PalGes Stellungnahme BKM-Hintergrundpapier 01 2016 2c · 2 1. Fossilien sind im Regelfall kein...

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1 Paläontologische Gesellschaft seit 1912 www.palges.de Schweizerische Paläontologische Gesellschaft seit 1920 www.naturwissenschaften.ch/organisations/spg Österreichische Paläontologische Gesellschaft seit 1966 www.paleoweb.net/pal-ges/.de Stellungnahme, 20. Januar 2016 Stellungnahme der deutschsprachigen Paläontologischen Gesellschaften zum BKM-"Hintergrundpapier zum Bereich der Paläontologie" (Dezember 2015) (Gesetzentwurf zur Neuregulierung des Kulturgutschutzes) Zusammenfassung In dem im Dezember 2015 vom BKM (die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) veröffentlichten "Hintergrundpapier zum Bereich der Paläontologie“ (Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzes (KGSG-E) werden teilweise aus dem Zusammenhang gerissene Inhalte aus der von der Paläontologischen Gesellschaft, der Schweizerischen Paläontologischen Gesellschaft und der Österreichischen Paläontologischen Gesellschaft am 13. November 2015 gemeinsam veröffentlichten Stellungnahme zum Regierungsentwurf der "Kulturgutschutz-Novellierung“ und zum Schutz von paläontologischem Kulturgut zitiert und mehrfach sinnentstellend gebraucht und wiedergegeben. Es trifft zu, dass ca. 90 % aller Fossilien als erdgeschichtliche Überreste unserer vormaligen Lebewelt lediglich geringen oder gar keinen wissenschaftlichen oder kommerziellen Wert haben. Aus der Menge der restlichen 10 % aller Fossilien befindet sich jedoch wohl die Hälfte in öffentlicher Hand und damit als Kulturgut von "paläontologischem Wert" weltweit in Aus- stellungen und Sammlungen. Alleine bezogen auf deutsche naturkundliche Museen, For- schungsinstitutionen und Universitäten handelt es sich dabei um rund 50 Millionen palä- ontologische Objekte und Serien. Diese tatsächliche Anzahl des in Deutschland in öffentlichen Sammlungen und Museen be- findlichen paläontologischen Kulturgutes wird seitens BKM weiterhin als zu gering einge- schätzt. Hier handelt es sich mitnichten nur um ein paar „wenige herausragende Exemplare … die als Kulturgut betrachtet werden können“, sondern um Millionen musealer Objekte von paläontologischem Wert bzw. wissenschaftshistorischer Bedeutung. Diese gehören „ohne Wenn und Aber“ zum kulturellen Erbe Deutschlands. Um eventuellen zukünftigen Missverständnissen bei geowissenschaftlichen Objekten (Fossi- lien, Minerale und Gesteine) vorzubeugen, empfehlen wir nachdrücklich klare Definitionen und Sprachregelungen hinsichtlich „national wertvollem Kulturgut“ und „nationalem Kultur- gut“ im KGSG.

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PaläontologischeGesellschaft

seit1912www.palges.de

SchweizerischePaläontologischeGesellschaft

seit1920www.naturwissenschaften.ch/organisations/spg

ÖsterreichischePaläontologischeGesellschaft

seit1966www.paleoweb.net/pal-ges/.de

Stellungnahme,20.Januar2016StellungnahmederdeutschsprachigenPaläontologischenGesellschaftenzumBKM-"HintergrundpapierzumBereichderPaläontologie"(Dezember2015)(GesetzentwurfzurNeuregulierungdesKulturgutschutzes)

Zusammenfassung

IndemimDezember2015vomBKM(dieBeauftragtederBundesregierungfürKulturundMedien)veröffentlichten"HintergrundpapierzumBereichderPaläontologie“(GesetzentwurfzurNeuregelungdesKulturgutschutzes(KGSG-E)werdenteilweiseausdemZusammenhanggerisseneInhalteausdervonderPaläontologischenGesellschaft,derSchweizerischenPaläontologischenGesellschaftundderÖsterreichischenPaläontologischenGesellschaftam13.November2015gemeinsamveröffentlichtenStellungnahmezumRegierungsentwurfder"Kulturgutschutz-Novellierung“undzumSchutzvonpaläontologischemKulturgutzitiertundmehrfachsinnentstellendgebrauchtundwiedergegeben.

