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ZAHNTECHNIK TELESKOP Magazin für das deutsche Zahntechniker-Handwerk AUSGABE 02-2016 Parlamentarischer Abend Gesundheitshandwerke im Dialog mit Patientenbeauf- tragten Laumann § VDZI setzt Dialog mit zahntechnischen Sachverständigen fort § BEL II - 2014: Gemeinsames Rundschreiben zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung In der Heſtmitte zum Herausnehmen - Umfragebogen zur Lohnerhebung für 2015

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ZAHNTECHNIK

TELESKOPMagazin für das deutsche Zahntechniker-Handwerk

AUSGABE 02-2016

Parlamentarischer AbendGesundheitshandwerke im Dialog mit Patientenbeauf-tragten Laumann

§VDZI setzt Dialog mit zahntechnischen Sachverständigen fort§BEL II - 2014: Gemeinsames Rundschreiben zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung

In der Heftmitte zum Herausnehmen - Umfragebogen zur Lohnerhebung für 2015

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L.V.G. Labor-Verrechnungs-Gesellschaft mbHHauptstraße 20 / 70563 Stuttgart / T 0711 66671–0 / F 0711 617762 [email protected] / www.lvg.de

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Editorial

60 Jahre der politischen, wirtschaftlichen und technologi-schen Entwicklungen in einer Branche sind eine lange Zeit. Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen wurde von

den Zahntechniker-Innungen vor 60 Jahren in Hamburg gegrün-det. In diesen 60 Jahren haben sich viele Ihrer Kollegen, in den Innungen und im VDZI, für die gemeinsamen Interessen der zahn-technischen Meisterbetriebe neben ihrer Unternehmertätigkeit eingesetzt.

Daher hat der VDZI seinen 60. Verbandstag auch unter das Motto„Von Kollegen. Für Kollegen. Für den Berufsstand.“

gestellt.

Zwei Tage haben sich Anfang Juni die Delegierten der Mitgliedsin-nungen mit den aktuellen berufspolitischen Themen und Aufga-ben und der Situation der Zahntechniker beschäftigt. Es ging um die grundsätzlichen berufspolitischen Fragen, zumal das Hand-werk mitten in den wirtschaftlichen Herausforderungen des Struk-turwandels steht.

So standen klare Positionsbeschreibungen zu den Fragen der Di-gitalisierung des Handwerks und ihre Konsequenzen für die Her-stellungs- und Angebotsstrukturen der Zukunft auf der Agenda. Welche Änderungen in der Aus- und Fortbildung sind notwendig? Muss das Berufsrecht geändert werden? Wie ist das Berufsbild des Zahntechnikers auf neue Entwicklungen anzupassen, damit der Zahntechnikermeister vor Ort neue Marktchancen erhält? Wie

60 Jahre arbeiten Kollegen für Kollegen

Von Uwe Breuer VDZI-Präsident

geht es weiter mit dem Zahnersatz in der gesetzlichen Kranken-versicherung und welche politischen und vertraglichen Verbesse-rungen sind notwendig? Das ist nur eine Auswahl der Themen, über die die Delegierten der Innungen diskutiert und Beschlüsse herbeigeführt haben.

Über den 60. Verbandstag des VDZI und die zweitägige Jahres-Mit-gliedversammlung werden wir ausführlich in der kommenden Aus-gabe des Zahntechnik TELESKOP berichten.

Mein Appell an Sie an dieser Stelle ist:

Innungen und VDZI sind berufsständische Selbstverwaltungen. Es ist immer zuerst Aufgabe des Berufsstandes selbst, seine Ziele und seine Interessen zu formulieren und zu verteidigen. Andernfalls kann sich niemand wundern, wenn er durch die Politik oder durch andere mächtige Interessengruppen praktisch fremdbestimmt wird. Der VDZI und die Innungen sind der Ort, an dem sich die Zahntechniker selbst, von Kollegen für Kollegen, um die Geschi-cke des Berufsstandes kümmern. Ihre Kollegen, die sich in den In-nungen und im VDZI für den Berufsstand einsetzen, nehmen diese unverzichtbare Aufgabe wahr.

Machen Sie mit – engagieren Sie sich in Ihrer Innung und stärken Sie sich und Ihre Kollegen, ganz nach dem Motto: „Von Kollegen. Für Kollegen. Für den Berufsstand.“

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L.V.G. Labor-Verrechnungs-Gesellschaft mbHHauptstraße 20 / 70563 Stuttgart / T 0711 66671–0 / F 0711 617762 [email protected] / www.lvg.de

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Inhalt

Antikorruptionsgesetz BEL II - 2014

10/11Gesetz zur Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten

34-37Gemeinsames Rundschreiben zum BEL II - 2014 zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung

Berufsbildung Abrechnung

16/17Fachbereich Berufs-, Aus- und Fortbildung tagt in Berlin undErfahrungsaustausch der Gesellen-Prüfungsausschüsse

38-41Abrechnung weichbleibende Aufbissschiene in der Regelversorgung und Berechnung nach Anlieferungeines Gesichtsbogens

Internationale Handwerksmesse QS-Dental

30-32Die Digitalisierung im Handwerk stand im Mittelpunkt der Internationalen Handwerksmesse 2016

42QS-Dental-Anzeigen in ausgesuchten Medien

8/9 Gesundheitshandwerke im Dialog mit Patientenbeauftragten

10/11 VDZI setzt Dialog mit zahntechnischen Sachverständigen fort

18/19 Nano – eine neue Gefahr für Mitarbeiter im Dentallabor?

26-29 Aus den Innungen

In der Heftmitte zum HerausnehmenUmfragebogen zur Lohnerhebung für 2015

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Impressum ZAHNTECHNIK TELESKOP Magazin für das Deutsche Zahntechniker-Handwerk

HERAUSGEBER: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen, Bundesinnungsverband, Große Präsidentenstraße 10, 10178 Berlin V.i.S.P.: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), Berlin

REDAKTION: G. Temme, W. Winkler KONZEPTION: Walter Winkler, Gerald Temme, VDZI ANZEIGEN:P. Hartmann / G. Temme GESTALTUNG UND LAYOUT: Gerald Temme, VDZI DRUCK:Kühn, Langen

TEXTBEITRÄGE: proDente, Schwichtenberg/Heben-danz, VDZI, ZDH, ZTI Arnsberg, ZTI Niedersachsen- Bremen, ZTI Nordbayern, ZTI Ostwestfalen-Lippe, ZTI Südbayern, ZTI Württemberg

In den Rubriken Industrie/ Marktneuheiten werden Pressemeldungen der entsprechenden Industrie- unternehmen abgedruckt.

FOTOS: Adobe Stock, BGETEM, fotolia.de, IFA (2013), proDente, proDente, VDDI, VDZI, ZDH, ZDH/Agentur Bildschön, ZTI Arnsberg, ZTI Berlin-Brandenburg, ZTI Düsseldorf, ZTI Niedersachsen-Bremen, ZTI Ostwestfalen-Lippe , ZTI Nordbayern, ZTI Südbayern, ZTI Württemberg

TITELBILD: ZDH/Agentur Bildschön

ANSCHRIFT DER REDAKTION: Gerbermühlstr. 9, 60594 Frankfurt am Main Tel.: 069-66 55 86-40, Fax: 069-66 55 86-33 E-Mail: [email protected] Stichwort: TELESKOP

VERLAG: Wirtschaftsgesellschaft des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen mbH, Große Präsidentenstraße 10, 10178 Berlin, Tel.: 030-280470-25, Fax: 030-280470-27

ANZEIGENRUF: 069-665586-10

ERSCHEINUNGSWEISE UND BEZUGSPREIS: 10 Mal pro Jahr, Bezugspreis jährlich Euro 77.00, Bestellungen direkt an den Verlag, Bezugsgebühren sind im Voraus zu entrichten. Kündigungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese 8 Wochen vor Quartalsende vorliegen. Zur Zeit gilt Anzeigenpreis liste Nr. 17. Leserbriefe, namentlich gekennzeichnete oder mit Kürzeln des Verfassers signierte Beiträge geben die Meinung des Autors, aber nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Zeichnungen und Bilder wird keine Haftung übernommen. Nach-druck, auch auszugsweise, nur unter Zusendung von Belegexemplaren mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages gestattet.

Neue Festzuschüsse seit 1. April Übersicht der Befunde, Festzu-schüsse und zugeordneten Regel-versorgung zum Download unter www.mein-vdzi.deDie Bezuschussung von Zahnersatz wird durch die aufgrund § 56 SGB V erstellten Festzuschuss-Richtlinien geregelt. Der Gemein-same Bundesausschuss gemäß §§ 91f. SGB V hat in den Festzu-schuss- Richtlinien Befunde auf der Grundlage einer internatio-nal anerkannten Klassifikation des Lückengebisses bestimmt, bei denen Zahnersatz notwendig ist, und diesen prothetische Regel-versorgungen zugeordnet. Aufgrund der Befunde werden Festzu-schüsse nach § 55 gewährt. Der jeweilige Befund (z.B. 4.2 Zahnlo-ser Oberkiefer) führt somit dazu, dass der Patient einen Anspruch auf einen konkreten Geldbetrag, den Festzuschuss hat.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die „Festzuschuss-Richt-linie: Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge ab 1. April 2016“ veröffentlicht. Der Beschluss gilt seit dem 1. April.

Im Mitgliederbereich unter www.mein-vdzi.de finden Sie unter ‚Rechnungslegung - BEL II - 2014‘ einen Link zum Download der Übersicht „Befunde und Festzuschüsse mit zugeordneten Regel-versorgungen - gültig seit: 1. April 2016“.

Nachrichten

5 TELESKOP 02-2016 5 TELESKOP 02-2016

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Nachrichten

„Abdruck“ 2016 vergebenDie Gewinner des proDente Journalistenpreises Abdruck 2016 ste-hen fest: Andrea Hennis (Focus Gesundheit), das Team von [W] wie Wissen (Das Erste), Stefan Geier (Bayern 2) und Dr. Geraldine Nagel (Onmeda) erhalten den Preis für ihre Beiträge in den Ka-tegorien Print, TV, Hörfunk und Online. Sie wurden im Rahmen der Fortbildungstage des Bundesverbands Dentalhandel (BVD) in Wiesbaden ausgezeichnet. Mit dem „Abdruck“ würdigt proDen-te herausragende journalistische Arbeiten über zahnmedizinische und zahntechnische Themen.

Der Beitrag aus Focus Gesundheit zum Thema Zähneputzen hat in der Kategorie Print gewonnen. Der Artikel „Einfach richtig put-zen!“ von Autorin Andrea Hennis sei zudem visuell ungewöhnlich und spannend gestaltet, so die Jury.

Die Sendung [W] wie Wissen ist eine Koproduktion von BR, HR, NDR, SWR und WDR. Eingereicht wurde der Beitrag vom SWR-Team. Die Inhalte stammen vom Bayerischen Rundfunk. Die Folge „Zahn um Zahn - Showdown im Mundraum“ beleuchtet verschie-dene Themen der Mundgesundheit und gibt ein umfassendes Bild von den Möglichkeiten der heutigen und künftigen Zahnmedizin.

„Gute Zähne, gesunder Körper - Zwischen Hightech und Prophyla-xe“ heißt der Radiobeitrag von Stefan Geier. Der Autor gibt einen Überblick über moderne Zahntechnik und zahnmedizinische The-rapien und deren Weiterentwicklung zur Erhaltung der Zahnge-sundheit.

„Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation ist ein schwieriges Thema. Die Autorin Dr. Geraldine Nagel habe in ihrem Artikel „Molaren-In-zisiven-Hypomineralisation (MIH)“ für das Gesundheitsportal On-meda die Inhalte übersichtlich und mediengerecht aufbereitet und dabei alle wesentlichen Fakten geliefert, so das Juryfazit.

Nachrichten

BGH-Urteil schützt vor unbelegbaren Beurteilungen in Online-PlattformenEine Bewertung der Behandlungsqualität eines Arztes ist eine sehr schwierige Sache. Kann ein Patient das wirklich auf einer gesicherten Grundlage?

Bisher durfte er auf jeden Fall eines: Auf Arzt-Bewertungs-portalen sein subjektives Urteil über Ärzte abgeben. Für den Arzt deshalb riskant, weil sein Ruf mit etwaigen Fehlur-teilen von unzufriedenen, verärgerten oder vielleicht auch nur scheinbaren Patienten erheblich beeinträchtigt werden kann, ohne dass er sich angemessen wehren konnte.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Betreiber eines Arzt-Bewertungs-portals auf Verlangen konkrete Nachweise über den tat-sächlichen Besuch des Nutzers in der bewerteten Praxis vorlegen müssen.

Das Urteil schützt damit nicht nur den Zahnarzt vor einer unbelegbaren Beurteilung seiner Leistung, sondern alle, deren Ansehen und Ruf in den schnellen digitalen Medi-en sehr leicht beschädigt werden kann, zum Beispiel auch zahntechnische Meisterlabore. Offen bleibt nur die Frage, wie sich der Sachverhalt in zukünftigen Bewertungsmodel-len darlegt.

Zum Urteil betonen Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in einer Pressemeldung, dass weder die „tatsächliche und letztlich entscheidende Behandlungsqualität im klinischen Sinne“ noch „die persönliche und häufig langjährige Vertrauens-beziehung zwischen Patient und Behandler“ durch ein On-line-Portal abgebildet werden können.

Wurden ausgezeichnet: Andrea Hennis (2. v.l.), Stefan Geier (Mitte) und Dr. Geraldine Nagel (2. v.r.). BVD-Präsident Lutz Müller (links) und proDente-Geschäftsführer Dirk Kropp gratulierten.

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NachrichtenNachrichten

Volker Rosenberger weiter Obermeister in OstwestfalenAls ein großer Vertrauensbeweis kris-tallisierte sich die Vorstandswahl der Zahntechniker-Innung Ostwestfalen/Bielefeld in der Versammlung am 2. März 2016 in der Handwerkskammer he-raus. Einstimmig wurden die bisherigen

Vorstandsmitglieder unter dem Vorsitz von Obermeister Volker Rosenberger wiedergewählt.

Stellvertretende Obermeister sind Karl Dewender und Wolfgang Markiewicz. Martin Bens ist Lehrlingswart. Die weiteren Vor-standsmitglieder sind, Claus-Hinrich Beckmann, Matthias Caspers Werner Fischer, Thomas Kluthe und Michael Riewenherm.

Uwe Breuer als Obermeister wiedergewähltIm Rahmen der Mitgliederversammlung der Südbayerischen Zahntechniker-Innung wählten die Mitglieder am 11. März 2016 ihren Vorstand neu. Obermeister Uwe Breuer wurde einstimmig in seinem Amt bestätigt.

Ebenso wurde der stellvertretende Obermeister Klaus Scheitza sowie die weiteren Vorstandsmitglieder Gerd Lehmann, Herbert Hegenbart sowie Rainer Lenz in ihren Ämtern bestätigt.

Helmut Knittel als Obermeister in Nordbayern bestätigt Im Rahmen der Jahreshauptversamm-lung am 15. April 2016 haben die Mitglie-der der NBZI den bis dahin amtierenden Vorstand für eine weitere Legislaturperiode im Amt bestätigt. Obermeister ist weiterhin Helmut Knittel, stell-vertretender Obermeister Dr. Peter Finke.

Weiterhin gehören dem Vorstand an: Guido Braun, Klaus Kasper, Martina Kerschbaum und Ulrich Wieprecht.

Innungen sprechen ihren Vorständen das Vertrauen aus

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Parlamentarischer Abend der Gesundheitshandwerke

Der Präsident des Zentralverbands Orthopädieschuhtechnik (ZVOS), Werner Dierolf, skizzierte in seiner Begrüßungsre-de eine Welt ohne Gesundheitshandwerke und verdeutlich-

te damit den hohen sozialen Stellenwert ihrer Leistungen für die Menschen. „Ohne die Gesundheitshandwerke würden mich die meisten nicht sehen, viele nicht richtig hören, das Buffet würde uns gleich nicht so schmecken, weil wir nicht kauen könnten. Manch ein gehandicapter Mensch hätte gar keine Chance hier und an-sonsten teilzunehmen – ohne Prothesen, Rollstühle, Rollatoren… Und manch einer stünde nicht hier, weil längst wegen Diabetes die Füße amputiert wären, weil kein Diabetischer Schutzschuh Mo-bilität und im Endeffekt Leben rettet. Unser Land sähe komplett anders aus!“, so Dierolf.

