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Parks und Gärten Südenglands Zu den schönsten Parks und Gärten Südenglands mit Stippvisite in London 04. bis 09. Juni 2015

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Parks und Gärten Südenglands

Zu den schönsten Parks und Gärten Südenglands

mit Stippvisite in London

04. bis 09. Juni 2015

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Reiseprogramm

1. Tag

Köln – Calais – Dover – Canterbury

– London

Früh am Morgen erfolgt der Bustransfen von Köln ins nordfranzösische Calais, von wo aus am Mittag der Ärmelkanal in nur 75 Minuten an Bord eines modernen Fährschifes überquert wird. Bei der Einfahrt in den Hafen von Dover bietet sich ein wunderschöner Blick auf die weiße Front der mäch-tigen Kreidefelsen am südöstlichen Zipfel Eng-lands. Hier thront auch das berühmte Dover Cast-le, das aufgrund seiner strategisch wichtigen Lage jahrhundertelang als „Schlüssel zu England“ bezeichnet wurde. Nach der Ankunft im Hafen von Dover erfolgt die Weiterfahrt zum Hotel süd-lich von London. Ein Zwischenstopp in der Graf-schaft Kent bietet die Gelegenheit zu einem Bum-mel durch die Altstadt von Canterbury.

2. Tag

Scotney Castle Garden – Great Dixter

Den Auftakt der heutigen Besichtigungstour bildet der Scotney Castle Garden in der Grafschaft Kent. Das 1837 im elisabethanischen Stil erbaute Her-renhaus liegt auf einem Hügel. Zu dessen Füßen spiegelt sich in einem Wassergraben eine impo-sante Burgruine aus dem 13. Jahrhundert, sozu-sagen das alte Scotney Castle. Die zum Anwesen gehörende Parkanlage ist ein Sinnbild englischer Gartenbaukunst. Farbeprächtige Rhododendren säumen hier die Parkwege. Auch die Great Dixter Gardens in der Ortschaft Northiam sind eine Hommage an die britische Landschaftsarchitektur. Die Gestaltung geht im Wesentlichen auf Chris-topher Lloyd zurück. Bis zu seinem Tod im Jahre 2006 war der Journalist der unumstrittene Gar-tenexperte auf der Insel. Rund um ein Landhaus aus dem 15. Jahrhundert schuf er verschiedene Gartenanlagen, teils mit exotischen Planzen, teils3. Tag Ort mit Hecken im berühmten Topiari Stil. Dabei werden mehrjährige Planzen, meist Eiben, so geschnitten, dass sie geometrische oder tierische Formen bilden.

3. Tag

Leeds Castle Garden – Sissinghurst Castle

Garden

Mit dem Besuch von Leeds Castle and Gardens steht heute der Besuch ein wahrhaften Monumen-tes der englischen Geschichte auf dem Programm.

Das Wasserschloss in der Nähe von Maidstone, der Hauptstadt Kents, ist eines der ältesten und prächtigsten Schlösser Englands. In seiner über 1.000-jährigen Geschichte war es der Sitz von sechs englischen Königinnen und dem berüchtigten König Heinrich VIII., was sich in einer eher wohn-lichen als wehrhaften Architektur und Einrichtung niederschlug. Teil der Parkanlagen, die das Schloss umgeben, ist ein Irrgarten, dessen Wände aus rund 2.400 zurechtgestutzten Eiben bestehen. Der zwei-te Höhepunkt des Tages sind die Gärten von Sis-singhurst Castle. Im Jahr 1930 kauften die engli-sche Schriftstellerin Vita Sackville-West, bekannt als die Geliebte von Virginia Woolf, und ihr Mann Harold Nicolson den verfallenen Landsitz. Die beiden schufen eine Gartenanlage, die so beliebt ist, dass die Zahl der Besucher auf 160.000 Perso-nen pro Jahr begrenzt werden musste, um die Anlage zu schonen. Reste alter Mauern und Wän-de aus Hecken trennen die thematisch sehr unter-schiedlichen Gärten. Im Rosengarten dominieren-ältere Sorten des Dornengewächses, die zwar nur einmal jährlich blühen, dafür aber in üppigerer Blüte als neuere Arten. Durch einen Lindengang im italienischen Stil gelangt man vorbei an einem Bauerngarten und durch einen Nussgarten zum Kräutergarten, der mit seinen über 100 Arten zuden vollständigsten in ganz England zählt. Der Obstgarten beindet sich im hinteren Teil der Anla-ge und wird von den Resten des alten Wassergra-bens begrenzt. Am populärsten ist jedoch der White Garden, dessen Planzen viele unterschied-liche Weißschattierungen aufweisen. Die Gärten werden zudem von Doppeltürmen überragt, vonderen Aussichtsplattform man einen hervorragen-den Panoramarundblick hat.

