Optimierung von Arbeits- und Gesundheitsschutz im … off.pdf · optimierter Arbeits- und...

20
Op#mAG • Op#mierung von Arbeits und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe • gefördert durch: OptimAG Optimierung von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe Kick-off Meeting 23.07.2012, HS Bremen

Transcript of Optimierung von Arbeits- und Gesundheitsschutz im … off.pdf · optimierter Arbeits- und...

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

OptimAG "

Optimierung von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Kfz Gewerbe

Kick-off Meeting 23.07.2012, HS Bremen

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

1.  Begrüßung 2.  Vorstellungsrunde 3.  Projektvorstellung 4.  Administratives 5.  Nächste Arbeitsschritte/Aufgabenverteilung 6.  Terminabsprache für die nächsten Meetings und

anstehenden Aufgaben 7.  Sonstiges

Inhalt

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Projektziele

  Umsetzung und Implementierung von praxisnahen, präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Kfz Betrieben optimierter Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere bei KMU

  Verringerung von physischen und psychischen Belastungen und Erkrankungen, Verringerung von Umgebungsbelastungen

  Verringerung von Arbeitsunfällen

  Gewerksübergreifender Transfer (Netzwerkmultiplikatoren, Kooperationspartner, Ausbildungsstruktur der Projektpartner)

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Arbeitspakte / Konzept

  10 Arbeitspakte (AP) mit folgenden Aktivitäten: 1.  Planung und Grundlagenermittlung

2.  Bedarfsanalyse aller beteiligter Kreise vor-Ort-Analyse, Wissensstand, Strukturen, betriebliche Gefährdungspotenziale, Befragungen, Erfahrungen und Erkenntnisse der Kooperationspartner

3.  Konzept- und Strategieentwicklung präventive, praxistaugliche Konzepte und Maßnahmen; in Zusammenarbeit mit Pilot- und Transferbetrieben vor Ort

4.  Umsetzung in den Betrieben (Pilot- und Transferbetriebe) Beratung, Begleitung und Unterstützung, Anpassung betrieblicher Organisationsstrukturen, Wissenstransfer (Blended learning; vor-Ort-Qualifizierung)

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Arbeitspakte / Konzept

  10 Arbeitspakte (AP) mit folgenden Aktivitäten: 5.  Evaluierung und Weiterentwicklung von Konzepten und

Maßnahmen Projektpartner, AG, Kooperationspartner, Betriebe, Beirat

6.  Transfer und Einbindung der Ergebnisse in die Ausbildungsstrukturen der Projektpartner

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Zielzahlen

Betriebe   12 (14) Pilotbetriebe   24 Transferbetriebe Mitarbeiter   318 (8 pro Betrieb, 30 in Einmalberatung)

davon 20% Frauen und 20% Migrant/innen

  36 betriebliche Multiplikator/innen davon 8% Frauen und 8% Migrant/innen

  13 Netzwerk-Multiplikator/innen davon 8% Frauen und 5% Migrant/innen

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Teilnehmer

Betriebe   12 (14) Pilotbetriebe   24 Transferbetriebe Teilnehmer   Bedarfsanalyse (1 TN pro Betrieb)   Umsetzung (1-2 TN pro Betrieb)   Qualifizierung (1-2 TN pro Betrieb)   Multiplikatoren, Beirat

(Analyse, Beratung, Evaluierung, Transfer Weiterbildung)

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Administratives

Nachweispflichten   Personal (hauptamtlich, nebenamtlich)   Teilnehmermanagement   Sonstiges / Auftragsvergabe

Gleiche Pflichten bei Projekten der bba

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Administratives

Nachweise   Vordrucke werden vom Projektleiter erstellt und an die

Partner verschickt bzw. auf der Projekthomepage bereitgestellt (auch Informationsmaterial).

  Stundenzettel   Betriebserfassung   Teilnehmererfassung   Stundennachweis Betriebe/MitarbeiterInnen   Materialbeschaffung/Angebote   Förderrichtlinien, Datenschutz, u.a.

