pipette - swiss laboratory medicine

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SWISS LABORATORY MEDICINE Offizielles Publikationsorgan der SULM Union Suisse de Médecine de Laboratoire www.sulm.ch NR. 2 APRIL 2011 Arbeitssicherheit Überlegungen zur Sicherheit in Laboratorien bei der Handhabung mit Liquorproben Biologische Sicherheit – vom Normalfall zum Störfall Praxislabor Prä- und Postanalytik News Auswirkungen der Revision Analysenliste auf das Spitallabor

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swiss laboratory medicine

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s w i s s l a b o r a t o r y m e d i c i n e

Offizielles Publikationsorgan der SULM Union Suisse de Médecine de Laboratoire www.sulm.ch

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11

Arbeitssicherheit

Überlegungen zur Sicherheit in Laboratorien bei der Handhabung mit Liquorproben

Biologische Sicherheit – vom Normalfall zum Störfall

Praxislabor

Prä- und Postanalytik

News

Auswirkungen der Revision Analysenliste auf das Spitallabor

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SUlM Schweizerische Union für labormedizin

Angeschlossene Fachgesellschaften:

CSCQ Schweizerisches Zentrum für QualitätskontrolleFAMH Schweizerischer Verband der Leiter Medizinisch-Analytischer

LaboratorienFMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und ÄrzteH+ Die Spitäler der SchweizKHM Kollegium für Hausarztmedizinlabmed Schweizerischer Berufsverband der Biomedizinischen

Analytikerinnen und AnalytikerMQ Verein für medizinische QualitätskontrollepharmaSuisse Schweizerischer ApothekerverbandSGED/SSED Schweizerische Gesellschaft für Endokrinologie und Diabetolgie

Société Suisse d’Endocrinologie et de Diabétologie

SGKC/SSCC Schweizerische Gesellschaft für Klinische ChemieSGM Schweizerische Gesellschaft für MikrobiologieSGMG Schweizerische Gesellschaft für medizinische GenetikSGRM Schweizerische Gesellschaft für RechtsmedizinSSAI/SGAI Schweizerische Gesellschaft für Allergologie

und ImmunologieSGH/SSH Schweizerische Gesellschaft für HämatologieSVDI Schweizerischer Verband der Diagnostica-

und Diagnostica-Geräte-IndustrieSVTM/ASMT Schweizerische Vereinigung für TransfusionsmedizinSwissmedic/BAG Schweizerisches Heilmittelinstitut

arbeitssicherheit – spagat zwischen über-triebenem Formalismus und wirksamem schutz

Die Vorschriften und Normen zum Schutz von Mitarbeitenden und der Umwelt im Umgang mit medizinischen Proben wech-seln ständig und vermehren sich bald ein-mal wie die Bakterien auf einer Kultur-schale. Erschwerend ist die uneinheitliche Interpretation durch die Behörden, aber auch durch das Fachpersonal. In der Re-gel kann von einer hohen Arbeitssicher-heit in medizinischen Laboratorien ausge-gangen werden, sind doch im Rückblick über die vergangenen 50 Jahre nur sehr wenige Unfälle bekannt. Allerdings nimmt das Risiko durch ausgeprägte weltweite Migration (auch Tourismus) sowie Zu-nahme von multiresistenten Bakterien zu. Verbessert haben sich, wenigstens in un-serer Welt, die technischen Möglichkei-ten und die Ausrüstung in den Labora-torien. Mit Ausnahme von wenigen, sehr gefährlichen Viren und Bakterien ist das Risiko erst dann erhöht, wenn der Keim gezüchtet und damit angereichert wurde. Durch das föderalistische System der Schweiz wird die Sache nicht gerade ein-fach, sind doch viele in das Thema invol-viert, so zum Beispiel BAG, SUVA, Kan-tonsärzte, Kantonschemiker, kantonale Laboratorien, aber eben auch die Fach-gesellschaften SGM, SGKC etc. Auch die Arbeitgeberverbände wie H+ mischen da mit. So erstaunt es natürlich nicht, dass die zusätzlichen mitgeltenden internatio-nalen Normen unterschiedlich interpre-tiert und umgesetzt werden. Die wich-