Karl-Josef Laumann legte in seinem Statement gleich zu Beginn ein klares Bekenntnis pro Handwerk ab: „Der Meister im Handwerk ist die beste Gewähr für hohe Qualität, Verbrauchersicherheit, Fach-kräftesicherung und Leistungskraft. Wenn Sie daran festhalten, hat das Handwerk auch in der Zukunft den sprichwörtlichen goldenen Boden!“ Anschließend skizzierte der Patientenbeauftragte seine Pläne zur Reform im Hilfsmittelbereich. Dazu gehöre insbeson-dere die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses hinsichtlich Aktualisierung und Qualitätskriterien. Aber auch das Thema Kos-

tentransparenz müsse angegangen werden. Darüber hinaus müsse die Kooperation der Professionen im Gesundheitswesen verbes-sert werden. Dazu gehört für Laumann auch, dass Berufsgruppen Tätigkeiten übernehmen, zu denen sie fachlich und technisch in der Lage sind, wo aber das derzeitige Standesrecht Grenzen auf-zeige.

In der anschließenden Diskussionsrunde ging Marianne Frickel (Präsidentin der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker, biha) auf das Thema E-Health ein. Sie zeigte die leider vergeblichen Bemü-hungen der Gesundheitshandwerke im Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten E-Health-Gesetz auf, von Anfang an Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten. „Die ausschließliche Be-rücksichtigung der approbierten Professionen diskriminiert die nicht-ärztlichen Leistungserbringer und behindert ein sachorien-tiertes Versorgungsgeschehen. Das kann nicht im Sinne der Pa-tientinnen und Patienten sein“, sagte Frickel. Man werde jedoch alles daran setzen, die Beteiligung weiterer Leistungserbringer zü-gig auf anderen Wegen voranzubringen. Hierfür bekam sie die Un-terstützung des Patientenbeauftragten. Er machte jedoch deutlich, dass der Datenschutz in diesem sensiblen Feld immer gewährleis-tet sein muss und jeder Leistungserbringer tatsächlich auch nur die Informationen erhält, die für die Versorgung nötig sind.

Die Gesundheitshandwerke empfangen den Patientenbeauftragten zum konstruktiven DialogEnde April 2016 fand in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin der Parlamentarische Abend der Gesundheitshandwerke statt. Auf dem Spitzentreffen, an dem viele Gäste aus Politik und Selbstverwal-tung teilnahmen, unterstrich Karl-Heinz Schneider, Vize-Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), dass das Handwerk für Qualität und Dienstleistungsorientierung steht. Der diesjährige Ehrengast war der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, Staatssekretär Karl-Josef Laumann (Bundesministerium für Gesundheit).

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Parlamentarischer Abend der Gesundheitshandwerke

Uwe Breuer (Präsident des Verbands Deutscher Zahntechniker-In-nungen, VDZI) erläuterte die Präventionsvorhaben (Screening 55+) der Gesundheitshandwerke. Die Folgen des demographischen Wandels sprechen deutlich dafür, die Kompetenzen der Gesund-heitshandwerke stärker in die Überlegungen zu einer Anpassung der Versorgungsstrukturen einzubeziehen. Breuer erklärte: „Wir wollen mit diesem Projekt die Gesundheitspolitik daran erinnern, dass es auch bei den Gesundheitshandwerken bisher unausge-schöpftes Wissen und Können gibt, das man bei einer solchen Dis-kussion nicht vergessen darf.“ Diese Hinweise griff Staatssekretär Laumann auf und plädierte für mehr Augenhöhe zwischen den ap-probierten und nicht-approbierten Professionen.

Die Gesundheitshandwerke setzen sich seit jeher für eine Stärkung kollektiv-vertraglicher Strukturen ein. Derartige Verträge schaffen die notwendige Balance zwischen den überwiegend finanziellen Belangen der Krankenkassen und den versorgungspolitischen An-liegen der kleinen und mittleren Leistungserbringer. Selektiv-Ver-träge und Ausschreibungen hingegen unterwandern einen fairen

Interessenausgleich zum Wohle der Patienten und Patientinnen. „Wir erleben zunehmend ein Diktat der Krankenkassen im Be-reich der Versorgungsverträge. Die Erfahrungen der letzten Jahre insbesondere mit Ausschreibungen haben deutlich gezeigt, wie sehr diese Preispolitik auf Kosten der Patientenversorgung geht. Die Gesetzgebung muss hier den Krankenkassen klare Grenzen setzen. Es kann nicht sein, dass allein der Preis bestimmt“, sagte Klaus-Jürgen Lotz (Präsident Bundesinnungsverbands für Ortho-pädietechnik, BIV OT). Auch in diesem Punkt signalisierte der Pa-tientenbeauftragte seine Zustimmung und kündigte an, dass zu-künftig die Versorgungsqualität stärker durch die Krankenkassen überwacht und im konkreten Fall gegengesteuert werden muss.

Thomas Truckenbrod (Präsident des Zentralverbands der Augen-optiker und Optometristen, ZVA) fand zum Abschluss deutliche Worte für den Erfolg der Gesundheitshandwerke: „Das, was die Qualität der Gesundheitshandwerke ausmacht, ist zu großen Tei-len unserem Ausbildungssystem geschuldet. Damit sind wir auf den demographischen Wandel vorbereitet und können uns aktiv in das Versorgunggeschehen einbringen.“

Staatssekretär Karl-Josef Laumann (Bild oben 2. v.l.), Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Pati-enten, diskutierte in Berlin mit den Gesundheitshandwerken. Klaus-Jürgen Lotz, Orthopädietechniker, (Bild oben links), Marianne Frickel, Hörgeräteaktustiker, Thomas Tuckenbrod, Augenoptiker (Bild unten links), VDZI-Präsident Uwe Breuer (Bild unten Mitte) und Klaus Dierolf, Orthopädieschuhtechniker (Bild unten rechts), trugen die Positionen der Gesundheitshandwerke vor.

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Der Bundestag hat im April den Gesetzentwurf der Bundes-regierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheits-wesen in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung

angenommen. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen, sind Bestechlichkeit und Bestechung in den Gesundheitsberufen nun Offizialdelikte. Bei Vorliegen eines Verdacht muss der Staats-anwalt von sich aus tätig werden und nicht erst auf Antrag. Zum anderen wurden ursprünglich vorgesehene Straftatbestände im Zusammenhang mit der Verletzung berufsrechtlicher Pflichten gestrichen. Damit wurde der vielfach kritisierte Verweis auf das Berufsrecht vollständig entfernt, um zu vermeiden, dass aufgrund landesspezifisch unterschiedlicher berufsrechtlicher Pflichten Un-terschiede bei der Strafbarkeit möglich wären.

Zahntechnik TELESKOP zeigt die aus zahntechnischer Sicht wich-tigsten Regelungen und Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB)des nun verabschiedeten Gesetzes auf:

1. Der Wortlaut des § 299a Abs. 1 StGB - Bestech- lichkeit im Gesundheitswesen - wurde wie folgt geändert:

„Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufs-ausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammen-hang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er …

2. bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren An-wendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder …

einen anderen im inländischen oder ausländischen Wett-bewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheits-strafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

2. Der Wortlaut des § 299b Abs. 1 StGB Bestechung im Gesundheitswesen wurde entsprechend spiegelbildlich geändert:

„Wer einem Angehörigen eines Heilberufs im Sinne des § 299a im Zusammenhang mit dessen Berufsausübung ei-nen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er…

2. bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren An-wendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder…

Antikorruptionsgesetz

ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Frei-heitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Was bedeuten diese Änderungen im Strafgesetzbuch?cTatbestandliche Bezugsentscheidungen werden beschränkt auf den Bezug von Arznei- und Heilmitteln und Medizinpro- dukten, die zur unmittelbaren Anwendung durch den beziehenden Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind. cErfasst wird der Bezug von Arznei- und Hilfsmitteln und Medizinprodukten, die der Heilberufsangehörige nicht (zunächst) verordnet, sondern ohne Verordnung unmittelbar beim oder am Patienten anwendet, wie zum Beispiel Prothesen, Implantate und unmittelbar vom Heilberufs- angehörigen anzuwendende Arzneimittel.

Hierdurch wird die Vertragsbeziehung Zahnarzt – Dentallabor klar erfasst.

cEs wird alleinig auf die Strafbarkeit aufgrund unlauteren Wettbewerbs abgestellt.

Die in der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs vorge-sehene Tatbestandsvariante der Verletzung der berufsrechtli-chen Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit wird gestrichen. Damit soll Bedenken im Hinblick auf die Unbe-stimmtheit und Uneinheitlichkeit bei einem Teil der in Bezug ge-nommenen Berufsordnungen Rechnung getragen werden.

cDie Tatbestandsvariante sollte zur Anwendung kommen, soweit es an einer Wettbewerbslage fehlt, etwa bei Monopol- situationen oder soweit bei medizinisch nicht indizierten Verordnungen nicht von einem Handeln im Wettbewerb auszugehen sein sollte.

Aus Sicht des Gesetzgebers dürfte es im Gesundheitswesen kaum zu echten Monopolsituationen kommen. Insofern geht der Gesetz-geber davon aus, dass es durch die Streichung zu keinen wesentli-chen Regelungsdefiziten gegenüber dem ursprünglichen Entwurf kommen dürfte. So sehr diese Vereinfachung der Handhabbarkeit und Rechtssicherheit dient, stellt sich doch die Frage, ob, wie von dem Gesetzgeber angenommen, alle Fälle erfasst werden. Dies wird jedoch die Spruchpraxis der Gerichte zeigen müssen.

cEine Strafbarkeit entfällt, wenn der Heilberufsangehörige die ihm beim Bezug gewährten Rabatte und sonstigen Vorteile zugunsten des Patienten bzw. des zuständigen Kostenträgers annimmt, um sie an diesen weiterzureichen.

Gesetz zur Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getretenDas Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen wurde im April vom Bundestag beschlossen und hat im Mai den Bundesrat passiert. Nun wurde es am 3. Juni im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dadurch ist das sogenannte Antikorruptionsgesetz seit dem 4. Juni rechtsgültig.

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Antikorruptionsgesetz

Derartige Rabatte dienen dem Wettbewerb und sind im Sinne des Patienten bzw. Kostenträgers. Dies gilt entspre-chend, wenn der Heilberufsangehörige im Interesse des Patienten bzw. des Kostenträgers Vorteile fordert oder sich versprechen lässt.

3. Besonders schwerere FälleWeiterhin vorgesehen ist eine Strafschärfung für beson-ders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen (§ 300 StGB). Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

4. StrafantragDie in der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs vor-gesehene Erweiterung von § 301 StGB um die §§ 299a und 299b StGB wird gestrichen. Die neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen sollen nicht wie § 299 StGB als bedingte Antragsdelikte, sondern als Offizialdelikte ausgestaltet werden und damit stets von Amts wegen zu verfolgen sein.

Damit entfällt auch die Problematik, dass bislang die Straf-antrag stellende Person stets publik werden musste. Auf einen entsprechenden, fundierten Hinweis hin, ist die An-gelegenheit nunmehr stets von Amts wegen zu verfolgen und erleichtert somit die Strafverfolgung.

FazitIm Ergebnis ist festzuhalten, dass durch die vorgenomme-nen Änderungen die Regelungen einfacher und rechts-sicherer handhabbar geworden sind. Inwieweit sich die Streichung der Tatbestandsvariante der Verletzung der berufsrechtlichen Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit auswirken wird, wird die Spruchpraxis der Gerichte zeigen müssen.

i Mit besonderem Engagement klärt der VDZI seit Jahren über die zwingende Einhaltung der rechtlichen Regeln für einen lauteren und fairen Wettbewerb auf. Eine Broschüre zur regelkonformen Zusammenarbeit von Zahnarzt und Zahntechniker finden Sie im Mitglie-derbereich unter www.mein-vdzi.de

„Das Bewusstsein über das schleichende Übel der Korrupti-on ist im Gesundheitswesen in den letzten Jahren deutlich ge-wachsen. Der graue Markt muss weg. Der VDZI begrüßt daher das Ziel der Zahnärzte zu einer Null-Toleranz, die wir gerne zu einer gemeinsamen Null-Toleranz-Politik ver-binden, um mit praktischen Maßnahmen unserer berufsständischen Selbstverwaltungen unzulässige Vorteilsforderungen und Gewährungen zu ahnden und zu unterbinden.“

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Sachverständigentagung

Der öffentlich bestellte und vereidigte zahntechnische Sach-verständige nimmt im Handwerk wegen der gesetzlichen Regelungen im Zahnheilkundegesetz eine Sonderrolle ein.

Aufgrund der fehlenden speziellen Fortbildungsangebote initiierte der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) daher im vergangenen Jahr im Rahmen der Internationalen Dental-Schau (IDS) erfolgreich die erste Tagung speziell für den zahntechnischen Sachverständigen.

„Wir haben festgestellt, dass es einen Informationsbedarf auf Sei-ten der Sachverständigen gibt, den wir mit dem im vergangenen Jahr begonnenen Dialog aufgenommen haben. Ziel der VDZI-Ini-tiative ist die Schaffung einer dauerhaften Plattform zur Fort- und Netzwerkbildung für unsere Kollegen. Die Plattform bietet darüber hinaus die Möglichkeit das wir uns mit Ihnen und Sie sich unterei-nander zu den zentralen Fragen der zahntechnischen Sachverstän-digentätigkeit austauschen können“, so VDZI-Vorstandsmitglied Klaus Bartsch.

Nicht zuletzt aufgrund der besonderen Stellung als Gesundheits-handwerk und der gesetzlichen Regelungen ist das Zahntechni-ker-Handwerk nicht mit anderen Gewerken vergleichbar. So unter-scheidet sich insbesondere der eingeschränkte Beurteilungsraum des zahntechnischen Sachverständigen erheblich von den Aufga-ben der übrigen Sachverständigen im Handwerk. Die meist allge-mein gehaltenen Schulungsveranstaltungen bieten dem zahntech-nischen Sachverständigen daher nur eine geringe Unterstützung. Die Schwerpunkte sind eher auf Gewerke ausgerichtet sind, die einen direkten Zugang zu dem Kunden oder Endverbraucher ha-

ben. Nachdem sich die Teilnehmer im Rahmen der ersten Tagung positiv über die neue Plattform geäußert hatten, fand nun in Köln die zweite zahntechnische Sachverständigentagung statt.

Für die diesjährige Tagung konnte der VDZI als Referenten neben dem Vorsitzenden Richter des OLG Hamm, Frank Walter, und Rechtsanwältin Katharina Bleutge auch das zuständige Vorstands-mitglied der Zahnärztekammer Nordrhein Dr. Georg Thomas ge-winnen.

Der zahntechnische Sachverständige - „Beauftragung, Ortster-min, Gutachten“ Der Beweisbeschluss des Gerichts ist für die Arbeit eines Sachver-ständigen die zentrale Grundlage seiner Tätigkeit, so der Vorsitzen-de Richter am Oberlandesgericht Hamm, Frank Walter. In seinem Beitrag „Beauftragung, Ortstermin und Gutachten“ erläuterte er die zivil- und berufsrechtliche Seite des Vertragsrechts und wies auf die besondere Stellung des Sachverständigen als unabhängi-gen Berater des Gerichts hin.

Zum grundsätzlichen Inhalt der Beauftragung und zur Auftrags-erledigung verwies er auf die Aufgabe des Sachverständigen, den Auftrag dahingehend zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind, ob das Bestellungsgebiet zutreffend ist, ob der Auftrag hinsichtlich Inhalt und Umfang unklar ist, ob die gesetzte Frist ausreicht und ob ein Grund für die Befangenheit des Sachverständigen vorliegt.

Zur Frage des möglicherweise notwendigen Ortstermins, also des Augenscheins vor Ort, wies Richter Walter auf die für den Zahn-

VDZI setzt Dialog mit zahntechnischen Sachverständigen fort

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Sachverständigentagung

techniker geltenden gesetzlichen Regelungen nach § 1 des Geset-zes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) hin. Dabei ging er beispielsweise auch auf folgende Fragen ein: §Wie darf der Zahntechniker das Werkstück untersuchen?§Wann bedarf es zur Beschädigung oder Zerstörung des Werkstückes das Einverständnisses des Patienten?§Wann muss er die Weisung des Gerichts einholen? §In welchem Fall sollte er gegenüber dem Gericht anregen, einen Zahnarzt als weiteren Sachverständigen zu bestellen?

