Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG...

91
Online Marketing & Social Media Management Begriffe Einführung

Transcript of Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG...

Page 1: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

Online Marketing & Social Media Management

BegriffeEinführung

Page 2: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• In diesem Kurs lernen wir versch. Möglichkeiten um im Internet Werbestrategien zu planen, umzusetzen und deren Erfolg zu messen.

• Die Begriffe Online-Marketing, Online Werbung, Webmarketing, E-Marketing und Internetwerbung werden in der Praxis oftmals synonym benutzt.

• Einer der wesentlichen Vorteile des Online-Marketings gegenüber klassischen Marketingmaßnahmen wie Print oder TV ist die Messbarkeit der Werbewirkung.

Online MarketingBegriff

Page 3: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Gewerbeberechtigung für Online Unternehmen

• Einführung in Begriffe: Online Marketing und Social Media Management

• Virales Marketing

• Influencer Marketing

• Email Marketing

• Content Marketing

• Affiliate Marketing

• Database Marketing

• Videomarketing

• Direktwerbung

• Einstufe Direktmarketing Kampagne

• Mehrstufige Direktmarketing Kampagne

• Dialogmarketing

Lernziele

Page 4: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Für die Aufnahme und die Ausübung der Tätigkeit eines Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Gewerbliche Tätigkeiten im Internet unterliegen genauso der Gewerbeordnung wie solche außerhalb des Internets

Welche Gewerbeberechtigung ist erforderlich für ein Online-Unternehmen?

Page 5: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• In der Regel kommen die Gewerbeberechtigungen bei• Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und

Informationstechnik (z.B. Betrieb von Servern, Access Providing, etc.)

• und/oder dem Handelsgewerbe (z.B. Handel mit Waren aller Art40) zur Anwendung.

• Für beide ist kein Befähigungsnachweis erforderlich. Es genügt die Anmeldung des Gewerbes bei der Gewerbebehörde.

Welche Gewerbeberechtigung ist erforderlich für ein Online-Unternehmen?

Page 6: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Für den Betrieb von Websites, die ähnlich konventionellen Zeitungen mit redaktionellen Beiträgen (z.B. Foren, Blogs, etc.) zum Meinungsaustausch verbreitet werden, ist • keine Gewerbeberechtigung erforderlich,

• außer der Inhalt besteht zu mehr als der Hälfte aus Werbung

• In diesem Fall ist das Gewerbe „Ankündigungsunternehmen“, für welches kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, anzumelden

Welche Gewerbeberechtigung ist erforderlich für ein Online-Unternehmen?

Page 7: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Teilgebiete des Online-Marketings sind z.B.• Suchmaschinenmarketing• Social Media Marketing• Affiliate-Marketing• Videomarketing• Content Marketing• Email-Marketing• Mobile Marketing • Internetwerbung• Display Advertising• Influencer Marketing (erfährt gerade einen Hype)

• Auf den folgenden Folien sehen wir uns einige Teilbereiche genauer an!

Online MarketingBegriff

Page 8: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

Teilgebiete des Online Marketing

Such-maschinen-optimierung

Social Media Marketing

Affiliate-Marketing

Video-marketing

Mobile Marketing

Influencer Marketing

Website

Content Marketing

…weitere Möglichkeiten im Wandel der

Zeit

Internet-werbung,

Display Adverstising

Page 9: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

=Werbung, die in unterschiedlichen Formen über das Medium Internet verbreitet wird.

=Das Internet und die darin verwendeten Technologien erlauben es, die Benutzer auf eine Vielzahl unterschiedlicher Arten anzusprechen: Banner, Email, SEA, SEO, Pixel, Interstitials, semantisches Targeting usw.

• Die nach Anzahl der Nutzer größten Webseiten für Displaywerbung in Deutschland sind neben Google, Youtube, Facebook und eBay auch deutsche Anbieter wie T-Online, gutefrage.net, Web.de, Chip und Computerbild.

InternetwerbungBegriff

Page 10: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Die Gestaltung einer Unternehmenswebsite, Shop u.ä. ist oft der erste Schritt und zentraler Bestandteil des Online-Marketings.

• Die Unternehmenswebsite dient sowohl der Akquise/Online-Werbung für neue Kunden als auch der Kundenbindung, Generierung von Wiederbuchungen.

• Das „Information Systems Success Model“ zeigt, dass auf jeder Website folgende 3 Kernelemente beachtet werden müssen:• Informationsqualität (keine veralteten Infos, lfd. neuen spannenden

dynamischen Content ergänzen).• Systemqualität (rasch ladende Website/Inhalte, keine toten Links, keine

Ausfälle).• Servicequalität (versch. Kontaktmöglichkeiten via Email, Tel, Formular, Life-

Chat, Erreichbarkeit, Verlässlichkeit)

Website / Unternehmenswebsite

Page 11: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Auch wenn Kunden zunehmend (mehr) Social Media Unternehmensseiten anstelle der traditionellen Unternehmenswebsite ansehen, folgen, lesen, liken, ist die Unternehmenswebsite weiterhin sehr wichtig.

• Idealerweise finden sich auch Bewertungen zum Unternehmen auf versch. Bewertungsportalen, kostenlos können Unternehmenswebsites registriert werden bei herold, google, kununu sowie auf vielen Online-Firmenverzeichnissen.