Estrifftzu,dassca.90%allerFossilienalserdgeschichtlicheÜberresteunserervormaligenLebeweltlediglichgeringenodergarkeinenwissenschaftlichenoderkommerziellenWerthaben.AusderMengederrestlichen10%allerFossilienbefindetsichjedochwohldieHälfteinöffentlicherHandunddamitalsKulturgutvon"paläontologischemWert"weltweitinAus-stellungenundSammlungen.AlleinebezogenaufdeutschenaturkundlicheMuseen,For-schungsinstitutionenundUniversitätenhandeltessichdabeiumrund50Millionenpalä-ontologischeObjekteundSerien.

DiesetatsächlicheAnzahldesinDeutschlandinöffentlichenSammlungenundMuseenbe-findlichenpaläontologischenKulturguteswirdseitensBKMweiterhinalszugeringeinge-schätzt.Hierhandeltessichmitnichtennurumeinpaar„wenigeherausragendeExemplare…diealsKulturgutbetrachtetwerdenkönnen“,sondernumMillionenmusealerObjektevonpaläontologischemWertbzw.wissenschaftshistorischerBedeutung.Diesegehören„ohneWennundAber“zumkulturellenErbeDeutschlands.

Umeventuellen zukünftigenMissverständnissenbei geowissenschaftlichenObjekten (Fossi-lien,Minerale undGesteine) vorzubeugen, empfehlenwir nachdrücklich klareDefinitionenundSprachregelungenhinsichtlich„nationalwertvollemKulturgut“und„nationalemKultur-gut“imKGSG.

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1.FossiliensindimRegelfallkeinKulturgutimSinnedesRegierungsentwurfszurNeuregelungdesKulturgutschutzrechts(KGSG-E)

FossilienundanderepaläontologischeObjektesindimRegelfallkeinKulturgut;siesindnurdannalsKulturguteinzustufen,wennsieeinen„paläontologischenWert“haben (so§2Absatz1Nummer9KGSG-E):HäufigvorkommendepaläontologischeObjekte,diewissenschaftlichohneBedeutungundals„Massenware“einzustufensind,sinddavonbewusstausgenommenundnichtBestandteildesin§2Absatz1Nummer9KGSG-Eerwähnten„kulturellenErbes“.

Fossilienwerdendaher–vonwenigenherausragendenExemplarenabgesehen–imdeutschenRechtebensowenig als „Kulturgut“ betrachtetwie etwa grundsätzlich auchMineralien oder geologischeProben.DiesentsprichtderEinschätzungder…PaläontologischenGesellschaft,derSchweizerischenPaläontologischen Gesellschaft und der Österreichischen Paläontologischen Gesellschaft vom 13.November 2015, dass 90% aller Fossilfunde lediglich einen geringen oder gar keinen wissen-schaftlichenoderkommerziellenWerthaben(siehedort,S.3).AuchwenndamitinDeutschlandnurvereinzeltpaläontologischeObjekteunterdenBegriffdesKulturgutesfallen…

(BKM-HintergrundpapierzumBereichderPaläontologie,S.1)

Die im Hintergrundpapier1seitens BKM getätigte Aussage, es seien lediglich einigewenige herausragende Exemplare von Fossilien als Kulturgut anzusehen, entsprächeauch der Einschätzung der deutschsprachigen Paläontologischen Gesellschaften, mussvon unserer Seite her eindeutig dementiert werden. Offensichtlich liegt hier ein Miss-verständnis bzw. eine fehlerhafte und aus demZusammenhang (unserer Stellungnahme3 vom13.November2015)gerisseneWiedergabevor.

Es trifft zu, dass ca. 90% aller Fossilien als erdgeschichtliche Überreste unserer vormaligenLebewelt lediglich geringen oder gar keinen wissenschaftlichen oder kommerziellen Werthaben. Dabei handelt es sich um oft millionenfach, beispielsweise in industriell genutztenRohstoffenwie Kohle, Erdöl, Ton, Kreide, Kalkstein und Schotter vorkommende Fossilien, dietagtäglich von natürlicher Verwitterung oder Abbau durch Menschenhand zerstört werden.Auchwennvondiesen zahlreichesMaterial geborgenundaufgesammeltwird,handelt es sichzumeistumMassenware,welcheaufgrundihresAussehensoderevt.kommerziellenNutzenstw.ausgebeutetwird.

