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Optionen zur steuerlichen Finanzierung eines Energiewendefonds Ergebnispapier enervis energy advisors GmbH Schlesische Str. 29 - 30 10997 Berlin Fon: +49 (0)30 69 51 75 - 0 Fax: +49 (0)30 69 51 75 - 20 [email protected] www.enervis.de 01.12.2016 VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND e.V.

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Optionen zur steuerlichen Finanzierung eines Energiewendefonds

Ergebnispapier

enervis energy advisors GmbH Schlesische Str. 29 - 30 10997 Berlin Fon: +49 (0)30 69 51 75 - 0 Fax: +49 (0)30 69 51 75 - 20 [email protected] www.enervis.de

01.12.2016

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Optionen zur Finanzierung eines Energiewendefonds 01.12.16 - Seite 2

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Zusammenfassung ......................................................................................................................... 32 Ausgangssituation und Aufgabenstellung ................................................................................ 103 Zu finanzierende EEG-Kosten des Energiewendefonds ........................................................... 113.1 Zielstellung und Absenkszenarien ............................................................................................... 113.2 Annahmen und Methodik ............................................................................................................. 123.2.1 Annahmen ................................................................................................................................. 123.2.2 Methodik ................................................................................................................................... 133.3 Ergebnisse ................................................................................................................................... 144 Steuerliche Gegenfinanzierung des Energiewendefonds ........................................................ 164.1 Zielstellung und Gegenfinanzierungsszenarien ........................................................................... 164.2 Annahmen und Methodik ............................................................................................................. 174.2.1 Annahmen ................................................................................................................................. 174.2.2 Methodik ................................................................................................................................... 174.3 Zentrale Effekte der Gegenfinanzierung ...................................................................................... 184.3.1 Einkommensteuer ..................................................................................................................... 194.3.2 Unternehmenssteuern .............................................................................................................. 204.4 Ergebnisse ................................................................................................................................... 225 Verteilungseffekte auf Haushaltsebene ...................................................................................... 245.1 Zielstellung ................................................................................................................................... 245.2 Verteilungseffekte nach Typhaushalten ....................................................................................... 245.2.1 Methodik & Annahmen .............................................................................................................. 245.2.2 Ergebnisse ................................................................................................................................ 255.3 Gesamtverteilung ......................................................................................................................... 285.3.1 Methodik & Annahmen .............................................................................................................. 285.3.2 Ergebnisse ................................................................................................................................ 296 Literaturverzeichnis ...................................................................................................................... 337 Annex ............................................................................................................................................. 347.1 Verteilungseffekte nach Typhaushalten ....................................................................................... 347.1.1 Komplettfinanzierung 2017 ....................................................................................................... 347.1.2 Komplettfinanzierung 2021 ....................................................................................................... 357.1.3 Halbierung 2021 ........................................................................................................................ 367.1.4 Sektorkopplung 2017 ................................................................................................................ 377.1.5 Sektorkopplung 2021 ................................................................................................................ 387.1.6 Einfrieren 2021 .......................................................................................................................... 397.2 Verteilungeffekte bei Gesamtverteilung ....................................................................................... 407.2.1 Komplettfinanzierung 2017 ....................................................................................................... 407.2.2 Komplettfinanzierung 2021 ....................................................................................................... 417.2.3 Halbierung 2021 ........................................................................................................................ 427.2.4 Sektorkopplung 2017 ................................................................................................................ 437.2.5 Sektorkopplung 2021 ................................................................................................................ 447.2.6 Einfrieren 2021 .......................................................................................................................... 45

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1 Zusammenfassung

• Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (im Folgenden vzbv) hat bei der enervis energy advisors GmbH (im Folgenden enervis) die Erstellung einer energiewirtschaftlichen Studie zur steuerlichen Finanzierung eines Energiewendefonds beauftragt. Ziel des Gutachtens ist es, konkrete Umsetzungsvorschläge aufzuzeigen, wie ein Teil der über die EEG-Umlage finanzierten EEG Differenzkosten aus Steuermitteln finanziert werden kann. Nebenbedingungen sind, dass die Form der Gegenfinanzierung die Leistungsgerechtigkeit der Finanzierung der EEG Differenzkosten erhöht und Haushalte nicht stärker belastet werden.

• Das Umlagesystem im Stromsektor hat jedoch auch wichtige energiewirtschaftliche Steuerungsaufgaben (insb. Stromeffizienz, Sektorenkopplung, Flexibilität). Diese Dimension gilt es aus Effizienzgründen im Gutachten mit zu reflektieren. Das Gutachten ist in drei Abschnitte unterteilt.

• Im ersten Abschnitt (1) werden die in den Energiewendefonds zu verlagernden Finanzierungsvolumina analysiert. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig von der Entwicklung der durch die EEG-Umlage zu finanzierenden Differenzkosten und dem Umfang der Verlagerung von Kosten in den Energiewendefonds. In Bezug auf den Umfang der Verlagerung werden in dieser Studie verschiedene Szenarien betrachtet (die „Absenkszenarien“). Um die Anzahl der Betrachtungsfälle einzugrenzen, konzentrieren sich die Berechnungen auf die Jahre 2017 und 2021.

• Neben dem Referenzszenario mit einer (auch weiterhin) vollständigen Finanzierung der EEG Differenzkosten über eine Verbrauchsumlage, wurden vier Absenkszenarien betrachtet. Die gewählten Absenkszenarien umfassen eine Absenkung der EEG-Umlage um 50% bzw. 100% mit Verlagerung der entsprechenden EEG Differenzkosten in einen Fonds.

• Weitere Szenarien betrachten das Einfrieren der EEG-Umlage auf dem Niveau von 2017 und eine Absenkung der EEG-Umlage auf 2 ct./kWh. Die Absenkung auf 2 ct./kWh entspricht einem Niveau, welches unter den Gesichtspunkten einer effizienten Nutzung von Strom in anderen Sektoren (Wärme und Verkehr) gewählt wurde („Sektorenkopplung“). Dies entspricht gleichzeitig etwa dem Niveau, welches sich ergibt, wenn man die Innovationskosten des EEG aus der EEG-Umlage herausrechnet. Eine Bereinigung des EEG um den historischen Kostensockel ermöglicht so eine verstärkte Nutzung von Strom in anderen Sektoren.

• Für die Abschätzung der Referenzentwicklung der EEG-Umlage wurde auf das Trendszenario der aktuellen Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber zurückgegriffen. Das Szenario basiert auf einem schwachen Rückgang des Stromverbrauchs und bis 2020 leicht fallenden Großhandelsstrompreisen, die in 2021 leicht steigen, ohne das Niveau von 2017 wieder zu erreichen. Die Rahmenbedingungen des EEG 2017 sind berücksichtigt. Unter den Annahmen der Mittelfristprognose steigt die EEG-Umlage von 6,88 ct./kWh in 2017 in den Folgejahren leicht an, bis sie im Jahr 2020 ihren Scheitelpunkt von 8,08 ct./kWh überschreitet und dann leicht auf 8,03 ct./kWh absinkt.

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• Dieser Trend ist auf das Ausscheiden von Altanlagen mit hohen Vergütungssätzen aus der EEG-Förderung zurückzuführen und wird sich vermutlich über 2021 hinaus fortsetzten. Betrachtet man die Summe aus EEG-Umlage und Großhandelsstrompreis, so ist von 2017 bis 2020 eine Zunahme von 9,56 ct./kWh auf 10,61 ct./kWh zu erwarten.

• In der Referenzentwicklung kommt es zu einer deutlichen Steigerung der EEG-bedingten Kosten für private Haushalte bis 2021. Dies würde beispielsweise für einen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4 MWh zu einer Kostensteigerung von rund 80 Euro im Vergleich zu 2016 führen.

• Die in den Energiewendefonds zu verlagernden Kosten ergeben sich direkt aus dem in den Absenkszenarien vorgegebenen Umfang der Absenkung der EEG-Umlage. Dabei sind die komplexen Rückwirkungen auf die verschiedenen industriellen Privilegierungstatbestände und Eigenstromprivilegien zu berücksichtigen. Die Entlastungen verteilen sich etwa zu 40% auf Haushalte und zu 60% auf gewerbliche und industrielle Verbraucher. Dies ergibt sich aus dem dominanten Anteil des gewerblichen und industriellen Stromverbrauchs am umlagepflichtigen Letztverbrauch.

• Aus der resultierenden Absenkung der EEG Umlage und dem zusätzlich damit einhergehenden Absinken des Mehrwertsteueraufkommens entsteht ein Finanzierungsbedarf (im Folgenden Deckungslücke). Nachfolgende Tabelle zeigt diese Deckungslücke in den Absenkszenarien und für den gesamten Betrachtungszeitraum. Je nach Szenario liegt die Deckungslücke zwischen 1,2 Mrd. Euro und 29,0 Mrd. Euro pro Jahr.

• Die in den Energiewendefonds zu verlagernden Kosten sind proportional zur Absenkung der EEG-Umlage. Für den Fall der Komplettfinanzierung belaufen sie sich auf 25,6 Mrd. Euro im Jahr 2017. In 2021 betragen die auszulagernden Kosten 28,4 Mrd. Euro.

• Für die Halbierung der EEG-Umlage sind die in den Energiewendefonds auszulagernden Kosten entsprechend halb so hoch wie im Falle der Komplettfinanzierung. Sie liegen bei 12,8 Mrd. Euro in 2017 und 14,2 Mrd. Euro in 2021.

• Für eine Absenkung der EEG-Umlage auf 2 ct./kWh zur Optimierung der Sektorenkopplung ergeben sich in 2017 zu verlagernde Kosten von 18,2 Mrd. Euro die bis 2021 auf 21,3 Mrd. Euro steigen.

• Das Einfrieren der EEG-Umlage auf den Stand von 2017 führt zu einer Kostenverlagerung von 4,1 Mrd. Euro in 2021. Mit durchschnittlich 3,1 Mrd. Euro zu verlagernden Kosten pro Jahr in den Jahren von 2018 bis 2020 ist dies das

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Absenkszenario, das zu dem geringsten Volumen des Energiewendefonds führt.

• Der zweite Abschnitt (2) analysiert, wie sich diese Deckungslücke durch zusätzliche Steuereinnahmen, die in einen Energiewendefonds abzuführen wären, gegenfinanzieren lässt. Mangels Verfügbarkeit von Mikrodaten zum Steueraufkommen, wurde hier auf eine vereinfache Abschätzung unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Datensätze zurückgegriffen.

• Um komplexe Fragen der Steueraufkommensberechnung abbilden zu können, wurde ein Steuermodell aufgebaut, welches eine Analyse darüber ermöglicht, wie sich Steueranhebungen auf verschiedene Einkommensgruppen verteilen. Hierbei wurde eine Reihe von vereinfachenden Annahmen getroffen. So handelt es sich um ein statisches Modell, welches u.a. Anpassungen der Produktpreise durch eine Weitergabe einer Absenkung der EEG-Umlage, verändertes Investitions- oder Konsumverhalten und Wechselwirkungen mit dem Ausland nicht berücksichtigt.

• Herauszustellen ist die Annahme, dass die Unternehmen ihre durch eine Absenkung der EEG-Umlage entstehende Besserstellung in Form von Steuern oder Gewinnausschüttungen vollständig an den Staat und ihre Eigentümer (primär also einkommensstärkere Haushalte) weitergeben. Dabei sind zwei Effekte zu beobachten. Die Absenkung der EEG-Umlage führt einmal zu steigenden Unternehmensgewinnen und somit zu einer Zunahme des Unternehmenssteueraufkommens. Darüber hinaus steigen durch die höheren Gewinnausschüttungen auch die unternehmensbezogenen Haushaltseinkommen (insbesondere der einkommensstärkeren Haushalte).

• Zur Finanzierung der Deckungslücke wird das Einkommen- und Unternehmenssteueraufkommen angehoben. Die Wechselwirkungen zwischen Einkommen- und Unternehmenssteuern wurden dabei vereinfachend berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen dabei auch die Abhängigkeit zwischen dem Aufkommen aus Einkommensteuer und Unternehmenssteuer.

• Die Gegenfinanzierung der Deckungslücke durch Ausweitung des Steueraufkommens erfolgt ohne eine Kostenverlagerung in die Zukunft oder eine zusätzliche Nettobelastung der staatlichen Haushalte. Die Belastungen verschieben sich lediglich zwischen den privaten Haushalten.

• Hierzu wurden für jedes Absenkszenario jeweils drei Szenarien betrachtet („Gegenfinanzierungsszenarien“). Die drei Gegenfinanzierungsszenarien unterscheiden sich darin, ob Einkommen- oder Unternehmenssteuern einen

in Mrd. € 2017 2018 2019 2020 2021Referenzszenario 0 0 0 0 0Komplettfinanzierung 25,6 26,4 27,7 29,0 28,4Halbierung 12,8 13,2 13,9 14,5 14,2Einfrieren 0 1,2 2,8 4,3 4,1Optimierung Sektorkopplung 18,2 19,1 20,6 21,8 21, 3

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stärkeren Beitrag leisten. So liegt der Beitrag der Einkommensteuer zur Gegenfinanzierung je nach Szenario bei 33%, 50% oder 66%. Der Beitrag der Unternehmenssteuer ist jeweils gegenläufig.