tigste Komponente, die nicht vergessen werden darf, ist die Professionalität und Motivation all der Leute, die im Labor ar-beiten. Eine entsprechende Schulung, Vigilanz, gut geführte Arbeitsplätze und ausreichende Mittel stellen mit Sicherheit die beste Massnahme dar, Unfälle am Ar-beitsplatz zu verhindern. Regulierende Behörden würden gut daran tun, sich ver-mehrt die Fachkompetenz des Laborper-sonals zunutze zu machen, damit ein Op-timum zwischen übertriebenem Forma-lismus und effektivem Schutz gefunden werden kann. Auch den Juristen sei emp-fohlen, durch unkluge Entscheide nicht eine übertriebene defensive Labormedizin zu fördern.Prof. Dr. med. A. R. Huber,Chefredaktor «pipette»

sécurité au travail – le grand écart entre un formalisme excessif et une protection efficace

Les prescriptions et les normes visant à protéger les collaborateurs et l’environ-nement lors du traitement d’échantillons médicaux ne cessent de changer et se multiplient presque comme des bacté-ries dans un bouillon de culture. Le fait que les autorités et le personnel spécia-lisé interprètent différemment les textes ne facilite pas les choses. Généralement, on peut admettre que la sécurité au tra-vail est bonne dans les laboratoires mé-dicaux. En effet, sur les 50 dernières années, on n’a enregistré que très peu d’accidents. Toutefois, avec l’augmenta-tion des migrations mondiales (également

Prof. Dr. med.Andreas R. HuberChefredaktor «pipette»Rédacteur en chef «pipette»

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du tourisme) et la propagation de bacté-ries multirésistantes, le risque augmente. Les possibilités techniques et l’équipe-ment des laboratoires se sont améliorés, du moins chez nous. A l’exception de quelques rares virus et bactéries très dan-gereux, le risque n’augmente que lorsque l’on cultive les germes. Ils s’en trouvent alors renforcés. Le système fédéral hel-vétique ne simplifie pas la situation. En effet, nombre d’entités interviennent sur ce sujet, par exemple l’OFSP, la SUVA, les médecins, les chimistes et les labo-ratoires cantonaux, mais également les sociétés de discipline médicales que sont la SSM, la SSCC, etc. Les associa-tions d’employeurs comme H+ sont aussi concernées. Il n’est donc pas étonnant que les normes internationales supplé-mentaires également en vigueur fassent l’objet d’interprétations et de mises en œuvre diverses. Le principal aspect, ce-lui qu’il ne faut pas oublier, c’est le pro-fessionnalisme et la motivation de tous ceux qui travaillent dans un laboratoire. Une formation appropriée, de la vigilance, des postes de travail bien tenus et des moyens suffisants représentent certaine-ment la meilleure mesure pour éviter les accidents au poste de travail. Les autori-tés de régulation feraient bien d’exploiter de manière plus marquée la compétence professionnelle du personnel de labora-toire, afin d’optimiser l’équilibre entre un formalisme excessif et une protection effi-cace. Il faudrait aussi recommander aux juristes de ne pas encourager une méde-cine de laboratoire exagérément défen-sive.Professeur A. R. Huber,rédacteur en chef de «pipette»

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IMPRESSUM

pipette, offizielles Publikationsorgan der SUlM/USMl Nr. 2/2011, Erscheint 2011 6-mal, ISSN 1661-0903

Herausgeber / editeurSULM – Schweizerische Union für Labormedizinc/o Prof. A. R. HuberZentrum für LabormedizinKantonsspital Aarau AGCH-5001 AarauTel. 062 838 53 02Fax 062 838 53 [email protected]

redaktion / rédactionProf. Dr. Andreas R. HuberDr. Roman FriedProf. Dr. Urs NydeggerProf. Dr. Dr. h.c. Walter RiesenPD Dr. Lorenz RischPD Dr. Michel RossierPD Dr. Werner Wunderli

redaktionskoordination / coordination de la rédactionEsther [email protected]

redaktionsadresse /adress de la rédactionwortbild gmbhGestaltung & KommunikationNiklaus von Flüe-Strasse 414059 BaselTel. 061 331 31 44Fax 061 331 31 [email protected]

advisory boardDr. Xavier Albe, SCSDr. Thomas Briellmann, SGRMDr. André Deom, FAMHBarbara Erb, labmedProf. Dr. Urs Nydegger, SGH, SVTMDr. Stephan Regenass, SGAIPD Dr. Lorenz Risch, SGKCDr. Martin Risch, SGMPD Dr. Michel Rossier, SGED

richtlinien für autoren /instructions pour les auteurswww.sulm.ch/pipette/

Verlag / editeur EMH Schweizerischer Ärzteverlag AGFarnsburgerstrasse 8Postfach, 4132 MuttenzTel. 061 467 85 55Fax 061 467 85 56