VonderMengederrestlichenca.10%allerFossilienjedochbefindetsichwohlgutdieHälfteinöffentlicher Hand und damit als Kulturgut von "paläontologischem Wert" weltweit in vielenAusstellungen und Sammlungen. Entgegen der o.g. Ansicht des BKM („wenige herausragendeExemplare“) handelt es sich hier, bezogen auf deutsche naturkundliche Museen, Forschungs-institutionen und Universitäten, alleine schon um rund 50 Millionen2Fossilien (vgl. unsereStellungnahmevom13.November2015)3.

1 BKM(Dezember2015):HintergrundpapierzumBereichderPaläontologie.GesetzentwurfzurNeuregulierungdesKulturgutschutzes(KGSG-E).http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2015/2015-12-09-kultugutschutz-palaeontologie.pdf?__blob=publicationFile&v=1

2 Bestandsaufnahmevon2002(vgl.Jansen,U.&Steininger,F.F.,Hrsg.,2002:DiePaläontologischenSammlungeninDeutschland.101Seiten.Frankfurt/M.ISBN3-510-61337-6)+Zuwachsbis2015

3 Reich,M.(Koord.);Berning,B.;Gehler,A.;Hagdorn,H.;Klug,C.;Koenigswald,W.v.;Kurz,C.;Nützel,A.;Piller,W.;Reitner,J.;Schneider,J.W.&Wörheide,G.(13.November2015):„DeutschsprachigePaläontologischeGesellschaftennehmenStellungzumRegierungsentwurfder"Kulturgutschutz-Novellierung"undzumSchutzvonpaläontologischemKulturgut.–8Seiten.DOI:10.13140/RG.2.1.4198.3444

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Dazuzählennebenwenigen‚Ikonen’der(deutschen)Paläontologie–bspw.derUrvogelArchae-opteryx aus den Solnhofener Plattenkalken in Bayern oderUr-Pferdchen undAmeisenbär ausderGrubeMesselbeiDarmstadtinHessen–zahlreicheweitereFossilien,diealsherausragendeZeugnisse der Evolution und des Lebens auf der Erde besonders schützenswert sind. Hierzumüssenu.a.auchalle„wissenschaftlichenUrmeter“ausgestorbenerArtenvonfossilenPflanzen,TierenundPilzen(vgl.Abb.1)gezähltwerden.BeidiesenhandeltessichinderRegelumjeweilsein Exemplar, welches (seit dem 18. Jahrhundert) zur Beschreibung einer neuen Art (so-genanntes Typus- oder Originalmaterial) benutzt worden ist und lt. internationaler Konven-tionen in öffentlichen Sammlungen vorgehalten werden muss. Alleine durch die Tatsachebegründet,dassdiefossileBiodiversität(mehrals500MillionenJahre„höheres“LebenaufderErde)umeinvielfacheshöherist,alsdiefürdieheutigeLebeweltangegebenen8bis9MillionenArten4, lässt sich die minimale Anzahl von Objekten mit „paläontologischem Wert“ (sieben-stellig)ohneWeiteresermessen.

Abbildung1: Beispiele für paläontologische ‚Ur-Meter’ (sogenanntes Typus- oder Originalmaterial) einzelner fossilerTierarten,dieindeutschenSammlungenhinterlegtsind.DerenZahl,alleineinDeutschland,beläuftsichaufMillionen.

(A):Der knapp1m lange, kleineDinosaurierCompsognathus longipeswurde1861ausBayernbeschrieben (BSPG); (B):AmmonitParkinsoniasubplanataauseiner1911veröffentlichtenDoktorarbeit(GZG);(C):SeelilieSeirocrinussubangularisaufeiner1m2großenSchieferplatteausWürttemberg,dieerstmalsschon1724beschriebenundabgebildetwurde(GZG).[Hinterlegungen: BSPG = Bayerische Staatssammlung für Paläontologie und Geologie; GZG = GeowissenschaftlichesMuseum,UniversitätGöttingen]

Die deutschsprachigen PaläontologischenGesellschaften können sich auch der Aussagedeso.g.Hintergrundpapiers,dassMineralienodergeologischeProbeninkeinsterWeiseals Kulturgut zu betrachten sind, nicht anschließen. So befinden sich ebenfalls zahlreiche(Zehntausende)geowissenschaftlicheObjekte(Fossilien,Gesteine,Minerale)mitwissenschafts-historischerBedeutungbzw.wissenschaftsgeschichtlichemHintergrund(bspw.ausdenSamm-lungen/Aufsammlungen des Philosophen Gottfried Wilhelm Leibniz, des Dichters JohannWolfgang Goethe oder des Naturforschers Alexander von Humboldt; Abb. 2) in Museen undSammlungen verschiedenster Universitäten und Forschungsinstitute in Deutschland. Natur-gemäßliegendieseimVergleichzukultur-undkunsthistorischenObjektenoftingrößererZahlvor, stehen jedoch meist weniger im Fokus der Öffentlichkeit und werden deshalb gerne

4 Mora,C.;Tittensor,D.P.;Adl,S.;Simpson,A.G.B.&Worm,B.(2011):HowManySpeciesAreThereonEarthandintheOcean?PLoSBiology9(8):8Seiten[e1001127].DOI:10.1371/journal.pbio.1001127

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vergessen. Dabei ergänzen diese in oft mannigfaltiger Art und Weise schriftliche historischeAufzeichnungen,PublikationenundandereArchivalien5.Solchen naturwissenschaftlichen Objekten (nur weil es sich um „Mineralien und geologischeProben“ handelt) ihren evt. Status als „Kulturgut“ bzw. „nationalesKulturgut“ von vornhereinabzusprechen, wäre unserer Meinung nach unverantwortlich – sie gehören ebenso zumkulturellenErbeDeutschlands.

Abbildung2:BeispielefürgeowissenschaftlicheObjekte(Fossilien,Gesteine,Meteoriten)mitwissenschaftshistorischemBezug.DerenZahlbeläuftsichindeutschenSammlungenaufTausendeverschiedensterObjekte.

(A):BackenzahneinesWollhaarigenMammutsausderKollektiondesPhilosophenGottfriedWilhelmLeibniz(1646–1716),Abbildungsoriginal zu seiner 1749 posthum veröffentlichen Protogaea; (B): Gesteinssuite aus Karlsbad, Geschenk desDichters Johann Wolfgang Goethe (1749–1832) an den Naturforscher Johann Friedrich Blumenbach (1752–1840),anlässlicheinesBesuchesinGöttingenimSommer1801;(C):LavavomVesuv,aufgesammeltwährendeinesgemeinsamenBesuchesderNaturforscherLeopoldvonBuch(1774–1853),AlexandervonHumboldt(1769–1859)undJosephLouisGay-Lussac (1778–1850), am 12. August 1805; (D): Eisenmeteorit aus Mexiko, ebenfalls aufgesammelt vonAlexander vonHumboldt.[Hinterlegungen:alleGZG=GeowissenschaftlichesMuseum,UniversitätGöttingen]

DietatsächlicheAnzahldesinDeutschlandinöffentlichenSammlungenundMuseenbe-findlichenpaläontologischenKulturguteswirdseitensBKMweiterhinals zugeringein-geschätzt. Hier handelt es sich mitnichten um nur ein paar „wenige herausragendeExemplare … die als Kulturgut betrachtet werden können“, sondern um Millionenmusealer Objekte von paläontologischem Wert bzw. wissenschaftshistorischer Bedeu-tung.5 vgl.bspw.geowiss.ObjekteausdenSammlungenvonG.W.Leibniz,J.W.GoetheoderA.v.Humboldt,in:Reich,M.&Gehler,A.(2014):GottfriedWilhelmLeibniz'SammlunggeowissenschaftlicherObjekte.EineSpuren-suche.In:Wellmer,F.-W.etal.(Hrsg.):GottfriedWilhelmLeibnizProtogaeasivedeprimafacietellurisetantiquissi-maehistoriaevestigiisinipsisnaturaemonumentisdissertatio.S.LIX-LXX;Hildesheim/Zürich/NewYork(Olms-Weidmann).ISBN978-3-487-15130-4Reich,M.(2012):ZurfrühenGeschichtederGöttingerUniversitätssammlungen.In:Georg-August-UniversitätGöttingen(Hrsg.):DingedesWissens.DieSammlungen,MuseenundGärtenderUniversitätGöttingen.Seite79-88.Göttingen.ISBN978-3-8353-1064-3Reich,M.;Gehler,A.&Stegemann,T.R.(2014):EineChronikderGöttingergeowissenschaftlichenInstituteundSammlungen.32Seiten.Göttingen.ISBN978-3-943647-05-1DOI:10.13140/2.1.5056.

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5.KeineBeeinträchtigungderForschungmitpaläontologischenObjekteninöffentlichenSammlungendurchdasBeschädigungsverbotin§18KGSG-EDas Beschädigungsverbot in § 18 KGSG-E gilt, so ausdrücklich derWortlaut, nur ausschließlich fürKulturgut,dasineinVerzeichnisnationalwertvollenKulturgutesnach§7KGSG-Eeingetragenist.

(BKM-HintergrundpapierzumBereichderPaläontologie,S.3)

Estrifftzu,dasssichderausdrücklicheWortlaut(imGesetzestext)des§18KGSG-E(Beschädi-gungsverbot) ausschließlich auf Kulturgut, das in ein Verzeichnis national wertvollen Kultur-gutesnach§7KGSG-Eeingetragenist,bezieht.

Jedoch widersprechen sich in diesem in §18 KGSG-E geregelten Beschädigungsverbot (wieschon in unserer vorherigen Stellungnahme6angemerkt; Reich et al.: S.3) Gesetzestext (dort:„national wertvolles Kulturgut“) und Gesetzeserläuterungen, wobei in letzteren als Begriffausschließlich„nationalesKulturgut“angeführtwordenist.DiesenErläuterungenin§18KGSG-E folgend würden alle Objekte in öffentlichen Sammlungen (und damit auch alle paläonto-logischen bzw. naturwissenschaftlichen Objekte), die lt. §6 Absatz1 KGSG-E als „nationalesKulturgut“zubetrachtensind,„betroffen“sein.

Ein diesbzgl. Angleich von Gesetzestext und Gesetzeserläuterungen (zugunsten „nationalwertvollenKulturgutes“)könntehiereinfacheAbhilfeschaffen,da,wieschonzuvorinunserererstenStellungnahme6erläutert(Reichetal.:S.3-4),tw.invasivesArbeitenausderalltäglichenmusealennaturwissenschaftlichenSammlungspraxisnichtwegzudenkenist.

8.AllgemeineoffeneGenehmigungfürMuseen

Die internationalewissenschaftliche Kooperationwird durch das KGSG-E nicht etwa eingeschränkt,sondern vielmehr gestärkt. Wie oben geschildert, werden Fossilien und andere paläontologischeObjekteohnehinnurseltenalsKulturgutzuqualifizierensein.

(BKM-HintergrundpapierzumBereichderPaläontologie,S.4)

Diehier seitensBKMgetroffeneAussage istobsoletund realitätsfremd.Bei einemBestandanrund50MillionenpaläontologischenObjekten7inöffentlichenSammlungen,Museen,InstitutenundForschungsinstitutionen,alleineinDeutschland,(dielt.§6Absatz1KGSG-Eals„nationalesKulturgut“ zu betrachten sind) kannwohl schwerlich von „nur sehrwenigen alsKulturgut zuqualifizierendenpaläontologischenObjekten“zusprechensein.

6 Reichetal.(13.November2015)DOI:10.13140/RG.2.1.4198.34447 vgl.Jansen&Steininger2002+Zuwachsbis2015

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10.GelegenheitzurStellungnahmeimGesetzgebungsverfahren

Im bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Deutsche Museumsbund alsDachverband bereits seit Beginn der Vorarbeiten zur gesetzlichen Novellierung im Jahr 2014einbezogen.ZudemwurdederPaläontologischenGesellschaftalsVerbandimSeptember2015auchGelegenheitzurStellungnahmegegeben.…DerzumTeilvorgetrageneVorwurf,dieBundesregierunghätte nicht hinreichend die Interessen der Paläontologen im Gesetzesvorhaben berücksichtigt, istunzutreffend.

