Ortsplanungsrevision Räumliches Entwicklungskonzept (REK) · 2020. 12. 18. ·...

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suisseplan Ingenieure AG raum + landschaft Thurgauerstrasse 60 8050 Zürich Telefon +41 (0)58 310 57 70 www.suisseplan.ch [email protected] Kanton St.Gallen Gemeinde Benken Entwurf Ortsplanungsrevision – Räumliches Entwicklungskonzept (REK) Planungsbericht Zürich, 18.12.2020

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suisseplan Ingenieure AG raum + landschaft Thurgauerstrasse 60 8050 Zürich Telefon +41 (0)58 310 57 70 www.suisseplan.ch [email protected]

Kanton St.Gallen

Gemeinde Benken

Entwurf

Ortsplanungsrevision – Räumliches

Entwicklungskonzept (REK)

Planungsbericht

Zürich, 18.12.2020

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Impressum

Verfasser: Lena Hausding, Monika Rüsi

Auftraggeber: Gemeinde Benken

Zentrumsplatz 2

8717 Benken

www.benken.ch

Auftragnehmer: suisseplan Ingenieure AG

raum + landschaft

Thurgauerstrasse 60

8050 Zürich

www.suisseplan.ch

Datei: N:\28 SG\45 Benken\03 OP-Revision 2019\13 Nutzungsplan\RP\20

Entwurf\Ber\201120_Ber_V01_Stand_REK.docx

Änderungsverzeichnis

Datum Projektstand

11.12.2020 Entwurf

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Ortsplanungsrevision – Räumliches Entwicklungskonzept (REK) Entwurf

Inhaltsverzeichnis

1 Ausgangslage 1

1.1 Anlass 1

1.2 Übergeordnete Festsetzungen und Ziele 1

1.3 Kommunale Grundlagen 1

2 Projektkoordination 2

2.1 Projektorganisation 2

2.2 Planungsablauf 2

3 Vorgaben des Kantonalen Richtplans 3

3.1 Raumkonzept 3

3.2 Siedlung 4

3.3 Natur und Landschaft 4

3.4 Verkehr 5

3.5 Ver- und Entsorgung 5

4 Regionale Vorgaben 5

4.1 Gesamtverkehrskonzept Linthebene-Melioration 5

4.2 Regionalplan Zürichsee Linth 6

5 Leitbild Benken 8

5.1 Vision Benken 2030 8

5.2 Entwicklung Gemeinde 8

5.3 Wirtschaft 8

5.4 Ver- und Entsorgung 9

5.5 Verkehr 9

5.6 Umwelt 9

5.7 Gesellschaft 9

5.8 Gesundheit 9

5.9 Bildung 10

5.10 Freizeit 10

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5.11 Kultur 10

5.12 Planung und Bau 10

5.13 Werkhof und Technische Dienste 10

5.14 Zusammenarbeit 11

6 Analyse 12

6.1 Siedlung 12

6.1.1 Bevölkerungsentwicklung und –prognose, Altersstruktur 12

6.1.2 Beschäftigtendichtentwicklung 13

6.1.3 Steuerfuss und Steuerkraft 13

6.1.4 Stand der Erschliessung 14

6.1.5 Nutzungsreserven im weitgehend überbauten Gebiet 15

6.2 Kapazitäten im Siedlungsgebiet 16

6.2.1 Einwohnerkapazitäten und Bauzonenkapazitäten 16

6.2.2 Entwicklungsmöglichkeiten und Anforderungen 16

6.2.3 Nutzungsstruktur 17

6.2.4 Quartieranalysen 17

6.2.5 Innentwicklungsstrategie 18

6.3 Natur und Landschaft 18

6.3.1 Schutzgebiete und -objekte 18

6.3.2 Wildtierkorridor 19

6.3.3 Vernetzungskorridore und Fördergebiete 19

6.3.4 Landschaftsqualitätsprojekt 19

6.4 Verkehr 19

6.4.1 Öffentliche Verkehr (ÖV) 19

6.4.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV) 20

6.4.3 Radverkehr (RV) 20

6.4.4 Fussverkehr (FV) 20

6.5 Input Gemeinderatsklausur 21

6.5.1 Stärken 21

6.5.2 Schwächen 21

6.5.3 Entwicklungspotentiale / -ziele 21

7 Ergänzende Raumplanerische Ziele 22

7.1 Siedlung 22

7.2 Landschaft 22

7.3 Verkehr, Tourismus und Freizeit 23

8 Räumliches Entwicklungskonzept 24

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8.1 Stärkung des Zentrums 25

8.1.1 Ziel: Stärkung des Zentrums 25

8.1.2 Ziel: Siedlungsverträgliche Abwicklung des Verkehrs 25

8.2 Grünräume aufwerten / Freiraumgestaltung in der Siedlung 27

8.2.1 Ziel: Aufwertung des öffentlichen Raums und der Ruderalflächen 27

8.2.2 Ziel: Aufwertung und Gestaltung des Bahnhof Benken 27

8.2.3 Ziel: Erholungs- und Naturräume erhalten und fördern 27

8.3 Innentwicklung Zentrum und Wohnschwerpunkte 29

8.3.1 Ziel: Innentwicklung mit Qualitätsvorgaben an zentralen und mit dem ÖV gut erschlossenen

Lagen 29

8.3.2 Ziel: Massvolle Innenentwicklung in Einfamilienhausgebieten 29

8.4 Vereins- und Dorfleben erhalten und fördern 31

8.5 Ansässiges Gewerbe erhalten und stärken 32

8.6 Haushälterische Bodennutzung 33

8.6.1 Ziel: Identitätsstiftende Elemente in Siedlung und Landschaft erhalten & verbessern 33

9 Erläuterung zum Richtplan und den Massnahmen 35

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Tabellenverzeichnis

Tab. 1 Bauzonenübersicht gemäss Gemeindeporträt Benken vom 17. August 2017 ...................... 14

Tab. 2 Auszug aus dem Gemeindeporträt Benken vom 17. August 2017 ...................................... 16

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Auszug aus dem Raumkonzept Kanton St. Gallen vom November 2017 3

Abb. 2 Ausschnitt Karte A1 Siedlung (Regionalplan 25.09.2014) 6

Abb. 2 Ausschnitt Karte A2 Freizeit und Erholung (Regionalplan 25.09.2014) 6

Abb. 3 Ausschnitt Karte A3 Natur und Landschaft (Regionalplan, 25.09.2014) 7

Abb. 4 Einwohner und Altersstruktur in Benken 2010 – 2018 12

Abb. 5 Beschäftigtenentwicklung in Benken 2011 – 2017 13

Abb. 6 Vergleich der Steuerfüsse im Kanton St. Gallen (Kantonale Statistik, 2019) 13

Abb. 7 Übersicht über die unüberbauten Parzellen der Gemeinde Benken aus dem Raum+ und

Erläuterung (Stand: März 2020) 15

Anhangverzeichnis

Analysepläne Gesamtgemeinde

Quartieranalyse mit Plänen

Innentwicklungsstrategie

Gemeindeporträt

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1 Ausgangslage

1.1 Anlass

Die Gemeinde Benken hat die Absicht, ihre Richt- und Rahmennutzungsplanung aus entwick-

lungspolitischen Gründen zu revidieren und diese auf das per 01.10.2017 in Kraft gesetzte

Planungs- und Baugesetz (PBG) abzustimmen. Der rechtsgültige Zonenplan und das Baureg-

lement (mit Änderungen 2017) stammen aus dem Jahr 2006.

Nach der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) und der Anpassung des kantonalen

Richtplans sowie des Planungs- und Baugesetzes haben sich die Rahmenbedingungen in der

Raumplanung grundsätzlich geändert. Von den Gemeinden wird unter anderem eine ver-

tiefte Auseinandersetzung mit ihrer Innenentwicklung, ihrer Siedlungs- und Freiraumqualität,

der Baulandmobilisierung, der Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr und der Umset-

zung von nationalen Inventaren verlangt. Die komplexere Ortsplanung erhöht die Span-

nungsfelder und verlangt nicht nur nach einer sorgfältigeren raumplanerischen Interessens-

abwägung, sondern auch nach dem Einbezug der Bevölkerung.

Gemäss PBG Art. 175 müssen die Zonenpläne und Baureglemente innert zehn Jahren ab

Vollzugsbeginn des Planungs- und Baugesetzes resp. bis 1. Oktober 2027 an das neue Recht

angepasst werden.

