Peutz Consult GmbH - Neuss

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Peutz Consult GmbH Beratende Ingenieure VBI Messstelle nach § 26 BImSchG zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Leitung: Dipl.-Phys. Axel Hübel Dipl.-Ing. Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften: Kolberger Straße 19 40599 Düsseldorf Tel. +49 211 999 582 60 Fax +49 211 999 582 70 [email protected] Martener Straße 525 44379 Dortmund Tel. +49 231 725 499 10 Fax +49 231 725 499 19 [email protected] Carmerstraße 5 10623 Berlin Tel. +49 30 310 172 16 Fax +49 30 310 172 40 [email protected] Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gerard Perquin Dr. ir. Martijn Vercammen Dipl.-Ing. Ferry Koopmans AG Düsseldorf HRB Nr. 22586 Ust-IdNr.: DE 119424700 Steuer-Nr.: 106/5721/1489 Bankverbindungen: Stadt-Sparkasse Düsseldorf Konto-Nr.: 220 241 94 BLZ 300 501 10 DE79300501100022024194 BIC: DUSSDEDDXXX Niederlassungen: Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, F Lyon, F Leuven, B Sevilla, E www.peutz.de Peutz Consult GmbH • Kolberger Str. 19 • 40599 Düsseldorf Stadt Neuss Amt für Stadtplanung Michaelstraße 41456 Neuss Betreff: Messbericht über die Luftschallmessungen zum Schießlärm auf dem Gelände des BSV Neuss-Uedesheim Bericht-Nr.: VA 6657-1 Datum: 08.10.2015 Niederlassung: Düsseldorf Ansprechpartner/in: Herr Pelzer 1 Einleitung Die Stadt Neuss plant die Aufstellung des Bebauungsplans "Kreuzfeld" in Neuss- Uedesheim, östlich eines bestehenden Schießstandes des BSV Neuss-Uedesheim. Auf dem Schießstand finden sowohl zu Übungszwecken Schießen in einen Schießcontainer mit Luftgewehr als auch auf einem Schießstand im Freigelände Übungs- und Vogelschießen mit Kleinkalibergewehr und zwei verschiedenen Munitionsarten statt. Um die durch den Betrieb auf dem Gelände des Schützenvereins verursachten Schall- immissionen im Bebauungsplangebiet prognostizieren zu können, wurde eine Messung der auf dem Gelände des Schützenvereins entstehenden Schießgeräusche (reine Geräusch- immissionen durch Abschuss der Gewehre) am 30.09.2015 von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr durchgeführt. Eine Übersicht über die örtlichen Gegebenheiten ist in Anlage 1 dargestellt. Eine Foto- dokumentation der Messung kann Anlage 2 entnommen werden. Im vorliegenden Bericht werden die Messergebnisse dokumentiert. Die Ergebnisse der Messungen werden in die Prognoseberechnung für die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Kreuzfeld" Eingang finden. P:\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_20151008_KreuzfeldStadtNeuss_MP.odt

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Peutz Consult GmbHBeratende Ingenieure VBI

Messstelle nach § 26 BImSchG zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen undErschütterungen

VMPA anerkannteSchallschutzprüfstellenach DIN 4109

Leitung:

Dipl.-Phys. Axel Hübel

Dipl.-Ing. Heiko Kremer-BertramStaatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

Dipl.-Ing. Mark Bless

Anschriften:

Kolberger Straße 1940599 DüsseldorfTel. +49 211 999 582 60Fax +49 211 999 582 [email protected]

Martener Straße 52544379 DortmundTel. +49 231 725 499 10Fax +49 231 725 499 [email protected]

Carmerstraße 510623 BerlinTel. +49 30 310 172 16Fax +49 30 310 172 [email protected]

Geschäftsführer:

Dipl.-Ing. Gerard PerquinDr. ir. Martijn VercammenDipl.-Ing. Ferry KoopmansAG DüsseldorfHRB Nr. 22586Ust-IdNr.: DE 119424700Steuer-Nr.: 106/5721/1489

Bankverbindungen:

Stadt-Sparkasse DüsseldorfKonto-Nr.: 220 241 94BLZ 300 501 10DE79300501100022024194BIC: DUSSDEDDXXX

Niederlassungen:

Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, FLyon, F Leuven, B Sevilla, E

www.peutz.de

Peutz Consult GmbH • Kolberger Str. 19 • 40599 Düsseldorf

Stadt Neuss

Amt für Stadtplanung

Michaelstraße

41456 Neuss

Betreff: Messbericht über die Luftschallmessungen zum Schießlärm

auf dem Gelände des BSV Neuss-Uedesheim

Bericht-Nr.: VA 6657-1

Datum: 08.10.2015

Niederlassung: Düsseldorf

Ansprechpartner/in: Herr Pelzer

1 Einleitung

Die Stadt Neuss plant die Aufstellung des Bebauungsplans "Kreuzfeld" in Neuss-

Uedesheim, östlich eines bestehenden Schießstandes des BSV Neuss-Uedesheim.

Auf dem Schießstand finden sowohl zu Übungszwecken Schießen in einen Schießcontainer

mit Luftgewehr als auch auf einem Schießstand im Freigelände Übungs- und Vogelschießen

mit Kleinkalibergewehr und zwei verschiedenen Munitionsarten statt.

Um die durch den Betrieb auf dem Gelände des Schützenvereins verursachten Schall-

immissionen im Bebauungsplangebiet prognostizieren zu können, wurde eine Messung der

auf dem Gelände des Schützenvereins entstehenden Schießgeräusche (reine Geräusch-

immissionen durch Abschuss der Gewehre) am 30.09.2015 von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr

durchgeführt.

Eine Übersicht über die örtlichen Gegebenheiten ist in Anlage 1 dargestellt. Eine Foto-

dokumentation der Messung kann Anlage 2 entnommen werden.

Im vorliegenden Bericht werden die Messergebnisse dokumentiert. Die Ergebnisse der

Messungen werden in die Prognoseberechnung für die schalltechnische Untersuchung zum

Bebauungsplan "Kreuzfeld" Eingang finden.

P:\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_20151008_KreuzfeldStadtNeuss_MP.odt

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2 Beurteilungsgrundlagen der Freizeitlärmrichtlinie

2.1 Freizeitlärm: Beurteilung gemäß Freizeitlärmrich tlinie

Nach § 22 Abs. 1 BImSchG gilt für (Freizeit-)Anlagen die Pflicht, schädliche Umweltein-

wirkungen zu vermeiden. Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die Nach-

barschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt wird.

Der Grad der Belästigung ist dabei abhängig von der Dauer und der Tageszeit der Ge-

räuscheinwirkung, der Art der Geräusche und der Nutzung des Gebietes, auf die sie ein-

wirken (Gebietsausweisung). Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung

und Landwirtschaft zur "Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen

bei Freizeitanlagen" gibt daher zeit- und gebietsabhängige Richtwerte vor.

Die Immissionsrichtwerte der sogenannten Freizeitlärmrichtlinie stellen sich gemäß Tabelle

2.1 dar. Die Immissionsrichtwerte sind zu messen beziehungsweise zu berechnen in 0,5 m

Abstand zum geöffneten Fenster eines schützenswerten Wohn- oder Aufenthaltsraumes.

Tabelle 2.1: Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie

WochentagBeurteilungszeit-

raum

Beurteilungszeit

[Stunden]

Immissionsrichtwert

[dB(A)]

WR WA MI GE

werktags

08:00-20:00 Uhr 12 50 55 60 65

06:00-08:00 Uhr 2 45 50 55 60

20:00-22:00 Uhr 2 45 50 55 60

22:00-06:00 Uhr 1 35 40 45 50

sonn- und feiertags

09:00-13:00 Uhr

15:00-20:00 Uhr

9 45 50 55 65

07:00-09:00 Uhr 2 45 50 55 60

13:00-15:00 Uhr 2 45 50 55 60

20:00-22:00 Uhr 2 45 50 55 60

22:00-07:00 Uhr 1 35 40 45 50

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Geräuschspitzen

Kurzzeitige Geräuschspitzen sollen den Richtwert während der Tageszeit nicht um mehr als

30 dB(A) und während der Nachtzeit nicht um mehr als 20 dB(A) überschreiten.

seltene Ereignisse

Verursacht eine Anlage trotz Einhaltung des Standes der Lärmminderungstechnik nur in

seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht an mehr als 10 Tagen

oder Nächten eines Kalenderjahres und in diesem Rahmen auch nicht an mehr als 2 auf-

einanderfolgenden Wochenenden einen relevanten Beitrag zur Überschreitung der Im-

missionsrichtwerte, soll erreicht werden, dass

• die Beurteilungspegel vor den Fenstern (im Freien) die vorgenannten Immissions-

richtwerte um nicht mehr als 10 dB(A), keinesfalls aber die folgenden Höchstwerte

überschreiten:

tags außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A)

tags innerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A)

nachts 55 dB(A) und

• einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen, die die für seltene Ereignisse geltenden Im-

missionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr als

10 dB(A) überschreiten.