Website / Unternehmenswebsite

Page 12: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

=alle Ein- und Verkaufsprozesse von Gütern und Dienstleistungen im Internet

• Synonym dazu werden auch die Begriffe „elektronischer Handel“ und „Online-Handel“ verwendet

• E-Commerce ist ein Teilgebiet des E-Business

E-CommerceBegriff

Page 13: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

=umfasst alle Arten von Unternehmensabläufen, die auf elektronischem Wege abgewickelt werden z.B.• Marketing

• Zahlung

• Logistik

• sowie Kundenservice

E-BusinessBegriff

Page 14: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• ist „Mund zu Mund“-Werbung im Internet

• Ein Trend wird von wenigen Personen erkannt und diese tragen diesen dann an viele andere Personen weiter.

• Wie ein Virus infizieren sie immer mehr Personen mit dem Trend, sodass sich die Information darüber verbreitet.

Virales MarketingBegriff

Page 15: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Virales Marketing oder „Mund zu Mund“-Werbung ist Empfehlungswerbung und somit die „ehrlichste“ Form der Werbung

Virales MarketingBegriff

Page 16: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

=es geht in erster Linie um Branding- und Marketingkommunikation Maßnahmen durch die Nutzung, Postings, Teilen, Kommunikation auf Social-Media-Plattformen (z.B. Twitter, Facebook)

• Inzwischen wird eine „zweite Generation“ an Social-Media-Plattformen populärer, die häufig über Mobile Apps mit geolokalen Diensten laufen

• Foursquare• Path• Waze• Facebook Orte• Google Places

und Social-Media-Marketingmaßnahmen möglich machen.

Social Media Marketing (SMM)Begriff

Page 17: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Dazu gehört auch die zunehmende Visualisierung und Kategorisierung bzw. Spezialisierung von Beiträgen auf Social-Media-Plattformen wie• Instagram

• Pinterest

• Snapchat

• Die zielgerichtete Optimierung einer Internetpräsenz und möglichst weite Verbreitung in Social-Media-Netzwerken bezeichnet man als Social Media Optimization(kurz: SMO).

Social Media Marketing (SMM)Begriff

Page 18: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

=Produktion und Verteilung von Medien und Veröffentlichungsmaterial mit dem Ziel, neue Kunden zu erhalten und bestehende zu binden.

• Diese Informationen können in einer Vielzahl an Formaten vorkommen, wie...

✓ Blogs✓News✓Videos✓Whitepapers✓ E-books✓Grafiken✓ Fallstudien oder Ratgeber

Content MarketingBegriff

Page 19: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Bei Content Marketing geht es also um • die Produktion und Verteilung von versch. Werbematerial

• in Form von Texten, Bildern Videos, Audios etc.

• Da die meisten Marketingstrategien irgendeine Form von Veröffentlichungsmaterial beinhalten, ist das Content-Marketing in den meisten Fällen als fester Bestandteil einer Kampagne integriert.

• Interessanter Content bietet nützliche Informationen, neues Wissen zu einem Thema oder Unterhaltung.

Content MarketingBegriff

Page 20: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Influencer-Marketing ist die Planung, Steuerung und Kontrolle des gezielten Einsatzes von Social-Media-Meinungsführern und Multiplikatoren, um durch deren Empfehlungen die Wertigkeit von Markenbotschaften zu steigern und das Kaufverhalten der Zielgruppe positiv zu beeinflussen.

• Das Influencer-Marketing ist ein neuer Baustein des Online-Marketings und dort im Bereich des Social-Media-Marketings verortet.

• Das Influencer-Marketing basiert auf dem Empfehlungsmarketing (synonyme Begriffe: Referenzmarketing, Referral-Marketing).

• Durch die intensive Nutzung von Social Media erlebt das klassische Empfehlungsmarketing mit dem Influencer-Marketing eine Neuorientierung als digitale Mundpropaganda oder Word-of-Mouth-Marketing.

Influencer MarketingBegriff Gabler Wirtschaftslexikon

Page 21: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Beim Influencer-Marketing nutzen Unternehmen den Ruf von reichweitenstarken bekannten Meinungsmachern.

• Influencer machen ein Produkt, Service oder eine Marke zum Gesprächsgegenstand, bloggen darüber, machen dazu Videos, teilen Erfahrungsberichte usw.

• In der Regel zielt Influencer-Marketing auf Verkauf, Bekanntheit oder eine Verbesserung des Images einer Marke ab.

• Influencer machen Empfehlungen zu Produkten und Services an ihre Zielgruppe und gestalten unterhaltsame Inhalte, welche geteilt, kommentiert werden und Likes erhalten.

• Der Vorteil des Influencer Marketings ist klar auf der Hand: Multiplikatorfunktion, die Abonnenten/Leser/Hörer/Fans des Influencers verteilen die Empfehlungen/Tipps der Influencer weiter.

Influencer MarketingBegriff

Page 22: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Influencer nutzen verschiedene Social Media Kanäle um Ihre Empfehlungen bekannt zu machen, bsp. YouTube, facebook, Instagram.• Instagram ist für das Influencer Marketing ein sehr wichtiger Social

Media-Kanal geworden.

• Instagram eignet sich durch das Medium Bild und die rasche Bedienbarkeit sehr gut, um ein neues Produkt bekannt zu machen.

• Influencer können für Organisationen verschiedene Kommunikationsaktivitäten einnehmen: Content-Creator, Multiplikator, Protagonist (bzw. Testimonial, Bewertung), Moderator oder Berater.

Influencer MarketingBegriff

Page 23: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Die Reizüberflutung durch Online-Werbung wird von vielen Internetnutzern als aufdringlich empfunden.