1.2 Übergeordnete Festsetzungen und Ziele

Gemäss Art. 1 Planungs- und Baugesetz (PBG) ist die Ortsplanung Sache der politischen Ge-

meinden, wobei der kommunale Richtplan ein Instrument davon bildet. Die politische Ge-

meinde stimmt im kommunalen Richtplan insbesondere die Siedlungs-, Verkehrs- und Land-

schaftsentwicklung sowie den geplanten Infrastrukturausbau für einen längeren Zeitraum

aufeinander ab. Gleichzeitig berücksichtigt sie die Vorgaben des kantonalen Richtplans und

die Raumplanung der anderen politischen Gemeinden in der Region. Des Weiteren haben die

Gemeinden den Auftrag spätestens mit dem kommunalen Richtplan das Massnahmenkon-

zept Naturgefahren festzulegen (vgl. Art. 5 PBG).

1.3 Kommunale Grundlagen

Nachstehend werden die wichtigsten und die Richtplanung relevanten rechtsgültigen kom-

munalen Planungsinstrumente aufgelistet:

• Zonenplan vom 20.12.2006 (Genehmigungsdatum AREG)

• Baureglement vom 20.12.2006 (mit Änderungen vom 13. Juli, 7. Juli und 21. De-

zember 2017)

• Teilzonenplan Giessen vom 30. April 2014 (Genehmigungsdatum)

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• Schutzverordnung und Schutzplan vom 31. Mai 2001 (mit Änderungen vom 6. Sep-

tember 2007 und Ergänzungen vom 05. August 2010)

• Gesamtverkehrskonzept Linthebene-Melioration Cluster 1 vom 17.05.2019

• Regionalplan ZürichseeLinth vom 25. September 2014

• Betriebs- und Gestaltungskonzept Ortsdurchfahrt / Dorfdreieck Benken vom

30. März 2017

• Betriebs- und Gestaltungskonzept Knoten Bahnhofstrasse / Uznacherstrasse

• Objektschutzmassnahmen Fürsizun Benken – Kurzbericht vom 23. November 2006

• Leitbild Vision Benken (1. Auflage 2020)

2 Projektkoordination

2.1 Projektorganisation

Die Gemeinde Benken hat mit Schreiben vom 21. Mai 2019 die suisseplan Ingenieure AG

raum + landschaft mit der Erarbeitung der Ortsplanungsrevision beauftragt. In der Pla-

nungskommission wird die Ortsplanungsrevision vorbesprochen und erarbeitet. Der Gemein-

derat wird periodisch über die Zwischenergebnisse unterrichtet und kann rechtzeitig ein Veto

einlegen. Der Gemeinderat ist Bewilligungsinstanz (erlässt den Richtplan).

Planungskommission Heidi Romer Gemeindepräsidentin Präsidentin

Urs Beck Gemeindeschreiber

Daniel Zahner Stv. Bausekretär

Daniel Hofstetter Gemeinderat

Lena Hausding suisseplan Projektleiterin

2.2 Planungsablauf

Der Planungsablauf sieht wie folgt aus:

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3 Vorgaben des Kantonalen Richtplans

3.1 Raumkonzept

Das Gemeindegebiet Benken wird verschiedenen Raumtypen zugeordnet. Grösstenteils ge-

hört es der Landschaft mit kompakten Siedlungen an. In diesem sind insbesondere die Zer-

siedelung durch eine klare Abgrenzung zwischen Dorfstrukturen und Kulturlandschaft einzu-

dämmen, eine konzentrierte Siedlungsentwicklung an verkehrlich gut erschlossenen Standor-

ten zu ermöglichen, regionale ÖV-Angebote auszubauen, die Anbindung an Zentren zu opti-

mieren und die Dorfkerne aufzuwerten. Gemäss Koordinationsblatt S11 beträgt die Median-

dichte für diesen Raumtyp 43 Einwohner pro Hektare.

Südlich des Linthkanals sowie im südöstlichen Bereich der Gemeinde gibt es zudem einen

Gürtel, der der Kultur- und Agrarlandschaft zugeordnet wird. In diesen Bereichen ist auf eine

zurückhaltende Siedlungsentwicklung im Einklang mit den Bedürfnissen von Land- und Forst-

wirtschaft zu achten und touristische Potenziale stärker in Wert zu setzen sowie einen allfälli-

gen infrastrukturellen Ausbau landschaftsverträglich zu gestalten. Des Weiteren sind die ver-

kehrliche Erschliessung sicherzustellen und die Anbindung an Klein- und Regionalzentren zu

optimieren.

Das Benkner Riet wird der Naturlandschaft zugeordnet. In diesem Raum steht der Schutz

der Landschaft im Zentrum. Vorhandene Nutzungen sollen landschafts- und naturverträglich

gestaltet werden. Es gilt Bedürfnisse von Naturschutz, Erholung/Tourismus und Landwirt-

schaft abzustimmen.

Abb. 1 Auszug aus dem Raumkonzept Kanton St. Gallen vom November 2017

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Das Linthgebiet bildet einen Handlungsraum, in welchem:

• die Innenentwicklung an durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossenen Lagen

erfolgen soll;

• eine überkommunale Abstimmung von Wohn- und Arbeitszonen gemäss dem Regio-

nalplan ZürichseeLinth zu erfolgen hat;

• das ÖV-Netz gefördert werden soll;

• die Naherholungsgebiete gezielt genutzt und Nutzungskonflikte zwischen Erholung

und Schutz der Natur aktiv gelöst werden sollen;

• Naturlandschaften untereinander und mit den Kulturlandschaften vernetzt und Ein-

griffe klein gehalten werden.

3.2 Siedlung

Der überarbeitete Teil Siedlung des kantonalen Richtplans wurde im November 2017 vom

Bundesrat genehmigt. Der Richtplan legt die Ausdehnung des Siedlungsgebietes fest. Sollte

eine Gemeinde die Absicht zur Einzonung haben, so ist vorgängig aufzuzeigen, dass die Po-

tentiale innerhalb der Bauzone genutzt werden. Anschliessend muss die Gemeinde mit dem

Bauzonendimensionierungstool gegenüber dem Kanton nachweisen, dass die Kapazitäten

der Gemeinde unter Berücksichtigung der vorgegebenen Innenverdichtung in den nächsten

15 Jahren ausgeschöpft werden.

Die Siedlungsentwicklung soll durch die langfristigen Siedlungsgrenzen gelenkt werden. So

soll das Siedlungsgebiet des Ortsteils Benken nicht mehr weiter nach Osten wie auch in

Richtung Westen Richtung Altersheim wachsen. Eine Ausdehnung des Industriegebietes im

Süden ist nach Westen gestoppt. Weiter soll das Quartier Schmittenäcker nur noch im Süden

minimal wachsen können.

Damit Benken und Kaltbrunn in der Landschaft als getrennte Siedlungen erkennbar bleiben,

legt der kantonale Richtplan dazwischen ein siedlungsgliedernder Freiraum fest.

Aufgrund der TABU-Zone Siedlungsentwässerung (Hochwasserschutz Linth) im Westen und

Südosten des Siedlungsgebietes ist die Siedlungsentwicklung stark eingeschränkt. Im Auf-

trag des Kantons halten die Gemeinden Gebiete, in denen die Abführung des Wassers nur

über Pumpen möglich ist, von neuen Siedlungsgebieten frei (TABU-Zone Siedlungsentwässe-

rung).

3.3 Natur und Landschaft

Die Bezeichnung von Vorranggebieten Natur und Landschaft dienen dem Schutz wertvoller

Kulturlandschaften und schützenswerter Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Diese betref-

fen Naturschutzgebiete, Lebensräume bedrohter Arten, Lebensräume Gewässer/Auen, Land-

schaftsschutzgebiete und Geotope. Der Benkner Büchel wird als Landschaftsschutzgebiet de-

finiert. In diesem soll keine Beeinträchtigung der Landschaft prägenden Elemente stattfinden

und Bauten und Anlagen müssen sich besonders sorgfältig einpassen.

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Im Gebiet des Vorder Benkenerrietes ist ein nationales Naturschutzgebiet ausgeschieden. Es

handelt sich um ein Flachmoor von nationaler Bedeutung. Abgesehen von Pflegemassnah-

men, die dem Schutzziel dienen sollen hier keine menschlichen Einwirkungen stattfinden.