Walter machte deutlich, dass im Fall des Konfliktes unter den Par-teien ausschließlich das Gericht dem Sachverständigen Durchset-zungsmacht verleihen und ihm unterstützend und beratend zur Seite stehen kann.

Zum Abschluss seiner umfangreichen Ausführungen ging Richter Walter auf das praktische Vorgehen des zahntechnischen Sachver-ständigen während der Begutachtung und die Vorgehensweise zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens im Termin ein. Er empfahl

den Sachverständigen, das Gutachten möglichst in einer für Laien verständlichen Form zu halten.

Die Abrechnung der Sachverständigen-LeistungenNach der Begutachtung ist vor der Abrechnung. Grundsätzlich unterscheidet sich die Abrechnung der Sachverständigentätigkeit nach dem Auftraggeber. Während sich ein privat in Auftrag gege-benes Gutachten an einem frei zu vereinbarenden Kostenrahmen orientiert, gelten für das im Auftrag eines Gerichtes, einer öffent-lichen Behörde oder einer Staatsanwaltschaft zu erstellende Gut-achten die Regelungen des Justizvergütungs- und Entschädigungs-gesetz (JVEG). Neben der Beschränkung der berufsorientierten Honorargruppe bietet das JVEG aber auch Möglichkeiten den mit der Erstellung des Gutachtens verbundenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Rechtsanwältin Katharina Bleutge, Rechtsanwältin und Referentin beim Institut für Sachverständigenwesen (IfS) in Köln, gab zur Anwendung und zum Vergütungsanspruch nach den um-fangreichen Regelungen des JVEG wertvolle Hinweise. Fortsetzung >>>

Bild oben: v.r. VDZI-Vorstandsmitglied Klaus Bartsch begrüßte die Referenten Rechtsanwältin Katharina Bleutge, Dr. Georg Thomas und Richter Frank Walter zur 2. VDZI-Sachverständigentagung in Köln.Bild unten links: In seiner Einführung betonte Klaus Bartsch, dass der VDZI mit der Tagung eine dauerhafte Plattform zur Fort- und Netzwerkbildung mit den zahntechnischen Sachverständigen etablieren möchte.Bild unten rechts: Richter Frank Walter wies auf die besondere Stellung des Sachverständigen als unabhängiger Berater des Gerichts hin.

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>>> Fortsetzung

Bleutge zeigte auf, was beispielsweise unter der berechnungsfä-higen und nicht berechnungsfähigen Zeit zu verstehen ist und welche Tätigkeiten darunter fallen. Sie führte darüber hinaus aus, in welchem Fall der Sachverständige einen höheren als den für das Sachgebiet zugeordneten Stundensatz vereinbaren kann und welche Auslagen und besondere Aufwendungen erstattungsfähig sind.

Rechtsanwältin Bleutge wies darauf hin, dass zudem für die Gel-tendmachung des Vergütungsanspruchs besondere Fristen zu beachten sind und unter welchen Umständen sogar ein Rück-erstattungsanspruch bestehen kann. In einem launigen Beitrag erläuterte Bleutge den Kollegen alle Fragen rund um das Thema sachverständigen Vergütung.

Synergien in der zahnärztlichen Gutachter- und zahntechni-schen SachverständigentätigkeitHöhere Zuzahlungen, kritischere Patienten, neue Materialklassen und Technologien sowie das Erstattungsverhalten von Versiche-rungen, laut MDK hat im medizinischen Bereich seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 die Zahl der Beanstan-dungen um 17 Prozent zugenommen.

Aus diesem Grund befasste sich das 3. Thema des Tages mit den Fragen der Schnittstelle zwischen der zahnärztlichen und zahn-technischen Begutachtung. Bei welchen Fragestellungen kann und sollte die Zusammenarbeit verbessert werden?

Im ersten Beitrag stellte Klaus Bartsch zwei Kompetenzfelder he-raus, bei denen die Zusammenarbeit verbessert werden sollte. Anhand von Gerichtsentscheidungen erläuterte er, dass es für das Handwerk schädlich ist, wenn Gerichte hinsichtlich des Ver-gütungsanspruchs des Zahntechnikers durch unzureichende oder

fehlerhafte Parteivorträge die Angemessenheit der Vergütung auf das Niveau der gesetzlichen Leistung herabsetzen.

Weiter ging Klaus Bartsch in seinem Beitrag auf das Kompetenz-feld der zahntechnischen Materialkunde ein. Anhand eines Män-gelgutachtens stellte er einen Fall vor, bei dem die Beurteilung der falschen Materialwahl bis zum zahntechnischen Gutachten unter-blieben war.

Dr. Georg Thomas, Mitglied des Vorstands der Zahnärztekammer Nordrhein, begrüßte die Zusammenarbeit zwischen den Kompe-tenzfeldern. In seinem Beitrag stellte er insbesondere die Fragen heraus, die das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Pati-ent betreffen und wies darauf hin, dass das Zahntechniker-Hand-werk den zahnärztlichen Gutachtern im Fall der Beanstandung der angemessenen Vergütung Unterstützung zur Verfügung stellen sollte. Anhand von Beispielen aus Sachkostenlisten von Versiche-rern erläuterte er die Problematik, vor der der Zahnarzt bei der Be-urteilung der zahntechnischen Leistung steht. Was ist nun ange-messen, wenn der Erstattungsunterschied für ein Modell zwischen den Erstattungslisten zweier Versicherer bei fast 60 Prozent liegt? Wie reagiert der Patient, wenn ihm mitgeteilt wird, dass der ihm in Rechnung gestellte Preis nicht angemessen ist? Hier habe das Zahntechniker-Handwerk die Aufgabe mehr Leistungstransparenz zu schaffen.

Teilnehmer sprechen sich für Fortsetzung aus

Am Ende der Veranstaltung sprachen sich die Teilnehmer dafür aus, die zahntechnische Sachverständigentagung fortzusetzen. Da die Beiträge der Referenten, die erneut die komplexen rechtlichen Themen qualifiziert und aufgelockert vermittelten, mit Bestnoten bewertet wurden, plant der VDZI die Fortsetzung des Dialogs im kommenden Jahr, wieder am Rande der Internationalen Den-tal-Schau in Köln.

Sachverständigentagung

Bild links: Rechtsanwältin Katharina Bleutge referierte über die Abrechnung der Sachverständigen-LeistungBild rechts: Dr. Georg Thomas spricht in seinem Vortrag über Synergien in der zahnärztlichen Gutachter- und zahntechnischen Sachverständigentätigkeit.

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Imagekampagne des Handwerks

Die Imagekampagne des Handwerks präsentiert seit 2015 die Aus-bildungsberufe im Handwerk. Durch die Kampagne soll auf die vielfältigen und qualifizierten Ausbildungsmöglichkeiten im Hand-werk aufmerksam gemacht, aber auch Interesse am einzelnen Beruf geweckt werden. Im vergangenen Jahr wurde auch das Zahntech-niker-Handwerk als attraktiver, vielseitiger und anspruchsvoller Be-ruf mit einem bundesweiten Plakatmotiv dargestellt.

„Ich hab was Besseres vor“: Seit April ruft das Handwerk Jugend-liche mit neuen Plakatmotiven und einem Film dazu auf, sich mit Fragen rund um ihre Berufswahl auseinander zu setzen. „Jugend-liche stehen in der Berufsfindungsphase oft unter großem Druck”, so Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deut-schen Handwerks e. V. (ZDH). „Wir möchten mit ihnen darüber ins Gespräch kommen, was sie sich für ihre berufliche Zukunft wün-schen und sie ermutigen, ihren eigenen Interessen zu folgen.”

Werbemittelportal zur Imagekampagne

Die einzelnen Kapagnenmotive können Innungslabore im Werbe-mittelportal unter werbemittel.handwerk.de kostenlos individua-lisieren. Das zahntechnische Motiv findet man beispielsweise über die Suche. Dort einfach „Biss“ eingeben und alle Motive werden in einer übersichtlichen Liste angezeigt.

Interessierte können sich kostenlos registrieren, um Zugriff auf alle Werbe- und Pressematerialien zu erhalten.

„Ich hab was Besseres vor“ Imagekampagne legt in diesem Jahr den Fokus auf die Berufswahl

Fünf Motive sind seit April im Rahmen des ersten Kampag-nen-Flights 2016 deutschlandweit unter dem Motto „Ich hab was Besseres vor“ zu sehen: neben Sattlerin Vanessa und Stuckateur Johannes sind Tischler Martin, Fahrzeuglackierer Robert und Modistin Anna zu sehen.

Taschenplaner zur Fußball-EMZur Fußball-Europameister- schaft wurde für Handwerks- betriebe ein Taschenpla-ner aufgelegt. Diesen kön-nen Betriebe zum Beispiel als kleine Aufmerksamkeit beim Kundengespräch oder in der täglichen Ausgangs-post verwenden. Ebenfalls verfügbar ist ein EM-Wandplaner im Format DIN A1.

Den EM-Planer können Interessierte im Shop des Werbemittel-portals unter www.werbemittel.handwerk.de bestellen.

Tag des Handwerks steht unter dem Jahresmotto „Die Zukunft ist unsere Baustelle“Mit dem Jahresmotto „Die Zukunft ist unsere Baustelle“ wird der Blick im Jahr 2016 kommunikativ nach vorn gerichtet. Auf der Internati-onalen Handwerksmesse (IHM) in München stand diese Botschaft im Mittelpunkt. Der Tag des Hand-werks, der in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal stattfindet, steht ebenfalls unter dem Motto. Am 17. September können Interessier-te die große Vielfalt des Handwerks kennenlernen. Betriebe und Handwerksorganisationen laden auch in diesem Jahr bundesweit dazu ein, an Mitmach-Stationen, Info-Veranstaltungen und Wett-bewerben teilzunehmen.

Das Jahresmotto steht ebenfalls im Werbemittelportal zur Imagekampagne unter www.werbemittel.handwerk.de zum Download zur Verfügung.

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Berufsbildung

Fachbereich Berufs-, Aus- und Fortbildung tagt in BerlinIm März fand ein Treffen der Projektgruppe des VDZI-Fachbereichs Berufsbildung, Aus- und Fortbildung und Zulassungsfragen (BAFZ) in Berlin statt. Unter Leitung von VDZI-Vorstandsmitglied Heinrich Wenzel standen neben allgemeinen Ausbildungsfragen im Zahntechni-ker-Handwerk auch Fragen der Gesellenprüfung und des Prüfwesens auf der Tagesordnung. Die Mitglieder der BAFZ-Projektgruppe haben sich in diesem Zusammenhang auch über das geplante Treffen der Vertreter der Gesellen-Prüfungsausschüsse ausgetauscht.

„Eine zentrale Frage der BAFZ-Projektgruppe ist, wie sich das Berufsbild des Zahntechnikers im Handwerk in Zukunft darstellt und auch fortentwickelt“, so Vorstandsmitglied Wenzel.

Bezüglich der Fortbildung im Zahntechniker-Handwerk stellte die Projektgruppe klar, dass angesichts der Tendenzen im Bereich der uni-versitären Aus- und Fortbildung sowie der Fortbildung im Bereich des zahnärztlichen Fachpersonals, die Aus- und Fortbildung im Bereich Zahntechnik sowie dessen Herstellung im Bereich des Zahntechniker-Handwerks verbleiben müsse.

„Das Prüfungswesen ist integraler Be-standteil der beruflichen Bildung im Zahntechniker-Handwerk. In der beruf-lichen Bildung geht es um die zentralen Fragen der Gewinnung, Haltung und Ausbildung des zahntechnischen Nach-wuchses sowie der anschließenden Fort- und Weiterbildung.

Eine berufspolitische Kernaufgabe be-steht daher darin, dass wir uns auf Bun-desebene mit den zentralen Fragen der Ausbildung und Prüfung beschäftigen. In diesem Zusammenhang möchten wir die hohe Qualität der zahntechnischen Ausbildung nicht nur erhalten, sondern auch unter Berücksichtigung der Prü-

fungs- und Bewertungskriterien konstruk-tiv begleiten. Aus diesem Grund war und ist ein Treffen der Vorsitzenden der Gesel-len-Prüfungsausschüsse auf Bundesebene wichtig, gerade weil sich Prüfungsmodalitä-ten ändern können und sofern indiziert, wir bereits im Vorhinein auf sich abzeichnende Veränderungen relevanter Voraussetzungen eingehen möchten.

Im Vorfeld des Treffens haben wir bei den Teilnehmern eine Abfrage gestartet, welche Themen sie gerne besprechen möchten. So haben wir im Rahmen des Treffens in Köln eine gezielte offene Frage-Antwort-Runde zur Rechtsproblematik im Prüfungswesen durchgeführt, an der sich alle Teilnehmer

rege beteiligt ha-ben. Aus unserer Sicht ist es bei-spielsweise wich-tig, dass wir den Innungen und deren Prüfungsausschüs-sen in Prüfungsangelegenheiten rechts-verbindliche Hilfestellungen geben und größtmögliche Unterstützung bei der Durchführung von Prüfungen anbieten können.

Nach dem positiven Feedback der Teil-nehmer planen wir, das Treffen mit den Vertretern der Gesellen-Prüfungsaus-schüsse im regelmäßigen Rhythmus fortzusetzen.“

Vorstandsmitglied Heinrich Wenzel zum Treffen der Vertreter der Gesellen-Prüfungsausschüsse auf Bundesebene:

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Berufsbildung

Mitte März trafen sich auf Einladung des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen, Vertreter der Gesellen-Prüfungs- ausschüsse sowie die zuständigen Personen aus dem Be-

reich der Innungen zu einem Erfahrungsaustausch in Köln.

VDZI-Vorstandsmitglied Heinrich Wenzel begrüßte die Teilnehmer und Referenten und gab einleitend einen allgemeinen Überblick über die Rahmenbedingungen der Gesellenprüfung im Zahntech-niker-Handwerk.

Dr. Carl-Michael Vogt, Geschäftsführer der Handwerkskammer Hannover, referierte in zwei Blöcken zum Thema: „Die Gesellen- und Abschlussprüfungsordnung richtig verstehen und anwenden“ und ging gezielt auf die vielfältigen Fragen der Teilnehmer ein. Hierbei zeigte sich, dass das Prüfungswesen, gerade im Bereich der Gestaltungskompetenz der Prüfungsausschüsse, der korrek-ten Besetzung der Prüfungskommissionen sowie der korrekten Bewertung und deren Dokumentation, viele rechtliche Fallstricke bietet.

Abschließend zeigte Joachim Birke, Oberstudienrat an der Alice-

Salomon-Schule Hannover und Vorsitzender eines Prüfungsaus-schusses, die Chancen durch Umstrukturierungen im Prüfungswe-sen am Beispiel des Bereiches Niedersachsen auf. Neben der Koor-dinierung und Evaluierung im Bereich der Prüfungsaufgaben und der Prüfungsergebnisse sowie der Vorbereitung von Prüflingen und Prüfern gab er einen Ausblick auf die beabsichtigte EDV-ge-stützte Dokumentation und Auswertung von Prüfungen durch den Einsatz digitaler Medien mit einer entsprechenden Software, die sich bereits als Beta-Version in der Erprobungsphase befindet.

Aus Sicht des VDZI ist es wichtig, den Prüfungsausschüssen in al-len Prüfungsfragen Hilfestellungen aus rechtlicher Sicht zu gege-ben und größtmögliche Unterstützung bei der Durchführung von Prüfungen anzubieten.

Die Veranstaltung wurde von den rund 30 Teilnehmern insgesamt positiv aufgenommen und soll wunschgemäß, so der allgemeine Tenor, in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Weitere Bilder der Veranstaltug finden Sie unter: www.vdzi.net/meisterlabor/tagung-pruefungsausschuesse-2016.html

Erfahrungsaustausch der Gesellen-Prüfungsausschüsse

Mit Interesse verfolgen die Teilnehmer die Ausführungen von Dr. Carl-Michael Vogt (oben rechts) und Joachim Birke (unten rechts).

