Online-Marketing und Recht

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Email-Expo 2012 Online-Marketing und Recht Schmoll, eCircle Das Blog der Messe Frankfurt zur Digitalisierung des Geschäftslebens: http://connected.messefrankfurt.com/de/

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die perfekte EINWILLIGUNG

FREIWILLIG

TRANSPARENT SEPARAT

AUSDRÜCKLICH

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die perfekte EINWILLIGUNG

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die perfekte EINWILLIGUNG

NACHWEISBAR DOUBLE-OPT-IN

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die perfekte EINWILLIGUNG

HALTBARKEIT DER EINWILLIGUNG

LG BERLIN (09.12.2011): „…rechtfertigt ein erteiltes Einverständnis die Zusendung von Werbe-E-Mails lediglich in der darauf folgenden Zeit.“

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DATENSCHUTZRECHT:

das märchen vom KOPPLUNGSVERBOT

…wenn ein anderer Zugang zu gleichwertigen vertraglichen

Leistungen ohne die Einwilligung nicht möglich ist.

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das märchendas vommärchenKOPPLUNGSVERBOT WETTBEWERBSRECHT:

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messages in SOCIAL MEDIA

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social PLUGINS

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social PLUGINS

Nicht eingeloggt: URL, IP-Adresse

Eingeloggt: User-ID, URL, IP-Adresse

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Rechtmäßigkeit des Like-Buttons

§ 12 Abs. 1 TMG: Grundsätze�Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten zur Bereitstellung von Telemedien nur erheben und verwenden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht, es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.

§ 15 Abs. 1 TMG: Nutzungsdaten Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten). Nutzungsdaten sind insbesondere 1. Merkmale zur Identifikation des Nutzers, 2. Angaben über Beginn und Ende […] der jeweiligen Nutzung und 3. Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien.3. A

social PLUGINS

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Datenschutzinformationen […] Facebook Social Plugins Unser Internetauftritt verwendet Social Plugins (“Plugins”) des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird (“Facebook”). Die Plugins sind an einem der Facebook Logos erkennbar (weißes „f“ auf blauer Kachel oder ein „Daumen hoch“-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz “Facebook Social Plugin” gekennzeichnet. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: http://developers.facebook.com/plugins. Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls Sie kein Mitglied von Facebook sind, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php. Wenn Sie Facebookmitglied sind und nicht möchten, dass Facebook über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt und mit Ihren bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Facebook ausloggen.

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2-Klick-Lösung von heise.de:

2-Klick-Lösung von SWR3:

social PLUGINS

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§ 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG: Kommerzielle Kommunikation muss klar als solche erkennbar sein.

§ 4 Nr. 3 UWG: Unlauter handelt insbesondere, wer den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert.

U n z u l ä s s i g e g e s c h ä f t l i c h e Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind: 11. der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung);

werbung in SOCIAL MEDIA

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Erkennbarkeit

Privates Profil vs. Unternehmensseite

Kenntlichmachung

werbung in SOCIAL MEDIA

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OLG Hamm: Einstweilige Verfügung

25 % zusätzlicher Sonderrabatt Sie sind von uns begeistert oder wollen einfach Ihre Meinung über uns mit anderen teilen? Wenn Sie innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt unserer Waren eine Bewertung auf dem folgenden Meinungsportal abgeben: XYZ.DE und uns eine Kopie der Bewertung per Email an [email protected] senden, erhalten Sie von uns nachträglich einmalig einen Preisrabatt von 10% auf den Warenwert Ihrer letzten Bestellung (Überweisung auf Ihr Konto). 25 % extra Sonderrabatt: Sollte Ihr Bericht von der XYZ-Gemeinde als mindestens durchschnittlich "hilfreich" bewertet werden, erhalten Sie sogar 25 % Rabatt auf den Warenwert Ihrer letzten Bestellung (Überweisung auf Ihr Konto).

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werbung in SOCIAL MEDIA

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werbung in SOCIAL MEDIA

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werbung in SOCIAL MEDIA

ASTROTURFING GEFAKTE BEWERTUNGEN

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haftung im SOCIAL MEDIA

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