Herstellung / ProductionSchwabe AGFarnsburgerstrasse 8Postfach, 4132 MuttenzTel. 061 467 85 85Fax 061 467 85 [email protected]

inserate / annonceswortbild gmbhGestaltung & KommunikationNiklaus von Flüe-Strasse 414059 BaselTel. 061 331 31 44Fax 061 331 31 [email protected]

abonnemente /abonnementswww.sulm.ch/pipette/[email protected] CHF 20.–Jahresabo CHF 80.–

auflage / tirage16 000 Exemplare

nächste ausgabe8. Juni 2011

Titelbild: © Pavel Losevsky | Nexus7 | Dreamstime.com

inhalt 3 e d i t o r i a l arbeitssicherheit – spagat zwischen übertriebenem Formalismus

und wirksamem schutz

6 t H e M e Überlegungen zur sicherheit in klinisch-diagnostischen laboratorien

bei der Handhabung mit primären nicht-angereicherten liquorproben

9 t H e M e biologische sicherheit – vom normalfall zum störfall

1 2 t H e M e sicherer Umgang mit arbeitsstoffen im Gesundheitswesen

1 5 t H e M e statements

1 6 n e w S prä- und postanalytik im praxislabor

1 7 S G M S S M nouvelles recommandations européennes pour l’antibiogramme – eUcast

neue europäische richtlinien für das antibiogramm – eUcast

1 8 n e w S pfizer research prize 2011

1 9 c o n G r e S S r e P o r t congrès annuel 2011 de la société suisse de microbiologie avec Fems

Jahreskongress 2011 der schweizerischen Gesellschaft für mikrobio- logie mit Fems

2 0 M a r k e t P l a c e

2 2 n e w S auswirkungen der revision analysenliste auf das spitallabor

a G e n d a www.sulm.ch/sulm-aktuell/agenda termine zu Kongressen, tagungen und Versammlungen dates des congrès, conférences et réunions

P i P e t t e o n l i n e www.sulm.ch/pipette

Major Partners

Kongress und Fachmesse der LabormedizinCongrés et foire de médecine de laboratoireBern, 12.–14. Juni 2012

Beteiligte Gesellschaften – Sociétés participantesFAMH – FMH – KHM/CMPR – labmed – MQ – IHE-Suisse – pharmasuisse –

SGAI/SSAI – SGED/SSED – SGH/SSH – SGKC/SSCC – SGM/SSM – SGMG/SSGM –

SGRM/SSML – SVA – SVDI/ASID – SVTM/ASMT – Swissmedic

Fokus «Politik» Labormedizin im gesellschaftspolitischen Kontext

Fokus «Trends» Labormedizin in Wissenschaft und Forschung

Fokus «Alltag» Labormedizin im operativen Praxistag

Fokus «Nutzen» Labormedizin aus Patientensicht

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Zum Beispiel sind seit der Einfüh-rung von automatischen und mecha-nischen Pipettierhilfen in den 1970er und 1980er Jahren und der Einfüh-rung der Hepatitis-B-Impfung Hepati-tis-Erkrankungen des Laborpersonals, eine typische Labor-Berufskrankheit vor dieser Ära, verschwunden. Die Pi-pettierhilfen haben überzeugt, dass Ae-rosol-übertragbare Erkrankungen, die durch das Pipettieren mit dem Mund erworben werden können, komplett eliminiert werden. Stich- und Schnitt-verletzungen konnten mit sichereren geschlossenen Blutentnahmesystemen stark vermindert werden. Die konse-quent durchgeführte Händehygiene hat dazu beigetragen, dass Krankheits-erreger nicht auf das Personal übertra-gen oder nach Hause verschleppt wer-den. Die Entsorgung der Patientenpro-