• Mit dem Ziel einer leistungsgerechteren Verteilung der EEG-Kosten wurde das zusätzliche Aufkommen der Einkommensteuer über eine proportionale Anhebung des Spitzensteuersatzes (ab rund 50.000 Euro Einkommen) und des Reichensteuersatzes (ab rund 250.000 Euro Einkommen) abgebildet. Das zusätzliche Aufkommen der Unternehmenssteuern wurde etwa hälftig über Körperschafts- und Gewerbesteuern finanziert.

• Nachfolgende Tabelle zeigt für die vier betrachteten Absenkszenarien und die jeweils drei Gegenfinanzierungsvarianten die Zunahme des Steueraufkommens verteilt auf Einkommen- und Unternehmenssteuern für die beiden Stützjahre 2017 und 2021.

• Insgesamt kann die Gegenfinanzierung der auszulagernden Kosten durch vergleichsweise moderate Anpassungen der Steuersätze erreicht werden. Im Falle einer Komplettfinanzierung der EEG-Umlage im Jahre 2017 und einem 66% Anteil von Unternehmenssteuern an der Gegenfinanzierung ist beispielsweise bereits eine prozentuale Anhebung der Unternehmenssteuern um 19,1% ggü. dem aktuellen Stand ausreichend. Finanziert man 66% der Deckungslücke aus der Einkommensteuer, so steigen die Spitzen- und Reichensteuersätze um rd. 13,8% ggü. dem aktuellen Stand.

In Mrd. € Jahr Deckungslücke

Gegenfinanzierungsvariante1 2 3 1 2 3

Aufkommen Einkommensteuer

Aufkommen Unternehmenssteuern

Referenz-szenario

2017 0 0 0 0 0 0 0

2021 0 0 0 0 0 0 0

Komplett-finanzierung

2017 25,6 8,5 12,8 16,9 17,2 12,8 8,7

2021 28,4 9,4 14,2 18,8 19,0 14,2 9,7

Halbierung 2017 12,8 4,2 6,4 8,5 8,6 6,4 4,4

2021 14,2 4,7 7,1 9,4 9,5 7,1 4,8

Optimierung Sektorkopplung

2017 18,2 6,0 9,1 12,0 12,2 9,1 6,2

2021 21,3 7,0 10,7 14,1 14,3 10,7 7,3

Einfrieren 2017 0 0 0 0 0 0 0

2021 4,1 1,4 2,1 2,7 2,8 2,1 1,4

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• Im dritten Abschnitt (3) werden die Effekte auf Haushaltsebene ausgewertet. Diese ergeben sich im Gesamteffekt aus der EEG-seitigen Entlastung über den Strompreis, den Veränderungen der unternehmensbezogenen Einkommen (soweit vorhanden) und dem Anstieg der Einkommensteuern (soweit das Einkommen hoch genug liegt). Um einen umfassenden Überblick zu schaffen, geschieht dies über zwei verschiedene Ansätze. Da Effekte auf Unternehmensebene vollständig an Haushalte weitergegeben werden, werden diese nicht separat analysiert.

• Der erste Ansatz bewertet die sich ergebenden Entlastungseffekte durch den Vergleich typischer Haushalte. Die Typ-Haushalte unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich Haushaltsgröße und Einkommen. Mit sinkendem Einkommen und zunehmender Haushaltsgröße, die mit zunehmendem Stromverbrauch einhergeht, wird die Belastung durch Steuererhöhungen immer mehr durch die Absenkung der EEG-Umlage kompensiert. Im Ergebnis werden also Haushalte mit wenig Einkommen und viel Stromverbrauch entlastet, die anderen Haushalte finanzieren diesen Effekt.

• Unabhängig von Betrachtungsjahr, Absenkungsszenario und Gegenfinanzierung kann daher beobachtet werden, dass Einkommen im Bereich des Spitzen- und Reichensteuersatzes belastet und kleinere Einkommen entlastet werden. Dies ist auf die Gegenfinanzierung durch Anhebung der Spitzen- und Reichensteuer zurückzuführen. Auch die Gegenfinanzierung durch Unternehmenssteuern belastet eher hohe Einkommen, da diese ihr Einkommen stärker aus Gewerbe- und Kapitalerträgen beziehen. Der Effekt ist im Vergleich zur Einkommensteuer aber schwächer ausgeprägt.

• Die Effekte für die Haushalte können hier eine durchaus relevante Größenordnung erreichen. Dies sei im Folgenden an einigen Beispielen erläutert. Dabei wird jeweils aufgesetzt auf eine Halbierung der EEG-Umlage im Jahr 2017 zu 50 % aus Einkommen- und zu 50 % aus Unternehmenssteuern gegenfinanziert.

• Im Jahr 2017 beläuft sich die Entlastung eines vierköpfigen Haushalts ohne zu versteuerndes Einkommen auf 201 Euro pro Jahr.

• Ein Haushalt mit 4 Personen, der genau über das mittlere Einkommen der hier betrachteten Haushalte (Einkommen von 45.000 Euro) verfügt, wird im selben Jahr um 209 Euro pro Jahr entlastet.

• In allen Szenarien stellen sich Haushalte mit Transfereinkommen und Haushalte, die in der unteren Hälfte der steuerlich erfassten Einkommen liegen, besser. Haushalte im Bereich der Spitzen- und Reichenssteuer stellen sich schlechter. Dazwischen hängt die Belastungsänderung vor allem von der Haushaltsgröße und dem Anteil von Einkommen- und Unternehmenssteuern an der Finanzierung ab.

• Der hier angesetzte Steuermix zur Gegenfinanzierung ist daher „trennscharf“ in dem Sinne, dass einkommensschwache Haushalte gezielt entlastet werden. Vor dem Hintergrund der dieser Studie zu Grunde liegenden verteilungsorientierten Zielstellung (Entlastung der niedrigen Einkommen) ist der steuerfinanzierte Energiewendefonds daher effektiv.

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• Während die erste Analyse nur typisierte Haushalte betrachtet hat, werden im zweiten Ansatz die gesamten Be- und Entlastungen, die sich aus Absenkung und Gegenfinanzierung ergeben, auf alle Haushalte in Deutschland verteilt. Der hierzu verwendete Verteilungsschlüssel differenziert nach Haushaltseinkommen und –größe. Er berechnet sich aus öffentlichen Daten, insbesondere einer Verteilung der deutschen Haushalte nach Bruttoeinkommen und Haushaltsgröße. Hierbei handelt es sich, aufgrund einiger statistischen Unschärfen, um eine erste Abschätzung der Verteilungseffekte.

• Die ausdifferenzierten Ergebnisse des zweiten Ansatzes bestätigen, was bereits bei der Betrachtung von Typ-Haushalten festgestellt werden konnte: Mehrbelastungen finden sich vor allem bei Haushalten mit Einkommen im Bereich der Spitzen- und Reichensteuer, während kleine Einkommen entlastet werden. Zusätzlich zeigt dieser Analyseansatz Verteilungseffekte zu Gunsten der Mehrpersonenhaushalte. Eine offensichtliche Ursache hierfür ist der höhere Stromverbrauch und damit eine stärkere EEG-seitige Entlastung. Eine weniger offensichtliche Ursache ist, dass in Mehrpersonenhaushalten ein größerer Anteil des Einkommens nach dem Splittingtarif (Steuertarif für zusammenveranlagte Ehegatten) versteuert wird. Dies führt dazu, dass erst ab einem höheren Haushaltseinkommen der zur Gegenfinanzierung erhöhte Spitzensteuersatz greift.

• Nachfolgende Abbildung zeigt die pro Kopf Ent- bzw. Belastung in einem Szenario mit einer Halbierung der EEG-Umlage im Jahr 2017, zu 50 % aus Einkommen- und zu 50 % aus Unternehmenssteuern gegenfinanziert. Die X-Achse bildet dabei das Haushaltseinkommen ab. Dabei wurden sowohl Haushaltseinkommen als auch Be-/Entlastungseffekte auf die Haushaltsgröße bezogen. Erkennbar werden in diesem Szenario Haushalte mit einem Haushaltseinkommen unterhalb von 100.000 Euro entlastet. Die Belastung ist deutlich konzentrierter und betrifft wenige Haushalte, sie steigt auf in der Spitze bis zu 1.800 Euro pro Haushalt.

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• Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Energiewendefonds mit steuerlicher Gegenfinanzierung ein effektives Instrument für die Herstellung einer leistungsgerechteren Verteilung der EEG-Kosten darstellt. Durch eine breite Verteilung auf unterschiedliche Steuerarten kann dabei eine starke Erhöhung einzelner Steuersätze vermieden werden. Für die Nutzung der Einkommensteuer spricht dabei die verteilungsbezogene Zielgenauigkeit. Für die Nutzung von Unternehmenssteuern spricht, dass (wenn Absenkungen der EEG-Umlage nicht oder nur teilweise in Form von niedrigeren Preisen an Verbraucher weitergegeben werden) eine zielgerichtete Abschöpfung der ansteigenden Gewinne möglich ist.

-500 €

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1.000 €

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Einkommensklasse

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2 Ausgangssituation und Aufgabenstellung

Die auch 2017 weiter ansteigende EEG-Umlage verursacht inzwischen hochrelevante Verteilungsfragen. Vor diesem Hintergrund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (im Folgenden vzbv) bei der enervis energy advisors GmbH (im Folgenden enervis) die Erstellung eines energiewirtschaftlichen Gutachtens zur steuerlichen Finanzierung eines Energiewendefonds beauftragt.

Ziel des Gutachtens ist es, konkrete Umsetzungsvorschläge aufzuzeigen, wie ein Teil der EEG Differenzkosten umverteilt und aus Steuermitteln finanziert werden kann. Dabei ist es eine Nebenbedingung, dass die Form der Gegenfinanzierung die Leistungsgerechtigkeit der Finanzierung der EEG Differenzkosten erhöht. Im Fokus der Betrachtung steht dabei die Einführung eines „Energiewendefonds“. Der Energiewendefonds übernimmt dabei (ggf. anteilig) die Finanzierung der EEG-Differenzkosten und wird im Gegenzug durch steuerliche Mehreinnahmen aus anderer Quelle gespeist.

Das Umlagesystem im Stromsektor hat jedoch auch wichtige energiewirtschaftliche Steuerungsaufgaben (insb. Stromeffizienz, Sektorenkopplung, Flexibilität). Diese Dimension wird sowohl aus Effizienzgründen, als auch aus Gründen der politischen Anschlussfähigkeit an die aktuelle Diskussion zum Thema Sektorenkopplung, im Gutachten mit reflektiert.

Das Gutachten ist in drei Abschnitte unterteilt:

• Im ersten Abschnitt werden die in den Energiewendefonds auszulagernden Kosten analysiert. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig von der Entwicklung der durch die EEG-Umlage zu finanzierenden Differenzkosten und dem Umfang der Verlagerung von Kosten in den Energiewendefonds.

• Der zweite Abschnitt analysiert, wie sich diese Deckungslücke durch zusätzliche Steuereinnahmen, die in einen Energiewendefonds abzuführen wären, gegenfinanzieren lässt. Hier werden unterschiedliche Varianten der steuerlichen Gegenfinanzierung untersucht.

• Im dritten Abschnitt werden die Effekte auf Haushaltsebene ausgewertet. Hier steht die Entlastung einkommensschwächerer Haushalte und die Gegenfinanzierung durch einkommensstärkere Haushalte im Fokus der Analyse.

Für die Analysen gelten die folgenden Rahmenbedingungen:

• Die Gegenfinanzierung wird dabei jeweils so gerechnet, dass nicht nur die Umverteilung der EEG-Differenzkosten erreicht wird, sondern dass die staatlichen Haushalte insgesamt neutral gestellt sind. Letzteres ist von Bedeutung, wenn Rückwirkungen auf andere Steuern bestehen (Beispiel: sinkt die EEG Umlage so sinkt auch das Aufkommen der Mehrwertsteuer, die Einkommensteuer müsste also stärker angehoben werden).

• Dynamische Effekte (z.B. Verhaltensänderungen, arbeitsmarktbezogene Wechselwirkungen etc.) werden nicht berücksichtigt. Dies erscheint vor dem Hintergrund der Zielstellung, eine Quantifizierung der notwendigen Finanzierungsvolumina zu erreichen, hinreichend. Auch industrielle und gewerbliche Budgeteffekte werden an dieser Stelle nicht berücksichtigt.

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• Zu berücksichtigen ist, dass sich die Besteuerungen gegenseitig beeinflussen. Grundsätzlich wird hier mit einem vereinfachten Modell gerechnet, welche die Wechselwirkungen von unterschiedlichen Steuerarten nicht vollständig berücksichtigt. Es erfolgt vielmehr eine Fokussierung auf die wichtigsten Wechselwirkungen.

• In Bezug auf die Effekte auf Haushalte wird basierend auf aggregierten Statistiken eine Verteilung vorgenommen, es erfolgen keine Berechnungen mit Mikrodaten (d.h. haushaltsscharfe Stichprobendaten).

• Detaillierte Ausgestaltungsfragen zum Energiewendefonds und (europa-)rechtliche Rahmenbedingungen stehen nicht im Fokus dieser Studie.

Im Folgenden wird im Detail auf die vorbenannten Abschnitte eingegangen.

