Pflichtübung aus Europarecht 14. Mai2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.

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Pflichtübung aus Europarecht 14. Mai2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.

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Pflichtübung aus Europarecht14. Mai2014

Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.

Programm 6. StundeTest

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Übungsfälle

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ArbeitnehmerfreizügigkeitArt 45 AEUV(1) Innerhalb der Union ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet.(2) Sie umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden

unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen.

(3) Sie gibt — vorbehaltlich der aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigten Beschränkungen — den Arbeitnehmern das Recht,

a) sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben; b) sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen; c) sich in einem Mitgliedstaat aufzuhalten, um dort nach den für die Arbeitnehmer

dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben;

d) nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Bedingungen zu verbleiben, welche die Kommission durch Verordnungen festlegt.

(4) Dieser Artikel findet keine Anwendung auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.

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ArbeitnehmerfreizügigkeitAnwendungsbereich

AN: (Rs Lauwrie-Blum)- Unterordnung- EntgeltAusgenommen iZm öffentlicher VerwaltungFamilienangehörige nur abgeleitete RechteGrenzüberschreitendes Element

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- Diskriminierungsverbot- Beschränkungsverbot -Recht auf Stellenbewerbung-Recht auf Ausübung einer Beschäftigung-Gewerkschaftliche Rechte-Verbleiberecht

Drittwirkung!

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RechtfertigungArt 45(4): öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit (ordre-public Vorbehalt)+ zwingende Gründe des Allgemeininteresses (nur für unterschiedslos anwendbare Maßnahmen)VERHÄLTNISMÄSSIGKEITzB Rs Bosman

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Prüfungsschema- Personeller Anwendungsbereich: AN- Grenzüberschreitendes Element- Diskriminierung oder Beschränkung- Rechtfertigungsgrund (Art 45(4) oder

zwingende Gründe des Allgemeininteresses)

- Verhältnismäßigkeit (geeignet und notwendig)

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Übungsfall 11Anna ist Britin. Sie geht nach Frankreich, um dort

Arbeit zu finden. Das Verteidigungsministerium nimmt sie nicht als Beamtin auf weil sie nicht die französische Staatsbürgerschaft hat. Der Job ist in der Organisationseinheit des Ministeriums und umfasst größtenteils die Organisation von internationalen Konferenzen.

Ist die Ablehnung Annas rechtens?

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Übungsfall 12Frau Groener bewarb sich um eine Stelle als

Kunstdozentin am College of Marketing and Design in Dublin. Da sie nicht über die erforderlichen Gälischkenntnisse verfügte, wurde sie abgelehnt. Der Unterricht erfolgt auf Englisch. Irland verfolgt eine offensive Politik zur Förderung von Gälisch.

Was sagen Sie aus europarechtlicher Sicht zu dieser Politik?

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Übungsfall 13Daniel ist Österreicher und zieht nach Belgien.

Er wohnt dort bei einem Freund und arbeitet am Markt ein Mal pro Woche. Da er für einen Freund arbeitet, gibt es keinen Vertrag und er zahlt keine Steuern. Er beantragt soziale finanzielle Unterstützung. Hat er darauf Anrecht?

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Übungsfall 14Herr Angonese ist italienischer Staatsangehöriger

deutscher Muttersprache und hat sein Studium in Österreich absolviert. Er hat sich um eine Stelle in einer Bank in Bozen beworben. In der Ausschreibung wurde verlangt, die Zweisprachigkeit deutsch-italienisch mit einem Diplom der öffentlichen Verwaltung in Bozen nachzuweisen. Die Bewerbung des Herrn Angonese, der vollkommen zweisprachig ist, wurde abgewiesen, da er diese Bescheinigung nicht beibrachte.

Ist dies im Einklang mit den Grundfreiheiten?11

Übungsfall 15Eberhard ist Deutscher und lebt in England. Er sieht ein

Stellenangebot für Busfahrer bei dem lokalen Busunternehmen, das Teil der Verwaltung der Gemeinde ist. Als Antwort auf die internationale Terrorgefahr dürfen Busfahrer nach englischem Recht in Notfallsituationen verdächtige Personen festnehmen. Voraussetzung für die Kompetenz andere festzunehmen ist die englische Staatsbürgerschaft. Eberhard wird daher zurückgewiesen. Mit Recht?

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