Parks und Gärten Südenglands · 2. Tag Scotney Castle Garden – Great Dixter ... bekannt als die...

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Parks und Gärten Südenglands Zu den schönsten Parks und Gärten Südenglands mit Stippvisite in London 28. Mai bis 02. Juni 2017 ©VisitKent

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Page 1: Parks und Gärten Südenglands · 2. Tag Scotney Castle Garden – Great Dixter ... bekannt als die Geliebte von Virginia Woolf, und ihr Mann Harold Nicolson den verfallenen Land-sitz.

Parks und Gärten Südenglands

Zu den schönsten Parks und Gärten Südenglands

mit Stippvisite in London

28. Mai bis 02. Juni 2017

©VisitKent

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Reiseprogramm

1. TagKöln – Calais – Dover – Grafschaft KentFrüh am Morgen erfolgt der Bustransfen von Köln ins nordfranzösische Calais, von wo aus am Mittag der Ärmelkanal in nur 75 Minuten an Bord eines modernen Fährschiffes überquert wird. Bei der Einfahrt in den Hafen von Dover bietet sich ein wunderschöner Blick auf die weiße Front der mäch-tigen Kreidefelsen am südöstlichen Zipfel Eng-lands. Hier thront auch das berühmte Dover Cast-le, das aufgrund seiner strategisch wichtigen Lage jahrhundertelang als „Schlüssel zu England“ bezeichnet wurde. Nach der Ankunft im Hafen von Dover erfolgt die Weiterfahrt zum Hotel süd-östlich von London.

2. TagScotney Castle Garden – Great DixterDen Auftakt der heutigen Besichtigungstour bildet der Scotney Castle Garden in der Grafschaft Kent. Das 1837 im elisabethanischen Stil erbaute Her-renhaus liegt auf einem Hügel. Zu dessen Füßen spiegelt sich in einem Wassergraben eine impo-sante Burgruine aus dem 13. Jahrhundert, sozu-sagen das alte Scotney Castle. Die zum Anwesen gehörende Parkanlage ist ein Sinnbild englischer Gartenbaukunst. Farbenprächtige Rhododendren säumen hier die Parkwege. Auch die Great Dixter Gardens in der Ortschaft Northiam sind eine Hommage an die britische Landschaftsarchitektur. Die Gestaltung geht im Wesentlichen auf Chris-topher Lloyd zurück. Bis zu seinem Tod im Jahre 2006 war der Journalist der unumstrittene Gar-tenexperte auf der Insel. Rund um ein Landhaus aus dem 15. Jahrhundert schuf er verschiedene Gartenanlagen, teils mit exotischen Pflanzen, teils mit Hecken im berühmten Topiari Stil. Dabei werden mehrjährige Pflanzen, meist Eiben, so geschnitten, dass sie geometrische oder tierische Formen bilden.

3. TagSissinghurst Castle Garden - Leeds Castle and GardensDer erste Höhepunkt des Tages sind die Gärten von Sissinghurst Castle. Im Jahr 1930 kauften die englische Schriftstellerin Vita Sackville-West, bekannt als die Geliebte von Virginia Woolf, und ihr Mann Harold Nicolson den verfallenen Land-sitz. Die beiden schufen eine Gartenanlage, die so

beliebt ist, dass die Zahl der Besucher auf 160.000 Personen pro Jahr begrenzt werden musste, um die Anlage zu schonen. Reste alter Mauern und Wände aus Hecken trennen die thematisch sehr unterschiedlichen Gärten. Im Rosengarten domi-nieren ältere Sorten des Dornengewächses, die zwar nur einmal jährlich blühen, dafür aber in üppigerer Blüte als neuere Arten. Durch einen Lindengang im italienischen Stil gelangt man vor-bei an einem Bauerngarten und durch einen Nuss-garten zum Kräutergarten, der mit seinen über 100 Arten zu den vollständigsten in ganz England zählt. Der Obstgarten befindet sich im hinteren Teil der Anlage und wird von den Resten des alten Wassergrabens begrenzt. Am populärsten ist jedoch der White Garden, dessen Pflanzen viele unter-schiedliche Weißschattierungen aufweisen. Die Gärten werden zudem von Doppeltürmen über-ragt, von deren Aussichtsplattform man einen hervorragenden Panoramarundblick hat.Mit dem Besuch von Leeds Castle and Gardens steht am Nachmittag ein wahrhaftes Monument der englischen Geschichte auf dem Programm. Das Wasserschloss in der Nähe von Maidstone, der Hauptstadt Kents, ist eines der ältesten und prächtigsten Schlösser Englands. In seiner über 1.000-jährigen Geschichte war es der Sitz von sechs englischen Königinnen und dem berüchtigten König Heinrich VIII., was sich in einer eher wohn-lichen als wehrhaften Architektur und Einrichtung niederschlug. Teil der Parkanlagen, die das Schloss umgeben, ist ein Irrgarten, dessen Wände aus rund 2.400 zurechtgestutzten Eiben bestehen.

