in der Interessenabwägung

Page 34: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Arbeitnehmer Arbeitgeber

• soziale Gesichtspunkte

• (Mit-)Verursachung

• Betriebsgröße

• finanzielle Belastbarkeit AG

• Wille zum BEM

• Verweigerung AN zur Teilnahme am BEM

Page 35: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

V. Krankheitsbedingte Kündigung

Page 36: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Krankheitsbedingte Kündigung:

Drei Hauptfälle

Dauererkrankunghäufige Kurzerkrankung

(Leistungsmin-derung)

Page 37: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Grundprüfungsschema immer gleich:

1. negative gesundheitliche Prognose

2. erhebliche Beeinträchtigungbetrieblicher Interessen

3. Interessenabwägung

Page 38: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Dauererkrankung:

• ursächlich i.d.R. eine einzige Erkrankung

• Entscheidung häufig durch ein ärztliches Gutachten

• Problem bei der Prüfung der Beeinträchtigung betrieblicher Interessen:

Entfall der Entgeltfortzahlungspflichtnach 6 Wochen

geminderte Kostenbelastung

Page 39: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Häufige Kurzerkrankungen:

• häufigste Variante der krankheitsbedingten Kündigung

• viele Detailprobleme

• dadurch oft ungewisser Verfahrensausgang

Page 40: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Prüfungsschema erweitert:

1. negative gesundheitliche Prognose

(1) indizielle Prognose

(2) Widerlegung möglich

(3) ggf. Gegenbeweis

2. erhebliche Beeinträchtigungbetrieblicher Interessen

3. Interessenabwägung

Page 41: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Indizielle Prognose:

• offiziell keine typisierte Festlegung

• Praxis:

mehr als 30 Tage Arbeitsunfähigkeit(durchgehend oder in der Summe)

in den vergangenen 3 Jahren

• aber: Einzelfallbetrachtung

Page 42: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Widerlegung der Negativprognose:

• AN legt Erkrankungen dar (Krankenkassenauszug)

• AN erklärt (laienhaft), warum deshalb keine Erkrankung mehr zu erwarten(„ausgeheilt“)

• sofern Laiensachverstand hierzu nicht ausreicht, Verweis auf behandelnde Ärzte

Page 43: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Gegenbeweis:

Arbeitgeber

durch:

arbeitsmedizinisches Sachverständigengutachten

Page 44: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen:

• (meist) finanzieller oder

• tatsächlicher Art

Page 45: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Finanzielle Beeinträchtigungen:

• Entgeltfortzahlungskosten

• Kosten von Arbeitsersatz(Subunternehmer, Leiharbeitnehmer)

• Schäden (Konventionalstrafen)

• Maschinenstillstand

• Mehrarbeitsbelastung

Page 46: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Häufigste Variante:

• hohe Entgeltfortzahlungskosten

• Faustformel: 20 % den Entgeltgesamtkosten

Page 47: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Nach Vorstellung des BAG soll an dieser Stelle berücksichtigt werden, ob der AG auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz beschäftigen kann.

• milderes Mittel gegenüber Beendigungskündigung

• keine Verpflichtung zum Freikündigen

• ggf. aber Verpflichtung zum Schaffen eines leidensgerechten Arbeitsplatzes

• BEM

Page 48: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Interessenabwägung:

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Page 49: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Arbeitnehmer Arbeitgeber

• soziale Gesichtspunkte

• (Mit-)Verursachung

• Betriebsgröße

• finanzielle Belastbarkeit AG

?

Page 50: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Krankheitsbedingte Kündigung vor den Arbeitsgerichten:

• eher geringe Verfahrenszahl

• hohe Vergleichsquote

• schon erstinstanzlich geringe Erfolgsquoteaus AG-Sicht

• vor LAG häufig „Zwangsvergleich“

• Tendenz auch abhängig von Betriebsgröße

• Bewegung durch EuGH-Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei Dauererkrankung

Page 51: Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Reinbek – 7. Juli 2010.

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Olaf MöllenkampRichter am Arbeitsgericht

Arbeitsgericht LübeckNeustraße 2a23568 Lübeck

Tel. (0451) 389 78 45Fax (0451) 389 78 50

[email protected]