ben in speziellen Verbrennungsanla-gen sorgt dafür, dass keine Krankheits-erreger oder chemischen Substanzen aus den Labors in die Umwelt gelan-gen. Die Schulung des Laborpersonals und ihre Sensibilisierung für Berufs-krankheiten hat das Risiko zusätzlich minimiert. Seitdem allen bewusst ist, dass jede Patientenprobe potentiell in-fektiös sein kann, wird jede Probe als solche mit Vorsicht behandelt, und die vorhandenen Sicherheitsmittel werden

in den Labors als selbstverständlich angesehen und auch regelmässig an-gewendet.

Höhere anforderungen für spe-zielle UntersuchungenTrotz all dieser Massnahmen wer-den noch höhere Anforderungen an die Sicherheit bei speziellen Untersu-chungen bzw. Untersuchungsmate- rialien gelegt. Spezielle Vorsichtsmass-nahmen gelten insbesondere für mikro-biologische Laboratorien, die beim Umgang mit pathogenen Keimen in geschlossenen Systemen arbeiten. Sie unterliegen der Einschliessungsverord-nung (ESV) [3, 4], Verordnung über mikrobiologische und serologische La-boratorien und Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmer vor Gefährdung durch Mi-kroorganismen (SAMV) [5]. «Gewöhnliche, nicht-mikrobiologi-sche» diagnostische Laboratorien un-terliegen nicht der ESV, sondern den Kriterien zum Betreiben von medizi-nisch-analytischen Laboratorien (KB-MAL) [6] und der Schweizerischen Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor (QUALAB) [7], denn sie verarbeiten Patientenpro-ben direkt, ohne Anreicherungsverfah-ren von lebensfähigen pathogenen Kei-men. Es geht dabei um das Grundprin-zip, dass in Patientenproben eine rela-tiv geringe Anzahl Keime vorhanden ist und dass dadurch nur ein geringes Ansteckungsrisiko für das Personal be-steht [1, 2]. In diesen Fällen handelt es sich um eine «Exposition», jedoch nicht um einen «Umgang im geschlos-senen System» im Sinne der ESV.

die Frage zusätzlicher Sicher-heitsmassnahmenTrotzdem stellt sich bei gewissen Un-tersuchungen bzw. Untersuchungsma-terialien die Frage, ob zusätzliche Si-cherheitsmassnahmen in «gewöhnli-chen» Laboratorien (z.B. Hämatolo-gie, Zytologie, Immunhämatologie, Klinische Chemie, Immunologie, Ge-netische Labors, Liquorlabors usw.) für das Personal und die Umwelt nö-tig seien.Im Rahmen von Inspektionen von kli-nisch-diagnostischen Laboratorien durch das kantonale Inspektorat des Kantons Aargau ist die Frage nach der Sicherheit der Labormitarbeiter bei der Handhabung von Liquorproben (Primärproben) aufgetaucht.

Früher oder späterWorauf beruht die gezielte Frage nach der Sicherheit bei der Handhabung von Liquorproben [1, 2, 8, 9, 10]?

der Sicherheit des Personals und der Umwelt beim arbeiten mit Patientenproben in klinisch-dia- gnostischen laboratorien wird grosse Bedeutung beigemessen. obwohl es beim Personal von klini-schen labors nur sehr selten zu erkrankungen kommt [1, 2], die auf die durchgeführten tätigkeiten zurückzuführen sind, wird viel unternommen, um noch sicherer zu arbeiten.

1 Kantonsspital Aarau Zentrum für Labormedizin CH-5001 Aarau

cornelia ottiger1 und andreas r. Huber1

Überlegungen zur sicherheit in klinisch-diagnostischen laboratorien bei der Hand-habung mit primären nicht-angereicherten liquorproben

die vorhandenen sicherheits-mittel werden in den labors

als selbstverständlich angesehen und auch

regelmässig angewendet.

