Pflanzenschutzmittel

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Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel sind nach dem Pflanzenschutzgesetz Stoffe • die Pflanzen vor Schadorganismen schützen, • Nährstoffmangel verhindern oder beheben • Die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegenüber Schädigungen wie Viren, Bakterien oder Unkräuter erhöhen • Pflanzenschutzmittel sind Stoffe, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugn Tieren,Pflanzen, Mikroorganismen oder Krankheiten schützen sollen • Pflanzenschutzmittel sind auch Stoffe, die Pflanzen abtöten, dass W oder die Keimung hemmen • Nicht-landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfungsmittel sind Biozidpr

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Pflanzenschutzmittel. Pflanzenschutzmittel sind nach dem Pflanzenschutzgesetz Stoffe die Pflanzen vor Schadorganismen schützen, Nährstoffmangel verhindern oder beheben Die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegenüber Schädigungen, wie Viren, Bakterien oder Unkräuter erhöhen. - PowerPoint PPT Presentation

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Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel sind nach dem Pflanzenschutzgesetz Stoffe

• die Pflanzen vor Schadorganismen schützen,

• Nährstoffmangel verhindern oder beheben

• Die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegenüber Schädigungen, wie Viren, Bakterien oder Unkräuter erhöhen

• Pflanzenschutzmittel sind Stoffe, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Tieren,Pflanzen, Mikroorganismen oder Krankheiten schützen sollen

• Pflanzenschutzmittel sind auch Stoffe, die Pflanzen abtöten, dass Wachstum regulieren oder die Keimung hemmen

• Nicht-landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfungsmittel sind Biozidprodukte

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Wirkstoffklassen von Pflanzenschutzmitteln

• Herbizide gegen Unkräuter

• Insektizide gegen Insekten

• Algizide gegen Algen, Moose und Flechten

• Aphizide gegen Blattläuse

• Akrazide gegen Milben

• Fungizide gegen Pilze

• Bakterizide gegen Bakterien

• Viruzide gegen Viren

• Molluskizide gegen Schnecken

• Rodentizide gegen Nagetiere

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• Pflanzenschutzmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie amtlich zugelassen sind

• In Deutschland ist das die Biologische Bundesanstalt (BBA) in Braunschweig

• Der Hersteller, Vertreiber oder Einführer eines Pflanzenschutzmittels muss bei der BBA vor Inverkehrbringen oder Einfuhr einen Antrag auf Zulassung stellen:

- Vorlage aller für die Prüfung erforderlichen Unterlagen- Hinreichende Wirksamkeitsprüfung des Mittels- Keine schädliche Auswirkung auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser sowie auf den Naturhaushalt

• Pflanzenschutzverordnung: regelt

- Vorschriften über den Antrag auf Zulassung- Art und Umfang der notwendigen Unterlagen- Arbeit des Sachverständigausschuss- Meldung der Wirkstoffe durch die Hersteller- Beschaffenheit der Pflanzenschutzmittelgeräte

Pflanzenschutzverzeichnis: Enthält PSM mit ihren Wirkstoffnahmen, Wirkstoffgehalt, Handelsnamen, Hersteller,Gefahrensymbol, Wartezeit; Bienengefährlichkeit u.a.

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Resistenz:

• Resistenz ist die Fähigkeit eines Organismus, den Angriff eines potenziellen Erregers bis zu einem bestimmten Grade abzuwehren oder der Wirkung einesschädlichen Agens (z.B. eines Pflanzenschutzmittels) zu widerstehen.

• Organismen können durch Mutation und Selektion resistent werden. BakterielleKrankheitserreger können eine Antibiotikum-Resistenz entwickeln und die Behandlung von Infektionskrankheiten erschweren.

• Einige Unkräuter sind inzwischen gegen Herbizide, Insekten gegen Insektizideoder Pilze gegen Fungizide resistent.

• Die Widerstandsfähigkeit eines Organismus gegen Krankheitserreger bezeichnetman als Immunität. Sie umfasst die Anpassung des Immunsystems an die Krankheitserreger.