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Administratives

Akquise von Transferbetrieben   Zusätzliche Vergütung von Beratungsleistungen zusätzlich

zu Freistellungskosten

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Administratives

Nachweise   Freistellungskosten

Stand: 01.05.2011, geändert am 31.12.2011, geändert am 01.03.2012 www.efre-bremen.de und www.esf-bremen.de

Seite 3 von 13

2. Verbot der Doppelfinanzierung

Ein Projekt darf nur aus einem EU-Programm gefördert werden; z. B. darf eine nach dem Operationellen Programm des Bundes geförderte Maßnahme nicht gleichzeitig durch das ESF-Programm eines Landes oder durch sonstige EU-Mittel unterstützt werden.

3. Ko-Finanzierung

Bei der Ko-Finanzierung handelt es sich um das Hinzuziehen nationaler Finanzie- rungsquellen (öffentlicher und privater Herkunft) zur Finanzierung aller abgerechne- ten Ausgaben. Dabei gilt grundsätzlich, dass Ausgaben nur dann als Ko-Finanzierung anerkannt werden können, wenn diese zuwendungsfähig i. S. der einschlägigen Rechtsgrundlagen sind.

4. Freistellungskosten

Die während der Qualifizierung der Beschäftigten gezahlten Löhne und Gehälter (Freistellungskosten) sind als private Ko-Finanzierung bis zur Höhe der tatsächlichen und anerkannten Weiterbildungskosten einsetzbar.

Die Antragsteller können zur Ermittlung realistischer Stundensätze die vom BMFI jährlich veröffentlichte Übersicht der im öffentlichen Sektor üblichen Arbeitgeberbrut- to-Löhne nutzen. Abweichungen für besondere Branchen müssen begründet werden. Bei der Personalfreistellung wird der Arbeitgeberbruttolohn als Berechnungsgrundla- ge festgesetzt. Weitere Arbeitsplatzkosten, wie z. B. pauschalierte Personalneben- kosten, können nicht angesetzt werden.

Die fachaufsichtführenden Stelle stellt eine Übersicht mit pauschalierten Stundensät- zen zur Verfügung

Ausnahme: Die Anwendung der Pauschale in EFRE-geförderten Projekten ist von der fachaufsichtführenden Stelle vor Projektbeginn festzulegen.

5. Anforderungen an die Antragstellenden und deren Kooperations- und Netz-

werkpartner

5.1 Qualitätsmanagement im Betrieb

Die Antragstellenden sollen grundsätzlich über ein extern zertifiziertes Qualitätsma- nagement verfügen. Eine ordentliche Geschäftsführung muss sichergestellt sein.

5.2 Vergütung

Der/ die Zuwendungsnehmer/in versichert, dass die Vergütung der Beschäftigten, Teilnehmer/-innen an geförderten Maßnahmen und anderen Beteiligten auf Grundla- ge der geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträge erfolgt, sofern Tarifverträge abgeschlossen wurden. Ansonsten sind die von der Förderung erreichten Beschäftig- ten und Teilnehmer/innen ortsüblich zu entlohnen.

Der/ die Zuwendungsnehmer/in verpflichtet seine Kooperationspartner ebenfalls zu dieser Anwendung.

5.3 Begünstigtenverzeichnis gem. VO (EG) 1828/2006 der Kommission vom 08. Dezem-

ber 2006 - Art. 6

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Administratives

Nachweise   Gemeinkosten

Stand: 01.05.2011, geändert am 31.12.2011, geändert am 01.03.2012 www.efre-bremen.de und www.esf-bremen.de

Seite 10 von 13

• „Verordnung über die Vergütung von Nebentätigkeiten der Beamten im bremi- schen öffentlichen Dienst“ (Brem.GBl. S. 443) und der

• „Auszug aus der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter“ (Bremische Nebentätigkeitsverordnung, BremNVO, BremGbl. S. 459).

Bei der Beauftragung von Honorarkräften außerhalb der öffentlichen Verwaltung sind die festgelegten Werte der Personalhauptkostentabelle der Senatorin für Finanzen anzuwenden.

Für Tätigkeiten von Dozentinnen und Dozenten in besonders zu begründenden Fäl- len können maximal bis zu 96 Euro pro Stunde anerkannt werden.

Der Bedarf von Honorarkräften richtet sich nach der Struktur des Projektes. Mit den Stundensätzen sind Vor- und Nachbereitungen der Honorarkräfte abgegolten.