abbildung 1: Hirnhäute bei meningitis

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Es ist möglich, dass in primären Li-quorproben Neisseria meningitidis (Me-ningokokken) in nicht angereicher-ter Form vorhanden sind. Sie gehören zwar in die Gruppe 2 gemäss der Orga-nismenliste nach ESV, sind aber aero-gen übertragbar. Meningokokken kom-men natürlicherweise im Nasen-Ra-chen-Raum vor und können unter ge-wissen Umständen in den Subarachno-idalraum übertreten und dort eine In-fektion der Meningen, d.h. eine Menin-gitis (Abbildung 1), verursachen. Eine frühzeitig diagnostizierte Meningokok-ken-Meningitis ist mit Antibiotika gut und ohne weitere neurologische Beein-trächtigungen heilbar. Hingegen kann eine verspätete Diagnose beim Patien-ten bleibende Schäden hinterlassen oder zum Tod führen [1, 2].

Grundlage der SicherheitsfragenDie gezielte Frage nach den Sicher-heitsvorkehrungen im Labor bei der Handhabung von Liquorproben ist da-her berechtigt. Das Ausmass der benötigten Sicher-heitsvorkehrungen kann geklärt wer-den, wenn folgende Punkte diskutiert werden:1. wovor soll geschützt werden?

Was sind die Risiken, denen das Laborpersonal bei der Verarbei-tung von Liquorproben bei der Zellzählung/-beurteilung und bei der Bestimmung von chemischen Parametern ausgesetzt ist?

2. wer soll geschützt werden? Mitarbeiter von allgemeinen Labo-ratorien mit Hämatologie, Zytolo-gie, Klinischer Chemie, Immunolo-gie, Genetischen Labors, Liquor- labors und andere. Mitarbeiter von mikrobiologischen Laboratorien unterliegen der ESV (sie sind hier nicht Gegenstand die-ser Diskussion).

3. was sind die Schutzmassnahmen? Ist eine Sicherheitswerkbank für die Handhabung von primären nicht- angereicherten Liquorproben nötig [8, 9]? Gibt es Alternativen zum Schutz der Mitarbeiter anstelle der Sicherheits-werkbank?

4. was sind die Vorkehrungen bei un-erwünschten ereignissen? Umgebung; Personal.

5. Muss über den Mitarbeiterschutz des klinikpersonals diskutiert wer-den? Behandelnder Arzt, Pflegepersonal: bei der Entnahme von Liquorpro-ben und bei der Betreuung der Pa-tienten.

1. wovor soll geschützt werden?Die Proben werden in den verschiede-nen Laborbereichen analysiert. Zum Beispiel werden die Zellen (Leukozy-ten, Erythrozyten, andere) im Liquor gezählt, sei es mikroskopisch (Häma-tologie, Zytologie) oder mittels Gerä-ten (z.B. Zell-Zählgerät oder FACS). Auf den Chemie-Analysern werden chemische Parameter untersucht (z.B. Glucose, Lactat, Proteine). In der Im-munologie und Serologie sucht man mittels Immunoassays nach Antikör-pern, und im genetischen Labor wird auf chromosomale Änderungen von Tumorzellen untersucht. Die wichtigs-ten Analysen, um eine Meningitis ab-zuklären, sollten in jedem klinisch-dia-gnostischen Labor notfallmässig ange-boten werden können.

2. wer soll geschützt werden?Die Schutzeinrichtungen müssen vor aerogen und durch Tröpfchen und Spritzer übertragbaren Keimen schüt-zen und wie bei allen anderen Laborar-beiten Schnitt- und Stichverletzungen, sowie Unfälle vermeiden helfen.Die Sicherheitsaspekte müssen somit auf diejenigen Mitarbeiter ausgelegt sein, die mit der Liquorprobe hantie-ren. Sie müssen aber auch bei uner-wünschten Ereignissen die Mitarbeiter in der näheren Umgebung und die Um-welt miteinbeziehen.

Die bezüglich Sicherheitsanforderun-gen wichtigsten Keime in Liquorpro-ben sind Neisseria meningitidis, die eine Meningokokken-Meningitis ver-ursachen können. Diese Keime sind aerogen übertragbar und haben prin-zipiell ein Krankheitspotential. Es gibt andere Krankheitserreger, die im Li-quor vorkommen können. Sie bedeu-ten aber für den Mitarbeiter kein zu-sätzliches Sicherheitsrisiko als dasje-nige, das schon bei jeder klinischen Probe potentiell vorhanden ist. Bevor zusätzliche Sicherheitsmassnah-men beschlossen werden, muss abge-

schätzt werden, wie hoch das Risiko bezüglich Meningokokken-Meningitis ist, das der Mitarbeiter eingeht, wenn er mit primären, d.h. nicht-kulturell angereichten Liquorproben arbeitet.