4. TagWeltmetropole London Der heutige Ganztagesausflug führt in die Welt-

Zauberhafte Blüten in allen erdenklichen Farben, dazu akkurat beschnittene Hecken, sattgrüne Rasenflächen und verwinkelte Irr-gärten. Kaum ein anderes Land der Erde wartet mit so vielen Grünanlagen und Land-schaftsparks auf wie Großbritannien. Die Reise durch den Süden des Königreiches führt zu inszenierten Landschaften wie dem Scotney Castle Garden mit seiner mittelal-terlichen Burgruine. Üppige Pracht zeichnet auch den Great Dixter Garden aus, dessen ehemaliger Hausherr Christopher Lloyd bis zu seinem Tod 2006 zu den bedeutendstenGartenjournalisten der Insel zählte. Doch nicht nur die eigenwilligen Züchtungen und Arrangements begeistern die Besucher. Auchwer sich für historische Schlösser und Her-rensitze interessiert, kommt während der Entdeckungstouren auf seine Kosten. Leeds Castle etwa war die Residenz vieler engli-scher Königinnen und Könige, es zählt über-dies zu den ältesten und prächtigsten Schlös-sern Englands. Abwechslung bietet ein Tag in London, das in einer dreistündigen Stadt-rundfahrt erkundet wird. Natürlich haben die Teilnehmer anschließend Zeit für eigeneUnternehmungen, bevor am kommendenTag dem Wisley Garden ein Besuch abge-stattet wird.

Reiseprogramm

©Visit Kent ©Great Dixter House and Gardens

©VisitBritain Historic Royal Palaces

©VisitBritain Britain on View

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metropole London. Am Vormittag findet eine 3-stündige Stadtrundfahrt zu den historischen und architektonischen Sehenswürdigkeiten in der City und des West Ends statt. Das Stadtviertel City of London ist die Keimzelle Londons. Hier finden sich mit den Ruinen des Mithras Tempels und den Resten der Stadtmauern archäologische Zeugnisse, die bis auf die Römerzeit zurückgehen. Heute befindet sich hier eines der bedeutendsten Finanzzentren der Welt mit futuristischen Büro-hochhäusern wie dem 180 Meter hohen 30 St Mary Axe. Mit 111 Metern weniger hoch, aber dafür umso bekannter ist die St. Paul’s Kathedra-le, eine der meistbesuchten Sehenswürdigkeiten Londons. Das West End ist das Theaterviertel Lon-dons und beherbergt so berühmte Spielstätten wie die Royal Shakespeare Company und das Globe Theatre. Der Nachmittag steht in London zur freien Verfügung und bietet die Möglichkeit, sich einige Bauwerke genauer anzusehen. Etwa den Tower of London, in dem heute die Kronjuwelen der Königin aufbewahrt werden, oder die benach-barte Tower Bridge, deren Fahrbahn jährlich etwa 1.000 Mal hochgeklappt wird, um den Weg für Schiffe freizumachen. Beliebte Einkaufsstraßen wie die Oxford-,Regent- oder Carnaby Street machen London zu einem Einkaufsparadies. Ein wahrer Konsumtempel ist vor allem das Kaufhaus Harrods mit seiner legendären im Jugendstil gehal-tenen Lebensmittelabteilung. Wer Ruhe und Erho-lung sucht, findet auch fernab des geschäftigen Treibens in der Metropole Rückzugsorte wie die Kensington Gardens und den Hyde Park mit der berühmten Speakers‘ Corner.