Zuwendungsfähig sind Dienstreise- und Reisekosten gem. den Bestimmungen des Bremischen Reisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

13. Projektbezogene Sachausgaben

Dazu gehören insbesondere

• Abschreibungen entsprechend der vom Bundesfinanzministerium herausgegebe- nen amtlichen AfA-Tabelle

• Leasing von projektgebundenen Geräten. Bei der Möglichkeit der Wahl zwischen Leasing und Anschaffung wird die kostengünstigere Variante anerkannt.

• Lehr- und Lernmittel • Ausgaben für Werbung, Akquisition und Transfer des Projektes • nicht abschreibungsfähige Verbrauchsmaterialien für das Projekt • Ausstattungsgegenstände (geringwertige Wirtschaftsgüter) • Anteilige Miet- und Energiekosten • Fortbildungs- und Reisekosten für das hauptamtliche Personal

Fortbildungskosten für das hauptamtliche Personal sind nicht deckungsfähig mit an- deren Kostenpositionen.

14. Administrative / indirekte Kosten (Verwaltungskosten)

Die administrativen / indirekten Kosten (Verwaltungskosten) wie

• anteilige Bezüge, Sozialabgaben und Raumkosten für Geschäftsführung • anteilige Bezüge, Sozialabgaben und Raumkosten für Rechnungs-, Personalwe-

sen und allgemeine Verwaltung • Aufwendungen für Qualitätsmanagementsysteme • Personalausfallkosten (Krankheit, Mutterschaft etc.) für Personal der allgemeinen

Verwaltung • Raumkosten für Archivierung, Sozialräume u. ä. • IT-Infrastruktur • allgemeines Informationsmaterial der Antragsstellenden, Web-Präsenz etc. • Telekommunikationskosten und Porto • Mitgliedschaft in Kammern und Verbänden

Stand: 01.05.2011, geändert am 31.12.2011, geändert am 01.03.2012 www.efre-bremen.de und www.esf-bremen.de

Seite 11 von 13

• Wirtschaftsprüfung • Versicherungen • Steuern und Abgaben

werden mit einer Pauschale von 18 % der hauptamtlichen Personalausgaben abge- golten. Dabei ist zu beachten, dass die Pauschale fest an die tatsächlichen hauptamt- lichen Personalausgaben gebunden ist.

Die Anwendung der Pauschale in EFRE-geförderten Projekten ist von der fachauf- sichtführenden Stelle vor Projektbeginn festzulegen.

15. Antragstellung

Für die Förderung von Beschäftigungsprojekten im Rahmen des Beschäftigungs- politischen Aktionsprogramms für Bremen und Bremerhaven (BAP) sind Anträge in den jeweils ausgerufenen thematischen Schwerpunkten bei der bewilligenden Stelle fristgemäß einzureichen (Wettbewerbsverfahren). Des weiteren wird auf die Fördermöglichkeit von Einzelprojekten außerhalb von Wettbewerbsverfahren und die entsprechenden Fördergrundsätze hingewiesen.

Muster für Antragsvordrucke werden von der bewilligenden Stelle bereitgestellt.

VII. Auszahlung / Anforderung von Mitteln

Die Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie voraussicht- lich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zu- wendungszwecks benötigt werden. Bei Zuwendungen mit einem Gesamtbetrag bis zu 5.000 Euro kann von Satz 1 abgewichen werden.

Bei der Anforderung von Mitteln sind die bis zu dem Anforderungszeitraum insgesamt ent- standenen und tatsächlich getätigten Ausgaben für das Projekt anzugeben. Dieses erfolgt in Form von Beleglisten. Ausnahmen hiervon sind genehmigte Pauschalen.

Bei der Auszahlung werden 10 % der bewilligten Zuwendung einbehalten und erst nach Prü- fung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Überzahlungen müssen erstattet werden.

In begründeten Einzelfällen kann der 10 %ige Einbehalt auf 5 % der Zuschusshöhe reduziert werden. Hierüber entscheidet die bewilligende Stelle auf Antrag des/ der Zuwendungsemp- fängers/in.

VIII. Nachweis der Verwendung

Abweichend von Ziff. 6.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Pro- jektförderung (ANBest-P) laut Anlage 2 zu Nr. 6.1 zu § 44 LHO ist für ESF geförderte Projek- te der Verwendungsnachweis spätestens drei Monate nach Abschluss des Projektes fällig.