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Nano - eine neue Gefahr für Mitarbeiter im Dentallabor?Die besondere Verantwortung der LaborleiterEin erster Zwischenbericht von Jürgen Schwichtenberg und Werner Hebendanz

Nanomaterialien sind vom Gesetzgeber den Gefahrstoffen zugeordnet worden. Die Gefahrstoffverordnung fordert in § 7 Grundpflichten: „Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind.“

Und hier zeigt sich das Problem auch für unsere Branche: Wie soll der Zahntechnikermeister eine Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit dem Gefahrstoff Nanomaterialien erstellen, wenn er gar nicht weiß, in welchen zahntechnischen Materialien Nanopartikel vorhanden sind?

Jürgen SchwichtenbergVDZI-Ehrenpräsident, stellv. Obermeister der Innung Nieder-sachsen-Bremen, Mitglied in Gremien des DIN-Normenaus-schuss Dental.

Werner Hebendanzstellv. Obermeister der Innung Dres-den-Leipzig,Mitglied in Gremien des DIN-Normenaus-schuss Dental.

Nanomaterialien

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Um dies näher zu beleuchten, beschäftigt sich seit November 2015 ein Arbeitskreis beim VDZI mit diesem Thema. Schnell ist klar geworden, dass es eine rechtsverbindliche Defini-

tion des Begriffs Nanomaterial nicht gibt. Die Nano-Kommission (NanoDialog) der Bundesregierung versteht unter dem Begriff der Nanotechnologie verschiedene Verfahren zu Untersuchung, ge-zielten Herstellung und Anwendung von Prozessen, Strukturen, Systemen, die in mindestens einer Dimension unterhalb von 100 Nanometern (1 nm = 10-9) liegen. Ein Nanometer (nm) entspricht einem Milliardstel Meter und damit ungefähr dem Zehnfachen der Größe eines Atoms. Strukturen dieser Größe werden als nanoska-lig bezeichnet. Um sich diese Größenordnung besser vorstellen zu können, hier noch zwei Beispiele: ein Virus hat etwa die Größe von 100 nm; ein Nanometer verhält sich zum Meter wie eine Haselnuss zur Erdkugel.

Das Interessante an diesen sehr feinen Partikeln ist, dass sie oft völlig neue Eigenschaften haben, was von vielen als die Schlüs-seltechnologie des 21. Jahrhunderts angesehen wird. Diese neuen Eigenschaften zeigen sich unter anderem in einem veränderten Verhalten in Bezug auf Farbe, Transparenz, Härte und elektrische Leitfähigkeit. Durch die Kleinteiligkeit der Partikel ergibt sich eine deutlich vergrößerte Oberfläche. Damit kommt es zu Änderungen des Schmelz- und Siedepunktes sowie der chemischen Reaktivität.

Unter den Produkten der Nanotechnologie interessieren aus Sicht des Arbeitsschutzes in erster Linie solche mit Strukturen im Na-nomaßstab, welche als einzelne Teilchen vorliegen oder unter Arbeitsplatzbedingungen freigesetzt werden können, was Ein-wirkungen auf den Menschen wahrscheinlicher macht. So ist die Frage zu klären, ob vorhandene Partikel in zahntechnischen Mate-rialien, die in den Stoff eingebunden sind, durch die Bearbeitung des Werkstücks freigesetzt und damit inhalativ vom Mitarbeiter aufgenommen werden können.

Wie bei allen anderen chemischen Stoffen gelten die durch die REACH-Verordnung gestellten Anforderungen auch für Nano-materialien. Demgemäß haben Hersteller und Importeure von Stoffen und Zubereitungen den Anwendern sicherheitsrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen und Pflichten zum Infor-mationstransfer entlang der Lieferkette zu beachten. Das zentrale Instrument dieser Kommunikation ist das Sicherheitsdatenblatt. Erfahrungsgemäß sind Sicherheitsdatenblätter zu Nanopartikeln oder nanopartikelhaltigen Produkten aber gegenwärtig teilweise lückenhaft. Sich ausschließlich auf das Sicherheitsdatenblatt zu verlassen, kann daher zu unvollständigen Schutzmaßnahmen füh-ren. Deshalb haben wir im VDZI-Arbeitskreis Nano begonnen, uns direkt mit den Lieferanten in Verbindung zu setzen. Die Antworten stehen noch aus.

Zu den gesundheitlichen Folgen beim Einsatz von Nanopartikeln ist die Forschung noch am Anfang. In Tierversuchen wurden Ent-zündungsreaktionen im Bereich der Atemwege und der Lungen-bläschen durch Nanopartikel dokumentiert. Zudem sind tierex-perimentell auch Lungenfibrosen (Bindegewebsvermehrung der Lunge) nach Exposition gegenüber Nanopartikeln gezeigt worden. Aus der Umweltmedizin ist eine Assoziation zwischen der Exposi-tion mit feinen und ultrafeinen Partikeln und Entzündungsreakti-onen im Bereich der Schleimhäute der Nase, der unteren Atem-wege und der Lungenbläschen bekannt. Asthma kann ungünstig beeinflusst und eine Allergieneigung erhöht werden. Ob es sich

dabei um einen kausalen Zusammenhang handelt und inwiefern diese Erkenntnisse auf Nanopartikel übertragen werden können, ist Gegenstand intensiver Forschung.

Da wir aus unserer Sicht eine Gefährdung der Mitarbeiter nach jetziger Einschätzung nicht ausschließen können, raten wir zum Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung. Das Institut für Ar-beitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat in seiner Veröffentlichung 0233 im Februar 2013 zu Atemschutz gegenüber ultrafeinen Partikeln festgestellt, dass mit Glasfaser-filtern verschiedener Filterklassen (P1, P2, P3) in allen drei Leis-tungsstufen die jeweiligen Anforderungen europäischer Normen an den Durchlassgrad sicher eingehalten werden. Wir raten daher zum Tragen der PSA vor allem bei diesen Tätigkeiten: Schleifen von Keramik und Kompositen, Ausarbeiten von Nichtedelmetalllegie-rungen (Kronen und MOG).

Dies ist ein erster Zwischenbericht – nach weiteren Erkenntnissen werden wir neu informieren.

Nanomaterialien

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat in seiner Veröffentlichung 0233 im Februar 2013 zu Atemschutz gegenüber ultrafeinen Partikeln festgestellt, dass mit Glasfaserfiltern verschiede-ner Filterklassen (P1, P2, P3) in allen drei Leistungsstufen die jeweiligen Anforderungen europäischer Normen an den Durchlassgrad sicher eingehalten werden.

Foto: IFA (2013)

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Zahntechnischer Nachwuchs feierlich freigesprochenIm Frühjahr werden die neuen Gesellinnen und Gesellen nach erfolgreicher Ausbildung von den Zahntechniker-Innugen freigesprochen. Zahntechnik TELESKOP hat einige Impressionen gesammelt.

Ausbildung

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Lohnerhebung 2015

Seit mehr als 25 Jahren erhebt der VDZI im Rahmen seiner Lohnerhebung umfangreiche Daten zu den Löhnen und Ge-hältern im Zahntechniker-Handwerk. Die Auswertungen zur

Lohn- und Gehaltsentwicklung im Zahntechniker-Handwerk wer-den von den Innungsbetrieben stark nachgefragt.

Mit der jährlich erscheinenden Auswertung bietet der VDZI Be-triebsinhabern hochinformative Informationen für die betriebliche Praxis, zum Beispiel zur marktgerechten Lohn- und Gehaltsfindung und zur grundlegenden Einordnung des eigenen Lohnniveaus im Vergleich zum Branchenschnitt. Die Zahlen geben Auskunft über die durchschnittliche Lohnhöhe, aufgeteilt nach Arbeitsbereichen sowie für Meister, Hilfskräfte und kaufmännische Angestellte.

Die Bezahlung von Weihnachts- beziehungsweise Urlaubsgeld wird ebenso thematisiert wie die Gewährung weiterer Sonder- und Sozialleistungen. Die Erkenntnisse über die Lohn- und Gehaltsent-wicklung im Zahntechniker-Handwerk bilden für den VDZI und die Innungen eine sehr wichtige Grundlage für die berufspolitische Arbeit bei den Gesprächen mit der Politik und den Verhandlungen mit den Krankenkassen.

Der VDZI ruft daher alle zahntechnischen Labore auf, an der Er-hebung teilzunehmen. Den Erhebungsbogen zum Herausnehmen finden Sie auf den folgenden Seiten. Das letzte Rücksendedatum für die Lohnerhebung ist der 15. Juli 2016.

Leichte Verbesserung des durchschnittlichen Lohnniveaus in 2014Für das Jahr 2014 zeigen die Ergebnisse der VDZI-Lohnerhebung einen leichten Anstieg der Werte für die durchschnittlichen Brut-tomonatslöhne um knapp 2,0 Prozent.

Bei der Interpretation des Ergebnisses muss beachtet werden, dass der Anstieg nicht notwendigerweise nur durch Erhöhungen der Gehälter verursacht wurde. Änderungen der Qualifikations-struktur aller Beschäftigten, etwa durch Entlassungen unterdurch-schnittlich verdienender Beschäftigter oder durch Einstellungen überdurchschnittlich verdienender Zahntechniker, führen bei-spielsweise zu einer Absenkung bzw. Erhöhung des statistischen Durchschnittsgehalt allein aus Gründen der Veränderung der Be-schäftigtenstruktur.

Die Gehaltssteigerung liegt zwar über der Inflationsrate im Jahr 2014 (+ 0,9 %) jedoch unterhalb der generellen Entwicklung der Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) in Deutschland, die sich um +2,3 Prozent veränderten.

Bei Fragen zur Lohnerhebung steht Ihnen Patrick Hartmann beim VDZI zur Verfügung: Tel.: 069 66 55 86 10 E-Mail: [email protected]

Lohnerhebung 2015

Lohnerhebung für 2015 - Nehmen Sie an der Umfrage teil!

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Seit mehr als 25 Jahren erhebt der VDZI im Rahmen seiner Lohnerhebung umfangreiche Daten zu den Löhnen und Ge-hältern im Zahntechniker-Handwerk. Die Auswertungen zur

Lohn- und Gehaltsentwicklung im Zahntechniker-Handwerk wer-den von den Innungsbetrieben stark nachgefragt.

Mit der jährlich erscheinenden Auswertung bietet der VDZI Be-triebsinhabern hochinformative Informationen für die betriebliche Praxis, zum Beispiel zur marktgerechten Lohn- und Gehaltsfindung und zur grundlegenden Einordnung des eigenen Lohnniveaus im Vergleich zum Branchenschnitt. Die Zahlen geben Auskunft über die durchschnittliche Lohnhöhe, aufgeteilt nach Arbeitsbereichen sowie für Meister, Hilfskräfte und kaufmännische Angestellte.

Die Bezahlung von Weihnachts- beziehungsweise Urlaubsgeld wird ebenso thematisiert wie die Gewährung weiterer Sonder- und Sozialleistungen. Die Erkenntnisse über die Lohn- und Gehaltsent-wicklung im Zahntechniker-Handwerk bilden für den VDZI und die Innungen eine sehr wichtige Grundlage für die berufspolitische Arbeit bei den Gesprächen mit der Politik und den Verhandlungen mit den Krankenkassen.

Der VDZI ruft daher alle zahntechnischen Labore auf, an der Er-hebung teilzunehmen. Den Erhebungsbogen zum Herausnehmen finden Sie auf den folgenden Seiten. Das letzte Rücksendedatum für die Lohnerhebung ist der 15. Juli 2016.

Leichte Verbesserung des durchschnittlichen Lohnniveaus in 2014Für das Jahr 2014 zeigen die Ergebnisse der VDZI-Lohnerhebung einen leichten Anstieg der Werte für die durchschnittlichen Brut-tomonatslöhne um knapp 2,0 Prozent.

Bei der Interpretation des Ergebnisses muss beachtet werden, dass der Anstieg nicht notwendigerweise nur durch Erhöhungen der Gehälter verursacht wurde. Änderungen der Qualifikations-struktur aller Beschäftigten, etwa durch Entlassungen unterdurch-schnittlich verdienender Beschäftigter oder durch Einstellungen überdurchschnittlich verdienender Zahntechniker, führen bei-spielsweise zu einer Absenkung bzw. Erhöhung des statistischen Durchschnittsgehalt allein aus Gründen der Veränderung der Be-schäftigtenstruktur.

Die Gehaltssteigerung liegt zwar über der Inflationsrate im Jahr 2014 (+ 0,9 %) jedoch unterhalb der generellen Entwicklung der Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) in Deutschland, die sich um +2,3 Prozent veränderten.

Bei Fragen zur Lohnerhebung steht Ihnen Patrick Hartmann beim VDZI zur Verfügung: Tel.: 069 66 55 86 10 E-Mail: [email protected]

Lohnerhebung 2015

Lohnerhebung für 2015 - Nehmen Sie an der Umfrage teil!

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Angestellte, gelernte Zahntechniker und gleichzusetzende Mitarbeiter

Hilfskräfte (Gipser, Einbetter usw.)

Nicht produktiv tätige Kräfte

Angestellte ZTM (z. B. Laborleiter/ Betriebsleiter)

Angestellte Geschäftsführer und Büropersonal

Boten und Packer (Hilfskräfte)

Sonstige Hilfskräfte

Auszubildende

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Lohn-Erhebung des VDZI - 2015

Innung:

Bearbeiter/Telefon:

Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Geschäftsstelle Frankfurt am Main Herrn Dipl.-Kaufmann Patrick Hartmann Gerbermühlstraße 9

60594 Frankfurt am Main

1. Personalstruktur

a. Inhaber Hier: Anzahl der Inhaber (Einzelunternehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer). Ggfs. bitte die Verteilung der Arbeitszeit angeben (z.B. 50%/50%).

b. Anzahl der Beschäftigten ohne Inhaber

Produktive Kräfte

Angestellte ZTM in Produktion

c. Arbeitszeit (in Stunden) Durchschnittliche, vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitkräfte

Produktiv

Letztes Rücksendedatum: 15. Juli 2016

Nicht produktiv

Vollzeitkräfte Teilzeitkräfte

Bitte ausfüllen und zurückfaxen an VDZI: 069-665586-34

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Abteilung/Bereich

Nur Bruttolöhne/-gehälter der Vollzeitbeschäftigten angeben. Ohne vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber, Gewinn- und Umsatzprämien usw.

Anzahl der Mitarbeiter Von Euro bis Euro

Technikergehalt im 1. Gesellenjahr

Kunststoffabteilung bzw. -bereich Techniker im 2. Gesellenjahr Techniker im 3. Gesellenjahr Techniker im 4. Gesellenjahr Techniker im 5. Gesellenjahr Techniker im 6. Gesellenjahr Techniker im 7. Gesellenjahr Techniker älter als 7. Gesellenjahr

Modellgussabteilung bzw. -bereich Techniker im 2. Gesellenjahr Techniker im 3. Gesellenjahr Techniker im 4. Gesellenjahr Techniker im 5. Gesellenjahr Techniker im 6. Gesellenjahr Techniker im 7. Gesellenjahr Techniker älter als 7. Gesellenjahr

Edelmetall- und Keramikabteilung/-bereich Techniker im 2. Gesellenjahr Techniker im 3. Gesellenjahr Techniker im 4. Gesellenjahr Techniker im 5. Gesellenjahr Techniker im 6. Gesellenjahr Techniker im 7. Gesellenjahr Techniker älter als 7. Gesellenjahr

Allroundtechniker Techniker bis 2. Gesellenjahr Techniker bis 4. Gesellenjahr Techniker älter als 4. Gesellenjahr

Zahntechnische Hilfskräfte Hilfskräfte im 1. Berufsjahr Hilfskräfte im 2. Berufsjahr Hilfskräfte im 3. Berufsjahr Hilfskräfte im 4. Berufsjahr Hilfskräfte ab 5. Berufsjahr

Angestellte Zahntechnikermeister - in der Produktion tätig - nicht in der Produktion tätig

(Laborleiter/Betriebsleiter)(ohne Gesellschafter-Geschäftsführer)

Leitende Angestellte (z.B. kaufm. Geschäftsführer) (ohne Gesellschafter-Geschäftsführer)

Kaufmännische Angestellte Sachbearbeitung (z. B. Buchhaltung, Faktura)

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2. Monatslohn/Gehalt

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Vertraglich vereinbarter Urlaubsanspruch

- Krankheitstage (auch Arztbesuche) - Sonstige Ausfallzeiten (z. B. Mutterschutz)

(ohne Schulbesuche der Auszubildenden)

von

ja

von %

ja

von %

Urlaubsanspruch 2015

bis

ja nein

ja

ja nein

Ausfalltage 2015

Bitte ausfüllen und zurückfaxen an VDZI: 069-665586-34

nein

bis %

nein

bis %

nein

Arbeitstage

3. Urlaub in Arbeitstagen

4. Freiwillige Sozialleistungen

5. Ausfallzeiten

Zusätzliches Urlaubsgeld

Wird ein zusätzliches Urlaubsgeld gezahlt? (über die Lohnzahlung hinaus)

Wenn ja, in welcher Höhe? (ohne Azubis und Teilzeitkräfte; in % vom monatlichen Bruttogehalt)

Zusätzliches Weihnachtsgeld

Wird ein zusätzliches Weihnachtsgeld gezahlt?

