PERSPEKTIVWECHSEL 9.2017 VERKAUF UND ... - bdia.de · CARLO RATTI • CHYBIK+KRISTOF • MINAS...

5
Deutschland 13,50 EUR Österreich 13,50 EUR Schweiz 22,00 SFR Belgien 13,50 EUR Niederlande 13,50 EUR Luxemburg 13,50 EUR Italien 13,50 EUR Spanien 13,50 EUR Finnland 13,50 EUR Norwegen 120 NOK Slowakei 13,50 EUR 9.2017 VERKAUF UND PRÄSENTATION RETAIL AND PRESENTATION NEUN GRAD • UN STUDIO • RAMOPRIMO CARLO RATTI • CHYBIK+KRISTOF • MINAS KOSMIDIS • ALBERTO CAIOLA • PIUARCH BLOCHER • SMARTVOLL • RAUMKONTOR

Transcript of PERSPEKTIVWECHSEL 9.2017 VERKAUF UND ... - bdia.de · CARLO RATTI • CHYBIK+KRISTOF • MINAS...

Deu

tsch

land

13,

50 E

UR

Öst

erre

ich

13,5

0 E

UR

Schw

eiz

22,0

0 S

FR

Bel

gien

13,

50 E

UR

Nie

derl

ande

13,

50 E

UR

Luxe

mbu

rg 1

3,50

EU

R

Ital

ien

13,5

0 E

UR

Span

ien

13,5

0 E

UR

Finn

land

13,

50 E

UR

Nor

weg

en 1

20N

OK

Slow

akei

13,

50 E

UR

AIT 9.2017 Verkauf und Präsentation

Retail and PresentationD

REI AUG

ENO

PTIKER•ARCH

ITEKTUR U

ND

AUTO

SCOPE TESTEN

MERCED

ES MARKO

POLO

•PERSPEKTIVWECH

SEL ARCHITEKT U

ND

FILMEM

ACHER TAPIO

SNELLM

AN• PRO

DU

KTSCHW

ERPUN

KT FARBEN U

ND

TAPETEN

9.2017VERKAUF UND PRÄSENTATIONRETAIL AND PRESENTATION

NEUN GRAD • UN STUDIO • RAMOPRIMOCARLO RATTI • CHYBIK+KRISTOF • MINASKOSMIDIS • ALBERTO CAIOLA • PIUARCHBLOCHER • SMARTVOLL • RAUMKONTOR

bund deutscher innenarchitektenDas reformierte Bauvertragsrecht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Architektur und Innenarchitektur zu planenund umzusetzen sind komplexe Prozesse, be-teiligt sind viele Menschen mit vielen Interes-sen. Niemandem ist zu empfehlen, sich ohneeinen abgeschlossenen Vertrag in der Tasche indiese Herausforderung zu begeben, im Grundewissen wir alle, dass wir für uns entscheidendeVerträge und Regelwerke kennen und beherr-

Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung derkaufrechtlichen Mängelhaftung wurde im März dieses Jahres vomDeutschen Bundestag verabschiedet und tritt nächstes Jahr in Kraft.Im Vordergrund - so die Intention des Gesetzgebers - steht dabei derVerbraucherschutz. Orientierungshilfe bietet ein bdia Seminar imHerbst.

schen sollten. Das Vertragsrecht wurde nunüberarbeitet, spätestens ab dem kommendenJahr müssen wir uns mit dem neuen Architek-ten- und Ingenieursvertragsrecht auseinander-setzen. Damit wurde das Werkvertragsrechtmodernisiert und den Anforderungen von Bau-vorhaben angepasst. Wir möchten Ihnen aufdiesen Seiten einen ersten Überblick geben.