Im Nordosten im Bereich des Rietes ist ein Lebensraum bedrohter Arten (Schongebiet) aus-

geschieden. Hier gelten die Schutzziele der Landschaftsschutzgebiete. Es ist zudem keine

Intensiverholung gestattet.

Im Sinne der Schonung von wertvollem Kulturland und einer ausreichenden Versorgungsba-

sis bezeichnet der kantonale Richtplan Fruchtfolgeflächen.

3.4 Verkehr

Der kantonale Richtplan verlangt eine Förderung des Langsamverkehrs. Im kantonalen

Richtplantext sind Grundsätze definiert, welche in den kommunalen Planungen zur Anwen-

dung kommen sollen. Im Richtplan sind keine Aus-/Umbauprojekte in den Bereichen Strasse

oder öffentlicher Verkehr enthalten. Für die Kantonsstrassen bestehen die Betriebs- und Ge-

staltungskonzepte Ortsdurchfahrt - Dorfdreieck und Uznacherstrasse – Bahnhofstrasse. Mit

den Betriebs- und Gestaltungskonzepte soll die Verkehrsführung optimiert werden.

Auf dem Gemeindegebiet gibt es keine weiteren Einträge.

3.5 Ver- und Entsorgung

Im Bereich Ver- und Entsorgung wird auf dem Gemeindegebiet die Deponie Unterhalden als

geplante Neuanlage festgesetzt. Im Umkreis darf die Gemeinde keine Entscheide fällen, die

eine spätere Nutzung als Deponie verhindert oder wesentlich erschwert.

4 Regionale Vorgaben

4.1 Gesamtverkehrskonzept Linthebene-Melioration

Das Gesamtverkehrskonzept Linthebene-Melioration wird in der Richtplanung berücksichtigt.

Die Linthebene-Melioration entstand im Zusammenhang mit der Melioration der Linthebene

und unterhält bis heute die Kanalsysteme, Strassen, Brücken, Heckenanlagen für den Wind-

schutz und Pumpstationen. Das Gesamtverkehrskonzept der Linthebene-Melioration Cluster

1 zeigt die Verkehrsanordnungen in der Linthebene.

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4.2 Regionalplan Zürichsee Linth

Der Regionalplan Zürichsee Linth wurde 25.09.2014 beschlossen. Mitgliedergemeinden sind

die St. Galler Gemeinden zwischen Zürichsee und Walensee.

In der Karte Siedlung ist Benken als regionales Arbeitsplatzgebiet und als Standort für mass-

volles Wohnen vermerkt. Benken wird als Standort mit wertschöpfungsintensiven und inno-

vativen Unternehmen definiert, das über einiges Entwicklungspotenzial verfügt.

Abb. 2 Ausschnitt Karte A1 Siedlung (Regionalplan 25.09.2014)

Zudem werden Siedlungsbegrenzungslinien definiert. In Benken befinden sich diese rund um

den Ortskern, im Süden des Gebiets Schmittenäcker sowie westlich des Industriegebietes im

Süden der Gemeinde.

Abb. 3 Ausschnitt Karte A2 Freizeit und Erholung (Regionalplan 25.09.2014)

In der Karte „Freizeit und Erholung“ liegt Benken auf dem Rad- und Skaterbogen „Lint-

hebene“. Zudem ist der Linthkanal ein wichtiger Erholungsraum am Wasser.

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Abb. 4 Ausschnitt Karte A3 Natur und Landschaft (Regionalplan, 25.09.2014)

Im Regionalplan wird der Raum am Linthkanal sowie über den Benkner Büchel als ökologi-

sche Vernetzungsachse definiert. Dabei handelt es sich um Wildtierkorridore und Trittsteinbi-

otope. Zudem befindet sich um das Benkner Riet ein Kernraum Natur.

In der Massnahmenkarte A5 zum öffentlichen Verkehr wird Benken als möglicher Halt der

Stadtbahn definiert. Zudem soll das Bus-Angebot in Abstimmung mit der Siedlungsentwick-

lung mit Ausrichtung auf das Zentrum Uznach optimiert werden.

Seit Dezember 2013 umkreist der Ringzug S4 den Kanton St.Gallen. Mit der Inbetriebnahme

dieses Ringzuges wurde für die meisten Gemeinden die Voraussetzung zur Einführung des

Halbstundentaktes geschaffen. Die Gemeinde Benken konnte bisher leider nicht davon profi-

tieren. Zur Einführung des Halbstundentaktes ist zwischen Schmerikon und Uznach der Bau

einer Doppelspur erforderlich. Der Ausbau befindet sich in der Planungsphase. Für Benken

bedeutet dies, dass das Dorf nach dem Doppelspurausbau den Halbstundentakt Richtung

Ziegelbrücke und Uznach erhält. Nach der Realisierung wird der Busfahrplan auf den ver-

dichteten Zugfahrplan abgestimmt.

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5 Leitbild Benken

Aus dem Leitbild von Benken (2020) gehen folgende relevanten Vorgaben für die Ortspla-

nungsrevision hervor. Nachfolgend sind die relevanten Themen für die Ortsplanungsrevision

in Benken aufgeführt.

5.1 Vision Benken 2030

Die Gemeinde Benken setzt sich für eine sanfte, qualitative Entwicklung der Gemeinde ein.

Sie trägt Sorge zu der schönen Landschaft und zu natürlichen Ressourcen, welche die hohe

Wohn- und Lebensqualität gewährleistet. Sie setzt sich für ein familienfreundliches Dorf ein

und strebt nach einer guten Durchmischung der Bevölkerung mit jüngeren und älteren Men-

schen an. Sie fördert mit einem aktiven Vereinsleben den Zusammenhalt und die Identifika-

tion Benkens. Der einladende Dorfkern sowie Dorfeingänge stärken die Attraktivität.

Die Gemeinde Benken unterstützt Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft mit geeigneten

Rahmenbedingungen und hilft die Arbeitsplätze und die Grundversorgung in Benken zu si-

chern. Sie engagiert sich für eine gute Erschliessung von Benken mit dem privaten und öf-

fentlichen Verkehr.

5.2 Entwicklung Gemeinde

Folgende Massnahmen und Aktivitäten hat sich die Gemeinde Benken für die Entwicklung

der Gemeinde gesetzt:

• Fördern einer sanften Entwicklung der Bevölkerung

• Fördern von Wohnraum und Rahmenbedingungen für die Bevölkerung

• Gestalten eines einwohner- und verkehrsgerechten Dorfkerns

• Entwickeln eines attraktiven Dorfbildes

• Gestalten von Begegnungsräume für spontane Kontakte

5.3 Wirtschaft

Folgende Massnahmen und Aktivitäten hat sich die Gemeinde Benken für die Wirtschaft ge-

setzt:

• Unterstützen der Erschliessung der Unternehmen mit geeigneter Infrastruktur, z.B.

Glasfaser

• Fördern der Standortattraktivität für Klein- und Mittelunternehmen KMU

• Fördern von Räumlichkeiten für ein vielseitiges Gewerbe, Prüfen eines Gewerbeparks

• Unterstützen der Vernetzung der Unternehmen durch geeignete Anlässe

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5.4 Ver- und Entsorgung

Folgende Massnahmen und Aktivitäten hat sich die Gemeinde Benken für die Ver- und Ent-

sorgung gesetzt:

• Erarbeiten eines umfassenden Energiekonzepts für die Liegenschaften / Anlagen der

Gemeinde (Wärmeverbund, Photovoltaik, energiesparende Massnahmen)

• Nutzen der öffentlichen Liegenschaften für die Erzeugung bzw. den Einsatz von al-

ternativen Energien

• Fördern der Energieeffizienz

• Unterstützen von Projekten für alternative Energien z.B. Fernwärme, Holzschnitzel

der Ortsbürgergemeinde

• Erschliessen der ganzen Gemeinde mit Glasfaser

• Fördern eines Abfallkonzepts mit Unterflurcontainer

• Fertigstellen des Trennsystems Abwasser - Meteorwasser

5.5 Verkehr

Folgende Massnahmen und Aktivitäten hat sich die Gemeinde Benken für den Verkehr ge-

setzt:

• Optimieren des Angebots im öffentlichen Verkehr, Anpassen auf Schulzeiten

• Gewährleisten einer optimalen Sicherheit für Schulkinder, Fussgänger und Radfahrer

• Prüfung einer Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze

5.6 Umwelt

• Schutz der natürlichen Umgebung als Naherholungsgebiet

• Pflege und sorgfältiger Umgang mit den Naturschutzgebieten

• Erhalt der Biodiversität in Wald, Wiesen und Wasser

5.7 Gesellschaft

• Schaffen von Raum zur Begegnung, Ausgestaltung des Zentrums

• Fördern der ausserschulischen Betreuung, Kindertagesstätten

• Prüfen von bedürfnisgerechtem Wohnen im Alter

• Unterstützen der Integration durch gemeinsame Aktivitäten und gezielte Massnah-

men, Frühförderung, Deutschkurse, Quartierschule

• Sensibilisierung für Toleranz und Nachbarschaft

5.8 Gesundheit

• Erhalt des Spital Linth

• Erhalt der Arztpraxis und der Zahnarztpraxis vor Ort

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• Stärken und Unterstützen der Dienstleistungen der Spitex Linth

• Unterstützen der vielfältigen Beratungsangebote im Bereich der Gesundheit

• Fördern der Prävention über die Schule, Vereine usw., Prüfen eines Gesundheitsta-

ges

5.9 Bildung

• Bereitstellen von ausreichend Schulraum -> Planen und Realisieren

• Fördern der Integration aller Kinder und Jugendlichen

5.10 Freizeit

• Stärken der Integration und Identifikation mit dem Dorf durch ein reges Vereinsle-

ben

• Unterstützen der Vereine durch eine bedürfnisgerechte Infrastruktur; z.B. Bau einer

Halle

• Prüfen von geeigneter Infrastruktur für Trend Sportarten

• Erhalt schöner Spielplätze

• Pflege und Bekanntmachen der Spazierwege

5.11 Kultur

• Stärken und Unterstützen des Brauchtums sowie der traditionellen Festivitäten

• Unterstützen der IG-Kultur sowie weiterer kultureller Institutionen und Anlässe

• Schaffen von Raum bzw. Infrastruktur für die Kultur und Kunst

• Unterstützen des Bäckereimuseums

5.12 Planung und Bau

• Erarbeiten einer verantwortungsvollen Ortsplanung und Baugesetzgebung

• Pflege einer qualitativ hochwertigen Baukultur bei privaten und öffentlichen Bauten

• Fördern eines qualitativ überzeugenden Wohnbaus trotz Verdichtung

• Vermeiden von Bauland-Hortung durch geeignete Gesetzgebung und Gespräche

5.13 Werkhof und Technische Dienste

• Optimierung der Abläufe und Nutzen von Synergien

• Gewährleisten einer zweckmässigen technischen Infrastruktur, Fuhr- und Maschinenpark

• Sicherstellen einer verlässlichen Ver- und Entsorgung (Storm, Glasfaser, Abwasser)

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5.14 Zusammenarbeit

• Prüfen von Formen der Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden wo sinnvoll (Ver-

waltung, Feuerwehr, Sicherheit)

• Erhalt der Eigenständigkeit durch eine engagierte und verantwortungsvolle Gemeindepo-

litik

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6 Analyse

6.1 Siedlung

6.1.1 Bevölkerungsentwicklung und –prognose, Altersstruktur

Die Wohnbevölkerung der Gemeinde Benken ist kontinuierlich gewachsen. Von 1993 bis

2019 wuchs Benken um 783 Personen bzw. knapp 36 % auf insgesamt 2‘965 Einwohner per

Ende 2019 (1.4 % jährlich).

Für die Gemeinde Benken wird gemäss Gemeindeporträt Benken (Anhang D) vom 17. Au-

gust 2017, welches der Kanton im Zusammenhang mit der kantonalen Richtplanung erstellt

hat, vgl. auch Ziff. 6.1.4, ein Bevölkerungszuwachs von 458 Personen bis 2040 erwartet (ca.

20 Personen pro Jahr). Auf dieses Wachstum wird auch die Bauzonendimensionierung in der

kommunalen Richtplanung beschränkt sein.

Der Anteil der 0- bis 19-Jährigen ist zwischen 2010 und 2018 um 3 % gesunken. Die Anteile

der 20- bis 39-Jährigen sind ca. 1.5 % gesunken und gleichzeitig ist der Anteil der über 65-

Jährigen um 2.5 % von 11.5 % auf 14.1 % angestiegen. Aufgrund der sehr leichten Zu-

nahme der über 65-Jährigen kann noch nicht die Rede von einer Überalterung sein. Die Al-

tersstruktur von Benken ist stabil.

Abb. 5 Einwohner und Altersstruktur in Benken 2010 – 2018

Quelle: Bundesamt für Statistik St. Gallen

0

1000

2000

3000

4000

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

PersonenProzent

Anteil 0- bis 19-Jährige Anteil 20- bis 39-Jährige

Anteil 40- bis 64-Jährige Anteil über 65-Jährige

Einwohnerzahl

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Gemeinde Benken

Ortsplanungsrevision – Räumliches Entwicklungskonzept (REK) Entwurf

13

6.1.2 Beschäftigtendichtentwicklung

Die Anzahl der Beschäftigte in der Gemeinde Benken stagniert ungefähr bei 1‘200 Personen.

Abb. 6 Beschäftigtenentwicklung in Benken 2011 – 2017

Quelle: Bundesamt für Statistik STATENT (Datenbestand 17.08.2018)

6.1.3 Steuerfuss und Steuerkraft

Abb. 7 Vergleich der Steuerfüsse im Kanton St. Gallen (Kantonale Statistik, 2019)

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Ortsplanungsrevision – Räumliches Entwicklungskonzept (REK) Entwurf

14

Im Vergleich mit den Gemeinden in der Region hat Benken mit 135% einen eher hohen

Steuerfuss. Verglichen mit dem Kanton jedoch ist der Steuerfuss etwa im Durchschnitt. Ins-

gesamt 23% der St. Galler Gemeinden haben einen Steuerfuss von 134.5 bis 143%.

6.1.4 Stand der Erschliessung

Der Kanton erstellte im 2017 für jede Gemeinde ein Gemeindeporträt, aus welchem der so

genannte Kapazitätsindex und die zulässige Entwicklung/Erweiterung des Siedlungsgebietes

im kantonalen Richtplanhorizont (bis 2040), auf Grundlage der Bauzonenkapazität und der

erwarteten Bevölkerungszunahme, hervorgehen. Basierend auf diesen Erkenntnissen kann

die Gemeinde eine Entwicklung der Bauzone im Richtplan vorsehen, aber muss die erforder-

lichen Nachweise zur Kapazität mit der Zonenplanrevision erbringen, wobei die Innenent-

wicklung, welche im Richtplan geplant wird, ebenfalls zu berücksichtigen ist.

Die Flächenangaben im Gemeindeporträt basieren auf den Daten des „Raum+“, eine Über-

sicht der Bauzonen und Bauzonenreserven der Gemeinde, welche durch die Gemeinde in Zu-

sammenarbeit mit dem Kanton nachgeführt wird. Das Gemeindeporträt Benken vom 17. Au-

gust 2017 umfasst die Bauzonenfläche der Wohn-, Misch- und Arbeitszonen insgesamt 66.6

ha, wovon 4.9 ha bzw. ca. 7 % unbebaut sind. Von 4.9 ha unbebauter Bauzone sind 2.5 ha

als Aussenreserven ausgewiesen. Bei Aussenreserven handelt es sich um Bauzonenflächen,

welche grösser als 0.2 ha sind und angrenzend an den bestehenden Siedlungskörper liegen.

Im Gemeindeporträt werden die Flächen der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen nicht

berücksichtigt. Die aus dem Gemeindeportraits mögliche Entwicklung des Siedlungsgebietes

wird unter Ziff. 6.2 behandelt.

Tab. 1 Bauzonenübersicht gemäss Gemeindeporträt Benken vom 17. August 2017

Total bebautdavon

Aussenreserven

Wohn- und Mischzone 54.2 ha 49.3 ha 4.9 ha 1.4% 2.5 ha

Arbeitszone 12.4 ha 12.4 ha 0.0 ha 0.0% 0.0 ha

Total 66.6 ha 61.7 ha 4.9 ha 1.7% 2.5 ha

Bauzone

unbebaut

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Ortsplanungsrevision – Räumliches Entwicklungskonzept (REK) Entwurf

15

6.1.5 Nutzungsreserven im weitgehend überbauten Gebiet

Die Plattform Raum+ verschafft einen Überblick über die aktuellen Nutzungsreserven der

Gemeinde Benken. Die Flächen werden nach Baulücken und Aussenreserven unterschieden.

