Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG...

61
Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf www.copat.de Wiederholungen-Teil-2 mit einigen Folien Sommersemester 08 Arbeitnehmererfindungen 09 Marken 10 Information und Recherche 11 Innovationsmanagement Ruhr-Universität Bochum Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Vorlesung: "Gewerblicher Rechtsschutz: Patentwesen in den Ingenieurwissenschaften" Mittwochs (alle 14 Tage) 15.30 - 18.00 Uhr im Hörsaal HIB

Transcript of Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG...

Page 1: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Wiederholungen-Teil-2mit einigen Folien

Sommersemester

08 Arbeitnehmererfindungen

09 Marken

10 Information und Recherche

11 Innovationsmanagement

Ruhr-Universität BochumPatentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz   Vorlesung: "Gewerblicher Rechtsschutz: Patentwesen in den Ingenieurwissenschaften"Mittwochs (alle 14 Tage) 15.30 - 18.00 Uhr im Hörsaal HIB

Page 2: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Urheber-recht

Gewerblicher Rechtsschutz

Geschmacks-muster

PatentGebrauchs-

musterMarke

Werke derLiteratur,

Wissenschaft,Kunst und Software

Design

(C)Copyright

70 Jahrenach Tod

des Urhebers25 Jahre

(D)*GeschmM

TechnischeErfindung

(P)*DBP

Patent

20 Jahre 10 Jahre 10 Jahre

(R)TM

(U)*DBGM

Gebrauchs-muster

Marke für Waren,Dienstleistungen,

GeschäftlicheBezeichnungen(Name, Firma),und Werktitel

TechnischeErfindung

Anmeldungnicht möglich

Anmeldung erforderlich

12 Monate Schonfrist füreigene Vorveröffentlichungen

6 Monate Schonfrist füreigene Vorveröffentlichungen

* nach der von H.B.Cohausz geänderten DIN 34 und neu geschaffenen ISO 16016

Keine Verfahren

0GewerblRechtsschutz.ppt

Keine Prüfung

PrüfungKeine

PrüfungPrüfung

Immer wieder um10 Jahre verlängerbar

copat

Prio 6 M. Prio 6 M.Prio 12 M. Prio 12 M.

5+5+5+5+5 Ab 3. Jahr jährlich 3+3+2+2

Page 3: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

08 Arbeitnehmererfindungen

Page 4: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

DiensterfindungTechnischer

Verbesserungsvorschlag

Arbeitnehmererfindungen

Arbeitnehmererfindungen-2.ppt

Voraussetzung: fertige Erfindung

1. Meldepflicht § 5 des Arbeitnehmers schriftlich

und unverzüglich

2. Bestreiten § 18 (2) des Arbeitgebers, daß Erfindung frei ist schriftlich innerhalb 3 Monaten.

3. Anbietungspflicht § 19 der freien Erfindung durch

Arbeitnehmer an Arbeitgeber, wenn Erfindung in vorhandenen oder vorbereiteten Arbeitsbereich des Betriebs fällt.

Definition § 20 a) qualifizierte technische Verbesserungsvorschläge § 20 Abs.1 b) einfache technische Verbesserungsvorschläge § 20 Abs.2

Voraussetzung: Vorschlag muß geheim bleiben (wie beim Know-how).

Vergütung: a) § 20 b) Arbeitsrecht 1. Meldepflicht unverzüglich aber nicht schriftlich 2. Inanspruchnahme nicht erforderlich

Page 5: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Diensterfindung Voraussetzung: Fertige Erfindung während der Dauer des Dienstverhältnisses: Unerheblich, ob außerhalb der Dienstzeit oder der Diensträume und ob ohne Materialien und Apparate des Arbeitgebers.

1. Meldepflicht § 5 des Arbeitnehmers schriftlich und unverzüglich nachdem Erfindung fertig ist.

2. Inanspruchnahme § 6 durch Arbeitgeber schriftlich innerhalb 4 Monate nach Eingang der ordnungsgemäßen Meldung (abdingbar nach Meldung § 22).

a) unbeschränkt § 7 Abs.1 Alle Rechte gehen auf den Arbeitgeber über. Will der Arbeitgeber in einem Land die Erfindung nicht anmelden oder die Anmeldung nicht weiterverfolgen, muß er in diesem Land die Erfindung freigeben.

Ansprüche auf Vergütung: Vor Patenterteilung: (Cromegal) Nur bei Benutzung durch Arbeitgeber Anspruch auf vorläufige Vergütung (ca. 50%), durch die tatsächliche Verwertung abgegolten wird (abhängig vom Versagungsrisiko).Nach Patenterteilung: § 9 Abs. 1 Anspruch auf endgültige Vergütung unabhängig davon, ob Arbeigeber benutzt.

Arbeitnehmererfindungen-1.ppt

b) beschränkt § 7 Abs.2 nicht ausschließliches Recht des Arbeitgebers (ähnlich einer einfachen Lizenz) und Erfindung wird frei §8.