• Um unerwünschte Werbung auszublenden, werden insbesondere von jungen Internetnutzern zunehmend Ad-Blocker eingesetzt.

• Der positive Effekt des Influencer-Marketings besteht darin, dass nicht das Unternehmen, sondern der Influencer Absender einer Werbebotschaft ist.

• Dadurch sieht die Community die Botschaft nicht als direkte Werbung, sondern vielmehr als Empfehlung eines neutralen Dritten.

Influencer MarketingWirkungsweise, Begriff Gabler Wirtschaftslexikon

Page 24: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Kaufentscheidungen werden zunehmend durch Kundenmeinungen in Bewertungsportalen und Empfehlungen in sozialen Netzwerken beeinflusst.

• Empfehlungen finden Ratsuchende bei Personen, die mit ihren Blogs und Social Media Accounts eine hohe Reichweite erzielen und von ihren Followern als glaubwürdige und authentische Informationsquelle angesehen werden.

• Diese als Influencer (Beeinflusser) bezeichneten Personen prägen mit ihrer Expertise für ein bestimmtes Thema die Wahrnehmung der Konsumenten und damit auch deren Kaufverhalten, indem sie Produkte bewerten und Empfehlungen aussprechen.

Influencer MarketingBegriff Gabler Wirtschaftslexikon

Page 25: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

=Marketing mittels E-Mail, sogenanntes E-Mail-Marketing ist das Äquivalent zu Direktmarketing im Offline-Bereich, also dem Postversand von Werbemitteln

• Der Versand von Werbung per E-Mail unterliegt rechtlichen Beschränkungen.

• In Österreich regelt das Telekommunikationsgesetz (TKG) und in der Schweiz das Fernmeldegesetz (FMG) diese Form der Werbung.

E-Mail MarketingBegriff

Page 26: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• So ist es seit 1. März 2006 als Spamming zu verstehen, wenn im Business-to-Business-Bereich (B2B) mit unverlangten E-Mails geworben wird.

• E-Mail-Marketing ist eines der ältesten Marketinginstrumente im Internet und auch als Teilbereich des Direktmarketings zu sehen.

• Dabei werden mittels E-Mail Direct-Mails an Adressaten versendet.

E-Mail MarketingBegriff

Page 27: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• E-Mail-Kampagnen können unterschieden werden in:• Newsletter

• regelmäßig Mails vom selben Absender

• Direktes Mailing an Bestandskunden• zum Beispiel monatige Rechnung nur noch per Mail

• Stand-alone-Mailing• einmaliger Versand eines Angebots, beispielsweise in fremden Newsletter integriert

E-Mail MarketingBegriff

Page 28: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Persönliche Ansprache des Empfängers.

• Texte sollten kurz und präzise verfasst sein.

• Klare Darstellung des Nutzens für den Empfänger.

• Grafische Gestaltung sollte sich an der Corporate Identity (CI) bzw. an dem Corporate Design (CD) des Versenders (Drucksorten, Website, etc.) orientieren.

Email Marketing & Newsletter GestaltungTipps

Page 29: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Aktivierende Wörter wie • „jetzt“, • „gleich“,• „direkt“, • „nur bis“ usw.

verwenden.

• Vermeiden Sie negative Begriffe • Für den Werbetext gilt: Schreiben Sie positiv.

• Abmelden ermöglichen: • entweder im Betreff antworten mit „abmelden“ oder • Abmeldelink einbauen in das Email (hier machen Sie es den Lesern einfacher

sich rasch abzumelden was zu mehr Abmeldungen führen kann).

Email Marketing & Newsletter GestaltungTipps

Page 30: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Klare Info wer der Absender ist, nicht bloß • „Newsletter, „Franz Maier“ oder• „[email protected]“, • sondern „Franz Maier – Ihr Tischlermeister“, etc.

• Versendung von E-Mails unter Verwendung anonymer oder verschleierter E-Mail-Adressen ist gesetzlich verboten.

• E-Mails von einer Adresse versenden, die auch Antworten empfangen kann d.h. Kunden betreuen kann (Ausnahme: automatisierte Bestellbestätigungen, Onlineshops)• So kann eine Aufforderung zur Einstellung der Zusendung an diese

Adresse gerichtet werden• Newsletter-Abbestellungen zeitnah und freundlich beantworten und aus Ihrer

Kontaktliste löschen (Datenschutzgrundverordnung)

Email-AbsenderTipps

Page 31: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

Was ist das Problem an noreply E-Mails Adressen?

• Der Empfänger fühlt sich nicht wertgeschätzt• In vielen Fällen möchten Ihre Kunden und Zielgruppen mit Ihnen

persönlich Kontakt aufnehmen. • Kunden möchten Rückfragen, Beschwerden, Lob oder anderes Feedback

senden.• Noreply E-Mails hingegen verhindern Kommunikation.

• Sie erhalten eine automatische Nachricht, die von Anfang an darauf ausgelegt ist, nicht weiter mit Ihnen kommunizieren zu wollen.• Wollen Sie diesen Eindruck bei Ihren Kunden hinterlassen?

Email-AbsenderTipps

Page 32: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Kurzhalten: • Kürzere Betreffzeilen werden üblicherweise mit einer größeren

Email-Effizienz in Verbindung gebracht.

• Internet-Provider beschränken oft die Länge einer Betreffzeile, die im Posteingang angezeigt wird, (30 bis 50 Zeichen).

• Großteil der E-Mail-Empfänger sieht nur den ersten Teil einer langen Betreffzeile, da diese automatisch abgeschnitten wird.

