Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet ... · 1 Einleitung PEP NSG Moorgürtel 2...

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Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Moorgürtel Auftraggeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Natur- und Ressourcenschutz Stadthausbrücke 8 20335 Hamburg Bearbeitung: Planungsbüro TESCH Dr.-Ing. Andreas Tesch, Landschaftsarchitekt Mahlstedtstraße 45 28759 Bremen

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Pflege- und Entwicklungsplan für das

Naturschutzgebiet Moorgürtel

Auftraggeber:

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

– Amt für Natur- und Ressourcenschutz

Stadthausbrücke 8

20335 Hamburg

Bearbeitung:

Planungsbüro TESCH

Dr.-Ing. Andreas Tesch, Landschaftsarchitekt

Mahlstedtstraße 45

28759 Bremen

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Bearbeitung:

Planungsbüro

Dr.-Ing. Andreas Tesch, Landschaftsarchitekt

Dipl. Biol. MAS (GIS) Ragna Mißkampf

Kontakt : [email protected]

unter Mitarbeit von:

Dipl. Biol. Alexander Mitschke

Stand: September 2011

Förderung:

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

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PEP NSG Moorgürtel Inhalt

I

Inhalt Seite

1 EINLEITUNG.......................................................................................................................... 1

1.1 Zielsetzung und Untersuchungsumfang ................................................................... 1

1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................................... 2

1.2.1 Rechtsgrundlagen .................................................................................................... 2

1.2.2 Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der

Landschaftspflege .................................................................................................................. 3

1.2.3 Durchsetzung der Verbote nach § 5 NSG-VO und Ahndung der

Ordnungswidrigkeiten gemäß § 6 NSG-VO in Verbindung mit § 29 Absatz 1

HmbBNatSchAG .................................................................................................................... 4

1.2.4 Zulässigkeit der Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungsplans ......................... 4

1.2.5 Wiederansiedlungen von Pflanzen und Tieren ........................................................ 5

1.3 Bestehender Pflege- und Entwicklungsplan / sonstige

Maßnahmenfestsetzungen .......................................................................................... 5

1.4 NATURA 2000 ............................................................................................................... 5

1.4.1 Rechtliche Bestimmungen ....................................................................................... 5

1.4.2 Natura 2000 in Hamburg ......................................................................................... 7

1.4.3 Natura 2000 im NSG Moorgürtel ............................................................................. 7

1.5 Kosten ........................................................................................................................... 8

2 LAGE UND CHARAKTERISIERUNG DES NATURSCHUTZGEBIETES ............................. 9

2.1 Lage und Abgrenzung ................................................................................................. 9

2.2 Landschaftsökologische Grundlagen ...................................................................... 10

2.3 Bestehende und geplante Nutzungen...................................................................... 11

2.4 Bedeutung .................................................................................................................. 13

3 EIGENTUMSVERHÄLTNISSE, NATURSCHUTZMAßNAHMEN ....................................... 15

3.1 Eigentumsverhältnisse .............................................................................................. 15

3.2 Vertragsnaturschutz - Pflege- und Bewirtschaftungsverträge .............................. 15

3.3 Kompensationsflächen ............................................................................................. 19

3.4 Sonstiges – Planungen.............................................................................................. 21

4 ZUSAMMENFASSUNG ARTEN- UND BIOTOPE - BESTAND UND SCHUTZZWECK .... 23

4.1 Untersuchungs- und Auswertungsumfang ............................................................. 23

4.2 Biotoptypen ................................................................................................................ 24

4.3 Bedeutung des Naturschutzgebietes für die untersuchten Artengruppen .......... 26

4.3.1 Flora ............................................................................................................................ 26

4.3.2 Avifauna ................................................................................................................. 29

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Inhalt PEP NSG Moorgürtel

II

4.3.3 Sonstige Fauna – Zielarten .................................................................................... 33

4.4 Faunistisch und floristisch besonders bedeutsame Biotope des

Naturschutzgebiets .................................................................................................... 34

4.5 Schutzzweck des Natura-2000-Gebietes ................................................................. 37

5 GEFÄHRDUNGEN UND BELASTUNGEN ......................................................................... 41

6 LEITBILD UND ENTWICKLUNGSZIELE............................................................................ 45

6.1 Vorgaben des Landschaftsprogramms mit integriertem Artenschutzprogramm

(LAPRO/APRO) ........................................................................................................... 45

6.2 Verwendung der Begriffe "Leitbild" und "Entwicklungsziel" im

PEP Moorgürtel .......................................................................................................... 46

6.3 Leitbild ........................................................................................................................ 47

6.4 Zwangspunkte ............................................................................................................ 48

6.5 Vorgaben für die Entwicklungsräume ..................................................................... 49

6.5.1 Entwicklungsziele und Zielarten ............................................................................. 49

6.5.2 Entwicklungsziele im Zusammenhang mit Natura 2000 ........................................ 53

6.5.3 Vorrangige Problem- und Handlungsfelder in den Entwicklungsräumen .............. 54

7 MAßNAHMENPLAN ............................................................................................................ 61

7.1 Begriffe und Methodik ............................................................................................... 61

7.1.1 Maßnahmetypen .................................................................................................... 61

7.1.2 Gruppierungen der Maßnahmen ........................................................................... 61

7.2 Pflegeeinheiten ........................................................................................................... 62

7.2.1 Pflegeeinheit 1: Hoch- und Übergangsmoore ........................................................ 64

7.2.2 Pflegeeinheit 2: Bruch- / Moorwald, Weidenbestände ........................................... 65

7.2.3 Pflegeeinheit 3: Grünland ...................................................................................... 65

7.2.4 Pflegeeinheit 4: Feuchtbrachen / Sümpfe .............................................................. 68

7.2.5 Pflegeeinheit 5: Gebüsche, Feldgehölze, Obstwiesen .......................................... 70

7.2.6 Pflegeeinheit 6: Kleingewässer .............................................................................. 71

7.2.7 Pflegeeinheit 7: Gräben / Fließgewässer ............................................................... 71

7.2.8 Pflegeeinheit 8: Siedlungsflächen .......................................................................... 73

7.2.9 Sonstige Maßnahmen und Hinweise ..................................................................... 73

7.3 Übersicht zu den Zuständigkeiten und zur Zeitplanung ........................................ 75

7.4 Maßnahmenkatalog ................................................................................................... 78

7.5 Kostenplan ................................................................................................................ 121

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PEP NSG Moorgürtel Inhalt

III

8 ERFOLGSKONTROLLE UND FORTSCHREIBUNG ....................................................... 125

8.1 Erfolgskontrolle ........................................................................................................ 125

8.2 Fortschreibung ......................................................................................................... 127

9 QUELLENVERZEICHNIS .................................................................................................. 129

In separaten Dateien:

Anhang A Verordnungen

Anhang B Bestandsanalyse

Anhang C entfällt (Kürzelliste)

Anhang D Eigentümer- und Pächterlisten (nicht öffentlich)

Anhang E Natura 2000

Anhang F Fotodokumentation zum Gebietsmanagement

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Inhalt PEP NSG Moorgürtel

IV

Verzeichnis der Maßnahmeblätter

MTyp /

Blatt-Nr. Maßnahmenbeschreibung

1 Wiederaufnahme einer extensiven Nutzung (Grünlandregeneration, Mahd), z.T. bereits

umgesetzt

2 Nutzungsaufgabe (Feuchtbrache, Versumpfung), z.T. bereits umgesetzt

3 Grünlandpflege für Niedermoorgrünland / Kleinseggenrasen (ungedüngt, Spätmahd)

4 Narbenpflege Feuchtgrünland

5a Vorrangfläche für bestehenden Bewirtschaftungsvertrag: ungedüngte Wiese (Gd)

5b Vorrangfläche für anzupassenden Bewirtschaftungsvertrag: ungedüngte Wiese (Gd)

5c Vorrangfläche für neuen Bewirtschaftungsvertrag: ungedüngte Wiese (Gd)

6a Fortsetzung Bewirtschaftungsvertrag: Wiese / Mähweide, keine Standweide (Gd, Gg, evtl.

Gc)

6b Bestehenden Vertrag überprüfen

6c Eignung für neuen Bewirtschaftungsvertrag: Wiese / Mähweide, keine Standweide (Gd,

Gg, evtl. Gc)

7 Offenhaltung Moorvegetation / Brachen durch temporäre Schafbeweidung und Entkusse-

lung

8 Abschub Oberboden / Anlage kleiner Torfstiche

9 Unterhaltung von Dämmen zur Vernässung, regelmäßige Mulchmahd

10 Offenhaltung von Feuchtbrachen durch abschnittsweise Pflegemahd (Mulchmahd im

Herbst) bzw. Offenhaltung von Feuchtbrachen durch temporäre Beweidung

11 Beseitigung von Ablagerungen

12 Beseitigung von Sträuchern / Einzelgehölzen

13 Rückschnitt von Gehölzen

14 Rodung von standortfremden Gehölzen

15 Bekämpfung von Neophyten (Entnahme und Mahd Staudenknöterich)

16 Abzäunung trittempfindlicher Feuchtbiotope

17 Pflegemaßnahmen zur Offenhaltung von Kleingewässern (Gehölzbeseitigung,

Entschlammung)

18 Neuanlage Kleingewässer (Teich, Tümpel)

19 Bau und Unterhaltung einer regulierbaren Stauanlage

20 Umleitung eines Grabens / Vorfluters

21 Stau / lokale Verfüllung von Gräben / Abdämmung zur Vernässung

22 Unterhaltung Windschöpfwerk

23 Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur (Moorwettern)

24 Aufgabe von Kleingärten (mittelfristig anzustreben) bzw. Beseitigung von Stallanla-

gen/Ablagerungen etc.

25 Rückbau von Gebäuden

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PEP NSG Moorgürtel Inhalt

V

Tabellenverzeichnis

Tab. 1 Flächenübersicht Eigentumsverhältnisse ................................................................................... 15

Tab. 2 Flächenübersicht Vertragsnaturschutz und Ausgleichsflächen im Grünland ............................. 16

Tab. 3 Auflagen der Grünland-Bewirtschaftungsverträge ..................................................................... 17

Tab. 4 Stark gefährdete Pflanzenarten im NSG Moorgürtel (Biotopkartierung 2006/07) .................... 27

Tab. 5 Stark gefährdete Brutvogelarten im NSG Moorgürtel ............................................................... 30

Tab. 6 Naturschutzrelevante Brutvogelarten im NSG Moorgürtel (alle seit 1988 nachgewiesenen

Arten), sortiert nach ökologischen Gilden und Angabe der Brutpaarzahlen für 2007, 2009 ..... 31

Tab. 7 Übersicht zu den Entwicklungsräumen (Ziele, Zielarten) .......................................................... 49

Tab. 8 Liste der Maßnahmetypen (MTyp), Kurzbeschreibung und Zuordnung zu Pflegeeinheiten

(Pfl_Nr.) .................................................................................................................................... 63

Tab. 9 Pflegeeinheit 1, zyklische Maßnahmen ...................................................................................... 64

Tab. 10 Pflegeeinheit 2, Einzelmaßnahmen ............................................................................................ 65

Tab. 11 Pflegeeinheit 3, zyklische Maßnahmen ...................................................................................... 67

Tab. 12 Pflegeeinheit 3, Einzelmaßnahmen ............................................................................................ 68

Tab. 13 Pflegeeinheit 4, zyklische Maßnahmen ...................................................................................... 69

Tab. 14 Pflegeeinheit 4, Einzelmaßnahmen ............................................................................................ 69

Tab. 15 Pflegeeinheit 5, zyklische Maßnahmen ...................................................................................... 70

Tab. 16 Pflegeeinheit 5, Einzelmaßnahmen ............................................................................................ 70

Tab. 17 Pflegeeinheit 6, zyklische Maßnahmen ...................................................................................... 71

Tab. 18 Pflegeeinheit 6, Einzelmaßnahmen ............................................................................................ 71

Tab. 19 Pflegeeinheit 7, Einzelmaßnahmen ............................................................................................ 72

Tab. 20 Pflegeeinheit 8, Einzelmaßnahmen ............................................................................................ 73

Tab. 21 Umsetzungshinweise zu den Einzelmaßnahmen (MTyp) .......................................................... 75

Tab. 22 PEP-Maßnahmen mit besonderer Bedeutung für die wertgebenden Arten im EG-

Vogelschutzgebiet (Wachtelkönig, Neuntöter) .......................................................................... 78

Tab. 23 Kostenplan zum PEP NSG Moorgürtel – Gesamtübersicht ..................................................... 123

Tab. 24 Mittelwert je kalkulierter Maßnahme (MNr.) für alle Durchführungsjahre im Zeitraum 2011-

2018 ......................................................................................................................................... 123

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Inhalt PEP NSG Moorgürtel

VI

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Abgrenzung des NSG und EG-Vogelschutzgebiet Moorgürtel ................................................... 9

Abb. 2 Schematischer Schnitt durch das Elbtal (Abb. aus TESCH 1991) ............................................... 10

Abb. 3 Grafik zu den Flächenanteilen der Biotoptypen im NSG Moorgürtel (Haupteinheiten) ............ 24

Abb. 4 Grafik zu den Flächenanteilen der Grünland-Biotoptypen im NSG Moorgürtel ....................... 25

Abb. 5 Verbreitung ausgewählter Wiesenvögel 2007 und 2009 (Datengrundlage: Mitschke 2007 bzw.

2009).......................................................................................................................................... 32

Abb. 6 Kartenauszug Landschaftsprogramm – Karte "Arten und Biotope" .......................................... 45

Abb. 7 Entwicklungsräume des PEP: schematische Darstellung der Zonierung im NSG/EG-

Vogelschutzgebiet Moorgürtel .................................................................................................. 47

Abb. 8 Grafik zur jährlichen Kostenverteilung des PEP NSG Moorgürtel (Durchschnitt aus geplanten

acht Umsetzungsjahren) ........................................................................................................... 122

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PEP NSG Moorgürtel Inhalt

VII

Kartenverzeichnis

Grundlagenkarten

1 Übersichtskarte mit Fließgewässer- und Wegenetz

2a Biotoptypen mit Biotop-Kürzel

2b Biotoptypen mit Nr.

3 Gefährdete Pflanzenarten 2006/2007 im Grünland und in Feuchtbrachen / Sümpfen

(Auswahl)

4a "Brutvögel im EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel 2007 (Auswahl naturschutzrelevanter

Arten)

4b "Brutvögel im EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel 2009 (Auswahl naturschutzrelevanter

Arten)

5 Amphibien-Nachweise 2009 (Ausgleichsflächen)

6 Eigentumsverhältnisse

7 Vertrags- und Ausgleichsflächen

Planungskarten

8 Vorrang- und Entwicklungsgebiete (Avifauna)

9 Entwicklungsräume, Entwicklungsziele und Pflegeeinheiten

10 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

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PEP NSG Moorgürtel 1 Einleitung

1

1 Einleitung

1.1 Zielsetzung und Untersuchungsumfang

Der vorliegende Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) bestimmt die Entwicklungsziele für das

Naturschutzgebiet (NSG) und EG-Vogelschutzgebiet Moorgürtel sowie die zur Erhaltung und

Entwicklung seiner Fauna und Flora erforderlichen Maßnahmen. Er ist in enger Abstimmung

mit der Fachbehörde erstellt worden und bildet die fachliche Grundlage für die Umsetzung der

Entwicklungsziele und die Durchführung der Maßnahmen. Der Aufbau des PEP folgt den Vor-

gaben gemäß JASCHKE 2008.

Mit der Formulierung des Leitbildes für das NSG werden die großräumigen Biotopstrukturen

und –funktionen umrissen, die in dem Schutzgebiet erhalten bzw. zukünftig erreicht werden

sollen. Die Entwicklungsziele konkretisieren das Leitbild für Teilräume mit vergleichbarer

Biotopstruktur und weitgehend übereinstimmenden Zielen (s. Kap. 6). Diese Teilräume werden

hier als Entwicklungsräume bezeichnet. Die zur Zielerreichung erforderlichen landschaftspfle-

gerischen Einzelmaßnahmen beziehen sich auf die Erfassungseinheiten der grundlegenden Bio-

topkartierung. Der Maßnahmenplan (Kapitel 7) stellt einen auf ca. 5 Jahre befristeten Arbeits-

plan dar, mit dem die Entwicklung des Raumes in Richtung auf dieses Ziel vorangetrieben wird

(2011-2015). Die zukünftig fortgeschriebenen Maßnahmenpläne (Gültigkeit jeweils 5 Jahre)

sollen dann zu einer schrittweisen Verwirklichung des Leitbildes führen.

Der Pflege- und Entwicklungsplan gliedert sich in die Bestandsbeschreibung und den planeri-

schen Teil. Die Bestandsbeschreibung stellt die abiotischen Grundlagen dar und fasst Bestands-

angaben zu den für den Naturschutz wichtigen Artengruppen zusammen (Kapitel 4 und Anhang

B). Kap 5 geht auf bestehende Gefährdungen und Vorbelastungen ein und weist auf natur-

schutzfachliche Zielkonflikte sowie potenzielle Beeinträchtigungen hin. Der planerische Teil

(Kapitel 6 - 8) formuliert die Entwicklungsziele und die durchzuführenden Maßnahmen. Hier

werden weiterhin Angaben zum Kostenrahmen und zur zeitlichen Abfolge der Maßnahmen

sowie zur notwendigen Erfolgskontrolle gemacht.

Neben der Aufarbeitung vorliegender Quellen zum abiotischen und biotischen Bestand des

NSG (siehe Quellenverzeichnis) wurden zur Bestandsanalyse von Flora und Fauna aktuelle

Erhebungen und Auswertungen von Kartierungsdaten durchgeführt, die in eigenständigen Be-

richten bzw. Datenbanken dokumentiert sind. Soweit sie für den PEP relevant sind (und digital

vorlagen), wurden die Kartierergebnisse in den PEP aufgenommen und in Karten dokumentiert.

Hervorzuheben sind neben der Biotopkartierung von 2006/2007 vor allem die im Zweijahres-

rhythmus durchgeführten Brutvogelerfassungen im EG-Vogelschutzgebiet, wiederholte Er-

folgskontrollen zu Amphibien und ausgewählten Wirbellosentaxa (Ausgleichsflächen im Grün-

land und den Hochmoorkernen) und Fischbestandsaufnahmen in der Moorwettern und den

wichtigsten Zuflüssen / Hauptgräben im Jahr 2009.

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1 Einleitung PEP NSG Moorgürtel

2

Falls in der Zukunft neuere bzw. weitere Angaben über die biotischen und abiotischen Faktoren

des NSG vorliegen, wird bei der Fortschreibung des PEP´s die jeweils aktuelle Datengrundlage

verwendet.

In enger Abstimmung mit dem PEP ist ein "Hydrologischer Fachbeitrag zum Pflege- und Ent-

wicklungsplan für das Natur- und Vogelschutzgebiet Moorgürtel" (BWS 2010) erarbeitet wor-

den, der als gesondertes Dokument vorliegt.

1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

1.2.1 Rechtsgrundlagen

Folgende Gesetze und Verordnungen dienen in Gänze oder in Teilen als Rechtsgrundlage für

die Anwendung und Umsetzung des vorliegenden Pflege- und Entwicklungsplanes:

Verordnung über das NSG Moorgürtel (NSG-VO) vom 7. August 2001; (siehe Anhang

A 1); Änderung durch Erweiterung um den Teil östlich der Francoper Straße vom

24.3.2009 (HmbGVBl. S.89).

Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes - HmbB-

NatSchAG (HmbGVBl. S. 355, 392), in Kraft getreten am 01. Juni 2010.

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz –

BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am 1. März 2010.

Landeswaldgesetz vom 13. März 1978 (HmbGVBl. S. 74), zuletzt geändert am 3. April

2007 (HmbGVBl. S. 104).

Hamburgisches Jagdgesetzes vom 22. Mai 1978 (HmbGVBl. S. 162), zuletzt geändert

am 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 251, 257).

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Ju-

li 2009, BGBl. I S. 2585, in Kraft getreten am 1. März 2010.

Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) in der Fassung vom 29. März 2005 (HmbGVBl.

Nr. 11, S. 97), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (HmbGVBl. Nr.

47, S. 501).

Wasserrahmenrichtline - Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des

Rates vom 23.Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der

Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), zuletzt

geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 (Abl. L 311 vom 21.11.208, S. 1).

FFH(Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie - Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung

der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere vom 21. Mai

1992 (ABl. L 206 vom 22. Juli 1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie

2006/105/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368).

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PEP NSG Moorgürtel 1 Einleitung

3

EG-Vogelschutzrichtlinie - Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über

die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 103, vom 25.4.1979, S. 1), zuletzt

geändert durch die Richtlinie 2008/102/EG (ABl. L 323 vom 3.12.2008, S. 31).

Weiterhin gilt die "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der

Landschaftspflege" (AOZNL) (siehe Anhang A 2).

Die Vorgaben und Ziele des Landschaftsprogramms mit integriertem Arten- und Biotopschutz-

programm (LAPRO/APRO) der Freien und Hansestadt Hamburg sind bei der Erstellung von

Pflege- und Entwicklungsplänen zu berücksichtigen.

Das NSG Moorgürtel ist gemäß Richtlinie 79/409/EWG, Artikel 4 (bzw. § 32 Abs. 1

BNatSchG) als EG-Vogelschutzgebiet ausgewiesen und damit Bestandteil des europaweiten

Schutzgebietssystems Natura 2000. Die für die Ausweisung als EG-Vogelschutzgebiet relevan-

ten Vogelarten und ihre Habitate werden in Kapitel 4.5 aufgeführt. Maßnahmen, die in beson-

derer Weise dem Schutz der wertgebenden Arten des EG-Vogelschutzgebietes dienen, werden

im Maßnahmenplan hervorgehoben.

Die räumlichen Abgrenzungen des NSG und des mit dem NSG deckungsgleichen EG-

Vogelschutzgebiet Moorgürtel zeigt Abb. 1 in Kap. 2. Die NSG-VO enthält detaillierte Anga-

ben zum Schutzzweck und den erforderlichen Ge- und Verboten (s. Anlage A 1 im Anhang).

1.2.2 Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der

Landschaftspflege

Zuständig für die Durchführung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Moorgürtel ist

nach der geltenden Fassung der "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Natur-

schutzes und der Landschaftspflege" (AOZNL) die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.

Der für das NSG Moorgürtel zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt obliegt

somit die Umsetzung der in der Verordnung enthaltenen Gebote, die Durchsetzung der Verbote

einschließlich der Ahndung etwaiger Verstöße im Naturschutzgebiet und die Erteilung von

Befreiungen. Die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des vorliegenden Pflege- und

Entwicklungsplans (oder dessen Entwurfs) liegt ebenfalls in der Zuständigkeit der Behörde für

Stadtentwicklung und Umwelt.

Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Umweltbehörde - Natur-

schutzamt -, und dem Naturschutzverband Naturschutzbund Deutschland (Lv. Hamburg e.V.,

vertreten durch seinen Vorstand; nachfolgend „NABU “ genannt) besteht seit August 2001 ein

Betreuungsvertrag für das NSG Moorgürtel.

Die Betreuung durch den NABU hat folgendes zum Inhalt:

1. Aufsicht

- Überwachung der Einhaltung der Verbote der Verordnungen vor Ort,

- Aufklärung über Ziele und Inhalte der Verordnungen,

- Information über besondere Regelungen oder gesperrte Bereiche.

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1 Einleitung PEP NSG Moorgürtel

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2. Beobachtung

Kontrolle der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten unter besonderer Berücksichtigung der ge-

fährdeten Brut- und Rastvögel.

3. Maßnahmen

Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf der Grundlage eines Pflege- und

Entwicklungsplanes im Einvernehmen mit dem Naturschutzamt.

1.2.3 Durchsetzung der Verbote nach § 5 NSG-VO und Ahndung der Ordnungswidrig-

keiten gemäß § 6 NSG-VO in Verbindung mit § 29 Absatz 1 HmbBNatSchAG

§ 5 NSG-VO enthält die zur Sicherung des NSG erforderlichen Verbote. Im Rahmen der Ver-

wirklichung der Entwicklungsziele kommt daher der Durchsetzung dieser Verbote – neben den

biotoplenkenden Maßnahmen – eine zentrale Bedeutung zu.

Die Verbote der Naturschutzgebietsverordnung sind den Besuchern unter Hinweis auf Ahndung

etwaiger Verstöße nach §5 der Verordnung in ausreichender Form durch Hinweistafeln und

Veröffentlichungen darzustellen.

Im Rahmen der Überwachung oder sonst zur Anzeige gelangter Verstöße gegen Verbote nach

§ 5 NSG-VO ist nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht vorzugehen. Soweit im Einzelfall Ver-

stöße mit Geldbußen zu ahnden sind, kommt nach § 29 Nr. 3 HmbBNatSchAG eine Geldbuße

bis zu 50.000,-- € in Betracht. Zur Festlegung im Einzelfall ergeben sich nach dem Bußgeldka-

talog nähere Angaben.

Im Allgemeinen sind Verstöße mit Bußgeldern ab 25,-- €, bei Verstößen gegen die Verbote

nach § 5 NSG-VO (Errichtung von baulichen Anlagen, Veränderung der Kulturart eines Grund-

stückes, seiner Bodengestalt und seines Wasserhaushaltes, Verunreinigung mit Abfällen und

Abwässern) nicht unter 200,-- € zu belegen. Darüber hinaus findet bei bestimmten Verstößen

auch das Strafgesetz Anwendung (vor allem § 329 [3] StGB).

Im Hinblick auf die konkrete Gefährdung eines Gebietes ist bei der Überwachung vor allem auf

Verstöße gegen Verbote des § 5 NSG-VO (Tiere zu fangen oder zu stören, Pflanzen zu entfer-

nen oder beschädigen, Hunde frei laufen zu lassen, zu zelten, im Freien Feuer zu machen, das

Gelände mit Abfällen u. ä. zu verunreinigen, das Gelände außerhalb dafür bestimmter Wege zu

befahren, zu betreten oder zu reiten) zu achten.

1.2.4 Zulässigkeit der Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungsplans

Die notwendigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind im Maßnah-

menplan des zu erstellenden Pflege- und Entwicklungsplans aufgeführt (Kapitel 7). Sie sind

nach § 4 bzw. § 5 (2) NSG-VO freigestellt oder können nach § 5 (3) NSG-VO zugelassen wer-

den (zur Zuständigkeit siehe Kap. 1.2.2).

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PEP NSG Moorgürtel 1 Einleitung

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1.2.5 Wiederansiedlungen von Pflanzen und Tieren

Die Wiederansiedlung von Pflanzen und Tieren im NSG ist durch § 5 (1) Nr. 3 NSG-VO verbo-

ten. Nach § 5 (2) NSG-VO können in besonderen Fällen Ausnahmen zugelassen werden.

Eine Wiederansiedlung von einheimischen, standorttypischen Pflanzen oder von Tieren ist

nicht vorgesehen. Generell kann eine Ansiedlung nur durch Fachleute in vorheriger Abstim-

mung mit der BSU – Amt für Natur- und Ressourcenschutz – als zuständiger Fachbehörde er-

folgen.

1.3 Bestehender Pflege- und Entwicklungsplan / sonstige Maßnahmenfestsetzungen

Für das NSG in den seit 2008 gültigen Grenzen bestand bisher kein Pflegeplan. Für das alte

NSG Nincoper Moor gab es einen PEP von 1981 (SPITZENBERGER & FISCHER 1981) und einen

aktuelleren Entwurf von 1995 (MIERWALD 1995). Wesentliche Maßnahmen zum Schutz und

zur Vernässung des Hochmoorkerns wurden im Rahmen des Vorhabens "Biotopaufwertung im

Moorgürtel" (Kompensationsmaßnahmen Schlickhügel / B-Plan Francop 5) bzw. als Kompen-

sationsmaßnahmen für das Baugebiet Neugraben-Fischbeck B-Plan / GOP 65 in den vergange-

nen 10 Jahren durchgeführt. Zudem werden im Moorgürtel seit einigen Jahren Ersatzmaßnah-

men für die Hafenerweiterung "Altenwerder" durchgeführt, wobei es sich überwiegend um

Aufwertungsmaßnahmen im Grünland handelt (Maßnahmebereiche "Sondervermögen"). Auf

die Kompensationsmaßnahmen wird näher in Kap. 3 eingegangen.

1.4 NATURA 2000

1.4.1 Rechtliche Bestimmungen

Natura 2000 ist ein mitgliedstaatenübergreifendes rechtsverbindliches Schutzgebietssystem

innerhalb der Europäischen Union. Es umfasst die Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-

Richtlinie (FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Le-

bensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere vom 21. Mai 1992) und die Schutz-

gebiete gemäß der EG-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April

1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten vom 25.4.1979).

Ziel der FFH-Richtlinie ist es, ein System von zusammenhängenden Schutzgebieten zu schaf-

fen. Geschützt werden in den Natura 2000-Gebieten bestimmte Lebensraumtypen (Anhang I der

FFH-Richtlinie) und Arten (FFH-Richtlinie: Anhang II, Vogelschutzrichtlinie: Anhang I, Zug-

vögel entspr. Artikel 4 Absatz 2). Bezweckt wird mit einem solchen Schutzstatus die Wieder-

herstellung und Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser Lebensräume und der

Populationen dieser Tier- und Pflanzenarten. Die Gebiete sollen ferner durch geeignete Struktu-

ren vernetzt werden.

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1 Einleitung PEP NSG Moorgürtel

6

Nach EU-Recht sind bis spätestens Dezember 2013 die Verordnungen der vorher bereits viel-

fach als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet geschützten Natura 2000-Gebiete an die Anforde-

rungen der EG-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie anzupassen.

In Deutschland wurde Natura 2000 mit der Umsetzung in nationales Recht durch das Bundes-

naturschutzgesetz im April 1998 sowie mit entsprechenden Novellen in 2002, 2007 und 2009

rechtsverbindlich. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetztes vom 29. Juli

2009 gelten die dortigen Regelungen zu Natura 2000 für Hamburg unmittelbar.

Für die Natura 2000-Gebiete sind Maßnahmenpläne aufzustellen, die auch Bewirtschaftungs-

pläne und geeignete Maßnahmen administrativer oder vertraglicher Art im Sinne des Artikels 6

Absätze 1 und 2 der FFH-Richtlinie umfassen können. Der vorliegende Pflege- und Entwick-

lungsplan stellt einen derartigen Bewirtschaftungsplan dar und konkretisiert damit die Pflege-,

Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung

eines günstigen Erhaltungszustandes der Schutzgüter im Natura 2000-Gebiet (BNatSchG § 32

Abs. 5).

Ein Teil dieser Maßnahmen kann auch als Maßnahmen zur Kohärenzsicherung im Sinne von

§ 34 Absatz 5 BNatSchG anerkannt und durchgeführt werden. Voraussetzung für die Anerken-

nung ist stets, dass

die Maßnahme geeignet ist, den Zusammenhang des Netzes Natura 2000 zu sichern,

es sich nicht um eine Maßnahme allein zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszu-

stands von FFH-Lebensraumtypen und -Arten handelt,

es sich nicht um eine übliche Standardmaßnahme zur Wiederherstellung bzw. Entwick-

lung eines günstigen Erhaltungszustandes tief greifend geschädigter oder degenerierter

Flächen von FFH-Schutzgütern handelt. Was eine Standardmaßnahme ist, wird nach

fachlicher Beurteilung durch die zuständige Behörde festgelegt.

Diese Anerkennungsvoraussetzungen gelten anlog auch für die Schutzgüter der EG-

Vogelschutzrichtlinie. Maßnahmen, die aus Sicht der Fachbehörden zur Kohärenzsicherung in

Frage kommen, sind in den Maßnahmenblättern in der Zeile "Ziel NATURA 2000" mit einem

Eintrag gekennzeichnet. Ob eine im Maßnahmenplan gekennzeichnete Maßnahme eine geeig-

nete Kohärenzsicherungsmaßnahme für ein bestimmtes Vorhaben darstellt, ist stets durch eine

Einzelfallprüfung durch den Vorhabensträger zu untersuchen.

Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen der dem Netz Natura 2000 angehörenden Gebiete,

der Arten von gemeinschaftlichem Interesse und der europäischen Vogelarten ist mit einem

Monitoring zu überwachen (BNatSchG § 6 Absatz 3). Über die Ergebnisse des Monitorings zu

den FFH-Schutzgütern und die im Wesentlichen ergriffenen Maßnahmen ist der EU-Kom-

mission alle 6 Jahre ein Bericht vorzulegen.

Für Arten und Lebensräume, für die ein Gebiet als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen wurde, gilt

ein Störungs- und Verschlechterungsverbot, da der Bewahrung der Naturgüter, auch als Beitrag

für die menschliche Lebensqualität, Vorrang eingeräumt wird. Dies schließt auch negative

Einwirkungen von außen auf das Gebiet ein (BNatSchG § 33 Absatz 1).

Anthropogene Eingriffe in diese Schutzgebiete sind nur sehr eingeschränkt und nur unter be-

stimmten Voraussetzungen möglich. Für alle Vorhaben, die ein solches Natura 2000-Gebiet

Page 19: Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet ... · 1 Einleitung PEP NSG Moorgürtel 2 Falls in der Zukunft neuere bzw. weitere Angaben über die biotischen und abiotischen

PEP NSG Moorgürtel 1 Einleitung

7

erheblich beeinträchtigen könnten, sind Verträglichkeitsprüfungen im Hinblick auf die fest-

gelegten Erhaltungsziele des Schutzgebiets durchzuführen (BNatSchG § 34 Absätze 1 und 2).

Kommt die Verträglichkeitsprüfung zu dem Schluss, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der

FFH-relevanten Schutzgüter zu befürchten ist, so ist das Vorhaben unzulässig. Abweichend

darf ein Vorhaben nur zugelassen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des überwie-

genden öffentlichen Interesses erforderlich ist und eine Alternativlösung nicht gegeben ist. Bei

Zulassung sind dann aber Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen, die den Zusammenhalt (Kohä-

renz) des Netzwerkes Natura 2000 gewährleisten. Über diese vorgenommenen Kohärenzmaß-

nahmen ist die EU-Kommission zu unterrichten (BNatSchG § 34 Absätze 3 bis 8). (Hmb-

NatSchG § 48a Absatz 2). Über diese vorgenommenen Kohärenzmaßnahmen ist die EU-

Kommission zu unterrichten. Befinden sich die jeweiligen Schutzgebiete in der Zuständigkeit

der Bezirksämter, so darf eine Zulassung nur im Einvernehmen mit der BSU erteilt werden

(Senatsbeschluss vom 09.01.2007).

Schließt das Natura 2000-Gebiet einen prioritären Lebensraumtyp oder eine prioritäre Art ein -

dies sind Schutzgüter mit europaweit aufgrund ihrer starken Gefährdung hervorgehobenem

Status (in der FFH-Richtlinie besonders gekennzeichnet: z. B. Auwälder oder Schierlings-

Wasserfenchel) - so sind die Ausnahmevorschriften für Eingriffe noch restriktiver. Für alle

Vorhaben, die nicht der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit oder der Herstel-

lung günstiger Umweltauswirkungen dienen, ist dann vor der Entscheidung über das Vorhaben

eine Stellungnahme der Europäischen Kommission einzuholen (BNatSchG § 34 Absatz 4).

1.4.2 Natura 2000 in Hamburg

Hamburg hat derzeit, zusammen mit dem in der Elbmündung vorgelagerten Wattenmeer-

Nationalpark, insgesamt 34 Lebensraumtypen und 25 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie

vorzuweisen. Daneben brüten hier 26 Arten der EG-Vogelschutzrichtlinie, wobei für eine Viel-

zahl der hier rastenden Zugvogelarten bestimmte Gebiete einen national oder sogar internatio-

nal bedeutsamen Status besitzen. Ohne den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer sind 8,6

Prozent der Hamburger Landesfläche (= 6444 ha) als Gebiete nach der EG-Vogelschutz-

und/oder FFH-Richtlinie gegenüber der EU-Kommission benannt.

1.4.3 Natura 2000 im NSG Moorgürtel

Der PEP bezieht sich auf das NSG Moorgürtel und das räumlich deckungsgleiche EG-

Vogelschutzgebiet Moorgürtel (DE2524-401). Das Vogelschutzgebiet wurde gemäß Artikel 4

Ab. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie (V-RL) am 15.12.1998 gemeldet. Mit Senatsbeschluss vom

7.8.2001 wurde das Gebiet förmlich unter Schutz gestellt (NSG gemäß §§ 23 BNatSchG). Dar-

über hinaus wurde mit Senatsbeschluss vom 28.09.2004 das Europäische Vogelschutzgebiet um

Flächen östlich der Francoper Straße erweitert (s. Abb. 1 / Karte 1). Das Erweiterungsgebiet

wurde 2009 per Änderungsverordnung in das bestehende NSG Moorgürtel einbezogen.

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1 Einleitung PEP NSG Moorgürtel

8

In der derzeit gültigen Fassung der NSG-VO werden in § 2 der Schutzzweck und die Erhal-

tungsziele detailliert aufgeführt (s.a. Kap. 4.5). Demnach sind die Erhaltungsziele des Europäi-

schen Vogelschutzgebietes im Sinne von § 32 Abs. 2 u. 3 BNatSchG, den günstigen Erhal-

tungszustand

1. vorrangig des Wachtelkönigs als europäisch besonders zu schützende Vogelart mit sei-

nen als Brutgebiet genutzten Lebensstätten aus eng miteinander verzahnten und klein-

räumig verteilten Mähwiesen, Seggenriedern, Schilfflächen, Gebüschgruppen und Hoch-

staudenfluren und

2. des Neuntöters als europäisch besonders zu schützende Vogelart mit seinen als Brutge-

biet genutzten Lebensstätten aus reich strukturierten Hochstaudenfluren, Hecken und

Gebüschen

zu erhalten und zu entwickeln.

Der Moorgürtel ist für den Wachtelkönig und den Neuntöter das wichtigste Brutgebiet in Ham-

burg. Das seit Jahrzehnten konstante, wenn auch in der Bestandsgröße stark schwankende Vor-

kommen des Wachtelkönigs im Moorgürtel, gehört zu den für die Erhaltung der Art in Deutsch-

land besonders wichtigen Gebieten (MITSCHKE 1999).

In Kapitel 6.5.1 werden die Entwicklungsziele im Zusammenhang mit dem Schutzzweck für das

Natura-2000-Gebiet näher erläutert.

Im Maßnahmenplan werden Maßnahmen, die den Schutzzielen des Schutzgebietssystems Natu-

ra 2000 dienen, hervorgehoben und in einer zusätzliche Zeile auf den Maßnahmeblättern kennt-

lich gemacht.

1.5 Kosten

Mittel für die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen stehen als Rahmenzuweisung beim Titel

6800.521.83 und darüber hinaus im Einzelfall beim Titel 6800.541.01 oder beim Sonderver-

mögen bei der BSU in beschränktem Umfang zur Verfügung. Die notwendigen Mittel sind vor

Beginn des Haushaltsjahres mit der BSU - Amt für Natur- und Ressourcenschutz - abzustim-

men.

In welcher Höhe tatsächlich Haushaltsmittel der BSU für die Realisierung des zu erarbeitenden

Maßnahmenplans zur Verfügung gestellt werden können, ist im Voraus oft nicht abschätzbar.

Es soll daher versucht werden, weitere Finanzierungsquellen (Kompensationsmaßnahmen, Er-

satzzahlungen, Sponsoring, Sondermittel usw.) zu erschließen. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die

vorgeschlagenen Maßnahmen von den Besitzern der Flächen durchzuführen sind oder ob vor

allem kleinere Maßnahmen ehrenamtlich (z. B. vom NABU als betreuenden Naturschutzver-

band) durchgeführt werden können.

Page 21: Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet ... · 1 Einleitung PEP NSG Moorgürtel 2 Falls in der Zukunft neuere bzw. weitere Angaben über die biotischen und abiotischen

PEP NSG Moorgürtel 2 Lage und Charakterisierung des NSGs

9

2 Lage und Charakterisierung des Naturschutzgebietes

2.1 Lage und Abgrenzung

Das Naturschutzgebiet Moorgürtel ist Teil des Landschaftsraumes der Süderelbmarschen und

liegt im Südwesten der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Moorgürtel im Übergang zwi-

schen der Altländer Marsch und der Geest gehört zum Bezirk Harburg und innerhalb des Be-

zirks zum Ortsamt Süderelbe. Das NSG gehört zum großen Teil zur Gemarkung Fischbek und

im östlichen Bereich zu Neugraben (s. Abb. 1). Das NSG umfasst Teilbereiche von 6 Grundkar-

tenblättern (DGK-Nr. von West nach Ost): 5228 / 5226, 5428 / 5426, 5628, 5828 (s.a. Karten

2a/b).

Das NSG und EG-Vogelschutzgebiet Moorgürtel ist 796,4 ha groß und hat in west-östlicher

Richtung eine Ausdehnung von rund 6 km bei einer Breite zwischen rund 0,8 und 2 km. Im

Westen liegt die Landesgrenze zu Niedersachsen, die Nordgrenze im Übergang zum Nincoper

und Francoper Obstanbaugebiet bildet die Moorwettern bzw. der Deich an ihrer Nordseite. Die

Südgrenze liegt überwiegend im Bereich der Vorgeest in größerem Abstand zur Bahnlinie Har-

burg-Cuxhaven, folgt dann der Francoper Straße und reicht im Westen bis an die Moorburger

Landscheide (s. Karte 1). Der Gebietsteil östlicher der Francoper Straße wurde 2009 zum be-

reits zuvor bestehenden NSG zugeschlagen, insbesondere um die Anforderungen an den Schutz

des Wachtelkönigs, einer europäisch geschützten Vogelart, zu gewährleisten.

Westlich der Landesgrenze zu Niedersachsen schließt sich das EU-Vogelschutzgebiet "Moore

bei Buxtehude" an (DE 2524-401).

Abb. 1 Abgrenzung des NSG und EG-Vogelschutzgebiet Moorgürtel

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2 Lage und Charakterisierung des NSGs PEP NSG Moorgürtel

10

2.2 Landschaftsökologische Grundlagen

Vor Beginn der menschlichen Besiedlung, die im Mittelalter (etwa ab dem 13. Jh.) begann, war

der Moorgürtel durch ausgedehnte feuchte Birken-Bruchwälder mit eingelagerten, baumfreien

Hochmooren geprägt. Auf der seltener überfluteten Marsch (Kleiböden) waren wahrscheinlich

nährstoffreiche Eichen-Bruchwälder entwickelt und im Übergang zur hohen Geest (Vorgeest)

wuchsen trockene Eichen-Birken-Wälder. Einen Überblick über die naturräumliche Situation

gibt Abb. 2. Für die hydrologische Situation im Moorgürtel ist vor allem der aus der höher ge-

legenen Geest (Harburger Berge) ins Gebiet drückende Grundwasserzustrom bis heute von

entscheidender Bedeutung. Aufgrund der Grundwasseraussickerung vor allem im mittleren und

südlichen Moorgürtel kann das Gebiet als großflächiger "Quellbereich" angesehen werden. Das

starke und stetige Austreten von Grundwasser am Geestrand hat zur Vermoorung der vorgela-

gerten Gebiete geführt und bildet weiterhin die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt bzw.

die Regeneration der Feuchtgebiete im Moorgürtel (zur Moorgenese s. im Detail GRÖNGRÖFT

et al. 1993). Trotz des Torfabbaus liegen die alten Hochmoorkerne auch heute noch deutlich

über dem mittleren Geländeniveau des übrigen Moorgürtels (Grünländer).

Einige heute als Gräben ausgebaute Fließgewässer queren den Moorgürtel und führen Nieder-

schlagswasser von der Geest in die Moorwettern ab. Die Grünländer des Moorgürtels sind

durch ein engmaschiges Grabennetz geprägt, das in seiner Grundstruktur seit mindestens 150

Jahren besteht (s.a. TESCH 1991, MIERWALD 1996).