Ansprüche auf Vergütung: Vor Patenterteilung: §8 Anspruch auf Vergütung nur bei Benutzung durch Arbeitgeber.Nach Patenterteilung: § 10 Anspruch auf Vergütung nur bei Benutzung durch Arbeitgeber.

c) Freigabe § 8. (schriftlich) Alle Rechte hat der Arbeitnehmer.

Arbeitnehmererfindungen

Page 6: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Berechnung einer Arbeitnehmererfindungs-Vergütungin Lizenzanalogie

V = U x L x A x R x EA

VergütungUm

satz

LizenzsatzAnteilsfaktorReduktion

Erfinderanteil

Berechnung Formel.doc

Wenn der gesamte Umsatz der Vorrichtung/des Verfahrens eingegeben wird und die Erfindung nur einen Teil der Vorrichtung/des Verfahrens betrifft.

Berechnung durch a + b + c

Page 7: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Berechnung einer Arbeitnehmererfindungs-Vergütungin Lizenzanalogie

V = U x L x A x R x EA Vergütung = Umsatz x Lizenzsatz x Anteilsfaktor x Anteil der Erfindung an der Vorrichtung/dem Verfahren x Erfinderanteil (bei 2 oder mehr Erfindern)

Beispiel:V = 1 Mio EUR x 4% x 20% x 10% x 50% = EUR 400,-(Die Summe von a+b+c beträgt in diesem Beispiel 9,5)Für die Berechnung des Anteilsfaktors gilt folgende Tabelle:

In dieser Tabelle bedeuten: a = Wertzahl, die sich aus der Stellung der Aufgabe ergibt, b = Wertzahl, die sich aus der Lösung der Aufgabe ergibt, c = Wertzahl, die sich aus Aufgaben und Stellung im Betrieb ergibt, A = Anteilsfaktor (Anteil des Arbeitnehmers am Erfindungswert in Prozenten).

a+b+c = 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

A = 02 04 07 10 13 15 18 21 25 32 39 47 55 63 72 81 90

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbNErfG) undRichtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst

Arbnerfvergütung-Berechnung.ppt

Page 8: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

a) Stellung der Aufgabe Der Anteil des Arbeitnehmers am Zustandekommen der Diensterfindung ist um so größer, je größer seine Initiative bei der Aufgabenstellung und je größer seine Beteiligung bei der Erkenntnis der betrieblichen Mängel und Bedürfnisse ist. Diese Gesichtspunkte können in folgenden 6 Gruppen berücksichtigt werden:

Der Arbeitnehmer ist zu der Erfindung veranlasst worden:

1. weil der Betrieb ihm eine Aufgabe unter unmittelbarer Angabe des beschrittenen Lösungsweges gestellt hat (1),

2. weil der Betrieb ihm eine Aufgabe ohne unmittelbare Angabe des beschrittenen Lösungsweges gestellt hat (2);

3. ohne dass der Betrieb ihm eine Aufgabe gestellt hat, jedoch durch die infolge der Betriebszugehörigkeit erlangte Kenntnis von Mängeln und Bedürfnissen, wenn der Erfinder diese Mängel und Bedürfnisse nicht selbst festgestellt hat (3);

4. ohne dass der Betrieb ihm eine Aufgabe gestellt hat, jedoch durch die infolge der Betriebszugehörigkeit erlangte Kenntnis von Mängeln und Bedürfnissen, wenn der Erfinder diese Mängel selbst festgestellt hat (4);

5. weil er sich innerhalb seines Aufgabenbereichs eine Aufgabe gestellt hat (5);

6. weil er sich außerhalb seines Aufgabenbereichs eine Aufgabe gestellt hat (6).

Page 9: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

b) Lösung der Aufgabe

Bei der Ermittlung der Wertzahlen für die Lösung der Aufgabe sind folgende Gesichtspunkte zu beachten:

1. Die Lösung wird mit Hilfe der dem Erfinder beruflichgeläufigen Überlegungen gefunden;

2. sie wird auf Grund betrieblicher Arbeiten oder Kenntnisse gefunden;

3. der Betrieb unterstützt den Erfinder mit technischen Hilfsmitteln.

Liegen bei einer Erfindung alle diese Merkmale vor, so erhält die Erfindung für die Lösung dieser Aufgabe die Wertzahl 1; liegt keines dieser Merkmale vor, so erhält sie die Wertzahl 6.

Sind bei einer Erfindung die angeführten drei Merkmale teilweise verwirklicht, so kommt ihr für die Lösung der Aufgabe eine zwischen 1 und 6 liegende Wertzahl zu.

Bei der Ermittlung der Wertzahl für die Lösung der Aufgabe sind die Verhältnisse des Einzelfalles auch im Hinblick auf die Bedeutung der angeführten drei Merkmale (z. B. das Ausmaß der Unterstützung mit technischen Hilfsmitteln) zu berücksichtigen.