3 Zu finanzierende EEG-Kosten des Energiewendefonds

In diesem Abschnitt werden die in den Energiewendefonds zu verlagernden Kosten analysiert. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig von der Entwicklung der durch die EEG-Umlage zu finanzierenden Differenzkosten und dem Umfang der Verlagerung von Kosten in den Energiewendefonds.

3.1 Zielstellung und Absenkszenarien

Vor der Analyse von Optionen zur Finanzierung eines Energiewendefonds steht die Frage, in welcher Höhe Kosten in einen solchen Fonds zu verlagern wären. Die Höhe der zu verlagernden Kosten entspricht der Entlastung der Stromverbraucher in Folge einer entsprechenden Absenkung der EEG-Umlage. Diese Entlastung bestimmt sich aus den im Rahmen des EEG anfallenden Differenzkosten und daraus, wie stark die EEG-Umlage abgesenkt und per Energiewendefonds finanziert werden soll. Unter Differenzkosten versteht man, vereinfacht formuliert, die an Anlagenbetreiber ausgezahlten EEG-Zahlungen abzüglich der Vermarktungserlöse der Übertragungsnetzbetreiber.

Als Referenzszenario dient der Status-Quo der Finanzierung der EEG-Differenzkosten, also eine ausschließliche Finanzierung über eine Umlage auf den Stromverbrauch.

Für die Absenkung der EEG-Umlage werden vier verschiedene Szenarien betrachtet („Absenkszenarien“).

• „Komplettfinanzierung“: Die gesamten EEG- Differenzkosten werden über einen Energiewendefonds finanziert.

• „Halbierung“: Die EEG-Umlage wird in jedem Jahr im Vergleich zum Referenzszenario halbiert.

• „Einfrieren“: Die Höhe der EEG-Umlage wird auf dem Wert von 2017 festgehalten. Alle Kosten, die dadurch nicht mehr durch die Umlage auf den Stromverbrauch gedeckt werden können, werden durch den Fonds finanziert.

• „Optimierung Sektorenkopplung“: Die EEG-Umlage wird auf einen Wert von 2 ct./kWh abgesenkt und dort eingefroren. Diese Absenkung entspricht, basierend auf

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früheren enervis Studien (Friedrich Ebert Stiftung, 2014), einem Niveau welches unter den Gesichtspunkten einer effizienten Nutzung von Strom in anderen Sektoren, insbesondere Wärme und Verkehr, gewählt wurde („Sektorenkopplung“). Dies entspricht gleichzeitig etwa dem Niveau, welches sich ergibt, wenn man die Innovationskosten des EEG aus der EEG-Umlage herausrechnet.

Neben der Höhe der Verbraucherentlastung ist auch zu ermitteln, wie sich diese auf die Verbrauchgruppen Haushalte sowie Gewerbe, Industrie und Verkehr verteilt, damit Steuer- und Verteilungseffekte in den folgenden Abschnitten korrekt berechnet werden können. Umfang und Verteilung der Verbraucherentlastung werden für jedes Jahr im Betrachtungszeitraum gesondert berechnet.

3.2 Annahmen und Methodik

Im Folgenden wird zusammenfassend auf Annahmen und Methodik eingegangen.

3.2.1 Annahmen

Die durch den Energiewendefonds zu finanzierenden Kosten hängen stark von den insgesamt im EEG anfallenden Differenzkosten ab. Sie sind neben einigen kleineren Posten, wie Börsenzulassung und Handelsanbindung, vor allem von einer Reihe schwer zu prognostizierender Größen, wie Erzeugungsmengen, Strommarktpreisen oder der Entwicklung des Eigenverbrauchs, abhängig.

In der jährlichen Mittelfristprognose veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Schätzung dieser Größen für die kommenden 5 Jahre. Auf das Trendszenario der Mittelfristprognose stützt sich auch diese Studie. (Leipziger Institut für Energie GmbH, 2016; Prognos AG, 2016) Das Trendszenario basiert insbesondere auf einem nahezu konstanten Stromverbrauch und bis 2020 leicht fallenden Großhandelsstrompreisen, die in 2021 steigen ohne das Niveau von 2017 wieder zu erreichen. Die Rahmenbedingungen des EEG 2017 sind berücksichtigt. Dem Trendszenario entnommen sind Annahmen zu den EEG-geförderten Anlagen, zum Eigen- und Letztverbrauch und zum Strompreis. Für die kleineren Posten liegt keine Prognose vor, aber da sie sich auf weniger als 1% der Gesamtkosten belaufen und in der Vergangenheit annährend konstant geblieben sind, werden die von den Übertragungsnetzbetreibern für 2017 veröffentlichen Werte über den gesamten Betrachtungszeitraum als konstant angenommen.

Neben den anfallenden EEG-Kosten bestimmen die Liquiditätsreserve, ein prozentualer Sicherheitsaufschlag, und der Stand des EEG-Kontos die Umlagehöhe. Der Stand des EEG-Kontos ergibt sich aus der Prognoseabweichung des letzten Jahres und wurde mit historischen Werten parametriert.

Um die durch den Energiewendefonds entstehenden Entlastungen später auf Verbrauchergruppen umzulegen, wurde auch der Eigenverbrauch auf Verbrauchergruppen verteilt. Die Mittelfristprognose tut dies nicht explizit. Mit Hilfe der ausgewiesenen Eigenverbrauchskategorien des EEG sind aber sinnvolle Annahmen möglich. Diese Annahmen wurden mit Hilfe anderer Studien zum Eigenverbrauch plausibilisiert. (EWI Köln, 2014)

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3.2.2 Methodik

Vor diesem Hintergrund kommt ein durch enervis entwickeltes Berechnungstool der EEG Umlage zum Einsatz. Dies wird bis zum Jahr 2021 mit den aktuellen Zahlen der EEG Mittelfristprognose parametrisiert. Das Modell ermöglicht eine präzise Berechnung der Auswirkungen der Absenkung der EEG Umlage.

Abbildung 1: Auszug enervis EEG Umlage Tool

Vergleichsgrößen für die Absenkungsszenarien sind EEG-Umlage und Verbraucherbelastungen im Referenzszenario. Zur Ermittlung wurde das von den Übertragungsnetzbetreibern hierzu verwendete Verfahren in das Modell eingearbeitet. Mit den Daten der Mittelfristprognose und den weiteren Annahmen ergeben sich die Referenzwerte. Das Modell konnte mit den Berechnungsannahmen der Übertragungsnetzbetreiber für 2015 und 2016 validiert werden. Hier konnte die für 2015 und 2016 festgesetzte EEG-Umlage gut reproduziert werden.

Um die durch den Energiewendefonds zu finanzierenden Kosten zu berechnen, wird die EEG-Umlage in jedem Absenkungsszenario entsprechend festgesetzt. Daraus ergibt sich für jede Verbrauchergruppe eine Kostenminderung im Vergleich zum Referenzszenario, da auf den Stromverbrauch jetzt weniger EEG-Umlage zu zahlen ist. Zu beachten ist, dass für die Verbrauchergruppe Haushalte diese Kostenminderung über die direkte Minderung der EEG-Kosten hinaus auch die Mehrwertsteuer, die im Referenzszenario auf die EEG-Umlage zu zahlen wäre, enthält. Die Summe der Entlastungen aller Verbrauchergruppen entspricht den durch den Energiewendefonds zu finanzierenden Kosten und wird im Folgenden auch als Deckungslücke bezeichnet.

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3.3 Ergebnisse

Die folgende Darstellung vergleicht die EEG-Umlage in Referenz- und Absenkungsszenarien.

Unter den Annahmen der Mittelfristprognose steigt die EEG-Umlage leicht an bis sie im Jahr 2020 ihren Scheitelpunkt von 8,08 ct./kWh überschreitet und dann leicht absinkt.

Dieser Trend ist auf das Ausscheiden von Altanlagen mit hohen Vergütungssätzen aus der EEG-Förderung und dem Anstieg des Großhandelspreises zurück zu führen und wird sich vermutlich über 2021 hinaus fortsetzten. Betrachtet man die Summe aus EEG-Umlage und Großhandelsstrompreis, so ist von 2017 bis 2020 eine Zunahme von 9,56 ct./kWh auf 10,61 ct./kWh zu beobachten.

Da der Stromverbrauch über den Betrachtungszeitraum leicht abnimmt, wird der EEG-Umlagebetrag insgesamt auf eine kleiner werdende Umlagemenge verteilt. Dadurch erklärt sich zum Beispiel, wieso die EEG-Umlage von 2020 zu 2021 im Referenzszenario kaum fällt, obwohl die EEG-Differenzkosten deutlicher absinken.

Im Referenzszenario kommt es also zu einer deutlichen Steigerung der EEG-bedingten Kosten für private Haushalte bis 2021. Dies würde beispielsweise für einen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4 MWh zu einer Steigerung der EEG-Kosten von rund 80 Euro im Vergleich zu 2016 führen. Beim Einfrieren auf dem Niveau von 2017 ergibt sich für denselben Haushalt im Vergleich zu 2016 eine moderate Mehrbelastung von 24 Euro. Für das Absenkszenario Halbierung ergibt sich eine Entlastung von 112 Euro und bei einer in Bezug auf Sektorkopplung optimierten EEG-Umlage ist mit einer Entlastung von 208 Euro zu rechnen.

Abbildung 2: Entwicklung EEG-Umlage

Aus der Absenkung der EEG Umlage und dem damit einhergehenden Absinken des Mehrwertsteueraufkommens entsteht ein Finanzierungsbedarf. Die in den

0

3

6

9

2017 2018 2019 2020 2021

ct./kWh

Referenzszenario Einfrieren

Halbierung Optimierung Sektorkopplung

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Energiewendefonds zu verlagernden Kosten ergeben sich direkt aus dem in den Absenkszenarien vorgegebenen Umfang der Absenkung der EEG-Umlage.

In der unteren Tabelle sind Deckungslücke und ihre Verteilung auf Verbrauchergruppen für den gesamten Betrachtungszeitraum und alle Absenkungsszenarien dargestellt. Dabei sind die komplexen Rückwirkungen auf die verschiedenen industriellen Privilegierungstatbestände und Eigenstromprivilegien berücksichtigt.

Auffällig ist die weitaus stärkere Entlastung der Verbraucher aus Gewerbe, Industrie und Verkehr (im Folgenden GIV) im Vergleich zu den Haushalten. Die Entlastungen verteilen sich etwa zu 40% auf Haushalte und zu 60% auf gewerbliche und industrielle Verbraucher. Die Beobachtung ist vor allem auf den geringeren Anteil der Haushalte am von der EEG-Umlage belasteten Letztverbrauch zurückzuführen. Einen geringen Beitrag leistet auch der mit EEG-Umlage belastete Eigenverbrauch der Haushalte. Der gegenläufige Effekt der Mehrwertsteuer, den es für die Verbrauchergruppe GIV nicht gibt, kompensiert diese Effekte nur teilweise. Eine Absenkung der EEG-Umlage führt also zwar zu einer Entlastung der Haushalte, aber in Summe auch zu einer größeren Entlastung der übrigen Verbrauchergruppen.

Die Deckungslücke der Komplettfinanzierung beläuft sich auf 25,6 Mrd. Euro im Jahr 2017 und steigt in Folge steigender Zahlungen an Anlagenbetreiber auf 28,9 Mrd. Euro in 2020. Ab 2021 sinkt die Deckungslücke erstmals, da verstärkt Altanlagen mit hohen Einspeisetarifen aus der EEG-Förderung ausscheiden. Nach 2021 ist mit einer Fortsetzung dieses Trends zu rechnen.

Weil sich die Deckungslücke proportional zur EEG-Umlage verhält, ergibt sich für das Absenkszenario „Halbierung“ stets exakt der halbe Wert der Komplettfinanzierung.

Das Einfrieren der EEG-Umlage auf den Wert von 2017 führt in 2021 zu einer Deckungslücke von 4,1 Mrd. Euro in 2020. Da das Einfrieren mit deutlichem Abstand mit der geringsten Reduktion der EEG-Umlage einhergeht, führt dieses Absenkszenario für jedes Betrachtungsjahr auch zur kleinsten Deckungslücke.

Szenario in Mrd. € 2017 2018 2019 2020 2021Komplettfinanzierung Deckungslücke 25,6 26,4 27,7 28,9 28,4

Entlastung Haushalte 10,5 10,8 11,3 11,8 11,4Entlastung GIV 15,1 15,6 16,4 17,2 16,9

Halbierung Deckungslücke 12,8 13,2 13,9 14,5 14,2Entlastung Haushalte 5,3 5,4 5,7 5,9 5,7Entlastung GIV 7,6 7,8 8,2 8,6 8,5

Einfrieren Deckungslücke 0,0 1,2 2,8 4,3 4,1Entlastung Haushalte 0,0 0,5 1,1 1,8 1,7Entlastung GIV 0,0 0,7 1,6 2,6 2,5

Optimierung Sektorkopplung

Deckungslücke 18,2 19,1 20,5 21,8 21,3Entlastung Haushalte 7,4 7,8 8,3 8,9 8,6Entlastung GIV 10,7 11,3 12,1 12,9 12,7

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Im Absenkszenario „Optimierung Sektorkopplung“ beträgt die Deckungslücke in 2017 18,2 Mrd. Euro. Die Deckungslücke steigt auf rd. 21,3 Mrd. Euro in 2021.