Abb. 2 Schematischer Schnitt durch das Elbtal (Abb. aus TESCH 1991)

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PEP NSG Moorgürtel 2 Lage und Charakterisierung des NSGs

11

Das ehemals großflächige Randmoor im Elbe-Urstromtal stellt sich heute im Bereich des NSG

als reizvolle, traditionelle Kulturlandschaft dar, in der sich die überwiegend extensive Grün-

landnutzung kleinräumig mit Moorresten, Feuchtwäldern und Gebüschen, Röhrichten und Seg-

genriedern abwechselt. Innerhalb der großräumig durch Niedermoorböden geprägten Land-

schaft liegen mit dem Nincoper und Francoper Moor zwei Hochmoorreste, die sich aufgrund

früherer Torfgewinnung und anhaltender Entwässerung heute als Übergangsmoore bzw. Moor-

wälder darstellen (s.a. Abb. A-1 im Anhang B). Der Vergleich topografischer Karten ergab,

dass durch die Sackung und Mineralisation seit 1930 im Bereich der Hochmoorkörper Höhen-

differenzen von bis zu 1,7 m aufgetreten sind (GRÖNGRÖFT et al. 1993). Am Nordrand des NSG

tragen die Niedermoorschichten eine Kleiüberdeckung, die in Richtung Moorwettern bzw. Obs-

tanbauflächen an Mächtigkeit zunimmt und den Übergang in die Marsch bildet (zur land-

schaftsökologischen Situation s.a. TESCH 1991, SSR 1993, MIERWALD 1996, MITSCHKE 1999).

2.3 Bestehende und geplante Nutzungen

Im Bereich des Francoper Moores wird seit vielen Jahrzehnten Trinkwasser aus unterschiedli-

chen geologischen Schichten gefördert. Die Standorte der Förderbrunnen der Hamburger Was-

serwerke (HWW) sind in Karte 1 verzeichnet. Das gesamte NSG ist als Wasserschutzgebiet

ausgewiesen (Zonen I bis III). Die Förderung mit Flach- und Horizontalfilterbrunnen aus den

eiszeitlichen Sanden unterhalb der holozänen Torfschichten hatte besonders in den 1970er Jah-

ren aufgrund der hohen Förderleistung1 zu Schäden im Moor geführt (Torfsackungen im Be-

reich des Absenkungstrichters). Seit einigen Jahren erfolgt eine deutlich reduzierte Förderung,

besonders aus den Flachbrunnen (Mittelwert von 1,03 Mio m3 im Zeitraum 1985-2001 nach

LFH 2003). Bei der jetzt festgelegten maximalen Fördermenge von 1,5 Mio m3 / Jahr aus vier

Flachbrunnen sind keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der Schutzgüter im

NSG zu erwarten; auch die FFH-Verträglichkeit der reduzierten Grundwasserförderung wurde

bestätigt (s. LFH 2003).

Der Moorgürtel und der Geestrand nördlich der Bahnlinie blieben zumindest in der Gemarkung

Nincop weitgehend von einer Besiedlung verschont. Eine wesentliche Veränderung der Land-

schaftsstruktur und –nutzung ergibt sich durch die Ausweisung des Baugebietes "Neugraben-

Fischbek 65" im Jahr 2004, wodurch eine großflächige Wohnbebauung mit bis zu 1200

Wohneinheiten nördlich der Bahnlinie im Anschluss an die Francoper Bahnunterquerung (west-

lich der Straße Süderelbebogen) möglich wird (s. Karte 1; s.a. MIERWALD 1996). Die hiermit

verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft und die absehbaren Belastungen u.a. für die

Avifauna, insbesondere für den Wachtelkönig, waren Anlass für die Durchführung umfangrei-

cher Maßnahmen zur Minimierung bzw. Vermeidung von Beeinträchtigungen des Schutzgebie-

tes. Zusammen mit den erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind entsprechende

Festsetzungen im Grünordnungsplan (GOP) 65 festgelegt. Diese Festsetzungen werden im PEP

als Vorgaben berücksichtigt, soweit sie sich auf das NSG beziehen.

1 Die Gesamtfördermengen lagen von 1975-77 bei über 14 Mio m

3, davon über 4 Mio m

3 aus Flachbrunnen.

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2 Lage und Charakterisierung des NSGs PEP NSG Moorgürtel

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Auf niedersächsischer Seite (westlich des Elsdorfer Heuwegs) hat sich der Siedlungsbereich

durch die Ortsentwicklung Nord (B-Plan 72) in der Gemeinde Neu Wulmstorf weiter in Rich-

tung des Moorgürtels ausgedeht (Neubau überwiegend von Einfamilienhäusern).

Die lange geplante Bundesautobahn (BAB) 26 ist im Bundesverkehrswegeplan von 2003 sowie

im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen (2004) in gesamter Länge als vordringli-

cher Bedarf eingestuft. Für die Festlegung der Trassenführung im niedersächsischen Abschnitt

zwischen Stade und der Hamburger Landesgrenze und der Trassenplanung in Hamburg waren

langjährige komplexe Planungs- und Rechtsverfahren erforderlich, die auch noch nicht voll-

ständig abgeschlossen sind (s. EGL 2008). Die Ausweisung der räumlich und ökologisch zu-

sammenhängenden EG-Vogelschutzgebiet im Bereich der Geestrandmoore in Niedersachsen

und Hamburg hatte eine Verlegung der BAB 26 Trasse nach Norden zur Folge, so dass die

Schutzgebiete überwiegend nicht (Hamburg) oder im randlichen Bereich durchschnitten wer-

den. Die voraussichtliche Trassenführung im Bereich des Hamburger Moorgürtels bzw. der

angrenzenden Marsch ist grob in Karte 1 verzeichnet. Direkte Beeinträchtigungen sind somit in

der Nord-Ost-Ecke des NSG im Bereich des Kreuzungspunktes mit der Francoper Straße und

im weiteren Verlauf durch das NSG-Erweiterungsgebiet absehbar. Zu berücksichtigen sind

zudem indirekte Eingriffswirkungen wie die Zerschneidung und Verlärmung von Habitaten.

Die Auswirkungen wurden i.R. der FFH-Verträglichkeitsstudien zu den Bauabschnitten der

BAB 26 ermittelt und bewertet (s. EGL 2008 Entwurfsfassung). Im Mittelpunkt der Auswir-

kungsprognosen stehen die für das EG-Vogelschutzgebiet wertgebenden Vogelarten Wachtel-

könig und Neuntöter. Die Unterlagen kommen zu dem Schluss, dass erhebliche Beeinträchti-

gungen des EG-Vogelschutzgebietes Moorgürtel zu erwarten sind. Es wurde daher eine FFH-

Ausnahmeprüfung durchgeführt (s. Gutachten EGL 2008b), die im Ergebnis das Erfordernis

von so genannten "kohärenzsichernden Maßnahmen" bedingt:

"Wenn einem Vorhaben trotz erheblicher Beeinträchtigungen aus zwingenden Gründen des über-

wiegenden öffentlichen Interesses im Ausnahmeverfahren zugestimmt werden soll, besteht gemäß

§ 48 a HmbNatSchG die Verpflichtung, Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhanges des

Netzes Natura 2000 zu ergreifen. Die Maßnahmen müssen gewährleisten, dass der verloren ge-

gangene Beitrag des beeinträchtigten Gebietes zur Kohärenz des ökologischen Netzes Natura

2000 wieder hergestellt wird, so dass der Status quo des Schutzgebietssystems insgesamt aufrecht

erhalten wird. Vor diesem Hintergrund müssen sich Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz des

Netzes Natura 2000 grundsätzlich auf die erheblich beeinträchtigten Lebensräume und Arten be-

ziehen. Im Fall des geplanten Vorhabens der A 26, 4. Bauabschnitt müssen somit Wachtelkönig

und Neuntöter bzw. die Ansprüche, die die beiden Arten an ihren Lebensraum stellen, berück-

sichtigt werden (EGL 2008 Kap. 4 - Auszug).

Der PEP berücksichtigt, soweit nach derzeitigem Planungsstand möglich, die vorgeschlagenen

kohärenzsichernden Maßnahmen (s.a. Karte 7). Landschaftspflegerische Verbesserungsmaß-

nahmen, die sich an den Habitatsansprüche der wertgebenden Vogelarten orientieren, stehen

zudem grundsätzlich im Mittelpunkt des PEP.

Außerhalb der Hoch- bzw. Übergangsmoore bildet die standortgerechte landwirtschaftliche

Bodennutzung die wichtigste Voraussetzung für eine nachhaltige Sicherung der naturnahen

Kulturlandschaft. Die Ausbildung der schutzwürdigen Biotope und die Habitatqualität hängen

Page 25: Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet ... · 1 Einleitung PEP NSG Moorgürtel 2 Falls in der Zukunft neuere bzw. weitere Angaben über die biotischen und abiotischen

PEP NSG Moorgürtel 2 Lage und Charakterisierung des NSGs

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im Moorgürtel insbesondere von einer extensiven Grünlandnutzung ab (zweischürige Mähwie-

sen, Mähweiden, Standweiden). Eine umfassende Melioration zur Optimierung der Grünland-

nutzung hat bis heute nicht stattgefunden bzw. ist aufgrund der Standortfaktoren (Moorböden,

Grundwasseraustritt) auch nicht möglich. Zur Aufrechteerhaltung der Grünlandnutzung ist je-

doch eine Regulation des Flurwasserabstands durch die fortlaufende Unterhaltung des dichten

Grabennetzes erforderlich.

Zur Sicherung und Unterstützung einer naturschutzgerechten Grünlandnutzung gehört der Mo-

orgürtel seit Jahren zu einem der Förderschwerpunkte des Vertragsnaturschutzes in Hamburg

(s. z.B. BRANDT 2010). Die NSG-VO enthält zahlreiche Ge- und Verbote zur Regulierung der

landwirtschaftlichen Bodennutzung und zum Erhalt einer extensiven Grünlandnutzung.

Die derzeitige Intensität der Grünlandnutzung ist deutlich geringer als in den meisten Hambur-

ger Grünlandgebieten und liegt weit unter der durchschnittlichen Nutzungsintensität in Nord-

westdeutschland (s.a. MIERWALD 1996, TESCH 1999). Sie hat im Zusammenhang mit einem

verstärkten Rückzug der Landwirtschaft aus dem Moorgürtel bzw. der Aufgabe von Haupter-

werbsbetrieben in den letzten Jahren vermutlich sogar weiter abgenommen. Mittlerweile haben

sich die Milch produzierenden Betriebe aus dem Gebiet weitgehend zurückgezogen (KALLEN

1999). Neben der Wiesennutzung, meist zur Gewinnung von Heu oder Anwelk-Silage, ist Mut-

terkuhhaltung, die Beweidung mit Jungrindern oder trocken stehenden Kühen sowie Pferdehal-

tung verbreitet.

Durch Veränderungen der Landnutzung bzw. der Nutzungsintensität im Grünland in den letz-

ten zwei bis drei Jahrzehnten, durch Nutzungsaufgaben einzelner Parzellen und die z.T. ver-

minderte Unterhaltung von Wegrändern, Saumstrukturen oder Grabenrändern verändern sich

schleichend, aber zunehmend deutlicher auch die Biotopstrukturen und damit das Landschafts-

bild (s.a. Anlage F - Fotoseiten). Die Zunahme von hochwüchsigen Brachen, Säumen und Ge-

büschen in der Feldmark spiegelt sich deutlich in der Avizönose wieder (s. Anlage B 2.2).

Im Bereich des Nincoper und Francoper Moores schlagen sich die umfangreichen Renaturie-

rungsmaßnahmen in einer Zunahme von Feuchtbiotopen (nährstoffarme Sümpfe, Kleingewäs-

ser) und Feuchtbrachen sowie dem Rückgang der Gehölzbedeckung durch Entkusselung (Ge-

hölzrodung), Vernässung oder Beweidung nieder.

2.4 Bedeutung

Die besondere ökologische Bedeutung des NSG ergibt sich aus der großflächig relativ geringen

Nutzungsintensität des Grünlands mit z.T. artenreichen Niedermoorwiesen und ihrer engen

Verzahnung mit Biotopen der Naturlandschaft, wie den Übergangsmooren und den sekundären

Bruch- bzw. Moorwäldern (meist auf Abtorfungsflächen). Durch zahlreiche Gehölzbestände

entlang der Wege und auf alten Feuchtbrachen ergibt sich eine vielfältig gegliederte Land-

schaft, deren Strukturreichtum für viele Vogelarten besonders attraktiv ist. Hierzu gehört neben

dem Neuntöter, der im NSG Moorgürtel mit bis zu 45 Brutpaaren seinen Verbreitungsschwer-

punkt innerhalb Hamburgs hat, der Wachtelkönig, dessen Bestände von Jahr zu Jahr schwan-

ken. Auf den Wiesen und Brachen des NSG wurden schon bis zu 23 Reviere festgestellt (Ma-

ximalzahl rufender Männchen 2002; s. Kap. 4.2.3).

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2 Lage und Charakterisierung des NSGs PEP NSG Moorgürtel

14

Durch Vernässungsmaßnahmen und die Anlage von Kleingewässern im Bereich der "Moorker-

ne" konnten in den letzten Jahren die Bestände einiger Amphibien- und Libellenarten verbessert

werden (z.B. Moorfrosch, Grasfrosch, Torf-Mosaikjungfer, Kleine Binsenjungfer).

Die sehr gut erhaltene historische Kulturlandschaft, die auch die kleinteiligen Ackerflächen auf

der Vorgeest außerhalb des NSG umfasst, stellt eine besondere Qualität für Hamburg und sein

Umland dar. Schon aufgrund des reizvollen Landschaftsbildes und des – zumindest bis zum

Bau der BAB 26 – weitgehenden Fehlens von (akustischen) Störreizen, kommt dem Moorgürtel

eine besondere Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung zu. Hinzuweisen ist auch auf

die Archivfunktion der Torfböden für die geowissenschaftliche Forschung.

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PEP NSG Moorgürtel 3 Eigentumsverhältnisse, Naturschutzmaßnahmen

15

3 Eigentumsverhältnisse, Naturschutzmaßnahmen

Die namentliche Nennung der Eigentümer und Pächter erfolgt im nichtöffentlichen Anhang D.

Bestehende Nutzungsrechte (Fischerei, Jagd usw.) sowie Pflege- und Bewirtschaftungsverträge

werden benannt.

(Aufgabe NR 31)

3.1 Eigentumsverhältnisse

Flurstücke und Eigentumsverhältnisse sind in Karte 6 dargestellt. Die zentralen Moorbereiche

des Nincoper und Francoper Moores befinden sich mittlerweile durch Flächenankäufe zur

Moorrenaturierung im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Bereich der Grünländer

liegen die Liegenschaftsflächen stärker verstreut, bilden z.T. aber auch größere Blöcke. Die

nutzungsfähigen Flächen sind durchweg an Landwirte verpachtet.

Insgesamt ist ungefähr ein Anteil von 64 % des NSG im Privatbesitz. Flächen der HWW im

Bereich der Trinkwasserbrunnen sind ebenfalls als Privatflächen verzeichnet.

Tab. 1 Flächenübersicht Eigentumsverhältnisse

Eigentümer

privat FHH FHH/privat Summe

Fläche [ha] 508,3 283,5 4,7 796,4

Fläche [%] 63,8 35,6 0,6 100,0

3.2 Vertragsnaturschutz - Pflege- und Bewirtschaftungsverträge

"Mit dem Vertragsnaturschutz (Programm "Biotopschutz durch Einschränkung der Bewirt-

schaftung von Flächen" kurz "Biotopschutzprogramm") wird seit 1987 Artenschutz in der Kul-

turlandschaft betrieben. Vertragspartner sind Landwirte, die bei ihrer Bewirtschaftung Schutz,

Pflege und Entwicklung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in der landwirtschaftlich gepräg-

ten Kulturlandschaft entsprechend den Vertragsbedingungen berücksichtigen. Konkret besteht

die Zielsetzung in der Förderung der Lebensräume für Wiesenvögel wie Kiebitz und Ufer-

schnepfe, des artenreichen Grünlandes und der wertvollen Gräben sowie im Erhalt typischer

Elemente der Kulturlandschaft auch für die Erholungsnutzung. Zu den Auflagen des Vertrags-

naturschutzes gehört in Hamburg unter anderem, dass zwischen 1. April und 30. Juni keine

mechanische Landbearbeitung stattfinden darf, dass keine Herbizide eingesetzt werden, eine

Beweidung mit höchstens 2 Rindern/ha bzw. 1 Pferd/ha erlaubt ist und eine Mahd frühestens ab

dem 1. Juli stattfinden darf." (BRANDT 2010).

Das "Biotopschutzprogramm" ist ein bei der EU notifiziertes Agrarumweltprogramm und er-

fährt daher ein Kofinanzierung aus dem EU-Haushalt.

Neben dem Vertragsnaturschutz, der in der Regel eine Laufzeit von 5 Jahren hat, gibt es im

Moorgürtel weitere langfristige Vereinbarungen zur naturschutzgerechten Grünlandbewirt-

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3 Eigentumsverhältnisse, Naturschutzmaßnahmen PEP NSG Moorgürtel

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schaftung, die sich überwiegend auf naturschutzrechtlich festgesetzten Ausgleichsflächen2 für

die Hafenerweiterung Altenwerder beziehen (überwiegend auf Eigentumsflächen der FHH).

Die Finanzierung erfolgt hier aus dem "Sondervermögen für Naturschutz und Landschaftspfle-

ge". Ziel der Ersatzmaßnahmen ist es, artenreiches Grünland im Moorgürtel als Lebensstätte für

dort beheimatete, seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu entwickeln (Text des Mus-

ter-Bewirtschaftungsvertrags). Die Vertragsdauer beträgt in der Regel 25 Jahre. Die Bewirt-

schaftungsauflagen orientieren sich an denen des Vertragsnaturschutzes, wobei die Umsetzung

u.a. aufgrund der intensiveren fachlichen Kontrolle und Begleitung durch die Naturschutzbe-

hörde vielfach flexibler gehandhabt werden kann.

Die Lage der Grünland-Vertragsflächen (Biotopschutzprogramm und Ausgleichsflächen des

Sondervermögens) sowie den vereinbarten Vertragstyp, der die Art der Bewirtschaftungsaufla-

gen festlegt, zeigt Karte 7. Eine Übersicht über Flächen der Vertragsvarianten mit insgesamt

ca. 172 ha zeigt die folgende Tab. 2.

Tab. 2 Flächenübersicht Vertragsnaturschutz und Ausgleichsflächen im Grünland

Variante (Kürzel)

Prämie [€/ha/a]

Bezeichnung Fläche im NSG

Moorgürtel (2009)

Vertragsnaturschutz ("Biotopschutzprogramm")

GB 225,62 Stallmist gedüngte Weide nicht im Gebiet

GC 388,66 Ungedüngte Weide 50,11 ha

GD 448,50 Ungedüngte Wiese 39,94 ha

GF 336,87 Stallmist gedüngte Wiese 1,91 ha

GG 438,92 Ungedüngte Wiese mit Nachbeweidung ab August

15,96 ha

GE 422,15 Grünlandbrache 2,61 ha

Ausgleichsflächen (Ersatzmaßnahmen Altenwerder)

GD 665,00 Ungedüngte Wiese 57,80 ha

GG 665,00 Ungedüngte Wiese mit Nachbeweidung ab August

3,56 ha

Die detaillierten Bewirtschaftungsauflagen umfassen einen gemeinsamen "Kern" und unter-

scheiden sich vor allem hinsichtlich der Einschränkungen zur Beweidung sowie der möglichen

Düngung. Eine Übersicht zu den Regelauflagen gibt die folgende Tabelle. Es ist darauf hinzu-

weisen, dass die Festlegung der Vertragsvariante immer in Abstimmung mit dem Landwirt er-

folgt. Dieser muss die vertraglich vereinbarten Auflagen erfüllen, hat aber bei bestimmten Va-

rianten eine Wahlfreiheit hinsichtlich der Nutzungsart. Wenn ein Landwirt z.B. die Option zur

Beweidung haben will, kann er einen GC-Vertrag abschließen, auch wenn er in der Praxis dann

seine Fläche mäht. Zur Förderung der zweischürigen Wiesennutzung bzw. der Wiese mit Nach-

beweidung sind die Prämien bei den GD- und GG-Varianten am höchsten.

2 Der etablierte Ausdruck "Ausgleichsflächen" wird beibehalten, auch wenn es sich naturschutzrechtlich

um "Ersatzmaßnahmen" handelt.

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PEP NSG Moorgürtel 3 Eigentumsverhältnisse, Naturschutzmaßnahmen

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Tab. 3 Auflagen der Grünland-Bewirtschaftungsverträge

Bewirtschaftungs-

auflagen

Festsetzungen für alle Vertragsvarianten Festsetzungen für bestimmte

Vertragsvarianten

Einschränkungen der Bewirtschaftungszeit-räume

(Auflagen zum Wiesen-vogelschutz)

Keine maschinelle Bearbeitung (Walzen, Schleppen, Mähen etc.) und keine Graben-räumung zwischen dem 1. April und dem 30. Juni.

Mahd von innen nach außen oder von einer Seite her.

Keine Düngung in den Zeiträumen vom 1. April bis 30. Juni und vom 15. Oktober bis 15. Februar.

gilt für alle Varianten (nutzungs-abhängig)

Narbenpflege Eine ausreichende Grünlandpflege ist zu ge-währleisten. Die Flächen müssen in der Regel zweimal im Jahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 15. September gemäht oder ausreichend abgeweidet werden.

Pflegeumbruch und Neuansaat dürfen nicht vorgenommen werden. Nachsaaten sind nur nach Zustimmung des Naturschutzamtes erlaubt. Dabei kann die Verwendung bestimm-ter Saatgutmischungen vorgegeben werden

gilt für alle Varianten (nutzungs-abhängig)

Wasserstandsregulie-rung / Gräben

Der derzeitige Wasserstand darf nicht gesenkt werden; keine Neuanlage von Gräben und Dränagen; bestehende Gräben sind zu erhal-ten. Kein Einbringen von Mähgut, Bodenbe-standteilen, Astwerk, Reisig und Abfällen in die Gräben.

Die Räumung von Grüppen oder Gräben und andere vergleichbare Maßnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Naturschutzamtes durch-geführt werden.

gilt für alle Varianten

Betriebsmitteleinsatz (bes. Düngung)

Pflanzenschutzmittel dürfen nicht ausgebracht werden.

Keine Düngung an Gewässern und Gräben auf einem Randstreifen von zwei Metern ab Böschungsoberkante.

Eine Erhaltungskalkung zwischen dem 1. Juli und 31. März kann vom Naturschutzamt gest-attet werden.

Düngungsverbot bzw. nur Stallmistdüngung (s. Varianten)

Ganzjährig keine Düngung:

GC ungedüngte Weide

GD ungedüngte Wiese

GG Ungedüngte Wiese mit Nachbeweidung

Verwendung ausschließlich von Stallmist:

GF Stallmist gedüngte Wiese

GB Stallmist gedüngte Weide

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3 Eigentumsverhältnisse, Naturschutzmaßnahmen PEP NSG Moorgürtel

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Bewirtschaftungs-

auflagen

Festsetzungen für alle Vertragsvarianten Festsetzungen für bestimmte

Vertragsvarianten

Beweidung Höchstens zwei Rinder oder ein Pferd pro Hektar bis Ende Juni als Standweide.

Einzelne Flächeneinheiten dürfen bei Bewei-dung 10 ha nicht überschreiten.

Ab Juli bis November können in Abstimmung mit dem Naturschutzamt max. 2,5 Großvie-heinheiten (GVE) pro Hektar zugelassen wer-den, soweit hierdurch keine Überbeweidung erfolgt.

Bei Beweidung ist mindestens ein einmaliger Pflegeschnitt vorzunehmen. Zur Winterruhe soll eine gepflegte Grasnarbe vorhanden sein.

Winterbeweidung in den Monaten November bis März ist nur nach Zustimmung des Natur-schutzamtes zulässig. Zufütterung ist nicht erlaubt.

Beweidungsverbot bzw. nur Nachweide (s. Varianten: Wiese / Mähweide)

keine Beweidung:

GD ungedüngte Wiese

GF Stallmist gedüngte Wiese

Beweidung nur nach 1. Mahd

GG Ungedüngte Wiese mit Nachbeweidung ab August bis November mit max. 2 GVE/ha

Mahd Das Mähgut ist von den Flächen zu entfernen und zu verwerten oder ordnungsgemäß zu kompostieren. Die Lagerung von Silageballen und anderen Stoffen ist nicht erlaubt.

Grabenränder dürfen in einer Breite von 1 Meter ab Böschungsoberkante nur in jedem zweiten Jahr gemäht werden, wobei im Wech-sel jährlich einseitig gemäht werden soll.

gilt für alle Varianten (außer Standweiden / Pflegeschnitte auf Weiden)

Sonstiges Maßnahmen wie die Knickpflege dürfen nur mit Zustimmung des Naturschutzamtes durch-geführt werden.

Vergrämungsmaßnahmen sind nicht gestattet.

gilt für alle Varianten

Unabhängig von den Regelauflagen wird im Moorgürtel versucht, die Grünlandnutzung auf der

Grundlage aktueller Gebietsbegehungen und der ornithologischen Kontrollen so flexibel wie

möglich an die aktuellen Witterungsverhältnisse und die Verbreitung der Brutreviere wertge-

bender Bodenbrüter (neben Wachtelkönig auch Bekassine und Kiebitz) anzupassen. Auf den

Flächen, auf denen gemäß der Brutvogelkartierung keine Gefährdung von Wiesenbrütern mehr

gegeben ist, kann eine vorgezogene Freigabe der Mahd erfolgen (frühestens ab dem 10.6). Of-

fen bleibt, ob diese Option von den Landwirten wahrgenommen wird bzw. witterungsbedingt

wahrgenommen werden kann. Wenn auf den Ausgleichsflächen ein Revier des Wachtelkönigs

festgestellt wird, wird mit dem Landwirt eine Verschiebung des ersten Mahdtermins (maximal

bis 15.8) vereinbart.3 Auf der Grundlage von Bodenuntersuchungen kann die Naturschutzbe-

hörde im Einzelfall auch eine Grunddüngung zulassen, was in der Praxis im Moorgürtel bisher

jedoch sehr selten in Anspruch genommen wurde

3 In den letzten Jahren war dies aufgrund der Brutbestände und der Verteilung der Brutplätze des Wach-

telkönigs nicht oder nur sehr vereinzelt erforderlich (Feuchtbrachen als Brut- bzw. Aufzuchts- u. Ruhestät-

te).

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PEP NSG Moorgürtel 3 Eigentumsverhältnisse, Naturschutzmaßnahmen

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Eine fortlaufende Dokumentation der realen Nutzungsdaten (Mahdtermine, Beweidungsdichten

etc.) durch systematische Kontrollen im Gelände oder eine verbindliche Nutzungsdokumentati-

on der Landwirte ist im Rahmen des Vertragsnaturschutzes nicht vorgesehen. Daher ist z.B.

nicht bekannt, in welchem Zeitraum die tatsächlichen Mahdtermine nach der Freigabe (i.d.R.

der 1.7., z.T. auch früher) erfolgen (zur Problematik s.a. TESCH 1991 / 1999, BRANDT 2010).

Aussagen im PEP zur ggf. erforderlichen Anpassung von Nutzungsauflagen basieren daher auf

Rückschlüssen aus dem Zustand der Grünlandnarbe bzw. der Artenzusammensetzung (Biotop-

kartierung, Gebietsbegehung). Dies betrifft z.B. Vertragsflächen, auf denen die zulässige Be-

weidung (GC) aufgrund der feuchten Böden zu starken Trittschäden geführt hat oder Wiesen

(GD), die vermutlich aufgrund zu später Mahdtermine floristisch verarmt sind. Detaillierte Lö-

sungen zur Nutzungs- bzw. Pflegeoptimierung können nicht auf der Ebene des PEP erfolgen,

sondern müssen unter Berücksichtigung der aktuellen Vegetationsausprägung und in Kenntnis

der bisherigen Flächennutzung gemeinsam mit dem Bewirtschafter ermittelt werden (Gebiets-

management).

Die ökologische Entwicklung der Vertragsflächen im Moorgürtel wird im Westteil jährlich und

im Ostteil alle 2 Jahre durch die Kartierung ausgewählter Brutvögel im EG-Vogelschutzgebiet

kontrolliert. Darüber hinaus wurden insbesondere auf den Ausgleichsflächen wiederholt faunis-

tische Kartierungen ausgewählter Wirbellosentaxa durchgeführt (Tagfalter, Heuschrecken, in

Seitengräben ggf. auch Libellen; s. HAMMER & RÖBBELEN 2006a/b, HAMMER 2009 / 2010, RÖBBE-

LEN 2009). Ein systematisches Vegetationsmonitoring, das über regelmäßige Geländekontrollen

durch die Naturschutzbehörde hinausgeht, wird im Moorgürtel nur für die Ausgleichsflächen

Altenwerder seit 2008 durchgeführt. Das Monitoring erfolgt rotierend jeweils auf Teilflächen.

Alle Ausgleichsflächen werden damit in einem ca. 3 jährigen Rhythmus erfasst.

3.3 Kompensationsflächen

Neben den Ausgleichsflächen "Altenwerder" im Grünland wurden im Nincoper und Franco-

per Moor seit 1995 in größerem Umfang landschaftspflegerische Entwicklungsmaßnahmen zur

Biotopaufwertung durchgeführt. Es handelt sich um Ersatzmaßnahmen für den B-Plan Francop

5 (Schlickhügel Francop), die organisatorisch vom Bezirksamt Harburg durchgeführt und be-

treut werden. Die Arbeiten basieren auf den grundlegenden Untersuchungen zur Biotopaufwer-

tung im Moorgürtel (s. SSR 1993), die sich vor allem auf drei "Repräsentationsflächen" inner-

halb des Moorgürtels konzentrierten, darunter auch die beiden "Moorkerne".

Die ökologische Entwicklung wird seit 1997 auf unterschiedlich großen Dauerbeobachtungsflä-

chen wissenschaftlich dokumentiert (Monitoring Vegetation, Amphibien, Tagfalter, Libellen,

Heuschrecken; s. DRÜCKHAMMER et al. - KIFL 1999; HAMMER & RÖBBELEN 2006b). Darüber hinaus

werden die hydrologischen Verhältnisse durch ein umfangreiches Überwachungsprogramm mit

kontinuierlichen Boden-, Grund- und Oberflächenwassermessungen untersucht (BWS 2008).

Eine zusammenfassende Dokumentation der vielfältigen, sich über viele Jahre hinstreckenden

Renaturierungsarbeiten und eine Auswertung des Monitorings lagen zum Bearbeitungszeit-

punkt nicht vor. Einen Überblick über die bis 2008 durchgeführten Maßnahmen ist dem Bericht

von BWS (2008) zu entnehmen. Eine vereinfachte Übersicht der Einzelmaßnahmen gibt die

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3 Eigentumsverhältnisse, Naturschutzmaßnahmen PEP NSG Moorgürtel

20

folgende Auflistung unter Einbeziehung von mündlichen Mitteilungen von Herrn Bartels (Be-

zirk Harburg, Naturschutzreferat).

Anlage bzw. Verlängerung von so genannten Kofferdämmen (s. z.B. in Karte 7), die

die Moorbereiche gegenüber dem Umfeld abdämmen und das Niederschlagswasser

im Gebiet zurückhalten (Unterbindung der Entwässerung; ggf. flache Überstauung).4

Anlage von zahlreichen Flachwasserteichen im westlichen, später auch im nördlichen

und östlichen Nincoper Moor; der Bodenaushub wurde für die Kofferdämme ver-

wendet.

Entkusselung im nördlichen und nordwestlichen Bereich des Francoper Moores und

im mittleren und südöstlichen Bereich des Nincoper Moores.

Schaffung von Kofferdämmen am West- und Ostrand der Maßnahmefläche Franco-

per Moor (Abdämmung gegenüber den tiefen Randgräben).

Errichtung von Einzelgrabensperren im südlichen Francoper Moor.

Anlage von zwei großen Flachwasserteichen im nördlichen Bereich Francoper Moor

in Verbindung mit der Errichtung von zwei windgetriebenen Schöpfwerksanlagen,

die der kontinuierlichen Bewässerung der zentralen Moor- bzw. Sumpffläche des

Francoper Moores dienen.

Anlage einer dauerhaften Abzäunung des Moor- und Sumpfbereichs im Francoper

Moor (E-Zaun) und Durchführung einer temporären Beweidung mit Moorschnucken

durch einen ortsansässigen Biolandwirt.

Weitere Kompensationsmaßnahmen wurden mit dem GOP zum Bebauungsplan Neugraben-

Fischbek 65 festgesetzt, die zum Teil in das NSG und damit in den Regelungsbereich des PEP

hineinragen (s. Karte 7). Der Umsetzungsstand auf den von Festsetzungen betroffenen Flurstü-

cken ist offenbar unterschiedlich. Im Gelände konnte zumindest 2010 festgestellt werden, dass

insbesondere im westlichen Bereich um den Langen Torfgraben bereits eine sehr arten- und

blütenreiche Feuchtwiesenvegetation ausgebildet war, während die ehemaligen Ackerflächen

(Neugrabener Ackerflur) nördlich des neuen Schutzgrabens durch artenarme, hochwüchsige

Grünlandansaaten geprägt wurden.5

4 Zur Bedeutung und technischen Durchführung der Kofferdämme sowie zu weiteren Hinweisen für Re-

generationsmaßnahmen kann auch auf den Entwurf eines PEP für das alte NSG Nincoper Moor von

Mierwald verwiesen werden (MIERWALD – KIFL 1995) 5 Hinweis: Aufgrund der geringen Nachfrage wurden bis 2009/2010 erst wenige Bauplätze im Neubauge-

biet in Anspruch genommen. Auf den sandigen Böden hatte sich daher großflächig eine artenreiche Ru-

deralflur gebildet, die u.a. für zahlreiche Vogelarten des Offenlandes attraktive Brutplätze bot (Feldlerche,

Rebhuhn).

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PEP NSG Moorgürtel 3 Eigentumsverhältnisse, Naturschutzmaßnahmen

21

3.4 Sonstiges – Planungen

Für den Bau der BAB 26 werden kohärenzsichernde Maßnahmen durchzuführen sein, die im

Bereich des NSG vorrangig die Verbesserung der Habitateignung für den Wachtelkönig zum

Ziel haben. Entsprechende Vorschlagsflächen wurden hierzu im Rahmen des Gutachtens zum

FFH-Ausnahmeverfahren vom Büro EGL vorgelegt; sie sind in Karte 7 durch eine violette

Schraffur gekennzeichnet. Aufgrund der spezifischen Habitatansprüche des Wachtelkönigs ist

vorrangig eine Wiesennutzung erforderlich (Umwandlung von Weiden bzw. Brachen in exten-

sive Nasswiesen / Niedermoor-Seggenwiesen). Aufgrund der derzeit noch nicht abgeschlosse-

nen Planung dieser Maßnahmen wurde keine gesonderte Darstellung in den PEP übernommen.

Bei weiteren Festsetzungen für kohärenzsichernde Maßnahmen sollte der PEP zugrunde gelegt

werden.

Im Rahmen von Gewässer bezogenen Planungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

der EU (WRRL) liegen Entwürfe zur Verbesserung der Gewässerstruktur an den Wettern, ins-

besondere an der Moorwettern sowie an der Moorburger Landscheide vor. Die Art der potenzi-

ell geeigneten Maßnahmen ist in den Unterlagen näher dargelegt, eine Verortung ist entspre-

chend der noch relativ groben Planungsebene nicht vorgenommen worden. Das Erfordernis

Struktur verbessernder Maßnahmen, die vor allem der Fischfauna zugute kommen sollen, wird

als Maßnahmetyp in den PEP übernommen.

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PEP NSG Moorgürtel 4 Zusammenfassung Arten und Biotope

23

4 Zusammenfassung Arten- und Biotope - Bestand und Schutzzweck

4.1 Untersuchungs- und Auswertungsumfang

Wichtigste Grundlage für den PEP ist die flächendeckende Biotopkartierung, die überwiegend

im September 2007, z.T. im Jahr 2006 durchgeführt wurde (Kartierung und Dokumentation:

I. Brandt). Die Methodik wird umfassend in der Veröffentlichung der Naturschutzbehörde

"Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Hamburg" (BRANDT &

ENGELSCHALL 2009) dargelegt. Die Verknüpfung der Access-Datenbank und des GIS ermög-

licht weitergehende Auswertungen, z.B. zu den erfassten Pflanzenarten. Die Kartierergebnisse

werden in den Karten 2a (mit Biotoptypen-Codes) und 2b (mit Biotop-Nr.) wiedergegeben,

wobei nur die Biotoptypen der Grünländer sowie der Sümpfe und Niedermoore stärker diffe-

renziert werden (Untereinheiten). Die farbliche Unterscheidung der Biotoptypen erfolgt aus-

schließlich anhand des Hauptcodes (keine Berücksichtigung von Nebencodes). Die ausführli-

chen Biotopbögen (ca. 400 für das NSG Moorgürtel) liegen bei der Naturschutzbehörde vor

(Biotopkataster BTK); sie enthalten häufig detaillierte Hinweise auf Pflege- und Entwick-

lungsmaßnahmen, die für den PEP ausgewertet wurden. Eine Auswertung zur Anzahl bzw.

Verbreitung von gefährdeten Pflanzenarten im Bereich der Grünländer und Feuchtbrachen zeigt

Karte 3. Die Biotopkartierung 2006/07 bildet die Grundlage für die Pflegeeinheiten und die

räumliche Zuordnung und Abgrenzung der Einzelmaßnahmen (s. Maßnahmenkatalog in Kap.

7.4). Aufgrund der schnellen Nutzungs- und Vegetationsveränderungen besonders im Grünland

waren die Kartierungsergebnisse 2010 nicht mehr überall zutreffend, so dass in größerem Um-

fang Kontrollbegehungen durchgeführt wurden. In vielen Teilbereichen wären in den nächsten

Jahren Wiederholungskartierung sinnvoll (s. auch Hervorhebungen in Karte 10).

Avifauna: Der Moorgürtel gehört zu den am besten untersuchten Vogelbrutgebieten Hamburgs

und wohl auch weit darüber hinaus. Seit 1988 liegen – zunächst jährlich und seit 2001 zwei-

jährlich – nahezu vollständige Kartierungen der (wertgebenden) Brutvogelbestände des Moor-

gürtels vor (s. Anhang B Tab. A-3 / A-4). Diese sehr gute Datenbasis, die mit A. Mitschke seit

über 15 Jahren von demselben Bearbeiter erhoben wird, bildet die Grundlage für die Einstufung

des Erhaltungszustands der für das EG-Vogelschutzgebiet wertgebenden Vogelarten und er-

möglicht umfassende Rückschlüsse auf die ökologische Entwicklung des Schutzgebietes und

die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Die Ergebnisse der Revierkartierun-

gen 2007 und 2009 sind in den Karten 4a und 4b dokumentiert. Eine vertiefende Aus- und

Bewertung ist im Anhang B 2.2 zu finden.

Amphibien: Untersuchungen in ausgewählten Bereichen mit potenzieller Eignung für Amphi-

bien (Laichhabitate) und an neu hergestellten Stillgewässern wurden zuletzt 2009 und davor an

vergleichbaren Standorten 2005 bzw. 2006 durchgeführt (Bearbeitung: W. Hammer).

Eine Übersicht der Daten aus 2009 (HAMMER 2009 / 2010) zeigt Karte 5.

Fische: Eine umfassende Bestandsaufnahmen zur Fischfauna der Fließgewässer bzw. Wettern

und größeren Gräben erfolgte 2009 (überwiegend Elektrobefischung an Probestrecken; Bear-

beitung: H.-J. Schubert, LIMNOBIOS 2010). Der Bericht enthält vielfältige Angaben zur Verbes-

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4 Zusammenfassung Arten und Biotope PEP NSG Moorgürtel

24

serung der Fischlebensräume. Weitere Befischungen wurden i.R. von Voruntersuchungen zur

WRRL, insbesondere an der Moorwettern durchgeführt. Eine Bestandsübersicht für das gesam-

te Grabensystem des Moorgürtels ist für die Untersuchungen zur Biotopaufwertung im Moor-

gürtel erarbeitet worden (Kartierung 1991, s. Bericht in SSR 1993). Eine Artenliste und kurze

Auswertung ist im Anhang B 2.3 enthalten.

Terrestrische Wirbellose: Überwiegend im Bereich von Probestellen bzw. ausgewählten Flur-

stücken mit Naturschutzmaßnahmen im Bereich der Moore und Feuchtwiesen wurden in den

Jahren 2009 und 2005/06 die Tagfalter (inkl. Widderchen), Heuschrecken und Libellen er-

fasst (Schwerpunkt: regionale Zielarten; Bearbeitung: F. Röbbelen). Die Kartierungen sind z.T.

vergleichbar mit Monitoringdaten zur Moorregeneration aus den Jahren 1997/98 (DRÜCKHAM-

MER et al. 1999). (Hinweis: eine Karte aller Untersuchungsgebiete / Probeflächen liegt intern

vor). Gesamtartenlisten sind im Anhang B 2.5 – 2.7 zusammengestellt.

4.2 Biotoptypen

Die größten Flächenanteile nehmen die Biotoptypen der Grünländer, Sümpfe und Niedermoore

sowie der Wälder ein. Insgesamt wurden 58 verschiedene Biotoptypen (Untereinheiten) kar-

tiert. Eine Übersicht über die Flächenanteile der Haupteinheiten an der Gesamtfläche des NSG

(ca. 796 ha) zeigt Abb. 3.

Abb. 3 Grafik zu den Flächenanteilen der Biotoptypen im NSG Moorgürtel (Haupteinhei-

ten)

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PEP NSG Moorgürtel 4 Zusammenfassung Arten und Biotope

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Biotope der Hoch- und Übergangsmoore, hier in der Ausbildung als Feuchtes Moorheide-

Stadium (MMF), sind aktuell auf den zentralen Bereich des Nincoper Moores beschränkt.

Auffällig für eine landwirtschaftlich geprägte Niederungslandschaft ist der relativ große Anteil

von Sumpfbiotopen (Code: N), wobei den größten Anteil die verschiedenen Ausprägungen von

Feuchtbrachen einnehmen (Hochstaudenfluren, Sonstige Röhrichte); der Übergang zu Halbru-

deralen Gras- und Staudenfluren feuchter Standorte (AKF) ist fließend. Es handelt sich über-

wiegend um Grünländer, die zum Kartierzeitpunkt bereits seit Jahren oder sogar Jahrzehnten

nicht mehr bewirtschaftet wurden. Die floristisch besonders wertvollen Seggen- und Binsenrie-

der, insbesondere der nährstoffarmen Standorte, sind hingegen nur sehr kleinflächig ausgebil-

det.

100 % = Gesamtgrünlandfläche (522 ha)

Abb. 4 Grafik zu den Flächenanteilen der Grünland-Biotoptypen im NSG Moorgürtel

Die Einstufung der Grünländer in unterschiedliche Biotoptypen hängt von der aktuellen Vege-

tationsausprägung ab und kann sich daher relativ schnell durch Nutzungs-, aber auch Witter-

ungseinflüsse verändern. Im NSG dominierten 2007 immer noch die naturschutzfachlich wert-

vollen Grünlandtypen der Seggen,- binsen- und hochstaudenreichen Nasswiese (GF), Sonstiges

Feucht- und Nassgrünland (GF) und das Artenreiche Grünland frischer bis mäßiger Standorte

Grünland-Einsaat, Gras-acker

GIA

Artenarmes Grünland auf Feuchtstandorten

GIF

Artenarmes gemähtes Grünland mittlerer Stand-orte

GIM

Artenarmes beweidetes Grünland mittlerer Stand-orte

GIW

Pfeifengraswiesen, seg-gen- und binsenarm

GFA

Flutrasen GFF

Seggen- und binsenarme Feucht- oder Nasswiese nährstoffreicher Standorte

GFR

Sonstiges mesophiles Grünland

GMZ

Seggen-, binsen- und/oder hochstaudenreiche Nass-wiese magerer, basenar-mer Standorte

GNA

Seggen-, binsen- hoch-staudenreiche Flutrasen

GNF

Seggen-, binsen- und/oder hochstaudenreiche Nass-wiese nährstoffreicher Standorte

GNR

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4 Zusammenfassung Arten und Biotope PEP NSG Moorgürtel

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(GM – mesophiles Grünland). Die artenarmen (Intensiv-) Grünländer (GIA / GIF / GIM / GIW)

haben einen nur Anteil von ca. 32 % am Gesamtgrünland (s. Abb. 4). und nehmen etwa 21 %

der NSG-Gesamtfläche ein. Die floristisch wertvollen artenreichen Ausprägungen der Feucht-

und Nassgrünländer konzentrieren sich jedoch auf wenige Flurstücke, die daher bei der Umset-

zung des PEP besonders zu berücksichtigen sind.

Bei den Wäldern und sonstigen größeren Gehölzbeständen handelt es sich – abgesehen von

einigen Aufforstungen mit nicht standortheimischen Baumarten – ausschließlich um Bruch- und

Moorwälder, vorwiegend um solche nährstoffarmer (Torf-) Standorte (WBB). Ihre ökologische

Bedeutung hängt vor allem vom Grad der Vernässung und dem Alter der Baumbestände ab.

Bei der Erfassung des linearen Gehölzbestands sowie der großen Zahl kleinerer Einzelgehölze

und Gebüsche beschränkt sich die Biotopkartierung auf ausgewählte, meist besonders markante

Bestände, so dass das Kartenbild nicht den strukturreichen Landschaftseindruck wiedergibt.

Eine Abbildung zu den erfassten linearen Fließgewässern (Gräben, Wettern, Bäche) ist im An-

hang B enthalten (Abb. A-3). Artenreiche und vielfältig strukturierte Grabentypen (Froschbiß-

Krebsscherengräben, Niedermoorgräben mit hoher Naturschutzbedeutung) sind im Gebiet eher

selten zu finden (s.a. MARTENS et al. 1986).

4.3 Bedeutung des Naturschutzgebietes für die untersuchten Artengruppen

4.3.1 Flora

Im Rahmen der Biotopkartierung wurden im NSG insgesamt 90 Arten der Roten Liste Hamburg

(Kategorien 1 / 2 / 3; s. POPPENDIECK 1998), vor allem Arten der Moore, Sümpfe, Nassgrün-

länder und weiterer Feuchtbiotope (s. Gesamtliste Tab. A-2 in Anhang B 2.1) erfasst. Einen

Auszug der Arten, die in Hamburg vom Aussterben bedroht (1) oder stark gefährdet (2) sind,

zeigt die folgende Tab. 4; ergänzend werden weitere nachgewiesene Gefäßpflanzenarten aufge-

führt, die auf der Bundesdeutschen Roten Liste stehen (3 = gefährdet). Eine grobe Vorstellung

der Verbreitung im Gelände vermittelt die Anzahl der Biotope (Erfassungsbögen), in denen die

Art nachgewiesen wurde (unabhängig von der Individuenzahl). Ergänzend werden die Schwer-

punkt-Lebensräume der Arten gekennzeichnet (x). Die Liste umfasst 40 vom Aussterben be-

drohte, in Hamburg stark gefährdete bzw. bundesweit gefährdete Arten, was die herausragende

Bedeutung des Schutzgebiets für den floristischen Artenschutz unterstreicht. Die Fundbiotope

einiger (Ziel-)Arten der Feuchtgrünländer und Feuchtbrachen sind in Karte 3 besonders her-

vorgehoben.

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PEP NSG Moorgürtel 4 Zusammenfassung Arten und Biotope

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Die Liste ist nicht vollständig, da schon aufgrund der kurzen Kartierzeit nicht alle Arten bei

einer Biotopkartierung gefunden werden können. Bekannt und 2010 auch bestätigt wurde z.B.

ein kleiner Bestand des Breitblättrigen Knabenkrautes (Dactylorhiza majalis, RL HH 2). Von

weiteren Arten liegen zumindest keine aktuellen Bestätigungen mehr vor (z.B. Gewöhnliche

Moosbeere Vaccinium oxycoccos, Großes Zweiblatt Listera ovata; Rundblättriger Sonnentau

Drosera rotundifolia; s.a. LFH 2003). Von einige weitere Arten sind Fundpunkte bekannt (s.

POPPENDIECK et al. 2010) und sie sind wahrscheinlich auch noch vorhanden (z.B: Kammfarn

Dryopteris cristata).

Tab. 4 Stark gefährdete Pflanzenarten im NSG Moorgürtel (Biotopkartierung 2006/07)

weitere Erläuterungen s. Text

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL

BRD

RL

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Gew

ässer

Lanzettblättriger Froschlöffel Alisma lanceolatum 1 1 x

Schlangen-Knöterich Bistorta officinalis 2 89 x x

Walzen-Segge Carex elongata 2 38 x

Blaugrüne Segge Carex flacca 1 1 x

Hirsen-Segge Carex panicea 2 1 x

Blasen-Segge Carex vesicaria 2 14 x x x

Bastard-Kammfarn Dryopteris x uliginosa 2 11 x

Glocken-Heide Erica tetralix 2 6 x

Scheiden-Wollgras Eriophorum vaginatum 2 12 x

Wasserfeder Hottonia palustris 3 3 31 x

Froschbiss Hydrocharis morsus-ranae 3 3 34 x

Wassernabel Hydrocotyle vulgaris 2 24 x

Borstige Schuppensimse Isolepis setacea 1 1 x x

Faden-Binse Juncus filiformis 2 5 x

Straußblütiger Gilbweiderich Lysimachia thyrsiflora 3 2 17 x x

Fieberklee Menyanthes trifoliata 3 2 1 x

Gagel Myrica gale 3 2 13 x

Borstgras Nardus stricta 2 1 x

Röhriger Wasserfenchel Oenanthe fistulosa 3 2 1 x

Sumpfquendel Peplis portula 2 1 x

Spitzblättriges Laichkraut Potamogeton acutifolius 3 3 1 x

Alpen-Laichkraut Potamogeton alpinus 3 2 6 x

Berchtolds Laichraut Potamogeton berchtoldii 2 1 x

Stumpfblättriges Laichkraut Potamogeton obtusifolius 3 3 1 x

Haar-Laichkraut Potamogeton trichoides 3 3 3 x

Artengruppe Wasserhahnen-fuß Ranunculus aquatilis agg. 2 1 x

Großer Klappertopf Rhinanthus angustifolius 3 2 7 x

Kleiner Klappertopf Rhinanthus minor 1 2 x

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4 Zusammenfassung Arten und Biotope PEP NSG Moorgürtel

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL

BRD

RL

HH

An

zah

l (B

ioto

pe

)

Grü

nla

nd

mp

fe /

Bra

ch

en

Mo

or

/ H

eid

e

Bru

ch

wald

Gew

ässer

Lorbeer-Weide Salix pentandra 2 20 x

Färber-Weide Salix x meyeriana 2 2 x

Geflügelte Braunwurz Scrophularia umbrosa 2 2

Wasser-Greiskraut Senecio aquaticus (agg.) 2 52 x

Sumpf-Sternmiere Stellaria palustris 3 3 38 x x

Gelbe Wiesenraute Thalictrum flavum 2 7 x x

Sumpffarn Thelypteris palustris 3 2 7 x

Winter-Linde Tilia cordata 2 3

Sumpf-Dreizack Triglochin palustre 3 1 1 x x

Bleicher Ehrenpreis Veronica catenata 2 2 x

Schild-Ehrenpreis Veronica scutellata 2 12 x x

Sumpf-Veilchen Viola palustris 2 16 x

Die große Zahl der RL-Arten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass insbesondere in den

1970er Jahren aufgrund der starken Entwässerung durch die Wassergewinnung und eine zeit-

weilige Intensivierung der Landwirtschaft viele Bestände, besonders in den Feuchtwiesen und

Bruchwäldern, erheblich reduziert wurden (z.B. Kammfarn Drypoteris cristata) und einige

Arten im Gebiet auch ausgestorben sind (z.B. Sumpfherzblatt Parnassia palustris, Geflecktes

Knabenkraut Dactylorhiza maculata ssp. maculata, s. WENSKE & BERTRAM 1979, TESCH

1991).

Für eine Vielzahl gefährdeter Arten der Moore und mäßig nährstoffreichen Sümpfe und

Feuchtgrünländer stellt der Moorgürtel nach wie vor einen wesentlichen Verbreitungsschwer-

punkt innerhalb Hamburgs bzw. der Hamburger Schutzgebietskulisse dar, darunter für viele

Seggen und Binsen. Hervorzuheben sind vor allem die z.T. noch recht individuenreichen Be-

stände folgender Gefäßpflanzen, die hier unabhängig von den aktuellen Nachweisen im Rah-

men der Biotopkartierung aufgeführt werden (Auswertung des aktuellen Verbreitungsatlasses

von POPPENDIECK et al. 2010):

Hunds-Straußgras Agrostis canina

Schlangen-Knöterich Bistorta officinalis

Trauben-Trespe Bromus racemosus

Sumpf-Calla Calla palustris

Walzen-Segge Carex elongata

Wiesen-Segge Carex nigra

Hirsen-Segge Carex panicea

Rispen-Segge Carex paniculata

Schnabel-Segge Carex rostrata

Blasen-Segge Carex vesicaria

Sumpf-Blutauge Comarum palustre

Sumpf-Pippau Crepis paludosa

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PEP NSG Moorgürtel 4 Zusammenfassung Arten und Biotope

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Kammfarn Dryopteris cristata

Scheiden-Wollgras Eriophorum vaginatum

Wasserfeder Hottonia palaustris

Froschbiss Hydrocharis morsus-ranae

Wassernabel Hydrocotyle vulgaris

Geflügeltes Johanniskraut Hypericum tetrapterum

Spitzblütige Binse Juncus acutiflorus

Faden-Binse Juncus filiformis

Sumpf-Haarstrang Peucedanum palustre

Sumpf-Blutauge Potentilla palustris

Lorbeer-Weide Salix pentandra

Wasser-Greiskraut Senecio aquaticus (agg.)

Sumpf-Blutauge Potentilla palustris

Lorbeer-Weide Salix pentandra

Gemeiner Wasserfenchel Oenanthe aquatica

Großer Klappertopf Rhinanthus angustifolius

Kleiner Klappertopf Rhinanthus minor

Gagel Myrica gale

Straußblütiger Gilbweiderich Lysimachia thyrsiflora

Kuckucks-Lichtnelke Silene flos-cuculi

Sumpffarn Thelypteris palustris

Sumpf-Veilchen Viola palustris

Lorbeer-Weide Salix pentandra

Sumpf-Sternmiere Stellaria palustris

Gelbe Wiesenraute Thalictrum flavum

Sumpf-Dreizack Triglochin palustre

Schild-Ehrenpreis Veronica scutellata

Sumpf-Veilchen Viola palustris

Großer Klappertopf und Schlangen-Knöterich im Moorgürtel

(Fotos: A. Tesch)

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4 Zusammenfassung Arten und Biotope PEP NSG Moorgürtel

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4.3.2 Avifauna

Das NSG Moorgürtel bietet entsprechend seiner Biotop- und Strukturvielfalt zahlreichen Vo-

gelarten einen Lebensraum. Im Moorgürtel wurden bisher 88 Brutvogelarten nachgewiesen,

davon stehen aktuell 19 gefährdete Arten auf der Roten Liste Hamburg (Kategorien 1 – 3) so-

wie weitere 14 Arten auf der Vorwarnliste (Details s. Anhang B 2.2, Tab. A-3 / A-4). Folgende

vom Aussterben bedrohte oder stark gefährdete Vogelarten brüten aktuell, wenn auch in kleinen

Beständen im NSG (Zusammenstellung auf der Grundlage der Erfassungen 2007/2009):

Tab. 5 Stark gefährdete Brutvogelarten im NSG Moorgürtel

Deutscher Name

Bestand in

HH

Bestand

Moorgürtel (Max. 2007/09) RL BRD RL HH

Knäkente 20 1 2 1

Rebhuhn 30 1 2 1

Kiebitz 500 7 2 2

Bekassine 140 17 1 2

Braunkehlchen 50 6 3 1

Wachtelkönig 65 9 2 2

Der Neuntöter, neben dem Wachtelkönig als wertgebende Vogelart im EG-Vogelschutzgebiet

benannt, ist als Art nicht gefährdet, hat aber mit bis zu 45 Brutpaaren im NSG Moorgürtel sei-

nen Verbreitungsschwerpunkt innerhalb Hamburgs (135 Bp. gesamt). Die Bestände des Wach-

telkönigs schwanken natürlicherweise in einem weiten Rahmen. Der Maximalbestand im NSG

wurde 2002 mit 23 Rufern festgestellt; 2007 wurden 9, 2009 6 Reviere ermittelt. Weitere An-

gaben zur Bestandsentwicklung der Brutvogelbestände im NSG in den letzten zwei Jahrzehnten

sind im Anhang B 2.2 zu finden.

Für den Naturschutz im Moorgürtel sind über die genannten stark gefährdeten Arten hinaus

weitere Vogelarten aufgrund ihrer besonders guten Bestände im Moorgürtel und der allgemei-

nen Rückgangstendenz in der "Normallandschaft" relevant. Ihre Beziehung zu den Habitaten

wird durch die Zuordnung zu ökologischen Gilden besonders deutlich (s. Tab. 6). Diese Ord-

nung wurde auch für die Revierkarten der umfassenden Revierkartierungen 2007 und 2009

übernommen (s. Karten 4a / b). Zur langfristigen Bestandsentwicklung s. Anlage B2.2

Wachtelkönig (Foto: A. Mitschke)

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PEP NSG Moorgürtel 4 Zusammenfassung Arten und Biotope

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Tab. 6 Naturschutzrelevante Brutvogelarten im NSG Moorgürtel (alle seit 1988 nachge-

wiesenen Arten), sortiert nach ökologischen Gilden und Angabe der Brutpaarzah-

len für 2007, 2009

Gilden Deutscher Name 2007 2009

Bodenbrüter im Grünland

Austernfischer 0 0

Bekassine 17 11

Feldlerche 6 5

Kiebitz 7 6

Knäkente 0 1

Löffelente 0 0

Rebhuhn 1 0

Schafstelze 0 2

Steinschmätzer 0 0

Tüpfelralle 2 0

Uferschnepfe 0 0

Wachtel 1 1

Wiesenpieper 44 37

Arten der Gebüsche

Dorngrasmücke 152 137

Gartengrasmücke 67 73

Gelbspötter 14 14

Goldammer 37 30

Nachtigall 1 2

Neuntöter 38 37

Arten der Gehölze

Baumfalke 1 1

Baumpieper 36 50

Kleinspecht 9 9

Mäusebussard 16 12

Pirol 11 5

Rabenkrähe 15 12

Schlagschwirl 3 2

Wespenbussard 1 0

Moorarten Kranich 0 1

Krickente 0 0

Arten der Röhrichte

Beutelmeise 0 0

Schilfrohrsänger 0 0

Teichrohrsänger 16 23

Wasserralle 0 0

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4 Zusammenfassung Arten und Biotope PEP NSG Moorgürtel

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Gilden Deutscher Name 2007 2009

Arten der Säume und Brachen

Blaukehlchen 1 4

Braunkehlchen 6 5

Feldschwirl 95 81

Rohrammer 79 82

Schwarzkehlchen 50 41

Sumpfrohrsänger 144 139

Wachtelkönig 9 6

Sonstige Kuckuck 14 10

Bezogen auf den relativ hohen Anteil der Brutpaare im NSG am Gesamtbestand in Hamburg

sind die Bestände von Feldschwirl, Schwarzkehlchen, Baumpieper, Kleinspecht und Pirol her-

vorzuheben.

Eine Übersicht zur Verbreitung der wertgebenden Offenlandarten ("Wiesenvögel") in den Jah-

ren 2007 und 2009 zeigt die folgende Abbildung, in der auch die Grünland-Vertragsflächen und

die Flächen für Ausgleichsmaßnahmen hervorgehoben sind.

Abb. 5 Verbreitung ausgewählter Wiesenvögel 2007 und 2009 (Datengrundlage: Mitschke 2007 bzw. 2009)

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PEP NSG Moorgürtel 4 Zusammenfassung Arten und Biotope

33

4.3.3 Sonstige Fauna – Zielarten

Bei den verschiedenen faunistischen Bestandsaufnahmen in den letzen Jahren (s. Kap. 4.1)

wurden im NSG 12 Fisch-, 6 Amphibien-, 27 tagaktive Schmetterlings-, 20 Heuschrecken- und

37 Libellen-Arten nachgewiesen (Artenlisten und Literatur s. Anhang B 2; s. dort auch die wis-

senschaftlichen Namen). Aus der Vielzahl der Arten sollen einige gefährdete Arten hervorge-

hoben werden, die charakteristisch für die im Gebiet ausgeprägten Feuchtbiotope sind und da-

her auch als regionale Zielarten für den Naturschutz im Moorgürtel gelten können:

Fische: Steinbeißer und Schlammpeitzger (in HH stark gefährdet, FFH-Arten; regelmäßig

in einigen größeren Gräben nachgewiesen; typische Arten der Auen und Stromtäler).

Amphibien: Moorfrosch (bundesweit stark gefährdet, FFH-Art); z.T. große Laich-

Gruppen in den nassen Moorkomplexen und Überschwemmungsflächen, selten im Nass-

grünland und an sonstigen Flachgewässern. Auch von den nicht gefährdeten, aber in der

"normalen" Kulturlandschaft zurück gehenden Arten Grasfrosch und Erdkröte werden im

Frühjahr einige Laichgewässer in großer Anzahl aufgesucht (s.a. Karte 5).

Libellen: 2009 wurden nahezu alle geeigneten Gewässer untersucht und mit 33 Arten eine

große Artenvielfalt dokumentiert (nicht alle Arten reproduzieren aktuell im Gebiet / Ein-

zelnachweise). Die typischen und stark gefährdeten Moorlibellen Große Moosjungfer

(FFH-Art) und die Nordische Moosjungfer wurden an einzelnen Moorteichen beobachtet

(Indigenität z.T. unsicher), wie auch die Torf-Mosaikjungfer und die Gefleckte Heidelibelle

(gefährdet nach RL BRD), die ebenfalls unregelmäßig an geeigneten Moorgewässern vor-

kommen. Als faunistische Besonderheiten wurden 2005 und lokal auch wieder 2009 im

Nincoper Moor die sehr seltene Speer-Azurjungfer (in HH nur an Moorgewässern), die

Mond-Azurjungfer und die Kleine Binsenjungfer festgestellt. Als regelmäßiger verbreitete,

indigene Rote Liste-Arten sind noch Kleine Mosaikjungfer, Gemeine Smaragdlibelle, Ge-

meine Winterlibelle und die z.T. großen Bestände der Fledermaus-Azurjungfer hervorzuhe-

ben. Die Gräben und Wettern haben im Vergleich zu den - meist als Naturschutzmaßnahme

angelegten Stillgewässern – keine besondere Bedeutung für (gefährdete) Libellenarten

(Austrocknung, Räumung, fehlende Vegetationsstukturen).

"Der Moorgürtel ist Lebensraum für eine ganze Reihe hochgradig gefährdeter Libellenar-

ten und somit von Bedeutung für die Erhaltung der Libellenfauna des Hamburger Raums.

Für die in den meisten Fällen individuenschwachen Vorkommen muss ein Schutzkonzept

entwickelt werden, das die langfristige Erhaltung und Förderung der Bestände durch den

Einsatz entsprechender Pflegemaßnahmen ermöglicht." (RÖBBELEN 2009).

Heuschrecken: Nachgewiesen wurden bisher 6 Arten der regionalen Roten Liste (HH),

darunter auch der hier vom Aussterben bedrohte Wiesen-Grashüpfer (sehr selten, zuletzt

2006); Große Goldschrecke und Sumpfschrecke gelten auch bundesweit als gefährdet,

nehmen derzeit aber allgemein zu (klimatische Faktoren). Als Zielarten werden neben den

letztgenannten Arten von RÖBBELEN (2009) noch Gemeine Dornschrecke (RL 3) und Sä-

beldornschrecke (RL 3) hervorgehoben.

Tagfalter: Acht bodenständige Arten der Roten Liste HH, keine bundesweit bedrohten

Arten. Gebietstypisch sind vor allem: Spiegelfleck-Dickkopffalter (in HH gefährdet; nicht

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4 Zusammenfassung Arten und Biotope PEP NSG Moorgürtel

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mehr regelmäßig im Gebiet; besonders auf blütenreichen Brachen), Ampfer-Grün-

widderchen (in HH stark gefährdet; Feuchtwiesen / Magerrasen bzw. Wegränder), Brauner

Feuerfalter (in HH stark gefährdet; extensiv genutztes Offenland / Wegränder), Braunkol-

biger und Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalter (in HH gefährdet; verbreitet bes. in Alt-

grasbeständen / Brachen etc.), Hauhechel-Bläuling (noch nicht gefährdet, große Populatio-

nen aber selten; Indikator für extensiv genutztes Grünland).

4.4 Faunistisch und floristisch besonders bedeutsame Biotope des Naturschutzgebiets

Für viele Tierarten ist die Mosaikstruktur, d.h. die enge Verbindung unterschiedlicher Lebens-

räume zu größeren Lebensraumkomplexen, für die besondere Qualität im Moorgürtel aus-

schlaggebend, so dass eine Hervorhebung besonders wertvoller Biotoptypen gar nicht so ein-

deutig möglich ist. Die Habitatansprüche der Arten innerhalb einer taxonomischen Gruppe

können zudem sehr unterschiedlich sein (s. z.B. die Brutvogel-Gilden), so dass eine generali-

sierte Biotopbewertung problematisch ist. Hinsichtlich der Flora ist festzustellen, dass die Ar-

tenvielfalt und das Vorkommen gefährdeter Arten innerhalb desselben Biotoptyps, je nach sei-

ner Ausprägung bzw. dem Vorhandensein oder Fehlen von Beeinträchtigungen, erheblich

schwanken können. Innerhalb der Hauptlebensraumkomplexe des Moorgürtels gibt es gleich-

wohl einige Ausprägungen, die aus faunistischer bzw. floristischer Sicht als besonders wertvoll

herausgehoben werden können:

1. Biotopkomplexe der Moorkerne, also die Übergangsmoore sowie Moorwälder ein-

schließlich der vom Naturschutz gepflegten Feuchtbrachen, Sümpfe bzw. Grünlandbe-

stände

Moorregenerationsflächen im Nincoper Moor mit größeren Anteilen von wert-

vollen Vegetationsbeständen der Hochmoore und Moorheiden (Oxycocco-

Sphagnetea) mit z.T. wüchsigen Torfmoosrasen, Gagelgebüschen sowie ausge-

dehnten Pfeifengras-Moordegenerationsstadien. Vorkommen zahlreicher gefährde-

ter Pflanzenarten; Bedeutung für spezialisierte Insektentaxa der Moore und

Moorheiden (u.a. einige Moor-Libellen, sofern wassergefüllte Senken und alte

Torfstiche vorhanden; Heuschrecken); Brutplatz der Bekassine.

Kleingewässer und Moortümpel mit unterschiedlicher Größe und sehr unter-

schiedlichen Verlandungsstadien. Besonders die größeren dieser als Naturschutz-

maßnahme geschaffenen Stillgewässer haben eine z.T. sehr hohe Bedeutung für

gefährdete Libellenarten. Die Gewässerneuanlagen haben in den letzten Jahren zur

wesentlichen Verbesserung des Erhaltungszustands der lokalen Amphibienpopula-

tionen beigetragen (bes. Moorfrosch).

Vernässungsflächen mit mäßig nährstoffreichen bis nährstoffarmen Sümpfen (be-

sonders mit Sumpfreitgras, z.T. Pfeifengras) und seggen- bzw. binsenreichen

Feuchtbrachen und Hochstaudenfluren im nördlichen Francoper und Nincoper

Moor. Bei starker Vernässung viele in Hamburg gefährdete Pflanzenarten der

Groß- und Kleinseggen-Rieder bzw. Hochstaudenfluren. Lokal sehr hohe Bedeu-

tung besonders als Laichgewässer für Moorfrosch (bei Frühjahrsüberstauung; an-

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PEP NSG Moorgürtel 4 Zusammenfassung Arten und Biotope

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sonsten auch Sommerlebensraum). Brutplatz der Bekassine, individuenreiche

Feldschwirlbestände, Brutplatz des Kranichs im Nincoper Moor; bei anhaltender

Überstauung ggf. Bruthabitat für Wasser- und Tüpfelralle.

Moorwälder, meist von Moor-Birken dominiert, sofern es sich um größere Be-

stände (> 2-3 ha) mit ganzjährigem oberflächennahem Grundwasserstand bzw. of-

fenen Blänken handelt. Wuchsort einiger gefährdeter Pflanzenarten (z.B. Sumpf-

farn, Walzen-Segge); sehr wichtiges Habitat für den Moorfrosch (lokal große

Laichplätze, Sommerlebensraum); Lebensraum für Pirol und Kleinspecht.

2. Biotopkomplexe des Grünlands (inkl. eingeschlossene gehölzarme Feuchtbrachen

und Seggenrieder)

Die floristisch bzw. vegetationskundlich wertvollsten Grünländer sind die kleinen,

isolierten Bestände von nährstoffarmem Niedermoorgrünland bzw. Kleinseg-

genriedern (meist Biotoptyp GNA, z.T. NAA / NG) mit Reliktvorkommen von

Breitblättrigem Knabenkraut, Hirsen-Segge und mesotraphenten Arten in den

Grüppen (z.B. Schmalblättriges Wollgras, Sumpf-Blutauge). Nutzung als ein- bis

zweischürige Extensivwiesen; i.d.R. nicht weidefähig.

Artenreiches Nassgrünland mit den regionaltypischen Feuchtezeigern wie

Schlangen-Knöterich, Kohldiestel, Fadenbinse oder Wasser-Greißkraut (Calthion);

schutzwürdig sind insbesondere die verbliebenen Ausbildungen ohne Störzeiger

oder Dominanzbestände der "Problemarten" Rasen-Schmiele und Flatter-Binse.

Bruthabitat von Wiesenvögeln (Bekassine!), diese jedoch nicht an vegetations-

kundlich bedeutsame Ausprägungen gebunden. Spät gemähte Wiesen bzw. Säume

sind wichtige Heuschrecken- und Tagfalter-Lebensräume (z.B. Sumpf-

Heuschrecke, Grün-Widderchen, Aurora-Falter). Nutzung als zweischürige Exten-

sivwiesen oder Mähweiden.6

3. Blütenreiche Feuchtbrachen und Hochstaudenfluren auf nassen Standorten, die

meist aus aufgegebenen Grünlandbiotopen hervorgegangen sind

Wuchsort für einige in Hamburg gefährdete Pflanzenarten (Sumpfhaarstrang,

Strauß-Gilbweiderich, Gelbe Wiesenraute; auch der Schlangknöterich kann über

viele Jahre in Brachen wachsen). Insbesondere die krautreichen Ausbildungen mit

Mädesüß und Blutweiderich stellen wertvolle Nahrungs- und Überwinterungsle-

bensräume für Insekten dar (Tagfalter, Heuschrecken). Durch die enge Vernetzung

mit dem genutzten Grünland sind die Brachen ein sehr bedeutendes Habitat für

zahlreichen Brutvögel des Offenlandes dar (Wachtelkönig, Neuntöter, Schwarz-,

Braun- und Blaukehlchen, Feldschwirl, Sumpfrohrsänger). Im Winter bieten die

6 Artenreiches mesophiles Grünland ist im Moorgürtel naturraumtypisch selten; meist handelt es sich um

alte Standweiden (Lolio-Cynosuretum, feuchte Ausprägung) ohne Störzeiger (wenige trittfeste, gut ent-

wässerte Torfböden).

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4 Zusammenfassung Arten und Biotope PEP NSG Moorgürtel

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Samenbestände vieler Brachen eine Nahrungsquelle für zahlreiche Singvögel.

4. Gebüsche, Hecken und Wegsäume

Strukturreiche Hecken und Gebüschgruppen im grünlandgepägten Offenland sind

als Bruthabitat für den Neuntöter, aber auch zahlreiche weitere Gebüschbrüter wie

Dorngrasmücke, Gelbspötter oder Goldammer hervorzuheben.

Da im Moorgürtel die meisten Wege nicht befestigt sind (Sandwege), bieten die

sandig-trockenen Wegränder vielen auf Trockenstandorte angewiesenen Insekten-

arten einen wichtigen (Teil-) Lebensraum (Tagfalter, Heuschrecken, diverse Haut-

flügler). Diese Habitatfunktion bleibt nur bei einer regelmäßigen Nutzung der We-

ge und gelegentlicher Pflege der Wegeseitenräume (Mahd, Gehölzrückschnitt) er-

halten. Als "Sonderbiotop" ist der magerrasenartige Damm über der HWW-

Rohrleitung im Bereich der Trinkwasserbrunnen im Francoper Moor zu erwähnen.

5. Fließgewässer bzw. Gräben

Die breiteren Fleete und Gräben sind wichtige Fischlebensräume. Krautreiche

Gräben mit einem dauerhaften Wasserstand von einigen Dezimetern sind derzeit

allerdings eher selten (Wasserstandsregulierung, intensive Gewässerräumung bzw.

Verlandung von Beetgräben), so dass dieser Lebensraumtyp derzeit großräumig

eine eher geringe Bedeutung für die Gewässerflora und sonstige Gewässerfauna

(Libellen, Amphibien) hat.

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PEP NSG Moorgürtel 4 Zusammenfassung Arten und Biotope

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4.5 Schutzzweck des Natura-2000-Gebietes

Wesentliche Angaben zum Natura 2000-Gebiet werden im Meldebogen an die EU aufgeführt.

Die folgende Auflistung gibt einen Auszug dieses Standarddatenbogens (SDB) des seit Juni

1999 gemeldeten Vogelschutzgebietes wider (Stand März 2009):

Bewertung, Schutz:

Kurzcharakteristik:

Kleinflächig wechselndes Lebensraummosaik aus extensivem Grünland, Hoch-staudenfluren, Gehölzgruppen und Seggenriedern. Hoch anstehender Grund-wasserstand. In Teilbereichen bewaldete Hochmoorreste, die regeneriert wer-den.

Teilgebiete/Land:

Hinterdeichswiesen, Moorwettern, Nincoper Moor, Fischbeker Wiesen, Franco-per Moor, Langer Torfgraben, Neugrabener Wiesen, Große Wiesen, Hühner-moor.

Sonstiges:

Schutz von Teilflächen durch Vertragsnaturschutz der Behörde für Stadtentwick-lung und Umwelt.

Schutzwürdigkeit:

National bedeutendes Brutvorkommen des Wachtelkönigs mit hohen Bestands-dichten und stabilen Beständen. Bestes Brutvorkommen des Neuntöters in Hamburg.

Kulturhistorische Bedeutung:

Intakte Kulturlandschaft in gutem Erhaltungszustand (Bewirtschaftungsform der 1960er Jahre, ohne Flurbereinigung).

Geowissenschaftliche Bedeutung:

Großflächiges Aussickerungsgebiet hauptsächlich von Grundwasserzügen der südlich anschließenden Geest (Harburger Berge).

Pflege/Entwicklung/Pläne – Art der Maßnahme:

Aufrechterhaltung einer extensiven Wiesennutzung, Regelungen zum Wasserhaushalt, Moorregeneration, Zurücknahme des Waldes in Teilbereichen, Wiesenvogelschutz, An-lage von Kleingewässern.

Entwicklungsziele:

Aufrechterhaltung extensiver Grünlandwirtschaft in mosaikartiger Struktur, vor allem für Wiesennutzung. In Teilbereichen Regeneration der ehemaligen Hochmoore.

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4 Zusammenfassung Arten und Biotope PEP NSG Moorgürtel

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Arten nach Vogelschutzrichtlinie:

Hinweis: Ergänzend ist der im SDB angegebene Erhaltungszustand der für die Art wichtigen Habitatele-

mente aufgeführt (A = hervorragender, B = guter, C = durchschnittlich oder beschränkter Erhaltungszu-

stand); Arten in fett sind in Anhang 1 der EU VRL gelistet (Erfordernis besonderer Schutzmaßnahmen,

d.h. hier Ausweisung als Vogelschutzgebiet).

Acrocephalus palustris [Sumpfrohrsänger] A

Anthus pratensis [Wiesenpieper] B

Anthus trivialis [Baumpieper] A

Ciconia ciconia [Weißstorch] B

Circus aeruginosus [Rohrweihe] B

Crex crex [Wachtelkönig] B

Emberiza schoeniclus [Rohrammer] A

Gallinago gallinago [Bekassine] B

Grus grus [Kranich] C

Lanius collurio [Neuntöter] A

Locustella naevia [Feldschwirl] A

Oriolus oriolus [Pirol] B

Pernis apivorus [Wespenbussard] B

Porzana porzana [Tüpfelsumpfhuhn] C

Saxicola rubetra [Braunkehlchen] C

Saxicola torquata [Schwarzkehlchen] A

Sylvia communis [Dorngrasmücke] A

Anmerkung zur Artenliste im SDB: Wertgebende Art für das Vogelschutzgebiet ist der Wach-

telkönig, daneben auch der Neuntöter (s.a. NSG-VO). Die Rohrweihe wurde in den letzten 10

Jahren nicht mehr als Brutvogel nachgewiesen (keine relevanten Habitate im Gebiet), tritt je-

doch regelmäßig als Nahrungsgast auf. Die aufgeführten Arten, die nicht als Anhang 1 in der

EU VRL gelistet sind, wurden aufgenommen, da sie gefährdet sind und / oder regional bemer-

kenswert hohe Bestände aufweisen und repräsentativ für die Biotopausstattung sind.

Eine aktualisierte Bewertung des Erhaltungszustands erfolgt bei den detaillierten Artbeschrei-

bungen im Anhang B 3.

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PEP NSG Moorgürtel 4 Zusammenfassung Arten und Biotope

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Im Moorgürtel steht der Vogelschutz, insbesondere für die europäisch besonders zu schützen-

den Vogelarten, im Vordergrund. Das Gebiet ist nicht als FFH-Gebiet gemeldet, auch wenn

einige Arten der FFH-Anhänge (Schlammpeitzger, Steinbeißer, Moorfrosch, Große Moosjung-

fer) sowie FFH-Lebensraumtypen7 (Moorwälder, einige Stillgewässer mit Schwimmblattvege-

tation) vorkommen. Die ökologischen Ansprüche dieser Arten werden ebenfalls im Rahmen des

Gesamtkonzepts (Leitbild und Entwicklungsziele) und bei den Pflege- und Entwicklungsmaß-

nahmen des PEP berücksichtigt. Diesen umfassenden Schutzansatz spiegelt auch die NSG-VO

im § 2 Abs. 1 (Schutzzweck) wider.

Die Erhaltungsziele für das EG-Vogelschutzgebiet sind präzise in der aktuellen Fassung der

NSG-VO in § 2 Abs. 2 festgelegt (Gesamttext der VO s. Anhang A1):

„Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes im Sinne von § 15 Absätze 3

und 4 des Hamburgischen Naturschutzgesetzes in der Fassung vom 9. Oktober 2007

(HmbGVBl. S. 356, 392) sind, den günstigen Erhaltungszustand

1. vorrangig des Wachtelkönigs als europäisch besonders zu schützende Vogelart

mit seinen als Brutgebiet genutzten Lebensstätten aus eng miteinander verzahnten und

kleinräumig verteilten Mähwiesen, Seggenriedern, Schilfflächen, Gebüschgruppen und

Hochstaudenfluren und

2. des Neuntöters als europäisch besonders zu schützende Vogelart mit seinen als

Brutgebiet genutzten Lebensstätten aus reich strukturierten Hochstaudenfluren, Hecken

und Gebüschen

zu erhalten und zu entwickeln.“

7 Hinweis: Es liegt eine interne Übersichtskarte zu den bei der Biotopkartierung erfassten FFH-LRT sowie

der Besonders geschützten Biotope (§ 28 HmbNatSchG / § 30 BNatSchG) im NSG vor.

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PEP NSG Moorgürtel 5 Gefährdungen und Belastungen

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5 Gefährdungen und Belastungen

Das NSG zeichnet sich seit Jahrzehnten durch einen naturnahen Zustand aus, in dem Nutzungs-

konflikte weitgehend auf die Randbereiche und eher kleinräumige Problemfälle beschränkt

blieben. Durch die Umstellung auf eine offenbar nachhaltige Trinkwasserförderung (Entnahme

ohne Schädigung der Feuchtbiotope), das Fehlen einer intensiven land- und forstwirtschaftli-

chen Bodennutzung und die Durchführung aktiver Naturschutzmaßnahmen konnte in Verbin-

dung mit den rechtlichen Nutzungsbeschränkungen im NSG die Situation für viele Biotope und

Arten in den letzten Jahren sogar verbessert werden. Diese Einschätzung darf jedoch nicht dar-

über hinwegtäuschen, dass sich einige Rahmenbedingungen in der Zukunft verschlechtern kön-

nen. Hierzu gehören die direkten und indirekten Auswirkungen des Baus der BAB 26 entlang

der Nordgrenze des NSG (z.B. für die Landwirtschaft im Gebiet) und die möglichen Auswir-

kungen der Bebauung in Neugraben-Fischbek (z.B. verstärkter Besucherverkehr). Kaum abseh-

bar ist, wie unter den sich wandelnden agrarpolitischen Rahmenbedingungen eine extensive

Grünlandnutzung dauerhaft gesichert werden kann. Insbesondere die ökonomischen Bedingun-

gen für die arbeitsintensive und ertragsschwache, aber standortgerechte Wiesennutzung mit

Heuwerbung könnten sich weiter verschlechtern. Weiterhin können sich durch die komplexen

Auswirkungen des sich abzeichnenden Klimawandels weitere Belastungen für die Feuchtbioto-

pe ergeben (z.B. längere Trockenphasen im Frühjahr). Auf diese Faktoren hat der PEP keinen

Einfluss. Umso wichtiger ist es, bestehende Belastungen und Beeinträchtigungen im Gebiet

abzubauen und naturschutzfachlich unterwünschte Nutzungen zumindest mittel- bis langfristig

vollständig aus dem Schutzgebiet zu verdrängen.

Die folgende Auflistung beschränkt sich daher auf einige grundsätzliche Konfliktfelder und

benennt Gefährdungen und Belastungen, für die es konkrete Hinweise in den ausgewerteten

Bestandsaufnahmen und Kartierungen gibt oder die bei den Geländekontrollen festgestellt wur-

den. Sofern eine Einflussnahme auf diese Faktoren realistischerweise möglich ist, werden im

PEP Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen bzw. festgesetzt.

Landwirtschaft

Die Landwirtschaft im Moorgürtel nutzt - zumindest nach heutigen Maßstäben - einen

Grenzertragsstandort, der nur ein geringes ökonomisches Potenzial bietet. Die geringen

Gewinnspannen bei einer extensiven Grünlandnutzung führen dazu, dass Zusatzaufwände

zur Pflege der Grünlandnarbe oder zur Unterhaltung der Grüppen gescheut werden, Wiesen

häufig eher spät gemäht werden und es so zu einer schleichenden "Vernachlässigung" der

Grünländer kommt. Hiervon sind tendenziell auch die Vertragsnaturschutzflächen betrof-

fen. Ausdruck dieser Entwicklung sind die Ausbreitung unerwünschter Gräser wie Flatter-

Binse und Rasen-Schmiele, die Verlandung von Grüppen, die Ausbreitung von Sträuchern

an Gräben oder eine Ruderalisierung auf Weideflächen. Diese Entwicklung gefährdet die

schutzwürdige Grünland- und Grabenvegetation und kann die landwirtschaftliche Nut-

zungsfähigkeit langfristig erheblich beeinträchtigen. Im Moorgürtel nimmt zudem die na-

turschutzfachlich besonders erwünschte zweischürige Wiesennutzung mit Heugewinnung

ab, da sie zu arbeitsaufwändig und zudem sehr witterungsabhängig ist (hoher Förderbedarf;

s.a. KALLEN 1999). Im PEP wird parzellenscharf auf das Erfordernis von Maßnahmen zur

Grünland-Narbenpflege oder auf eine Anpassung von Bewirtschaftungsverträgen hingewie-

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5 Gefährdungen und Belastungen PEP NSG Moorgürtel

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sen. Es werden Vorrangflächen für Wiesennutzung und sonstige für den Vertragsnatur-

schutz geeignete Grünländer abgegrenzt.

Zum Schutz der Torfböden vor einer verstärkten Mineralisation und zum Erhalt der spezifi-

schen Niedermoorvegetation ist ein ganzjährig oberflächennaher Flurwasserabstand anzu-

streben. Insbesondere in den Bereichen mit einer starken Grundwasseraussickerung ist der

weiche Boden nicht für eine ungesteuerte Beweidung mit schweren Weidetieren geeignet

(Trittschäden). In niederschlagsreichen Jahren kann der Einsatz von schweren Erntema-

schinen die Heuernte bzw. die Gewinnung von Silage erschweren. Die Grünlandnutzung

sollte daher auf die Bereiche beschränkt werden, in denen eine ordnungsgemäße Grünland-

nutzung unter Wahrung von Boden- und Naturschutzbelangen möglich ist. Der PEP setzt

Entwicklungsprioritäten und weist auf erforderliche Verbesserungsmaßnahmen hin (z.B.

Aufgabe oder Anpassung der Weidenutzung, Abzäunung von trittempfindlichen Biotopen,

Wiederherstellung von Grüppen / naturverträgliche Grabenunterhaltung). Sehr empfindli-

che Bereiche erfordern eine gezielte Pflegenutzung (z.B. einmalige Mahd im Spätsommer).

Während gegen eine Aufgabe der Grünlandnutzung innerhalb der vernässten Bereiche des

Francoper und Nincoper Moores aus Naturschutzsicht nichts einzuwenden ist oder diese

sogar aktiv zur Mooregeneration herbeigeführt wurde, kann eine weitere Nutzungsaufgabe

im Bereich der offenen Grünlandniederungen zu einer Gefährdung der Wiesenbrüterpopu-

lation und langfristig auch der im EG-Vogelschutzgebiet wertgebenden Arten Wachtelkö-

nig und Neuntöter führen. Mit dem PEP werden Aussagen zur Art und Verteilung der

Grünlandnutzung bzw. zur gezielten Steuerung des Vertragsnaturschutzes getroffen. In be-

stimmten Bereichen ist auch eine Überführung von Feuchtbrachen in Extensivgrünland

vorgesehen.

Intensivgrünland mit sehr artenarmer Vegetation (jüngeres Einsaatgrünland) ist auf einige

wenige Grundstücke beschränkt und kann aufgrund der ungünstigen Auswirkungen auf den

Hochmoortorf nicht als nachhaltige und naturschutzgerechte Bodennutzung im NSG einge-

stuft werden. Bei Flurstücken, wo eine Extensivierung der Grünlandnutzung auf absehbare

Zeit nicht zu einer naturnäheren Vegetation führen wird, ist im PEP lokal eine Stilllegung

und Renaturierung, z.B. im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen vorgesehen (Ankauf

erforderlich).