Zauberhafte Blüten in allen erdenklichen Farben, dazu akkurat beschnittene Hecken, sattgrüne Rasenlächen und verwinkelte Irr-gärten. Kaum ein anderes Land der Erde wartet mit so vielen Grünanlagen und Land-schaftsparks auf wie Großbritannien. Die Reise durch den Süden des Königreiches führt zu inszenierten Landschaften wie dem Scotney Castle Garden mit seiner mittelal-terlichen Burgruine. Üppige Pracht zeichnet auch den Great Dixter Garden aus, dessen ehemaliger Hausherr Christopher Lloyd bis zu seinem Tod 2006 zu den bedeutendstenGartenjournalisten der Insel zählte. Doch nicht nur die eigenwilligen Züchtungen und Arrangements begeistern die Besucher. Auchwer sich für historische Schlösser und Her-rensitze interessiert, kommt während der Entdeckungstouren auf seine Kosten. Leeds Castle etwa war die Residenz vieler engli-scher Königinnen und Könige, es zählt über-dies zu den ältesten und prächtigsten Schlös-sern Englands. Abwechslung bietet ein Tag in London, das in einer dreistündigen Stadt-rundfahrt erkundet wird. Natürlich haben die Teilnehmer anschließend Zeit für eigeneUnternehmungen, bevor am kommendenTag dem Wisley Garden ein Besuch abge-stattet wird.

Reiseprogramm

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4. Tag

London

Der heutige Ganztagesauslug führt in die Welt-metropole London. Am Vormittag indet eine 3-stündige Stadtrundfahrt zu den historischen und architektonischen Sehenswürdigkeiten in der City und des West Ends statt. Das Stadtviertel City of London ist die Keimzelle Londons. Hier inden sich mit den Ruinen des Mithras Tempels und den Resten der Stadtmauern archäologische Zeugnisse, die bis auf die Römerzeit zurückgehen. Heute beindet sich hier eines der bedeutendsten Finanz-zentren der Welt mit futuristischen Bürohochhäu-sern wie dem 180 Meter hohen 30 St Mary Axe. Mit 111 Metern weniger hoch, aber dafür umso bekannter ist die St. Paul’s Kathedrale, eine der meistbesuchten Sehenswürdigkeiten Londons. Das West End ist das heaterviertel Londons und beherbergt so berühmte Spielstätten wie die Roy-al Shakespeare Company und das Globe heatre. Der Nachmittag steht in London zur freien Ver-fügung und bietet die Möglichkeit, sich einige Bauwerke genauer anzusehen. Etwa den Tower of London, in dem heute die Kronjuwelen der Köni-gin aufbewahrt werden, oder die benachbarte Tow-erbridge, deren Fahrbahn Fahrbahn jährlich etwa 1.000 Mal hochgeklappt wird, um den Weg für Schife freizumachen. Beliebte Einkaufsstraßen wie die Oxford-,Regent- oder Carnaby Street machen London zu einem Einkaufsparadies. Ein wahrer Konsumtempel ist vor allem das Kaufhaus Harrods mit seiner legendären im Jugendstil gehal-tenen Lebensmittelabteilung. Wer Ruhe und Erho-lung sucht, indet auch fernab des geschäftigen Treibens in der Metropole Rückzugsorte wie die Kensington Gardens und den Hyde Park mit der berühmtenSpeakers‘ Corner.