BetreffzeileTipps

Page 33: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Kommunizieren Sie einen konkreten Nutzen: • Wenn Sie wollen, dass Ihr E-Mailing geöffnet wird, müssen Sie dem

Empfänger einen Grund geben, es zu öffnen.

• Erwecken Sie die Neugierde Ihrer Leser und bieten Sie Neuigkeiten an.

• Je mehr Ihre Mailings aus der alltäglichen Flut von elektronischer Post herausstechen, desto besser.

BetreffzeileTipps

Page 34: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Versenden Sie E-Mailings nur, wenn es einen Anlass (z.B. News, Aktionen, neue Produkte, etc.) gibt.

• Betreffzeilen mit Werbebotschaft sollten vermiedenwerden, das diese oft automatisch im Spam landen. • durchgehende Großschreibung (z.B. „WICHTIGE INFORMATION“)

vermeiden oder • bestimmte „Reizwörter“ (z.B. „Sonderangebot, Potenzmittel,

Drehsessel, Apotheke“, etc.).

• Betreffzeile muss inhaltlich in Zusammenhang mit dem Inhalt des E-Mailings stehen

BetreffzeileTipps

Page 35: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Der rechtliche Rahmen fordert, dass die Einwilligung zum Erhalt von E-Mail-Werbung nicht nur nachvollziehbar ist, sondern auch jederzeit widerrufen werden kann.

• Dies kann dadurch gewährleistet werden, dass der Abonnent mit jedem E-Mail die Möglichkeit zur Abbestellung erhält.

• Der Abonnent sollte sich möglichst bequem von der Zusendung weiterer E-Mails und Newsletter abmelden können.

Möglichkeit der Newsletter-Abbestellung

Page 36: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Als Mittel der Wahl bietet sich ein Link auf eine Website mit entsprechender automatischer Funktionalität zur Abbestellung bzw. Streichung aus dem Verteiler, damit ist dieser Schritt mit einem Mausklick zu bewerkstelligen.

• Als Antwort wird eine Bestätigung der Abbestellung auf der Website dargestellt oder ein entsprechendes (letztmaliges) E-Mail versendet

Möglichkeit der Newsletter-Abbestellung

Page 37: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Wann ist der ideale Versandzeitpunkt für E-Mailings?

• Wie lange darf eine Betreffzeile sein?

• Sollte als Absender eine Firma oder eine Person gewählt werden?

• Wird eine Betreffzeile häufiger geöffnet, wenn Sie personalisiert ist?

Öffnungsraten von E-Mailings

Page 38: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• ungünstigster Zeitpunkt ist Donnerstagnachmittag

• Ein Versand am Montag, Dienstag oder Freitag führt zu mehr Öffnungen.

• Besonders hohe Öffnungsraten werden zu • Jahresbeginn (Jänner, Februar) erzielt sowie • in den Monaten, in denen weniger E-Mailings verschickt werden (z.B.

Sommermonate).

• E-Mailings zu Jahresende (November, Dezember) werden seltener geöffnet.

Die Wirtschaftskammer empfiehlt:

Page 39: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Der Versand zu Tagesrandzeiten führt zu höheren Öffnungsraten

• Je kürzer die Betreffzeile, desto höher die Öffnungsrate.

• Betreffzeilen mit sachlichem Inhalt haben eine höhere Chance geöffnet zu werden als solche mit reinem Werbebezug.

• Personalisierte Betreffzeilen erzielen eine um 64% höhere Öffnungsrate als nicht personalisierte Betreffzeilen.

Die Wirtschaftskammer empfiehlt:

Page 40: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• E-Mails an Firmenkunden (B2B) werden deutlich häufiger geöffnet als Mails an Verbraucher (B2C).

Die Wirtschaftskammer empfiehlt:

Page 41: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• E-Mail-Marketing ist eine der transparentesten Werbeformen im Online-Bereich.

• Erlaubt eine sehr detaillierte Erfolgskontrolle.

• Es lässt sich genau feststellen:• wie viele Empfänger E-Mails geöffnet haben,

• wie viele von ihnen auf welchen Link geklickt haben,

• und wie viel Umsatz auf der beworbenen Website daraus generiert werden konnte.

Erfolgsmessung beim E-Mail MarketingNewsletter

Page 42: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Die Erfolgskontrolle liefert wichtige Daten für die ständige Optimierung der Newsletter.

• Stellt sich heraus, dass die Öffnungsrate steigt, wenn der Empfänger im Betreff des E-Mailings mit seinem Namen angesprochen wird, dann wird man diese Vorgehensweise sicher beibehalten.

• So lässt sich durch ständiges Anpassen einiger Parameter und die nachfolgende Messung der veränderten Empfängerreaktion Schritt für Schritt herausfinden, wie ein E-Mailing gestaltet sein muss, um größtmöglichen Erfolg zu erzielen.

Erfolgsmessung beim E-Mail MarketingNewsletter

Page 43: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Professionelle E-Mail-Marketing-Software liefert standardmäßig folgende Analysen und Statistiken

• Versendete E-Mails• Gesamtanzahl versendeter/zugestellter E-Mails

• Bounces (nicht zustellbare E-Mails)• Soft Bounces (z.B. Postfach überfüllt), bei denen davon auszugehen ist, dass der

Empfänger beim nächsten Mailing wieder zu erreichen ist, und • Hard Bounces (z.B. Empfängeradresse existiert nicht), bei denen sich weitere

Zustellversuche erübrigen.• Eine hohe Bouncerate deutet darauf hin, dass der Versender bei einem der

großen Provider auf der sogenannten E-Mail-Blacklist steht, was zur Folge hat, dass die E-Mailings für dessen Nutzer als Spam klassifiziert sind und nicht mehr zugestellt werden.