Wenn ja, in welcher Höhe? (ohne Azubis und Teilzeitkräfte; in % vom monatlichen Bruttogehalt)

Sonstige Sonderzahlungen Leisten Sie sonstige Zahlungen:

- zusätzlicher Monatslohn/z.B. 13. Monatsgehalt (nicht Weihnachts- oder Urlaubsgeld)

- Gewinnprämien

- Umsatzprämien

- Treuprämien - Sonstige Prämien

Vermögenswirksame Leistungen

Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz?

Sonstige Sozialleistungen

Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich: - Fahrtkosten-Pauschalen, -zuschüsse oder -übernahmen

- Essensgeldzuschüsse

- Berufskleidungszuschüsse

- Sonstige freiwillige Zuwendungen (z.B. bei Jubiläen, Hochzeiten, Geburtstagen - Geldzuwendungen bzw. Geschenke)

Haben Sie für Ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersvor-sorge abgeschlossen? (hierzu gehören Pensionszusagen + evtl. Direktversicherungsverträge)

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Nachrichten aus den Innungen Zahntechniker-Innung im Regierungsbezirk Arnsberg --- Zahntechniker-Handwerk Baden - Die Innung--- Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg --- Zahntechniker-Innung Dresden-Leipzig --- Zahntechniker-Innung für den Regierungsbezirk Düsseldorf --- Zahntechniker-Innung Hamburg und Schleswig-Holstein --- Zahntechniker-Innung für den Regierungsbezirk Kassel --- Zahntechni-ker-Innung Köln --- Zahntechniker-Innung Mecklenburg-Vorpommern --- Zahntechniker-Innung Münster --- Zahntechniker-Innung Niedersachsen-Bremen --- Zahntechniker-Innung Nordbayern K.d.ö.R. --- Zahntechniker-Innung Ostwestfalen-Lippe --- Zahntechniker-Innung für das Saarland --- Zahntechniker-Innung des Landes Sachsen-Anhalt --- Südbayerische Zahntechniker-Innung --- Zahntechniker-Innung Westsachsen --- Zahntechniker-Innung Württemberg

Aus den Innungen

i Innung des Zahntechniker-Handwerks Nordbayern Tel: 0911 / 926700 www.nbzi.de

Die Nordbayerische Zahntechniker-Innung (NBZI) war Anfang März mit einem Stand auf der Informations- und Vermittlungsbörse im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit in Nürnberg. Die Schülerinnen und Schüler der siebten bis neunten Klassen zeigten ein reges Interesse am Beruf des Zahntechnikers und den Informationen der NBZI.

Großen Anklang fand der Formenwettbewerb: Hier mussten 28 Gips-zähne nach Vorbild auf Zeit, und möglichst richtig, platziert werden. So konnte konnte die Innung die Schülerinnen und Schüler auf die un-terschiedlichen Zahnformen aufmerksam machen.

Innungslabor stellt zahntechnischen Beruf auf IHM vorZahntechniker René Aumüller und die Azubis Sara und Sandra aus der Reger Zahntechnik stellten auf der Internationalen Handwerks-

messe (IHM) in München den Beruf des Zahntechnikers vor. Viele Schulklassen, aber auch Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern nutzten den ganzen Tag die besondere Möglichkeit der Informa-tion. In verschiedenen Übungen konnte die jungen Besucher ihr Verständnis vom menschlichen Gebiss und ihre Fingerfertigkeit unter Beweis stellen.

Am Stand "Young Generation - Macher gesucht" machte sich auch VDZI-Präsident Breuer ein Bild von der Präsentation des zahntech-nischen Berufs in der Sonder- und Aktionsschau "YoungGenerati-on – Nimm deine Zukunft in die Hände".

Schülerinnen und Schüler machen sich ein Bild vom zahntechnischen Beruf

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Aus den Innungen

Innung Württemberg auf AusbildungsmessenDie Zahntechniker-Innung Württemberg (ZIW) war in diesem Jahr wieder auf der Ausbildungsmesse des Stuttgarter Hand-werks “HANDS UP” im Stuttgarter Rathaus statt.

An zwei Tagen kamen sowohl Schulklassen, als auch Eltern mit ihren Kindern an den ZIW-Stand, um sich über den zahntechni-schen Beruf zu informieren.

Die gezielte Ansprache von Schülerinnen und Schülern ist eine wichtige Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit für den zahntech-nischen Beruf der ZIW.Insgesamt war die Innung im Frühjahr auf vier Ausbildungsmessen vertreten.

i Zahntechniker-Innung WürttembergTel.: 0711 / 16 22 15 0 www.ziw.de

i Zahntechniker-Innung Ostwestfalen-Lippe Tel: 0521 / 58009-0 www.zti-owl.de

Silberne JubiläenEine größere Zahl von Mitgliedsbetrieben der Innung Ostwestfa-len-Lippe konnte das 25-jährige Meister- bzw. Betriebsjubiläum feiern. Im Rahmen der Innungsversammlung wurden durch Über-reichung einer Urkunde zum 25-jährigen Meisterjubiläum Corneli-us Reichert und Eckhardt Hempel sowie zum 25-jährigen Betriebs-jubiläum Volker Rosenberger und Peter Wuttke, Labor Les Dents, geehrt.

Abrechnungsseminar hervorragend besuchtSehr gut besucht war das letzte Abrechnungsseminar der Zahn-techniker-Innung Ostwestfalen-Lippe in Bielefeld. Reinhold Haß erläuterte eine breite Palette wichtiger Abrechnungsfaktoren. Da-bei ging es neben dem Grundwissen zum BEL II und der Abgren-zung bzw. Verbindung zur BEB um viele spezielle Tipps für die Pra-xis der betrieblichen Abrechnung. Obermeister Rosenberger: „Die 4 Stunden Abrechnung waren ein echter Gang durch die Praxis der Abrechnung mit vielen kleinen Alltagstipps.“

2 7 TELESKOP 02-2016

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Aus- und Fortbildung mit moderner TechnologieDas Institut des Zahntechnikerhandwerks in Niedersachsen e.V eröffnet hochmodernen Multifunktionsraum

Nach über 40 Jahren mussten die Möbel im Instituts des Zahn-technikerhandwerks in Niedersachsen e.V. (IZN e.V.) in Garbsen bei Hannover ausgetauscht werden. Jens Diedrich, Geschäftsfüh-rer des IZN e.V., startete eine Ausschreibung, um passende Möbel für einen Raum zu finden, der auf die Zukunft des Zahntechni-ker-Handwerks ausgerichtet und multifunktional sein sollte. Die Umsetzung wurde schließlich der Firma Pluradent überlassen, was sich als hervorragende Wahl herausstellte.

„Im IZN e.V. findet ein umfangreiches und vielschichtiges Fort- und Ausbildungsprogramm statt. Es finden einerseits CAD/CAM-Kurse mit mindestens zwölf Teilnehmern statt, andererseits müssen aber auch vierundzwanzig Meisterschüler Platz finden. Obendrein sol-len auch noch normale zahntechnische Fortbildungen stattfinden, das bedeutet, dass mindestens zwölf Technikerplätze implemen-tiert werden mussten,“ erklärt Geschäftsführer Jens Diedrich die Schwierigkeiten der Planung.

Wie kann so ein Raum aussehen? Zusammen mit dem Vorstand und Dirk Müller von der Firma Pluradent wurde überlegt, geplant, organisiert und schließlich auch umgesetzt.

Von dem Ergebnis zeigt sich Jens Diedrich begeistert: „Es eröffnen sich unglaublich viele Möglichkeiten, wie der Raum genutzt wer-den kann. Ich bin gespannt auf die Reaktion der Auszubildenden.“ Die Azubis sind echte Pioniere. Sie sind die ersten, die in diesen tollen neuen Räumlichkeiten gleichzeitig an zwölf Rechnern auf Dentalprogrammen geschult werden. Immer unter den prüfenden Augen des Referenten.

Mit Hilfe des neuen Multifunktionsraums ist das IZN e.V. sehr gut aufgestellt für die Herausforderungen der zahntechnischen Zu-kunft.

„Ein besonderer Dank meinerseits geht an unseren Vorstand, der in der Vorbereitung immer hinter mir gestanden hat, um unser ge-meinsames Projekt zu verwirklichen. Danke für das in mich gesetz-te Vertrauen,“ freut sich Jens Diedrich. „Ein weiterer Dank geht an meine Kollegen im IZN e.V., die mir in der notwendigen Planung und Vorbereitung immer wieder den Rücken freigehalten haben.“

Aus den Innungen

i Zahntechniker-Innung Niedersachsen-Bremen Tel: 0511 / 35395908 www.zinb.de

Im IZN e.V. findet ein umfangreiches und vielschichtiges Fort- und Ausbildungsprogramm statt. Es finden einerseits CAD/CAM-Kurse mit mindestens zwölf Teilnehmern statt, andererseits müssen aber auch vierundzwanzig Meisterschüler Platz finden.

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Aus den Innungen

Hohe Motivation der Azubis in der ÜLU CAD/CAMEin Erfahrungsbericht der Zahntechniker-Innung Südbayern

Bereits mit der Fertigstellung der neuen Laborräume der „Akade-mie Zahntechnik“ im Bildungszentrum der Handwerkskammer für München und Oberbayern im Frühjahr 2011 wurde der Grundstein für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) CAD/CAM gelegt. Die SZI Akademie Zahntechnik ist sowohl technisch wie auch optisch sehr gelungen und zweifelsfrei das Aushängeschild unserer Innung.

Insgesamt 21 voll ausgestattete Arbeitsplätze, die sich in kürzes-ter Zeit per Knopfdruck für den Einsatz von der Gesellenprüfung hin zum Einsatz für die ÜLU umwandeln lassen, stehen dem an-gehenden Zahntechnikernachwuchs zur Verfügung. Weitere drei Funktionsräume, eine Küchenzeile sowie ein Büro runden die Ge-samtausstattung ab.

Seit Mitte 2012 arbeiten engagierte Kolleginnen und Kollegen aus Mitgliedern und Vorstand daran, dass die ÜLU bereits ab dem ers-ten Tag ein voller Erfolg werden konnte. Die Referenten, die alle er-fahrene Profis in der Anwendung und Herstellung von Zahnersatz mittels CAD/CAM-Technologie sind, nutzen die von der Innung angebotenen Fortbildungen, unterstützt von den beiden Geräte-ausstattern, um den Auszubildenden weit mehr bieten zu können, als die bloße Anwendung der CAD/CAM-Technologie im Labor.

Federführend bei der Erarbeitung des Unterrichtsplans sowie der Ausarbeitung der Theorieteile stand der Innung Josef Schweiger, zahntechnischer Laborleiter der Poliklinik für zahnärztliche Pro-thetik des Klinikums der Ludwig-Maximilian Universität München zur Verfügung.

Ziel aller Referentinnen und Referenten war es von Anfang an, eine anspruchsvolle Fortbildung zu erarbeiten, die weit über das Pflichtprogramm hinausgeht und die junge Menschen begeistern soll für eine Zukunft im Zahntechniker-Handwerk.

Auch mit Beginn der dritten ÜLU-Saison werden die Referentinnen und Referenten sowie der Vorstand Inhalt und Ablauf permanent hinterfragen, fortentwickeln und einzelne Module überarbeiten, um diese eine Woche ÜLU zu einem Erlebnis werden zu lassen.

Überrascht sind die Referentinnen und Referenten insbesondere von der hohen Motivation der Auszubildenden, was sich regelmä-ßig in den guten bis sehr guten Bewertungen des Unterrichtsni-veaus und der Referenten niederschlägt.

Wichtigster Baustein und Garant für eine erfolgreiche Umsetzung der ÜLU CAD/CAM sind die Referenten. Neben ihrer Berufspraxis, ihrer Erfahrung im Um-gang mit der CAD/CAM-Technologie, sind sie über-zeugt von der Notwendigkeit der Durchführung der ÜLU, um den Zahntechnikernachwuchs bestens für die Zukunft vorzubereiten. Die Referenten in der Rei-henfolge des Gruppenbildes v.l.: Josef Schweiger (1), Wolfgang Häusler (2), Christian Schmid (3), Andreas Ell (4), Heidi Breiteneicher (5), Michael Nowak (6) und Peter Adler (7).

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i Südbayerische Zahntechniker-Innung Tel: 089 599906-01www.szi.de

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Internationale Handwerksmesse

Die Digitalisierung im Handwerk stand im Mittel-punkt der Internationalen Handwerksmesse 2016

Botschaften von der IHM in München: +++ Digitalisierung ist im Handwerk längst angekommen +++ Einsatz in Produktion und vermehrt auch auf den Feldern Instandhaltung, Dispositionsstrategien, Auftragsabwicklung, oder der Online-Darstellung der handwerklichen Leistungen +++ Computertechnik hat längst flächende-ckend Einzug in die Gesundheitshandwerke gehalten +++ Zahntechniker im deutschen Vergleich ganz weit vorne in Bezug auf den Einsatz digitaler Technologien +++ Fach- und Expertenwissen der Meister und ausge-bildeten Fachkräfte weiter zentrale Säule +++ Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft betonen: „Digitale Kompetenz muss als Schlüsselqualifikation begriffen und umfassend vermittelt werden – in Schulen, in Hoch-schulen und in beruflicher Aus- und Weiterbildung“ +++ Kompetenzzentrum Digitales Handwerk vorgestellt

Internationale Handwerksmesse

VDZI-Präsident Uwe Breuer machte sich auf der IHM ein Bild von den gezeigten digitalen Technologien.Die zahntechnischen Meisterlabore sind traditionell innovationsfreudig, wodurch neue Technologien etwa aus dem Bereich CAD/CAM oder 3D-Druck in der Regel in der Praxis erprobt werden und schnell zur Anwendung kommen.

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Internationale Handwerksmesse

Anlässlich der Eröffnungsveranstaltung der Internationalen Handwerksmesse machte Georg Schlagbauer, Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, deutlich,

dass die Digitalisierung mittlerweile nicht mehr aus den Unterneh-men des Handwerks wegzudenken sei. „Digitalisierung ist ein Me-gatrend, den wir im Handwerk von der Spitze mitgestalten. Hier kommt es für die Betriebe darauf an, wie schnell und wirksam sie sich gegenüber den technologischen Möglichkeiten positionieren“, so Schlagbauer. Dies betreffe nicht nur die handwerkliche Produk-tion, sondern auch die Buchhaltung und die Auftragsabwicklung. Bei alledem dürfe allerdings nicht vergessen werden, dass die Menschen die Basis in den vielen familiengeführten mittelständi-schen Betrieben sind.

Exemplarisch für den digitalen Wandel wurden ein Tischlerbetrieb und ein Modell- und Formenbauunternehmen vorgestellt. Beiden ist es gelungen, die Prozesse im Unternehmen durch die digitalen Technologien zu optimieren. So sichert in der Tischlerei Eigenstet-ter in Rehna, Mecklenburg-Vorpommern, ein modernes Roboter-fräszentrum die Einzelanfertigung von hochwertigen Holzproduk-ten. So lassen sich mehrfach gekrümmte Holzmöbel wirtschaftlich fertigen, die zuvor mit herkömmlichen handwerklichen Verfahren gar nicht beziehungsweise nur mit unverhältnismäßig hohem Auf-wand zu realisieren waren. In der Schröter Modell- und Formen-bau GmbH können mit einem 5-Achs-Hochgeschwindigkeits-Por-talfräszentrum bis zu 7000 mm lange, 3500 mm breite und 2500 mm hohe Modelle am Stück gefräst werden. Mit neuesten Fräs- und Messtechnologien werden Designmodelle und Prototypen für rund 300 Industrie-Kunden gerfertigt.

Im Gespräch mit beiden Unternehmern, strich der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, heraus, dass im Maler- und Lackiererhandwerk bei-spielsweise das gesamte Aufmaß von Wänden mittlerweile mit dem Tablet und einem speziellen Programm erfolge. In der Schnitt-stelle zur Verwaltungssoftware ließen sich maßgerechte Angebote noch am selben Tag erstellen und verschicken.

Im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion hoben Hand-werkspräsident Hans Peter Wollseifer, der bayerische Ministerprä-sident Horst Seehofer und Iris Gleicke, parlamentarische Staats-sekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, die Pionierarbeit des Handwerks in Sachen Digitalisierung des Mittelstands hervor. Alle Beteiligten betonten bei aller Euphorie über die neuen tech-nologischen Möglichkeiten, dass die Basis für die handwerklichen Leistungen nach wie vor die gut ausgebildeten Fachkräfte in den mittelständischen Unternehmen des Handwerks seien.

Sonderschauen zum Thema DigitalisierungAuf der diesjährigen IHM wurden in diversen Hallen und Son-derschauen die vielfältigen Möglichkeiten digitaler Technologi-en gezeigt. Auf vielen Baustellen scheinen Smartphone, Laser und Laptop den klassischen Zollstock und das handgeschrieben Aufmaß zu ersetzen. Mittlerweile verwenden Dachdeckerbetrie-be Video-Drohnen bei der Inspektion von Dächern oder Tischler und Schreiner setzen auf CNC-Fräsmaschinen für die Herstellung von Einzelteilen, zum Beispiel bei der Herstellung handgefertigter E-Gitarren. Das Elektrohandwerk vernetzt ein Smart Home, in dem sich elektrische Geräte mobil über das Smartphone oder das Tab-let steuern lassen oder Kraftfahrzeugmechatroniker kümmern sich um den Bordcomputer im Auto.

Ein weiterer Einsatz von digitalen Technologien findet sich auf originelle Weise im Bereich der Herstellung von komplexen Or-gelsystemen. Ein Orgelbauer setzt auf ein System, mit dem sich kundenspezifische Hardwarekomponenten als Steuereinheit des gesamten Orgelsystems einsetzen lassen. So können unterschied-liche und voneinander abgegrenzte Organisten angelegt werden, die ihre eigenen Speicherbereiche haben. Auch Magnete, Crescen-do und Schweller können kalibriert werden. Bedient wird das Sys-tem über einen Touchscreen.

Die Computertechnik hat längst flächendeckend Einzug in die Ge-sundheitshandwerke gehalten. Bei der Orthopädie-Schuhtechnik erlaubt die System-Druckmessung genaues ein Messen der me-dizinisch festgestellten, anatomischen Abweichungen und präzi-ses Umsetzen der ärztlichen Vorgaben. Augenoptiker nutzen bei-spielsweise ein Tablet und die passende Software für die Beratung ihrer Kunden.

Internationale Handwerksmesse

Bild oben: Bundeskanzlerin Merkel macht sich beim Mes-serundgang ein Bild vom Einsatz digitaler Technologien im Handwerk. In mehreren Sonderschauen wurden Beispiel von Fräs- und Messtechnologien gezeigt.

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Zahntechniker nutzen digitale TechnologienGanz weit vorne sind im deutschen Vergleich die Zahntechniker in Bezug auf den Einsatz digitaler Technologien – seien es Kom-munikations- oder Fertigungstechnologien. Die Meisterlabore sind traditionell innovationsfreudig, wodurch neue Technologien etwa aus dem Bereich CAD/CAM oder 3D-Druck in der Praxis erprobt werden und schnell zur Anwendung kommen. Neben computer-gesteuerten Fertigungsmethoden sind es vor allem Arbeitsberei-che wie die Organisation und Koordination betrieblicher Prozesse sowie Kundengewinnung, Kontaktpflege und Marketing, die von den rasanten Entwicklungen moderner Software stark profitieren können und gleichzeitig fortwährend herausgefordert werden. Po-tenzial und Ausbaubedarf kann im zahntechnischen Bereich vor allem bei der zwischenbetrieblichen Arbeitsteilung und Kooperati-onen gesehen werden. Diese stärke die Produktivität des einzelnen Betriebes und können anschaffungsintensive Maschinen optimal auslasten, ohne dass die persönliche und fachlich enge Zusam-menarbeit in allen Fragen der Zahntechnik mit dem Zahnarzt be-einträchtigt wird.

Internet wird für Betriebe und Kunden immer wichtigerDigitalisierung betrifft aber nicht nur die Produktion: auch das In-ternet und Suchmaschinen zählen dazu. Hier ist es für die Betriebe wichtig, dass sie von potenziellen Kunden gefunden werden bzw. auch als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Anspruchsvolle Kunden erwarten bei ihrer Internetrecherche oftmals schon ein konkretes Angebot, Hintergrundinformationen zum Produkt oder zur Dienstleistung. Auch an das Bestellen über das Internet sind immer mehr Kunden heutzutage schon gewöhnt.

So stehen auch die Kunden, beziehungsweise die Endverbraucher auf der IHM im Fokus. Sie erleben bei ihrem Besuch, wie sie von den dort vorgestellten Produkten profitieren können. Ganz gleich, ob Sandalen, die mit digitaler Unterstützung hergestellt werden und in aller Welt gefragt sind, oder Videobotschaften für Kunden direkt aus der Werkstatt, wo ihr individueller und am 3D-Konfigu-rator selbst designter Tisch entsteht. Kunden können auch selbst zum Gestalter werden, wenn sie am Computer zu Hause Größe und Form ihres neuen Tischs festlegen oder eine neue Wandfarbe aus einer breiten Farbpalette auswählen, bevor diese dann für sie individuell gefertigt bzw. gemischt werden.

Klassisches „Hand“werk verschwindet nichtBeim Gang über die IHM wurde schnell klar, dass bei aller Digitali-sierung das klassische „Hand“werk nicht verschwinden wird. Bei al-len Ausstellern aus den diversen Branchen waren Meister und Aus-zubildende Ansprechpartner zu den gezeigten Technologien. Die Ausbildung ist Fundament des Handwerks. Am Ende sind die Fach- experten für das Endprodukt verantwortlich.

Kompetenzzentrum Digitales Handwerk vorgestelltUm praxisrelevantes Wissen für den Einsatz digitaler Technologi-en zu vermitteln, Betriebe bei der Implementierung digitaler Ge-schäftsprozesse zu unterstützen und ihnen einen Austausch über die diversen Möglichkeiten im digitalen Handwerk 4.0 zu ermögli-chen, wurde auf der IHM der Startschuss für das Kompetenzzent-rum Digitales Handwerk gegegben.

www.digital.hwk-koblenz.de

Internationale Handwerksmesse

Digitale Kompetenz eine SchlüsselqualifikationKompetenz in Händen der Fachexperten: Dies machten auch die Vertreter der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft - Bun-desvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Bundesver-band der Deutschen Industrie, Deutscher Industrie- und Handels-kammertag und Zentralverband des Deutschen Handwerks - über das Thema „Wirtschaft 4.0 – real und digital“ im Gespräch mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf der IHM deutlich.

Eine entscheidende Voraussetzung um die Chancen der Digita-lisierung in Deutschland nutzen zu können, sei die Bildung. „Di-gitale Kompetenz muss als Schlüsselqualifikation begriffen und umfassend vermittelt werden – in Schulen, in Hochschulen und in beruflicher Aus- und Weiterbildung“, so die Verbände in ihrer ge-meinsamen Presseerklärung.

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer machte deutlich: „Die zu-nehmende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ist auch eine große bildungspolitische Herausforderung. Sie beginnt bei der Vermittlung grundlegender Digitalkompetenzen bereits in der Schule und reicht bis zur zeitnahen Einbindung digitaler Inhalte und Methoden in der beruflichen und akademischen Bildung. Hier sind Politik und Wirtschaft gemeinsam gefordert.“i

Fotos: ghm.de

Bild oben: Hans Peter Wollseifer, Präsident des ZDH, und Iris Gleicke, parlamantarische Staatssekretärin beim Bundesmi-nister für Wirtschaft und Energie, haben das Kompetenzzen-trum Digitales Handwerk vorgestellt.Bild unten: Bundeskanzlerin Merkel und die Spitzenverbän-de der Deutschen Wirtschaft sehen digitale Kompetenz als Schlüsselqualifikation.

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Nachrichten

Gesucht: „Erfolgs-faktor-Familie- Geschichte“ Im Handwerk bieten viele Unternehmen familienfreundliche Maßnahmen an. Der Zentralverband des Deutschen Hand-werks (ZDH), das „handwerk magazin“ und das Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ suchen Ihre positiven Beispiele aus der Praxis.

Berichten Sie über Ihre kreativen, inno-vativen, aber vielleicht auch unkompli-zierten Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2016.

Informationen und Bewerbungsunterla-gen stehen online zur Verfügung unter:

www.familienfreundlichkeit- im-handwerk.de

BG ETEM senkt MitgliedsbeitragDie Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) reduziert den Mitgliedsbeitrag für die Eigenumlage um rund 2,5 Prozent. Der Vorstand BG ETEM beschloss in seiner Sitzung im April in Köln den Faktor zur Berechnung der Mitgliedsbeiträge. Da-raus ergibt sich ein durchschnittlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 0,79 Euro je 100 Euro Entgelt. Im Jahr zuvor lag die-ser Wert bei 0,81 Euro.

„Der Mitgliedsbeitrag der Unternehmen ist zum sechsten Mal in Folge gesunken“, freut sich Olaf Petermann, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM. „Gute Präventionsarbeit und gute Re-habilitation von Verletzten und Erkrank-ten“, so Petermann, „zahlen sich lang-fristig aus“.

Weitere Infos: www.bgetem.de

Deutschlands Ausbildungs-Asse gesucht

Sie bilden aus und begeistern Ihre Azu-bis durch Kreativität der Ausbildungs-methoden und hohen persönlichen Ein- satz? Dann haben wir einen Wettbewerb für Sie: Zum 20. Mal wird das „Aus-bildungs-Ass“ in den drei Kategorien „Industrie, Handel, Dienstleistungen“, „Handwerk“ und „Ausbildungsinitiati-ven“ vergeben.

Die Erstplatzierten erhalten je 2.500 Euro, die Zweitplatzierten je 1.500 Euro und die Drittplatzierten je 1.000 Euro. Die Jury freut bis zum 31. Juli 2016 über zahlreiche Einreichungen.

Verliehen wird das Ausbildungs-Ass am 12. Dezember 2016 im Bundesministe- rium für Wirtschaft und Energie.

Bewerbungen sind online möglich unter:www.ausbildungsass.de

Rund 5,2 Millionen Menschenwaren zum 31. Dezember 2014 in Deutschland im Gesundheitswesen tätig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, waren das rund 102.000 oder 2,0 % mehr als Ende 2013. Der positive Beschäftigungstrend der letzten fünf Jahre setzte sich damit auch 2014 weiter fort. Zwischen 2009 und 2014 wuchs die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen um insgesamt 476.000 Personen oder 10,0 Prozent. Zusätzliche Arbeitsplätze gab es 2014 besonders in medizinischen Gesundheitsberufen (+ 58.000 oder + 2,1 %): Hier ist die Beschäftigtenzahl vor allem in den Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege, des Rettungsdienstes und der Geburtshilfe (+ 21.000 oder + 2,0 %), der Arzt- und Praxishilfe (+ 13.000 oder + 2,0 %), der nichtärztlichen Therapie und Heilkunde (+ 9.000 oder + 2,5 %) sowie der Human- und Zahnmedizin (+ 9.000 oder + 2,1 %) gewachsen.

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BEL II-2014

Gemeinsames Rundschreiben zum BEL II - 2014 zur Klarstellung vonAbrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung

GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Berlin, am 29.02.2016

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BEL II-2014

Inhalt

Die Vertragsparteien gemäß § 88 Abs. 1 SGB V haben im Benehmen mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Fragen zur Auslegung der Leistungsinhalte und Abrechenbarkeit einzelner zahntechnischer Leistungen auf der Grundlage praktischer Fälle geklärt. Die nachstehenden Auslegungen sind zwischen GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV einvernehmlich erfolgt.Die Klarstellungen werden nachfolgend dokumentiert.

L-Nr. 001 0 Modell Kann die L-Nr. 001 0 pro Kiefer auch mehr als einmal abgerechnet werden (Planungs- bzw. Kontrollmodell und Arbeitsmodell)?

Die Einleitenden Bestimmungen zum BEL II - 2014 bestimmen in § 1 Punkt 2, dass die zahntechnischen Einzelleistungen nach tatsächlich erbrachter Menge abrechnungsfähig sind, soweit nicht in den Erläuterungen zu den Leistungspositionen etwas Anderes geregelt ist. Die Erläuterungen zur L-Nr. 001 0 enthalten von diesem Grundsatz keine abweichende Regelung. In der Regel wird im Laufe des Herstellungsprozesses eines kieferorthopädi-schen Geräts das Arbeitsmodell soweit beschädigt, dass keine Kontrolle des Geräts auf diesem Modell möglich ist. Dies gilt entsprechend auch für ein Modell, das der Planung des Geräts dient und zu Dokumentationszwecken aufbewahrt werden muss. Unter Beachtung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit können für die Herstellung eines bimaxillären Geräts vier Modelle, für ein monomaxilläres Gerät zwei Modelle abrechenbar sein.

L-Nr. 741 0 Verbindungselemente intermaxillär Ist eine Schraube nach Prof. Sander unter der L-Nr. 741 0 (Verbindungselement) abrechenbar?

In der Erläuterung zum Leistungsinhalt der L-Nr. 741 0 werden beispielhaft und damit nicht abschließend Verbindungselemente aufgeführt. Die Schraube nach Prof. Sander hat durch die ange-brachten Führungssporne den Charakter eines Verbindungs- elements. Ein intermaxilläres Verbindungselement nach der L-Nr. 741 0 kann ein Konfektionsteil sein, individuell hergestellt werden oder es kann ein Konfektionsteil mit einer individuellen Herstellung kombiniert werden.

Die im Zusammenhang mit der Verwendung einer Schraube nach Prof. Sander erforderliche schiefe Ebene im Gegenkiefer ist, gemäß der Erläuterung zur Abrechnung der L-Nr. 703 0 nach L-Nr. 710 0 „Aufbiss“, abrechenbar.

Schiefe Ebene im Gegenkiefer Wie wird eine schiefe Ebene im Gegenkiefer im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorschubdoppelgeräten abgerechnet?

Die im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorschub-doppelgeräten erforderliche schiefe Ebene im Gegenkiefer ist, gemäß der Erläuterung zur Abrechnung der L-Nr. 703 0 nach L-Nr. 710 0 „Aufbiss“, abrechenbar.

L-Nr. 744 0 Metallverbindung Besteht zwischen der Anzahl der abgerechneten Verankerungselemente (L-Nr. 742 0) und der abgerech-neten eingearbeiteten Einzelelemente (L-Nr. 743 0) auf der einen Seite und der abgerechneten Metallverbin-dungen (L-Nr. 744 0) auf der anderen Seite ein zwingen-der Zusammenhang?

Nach den Erläuterungen zur Abrechnung ist die L-Nr. 744 0 „Metallverbindung“ je Verbindungsstelle abrechnungsfä-hig.

Zwischen der Anzahl der berechneten Verankerungsele-mente (L-Nr. 742 0) und der berechneten eingearbeite-ten Einzelelemente (L-Nr. 743 0) sowie der Anzahl der Metallverbindungen (L-Nr. 744 0) besteht kein zwingender Zusammenhang.

Der Verschluss eines Bandes ist ebenfalls nach L-Nr. 744 0 abrechenbar.

BEL II-2014BEL II-2014

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BEL II-2014

L-Nr. 013 0 Modellpaar sockeln Sind bei der Berechnung der L-Nr. 013 0 im Einzelfall auch Materialkosten für die Sockelschalen abrechenbar, wenn Sockelschalen erforderlich sind?