5. Tag

Wisley Garden – Hever Castle Garden

Im Südwesten von London liegt Wisley Garden, die Heimat der Royal Horticultural Society. Seit 1804 ist die Gesellschaft die Hüterin der englischen Gartenbaukunst. Und so dient die weitläuige Anlage nicht nur der Erholung des Publikums, sondern auch der Forschung. Ständig werden in den Beeten neue Züchtungen zu Prüfzwecken angebaut. Modellgärten in den Dimensionen eines normalen Vorgartens veranschaulichen auch Laien, was vor der eigenen Haustür möglich ist. In riesi-

gen Gewächshäusern inden sich zudem Planzen aus verschiedenen Klimazonen, und auch Obst- und Gemüsesorten werden im Wisley Garden präsentiert. Die jährliche hier abgehaltene „Chel-sea Flower Show“ ist die größte und wichtigste Gartenschau Englands und lockt Fachleute und Hobbygärtner aus aller Welt an. Die letzte Station der Reise ist Hever Castle. Geofrey Boleyn, ehe-maliger Bürgermeister Londons, ließ es im 15. Jahrhundert als Herrenhaus für seine Familie bau-en. Seine Tochter Anne Boleyn war die berühm-teste Bewohnerin des Schlosses. Um sich mit ihr vermählen zu können, wandte sich der bereits verheiratete König Heinrich VIII. von der katho-lischen Kirche ab. Daraufhin wurde er in der Sup-rematsakte von 1534 vom Parlament als „höchstes Oberhaupt der Kirche von England auf Erden“ anerkannt. Seitdem ernennen die britischen Regen-ten auch den Erzbischof von Canterbury. Im Jahr 1903 kaufte der Unternehmer William Waldorf Astor das mittlerweile verfallene Hever Castle, restaurierte es und ließ vor dem Burggraben ein Dorf im Tudor-Stil bauen. Auch die prächtige Gartenanlage mit Rosengarten, Labyrinth und See geht auf ihn zurück.

6. Tag

Dover – Calais – Köln

Im Anschluss an das Frühstück geht es nach Dover und von dort mit der Fähre wieder nach Calais. Anschließend erfolgt die Rückfahrt nach Köln.

Kurzfristige Änderungen vorbehalten.

Ihr Hotel

4-Sterne-Hotel Copthorne London Gat-

wick

Das 4-Sterne Hotel Copthorne Gatwick wurde im englischen Landhausstil gebaut. Der Ursprung der Anlage geht auf das 16.Jh. zurück. Die Hotelgebäude liegen in einer parkähnlichen Anlage. Alle Zimmer sind mit einer Klimaan-lage, Bad oder Dusche mit WC, Föhn, Kafee- und Teezubereiter, Fernseher, Telefon und Radiowecker ausgestattet. Zum Hotel gehören 2 Restaurants und 2 Bars. Der hoteleigene Frei-zeitclub verfügt einen Fitnessraum, ein Dampf-bad und ein Swimming Pool.

Hoteländerungen vorbehalten

Zimmerbeispiel

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Reisepreise pro Person

737 EUR

im Doppelzimmer

892 EUR

im Einzelzimmer

Eingeschlossene Leistungen

• Fahrt im First-Class-Reisebus ab/bis Köln• Fährpassagen von Calais nach Dover und

zurück• 5 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel

Copthorne Hotel London Gatwick inklusive Halbpension

• Alle im Programm aufgeführten Rundfahrten und Besichtigungen

• Deutschsprachige Reiseleitung ab/bis Köln• Die Reiseleiter sind in Fragen englischer Land-

schaftsarchitektur bewandert. Während der Anreise zu den Gärten bekommen die Gäste eine ausführliche Einführung bezüglich der charakteristischen Merkmale und Vorschläge für einen Rundgang.