Ihre Vera Schmitz, Präsidentin bdia

Das neue Architek-ten- und Ingenieur-vertragsrecht 2018

156 • AIT 9.2017

Fragen an Jürgen Ottebdia NRW

Was halten Sie vom neuen Ver-tragswerk?Ich finde es gut, dass wir In-nenarchitekten mit unserenVerträgen nun auch im BGBmit regelnden Paragraphenvorkommen. Die neuen An-sätze zur „gesamtschuldneri-schen Haftung” gehen mir inBezug auf die Bau-Haftungs-Risikoverteilung nicht weitgenug. Leider bleibt es auchfür unser breit gefächertes Be-rufsbild ausschließlich beimWerkvertragsrecht mit all denDiskussionen bezüglich der zuerbringenden Leistungen undzur Mängelhaftung.

Was raten Sie Ihren Kollegin-nen und Kollegen?Dass wir uns rechtzeitig vordem 01.01.18 rechtliche Hilfe-stellungen für die Vertragsge-staltung mit unseren Bau-herren holen und unsere Ver-träge anpassen. Dazu dienenauch die Seminarangebotevom bdia.

Haben Sie einen Wunsch anden Gesetzgeber für die Zu-kunft?Eine für alle am Bau Beteiligtengemeinsam abzuschließende„Objekt-Haftpflicht-Versiche-rung” wäre mein Wunsch fürdie Weiterentwicklung desBauvertragsrechts.

3

Am 1.1.2018 tritt das Architektenvertragsrechtim BGB in Kraft. Die neuen §§ 650p - 650t gel-ten für alle Innenarchitektenverträge. Damitgibt es nun eine rechtliche Grundlage zum Ar-chitektenvertrag mit Vertragsdefinition, Ände-rungsrecht des Bauherrn, Regelungen zurKündigung, Abnahme und gesamtschuldneri-schen Haftung mit Bauunternehmern. Die Ver-gütung richtet sich weiterhin nach der HOAI.

Schwerpunkt PlanungsgrundlageAls vertragstypische Pflichten hat der Innenar-chitekt die Leistungen zu erbringen, die nachdem jeweiligen Stand der Planung und Ausfüh-rung des „Bauwerkes“ erforderlich sind, um dievereinbarten Planungs- und Überwachungs-ziele zu erreichen. Dabei wird vorausgesetzt,dass der Innenarchitekt und sein Auftraggeberim Vertrag die zu erbringenden Leistungen de-finieren. In § 650p Abs. 1 wird der Architekten-vertrag behandelt, in § 650p Abs. 2 ein neuerVertragstyp. Soweit wesentliche Planungs- undÜberwachungsziele noch nicht vereinbart sind,hat der Innenarchitekt zunächst eine Planungs-grundlage zu erstellen. Wesentliche Planungs-ziele fehlen, wenn nicht klar ist, welchen Zweckdie zu planenden Innenräume haben, welcheKosten entstehen und wie die Gestaltung erfol-gen soll. Die Planungsgrundlage setzt sich zu-sammen aus Teilen der Projektentwicklung,Grundlagenermittlung und Bedarfsplanung.Die eigentliche Planung ist noch nicht erfasst,da diese erst begonnen werden kann, wenn diePlanungsgrundlagen feststehen. Zur Planungs-grundlage hat der Innenarchitekt eine Kosten-einschätzung vorzulegen. Es handelt sich umeine Vorstufe der Kostenschätzung nach DIN276, ähnlich der Kostenvorgabe beziehungs-weise Kostenrahmen.

„Kündigen ohne Begründung“ und „EinseitigesAnordnen“ sind VerbraucherschutzWenn dem Bauherrn die Planungsgrundlageund die Kosteneinschätzung vorliegen, kann erohne Begründung den Vertrag kündigen, soweiter über diese Leistungen hinausgeht. Ein Archi-tektenvertrag ab Leistungsphase 2 bis 8 HOAIkann erst rechtswirksam abgeschlossen wer-den, wenn der Bauherr die PlanungsgrundlageP

roje

kt A

.T.U

. Sch

ulu

ng

saka

dem

ie, W

eid

en i.

d.