• auch durch seltene Ereignisse bei anderen Anlagen am selben Einwirkungsort

Überschreitungen an insgesamt nicht mehr als 14 Kalendertagen eines Jahres auf-

treten.

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2.2 Ermittlung und Beurteilung von Geräuschimmission en durch Messung

Zur Messung von Geräuschimmissionen gemäß Freizeitlärmrichtlinie ist eine Messung nach

den Regularien der TA Lärm durchzuführen. Für die Beurteilung der Geräuschimmissionen

gemäß TA Lärm sind in der nachfolgenden Tabelle 2.2 aufgeführten Messwertarten zu ver-

wenden, wobei die Wahl der zusätzlich zum Mittelungspegel LAeq zu erfassenden Mess-

wertart vom Einzelfall abhängt.

Tabelle 2.2: Messwertarten der TA Lärm (Tab. 1, Nummer A.3.3.1) und deren Anwendung

Messwertart Anwendung

LAeq Mittelungspegel Beurteilung der Geräuschimmissionen

LAFmax Maximalpegel Beurteilung von Geräuschspitzen

LAFTeq Taktmaximal-Mittelungspegel Zuschlag für Impulshaltigkeit

LAF95 Grundgeräuschpegel Prüfung auf ständig vorherrschende Fremdgeräusche

Auf Grundlage des messtechnisch erfassten Mittelungspegels und ggf. weiterer in der

Tabelle 2.2 aufgeführten Messwertarten werden die Beurteilungspegel getrennt für den

Tages- und Nachtzeitraum gemäß Nummer A.1.4 der TA Lärm nach der Gleichung (G2) wie

folgt berechnet:

( )

⋅= ∑

=

+++−N

j

KKKCLj

rr

jRjIjTmetjAeqTT

L1

1,0 ,,,,101

lg10 (G2)

mit

∑=

=N

jjr TT

1= 16 h tags, 1 h nachts

Es bedeuten:

Tj = Teilzeit j

N = Zahl der gewählten Teilzeiten

LAeq, j = Mittelungspegel während der Teilzeit Tj in dB(A)

Cmet = meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2, Entwurf Ausgabe September 1997,

Gleichung (6)

KT, j = Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach den Nummern A.2.5.2 (Prognose)

oder A.3.3.5 (Messung) der TA Lärm in der Teilzeit Tj in dB

KI, j = Zuschlag für Impulshaltigkeit nach den Nummern A.2.5.3 (Prognose)

oder A.3.3.6 (Messung) der TA Lärm in der Teilzeit Tj in dB

KR, j = Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nummer 6.5 der TA

Lärm in der Teilzeit Tj in dB

Lr = Beurteilungspegel in dB(A)

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Die Messung und Beurteilung von Schießgeräuschen regelt zudem die VDI 3745. Hiernach

ist zur Bestimmung des bei Schüssen abgegebenen Immissions- bzw. Emissionspegels bei

einer gesteuerten Messung die Messung von 10 Schüssen in einem Abstand von

mindestens jeweils 10 Sekunden je Messort ausreichend, sofern die Streuung der Mess-

werte (Differenz zwischen höchstem gemessener Maximalpegel LAFmax und niedrigstem ge-

messenen Maximalpegel LAFmax) 10 dB unterschreitet.