Nicht eingeschlossene Leistungen

• Eintrittsgelder im Wert von ca. 100,00 EUR (sammelt der Reiseleiter vor Ort in der Lan-

deswährung ein.)• Nicht im Reiseprogramm genannte Mahlzeiten und Getränke• Trinkgelder• Ausgaben privater Art• Reiseversicherungen

Kerosinzuschläge

Bitte beachten Sie, dass die in dieser Ausschrei-bung genannten Preise dem aktuellen Stand entsprechen. Anpassungen der Reisepreise sind nicht auszuschließen. Selbstverständlich halten wir Sie über die Entwicklung auf dem Laufen-den.

Reisedokumente

Deutsche Staatsbürger benötigen für diese Reise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Versicherungen

In Ihrem Reisepreis sind keine Versicherungen enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss eines Versicherungspakets. Ein Angebot der Allianz Global Assistance erhalten. Sie mit Ihrer Reise-bestätigung.

Mindestteilnehmerzahl

25 Personen

Bitte beachten Sie

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig für diese Reise telefonisch vormerken zu lassen. Danach übersenden Sie uns das Ihnen vorliegende Anmeldeformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, zurück.

Mit der Bestätigung erhalten Sie unsere Anzah-lungsrechnung über 15 Prozent des Reisepreises pro Person. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Abreise fällig. Nach Bezahlung des Restbetrages senden wir Ihnen circa 8 – 10 Tage vor Reisebeginn die Reiseunterlagen per Post zu. Die genannten Preise und Leistungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung (Oktober 2014). Änderungen der Leistungen und Preise bleiben vorbehalten.

Für diese Reise gelten die Allgemeinen Reisebe-dingungen (ARB) des Reiseveranstalters Univers Reisen, GmbH, Bonn. Wird eine Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder aus sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertre-tenden Gründen abgesagt, werden die eingezahlten Beträge voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen

Reiseveranstalter

UNIVERS Reisen GmbH,Justus-von-Liebigstr. 20, 53121 Bonn

Reisedaten

Beratung und Buchung:

Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr

und Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr

Ihre Leserreisen-Servicenummer:

Tel 0221 – 420 377 77

Fax 0228 - 989 00 54

UNIVERS Reisen GmbH, Justus-von-Liebigstr. 20, 53121 Bonn

www.ksta.de/leserreisen

Der besondere Vorteil

für Sie: Auf alle Reisen

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ANMELDUNG - bit te einsenden an:

Univers Reisen

Justus- von- Liebigst r.2 0 Telefon: 0 2 2 8 – 9 8 9 0 0 4 3 / 4 7

5 3 1 2 1 Bonn Telefax: 0 2 2 8 – 9 8 9 0 0 5 4

Hierm it m elde ich folgende Person/ en verbindlich an:

1 . Person 2 . Person

Nam e

( gem äß Reisepass bzw . Ausw eis)

Vornam e

( gem äß Reisepass bzw . Ausw eis)

St raße, Nr.

PLZ, W ohnort

tagsüber

Telefon m it Vorw ahl

Fax- Num m er

E- Mail Adresse

Geburtsdatum

Bem erkungen

( Abocardnr. - Erstat tung nach der Reise im Folgem onat durch den Ver lag)

Reisekosten pro Person:

im Doppelzim m er ab EUR 7 3 7 ,- - X .... Person/ en = EUR

im Einzelzimm er ab EUR 8 9 2 ,- - X .... Person/ en = EUR

Gesam tkosten aller Teilnehm er: = EUR

( zuzüglich Eint r it tsgelder für die Gärten ca. EUR 1 0 0 ,- vor Ort )

Nach Erhalt der Reisebestät igung ist eine Anzahlung von 1 5 % des Reisepreises zu leisten.

Die hier erfassten Daten werden von Univers zur Reiseabwicklung und Kundenbet reuung gespeichert . Für diese Reise

gelten die Allgem einen Reisebedingungen (ARB) von Univers Reisen, Bonn, die Sie m it der Reiseausschreibung

erhalten haben. Die Beförderung regelt sich nach den Beförderungsbest im m ungen der in Anspruch genom m enen

Verkehrst räger.

I ch m öchte nicht per Post oder Em ail über interessante Reiseangebote inform ier t werden.