Ob

erp

falz

von

DES

IGN

IN A

RC

HIT

EKTU

R,

Da

rmst

ad

t

AIT 9.2017 • 157

und Kosteneinschätzung billigt und ihm nichtmehr das Sonderkündigungsrecht nach § 650rzusteht. Der Innenarchitekt kann nach Vorlageder Planungsgrundlage/ Kosteneinschätzungden Vertrag kündigen, wenn der Bauherr seineZustimmung verweigert oder innerhalb einerFrist von 2 Wochen nach Vorlage der Unterlagenkeine Erklärung abgibt. Wenn der Vertrag zu-stande gekommen ist, ist der Bauherr berech-tigt, Änderungen der Planung einseitig an -zu ordnen. Diesen Wünschen muss der Innenar-chitekt folgen, wenn es zur Erreichung des ver-einbarten Werkerfolges notwendig und ihmzumutbar ist. Die Notwendigkeit bestimmt sichz.B. nach Baurecht, Brandschutz oder Auflagendes Bauamts. Wenn der Bauherr eine anderePlanung wünscht, muss der Innenarchitekt die-ser Anordnung Folge leisten, wenn es für ihn zu-mutbar ist. Die Vergütung für geänderteLeistungen richtet sich nach der HOAI, soweites sich um Grundleistungen handelt. Bei be-sonderen oder außerhalb der HOAI liegendenLeistungen ist die Vergütung frei vereinbar, zumBeispiel ein Pauschal- oder Stundenhonorar.

Teilabnahme, Mängel, HaftungGeregelt ist auch, dass nach Beendigung derLeistungsphase 8 der Innenarchitekt eine Teil-abnahme verlangen kann. Neu ist die Zu-standsfeststellung, die der Innenarchitektverlangen kann, wenn der Bauherr die Ab-nahme verweigert, § 650g. Die gesamtschuld-nerische Haftung mit dem bauausführendenUnternehmer ist neu geregelt. Sofern der Man-gel durch einen Ausführungsfehler des Unter-nehmers verursacht ist, ist der Bauherr ver-pflichtet, zuerst den Unternehmer zur Nach-besserung aufzufordern, bevor er vom Innenar-chitekten Schadenersatz verlangt.

Die AutorenProf. Dr. Peter Fischer, Fachanwalt für Bau- undArchitektenrechtAndreas T. C. Krüger, bdia Innenarchitekt undö.b.u.v. Sachverständiger von der Architekten-kammer NW für Honorare fürLeistungen der Architekten, Innenarchitekten,Landschaftsarchitekten,Stadtplaner und Ingenieure

Noch Fragen?Die Autoren werden am21./22. September 2017 inStuttgart und am 30. No-vember/1. Dezember 2017 inKarben das neue Vertrags-recht, Vergütung und Ab-rechnung ausführlich undpraxisnah für Innenarchitek-ten im Rahmen eines bdia Se-minars darlegen. Mehr unterwww.bdia.de

Wir fördern den Nachwuchs: Der vom bdia bund deutscher in-nenarchitekten initiierte Preis bdia ausgezeichnet! stellt regel-mäßig herausragende Abschlussarbeiten aus den FachbereichenInnenarchitektur vor. In diesem Heft: drei ausgezeichnete Mas-terarbeiten des Sommersemesters 2017 von der Hochschule fürTechnik, Stuttgart. Mehr unter www.bdia.de.

1 / Nele KissErbaute Erinnerung. Strate-gien für Alltagsarchitektur (Master)

Die Arbeit mit Erinnerung inder Architektur des Alltägli-chen birgt einen häufig über-gangenen Wert. Beim Abrissund Umbau von Gebäudengehen kleine Spuren häufigverloren. Doch diese bergenungeahnte und interessanteQualitäten. Wie kann manmit der bestehenden Archi-tektur und seiner Erinnerungumgehen? Welchen Einflussnimmt Architektur auf dieIdentität einer Gesellschaft?Unterschiedliche Erinneungs-theorien wurden untersucht,architektonische und künst-lerische Interventionen hin-zugezogen und in einenaktu ellen Kontext übersetzt,beispielhaft am Bestandeines ehemaligen Fischge-schäftes in der Verdener In-nenstadt. Alltagsarchitekturkann so in ihren Eigenheitenaktiviert werden.