Die Verwendung der Zuwendung ist in Form eines Sachberichts und eines zahlenmäßigen Nachweises nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nachzuweisen. Im zahlenmäßigen

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Publizitätspflichten

Zu beachten !!!   Förderhinweis auf allen Veröffentlichungen   Information der Teilnehmer über Förderung   Förderhinweis auf allen Unterlagen/Bescheinigungen   Ergebnisse der Allgemeinheit zur Verfügung stellen

Stand: 01.05.2011, geändert am 31.12.2011, geändert am 01.03.2012 www.efre-bremen.de und www.esf-bremen.de

Seite 4 von 13

Um die Transparenz hinsichtlich der Verwendung der Fondsmittel zu verbessern, werden die Bezeichnungen der Vorhaben und der Betrag der für die Maßnahmen be- reitgestellten öffentlichen Beteiligungen in ein Verzeichnis der Begünstigten erfasst und veröffentlicht.

Die Zuwendungsempfänger/innen müssen sich damit einverstanden erklären, dass sie in das zu veröffentlichende Verzeichnis der Begünstigten aufgenommen werden.

5.4 Publizität gem. VO (EG) 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 - Art. 69

Die Zuwendungsempfänger/innen sind verpflichtet, bei öffentlich wirksamen Maß- nahmen (z. B. Einweihungen) oder Erklärungen (z. B. Presseerklärungen, Veröffentli- chungen, Interviews), die im Zusammenhang mit den nach diesen Fördergrundsätzen erhaltenen Zuwendungen stehen, auf die entsprechenden Mittelgeber in geeigneter Weise hinzuweisen. Des Weiteren sind die Teilnehmer/-innen der Vorhaben über die Unterstützung aus Mitteln des BAP, respektive aus dem ESF/EFRE, zu informieren.

Alle Unterlagen und insbesondere alle Teilnahmebestätigungen und Bescheinigun- gen, die im Zusammenhang mit der gewährten Zuwendung ausgestellt werden, sind mit der Angabe über die Bewilligungsbehörden oder bewilligenden Stellen zu verse- hen.

Insbesondere bei ESF/EFRE-geförderten Projekten ist es zwingend erforderlich, dass der Antragsteller bei allen Informations- oder Werbemaßnahmen, Pressemitteilungen, Vorträgen, Printmedien, elektronischen Medien, Plakaten, sonstigen Werbemateria- lien auf die Förderung der EU hinweist und die Ergebnisse der Allgemeinheit zur Ver- fügung stellt.

5.5 Zugangsgewährung

Der/ die Zuwendungsempfänger/in ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Prüfung der Mittelverwendung sowohl dem bewilligende Stelle als auch den Verwaltungsbe- hörden, den Bescheinigungsbehörden, den Prüfbehörden sowie der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rechnungshof bzw. von diesen beauftragten Dritten Zugang zu allen Unterlagen und Daten, die das geförderte Projekt betreffen, zu gewähren.

V. Förderbedingungen

Die Vorhaben sollen folgende Querschnittsziele des Europäischen Sozialfonds (ESF) aus dem Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm erfüllen: Diese sind im Antrag zu beschrei- ben.

1. Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming bedeutet bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unter- schiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornhe- rein und regelmäßig zu berücksichtigen.

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Meilensteine

1. Zwischenbericht (ca. Ende des Jahres):   AP1 – AP4

  Grundlagenermittlung zu betrieblich erhobenen Daten, gebräuchlichen Strategien, aktuellen Projekten, Initiativen, Maßnahmen sowie Rahmenbedingungen

  Identifikation betrieblicher Belastungen, Bedarfsanalyse aus Sicht aller beteiligter Kreise

  Analyse betrieblicher Daten, Entwicklung von Kriterien, Kennzahlen, Indikatoren

  Strukturanalyse der Betriebe, Entwicklung von Strategien und Konzepten

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Aufgaben

Weitere Aufgaben   Netzwerkplattform, Module   Entwicklung Materialien (Leitfäden, u.a.)   Akquise Transferbetriebe   Fortbildung Projektpersonal (ACHTUNG!!! noch kein

endgültiger Zuwendungsbescheid.)   Projektmanagement (Koordinierung, Flyer, Homepage)