5. TagHever Castle Garden - High Beeches GardenAm letzten Tag Ihrer Reise besuchen wir zunächst Hever Castle. Geoffrey Boleyn, ehemaliger Bür-germeister Londons, ließ es im 15. Jahrhundert als Herrenhaus für seine Familie bauen. Seine Tochter Anne Boleyn war die berühmteste Bewoh-nerin des Schlosses. Um sich mit ihr vermählen zu können, wandte sich der bereits verheiratete König Heinrich VIII. von der katholischen Kirche ab. Daraufhin wurde er in der Suprematsakte von 1534 vom Parlament als „höchstes Oberhaupt der Kirche von England auf Erden“ anerkannt. Seitdem ernennen die britischen Regenten auch den Erz-bischof von Canterbury. Im Jahr 1903 kaufte der

Unternehmer William Waldorf Astor das mittler-weile verfallene Hever Castle, restaurierte es und ließ vor dem Burggraben ein Dorf im Tudor-Stil bauen. Auch die prächtige Gartenanlage mit Rosengarten, Labyrinth und See geht auf ihn zurück.Die 27 Hektar große Anlage High Beeches Garden ist eine wundervoll kombinierte Wald- und Was-sergartenanlage, voll von seltenen exotischen, unge-wöhnlichen, von der Royal Horticultural Society preisgekrönten Pflanzen. Diese botanische Schatz-kammer mit der besten natürlichen Blumenwiese gilt als einer der größten Gartenanlagen der Graf-schaft Sussex. Schlendern Sie durch zauberhafte Lichtungen die in Ihrer Farbe und dem Konstrast eine einmalige Ruhe austrahlen.

6. TagCanterbury - Dover – Calais – KölnIm Anschluss an das Frühstück geht es zunächst nach Canterbury wo Sie die Gelegenheit zu einem Bummel durch die Altstadt haben. Dann Weiter-fahrt nach Dover und von dort mit der Fähre wie-der nach Calais. Anschließend erfolgt die Rückfahrt nach Köln.

Ihr Hotel4-Sterne-Hotel Holiday Inn RochesterSie wohnen im Hotel Holiday Inn Rochester. Die Zimmer sind mit Bad oder Dusche und WC, Satelliten-TV und kostenlosem Tee- und Kaffeezubereiter ausgestattet. Zum Hotel gehö-ren ein Fitnesscenter, ein Innenpool, ein Res-taurant und eine Bar. Kostenloses WLAN steht Ihnen in den öffentlichen Bereichen des Hotels zur Verfügung. Das Hotel eignet sich hervorra-gend für die Ausflüge in den Süden und nach London.

Hoteländerungen vorbehalten

Zimmerbeispiel

© High Beeches Garden

©VisitBritain Historic Royal Palaces

©VisitBritain Britain on View ©VisitBritain James McCormick ©VisitBritain Pete Seaward

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Reisepreise pro Person

818 EURim Doppelzimmer

953 EURim Einzelzimmer

Eingeschlossene Leistungen• Fahrt im First-Class-Reisebus ab/bis Köln• Fährpassagen von Calais/Dünkirchen nach

Dover und zurück•5 Übernachtungen im 4-Sterne Hotel Holiday

Inn Rochester inklusive Halbpension• Alle im Programm aufgeführten Rundfahrten

und Besichtigungen• Stadtrundfahrt in London• Deutschsprachige Reiseleitung ab/bis Köln• Die Reiseleiter sind in Fragen englischer Land-

schaftsarchitektur bewandert. Während der Anreise zu den Gärten bekommen die Gäste eine ausführliche Einführung bezüglich der charakteristischen Merkmale und Vorschläge für einen Rundgang.

Nicht eingeschlossene Leistungen• Eintrittsgelder im Wert von ca. 120,00 EUR (sammelt der Reiseleiter vor Ort in der Lan-

deswährung ein.)• Nicht im Reiseprogramm genannte Mahlzeiten und Getränke• Trinkgelder• Ausgaben privater Art• Reiseversicherungen

KerosinzuschlägeBitte beachten Sie, dass die in dieser Ausschrei-bung genannten Preise dem aktuellen Stand entsprechen. Anpassungen der Reisepreise sind nicht auszuschließen. Selbstverständlich halten wir Sie über die Entwicklung auf dem Laufen-den.

ReisedokumenteDeutsche Staatsbürger benötigen für diese Reise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

VersicherungenIn Ihrem Reisepreis sind keine Versicherungen enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss eines Versicherungspakets. Ein Angebot der Allianz Global Assistance erhalten. Sie mit Ihrer Reise-bestätigung.

Mindestteilnehmerzahl25 Personen

Bitte beachten SieWir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig für diese Reise telefonisch vormerken zu lassen. Danach übersenden Sie uns das Ihnen vorliegende Anmeldeformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, zurück.

Mit der Bestätigung erhalten Sie unsere Anzah-lungsrechnung über 15 Prozent des Reisepreises pro Person. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Abreise fällig. Nach Bezahlung des Restbetrages senden wir Ihnen circa 8 - 10 Tage vor Reisebeginn die Reiseunterlagen per Post zu. Die genannten Preise und Leistungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung (Oktober 2016). Änderungen der Leistungen und Preise bleiben vorbehalten.

Für diese Reise gelten die Allgemeinen Reisebe-dingungen (ARB) des Reiseveranstalters Univers Reisen, GmbH, Bonn. Wird eine Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder aus sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertre-tenden Gründen abgesagt, werden die eingezahlten Beträge voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen

ReiseveranstalterUNIVERS Reisen GmbH,Justus-von-Liebig-Str. 20, 53121 Bonn

Reisedaten

Beratung und Buchung:Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr und Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr

Ihre Leserreisen-Servicenummer:

Tel 0221 – 420 376 66 Fax 0228 - 989 00 54

UNIVERS Reisen GmbH, Justus-von-Liebig-Str. 20, 53121 Bonn

www.rundschau-online.de/leserreisen

Der besondere Vorteil für Sie: Auf alle Reisen

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ANMELDUNG - bitte einsenden an:

Univers ReisenJustus-von-Liebig-Str. 20 Telefon: 0228 – 9890043/4753121 Bonn Telefax: 0228 – 9890054

Hiermit melde ich folgende Person/en verbindlich an:

1. Person 2. Person

Name(gemäß Reisepass / Ausweis)

Vorname(gemäß Reisepass / Ausweis)

Straße, Nr.

PLZ, Wohnort

TagsüberTelefon mit Vorwahl

Fax-Nummer

E-Mail Adresse

Geburtsdatum

Bemerkungen(ABOCARD-Nr. - Erstattung nach der Reise imFolgemonat durch den Verlag)

Reisekosten pro Person:

im Doppelzimmer ab EUR 818,-- X .... Person/en = EUR

im Einzelzimmer ab EUR 953,-- X .... Person/en = EUR

Gesamtkosten aller Teilnehmer: = EUR

Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises zu leisten.

Die hier erfassten Daten werden von Univers zur Reiseabwicklung und Kundenbetreuung gespeichert. Für diese Reisegelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) von Univers Reisen, Bonn, die Sie mit der Reiseausschreibungerhalten haben. Die Beförderung regelt sich nach den Beförderungsbestimmungen der in Anspruch genommenenVerkehrsträger.

□ Ich möchte nicht per Post oder Email über interessante Reiseangebote informiert werden.

Hiermit melde ich mich und die oben aufgeführte Person,als deren Vertreter ich handle, verbindlich an. DieReisebedingungen erkenne ich als verbindlich an.

Datum: Unterschrift:

Ich erkläre hiermit ausdrücklich, für dieVertragsverpflichtungen der anderen, vorstehendaufgeführten Reiseteilnehmer, wie für meine eigeneneinzustehen.