Page 10: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

c) Aufgaben und Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb

8. Gruppe: Hierzu gehören Arbeitnehmer, die im wesentlichen ohne Vorbildung für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit sind (z. B. ungelernte Arbeiter, Hilfsarbeiter, Angelernte, Lehrlinge) (8). 7. Gruppe: Zu dieser Gruppe sind die Arbeitnehmer zu rechnen, die eine handwerklich - technische Ausbildung erhalten haben (z. B. Facharbeiter, Laboranten, Monteure, einfache Zeichner), auch wenn sie schon mit kleineren Aufsichtspflichten betraut sind (z. B. Vorarbeiter, Untermeister, Schichtmeister, Kolonnenführer). Von diesen Personen wird im allgemeinen erwartet, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben mit einem gewissen technischen Verständnis ausführen. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass von dieser Berufsgruppe in der Regel die Lösung konstruktiver oder verfahrensmäßiger technischer Aufgaben nicht erwartet wird (7). 6. Gruppe: Hierher gehören die Personen, die als untere betriebliche Führungskräfte eingesetzt werden (z. B. Meister, Obermeister, Werkmeister) oder eine etwas gründlichere technische Ausbildung erhalten haben (z. B. Chemotechniker, Techniker). Von diesen Arbeitnehmern wird in der Regel schon erwartet, dass sie Vorschläge zur Rationalisierung innerhalb der ihnen obliegenden Tätigkeit machen und auf einfache technische Neuerungen bedacht sind (6). 5. Gruppe: Zu dieser Gruppe sind die Arbeitnehmer zu rechnen, die eine gehobene technische Ausbildung erhalten haben, sei es auf Universitäten oder technischen Hochschulen, sei es auf höheren technischen Lehranstalten oder in Ingenieur- oder entsprechenden Fachschulen, wenn sie in der Fertigung tätig sind. Von diesen Arbeitnehmern wird ein reges technisches Interesse sowie die Fähigkeit erwartet, gewisse konstruktive oder verfahrensmäßige Aufgaben zu lösen (5). 4. Gruppe: Hierher gehören die in der Fertigung leitend Tätigen (Gruppenleiter, d.h. Ingenieure und Chemiker, denen andere Ingenieure und Techniker unterstellt sind) und die in der Entwicklung tätigen Ingenieure und Chemiker (4). 3. Gruppe: Zu dieser Gruppe sind in der Fertigung der Leiter einer ganzen Fertigungsgruppe (z. B. technischer Abteilungsleiter und Werkleiter) zu zählen, in der Entwicklung die Gruppenleiter von Konstruktionsbüros und Entwicklungslaboratorien und in der Forschung die Ingenieure und Chemiker (3). 2. Gruppe: Hier sind die Leiter der Entwicklungsabteilungen einzuordnen sowie die Gruppenleiter in der Forschung (2). 1. Gruppe: Zur Spitzengruppe gehören die Leiter der gesamten Forschungsabteilung eines Unternehmens und die technischen Leiter größerer Betriebe (1).

Page 11: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Wie groß ist der Anteil der Erfindung an der Vorrichtung oder an dem Verfahren?

Wird der gesamte Umsatz eines Produktes/Verfahrens eingegeben, so muss eine Reduzierung erfolgen. In Prozenten wird angeben, wie weit die Erfindung die Vorrichtung oder das Verfahren beeinflusst hat:

ca. 1 – 10 % Wenn die Erfindung ein kleinerer Bestandteil der Vorrichtung oder des Verfahrens oder eine von mehreren Weiterentwicklungen kleiner oder mittlerer Bedeutung ist.

ca. 10 – 30 % Wenn der Gegenstand der Erfindung den Verkaufserfolg erheblich beeinflusste oder ein größerer Bestandteil der Vorrichtung oder des Verfahrens ist.

ca. 30 – 70 % Wenn die Erfindung eine grundlegende Entwicklung ist, ohne die sich die Vorrichtung nicht verkaufen oder das Verfahren sich nicht anwenden ließe oder die Erfindung den überwiegenden Teil der Vorrichtung oder des Verfahrens ausmacht.

ca. 70 – 100 % Wenn erst durch die Erfindung die völlig neue Vorrichtung erstmals auf den Markt gebracht wurde oder die Erfindung die gesamte Vorrichtung oder das ganze Verfahren ausmacht oder das grundlegend neue Verfahren erstmals angewendet wurde.

= Reduktion R

Page 12: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Ermäßigung bei hohen UmsätzenFür den Fall besonders hoher Umsätze kann die nachfolgende, bei Umsätzen über 3 Millionen DM einsetzende Staffel als Anhalt für eine Ermäßigung des Lizenzsatzes dienen, wobei jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen ist, ob und in welcher Höhe in den verschiedenen Industriezweigen solche Ermäßigungen des Lizenzsatzes bei freien Erfindungen üblich sind.