• Im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel müssen das Resistenzrisikoder betroffenen Schadorganismen sowie die Resistenzvermeidungsstrategienbeurteilt werden

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Persistenz:

• Persistenz, bedeutet, dass ein Stoff in der Umwelt schwer abbaubar ist.

• Der Abbau einer Substanz in der Umwelt erfolgt durch Mikroorganismen,durch Umsetzung mit Luft oder Bodenbestandteile sowie Oxidation oderphotochemischer Zersetzung.

• Bei chlorierten Kohlenwasserstoffen fand man bei 20 Grad C Halbwertszeitenim Boden von 9 bis 116 Jahren.

• Nach dem Verbot der Verwendung persistenter Pflanzenschutzmittel könnendie Böden noch jahrelang belastet bleiben (Bodenbelastung).

• Problematisch sind Schadstoffe hoher Persistenz, wenn sie sich über das Wasser,die Luft oder über die Lebensmittel in Nahrungsketten anreichern.

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Antifouling- Farben:

• Antifouling- Farben sind gemäß TRGS 516 Stoffe und Zubereitungen, die zur Verhinderung von Bewuchs (Fouling) durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere auf Teile von Schiffskörpern und Wasserbauwerken aufgetragen werden.

• Antifouling-Farben sind mit Bioziden ausgerüstete Lacke zur Beschichtung von Booten, um den Bewuchs mit Algen und Muscheln zu verhindern.

• Antifouling-Farben werden auch auf Reusen, Netze, Fischzuchtkästen, Bojen, Fahrwassertonnen und ähnliches aufgetragen.

• Verwendungsverbot: Antifouling-Farben dürfen folgend Stoffe nicht enthalten

- Quecksilberverbindungen- Arsenverbindungen- Zinnorganische Verbindungen- Hexachlorcyclohexan.

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Unterschiede bei der Anwendung von Biozid- und Pflanzenschutzgesetz aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen

Biozid- Produkte Pflanzenschutzmittel

Biozid-Produkte sind Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel sind Stoffe

Zubereitungen

Schutz vor Schadorganismen auf biol. Keine Differenzierung bei der oder chemischem Weg (keine physik. Wirkungsweise (auch physik. Wirkung Wirkung)

Wirkung ist auf Schadorganismus Wirkung ist begrenzt auf das gerichtet, unabhängig vom zu Schutzgut (Pflanzen undschützenden Gut (Mensch, Tier, Umwelt) Pflanzenerzeugnisse)

Alle Produkte müssen bestimmten H Es existieren keine ProduktartenProduktarten des Anhang V zugeordnetwerden können

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Abgrenzung der 23 Produktarten (PA) der RL 98/8 zum Pflanzenschutz

Bezeichnung der PA Beispiel für Biozid-Produkte

Desinfektionsmittel für den privaten und den Desinfektionsmittel zur Kontrolle von Pilz-Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens wachstum (z.B.Schimmelpilz) in Gewächs-sowie andere Biozidprodukte häusern aus allgemeinen Hygienezwecken

(und nicht zum Schutz von Pflanzen)

Biozid-Produkte für die Hygiene im Desinfektion von Viehtransportern, in denenVeterinärbereich auch Pflanzenerzeugnisse befördert werden

Desinfektionsmittel für den Desinfektion in einem LebensmittelbetriebLebensmittelbereich zur Verbesserung der Allgemeinhygiene

Schutzmittel für Lebens-und Futtermittel Begasungsmittel in Vorratslagern;Bega- sungsmittel in Vorratslagern für Pflanzensind jedoch Pflanzenschutzmittel

Holzschutzmittel Holzschutz ab Eintritt ins Sägewerk

Molluskizide Schneckenbekämpfungsmittel inRohrleitungen

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Formaldehyd: • Einstufung und Kennzeichnung:

Konzentration: Einstufung/Kennzeichnung:

25%<=C T; R23/24/25-34-40-43 5%<=C<25% Xn; R20/21/22-36/37/38-40-43 1%<=C<5% Xn; R40-43 0,2%<=C<1% Xi; R43

Erläuterung: T Giftig Xi Reizend Xn Gesundheitsschädlich R20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken oder Berührung mit der Haut R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken oder Berührung mit der Haut R 34 Verursacht Verätzungen R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich