Parkplatzregelung
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Transcript of Parkplatzregelung
Parkplatz für Betriebsangehörige
Zum Abstellen von Fahrrädern und Motorfahrzeugen bitten wir Sie, die dafür vorgesehenen
Einrichtungen - Fahrradständer, betrieblicher Parkplatz - zu benutzen. Die Fahrzeuge sind gegen
Diebstahl und unbefugten Gebrauch zu sichern. An sonstigen Stellen des Betriebsgeländes ist das
Abstellen von Fahrrädern und sonstigen Fahrzeugen ausdrücklich untersagt.
Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem betriebseigenen Parkplatz wird freiwillig und unter dem
Vorbehalt jederzeitigen freien Widerrufes gestattet. Jede Haftung der Firma für eigenes oder
fremdes Verschulden auch bezüglich einer evtl. Verkehrssicherungspflicht ist ausgeschlossen.
Für Besucher und Schwerbehinderte sind Parkplätze reserviert. Die Parkplätze für
Schwerbehinderte bitte nur in Absprache mit dem Personalbüro beparken. Die restlichen Parkplätze
vor dem Verwaltungsgebäude und vor der städtischen Kläranlage stehen zum freien Beparken zur
Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass
a) sowohl die Werkseinfahrt als auch die Parkplatzeinfahrt stets freizuhalten sind
b) in der August-Moralt-Straße zur Seite des Verwaltungsgebäudes hin ein
Parkverbot besteht
c) von uns Verkehrsschilder aufgestellt wurden, die bei Nichtbeachtung eine
Verwarnung zur Folge haben.
Oettingen, im September 2014
JELD-WEN Deutschland GmbH & Co. KG
Geschäftsleitung Leitung Human Resources Betriebsrat