3. was sind die Schutzmass- nahmen?Das Labor sollte über ein allgemeines Sicherheitskonzept verfügen, das alle Aspekte der Sicherheit der jeweiligen Arbeiten berücksichtigt. Insbesondere muss der Arbeitnehmer geschult werden und über das Risiko einer Infektion mit Meningokokken bei der Handhabung mit Liquorproben unterrichtet sein. Er muss wissen, dass bei Liquorpro-ben eine erhöhte Vorsicht angebracht ist und dass bei einem unerwünschten Ereignis der Vorgesetzte zu informieren ist und, falls nötig, eine Antibiotikapro-phylaxe zur Verfügung steht. Die Mitarbeiter müssen sich bewusst sein, dass jegliche Anreicherung von lebensfähigen Meningokokken als Um-gang im geschlossenen System im Sinne der ESV gilt und dass dies hö-here Sicherheitsanforderungen mit sich bringt (z.B. Sicherheitswerkbank, Entsorgung mittels Autoklavieren usw.) [8, 9].Die Risikoanalyse zeigt, dass der Mit-arbeiter bei der Handhabung der Pro-ben und bei einem Zwischenfall, z.B. Verschütten mit Bildung von Tröpf-chen und Aerosolen, nur mit einer sehr geringen Anzahl Meningokokken in

conclusion

We discuss here the protection of labo-ratory workers (staff from haematology, clinical chemistry, cytology, immunology, genetic and specialised CSF-laboratories) against Neisseria meningitidis while work-ing with primary cerebrospinal fluid (CSF). Explicitly excluded from this discussion are the staffs working in microbiology in-stitutions. The low amount of bacteria in primary samples has a low risk for contamina-tion although aerosols are possibly pres-ent. However, the personal has to be in-structed about the higher risks while work-ing with CSF. The utensils at disposition should be used, like protection covers for the centrifuge against aerosols, pipetting aids, gloves, and FFP2- or FFP3 masks. The option for a chemoprophylaxis has to be considered after an adverse incident.

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lesen Sie den vollständigen artikel inklusive ausführlicher tabellen online:www.sulm.ch/pipette

Korrespondenz:Dr. Cornelia OttigerSpezialistin für labormedizinische Analytik FAMHKantonsspital AarauZentrum für LabormedizinCH-5001 AarauTel. +41 (0)62 838 52 [email protected]

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Kontakt kommt. Bei der Handhabung von primären nicht-kulturell angerei-cherten Liquorproben handelt es sich demnach um eine Exposition des Mit-arbeiters mit Meningokokken. Daher spricht man nicht von einem «Umgang in geschlossenen Systemen» im Sinne der ESV. Um aber die potentiell grös-sere Gefahr dieses Keimes zu berück-sichtigen, sollten trotzdem besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Hand-habung von Liquorproben angewandt werden.

4. was sind die Vorkehrungen bei unerwünschten ereignissen?

VerschüttenFalls die Liquorprobe verschüttet wird, das Röhrchen in oder ausserhalb der Zentrifuge zerbricht oder das Behält-nis zur Entsorgung leck ist, sollen für die Reinigung Handschuhe und eine FFP2- oder FFP3-Maske getragen wer-den. Alle kontaminierten Flächen und die Zentrifugenbehältnisse werden nach den Vorschriften des internen Si-cherheitskonzeptes und den Hygiene-vorschriften dekontaminiert.

ProphylaxeFalls trotz aller Vorsichtsmassnahmen bei einem unvorhergesehenen Ereig-nis die Möglichkeit einer Exposition der Mitarbeiter mit Neisseria meningi-tidis besteht, kann eine antibiotische Chemoprophylaxe in Betracht gezo-gen werden. Darüber entscheidet üb-

licherweise der Personalarzt, Dienst-arzt oder Infektiologe. Die Chemopro-phylaxe hat innerhalb von 48 Stunden (bis max. 10 Tage) nach Exposition zu erfolgen.