Gewässerregelung und –unterhaltung (s.a. BWS 2010)

Der Hauptvorfluter ist die Moorwettern, mit der alle in Nord-Südrichtung verlaufenden

Durchleitungsgräben und eine große Zahl von Grünlandgräben im Bereich der Hinter-

deichwiesen direkt verbunden sind. Der über Schöpfwerke (Hohenwisch - Schleusenfleet -

Alte Süderelbe) regulierte Wasserstand der Moorwettern wirkt sich damit direkt auf die

Grabenwasserstände im Gebiet aus. Seit vielen Jahren liegen Informationen über Wasser-

stände vor, die zumindest zeitweilig zu niedrig sind für den Erhalt der Torfböden (Ressour-

censchutz) und der Feuchtbiotope. Nähere Angaben hierzu sind dem parallel bearbeiteten

Gutachten von BWS zu entnehmen (BWS 2010). Der PEP kann keinen direkten Einfluss

auf die Steuerung der Moorwettern nehmen. Zukünftig sind zudem Änderungen in Verbin-

dung mit dem Bau der BAB 26 zu erwarten, mit dem weitreichende Änderungen der Vor-

flutverhältnisse einhergehen. Um eine von der Moorwettern unabhängige Verbesserung der

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PEP NSG Moorgürtel 5 Gefährdungen und Belastungen

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Mindestwasserstände in den Hauptvorflutern zu schaffen, ist im PEP an mehreren Stellen

der Einbau von manuell regulierbaren Stauanlagen (Kulturstaue) vorgesehen.

Die Hauptvorfluter im NSG (s. Karte 1) unterliegen einer regelmäßigen und intensiven

Unterhaltung durch die zuständigen Wasser- und Bodenverbände (Entwässerungsgemein-

schaften Fischbek, Neugraben, Neugraben-Neuwiedenthal; BWS 2010). Es liegen wieder-

holte Berichte über eine aus ökologischer Sicht wenig schonende Durchführung der Gra-

benräumung vor. Der Zustand der Grabenvegetation und die verarmte Libellenfauna lassen

ebenfalls den Rückschluss auf eine für ein Schutzgebiet zu intensive Räumung zu. Im Be-

reich der von den Landwirten unterhaltenen Grünlandgräben und Grüppen ist in vielen Be-

reichen hingegen eher eine zu geringe Unterhaltungsfrequenz zu konstatierten, die eine

Verlandung und Verdrängung empfindlicher Wasserpflanzen befördert. Es wird daher der

Aufbau und die Umsetzung eines naturverträglichen Grabenräumprogramms für das gesam-

te NSG empfohlen (schonenden Grabenräumtechnik; Grabenräumung vor allem von Mitte

Oktober bis Mitte November, jährliche Planung von zu räumenden Abschnitten, Kosten-

übernahme durch die Umweltbehörde; s.a. JORDAN et al. 2010).

Mehrere der großen Gräben bewirken eine anhaltende und ökologisch schädliche Entwässe-

rung von ungenutzten Moorbiotopen und Bruchwäldern. Da auf viele Vorfluter aufgrund

der erforderlichen Entwässerungsfunktion für die Landwirtschaft, zum Erhalt der Zugäng-

lichkeit (Wegeseitengräben) und zur Ableitung von Niederschlagswasser aus der Geest

nicht verzichtet werden kann, konzentriert sich der PEP auf die Umleitung eines Grabens

im Bereich des Nincoper Moores (Streckengraben), die Einhaltung von Mindestwasser-

ständen durch Staubauwerke und die Verdämmung von Zuleitungsgräben, besonders im

Bereich der Moorwälder.

Infrastruktur, Gebäude

Das Schutzgebiet wird parallel zur Moorwettern von einer 380 kV-Hochspannungsleitung

gequert, die das Landschaftsbild beeinträchtigt und eine ungünstige Auswirkung auf die

Eignung der Hinterdeichwiesen als Wiesenvogelbrutgebiet haben dürfte. Eine Verlegung

oder Erdverkabelung der Leitung wäre grundsätzlich wünschenswert, liegt aber nicht im

Regelungsbereich des PEP (Realisierung ggf. im Zusammenhang mit anderen Planungen

möglich).

Im NSG befinden sich an mehreren Stellen kleinere Wochenendhäuser bzw. Gebäude und

Lagerflächen für Hobby-Tierhaltung. Die naturfern gestalteten Anlagen werden z.T. nicht

mehr regelmäßig genutzt und sind meist in einem baulich schlechten Zustand; sie sollten

mittelfristig entfernt und die Gelände renaturiert werden.

An der Straße "Dritte Meile" befindet sich am Rande des Francoper Moors ein kleiner Sied-

lungskomplex mit einer traditionellen Ausflugsgaststätte und Lagerflächen eines Gewerbe-

betriebs. Diese für ein NSG und Moorgebiet nicht standortgerechte Nutzung sollte mittel-

bis langfristig aufgegeben und die Grundstücke renaturiert werden (Ankauf erforderlich).

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5 Gefährdungen und Belastungen PEP NSG Moorgürtel

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Standortfremde Anpflanzungen, invasive Neophyten, Ablagerungen

An mehreren Stellen wurden vor einigen Jahrzehnten kleinere Aufforstungen mit Hybrid-

Pappeln oder Fichten vorgenommen. Diese nicht standortheimischen und vielfach

schlechtwüchsigen Bestände tragen zur Entwässerung bei, beeinträchtigen das Land-

schaftsbild und z.T. auch die Habitatfunktion für die Avifauna (Wiesenvögel). Im PEP ist

daher z.T. eine Rodung bzw. die Überführung in naturnahe Gehölze vorgesehen.

Lokal wurde eine erste Etablierung invasiver Neophyten festgestellt, die vermutlich über

illegal abgelagerte Gartenabfälle eingeschleppt wurden (Staudenknöterich, Herkulesstaude

u.a.). Zur Verhinderung einer Ausbreitung sind diese Ansiedlungen nachhaltig zu bekämp-

fen.

An mehreren Stellen gibt es Ablagerungen meist organischer Reststoffe aus der Landwirt-

schaft, die zu einer Eutrophierung beitragen und daher zu beseitigen sind.

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PEP NSG Moorgürtel 6 Leitbild und Entwicklungsziele

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6 Leitbild und Entwicklungsziele

6.1 Vorgaben des Landschaftsprogramms mit integriertem Artenschutzprogramm

(LAPRO/APRO)

Einen aktuellen Auszug der Karte zum Landschaftsprogramm, hier zum Teil Arten- und Bio-

topschutz zeigt die folgende Abb. 6. Den drei im NSG vertreten Hauptlebensraumkomplexen

"Moorwälder und Übergangsmoor-Biotoptypen", "Regenerationsflächen waldfreier Moor-

Biotoptypen und von Übergangsmoor-Biotoptype" sowie "Grünland" werden entsprechende

Ziel- und Maßnahmenaussagen zugeordnet, auf die an dieser Stelle aufgrund ihres eher allge-

mein gehaltenen Charakters nicht näher eingegangen wird. Deutlich wird aber, dass das LA-

PRO auf den parallelen Erhalt bzw. die Regeneration der beiden Moorkerne (Naturlandschaft)

und den Schutz und die naturschutzgerechte landwirtschaftliche Nutzung der offenen Grün-

landbereiche (Kulturlandschaft) ausgerichtet ist. Die stärker mosaikartige Landschaftsstruktur,

insbesondere im Bereich des Grünlands, kann hier maßstabsbedingt nicht wiedergegeben wer-

den.

Quelle: Zusammenstellung von SBU – Naturschutzbehörde (verkleinert)

Abb. 6 Kartenauszug Landschaftsprogramm – Karte "Arten und Biotope"

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6 Leitbild und Entwicklungsziele PEP NSG Moorgürtel

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6.2 Verwendung der Begriffe "Leitbild" und "Entwicklungsziel" im PEP Moorgürtel

Die Begriffe "Leitbild" und "Entwicklungsziel" können im Kontext unterschiedlicher natur-

schutzfachlicher Planungen verschieden verwendet werden. Es ist daher eingangs eine Definiti-

on sinnvoll, wie die Begriffe bei dem hier vorliegenden Pflege- und Entwicklungsplan verwen-

det werden.

Leitbilder und Entwicklungsziele zeigen Richtung und Ziel einer anzustrebenden Entwicklung

biotischer und abiotischer Parameter und Prozesse auf und sind erforderlich, um Planungsab-

läufe, Erfassungsprogramme, Maßnahmen und Erfolgskontrolle zielführend auszurichten.

Leitbild

Das Leitbild ist der erste Schritt in einem mehrstufigen Vorgehen. Es kann eine naturschutz-

fachliche Idealvorstellung schildern, die zur Verwirklichung der Schutzziele unter den heutigen

Umständen anzustreben wäre, wenn es keine sozialen und ökonomischen Beschränkungen gä-

be. Hierbei wird bewusst auf wertende Abwägungen im Sinne von Kosten-Nutzen-Analysen

und der Erhaltung bestimmter Nutzungsformen verzichtet. Beim PEP Moorgürtel besteht keine

Notwendigkeit einen mehr oder weniger historisch belegbaren oder theoretisch erdachten "Ide-

alzustand" zu konstruieren, da hier der Erhalt und die Verbesserung des gegebenen Land-

schaftszustands im Vordergrund stehen. Diese Schutzpriorität ist auch über die Festsetzungen

des EG-Vogelschutzgebiet und die NSG-VO normiert. Der PEP für das NSG Moorgürtel ist

kann also als erhaltungsorientierter PEP bezeichnet werden, der das Gebiet durch die Optimie-

rung des Status quo und den Abbau bestehender Belastungen "fit für die Zukunft" machen soll.

Zwangspunkte

Die kulturhistorische Entwicklung des Großraumes, in dem das NSG liegt, hat verschiedene

Rahmenbedingungen geschaffen. Einige von ihnen müssen als langfristig unabänderlich gese-

hen werden (z.B. der Torfabbau in den vergangenen Jahrhunderten) und stellen Zwangspunkte

dar.

Entwicklungsziele

Die Entwicklungsziele definieren den kurz-, mittel-, oder langfristig realisierbaren Zustand des

Gebietes. Sie unterscheiden sich vom Leitbild durch die Anerkennung unveränderlicher

Zwangspunkte und den größeren Konkretisierungsgrad.

Die Aufstellung räumlich differenzierter Entwicklungsziele für den PEP dient auch der Über-

windung fachinterner Zielkonflikte. Auf der Grundlage einer Abwägung über unterschiedliche

Entwicklungsprioritäten (s. Kap. 6.5) erfolgt dann die Festsetzung der erforderlichen Pflege-

und Entwicklungsmaßnahmen (s. Kap. 7).

Für den PEP Moorgürtel werden die Entwicklungsziele entsprechend der kleinteiligen Gebiets-

struktur auf der Grundlager einer Zonierung in 12 Raumeinheiten jeweils für vergleichsweise

homogene so genannte Entwicklungsräume definiert (s.a. Karte 9). Dabei werden die in den

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PEP NSG Moorgürtel 6 Leitbild und Entwicklungsziele

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letzten Jahren für die wertgebenden Arten der Avifauna entwickelten Vorrang- und Entwick-

lungsräume im EG-Vogelschutzgebiet Moorgürtel (s. Karte 8) besonders berücksichtigt.

6.3 Leitbild

Das übergeordnete Leitbild für das NSG Moorgürtel ist im Schutzzweck der NSG-VO (§2

Abs. 1) prägnant formuliert:

Schutzzweck ist es, die vielfältigen und reich strukturierten Lebensräume des durch die

typische hydrologische Situation des Wasserüberschusses gekennzeichneten Gee-

strandmoores der Süderelbmarschen mit seinem kleinräumig wechselnden Mosaik aus

landwirtschaftlich genutztem Grünland, Brach- und Ruderalflächen, Hochmoor und Über-

gangsmoorbereichen, Feuchtgebüschen und Moorbirkenwäldern sowie als Lebensstätte

der auf diese Lebensräume angewiesenen, seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzen-

arten zu erhalten und zu entwickeln.

Die für den PEP abgegrenzten Entwicklungsräume sind in Karte 9 dargestellt. Sie verdeutli-

chen die großräumigen Ziele und Maßnahmenschwerpunkte im Sinne eines räumlich differen-

zierten Leitbilds, wobei besonders der Schutzzweck des NSG und der Natura 2000-Status be-

rücksichtigt werden (wertgebende Vogelarten Wachtelkönig und Neuntöter; s.a. Karte 8).

Abb. 7 zeigt die Zonierung in schematischer Form und verdeutlicht den Übergang von den

moorgeprägten Biotopen der Naturlandschaft über sehr extensiv gepflegte Niedermoor-Biotop-

komplexe zur offenen, durch naturverträgliche landwirtschaftliche Grünlandnutzung geprägten

Kulturlandschaft.

Abb. 7 Entwicklungsräume des PEP: schematische Darstellung der Zonierung im

NSG/EG-Vogelschutzgebiet Moorgürtel

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6 Leitbild und Entwicklungsziele PEP NSG Moorgürtel

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Die Zonierung geht von den Hochmoorrelikten im Nincoper und Francoper Moor aus, die in

einen möglichst naturnahen Zustand zurück versetzt werden sollen, so dass sie langfristig einer

weitgehend eigendynamischen Entwicklung überlassen werden können (Renaturierung der Ve-

getation der Hoch- und Übergangsmoore sowie Moorheiden bzw. Moorwälder; Entwick-

lungsräume 1 und 6).

Die Moorkerne werden von einem Mosaik aus kleinteiligen, mit einander verzahnten Nieder-

moor-Biotopkomplexen mit extensiv genutzten bzw. gepflegten Nasswiesen, Streuwiesen und

Feuchtbrachen sowie kleinen Feuchtwäldern und -gebüschen umgeben (Schwerpunktbereich

für kontinuierliche Pflegemaßnahmen; Entwicklungsräume 2, 5, 7).

Im Norden schließt sich im Übergang zur Marsch die offene Grünlandniederung entlang der

Moorwettern an (Entwicklungsräume 4, 8, 11), im Süden ist der Vorgeest eine durchgehende

Grünlandzone auf Niedermoor mit z.T. stärkerer Gliederung durch Gehölzstrukturen vorgela-

gert (Entwicklungsräume 3 und 9). Im Bereich der Brunnengruppe IV der HWW befinden sich

neben mehreren Feldgehölzen größer Feuchtbrachen bzw. sehr extensiv genutztes Nassgrünland

(Entwicklungsraum 10). Östlich der Francoper Straße schließt sich ein strukturreiches Gebiet

mit Feuchtgrünland und größeren Feuchtbrachen an (Entwicklungsraum 12). Die großräumigen

Grünlandzonen werden vorwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung erhalten und gepflegt

und weisen u.a. durch entsprechende Bewirtschaftungsvereinbarungen (Vertragsnaturschutz)

ein Mosaik unterschiedlicher Nutzungsintensitäten und Grünlandtypen auf.

6.4 Zwangspunkte

Die über Jahrhunderte betriebenen bäuerlichen Torfstiche in den Hochmooren und die großflä-

chige landwirtschaftliche Kultivierung der Niedermoore hat in Verbindung mit der besonders in

den 1970 bis 80er Jahren sehr hohen Grundwasserförderung zu einem Verlust an Hochmoortorf

und einer tief greifenden Veränderung der verbliebenen Hochmoor-, Übergangsmoor- und Nie-

dermoortorfe bewirkt. Durch die Entwässerung werden weit reichende Veränderungen der

Torfstruktur und damit ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften bewirkt. Diese Ver-

änderungen sind nicht oder nur unter idealen Bedingungen und in sehr langfristigen Zeiträumen

(Jahrzehnte bis Jahrhunderte) reversibel (s. SUCCOW 1988, KRATZ & PFADENHAUER 2001,

SLIVA et al. 2000). Die Prozesse und Auswirkungen der nutzungsbedingten hydrologischen und

pedologischen Veränderungen sind für den Moorgürtel detailliert im Rahmen der Untersuchun-

gen zur Biotopaufwertung untersucht und beschrieben worden (s. Teilbericht "Hydrologie" –

Stolpe et al. in SSR 1993). Das Ziel einer echten "Hochmoor-Renaturierung" kann aufgrund

dieser Veränderungen und des ungünstigen Reliefs der im Gelände stehen gebliebenen Hoch-

moorrestflächen nicht mehr verfolgt werden. Durch konsequenten Wasserrückhalt sowie künst-

liche Zuwässerung können gleichwohl über längere Zeiträume wertvolle Sumpf- und Moorbio-

tope entwickelt werden. Im Bereich der Grünlandbiotope auf Niedermoorstandorten muss hin-

sichtlich der über Gräben regulierten Flurwasserabstände ein Kompromiss zwischen dem weit-

gehenden Erhalt des Torfbodens durch ganzjährige Vernässung und der für den Schutzzweck

erforderlichen landwirtschaftlichen Nutzbarkeit gefunden werden.

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PEP NSG Moorgürtel 6 Leitbild und Entwicklungsziele

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Nicht mehr wesentlich beeinflussbar sind auch die bestehenden und geplanten Baumaßnahmen

im näheren Umfeld des NSG (Wohnbebauung Neugraben-Francop, BAB 26) und damit auch

ihre potenziellen Auswirkungen auf die Schutzgüter des NSG.

Sofern weitere Störungen oder nicht zielkonforme Nutzungen im Gebiet auftretend, sollen und

können sie – wenn auch nicht unbedingt kurzfristig – durch entsprechende Maßnahmen und

Festsetzungen gemildert oder zukünftig vermieden werden, so dass der PEP hierzu entspre-

chende Aussagen trifft.

6.5 Vorgaben für die Entwicklungsräume

6.5.1 Entwicklungsziele und Zielarten

In Tab. 7 werden die Entwicklungsziele in den Entwicklungsräumen (s. Karte 9) benannt und

durch Hinweise zu den Anforderungen an die Nutzung und den Wasserhaushalt ergänzt, da

diese Faktoren als "Schlüsselgrößen" für die Steuerung der Gebietsentwicklung anzusehen sind.

Der Zielzustand wird jeweils durch die Nennung repräsentativer Zielarten verdeutlicht. Die für

den Moorgürtel ausgewählten Zielarten repräsentieren mit ihren Standortansprüchen bestimmte

biotopspezifische Standortqualitäten und sollen bei Monitoringuntersuchungen (Erfolgskontrol-

le, Management begleitende Kontrollen) besonders berücksichtigt werden. Es handelt sich

meist um in Hamburg gefährdete Arten, die bereits im Gebiet nachgewiesen wurden oder dort -

zumindest auf Teilflächen - vorkommen können (s.a. Anhang B 2.1).

Tab. 7 Übersicht zu den Entwicklungsräumen (Ziele, Zielarten)

ER = Entwicklungsraum; Zielarten Brutvögel in ( ) = auf Teilflächen begrenzt (Vorrangflächen)

ER- Bezeichnung Entwicklungsziele Zielarten

Nr. / Lage Allgemein Nutzung, Was-serhaushalt

Brutvögel Sonstige Fauna

Flora

1 Moorregene-rationsflächen im Nincoper Moor

Erhalt und Regeneration offener Moor-vegetation mit Bult-Schlenken-Komplexen, Feuchtheide und Gagelge-büschen sowie Moorgewässern

keine Nutzung

ganzjährig stark vernässt (unregulierter Einstau)

Bekassine

Neuntöter, Baumpieper

(Wachtelkö-nig)

Feldschwirl

Kranich

Wasserralle

Moorfrosch, Kammmolch, Waldeidechse

Große u. Nor-dische Moos-jungfer, Torf-Mosaikjungfer

Kurzflügelige Beißschrecke

Brauner Feuer-falter, Ampfer Grünwidder-chen, Geiß-klee-Bläuling

Schmalblätt-riges Woll-gras, Moos-beere, Glo-cken-Heide, Blutwurz, Sumpf-Calla, Gagel

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6 Leitbild und Entwicklungsziele PEP NSG Moorgürtel

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ER- Bezeichnung Entwicklungsziele Zielarten

Nr. / Lage Allgemein Nutzung, Was-serhaushalt

Brutvögel Sonstige Fauna

Flora

2 Biotopmosaik südlich Ninco-per Moor / Bereich Stre-ckengraben

Erhalt und Optimierung eng miteinan-der verzahnter kleinräumiger Feuchtwälder, Feuchtbrachen und sehr exten-siv genutzter Feuchtgrünlän-der

Pufferzone und Vernetzung Nincoper - Francoper Moor (Biotopverbund)

keine Nutzung / sehr extensi-ve Grünland-nutzung (Wie-sen / Pflege-grünland; keine Stand-weiden)

ganzjährig vernässt bzw. oberflächen-nah feucht (regulierter Einstau)

Neuntöter

Gelbspötter, Pirol, Klein-specht

Teichfrosch

Große Gold-schrecke

Landkärtchen, Spiegelfleck-Dickkopffalter, Schwarzkolbi-ger Braundick-kopffalter, Mädesüß-Perlmutterfalter

Sumpf-Calla, Fieberklee, Schnabel-Segge, Straußblüti-ger Gilbwei-derich, Sumpf-Haarstrang, Gelbe Wie-senraute, Schlangen-Knöterich, Sumpf-Blutauge, Rispen-Segge

3 Niedermoor-grünland süd-lich des Nin-coper Moores

Erhalt und Optimierung des mäßig strukturreichen bis offenen Grünlands mit hohem Anteil von extensiv genutzten Feuchtwiesen und dichtem Grabennetz

extensive Grünlandnut-zung

nur geringe Wasser-standsabsen-kung in der Vegetations-periode (Aus-sickerung)

Wachtelkö-nig, Braun-kehlchen, Schwarz-kehlchen

Rebhuhn (randlich), Wiesenpie-per

Wiesengras-hüpfer, Sumpf-schrecke

Aurorafalter, Hauhechel-Bläuling, Klei-ner Heufalter, Mädesüß-Perlmutterfalter

Breitblättriges Knabenkraut, Schlangen-Knöterich, Sumpfdotter-blume, Kohl-distel, Wie-sen-Segge, Wasser-Greiskraut, Großer Klap-pertopf

4 Grünlandnie-derung der westlichen Hinterdeich-wiesen / am Flottgraben

Erhalt und Optimierung der offenen, weit-räumigen Grün-landniederung mit mesophilem Grünland, Feuchtgrünland und geringem Bracheanteil

mäßig exten-sive Grün-landnutzung

nutzungsopti-mierte Gra-benwasser-stände ohne Austrocknung (regulierbarer Vorfluter)

Braunkehl-chen, Schwarz-kehlchen, Neuntöter, Kiebitz, Feldlerche, Wiesenpie-per, (Wach-telkönig)

Grasfrosch, Seefrosch

Schlammpeitz-ger

Gefleckte Heidelibelle

Säbeldorn-schrecke

Wiesengras-hüpfer, Sumpf-schrecke

Schlangen-Knöterich, Wasser-Greiskraut, Sumpfdotter-blume, Kohl-distel, Ku-ckucks-Lichtnelke, Wiesen-Schaumkraut, Sumpf-Sternmiere

5 Moorgrünland mit Feucht-waldbestän-den westlich des Francoper Moores

Erhalt und Optimierung von strukturrei-chem (Hoch-moor-) Grün-land mit stand-ortangepasster Nutzung (inkl. temporärer Beweidung) und Optimie-rung von Feuchtwaldbe-ständen

Pufferzone Francoper Moor

Grünlandex-tensivierung und -regeneration

nutzungsopti-mierte Gra-benwasser-stände ohne Austrocknung, lokal Graben-stau

Neuntöter

Feldschwirl, Pirol, Klein-specht

Hauhechel-Bläuling, Klei-ner Heufalter, Landkärtchen

Gemeine Dornschrecke, Große Gold-schrecke

Schlangen-Knöterich, Blasen-Segge, Sumpf-Hornklee, Wiesen-Segge

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PEP NSG Moorgürtel 6 Leitbild und Entwicklungsziele

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ER- Bezeichnung Entwicklungsziele Zielarten

Nr. / Lage Allgemein Nutzung, Was-serhaushalt

Brutvögel Sonstige Fauna

Flora

6 Francoper Moor mit Bruchwäldern

Regeneration halboffener Moor- bzw. Sumpfvegetati-on und Erhalt bzw. Optimie-rung geschlos-sener Moor- und Bruchwäl-der auf Abtorf-ungsflächen

Nutzungsauf-gabe, lokal Pflegenutzung (Moorschnu-cken / Pfle-gemahd)

ganzjährig stark vernässt (unregulierter Einstau), Zu-wässerung

Pirol, Klein-specht, evtl. Wald-schnepfe

Baumpieper

südl. Sumpfbe-reich: evtl. Wasserralle

Moorfrosch

lokal: Brauner Feuerfalter, Ampfer Grün-widderchen

Schnabel-Segge, Straußblüti-ger Gilbwei-derich, Sumpf-Haarstrang, Schmalblätt-riges Woll-gras, Blut-wurz

Sumpf-Calla, Walzen-Segge, Sumpffarn, Kammfarn

7 Randflächen des Francoper Moores

Erhalt und Optimierung von Moorgrün-land durch standortange-passte, extensi-ve Grünland-nutzung und Optimierung der z.T. bewaldeten Sukzessions-flächen (Pflege-mahd)

Pufferzone Francoper Moor

extensive Nutzung, lokal Pflegenutzung

Sicherung hoher Gra-benwasser-stände, keine tiefe Aus-trocknung

Neuntöter, Feldschwirl, Baumpieper

Schwarz-kehlchen, Bekassine

Landkärtchen, Spiegelfleck-Dickkopffalter

Schlangen-Knöterich, Sumpf-Hornklee, Wiesen-Segge, Sumpf-Haarstrang, Gelbe Wie-senraute

8 Grünlandnie-derung der östlichen Hinterdeich-wiesen

Erhalt und Optimierung der offenen, weit-räumigen Grün-landniederung mit mesophilem Grünland, Feuchtgrünland und höherem Anteil an Spät-mahdflächen / Brachen (Hinter den Wiesen)

mäßig exten-sive Grün-landnutzung

nutzungsopti-mierte Gra-benwasser-stände ohne Austrocknung

Braunkehl-chen

Bekassine, Kiebitz, Feldlerche, Wiesenpie-per, Schwarz-kehlchen

(Wachtel-könig)

Grasfrosch, Seefrosch

Schlamm-peitzger

Schlangen-Knöterich, Wasser-Greiskraut, Sumpfdotter-blume, Kohl-distel, Ku-ckucks-Lichtnelke, Wiesen-Schaumkraut

9 Feuchtgrün-landgürtel nördlich der Neugrabener Vorgeest

Erhalt und Optimierung des strukturrei-chen bis offe-nen Grünlands mit hohem Anteil von ex-tensiv genutz-ten Feuchtwie-sen und dich-tem Graben-netz; Erhalt von Hecken / Ein-zelbäumen

extensive Grünlandnut-zung

nur geringe Wasser-standsabsen-kung in der Vegetations-periode (Aus-sickerung)

Neuntöter, Braunkehl-chen

Wachtelkö-nig, Bekas-sine

Feldlerche, Schwarz-kehlchen, Wiesenpie-per

Brauner Feuer-falter, Ampfer Grünwidder-chen, Spiegel-fleck-Dickkopf-falter, Mäde-süß-Perl-mutterfalter

Säbeldorn-schrecke, Sumpfschre-cke

Sumpfdotter-blume, Wie-sen-Segge, Wasser-Greiskraut, Großer Klap-pertopf, Fa-den-Binse, Schild-Ehrenpreis

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6 Leitbild und Entwicklungsziele PEP NSG Moorgürtel

52

ER- Bezeichnung Entwicklungsziele Zielarten

Nr. / Lage Allgemein Nutzung, Was-serhaushalt

Brutvögel Sonstige Fauna

Flora

10 Feuchtbra-chen und Gehölzbe-stände im Bereich Neu-grabener Wiesen (Brunnen-gruppe IV der HWW)

Optimierung von sehr exten-siv genutztem Grünland; Er-halt und Opti-mierung zu-sammenhän-gender Feucht-brachen und Sümpfe; Besei-tigung standort-fremder Gehöl-ze

keine Nut-zung, lokal Pflegemahd

ganzjährig vernässt (un-regulierter Einstau)

Wachtelkö-nig, Feld-schwirl

bei Vernäs-sung evtl.: Wasserralle, Blaukehl-chen, Klein-specht, Gelbspötter

Moorfrosch; Spiegelfleck-Dickkopffalter

Straußblüti-ger Gilbwei-derich, Sumpf-Haarstrang, Gelbe Wie-senraute, Schlangen-Knöterich

11 Feuchtgrün-land am Scheidebach und Nieder-moorgrünland westlich der Francoper Straße

Erhalt und Optimierung der weitgehend offenen Grün-landniederung mit mesophilem Grünland, Feuchtwiesen und höherem Anteil an Spät-mahdflächen / Brachen

mäßig exten-sive Grün-landnutzung

nutzungsopti-mierte Gra-benwasser-stände ohne Austrocknung

Wachtelkö-nig

Neuntöter

Kiebitz, Feldlerche, Wiesenpie-per, Schwarz-kehlchen

Säbeldorn-schrecke

Sumpfdotter-blume, Wiesen-Segge, Was-ser-Greiskraut, Kohldistel, Großer Klap-pertopf, Fa-den-Binse

12 Niedermoor-grünland und Feuchtbra-chen östlich der Francoper Straße

Erhalt und Optimierung eines struktur-reichen Grün-landkomplexes aus Feuchtwie-sen und Feuchtbrachen mit alten Baum-reihen und Feuchtwaldbe-ständen

mäßig exten-sive Grün-landnutzung

nutzungsopti-mierte Gra-benwasser-stände ohne Austrocknung; ggf. lokal Versumpfung

Wachtelkö-nig

Neuntöter; Feldschwirl, Schwarz-kehlchen

bei Vernäs-sung evtl.: Wasserralle

Spiegelfleck-Dickkopffalter

Sumpf-Dotterblume, Schlangen-Knöterich

Sumpf-Haarstrang, Gelbe Wie-senraute, Schild-Ehrenpreis

In Karte 9 sind auch die anhand der zur Zeit der Biotopkartierung vorherrschenden Biotopstruk-

tur abgegrenzten Pflegeeinheiten dargestellt. Die zur Erreichung der Entwicklungsziele erfor-

derlichen Maßnahmen beziehen sich auf die acht im Moorgürtel auftretenden Pflegeeinheiten

(s. Kap. 7.2).

Hinweise zum Biotopverbund:

Innerhalb des NSG Moorgürtel gibt es für die meisten Arten keine die aktive Ausbreitung tren-

nenden anthropogenen Strukturen oder Nutzungen. Die Fließgewässer weisen eine gute Vernet-

zung auf und sind über die Moorwettern mit dem Gewässersystem der Süderelbmarsch verbun-

den. Bei Staumaßnahmen zur Aufrechterhaltung eines Mindestwasserstands bzw. zur Reduzie-

rung der Moorentwässerung ist auf eine zumindest zeitweilige Fischpassierbarkeit zu achten.

Im Westen geht der Naturraum der Geestrandmoore unmittelbar auf der niedersächsischen Seite

weiter. Zwischen den Natura 2000-Gebieten auf niedersächsischer und Hamburger Seite beste-

hen vermutlich intensive Wechselbeziehungen (Brutvögel, Libellen, Tagfalter). Die ökologi-

schen Wechselbeziehungen zwischen dem Moorgürtel und den nördlich angrenzenden Obstan-

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PEP NSG Moorgürtel 6 Leitbild und Entwicklungsziele

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baugebiete der Marsch dürften aufgrund der unterschiedlichen Naturräume, der intensiven

Landnutzung in der Marsch und der trennenden Wirkung der Moorwettern (inkl. Deich) deut-

lich geringer sein. Mit dem absehbaren Bau der BAB 26 wird darüber hinaus eine nur für weni-

ge Tierarten überwindbare Barriere geschaffen. Da auch die ökologischen Wechselbeziehungen

zur Geest durch trennende Infrastruktureinrichtungen (Bahn, Bundesstraße, dichte Bebauung)

unterbunden sind, kommt dem Erhalt des Biotopverbundes mit dem niedersächsischem und

dem Moorburger Teil der Geestrandmoore eine besondere Bedeutung zu.

6.5.2 Entwicklungsziele im Zusammenhang mit Natura 2000

Erhaltungsziel für das EG-Vogelschutzgebiet ist der Erhalt des günstigen Erhaltungszustands

der europäisch zu schützenden Vogelarten Wachtelkönig (vorrangig) und Neuntöter (s. Kap.

4.5). Dieses Ziel wurde bei der Aufteilung der Entwicklungsräume und der Definition der Ent-

wicklungsziele vorrangig berücksichtigt. Zur Sicherung eines guten Erhaltungszustands der

Populationen dieser wertgebenden Vogelarten ist entsprechend der vielfältigen Habitatansprü-

che der Arten ein breites Bündel unterschiedlicher Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erfor-

derlich. Da Wachtelkönig und Neuntöter in der offenen Kulturlandschaft vorkommen, sind sie

damit in besonderer Weise auf eine naturschutzgerechte Grünlandnutzung angewiesen.

Bereits im Vorfeld des PEP wurde eine kleinteilige Darstellung zu den Vorrang- und Entwick-

lungsgebieten der wertgebenden Vogelarten bzw. Vogelzönosen erstellt und mit der Natur-

schutzbehörde abgestimmt. Diese Darstellung wurde in Karte 8 übernommen. Neben bestands-

orientierten Vorranggebieten und potenziell geeigneten Entwicklungsgebieten für Wachtelkö-

nig und Neuntöter wurden entsprechende Gebiete für weiterer gefährdete Hochstauden- und

Gebüschbrüter sowie Wiesenvögel (gefährdete Bodenbrüter im Grünland) dargestellt. Grundla-

ge waren hierfür waren Brutvogel-Bestandsdaten bis ca. 2007. Entsprechend der realen Brutre-

vierverteilung ergeben sich bei den Flächen für Wachtelkönig und Neuntöter z.T. Überlagerun-

gen. Die avifaunistischen Vorrang- und Entwicklungsgebiete sind u.a. in die Planungen und

Genehmigungsverfahren für die BAB 26 eingeflossen (s. EGL 2008a/b)und bilden die Grund-

lage für die Darstellungen im PEP. So wurden bei der Abgrenzung der Entwicklungsräume für

den PEP und den Festsetzungen zu den dort vorrangig zu verfolgenden Zielen (s.a. Tab. 7) und

umzusetzenden Maßnahmen die Aussagen von Karte 8 besonders berücksichtigt, wobei eine

gewisse Vergröberung der Teilräume sowie eine Anpassung an die aktuellen Brutbestandsauf-

nahmen (s. bes. Karte 4b) und Veränderungen der Biotopstruktur erforderlich waren. Bei der

Umsetzung sollten vorrangig Maßnahmen berücksichtigt werden, die zur Stützung der lokalen

Wachtelkönig-Population geeignet sind (Erhalt und extensive Pflege von Brachen, Förderung

extensiver Wiesennutzung mit angepassten Mahdterminen, Verbesserung des Wasserhaushalts

im Grünland). Fördermaßnahmen für den Wachtelkönig müssen dabei die jährlich wechselnde

Lage der Brutschwerpunkte berücksichtigen (s. Anhang B Kap. B 2.2). Die Neuntöter-

Population befindet sich bereits in einem hervorragenden Erhaltungszustand, so dass hier keine

artbezogenen Entwicklungsmaßnahmen vorrangig sind.

Der PEP ist darauf ausgerichtet, die bestehenden Nutzungsverhältnisse mit ihrer ausgewogenen

und für die Zielarten optimalen Mischung von mäßig intensiv genutztem Grünland, extensiv

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6 Leitbild und Entwicklungsziele PEP NSG Moorgürtel

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genutzten Wiesen, vielen linearen Randstrukturen und eingestreuten Feuchtbrachen auch für

die Zukunft zu erhalten. Hierzu werden neben der Fortsetzung des kooperativen Grünland-

schutzes mit der Landwirtschaft vor allem verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung des

Wasserhaushalts, zur Pflege von aufgegebenen Nassgrünländern und zur Offenhaltung der

Landschaft (Verhinderung einer zu starken "Verbuschung") erforderlich sein.

6.5.3 Vorrangige Problem- und Handlungsfelder in den Entwicklungsräumen

Bevor die Einzelmaßnahmen des PEP im Kap. 7 dargestellt werden, werden nachfolgend noch

einmal stichpunktartig die wichtigsten landschaftspflegerischen Problem- und Handlungsfelder

getrennt nach den Entwicklungsräumen vorgestellt und nach Pflegeeinheiten zusammenge-

fasst. Für jeden Entwicklungsraum erfolgt am Anfang eine kurze Gesamteinschätzung zur Be-

deutung (besonders wertgebende Biotop- und Artbestände) und zum Handlungsbedarf im Rah-

men des PEP. Prioritärer Handlungsbedarf wird im Maßnahmenplan (Karte 10) mit einem Aus-

rufezeichen hervorgehoben. Viele Sachverhalte werden ergänzend durch Fotos von Biotopkar-

tierung bzw. der Geländekontrollen des Verfassers illustriert (s. Anhang F).

1 Moorregenerationsflächen im Nincoper Moor

Besonders wertgebend: hohe faunistische Bedeutung (Kranich, Bekassine, Moorfrosch, sehr

artenreiche Libellenfauna, Tagfalter) und Übergangsmoorvegetation / Moorheide; seit langem

ein Kernbereich für Pflegemaßnahmen / Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen.

Sicherung der flächenhaften Vernässung: dauerhafte Unterhaltung der Kofferdämme

(jährliche (Mulch-) Mahd, ggf. Bodenauftrag / Gehölzbeseitigung); keine neuen Ansätze

zur besseren Vernässung erkennbar.

Weiterhin Offenhaltung der Moorflächen (gelenkte Schafbeweidung, Entkusselung),

hierzu ist eine detaillierte Ausführungsplanung erforderlich, Moorregeneration sollte

weiterhin ein Handlungsschwerpunkt im NSG bleiben.

Eine zielgerechte Entwicklung der artenarmen Grünlandbrachen (Ruderalisierung; starke

Streuakkumulation u.a. durch Flatter-Binse) ist technisch schwierig (Mulchmahd mit

Spezialgerät, geringe Beweidungseignung), der Aufwand einer abschnittsweisen Mulch-

mahd und Beweidung erscheint aber als Habitatmanagement u.a. für den Wachtelkönig

sowie zur Verbesserung der Nahrungsbedingungen für den Neuntöter gerechtfertigt.

Anlage kleiner "Torfstiche" (steile Ufer) in Ergänzung zu den zahlreichen neu geschaffe-

nen Flachgewässern (auf Grünlandbrachen).

Unterhaltung der neu angelegten Kleingewässer (Verlandung), Prioritätensetzung erfor-

derlich (jährliche Detailplanung; mesotrophe Vegetation sollen erhalten bleiben) – hoher

technischer Aufwand, aber über Kofferdamm sind wohl die meisten Flachgewässer mit

einem leichtem Bagger erreichbar.

Sonstiges: Bessere Dokumentation der bisherigen und der zukünftigen Maßnahmen; Fortset-

zung des faunistischen Monitorings auf ausgewählten Probeflächen; Durchführung eines vege-

tationskundlichen Monitorings (Erfolgskontrolle).

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PEP NSG Moorgürtel 6 Leitbild und Entwicklungsziele

55

2 Biotopmosaik südlich Nincoper Moor / Bereich Streckengraben

Besonders wertgebend: Strukturreichtum; sehr nasses Niedermoorgrünland (Flora), hohe

Neuntöter-Dichte.

Insgesamt hohes Schutz- und Aufwertungserfordernis (Handlungsschwerpunkt):

Starke ganzjährige Vernässung zum Moorschutz und Beweidung schließen sich aus;

Rückzug der Beweidung am Rand zum Nincoper Moor ist daher zu begrüßen (Nutzungs-

aufgabe einiger schmaler Grünlandweiden).

Nördlich Querweg Hochmoorstieg: dringend Anpassung standortgerechter Nutzung /

Pflege von artenreichem Nassgrünland (keine Beweidung, schon gar keine Pferde); frü-

her floristisch bedeutende Fläche, heute weitgehend verbracht.

Randlich der Bruchwälder: Aufgabe Grünland (Kauf erforderlich), aber auch Wiederauf-

nahme der Nutzung, wo relativ hoch gelegen und erst leicht ruderalisiert / verbracht (u.a.

zur Förderung Wachtelkönig).

Grabenstau bzw. Verwallung von Randgräben im Bereich der Bruchwälder (Überprüfung

vor Ort / Detailplanung erforderlich) - Handlungsschwerpunkt

Stau und / oder Umleitung des Streckengraben (Details s.a. BWS 2010).

Alte Feuchtbrachen: z.T. Entnahme / Rückschnitt Strauchweiden zur Offenhaltung erfor-

derlich; hierzu auch abschnittsweise Mahd / Mulchmahd (keine landwirtschaftliche Ver-

wertung möglich).

Intensiver genutztes Grünland: Vorschläge für vorrangige Vertragsabschlüsse, hier zur

Extensivierung (Aufwertung).

3 Niedermoorgrünland südlich des Nincoper Moores

Heute der (verbliebene) Schwerpunktraum für artenreiches Grünland (Reste / Entwicklungspo-

tenzial; relativ günstig auch noch Raum 9, ebenfalls am Geestrand); Bodennässe durch Aussi-

ckerung / Bedeutung der GW-Bewegung;

Insgesamt hohes Schutz- und Aufwertungserfordernis (Handlungsschwerpunkt).

Im Westen am Heuweg: extrem nasse, artenreiche Niedermoorweiden; derzeit als bewei-

dete Vertragsflächen mit schweren Rindern genutzt; lokal starke Narbenschäden auch bei

trockener Witterung; starke Vertiefung vorhandener Grüppen zur Entwässerung; Einbe-

ziehung von Feuchtwaldbeständen in die Weidefläche; hier ist grundsätzlich eine andere

Weideführung nötig (Lenkung mit E-Zäunen) oder Umstellung auf Mähweide / reine

Wiesennutzung.

Lokal sehr extensives Niedermoorgrünland (Pflegemaßnahmen / Regeneration) – Relikt-

standort von Breitblättrigem Knabenkraut, torfmoosreich (vor ein bis zwei Jahrzehnten

deutlich artenreicher); z.T. Kombination mit Kohärenzsicherungsmaßnahmen für Wach-

telkönig denkbar (s. EGL 2008b).

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6 Leitbild und Entwicklungsziele PEP NSG Moorgürtel

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Es wurden Veränderungen gegenüber der Biotopkartierung durch Nutzungsintensivie-

rung / Beweidung festgestellt; Vorschläge für die Aufnahme weiterer Flurstücke als Ver-

tragsnaturschutzflächen (möglichst ohne Standweidenutzung).

Grünland Hochmoorstieg: umfangreiche Aufreinigung und Vertiefungen von Grä-

ben/Grüppen mit Gehölzrodung durch den Bewirtschafter weisen auf das Erfordernis ei-

nes flächendeckenden naturschonenden Grabenräumprogramms hin.

Allgemein liegen wenige ökologische Informationen zum Zustand des Grabensystems

vor; es wird daher der Vorschlag für ein zentrales ökologisches Grabenräumprogramm

gemacht, das eine jährliche Zustandserfassung und zentrale Vergabe und Kontrolle durch

einen Beauftragten der Naturschutzbehörde umfasst; die Durchführung sollte für die

Landwirte kostenfrei sein, d.h. als naturschutzfachliche Dienstleistung für das NSG

durchgeführt werden.

Besonders im Süden des Entwicklungsraums liegen zahlreiche Flächen mit Vertragseig-

nung (GD, GG), darunter einige prioritäre Vertragsflächen (Schutz bestehender, sehr ar-

tenreicher Grünlandvegetation; keine stärkere Extensivierung!).

Lokal erscheint eine Artenanreicherung im Grünland durch Mahdgutgewinnung und

-auftrag aussichtsreich; einige für eine Mahdgutgewinnung besonders geeignete Flurstü-

cke wurden hervorgehoben (ggf. weitere vorhanden).

Eine schleichende Verbuschung an Weg- und Grabenrändern sollte zur Offenhaltung

frühzeitig verhindert werden (Mahd der Grabenränder; lokal gezielte Gehölzbeseitigung);

möglichst wenig Beweidung auf Feuchtgrünlandflächen (höchstens als Nachweide).

