Parkplatzregelung

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Parkplatz für Betriebsangehörige Zum Abstellen von Fahrrädern und Motorfahrzeugen bitten wir Sie, die dafür vorgesehenen Einrichtungen - Fahrradständer, betrieblicher Parkplatz - zu benutzen. Die Fahrzeuge sind gegen Diebstahl und unbefugten Gebrauch zu sichern. An sonstigen Stellen des Betriebsgeländes ist das Abstellen von Fahrrädern und sonstigen Fahrzeugen ausdrücklich untersagt. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem betriebseigenen Parkplatz wird freiwillig und unter dem Vorbehalt jederzeitigen freien Widerrufes gestattet. Jede Haftung der Firma für eigenes oder fremdes Verschulden auch bezüglich einer evtl. Verkehrssicherungspflicht ist ausgeschlossen. Für Besucher und Schwerbehinderte sind Parkplätze reserviert. Die Parkplätze für Schwerbehinderte bitte nur in Absprache mit dem Personalbüro beparken. Die restlichen Parkplätze vor dem Verwaltungsgebäude und vor der städtischen Kläranlage stehen zum freien Beparken zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass a) sowohl die Werkseinfahrt als auch die Parkplatzeinfahrt stets freizuhalten sind b) in der August-Moralt-Straße zur Seite des Verwaltungsgebäudes hin ein Parkverbot besteht c) von uns Verkehrsschilder aufgestellt wurden, die bei Nichtbeachtung eine Verwarnung zur Folge haben. Oettingen, im September 2014 JELD-WEN Deutschland GmbH & Co. KG Geschäftsleitung Leitung Human Resources Betriebsrat

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Parkplatz für Betriebsangehörige

Zum Abstellen von Fahrrädern und Motorfahrzeugen bitten wir Sie, die dafür vorgesehenen

Einrichtungen - Fahrradständer, betrieblicher Parkplatz - zu benutzen. Die Fahrzeuge sind gegen

Diebstahl und unbefugten Gebrauch zu sichern. An sonstigen Stellen des Betriebsgeländes ist das

Abstellen von Fahrrädern und sonstigen Fahrzeugen ausdrücklich untersagt.

Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem betriebseigenen Parkplatz wird freiwillig und unter dem

Vorbehalt jederzeitigen freien Widerrufes gestattet. Jede Haftung der Firma für eigenes oder

fremdes Verschulden auch bezüglich einer evtl. Verkehrssicherungspflicht ist ausgeschlossen.

Für Besucher und Schwerbehinderte sind Parkplätze reserviert. Die Parkplätze für

Schwerbehinderte bitte nur in Absprache mit dem Personalbüro beparken. Die restlichen Parkplätze

vor dem Verwaltungsgebäude und vor der städtischen Kläranlage stehen zum freien Beparken zur

Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass

a) sowohl die Werkseinfahrt als auch die Parkplatzeinfahrt stets freizuhalten sind

b) in der August-Moralt-Straße zur Seite des Verwaltungsgebäudes hin ein

Parkverbot besteht

c) von uns Verkehrsschilder aufgestellt wurden, die bei Nichtbeachtung eine

Verwarnung zur Folge haben.

Oettingen, im September 2014

JELD-WEN Deutschland GmbH & Co. KG

Geschäftsleitung Leitung Human Resources Betriebsrat