Bei einem Gesamtumsatz von 0-3 Millionen DM keine Ermäßigung des Lizenzsatzes, von 3-5 Millionen DM 10% ige Ermäßigung des Lizenzsatzes für den 3 Millionen DM übersteigenden Umsatz, von 5-10 Millionen DM 20% ige Ermäßigung des Lizenzsatzes für den 5 Millionen DM übersteigenden Umsatz, von 10-20 Millionen DM 30% ige Ermäßigung des Lizenzsatzes für den 10 Millionen DM übersteigenden Umsatz, von 20-30 Millionen DM 40% ige Ermäßigung des Lizenzsatzes für den 20 Millionen DM übersteigenden Umsatz, von 30-40 Millionen DM 50% ige Ermäßigung des Lizenzsatzes für den 30 Millionen DM übersteigenden Umsatz, von 40-50 Millionen DM 60% ige Ermäßigung des Lizenzsatzes für den 40 Millionen DM übersteigenden Umsatz, von 50-60 Millionen DM 65% ige Ermäßigung des Lizenzsatzes für den 50 Millionen DM übersteigenden Umsatz, von 60-80 Millionen DM 70% ige Ermäßigung des Lizenzsatzes für den 60 Millionen DM übersteigenden Umsatz, von 80-100 Millionen DM 75% ige Ermäßigung des Lizenzsatzes für den 80 Millionen DM übersteigenden Umsatz, von 100 Millionen DM 80% ige Ermäßigung des Lizenzsatzes für den 100 Millionen DM übersteigenden Umsatz.

Page 13: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Betriebliches Vorschlagswesen Grundlage: Betriebsvereinbarung zwischen

Geschäftsleitung und Betriebsrat. Voraussetzungen: Neuheit im Betrieb.

Keine schutzfähige Erfindung. Nicht nur technische Ideen

(Wirtschaft, Umweltschutz, Einkauf, Organisation...). Einmalige Vergütung. Vergütung nur bei Realisierung. Vergütung nur, wenn die Idee eine Lösung darstellt und nicht nur das Erkennen eines Problems oder einer Aufgabe. Vergütung auch dann, wenn die Idee im Arbeitsgebiet des

Vorschlagenden liegt (aber nicht, wenn die Idee/Lösung aufgrund eines Auftrages des Vorgesetzten entstand).

Vergütung ist vom Arbeitgeber festzusetzen.

Page 14: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Ein Arbeitnehmer muss eine Erfindung schriftlich und unverzüglich melden.

Der Arbeitgeber muss eine gemeldete Erfindung innerhalb 4 Monaten in Anspruch nehmen. Andernfalls ist sie frei.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine beanspruchte Erfindung (Diensterfindung) zum Patent anzumelden.

Eine Arbeitnehmererfindung wird in der Regel nur dann vergütet, wenn Umsatz gemacht wird.

Eine technische Erfindung kann nur als Arbeitnehmererfindung vergütet werden. Eine wirtschaftliche, organisatorische oder nicht erfinderische Idee nur nach dem betrieblichen Vorschlagswesen.

Arbeitnehmererfindungen werden meist jährlich vergütet. Ein Vorschlag im betrieblichen Vorschlagswesen nur einmalig.

Die Bestimmungen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes sind nicht abdingbar, d.h. es ist zwingendes Recht, das nicht umgangen werden darf.

Merke: 08 Arbeitnehmererfindungen

8

Page 15: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

09 Marken

Page 16: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de02M&N-Übersicht.ppt

Page 17: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de18M&N-Schützen2.ppt

Page 18: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.deMarkengesetz-§3.ppt

MarkenG § 3

(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter

einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen,

dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen

einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen

geschützt werden,

die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

(2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,

1. die durch die Art der Ware selbst bedingt ist,

2. die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder

3. die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.

Page 19: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

(1) Von der Eintragung sind als Marke schutzfähige Zeichen im Sinne des § 3 ausgeschlossen, die sich nicht graphisch darstellen lassen.

(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, 1.  denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, 2.  die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen

Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur

Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können, 3.  die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind, 4.  die geeignet sind, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen, .........

(3) Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 findet keine Anwendung, wenn die Marke sich vor dem Zeitpunkt der Entscheidung

über die Eintragung infolge ihrer Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden

ist, in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat.

§ 8 Markengesetz Absolute Schutzhindernisse (Absatz 1-3)

Page 20: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de20M&N-Anmeldeverfahren.ppt

Page 21: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de07M&N-Benutzungszwang.ppt

Page 22: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de22M&N-Ausland.ppt

Page 23: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de43M&N-Klassen.ppt

Page 24: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

MercedesKraftfahrzeuge

MercedesSchuhe

MercedesZigarettenZigarren

Eine Marke benutzt von drei Unternehmen

Mercedes-3mal.ppt

Page 25: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Marken schützen den Namen von Waren und Dienstleistungen, Geschäftliche Bezeichnungen und Werktitel.