Erfolgsmessung beim E-Mail MarketingNewsletter

Page 44: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Öffnungsrate: • Die Messung erfolgt über dasselbe Verfahren, das auch für die

Messung der Reichweite von Websites verwendet wird (Zählpixel)

• Bei jeder Öffnung eines E-Mails wird ein Script auf dem Server des versendenden Unternehmens aufgerufen, das dann in der Datenbank festhält, ob eine Öffnung stattgefunden hat

• Da dynamisch beim Versand des Mailings für jeden User eine einmalige ID an den Script-Aufruf angehängt wird, lässt sich jeder Öffnungsvorgang zweifelsfrei einem bestimmten User zuordnen

Erfolgsmessung beim E-Mail MarketingNewsletter

Page 45: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Öffnungsrate: • Allerdings ist die Öffnung nur messbar, wenn es sich um ein HTML-

Mailing handelt (ansonsten lässt sich kein Zählpixel integrieren) und der User während der Öffnung der Mail online ist

• Klicks: • Klickt der Empfänger auf einen Link im E-Mail, so wird er nicht

direkt zur entsprechenden URL weitergeleitet, sondern über einen nicht bemerkbaren Umweg über den Server des Emailversenders

• Anhand einer einmaligen ID lässt sich der Klickvorgang dadurch wiederum zweifelsfrei einem bestimmten Empfänger zuordnen

Erfolgsmessung beim E-Mail MarketingNewsletter

Page 46: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Klicks: • Die prozentuelle Verteilung der Gesamtklicks auf die einzelnen

Links gibt darüber Aufschluss, welches Angebot die Empfänger am meisten interessiert hat.

• Abbestellungen: • Die Anzahl der Abmeldungen

• Eine hohe Anzahl an Abbestellungen deutet darauf hin, dass der Inhalt des Mailings bei den Empfängern nicht mehr auf Interesse stößt.

Erfolgsmessung beim E-Mail MarketingNewsletter

Page 47: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Weiterleitungen: • Viele Newsletter enthalten die Funktion „Newsletter

weiterempfehlen“

• Nach dem Klick kann der User via Webformular die E-Mail-Adresse einer oder mehrerer Personen eingeben, die dann ein „Ansichtsexemplar“ erhalten

• Da über diese weitergeleiteten Mails oftmals ein nicht unerheblicher Zusatzumsatz generiert wird, ist eine Auswertung interessant.

Erfolgsmessung beim E-Mail MarketingNewsletter

Page 48: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

=Ausgabe von Gutscheinen, die ein bestimmtes Verhalten belohnen, meist durch einen Rabatt.

CouponingBegriff

Page 49: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• engl.: affiliate „angliedern“

=Ein Anbieter/Unternehmen/Marketing-Betreiber nutzt eine Vielzahl von Partnern (engl. Affiliates), um seine Dienstleistung oder sein Produkt zu vermarkten.

• Vorteil ist die Verteilung des Marketing-Aufwandes auf mehrere Partner, die nur für Erfolg vergütet werden.

Affiliate-MarketingBegriff

Page 50: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

50

Page 51: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

=internetgestützte Vertriebsarten, bei denen in der Regel • ein kommerzieller Anbieter (engl. Merchant oder Advertiser)

• seine Vertriebspartner (engl.: Affiliates oder Publisher)

• durch Provisionen vergütet.

• Der Produktanbieter/das Unternehmen stellt Werbemittel zur Verfügung• die der Affiliate auf seinen Webseiten verwendet

• oder über andere Kanäle wie Keyword-Advertising oder E-Mail-Marketing einsetzen kann.

Affiliate-SystemeBegriff

Page 52: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

52

Page 53: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Awin (www.awin.com)

• Affiliwelt (www.affiliwelt.net)

• Belboon (www.belboon.de)

• SuperClix (www.superclix.de)

• Tradedoubler (www.tradedoubler.de)

• Webgains (www.webgains.de)

Beispiele für Affiliate-Netzwerke

Page 54: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

1. Pay per LeadFür die Generierung eines Kundenkontaktes (z.B. Eintragen in einen Newsletter-Verteiler oder Bestellung eines Kataloges).

2. Pay per ClickFür jeden Klick auf einen Banner oder Link, der auf der Webseite oder in der E-Mail des Affiliates platziert wurde.

3. Pay per SaleFür jeden Verkauf, der über die Werbemaßnahme des Affiliateszustande kommt, wird ein Festbetrag oder eine prozentuale Beteiligung am Verkaufspreis vergütet.

Affiliate-MarketingVergütungsmodelle

Page 55: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Pay per Link

Einbau eines Links auf der Webseite

• Pay per View

Einblendung eines Werbemittels

• spezifische interaktionsassoziierte Vergütungsmodelle

• Pay per Install

• Pay per Signup

• etc.

Affiliate-Marketingseltenere Vergütungsmodelle

Page 56: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

=für alle Maßnahmen verantwortlich, die den Aufbau, die Gestaltung sowie den Einsatz und die Pflege einer Datenbank betreffen.

• Je besser Informationen (über Interessenten, Kunden, potentielle Käufer) aufbereitet sind, desto treffendere Rückschlüsse sind auf das Kauf- und Konsumverhaltenmöglich.