4 Grünlandniederung der westlichen Hinterdeichwiesen / am Flottgraben

Strukturell wenig veränderte, nach wie vor offene Grünlandniederung; floristisch aber über die

Jahrzehnte verarmt / relativ viel degradiertes Grünland, auch Intensiv-Grünland (Hinterdeich-

wiesen, Flottgraben-Niederung); Rückgang der Wiesenlimikolen, aber noch viele Saum- und

Brachebesiedler (Braun- u. Schwarzkehlchen, Wachtelkönig); Gräben als Fischlebensraum.

Vorschlag zur Errichtung regelbarer Stauanlagen im Flottgraben, um einen ausreichen-

den Mindestwasserstand zu halten und das Gebiet vor zu starker Austrocknung zu schüt-

zen; jedoch keine flächige Vernässung zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen

Nutzung (lokal auch mit Beweidung).

Episodische Pflegemahd einiger Grünlandbrachen (gegen Verbuschung / Ruderalisie-

rung; Mahdgut möglichst entsorgen, sonst Mulchmahd im September); Fördermaßnahme

für den Wachtelkönig.

Vorschläge für Vertragsflächen; häufig mit Narbenpflege zu kombinieren (weitere Hin-

weise sind auch in den Biotop-Erfassungsbögen zu finden); tendenziell sollte nicht zu ex-

tensiv genutzt werden; z.T. ist auch eine kontrollierte Düngung / Kalkung zuzulassen

bzw. zu fördern.

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PEP NSG Moorgürtel 6 Leitbild und Entwicklungsziele

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5 Moorgrünland mit Feuchtwaldbeständen westlich des Francoper Moores

Strukturreich, jedoch ohne besonders hochwertige Biotope oder Artvorkommen; mittel- bis

langfristige Entwicklungsmöglichkeiten, jedoch kein vordringlicher Handlungsbedarf.

Mittel- bis langfristig Aufgabe der z.T. sehr intensiven Grünlandnutzung; Rückbau von

Gebäuden an der Dritten Meile grundsätzlich wünschenswert (Kauferfordernis); Eignung

z.B. für aufwändigere Biotopentwicklung i.R. von Kompensationsmaßnahmen.

Grabenstau /-verfüllung bei Feuchtwaldbeständen (Prüfungsbedarf vor Ort; ggf. Kauf

erforderlich).

Neuvorschläge für Grünland-Verträge in Verbindung mit Narbenpflege.

Beseitigung einiger nicht standortheimischer Gehölzbestände, besonders ältere Nadel-

holzbestände (auch zur Verbesserung des Landschaftsbilds).

6 Francoper Moor mit Bruchwäldern

Vorrangflächen für ungestörte Sukzession in den nassen Bruchwaldbereichen mit hoher Bio-

topbedeutung / seltenen Brutvogelarten sowie Fortsetzung der mehrjährigen Regenerationsbe-

mühungen im nördlichen Francoper Moor (Ausgleichmaßnahme).

Fortsetzung der Regenerationsbemühungen im nördlichen Francoper Moor inkl. zeitwei-

liger / gelenkter Beweidung mit Moorschnucken; Überprüfung des Bewässerungskon-

zepts - wenn erfolgreich dauerhafte Absicherung (Unterhaltung Windschöpfwerke);

Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Haltbarkeit der Kofferdämme (dauerhafte Un-

terhaltung erforderlich).

Fortsetzung der Extensivnutzung / Pflege im süd-östlichen Bereich (lokal Gehölzrodung /

Offenhaltung aber keine Standbeweidung wegen Bodennässe!); möglichst Anstau des

südlichen Grabens.

Errichtung von zwei Stauanlagen im zentrale Heidkoppelgraben, um die sehr negativen

Auswirkungen auf das Moor zu mindern (s.a. BWS 2010).

Lokal vorsichtige Gehölzrodung am "Wald-Teich" zur Besonnung des Gewässers (Habi-

tatverbesserung für Moorfrosch / Libellen).

Detailplanung / Überprüfung diverse Grabenstaue vor Ort; Erneuerung von Grabenab-

dämmungen im nassen Bruchwald.

Auf einigen erhöht gelegenen Moorbrachen ("Torfbände") ist eine extensive (zeitweilige)

Beweidung zur Offenhaltung sinnvoll, da aufgrund des Relief keine Vernässung und

Moorbildung möglich ist.

Sonstiges: Bessere Dokumentation bisheriger und zukünftiger Maßnahmen; Fortsetzung der

Erfolgskontrollen und zusätzliche Vegetationskartierung.

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6 Leitbild und Entwicklungsziele PEP NSG Moorgürtel

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7 Randflächen des Francoper Moores

Heterogene Rand- und Pufferzone; überwiegend geringe Naturschutzbedeutung; eher geringes

Entwicklungspotenzial; auf sehr magerem (wechsel-) nassem Moorgrünland Durchführung von

Pflegemaßnahmen zur Förderung von Niedermoorvegetation und für Wachtelkönig sowie

Neuntöter.

Nutzungsaufgabe kleiner, meist verarmter Grünland- und Wochenendhausparzellen in-

nerhalb von Bruchwäldern und nachfolgende Vernässung (Grabenstau); dort sind auch

weitere Gewässerneuanlagen (Amphibiengewässer) sinnvoll.

Zwei größere Bereiche für "Pflegegrünland" Niedermoorwiesen (Wachtelkönig, Bekassi-

ne); stärkere Vernässung wünschenswert, aber wegen des leistungsstarken Parallelgra-

bens wohl nur eingeschränkt möglich; im Süden eine bereits sehr gut entwickelte Seg-

genwiese (Pflegemahd).

Regelmäßige Gewässerunterhaltung an den Stauteichen (Verlandung, Verbuschung) und

Windschöpfwerken; Reparatur der Holzstege an der Beobachtungshütte.

8 Grünlandniederung der östlichen Hinterdeichwiesen

Schwerpunktraum für kooperativen Grünlandschutz und für Pflegemaßnahmen auf Extensiv-

grünland (Wachtelkönig, weitere Wiesenbrüter) – hohe Maßnahmenpriorität; am tiefsten gele-

genes Gelände im NSG (Nutzungs- und Entwässerungsproblematik).

Berücksichtigung und Aktualisierung der vielfältigen Hinweise der Biotoptypenkartie-

rung zum Vertragsnaturschutz auf den Grünländern der Hinterdeichwiesen (Narbenpfle-

ge; Grüppen, Düngung / Kalkung, Mahdtermine etc.); Detailregelung je Einzelfläche mit

den Bewirtschaftern (Grünlandexperten einschalten).

Anpassungsbedarf bei Verträgen, z.T. dringend (Stand nach BTK 2007); einiges wurde

offenbar bereits umgesetzt / verbessert (Stand Mai 2010).

In den sehr nassen, tief liegenden Bereichen (nördlich "Hinter den Wiesen") – Schwer-

punktraum für Pflegemaßnahmen Niedermoorwiesen (ggf. ist eine Entsorgung des land-

wirtschaftlich minderwertigen Mahdguts nötig); im Mai 2010 bereits meist guter Ent-

wicklungszustand von Seggenwiesen; Artenschutzschwerpunkt für den Wachtelkönig.

Dringendes Erfordernis für ökologische Grabenräumung (Verlandung; Beeinträchtigung

der Grünlandnutzung).

Vorschlag für einen regelbaren Stau am Scheidebach (Haltung Mindestwasserstände bei

Absenkung der Moorwettern); ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der Gewäs-

serstruktur / naturnähere Ufergestaltung (s. BWS 2010).

9 Feuchtgrünlandgürtel nördlich der Neugrabener Vorgeest

Wertgebend sind die verbliebenen artenreichen Feuchtwiesen (z.T. > 20 Jahre Vertragsfläche),

Wachtelkönig, Neuntöter sowie Bekassine und im Süden das reizvolle Landschaftsbild (He-

cken); z.T. Überlagerung mit GOP 65 mit durchweg PEP zielkonformen Festsetzungen.

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PEP NSG Moorgürtel 6 Leitbild und Entwicklungsziele

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Nutzung floristisch sehr wertvoller Nassgrünländer verbessern (Unternutzung, s.a. Hin-

weise in den Erfassungsbögen der BTK)

Überprüfung der Vegetationsentwicklung auf alten, artenreichen Wiesen (DQ 20 bei

TESCH 1999); angrenzende Flächen ohne Vertragsstatus ebenfalls artenreich / Blütenas-

pekt z.T. sogar vielfältiger (Erhaltung absichern).

Hinweise zur notwendigen Narbenpflege (auch Grüppenunterhaltung) in der BTK auch

für Vertragsflächen - Handlungsschwerpunkt (Einzelabsprache mit Landwirten).

Vorschlag für Nutzungsaufgabe (Ankauf) am Bruchwaldrand (in Verbindung mit Ankauf

des Wochenendhauses).

Am Ostrand alte Brache mit Wachtelkönig-Vorkommen: Pflegemahd auf Teilfläche zur

Offenhaltung / Strukturverbesserung; Vorschlag einer Kleingewässerneuanlage.

Am Südrand: lokal bereits gute Grünlandentwicklung im Bereich der Freiraumzone GOP,

die langfristig abgesichert werden sollte (Fortsetzung der bisherigen Nutzung).

10 Feuchtbrachen und Gehölzbestände im Bereich Neugrabener Wiesen (Brunnen-

gruppe IV der HWW)

Feuchtbrachen z.T. für Wachtelkönig bedeutsam; selten floristisch artenreich; nach längerer

Brachphase erfolgt offenbar wieder regelmäßige Grünlandnutzung oder Pflegemahd auf den

HWW-Flächen rund um die Brunnengruppe, was positiv zu bewerten ist.

Absprache mit HWW zu Details der Grünlandnutzung bzw. –pflege (keine Mahd vor

Juli; wenn nur eine Mahd, dann im September); an wechselnden Abschnitten Randsäume

stehen lassen.

Rodung nicht standortheimischer Gehölze (u.a. Hybridpappeln) bzw. Umwandlung in

Weichholzbestand (Erlen, Baumweiden); Verbesserung des Landschaftsbilds und zur Of-

fenhaltung für Wiesenbrüter.

Stärkere Vernässung der Brachen wünschenswert (Grabenstau / Verdämmung; Detail-

planung erforderlich); Anlage von Kleingewässern in einem Wasserschwadenried.

Anlage einer festen Wegeverbindung (bisher Trampelpfad / Reitpfad); Ausbildung mög-

lichst als Holzsteg, da sehr wechselfeuchter Bereich.

Nutzungsaufgabe auf beweidetem Grünland im Bereich der nassen verbuschten Brachen;

Beseitigung von Ablagerungen

Lokal Entnahme von Weidengebüschen in den alten Brachen zur Erhaltung der halboffe-

nen Struktur

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6 Leitbild und Entwicklungsziele PEP NSG Moorgürtel

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11 Feuchtgrünland am Scheidebach und Niedermoorgrünland westlich der Franco-

per Straße

Wertgebend sind Feuchtwiesenrelikte und das Potenzial für Wachtelkönig, auffällig wenige

Wiesenbrüter; Regenerationsbedarf - flurstücksweise sehr unterschiedliche Ausgangslage und

Maßnahmenerfordernisse.

Hinweise auf Fehlentwicklungen auf Vertragsflächen (s. BTK), Narbenpflege; Erhalt

Grüppen; regelmäßige reguläre Grünlandnutzung fördern; ggf. auch angemessene Dün-

gung / Kalkung zulassen.

Hinweise auf weitere sinnvolle Vertragsabschlüsse, z.T. vordringlich (artenreiches

Feuchtgrünland).

Verbuschung an Grabenrändern besonders im Ostteil rückgängig machen; Gehölzrück-

schnitt an Wegen (Zugänglichkeit, Biotopfunktion Wegerandvegetation); lokal Bekämp-

fung des Japanischen Knöterichs am Wegrand.

Pflegemahd einiger Feuchtbrachen alle 1-3 Jahre (Entsorgung Mahdgut); Optimierungs-

maßnahmen für den Wachtelkönig.

Nutzungsaufgabe und möglichst noch stärkere Vernässung in der Nord-Ost-Ecke.

Auf nassen Teilflächen Förderung von Niedermoorgrünland (Ankauf; detailliertes Pfle-

gekonzept nach aktueller Vegetationskartierung).

12 Niedermoorgrünland und Feuchtbrachen östlich der Francoper Straße

Heterogener Raum mit wenigen offenen Grünlandbereichen und stark durch Gehölzbestände

gegliederten Bereichen; durchgehend trotz Grundwassernähe stark gestörter Wasserhaushalt;

großräumige Nutzungsaufgabe; zuletzt keine Nachweise von Wachtelkönig, kaum Neuntöter.

Im Grünlandbereich ist eine Konzentration auf den Erhalt einer Mindestnutzung bei Be-

ständen mit "Relikten" der ehemals artenreichen Nasswiesen nötig (Nutzung als unge-

düngte Wiese wegen der Bodennässe).

Im Intensivgrünland an der Francoper Straße könnte im Einvernehmen mit dem Eigentü-

mer ggf. der Abschluss eines Vertrags auf 1-2 Flurstücken mit bestehenden Brachestruk-

turen zu einer Aufwertung beitragen (Optimierung für Wiesenvögel, Wachtelkönig); eine

zu starke Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung ist nicht zielführend.

Ungenutzte Brachen und Feuchtwäldchen möglichst nass halten (lokaler Grabenstau);

eine zentrale regelbare Stauanlage im Grüner Damm Graben ist wegen des großen Ein-

zugsgebiets (Kleingärten / Siedlung) nicht möglich.

Die Biotopkartierung stammt von 2006 und sollte zu einem optimalen Kartierzeitpunkt

aktualisiert werden.

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

61

7 Maßnahmenplan

7.1 Begriffe und Methodik

7.1.1 Maßnahmetypen

Im Folgenden werden zwei verschiedene Typen von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

unterschieden: Einzelmaßnahmen und zyklische Maßnahmen.

Einzelmaßnahmen sind einmalige biotoplenkende und ersteinrichtende Maßnah-

men.

Zyklische Maßnahmen sind Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen, die regelmäßig

durchgeführt werden müssen. Hierzu zählen zum Beispiel auch Bewirtschaftungs-

regelungen.

7.1.2 Gruppierungen der Maßnahmen

Die Pflegeeinheiten (siehe Kap. 7.2) enthalten Maßnahmen, die sich auf einen bestimmten

Lebensraumkomplex beziehen. Die Pflegeeinheiten werden gebildet in dem die kartierten Bio-

toptypen zu Lebensraumkomplexen zusammengefasst wird (siehe Karten 2a/b und 9). Die zu

einem Lebensraumkomplex gehörenden Pflege-und Entwicklungsmaßnahmen werden zusam-

mengefasst und bilden eine Pflegeeinheit. Alle Maßnahmen des Pflegeplans sind einer Pflege-

einheit zugeordnet; z.T. sind identische Maßnahmen auch in unterschiedlichen Pflegeeinheiten

erforderlich.

Die für die Pflegeeinheiten vorgesehenen Maßnahmen werden auf Maßnahmeblättern darge-

stellt. Dabei werden alle gleichartigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf einem Maß-

nahmeblatt zusammengefasst. Durch die Zusammenfassung wird die Darstellung gestrafft und

übersichtlich, da textliche Wiederholungen bei der Beschreibung der Maßnahmen reduziert

werden. Die räumliche Zuordnung wird durch die Nennung des Entwicklungsraums erleichtert.

Die Summe der Maßnahmenblätter bildet den Maßnahmenkatalog (Kapitel 7.5). Der Maß-

nahmenkatalog dient der umfassenden Beschreibung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.

Er enthält unter anderem eine Kostenschätzung, Hinweise zur Bauausführung und Hinweise auf

erforderliche Genehmigungen, die zur Durchführung einer Pflege- und Entwicklungsmaßnahme

notwendig sind.

Eine gesonderte Zuordnung der zahlreichen Einzelmaßnahmen zu so genannten Arbeitseinhei-

ten ist für diesen PEP nicht möglich bzw. nicht sinnvoll, da die Umsetzung nicht zentral durch

die Naturschutzbehörde vergeben werden kann, sondern überwiegend nur in Kooperation mit

verschiedenen Partnern vor Ort möglich ist. Hinweise zur zeitlichen Abfolge und zu organisato-

rischen Fragen der Umsetzung erfolgen in Kap. 7.3. eine detaillierte jährlichen Finanzplanung

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

62

für den gesamten Gültigkeitszeitraums des Pflegeplans ist noch nicht möglich. Eine Abschät-

zung zu den Gesamtkosten - getrennt nach Einzelmaßnahmen und zyklischen Maßnahmen -

enthält Kap. 7.5.

7.2 Pflegeeinheiten

Die Abgrenzung der Pflegeeinheiten wird in Karte 9 dargestellt und wird zudem als Hinter-

grund für den Maßnahmenplan (Karte 10) verwendet. Die Biotoptypen in den Pflegeeinheiten

sowie die sie besiedelnde Tierarten werden in Anhang B aufgeführt. Eine Zusammenfassung

befindet sich in Kap. 4. Das Leitbild und die Entwicklungsziele für das NSG werden zusam-

menhängend in Kap. 6 erläutert.

Folgende Pflegeeinheiten (mit Pfl_Nr) werden im NSG Moorgürtel unterschieden:

1 Hoch- und Übergangsmoore

2 Bruch-/Moorwald, Weidenbestände

3 Grünland

4 Feuchtbrachen / Sümpfe

5 Gebüsche, Feldgehölze, Obstwiesen

6 Kleingewässer

7 Gräben / Fließgewässer

8 Siedlungsflächen

Nachfolgend werden zusätzliche Erläuterungen bzw. Begründungen für die in Karte 10 darge-

stellten Einzelmaßnahmen gegeben; diese sind auf der Legende von Karte 10 nach inhaltlicher

Ähnlichkeit gruppiert (Maßnahmegruppen I bis VI). Je Pflegeeinheit werden in diesem Kapitel

nach einer kurzen Einführung alle Maßnahmetypen (MTyp) in tabellarischer Form aufgeführt,

wobei die Tabellen nach zyklischen und einmaligen Maßnahmen getrennt werden. Es werden

alle in einer Pflegeeinheit durchzuführenden Maßnahmetypen aufgeführt (Überlagerung im

GIS), so dass bestimmte Maßnahmetypen in mehreren Pflegeinheiten gelistet sein können.

Weitere Einzelheiten, sowie die fortlaufenden Nummern der Maßnahmen je Entwicklungsraum

(MNr.) sind dem Maßnahmenkatalog bzw. den einzelnen Maßnahmeblättern (Kap. 7.4) zu

entnehmen.

Eine Gesamtübersicht zu den Maßnahmetypen entsprechend der Reihenfolge in der Karte 10

"Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen" und den Bezug zu den Pflegeeinheiten zeigt die fol-

gende Liste.

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

63

Tab. 8 Liste der Maßnahmetypen (MTyp), Kurzbeschreibung und Zuordnung zu Pflege-

einheiten (Pfl_Nr.)

MTyp Maßnahmenbeschreibung Pfl_Nr.

1 Wiederaufnahme einer extensiven Nutzung (Grünlandregeneration, Mahd), z.T. bereits umgesetzt

3, 4

2 Nutzungsaufgabe (Feuchtbrache, Versumpfung), z.T. bereits umgesetzt 3, 4

3 Grünlandpflege für Niedermoorgrünland / Kleinseggenrasen (ungedüngt, Spätmahd)

3, 4

4 Narbenpflege Feuchtgrünland 3

5a Vorrangfläche für bestehenden Bewirtschaftungsvertrag: ungedüngte Wiese (Gd)

3

5b Vorrangfläche für anzupassenden Bewirtschaftungsvertrag: ungedüngte Wiese (Gd)

3

5c Vorrangfläche für neuen Bewirtschaftungsvertrag: ungedüngte Wiese (Gd) 3

6a Fortsetzung Bewirtschaftungsvertrag: Wiese / Mähweide, keine Standweide (Gd, Gg, evtl. Gc)

3

6b Bestehenden Vertrag überprüfen 3

6c Eignung für neuen Bewirtschaftungsvertrag: Wiese / Mähweide, keine Standweide (Gd, Gg, evtl. Gc)

3

7 Offenhaltung Moorvegetation / Brachen durch temporäre Schafbeweidung und Entkusselung (7a Nincoper Moor / 7b Francoper Moor)

1, 4 / 2, 4, 5

8 Abschub Oberboden / Anlage kleiner Torfstiche 4

9 Unterhaltung von Dämmen zur Vernässung, regelmäßige Mulchmahd 2, 4, 5

10a Offenhaltung von Feuchtbrachen durch abschnittsweise Pflegemahd (Mulchmahd im Herbst)

3, 4

10b Offenhaltung von Feuchtbrachen durch temporäre Beweidung 3, 4

11 Beseitigung von Ablagerungen 2, 3, 4, 5

12 Beseitigung von Sträuchern / Einzelgehölzen 2, 3, 4, 5

13 Rückschnitt von Gehölzen 3, 4, 5, 6

14 Rodung von standortfremden Gehölzen 2, 5

15 Bekämpfung von Neophyten (Entnahme und Mahd Staudenknöterich) 4, 5

16 Abzäunung trittempfindlicher Feuchtbiotope 3, 4, 5

17 Pflegemaßnahmen zur Offenhaltung von Kleingewässern (Gehölzbeseiti-gung, Entschlammung

6

18 Neuanlage Kleingewässer (Teich, Tümpel) 3, 4, 6

19 Bau und Unterhaltung einer regulierbaren Stauanlage 7

20 Umleitung eines Grabens / Vorfluters 7

21 Stau / lokale Verfüllung von Gräben / Abdämmung zur Vernässung 4, 7

22 Unterhaltung Windschöpfwerk 6

23 Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur (Moorwettern) 7

24 Aufgabe von Kleingärten (mittelfristig anzustreben) bzw. Beseitigung von Stallanlagen/Ablagerungen etc.

3, 4, 8

25 Rückbau von Gebäuden 8

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

64

Vorbemerkung zu 7.2.1 – 7.2.8:

Die folgenden Abschnitte enthalten für jede Pflegeeinheiten eine Tabelle mit den dort relevan-

ten Maßnahmetypen, die ggf. mit kurzen Bemerkungen weiter erläutert werden. Im Text erfol-

gen ergänzende Angaben zu ausgewählten Maßnahmen, wenn dies für das Verständnis erfor-

derlich ist. Weitere Erläuterungen sind dann in den jeweiligen Maßnahmeblättern im Maßnah-

menkatalog (Kap. 7.4) zu finden.

7.2.1 Pflegeeinheit 1: Hoch- und Übergangsmoore

Diese Pflegeeinheit ist nur im zentralen Bereich des Nincoper Moores zu finden. Die festge-

setzten Maßnahmen dienen dem Erhalt und der weiteren Optimierung der moortypischen Vege-

tation. Identische Maßnahmen sind auch auf den Feuchtbrachen im Francoper Moor zu finden,

die zu Übergangsmooren entwickelt werden sollen (s. Pfl_Nr. 2). Die Bestände mit Moorvege-

tation sind eng mit denen unterschiedlich alter Feuchtbrachen und verschiedenen Gehölzbe-

ständen verzahnt.

Durch die in den vergangenen Jahren angelegten Kofferdämme soll das Niederschlagswasser

sowie aufsteigendes Grundwasser im Moorkörper zurückgehalten werden. Die Dämme, die

randlich bzw. außerhalb der eigentlichen Pflegeeinheit auf Moorbrachen liegen, sind jährlich

durch eine (Mulch-) Mahd zu unterhalten und ggf. auszubessern (MTyp 9). Eine Erneuerung

der Dämme bzw. von Grabenstauen ist in diesem PEP nicht vorgesehen, kann zukünftig aber

erforderlich werden, wenn die Dämme zu stark abgesackt sind oder die Dämmwirkung nach-

weislich nachlässt (hydrologisches Monitoring).

Über den Wasserrückhalt hinaus sind weiterhin zyklische Maßnahmen des Vegetationsmana-

gements vorgesehen. Im Vordergrund steht die Beseitigung aufkommender Gehölze. Dies kann

durch eine regelmäßige gelenkte Schafbeweidung oder durch mechanische Entnahme in Hand-

arbeit geschehen (MTyp 7). Eine Schafbeweidung ist beim derzeitigen, relativ offenen, baum-

armen Zustand zu bevorzugen, da durch eine Beweidung auch ein positiver Einfluss auf die

Heidebestände (Verjüngung) und auf gräserdominierte Vegetationsdecken erwartet werden

kann (Verbiss von Pfeifengras / Moorreitgras etc.). Kleinere Haufen von Stammholz können als

Habitatstruktur für Reptilien im Gebiet verbleiben. Die Details des Vegetationsmanagements

müssen auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen und der Vegetationsentwicklung in Jahres-

ausführungsplänen festgelegt werden. Dies geschieht in enger Kooperation mit dem Natur-

schutzreferat des Bezirks Harburg (Zuständigkeit für Ausgleichsmaßnahmen Schlickhügel

Francop).

Tab. 9 Pflegeeinheit 1, zyklische Maßnahmen

Pflegeeinheit 1: Hoch- und Übergangsmoore

MTyp Beschreibung Bemerkungen

zyklische Maßnahmen

7a Offenhaltung Moorvegetation / Brachen durch tempo-räre Schafbeweidung und Entkusselung

Detailplanung erforderlich

9 Unterhaltung von Dämmen zur Vernässung: regelmä-ßige Mulchmahd

am Rande / außerhalb der Pflegeeinheit (Brachen)

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

65

7.2.2 Pflegeeinheit 2: Bruch- / Moorwald, Weidenbestände

Diese Pflegeeinheit umfasst unterschiedlich alte Feuchtwälder sowie Weidenbestände, die sich

meist auf ehemaligen Abtorfungsflächen oder auf aufgegebenen Feuchtgrünländern entwickelt

haben (Sekundärwälder und –gebüsche). Neben einigen größeren Moorwäldern im Bereich

Francoper Moor gibt es eine Vielzahl meist kleinerer Bestände, die vielfältige Übergänge zu

den Moorrelikten im Nincoper Moor sowie zu den Feuchtbrachen und Grünländern aufweisen.

Der Wasserhaushalt ist meist gestört und stark vom Ausgangssubstrat, dem Relief und der Nähe

zu Entwässerungsgräben abhängig.

Regelmäßige Pflegemaßnahmen sind in dem sich eigendynamisch entwickelnden Biotoptyp

nicht vorgesehen bzw. erforderlich. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Sicherung bzw. Wieder-

herstellung eines ganzjährig oberflächennahen Flurwasserabstands. Hierzu sind an vielen Stel-

len Grabenverfüllungen vorgesehen (MTyp 21). Zur Verhinderung einer Entwässerung kann

die Maßnahme auch in der Form einer kleinen Verwallung am Rand eines Feuchtwaldbestands

auszuführen sein. Die Art der Ausführung und die genaue Lage kann nur vor Ort festgelegt

werden; ggf. ist eine vertiefende Auswertung der Reliefkarte (s. BWS 2010) oder auch eine

zusätzliche Vermessung erforderlich.

Neben diesen vordringlichen Vernässungsmaßnahmen wurden Hinweise der Biotopkartierung

auf zu beseitigende Ablagerungen aufgegriffen (MTyp 11). Lokal sind auch im Bereich der

Feuchtwaldbestände standortfremde Anpflanzungen zu finden, die zu beseitigen sind (MTyp

14). Die Flächen können dann der Sukzession überlassen werden. Bei einigen Weidengebüsch-

Gruppen auf Feuchtbrachen ist eine Beseitigung von Einzelsträuchern bzw. kleinen Strauch-

gruppen vorgesehen, um die struktureichen Feuchtbrachen mit ihren z.T. arten- und blütenrei-

chen Hochstaudenfluren zu erhalten (MTyp 12). Der Umfang und die Art der Durchführung

dieser Maßnahmen müssen ebenfalls vor Ort unter Hinzuziehung eines Landschaftsökologen

konkretisiert werden (Ausführungsplanung).

Tab. 10 Pflegeeinheit 2, Einzelmaßnahmen

Pflegeeinheit 2: Birken-Bruchwald/Moorwald/Strauch-Weiden

MTyp Beschreibung Bemerkungen

Einzelmaßnahmen

11 Beseitigung von Ablagerungen s.a. BTK / Maßnahmeblatt

12 Beseitigung von Sträuchern / Einzelgehölzen Offenhaltung von Feucht-brachen

14 Rodung von standortfremden Gehölzen danach Sukzession

21 Stau / lokale Verfüllung von Gräben / Abdämmung zur Vernässung

Detailplanung erforderlich

7.2.3 Pflegeeinheit 3: Grünland

Der PEP trifft überall dort Festsetzungen für Maßnahmen, wo aufgrund der Datenlage und der

Ortsbegehungen bestimmte Erhaltungs- oder Entwicklungsmaßnahmen zum Erreichen der

Schutzziele im NSG vorrangig zu verfolgen sind. Auf den Flurstücken ohne Festsetzungen

(keine Aufsignatur oder Maßnahmesymbole) bestehen derzeit keine Anforderungen, die über

die Festsetzungen der NSG-VO hinausgehen. Zu allen Grünlandflurstücken mit Bewirtschaf-

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

66

tungsverträgen (Vertragsnaturschutz oder Ausgleichsfläche) wurde im PEP eine Aussage ge-

troffen (Schraffuren 5a / 5b bzw. 6a / 6b). Flächen, die sich für einen Bewirtschaftungsvertrag

eignen, wurden durch eine rote Schraffur hervorgehoben (5c bzw. 6c). Im Vordergrund stand

bei der Auswahl der Erhalt derzeit schutzwürdiger, meist relativ artenreicher Gründlandgesell-

schaften.

Grundsätzlich wurde bei den Hinweisen zum Vertragsnaturschutz unterschieden zwischen Vor-

rangflächen (5 a / b / c) und sonstigen Flächen, die sich für Bewirtschaftungsverträge eignen

bzw. für die Aussagen zu bestehenden Verträgen getroffen wurden. Die Unterscheidung richtet

sich nach der ökologischen Bedeutung, d.h. hier primär nach der Vielfalt und Naturnähe der

Vegetationszusammensetzung. Bei den besonders schutzwürdigen Grünlandbeständen handelt

es sich ganz überwiegend um nasse bis feuchte, ein- bis zweischürige Wiesen, die auch zukünf-

tig vorrangig nur gemäht werden sollten (z.T. ist eine Nachbeweidung möglich). Die Unter-

scheidung von Vorrangflächen und sonstigen Flächen dient vor allem der Maßnahmensteue-

rung, da Vereinbarungen über eine naturschutzgerechte Grünlandnutzung sich aufgrund der nur

sehr langsamen und selten erfolgreichen Regeneration von artenarmen zu artenreichen Grün-

ländern vorrangig auf den Bestandsschutz und die Optimierung entwicklungsfähiger Bestände

konzentrieren sollten. Besonders wichtige Maßnahmen (hohe Priorität) sind mit einem roten

Ausrufezeichen in Karte 10 gekennzeichnet.

Da sich jeder Grünlandbestand hinsichtlich seiner Nutzungsgeschichte und Vegetationszusam-

mensetzung unterscheidet, sind keine pauschalen Angaben zu den erforderlichen Einzelmaß-

nahmen möglich. Das Symbol zur Maßnahme "Narbenpflege" (MTyp 4) wurde immer dann

eingetragen, wenn Hinweise auf die Erforderlichkeit von gezielten Maßnahmen zum Erhalt

bzw. zur Regeneration der regionaltypischen Feuchtgrünlandvegetation vorliegen (s.a. BRANDT

2010). Hierzu sind die entsprechenden Hinweise auf den BTK-Bögen bzw. die Angaben im

Maßnahmenblatt zu berücksichtigen. Typische Maßnahmen zur Narbenpflege, die z.T. auch zu

kombinieren sind, sind z.B.:

Ausmahd von Ruderalstellen / Störzeigern (Pflegeschnitte)

Verdrängung von Flatter-Binsen durch frühe und mehrfache Mahd im Jahr

Wiederherstellung oder bessere Pflege der Grüppen zur Vermeidung von Staunässe

Aufgabe nicht standortgerechter Weidenutzung; Umstellung auf Wiesennutzung

Bessere Anpassung des ersten Mahdtermins an die jährliche Vegetationsentwicklung

zur Vermeidung einer Unternutzung und Vergrasung (keine Förderung von Honiggras-

Dominanzbeständen)

Durchführung einer Erhaltungsdüngung auf zu stark ausgehagerten Standorten.

Grundsätzlich sollte der Weg einer möglichst großen Flexibilität bei der Handhabung der Be-

wirtschaftungsauflagen fortgesetzt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erlaubnis

vorgezogener Mahdtermine bei günstiger Witterung (trocken-warme Frühjahre) für ausgewähl-

te Flurstücke, wenn dort durch die ornithologischen Kontrollen eine Gefährdung empfindlicher

Wiesenbrüter weitgehend ausgeschlossen werden kann. In Einzeljahren kann bei stark wüchsi-

gen, gräserdominierten Grünländern auch ein Mahdtermin Ende Mai / Anfang Juni förderlich

für die Vegetationsentwicklung sein. Die Ausbildung eines Mosaiks unterschiedlicher Vegeta-

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

67

tionsbestände im Wirtschaftsgrünland durch zeitlich versetzte Mahdtermine ist auch für viele

Wirbellosentaxa förderlich.

Auf Grünlandparzellen, die von Kleinseggenriedern geprägt werden und soweit ausgehagert

sind, dass eine reguläre, ertragsorientierte Grünlandnutzung nicht mehr möglich ist, wird eine

"Mindestpflege" zum Erhalt der schutzwürdigen Niedermoorvegetation vorgeschlagen (MTyp

3; einmalige, sehr späte Mahd; keine Düngung, möglichst ganzjährig nass / keine Entwässe-

rung); ggf. sind für die Mahd spezielle, besonders leichte Maschinen einzusetzen. Einige Be-

stände sind derzeit eher als Feuchtbrachen einzustufen und sind daher der Pflegeeinheit 4 zuge-

ordnet (Feuchtbrachen; daher dort auch aufgeführt).

Neben den im Vordergrund stehenden zyklischen Maßnahmen, unter denen hier auch die Be-

wirtschaftungsvereinbarungen einsortiert wurden, sind einige Einzelmaßnahmen zur Bioto-

pentwicklung vorgesehen (s. Tab. 12). Sie stehen meist im Zusammenhang mit Entwicklungs-

maßnahmen für Moore (Nutzungsaufgabe und Vernässung) und Entwicklungsmaßnahmen für

andere Feuchtbiotope im räumlichen Kontext der Grünländer. Hinsichtlich der weiteren Erläu-

terung wird auf den Maßnahmenkatalog verwiesen.

Hinweis: Im Bereich der Siedlung am der Dritten Meile ist die Aufgabe der intensiven Grün-

landnutzung anzustreben (Ankauf erforderlich). Der Bereich eignet sich für die Durchführung

von Kompensationsmaßnahmen.

Tab. 11 Pflegeeinheit 3, zyklische Maßnahmen

Pflegeeinheit 3: Grünland

MTyp Beschreibung Bemerkungen

zyklische Maßnahmen

1 Wiederaufnahme einer extensiven Nutzung (Grünland-regeneration, Mahd), z.T. bereits umgesetzt

z.T. heute noch Feucht-brache oder Übergangs-stadium zum Grünland

3 Grünlandpflege für Niedermoorgrünland / Kleinseg-genrasen (ungedüngt, Spätmahd)

teilweise hohe Priorität; neuer Vertragstyp (Pflege-grünland)

4 Narbenpflege Feuchtgrünland s. Hinweise in BTK / Maß-nahmeblatt; Absprache mit Bewirtschafter

5a Vorrangfläche - bestehender Bewirtschaftungsvertrag (ungedüngte Wiese Gd)

5b Vorrangfläche – Bewirtschaftungsvertrag anzupassen (ungedüngte Wiese Gd)

überwiegend hohe Priorität

5c Vorrangfläche für neuen Bewirtschaftungsvertrag (ungedüngte Wiese Gd)

überwiegend hohe Priorität

6a Fortsetzung Bewirtschaftungsvertrag: Wiese / Mäh-weide, keine Standweide (Gd, Gg, evtl. Gc)

6b Bestehenden Vertrag überprüfen s. BTK / Maßnahmeblatt

6c Eignung für neuen Bewirtschaftungsvertrag: Wiese / Mähweide, keine Standweide (Gd, Gg, evtl. Gc)

teilweise hohe Priorität

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

68

Pflegeeinheit 3: Grünland

MTyp Beschreibung Bemerkungen

zyklische Maßnahmen

10b Offenhaltung von Feuchtbrachen durch temporäre Beweidung

hier: kaum genutztes Hochmoorgrünland im Francoper Moor

13 Rückschnitt von Gehölzen an begleitenden Hecken und entlang der Gräben

Tab. 12 Pflegeeinheit 3, Einzelmaßnahmen

Pflegeeinheit 3: Grünland

MTyp Beschreibung Bemerkungen

Einzelmaßnahmen

2 Nutzungsaufgabe (Feuchtbrache, Versumpfung), z.T. bereits umgesetzt

Vernässung / für Bewei-dung zu weiche Böden

11 Beseitigung von Ablagerungen

12 Beseitigung von Sträuchern / Einzelgehölzen

16 Abzäunung trittempfindlicher Feuchtbiotope

18 Neuanlage Kleingewässer (Teich, Tümpel) Detailplanung zur Ausfüh-rung erforderlich

24 hier: Beseitigung von Stallanlagen / Ablagerungen etc.

7.2.4 Pflegeeinheit 4: Feuchtbrachen / Sümpfe

Bei den Feuchtbrachen und Sümpfen handelt es sich hinsichtlich der Vegetationsstruktur und

Artenzusammensetzung um eine sehr heterogene Pflegeeinheit. Neben vielfältigen Hochstau-

denfluren gibt es Dominanzbestände von Wasserschwaden, Großseggenrieder und eher ruderal

geprägte Bestände mit vielen Nitrophyten. Der Übergang zu den mehr geschlossenen Gebü-

schen ist bei alten Brachen fließend; bei sporadisch genutzten Beständen ist die Abgrenzung

zum Grünland z.T. schwierig. Deutliche Veränderungen gegenüber der Biotopkartierung von

2006/2007 haben sich z.T. in einer gegenüber der Biotopkarte abweichenden Zuordnung von

Biotoptypen zu Pflegeeinheiten niedergeschlagen.

Hinsichtlich der Maßnahmen sind die zur Moorentwicklung vorgesehenen Grünlandbrachen

(Nincoper Moor) bzw. stark vernässten und extensiv beweideten Nassbrachen (Francoper

Moor) von den innerhalb der Grünlandbereiche eingestreuten Brachen zu unterscheiden.

Auf den großflächigen und meist floristisch artenarmen Feuchtbrachen im Nincoper Moor wur-

den im letzten Jahrzehnt zahlreiche Flachgewässer angelegt. Als Ergänzung werden einige wei-

tere Gewässerneuanlagen in Anlehnung an Torfstichgewässer sowie alternativ ein flacher Ober-

bodenabschub vorgeschlagen (MTyp 8; Detailplanung erforderlich). Im Nincoper und Franco-

per Moor sollen die Pflegemaßnahmen zum Vegetationsmanagement mit dem Ziel der Diversi-

fizierung der Hochstaudenfluren und der Förderung von Moorvegetation fortgesetzt werden

(Detailplanung erforderlich).

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

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Einige der artenarmen, aber nassen Brachen im Grünlandbereich bieten sich als Standorte für

Gewässerneuanlagen an ("Amphibientümpel", MTyp 18). Abgesehen von lokal erforderlichen

Maßnahmen zur Beseitigung von (illegalen) Ablagerungen (MTyp 11) bzw. zur Bekämpfung

von invasiven Neophyten (MTyp 15) steht hier ein Vegetationsmanagement zur langfristigen

Offenhaltung im Vordergrund (MTypen 12, 13, 10a/b). Diese Maßnahmen sind immer nur ab-

schnittsweise, d.h. auf Teilflächen der größeren Brachebestände durchzuführen, um ausrei-

chend hochwüchsige Vegetationsstrukturen als Rückzugs- und Überwinterungshabitate zu er-

halten. Die relativ kostenintensive Brachenpflege ist auch als Fördermaßnahme für den priorität

zu schützenden Wachtelkönig zu begründen. Maßnahmen zur Offenhaltung von Brachen wer-

den auf einzelne Bestände beschränkt; die übrigen Brachen sollen weiterhin der Sukzession

unterliegen. Die Überführung der Brachen rund um die HWW-Brunnen in am Dammgraben

extensiv genutztes Grünland ist zu begrüßen; die Nutzung sollte fortgesetzt werden.

Hinweis: Die trockene, magerrasenartige Böschung der Haupttrinkwasserleitung (Brunnen-

gruppe IV) ist ein wichtiges Habitat für Tagfalter und Heuschrecken. Die Unterhaltung obliegt

den HWW, so dass keine gesonderte Pflegemaßnahme vorgesehen ist.

Tab. 13 Pflegeeinheit 4, zyklische Maßnahmen

Pflegeeinheit 4: Feuchtbrachen/Sümpfe

MTyp Beschreibung Bemerkungen

zyklische Maßnahmen

3 Grünlandpflege für Niedermoorgrünland / Kleinseg-genrasen (ungedüngt, Spätmahd)

s. Pfl_Nr. 3

7a/b Offenhaltung von Feuchtbrachen durch temporäre Schafbeweidung und Entkusselung

s. Pfl_Nr. 1

9 Unterhaltung von Dämmen zur Vernässung, regelmä-ßige Mulchmahd

s. Pfl._Nr. 1

10a Offenhaltung von Feuchtbrachen durch abschnittswei-se Pflegemahd (Mulchmahd im Herbst)

überwiegend hohe Priorität

10b Offenhaltung von Feuchtbrachen durch temporäre Beweidung

13 Rückschnitt von Gehölzen

15 Bekämpfung von Neophyten (Entnahme und Mahd Staudenknöterich)

Tab. 14 Pflegeeinheit 4, Einzelmaßnahmen

Pflegeeinheit 4: Feuchtbrachen/Sümpfe

MTyp Beschreibung Bemerkungen

Einzelmaßnahmen

1 Wiederaufnahme einer extensiven Nutzung (Grünland-regeneration, Mahd), z.T. bereits umgesetzt

s. Pfl_Nr. 3

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

70

Pflegeeinheit 4: Feuchtbrachen/Sümpfe

MTyp Beschreibung Bemerkungen

Einzelmaßnahmen

2 Nutzungsaufgabe (Feuchtbrache, Versumpfung), z.T. bereits umgesetzt

8 Abschub Oberboden / Anlage kleiner Torfstiche Nincoper Moor

11 Beseitigung von Ablagerungen

12 Beseitigung von Sträuchern / Einzelgehölzen

16 Abzäunung trittempfindlicher Feuchtbiotope

18 Neuanlage Kleingewässer (Teich, Tümpel) Detailplanung erforderlich

21 Stau / lokale Verfüllung von Gräben / Abdämmung zur Vernässung

Detailplanung erforderlich

24 Aufgabe von Kleingärten (mittelfristig anzustreben) bzw. Beseitigung von Stallanlagen/Ablagerungen etc.

7.2.5 Pflegeeinheit 5: Gebüsche, Feldgehölze, Obstwiesen

Zu dieser Pflegeeinheit wurden die stärker durch Sträucher geprägten, meist trockeneren Ge-

hölzbestände zugeordnet; der Übergang zu den Moorwald- und älteren Gehölzbeständen ist

jedoch fließend. Es ist darauf hinzuweisen, dass in der Biotopkartierung nicht alle Einzelgehöl-

ze und Baumreihen erfasst wurden.