Um die Anzahl der betrachteten Szenarien sinnvoll einzugrenzen, konzentrieren sich die Berechnungen auf die Jahre 2017 und 2021. Für das Jahr 2017 wird ein „Einfrieren“ naturgemäß nicht separat betrachtet.

4 Steuerliche Gegenfinanzierung des Energiewendefonds

Dieser Abschnitt analysiert, wie sich diese Deckungslücke durch zusätzliche Steuereinnahmen, die in einen Energiewendefonds abzuführen wären, gegenfinanzieren lässt. Zielstellung war hier eine vereinfachte Abschätzung unter Berücksichtigung aggregierter öffentlich zugänglicher Datensätze.

4.1 Zielstellung und Gegenfinanzierungsszenarien

Basierend auf den per Energiewendefonds zu finanzierenden Kosten („Deckungslücke“), können verschiedene Optionen zu ihrer Gegenfinanzierung analysiert werden. Dabei stehen zwei Fragestellungen im Mittelpunkt: Welche Steuern müssen wie stark angehoben werden, um die Deckungslücke zu schließen und welche Folgen hat dies auf das Nettoeinkommen verschiedener Einkommensgruppen? Letzteres ist vor allem für die Analyse der Verteilungseffekte im folgenden Abschnitt 5 relevant.

Zur steuerlichen Gegenfinanzierung sind grundsätzlich viele verschiedene Optionen denkbar. Diese Studie beschränkt sich auf die Anhebung des Steueraufkommens aus Einkommen- und Unternehmenssteuern. Zur Finanzierung der Deckungslücke wurden daher Einkommen- und Unternehmenssteuer angehoben. Die komplexen Wechselwirkungen zwischen Einkommen- und Unternehmenssteuern wurden dabei vereinfachend berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen dabei auch die Abhängigkeit zwischen dem Aufkommen aus Einkommen- und Unternehmenssteuer. So mindern höhere Unternehmenssteuern die Haushaltseinkommen und das Aufkommen der Einkommensteuer.

Mit dem Ziel einer leistungsgerechteren Verteilung der EEG-Kosten wurde das zusätzliche Aufkommen der Einkommensteuer über eine proportionale Anhebung des Spitzensteuersatzes (ab rund 50.000 Euro Einkommen) und des Reichensteuersatzes (ab rund 250.000 Euro Einkommen) abgebildet. Das zusätzliche Aufkommen der Unternehmenssteuern wurde etwa hälftig über Körperschafts- und Gewerbesteuern finanziert.

Hierzu wurden jeweils drei Szenarien betrachtet („Gegenfinanzierungsszenarien“). Die drei Gegenfinanzierungsszenarien unterscheiden sich darin, ob Einkommen- oder Unternehmenssteuern einen stärkeren Beitrag leisten.

• Szenario 1: 33% Einkommensteuer, 67% Unternehmenssteuern

• Szenario 2: 50% Einkommensteuer, 50% Unternehmenssteuern

• Szenario 3: 67% Einkommensteuer, 33% Unternehmenssteuern

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Durch die hier gewählte breite Verteilung auf unterschiedliche Steuerarten kann dabei eine massive Erhöhung einzelner Steuersätze vermieden werden. Für die Nutzung der Einkommensteuer spricht dabei die verteilungsbezogene Zielgenauigkeit. Hier können, je nach Ausgestaltung der Anhebung, sehr präzise bestimme Einkommensgruppen herangezogen werden. Für die Nutzung von Unternehmenssteuern spricht dabei, dass (wenn Absenkungen der EEG-Umlage nicht oder nur teilweise in Form von niedrigeren Preisen an Verbraucher weitergegeben werden) hier eine zielgerichtete Abschöpfung der ansteigenden Gewinne möglich ist. Weitere Steuern wurden zwar geprüft, aber nicht vertieft betrachtet, da hier die Aufkommensbasis als nicht hoch genug erscheint.

4.2 Annahmen und Methodik

Im Folgenden wird zusammenfassend auf Annahmen und Methodik eingegangen.

4.2.1 Annahmen

Um die komplexen Mechanismen der Steueraufkommensberechnung in einem Modell abzubilden, wurde eine Reihe von vereinfachenden Annahmen getroffen. Das Modell ist auf eine statische Betrachtung angelegt, wodurch übergeordnete ökonomische Vorgänge wie Anpassungen der Produktpreise durch eine abgesenkte EEG-Umlage, ein verändertes Investitions- oder Konsumverhalten und Wechselwirkungen mit dem Ausland nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden beispielweise auch die steuerlichen Freibeträge als konstant angenommen.

Würden Unternehmen eine Reduktion ihrer EEG-bedingten Kosten stärker als hier angenommen an die Endverbraucher ihrer Produkte weitergeben, so würde dies tendenziell zu einer stärkeren Entlastung der einkommensschwächeren Haushalte (als in Abschnitt 5 ermittelt) beitragen.

Das Modell stützt sich auf die aktuellsten Veröffentlichungen im Bereich der Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamts aus 2011 und 2012. (Statistisches Bundesamt, 2016). Aufgrund des nicht unerheblichen Zeitversatzes der Datenbasis wurden an einzelnen Stellen Fortschreibungen durchgeführt.

4.2.2 Methodik

Ausgangspunkt für das Steuermodell ist die im vorherigen Abschnitt berechnete Deckungslücke und ihre Verteilung auf Verbrauchergruppen.

Das Modell ist schematisch in der folgenden Grafik zusammengefasst.

Die Absenkung der EEG-Umlage führt für Unternehmen, die unterteilt in Gewerbe sowie Industrie und Verkehr betrachtet werden, zu sinkenden Kosten. Unternehmen werden dabei als reine „Durchflusspositionen“ betrachtet, die ihre Gewinne komplett an Staat und Haushalt weitergeben. Die Entlastung fließt zu einem Teil in Form von gewinnabhängigen Unternehmenssteuern an den Staat zurück und zum anderen Teil als Gewinnausschüttung an Haushalte. Dabei wird angenommen, dass sich die durch eine Absenkung der EEG-Umlage verursachte Einkommenssteigerung entsprechend des Einkommensanteils aus Gewerbeeinnahmen und Kapitalerträgen auf Haushalte verteilt. Diese Gewinnausschüttung wiederum verbleibt nicht vollständig bei den Haushalten, sondern führt dort zu einem Anstieg

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der Einkommensteuer. Es gibt also eine Wechselwirkung zwischen Unternehmens- und Einkommensteuer.

Bereits ohne eine Anpassung der Steuersätze finanziert sich ein Teil der Deckungslücke durch die in Folge der Entlastungen steigenden Unternehmens- und Einkommensteueraufkommen also selbst. Um auch den übrigen Teil der Deckungslücke zu schließen, wird ein iteratives Verfahren angewandt, das Steuersätze entlang der Nebenbedingungen des jeweiligen Gegenfinanzierungsszenarios anhebt.

Die Gegenfinanzierung der Deckungslücke durch Ausweitung des Steueraufkommens erfolgt in einem Umfang der sicherstellt, dass die staatlichen Haushalte (in Summe über alle betrachteten Steuerarten) keine zusätzliche Nettobelastung durch die Finanzierung des Energiewendefonds erfahren. Auf eine getrennte Betrachtung der verschiedenen staatlichen Haushalte (Bund, Kommunen etc.), wie sie zum Beispiel im Falle der Gewerbesteuer relevant wäre, wurde verzichtet.

Neben den zur Gegenfinanzierung variierten Steuersätzen sind auch weitere Parameter der Einkommensteuer, die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag, im Modell abgebildet. Ihr möglicher Beitrag zur Gegenfinanzierung durch eine aktive Anhebung der jeweiligen Sätze wurde aber nicht im Detail analysiert. Die Kirchensteuer wurde nicht berücksichtigt.

Abbildung 3: Methodik Steuermodell (schematisch)

In Summe ergeben sich für die Haushalte einerseits Entlastungen durch die gestiegenen Gewinnausschüttungen der Unternehmen gemindert um ggf. erhöhte Unternehmenssteuern, andererseits aber Belastungen durch ein erhöhtes Einkommensteueraufkommen. Beides wird für Basis- und Splittingsteuertarif auf die Einkommensgruppen verteilt und verrechnet, damit später zur Analyse der Verteilungseffekte darauf zurück gegriffen werden kann.

4.3 Zentrale Effekte der Gegenfinanzierung

Aus der zusammenfassenden Darstellung des Steuermodells wird die Komplexität der Thematik bereits ersichtlich. Deswegen sollen an dieser Stelle wesentliche Aspekte der Einkommen- und Unternehmensbesteuerung eingehender dargestellt werden, um ein grundsätzliches Verständnis für die auftretenden Wechselwirkungen zu ermöglichen.

Absenkung EEG (und MwSt.)

Energiewende-fonds

Unternehmen

Haushalte

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4.3.1 Einkommensteuer

Der Einkommensteuersatz ist im Allgemeinen nicht konstant, sondern ist abhängig von der Bemessungsgrundlage. In der nachfolgenden Grafik ist der Zusammenhang schematisch dargestellt.

Abbildung 4: Schematische Darstellung Einkommensteuersatz

Vereinfacht ausgedrückt bezeichnet der Grenzsteuersatz denjenigen Steuersatz, der für jeden zusätzlich verdienten Euro anzusetzen ist. (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2016). Es lassen sich zwei Zonen erkennen, in denen der Grenzsteuersatz (graue Linie) linear steigt und die als Progressionszonen bezeichnet werden. Rechts davon im Bereich der Spitzen- und Reichensteuer folgen zwei Proportionalzonen, die einen konstanten Grenzsteuersatz aufweisen. Aus der Grenzsteuerkurve ergibt sich der effektiv zu zahlende Durchschnittssteuersatz und damit das jeweilige Steueraufkommen (blaue Linie).

Aus dem Verlauf des Grenzsteuersatzes erklärt sich eine zunächst erklärungsbedürftige Eigenschaft der Spitzensteuer: Die Erhöhung der Spitzensteuer (wie in dieser Studie analysiert) führt auch zu einer stärkeren Belastung von Einkommen unterhalb des Eckwerts der Spitzensteuer. Dies wird anschaulich schnell deutlich, wenn man den Verlauf des geänderten Grenzsteuersatzes skizziert (gestrichelte graue Linie). Formal lässt es sich durch

0%

10%

20%

30%

40%

50%

0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000

Steu

ersa

tz

zu versteuerndes Einkommen

Grenzsteuersatz, 2016Durchschnittssteursatz, 2016Grenzsteuersatz, erhöhte SpitzensteuerDurchschnittssteursatz, erhöhte Spitzensteuer

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die Progressionszone begründen, die sich vor dem Bereich des Spitzensteuersatzes befindet.

Für die Reichensteuer gibt es den Effekt nicht, weil vor dem Bereich der Reichensteuer eine Proportionalzone liegt, in der konstant der Spitzensteuersatz anfällt. Anschaulich deutlich wird dies in dem Sprung der Grenzsteuerkurve, die am Übergang von Spitzen- zu Reichensteuer stattfindet. Eine Erhöhung der Reichensteuer betrifft also ausschließlich Einkommen oberhalb des zugehörigen Eckwertes.

Beide Effekte werden durch das Modell abgebildet und sind bei der Interpretation der Ergebnisse von Gegenfinanzierung und besonders den Verteilungseffekten zu beachten.

4.3.2 Unternehmenssteuern

Da Unternehmen als reine „Durchflusspositionen“ betrachtet und ihre Gewinne nach Steuern an Haushalte weitergeben werden, ergeben sich die bereits erwähnten Wechselwirkungen zwischen und Einkommen- und Unternehmenssteuern. Der Einfluss der Unternehmenssteuern auf die Einkommensteuer soll hier eingehender analysiert werden.

Durch die Absenkung der EEG-Umlage steigen die zu versteuernden Unternehmensgewinne. Die Unternehmenssteuern unterteilen sich im Modell auf Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Die Gewinne nach Versteuerung geben die Gewerbe- und Industrieunternehmen an Gewerbetreibende und Unternehmenseigener weiter, wo diese zum Teil wiederum als Einkommen versteuert werden.

Hier liegt den Berechnungen die vereinfachte Annahme zu Grunde, dass Gewinnausschüttungen von Gewerbeunternehmen im Wesentlichen durch die Einkommensteuer belastet werden und Gewinne von Industrieunternehmen durch die Kapitalertragsteuer. Dabei handelt es sich naturgemäß nur um eine grobe Abschätzung, die mit relevanten Unsicherheiten versehen ist. Da die Verteilung der Gewerbe- und Kapitalerträgen in Abhängigkeit des Einkommens aber recht ähnlich ist, haben weitere Variationen gezeigt, dass die Ergebnisse diesbezüglich recht robust sind.

Durch die direkte und indirekte Besteuerung der Zunahme der Unternehmensgewinne, finanziert sich also ein Teil der Deckungslücke bereits ohne Steuererhöhungen. Dies ist im folgenden Diagramm schematisch darstellt.