158 • AIT 9.2017

2 / Patricia MockoUnderground.Film - Ein Um-nutzungskonzept (Master)

15 Geisterbahnhöfe gibt esaktuell in Berlin, einer Stadtdie ständig wächst. 15 Orte,die der Gesellschaft keinendirekten Nutzen liefern, inwelchen aber ungeahnte Potenziale schlummern. DieArbeit setzt sich mit einemalternativen Nutzungskon-zept für die FranzösischeStraße unter Einbeziehungaller relevanten gesellschaft-lichen und infrastrukturellenGesichtspunkte auseinander.Die nahe gelegene Friedrich-straße ist einer der Geburts-orte der Kinematografie. DieGeisterbahnhöfe der DDR,welche bis heute mit ihrenschaurigen Szenerien eine ArtKopfkino auslösen, liefertendie Idee für den Entwurfeines Underground-Kinos.Der Entwurf will eine Antwortliefern, wie in wachsendenMetropolen wie Berlin unge-nutzte Flächen revitalisiertwerden können.

3 / Amelie Beicken Talking to Strangers (Master)

Diese Masterthesis befasstsich mit Innenarchitektur imAußenraum durch empirischeExperimente und einem so-zialen Ansatz. Ihr Ziel ist, Kommunikation zwischenUnbekannten im öffentlichenRaum zu kreieren. Erarbeitetwurden Definitionen von Kom-munikation im öffentlichenRaum und wie dieser katego-risiert werden kann. ImHauptteil wird der öffentlicheRaum vor Ort untersucht.Durch Langzeitaufnahmenwird die Reaktion der Men-schen observiert, die sich anöffentlichen Plätzen aufhal-ten müssen bzw. diese durch-queren. Die gewonnenenErkenntnisse wurden analy-siert und vertieft. Dies wirftdie Frage auf, ab wann einOrt oder ein Gegenstand zupersönlich und nicht mehr öf-fentlich ist, wo Raumpsycho-logie und der Einfluss vonvorhandenen Strukturenerörtert wird.

1 2

3

Fortbildung„Benutzeroberflächen – Materialien inder Raumgestaltung“ am 13. Oktober in Augustdorf

Materialien spielen heute im Planungspro-zess eine entscheidende Rolle und das Wis-sen um Werkstoffe und Produktionspro-zesse wird für Planer immer wichtiger. DasSeminar gibt einen Überblick über aktuelleund unbekannte Materialien und Werk-stoffe für den Innenraum. In kompakterForm werden 70 Produkte mit Originalmus-tern und Anwendungsbeispielen vorge-stellt. Das Seminar ist von den Architekten-kammern NRW und Hessen als Fortbildungfür Architekten und Innenarchitekten mitacht Punkten anerkannt. Referentin: BirgitHansen von hansen innenarchitektur ma-terialberatung.

Informationen, Programm und Anmelde-formular unter www.bdia.de/Veranstal-tungen.