Zudem werden pro Flächen Zusatzattribute wie Planungsstand, zeitliche Verfügbarkeit und

eine Gesamtbeurteilung erfasst.

Abb. 8 Übersicht über die unüberbauten Parzellen der Gemeinde Benken aus dem Raum+ und Erläuterung (Stand: März

2020)

Baulücken sind eingezonte, aber

noch nicht überbaute Einzelparzel-

len, welche in der Regel baureife

aufweisen. Die Flächen sind grösser

als 200 m² und kleiner als 2‘000 m².

Aussenreserven sind grössere un-

überbaute Flächen am Siedlungsrand

bzw. liegen diese so, dass sie nicht

als im Siedlungskörper wahrgenom-

men werden und doch rechtskräftige

Bauzone sind. Die Flächen sind grös-

ser als 2‘000 m².

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16

6.2 Kapazitäten im Siedlungsgebiet

6.2.1 Einwohnerkapazitäten und Bauzonenkapazitäten

Tab. 2 Auszug aus dem Gemeindeporträt Benken vom 17. August 2017

Aus dem Stand der Erschliessung bzw. der bebauten Mischzone (vgl. Ziff. 6.1.4) und der tat-

sächlichen Anzahl Einwohner in der Bauzone lässt sich die Gemeindedichte berechnen. Diese

liegt in der Gemeinde Benken bei 47 Einwohner pro Hektare (Gemeindeporträt Benken vom

17. August 2017) und damit leicht über der Mediandichte von 43 Einwohnern pro Hektare

(vgl. Ziff. 3.1). Dies bedeutet, dass die bestehende Dichte dem zugewiesenen Raumtyp bzw.

den Vorstellungen des Kantons entspricht.

Die Kapazität der bebauten Flächen wird definiert als Kapazität für zusätzliche Einwohner in

der bebauten Wohn- und Mischzone. Diese ergibt sich in der überbauten Bauzone aus dem

angenommenen Prozentsatz für die Innenentwicklungspotenziale gemäss Koordinationsblatt

S11 des kantonalen Richtplans. Gemäss dem Koordinationsblatt S11 sollen bis ins Jahr 2040

insgesamt 5 % mehr Einwohner in den bebauten Bauzonen Platz finden, dies entspricht in

Benken insgesamt 116 Einwohner.

Für die Berechnung der Kapazität in den unbebauten Bauzonenflächen wird angenommen,

dass die unbebauten Zonenflächen (vgl. Ziff. 6.1.3) mit einer Dichte, welche der Gemeinde-

dichte entspricht, überbaut werden und somit insgesamt 230 Einwohner generieren.

Folglich wird in der Berechnung von 2017 mit einer freien Einwohnerkapazität von 346 Per-

sonen gerechnet, welche unter Berücksichtigung der heutigen Zonenvorschriften innerhalb

der Bauzone untergebracht werden könnten.

6.2.2 Entwicklungsmöglichkeiten und Anforderungen

Der Kapazitätsindex zeigt an, wie gross der erwartete Bevölkerungszuwachs im Verhältnis

zur Kapazität ist. Der erwartete Bevölkerungszuwachs beträgt 458 Einwohner (vgl. Ziff.

6.1.1) und die rechtskräftige Bauzone bietet Platz für lediglich 346 zusätzliche Einwohner.

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17

Folglich fehlen bis 2040 Bauzonenflächen für 112 Einwohner resp. liegt der Kapazitätsindex

im positiven Bereich bei 4.8 %.

Bis 2040 dürfte das Gemeindegebiet um maximal 3.3 ha erweitert werden, wenn alle not-

wendigen Bedingungen gemäss kantonalem Richtplan (wie zum Beispiel die Innenentwick-

lung oder Massnahmen gegen die Baulandhortung / Überbauung unüberbauter Bauzone)

gegeben sind. Diese durch den Kanton angegebene Fläche stellt keinen Anspruch auf zu-

sätzliche Siedlungsfläche dar. Sie dient lediglich als Diskussionsgrundlage für die Bezeich-

nung einer allfälligen Erweiterung des Siedlungsgebietes im Richtplan. Alle Erweiterungen

müssen raumplanerisch begründet werden.

Mit der Zonenplanrevision muss folgend in einem separatem Dimensionierungstool für die

Planung der Bauzonen der nächsten 15 Jahre (Zonenplanhorizont) ein Bedarf nachgewiesen

werden, bevor eine Einzonung stattfinden kann.

6.2.3 Nutzungsstruktur

Die Gemeinde Benken ist primär eine Wohngemeinde. Das Gewerbe und die Industrie sind

klar vom Wohnen getrennt und befinden sich im Quartier Neubruch. Im Quartier Neubruch

ist das Gewerbe und die Industrie der HakaGerodur auf eine Erweiterung angewiesen, um

am Standort Benken weiter bestehen zu können. In der kantonalen Richtplananpassung

2020 wurde die Erweiterung des Siedlungsgebiets für die Arbeitszone der HakaGerodur auf-

genommen. Diese ist noch nicht rechtskräftig. Die Erweiterung des Siedlungsgebiets für die

Arbeitszone der HakaGerodur wird parallel dazu im Teilzonenplan und Sondernutzungsplan

ausgearbeitet.

Die öffentlichen Dienstleistungen liegen an den Kantons- und Gemeindestrassen. Einkaufs-

möglichkeiten für den täglichen Bedarf sind im Dorfkern von Benken im Bereich Dorfdreieck

vorhanden. Die Umgestaltung des Dorfdreiecks im Dorfzentrum Benken wird im Rahmen ei-

nes Teilzonenplans ausgearbeitet.

6.2.4 Quartieranalysen

Die Zusammensetzung der Quartiere wurde in einem separaten Bericht analysiert (Anhang

B).

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18

6.2.5 Innentwicklungsstrategie

Basierend auf der Quartieranalyse befindet sich die Innenentwicklungsstrategie (Anhang C)in

Erarbeitung. Aufgrund der Mitwirkung kann diese noch Anpassungen erfahren.

Folgende in der Legende des Plans zur Innenentwicklungsstrategie aufgeführte Begriffe,

werden wie folgt definiert. Folgende Gebiete sind für diese Entwicklung vorgesehen.

Strategie Definition Gebiete

Neuentwickeln

Bebauung noch unbebauter Parzellen in den bestehenden Bauzonen.

Grössere unbebaute Parzelle in Bahn-hofsnähe

Ortszentrum im Gebiet hinter Gemein-

deverwaltung

Teilfläche südlich des Schulhauses

Betriebserweiterung HakaGerodur

Umstrukturie-ren

Gebiete mit Potenzial zum Teil- oder Tota-lersatz der Ursprungsnutzung

Teilersatz /Ersatz der Ursprungsnutzung durch neue Nutzungsmischung bzw. eine neue Nutzung (z. B. Wohnnutzung in In-dustriebrachen) oder weitgehender Ersatz der bestehenden Bausubstanz ohne Nut-zungsänderung; quantitative Entwicklung

hoch, i.d.R. projektabhängig

Unternutzte Parzellen in Bahnhofsnähe

Ehemalige Post – mit zeitgemässer Be-

bauung

Ortszentrum südlich der Dorfstrasse

Südlicher Quartierteil Rötli

Massvoll entwi-ckeln

Gebiete mit Erweiterungs- oder Anpas-sungspotenzial der Ursprungsnutzung

Anpassung und Erweiterung der Ursprungs-

nutzung mit quantitativer Entwicklung

Gebiet Töbeli

Nördlicher Quartierteil Rötli

Süd-westlicher Quartierteil Rötli

Quartier Blatten/Halde

Südlicher Spitz Giessen

Aufwerten

Gebiete mit Aufwertungspotenzial

Weitgehender Erhalt der Ursprungsnut-

zung; moderate quantitative Entwicklung

Quartiere in Bahnhofsnähe Crea Holz

und Lignoform mit Fokus Aussenraum

Ortszentrum mit Gemeindehaus

Gewerbegebiet und Quartier Giessen

Bewahren

Gebiete mit wertvoller und identitätsstiften-der Siedlungsstruktur

Erhalt der Ursprungsnutzung mit massvoller Entwicklung unter Rücksichtnahme auf Be-stand und Qualität

Ortszentrum mit Kirche und geschütz-ten Bauten

Belassen

Keine Veränderung im Planungshorizont vorgesehen.