Die Erläuterungen zur Abrechnung enthalten die folgenden Regelungen:

„Die L-Nr. 013 0 ist für kieferorthopädische Dokumentationsmo- delle abrechenbar.“

„Sockelschalen als Konfektionsfertigteile sind abrechenbar, wenn eine Bisslagenfixierung nicht möglich ist.“

Die Materialkosten für eine Kunststoffschale sind nach § 2 Absatz 4 der Einleitenden Bestimmungen gesondert abrechenbar.

Fachlich:Der Einsatz von Kunststoffschalen mit Verbindungsstegen zwi-schen den Kiefermodellen ist insbesondere dann erforderlich, wenn eine Wechselgebissphase vorliegt, die keine eindeutige Bisslagenfixierung zulässt.

L-Nr. 011 1 Modellpaar trimmen Ist die L-Nr. 011 1 (Modellpaar trimmen) neben der L-Nr. 001 0 (Modell) abrechenbar?

Nach den Erläuterungen zur Abrechnung ist L-Nr. 011 1 nur in Verbindung mit KFO-Leistungen abrechenbar. Für dasselbe Modellpaar können die L-Nrn. 011 0 und 013 0 nicht nebeneinander abgerechnet werden.

Fachlich:Das Trimmen eines Modellpaars nach der L-Nr. 011 1 kann bei der Konstruktionsplanung und der Anfertigung der Geräte wegen der okklusionsbezogenen Orientierung erforderlich sein. Die L-Nr. 011 1 ist neben der Herstellung der Modelle nach L-Nr. 001 0 abrechenbar.

L-Nr. 380 5 Auflage gebogen L-Nr. 750 0 Einarmiges H-/A-Element Unter welcher L-Nr. wird im Bereich KFO eine gebogene Auflage abgerechnet?

Die Auflage als gebogenes Abstützelement ist unter der L-Nr. 750 0 abzurechnen, da sie unter der L-Nr. 750 0 benannt ist. Nur Halte- oder Abstützelemente, die nicht in der Erläuterung zum Leistungsinhalt der L-Nrn. 750 0 und 751 0 benannt sind, können nach den L-Nrn. 380 0 oder 381 0 abgerechnet werden.

L-Nr. 710 0 Aufbiss Kann im Zusammenhang mit der Herstellung eines Lückenhal-ters auch ein Aufbiss nach L-Nr. 710 0 abgerechnet werden? Ein Aufbiss ist im Zusammenhang mit einem Lückenhalter abrechenbar, wenn eine eigenständige Indikation für den Aufbiss vorliegt.

Fachlich:Der Lückenhalter dient der Stabilisierung einer Lücke in der Stützzone.

Ein Aufbiss nach L-Nr. 710 0 in Verbindung mit einer Lückenhal-terplatte verhindert eine unerwünschte Elongation eines oder mehrerer Zähne im Gegenkiefer.

L-Nr. 720 0 Schraube einarbeiten Ist die Berechnung der L-Nr. 720 0 Schraube einarbeiten in Verbindung mit einem Lückenhalter möglich?

Das Einarbeiten einer Schraube ist im Zusammenhang mit einem Lückenhalter abrechenbar, wenn eine eigenständige Indikation für das Einarbeiten der Schraube vorliegt.

Fachlich: Der Einbau einer Schraube nach der L-Nr. 720 0 kann bei einer Lückenhalterplatte indiziert sein, um durch das Nachstellen der Schraube die Basis an das natürliche Wachstum anzupassen.

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L-Nr. 722 0 Trennen einer Basis Ist die Berechnung der L-Nr. 722 0 (Trennen einer Basis) auch ohne die gleichzeitige Ansetzung der L-Nrn. 720 0 (Schraube einarbeiten) oder 721 0 (Spezialschraube einarbeiten) möglich? Nach den Erläuterungen zum Leistungsinhalt der L-Nr. 722 0 ist das Trennen einer Basis ohne Schraube abrechenbar.

Die Abrechnungsfähigkeit der L-Nr. 722 0 besteht daher auch, wenn zeitgleich keine Schrauben nach L-Nrn. 720 0 oder 721 0 eingearbeitet werden.

Beispiele: Reparatur oder Unterfütterung unter Verwendung von vorhandenen Schrauben.

L-Nr. 712 1 bei der Behandlung mit Aufbissbehelfen Wie ist die Verarbeitung von Weichkunststoff in Verbindung mit der Herstellung von Aufbissbehelfen abzurechnen?

Ein Aufbissbehelf kann teilweise oder vollständig in Weichkunst-stoff hergestellt werden; gemäß der Erläuterung zum Leistungsin-halt kann die Verarbeitung von Weichkunststoff jedoch nicht nach der L-Nr. 712 1 abgerechnet werden.

Die Verarbeitung von Weichkunststoff bei der Herstellung eines Aufbissbehelfs ist nach L-Nr. 382 1 abrechenbar.

Abrechnung einer Apparatur zur Gaumennahterweiterung (GNE) Sind für die Herstellung einer Apparatur zur Gaumennater- weiterung auch die L-Nrn. 701 0, 721 0 und 722 0 abrechenbar?

Neben den im individuellen Behandlungsfall erforderlichen Verankerungselementen nach L-Nr. 742 0 und den Metallver-bindungen nach L-Nr. 744 0 sind die Basis nach L-Nr. 701 0, die Spezial-Schraube nach L-Nr. 721 0 und das Trennen der Basis nach L-Nr. 722 0 abrechenbar.

Eine Basis für Einzelkiefergerät nach L-Nr. 701 0 kann nach der Erläuterung zum Leistungsinhalt aus Kunststoff oder Metall bestehen. Dies gilt entsprechend auch für eine GNE-Apparatur. Aufgrund individuell unterschiedlicher Gegebenheiten kann keine allgemeingültige Abrechnungssystematik für die Herstellung einer GNE-Apparatur formuliert werden.

Abrechnung eines Herbstscharnieres Ist die Abrechnung eines Herbstschanieres an eine Kostenobergrenze gebunden?

Neben den im individuellen Behandlungsfall erforder- lichen Verankerungselementen nach L-Nr. 742 0 und den Metallverbindungen nach L-Nr. 744 0 ist das intermaxilläre Verbindungselement nach L-Nr. 741 0 abrechenbar.

Aus den vertraglichen Bestimmungen, insbesondere der Einzelleistungssystematik des BEL II - 2014 und unter Be-rücksichtigung der länderspezifischen Höchstpreise kann keine Kostenobergrenze für die Herstellung eines Herbst-scharnieres gefordert werden.

Aufgrund individuell unterschiedlicher Gegebenheiten kann keine allgemeingültige Abrechnungssystematik für die Herstellung eines Herbstscharniers formuliert werden.

GKV – Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

BEL II-2014

Gemeinsames Rundschreiben zum BEL II - 2014 zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung

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Wie kann eine weichbleibende Aufbissschiene in der Regelversorgung abgerechnet werden? Diese Frage beschäftigt immer mehr Labore in der täglichen Praxis und es besteht zunehmend Unsicherheit, welche Positionen in Kombination mit einer Schienenversorgung abgerechnet werden können. Mit Veröffentlichung des Gemeinsamen Rundschreibens zum BEL II - 2014 zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung wurde auch auf die Thematik der Berechnung von weichbleibenden Aufbissschienen eingegangen.

Bei der Herstellung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter (L-Nr. 401 0) und ohne adjustierte Oberfläche (L-Nr. 402 0) können alle Leistungen wie z. B. das Doublieren (L-Nr. 002 1),

das daraus gewonnene Modell (L-Nr. 001 0), falls erforderlich das Auf- und Fertigstellen von Zähnen mit den L-Nrn. 302 0 und 362 0 ohne die Grundeinheiten für die Auf- und Fertigstellung, sowie die erforderlichen Aufbisse (L-Nr. 710 0) abgerechnet werden. Soll der Aufbissbehelf nach L-Nr. 401 0 oder 402 0 aus weichbleibendem Material hergestellt werden, kann zusätzlich noch die L-Nr. 382 1 Weichkunststoff abgerechnet werden. Das Material für den Weich-kunststoff ist hier ebenfalls zusätzlich abrechenbar. Das Herstel-lungsverfahren für den weichbleibenden Aufbissbehelf ist in der Leistungsnummer nicht näher definiert, so dass ausschließlich die Voraussetzung eines weichbleibenden Aufbissbehelfs gegeben sein muss.

Das gleiche gilt auch für die Herstellung mit Sonderkunststoff, die-ser ist ebenfalls zusätzlich nach der L-Nr. 382 2 zuzüglich Material abrechenbar. Hierbei ist nur die zahnärztliche Indikationsstellung zwingend erforderlich

Abrechnung

Soll der Aufbissbehelf nach Auftrag des Zahnarztes aus kombinier-ten Materialien wie z. B. weichem und hartem Kunststoff herge-stellt werden, handelt es sich in diesem Fall um eine außervertrag-liche Leistung, die ausschließlich über die laboreigenen privaten Leistungspositionen wie z. B. der BEB Zahntechnik® abgerechnet werden kann. Dies bezieht sich insbesondere auf Materialkombi-nationen, die in Form von Tiefziehfolien verarbeitet werden kön-nen. Diese Form der Versorgung ist weder Leistungsbestandteil der L-Nr. 401 0 Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche noch der L-Nr. 402 0 Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche des beste-henden BEL II - 2014 und kann somit auch nicht von den Kassen bezuschusst werden.

Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung stehen Ihnen Ihre Abrechnungsexperten der Innungen oder Sandra Kathrein-Deák beim VDZI zur Verfügung: Tel.: 069 66 55 86 11 E-Mail: [email protected]

TELESKOP 02-2016 38

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Abrechnung

6. aktualisierte Ausgabe des BEL-Taschenbuchs- jetzt bestellen!

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HIERMIT BESTELLE ICH ................. Exemplar(e) des Taschenbuches BEL II - 2014 zum Einzelpreis von 14,00 Euro zzgl. Versand und gesetzl. MwSt. Bestellnummer: 914.1

6. aktualisierte Auflage, April 2016 inklusive:

§ Änderungsvereinbarung zum Bundeseinheitlichen Verzeichnis der abrechnungsfähigen Leistungen nach § 88 Abs. 1 SGB V in der Fassung vom 01.07.2013 vom 10.10.2014 § Gemeinsame Erklärung von GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV zur Berechnungsweise bei Verwendung eines Gesichtsbogens vom 10.10.2014

§ Gemeinsames Rundschreiben zum BEL II - 2014 zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung vom 29.02.2016

BEL-Taschenbuch_Bestell_TELESKOP_02-2016

Hinweis:Innungsmitglieder beachten bitte die Rundschreiben ihrer Innung. Manche Innungen halten für ihre Mitglieder spezielle Angebote für ein Exemplar bereit.

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Berechnung in der Regelversorgung nach Anlieferung eines Gesichtsbogens Mit Veröffentlichung der BEL II - 2014 im April 2014 hat es im Bereich der Artikulation erstmals eine Klarstellung in der Leistungsbeschreibung zum Leistungsinhalt der BEL-Position 012 0 „Mittelwertartikulator“ gegeben.

Insbesondere diese Leistungsposition zeigt deutlich, dass es sich hierbei um die Artikulation der Modelle nach mittleren Werten (Bonwilldreieck) handelt, die nicht mit der Anlieferung eines

Gesichtsbogens und der Übertragung der individuellen Werte auf den Artikulator gleichgesetzt werden kann.

In der gemeinsamen Erklärung zwischen GKV-SV, KZBV und dem VDZI vom 10.10.2014 wurden folgende Berechnungsgrundlagen bei Verwendung eines Gesichtsbogens für die Regelversorgung festgelegt.

1. Die Verwendung eines Gesichtsbogens bzw. die Montage der Modelle mit Hilfe eines Gesichtsbogens in einen Artiku-lator stellen zusätzliche Versorgungselemente dar, die nicht in der Regelversorgung hinterlegt sind. Entsprechend der Systematik des befundbezogenen Festzuschuss-Systems liegt somit eine nach § 55 Abs. 4 SGB V gleichartige Versorgung vor.

2. Der in diesem Zusammenhang anfallende zahntechnische Mehraufwand für die Modellmontage kann gesondert berech-net werden. Das Werkstück ist dagegen nach dem BEL II-2014 abzurechnen, es sei denn, es fällt dabei ein herstellungsbe-dingter Mehraufwand an. Entsprechend § 3 Nr. 3 der Einleiten-den Bestimmungen zum BEL sind sowohl der Mehraufwand für die Modellmontage, als auch die im Zusammenhang mit der Herstellung des Werkstücks anfallenden Leistungen in ei-ner Rechnung gegenüber dem Zahnarzt auszuweisen.

3. Die funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Behandlungsleistungen im Zusammenhang mit der Verwen-dung des Gesichtsbogens werden vom Zahnarzt gegenüber dem Versicherten gesondert nach der GOZ abgerechnet. Die Zahnersatz-Versorgung ist vom Zahnarzt auf dem Heil- und Kostenplan nach dem BEMA abzurechnen, es sei denn, es fällt ein zahnärztlicher Mehraufwand an.

Was bedeutet das konkret für Ihre Abrechnung?

Sollten Sie bei der Herstellung von zahntechnischen Arbeiten für einen GKV-Patienten einen Gesichtsbogen angeliefert bekommen, handelt es sich nicht mehr um eine mittelwertige Artikulation. Sie können also Ihre private Leistungsposition z.B. aus der BEB Zahn-technik® zum Ansatz bringen.

Genauso können Sie bei der Herstellung des zahntechnischen Werkstücks verfahren. Sollte sich für Sie durch die individuelle Artikulation ein Mehraufwand für die Herstellung der zahntech-nischen Arbeit ergeben, können Sie diesen nach den Leistungen Ihres privaten Leistungsverzeichnisses z. B. der BEB Zahntechnik® abrechnen. Bitte achten Sie dabei darauf, dass alle Leistungen zur Herstellung der zahntechnischen Arbeit auf einer Rechnung aus-gewiesen werden müssen.

Abrechnung

TELESKOP 02-2016 4 0

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Ausnahme ist hier die Herstellung eines Aufbissbehelfs. Hier wur-de folgende Vereinbarung getroffen:

1. Damit der Versicherte bei der Versorgung mit Aufbissbehel-fen seinen Anspruch auf Sachleistung nicht verliert, wenn die Modellmontage mit Hilfe eines Gesichtsbogens erfolgt, sind die in diesem Zusammenhang anfallenden zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen gesondert mit dem Versi-cherten zu vereinbaren. 2. Abweichend von § 3 der Einleitenden Bestimmungen zum BEL II-2014 weist der Zahntechniker in diesem Fall die Kosten für die Modellmontage mit Hilfe eines Gesichtsbogens gegen-über dem Zahnarzt auf einer gesonderten Rechnung aus. 3. Die funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen im Zusammenhang mit der Verwendung des Ge-sichtsbogens werden vom Zahnarzt gegenüber dem Versi-cherten gesondert nach der GOZ abgerechnet. 4. Der Aufbissbehelf wird als Sachleistung gegenüber der Krankenkasse nach BEMA und BEL II -2014 abgerechnet, wo-bei eine Abrechnung der BEL II L-Nr. 012 0 ausgeschlossen ist. Im Abrechnungsdatensatz erfolgt ein Hinweis an die KZV, dass funktionstherapeutische oder funktionsanalytische Leis-tungen angefallen sind.

Weitere Abrechnungstipps finden Sie im Mitgliederbereich unter www.mein-vdzi.de i

In der letzten Zeit häufen sich die Anfragen beim VDZI zur richti-gen Rechnungslegung bei zahntechnischen Arbeiten für Angehö-rige oder Mitarbeiter vor allem im Zusammenhang mit der Aus-lösung des Festzuschusses.

Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen ist es zwingend erforder-lich, dass alle erbrachten zahntechnischen Leistungen und das Material auf der Rechnung ausgewiesen werden. Diese hat dem Grundsatz „Rechnungsklarheit ist gleich Rechnungswahrheit“ zu entsprechen. Um eine Bezuschussung durch die Krankenkasse auszulösen, muss nicht zwingend ein Preis hinter den einzelnen Positionen ausgewiesen werden, wenn im Bemerkungsfeld des Heil- und Kostenplans der Hinweis hinterlegt wird, dass es sich bei dem Patienten um einen Angehörigen oder Mitarbeiter des zahn-technischen Labors oder des Zahnarztes handelt.