bdia bayernSave the Date! Landesmitglieder- versammlung am 21. Oktober

Am Samstag, 21. Oktober findet die näch-ste Mitgliederversammlung des bdia Lan-desverbandes bayern statt bei derHASENKOPF INDUSTRIE MANUFAKTUR,Stöcklstraße 1-2 in 84561 Mehring. Gästesind zum Rahmenprogramm herzlich will-kommen. Weitere Informationen findenSie auf unserer Website.www.bayern.bdia.de

bdia NRWNächste Landesmitgliederversammlungam 30. September

Dieses wichtige Treffen unseres Landesver-bandes findet am 30. September in Bonnstatt. Ort: Marriott World Conference Cen-ter, Platz der Vereinten Nationen 4, 53113Bonn. Uhrzeit: 10.00–17.00 Uhr. Bitte mel-den Sie sich bis zum 15. September [email protected] an.Die Veranstaltung beginnt mit einer Füh-rung durch das im Frühjahr 2016 eröffnete4 Sterne-Hotel. Anschließend referierenBirgit Hansen, Innenarchitektin bdia undJulia Greven, Interior-Marketing-Expertin,in einem 2-stündigen „Trendupdate 2017“zum Thema „Leben, Wohnen, Arbeiten –Aktuelle Entwicklungen und Materialien“.Nach einem gemeinsamen Mittagessenrücken – mit Beginn der eigentlichen LMV– wichtige berufspolitische Themen in denVordergrund. www.nrw.bdia.de

bdia Seminare 2017Programm:

Neue Bäder, auch im Bestand – Trends, Produkte, Praxisam 8. September in Stuttgart

Das (nicht) verschenkte Honoraram 21./22. September in Stuttgart

Urheberrecht für Innenarchitekten am 28. September in Berlin (Halbtagesseminar)

Wie werden wir im Alter wohnen? Zukunftsstrategien für die Aging Societyam 20. Oktober in Mettlach und am 24. November in Köln

Innenarchitektur und Lichtplanung – Planung, Vergütung und Haftungam 10. November in Berlin

Raum-Akustik für Innenarchitektenam 30. November in Berlin

Der Innenarchitektenvertrag 2018am 30. November und am 1. Dezember in Karben

Alle bdia Seminare sind als Fortbildungs-veranstaltungen bei den Architektenkam-mern anerkannt.www.bdia.de/ Veranstaltungen

Kalender

AIT 9.2017 • 159

HA

SEN

KO

PF

Ma

nu

fakt

ur

von

KEG

GEN

HO

FF P

AR

TNER

. Fo

to:

Hei

ner

Hei

ne,

Bu

rgki

rch

en

bdia FörderkreisSeminar von Zumtobel LIGHTING DESIGN I EXCELLENT INDOOR am 5./6. Oktober im Lichtforum Dornbirn/Österreich

Mit Licht gestalten. Lichtlösungen entwi-ckeln. Erweitern Sie ihre Lichtkompetenzanhand von Projektbesichtigungen, Vor-trägen sowie Praxisworkshops und erhal-ten Sie Ihre erforderlichen Fortbildungs-punkte bei den deutschen Architekten-kammern. Gastreferent: Tapio Roseniusvon lightingdesigncollective, Madrid. Wei-tere Seminartermine sind geplant.www.bdia.de/Veranstaltungen

Messe TRESOR contemporary craft mit Girsberger in Basel vom 21. bis 24. September

bdia Förderkreismitglied Girsberger wirdsich auf dieser neuen Messe als Show- undLounge-Partner engagieren. Die TRESORcontemporary craft hat sich zum Ziel ge-setzt, handwerkliches Können unter Ver-wendung von Holz, Fasern, Glas, Keramik,Metall und neuer Materialien in Szene zusetzen und die Grenzen zwischen Kunst,Handwerk, Design und Architektur aufzu-lösen. Aussteller sind vorwiegend Galerienaus aller Welt und gezeigt werden hoch-wertige Objekte mit Sammlerwert. Ziel istes, alte und traditionelle Techniken neuaufleben zu lassen und ins Bewusstsein zubringen – dank neuer Technologien auchGestaltungsprozesse neu zu erfinden.

Impressum:bund deutscher innenarchitekten bdiaRedaktion: Bundesgeschäftsführer Constantin von Mirbach, Köpenicker Str. 48/49, 10179 Berlin, Tel. +49 30 64077978, Fax +49 30 914424 19,[email protected], www.bdia.de