3 Luftschallmessungen

Zur Ermittlung der durch das Schießen verursachten Geräuschimmissionen in der Nachbar-

schaft des Schießstandes des BSV Neuss-Uedesheim erfolgte am 30.09.2015 eine Luft-

schallmessung im Zeitraum von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr an 5 verschiedenen Messpunkten:

Tabelle 3.1:

Messpunkt Beschreibung Ort der Schussabgabe Munition

MP 1

10 m neben Schießstand auf

Gelände der BSV (Nahbereich)

Schießen auf Freigelände

KK-Gewehr 6 mm HW60m,

Weihrauch Mellingstedt

.22lr

.22

MP 2ca. 40 m östlich des Schieß-

standes Richtung Bebauungs-

plangebiet

Schießen auf Freigelände

KK-Gewehr 6 mm HW60m,

Weihrauch Mellingstedt

.22lr

.22

MP 3Vor Gebäude Norfer Weg 83

(südlich Schießstand)

Schießen auf Freigelände

KK-Gewehr 6 mm HW60m,

Weihrauch Mellingstedt

.22lr

.22

MP 4 Westlich Schießcontainer (Ab-

stand 5 m)

Im Schießcontainer mit

Luftgewehr Feinwerkbau

Oberndorf NLG Modell 603

4,5/.177

MP 5 Östliches Außengelände BSV

vor Tür Schießcontainer (Ab-

stand 10,5 m)

Im Schießcontainer mit

Luftgewehr Feinwerkbau

Oberndorf NLG Modell 603

4,5/.177

Während der Luftschallmessung herrschten trockene Witterungsverhältnisse mit Außen-

temperaturen von etwa 15 °C und Wind aus Ost. Bei der Messung am MP 2 und MP 3

wurde gleichzeitig eine Windmessung durchgeführt.

3.1 Verwendete Messgeräte

Die Luftschallmessung wurde mit einem geeichten Schallpegelmesser der Genauigkeits-

klasse I durchgeführt. Bei der akustischen Kalibrierung wird zur Überprüfung ein Kalibrierton

mit einem nominalen Schalldruckpegel von 94,0 dB bei einer Frequenz von 1.000 Hz ver-

wendet. Diese Kalibrierung wurde vor und nach der Messung durchgeführt. Eine Liste der

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während der Luftschallmessung und zur Laboranalyse eingesetzten Messgeräte ist in An-

lage 3 wiedergegeben.

Bei der Messung am MP 2 und MP 3 wurde die Windgeschwindigkeit und Windrichtung mit

der Windmessstation MM-0316-002 der Fa. Brüel & Kjaer erfasst.

4 Ergebnis der Luftschallmessungen

Die gemessenen Luftschallpegel an den in Tabelle 3.1 aufgeführten Messpunkten ge-

messenen Luftschallpegel für die Schießgeräusche sind in Anlage 5 zusammengefasst. Für

die Beurteilung relevant sind insbesondere die Maximalpegel LAFmax bzw. damit im Fall eines

Einzelschusses identische Takt-Maximal-Mittelungspegel LAFTeq. Wie den Messwerten in An-

lage 5 entnommen werden kann, ist der gemessene Schallimmissionspegel bei Verwendung

der Zimmermunition .22 bei der Schussabgabe auf dem Außengelände um etwa 4 dB

geringer als bei Verwendung des Kalibers .22lr.

Nach VDI 3745 "Messung und Beurteilung von Schießgeräuschen" ist bei einer gesteuerten

Messung die Messung von 10 Schüssen pro Messensemble ausreichend, wenn die

Differenz zwischen dem größten gemessenen Maximalpegel LAFmax und dem geringsten

gemessenen Maximalpegel LAFmax geringer als 10 dB ist. Dies ist für alle aufgenommenen

Messpositionen und Schießsituationen der Fall.

5 Bestimmung des Schallleistungspegels einer Schussa bgabe

Die bei der Schussabgabe maßgebliche Schallquelle stellt die Mündung des Gewehrs dar.

Dies kann als Punktquelle betrachtet werden. Aus der Messung im Nahbereich lässt sich an

Messposition MP 1daher der Schallleistungspegel der Punktquelle "Schussabgabe" wie folgt

bestimmen:

LW = LAFTeq + 8 + 20 * log(r)

r bezeichnet dabei den Abstand von der Punktschallquelle, welcher für MP 1 9,8 m betrug.

Hiernach beträgt die Schallleistung für eine Schussabgabe bei Verwendung des Kalibers

.22lr 112 dB(A) und bei Verwendung der Zimmermunition .22 108,2 dB(A). Der rein

statistische mittlere Fehler dieses gemittelten Schallleistungspegels beträgt 0,4 dB. Aufgrund

der Messgenauigkeit des Messgerätes ist also von einer Ungenauigkeit von 1 dB auszu-

gehen.