(BKM-HintergrundpapierzumBereichderPaläontologie,S.6)

Die Paläontologische Gesellschaft, als Hauptinteressensvertretung des Faches Paläontologie inDeutschland, wurde erst nach Veröffentlichung des Referentenentwurfes8vom 14. September2015kontaktiert.ImEinzelnengeschahdiesmiteineramFreitagnachmittag,02.Oktober2015,an die Geschäftsstelle unserer Gesellschaft via Email übermittelten, kurzfristigen Gesprächs-einladungnachBerlindurchMinDirDr.GünterWinands(festgesetztfürden08.Oktober2015).Dieser erste Gesprächstermin9fand somit erst nach Ablauf der Einspruchsfrist (07. Oktober2015)fürdenReferentenentwurfstatt.

Dass der Paläontologischen Gesellschaft „im September 2015“ Gelegenheit zu einerStellungnahmegegebenwurde,istsomitunzutreffend.

Abschließend gesagt, empfehlen wir nach wie vor nachdrücklich eine klare Sprach-regelungindenBegriffsbestimmungendes§2Absatz1Nummer9KGSG-E.

FossilienundanderepaläontologischeObjektesolltenhier (bzw. imKGSG)nurBerück-sichtigungfinden,wenndiesevon„erheblichempaläontologischenWert“sind.Diestrifftsicherlich auf Fossilien wie den Urvogel Archaeopteryx (= „national wertvolles Kultur-gut“), aber auch auf andere Abertausende Typus- und Originalexemplare fossiler Tier-undPflanzenarten(=„nationalesKulturgut“)zu.

HinsichtlicheinereindeutigenZuordnung,Bestimmungbzw.KlärunginwieweiteinzelneStückeoderExemplarealsObjektevon„erheblichempaläontologischenWert“betrachtetwerden müssen, stehen Vertreter der deutschsprachigen Paläontologischen Gesell-schaften, wie auch Paläontologen und Paläontologinnen von Landesmuseen, -universi-tätenund-behörden,gerneberatendzurSeite.

8 http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2015/2015-09-15-kgsg-entwurf-online.pdf9 DieserwurdedurchdieInitiativedesBetreibersder„Fossilien-CommunitySteinkern.de“S.Simonsen(Bielefeld)angeregt…alsVertreterweitererFachverbändewarenderDMFunddieVFMGeingeladen

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AutorendervorliegendenStellungnahme

Priv.-Doz.Dr.MikeReich(Koord.),StaatlicheNaturwissenschaftlicheSammlungenBayern(SNSB):BayerischeStaatssammlungfürPaläontologieundGeologieMünchen(BSPG)&Ludwig-Maximilians-UniversitätMünchen

Dr.BjörnBerning,OberösterreichischesLandesmuseumLinz

Priv.-Doz.Dr.ChristianKlug,PaläontologischesInstitutundMuseum,UniversitätZürich

Prof.Dr.JoachimReitner,GeowissenschaftlichesZentrum,Georg-August-UniversitätGöttingenKontakt(e)PräsidentderPaläontologischenGesellschaftProfessorDr.JoachimReitnerc/oGeorg-August-UniversitätGöttingenGeowissenschaftlichesZentrumGoldschmidtstr.337077GöttingenTel.:+49-(0)551397950

[email protected]

PräsidentderSchweizerischenPaläontologischenGesellschaftPDDr.ChristianKlugc/oUniversitätZürichPaläontologischesInstitutundMuseumKarl-Schmid-Str.48006Zürich,SchweizTel.:+44-(0)6342337

[email protected]

PräsidentderÖsterreichischenPaläontologischenGesellschaftDr.BjörnBerningc/oOberösterreichischesLandesmuseumWelserStr.204060Linz-Leonding,ÖsterreichTel.:+43-(0)732-772052398

[email protected]

GeschäftsstellederPaläontologischenGesellschaftWeismüllerstr.4560314Frankfurt/M.Tel.:+49-(0)6940358577

[email protected]

SekretariatderSchweizerischenPaläontologischenGesellschaftNaturmuseumSolothurnKlosterplatz24500Solothurn,Schweiz

[email protected]

SekretariatderÖsterreichischenPaläontologischenGesellschaftGeologischeBundesanstaltNeulinggasse381030Wien,Österreich

[email protected]

Prof.Dr.JoachimReitner PDDr.ChristianKlug Dr.BjörnBerningPaläontologische

GesellschaftSchweizerische

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