AlternativeFür das Personal von diagnostisch-mi-krobiologischen Laboratorien ist eine Impfung gegen Neisseria meningitidis der Serotypen A, C, W135 und Y emp-fohlen. Gegen den bei uns am Häufigs-ten auftretenden Serotyp B kann hin-gegen nicht geimpft werden.

literatur

1 Baron EJ, Miller JM. Bacterial and fungal in-fections among diagnostic laboratory workers: evaluating the risks. Diagn Microbiol Infect Dis. 2008; 60(3):241–246

2 James J. Sejvar et al.: Assessing the Risk of Laboratory-Acquired Meningococcal Dis-ease. Journal of clinical microbiology, 2005; 43(9):4811–4814

3 Verordnung (814.912) über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Ein-schliessungsverordnung, ESV)

4 Verordnung (818.123.1) über mikrobiologische und serologische Laboratorien

5 Verordnung (832.321) über den Schutz der Ar-beitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ge-fährdung durch Mikroorganismen (SAMV)

6 Kriterien zum Betreiben von medizinisch-analy-tischen Laboratorien (KBMAL)

7 Schweizerischen Kommission für Qualitäts- sicherung im medizinischen Labor (QUALAB)

8 Sicherheitsmassnahmen in humanmedizinisch-mikrobiologischen Diagnostiklaboratorien. Richtlinie zum Vollzug der Einschliessungsver-ordnung (ESV) bei der Analyse von klinischen Probenmaterialien. Herausgeber: Bundesämter für Umwelt und Gesundheit

9 Mikrobiologische Sicherheitswerkbank (MSW). Kapitel 4. Herausgeber: Bundesämter für Um-welt und Gesundheit

10 Richtlinie (EKAS Nr. 6508) über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie). Heraus-geber: Eidgenössische Koordinationskommis-sion für Arbeitssicherheit EKAS

5. Muss über Mitarbeiterschutz des klinikpersonals diskutiert werden?Die behandelnden Ärzte und das Pfle-gepersonal sind bei einem Patienten mit einer invasiven Meningokokken-Erkrankung stark exponiert. Für diese Personengruppe existieren Empfeh-lungen, z.B. Isolation des Patienten bis 24 Stunden nach Therapiebeginn, Mundschutztragpflicht des Personals bei Tätigkeiten am Patienten und An-tibiotika-Prophylaxe nach Mund-zu-Mund-Beatmung oder bei unvorherge-sehenen Zwischenfällen mit erhöhter Exposition.

ZusammenfassungDer Gesundheitsschutz des Laborper-sonals (z.B. Hämatologie-, klinisch-chemisches, zytologisches, immunolo-gisches, genetisches und Liquor-Labor usw.) bei der Handhabung von pri-mären Liquorproben wird wegen ei-ner möglichen Exposition mit Neisse-ria meningitidis diskutiert. Von dieser Diskussion sind mikrobiologisch tätige Laboratorien mit Anreicherungsver-fahren, wie Kultivierung, explizit aus-geschlossen, da sie der ESV unterste-hen. Die geringe Menge an Keimen in Pri-märproben, trotz möglicher Aerosol-bildung, birgt ein relativ geringes Er-krankungsrisiko für den Arbeitneh-mer. Der Arbeitnehmer muss aber ge-schult und auf das Risiko hingewiesen werden. Es sollen die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel (Aerosolschutz- deckel für Zentrifugen, Pipettierhil-fen, Handschuhe, FFP2/FFP3-Masken usw.) verwendet werden. Bei einem un-erwünschten Ereignis besteht die Mög-lichkeit einer Antibiotikaprophylaxe.

VerdankungWir bedanken uns für die intensiven Diskussionen und Rückmeldungen von Herrn Dr. Thomas Binz vom Bundes-amt für Gesundheit (BAG), Sektion Biologische Sicherheit und Humange-netik, von Frau Dr. Carmen Spycher von der Schweizerischen Unfallver- sicherung (SUVA), Abteilung Gesund-heitsschutz am Arbeitsplatz, und von Frau Dr. Eva Bantelmann vom Kanto-nalen Inspektorat Aargau, Inspektorin Chemie- und Biosicherheit.

der arbeitnehmer muss aber geschult und auf das risiko

hingewiesen werden.