Bezüglich des Schießens mit Luftgewehr im Schießcontainer findet die maßgebliche

Schallabstrahlung über die offene Tür statt. In Bezug auf das geplante Bebauungsplangebiet

ist hierbei die Türöffnung in Richtung Außengelände des Schießstandes nach Osten maß-

geblich. Aus der Messung an MP 5 in 10,4 m Entfernung zu dieser offenen Tür lässt sich ein

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Schallleistungspegel (bezogen auf eine Quelle "offene Tür") von 95 dB(A) für die Schuss-

abgabe mit einem Luftgewehr im Schießcontainer ermitteln.

IAm Messtag wurden zur Validierung des im Nahbereich ermittelten Schallleistungspegels

einer Schussabgabe Immissionsmessungen am MP 2 und MP 3 bei gleichzeitiger Messung

der Windgeschwindigkeit und der Windrichtung durchgeführt. In einem kleinen Be-

rechnungsmodell wird nun unter Eingabe der sich aus der gemessenen Windsituation er-

gebenden meteorologischen Korrektur Cmet der sich aus den oben angegebenen Schall-

leistungspegeln am MP 2 und MP 3 nach einer Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2

mit dem Rechenprogramm SoundPlan 7.4 ergebende Schallimmissionspegel ermittelt. Auf-

grund der geringen Entfernung des MP 2 zur Schallquelle ist lt. DIN ISO 9313-2 hier keine

meteorologische Korrektur anzuwenden; bei Ansatz einer Bodendämpfung von etwa 0,6

(weicher Boden) ergibt sich am Immissionsort für die Abgabe eines Schusses mit Kaliber

.22lr ein berechneter Maximalpegel von 69,7 dB(A) im Gegensatz zu den gemessenen

67,1 dB(A). Die Diskrepanz geht auf die vorliegende Gegenwindsituation zurück, die durch

die Regularien der DIN ISO 9613-2 in diesem geringen Abstand nicht zutreffend beschrieben

zu sein scheint.

Am Messpunkt MP 3 in 160 m Entfernung vom Schießstand ergibt die Ausbreitungs-

rechnung nach DIN ISO 9613-2 bei einer Schallleistung von 112 dB(A) für eine Schuss-

abgabe einen Maximalpegel am Immissionsort von 53,4 dB(A). Der an diesem Ort ge-

messene Maximalpegel betrug 54,3 dB(A); gemessener und berechneter Maximalpegel

stimmen damit im Rahmen der Messungenauigkeit miteinander überein. Daher kann in den

Schallimmissionsberechnungen der durchzuführenden schalltechnischen Untersuchung zu

den auf dem Bebauungsplangebiet zu erwartenden Freizeitlärmimmissionen durch den Be-

trieb des Schießstandes mit den oben angegebenen Schallleistungspegeln für die Schuss-

abgabe von 112 dB(A) bei Kaliber .22lr und 108,2 dB(A) bei Kaliber .22 gerechnet werden.

6 Zusammenfassung

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Kreuzfeld in Neuss-Uedesheim sind die

durch die Schussabgabe auf dem Schießstand des BSV Neuss-Uedesheim verursachten

Geräuschimmissionen zu betrachten.

Um die Schießgeräusche in der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan

korrekt abzubilden, wurde am 30.09.2015 eine Messung der Schießgeräusche an 5 Mess-

punkten sowohl für das Schießen mit Kleinkalibergewehr auf dem Außengelände als auch

für das Schießen mit Luftgewehr im Schießcontainer durchgeführt. Die Messung, ihre Er-

gebnisse und der sich daraus ergebende Schallleistungspegel für die jeweilige Schuss-

abgabe sind in diesem Bericht dokumentiert.

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Dieser Bericht besteht aus 8 Seiten und 6 Anlagen.

Peutz Consult GmbH

ppa. Dipl.-Phys. Axel Hübel

Übersichtslageplan

Dokument: Z:\D\Projekte\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_01_Lageplan.odt VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 1.1

PlangebietSchießstand BSV Neuss-Uedesheim

Norfer Weg 83

Übersichtslageplan

Nr. 9: Schießstand für Vogelschießen, Außengelände.