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Arbeitspakete   Tagewerke  Q1   Q2  

1   2   3   4   5   6  

   

HS  

Hand

WER

K  

KHWS  

greenlam

a  

Summe      

Jul   Aug   Sep   Okt   Nov   Dez  

AP  1:   GrundlagenermiClung  (technische  &  organisatorische  Aspekte)  und  Planung                                              

1.1   ErmiIlung  der  rechtlichen,  technischen  und  organisatorischen  Rahmenbedingungen  

60   30   10   0   100  

                       1.2   ErmiIlung  derzeit  gebräuchlicher  Strategien  zur  Verbesserung  des  Arbeits-­‐  und  

Gesundheitsschutzes  im  Kfz-­‐Gewerbe  und    anderer  Branchen  

                       1.3   Recherche  aktueller  Projekte,  Ini#a#ven,  Maßnahmen  zur  Verbesserung  des  betrieblichen  

Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutzes    

                       1.4   ErmiIlung  der  in  Betrieben  erhobenen  Daten  (Krankenstände  und  funk#onale  Zuordnung,  

Krankheitsart,  usw.),  die  Rückschlüsse  auf  der  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  zulassen.    

                       AP  2:   Bedarfsanalyse                                              

2.1   Iden#fika#on  und  Analyse  des    Bedarfs  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  aus  Sicht  der  beteiligten  Kreise  (aus  Sicht  der  Mitarbeiter/innen,  Betriebe,  Krankenkasse,  Berufsgenossenscha`  ...)  

90   60   60   10   220                          

2.2   Iden#fika#on  und  Analyse  von  Art  und  Umfang  der  betrieblichen  Belastungen  der  unterschiedlich  strukturierten  Betriebe  vor  Ort  

                       2.3   Analyse  des  Bedarfs  an  Maßnahmen  und  Erfassungs-­‐  Bewertungsmethoden  für  den  Arbeits-­‐  

und  Gesundheitsschutz                          

AP  3:   Entwicklung  von  Kriterien  sowie  Kennzahlen/  Indikatoren/  Instrumente  zur  Messung  und  Beurteilung  von  betrieblichem  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz                                              

3.1   Iden#fizierung,  Analyse  und  Bewertung  der  in  Betrieben  erhobenen  Daten  in  Bezug  auf  deren  Aussagefähigkeit  in  Bezug  auf  den  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  

45   20   10   5   80  

                       3.2   Entwicklung  von  Anforderungen  für  die  Entwicklung  von  Kennzahlen  zur  Bewertung  des  

Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutzes  auf  Betriebsebene  (rechtliche  Aspekte,  Datenschutz,  Prak#kabilität,  Kosten/Nutzen,  Machbarkeit  ...)  

                       3.3   Entwicklung  und  Erhebung  von  Kennzahlen  und  Indikatoren  zur  qualita#ven  und  

quan#ta#ven  Beurteilung  des  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutzes  auf  Betriebsebene  

                       

Arbeitspakte I

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Arbeitspakete   Tagewerke  Q1   Q2  

1   2   3   4   5   6  

   

HS  

Hand

WER

K  

KHWS  

greenlam

a  

Summe      

Jul   Aug   Sep   Okt   Nov   Dez  

AP  4:   Entwicklung  von  betrieblichen  Strategien/  Konzepten  zur  IntegraSon  von  prävenSvem  und  systemaSschem  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  4.1   Strukturanalyse  der  Betriebe  zur  Entwicklung  von  Strategien  zur  systema#schen  Integra#on  

von  präven#vem  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz    

150   50   40   25   265  

                       4.2   Entwicklung  von  Konzepten  zur  Implemen#erung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  in  die  

betriebliche  Arbeitsschutzorganisa#on  und  das  Qualitätsmanagement  

                       4.3   Entwicklung  von  Strategien  und  Konzepten  zur  Implemen#erung  von  Arbeits-­‐  und  

Gesundheitsschutz  im  Personalwesen  (z.B.  Bewusstseinsschaffung,  Bestellung  eines  Botscha`ers/Fachkra`  für  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz)  

                       

AP  5:   Entwicklung  von  NetzwerkplaVorm,  Online-­‐Modulen,  Workshops,  LeiZäden,  Handouts,  Arbeitsschutzanweisungen,  Betriebsanweisungen,  Blended  learning  

5.1   Konzipierung,  Umsetzung  und  projektbegleitend  ste#ge  Verbesserung  von  Konzepten  und  Materialien  zur  Verbesserung  des  betrieblichen  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutzes  

110   24   15   5   154  

                       5.2   Entwicklung  von  Netzwerkplahorm  und  Online-­‐Modulen  mit  dem  Kernbereich  Arbeits-­‐  und  

Gesundheitsschutz                          

5.3   Weiterentwicklung  bestehender  Module  zum  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  aus  Vorgängerprojekten  und  Anpassung  an  die  aktuellen  Bedarfe  

                       5.4   Entwicklung  von  Arbeits-­‐  und  Betriebsanweisungen  sowie  Leikäden  zum  täglichen  Schutz  der  

Mitarbeiter/innen                          

AP  7:   Umsetzung  von  Strategien/  Maßnahmen  zur  betrieblichen  Verbesserung  des  prävenSven  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutzes  in  Transferbetriebe  7.1   Projektbegleitende  Akquise  von  Betrieben  zum  Transfer  der  entwickelten  Strategien  und  

Maßnahmen  (auch  Veranstaltungen  zur  Informa#onsverbreitung  und  Bekanntmachung  von  Konzepten,  Strategien  und  Maßnahmen)   250   220   220   85   775  

                       

AP  8:   Umsetzung  von  Strategien/  Maßnahmen  zur  Einbindung  des  prävenSven  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutzes  in  die  Aus-­‐  und  Weiterbildung  (Handwerk,  Hochschule,  usw.)  

8.3   Fortbildung  und  Schulung  der  Mul#plikatoren/  Dozenten  in  Handwerk  und  Hochschule  120   125   75   10   330  

                       

Arbeitspakte II

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Arbeitspakete   Tagewerke  Q1   Q2  

1   2   3   4   5   6  

   

HS  

Hand

WER

K  

KHWS  

greenlam

a  

Summe      

Jul   Aug   Sep   Okt   Nov   Dez  

AP  9:   Evaluierung  der  entwickelten  Maßnahmen  und  Materialien                                              9.2   Kon#nuierliche  und  individuelle  projektbegleitende  Überprüfung  

der  Umsetzung  von  Konzepten  und  konkreten  Maßnahmen  sowie  Überprüfung  der  Verbesserungen  durch  Befragungen,  Kennzahlen  und  Monitoring  in  Pilot-­‐  und  Transferbetrieben  

60   25   15   5   105                          9.3   Evaluierung  der  Qualität  und  Übertragbarkeit  der  entwickelten  

Maßnahmen  in  den  Betrieben;  Umsetzung  der  Ergebnisse  in  die  Erweiterung/  Verbesserung  von  praxisorien#erten  Arbeitsschutz-­‐  und  Betriebsanweisungen,  Leikäden  und  Lernmodulen  

                       AP  10:   Projektmanagement                                              

10.2   Planung,  Organisa#on  und  Durchführung  von  regelmäßigen  ProjekIreffen  zur  Qualitäts-­‐  und  ArbeitsfortschriIssicherung  

202   21   16   9   248  

                       10.3   Koordina#on  und  Überwachung  der  Projektak#vitäten  zur  

Qualitätssicherung                          

10.4   Entwicklung  und  Erstellung  von  Projekklyern  zur  Aquise  von  Transferbetrieben  und  Verbreitung  und  Bekanntmachung  der  Projek#deen  und  -­‐ziele  

                       10.5   Erstellung  und  projektbegleitend  kon#nuierliche  Pflege  einer  

Projekthomepage  zur  Aquise  und  Informa#onsverbreitung                          

Arbeitspakete III

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Nächste Termine

Terminfestlegung Projekttreffen   Administrativ: 11.September ?   Fachlich: August

Doodle

Terminfestlegung Meeting Kooperationspartner   Ende September ?

Op#mAG  •  Op#mierung  von  Arbeits-­‐  und  Gesundheitsschutz  im  Kfz  Gewerbe  •  gefördert  durch:

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !

Wir freuen uns auf ein spannendes Projekt und eine gute Zusammenarbeit !!!