• Mit Hilfe des Database-Marketing wird die Marktsegmentierung in konkrete Aktionen umgesetzt.

Database-MarketingBegriff

Page 57: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Ziel ist es, Streuverluste bei der Ansprache zu vermeiden d.h. die richtigen Kunden für eine Aktion aus der Datenbank zu selektieren und somit Kosten zu sparen, indem Streuverluste reduziert werden.

• Wichtig ist die • ständige Pflege der Datenbank (Aktualisierung),

• die Auswertung der Rückläufer/Käufer aus den Aktionen,

• Verkaufsstatistiken erstellen,

• um mit der Zeit immer bessere Vorhersagen über die Erfolgsaussichten der Aktionen treffen zu können.

Database-MarketingBegriff

Page 58: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Adresshändler (sog. Adressverlage oder Listbroker) vermitteln Adressen aus Kundendatenbanken an direktwerbetreibende Unternehmen und generieren Datenbestände nach deren Wünschen, sollten diese noch nicht in dieser Form vorhanden sein.

• Interne Datenquellen sind die unternehmenseigenen Kundendateien. Die Rückläufer werden in der gleichen Datenbank erfasst und stehen für die weitere Bearbeitung (Nachfassen, Folgeangebote, Reaktivierung) bereit.

Database-MarketingWo kommen die Daten her?

Page 59: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Zur Vorbereitung einer Direktmarketing-Aktion können keine Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Telefonbüchern oder Branchenverzeichnissen herangezogen werden, da diese Quellen nicht für Werbezwecke gebraucht werden dürfen.

Database-MarketingWo kommen die Daten her?

Page 60: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

=auch Web Video Marketing genannt

=unter Einsatz von Videos im Internet PR-, Marketing- und Verkaufsbotschaften auf eigenen oder fremden Internetseiten zu präsentieren.

• Videomarketing nutzt das Internet als Distributionskanal

VideomarketingBegriff

Page 61: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Das bedeutet, dass ein Video dabei • auf möglichst viele Videoplattformen (z.B. YouTube) hochgeladen,

bzw.

• auf Seiten mit redaktionell gepflegten Video-Inhalten platziert (z. B. als Video Ad auf Community-Websites, Unternehmen-Websites, Social- & Casual Games u.v.m.) wird.

VideomarketingBegriff

Page 62: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Pressearbeit

• Produktverkäufe erhöhen, beispielsweise Produktvorteile im Video darstellen

• Kundenbindung festigen, etwa mit Videoanleitungen und Tutorials

• auf fremden Internetseiten für das eigene Angebot werben

Ziele beim Videomarketing

Page 63: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• mit Bewegtbild eine möglichst gute Suchmaschinenposition erlangen

• Besucherzahl für ein Produkt/Unternehmen/Service etc. erhöhen

• Verweildauer der Besucher auf der beworbenen Website zu erhöhen

• zur Markenführung

Ziele beim Videomarketing

Page 64: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• zur Neueinführung von Unternehmen, Marken und Produkten

Ziele beim Videomarketing

Page 65: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Mit Videomarketing können sehr hohe Reichweiten erzielt werden.

• Wichtiger Aspekt ist die Erfolgskontrolle, das Monitoring der Videobeiträge:• Anzahl der Abrufe, Follower, Likes, Shares

• Google Analytics oder Alexa-Auswertungen (Länder, Suchbegriffe, verweisende Webseiten, etc.)

• Verweildauer, d.h. wie lange werden die Videobeiträge betrachtet

Erfolgskontrolle beim Videomarketing

Page 66: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Webplayer (Flashplayer) können weitere Daten für die Erfolgskontrolle liefern.

• Insbesondere beim Einsatz von interaktiven Funktionen wie das Einblenden von Textinformationsdiensten, Votings, internen Verlinkungen zu anderen Beiträgen oder externen Links zu SocialMedia Networks ist ein Monitoring sinnvoll, um das Benutzerverhalten und die Wirkung der ausgelösten Events zu beurteilen und zu optimieren.

Erfolgskontrolle beim Videomarketing

Page 67: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Webplayer liefern dem Webseitenbetreiber Daten über das Besucherverhalten und bieten somit die Möglichkeit,

• Änderungen am Videobeitrag selbst (wenn die Verweildauer auf dem Clip zu gering ist)

• oder an den flankierenden interaktiven Funktionen vorzunehmen.

Erfolgskontrolle beim Videomarketing

Page 68: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• engl.: direct advertising

• bezeichnet eine individuelle,meist schriftliche Form werblicher Kommunikation zwischen Anbietern und (potentiellen) Nachfragern.

• Direktwerbung ist ein untergeordneter Bestandteil des Direktmarketing

DirektwerbungBegriff

Page 69: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Je nach Qualität von Adresslisten kann Direktwerbung genau definierte Zielgruppen individuell und mit vergleichsweise geringen Streuverlusten ansprechen

• Eine Erfolgskontrolle erfolgt beispielsweise über Rückläufe (Bestellungen, Anrufe, etc.)

• Voraussetzungen für erfolgreiche Direktwerbung sind möglichst genaue Informationen über die Zielgruppe und entsprechende Adressen, die über Adressbroker (Adressenverlage) angemietet werden können.

DirektwerbungVorteile

Page 70: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Direktwerbung kann als unzumutbare Belästigung empfunden werden.

• So ist es verboten, potentielle Privatkunden anzurufen („Cold Calls“)

• Unternehmen dürfen nur eigene Kunden und dies auch nur nach deren Zustimmung (Opt-in) per Telefon kontaktieren.

