Patientenverfügung, Betreuungswunsch, Vorsorgevollmacht

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Patientenverfügung, Betreuungswunsch, Vorsorgevollmacht. Übersicht. Ausgangslage Abgrenzung Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungswunsch Patientenverfügung - Definition - Voraussetzungen - Vorgehensweise Abgrenzung Betreuungswunsch / Vorsorgevollmacht Betreuungswunsch - PowerPoint PPT Presentation

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Übersicht

• Ausgangslage• Abgrenzung Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht /

Betreuungswunsch• Patientenverfügung

- Definition- Voraussetzungen- Vorgehensweise

• Abgrenzung Betreuungswunsch / Vorsorgevollmacht• Betreuungswunsch• Vorsorgevollmacht

- Inhalt- Schutz Vollmachtgeber- Ersatzbevollmächtigter

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Ausgangslage

• Fähigkeit, die eigenen Angelegenheiten zu regeln (+) Selbst geäußerter Wille wird beachtet

• Fähigkeit, die eigenen Angelegenheiten zu regeln (-)

Ein anderer (Betreuer/Vertreter) muss für einen handeln

Handlungsanweisung durch:

- Patientenverfügung

- Betreuungswunsch

- Vorsorgevollmacht

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Abgrenzung Patientenverf./Vorsorgevollm./Betreuungsw.

Vorsorgevollmacht PatientenverfügungBetreuungswunsch

Allg. Vermögenssorge/ Einwilligung in Heil-Personensorge behandlung

ab Verlust der Fähig- für Sterbesituation keit, die eigenen An- oder krankhafte gelegenheiten Dauerzustände, zu regeln z.B. Wachkoma

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Patientenverfügung (Definition)

§ 1901a BGB:

Festlegung,

ob in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende,

Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe

eingewilligt wird oder ob sie untersagt werden.

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Patientenverfügung (Voraussetzungen)

• Form: Schriftlich

• Personelle Voraussetzung: Einwilligungsfähiger Volljähriger

• Formloser Widerruf jederzeit möglich

• Adressat: Betreuer/Vorsorgebevollmächtigter

• Bindung des Adressaten: Wenn Festlegung auf aktuelle Lebens- oder Behandlungssituation zutrifft

• Keine Pflicht zur Errichtung einer PatientenV.

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Patientenverfügung (Vorgehensweise)

1. Arzt stellt ärztlich indizierte Maßnahme fest

2. Entscheidung Betreuer/Vorsorgebevollm.

a) konkrete Patientenverfügung liegt vor Pflicht, Wünschen Geltung zu verschaffen

b) keine/unkonkrete Patientenverfügung Entscheidung aufgrund mutmaßlichen Willens anhand konkreter Anhalts-

punkte (ggf. Anhörung Angehöriger/ Vertrauenspersonen)

3. Uneinigkeit Arzt/Betreuer:Entscheidung Betreuungsgericht gebunden durch Patientenverfügung

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AbgrenzungBetreuungswunsch / Vorsorgevollmacht

Betreuungswunsch Vorsorgevollmacht

Betreuung angeordnet geht Betreuung vor

Umfang der Betreuung Umfang der Vollmachtregelt sich nach Gesetz legt Vollmachtgeber

fest

Vorteil: echteGeneralvollmacht

Betreuer wird vonBetreuungsgericht nur für Personen kontrolliert höchsten Vertrauens

geeignet!

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Betreuungswunsch

1. Inhalt:

- Vorschlag zur Person des Betreuers- Wünsche des Betreuten zur Durchführung der Betreuung

jeweils bindend für Gericht, wenn Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufend

Bindung aufgehoben, wenn später erkennbar nicht festgehalten

2. Form: Formfrei empfehlenswert: Schriftform

3. Voraussetzung: Volljährigkeit

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Vorsorgevollmacht

Generalvollmacht

Im Außenverhältnis: Unbeschränkt

Im Innenverhältnis: Geltung nur, wenn Vollmachtgeber nicht in der Lage für sich selbst zu sorgen

Nur für Personen höchsten Vertrauens geeignet!

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Vorsorgevollmacht (Inhalt)

• Vermögensangelegenheiten - Untervollmacht (+)- Befreiung § 181 BGB (+)

• Persönliche Angelegenheiten- Gesundheitsangelegenheiten- Aufenthaltsbestimmung

auch: - Einwilligung in OP, an der man sterben kann - Maßnahmen, die mit Freiheits- entziehung verbunden sind

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Vorsorgevollmacht(Schutz Vollmachtgeber)

1. Widerruf jederzeit möglich

- Achtung: Urkunde zurückfordern!

2. Ausfertigung der Vollmacht für Vollmachtgeber

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Vorsorgevollmacht (Ersatzbevollmächtigter)

• Gemeinschaftliche Vertretung

- Vorteil: Gegenseitige Kontrolle

- Nachteil: ggf. Blockade

• Einzelvertretung

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