In den meisten Beständen sind keine Pflegemaßnahmen erforderlich (Sukzession). Pflegemaß-

nahmen dienen der Beseitigung von Störungen oder dem Schutz von angrenzenden Biotopen.

Lokal ist eine Rodung von standortfremden Gehölzen bzw. deren Umwandlung in Feuchtgebü-

sche bzw. kleine Feuchtwälder vorgesehen. Eine stärkere Ausbreitung von Gehölzbeständen

oder Gebüschreihen ist insbesondere außerhalb der Randzonen um die Moorkerne nicht er-

wünscht, um den offenen Niederungscharakter zu erhalten.

Tab. 15 Pflegeeinheit 5, zyklische Maßnahmen

Pflegeeinheit 5: Gebüsche, Feldgehölze, Obstwiesen

MTyp Beschreibung Bemerkungen

zyklische Maßnahmen

13 Rückschnitt von Gehölzen

15 Bekämpfung von Neophyten (Entnahme und Mahd Staudenknöterich)

Tab. 16 Pflegeeinheit 5, Einzelmaßnahmen

Pflegeeinheit 5: Gebüsche, Feldgehölze, Obstwiesen

MTyp Beschreibung Bemerkungen

Einzelmaßnahmen

11 Beseitigung von Ablagerungen

12 Beseitigung von Sträuchern / Einzelgehölzen

14 Rodung von standortfremden Gehölzen

16 Abzäunung trittempfindlicher Feuchtbiotope

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

71

7.2.6 Pflegeeinheit 6: Kleingewässer

Die meisten Stillgewässer in Moorgürtel sind im Rahmen von Naturschutzmaßnahmen angelegt

worden. Die meist relativ flachen Gewässer unterliegen einer starken Verlandung. Für ihren

langfristigen Erhalt sind daher grundsätzlich Maßnahmen zur Offenhaltung beziehungsweise

zur Entschlammung erforderlich. Im PEP kann zunächst nur der Bedarf für regelmäßige Unter-

haltungsmaßnahmen in einem jährlichen Umfang von rund 5 Kleingewässern festgestellt wer-

den. Die Auswahl muss anhand des Entwicklungszustands von erfahrenen Landschaftsökologen

getroffen werden (weiteres s. Maßnahmenblatt 17). Bei Gewässern, die nicht oder nur mit un-

verhältnismäßigem Aufwand und Schäden an der umgebenden Vegetationsdecke mit dem Bag-

ger erreichbar sind, unterbleiben weitere Pflegemaßnahmen. Bei den Flachgewässern im Be-

reich der Bruchwälder sind keine Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung möglich und auch

nicht erforderlich. Lediglich an dem größeren Moorgewässer im Francoper Moor sollten einige

Bäume am südlichen Ufer entnommen werden, um die Belichtung zu verbessern (Laichgewäs-

ser Moorfrosch; vorherige Abstimmung mit Amphibien-Spezialisten).

Gewässerneuanlagen werden hier mit aufgeführt, auch wenn sie eigentlich auf anderen Pflege-

einheiten (Brachen, Grünland) durchgeführt werden. Die Gewässer sollten vielfältig und mit

unterschiedlichen Tiefen- und Uferzonen gebaut werden (Ausführungsplanung; s.a. Maßnah-

meblatt 18). Grundsätzlich sind wenige große und tiefe (1,5 - 2,5 m) Gewässer einer Vielzahl

kleiner Tümpel vorzuziehen.

Tab. 17 Pflegeeinheit 6, zyklische Maßnahmen

Pflegeeinheit 6: Kleingewässer

MTyp Beschreibung Bemerkungen

zyklische Maßnahmen

13 Rückschnitt von Gehölzen

17 Pflegemaßnahmen zur Offenhaltung von Kleingewäs-sern (Gehölzbeseitigung, Entschlammung

Detailplanung erforderlich

22 Unterhaltung Windschöpfwerk

Tab. 18 Pflegeeinheit 6, Einzelmaßnahmen

Pflegeeinheit 5: Gebüsche, Feldgehölze, Obstwiesen

MTyp Beschreibung Bemerkungen

Einzelmaßnahmen

18 Neuanlage Kleingewässer (Teich, Tümpel) Detailplanung erforderlich

7.2.7 Pflegeeinheit 7: Gräben / Fließgewässer

Im Vordergrund stehen hier Maßnahmen an den größeren Gräben bzw. Wettern und grabenarti-

gen Fließgewässern. Die laufende Unterhaltung der Grünlandgräben und -grüppen sind der

Pflegeeinheit Grünland zuzuordnen (dort aufgeführt). Vorrangflächen für die Umsetzung einer

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

72

naturschutzverträglichen ökologischen Grabenräumung sind durch ein Kreissymbol mit den

Buchstaben Gr hervorgehoben; die Umsetzung kann nur in Kooperation mit den Bewirtschaf-

tern erfolgen (Beratung, ggf. finanzielle Förderung).

Nähere Angaben zu den Maßnahmen an den größeren Gräben bzw. grabenartigen Fließgewäs-

sern sind in den Maßnahmeblättern und dem Gutachten von BWS (2010) zu finden. Eine Über-

sicht zu den Einzelmaßnahmen gibt Tab. 19. Alle mit BWS abgestimmten Einzelmaßnahmen an

den Gewässern sind in Karte 10 verzeichnet. Die weitere Detailplanungen und die erforderli-

chen Genehmigungen für die Maßnahmen müssen in Absprache mit der Wasserbehörde und

dem zuständigen Wasser- und Bodenverband erfolgen. Folgende Maßnahmen zur Gewässerre-

gelung, die über eine lokale Vernässung von Einzelgrundstücken hinausgehen, sollen hervorge-

hoben werden:

Regelbarer Einstau des Östlichen Elstorfer Heuweggrabens in mehreren Abschnitten

(Einhaltung eines Mindestwasserstands)

Einstau und teilweise Umleitung des Streckengrabens zum Schutz des Nincoper Moo-

res

Regelbarer Einstau des Flottgrabens in mehreren Abschnitten (Einhaltung eines Min-

destwasserstands)

Regelbarer Einstau des Heuweggrabens in mehreren Abschnitten (Einhaltung eines

Mindestwasserstands)

Ökologisch verträgliche Wasserstandsregulierung am Heidkoppelgraben (Francoper

Moor)

Regelbare Stauanlage an der Einmündung Scheidebach – Moorwettern und Renaturie-

rungsmaßnahmen am Scheidebach.

Maßnahmen zum Erhalt oberflächennaher Grabenwasserstände im westlichen Entwick-

lungsraum 11 (Flurbezeichnung Gerdau).

Tab. 19 Pflegeeinheit 7, Einzelmaßnahmen

Pflegeeinheit 7: Gräben/Fließgewässer

MTyp Beschreibung Bemerkungen

Einzelmaßnahmen

19 Bau und Unterhaltung einer regulierbaren Stauanlage Detailplanung erforderlich

20 Umleitung eines Grabens / Vorfluters Detailplanung erforderlich

21 Stau / lokale Verfüllung von Gräben / Abdämmung zur Vernässung

s.a. Pfl._Nr. 2 / 4

23 Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur (Moorwettern)

Detailplanung erforderlich

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

73

7.2.8 Pflegeeinheit 8: Siedlungsflächen

Innerhalb des NSG Moorgürtel liegen nur wenige Siedlungsflächen, Kleingärten und andere

Gartengrundstücke. Die Grundstücke sind stark anthropogenen überprägt und entsprechen nicht

dem Leitbild für das Naturschutzgebiet. Sie sollten daher von der öffentlichen Hand erworben

und renaturiert werden; Schuppen, Gebäudereste oder sonstige Ablagerungen sind zu beseitigen

und zu entsorgen.

Tab. 20 Pflegeeinheit 8, Einzelmaßnahmen

Pflegeeinheit 8: Siedlungsflächen

MTyp Beschreibung Bemerkungen

Einzelmaßnahmen

24 Aufgabe von Kleingärten (mittelfristig anzustreben) bzw. Beseitigung von Stallanlagen/Ablagerungen etc.

25 Rückbau von Gebäuden

7.2.9 Sonstige Maßnahmen und Hinweise

Wege

Die Wege im Moorgürtel sind alle weitgehend unversiegelt. Die Sanddecke ist durch entspre-

chende Wegeunterhaltungsmaßnahmen in einem guten Zustand zu erhalten (keine Befestigung /

Versiegelung); bei Unterhaltungsmaßnahmen darf nur Sand und kalkfreier Schotter verwendet

werden; Wegbaumaßnahmen sind nur außerhalb der Brut- und Setzzeit zulässig.

Jagd

Die Jagd unterliegt gemäß der NSG-VO nur geringen Beschränkungen (keine Jagd im Bereich

der Hoch- und Übergangsmoore, zeitliche Einschränkungen – mit Ausnahme der Fuchsjagd -

auf den meisten Grünlandparzellen).

Die Jagd auf Schwarzwild (Wildschwein Sus scrofa), das offenbar stark zugenommene hat,

sollte möglichst intensiviert werden; auf Lockfütterung (Kirrung) sollte wegen der ungünstigen

Wirkung auf Boden und Vegetation (Eutrophierung, Ruderalisierung) nach Möglichkeit ver-

zichtet werden.

NSG-VO

In der NSG-VO ist für bestimmte Flurstücke am Südrand des NSG eine Ackerbewirtschaftung

zulässig (s.a. Karte 7). Dort haben sich mittlerweile schutzwürdige Grünlandbestände gebildet,

Page 86: Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet ... · 1 Einleitung PEP NSG Moorgürtel 2 Falls in der Zukunft neuere bzw. weitere Angaben über die biotischen und abiotischen

7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

74

so dass diese Ausnahmeregelung bei einer möglichen Novellierung der VO aufgehoben werden

sollte.

Es wird empfohlen, die Fläche des NSG im Süd-Westen auszudehnen, um den bisher nicht ein-

bezogenen Streifen zwischen Landesgrenze, Bahnlinie und Geltungsbereich des B-Plans Neu-

graben-Fischbek 65 zu sichern. Vorhandene Bauflächen bzw. Kleingartenanlagen wären auszu-

sparen. Der Bereich hat eine hohe Bedeutung für den Landschaftshaushalt (Grund-

wasserneubildung und –aussickerung) sowie das Landschaftsbild und zeichnet sich durch viel-

fältige Biotopkomplexe mit naturraumtypischen Arten aus.

Prioritärer Handlungsbedarf

In Karte 10 sind bestimmte Pflegemaßnahmen (zyklische Maßnahmen / Einzelmaßnahmen)

durch ein rotes Ausrufezeichen hervorgehoben. Bei der Umsetzung des PEP sollten diese mit

besonderer Priorität berücksichtigt werden. Eine schnelle Umsetzung ist hier zum Schutz und

zur Optimierung besonders wertvoller und zugleich latent gefährdeter Biotope bzw. Zönosen

geboten. Besonderer Handlungsbedarf besteht vor allem bei der Umsetzung einer naturschutz-

gerechten Nutzung bzw. Pflege auf mehreren artenreichen Feuchtgrünlandbeständen (Hinweise

für den Vertragsnaturschutz).

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

75

7.3 Übersicht zu den Zuständigkeiten und zur Zeitplanung

Die Pflegemaßnahmen richten sich an ganz unterschiedliche Adressaten und für ihre Durchfüh-

rung sowie die Kostenträgerschaft sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu berücksichtigen. Es

besteht zudem vielfach das Erfordernis einer weiteren Detail- oder Ausführungsplanung sowie

ggf. gesonderter Genehmigungen (z.B. für Wasserbaumaßnahmen). Die Umsetzung des PEP ist

daher als ein längerfristiger Prozess anzusehen, für den entsprechende Personal- und Sachmittel

zur Verfügung gestellt werden müssen. Gleichwohl gibt es auch eine Vielzahl von Einzelmaß-

nahmen, die im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der Naturschutzbehörde bzw. des Natur-

schutzsreferats im Bezirk Harburg liegen und – ausreichende Finanzmittel vorausgesetzt – un-

mittelbar und zeitlich unabhängig von einander umgesetzt werden können (s. Kennzeichnung B

in Tab. 21).

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle Einzelmaßnahmen und die jeweiligen Zu-

ständigkeiten bzw. die Kooperationspartner und enthält Hinweise auf eine vorlaufende Pla-

nungs- bzw. Genehmigungsphase.

Tab. 21 Umsetzungshinweise zu den Einzelmaßnahmen (MTyp)

Abkürzungen:

MNr Maßnahme-Nr.

Pfl_Nr Nr. der Pflegeeinheit

NB – BSU Naturschutzbehörde

NR Harb. Naturschutzreferat

V Vertragsnaturschutz , inkl. Ausgleichsmaßnahmen (Verträge im Rahmen des Sondervermögens)

B direkte Beauftragung eines Dienstleisters möglich (z.B. GaLa-Baubetrieb)

Koop. Kooperationspartner: Lw. (Landwirt), WBV (Wasser- u. Bodenverband)

Det.-Plan Detailplanung / Vor-Ort – Kontrolle erforderlich (Beauftragung an Fachgutachter)

Vorauss. Voraussetzungen:

G Genehmigung erforderlich (wasserrechtlich)

R vertragliche Regelung / Absprache

K Kauf

Nat-verb Naturschutzverband (Eignung für Maßnahmendurchführung)

( ) evtl. sinnvoll bzw. empfehlenswert

? mögliche Zuständigkeit / alternativ

Tabelle (s. Folgeseite):

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

76

Tabelle: Umsetzungshinweise zu den Einzelmaßnahmen (MTyp)

MTyp Kurzbeschreibung Pfl_Nr. NB - BSU NR Harb. Koop. Det.-Plan Vorauss.. Nat-verb

1 Wiederaufnahme Grünlandnutzung

3, 4 V / B Lw.

2 Nutzungsaufgabe Grünland

3, 4 V (Lw.) K / R

3 Pflege Niedermoor-grünland

3, 4 V Lw X K / R

4 Grünland: Maßnahmen zur Narbenpflege

3 V Lw. (X)

5a Vorrangfläche Ver-tragsnaturschutz: fortsetzen

3 V Lw.

5b Vorrangfläche Ver-tragsnaturschutz: anpassen

3 V Lw. X

5c Vorrangfläche Ver-tragsnaturschutz: neu

3 V Lw. (X) R

6a Eignung Vertragsna-turschutz: fortsetzen

3 V Lw.

6b Eignung Vertragsna-turschutz: anpassen

3 V Lw. (X)

6c Eignung Vertragsna-turschutz: neu

3 V Lw. (X) R

7a Pflege Moorvegetation (Nincoper Moor)

1, 4 B X (X)

7b Entwicklung Moorvege-tation (Francoper Moor)

2, 4, 5 B (X)

8 Abschub Oberboden; Flachgewässeranlage

4 B X

9 Erhalt Dämme (Moor) 2, 4, 5 B

10a Offenhaltung von Feuchtbrachen: Mahd

3, 4 B B (Lw.) (R)

10b Offenhaltung von Feuchtbrachen: Weide

3, 4 V V Lw. R

11 Beseitigung von Abla-gerungen

2, 3, 4, 5 B (R) X

12 Beseitigung von Sträu-chern / Einzelgehölzen

2, 3, 4, 5 B (R) X

13 Rückschnitt von Ge-hölzen

3, 4, 5, 6 B B (Lw.) (R) X

14 Rodung standortfrem-der Gehölzbestände

2, 5 B ? X R

15 Bekämpfung von Neophyten

4, 5 B B X

16 Abzäunung von tritt-empfindlichen Biotopen

3, 4, 5 B B Lw. R

17 Pflegemaßnahmen an Flachgewässern

6 B B X (X)

18 Neuanlage Kleinge-wässern

3, 4, 6 B B (Lw.) X G, (R / K)

19 Bau einer Stauanlage (Kulturstau)

7 B WBV X G

20 Umleitung eines Gra-bens / Vorfluters

7 B WBV, Lw.

X G

21 Stau von Gräben bzw. Abdämmung Moorwald

4, 7 B B (X) R, K

22 Unterhaltung Wind-schöpfwerk

6 B (X)

Page 89: Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet ... · 1 Einleitung PEP NSG Moorgürtel 2 Falls in der Zukunft neuere bzw. weitere Angaben über die biotischen und abiotischen

PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

77

MTyp Kurzbeschreibung Pfl_Nr. NB - BSU NR Harb. Koop. Det.-Plan Vorauss.. Nat-verb

23 Verbesserung Uferstruktur (Moorwet-tern)

7 B WBV X G

24 Rückbau Kleingärten / Stallungen etc.

3, 4, 8 B Eigentü-

mer G, K

25 Rückbau von Gebäu-den

8 B Eigentü-

mer X G, K

Die Liste macht deutlich, dass die Umsetzung des PEP ein komplexer und über viele Jahre an-

gelegter Prozess sein wird. Um in den nächsten Jahren eine deutlichen Fortschritt zu erreichen,

sind nach Ansicht der Gutachters sind neben den finanziellen vor allem einige organisatorische

Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Zentrale Regelung der behördlichen Zuständigkeit, insbesondere Benennung eines be-

hördeninternen Projektleiters / Koordinators für alle Naturschutzmaßnahmen und

-pläne, die das NSG betreffen.

2. Ernennung eines Gebietsbetreuers und Ansprechpartners für alle naturschutzfachlichen

Belange im NSG mit einem ausreichend großen Zeitbudget für regelmäßige Präsenz vor

Ort; evt. kann diese Aufgabe auch über einen speziellen Betreuungsvertrag mit einem

Naturschutzverband geregelt werden.

3. Aufstellung und Abstimmung von Jahrespflegeplänen (Prioritätensetzung) als Checklis-

ten für die Maßnahmenplanung und -umsetzung im Folgejahr

Als erstes sollten die im Maßnahmenplan hervorgehobenen (!) prioritären Einzelmaßnahmen

umgesetzt werden.

Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt sollte in den nächsten Jahren in der Realisierung der vorge-

schlagenen wasserwirtschaftlichen Einzelmaßnahmen und die Organisation eines naturverträg-

lichen Grabenräumprogramms liegen.

Es zeichnet sich zudem ab, dass die Umsetzung einer naturschutzgerechten Grünlandnutzung

ausschließlich über freiwillige Bewirtschaftungsvereinbarungen mit ansonsten regulär wirt-

schaftenden Grünlandbetrieben immer schwieriger werden wird (Rückgang von Betrieben,

Aufgabe der extensiver Nutzungsformen). Es sollte daher verstärkt versucht werden, ein oder

zwei Betriebe zu "Schwerpunktbetrieben für Landschaftspflege" aufzubauen. Hierbei sollte

auch die Haltung und der Einsatz von geeigneten Rinder- und Schafrassen gefördert werden

(Förderung Nachbeweidung / Mähweide). Evtl. ist es auch sinnvoll bzw. erforderlich, bestimm-

te betriebliche Umstellungen oder die Anschaffung von speziellen Landschaftspflegegeräten

durch die Bereitstellung von EU-Fördermittel zu unterstützen.

Page 90: Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet ... · 1 Einleitung PEP NSG Moorgürtel 2 Falls in der Zukunft neuere bzw. weitere Angaben über die biotischen und abiotischen

7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

78

7.4 Maßnahmenkatalog

Alle der insgesamt 25Maßnahmen bzw. Maßnahmenpakete sind auf den folgenden Blättern

zusammengestellt, die auf der Grundlage der Maßnahmenkarte (Karte 10) im GIS erzeugt und

in das vorliegende Textdokument exportiert wurden. Als Arbeitsgrundlage liegt zudem intern

eine Excel-Tabelle mit allen Maßnahmeblättern vor. Ein Verzeichnis der Maßnahmenblätter

(Nr. 1 bis 25) befindet sich am Ende des Inhaltsverzeichnisses.

Die Nummern der Maßnahmen (MNr.) entsprechen den Nummern in Karte 10 "Pflege- und

Entwicklungsmaßnahmen". Dabei entspricht die Nummer vor dem Schrägstrich der Nummer

des Maßnahmeblattes. Die Nummerierung beginnt in jedem Entwicklungsraum

(ER) neu, was die räumliche Zuordnung erleichtert . Eine eindeutige Maßna h-

mennummer besteht bei diesem PEP somit aus der Nummer des Entwicklung s-

raums (ER-Nr. 1 – 12) und der zweiteil igen Maßnahmennummer (Maßnahme n-

typ 1 – 25 / lfd.Nr. je ER). Die Biotopnummern entsprechen den Nummern der Flächen in

der BTK-Datenbank sowie dem GIS und auf der Biotoptypenkarte (Karte 2b). Vor einer Maß-

nahmendurchführung sollten grundsätzlich die Angaben aus der Biotoptypenkartierung berück-

sichtigt und die Bestandssituation im Gelände überprüft werden!

Die Angaben zur Kostenkalkulation erläutern die kalkulatorischen Grundlagen (z.B. Einheits-

preis nach Fläche oder Abschätzung des Gesamtaufwands nach Arbeitskosten). Die Ansätze

wurden soweit möglich an die Angaben aus anderen PEP angeglichen.

Hinweise: Eine im PEP-Tool vorgesehene gesonderte Maßnahmenliste für Natura 2000

(EG-Vogelschutzgebiet) ist hier nicht sinnvoll bzw. nicht möglich, da die Gesamtheit der Ein-

zelmaßnahmen für die zielgerichtete Entwicklung erforderlich ist und die wertgebenden Vogel-

arten mehrere Pflegeeinheiten nutzen bzw. benötigen. An dieser Stelle werden jedoch noch

einmal die für den Schutz der wertgebenden Vogelarten Wachtelkönig und Neuntöter besonders

wichtigen PEP-Maßnahmen aufgelistet:

Tab. 22 PEP-Maßnahmen mit besonderer Bedeutung für die wertgebenden Arten im EG-

Vogelschutzgebiet (Wachtelkönig, Neuntöter)

MTyp Kurzbeschreibung Förderung

Wachtelkönig

Förderung

Neuntöter

1 Wiederaufnahme Grün-landnutzung

X

2 Nutzungsaufgabe Grün-land

(X)

3 Pflege Niedermoorgrün-land

X

5a Vorrangfläche Vertrags-naturschutz: fortsetzen

X (X)

5b Vorrangfläche Vertrags-naturschutz: anpassen

X

5c Vorrangfläche Vertrags-naturschutz: neu

X (X)

Page 91: Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet ... · 1 Einleitung PEP NSG Moorgürtel 2 Falls in der Zukunft neuere bzw. weitere Angaben über die biotischen und abiotischen

PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

79

MTyp Kurzbeschreibung Förderung

Wachtelkönig

Förderung

Neuntöter

6a Eignung Vertragsnatur-schutz: fortsetzen

(X)

6b Eignung Vertragsnatur-schutz: anpassen

(X)

6c Eignung Vertragsnatur-schutz: neu

(X)

7a Pflege Moorvegetation (Nincoper Moor)

(X) X

7b Entwicklung Moorvege-tation (Francoper Moor)

(X) (X)

10a Offenhaltung von Feuchtbrachen: Mahd

X (X)

10b Offenhaltung von Feuchtbrachen: Weide

X

12 Beseitigung von Sträu-chern / Einzelgehölzen

X

13 Rückschnitt von Gehöl-zen

(X)

19 Bau einer Stauanlage (Kulturstau)

(X)

20 Umleitung eines Gra-bens / Vorfluters

(X) (X)

X = zutreffend / vorrangig (X) = bedingt zutreffend / zeitweilig / indirekt förderlich

Maßnahmenkatalog: s. Maßnahmenblätter 1 bis 25

Erläuterungen zur Kostenkalkulation und eine Gesamtübersicht sind in Kap. 7.5 enthalten.

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

80

Blatt Typ Natura 2000 Ort

1 Einzelmaßn., dann zyklisch

ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Wiederaufnahme einer extensiven Grünland-

nutzung

Beschreibung:

Wiederaufnahme der Mahdnutzung; 2-3 Jahre früher Schnitt (ab. 1.6. zur Aushagerung; 2. Mahd im Sept.) u. ggf. Entsorgung Schnittgut. Je nach Wuchsleistung dann 1-2 Schnitte ab 1.7. Wenn nur 1 Schnitt, diesen Mitte August bis Mitte September. Erhalt der hohen Wasserstände. Hohe Priorität für Vertragsnaturschutz (ungedüngte Wiese / Streuwiese, keine Weidenutzung)

Ziel: Regeneration von Feuchtgrünland; Überführung von Brachen in reguläre Feuchtgrünland-Vertragsflächen

Ziel Natura 2000: potenzielles Habitat für den Wachtelköng als Kohärenzmaßnahme geeignet

Hinweise zur Bauausführung: ggf. erste Mahd im September mit robustem Mulchmähwerk durchführen

Kostenkalkulation:

Erstpflege 2x Mahd mit Abtransport / Entsorgung 0,40 € / qm (4000,- / ha), dann jährlicher Förderbe-trag leicht über Bewirtschaftungsvertrag "Wiese ungedüngt" (500,- € / ha)

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

2

1/1 4 5228-88 19.664 ruderalisiertes, aber noch ent-wicklungsfähiges Grünland (Brennnessel)

Erstpflege (1 Jahr): 7866 €; Folge jährlich: 983 €

1/2 4 5228-157 8.541 bultige Feuchtbrache auf nassem Standort; gutes Regenerations-potenzial (Niedermoorgrünland)

Erstpflege (1 Jahr): 3416 €; Folge jährlich: 427 €

10 1/1 4 5628-131 5628-204

57.039

mehrere Flurstücke, wohl im Zuständigkeitsbereich der HWW (Brunnengruppe IV) die zumin-dest seit 2009 wieder regelmäßig gepflegt werden; wenn geringer Aufwuchs einmalige Mahd ab Mitte August zu bevorzugen (Seggenwiesen); wechselnde Randstreifen stehen lassen

keine; Koope-ration mit HWW und Absprache zu Pflegedetails

12 1/1 3 5828-199 13.937

Wiederaufnahme der Grünland-nutzung zur Erhalt eines grün-landgeprägten Mindestareals; Maßnahmenduchführung nur außerhalb der Bautrasse BAB 26

Erstpflege(1 Jahr): 5575 €; Folge jährlich: 697 €

Page 93: Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet ... · 1 Einleitung PEP NSG Moorgürtel 2 Falls in der Zukunft neuere bzw. weitere Angaben über die biotischen und abiotischen

PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

81

Blatt Typ Natura 2000 Ort

1 Einzelmaßn., dann zyklisch

ja NSG "Moorgürtel"

1/2 3 5828-201 8.786 wenn geringer Aufwuchs einmali-ge Mahd ab Mitte August zu be-vorzugen (Seggenwiesen)

Erstpflege (1 Jahr): 3514 €; Folge jährlich: 439 €

Blatt Typ Natura 2000 Ort

2 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Aufgabe der Grünlandnutzung

Beschreibung: Nutzungsaufgabe (Feuchtbrache, Versumpfung); keine Grabenunterhaltung, ggf. Grabenumleitung / -einstau zur weiteren Vernässung

Ziel: Feuchtbrache, Sukzession; Förderung der Ver-moorung

Ziel Natura 2000: Förderung von Feuchtbrachen für Wachtelkönig und Neuntöter; Verbesserung des Boden- u. Was-serhaushalts in Moorbereichen

Hinweise zur Bauausführung: ggf. Stacheldraht von Weidezäunen beseitigen

Kostenkalkulation: keine Kosten, wenn im Besitz der FHH

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

2 2/1 3 5228-44 31.486

seit wenigen Jahren wohl keine Beweidung mehr, aber Vegetati-on noch mit vielen Weidezeigern; konsequente Wasserrückhaltung zur Versumpfung

Beseitigung Zaunreste pau-schal 500,-€

2/2 3 5228-81 10.159

Nassgrünlandbrache; keine Wie-deraufnahme der Nutzung (auch keine Schnittnutzung); Grüppen vermoort; konsequente Wasser-rückhaltung zur Versumpfung

2/3 3 5228-144 2.855

Grünlandbrache mit Nutzungs-spuren; Flächen vollständig aus der Nutzung nehmen und dauer-haft vernässen; Zaunreste besei-tigen

Beseitigung Zaunreste pau-schal 500,-€

2/4 3 5428-199 11.697

heterogene (Pony-?) Weideflä-che, stark gestört; Vernässung und Sukzession (auch zu Wei-dengebüsch)

Page 94: Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet ... · 1 Einleitung PEP NSG Moorgürtel 2 Falls in der Zukunft neuere bzw. weitere Angaben über die biotischen und abiotischen

7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

82

Blatt Typ Natura 2000 Ort

2 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Aufgabe der Grünlandnutzung

3 2/1 3 5426-161 1.559

keine Beweidung im Bereich eines Feuchtgebüschs; Gewäs-serneuanlage in dem Bereich geplant und dann Abzäunung

7

2/1 4 5628-190 5.934 nasse Senke innerhalb einer Pferdeweide, die abgezäunt wer-den soll (keine Beweidung)

2/2 3 5428-213 3.094

kleine nasse und nährstoffarme Feuchtwiese mit gutem Entwick-lungspotenzial für Niedermoorve-getation (Vernässung des Ge-samtbereichs nach Nutzungsauf-gabe)

2/3 3 5428-213 8.874 s.o.

9 2/1 3 5428-156 22.348

große Pferdeweide mit vielen Grüppen am Rand eines nassen und ungestörten Bruchwaldes; Nutzungsaufgabe zum Schutz des Francoper Moores und auf-grund des guten Entwicklungspo-tenzials anzustreben (Ankauf)

Ankauf erfor-derlich

10 2/1 3 5628-208 6.691

alte Weidefläche in mitten von alten Feuchtbrachen heute über-wiegend mit Wasserschwaden-Ried; nicht weidefähig, Aufgabe zur Vernässung

Ankauf erfor-derlich

11 2/1 3 5828-10161

7.229

Grünland im Bereich von sehr nassen Flst.; Nutzungsaufgabe und Vernässung (Sumpfentwick-lung): Pufferzone zur Francoper Straße

12 2/1 3 5828-58 9.002

kaum genutztes Feuchtgrünland in Bruchwald-Grenzlage; endgül-tige Nutzungsaufgabe und Suk-zession zu Hochstaudenflur / Feuchtwald

Page 95: Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet ... · 1 Einleitung PEP NSG Moorgürtel 2 Falls in der Zukunft neuere bzw. weitere Angaben über die biotischen und abiotischen

PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

83

Blatt Typ Natura 2000 Ort

3 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Grünlandpflege für Niedermoorgrünland /

Kleinseggenrasen

Beschreibung:

Förderung von Kleinseggenrasen durch Vernäs-sung; Vorrangflächen Vertragsnaturschutz (unge-düngte Wiese; meist einschürig); mindestens Pfle-genutzung zum Grünlanderhalt (Mahd Mitte Aug. - Mitte Sept.); Vernässung durch lokalen Grabenstau oder -verlandung; ggf. Vertragsanpassung; individuelle, jährliche Maßnahmenfestlegung

Ziel: Entwicklung und Regeneration von Nasswiesen / Streuwiesen; Schutz des Torfkörpers; Biotopschutz für gefährdete Pflanzenarten

Ziel Natura 2000: potenzielles Wachtelkönighabitat als Kohärenzmaßnahme geeignet

Hinweise zur Ausführung: Detailplanung durch Grünlandexperten / Vegetati-onskundler wo als Neumaßnahmen vorgesehen

Kostenkalkulation: hohe jährliche Entschädigungszahlung erforderlich (mind. wie bei Ausgleichs-Grünland-Verträgen); hier: 500,- € / ha / a

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

3 3/1 3 5226-99 21.181

Überführung einer extensiven bultigen Nassweide in einschüri-ge Niedermoorwiese; hohe Priori-tät (Schutz Breitbl. Knabenkraut); schonende manuelle Pflege-mahd; in trockenen Spätsommer Kurzfristbeweidung möglich

jährlich 1059,- €

7

3/1 3 5428-137 68.054

vermutlich Pflegemahd-Fläche am Moorrand, eher artenarm; mögl. weiter Vernässen (Grüppen schließen) u. nur bei trockener Witterung einmalige Mahd oder temporäre Beweidung mit Moor-schnucken

jährlich 3403,- €

3/2 3 5428-26 38.079

Niedermoor-Grünland mit Pfei-fengras / Wiesensegge; gutes Potenzial; Vernässen u. einmali-ge Pflegemahd; hohe Priorität

jährlich 1904,- €

3/3 3 5628-201 6.199

s.o.; vermutlich bereits gemähte Pflegefläche (HWW); hohe Schutzpriorität (Pflege absichern) einmal

jährlich 310,- €

3/4 4 5428-135 11.282 Feuchtbrache angrenzend zu 3/1 und mit dieser zusammen pfle-gen und entwickeln

jährlich 564,- €

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

84

Blatt Typ Natura 2000 Ort

3 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Grünlandpflege für Niedermoorgrünland /

Kleinseggenrasen

8

3/1 3 5628-164 11.640

gut ausgehagerte, niedrigwüchsi-ge Kleinsseggenwiese; Fortset-zung der aktuellen Nutzung; Ab-sicherung des Staus quo mit hoher Priorität

jährlich 582,- €

3/2 3 5628-162 5628-163

13.992

relativ nährstoffarme Seggenwie-se, etwas frühere Nutzung bzw. zwei-schürige Wiese als bei 3/1 noch möglich; Anpassung Nut-zungsauflagen an aktuellen Zu-stand

jährlich 700,- €

3/3 3 5628-135 5628-56

25.221 s.o. jährlich 1261,- €

11 3/2 3 5628-220 8.601

2010 sehr hochwertiges Seggen-ried, nass und artenreich ohne Störzeiger; bisherige Nutzung / Pflege unbedingt absichern

jährlich 430,- €

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

85

Blatt Typ Natura 2000 Ort

4 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Narbenpflege Grünland

Beschreibung:

Veranlassung von Maßnahmen zur Narbenpflege zur Sicherung bzw. Wiederherstellung einer artenreichen Grünlandnarbe; Festlegung in Kooperation mit Bewirt-schafter u. ggf. unter Hinzuziehung eines Grünlandex-perten; Hinweise auf erforderliche Maßmahmen sind der BTK zu entnehmen, z.B. mehr Pflegeschnitte, Bin-senmahd, Wiederherstellung von Grüppen zur oberflä-chigen Entwässerung / Minderung von Staunässe; Walzen im Frühjahr zur Narbenfestigung

Ziel:

Erhalt bzw. Wiederherstellung einer artenreichen, nicht durch Dominanzbestände geprägten Feuchtgrünland-vegetation u.a. für Wiesenvögel; Erhalt bzw. Verbesse-rung des Futterwertes

Ziel Natura 2000: Erhalt der Grünlandnutzung für Wachtelkönig

Hinweise zur Bauausführung: Individuelle Festlegungen in Kooperation mit Bewirt-schafter erforderlich; ggf. an aktuellen Entwicklungszu-stand anzupassen

Kostenkalkulation:

keine separate Kostenkalkulation; die Maßnahmen sollen möglichst durch die Bewirtschafter selbst er-bracht werden; ggf. Anpassung des Bewirtschaftungs-vertrags

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche [m²] *

Erläuterungen Kosten

2

4/1 3 5228-162 k.A.

langjährig beweidetes Moorgrün-land; Intensivierung Narbenpflege durch Zwischen- oder Nachmahd oder Umstellung auf Mähweide / Wiese

4/2 3 5228-142

Erhalt einer regulären, wiesenbeton-ten Grünlandnutzung; mögl. keine Verbrachung; bei regelmäßigerer Nutzung gutes Entwicklungspotenzi-al für niedermoortypisches Nass-grünland

4/3 3 5228-91 Verdrängung der Weideunkräuter durch mehrfache Mahd

4/4 3 5428-197 s. 4/2

4/5 4 5228-157

Wiederaufnahme Nutzung nach Brache; frühe Mahd (ggf. erst Mulchmahd) u. evtl. Nachbeweidung zur Verdrängung u.a. von Rasen-schmiele, Brennessel

4/6 3 5428-198 mögl. Einstellung der Standbewei-dung (nicht trittfest)

3

4/1 3 5226-102 k.A.

standortgerechte Wie-sen/Mähweidenutzung erforderlich; Weideunkräuter durch Mahd zu-rückdrängen

4/2 3 5226-99 Maßnahmen i.R. Pflegekonzept für das Niedermoorgrünland umsetzen (manuelle Mahd)

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

86

Blatt Typ Natura 2000 Ort

4 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Narbenpflege Grünland

4/3 3 5426-161 Nutzung besser an Standort anpas-sen, nicht zu spät mähen; evtl. lokal Grüppen wiederherstellen

4/4 3 5428-109

Grünland Hochmoorstieg: Ausbrei-tung Weideunkräuter / Verbinsung durch regelmäßig Pflegemahd ver-hindern; Nutzungstermine an Bo-denzustand anpassen

4/5 3 5428-242 s.o.

4/6 3 5426-190 s.o.

4/7 3 5428-200 Grünland Heuwegstieg: Verdrän-gung Binsen; mögl. Mahdnutzung

4

4/1 3 5228-107 k.A. Hinweise zur standortgerechten Grünlandnutzung und -pflege in BTK beachten

4/2 3 5228-107 s.o.

4/3 3 5428-229 s.o.

4/4 3 5428-212 s.o.

4/5 3 5428-212 s.o.

4/6 3 5228-164 s.o.

4/7 3 5428-196 s.o.

4/8 4 5428-58 Brache wieder in Nutzung überfüh-ren (s.a. BTK)

4/9 3 5428-55 s.o.

4/10 3 5428-192 Binsenbekämpfung dringend

5

4/1 3 5428-139 k.A. Umstellung auf Wiesennutzung; Grüppenpflege

4/2 3 5428-118 Hinweise zur standortgerechten Grünlandnutzung und -pflege in BTK beachten

4/3 3 5428-209 s.o.

4/4 3 5428-195 s.o.

4/5 3 5428-207 s.o.

6 4/1 3 5428-186 k.A.

weiter zu vernässendes Moorgrün-land nicht für Rinder-Standbewei-dung geeignet; Binsen zurück drän-gen / Nutzung umstellen

7

4/1 3 5428-26 k.A. Narbenpflege in Pflegekonzept zur Förderung von Niedermoorgrünland integrieren

4/2 3 5428-193 regelmäßige Nutzung sicherstellen; Nachmahd bei Weidenutzung; Grüppenpflege

8

4/1 3 5428-233 k.A.

Grünlandnutzung Hinterdeichwie-sen: Hinweise von BTk berücksichti-gen; mögl. Wiesennutzung; Verbes-serung Nährstoffversorgung prüfen; keine Unternutzung

4/2 3 5428-233 s.o.

4/3 3 5428-71 s.o.

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

87

Blatt Typ Natura 2000 Ort

4 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Narbenpflege Grünland

4/4 3 5628-144 s.o.

4/5 3 5628-142 s.o.

4/6 3 5628-141 s.o.

4/7 3 5628-184 s.o.

4/8 3 5628-206 s.o.

9

4/1 3 5428-158 k.A. artnreiches Grünland durch regel-mäßige Nutzung / Pflegemahd er-halten!

4/2 3 5428-187 Hinweise zur standortgerechten Grünlandnutzung und -pflege in BTK beachten

4/3 3 5428-6 s.o.

4/4 3 5428-187 s.o.

4/5 3 5628-198 s.o.

4/6 3 5628-183 s.o.

4/7 3 5628-10129

s.o.

4/8 3 5628-195 Bekämpfung Binse / Umstellung auf Wiesennutzung anzustreben

4/9 3 5628-76 Pferdeweide: Pflegeschnitte durch-führen

11

4/1 3 5628-185 k.A. artenarme Fuchsschwanzwiese mit Ruderalisierungszeigern; Nutzung verbessern, Pflegemahd

4/2 3 5628-214 verarmtes Feuchtgrünland; Binsen-mahd; evtl. Auftrag artenreiches Heu

4/3 3 5628-224

hohe Priorität; standortangepasste Nutzung u. Narbenpflege gegen Flatterbinse u. Rasenschmiele auf Standweide durchsetzen

4/4 3 5628-114 Fortsetzung einer regelmäßigen, nicht zu extensiven Wiesennutzung

4/5 3 5628-226 s.o.; s.a. Hinweise in BTK (Boden-verbesserung)

4/6 3 5628-120 s.o.

4/7 3 5628-122 s.o.; nicht zu spät mähen

4/8 3 5628-121 s.o.

12

4/1 3 5828-202 k.A. verbrachtes Grünland; weiter durch regelm. Nutzung regenerieren, Mahdgut abräumen

4/2 3 5828-55 s.o.

4/3 3 5828-262 s.o.

* keine Angabe zur Fläche möglich (Maßnahmenklärung vor Ort mit Bewirtschaf-

ter)

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

88

Blatt Typ Natura 2000 Ort

5 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung:

Vorrangflächen für Grünland-

Bewirtschaftungsverträge (ungedüngte Wiese -

GD)

Beschreibung:

Vorrangflächen für Vertragsnaturschutz (Schutz artenreicher Feucht- u. Nassgrünlandbestände); Nutzung als ungedüngte Wiese (ggf. Neuab-schluss bzw. Anpassung oder Fortsetzung der Verträge); mindestens Pflegenutzung zum Grün-landerhalt, keine (Stand-) Weidenutzung oder in-tensive Beweidung a (grün): bestehenden Vertrag fortsetzen b (blau): Vertrag anpassen c (rot): neuer Vertragsabschluss (Vorschlag)

Ziel: Erhalt (artenreiches Nassgrünland) bzw. Regene-ration (artenreiches Feucht- und Nassgrünland)

Ziel Natura 2000: Schutz fürWachtelkönig bei Neuabschluss als Kohärenzmaßnahme geeig-net

Hinweise zur Ausführung: Kooperation mit Bewirtschaftern (Vertragspartner); ggf. Einbeziehung eines Landschaftsökologen (Vegetationsmanagement, Fauna)

Kostenkalkulation: Kosten gemäß Vertragsnaturschutz (GD, GC) / Ausgleichsflächen

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen

Kosten (€ /

Jahr)

2

5a/1 3 5428-79 5.887 Fortsetzung wie bisher 264 €

5b/1 3 5228-162 17.879 ausreichende Narbenpflege be-achten; evtl. Umstellung auf Mähweide

785 €

5b/2 3 5228-142 7.842 hohe Priorität; kein Weidestand-ort; s.a. BTK

352 €

5b/3 3 5226-17 12.639 hohe Priorität; kein Weidestand-ort; s.a. BTK

567 €

5b/4 3 5428-197 25.487

hohe Priorität; kein Weidestand-ort; s.a. BTK; notfalls einmalige Mahd im Sept. als reine Pflege-nutzung

1.143 €

5c/1 3 5228-90 6.400 weitere Verbrachung verhindern; ggf. Pflegenutzung zur Regenera-tion

287 €

5c/2 3 5228-86 6.063 hohe Priorität; Bestandssiche-rung durch Vertragsabschluss, keine Nutzungsänderung

272 €

5c/3 3 5428-60 5.244 weitere Verbrachung verhindern; ggf. Pflegenutzung zur Regenera-tion

235 €

5c/4 3

5428-84 5428-108 5428-10059

40.524

Vertragsabschluss zur Regenera-tion des eher artenarmen, aber entwicklungsfähigen Feuchtgrün-lands anzustreben; witterungsab-hängige Mahd (eher früh)

1.818 €

3 5a/1 3 5226-99 16.513 Fortsetzung wie bisher 741 €

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

89

Blatt Typ Natura 2000 Ort

5 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung:

Vorrangflächen für Grünland-

Bewirtschaftungsverträge (ungedüngte Wiese -

GD)

5a/2 3 5426-160 17.335 Fortsetzung wie bisher 777 €

5a/3 3 5428-201 10.243 Fortsetzung wie bisher 459 €

5b/1 3 5226-97 5226-74

18.305

hohe Priorität; heterogener, z.T. sehr nasser Standort nicht für ungeregelte Großflächen-Standweide mit schweren Rin-dern geeignet; Lenkung Weide-führung (temporäre E-Zäune) oder besser Umstellung auf Mähweide oder zweischürige Wiese; s.a. BTK

803 €

5b/2 4 5226-98 11.847 hängt mit 5b/1 zusammen 520 €

5b/3 3 5226-3 5226-74

17.189 hängt mit 5b/1 zusammen 754 €

5b/4 3 5226-102 5226-74

49.396 hohe Priorität; hängt mit 5b/1 zusammen

2.168 €

5c/1 3 5226-114 10.856 hohe Priorität; Entwicklungspo-tenzial für Kleinseggen-Wiese (nur Mahd)

487 €

5c/2 3 5226-85 13.966

hohe Priorität; Vertragsabschluss zum Erhalt des artenreichen, gut zu nutzenden Bestands; keine weitere Extensivierung

626 €

5c/3 3 5426-190 23.036 Vertragsabschluss zum Absiche-rung der standortgerechten Wie-sennutzung

1.033 €

5c/4 3 5426-54 17.257 s.o. 774 €

5c/5 3 5426-52 22.681

hohe Priorität; Sicherung der "Modell-Nasswiese" (artenreich, nährstoffarm, keine Dominanz-bestände)

1.017 €

5c/6 3 5426-10131

15.251 Vertragsabschluss zum Absiche-rung der standortgerechten, ex-tensiven Wiesennutzung

684 €

5c/7 3 5428-201 16.217 hohe Priorität; mäßig artenreich, aber guter Pflegezustand (si-chern)

727 €

5c/8 3 5426-62 10.641 s.o.; Eignung auch als Mähweide 467 €

5c/9 3 5426-63 13.681

hohe Priorität für Vertragsab-schluss (Sicherung); mögl. Wie-sennutzung, aber auch Mähweide möglich

600 €

4

5a/1 3 5428-55 15.391 Fortsetzung wie bisher, bei Be-rücksichtigung verstärkter Nar-benpflege

690 €

5a/2 3 5428-192 23.460 s.o. 1.052 €

5a/3 3 5428-232 30.835 Fortsetzung wie bisher 1.383 €

5a/4 3 5428-231 9.826 Fortsetzung wie bisher 441 €

5 5a/1 3 5428-207 20.266 Fortsetzung wie bisher 909 €

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

90

Blatt Typ Natura 2000 Ort

5 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung:

Vorrangflächen für Grünland-

Bewirtschaftungsverträge (ungedüngte Wiese -

GD)

6

5c/1 3 5428-223 7.629

wichtige Entwicklungsfläche im Francoper Moor; standortgerech-te Nutzung mit Mahdpriorität um-setzten; s.a. Hinweise BTK

342 €

5c/2 3 5428-240 55.634 s.o. 2.495 €

5c/3 3 5428-186 29.485 hohe Priorität wegen Narben-schäden durch Tritt; sonst s.o.

1.322 €

8 5b/1 3 5628-164 15.642

Detailkonzept zur Sicherung der Nutzbarkeit u. Entwicklung von artenreicherem Niedermoorgrün-land erforderlich; s.a. BTK

702 €

9

5a/1 3 5428-187 6.772 Fortsetzung wie bisher, bei Be-rücksichtigung verstärkter Nar-benpflege

304 €

5a/2 3 5428-187 9.411 Fortsetzung wie bisher, bei Be-rücksichtigung verstärkter Nar-benpflege

422 €

5a/3 3 5428-205 21.507 offenbar deutliche Verbesserung gegenüber BTK; Vertrag / Nut-zung fortsetzten

965 €

5a/4 3 5628-150 16.938

alte Extensivierungsfläche; Nut-zung fortsetzten; evtl. Bodenun-tersuchung ob bereits zu ausge-hagert

760 €

5b/1 3 5428-158 33.081

prioritär; eine der artenreichsten Grünländer im Gebiet; Gefähr-dung durch Unternutzung; regel-mäßige Nutzung / Pflege sicher stellen

1.484 €

5c/1 3 5428-2 17.464

prioritär; offenbar deutliche Ver-besserung gegenüber BTK; Zu-stand so sichern / Nutzung fort-setzten

783 €

5c/2 3 5628-10058

24.039 s.o. 1.078 €

5c/3 3 5628-150 5.562 Vertragsabschluss zur Bestands-sicherung sinnvoll; keine stärkere Extensivierung

249 €

5c/4 3 5628-150 5.085 s.o. 228 €

11

5a/1 3, 4 5628-89 5628-90

34.667 stärker reliefierte Fläche; Vertrag fortsetzten; weiterhin nicht zu extensiv nutzen

1.555 €

5a/2 3 5628-110 40.313 Fortsetzung wie bisher 1.808 €

5a/3 3 5628-114 40.410 Fortsetzung wie bisher 1.812 €

5c/1 3 5628-4 11.311

hohe Priorität; Vertragsabschluss zur Bestandssicherung der sehr wertvollen, seggenreichen Nass-wiese; keine Ablagerung von Grabenaushub auf der schmalen Fläche

507 €

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

91

Blatt Typ Natura 2000 Ort

5 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung:

Vorrangflächen für Grünland-

Bewirtschaftungsverträge (ungedüngte Wiese -

GD)

5c/2 3 5628-33 24.420

offenbar extensiv genutzte Wiese mit Vertragseignung zur Be-standsicherung; keine weitere Extensivierung

1.095 €

12

5c/1 3 5828-212 5828-213

13.414 durch wieder regelmäßigere Nut-zung gute Bestandsentwicklung; potenzielle Vertragsfläche

602 €

5c/2 3 5628-232 8.279 prioritär; Sicherung der artenrei-chen, sehr ausgehagerten Fläche

371 €

5c/3 3 5828-55 5828-194

35.893

trotz Nutzungsproblemen und schattiger Lage noch artenreich u. weiter regenerierbar; regelmä-ßig nicht zu extensiv nutzen (Wiesen/Mähweide)

1.575 €

Blatt Typ Natura 2000 Ort

6 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Eignung für Bewirtschaftungsvertrag Grünland

(GD, GC)

Beschreibung:

Grünlandfläche mit Eignung für Bewirtschaftungs-verträge, meistens zur Regeneration artenreicher Feuchtgrünlandbestände; überwiegend mahdbe-tonte Vertragstypen (GD, GG), möglichst keine Standweide (nur ausnahmsweise GC) a: bestehenden Vertrag fortsetzen (keine grdl. Änderung erforderlich) b: Vertragsoptimierung (Auflagen bzw. Kontrolle) c: neuer Vertragsabschluss (Vorschlagsflächen)

Ziel:

Optimierung bzw. Entwicklung artenreicher Feuchtgrünlandbestände; Schutz von Wiesenbrü-tern; Verbesserung der Habitateignung für Insek-ten (Blütenreichtum, späte Mahdtermine)

Ziel Natura 2000: Schutz fürWachtelkönig bei Neuabschluss als Kohärenzmaßnahme geeig-net

Hinweise zur Ausführung: Kooperation mit Bewirtschaftern (Vertragspart-nern); ggf. Einbeziehung eines Landschaftsökolo-gen (Vegetationsmanagement, Fauna)

Kostenkalkulation: Kosten gemäß Vertragsnaturschutz (GD, GG, GC), hier jedoch als einheitlicher Satz für Variante GG mit 438,92 € / ha / agerechnet

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen

Kosten (€ /

Jahr)

2 6c/1 3 5228-91 8.700

durch Weidenutzung / Unternut-zung degradiert, aber entwick-lungsfähig; stärkere Vernässung geplant, daher keine Beweidung;

382 €

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

92

Blatt Typ Natura 2000 Ort

6 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Eignung für Bewirtschaftungsvertrag Grünland

(GD, GC)

Narbenpflege intensivieren

6c/2 3 5428-10003

9.458 eher intensiv genutzt, aber ent-wicklungsfähig

415 €

6c/3 3 5428-198 10.446

hohe Priorität, da sehr feucht u. als Nasswiese entwicklungsfähig; Weideschäden reparieren u. zukünftig vermeiden; s.a. BTK

458 €

3

6a/1 3 5226-10052

10.216

mäßig artenreich, aber gut aus-zuhagern / entwicklungsfähig; Vertrag fortsetzten, Nachmahd beachten

448 €

6a/2 3 5226-69 6.565 s.o. 288 €

6a/3 3 5426-161 22.493 rel. artenarm, Nutzung eher in-tensivieren; Mahd zur Narben-pflege forcieren

987 €

6a/4 3 5428-175 39.823 Pflegezustand gegenüber Vornutzung verbessert; fortset-zen; Nachmahd beachten

1.748 €

6a/5 3 5428-200 3.349 auf narbenschonende Beweidung achten

147 €

6a/6 3 5428-200 9.548 s.o.; alternativ auf Mähweide oder auf Wiesennutzung umstellen

419 €

6a/7 3 5428-200 5428-169

5.126 s.o. 225 €

6c/1 3 5226-69 9.148 mögl. gemeinsam mit 6a/1 u. 6a/2 als Vertragsfläche nutzen

402 €

6c/2 3 5226-100 17.142 anmoorig / im Frühjahr sehr nass; nicht beweiden

752 €

6c/3 3 5226-113 7.526 hohe Priorität; verarmtes Nie-dermoorgrünland; extensive Mahdnutzung anzustreben

330 €

6c/4 3 5226-10001

5.407 artenarm, feucht, entwicklungs-fähig, keine Standweide

237 €

6c/5 3 5226-89 5.394 s.o. 237 €

6c/6 3 5428-109 5428-242

80.967

hohe Priorität für Vertragsab-schluss, da als großer Grünland-komplex im Bereich Hoch-moorsteg u.a. für Avifauna (Saumbrüter) bedeutsam; mögl. Mähwiese oder Mähweide; keine Unternutzung, Narbenpflege ver-bessern; zu stark eingetiefte Grüppen teilverfüllen

3.554 €

6c/7 3 5426-53 22.905 Feuchtwiese, rel. ausgehagert; Eignung für Mahdgutauftrag (z.B. von Nachbarfläche)

1.005 €

6c/8 3 5426- 5.442 artenreicher als in BTK erfasst 239 €

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

93

Blatt Typ Natura 2000 Ort

6 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Eignung für Bewirtschaftungsvertrag Grünland

(GD, GC)

10143

6c/9 3 5428-200 3.217 Sicherung im Zusammenhang mit anderen Wiesen; nicht zu extensiv nutzen

141 €

6c/10 3 5428-200 3.018 s.o. 132 €

6c/11 3 5428-169 7.901 s.o. 347 €

4

6a/1 3 5228-108 9.304 Fortsetzung 408 €

6a/2 3 5428-211 5428-212

16.213

früher artenreichere Sumpfdot-terblumen-Wiesen; wiesenbeton-te Nutzung erforderlich; Mahd Grabenränder; evtl. artenreiches Mahdgut aufbringen

712 €

6a/3 3 5428-196 16.526 s. Hinweise in BTK zu Narben-pflege / Nutzung (wenn noch aktuell)

725 €

6a/4 3 5428-10058

24.955

im Vergl. zu BTK wohl bereits Verbesserung der Vegetation erkennbar (Neukartierung sinn-voll)

1.095 €

6a/5 3 5428-58 9.726 wiedereingeführte Wiesennut-zung (in BTK noch brach), wohl positive Entwicklung

427 €

6a/6 3 5228-164 26.527

Weidenutzung ggf. stärker an Bodenfeuchte anpassen, besser nachmähen; evtl. nur Mähweide wenn stärker vernässt (Stau Streckengraben geplant)

1.164 €

6a/7 3 5428-10088

26.303 in BTK nicht erfasstes GIM, Eig-nung für Vertragsnaturschutz vor Ort noch mal prüfen

1.154 €

6b/1 3 5428-229 2.267 Teilfl. eines größeren Flst.; Wie-sennutzung zu bevorzugen (zu nass für Weide)

100 €

6c/1 3 5228-92 5228-108

20.179 meist artenreichere Bestände, entwicklungsfähig; gute Lage für Schutz Wachtelkönig

886 €

6c/2 3 5228-51 5228-52

33.164 s.o. 1.456 €

6c/3 3 5428-229 17.453 s.o. 766 €

6c/4 3 5428-212 5428-230

32.975

früher artenreichere Sumpfdot-terblumen-Wiesen; wiesenbeton-te Nutzung erforderlich; Mahd Grabenränder; detail. Regenera-tionskonzept sinnvoll

1.447 €

6c/5 3 5428-10074 5428-202

41.552

langfristiger Erhalt des struktur-reichen, feuchten Weidekomple-xes (Saumbrüter); zeitw. Bewei-dung u. Nachmahd fortsetzten, Nutzung nicht extensivieren

1.824 €

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

94

Blatt Typ Natura 2000 Ort

6 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Eignung für Bewirtschaftungsvertrag Grünland

(GD, GC)

6c/6 3 5428-59 5.883

prioritär; Schutz der alten, recht artenreichen Niedermoorwiese; evtl. weitere Anreicherung mög-lich (dazu Detailkonzept sinnvoll)

258 €

5

6a/1 3 5428-118 19.899 verarmt, aber entwicklungsfähig (s. Hinweise BTK)

873 €

6a/2 3 5428-168 10.975 Nutzung so fortsetzten; schutz-würdige Grabenvegetation

482 €

6b/1 3 5428-195 5428-209

68.537

große (Pferde-)Weide auf Torf-boden; Unternutzung u. fehlende Zwischenmahd auch im Interesse des Futterwert abstellen (s. BTK); mögl. keine Pferde; Grüppen wieder herstellen

3.008 €

6c/1 3 5428-139 23.676 seggenreiches Nassgrünland; mögl. keine Beweidung: Mahd gegen Binsen

1.039 €

6c/2 3 5428-209 31.179

verarmt, aber entwicklungsfähig; BTK: Flächen nach Möglichkeit zeitweilig nur als Mähwiesen nutzen, zuvor walzen und even-tuell etwas intensiver mähen, um grünlandtypische Vegetation wie-der zu fördern

1.369 €

6c/3 3 5428-207 46.653

zu intensiv genutzt u. zu wenig Narbenpflege (Weide, bes. Pfer-de); gutes Potenzial bei extensi-ver, mahdbetonter Nutzung

2.048 €

6c/4 3 5428-167 8.522 Sicherung der Extensivnutzung; vielfältige Gräben (mögl. anstau-en)

374 €

7

6a/1 3 5428-193 32.616

hohe Priorität; altes, z.T: arten-reiches Grünland (GNA); Rudera-lisierungstendenzen stoppen; "ordentlich" nutzten, auch stand-ortangepasste Beweidung mög-lich

1.432 €

6c/1 3 5428-236 11.762 verarmt, aber entwicklungsfähig; Randgraben stauen

516 €

6c/2 3 5428-194 38.419

verarmt, aber auf Hochmoortorf gut auszuhagern; nicht zu exten-siv nutzen (mögl. Mähweide); Gräben: Mindestwasserstand sichern

1.686 €

8

6a/1 3 5428-233 10.640

regelmäßige Nutzung beachten; nicht zu spät mähen; lokal Aus-breitung Störzeiger durch wieder-holte Mahd verhindern

467 €

6a/2 3 5428-233 8.087 s.o. 355 €

6a/3 3 5428-144 30.352 regelmäßige Wiesennutzung fortsetzen

1.332 €

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

95

Blatt Typ Natura 2000 Ort

6 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Eignung für Bewirtschaftungsvertrag Grünland

(GD, GC)

6a/4 3 5628-142 40.206 tief liegend u. nass; Grüppen pflegen; Binsenbekämpfung

1.765 €

6a/5 3 5628-206 27.571

sehr feucht, extensive Wiesen-nutzung fortsetzten; evtl. flache Grüppen ziehen; Binsenausbrei-tung verhindern

1.210 €

6a/6 3 5628-161 24.794 Wiesennutzung fortsetzen; in trockenen Jahren Nachweide möglich

1.088 €

6b/1 3 5428-71 5628-144

67.463

seit langem extensiv genutzt, aber artenarm (viel Rasen-schmiele), Regenerationskonzept erforderlich (BTK: 1. Schnitt mög-lichst früh durchführen; evtl. Festmistdüngung zulassen, evtl. Kalkung

2.961 €

6b/2 3 5628-141 15.917

hohe Priorität (Regeneration), aber evtl. gegenüber BTK schon verbessert; Detailkonzept erfor-derlich; evtl. auch nur als Spät-mahd-Pflegefläche (Wachtelkö-nig-Habitat)

699 €

6b/3 3 5628-184 26.176

Regeneration verarmtes Feucht-Gl.; Vorschläge BTK: Stallmist-gedüngte Wiese mit Nachweide (Grünland-Variante G) Festmist-düngung zulassen; flache Grüp-pen ziehen, früh nutzen um Ra-senschmiele zurückzudrängen; evtl. kalken, kurze intensive Be-weidung zulassen

1.149 €

6c/1 3 5428-233 10.635 mäßig artenreich (GNR), entwick-lungsfähig (Wiesennutzung)

467 €

6c/2 3 5428-233 14.330 s.o. 629 €

6c/3 3 5628-205 28.748

bes. im Osten sehr nass u. struk-turreich, viele Seggen; Grüppen pflegen, gutes Potenzial für ar-tenreiche Nasswiese (evtl. Nachweide trotz Trittschäden tolerabel); neu zu kartieren

1.262 €

9

6a/1 3 5428-191 12.930 strukturreiches Flurstück, wohl meist beweidet

568 €

6a/2 3 5426-10041

28.300 s.o.; artenarm aber entwicklungs-fähig

1.242 €

6a/3 3 5628-198 13.106 gutes Feuchtwiesenpotential 575 €

6a/4 3 5628-183 27.745

hohe Priorität; BTK: Mähwiesen-nutzung fortsetzen, 1. Schnitt eventuell einige Jahre lang vor-verlegen, Nährstoffaustrag fort-setzen; Grabenunterhaltung

1.218 €

6a/5 3 5628-186 10.918 Fortsetzung 479 €

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

96

Blatt Typ Natura 2000 Ort

6 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Eignung für Bewirtschaftungsvertrag Grünland

(GD, GC)

6b/1 3 5628-10138

19.926

gut auzuhagern (sandig); nicht zu extensiv u. regelmäßig nutzen (Ausbreitung Störzeiger vermei-den)

875 €

6c/1 3 5428-191 10.709

tiefliegender, verbinster Bereich zwischen 6a/1 und /2 (Weide); regelmäßige Pflegemahd der Umstellung auf Mähweide

470 €

6c/2 3 5428-160 19.785

Extensivierung u. mögl. Umstel-lung auf Wiesennutzung, da tritt-empfindlich u. zu vernässender Bereich

868 €

6c/3 3 5428-6 15.574 s.o.; dringend Pflegeschnitte gegen Flatterbinse u. Rasen-schmiele durchführen

684 €

6c/4 3 5628-195 11.084 veramt aber nass u. regenerier-bar; Grabenstau sinnvoll; exten-sive Wiesennutzung

486 €

11

6a/1 3 5628-59 24.067 Fortsetzung; nicht zu spät mähen 1.056 €

6a/2 3 5628-213 11.675 positive Entwicklung 512 €

6a/3 3 5628-214 48.668 war lt. BTK deutl. verarmt, 2010 aber bereits GNR (sehr positive Entwicklung)

2.136 €

6a/4 3 5628-236 27.213 offenbar positive Entwicklung; Grüppen pflegen

1.194 €

6b/1 3 5628-185 37.673

hohe Priorität (Anpassung); sehr wuchskräftige Fuchsschwan-zwiese, derzeit deutl.unternutzt; eher nicht als Vertragsfläche geeignet; Grabenunterhaltung

1.654 €

6b/2 3 5628-134 12.096 Zustand überprüfen u. ggf. Ver-trag anpassen

531 €

6b/3 3 5628-107 38.651

verarmt, z.T. ruderalisiert, grä-serdominiert; wohl Schäden von früherer Unternutzung; eher früh als spät mähen; Grüppen 2009 geräumt (gut)

1.696 €

6b/4 3 5628-121 5628-122

42.024

artenarm / vergrast, aber jetzt gut genutzt; wertgebende Nieder-moorveg. in Grüppen (vorsichtig räumen); Auftrag artenreiches Heu sinnvoll

1.845 €

6b/5 3 5628-236 15.896 Zustand u. Vertragseignung (La-ge nähe Straße) überprüfen

698 €

6c/1 3 5628-99 10.938 Bestandssicherung durch Vertrag (keine Nutzungsänderung)

480 €

6c/2 3 5628-221 30.454 s.o.; auch Schutz von Seggenried im SW; auf Versauerung prüfen; Weiden an Gräben beseitigen

1.337 €

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

97

Blatt Typ Natura 2000 Ort

6 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Eignung für Bewirtschaftungsvertrag Grünland

(GD, GC)

6c/3 3 5628-112 41.784

früher noch artenreicher; gute Grabenveg.; Bestand durch Ver-trag sichern (keine Nutzungsän-derung)

1.834 €

6c/4 3 5628-226 16.659

degradiert, aber entwicklungsfä-hig; BTK: geregelte Wiesennut-zung wieder aufnehmen, 1. Schnitt etwas vorverlegen, even-tuell Kalkung der Flächen zulassen, eventuell Grüppen wieder öffnen.

731 €

6c/5 3 5628-119 22.764

hohe Priorität; sehr hager / Nie-dermoorvegetation (bes. Graben-ränder); Sicherung durch Vertrag; evtl. zur Verbesserung des Fut-terwertes Stallmistdüngung, leichte Kalkung

999 €

6c/6 3 5628-120 19.810 s.o.; auch hier die seltene Fa-denbinse

870 €

6c/7 3 5628-224 44.218 durch ungesteuerte Beweidung degradiert, aber entwicklungsfä-hig; mehr Pflegeschnitte

1.941 €

6c/8 3 5628-236 21.092 Mähwiesennutzung, relativ früh mähen

926 €

12

6a/1 3 5828-210 4.915 zweischürige Nutzung fortsetzen; Graben unterhalten

216 €

6b/1 3 5828-10145

17.163 Zustand und Auflagen überprüfen / Nutzung kontrollieren

753 €

6c/1 3 5628-230 7.861 extensive Wiesennutzung sichern / fortsetzen; in trockenen Jahren Nachweide möglich

345 €

6c/2 3 5828-10158

24.294

Flst. in artenarmer Intensivgrün-land-Fläche, für Wiesenvögel wäre eine später gemähte Par-zelle gut

1.066 €

6c/3 3 5828-67 27.562

Moorgrünland mit einigen selte-nen Arten; regelmäßige extensive Wiesennutzung ohne Düngung sichern

1.210 €

6c/4 3 5828-10146

8.737 aufwertbares Grünland; leichte Vernässung geplant

383 €

6c/5 3 5828-202 2.784

reguläre Mahdnutzung mit Ab-transport absichern (ehemalige Brache); mind. 1x Schnitt, besser zweischürig

122 €

6c/6 3 5828-262 17.246 s.o. 757 €

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

98

Blatt Typ Natura 2000 Ort

7 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Offenhaltung Moorvegetation

Beschreibung:

Die Übergangsmoore werden auf absehbare Zeit nicht so stark vernässt werden können, dass keine Verbuschung / Wiederbewaldung mehr erfolgt. Daher sind in den beiden Teilbereichen (a: Moor-vegetation Nincoper Moor, b: Feuchtbra-chen/Sümpfe Francoper Moor) wiederholte Maß-nahmen zur Offenhaltung erforderlich (Ziel: Ge-hölzbedeckung < 20% je Teilfläche). Hierzu ist vor Ort zu klären, welche Gehölze gerodet werden; Jungwuchs muss herausgezogen werden; die Äste sind aus dem Moor herauszuholen u. zu entsor-gen. Sinnvoll ist eine nachfolgende kurzzeitige, aber intensive Beweidung, bevorzugt mit nässever-träglichen Schafrassen. Im Bereich der verbinsten Feuchtbrachen im Nin-coper Moor ist eine Öffnung der verfilzten Streu durch Mulchmahd u. Entfernung des Mahdguts vorgesehen.

Ziel: Regeneration der Übergangsmoorvegetation

Ziel Natura 2000: Förderung des Neuntöters (Nahrungs- u. Brutge-biet), lokal auch Wachtelkönig.

Hinweise zur Bauausführung: Für beide Bereiche ist jährliche eine detaillierte Arbeitsplanung und Auszeichnung der Maßnah-mebereiche vor Ort erforderlich

Kostenkalkulation:

Derzeit könnten nur pauschale Annahmen über grundsätzliche Kosten gemacht werden; sinnvoll wäre eine detaillierte Abstimmung mit dem Natur-schutzreferat; Durchführung ggf. Forstamt mit Un-terstützung NABU; Entkusseln inkl. Abfuhr: 2500,- € / ha ; Schafbeweidung: 200,- € / ha / a

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

1 7a/1 1

5228-73 5228-136 5228-148 5228-158

93.975

Detailplanung erforderlich; Kernfläche Nincoper Moor, der einzige Bereich in der zielkonforme Vegetationsbe-stände bereits große Flä-chenanteile ausmachen (Er-haltung und Optimierung)

23.000,- € alle 4 Jahre

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

99

Blatt Typ Natura 2000 Ort

7 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Offenhaltung Moorvegetation

7a/2 4

5228-112 5228-114 5228-128 5228-130 5228-132 5228-147 5228-163 5228-10064 5228-10065 5228-10066 5228-10067

228.143

Detailplanung erforderlich; Schwerpunkt sind Bemühun-gen zur Umwandlung arten-armer Feuchtbrachen (bes. Flatter-Binsenbestände) in typischere Vegetationsbe-stände der Übergangsmoore

20% der Fläche rotierend für 5 Jah-re Jahr: Entkusseln mit Abtransport und Mahd mit Ab-fuhr (wo machbar) / Mulchmahd; Kos-tenannahme 14.000,- € / Jahr

7a/3 4 5228-118 42.653 s.o.

Entkusseln mit Abtransport und Mahd mit Abfuhr (wo machbar) / Mulchmahd, alle 4 Jahre: 10.000,- € / a

7a/4 4 5228-74 22.596 s.o.

Entkusseln mit Abtransport und Mahd mit Abfuhr (wo machbar) / Mulchmahd, alle 4 Jahre: 6.000,- € / a

6 7b/1 2, 4, 5

5428-225 5428-226 5428-227 5428-228 5428-241

131.838

die Kombination von Vernäs-sung (Windpumpen, Koffer-damm) und Beweidung mit Heidschnucken wirkt sich offenbar positiv auf die Vege-tationsbestände aus und fördert die Habitateignung für Offenlandbewohner; Fortset-zung der Maßnahmen, des Monitorings und Evaluation in den nächsten Jahren, dann Detailplanung erforderlich

Schafbeweidung (jährlich): 2600,- €; alle 4 Jahre pau-schal 12.000,- € / a für Pflegearbeiten (Gehölzbeseiti-gung, Ausmahd von Hochstauden-fluren, Zäunung reparieren)

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

100

Blatt Typ Natura 2000 Ort

8 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Abschub von Oberboden / Anlage kleiner Torf-

stiche

Beschreibung:

in Ergänzung zu den neu angelegten Flachgewäs-sern sollen im Bereich der artenarmen Feuchtbra-chen im Nincoper Moor an drei mit leichten Klein-baggern erreichbaren Standorten jeweils mehrer kleine Abgrabungen in der Form bäuerlicher Torf-stiche erfolgen (ca. 2x3 m, 3 nahezu senkrechte Uferkanten, eine Seite flach als Tierfluchtrampe; Tiefe ca. 1 - 1,5 m); flache Verteilung des Aushubs im Umfeld

Ziel: Schaffung dauerhaft wassergefüllter, besonnter Torfgewässer ohne Sumpfzone; Initialmaßnahme für die Entwicklung von Schwingrasendecken

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Durchführung nur möglichst bei leichtem Boden-frost oder bei trockener Herbstwitterung

Kostenkalkulation: pauschal nach Maschineneinsatz (insgesamt ca. 5 Tage); 70,- € / h zzgl. 200,- € Anfahrt u. Hilfsarbei-ten

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

1

8/1 4 5228-114

s. bei Beschreibung; bei der Fest-legung vor Ort ist auf ggf. schutzwürdige Vegetationsbe-stände zu achten

2000,- €

8/2 4 5228-130 s.o.

8/3 4 5228-163 s.o.

7 8/1 3 5428-137 s.o.; Gruppe von 3 kleinen Ge-wässern

2000,- €

Punkte beispielhaft, Biotop-Nr. nicht unbedingt vollständig betroffen / repräsen-tativ

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

101

Blatt Typ Natura 2000 Ort

9 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Unterhaltung von Dämmen, regelmäßige

Mulchmahd

Beschreibung:

Durchführung einer jährlichen Mahd im Spätsom-mer/Herbst zur Pflege und Offenhaltung der Kof-ferdämme; das Mahdgut kann auf der Flächen verbleiben

Ziel: Erhalt der Kofferdämme zur Vernässung von Moorflächen

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Einsatz leichter Spezialmaschinen oder Einachs-mäher bzw. Motorsense

Kostenkalkulation: pauschal nach Preis je qm (0,20 € / qm)

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

1 9/1 4 5228-10046

27.853 s. Beschreibung 5000,- €

6 9/1 2 5428-226 1.820 s. Beschreibung 400,- €

9/2 5 5428-225 4.368 900,- €

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

102

Blatt Typ Natura 2000 Ort

10 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Offenhaltung von Feuchtbrachen

Beschreibung: Offenhaltung von Feuchtbrachen a) durch abschnittsweise Pflegemahd (min-destens Mulchmahd im Herbst) b) durch temporäre Beweidung

Grünlandbrachen die entsprechend Entstehung, Alter und Vegetationszusammensetzung unter-schiedlichen Biotoptypen zuzuordnen sind. Lokal Bruthabitat für Wachtelkönig u. zahlreiche Röh-richtbrüter; Habitat u. Rückzugsraum für Wirbello-se, bes. nach der Grünlandmahd

Ziel:

Verhinderung einer zu starken Verbuschung (< 50%); Verlangsamung der Ruderalisierung und Streuakkumulation; Förderung von blütenreichen Hochstauden

Ziel Natura 2000: Erhalt von Habitaten für Wachtelkönig und Neuntö-ter

Hinweise zur Ausführung:

12a) Mahd September/Oktober; bei stark verfilzter Vegetation Mulchmahd (Schlegelmäher), sonst Abtransport und Entsorgung wenn Zugänglichkeit für Fahrzeuge gegeben; bei größeren Flächen Mahd in 2-3 Teilabschnitten; Mahd alle 2-3 Jahre; immer Streifen stehen lassen! 12b) alternativ auf trockeneren Hochmoor-Grünlandbrachen: Beweidung im Zeitraum Juli bis Oktober (bis zu 4 Rinder / ha wenn tragfähige Nar-be)

Kostenkalkulation:

Einheitspreis für Mulchmahd (Schlegeln) mit Ab-transport und Entsorgung: 2000,- € / ha und 3000,- € / ha wenn mehr Gehölze vorh.; ggf. Anpassung an geringere Flächengröße vorgenommen, Rand-streifen stehen lassen; Extensivbeweidung: 400,- € / ha / Jahr, Schafpferch 200,- €/ ha / a; auf ge-hölzreichen Flächen Mehrkosten für Rückschnitt berücksichtigt

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

2

10a/1 4 5428-97 14.080

stark verbuschte, alte Grünland-brache; wichtiges Neuntöter-Habitat; blütenreiche Hochstau-den erhalten; Einzelgehölze stark zurückschneiden (13/1); 3 Durchgänge in 8 Jahren

max. 50% der Fläche je Durchgang Rückschnitt Gehölze u. Mulchen mit Abtransport: 2100,- €

10a/2 4 5428-97 15.473

Brache nördl. des Weges noch offener; abschnittsweise Mahd; Mahdgut mögl. abtransportieren; 3 Durchgänge in 8 Jahren

50% der Fläche je Durchgang Rückschnitt u. Mulchen mit Abtransport: 2250,- €

3 10a/1 4 5426-10141

7.584

staudenreiche, offene Brache randlich Kleingartenkolonie; Pfle-ge gegen Ruderalisierung / Abla-gerungen

Mulchen mit Abtransport: 1000,- €

4 10a/1 4 5228-53 7.685 schmale Grünlandparzelle Hin-terdeichwiesen (eher ruderal);

Mulchen mit Abtransport:

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

103

Blatt Typ Natura 2000 Ort

10 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Offenhaltung von Feuchtbrachen

Schnittgut abtransportieren 1400,- €

10a/2 3 5428-132 14.720

junge Brache / nasse Hochstau-denflur, Habitat Wachtelkönig; in 2-3 Abschnitten mähen, Mahdgut möglichst abfahren; hohe Priori-tät; evtl. noch episodische Nut-zung?

je Durchgang pauschal 1000,- €

5 10a/1 4 5428-208 17.198

offene Grünlandbrache / Hoch-staudenflur; Potenzial für Wach-telkönig; Mahd auf 50% der Flä-che; alternativ auch 10b möglich (Beweidung)

500,- €

6

10b/3 3 5428-151 20.691 sehr extensiv genutztes Hoch-moorgrünland (gezäunt); Wech-selnutzung mit 10b/3

1800,- €

10b/1 3 5428-243 29.931

Offenhaltung durch temporäre Beweidung (Einsatz von "Exten-siv-Rindern"); nur bei trittfestem Boden

1100,- €

10b/2 4 5428-150 40.067

leicht verbrachtes Hochmoor-Nassgrünland, hager-trocken, mit Molinia; (umzäunt); extensive Schafbeweidung bevorzugt

800,- €

7 10a/1 3 5628-202 12.951

vormals Nasswiese, ruderalisiert; kleinräumig, als offenes Brut- u. Insektenhabitat erhalten; HWW-Fläche?

vermutlich kei-ne (HWW)

8 10a/1 4 5428-10073

12.751 ältere Grünlandbrache Hinter-deichwiesen, leicht ruderal

300,- €

9 10a/1 4 5628-193 25.248

noch offenerer Teil einer alten, verbuschten Grünlandbrache; Wachtelkönig-Habitat; ab-schnittsweie Mulchmahd

ca. 30% Mulchmahd je Durchgang: 250,- €

10

10a/1 4 5628-204 8.345 ältere Brachen mit Röhrichtvege-tation, seit kurzem wieder ge-mäht; Erhalt als "Pflege-Brache"; HWW-Fläche

vermutlich kei-ne (HWW)

10a/2 4 5628-68 13.363 s.o.

10a/3 4 5628-126 5.980 s.o.

11

10a/1 4 5628-216 7.598

schmale Grünlandparzelle Flur-bez. "Gerdau"; zunehmend ver-buschend; in Verbindung mit Gehölzschnitt (14/7)

2000,- €

10a/2 4 5628-225 22.570 ältere Hochstaudenflur; Verhinde-rung einer Verbuschung

800,- €

10a/3 4 5628-106 13.990 Pflege eines früher artenreichen Grünlandstreifens entlang einer Hecke

2500,- €

12 10a/1 3 5828-200 1.600 schmaler, nasser Brachstreifen in Grünlandkomplex

mit 10a/1

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

104

Blatt Typ Natura 2000 Ort

10 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Offenhaltung von Feuchtbrachen

10a/2 4 5828-198 6.209

Offenhaltung im Kontext mit Ex-tensivgrünlandnutzung; Habitat-verbesserung u.a. für Wachtel-könig

1200,- €

Blatt Typ Natura 2000 Ort

11 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Beseitigung von Ablagerungen

Beschreibung: Beseitigung von standortfremden Ablagerungen, meist aus der Landwirtschaft (alte Heuballen, Schnittgut, Holzreste etc.) oder sonstige Abfälle

Ziel: Verhinderung einer Ruderalisierung / Überdüngung

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Information und Einbeziehung des Grundeigentü-mers / Pächters; ordnungsgemäße Entsorgung ist sicher zu stellen

Kostenkalkulation:

in Einzelfällen ggf. durch Verursacher zu bezahlen (Verbotstatbestand), hier noch keine pauschale Annahme für Maschineneinsatz u. Entsorgungsge-bühren möglich

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

2 11/1 2 5226-16 k.A.

Ablagerungen in z.T. beweideten Gehölzen

k.A.

11/2 3 5228-91 Ruine eines Tierunterstands u.a. k.A.

3

11/1 5 5226-28 Ablagerungen in z.T. beweideten Gehölzen

k.A.

11/2 3 5226-10012

alte Heuballen, Schnittgut - drin-gend beseitigen, da an wertvol-lem Biotop

k.A.

11/3 4 5226-86 Ablagerungen auf Intensivweide k.A.

9 11/1 5 5628-77 k.A.

10 11/1 3 5628-208 Tierunterstand u.a. (Beweidung aufzugeben)

k.A.

11 11/1 3 5628-218 große Mengen Silage-/Heureste, Futterstände etc., dringend besei-tigen

k.A.

12 11/1 4 5828-216 k.A.

11/2 4 5828-200 k.A.

Punkte beispielhaft, Biotop-Nr. nicht unbedingt vollständig betroffen / repräsentativ

k.A. keine Angabe zur Flächengröße (Aufmaß vor Ort erforderlich)

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

105

Blatt Typ Natura 2000 Ort

12 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Biotoppflege: Beseitigung von Sträuchern /

Einzelgehölzen

Beschreibung:

Hervorhebung von Bereichen, in denen vorhande-ne Strauchgehölze die Biotopfunktion beeinträchti-gen und daher zu beseitigen sind (Rodung / Schnitt, kleinere rausziehen, Astwerk ist abzufah-ren u. zu entsorgen); entlang der Gräben junge Gehölze möglichst früh rausziehen, sonst mehrfa-cher Rückschnitt 1-2 x / Jahr oder Fräsen erforder-lich (ggf. Forstfräse)

Ziel: Erhalt der Offenlandschaft, Schutz lichtbedüftiger Lebensgemeinschaften (Gräben / Ufer, Feucht-grünland / Sümpfe, magere Wegsäume)

Ziel Natura 2000: Erhalt von Brut- und Nahrungshabitaten für Neuntöter und Wachtelkönig als Kohärenzmaßnahme geeignet

Hinweise zur Bauausführung:

das punktförmige Symbol bezeichnet nur beispiel-haft den eigentlichen Maßnahmebereich; Klärung und Kennzeichnung der Entnahmebereiche ist nur vor Ort möglich (Einbeziehung eines Land-schaftsökologen erforderlich); s.a. Erläuterungen bei sonstigen Maßnahmen auf dem betroffenen Biotop

Kostenkalkulation:

stark abh. von Umfang und Anzahl der Gehölze; hier nur erste pauschale Annahme auf Basis einer groben Arbeitszeitschätzung inkl. Maschinenkos-ten möglich (40,- / h Facharbeiter, zzgl. Säge, Fahrzeug; Pauschale für Buschhacker-Einsatz mit 100,- € / h; zusammen als Vielfaches einer Tages-pauschale von 800,- €); Berücksichtigung von bis zu 3 Wiederholungen in 8 Jahren; wenn mit Stubb-benrodung dtl. teurer, aber nachhaltiger

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen

Kosten je Durchgang

2

12/1 3 5226-17 k.A. s. Erläuterungen 1600,- €

12/2 5 5428-93 4000,- €

12/3 4 5428-97 4000,- €

12/4 5 5426-178 (evtl. Stubbenrodung sinnvoll, dann teurer)

3200,- €

3

12/1 3 5226-74 s. Erläuterungen 800,- €

12/2 3 5226-99 800,- €

12/3 3 5428-109 800,- €

12/4 3 5428-242 800,- €

5 12/1 3 5428-207 s. Erläuterungen 600,- €

6

12/1 2 5428-237 Moorgewässer; Klärung mit Faunisten

3200,- €

12/2 3 5428-223 Erhalt einer halboffenen Weide-landschaft

3200,- €

10 12/1 2 5628-74 Rodung zur Schaffung kleiner "Lichtungen" (auf < 10% der alten Gehölzbrache)

4000,- €

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

106

Blatt Typ Natura 2000 Ort

12 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Biotoppflege: Beseitigung von Sträuchern /

Einzelgehölzen

11

12/1 3 5628-216 Erhalt einer gehölzfreien Verbin-dung auf ca. 70 m entlang der Moorwettern

800,- €

12/2 3 5628-107 800,- €

12/3 3 5628-107 800,- €

12/4 3 5628-112 800,- €

12/5 4 5628-225 800,- €

12/6 3 5628-59 800,- €

12/7 3 5628-110 800,- €

12/8 3 5628-114 800,- €

12 12/1 3 5828-55 3000,- €

Punkte beispielhaft, Biotop-Nr. nicht unbedingt vollständig betroffen

k.A.

keine Angabe zur Flächengröße / Länge der Gehölzreihe / Anzahl Sträucher (Aufmaß vor Ort erforder-lich)

Blatt Typ Natura 2000 Ort

13 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Rückschnitt von Gehölzen

Beschreibung:

Gehölzbestände (Hecken / Baumreihen / Strauch-reihen / Strauchgruppen), die bestehen bleiben sollen, wo aber ein Rückschnitt zur Freihaltung der Nachbarflächen erforderlich ist

Ziel: Offenhaltung der Landschaft, Erhalt der Funktions-fähigkeit von Wegen; Verbesserung des lokalen Biotopverbunds

Ziel Natura 2000: Erhalt der Landschaftsstruktur als Bruthabitat für Neuntöter

Hinweise zur Bauausführung:

kräftiger wuchsformgerechter Rückschnitt, der einige Jahre vorhält; Abtransport des Schnittguts; grunds. Klärung über Zuständigkeit für Wegeun-terhaltung / Absprache zur Gehölzpflege

Kostenkalkulation:

stark abh. von Umfang und Anzahl der Gehölze; hier nur erste pauschale Annahme auf Basis einer groben Arbeitszeitschätzung inkl. Maschinenkos-ten möglich (s. MNr. 12)

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

2 13/1 4 5428-97 k.A. 1200,- €

3 13/1 5 5226-88 900,- €

4 13/1 6 5228-10044

bereits durchgeführt, ggf. Wie-deraustreib zurück schneiden

1200,- €

6 13/1 3 5428-240 Offenhaltung der bisherigen Wei-de u. Verbesserung für Wiesen-

2400,- €

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

107

Blatt Typ Natura 2000 Ort

13 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Rückschnitt von Gehölzen

nutzung

13/2 5 5428-239 Offenhaltung der Landschaft, Verbesserung Biotopverbund

2400,- €

7

13/1 4 5428-148 zu starke Verschattung des Wegs verhindern, Biotopverbund Offenlandarten

1500,- €

13/2 4 5428-135 Gehölze rund um Teich u. Wind-rad niedrig halten

600,- €

9 13/1 5428-10068

Weg für Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei halten

1200,- €

11

13/1 5 5628-95 Weg für Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei halten

1500,-

13/2 5 5628-6 Weidengebüsch reduzieren 900,- €

13/3 3 5628-220 s.o. 600,- €

13/4 5 5628-103 Weg für Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei halten

1500,- €

13/5 5 5628-103 s.o. in 13/4 enth.

13/6 3 5628-120 Weidengebüsch reduzieren 600,- €

12

13/1 3 5628-230 Gebüsche zurück drängen (Grün-landnutzung)

600,- €

13/2 3 5828-55 Erlen aufasten um Grünlandnut-zung zu erleichtern

1200,- €

Punkte beispielhaft, Biotop-Nr. nicht unbedingt vollständig betroffen

k.A.

keine Angabe zur Flächengröße / Länge der Gehölzreihe / Anzahl Sträucher (Aufmaß vor Ort erforder-lich)

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

108

Blatt Typ Natura 2000 Ort

14 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung:

Rodung von standortfremden Gehölzen / Um-

wandlung in standortgerechte Weichholzbe-

stände

Beschreibung:

Beseitigung von standortfremden Gehölzbeständen, z.B. von Nadelholz- u. Hybridpappel-Aufforstungen durch Rodung und Abtransport; bei abgängigen Pappelbeständen reicht ggf. eine Entnahme von Einzelstämmen und die Schonung / Förderung der nachwachsenden Weiden u. Erlen; Begrünung kann i.d.R. durch Sukzession erfolgen (Pioniergebüsch)

Ziel: Offenhaltung der Landschaft; Förderung natürlicher Laubwaldbestände bzw. von Feuchtgebüschen

Ziel Natura 2000: als Kohärenzmaßnahme geeignet

Hinweise zur Bauausführung:

Kooperation mit Grundeigentümer u. forstlichen Dienststellen; auf bodenschonende Umsetzung ist zu achten (kein schweres Gerät); Verwertung des Rohstoffes Holz anzustreben (Holzhäcksel etc.)