DirektwerbungNachteile

Page 71: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Direktwerbung kostet pro Kontakt (Tausend-Kontakt-Preis, TKP) • mehr als Werbung in Massenmedien,

• ist jedoch günstiger als zum Beispiel Anrufe eines Callcenters oder gar persönliche Besuche

• Wegen ihrer intensiveren Wirkung und der besseren Möglichkeiten einer gezielten Selektion der anzusprechenden Zielpersonen ist die Direktwerbung meist kostengünstiger als die anonyme allgemeine Werbung mit ihren relativ hohen Streuverlusten.

DirektwerbungWirtschaftlichkeit

Page 72: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Werbeaktionen im Direktmarketing können in verschiedenen Formen durchgeführt werden. • Dabei unterteilt man diese in einstufige oder mehrstufige

Aktionen.

• Kontakten werden in • schriftlicher,

• telefonischer,

• digitaler

• oder sonstiger Art

die Werbeinformationen übermittelt.

Werbliche Ausprägungen des Direktmarketings

Page 73: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

1. Adressselektion

2. Mailing mit Produktinformation

3. Abwarten der Bestellungen

Einstufige Direktmarketing-Aktion

Page 74: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

1. Adressselektion

2. Anruf zur Adressqualifikation und weiter Vorselektion

3. Mailing mit Bedarfserfassung

4. Anruf zur Bedarfserfassung

5. Mailing mit Vorteilsangebot (individualisiert)

Mehrstufige Direktmarketing-Aktion

Page 75: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

6. Anruf zur Terminvereinbarung oder Bestellannahme

Mehrstufige Direktmarketing-Aktion

Page 76: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Im Rahmen der Planung einer Direktmarketing-Kampagne gibt es ein Gerüst, an das man sich halten kann.

• Dieses umfasst acht Schritte, die in der Planung berücksichtigt werden sollten:1

1. Schritt: Situationsanalyse2. Schritt: Zielfestlegung3. Schritt: Strategiebestimmung4. Schritt: Kommunikationsplanung5. Schritt: Realisationsplanung (Grobplanung)6. Schritt: Terminplanung (Feinplanung)7. Schritt: Budgetplanung8. Schritt: Kontrolle

Wie plant man eine Direktmarketing-Kampagne?

1 abgeleitet aus: Andreas Scherfke: Dialogmarketing Für Dummies, Wiley-VCH Verlag, Weinheim, 2007

Page 77: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Wo steht mein Unternehmen?

• Welchen Marktanteil habe ich?

• Was kann ich bieten?

• Was verlangen/suchen meine Kunden?

• Was bietet der Wettbewerb?

• Wie komme ich zu neuen E-Mail-Adressen?

Planung einer Direktmarketing-Kampagne1. Schritt: Situationsanalyse

Page 78: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Zielinhalt: Was soll mit der Kampagne erreicht werden? Wer soll angesprochen werden?

• Zielfristigkeit: In welchem Zeitraum soll die Kampagne stattfinden?

• Zielgruppe: Wer soll erreicht werden?

• Zielerreichung: Was soll erreicht werden? (Absatz? Gewinn?, etc.)

Planung einer Direktmarketing-Kampagne2. Schritt: Zielfestlegung

Page 79: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Zielmarkt: Auf welchem Markt will man aktiv werden?

• Zielbudget: Welches Budget steht zur Verfügung und wofür werden diese Ressourcen eingesetzt?

Planung einer Direktmarketing-Kampagne2. Schritt: Zielfestlegung

Page 80: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Marktentwicklungsstrategie

• Marktdurchdringungsstrategie (auch Penetrationsstrategie)

• Produktentwicklungsstrategie

• (Diversifikationsstrategie)

Planung einer Direktmarketing-Kampagne3. Schritt: Strategiebestimmung

Page 81: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Einstufige Kampagne

• Mehrstufige Kampagne

• Ablaufplan der Kommunikation

Planung einer Direktmarketing-Kampagne4. Schritt: Kommunikationsplanung

Page 82: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Grobe Planung des Ablaufs z.B.:• Einholung v. Angeboten,

• Auftragserteilung,

• Adressbestellung,

• Satz/Reinzeichnung,

• Druckfreigabe,

• Adresskauf,

• Posteingang beim Kunden,

• Response,

• E-Mail-Adressen generieren

Planung einer Direktmarketing-Kampagne5. Schritt: Realisationsplanung (Grobplanung)

Page 83: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Ablaufplan und Terminisierung der einzelnen Schritte aus der Realisationsplanung

Planung einer Direktmarketing-Kampagne6. Schritt: Terminplanung (Feinplanung)

Page 84: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Kostenaufstellung

Planung einer Direktmarketing-Kampagne7. Schritt: Budgetplanung

Page 85: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Responsequote = Reaktionen / Aussendungen

• Cost per interest (CPI) = Gesamtkosten / Interessenten

• Cost per order (CPO) = Gesamtkosten / Aufträge

• Break-even-Point (BEP) = Werbekosten pro 1.000 Sendungen/(Verkaufspreis – Stückkosten) * 100

• Break-even-Point (BEP) = Werbekosten pro Stk / Deckungsbeitrag pro Auftrag

Planung einer Direktmarketing-Kampagne8. Schritt: Kontrolle

Page 86: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Dialogmarketing stellt den „Dialog“ des Unternehmens mit dem Kunden in den Mittelpunkt.