Der Schutz währt 10 Jahre und kann immer wieder um 10 Jahre verlängert werden.

Es wird unterschieden zwischen Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken, Farbmarken, Hörmarken und dreidimensionalen Marken.

Eine Marke ist vor einer Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt darauf zu prüfen,

ob sie unterscheidungskräftig ist (z.B. nicht beschreibend), ob sie für den Geschäftsverkehr freigehalten werden muss (z.B. nicht „Super“ oder „immer“),ob sie irreführend oder täuschend ist („Butterfein“ für Margarine),ob sie Rechte Dritter verletzt (Marken und Unternehmensnamen),ob sie innerhalb 5 Jahren ab Eintragung benutzt werden wird.

Merke:09 Marken

9

Page 26: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

10 Information und Recherche

Page 27: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.deinfo/wissen3.ppt

Information

Wissen

Von der Information zum wirtschaftlichen Erfolg

Werten

Bildung

Im Kopf speichern

Innovation

Kreativ anwenden

z.B. im Internet gefundene Information

Sammlung erworbener geprüfter Kenntnisse

Abrufbereites Wissenim Kopf

Kombination unterschiedlichen Wissensund Umsetzung im Markt

Suchen

Page 28: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.deInformationsebenen.ppt

Page 29: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de04I&R-Arten-der-Info.ppt

Page 30: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de15I&R-Normen.ppt

Page 31: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.deFehlerfreiheit.ppt

Fehlerfreiheit von Informationsquellen

hoch

gering

Lexikon

RadioFachzeitschrift

TageszeitungInternet

Lehrbuch

Werbung

Fachbuch

Spielfilm

Regenbogenpresse

Fernsehen

Unterhaltungsliteratur

Lehrfilm

Gespräch

Vorlesung

Fehlerfreiheit

Page 32: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de29I&R-Boole.ppt

Page 33: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

OR Addition von Mengenz.B.: Silber OR Gold

- Ausschließen einer Mengez.B.: -Metall

* wild cardz.B.: Blumen * Blütenführt zu: Blumen und

Blütenoder: Blumen mit Blüten

„....“ Suche nach Wortgruppez.B.: „Klaus Peter Schmidt“

Re

ch

erc

he

n im

Inte

rne

t m

it G

oo

gle

Page 34: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de07I&R-Aquarium.ppt

Page 35: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de09I&R-Recherchearten.ppt

Page 36: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Information ist oft falsch. Wissen ist dagegen bewertete Information.

Anzeichen für ein schlechtes Informiertsein: Sie wissen nicht, wie Sie sich entscheiden sollen.

Boole’sche Operatoren: OR, AND, NOT

Patentliteratur ist juristische, technische und wirtschaftliche Information.

Die Patentliteratur ist durch die Internationale Patentklassifikation (IPC) in 70 000 technische Gebiete eingeteilt und mit der IPC sicherer zu durchsuchen.

Kostenlose Recherchen u.a. in http//:depatisnet.dpma.de und beim US-Patentamt.

Die Patentliteratur ist zum größten Teil ohne Schutz (über 90%), da die Patente/Anmeldungen abgelaufen sind oder nicht erteilt wurden.

Merke:10 Info-Recherchen

10

Page 37: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

ProblemAufgabe

IdeenLösung

Konkretere LösungPrototyp Kleine Erstserie Auf dem Markt

Anmeldetag

12 MonatePrioritätsfrist

Vorab-recherche

Auslands-anmeldungen

Rechercheberichtdes Patentamts

Fehlt eine Vorabrecherche vor einer Patentanmeldung, so bleibt die FuE-Abteilung 8 bis 12 Monate ohne Information, ob die technische Lösung neu und schutzfähig ist. Einen solch großen zeitlichen Rückstand kann sich ein Unternehmen nicht leisten. In diesem Zeitraum kann es geschehen, dass in die falsche Richtung weiter entwickelt wird.

Vorabrecherche.ppt

Gefährlicher zeitlicher Informationsrückstand von 8-12 Monaten, wenn eine Vorabrecherche fehlt.

Wann sollte zu FuE recherchiert werden?

Nationale Patentanmeldung(Erstanmeldung)

Eventuell weitere umfangreiche Recherchen

Basis-recherche

Rechercheart Wo recherchiert? Kosten

Vorab-

recherche

Online in

Patent-

datenbanken

ca. EUR 800,-

Amts-

recherche

DPMA

In Amts-

Patent-

datenbanken

ca. EUR 250,-

Umfangreiche

Recherche

In Patent- und Fachliteratur,

online und

von Hand

ca. EUR 2.000,-

Page 38: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de52I&R-IPC.ppt

Page 39: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de32aP&M-IPCFenster.ppt

Page 40: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Bezüglich der Patentliteratur besteht für Ingenieure eine Bedarfslücke.Werden aber von Ingenieuren Recherchen in der Patentliteratur durchgeführt, so sind diese

• lückenhaft• ungenau• uneffektiv

Der Ingenieur braucht auf diesem Gebiet Unterstützung. Er braucht Hilfen für ein methodisches Vorgehen.