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Abbildung 5: Schematischer Aufbau der Gegenfinanzierung

Ganz links darstellt ist die Deckungslücke aufgeteilt nach EEG-Entlastung für Haushalte (oranger Balken) und GIV (dunkelblauer Balken). Dabei berücksichtig wurde die Entlastung der Haushalte über die Mehrwertsteuer (grauer Abschnitt), die auf die EEG-Umlage anfällt und dementsprechend mit einer sinkenden EEG-Umlage gleichermaßen absinkt.

Der zweite Balken verdeutlicht den Anstieg der Unternehmenssteuern, der durch die Entlastung der Unternehmen verursacht wird. Der dritte Balken verdeutlicht den unmittelbaren Anstieg der Einkommensteuern (gelber Abschnitt) in Folge der EEG-Entlastung und welcher Betrag noch zur Gegenfinanzierung durch Anhebung von Steuersätzen verbleibt. Dieser Betrag wird im Folgenden Finanzierungslücke genannt (rot hervorgehoben).

Die drei folgenden Balken sind exemplarische Beispiele der Gegenfinanzierung. Im ersten Beispiel wird die Finanzierunglücke über die Anhebung der Einkommensteuersätze geschlossen. Es wird deutlich, dass das Aufkommen der Unternehmenssteuer davon unberührt bleibt. Grund hierfür ist, dass im Steuermodell keine Rückkopplungseffekte vom Haushaltseinkommen auf Unternehmensgewinne angenommen wurden.

Der äußere Balken entspricht einem Schließen der Finanzierungslücke durch Anhebung von Unternehmenssteuern. Die zusätzlichen Steuern mindern dabei die ausgeschütteten

-6 Mrd. €

0 Mrd. €

6 Mrd. €

12 Mrd. €

18 Mrd. €

MwSt-Entlastung Haushalte EEG-Entlastung HaushalteFinanzierungslücke Anstieg EinkommensteuerGewinnausschüttung EEG-Entlastung GIVAnstieg Unternehmenssteuern

Gegenfinanzierung durch Einkommensteuer Gegenfinanzierung

durch Unternehmenssteuern

Mischfinanzierung

Keine Gegenfinanzierung

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Unternehmensgewinne, so dass der Effekt der EEG-Entlastung überkompensiert wird. Dementsprechend geht auch das zu versteuernde Einkommen der Haushalte zurück, was wiederum das Aufkommen der Einkommensteuer mindert. Im Falle einer reinen Finanzierung durch Unternehmenssteuern muss also nicht nur die Finanzierungslücke geschlossen werden, sondern zusätzlich das rückläufige Einkommensteueraufkommen ausgeglichen werden.

Der mittlere Balken stellt eine Mischfinanzierung dar, wie sie im Fokus des Szenarienzuschnitts dieser Studie steht. Eine Mischfinanzierung liegt dabei naturgemäß zwischen den beiden extremen Szenarien.

An der Grafik zu sehen: Jede Ab- oder Zunahme der Unternehmensgewinne führt zu einer entsprechenden Ab- oder Zunahme der Haushaltseinkommen und damit zu einer Ab- oder Zunahme der Einkommensteuer.

4.4 Ergebnisse

Folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Effekte der Gegenfinanzierungsvarianten in der Übersicht:

Die Tabelle zeigt, wie stark Einkommensteuer- und Unternehmenssteuersätze in Abhängigkeit vom Betrachtungsjahr, Absenkszenario und Gegenfinanzierungsszenario prozentual angehoben werden müssen um die Deckungslücke zu schließen. In den Zeilen finden sich die Absenkszenarien jeweils unterschieden in das Stützjahr 2017 und das Stützjahr 2021.1

1 Dabei ist zu beachten, dass die Einkommensteuersätze deutlich träger reagieren Unternehmenssteuersätze. Dies ist darauf

zurückzuführen, dass eine Anhebung des Spitzensteuersatzes gleichzeitig auch die Besteuerung darunter liegenden Progressionszone stärker belastet

In Mrd. € Jahr Deckungslücke

Gegenfinanzierungsvariante1 2 3 1 2 3

Anhebung Einkommensteuer

AnhebungUnternehmenssteuern

Komplett-finanzierung

2017 25,6 8,0% 10,3% 12,5% 19,1% 12,7% 6,6%

2021 28,4 8,8% 11,4% 13,8% 21,0% 13,9% 7,2%

Halbierung 2017 12,8 4,0% 5,2% 6,3% 9,9% 6,5% 3,4%

2021 14,2 4,4% 5,7% 6,9% 10,9% 7,2% 3,7%

Optimierung Sektorkopplung

2017 18,2 5,7% 7,3% 8,9% 13,8% 9,1% 4,8%

2021 21,3 6,6% 8,6% 10,4% 16,0% 10,6% 5,5%

Einfrieren 2017 0 0% 0% 0% 0% 0% 0%

2021 4,1 1,3% 1,7% 2,0% 3,2% 2,1% 1,1%

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0 Mrd. €

7 Mrd. €

14 Mrd. €

1 2 3

EEG-Entlastung Haushalte Finanzierungslücke

Anstieg Einkommensteuer Gewinnausschüttung

EEG-Entlastung GIV Anstieg Unternehmenssteuern

Für den Fall der Halbierung der EEG-Umlage und das Jahr 2017 veranschaulicht die folgende an den letzten Abschnitt angelegte Grafik die Ergebnisse der verschiedenen Gegenfinanzierungsvarianten. Die eingesparte MwSt wurde bereits den Haushalten zugerechnet.

Gegenfinanzierungsszenario 1 entspricht einer 33% Finanzierung der Deckungslücke über die Einkommensteuer. Die Szenarien 2 und 3 jeweils 50% und 66%. Dementsprechend sinkt die prozentuale Anhebung der Unternehmenssteuern von Szenario 1 nach 3 und die prozentuale Anhebung der Einkommensteuer steigt. Auch für extreme Konstellationen, wie die Komplettfinanzierung in 2021 mit einer 66% Gegenfinanzierung über die Einkommensteuer bleibt die prozentuale Anhebung ggü. dem Status Quo relativ gering. So liegt die höchste Anhebung ggü. dem Status Quo bei 13,8 %. Aufgrund des insgesamt höheren Aufkommens der Einkommensteuer reagiert diese (prozentual) deutlich „träger“ als die Unternehmenssteuer.

Davon unbenommen können die wirtschaftlichen Effekte auf einzelne Haushalte deutlich höher liegen. Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Berechnungen auf Haushaltsebene durchgeführt, die im Fokus des folgenden Abschnitts stehen.

Abbildung 6: Halbierung 2017, Gegenfinanzierung

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Optionen zur Finanzierung eines Energiewendefonds 01.12.16 - Seite 24

5 Verteilungseffekte auf Haushaltsebene

In diesem Abschnitt werden die Effekte auf Haushaltsebene ausgewertet.

5.1 Zielstellung

Die Effekte auf Haushaltsebene ergeben sich im Gesamteffekt aus der EEG-seitigen Entlastung, der Veränderungen der unternehmensbezogenen Einkommen (soweit vorhanden) und dem Anstieg der Einkommensteuern (soweit das Einkommen hoch genug liegt).

Da die staatlichen Haushalte in Summe über alle Mehreinnahmen und -ausgaben neutral gestellt werden, der Energiewendefonds vollständig gegenfinanziert ist und auch die Unternehmen „durchlaufende Posten“ sind, sind auch die Haushalte in Summe neutral gestellt. Es kommt daher in diesem Modell nicht zu einer „netto“-Entlastung der Haushalte in Summe. Vielmehr ist der zentrale und gewünschte Effekt des steuerfinanzierten Energiewendefonds in diesem Modell eine Umverteilung von einkommensstarken zu weniger einkommensstarken Haushalten. Vor diesem Hintergrund gilt ein besonderer Fokus dieser Studie diesen Umverteilungseffekten.

Um hier einen umfassenden Überblick zu schaffen, geschieht dies über zwei verschiedene Ansätze.

• Der erste Ansatz bewertet die sich ergebenden Entlastungseffekte durch den Vergleich typischer Haushalte. Die Typ-Haushalte unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich Haushaltsgröße und Einkommen.

• Während die erste Analyse nur typisierte Haushalte betrachtet, werden im zweiten Ansatz die gesamten Be- und Entlastungen, die sich aus Absenkung und Gegenfinanzierung ergeben, auf alle Haushalte in Deutschland verteilt.

Diese beiden Ansätze werden im Folgenden separat vorgestellt.

5.2 Verteilungseffekte nach Typhaushalten

5.2.1 Methodik & Annahmen

Um die Umverteilungseffekte zu analysieren wurden in einem ersten Schritt Typhaushalte definiert. Die Typ-Haushalte unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich Größe und Einkommen.

• Jedem Typ-Haushalt wird dazu eine Bruttoeinkommensgruppe zugeordnet (ohne Berücksichtigung von Transfereinkommen). Die typisierten Haushalte beziehen jeweils anteilig Einkommen aus unterschiedlichen Quellen (Gewerbe, Lohn etc.), entsprechend des Durchschnitts der jeweiligen Einkommensklasse (Statistisches Bundesamt, 2016).

• Daneben wird jedem Typenhaushalt ein Steuertarif zugeordnet. Dementsprechend wurden Haushalte nach Splittingtarif (Steuertarif für zusammenveranlagte Ehegatten) und Basistarif unterschieden.

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• Jedem Typ-Haushalt wird eine Haushaltsgröße (Anzahl Personen) und damit auch ein Stromverbrauch zugeordnet. Der Stromverbrauch richtet sich hier nur nach der Haushaltsgröße und liegt bei beispielsweise 3.523 kWh pro Jahr für einen 2 Personen Haushalt (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), 2015)

Über Steuertarif und Bruttoeinkommensgruppe kann jedem Haushaltstyp eine steuerliche Mehr- oder Minderbelastung für ein Absenk- und Finanzierungsszenario zugeordnet werden. Anhand des für die Haushaltsgröße typischen Stromverbrauchs und der Absenkung der EEG-Umlage je nach Absenkungsszenario kann die EEG-Entlastung des Haushalts errechnet werden.

Nach Verrechnung der steuerlichen Mehr- oder Minderbelastung mit der EEG-Entlastung kann ein Gesamteffekt ausgewiesen werden. Der Gesamteffekt ist dabei jeweils im Vergleich zum Referenzszenario definiert.

5.2.2 Ergebnisse

Nachfolgende Tabelle zeigt für verschiedene Haushalte die Be-/Entlastung. In grün hervorgehoben sind Haushalte die insgesamt entlastet werden.

Dabei wird hier ein Szenario gezeigt, welches auf eine Halbierung der EEG-Umlage abstellt. Hierfür werden drei Gegenfinanzierungsvarianten gezeigt. Die weiteren Absenkszenarien finden sich im Anhang (Abschnitt 7). In den Zeilen der Tabelle finden sich dabei für die verschiedenen Absenkszenarien jeweils verschiedene Haushaltsgrößen. In den Spalten sind Einkommensgruppen aufgeführt. Mit der Spalte mit der Überschrift „nur Transfer“ sind Haushalte ohne steuerpflichtiges Einkommen adressiert. Die drei Spalten rechts daneben erfassen jeweils Haushalte die über ein Bruttohaushaltseinkommen entsprechend bestimmter Quantile innerhalb der Einkommensverteilung der jeweiligen Steuergruppe verfügen.

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Szenario Haushalt Einkommensgruppen

Erwachsene Kinder Steuertarif Nur Transfer

25% Quantil

50% Quantil

75% Quantil

Spitzen-steuer

Reichen-steuer

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

1 1 0 Basis -80 -80 -70 -3 332 5.080 1 1 1 Basis -144 -144 -134 -67 268 5.016

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000

125.000 bis

250.000

500.000 bis

1.000.000

1 2 0 Splitting -144 -142 -116 -39 1.285 10.211 1 2 1 Splitting -182 -180 -154 -77 1.248 10.173 1 2 2 Splitting -201 -199 -173 -96 1.229 10.154 1 2 3 Splitting -244 -243 -217 -139 1.185 10.110

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

2 1 0 Basis -80 -109 -95 -4 411 5.696 2 1 1 Basis -144 -173 -159 -67 347 5.632

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000 125.000 bis

250.000 500.000 bis 1.000.000

2 2 0 Splitting -144 -188 -152 -52 1.527 11.385 2 2 1 Splitting -182 -226 -190 -90 1.489 11.347

2 2 2 Splitting -201 -245 -209 -109 1.470 11.328

2 2 3 Splitting -244 -288 -252 -152 1.426 11.285

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

3 1 0 Basis -80 -136 -119 -4 486 6.282 3 1 1 Basis -144 -200 -183 -67 422 6.218

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000 125.000 bis

250.000 500.000 bis 1.000.000

3 2 0 Splitting -144 -230 -185 -64 1.754 12.504 3 2 1 Splitting -182 -268 -223 -102 1.716 12.466 3 2 2 Splitting -201 -287 -242 -121 1.697 12.447 3 2 3 Splitting -244 -331 -285 -165 1.654 12.404

Abbildung 7: Be- und Entlastung typisierter Haushalte

Insgesamt liegt der wirtschaftliche Effekt auf die Haushalte zwischen einer Entlastung von 331 Euro und einer Belastung von 12.404 Euro pro Haushalt und Jahr.

Die Ergebnisse für Einkommen ab 125.000 Euro sind grundsätzlich mit Unsicherheiten belastet, da für diese Gruppen Einkommensstatistiken nur noch eingeschränkt repräsentativ sind.

Mit sinkendem Einkommen und zunehmender Haushaltsgröße, die mit zunehmendem Stromverbrauch einhergeht, wird die Belastung durch Steuererhöhungen immer mehr durch

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Optionen zur Finanzierung eines Energiewendefonds 01.12.16 - Seite 27

die Absenkung der EEG-Umlage kompensiert. Im Ergebnis werden also Haushalte mit wenig Einkommen und viel Stromverbrauch entlastet, andere Haushalte finanzieren diesen Effekt.

Die Effekte können eine durchaus relevante Größenordnung erreichen. Dies sei im Folgenden am einigen Beispiel erläutert. Dabei wird jeweils aufgesetzt auf eine Halbierung der der EEG-Umlage im Jahr 2017 zu 50 % aus Einkommen- und zu 50 % aus Unternehmenssteuern (Szenario 2) gegenfinanziert.

• Im Rahmen einer Halbierung der EEG-Umlage im Jahr 2017 beläuft sich die Entlastung eines vierköpfigen Haushalts ohne zu versteuerndes Einkommen auf 201 Euro pro Jahr.

• Ein Haushalt mit 4 Personen der genau über das mittlere Einkommen der Haushalte (Einkommen von 45.000 Euro) verfügt, wird im selben Jahr um 209 Euro entlastet. Die Entlastung ist hier sogar noch etwas stärker, als bei einem Haushalt nur mit Transfereinkommen, weil diese Einkommensgruppe bereits anteilig Gewerbeeinkommen bezieht und diese Einkommen aufgrund der Absenkung der EEG-Umlage auch auf den gewerblichen Stromverbrauch ansteigen.

• Ein Haushalt mit vier Personen und einem Einkommen von über 500.000 Euro / Jahr wird mit 11.323 Euro pro Jahr belastet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das mittlere Einkommen in der Einkommensklasse oberhalb von 650.000 Euro liegt. Außerdem werden Einkommen im Bereich der Reichensteuer einkommensanteilig auch durch eine Anhebung der Spitzensteuer belastet.

Unabhängig vom Betrachtungsjahr, Absenkungsszenario und Gegenfinanzierung kann grundsätzlich beobachtet werden, dass Einkommen im Bereich des Spitzen- und Reichensteuersatzes belastet werden. Dies ist auf die Gegenfinanzierung durch Anhebung der Spitzen- und Reichensteuer zurück zu führen. Auch die Gegenfinanzierung durch Unternehmenssteuern belastet eher hohe Einkommen, da diese ihr Einkommen stärker aus Gewerbe- und Kapitalerträgen beziehen als niedrigere Einkommen. Der Effekt ist im Vergleich zur Einkommensteuer aber schwächer ausgeprägt, da unternehmensbezogene Einkommen u.a. auch bei mittleren Einkommen vorzufinden sind.

In allen Szenarien stellen sich Haushalte mit Transfereinkommen und Haushalte, die in der unteren Hälfte der steuerlichen Einkommen liegen, besser. Niedrigere Einkommen und Transfereinkommensempfänger werden also deutlich entlastet. Der Effekt ist hier stabil bis zum 75% Quantil der abgebildeten Bruttohaushaltseinkommen.

Dazwischen hängt die Belastungsänderung vor allem von der Haushaltsgröße und dem Anteil von Einkommen- und Unternehmenssteuern an der Finanzierung ab. Hierbei belastet das Szenario 1 mit dem höchsten Anteil an Unternehmenssteuern (66 %) an der Steuerfinanzierung die überdurchschnittlichen Einkommen (75 % Quantil) etwas durchgängiger als die anderen Szenarien und dämpft dadurch die zum Teil deutliche Belastung der hohen Einkommen (im Bereich der Spitzen- und Reichensteuer). Daneben ist zur berücksichtigen, dass sich die Entlastungen durch Absenkung der EEG-Umlage zu nur 40% auf Haushalte und zu immerhin 60% auf gewerbliche und industrielle Verbraucher aufteilen. Vor diesem Hintergrund adressiert eine Anhebung von Unternehmenssteuern die hier ggf. entstehende Besserstellung eventuell direkter als eine Einkommensteueranhebung.

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Das Vorzeichen der Ent-/Belastung ist dabei von der Höhe der Verlagerung von Kosten in den Energiewendefonds unabhängig („Absenkszenario“). Die absoluten Beträge unterscheiden sich jedoch recht deutlich.

Der hier angesetzte Steuermix zur Gegenfinanzierung ist daher „trennscharf“ in dem Sinne, dass einkommensschwache Haushalte gezielt entlastet werden können. Vor dem Hintergrund der dieser Studie zu Grunde liegenden verteilungsorientierten Zielstellung (Entlastung der niedrigen Einkommen) ist der steuerfinanzierte Energiewendefonds daher effektiv.

Nachfolgende Abbildung zeigt die tabellarischen Ergebnisse in graphischer Form (Szenario 1).

Abbildung 8: Belastung Typ-Haushalte, Halbierung 2017 Szenario 1

5.3 Gesamtverteilung

5.3.1 Methodik & Annahmen

Während die erste Analyse nur typisierte Haushalte betrachtet hat, werden im zweiten Ansatz die gesamten Be- und Entlastungen, die sich aus Absenkung und Gegenfinanzierung ergeben, auf alle Haushalte in Deutschland verteilt. Der hierzu verwendete Verteilungsschlüssel differenziert nach Haushaltseinkommen und -größe berechnet sich aus öffentlichen Daten, insbesondere einer Verteilung der deutschen Haushalte nach Bruttoeinkommen und Haushaltsgröße des Statistischen Bundesamts (Statistisches Bundesamt, 2016). Gegenüber dem im vorherigen Abschnitt definierten Typ-Haushalten werden hier, da andere statistische Quellen genutzt wurden, einige Differenzierungen (Splitting / Basis-Tarif, Anzahl Kinder) nicht weitergeführt. Dafür existieren bei der folgenden Differenzierung Daten darüber, wie viel Haushalte in den jeweiligen Klassen vorliegen.

0 €

2.000 €

4.000 €

6.000 €

8.000 €

10.000 €

Spitzensteuer Reichensteuer

1 Erwachsener 1 Erwachsener, 1 Kind2 Erwachsene 2 Erwachsene, 1 Kind2 Erwachsene, 2 Kinder 2 Erwachsene, 3 Kinder-250 €

-200 €

-150 €

-100 €

-50 €

0 €Nur Transfer 25% Quantil 50% Quantil 75% Quantil

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• Zuerst wurde eine Verteilung des Stromverbrauchs aller Haushalte auf die Einzelhaushalte an Hand von Haushaltsgröße und Einkommen vorgenommen. Hierbei wurde eine Zunahme des Stromverbrauchs mit dem Einkommen angenommen. (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, 2015) Hieraus ergibt sich auch die spezifische EEG-Entlastung.

• Im Anschluss wurde eine Verteilung der steuerlichen Mehr- oder Minderbelastungen auf die Einzelhaushalte vorgenommen.

• Nach Verrechnung der Effekte aus Gegenfinanzierung und EEG-Absenkung ergibt sich der Entlastungs-/Belastungseffekt pro Haushalt.

Hierbei handelt es sich, aufgrund einiger statistischen Unschärfen, um eine erste Abschätzung der Verteilungseffekte.

5.3.2 Ergebnisse

Nachfolgende Tabelle zeigt für verschiedene Haushalte die Be-/Entlastung. Die farbliche Hervorhebung spiegelt netto Be- bzw. Entlastung wieder.

Dabei wird hier ein Szenario gezeigt, welches auf eine Halbierung der EEG-Umlage gegenfinanziert per Energiewendefonds abstellt. Hierfür werden drei Gegenfinanzierungsvarianten gezeigt. Die weiteren Absenkszenarien finden sich im Anhang (Abschnitt 7). In den Zeilen der Tabelle finden sich daher für die verschiedenen Absenkszenarien jeweils Intervalle des Bruttohaushaltseinkommens inklusive Transferleistungen. In den Spalten ist die Haushaltsgröße aufgeführt.

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Szenario von bis 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen5 Personen oder mehr

1 0 20.000 -69 -115 -138 -167 -1901 20.000 25.000 -71 -134 -159 -191 -2161 25.000 30.000 -63 -129 -154 -187 -2131 30.000 35.000 -48 -128 -153 -189 -2241 35.000 40.000 -29 -127 -153 -189 -2181 40.000 45.000 -14 -122 -148 -184 -2141 45.000 50.000 15 -116 -142 -179 -2091 50.000 60.000 67 -105 -133 -170 -1991 60.000 70.000 153 -89 -117 -155 -1851 70.000 80.000 291 -73 -101 -140 -1711 80.000 90.000 433 -59 -88 -127 -1571 90.000 100.000 562 -32 -61 -101 -1321 100.000 125.000 829 33 3 -37 -691 125.000 7.109 1.353 1.318 1.273 1.2372 0 20.000 -85 -180 -202 -231 -2542 20.000 25.000 -87 -167 -191 -223 -2482 25.000 30.000 -75 -160 -185 -218 -2442 30.000 35.000 -56 -154 -179 -215 -2492 35.000 40.000 -31 -149 -175 -211 -2402 40.000 45.000 -11 -142 -169 -205 -2352 45.000 50.000 26 -132 -159 -196 -2262 50.000 60.000 90 -116 -144 -181 -2102 60.000 70.000 195 -92 -120 -158 -1882 70.000 80.000 361 -69 -98 -136 -1672 80.000 90.000 529 -51 -80 -119 -1492 90.000 100.000 680 -17 -46 -86 -1172 100.000 125.000 987 62 31 -9 -412 125.000 7.688 1.520 1.486 1.441 1.4053 0 20.000 -100 -240 -262 -292 -3153 20.000 25.000 -101 -197 -221 -254 -2793 25.000 30.000 -87 -190 -214 -248 -2743 30.000 35.000 -63 -178 -204 -239 -2743 35.000 40.000 -33 -169 -195 -231 -2613 40.000 45.000 -7 -162 -188 -225 -2543 45.000 50.000 36 -148 -175 -212 -2423 50.000 60.000 111 -127 -154 -191 -2213 60.000 70.000 235 -94 -122 -160 -1903 70.000 80.000 426 -66 -94 -133 -1643 80.000 90.000 619 -43 -72 -111 -1423 90.000 100.000 791 -3 -32 -72 -1033 100.000 125.000 1.137 89 58 18 -143 125.000 8.247 1.680 1.646 1.601 1.565

Abbildung 9: Gesamtverteilung von Be- und Entlastungen, Halbierung 2017

Die ausdifferenzierten Ergebnisse des zweiten Ansatz bestätigen, was bereits bei der Betrachtung von Typ-Haushalten festgestellt werden konnte: Mehrbelastungen finden sich vor allem bei Haushalten mit Einkommen im Bereich der Spitzen- und Reichensteuer,

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während kleine Einkommen entlastet werden. Zusätzlich zeigt dieser Analyseansatz Verteilungseffekte zu Gunsten der Mehrpersonenhaushalte. Eine offensichtliche Ursache hierfür ist der höhere Stromverbrauch. Eine weniger offensichtliche Ursache ist, dass in Mehrpersonenhaushalten ein größerer Anteil des Einkommens nach dem Splittingtarif (Steuertarif für zusammenveranlagte Ehegatten) versteuert wird. Dies führt dazu, dass erst ab einem doppelt so hohen Haushaltseinkommen der zur Gegenfinanzierung erhöhte Spitzensteuersatz greift.

Multipliziert man die Anzahl an Haushalten mit der Be/Entlastung und sortiert man die sich ergebenden Beträge über dem durchschnittlichen Bruttohaushaltseinkommen der Haushalte, so ergibt sich, in Mrd. Euro, die folgende Abbildung. Hier ist gut erkennbar, welche Einkommensklassen welchen Beitrag zur Finanzierung des Energiewendefonds leisten. Es handelt sich de-fakto um eine Umverteilung von Haushalten mit einem Bruttoeinkommen von mehr als rd. 100.000 Euro hin zu einkommensschwächeren Hauhalten.

In Summe über alle Einkommensklassen liegt der Betrag bei null. Dies macht noch einmal deutlich, dass es hier insgesamt um eine Umverteilung zwischen Haushalten geht.

Abbildung 10: Mehrbelastung nach Haushaltseinkommen, Halbierung 2017

Ermittelt man nun eine pro-Kopf Be/Entlastung und sortiert diese erneut aufsteigend über die Anzahl an Haushaltsbewohnern (inkl. Kindern) verdeutlicht sich das Beobachte. Die einkommensschwächeren 86% der Bevölkerung werden auf Kosten der einkommensstärkeren 14% entlastet. An der Kurve lassen sich im Bereich der Mehrbelastung die diskutierten Effekte der Einkommensteuer sehr gut beobachten: Die zunächst geringe Steigung geht auf Verbraucher zurück, die unterhalb des Eckwertes der Spitzensteuer liegen, aber durch seine Erhöhung trotzdem moderat betroffen sind. Der erste Sprung spiegelt den direkten Einfluss der erhöhten Spitzensteuer wieder. Das folgende Plateau erklärt sich durch die Proportionalzone der Spitzensteuer, in der der

-2,0 Mrd. €

-1,0 Mrd. €

0,0 Mrd. €

1,0 Mrd. €

2,0 Mrd. €

3,0 Mrd. €

4,0 Mrd. €

Mehrbelastung

Einkommensklasse

Szenario 1, 33% Einkommensteuer Szenario 2, 50% Einkommensteuer

Szenario 3, 66% Einkommensteuer

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Grenzsteuersatz konstant bleibt. Der zweite Sprung, im Diagramm nicht mehr vollständig abgebildet, geht auf die Reichensteuer zurück.