Position Vogel

Ort der Schussabgabe

Nr. 3: Schießcontainer

Dokument: Z:\D\Projekte\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_01_Lageplan.odt VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 1.2

Fotodokumentation

Gelände des BSW Neuss-Uedesheim, Blick von Süden

Schießstand für Vogelschießen

Dokument: VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 2.1

Fotodokumentation

Anschlag

Gesteuerte Schussabgabe

Dokument: VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 2.2

Fotodokumentation

Blick in den Schießcontainer

Offene Tür zum Schießcontainer

Dokument: VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 2.3

Fotodokumentation

Messpunkt MP1

Messpunkt MP2

Dokument: VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 2.4

Fotodokumentation

Messpunkt MP3

Messpunkt MP4

Dokument: VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 2.5

Fotodokumentation

Messpunkt MP5

Dokument: VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 2.6

Dokument: P:\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_03.doc VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 3

Verwendete Messgeräte

Beschreibung Hersteller Typ Gerätenummer Eich- und Kalibriernachweise,

Eigenüberwachung

Schallpegelmesser Klasse 1 Brüel & Kjær 2250 S.-Nr. 2473211

Vorverstärker Brüel & Kjær ZC 0032 Id.-Nr. 17 622

Mikrofonkapsel Brüel & Kjær 4189 S.-Nr. 2643 119

Kalibrator Klasse 1 Brüel & Kjær 4231 S.-Nr. 2610 131

Landesamt für Mess- und Eichwesen

Berlin-Brandenburg

Eichschein AG 1.6-2107-13 /1,

geeicht bis Ende 2015

Messpositionen

Dokument: Z:\D\Projekte\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_04_FMesspositionen.odt VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 4.1

5,0

26,7

MP1Höhe = 1,5 m

10,4

Fackelbauhalle

5,1

Zaun

2,4

9,5MP2Höhe = 2,8 m

MP4Höhe = Kante Container

MP5Höhe = 1,5 m

Dach

Ehem. Schützenhaus

Schießc ontainer

Vogel

Schießstand5,

1

Gebüsc h

Feld

weg

Messpositionen

Dokument: Z:\D\Projekte\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_04_FMesspositionen.odt VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 4.2

1

Gelände BSV

7MP3Höhe = 3,8 m

Feldw

eg

Nr. 83

Messergebnisse Luftschallmessung Über jeweils 10 Schussabgaben gemittelte Schallkennwerte

Dokument: P:\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_05_Messergebnisse.odt VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 5

Messposition Munition LAF95 [dB]

MP1.22lr 69,5 84 84 41,5 1,8 0,22

.22 65,8 80,2 80,2 41 3,4 0,37

MP2.22lr 53,6 67,1 67,1 42 4,9

.22 49,5 62,4 62,4 41,3 5,6

MP3.22lr 43,7 54,3 54,3 37,9 6,4

.22 41,7 50,3 50,3 38,7 6,5

MP4 .177 50,6 61,4 61,4 41,3 0,9

MP5 .177 55,2 66,6 66,6 41,6 0,3

LAeq [dB] LAFmax [dB] LAFTeq [dB]

M ax. Differenz Max-Min

(LAFM ax) [dB]

M ittlerer Fehler des Mitte lw ertes

[dB]

Messergebnisse Windmessung an Messpositionen MP2 und MP3

Messung an Messposition MP2

Dokument: Z:\D\Projekte\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_06_Wind.odt VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 6.1

Kaliber .22lr Kaliber .22

Rot: Sekundliche Maximalpegel LAFmax [dB]Grau: Windgeschwindigkeit [m/s]Graue Pfeile: Windrichtung

Messergebnisse Windmessung an Messpositionen MP2 und MP3

Messung an Messposition MP3

Dokument: Z:\D\Projekte\VL\6657_VA_SU_BPlan_Kreuzfeld_StadtNeuss\02_DOKU\Ber_01\6657_VA_Ber_01_Anl_06_Wind.odt VA 6657-1 • 09.10.2015 • Anlage 6.2

Rot: Sekundliche Maximalpegel LAFmax [dB]Grau: Windgeschwindigkeit [m/s]Graue Pfeile: Windrichtung

Kaliber .22Kaliber .22lr