Insbesondere geht es um die Beherrschbarkeit großer Informationsmengen:

Bei großen Informationsmengen (bei einer hohen Trefferanzahl während einer Online-Recherche)

ist der Recherchierende oft versucht, die Trefferanzahl durch Eingabe weiterer Suchworte zu reduzieren und verliert hierbei wichtige Informationsmengen.

Recherchen in der Patentliteratur

Recherchen in der Patentliteratur.ppt

Page 41: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Richtiges Recherchieren in der Patentliteratur

1. Auswahl der Datenbanken

2. Geplante Vorgehensweise schriftlich entwerfen

3. Testrechechen in kostenlosen Patentdatenbanken oder in preiswerten Übungsdatenbanken

4. Erste Grundmengen durch Eingabe von IPC-Symbolen

5. Eingabe mehrerer Stichworte und Schnitt mit IPC-Mengen

6. Heraussuche neuer Stichworte und neuer IPC-Symbole

7. Weiteres Eingrenzen und erstes Bewerten

8. Erneute Suchen in derselben Datenbank

9. Weitere Suchen in ähnlichen Datenbanken

10. Auswertung aller Ergebnisse

Recherchieren in der Patentliteratur.ppt

Page 42: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

2% In Kraft, aber nicht rechtsbeständig

4% In Kraft undrechtsbeständig

94% zurückgewiesen,widerrufen,zurückgezogen,nicht verlängert,abgelaufen

Patentliteratur: 94% ist ohne Schutz

Patentliteratur ohne Schutz.ppt

Page 43: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Patentliteratur nach Sprachen

36%Japanisch

25%Englisch

16%Übrige

12%Deutsch

6%Russisch

5%Franz.

Patentliteratur nach Sprachen.ppt

Page 44: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.deKugelventil-Recherche.ppt

Page 45: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Recherchekosten in Bezug zum durchsuchten Wissen

0

10000

20000

30000

40000

50000

60000

10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

Recherche-Wissen.ppt

EUR

%Anteil des weltweiten Wissens

300 600 1.4003.000 6.000

12.000

25.000

Page 46: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Stufenweises Recherchieren

Literaturart Rechercheart Quelle/Datenbank Host

1.Stufe deutsche Patentliteratur

online PATOSDEPATDPA

STN

2. Stufe europäische Patentliteratur

online PATOSEP STN

3. Stufe internationale Patentliteratur

online WPI Derwent STN oderQUESTEL

4. Stufe deutsche Fachliteratur

online Zum Maschinenbau:DOMA

fiz-technik

5. Stufe internationale Fachliteratur

online Zum Maschinenbau:COMPENDEX

STN oderfiz-technik

6. Stufe deutsche Patentliteratur

von Hand Patentinformations-zentren

7. Stufe europäische Patentliteratur

von Hand Patentinformations-zentren

8. Stufe internationale Patentliteratur

von Hand Patentinformations-zentren

9. Stufe deutsche Fachliteratur

von Hand Bibliothek insb.einer Hochschule

10. Stufe internationale Fachliteratur

von Hand Bibliothek insb.einer Hochschule wie TIB-Technische Informations-bibliothek, Hannover

Stufenweises Recherchieren.ppt

Page 47: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

WO Was Anwahl

DEPATISnetInternationale Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes

Patentschriften,Gebrauchsmuster,Offenlegungsschriften,Patentfamilienvieler Länder

http://depatisnet.dpma.de

esp@cenetInternationale Datenbank des Europäischen Patentamtes

Patentschriften,Gebrauchsmuster,Offenlegungsschriften,Patentfamilienvieler Länder

http://ep.espacenet.com

US-PatentamtDatenbank

US-Patentschriften www.uspto.gov/main/patents.htm

US-PatentamtDatenbank

US-Marken www.uspto.gov/main/trademarks.htm

Japanisches PatentamtDatenbank

Japanische Patentschriften,Gebrauchsmuster,Geschmacksmuster,Marken

www.jpo.go.jp/quick_e/index_search.htm

Deutsches Patent- und Markenamt

IPC- Internationale Patentklassifikation

www.depatisnet.de/ipc/index.html

Kostenlose Suche nach Schutzrechten und Anmeldungen im Internet:

Kostenlose Recherchen 1.ppt

Aktuelle Anwahlen unter www.copat.de/links/mn_datenbanken.htm

Page 48: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Kostenlose Suche nach bibliografischen Angaben und Rechtsstand von Schutzrechten und Anmeldungen im Internet:

Kostenlose Recherchen 2.ppt

Wo Was Anwahl

Register des Deutschen Patent- und Markenamtes

DeutschePatente, Geschmacksmuster,Marken,

https://dpinfo.dpma.de/

Register des Europäischen Patentamtes

EuropäischePatente

http://register.epoline.org/espacenet/ep/de/srch-reg.htm

Register der WIPO/OMPI PCT-Patentanmeldungen, IR-Marken, Int. Geschmacksmuster

http://ipdl.wipo.int

Register des Harmoni-sierungsamts der EU

Gemeinschaftsmarken http://oami.eu.int/de/database/ctm-online.htm

Register des Harmoni-sierungsamts der EU

Gemeinschafts-geschmacksmuster

http://oami.eu.int/de/design/bull.htm

Register des US-Patentamts US-Patente http://portal.uspto.gov/external/portal/pair

Register des US-Patentamts US-Marken http://tarr.uspto.gov

Aktuelle Anwahlen unter www.copat.de/links/mn_datenbanken.htm

Page 49: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

11 Innovationsmanagement

Page 50: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de innova2.ppt

Vier Stufen der Innovation

Ideen schaffen Recherchen, Kreativität, Teamgeist

Ideen prüfen Technik, Markt, Schutzfähigkeit,Unternehmensverträglichkeit

Ideen schützen Patente, Muster, Marken

Ideen verwerten Entwicklung, Prototyp, Werbung

1.

2.

3.

4.

Page 51: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.deprodukt1.ppt

Erfolgreich auf dem Markt

Fortschritt Qualität

PreisDesi

gn

techn./w

irtschaft

l.hohe

ansprechendesgünstiger

ProdukteDienstleistungen

Verfahren

Werbung

mit neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen

Ziel-

setzungen

Menschen-führung

Arbeitsplätze durch Wettbewerbsfähigkeit

Information Kreativ

ität

Konstruktio

n

PatenteGe-

schmacks-muster

Markt-recherche Marken

Werbung

WerbungWerbung

Page 52: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Innovationsmanagement

FuE-Management

Patent-management

Informations-management

innoman.prs

Page 53: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

sich Freiräume schaffen

Wissen auf unterschiedlichsten

Gebieten

kombinieren durchhalten

Gedanken andereraufnehmen

albern sein

fröhlich sein

träumen

emotionalrational

kreativ sein

kreativ sein.ppt

Page 54: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

I II III IV V

Bezeichnung in der wirtschaftlichen Realisierung

Basisinnovation Verbesserungsinnovation Minimalinnovation Scheininnovation

Art der Neuerunggrundlegende Erfindung

durchschnittliche Erfindung

kleinere Erfindung bzw. technische Neuerung

nicht schutzfähige technische Verbesserung oder know-how

Neuerung, die keine Vorteile erbringt

neue Arbeitsweise oder Technologie, die eine Vielzahl nachfolgender Verbesserungs- vorschläge und häufig neue Gewerbe- und Industriezweige erzeugt

bedeutende Verbesserung an einem bekannten Produkt oder Verfahren

kleinere Verbesserung an einem bekannten Produkt oder Verfahren

kleinere nahe liegende Verbesserung an einem bekannten Produkt oder Verfahren

keine Verbesserung aber eine kleinere technische Alternative oder eine neue äußere Form / neues Design

Erreichbares Schutzrecht

Patent und Gebrauchsmuster

Patent und Gebrauchsmuster

Gebrauchs-muster

nicht rechtsbeständigesGebrauchsmuster

-

Arten neuer technischer Entwicklungen / Lösungen

Innovationsarten.ppt

Page 55: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Bewertung einer Erfindung nach Technik, Marktfähigkeit, Schutzfähigkeit und Anwendbarkeit in einem Unternehmen.

Technik

Innovationshöhe (kleine Verbesserung, wichtige Erfindung, Basiserfindung) Technische Durchführbarkeit (Technische Risiken, Materialprobleme, Genehmigungen, Prototyp, Erstserie) Entwicklungsstand Anteil am Produkt Zusätzliches Know-how Alternative Lösungen Umweltbelastung

Marktfähigkeit Marktaufnahme (nach Zeit, Menge und Hindernissen) Marktveränderungen/Marktwachstum Ersparnis/Kosten/Gewinn Entwicklungskosten Werbungskosten Lizenzvergabe, Verkauf Lizenzzahlungen Beteiligungen Arbeitnehmererfindervergütungen

Schutzfähigkeit Schutz erreichbar Schutzgrösse (Rechtsbeständigkeit, Breite und Anzahl der Ansprüche, Umgehbarkeit) Verletzungsgefahr (Verletzung Rechte Dritter) Angriffsgefahr (Gefahr von Einsprüchen/Nichtigkeitsklagen) Schutzdauer Geltungsbereich (Auslandspatente) Weitere Schutzrechte Marken Anwendbarkeit in einem Unternehmen Kundenstamm/Vertriebswege Wissen und Erfahrungen der Arbeitnehmer und Führungskräfte Nähe zu bestehenden Produkten/Servicebereichen Vorhandene Geräte/Maschinen/Software verwendbar Diese Faktoren werden in einem Punktesystem bewertet, das dem jeweiligen Unternehmen und dessen Zielen angepasst werden muss. Aus der Punktsumme kann dann auf den Wert in EURO geschlossen werden.