Abbildung 11: sortierte Mehrbelastung pro Kopf, Halbierung 2017

-750 €

0 €

750 €

1.500 €

2.250 €

0 40.000.000 80.000.000

Meh

rbel

astu

ng p

ro K

opf

Verbraucher, kumuliert

Szenario 1, 33% Einkommensteuer Szenario 2, 50% Einkommensteuer

Szenario 3, 66% Einkommensteuer

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6 Literaturverzeichnis

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (2016). Einkommensteuergesetz.

EWI Köln. (2014). Eigenerzeugung und Selbstverbrauch von Strom.

Friedrich Ebert Stiftung. (2014). Weiterentwicklung des EEG aus Verbraucherperspektive.

Leipziger Institut für Energie GmbH. (2016). Mittelfristprognose zur deutschland-weiten Stromerzeugung aus EEG-geförderten Kraftwerken für die Kalenderjahre 2017 bis 2021.

Prognos AG. (2016). Letztverbrauch 2021 Planungsprämissen für die Berechnung der EEG-Umlage.

Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI). (2015). Erhebung des Energieverbrauchs der privaten Haushalte für die Jahre 2011-2013.

Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung. (2015). Datenauswertung zum Energieverbrauch der privaten Haushalte differenziert nach Gebäudemerkmalen.

Statistisches Bundesamt. (2016). Finanzen und Steuern - Gewerbesteuer.

Statistisches Bundesamt. (2016). Finanzen und Steuern - Körperschaftsteuerstatistik.

Statistisches Bundesamt. (2016). Finanzen und Steuern - Lohn- und Einkommensteuer.

Statistisches Bundesamt. (2016). Sonderauswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe.

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7 Annex

7.1 Verteilungseffekte nach Typhaushalten

7.1.1 Komplettfinanzierung 2017

Szenario Haushalt Einkommensgruppen

Erwachsene Kinder Steuertarif Nur Transfer

25% Quantil

50% Quantil

75% Quantil

Spitzen-steuer

Reichen-steuer

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

1 1 0 Basis -160 -159 -140 -7 664 10.140 1 1 1 Basis -288 -287 -268 -134 536 10.012

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000

125.000 bis

250.000

500.000 bis

1.000.000

1 2 0 Splitting -288 -283 -232 -77 2.570 20.378 1 2 1 Splitting -364 -359 -308 -153 2.494 20.302 1 2 2 Splitting -402 -397 -346 -191 2.456 20.264 1 2 3 Splitting -489 -484 -433 -278 2.369 20.177

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

2 1 0 Basis -160 -217 -190 -7 822 11.386 2 1 1 Basis -288 -345 -318 -135 695 11.258

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000 125.000 bis

250.000 500.000 bis 1.000.000

2 2 0 Splitting -288 -374 -303 -104 3.052 22.759 2 2 1 Splitting -364 -450 -379 -180 2.977 22.683 2 2 2 Splitting -402 -488 -417 -218 2.939 22.645 2 2 3 Splitting -489 -575 -504 -305 2.852 22.558

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

3 1 0 Basis -160 -271 -237 -8 970 12.562 3 1 1 Basis -288 -399 -365 -135 842 12.435

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000 125.000 bis

250.000 500.000 bis 1.000.000

3 2 0 Splitting -288 -460 -370 -129 3.504 25.012 3 2 1 Splitting -364 -536 -446 -205 3.428 24.936 3 2 2 Splitting -402 -574 -484 -243 3.390 24.898 3 2 3 Splitting -489 -661 -571 -330 3.303 24.811

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VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND

Optionen zur Finanzierung eines Energiewendefonds 01.12.16 - Seite 35

7.1.2 Komplettfinanzierung 2021

Szenario Haushalt Einkommensgruppen

Erwachsene Kinder Steuertarif Nur Transfer

25% Quantil

50% Quantil

75% Quantil

Spitzen-steuer

Reichen-steuer

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

1 1 0 Basis -187 -191 -168 -20 721 11.136 1 1 1 Basis -337 -340 -318 -169 571 10.986

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000

125.000 bis

250.000

500.000 bis

1.000.000

1 2 0 Splitting -337 -338 -280 -107 2.810 22.380 1 2 1 Splitting -425 -427 -368 -196 2.721 22.291 1 2 2 Splitting -470 -471 -413 -240 2.677 22.247 1 2 3 Splitting -571 -573 -514 -342 2.575 22.145

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

2 1 0 Basis -187 -255 -224 -20 897 12.520 2 1 1 Basis -337 -404 -373 -170 747 12.371

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000 125.000 bis

250.000 500.000 bis 1.000.000

2 2 0 Splitting -337 -440 -359 -137 3.346 25.027 2 2 1 Splitting -425 -528 -447 -225 3.258 24.939 2 2 2 Splitting -470 -573 -492 -270 3.213 24.894 2 2 3 Splitting -571 -674 -593 -371 3.112 24.792

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

3 1 0 Basis -187 -315 -277 -21 1.060 13.831 3 1 1 Basis -337 -465 -426 -170 910 13.681

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000 125.000 bis

250.000 500.000 bis 1.000.000

3 2 0 Splitting -337 -535 -433 -165 3.846 27.539 3 2 1 Splitting -425 -624 -521 -254 3.757 27.450 3 2 2 Splitting -470 -668 -566 -298 3.713 27.406 3 2 3 Splitting -571 -770 -667 -400 3.611 27.304

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VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND

Optionen zur Finanzierung eines Energiewendefonds 01.12.16 - Seite 36

7.1.3 Halbierung 2021

Szenario Haushalt Einkommensgruppen

Erwachsene Kinder Steuertarif Nur Transfer

25% Quantil

50% Quantil

75% Quantil

Spitzen-steuer

Reichen-steuer

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

1 1 0 Basis -94 -96 -85 -10 360 5.576 1 1 1 Basis -168 -171 -159 -85 285 5.501

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000

125.000 bis

250.000

500.000 bis

1.000.000

1 2 0 Splitting -168 -170 -140 -54 1.405 11.209 1 2 1 Splitting -213 -214 -185 -98 1.360 11.165 1 2 2 Splitting -235 -237 -207 -120 1.338 11.142 1 2 3 Splitting -286 -287 -258 -171 1.287 11.091

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

2 1 0 Basis -94 -128 -112 -10 448 6.266 2 1 1 Basis -168 -203 -187 -85 374 6.191

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000 125.000 bis

250.000 500.000 bis 1.000.000

2 2 0 Splitting -168 -220 -180 -68 1.674 12.525 2 2 1 Splitting -213 -265 -224 -113 1.630 12.481 2 2 2 Splitting -235 -287 -246 -135 1.608 12.459 2 2 3 Splitting -286 -338 -297 -186 1.557 12.408

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

3 1 0 Basis -94 -158 -138 -10 531 6.913 3 1 1 Basis -168 -233 -213 -85 457 6.839

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000 125.000 bis

250.000 500.000 bis 1.000.000

3 2 0 Splitting -168 -268 -217 -82 1.927 13.762 3 2 1 Splitting -213 -312 -261 -127 1.882 13.718 3 2 2 Splitting -235 -334 -283 -149 1.860 13.695 3 2 3 Splitting -286 -385 -334 -200 1.809 13.645

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VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND

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7.1.4 Sektorkopplung 2017

Szenario Haushalt Einkommensgruppen

Erwachsene Kinder Steuertarif Nur Transfer

25% Quantil

50% Quantil

75% Quantil

Spitzen-steuer

Reichen-steuer

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

1 1 0 Basis -114 -113 -99 -5 470 7.192 1 1 1 Basis -204 -204 -190 -95 380 7.101

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000

125.000 bis

250.000

500.000 bis

1.000.000

1 2 0 Splitting -204 -201 -165 -55 1.821 14.454 1 2 1 Splitting -258 -255 -219 -109 1.767 14.401 1 2 2 Splitting -285 -282 -246 -136 1.740 14.374 1 2 3 Splitting -346 -344 -307 -197 1.678 14.312

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

2 1 0 Basis -114 -154 -135 -5 584 8.073 2 1 1 Basis -204 -245 -225 -96 493 7.982

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000 125.000 bis

250.000 500.000 bis 1.000.000

2 2 0 Splitting -204 -266 -215 -74 2.165 16.136 2 2 1 Splitting -258 -319 -269 -127 2.111 16.082 2 2 2 Splitting -285 -346 -296 -154 2.085 16.055 2 2 3 Splitting -346 -408 -357 -216 2.023 15.994

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

3 1 0 Basis -114 -192 -168 -5 688 8.904 3 1 1 Basis -204 -283 -259 -96 598 8.814

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000 125.000 bis

250.000 500.000 bis 1.000.000

3 2 0 Splitting -204 -326 -262 -91 2.485 17.726 3 2 1 Splitting -258 -380 -316 -145 2.431 17.673 3 2 2 Splitting -285 -407 -343 -172 2.404 17.646 3 2 3 Splitting -346 -469 -405 -234 2.343 17.584

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VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND

Optionen zur Finanzierung eines Energiewendefonds 01.12.16 - Seite 38

7.1.5 Sektorkopplung 2021

Szenario Haushalt Einkommensgruppen

Erwachsene Kinder Steuertarif Nur Transfer

25% Quantil

50% Quantil

75% Quantil

Spitzen-steuer

Reichen-steuer

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

1 1 0 Basis -141 -144 -127 -15 541 8.370 1 1 1 Basis -253 -256 -239 -127 429 8.258

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000

125.000 bis

250.000

500.000 bis

1.000.000

1 2 0 Splitting -253 -255 -210 -81 2.111 16.824 1 2 1 Splitting -319 -321 -277 -147 2.044 16.758 1 2 2 Splitting -353 -355 -310 -180 2.011 16.724 1 2 3 Splitting -429 -431 -387 -257 1.934 16.648

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

2 1 0 Basis -141 -192 -168 -15 674 9.407 2 1 1 Basis -253 -304 -281 -127 561 9.295

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000 125.000 bis

250.000 500.000 bis 1.000.000

2 2 0 Splitting -253 -331 -269 -103 2.514 18.804 2 2 1 Splitting -319 -397 -336 -169 2.447 18.737 2 2 2 Splitting -353 -430 -369 -203 2.414 18.704 2 2 3 Splitting -429 -507 -446 -279 2.338 18.628

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

3 1 0 Basis -141 -237 -208 -16 797 10.385 3 1 1 Basis -253 -349 -320 -128 684 10.273

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000 125.000 bis

250.000 500.000 bis 1.000.000

3 2 0 Splitting -253 -402 -325 -124 2.890 20.675 3 2 1 Splitting -319 -468 -392 -190 2.824 20.608 3 2 2 Splitting -353 -502 -425 -224 2.790 20.575 3 2 3 Splitting -429 -578 -501 -300 2.714 20.499

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VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND

Optionen zur Finanzierung eines Energiewendefonds 01.12.16 - Seite 39

7.1.6 Einfrieren 2021

Szenario Haushalt Einkommensgruppen

Erwachsene Kinder Steuertarif Nur Transfer

25% Quantil

50% Quantil

75% Quantil

Spitzen-steuer

Reichen-steuer

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

1 1 0 Basis -27 -28 -25 -3 104 1.619 1 1 1 Basis -49 -50 -46 -25 82 1.597

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000

125.000 bis

250.000

500.000 bis

1.000.000

1 2 0 Splitting -49 -49 -41 -16 407 3.254 1 2 1 Splitting -62 -62 -54 -28 394 3.241 1 2 2 Splitting -68 -69 -60 -35 388 3.235 1 2 3 Splitting -83 -83 -75 -50 373 3.220

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

2 1 0 Basis -27 -37 -33 -3 130 1.814 2 1 1 Basis -49 -59 -54 -25 109 1.793

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000 125.000 bis

250.000 500.000 bis 1.000.000

2 2 0 Splitting -49 -64 -52 -20 486 3.627 2 2 1 Splitting -62 -77 -65 -33 473 3.614 2 2 2 Splitting -68 -83 -71 -39 466 3.608 2 2 3 Splitting -83 -98 -86 -54 452 3.593

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 10.000 20.000 35.000 60.000 bis

70.000 250.000 bis

500.000

3 1 0 Basis -27 -46 -40 -3 154 2.000 3 1 1 Basis -49 -67 -62 -25 132 1.979

Bruttojahreseinkommen in Euro / a: - 25.000 45.000 60.000 125.000 bis

250.000 500.000 bis 1.000.000

3 2 0 Splitting -49 -78 -63 -24 557 3.981 3 2 1 Splitting -62 -90 -76 -37 545 3.968 3 2 2 Splitting -68 -97 -82 -43 538 3.962 3 2 3 Splitting -83 -112 -97 -58 523 3.947