Nach Aussage der KZV wird dann der entsprechende dem Befun-den zugeordnete Festzuschuss gewährt und an den Patienten wei-tergegeben.

Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen ist eine Stornorechnung im vorliegenden Fall abzulehnen, weil hier auch das verwendete Material wieder storniert wird und dies im Falle einer Umsatzsteu-erprüfung zu Strafen führen kann. Ebenso ist von einer Gutschrift gegenüber dem Zahnarzt abzusehen, weil hier nur Teilleistungen rabattiert werden, die ebenfalls an den Patienten weitergeleitet werden müssen und für die Berechnung des Festzuschusses nicht relevant sind.

Klären Sie vor Beauftragung einer zahntechnischen Arbeit für An-gehörige oder Mitarbeiter mit dem beauftragenden Zahnarzt die Rechnungskonditionen, damit dieser den Heil- und Kostenplan entsprechend ausfüllen kann.

Rechnungsstellung beizahntechnischen Arbeiten für Angehörige oder Mitarbeiter

Abrechnung

Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung stehen Ihnen Ihre Abrechnungsexperten der Innungen oder Sandra Kathrein-Deák beim VDZI zur Verfügung: Tel.: 069 66 55 86 11 E-Mail: [email protected]

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Auch im Jahr 2016 schaltet der VDZI Anzeigen in ausgesuch-ten zahnärztlichen Medien. Die Ansprache an die Zahnärz-tinnen und Zahnärzte lautet dabei: „Mit uns lächeln Sie und

Ihre Patienten“ bzw. „Mit uns gehen Sie den richtigen Weg“. Die Anzeigen nahmen Bezug auf das Qualitätssicherungskonzept QS-Dental: „Kennen Sie QS-Dental?“ Es wird das QS-Labor als der optimale Partner für die Praxis dargestellt.

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QS-Dental-Anzeigen in ausgesuchten MedienIm ersten Quartal des Jahres hat der VDZI wieder Anzeigen für Qualitätszahnersatz aus demdeutschen Meisterlabor geschaltet.

Neues Format und Platzierung im ers-ten Heftdrittel: Die Printanzeigen in den Zahnärztlichen Mitteilungen sind sehr aufmerksamkeitsstark. Im Laufe des Jahres werden weitere Motive geschaltet.

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Gesunde Zähne leisten einen wichtigen Beitrag für das körperlicheWohlbe� nden. Ob eine kleine Zahnversorgung, größere Restauration oder kosmetische Maßnahme - Ihr Zahnersatz ist ein Unikat und wird von Ihrem Zahnarzt und dem zahntechnischen Meisterlabor perfekt auf Sie und Ihre individuelle Situation abgestimmt.

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Anzeige in der Welt-Sonderbeilage „Mundgesundheit“ erreicht erneut über 500.000 Leser

Eine QS-Dental Anzeige in der Themenbeilage „Mundgesundheit“ ist nun schon fast zur Tradition geworden.

Im März wurde in der Sonderbeilage der WELT eine attraktive An-zeige über die Vorteile der wohnortnahen Versorgung durch die QS-Dental geprüften Labors mit dem Slogan „Qualitätszahnersatz

aus dem deutschen Meisterlabor – Ihr Lächeln liegt uns am Her-zen“ geschaltet.

Zusätzlich wurde die Veröffentlichung durch einen Artikel zu Ma-terialien beim Zahnersatz mit dem Titel „Naturgetreu. Körperver-träglich. Lange haltbar.“ ergänzt.

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Ihr Lächeln liegt uns am Herzen: Die QS-Dental Anzeige in der WELT-Bei-lage erreichte wieder über 500.000 Leser.

Auch in der Wochenzeitung Die Zahnarzt Woche werden 2016 wieder Anzeigen ge-schaltet.

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Patrick Hartmann und Gerald Temme stehen QS-Dental geprüften Betrieben rund um ihren Marktauftritt mit Rat und Tat zur Seite.

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Hilfreiche Marketing-Tipps für Ihre eigenen Werbemaßnahmen finden Sie im Mitglieder- bereich unter www.mein-vdzi.de/

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Neue Layouts der beliebten HaftnotizblöckeFür kurze Notizen wird gerne zu Haftnotizblöcken (Post-its-Blöcke) gegriffen. Die 100 x 72 mm großen Blöcke mit 50 Blatt bieten genügend Platz, um auch beim Zahnarzt Verwendung zu finden. Ebenso sind sie sehr gut für's eigene Labor oder zur Weitergabe an Patienten geeignet.

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Zahnersatz mit QualitätszertifikatAm 1. April erschien eine QS-Dental Meldung „Zahnersatz mit Qualitätszertifikat“ in der Printausgabe der Zahnärztliche Mit-teilungen (Ausgabe 07/2016).

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Die elektronische Variante des Qualitätssicherungskonzepts ent-hält neben allen Umsetzungshilfen und Formblättern aus QS-Den-tal einen Aufgabenmanager und Terminplaner, mithilfe dessen die jeweiligen Aufgaben aus QS-Dental sowie weitergehende betrieb-liche Aufgaben terminiert, delegiert und abgearbeitet werden kön-nen. Des Weiteren beinhaltet das Programm einen Gerätemanager sowie eine Material- und Gefahrstoffverwaltung.

§Alle QS-Dental Umsetzungshilfen und Formblätter sind übersichtlich aufzurufen und zu archivieren.§Im Aufgabenmanager mit Terminfunktion sind alle Anforderungen der Umsetzungshilfen beschrieben und mit den entsprechenden Formularen verknüpft - für eine effiziente und zügige Umsetzung von QS-Dental.§Ein Einrichtungsassistent ermöglicht die einfache Verwaltung der Gefahrstoffe, Materialien und Geräte.§Schnittstellen zu DATEXT Makrolab ermöglichen eine einfache Anwendung der QS-Dental-Prüflisten§Eine papierlose Abwicklung durch digitales Abhaken der QS-Dental-Prüflisten mittels Schnittstellen zu den DATEXT ilab Touch-Screen-Terminals ist ebenso möglich.

Innungsmitglieder erhalten die Software für 390 Euro zzgl. MwSt. und monatlicher Softwarepflege von 10 Euro zzgl. MwSt.. Innungs-betriebe, die den QS-Dental-Ordner besitzen, können das Pro-gramm zum Preis von 250 Euro zzgl. MwSt. und monatlicherSoftwarepflege von 10 Euro zzgl. MwSt. erwerben.

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In den ersten drei Monaten des Jahres 2016 erzielte die Initiative proDente mit ihrer Pressearbeit eine Reichweite von 106 Millionen Kontakten in Print- und Onlinemedien, das entspricht knapp der Hälfte der Gesamtjahreszahlen 2015.

Im Januar kam proDente auf kanpp 55 Millionen Kontakte - ein Rekordergebnis, unterstützt durch mehrere dpa-Themendienste. Die Themen „Zahnersatz“, „Prothesen“ und „Zahntechnik“ erzielten insgesamt 27 Millionen Kontakte.

Über den erfolgreichen Jahresstart hat Zahntechnik TELESKOP mit Dirk Kropp, Geschäftsführer von proDente gesprochen.

Erfolgreiche Pressearbeit proDente ist mit einem Rekordergebnis ins Jahr 2016 gestartet

proDente

In den ersten drei Monaten des Jahres 2016 erzielte die Initiative proDente mit ihrer Pressearbeit eine Reichweite von 106 Millionen Kontakten in Print- und Onlinemedien, das entspricht knapp der Hälfte der Gesamtjahreszahlen 2015.

Im Januar kam proDente auf kanpp 55 Millionen Kontakte - ein Rekordergebnis, unterstützt durch mehrere dpa-Themendienste. Die Themen „Zahnersatz“, „Prothesen“ und „Zahntechnik“ erzielten insgesamt 27 Millionen Kontakte.

Über den erfolgreichen Jahresstart hat Zahntechnik TELESKOP mit Dirk Kropp, Geschäftsführer von proDente gesprochen.

Wie ist das Ergebnis aus Ihrer Sicht zu-stande gekommen?Wir haben seit einiger Zeit einen sehr gu-ten Draht zur dpa. Die Interviews mit der Nachrichtenagentur werden natürlich fast automatisch über verschiedene Tageszei-tung verbreitet. Im Januar hat dazu noch die Telekom auf ihrem Info-Portal mehrere dpa-Meldungen veröffentlicht.

Hängt das gute Ergebnis auch mit den Maßnahmen von proDente im Bereich Online und Soziale Medien zusammen?

In diesem Fall basieren die Zahlen auf unse-rer Pressearbeit.

Unsere Kampagne in den sozialen Netz-werken beeinflusst die Besuche auf unserer Web-Seite, steht aber auch für sich. Gerade Facebook und Twitter entwickeln sich zu Informations-Angeboten, die man oftmals nicht verlässt. So muss jeder Anbieter die Reichweite in den sozialen Medien erfassen.

Herr Kropp, knapp 55 Millio-nen Kontakte im Januar. Ist dies das beste Ergeb-nis zum Jahres-anfang von pro-Dente?Exakt. Einen bes-seren Start ins Jahr hat proDente noch nie verzeich-net.

Erfolgreiche Pressearbeit proDente ist mit einem Rekordergebnis ins Jahr 2016 gestartet

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proDente

In den ersten drei Monaten des Jahres 2016 erzielte die Initiative proDente mit ihrer Pressearbeit eine Reichweite von 106 Millionen Kontakten in Print- und Onlinemedien, das entspricht knapp der Hälfte der Gesamtjahreszahlen 2015.

Im Januar kam proDente auf kanpp 55 Millionen Kontakte - ein Rekordergebnis, unterstützt durch mehrere dpa-Themendienste. Die Themen „Zahnersatz“, „Prothesen“ und „Zahntechnik“ erzielten insgesamt 27 Millionen Kontakte.

Über den erfolgreichen Jahresstart hat Zahntechnik TELESKOP mit Dirk Kropp, Geschäftsführer von proDente gesprochen.

Wie ist das Ergebnis aus Ihrer Sicht zu-stande gekommen?Wir haben seit einiger Zeit einen sehr gu-ten Draht zur dpa. Die Interviews mit der Nachrichtenagentur werden natürlich fast automatisch über verschiedene Tageszei-tung verbreitet. Im Januar hat dazu noch die Telekom auf ihrem Info-Portal mehrere dpa-Meldungen veröffentlicht.

Hängt das gute Ergebnis auch mit den Maßnahmen von proDente im Bereich Online und Soziale Medien zusammen?

In diesem Fall basieren die Zahlen auf unse-rer Pressearbeit.

Unsere Kampagne in den sozialen Netz-werken beeinflusst die Besuche auf unserer Web-Seite, steht aber auch für sich. Gerade Facebook und Twitter entwickeln sich zu Informations-Angeboten, die man oftmals nicht verlässt. So muss jeder Anbieter die Reichweite in den sozialen Medien erfassen.

Herr Kropp, knapp 55 Millio-nen Kontakte im Januar. Ist dies das beste Ergeb-nis zum Jahres-anfang von pro-Dente?Exakt. Einen bes-seren Start ins Jahr hat proDente noch nie verzeich-net.

Erfolgreiche Pressearbeit proDente ist mit einem Rekordergebnis ins Jahr 2016 gestartet

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proDente

Zahntechnische Labore einer VDZI-Mitgliedsinnung kön-nen jeweils bis zu 100 kostenfreie Exemplare der einzelnen Publikationen von proDente bestellen. Als Übersicht hat proDente einen Katalog der Informationsmaterialien ge-druckt. Ein Bestellformular ermöglicht das einfache Bestel-len der Broschüren und Flyer.

Das Angebot umfasst zum Beispiel:§2 umfassende Broschüren§11 Magazine zu zahnmedizinischen und zahntechnischen Themen§10 Flyer, zum Beispiel „Kombinationszahnersatz“ und „Kronen und Brücken“§1 Faltblatt zum Heil- und Kostenplan§1 Sprachführer für den Urlaub

Bestellungen sind im Online-Shop im Fachbesucherbereich unter „www.proDente/fachbesucher“ oder telefonisch un-ter 01805/552255 möglich. Dort ist auch der Katalog mit Be-stellseite aller Broschüren hinterlegt.

Mit 26 Prozent ist das Thema Zahnersatz im Januar an erster Stelle der Themen. Zusammen mit Prothesen liegt der Wert bei 42 Prozent. Welche zahntechnischen Themen wurden (werden) besonders nachgefragt? Wir haben zu Beginn des Jahres ein Spezial-Thema über „Kronen“ recherchiert und veröffentlicht. Zudem haben verschiedene Medi-en die Reinigung und die Vorsorge hinsichtlich des herausnehm-baren Zahnersatzes aufgegriffen.

Welche zahntechnischen Themen haben Sie für das Jahr 2016 geplant?Generell versuchen wir bei jedem Thema einen zahntechnischen Aspekt unterzubringen. 2016 werden wir uns mit den Themen „Keramik“, „Veneers“ und „Zahnersatz reparieren“ beschäftigen.

Durch die Aufbereitung der Monatsthemen und die Neuver-öffentlichungen von Broschüren und Flyern ist proDente im google-Ranking sehr weit oben. Welche Themen stehen be-sonders hoch und wie bewerten Sie dies?Ganz ehrlich: Das google-Ranking ist teilweise ein Mysterium. Aber wir wissen, dass google die inhaltliche Qualität der Seiten beson-ders bewertet.

Auch die klare Sprache - selbst bei den Überschriften - ist ein wich-tiges Kriterium. Daher verzichten wir immer öfter auf spannende Schlagzeilen und betiteln eine Seite über „Kombinationszahner-satz“ mit der Überschrift „Kombinationszahnersatz“. Das ist übri-gens das am besten bei google gefundene Schlagwort mit Verweis auf proDente.

Mit dem Relaunch der Internet-Seite haben wir auch noch einmal die Verschlagwortung überarbeitet.

Dennoch sind unsere Ergebnisse mit Vorsicht zu genießen. Da im-mer wieder von regional verschiedenen Ergebnissen bei einer goo-gle-Suche die Rede ist, können wir sehr schwer beurteilen, ob das Suchergebnis des Begriffs „Kombinationszahnersatz“ von einem Computer in Stuttgart oder Schwerin nicht völlig anders ausfällt.

Zahntechnische Meisterlabore einer VDZI-Mitgliedsinnung können kostenlos jeweils 100 Broschüre und Flyer bestellen. Wird dieser besondere Service genutzt?Wir versenden im Jahr durchschnittlich 300.000 Broschüren oder Flyer. Zu unseren Kunden zählen natürlich auch Innungsbetriebe. Neben den Stammkunden kommen immer wieder neue Labore dazu. Damit sind wir zufrieden. Aber dennoch sehen wir Luft nach oben.

„Das Ergebnis der Pressear-beit zum Jahresbeginn 2016 ist einmal mehr ein Beleg dafür, dass es mit der Initia-tive proDente gelungen ist, die Themen Zahngesundheit und Zahnersatz in der breiten Öffentlichkeit zu platzieren. Es ist eine nachhaltige Bestä-tigung der langjährigen Zusam-menarbeit der fünf Partnerver-bände der Dentalbranche in der Initiative proDente.“

Thomas Lüttke, VDZI-Vorstands-mitglied.

Die Initiative proDente

proDente e. V. wird seit 1998 durch fünf großen Verbände Bundeszahnärztekammer, Bundesverband Dentalhandel, Feier Verband Deutscher Zahnärzte, Verband der Deutschen Dental-Industrie und Verband Deutscher Zahntechniker-In-nungen finanziert. Die Initiative vermittelt fundiertes Fach-wissen aus den Bereichen Zahnmedizin und Zahntechnik und will den Wert gesunder und schöner Zähne darstellen.

Kostenlose Broschüren und Flyer für Innungslabore

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Page 48: Parlamentarischer Abend Gesundheitshandwerke …...vor Forderungsausfällen. Die LVG ist der älteste und einer der größten Factoring-Anbieter für Dentallabore am deut-schen Markt.

Viele IhrerKollegen habenden Schritt in diedigitale Laborweltschon erfolgreichgewagt!

Warum Sie noch nicht?

Muss das noch sein?• 7 oder 8 Auft ragszett el, QM-Anweisungen

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