Kostenkalkulation:

für Rodung (Motorkettensäge, Kreissägeblatt an Freischneider, Bagger), Aufnahme, Häckseln u. Abtransport: 3,- € / qm (flächige Bestände); reine Gehölzfällung als Pauschalsumme

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen

Kosten (Orientie-rungswert)

2 14/1 5 5426-178 Rodung der angepflanzten Zier-Sträucher u. zurückdrän-gen der Brombeergestrüppe

10.000,- €

3 14/1 3 5426-190 Fällung einige alter Hybrid-Pappeln

2000,- €

5 14/1 2 5428-10029

Fällen von altem Nadelholzbe-stand (Holz verwendbar)

4000,- €

6 14/1 3 5428-243

Rodung von div. standortfrem-den Gehölzen (Einzelstämme)

5000,- €

14/2 2 5428-241 s.o. 8000,- €

10

14/1 5 5628-10025

Hybrid-Pappelbestände u.a.; z.T. geschädigt; Bestandsauf-nahme u. Detailplanung vor Kostenermittlung erforderlich

k.A.

14/2 5 5628-10025

s.o. k.A.

14/3 5 5628-10025

s.o. k.A.

14/4 2 5628-128 s.o. k.A.

14/5 2 5628-126 s.o. k.A.

14/6 2 5628-10007

Fällen von altem Nadelholzbe-stand (Holz verwendbar)

2000,- €

das Punktsymbol hebt die Bereiche nur beispielhaft hervor

(Abgrenzung gemäß Biotopkartierung / Geländekontrolle erforderlich)

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

109

Blatt Typ Natura 2000 Ort

15 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Bekämpfung von Neophyten

Beschreibung:

Bekämpfung von unerwünschten, invasiven Neo-phyten (hier Staudenknöterich und Herkulesstau-de) durch mehrfache Mahd in kurzen Abständen über 2-3 Jahre; das Schnittgut ist zu entsorgen

Ziel: Behinderung der Ausbreitung invasiver Neophyten, Schutz der heimischen Flora und Fauna, hier be-sonders an Wegrändern u. Ufern

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: aktuelle Informationen s. unter www.floraweb.de/neoflora/

Kostenkalkulation:

pauschaliert als Annahme je Standort auf etwa 100 qm begrenzt und für 4 - 6 x mähen mit Freischnei-der / Jahr; jeweils Schnittgut aufnehmen u. entsor-gen; rel. hohe Kosten wg. Anfahrt (400,- / h / Jahr)

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

2 15/1 3 / 7 Herkulesstaude auf Brachesaum / Grabenrand

400,- €

9 15/1 4 Herkulesstaude auf Brache k.A.

11 15/1 5 5628-103 Staudenknöterich am Wegrand 400,- €

15/2 4 5628-225 Überprüfung der Feuchtbrache k.A.

Punkte beispielhaft (nicht lagegenau), Biotop-Nr. nicht vollständig betroffen

Blatt Typ Natura 2000 Ort

16 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Abzäunung trittempfindlicher Feuchtbiotope

Beschreibung: Schutz von besonders trittempfindlichen Feucht-biotopen vor Beweidung durch Anlage eines Wei-dezauns

Ziel: Sicherung empfindlicher Vegetationsbestände, Bodenschutz

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Absprache mit Bewirtschafter / Tierhalter

Kostenkalkulation: geringfügige Kosten, sollte vom Bewirtschafter durchgeführt und bezahlt werden; ggf. Materialkos-tenübernahme (pauschal 2000,- eingestellt)

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

3

16/1 5 5226-28 Schutz des trittempfindlichen Feuchtwalds vor Beweidung

16/2 4 5226-73 Abtrennung des sehr nassen Sumpfbereichs von der Großflä-chen-Rinderweide

7 16/1 4 5628-190 Abtrennung des sehr nassen Sumpfbereichs von der Pferde-koppel

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

110

Blatt Typ Natura 2000 Ort

16 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

9 16/1 3 5628-209 Abtrennung des sehr nassen Sumpfbereichs/ Tümpels von der Pferdekoppel

Blatt Typ Natura 2000 Ort

17 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Pflegemaßnahmen Kleingewässer

Beschreibung:

Durchführung von Pflegemaßnahmen an ausge-wählten Kleingewässern wie Beseitigung von Ufer-gehölzen und Entschlammung; für jedes Gewässer ist eine Einzelprüfung und Detailplanung erforder-lich; Hilfestellung gibt die Fauna-Kartierung 2009; Gewässer, die nicht mehr mit vertretbarem Auf-wand mit einem leichten Bagger erreicht werden können und Gewässer mit mesotraphenten "Moor-pflanzen" / Schwimmdecken sollen der Sukzession überlassen werden

Ziel: Verminderung der Verlandungsgeschwindigkeit / Offenhaltung von Kleingewässern

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung:

pro Jahr sollten ca. 5 Gewässer gepflegt werden (Rotationsprinzip); an jedem beräumten Gewässer verbleiben die Vegetationsbestände auf rund 20% der Ufer- u. Gewässerfläche (Wiederbesiedlungs-potential); Gehölzschnitt ist abzutransportieren, Schlamm kann flach im Umfeld verteilt werden

Kostenkalkulation:

derzeit nur eine pauschale Annahme nach Arbeits-aufwand / Maschineneinsatz (geländegängiger. rel. leichter Bagger) je Einzelgewässer bei geringer Verbuschung, hier 1,50 € / qm

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

1

17/1 6 5228-138 1.464

Detailplanung (Jahrspflegepla-nung) unter Berücksichtigung aller Gewässer im ER 1; Hinwei-se zu Prioritäten s. in Gutachten von HAMMER & RÖBBELEN 2010

pauschaliert: 20.000,- € für alle Gew. in ER 1

17/2 6 5228-137 675

17/3 6 5228-135 478

17/4 6 5228-134 402

17/5 6 5228-134 177

17/6 6 5228-133 256

17/7 6 5228-116 643

17/8 6 5228-116 591

17/9 6 5228-116 444

17/10 6 5228-115 409

17/11 6 5228-111 780

17/12 6 5228-119 920

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

111

Blatt Typ Natura 2000 Ort

17 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Pflegemaßnahmen Kleingewässer

17/13 6 5228-120 768

17/14 6 5228-121 434

17/15 6 5228-123 809

17/16 6 5228-125 1.199

17/17 6 5228-126 255

17/18 6 5228-127 1.107

17/19 6 5228-156 137

17/20 6 5228-155 1.130

17/21 6 5228-149 195

17/22 6 5228-146 1.457

2

17/1 6 5228-139 242 s.o. 300,- €

17/2 6 5228-145 373 s.o. 500,- €

17/3 6 5428-94 1.203

Fischteich (Hobbyanlage); Abklä-rung mit Eigentümer ob naturnä-here Ufer- u. Umweltgestaltung möglich

2500,- €

5 17/1 6 5428-128 828 partielle Entschlammung etwa alle 6 Jahre

1000,- €

7 17/1 6 5428-136 714

Gewässer für Zuwässerung ins Moor; Erhalt der Wassertiefe und offener Ufer; ggf. Entschlam-mung u. Rodung von Gehölzen

1000,- €

17/2 6 5428-142 4.176 s.o. 2500,- €

11 17/1 6 5628-185 289 Wiederherstellung eines verlan-deten Kleingewässers (Bomben-trichter)

400,- €

Blatt Typ Natura 2000 Ort

18 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Neuanlage Kleingewässer

Beschreibung:

Aushub von unterschiedlich großen, strukturrei-chen Gewässern; Ablagerung des Aushubs im Umfeld bzw. Verwendung für Grabenverfüllung; Gewässerentwicklung durch Sukzession; Auswahl von ausreichend grundwassergeprägten Standor-ten ohne schutzwürdige Vegetation; Detailplanung durch Landschaftsökologen erforderlich

Ziel: Erweiterung des Angebots an Kleingewässern als (Teil-)Lebensraum besonders für Moorfrosch u.a. Amphibien sowie für Libellen

Ziel Natura 2000:

als Kohärenzmaßnahme geeignet

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

112

Blatt Typ Natura 2000 Ort

18 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Neuanlage Kleingewässer

Hinweise zur Bauausführung:

Einsatz von Baggern mit Moorkette und möglichst geringem Gewicht; Durchführung in Trockenpha-sen außerhalb der Brutzeit oder bei Frost; mög-lichst Ablagerung im Umfeld (zu prüfen); Boden-transporte nur mit bodenschonender Bereifung oder Spezialfahrzeugen (Mehrkosten bei Kosten-schätzung nicht berücksichtigt)

Kostenkalkulation:

überschlägige Kostenschätzung anhand des ent-nommenen Bodenvolumens je Größenklasse des Gewässers (Einheitspreis je m

3 von 5,- €); Bo-

denumlagerung ohne Aufnahme u. Transport (dann mind. 15,-€ / m

3)

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten (mind.)

2

18/1 4 5226-90 ca. 300 ältere Grünlandbrache 1.000 €

18/2 4 5228-88 ca. 800

Raum für größeren Teich auf verbrachtem, wieder zu nutzen-dem Grünland; Nähe zu Bruch-wald (Sommerlebensraum Am-phibien); auch Eignung für Enten

3.000 €

18/3 3 5428-198 ca. 200

als Grüppenaufweitung; potentiell wertvolles Nassgrünland; Boden-ablagerung auf randlichem Ge-hölz-/ Brachestreifen

750 €

3

18/1 4 5226-98 ca. 200 quellig nasser Bereich, z.T. be-weidet; Beweidung bodenscho-nender lenken

500 €

18/2 4 5226-73 ca. 250 randlich Gehölz, vor Beweidung schützen

600 €

18/3 3 5426-161 ca. 300 von Weide abzutrennender, quel-liger Bereich

1.000 €

4 18/1 4 5228-110 ca. 600 artenarme Feuchtbrache für grö-ßere Gewässeranlage geeignet; gute Zugänglichkeit

2.500 €

5

18/1 3 5428-10015

ca. 600 aktuell Intensivgrünland auf Hochmoorstandort; Randlage zu Waldstück; ggf. Umsetzung erst nach Nutzungsänderung

2.500 €

18/2 3 5428-126 ca. 300 1.250 €

18/3 4 5428-208 ca. 300 staunasse Grünlandbrache; ver-mutlich einfache Umsetzung

1.000 €

6

18/1 4 5428-150 ca. 300 Hochmoorbrache, artenarm; fla-che Ausbildung; keine Unterhal-tung (Versumpfung); temporäre Beweidung zur Bracheunterhal-tung zulässig

1.000 €

18/2 4 5428-150 ca. 250 750 €

18/3 3 5428-240 ca. 300

Gestaltung als Flachgewässer besonders für Moorfrosch; auf Extensivweide im Francoper Moor; keine Abzäunung

500 €

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

113

Blatt Typ Natura 2000 Ort

18 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Neuanlage Kleingewässer

7

18/1 3 5428-213 ca. 600

größerer Teich auf ehemaligem Parzellengrundstück in Wald-randlage; auf Sukzessionsfläche (geplant); gute Zugänglichkeit durch Weg

2.250 €

18/2 4 5628-190 ca. 250 Flatterbinsen-Senke im Grünland, abzuzäunen; mit Tiefenzone we-gen Austrocknungsgefahr

500 €

8

18/1 3 5628-141 ca. 250

Ausbildung als kleiner Wiesen-tümpel mit steileren Ufern; Mahd bis Uferrand; Bedeutung auch für Wiesenvögel (Nahrungssuche)

750 €

18/2 3 5628-164 ca. 500

ältere halboffene Brache; Flach-gewässer zur Versumpfung; kei-ne Unterhaltung; Röhrichtent-wicklung, Habitat für Rallen

1.250 €

9

18/1 3 5428-156 ca. 250

kleinerer Amphibientümpel am Rand des nassen Bruchwalds; Umsetzung erst nach Nutzungs-aufgabe sinnvoll (Pferdekoppel)

750 €

18/2 4 5628-193 ca. 500

ältere halboffene Brache; Flach-gewässer zur Versumpfung; kei-ne Unterhaltung; Röhrichtent-wicklung, Habitat für Rallen

1.500 €

18/3 3 5628-10019

ca. 250 quellige Nassstelle am Rand einer Weide (mit auszäunen)

750 €

10

18/1 4 5628-81 ca. 300 Flachgewässer in Nassbrache 1.000 €

18/2 4 5628-9 ca. 200 Erweiterung bestehender Gräben / Tümpel; gut von Weg aus er-reichbar

500 €

11 18/1 3 5628-214 ca. 250 Erweiterung bestehender Kuhlen / Tümpel durch dauerhaft was-serführendes Stillgewässer (tief)

500 €

12

18/1 3 5828-10158

ca. 250

Aufwertung eines Intensivgrün-lands, randlich ungemähte Sen-ke; Ufer durch Mahd offen halten (Steilufer)

600 €

18/3 4 5828-197 ca. 200 Anlage eines "Amphibientüm-pels"

750 €

18/2 4 5828-10145

ca. 300

im Übergang zwischen Brache und Feuchtgrünland Aufwertung eines Intensivgrünlands, randlich ungemähte Senke; Bodenaus-hub auf Brache

750 €

18/4 4 5828-203 ca. 800 Raum für Anlage eines größeren Flachgewässers auf Nassbrache

3.000 €

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

114

Blatt Typ Natura 2000 Ort

19 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Bau und Unterhaltung einer regulierbaren

Stauanlage

Beschreibung:

Anlage von Grabenstauanlagen ("Kulturstaue") mit manuell regelbarer Stautafel oder Balkenstau; Hauptfunktion ist die Einhaltung eines ökologisch verträglichen Mindestwasserstands; s.a. Gutachten BWS 2010; Detailplanung und Genehmigung er-forderlich; Festsetzungen zur Regulierung und Unterhaltung mit dem Wasser- u. Bodenverband; bei größeren Gräben mit Vernetzungsfunktion soll-ten fischpassierbare Anlagen eingebaut werden (mögl. bewährte, vorfabrizierte Anlagen)

Ziel: Verbesserung der Lebensraumfunktion der Fließ-gewässer; Minderung der Entwässerung der Moore

Ziel Natura 2000: Schutz des Feuchtgebiets "Moorgürtel" für Wach-telkönig und Neuntöter als Kohärenzmaßnahme geeignet

Hinweise zur Bauausführung: Genehmigungs und gesonderte Ausführungspla-nung erforderlich

Kostenkalkulation:

hier nur erste pauschale Kostenschätzung möglich (Bauwerk, ohne Planungskosten), einheitlicher Preis von 7000,- für kleinere Staus inkl. Einbau; größere regulierbare Stauanlagen 25.000,- €; fischpassierbare Anlagen 50.000,- €

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

1 19/1 7 5228-113 1 fischpassierbare Stauanlage im östlichen Wegeseitengraben des Elsdorfer Heuwegs

50.000 €

2 19/1 7 5428-87 1 Stau im Abzugsgraben Fisch-bek

7.000 €

4

19/1 7 5228-110 1 fischpassierbare Stauanlage im östlichen Wegeseitengraben des Elsdorfer Heuwegs

50.000 €

19/2 7 5428-202 1 fischpassierbare Stau im Fischbeker Heuweg-Graben

50.000 €

19/3 7 5428-244 abgestufte Staus im Flottgraben 25.000 €

19/4 7 5428-196 s.o. 7.000 €

19/5 7 5428-10062

s.o. 7.000 €

6 19/1 7 5428-237 Stau im oberen Heidkoppelgra-ben

7.000 €

7 19/1 7 5428-26 Stau im unteren Heidkoppelgra-ben

7.000 €

8 19/1 7 5628-207 fischpassierbarer Stau am unte-ren Scheidebach

50.000 €

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

115

9 19/1 7 5428-6 Stau in Verbindung mit Rohr-durchlass (Gemarkung Vogel-sang)

7.000 €

Blatt Typ Natura 2000 Ort

20 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Umleitung eines Grabens / Vorfluters

Beschreibung:

Umleitung des oberen Streckgrabens (Zufluss von Geest) in den gestauten Abzugsgraben Fischbek damit ein Einstau des Streckengrabens zum Schutz des Nincoper Moores möglich wird ( s.a. Gutachten BWS)

Ziel: Teilmaßnahmen für den Moorschutz

Ziel Natura 2000: als Kohärenzmaßnahme geeignet

Hinweise zur Bauausführung: Festlegung des neuen Grabenabschnitts unter Berücksichtigung ökologischer Belange und in Absprache mit der Land- u. Wasserwirtschaft

Kostenkalkulation: es sind nur geringfügige Bodenbewegungen erfor-derlich; Bodenaushub für Gewässerstau verwend-bar; hier nur pauschale Kostenannahme

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

3 20/1 7 5226-99 s.o. 1000,- €

Blatt Typ Natura 2000 Ort

21 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Grabenstau / lokale Verfüllung von Gräben /

Abdämmung

Beschreibung:

Hervorhebung von Gräben / Vertiefungen, in denen eine Verfüllung zum besseren Wasserrückhalt im Bereich von Feuchtwäldern, Moor- u. Sumpfberei-chen sinnvoll ist (Überprüfung des Standortes vor Ort nötig); es sind einfache Verfüllungen geplant, lokal kann auch eine zusätzliche Abdämmung mit Pfahlreihen / Dämmplatten erforderlich sein (nicht kalkuliert); die Maßnahmebereiche müssen z.T. erst durch Gehölzrodung zugänglich gemacht wer-den; für jede Maßnahme ist eine einfache Planung der Bauausführung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten notwendig

Ziel: Sicherung und Entwicklung der Moorkerne und sonstigen Feuchtbiotope

Ziel Natura 2000: als Kohärenzmaßnahme geeignet

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

116

Blatt Typ Natura 2000 Ort

21 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Grabenstau / lokale Verfüllung von Gräben /

Abdämmung

Hinweise zur Bauausführung:

es können nur leichte Baumaschinen zum Einsatz kommen; viel Handarbeit ist einzuplanen; Boden-entnahme aus dem Umfeld oder von Kleingewäs-serneuanlagen

Kostenkalkulation:

Grabenplomben: technisch einfache Maßnahmen, aber z.T. arbeitsintensiv; hier nur pauschale An-nahme nach Tagesätzen möglich: Vorerkundung / Planung mit 2 Arbeitsstunden (120,- €) u. 2 Ar-beitsstunden je Maßnahmen mit 1 Bauleiter, 2 Facharbeitern, 1 Bagger, 1 Traktor/LKW = 800,- €

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen

Kosten (ver-einfacht)

2

21/1 7 5228-44 800,- €

21/2 7 5228-165 800,- €

21/3 7 5228-105 800,- €

21/4 7 5228-105 Teilverfüllung Wegeseiten- u. Grünlandgraben (Mindestwas-serstand)

800,- €

21/5 7 5228-44 800,- €

21/6 7 5228-105 800,- €

21/7 7 5228-164 800,- €

21/8 7 5428-197 800,- €

21/9 7 5228-87 800,- €

21/10

7 5428-86 800,- €

21/11

7 5228-88 800,- €

21/12

7 5428-199 wenn Nutzungsaufgabe Grünland umgesetzt

800,- €

21/13

7 5428-97 800,- €

3

21/1 7 5226-98 800,- €

21/2 7 5226-90 Aufstau Streckengraben (Verlan-dung)

800,- €

21/3 7 5226-11 800,- €

21/4 7 5428-199 800,- €

4 21/1 7 5428-10088

Aufstau Streckengraben (Verlan-dung)

800,- €

5

21/1 7 5428-203 evtl. nur umsetzbar, wenn Inten-sivgrünland aufgegeben

800,- €

21/2 7 5428-203 s.o. 800,- €

21/3 7 5428-138 800,- €

21/4 7 5428-124 800,- €

21/5 7 5428-124 evtl. nur umsetzbar, wenn Inten-sivgrünland aufgegeben

800,- €

21/6 7 5428-209 s.o. 800,- €

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

117

Blatt Typ Natura 2000 Ort

21 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Grabenstau / lokale Verfüllung von Gräben /

Abdämmung

21/7 7 5428-208 800,- €

21/8 7 5428-47 800,- €

21/9 7 5428-46 800,- €

6

21/1 7 5428-33 800,- €

21/2 7 5428-243 800,- €

21/3 7 5428-237 800,- €

21/4 7 5428-237 800,- €

21/5 7 5428-237 800,- €

21/6 7 5428-218 800,- €

21/7 7 5428-237 800,- €

21/8 7 5428-155 800,- €

21/9 7 5428-239 800,- €

7

21/1 7 5428-216 800,- €

21/2 7 5428-194 800,- €

21/3 7 5428-26 800,- €

21/4 7 5428-194 800,- €

21/5 7 5628-189 800,- €

21/6 7 5428-165 800,- €

9

21/1 7 5428-156 800,- €

21/2 7 5428-160 800,- €

21/3 7 5628-193 800,- €

21/4 7 5628-124 hohe Prioriät 800,- €

10

21/1 7 5628-19 800,- €

21/2 7 5628-10025

800,- €

21/3 7 5628-10037

800,- €

21/4 7 5628-204 800,- €

21/5 7 5628-128 800,- €

21/6 7 5628-81 800,- €

11 21/1 7 5828-30 800,- €

12

21/1 7 5828-212 800,- €

21/2 4 5828-213 800,- €

21/3 7 5828-10008

800,- €

21/4 7 5828-10008

800,- €

21/5 7 5828-199 800,- €

21/6 7 5828-10155

800,- €

21/7 7 5828-50 800,- €

21/8 7 5828-58 800,- €

21/9 7 5828-194 800,- €

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

118

Blatt Typ Natura 2000 Ort

22 zyklisch ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Unterhaltung eines Windschöpfwerkes

Beschreibung: Sicherung der Funktion des Windschöpfwerks (Wartungsarbeiten)

Ziel: dauerhafte Vernässung Francoper Moor

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Wartungsvertrag abschließen / fortsetzen

Kostenkalkulation: pauschal 500,- € / Jahr

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

7 22/1 6 5428-136

Wartung und Erneuerung von Verschleißteilen etc.

500,- €

22/2 6 5428-141 s.o. 500,- €

Blatt Typ Natura 2000 Ort

23 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Maßnahmen zur Verbesserung der Uferstruktur

Beschreibung:

Maßnahmenkonzept wurde i.R. der Umsetzung WRRL erstellt; nähere Details sind von dort zu übernehmen (Detailplanung noch erforderlich); Durchführung von Uferabflachungen, Einbau von Totholz etc. an ausgewählten Stellen (nicht durch-gängig)

Ziel: Aufwertung des strukturell verarmten Moorwettern

Ziel Natura 2000: als Kohärenzmaßnahme geeignet

Hinweise zur Bauausführung: Genehmigungs- und Ausführungsplanung erforder-lich

Kostenkalkulation: k.A.

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

4

23/1 7 5228-54 erster Lagevorschlag; wäre zu konkretisieren

23/2 7 5428-117 s.o

23/3 7 5428-117 s.o.

8 23/1 7 5628-94 s.o.

11 23/1 7 5628-94 s.o.

Punkte beispielhaft, Biotop-Nr. nicht vollständig betroffen

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

119

Blatt Typ Natura 2000 Ort

24 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Aufgabe von Kleingärten bzw. Beseitigung von

Stallanlagen / Ablagerungen etc.

Beschreibung:

Rückbau von Gartenanlage mit Nebengebäuden, Ablagerungen etc. bzw. Anlagen von Hobby-Tierhaltern; die Flächen können danach der Suk-zession unterliegen (Gehölzaufkommen)

Ziel: Beseitigung von nicht landschaftsgerechten Anla-gen; Vermeidung von Beeinträchtigungen

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Kauf der Flurstücke / Anlagen erforderlich, daher keine kurzfristige Umsetzung möglich

Kostenkalkulation: k.A. (ggf. können Entsorgungskosten anfallen)

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

2 24/1 3 5428-106 nicht landschaftsgerechte Ge-bäude, Ablagerungen u. Zäune

4 24/1 4 5428-100 Beseitigung eines baufälligen Schuppens

6 24/1 8 5428-243 Beseitigung von Ablagerungen aus Tierhaltung; evtl. Rückbau Gebäude / Schuppen

Blatt Typ Natura 2000 Ort

25 Einzelmaßn. ja NSG "Moorgürtel"

Kurzbezeichnung: Rückbau von Gebäuden

Beschreibung:

Gebäude und Grundstücke im Bereich der Hoch-moorkerne sollen aufgrund der mit ihnen verbun-denen negativen Wirkungen auf den Wasserhaus-halt und der Störwirkungen mittel- bis langfristig aus dem NSG verschwinden; wenn ein staatlicher Ankauf möglich ist, sollte hiervon Gebrauch ge-macht werden; dann wäre eine detaillierte Bestan-daufnahme und Rückbauplanung erforderlich

Ziel: Wiederherstellung eines naturnahen Landschafts-zustands

Ziel Natura 2000: als Kohärenzmaßnahme geeignet

Hinweise zur Bauausführung: Detailplanung erforderlich

Kostenkalkulation: derzeit nicht sinnvoll bzw. möglich; es ist mit erheb-lichen Abriss- u. Entsorgungskosten zu rechnen

ER MNr. Pfl_Nr. Biotop Nr. Fläche

[m²] Erläuterungen Kosten

5 25/1 8 5428-10017

kleiner Siedlungskomplex an der Dritten Meile

9 25/1 8 5428-10068

Einzelhaus am Südrand des Francoper Moores (Querweg)

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

120

Maßnahme ohne Maßnahmeblatt / MNr.

Gr Vorrangflächen für ökologische Grabenräumung (Unterhaltung der Grünlandgräben

und Grüppen); nicht flächenscharf abgrenzbare Hinweise aus der Biotopkartierung bzw.

von Geländekontrollen auf Grünlandbereiche, in denen eine verbesserte Grabenpflege

und -unterhaltung von besonderer Bedeutung ist.

Empfohlen wird die Aufstellung eines ökologischen Grabenräumprogramms für alle

Gräben durch die Naturschutzbehörde in Kooperation mit den Wasser- und Bodenver-

bänden und den Bewirtschaftern (Bestandsaufnahme des Verlandungszustands u. be-

sonders schutzwürdiger Vegetationsbestände; Festlegung von Art und Zeitpunkt8 einer

abschnittsweisen Räumung inkl. der Ablage u. Behandlung des Räumguts; Regelung

von Maßnahmen zum Tier- und Artenschutz, z.B. zum Wiedereinsetzen von Großmu-

scheln u. Fischen; s. z.B. Jordan et al. 2010).

8 Gemäß § 5 (1) Nr. 22 NSG-VO besteht das Verbot Gräben, die nicht der Vorflut oder die der Vorflut

von Grundstücken nur einer Eigentümerin oder eines Eigentümers dienen, zwischen dem 1. März und 15.

August eines jeden Jahres zu räumen. Der ökologische Optimalzeitraum ist jedoch Mitte Oktober bis

Ende November, wobei aufgrund des engen Zeitfensters unter Umständen winterliche Räumungen bis

Mitte Februar erforderlich sein können.

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

121

7.5 Kostenplan

Die Kostenkalkulation erfolgt zunächst gesondert für jedes Maßnahmenblatt. Die Kostenansät-

ze sind im Maßnahmenblatt kurz erläutert und berücksichtigen eigene Erfahrungswerte, Aus-

schreibungsergebnisse, Literaturangaben und Kalkulationen anderer PEP in Hamburg. Soweit

sinnvoll und möglich, wurden Einheitswerte festgesetzt und der Gesamtpreis je Maßnahme

anhand der Fläche (GIS-Daten) errechnet. Bei derzeit noch nicht flächenhaft abzugrenzenden

Maßnahmen wurde Schätzwerte, meist anhand des voraussichtlichen Arbeitsaufwands ange-

setzt. Insbesondere bei komplexeren Maßnahmen, wie Gehölzrodung oder Stauanlagen können

die Kosten je nach Lage vor Ort in einem sehr weiten Bereich schwanken. Die Zahlen können

daher grundsätzlich nur einen groben Rahmen abgeben (Detailplanung nötig). Die Kosten be-

rücksichtigen ggf. auch die im Gesamtzeitraum vorgesehenen Wiederholungen. Bei mehreren

Maßnahmen war noch keine Abschätzung der Kosten möglich bzw. sinnvoll: MNr. 11, 14

(teilweise), 23, 24, 25.

Die Summe aller Einzelmaßnahmen je Maßnahme-Nr. wurde in die nachfolgenden Über-

sichtstabellen übertragen. Bei Einzelmaßnahmen und bei zyklischen Maßnahmen, die nicht

jährlich erfolgen, wurde eine Aufteilung der Gesamtsumme auf die Umsetzungsjahre 2011 bis

2018 (8 Jahre Laufzeit des PEP) vorgenommen. Hierbei wurde berücksichtigt, dass bestimmte

Maßnahmen einen längeren Vorlauf zur Umsetzung erfordern (Detailplanungen, Beteiligung

Dritter, Vertragsabschlüsse) und es wurde darauf geachtet, eine relativ gleichmäßige Kosten-

verteilung über die Jahre zu erreichen. Der Kostenplan geht davon aus, dass alle Maßnahmen

umgesetzt werden (Maximalkosten) und dass der Schwerpunkt für die Durchführung einmaliger

Maßnahmen innerhalb der ersten 4 Jahre liegt. Wenn in größerem Umfang eine Bündelung von

Einzelaufträgen möglich ist, können sich hieraus bei landschaftspflegerischen Einzelmaßnah-

men ggf. auch günstigere Anbieterpreise ergeben. Eine bevorzugte Vergabe an geeignete land-

wirtschaftliche Betriebe kann ggf. auch zur Kostenminderung beitragen.

Für den Kostenplan wurden die Maßnahmen in Teiltabellen zu folgenden Maßnahmetypen

zusammengefasst (s. Tab. 23 und Tab. 24):

Vertragsnaturschutz (Grünlandbewirtschaftung)

Einzelmaßnahmen Landschaftspflege

zyklische Maßnahmen Landschaftspflege

zyklische Maßnahmen Moorregeneration

Grundsätzlich nicht berücksichtigt sind Umsatzsteuer (MwSt., derzeit 19%), Verwaltungskos-

ten und möglich Preissteigerungen in der Umsetzungsphase.

Folgende Positionen sind nicht in den Maßnahmeblättern enthalten und müssen daher bei einer

Gesamtkalkulation der PEP-Umsetzung zusätzlich berücksichtigt werden:

Planungskosten für die weiteren Umsetzungsschritte (Aufstellung eines detaillierter

Jahres-PEP bzw. Landschaftspflegerische Ausführungsplanung in den ersten Umset-

zungsjahren, Detailplanung Moore, wasserwirtschaftliche Ausführungs- und Genehmi-

gungsplanung für Stauanlagen)

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7 Maßnahmenplan PEP NSG Moorgürtel

122

Landschaftsökologische Fachberatung zu bestimmten Maßnahmen (z.B. Grünlandrege-

neration, Moorrenaturierung)

mögliche Mehrkosten für die Umsetzung eines ökologischen Grabenräumprogramms

Kartierungen zum Monitoring

Flächenankauf

Die Gesamtkosten gemäß PEP-Kostenplan liegen zwischen 188.200,- € und 295.640,- € pro

Jahr und betragen insgesamt in acht Jahren 1.908.420,- €. In dem 796 ha großen NSG liegen die

Kosten damit zwischen 236,- und 371,- € je ha (Gesamtkosten in 8 Jahren: ca. 2398,- € / ha).

Weitere Angaben zur Kostenermittlung und Verteilung auf die PEP-Umsetzungsjahre sind in

einer separaten Tabellenkalkulation enthalten, die dem Auftraggeber vorliegt.

Grafische Übersichten über die Kostenverteilung der genannten Hauptmaßnahmetypen zeigen

Abb. 8 und Tab. 23/24.

Mittelwert 2011-2018 (238.553 €)

131.153 €

57.875 €

18.125 €

31.400 €

Vertragsnaturschutz(Grünlandbewirtschaftung)

EinzelmaßnahmenLandschaftspflege

zyklische MaßnahmenLandschaftspflege

zyklische MaßnahmenMoorregeneration

Abb. 8 Grafik zur jährlichen Kostenverteilung des PEP NSG Moorgürtel (Durchschnitt aus

geplanten acht Umsetzungsjahren)

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PEP NSG Moorgürtel 7 Maßnahmenplan

123

Tab. 23 Kostenplan zum PEP NSG Moorgürtel – Gesamtübersicht

Finanzplanung für die Gültigkeitsdauer des PEP (8 Jahre)

Maßnahmetypen (gruppiert)

MNr. Summen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Vertragsnaturschutz (Grünlandbewirtschaftung)

1, 3, 4, 5a, 5b,

5c, 6a, 6b, 6c 1.049.220 € 103.370 € 120.740 € 127.610 € 139.500 € 139.500 € 139.500 € 139.500 € 139.500 €

Einzelmaßnahmen

Landschaftspflege

2, 8, 11, 12,

14, 16, 18, 19,

20, 21, 23, 24,

25, 26

463.000 € 43.500 € 100.400 € 109.500 € 98.400 € 84.100 € 0 € 27.100 € 0 €

zyklische Maßnahmen

Landschaftspflege

10a, 10b, 13,

15, 17 145.000 € 9.250 € 27.600 € 9.250 € 27.600 € 9.250 € 26.800 € 8.450 € 26.800 €

zyklische Maßnahmen

Moorregeneration 7, 9, 22 251.200 € 33.900 € 46.900 € 41.900 € 23.900 € 33.900 € 32.900 € 15.900 € 21.900 €

Summe gesamt 1.908.420 € 190.020 € 295.640 € 288.260 € 289.400 € 266.750 € 199.200 € 190.950 € 188.200 €

Tab. 24 Mittelwert je kalkulierter Maßnahme (MNr.) für alle Durchführungsjahre im Zeitraum 2011-2018

MNr. Euro MNr. Euro MNr. Euro

Vertragsnaturschutz (Grün-landbewirtschaftung)

1 4.563 €

Einzelmaßnahmen Landschaftspflege

8 2.000 €

zyklische Maß-nahmen Land-schaftspflege

10a 6.200 €

3 10.000 € 12 19.300 € 10b 2.250 €

5a 14.500 € 14 15.500 € 13 11.300 €

5b 9.000 € 18 7.800 € 15 800 €

5c 15.840 € 19 66.750 € 17 7.050 €

6a 28.000 € 21 12.400 € zyklische Maß-nahmen Moorre-

generation

7 24.100 €

6b 16.000 € 9 6.300 €

6c 33.250 € 22 1.000 €

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PEP NSG Moorgürtel 8 Erfolgskontrolle und Fortschreibung

125

8 Erfolgskontrolle und Fortschreibung

8.1 Erfolgskontrolle

Die Kontrolle der Entwicklung der Lebensräume im NSG während und nach Durchführung der

Maßnahmen ist erforderlich, um bei Bedarf lenkend eingreifen zu können. Insbesondere für die

Grünlandbiotope ist eine regelmäßige Kontrolle zur Vegetationsentwicklung erforderlich, um

Fehlentwicklungen zu vermeiden. Ein Teil der im PEP festgelegten Maßnahmen basiert unmit-

telbar auf den Ergebnissen laufender Begleitkontrollen bzw. Arterfassungen. Hier sind insbe-

sondere die systematische Brutvogelkartierung im Abstand von zwei Jahren und die dazwischen

liegenden Kontrollen zur Verteilung der Wachtelkönig-Brutplätze zu nennen. Die Ergebnisse

werden jährlich bei der Freigabe oder Verzögerung der Grünland-Mahdtermine auf Flächen mit

Bewirtschaftungsverträgen berücksichtigt.

Abgesehen von den im EG-Vogelschutzgebiet obligatorischen und für das Grünlandmanage-

ment erforderlichen Brutvogelkartierungen (Zielarten / sonstige wertgebende Arten) sollen sich

die managementbegleitenden Erfolgskontrollen in den nächsten fünf bis 10 Jahren vor allem

auf drei Bereiche konzentrieren:

1. Entwicklung der offenen Moorregenerationsflächen im Nincoper und Francoper Moor

(Biotoptypen und Flora, Zielarten Fauna)

2. Sicherung und Optimierung des artenreichen Feucht- und Nassgrünlands durch Pflege-

maßnahmen (Niedermoorgrünland) und Bewirtschaftungsvereinbarungen (Verteilung

der Biotoptypen, lokal Vegetation und Flora, Zielarten Fauna)

3. Regelmäßige Kontrolle der Grabenvegetation (und Wasserstände) im Zusammenhang

mit der Durchführung eines systematischen Grabenräumprogramms (inkl. Erfassung

gefährdeter und bei der Räumung zu schonender Vegetationsbestände)

Grundlage der Erfolgskontrolle ist neben der genauen Dokumentation der Artkartierungen auch

die fortlaufende Dokumentation der durchgeführten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen so-

wie von möglichen Beeinträchtigungen, die einen Einfluss auf die kartierten Arten haben (inkl.

zukünftiger Baumaßnahmen im Umfeld). Dies gilt auch für die Dokumentation der Grünland-

nutzung, zumindest auf den Vorrangflächen mit Bewirtschaftungsverträgen (ggf. Rückmeldung

zu Nutzungsterminen durch Landwirte). Ergänzend sollten durch den im Frühjahr im Gebiet

besonders häufig präsenten Ornithologen auch Angaben zur Grünlandnutzung sowie zu evtl.

Störungen verzeichnet und dokumentiert werden. Diese Aufzeichnungen sollten durch entspre-

chende Erhebungen des betreuenden Umweltverbands (NABU) ergänzt werden. Nur auf einer

solchen breiten Grundlage wird zukünftig ein Rückschluss auf die Wirksamkeit der durchge-

führten Naturschutzmaßnahmen und ihre Bewertung im Sinne der Zielerreichung möglich sein.

Eine enge räumliche Beschränkung auf bestimmte Probestellen oder Einzelmaßnahmen ist bei

den faunistischen Bestandsaufnahmen aufgrund der Mosaikstruktur der Landschaft und der

Mobilität der relevanten Artengruppen nicht sinnvoll. Statt häufiger kleinräumiger Erfassungen

sind umfassende Kartierungen im Gesamtraum im Abstand von drei bis sechs Jahren zu bevor-

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8 Erfolgskontrolle und Fortschreibung PEP NSG Moorgürtel

126

zugen. Die Wahl der Erfassungsmethodik und –genauigkeit unterliegt weitgehend artspezifi-

schen Anforderungen. Neben Fundpunktkartierungen an geeigneten Habitaten können auch

großräumigere Rasterkartierungen sinnvoll sein. Die biologischen Erfassungen konzentrieren

sich auf die gebietsspezifischen Zielarten (s.a. Tab. 8).

Hinweis: Für den PEP wurde eine Lageübersicht zu allen in den letzten Jahrzehnten angelegten

bzw. kartierten Dauerbeobachtungs- und Probestellen erstellt (interne GIS-Karte; liegt dem

Naturschutzamt vor).

Neben biologischen Kartierungen sollten auch bestimmte abiotische Parameter in die Erfolgs-

kontrolle einbezogen werden. Schwerpunkte sollten eine Fortsetzung des hydrologischen Moni-

torings im Bereich der Moorkerne (Grundwassermessstellen) und die Einrichtung von automa-

tischen Messstellen an zwei bis drei Fließgewässern zur Kontrolle der Wasserstände im Jahres-

verlauf sein (s.a. BWS 2010).

Der biologische Teil des Untersuchungsprogramms sollte somit folgende Teilaspekte umfas-

sen (weitere Detaillierung, auch hinsichtlich der Kartier-Intervalle, in Absprache mit den für

Artkartierungen zuständigen Mitarbeitern des Naturschutzamtes und der Gebietskenner):

Fortsetzung der Brutvogelerfassungen (Revierkartierung) nach der Methodik der Vorjahre;

zusätzlich Dokumentation von ausgewählten Nutzungen / Nutzungsterminen (Grünland)

sowie möglichen Störungen

Flächendeckende Kartierung der Zielarten Flora (Fundpunkte, bei häufigen Arten Raster-

karte oder Häufigkeit je erfasstem Biotop); Vegetationskartierung auf ca. 10 besonders

schutzwürdigen Niedermoorgrünland-Flächen (Vegetationstyp, Artenliste mit Häufigkeiten,

repräsentative Einzelaufnahme); Berücksichtigung von Flächen mit älteren Vegetationsauf-

nahmen (Dauerbeobachtungsflächen)

Vegetationskartierung in den zentralen Bereichen der Hoch- und Übergangsmoor-

Regeneration

Wiederholungskartierung von Probeflächen im Bereich der Renaturierungsflächen des Nin-

coper (1. Priorität) und des Francoper Moores

Wiederholung der Biotopkartierung zum Optimalzeitpunkt für Offenlandbiotope (Mai-

Juni); auch als Grundlage für die weitere Fortschreibung des PEP (Verbindung mit Fund-

punktkartierung Flora für Zielarten u.a. Rote Liste-Arten)

Systematische flächendeckende Erfassung von Moor- und Grasfrosch (Laichplätze)

Systematische flächendeckende Kontrolle der Zielarten Tagfalter und Heuschrecken

(Fundpunkte oder kleinräumiges Raster), sowie Erfassung weiterer wertgebender Arten

(Stichproben in geeigneten Biotopen)

Auswahl von ca. 10 repräsentativen Kleingewässern unterschiedlicher Verlandungsgrade

(abhängig u.a. von Pflegemaßnahmen) zur Dokumentation der Libellen-Fauna sowie Kon-

trolle der Übergangsmoorbereiche auf moorspezifische Libellenarten.

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PEP NSG Moorgürtel 8 Erfolgskontrolle und Fortschreibung

127

Die Fischfauna der Fließgewässer sollte zukünftig vor allem durch Untersuchungen im Rahmen

der WRRL abgedeckt werden.

Aus dem NSG liegen keine aktuellen Daten zur Säugetierfauna vor. Wünschenswert, aber über

eine Erfolgskontrolle hinaus gehend, sind Untersuchungen insbesondere zu den Fledermäusen.

8.2 Fortschreibung

Mit dem nachstehenden Datum tritt der vorliegende Maßnahmenplan für eine Gültigkeitsdauer

von 8 Jahren in Kraft. Der Maßnahmenplan wird entsprechend vor Ablauf seiner Gültigkeit

fortgeschrieben, um die nächsten Schritte in Richtung auf die angestrebten Entwicklungsziele

(s. Kap. 6.5) zu unternehmen.

Sollten in Zukunft neue wissenschaftliche Erkenntnisse, nicht vorhersehbare Veränderungen

des abiotischen oder biotischen Potenzials oder Erfahrungen bei der Durchführung der Maß-

nahmen dazu führen, dass eine Verwirklichung von Teilen der Entwicklungsziele unrealistisch

oder fachlich unerwünscht erscheint, so erfolgt von der Fachbehörde eine entsprechende Revi-

dierung der Entwicklungsziele. Dies kann dann auch Auswirkungen auf die Inhalte des Maß-

nahmenplans haben. Bei der Lockerung von Zwangspunkten (s. Kap. 6.4) kann eine Änderung

der Entwicklungsziele hin auf das Leitbild (s. Kap. 6.3) und die Anpassung der Maßnahmen

sinnvoll sein.

Hamburg, den

Wolfgang Prott

Abt. Naturschutz, BSU

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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