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VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND

Optionen zur Finanzierung eines Energiewendefonds 01.12.16 - Seite 40

Szenario von bis 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen5 Personen oder mehr

1 0 20.000 -137 -229 -273 -332 -3781 20.000 25.000 -142 -267 -316 -380 -4311 25.000 30.000 -126 -257 -307 -374 -4261 30.000 35.000 -96 -255 -306 -377 -4461 35.000 40.000 -58 -253 -305 -377 -4361 40.000 45.000 -28 -243 -296 -368 -4281 45.000 50.000 31 -231 -285 -358 -4181 50.000 60.000 135 -211 -266 -340 -3981 60.000 70.000 306 -178 -235 -310 -3711 70.000 80.000 583 -146 -203 -280 -3421 80.000 90.000 867 -118 -176 -254 -3151 90.000 100.000 1.124 -64 -123 -202 -2641 100.000 125.000 1.657 67 6 -75 -1381 125.000 14.169 2.698 2.630 2.539 2.4682 0 20.000 -169 -358 -402 -461 -5072 20.000 25.000 -173 -332 -381 -445 -4962 25.000 30.000 -150 -320 -370 -436 -4882 30.000 35.000 -112 -307 -358 -429 -4982 35.000 40.000 -63 -297 -349 -421 -4802 40.000 45.000 -21 -284 -337 -410 -4702 45.000 50.000 52 -265 -318 -392 -4522 50.000 60.000 180 -233 -288 -362 -4202 60.000 70.000 390 -183 -240 -316 -3762 70.000 80.000 721 -138 -196 -273 -3342 80.000 90.000 1.057 -101 -160 -238 -2992 90.000 100.000 1.359 -34 -93 -172 -2342 100.000 125.000 1.973 123 63 -18 -822 125.000 15.368 3.039 2.971 2.880 2.8093 0 20.000 -199 -480 -524 -583 -6293 20.000 25.000 -202 -394 -442 -507 -5573 25.000 30.000 -174 -379 -429 -495 -5473 30.000 35.000 -126 -356 -407 -478 -5473 35.000 40.000 -67 -339 -391 -463 -5213 40.000 45.000 -15 -323 -376 -449 -5093 45.000 50.000 71 -297 -350 -424 -4843 50.000 60.000 221 -254 -309 -383 -4413 60.000 70.000 469 -188 -245 -320 -3813 70.000 80.000 849 -132 -189 -266 -3283 80.000 90.000 1.234 -86 -145 -223 -2843 90.000 100.000 1.578 -6 -65 -144 -2063 100.000 125.000 2.269 177 116 35 -283 125.000 16.521 3.362 3.294 3.203 3.132

7.2 Verteilungeffekte bei Gesamtverteilung

7.2.1 Komplettfinanzierung 2017

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VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND

Optionen zur Finanzierung eines Energiewendefonds 01.12.16 - Seite 41

7.2.2 Komplettfinanzierung 2021

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VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND

Optionen zur Finanzierung eines Energiewendefonds 01.12.16 - Seite 42

7.2.3 Halbierung 2021

Szenario von bis 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen5 Personen oder mehr

1 0 20.000 -76 -131 -155 -187 -2121 20.000 25.000 -79 -150 -176 -211 -2391 25.000 30.000 -70 -143 -170 -207 -2351 30.000 35.000 -53 -141 -169 -214 -2821 35.000 40.000 -32 -140 -168 -212 -2531 40.000 45.000 -15 -134 -163 -206 -2471 45.000 50.000 17 -127 -156 -200 -2401 50.000 60.000 75 -115 -145 -187 -2221 60.000 70.000 169 -97 -128 -171 -2061 70.000 80.000 321 -79 -110 -154 -1901 80.000 90.000 478 -63 -95 -138 -1711 90.000 100.000 620 -33 -66 -109 -1431 100.000 125.000 913 38 5 -39 -731 125.000 7.814 1.488 1.451 1.401 1.3632 0 20.000 -94 -202 -226 -258 -2832 20.000 25.000 -96 -185 -212 -247 -2752 25.000 30.000 -83 -178 -205 -241 -2692 30.000 35.000 -62 -170 -198 -242 -3102 35.000 40.000 -34 -164 -193 -237 -2772 40.000 45.000 -11 -157 -186 -229 -2702 45.000 50.000 29 -146 -175 -218 -2582 50.000 60.000 100 -128 -158 -199 -2342 60.000 70.000 216 -100 -131 -173 -2092 70.000 80.000 399 -75 -106 -149 -1862 80.000 90.000 584 -54 -86 -129 -1622 90.000 100.000 751 -17 -49 -92 -1262 100.000 125.000 1.090 70 37 -7 -422 125.000 8.467 1.677 1.639 1.590 1.5513 0 20.000 -111 -269 -293 -325 -3503 20.000 25.000 -112 -219 -246 -281 -3083 25.000 30.000 -96 -210 -237 -274 -3023 30.000 35.000 -70 -197 -225 -269 -3383 35.000 40.000 -37 -187 -215 -259 -3003 40.000 45.000 -8 -178 -207 -251 -2923 45.000 50.000 40 -163 -193 -236 -2763 50.000 60.000 123 -139 -169 -211 -2453 60.000 70.000 261 -102 -133 -176 -2123 70.000 80.000 471 -71 -102 -146 -1823 80.000 90.000 684 -46 -78 -120 -1533 90.000 100.000 874 -1 -33 -77 -1103 100.000 125.000 1.256 100 67 23 -123 125.000 9.086 1.854 1.817 1.767 1.728

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VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND

Optionen zur Finanzierung eines Energiewendefonds 01.12.16 - Seite 43

7.2.4 Sektorkopplung 2017

Szenario von bis 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen5 Personen oder mehr

1 0 20.000 -97 -163 -194 -236 -2691 20.000 25.000 -101 -190 -224 -270 -3061 25.000 30.000 -89 -183 -218 -265 -3021 30.000 35.000 -68 -181 -217 -268 -3171 35.000 40.000 -41 -180 -217 -268 -3091 40.000 45.000 -20 -172 -210 -261 -3041 45.000 50.000 22 -164 -202 -254 -2961 50.000 60.000 95 -149 -188 -241 -2821 60.000 70.000 216 -127 -166 -220 -2631 70.000 80.000 413 -103 -144 -199 -2421 80.000 90.000 614 -83 -125 -180 -2231 90.000 100.000 796 -45 -87 -143 -1871 100.000 125.000 1.174 47 4 -53 -981 125.000 10.057 1.914 1.866 1.801 1.7512 0 20.000 -120 -254 -286 -327 -3602 20.000 25.000 -123 -236 -270 -316 -3522 25.000 30.000 -107 -227 -262 -309 -3462 30.000 35.000 -79 -218 -254 -304 -3532 35.000 40.000 -44 -211 -248 -299 -3402 40.000 45.000 -15 -202 -239 -291 -3332 45.000 50.000 37 -188 -226 -278 -3202 50.000 60.000 127 -165 -204 -256 -2982 60.000 70.000 277 -130 -170 -224 -2662 70.000 80.000 511 -98 -139 -193 -2372 80.000 90.000 750 -72 -113 -168 -2122 90.000 100.000 964 -24 -66 -122 -1662 100.000 125.000 1.400 88 45 -13 -582 125.000 10.897 2.155 2.107 2.042 1.9923 0 20.000 -141 -340 -372 -413 -4463 20.000 25.000 -143 -279 -314 -359 -3953 25.000 30.000 -123 -269 -304 -351 -3883 30.000 35.000 -89 -252 -289 -339 -3883 35.000 40.000 -47 -240 -277 -328 -3703 40.000 45.000 -11 -229 -267 -318 -3613 45.000 50.000 51 -210 -248 -301 -3433 50.000 60.000 157 -180 -219 -271 -3133 60.000 70.000 333 -133 -173 -227 -2703 70.000 80.000 603 -93 -134 -189 -2323 80.000 90.000 876 -61 -102 -158 -2013 90.000 100.000 1.120 -4 -46 -102 -1463 100.000 125.000 1.610 126 82 25 -203 125.000 11.699 2.382 2.334 2.269 2.219

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VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND

Optionen zur Finanzierung eines Energiewendefonds 01.12.16 - Seite 44

7.2.5 Sektorkopplung 2021

Szenario von bis 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen5 Personen oder mehr

1 0 20.000 -114 -195 -231 -280 -3171 20.000 25.000 -118 -224 -264 -317 -3581 25.000 30.000 -104 -215 -255 -310 -3521 30.000 35.000 -79 -212 -254 -320 -4231 35.000 40.000 -48 -210 -252 -318 -3801 40.000 45.000 -23 -201 -244 -310 -3711 45.000 50.000 26 -190 -235 -300 -3601 50.000 60.000 112 -173 -218 -281 -3331 60.000 70.000 254 -146 -192 -256 -3101 70.000 80.000 483 -118 -165 -231 -2851 80.000 90.000 719 -95 -143 -207 -2571 90.000 100.000 932 -50 -99 -164 -2141 100.000 125.000 1.372 58 8 -58 -1101 125.000 11.718 2.234 2.178 2.103 2.0452 0 20.000 -141 -303 -339 -387 -4252 20.000 25.000 -144 -278 -318 -371 -4122 25.000 30.000 -125 -267 -307 -362 -4042 30.000 35.000 -92 -255 -297 -364 -4662 35.000 40.000 -52 -246 -289 -355 -4162 40.000 45.000 -17 -235 -279 -344 -4062 45.000 50.000 44 -219 -263 -328 -3882 50.000 60.000 150 -192 -237 -299 -3512 60.000 70.000 325 -150 -196 -260 -3142 70.000 80.000 599 -112 -159 -225 -2792 80.000 90.000 878 -81 -129 -193 -2432 90.000 100.000 1.128 -25 -74 -139 -1892 100.000 125.000 1.637 105 55 -11 -632 125.000 12.711 2.517 2.461 2.387 2.3283 0 20.000 -166 -404 -440 -488 -5263 20.000 25.000 -168 -329 -369 -422 -4633 25.000 30.000 -144 -316 -356 -411 -4533 30.000 35.000 -105 -296 -338 -404 -5073 35.000 40.000 -55 -281 -323 -389 -4513 40.000 45.000 -12 -268 -311 -377 -4383 45.000 50.000 60 -245 -289 -355 -4143 50.000 60.000 185 -209 -254 -317 -3683 60.000 70.000 391 -154 -200 -264 -3183 70.000 80.000 706 -107 -154 -219 -2733 80.000 90.000 1.025 -69 -117 -181 -2303 90.000 100.000 1.311 -2 -50 -115 -1663 100.000 125.000 1.884 150 100 34 -183 125.000 13.660 2.785 2.729 2.654 2.596

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VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND

Optionen zur Finanzierung eines Energiewendefonds 01.12.16 - Seite 45

7.2.6 Einfrieren 2021

Szenario von bis 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen5 Personen oder mehr

1 0 20.000 -22 -38 -45 -54 -621 20.000 25.000 -23 -44 -51 -61 -691 25.000 30.000 -20 -42 -49 -60 -681 30.000 35.000 -15 -41 -49 -62 -821 35.000 40.000 -9 -41 -49 -62 -731 40.000 45.000 -4 -39 -47 -60 -721 45.000 50.000 5 -37 -45 -58 -691 50.000 60.000 22 -33 -42 -54 -641 60.000 70.000 49 -28 -37 -49 -601 70.000 80.000 93 -23 -32 -44 -551 80.000 90.000 138 -18 -28 -40 -491 90.000 100.000 180 -10 -19 -31 -411 100.000 125.000 265 11 2 -11 -211 125.000 2.271 432 421 407 3962 0 20.000 -27 -59 -66 -75 -822 20.000 25.000 -28 -54 -61 -72 -802 25.000 30.000 -24 -52 -59 -70 -782 30.000 35.000 -18 -49 -57 -70 -902 35.000 40.000 -10 -48 -56 -69 -802 40.000 45.000 -3 -45 -54 -66 -782 45.000 50.000 8 -42 -51 -63 -752 50.000 60.000 29 -37 -46 -58 -682 60.000 70.000 63 -29 -38 -50 -602 70.000 80.000 116 -22 -31 -43 -542 80.000 90.000 169 -16 -25 -37 -472 90.000 100.000 218 -5 -14 -27 -362 100.000 125.000 316 20 11 -2 -122 125.000 2.453 486 475 461 4493 0 20.000 -32 -78 -85 -94 -1023 20.000 25.000 -32 -64 -71 -81 -893 25.000 30.000 -28 -61 -69 -79 -873 30.000 35.000 -20 -57 -65 -78 -983 35.000 40.000 -11 -54 -62 -75 -873 40.000 45.000 -2 -52 -60 -73 -853 45.000 50.000 12 -47 -56 -68 -803 50.000 60.000 36 -40 -49 -61 -713 60.000 70.000 75 -30 -39 -51 -613 70.000 80.000 136 -20 -30 -42 -533 80.000 90.000 198 -13 -22 -35 -443 90.000 100.000 253 0 -10 -22 -323 100.000 125.000 364 29 19 7 -33 125.000 2.625 536 525 511 499