Datum: Unterschrift:

Reiseanmeldung

Kölnische Rundschau

Südengland

28. Mai – 02. Juni 2017

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Allgemeine Reisebedingungen Univers Reisen GmbH Stand: Juli 2014 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn nicht verpflichtet. Ziff.1.1. gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang wir als Veranstalter Ihnen unverzüglich elektronisch bestätigen. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. 1.3. Bei Onlinebuchungen bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich. 1.4. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden. 1.5. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. 2. Vermittelte Leistungen Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß. 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten 3.1.Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen). 3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziffer 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziffer 9. (Rücktritt) entsprechend. 4. Zahlungen 4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt. 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 15 % des Reisepreises zu zahlen. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen – bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziffer 13. allerdings frühestens zwei Wochen – vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein). 5. Leistungen 5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veranstalter bindend. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. 5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziffer 5.1., nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. 6. Preisänderungen 6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. 6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisänderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären. 6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. 7. Leistungsänderungen 7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. 7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt. 8. Ersatzreisende Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten. 9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise 9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen: bei Busreisen bei Bahnreisen und Flugreisen mit Linienflug bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% bis 90 Tage vor Reiseantritt 15% von 59 bis 42 Tage vor Reiseantritt 15% bis 60 Tage vor Reiseantritt 25% von 41 bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% bis 45 Tage vor Reiseantritt 30% von 29 bis 21 Tage vor Reiseantritt 25% bis 30 Tage vor Reiseantritt 35% von 20 bis 14 Tage vor Reiseantritt 50% bis 22 Tage vor Reiseantritt 50% von 13 bis 8 Tage vor Reiseantritt 60% bis 15 Tage vor Reiseantritt 55% ab 7 Tage vor Reiseantritt, am Abreisetag bis 8 Tage vor Reiseantritt 60% bzw. Nichtantritt der Reise 80% vom Reisepreis ab 7 Tage vor Reiseantritt , am Abreisetag, bzw. bei Nichtantritt 80% vom Reisepreis.

bei Flugreisen mit Charterflug und Low Cost Fluggesellschaften, Camperreisen mit Reisemobilen, Schiffsreisen und Flusskreuzfahrten bis 60 Tage vor Reiseantritt 25% bis 30 Tage vor Reiseantritt 40% bis 22 Tage vor Reiseantritt 50% bis 15 Tage vor Reisantritt 60% bis 8 Tage vor Reisantritt 70% ab 7 Tage vor Reisantritt, am Abreisetag, bzw. bei Nichtanreise 80% vom Reisepreis Maßgeblich ist bei kombinierten Reisen die konkrete Bezeichnung der Reise im Prospekt bzw. Katalog.

9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. 9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. 9.4. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziffern 9.1. bis 9.3. entsprechend angewandt. 10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt von pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. 11. Reiseabbruch Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so ist der Veranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten 12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt. 12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten. 13. Mindestteilnehmerzahl 13.1. Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/ Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen und wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. 13.2. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. 13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 13.4. Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3. unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstaltersdiesem gegenüber geltend zu machen. 13.5. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten. 14. Kündigung infolge höherer Gewalt 14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages. 14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB. 14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. 14.4. Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt. 15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden 15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen. 15.2. Reisemängel sind am Urlaubsort beim Reiseleiter anzuzeigen. Ist am Urlaubsort kein Reiseleiter vorhanden, sind Reisemängel direkt beim Veranstalter anzuzeigen (Erreichbarkeiten, Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen) Dies gilt dann nicht, wenn die Mängelanzeige dem Reisenden wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist. Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. 15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziffer 15.1.) sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters. 15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. 15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zuerbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e Abs. 3 BGB). Bei wertlosen (kein Interesse“ des Reisenden) erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche. 15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist. 15.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. 16. Haftungsbeschränkung 16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 16.1.2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. 17. Ausschlussfrist und Verjährung 17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB – ausgenommen Körperschäden – hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte. 17.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 17.1. – ausgenommen Körperschäden – verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche in drei Jahren. UNIVERS Reisen GmbH UNIVERS Reisen GmbH UNIVERS Reisen Justus-von-Liebig-Str. 20 Komödienstr.2 Reisebüro Bender 53121 Bonn 50667 Köln Kipdorf 38 Tel. 0228/989000 Tel. 0221/4204444 42103 Wuppertal Fax: 0228/9890054 Fax: 0221/4204464 Tel. 0202/450011 Fax: 0202/456842 [email protected] www.univers-reisen.de Geschäftsführer: Anne Kimmel - Registergericht Köln, HRB Nr. 50961 Ust-Id Nr. DE 229654997