Neubebaute und baulich gut ausge-nutzte Gebiete

6.3 Natur und Landschaft

6.3.1 Schutzgebiete und -objekte

Im kantonalen Richtplan und in der Schutzverordnung der Gemeinde ausgewiesene Schutz-

gebiete und –objekte liegen entlang dem Linthkanal, beim Kaltbrunner Riet und dem Benk-

ner Büchel.

Das BLN Gebiet und Flachmoor von nationaler Bedeutung Kaltbrunner Riet vereint die Funk-

tionen Amphibienlaichgebiet und Lebensraum bedrohter Arten von nationaler Bedeutung.

Der Benkner Büchel ist als Landschaftsschutzgebiet im kantonalen Richtplan ausgewiesen.

Des Weiteren gelten die Vorgaben aus:

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- Schutzverordnung betreffend Natur- und Landschaftsschutzgebiete und -objekte vom

15. Juli 2008

- Kantonaler Richtplan betreffend Gebiet mit lückigem Lebensraumverbund und TABU-

Zone Siedlungsentwässerung

Alle Schutzgebiete und -objekte sind im Grundlagenplan Landschaft (Anhang A) dargestellt.

6.3.2 Wildtierkorridor

In der Linthebene Benkner Büchel (A3) ist ein Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung

festgelegt. Wildtierkorridore dienen als Verbindungsachsen und dem Austausch mit anderen

Populationen.

6.3.3 Vernetzungskorridore und Fördergebiete

Die ökologisch wertvollen Landwirtschaftsflächen (Biodiversitätsförderflächen, BFF) sind in

Benken insbesondere beim Kaltbrunner und Benknerriet sowie auf dem Benkner Büchel. In

der landwirtschaftlich intensiv genutzten Linthebene sind wenige Strukturelemente und BFF

vorhanden. Im Rahmen des laufenden Vernetzungsprojekts (VP) Schänis-Benken werden

innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche zukünftig wichtige Vernetzungskorridore in Ge-

bieten ausgeschiedenen, die aufgrund der Distanz von mehr als 200 m zur nächsten BFF un-

genügend vernetzt sind. Das VP scheidet zudem optimale Feucht- und Extensivstandorte

aus, die beim Anlegen neuer BFF berücksichtigt werden sollen.

6.3.4 Landschaftsqualitätsprojekt

Das Landschaftsqualitätsprojekt (LQP) Schänis-Benken fördert die Attraktivität der Land-

schaft. Im Rahmen des LQP wurden Fördergebiete entlang des Siedlungsrands ausgeschie-

den. Damit werden strukturreiche Siedlungsränder, welche mitunter zu attraktiven Naherho-

lungsgebieten zählen und als fliessende Übergänge zwischen dem Siedlungsgebiet und dem

offenen Kulturland gelten, bewusst gefördert. Ergänzt wurden die Fördergebiete mit den

Landschaftsschutzgebieten von nationaler (BLN), kantonaler (RP) und kommunaler Bedeu-

tung (SV) sowie den Lebensräumen bedrohter Arten (RP, SV), welche durch ihre Ursprüng-

lichkeit, Einzigartigkeit und ihre Vielfalt an naturnahen Strukturen die Landschaftsqualität be-

reits massgeblich prägen. Innerhalb dieser Fördergebiete wird dem Landwirt ein Bonus auf

die Beiträge für Massnahmen ausbezahlt.

6.4 Verkehr

6.4.1 Öffentliche Verkehr (ÖV)

Der Bahnhof Benken ist im Stundentakt (Angebotskürzung wegen Coronavirus) an den

Bahnhof Ziegelbrücke und somit an die Fernverkehrsverbindungen (IC und RE) Richtung Zü-

rich HB (Basel, Aarau) und Chur angebunden sowie in Richtung Rapperswil. Die Postauto-

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20

Buslinie Nr. 635 verkehrt im Stundentakt (Angebotskürzung wegen Coronavirus) zwischen

dem Benken, Giessen und dem Bahnhof Ziegelbrücke.

Im 5. ÖV-Programm wurde der Halbstundentakt der Buslinie Benken-Ziegelbrücke (Nr. 635)

als geplante Massnahme in den Jahren 2014 bis 2018 aufgenommen. Im 6. ÖV-Programm

wurde der Halbstundentakt der Zuglinie S4 und S6 zwischen Ziegelbrücke – Uznach - Rap-

perswil mit Halt in Benken als geplante Massnahme für das Jahr 2021 aufgenommen.

Zur Einführung des Halbstundentaktes ist zwischen Schmerikon und Uznach der Bau einer

Doppelspur erforderlich. Der Ausbau befindet sich in der Planungsphase. Für Benken bedeu-

tet dies, dass das Dorf nach dem Doppelspurausbau den Halbstundentakt Richtung Ziegel-

brücke und Uznach erhält. Nach der Realisierung wird der Busfahrplan auf den verdichteten

Zugfahrplan abgestimmt.

6.4.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)

Die Haupterschliessung für den motorisierten Individualverkehr bilden die Kantonstrassen

Dorf- und Bahnhofstrasse. Sie verbinden die Ortsteile Kaltbrunn und Reichenburg miteinan-

der und stellen zugleich die Anbindung an das übergeordnete Hochleistungsstrassennetz si-

cher. Dadurch gelangen die Bewohner von Benken nach Uznach, Ziegelbrücke und auf die

Autobahn A3 (Zürich-Chur). Die Quartiere werden über die Gemeindestrasse erschlossen.

Die Gemeinde- und Quartierstrassen sind allesamt mit dem Tempo 50 km/h beschildert.

6.4.3 Radverkehr (RV)

Das kantonale Tiefbauamt hat das Radverkehrsnetz des gesamten Kantons St. Gallen defi-

niert. Diese Grundlage diente zur Planaufbereitung der weiteren Radverkehrsrouten in der

Gemeinde Benken (vgl. Anhang A). Die Kantonsstrassen, die Uzancherstr-, die Unterhal-

denstr- und Grynaustrasse werden als Rad- und Mountainbikerouten gemäss kantonalen

Tiefbauamt festgelegt. Die Alternativen Routen im Radverkehrsnetz stellen Umfahrungs- und

Freizeitrouten dar.

6.4.4 Fussverkehr (FV)

Unter Einbezug der Grundlagenanalysen des kantonalen Tiefbauamtes zu den Fusswegever-

bindungen und den Daten der der Amtlichen Vermessung wurde der Analyseplan Fussver-

kehr erstellt (vgl. Anhang A). Entlang der Dorf- und Bahnhofstrasse wird ein einseitiges Trot-

toir für die Fussgänger angeboten. Die Wanderwege befinden sich hauptsächlich entlang der

Linth und im Waldgebiet Benkner Büchel.

Mit der Revision des Richtplans wird geprüft, wo Fusswegverbindungen fehlen. Zu diesem

Zweck wurden die Defitzite und Potentiale sowie neue mögliche Verbindungen im Analyse-

plan Fussverkehr (Anhang A) dargestellt.

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6.5 Input Gemeinderatsklausur

Der Gemeinderat hat sich an seiner Klausur im 2019 mit den Stärken, Schwächen und mögli-

chen Entwicklungspotentialen / -zielen beschäftigt. Die Ergebnisse sind untenstehend zu-

sammengefasst.

6.5.1 Stärken

• MIV & ÖV-Anbindung zu Zentren

• Tourismus Anbindung

• Bestehende Gewerbe wertgeschätzt

• Vereins- und Dorfleben (kulturelle Anlässe)

• Nähe zu schönen Naherholungsgebieten

• Wohnqualität und Durchmischung der Bevölkerung

• Beinahe alle Quartiere mit dem ÖV ausreichend erschlossen – gute Voraussetzung

für Innenentwicklung

6.5.2 Schwächen

• In Entwicklung eingeschränkt (Auflagen und Schutzgebiete, Siedlungsgrenzen)

• Leicht höheren Steuerfuss zu anderen Nachbargemeinden

• Bahnhof nicht im Zentrum

• Takt Busverbindungen eher knapp

• Langsamverkehr ist optimierbar

• Erkennbarkeit Dorfzentrum eher schwierig

6.5.3 Entwicklungspotentiale / -ziele

Thema

Attraktiver Wohnraum

(Aussenraumgestaltung)

Zukünftige Überbauungen sollen einen sehr attraktiven und gestalte-ten Aussenraum erhalten

Gewerbe stärker in Entwicklung miteinbeziehen;

Austausch Gewerbeverein

Die Bauzonenentwicklung und ganz allgemein die Gemeindeentwick-lung soll aktiv und regelmässig mit dem Gewerbe diskutiert werden.

Aufwertung Bahnhof Der Bahnhof soll bezüglich Gestaltung, Qualität und Nutzbarkeit auf-gewertet werden.

Innenentwicklung Dorfzentrum Die Innenentwicklung soll im Dorfzentrum statt finden.

Arbeitszonenerweiterung Die Arbeitszonen sollen erweitert werden können bzw. ist zu prüfen, wie das erfolgen kann.

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7 Ergänzende Raumplanerische Ziele

7.1 Siedlung

• Das Bevölkerungswachstum soll auf die Vorgaben des Kantonalen Richtplans abge-

stimmt werden (vgl. Ziff. 6.1.1)

• Die Grundeigentümer sollen aktiv zur Überbauung der unbebauten Parzellen mobili-

siert werden.

• Benken dient dem Wohnen und dem ruhigen Gewerbe. Um Nutzungskonflikte zu

vermeiden, werden dem Gewerbe und der Industrie im Gebiet Neubruch und Gies-

sen Flächen zur Verfügung gestellt.

• Der Dorfkern von Benken soll ein attraktives Ortsbild (kommunales Ortsbild) aufwei-

sen und den Bewohnern Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bieten. Mit der

Gestaltung des Dorfdreiecks sollen attraktive Platzflächen und sichere Fusswegver-

bindungen für die Bewohner im Zentrum geschaffen werden. Mit gestalterischen

Massnahmen soll der Bahnhof Benken aufgewertet und als Ankunftsort attraktiver

gestaltet werden.

• Die Freiräume innerhalb des Siedlungsgebietes sind für die Bewohner von Benken

möglichst aufzuwerten, damit sie zum Verweilen einladen.

• Attraktiver Wohnraum mit guter Aussenraumgestaltung für Begegnungen

• Siedlungsentwicklung nach innen an gut erschlossenen Lagen (ÖV) fördern

• Ansässiges Gewerbe erhalten und stärken

• Vereins- und Dorfleben erhalten und fördern

• Wohnqualität und Durchmischung der Bevölkerung erhalten

• Bauten und Anlagen im Landschaftsschutzgebiet Benkner Büchel den Schutzzielen

entsprechend gestalten

7.2 Landschaft

• Siedlungsränder gestalten

• Bäume im Siedlungsgebiet fördern

• Die Hanglagen dienen mit ihren attraktiven Wanderwegen und der schönen Kultur-

landschaft weiterhin der Erholung.

• Die Vernetzung von ökologisch wertvollen Lebensräumen wird sowohl in der Linth-

ebene wie auch in den Hanglagen gefördert. Biodiversitätsflächen und Wanderungs-

korridore werden sinnvoll angelegt bzw. aufgewertet.

• Natur- und Landschaftsgebiete bspw. Benkner Büchel, Amphibienlaichgebiet erhal-

ten und fördern

• Erholungsräume erhalten und fördern

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7.3 Verkehr, Tourismus und Freizeit

• Ortseingänge sind so zu gestalten, dass der Übergang zwischen dem Siedlungskör-

per und Landschaftsraum wahrgenommen wird und das Tempo aufgrund der Wahr-

nehmbarkeit bzw. Gestaltung reduziert wird.

• Parkplatzbewirtschaftung umsetzen

• Den Langsamverkehr und das ÖV-Angebot optimieren

• Die Rad-, Fuss- und Wanderwegenetze sind zu erhalten und wo nötig zu ergänzen.

• Gemäss dem Betriebs- und Gestaltungskonzept auf der Dorf- und der Bahn-

hofstrasse attraktive und sichere Fuss- und Radverkehrswege schaffen

• Linth-Skaterebene und Badeplätze erhalten und fördern

• Bau- und Kulturdenkmäler erhalten und fördern bspw. Maria Bildstein

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8 Räumliches Entwicklungskonzept

Das Räumliche Entwicklungskonzept entstand als Synthese aus den Analysen der Gesamtge-

meinde, der Quartieranalyse und den Zielen für die Gemeinde sowie des Leitbildes Vision

Benken 2030, jedoch unter Berücksichtigung der übergeordneten Ziele des kantonalen Richt-

plans.

Im Ergebnis der Planungskommissionssitzung sind folgend die Ziele und erste Massnahme-

vorschläge aufgeführt und erläutert. Den jeweiligen Zielen folgen die bereits in der Ortspla-

nungskommission andiskutierten Massnahmen. Die konkreten Richtplanmassnahmen werden

im folgenden Richtplanungsprozess ergänzt und präzisiert.

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8.1 Stärkung des Zentrums

8.1.1 Ziel: Stärkung des Zentrums

Der Dorfkern von Benken soll zukünftig ein attraktives Ortsbild aufweisen und den Bewoh-

nern eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bieten. Die geschützten Bauten und

die wichtigen Sichtbeziehungen sollen erhalten bleiben. Mit der Neugestaltung und Bebau-

ung des Dorfdreiecks und der Gestaltung des Zentrumplatzes sollen attraktive Platz- und

Freiflächen sowie mit der Umgestaltung der Kantonsstrasse sichere Fusswegverbindungen

für die Bewohner im Zentrum geschaffen werden. Asphaltierte Flächen werden, wo möglich

entsiegelt.

Unüberbaute Parzellen sollen für eine attraktive Innenentwicklung mit grosszügigen Freiräu-

men und sinnvollen Fusswegeverbindungen genutzt werden. Die bestehende Parkplatzsitua-

tion ist qualitativ und quantitativ zu verbessern. Ein gesamtheitliches Konzept über beste-

hende Parkplatzflächen und die neu zu entwickelnden Bauparzellen ist Grundlage für ein ko-

ordiniertes Vorgehen.

Mit einer zukünftigen Bauzonenerweiterung wird der Bach im Hinterdorf ausgedolt und mit

dem bepflanztem Uferbereich erlebbar und sichtbar.

8.1.2 Ziel: Siedlungsverträgliche Abwicklung des Verkehrs

Die Wegeführung für den Fuss- und Radverkehr soll optimiert und die Sicherheit mit Que-

rungshilfen, Trottoirergänzungen sowie Verkehrsberuhigung an hochfrequentierten Stellen

verbessert werden. Die Ortseingänge sind so zu gestalten, dass der Übergang zwischen dem

Dorf und dem Landschaftsraum wahrgenommen wird und das Tempo aufgrund der Wahr-

nehmbarkeit bzw. Gestaltung reduziert wird. Das ÖV-Angebot soll optimiert werden. Der Flä-

chenverbrauch der Parkierung soll reduziert und eine Parkplatzbewirtschaftung eingeführt

werden.

Massnahmen:

• Querungshilfen, Trottoirergänzungen und Verkehrsberuhigung an hoch frequentier-

ten Stellen.

• Flächenverbrauch der Parkierung optimieren und Parkplatzbewirtschaftung umset-

zen.

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Abbildung 9: Konzeptplan Stärkung des Zentrums

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8.2 Grünräume aufwerten / Freiraumgestaltung in der Sied-lung

8.2.1 Ziel: Aufwertung des öffentlichen Raums und der Ruderalflächen

Durch die Aufwertung des öffentlichen Raums und der Ruderalflächen soll die Aufenthalts-

qualität verbessert und die Biodiversität im Siedlungsgebiet gefördert werden. Im Rahmen

von Bauprojekten sollen auf öffentlichen und privaten Flächen Bäume und Hecken gepflanzt

werden. Ruderalflächen im Gewerbegebiet, an Strassenrändern und bei Parkplätzen sollen

bepflanzt werden.

Massnahmen:

• Baumpflanzungen auf öffentlichen Flächen und privaten Flächen im Rahmen von

Bauprojekten.