Hierm it m elde ich m ich und die oben aufgeführte Person,

als deren Vert reter ich handle, verbindlich an. Die

Reisebedingungen erkenne ich als verbindlich an.

Datum : Unterschrift :

I ch erkläre hierm it ausdrücklich, für die

Vert ragsverpflichtungen der anderen, vorstehend

aufgeführten Reiseteilnehmer, wie für meine eigenen

einzustehen.

Datum : Unterschr ift :

Reiseanm eldung

Kölner Stadt - Anzeiger Leserreise

Gärten Südenglands

0 4 . bis 0 9 . Juni 2 0 1 5

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Allgemeine Reisebedingungen Univers Reisen GmbH Stand: November 2013 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn nicht verpflichtet. Ziff.1.1. gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang wir als Veranstalter Ihnen unverzüglich elektronisch bestätigen. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. 1.3. Bei Onlinebuchungen bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich. 1.4. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden. 1.5. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. 2. Vermittelte Leistungen Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß. 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten 3.1.Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen). 3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziffer 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziffer 9. (Rücktritt) entsprechend. 4. Zahlungen 4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt. 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 15 % des Reisepreises zu zahlen. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen – bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziffer 13. allerdings frühestens zwei Wochen – vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein). 5. Leistungen 5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veranstalter bindend. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. 5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziffer 5.1., nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. 6. Preisänderungen 6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. 6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisänderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären. 6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. 7. Leistungsänderungen 7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. 7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt. 8. Ersatzreisende Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert, auf 15 EURO. 9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise 9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen: bei Busreisen bei Bahnreisen und Flugreisen mit Linienflug bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% bis 90 Tage vor Reiseantritt 15% von 59 bis 42 Tage vor Reiseantritt 15% bis 60 Tage vor Reiseantritt 25% von 41 bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% bis 45 Tage vor Reiseantritt 30% von 29 bis 21 Tage vor Reiseantritt 25% bis 30 Tage vor Reiseantritt 35% von 20 bis 14 Tage vor Reiseantritt 50% bis 22 Tage vor Reiseantritt 50% von 13 bis 8 Tage vor Reiseantritt 60% bis 15 Tage vor Reiseantritt 55% ab 7 Tage vor Reiseantritt, am Abreisetag bis 8 Tage vor Reiseantritt 60% bzw. Nichtantritt der Reise 80% vom Reisepreis ab 7 Tage vor Reiseantritt , am Abreisetag, bzw. bei Nichtantritt 80% vom Reisepreis.

bei Flugreisen mit Charterflug und Low Cost Fluggesellschaften, Camperreisen mit Reisemobilen, Schiffsreisen und Flusskreuzfahrten bis 60 Tage vor Reiseantritt 25% bis 30 Tage vor Reiseantritt 40% bis 22 Tage vor Reiseantritt 50% bis 15 Tage vor Reisantritt 60% bis 8 Tage vor Reisantritt 70% ab 7 Tage vor Reisantritt, am Abreisetag, bzw. bei Nichtanreise 80% vom Reisepreis 9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. 9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. 9.4. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziffern 9.1. bis 9.3. entsprechend angewandt. 10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt von pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. 11. Reiseabbruch Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so ist der Veranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten 12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt. 12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten. 13. Mindestteilnehmerzahl 13.1. Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/ Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen und wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. 13.2. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. 13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 13.4. Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3. unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstaltersdiesem gegenüber geltend zu machen. 13.5. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten. 14. Kündigung infolge höherer Gewalt 14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages. 14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB. 14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. 14.4. Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt. 15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden 15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen. 15.2. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. 15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziffer 15.1.) sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters. 15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. 15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zuerbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e Abs. 3 BGB). Bei wertlosen (kein Interesse“ des Reisenden) erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche. 15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist. 15.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. 16. Haftungsbeschränkung 16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 16.1.2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. 16.3. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4000 EURO. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. 17. Ausschlussfrist und Verjährung 17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB – ausgenommen Körperschäden – hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte. 17.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 17.1. – ausgenommen Körperschäden – verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche in drei Jahren. 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