• Beim Dialogmarketing wird zuvor eine sehr genaue Zielgruppendefinition und Analyse durchgeführt.

• Instrumente des Dialogmarketings sind hauptsächlich telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakte, beispielsweise nach dem Kauf eines Produkts vom Hersteller XY, um auf diesem Weg • zusätzlich weitere potentiell interessante Produkte zu bewerben, • weitere Informationen über den Kunden und seine Zufriedenheit mit dem

Produkt zu erhalten (in Dialog zu treten).

• Die wesentliche Kommunikation mit den Kundenkontakten wird beim Dialogmarketing von Callcentern abgewickelt.

Dialogmarketing (Direct-Response-Marketing)

Page 87: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Im Unterschied zur Direktwerbung wird im Dialogmarketing (auch Direct-Response-Werbung) die Möglichkeit, sich mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen, aktiv verstärkt (Responseverstärkung).

• In der Praxis wird ein Werbemittel wie ein Mailing, z.B. durch Beilagen, aufgeklebte Give-aways, durch das Angebot von Verlosungen oder Einladungen zu Veranstaltungen aufgewertet.

Dialogmarketing (Direct-Response-Marketing)

Page 88: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Verstärkt werden können diese Werbebotschaften beispielsweise auch • Durch die Verwendung besonders exklusiver Papiersorten,

Kartonagen oder Sonderfarben.

• Flankierende Maßnahmen, wie z. B. eine nachgelagerte SMS oder ein Nachfass-Mailing, werden eingesetzt, um die persönliche Ansprache zu intensivieren und die Möglichkeit einer Antwort (Response) durch einen zweiten Werbeanstoß an den Empfänger zu erhöhen.

Dialogmarketing (Direct-Response-Marketing)

Page 89: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Ahrholdt, D. und Greve, G. (2019). Online-Marketing-Intelligence: Kennzahlen, Erfolgsfaktoren und Steuerungskonzepte im Online-Marketing. Springer Gabler.

• Atherton, J. (2019). Social Media Strategy: A Practical Guide to Social Media Marketing and Customer Engagement. Kogan Page.

• Beilharz, F. und Kattau, N. (2017). Der Online-Marketing-Manager: Handbuch für die Praxis. O'Reilly.

• Deges, F. (2018). Quick Guide Influencer Marketing: Wie Sie durch Multiplikatoren mehr Reichweite und Umsatz erzielen, Springer Gabler.

• Enke, N. und Borchers, N.S. (2018). Von den Zielen zur Umsetzung: Planung, Organisation und Evaluation von Influencer-Kommunikation. In: Influencer Relations. Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden 2018, S. 177–200.

• Grabs, A. und Bannour, K.-P. (2018). Follow me! Erfolgreiches Social Media Marketing mit Facebook, Twitter und Co. Rheinwerk Computing.

• Jahnke, M. (2018). Influencer Marketing: Für Unternehmen und Influencer: Strategien, Plattformen, Instrumente, rechtlicher Rahmen. Mit vielen Beispielen. Hrsg.: Marlis Jahnke. Springer Gabler, Wiesbaden.

• Koch, C. (2018). Online-Marketing. Instrumente zur Neukundengewinnung, München, GRIN Verlag.

• Kreutzer R.T. (2018). Social Media und Social-Media-Marketing. In: Social-Media-Marketing kompakt. Springer Gabler, Wiesbaden.

Literaturempfehlungen

Page 90: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

• Lammenett , E. (2019). Praxiswissen Online-Marketing: Affiliate-, Influencer-, Content- und E-Mail-Marketing, Google Ads, SEO, Social Media, Online- inklusive Facebook-Werbung. Springer Gabler.

• Lange, M. (2016). Strategisches Content-Marketing: Inhalte richtig promoten. T3N Magazin für digitales Business. https://t3n.de/magazin/teil-3-unserer-serie-strategisches-content-marketing-240112.

• Rabsch, S. und Mandic, M. (2018). Erfolgreiche Websites: SEO, SEM, Online-Marketing, Kundenbindung, Rheinwerk Computing. Springer Gabler.

• Schriftenreihe des Wirtschaftsförderungsinstitutes (2016). Leitfaden e-Marketing & e-Commerce. 2. Auflage. Nr. 326. Wien.

• Schweiger, W. und Beck, K. (2019). Handbuch Online-Kommunikation. Springer.

• Schwenke, T., Ladwig, W. und Weinberg, T. (2019). Social Media Marketing - Praxishandbuch für Twitter, Facebook, Instagram & Co. O'Reilly.

Literaturempfehlungen

Page 91: Online Marketing & Social Media Management · Diensteanbieters im Internet ist nach dem ECG (E-Commerce Gesetz) keine zusätzliche behördliche Zulassung oder Konzession erforderlich

Download und Verwendung von BildernCC0 Alle zum Download bereitgestellten Bilder auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative CommonsCC0. Soweit gesetzlich möglich, wurden von den Bildautoren sämtliche Urheber-und verwandten Rechte an den Bildern abgetreten. Die Bilder unterliegen damit keinem Kopierrecht und können -verändert oder unverändert - kostenlos für kommerzielle und nicht kommerzielle Anwendungen in digitaler oder gedruckter Form ohne Bildnachweis verwendet werden. Dennoch wissen wir einen freiwilligen Link auf die Quelle Pixabay sehr zu schätzen.

DisclaimerDer vorliegende Foliensatz wurde mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Rechtliche Hinweise

http://pixabay.com/de/service/terms/#download_terms