• Bepflanzung von Restflächen im Gewerbegebiet, Strassenrändern und Parkplätzen.

8.2.2 Ziel: Aufwertung und Gestaltung des Bahnhof Benken

Mit gestalterischen Massnahmen soll der Bahnhof Benken aufgewertet und als Ankunftsort

attraktiver gestaltet werden. Zusätzliche Angebote für Bike und Ride sollen geprüft werden.

Massnahmen:

• Zusätzliche Angebote für Bike und Ride sind zu prüfen.

8.2.3 Ziel: Erholungs- und Naturräume erhalten und fördern

Die Freiräume innerhalb des Siedlungsgebietes sind für die Bewohner von Benken möglichst

aufzuwerten, damit sie zum Verweilen einladen. Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete

Benkner Büchel sowie Benkner- und Kaltbrunnerriet werden erhalten, gefördert und ökolo-

gisch vernetzt. Die Hanglagen mit ihren attraktiven Wanderwegen, die schöne Kulturland-

schaft sowie die Badeplätze und die Linth-Skaterebene sind weiterhin beliebte Erholungsorte

und werden gefördert.

Die Vernetzung von ökologisch wertvollen Lebensräumen wird sowohl in der Linthebene, wie

auch in den Hanglagen gefördert. Biodiversitätsflächen und Wanderungskorridore werden

sinnvoll angelegt bzw. aufgewertet.

Bau- und Kulturdenkmäler sollen erhalten und gefördert werden (z.B. Maria Bildstein).

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Abbildung 10: Konzeptplan Grünräume aufwerten / Freiraumgestaltung in der Siedlung

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8.3 Innentwicklung Zentrum und Wohnschwerpunkte

8.3.1 Ziel: Innentwicklung mit Qualitätsvorgaben an zentralen und mit

dem ÖV gut erschlossenen Lagen

Es soll attraktiver Wohnraum mit guter Aussenraumgestaltung für Begegnungen entstehen.

Baulandreserven sollen mobilisiert werden. Die Schliessung von Baulücken wird gefördert

durch Grundeigentümergespräche oder das setzten von Fristen gemäss Planungs- und Bau-

gesetz sowie die Abgabe von Grundstücken im Baurecht oder den Kauf durch die Gemeinde.

In den Gebieten Starrberg und Rötli soll die zweigeschossige Wohnzone (W2) in die dreige-

schossige Wohnzone (W3) umgezont werden und Vorgaben für die Gestaltung des Sied-

lungsrands gemacht werden. Im Gebiet Starrberg sollen zusätzlich die Gebäudelängen be-

schränkt werden. Für die bessere Ausnutzung von Parzellen an zentraler Lage soll Bauher-

renberatung angeboten werden.

Massnahmen:

• Nutzung der Potentiale unüberbauter Parzellen.

• Mobilisierung von Baulandreserven und Schliessung von Baulücken durch Grundei-

gentümergespräche, Abgabe im Baurecht oder Kauf durch Gemeinde.

• Aufzonung der W2 in W3 mit Vorgaben der Gebäudelänge im Gebiet Starrberg, mit

Gestaltungsvorgaben zum Siedlungsrand im Gebiet Rötli.

• Beratung für bessere Ausnutzung von Parzellen an zentraler Lage.

• Flächen im Ortskern, wo möglich entsiegeln.

8.3.2 Ziel: Massvolle Innenentwicklung in Einfamilienhausgebieten

Die Einfamilienhausquartiere am Hang sollen unter Erhalt der Struktur massvoll entwickelt

werden. Dadurch kann weiterhin mit Aussicht gewohnt werden. Durch Vorgaben für Bauten

und Freiflächen im Baureglement sollen die Grünflächen beibehalten und gefördert werden.

Die eingeschossige Wohnzone (W1) soll in die zweigeschossige Wohnzone (W2) mit Be-

schränkung der Gebäudelängen, reduzierter Baumassenziffer oder grösseren Grenzabstän-

den aufgezont werden. Die Baulücken sollen unter Berücksichtigung der Lage und Einpas-

sung geschlossen werden. Für Stützmauern soll eine Höhenbeschränkung und Gestaltungs-

vorgaben eingeführt werden.

Massnahmen:

• Aufzonung der W1 in W2 mit Vorgaben zur Gebäudelänge, reduzierter Baumassen-

ziffer oder Grenzabständen sowie Aussenraumflächen

• Schliessung von Baulücken unter Berücksichtigung Lage und Einpassung.

• Höhenbeschränkung und Gestaltungsvorgaben für Stützmauern

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Abbildung 11: Innenentwicklung Zentrum und Wohnschwerpunkte

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8.4 Vereins- und Dorfleben erhalten und fördern

Bestehende Anlagen sollen erhalten bleiben. Es ist ein Standort für eine neue Turnhalle zu

finden.

Eine mögliche Erweiterung der Zone für Öffentliche Bauten und Anlagen für eine neue Turn-

halle wird geprüft. Es werden Flächen nördlich der Rietsporthalle und Flächen zwischen der

Schulanlage und der Kirche geprüft. Die Nutzung der Teilfläche südlich der Schulanlage ist

offen, da die Oberstufe in Kaltbrunn bleiben wird. Die Teilfläche wird nicht für OEBA benö-

tigt. Die verbleibende OEBA Fläche bis über den Zonenplanhorizont von 15 Jahren hinaus

genügend gross.

Massnahmen:

• Eine mögliche Erweiterung der OEBA betreffend Turnhalle wird geprüft.

Abbildung 12: Konzeptplan Vereins- und Dorfleben erhalten und fördern

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8.5 Ansässiges Gewerbe erhalten und stärken

Benken dient dem Wohnen, dem ruhigen Gewerbe und der Industrie. Um Nutzungskonflikte

zu vermeiden, werden dem Gewerbe und der Industrie im Gebiet Neubruch und Giessen Flä-

chen, an mit dem ÖV erschlossenen Lagen, zur Verfügung gestellt. Innerhalb der Wohn- und

Mischzonen ist das ruhige Gewerbe erwünscht.

Abbildung 13: Konzeptplan Ansässiges Gewerbe erhalten und stärken

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8.6 Haushälterische Bodennutzung

8.6.1 Ziel: Identitätsstiftende Elemente in Siedlung und Landschaft erhal-

ten & verbessern

Bedeutende charakteristische Gebäude und Landschaften, markante Bäume sowie Gärten

sollen erhalten bleiben. Bauten und Anlagen im Landschaftsschutzgebiet Benkner Büchel

werden den Schutzzielen entsprechend gestaltet. Die Potentiale unüberbauter Parzellen sol-

len ausgenutzt werden. Für Bauprojekte am Siedlungsrand sollen Gestaltungsvorgaben ge-

macht (z.B. Baumpflanzungen, Erhalt Hochstammbäume) werden. Die Grösse der Gebäude-

volumen soll im Baureglement gesteuert werden.

Wird das ganze Gemeindegebiet betrachtet, besteht der grösste Flächenanteil des Gemein-

degebiets aus Landwirtschaftsflächen, Wald und übrigen Flächen. Die Siedlungsfläche macht

nur einen geringen Teil aus. Die Gemeinde Benken ist primär eine Wohngemeinde. Das Ge-

werbe und die Industrie sind klar vom Wohnen getrennt und befinden sich im Quartier Neu-

bruch. Der Boden muss laut Raumplanungsgesetz haushälterisch genutzt werden.

Massnahmen:

• Gestaltungsvorgaben für Bauprojekte am Siedlungsrand (z.B. Baumpflanzungen, Er-

halt Hochstammbäume).

• Die Grösse der Gebäudevolumen im Baureglement steuern.

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Abbildung 14: Konzeptplan Haushälterische Bodennutzung

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9 Erläuterung zum Richtplan und den Massnahmen

Fortsetzung folgt …

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Analysepläne Gesamtgemeinde

- MIV und ÖV

- Öffentliche Bauten

- Fussverkehr

- Radverkehr Analyse und Massnahmen

- Landschaft

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Quartieranalyse mit Plänen

- Bericht Quartiere – Analyse

- Quartiereinteilung

- Einwohnerdichte

- Beschäftigtendichte

- Gebäudestruktur

- Gebäudealter

- Naturgefahren

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Innentwicklungsstrategie

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Gemeindeporträt

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