Innova/bewertung.ppt

Page 56: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

= einfache Lizenz= Generallizenz

Ausschließliche Lizenz Nichtausschließliche Lizenz

Patentinhaber (Lizenzgeber)kann weitere Lizenzen am Patent vergeben, so daß der Lizenznehmer erwartenmuß, daß noch weitere Unter-nehmen Lizenzen erhalten undihm Konkurrenz machen.

Lizenznehmer ist konkurrenzlos allein auf dem Markt. Er kann aber auch weitere Lizenzen (Unterlizenzen) am Patent vergeben.

Lizenz1.ppt

Page 57: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 %

Pharmazie

Maschinenbau

Chemie

Elektroindustrie

Kfz.-Teile

Spanne üblicher Lizenzgebühren in Patentlizenzverträgen

lizenzgb.ppt

Software

0

Page 58: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

1. Kaufvertrag

• Patentlizenzvertrag Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmusterlizenzvertrag

3. FuE-Vertrag

2. Lizenzvertrag

• Know-how-Vertrag

• Gemischter Vertrag

verträge.ppt

• Vergabe von FuE Werkvertrag / Dienstleistungsvertrag

• Joint-Venture / Kooperation

Verträge

Page 59: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Innovationen können in 4 Stufen eingeteilt werden:Ideen schaffenIdeen prüfenIdeen schützenIdeen verwerten

Die Bewertung neuer technischer Ideen/Erfindungen muss erfolgen nach TechnikMarktfähigkeitSchutzfähigkeitAnwendbarkeit im Unternehmen

Nutzen von Patenten:SchutzAnsehenMotivationKreditsicherungLizenzvergabe

Die Vergabe einer Lizenz kann ausschließlich (Generallizenz) oder nicht ausschließlich (einfache Lizenz) erfolgen.

Merke: 11 Innovationsmanagement

11

Page 60: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Fernstudienkurs Gewerblicher Rechtsschutz

vom BMBF initiiert und gefördert, von Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz geschrieben, von Prof. Dr. H. Wupper umgesetzt und von der FernUniversität Hagen angeboten.

Dieser Kurs führt zu grundlegenden Kenntnissen, so dass nach Abschluss des zweisemestrigen Fernstudienkurses der Absolvent in Unternehmen und Instituten als Patentingenieur oder Patentreferent tätig sein kann.

Studienbeginn 1. Oktober, Einschreibung 15.05. bis 15.07.2005, ca. EUR 90,-

Kurseinheiten des Wintersemesters1. Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz 2. Patent und Gebrauchsmuster materiellrechtlich 3. Patent und Gebrauchsmuster formalrechtlich 4. Urheberrecht, Geschmacksmuster 5. Arbeitnehmererfindungen 6. Innovationsmanagement, Patentverwertung 7. Praxisübung: Ausarbeiten einer Patentanmeldung

Kurseinheiten des Sommersemesters8. Überblick über die Kennzeichenrechte 9. Schutz von Marken 10.Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 11.Verletzung gewerblicher Schutzrechte 12.Unlauterer Wettbewerb, Kartellrecht 13.Recherchen im gewerblichen Rechtsschutz 14.Aufbau einer Industriepatentabteilung

Fernstudienkurs.ppt

Page 61: Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf  Wiederholungen-Teil-2.

Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & SOZIEN 40237 Düsseldorf

www.copat.de

Weitere Informationen auf der Seite www.copat.de

3 Lehrprogramme: www.copat.de/mn_download.htmPATENTE & MUSTER, MARKEN & NAMEN, INFO & RECHERCHE

Lexikon www.copat.de/lexikon/index.htmFAQ www.copat.de/faq/index.htmErfinderleitfaden www.copat.de/mn_anl_b.htm

Literatur: www.copat.de/mn_buch.htm

Broschüre “Die provisorische Patentanmeldung”www.copat.de/mn_pat_prov.htm

Kurseinheit “Einführung in den Gewerblichen Rechtsschutz”https://vu.fernuni-hagen.de/lvuweb/lvu/app/AreaView/135630031“Kurs-Demo” anklicken

Beratungsmaterialien im Internet unter: www.copat.de/mn_beratung_www.htm

Recherchen in der Patentliteratur: www.copat.de/links/mn_datenbanken.htm