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Hans-peter bühler, markus Flisch, otmar deflorin1

biologische sicherheit – vom normalfall zum störfallrund 80 tätigkeiten mit gentechnisch veränderten oder pathogenen organismen in geschlossenen Systemen sind in der Schweiz als tätigkeiten mit mässigem bis hohem risiko eingestuft. Sie liegen im Geltungsbereich der einschliessungsverordnung (eSV) und sind bewilligungspflichtig. tätigkeiten mit mässigem risiko dürfen an 30 Betriebsstandorten in der Schweiz, davon 7 im kanton Bern durchge-führt werden. nur an drei Standorten in der Schweiz, zwei im kanton Bern und einer im kanton Genf, dürfen tätigkeiten mit hohem risiko durchgeführt werden. Bewilligungen werden durch die zuständi-gen Bundesbehörden erteilt, sofern die anforderungen der eSV erfüllt sind. Betriebe in denen bewilli-gungspflichtige tätigkeiten durchgeführt werden, fallen in den Geltungsbereich der eidgenössischen Störfallverordnung (StFV).

1 Dr. Hans-Peter Bühler ist wissenschaftlicher Mit-arbeiter in der Abteilung Umweltsicherheit am Kantonalen Laboratorium Bern und unter ande-rem zuständig für den kantonalen Vollzug der Störfallverordnung im biologischen Bereich. Dr. Markus Flisch leitet die Abteilung Umwelt- sicherheit. Dr. Otmar Deflorin leitet das Kantonale Laboratorium Bern als Amtsstelle der Gesund-heits- und Fürsorgedirektion.

gaben zur Umgebung, die Risikobe-wertung gemäss ESV und eine Ein-schätzung des Ausmasses der mögli-

Betriebe im Geltungsbereich der Stör-fallverordnung müssen zusätzliche An-forderungen erfüllen. Bereits bei der Planung einer Tätigkeit mit mässi-gem oder hohem Risiko ist es deshalb zweckmässig, sich mit den Anforde-rungen der StFV zu befassen, da auch einige bauliche Voraussetzungen zu er-füllen sind.

Von der einschliessungsverord-nung zur StörfallverordnungDie ESV verpflichtet alle, die mit gen-technisch veränderten oder pathoge-nen Organismen in geschlossenen Sys-temen umgehen, zur Sorgfalt: Organis-men, ihre Stoffwechselprodukte und Abfälle dürfen den Menschen und die Umwelt nicht gefährden. Vorausset-zung zur Erfüllung dieser Sorgfalts-pflicht ist stets eine Risikobewertung der Tätigkeit durch die für die Tätig-keit verantwortliche Person. Sie beur-teilt die vorgesehene Tätigkeit und teilt sie nach ihrem Risiko für den Men-schen und die Umwelt in eine von vier Klassen ein. Tätigkeiten der Klassen 3 (mässiges Risiko) und 4 (hohes Risiko) dürfen erst nach Vorliegen einer Bewil-ligung durch die zuständige Bundes-stelle, entweder das Bundesamt für Ge-sundheit oder das Bundesamt für Um-welt (BAFU), aufgenommen werden.Gegenstand der ESV ist der Umgang mit Organismen aller Klassen bei Nor-malbetrieb. Die StFV hingegen fokus-

siert sich auf ausserordentliche Ereig-nisse, bei denen erhebliche Einwir-kungen ausserhalb des Betriebsare-als auftreten. Zweck der StFV ist der Schutz von Bevölkerung und Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen.

aus der Vergangenheit gelerntDie StFV gründet auf Erfahrungen aus dem Jahr 1986, die beim Brand einer Lagerhalle mit 1351 Tonnen Chemi-kalien in Schweizerhalle (Basel-Land-schaft) gemacht worden sind. Das aus-serordentliche Brandereignis führte damals zu erheblichen Einwirkungen ausserhalb des Betriebsareals. Der Grossbrand war bald im Griff, doch der Chemikalienmix im Löschwas-ser tötete einen Grossteil des Fischbe-stands im benachbarten Rhein. Ein ausserordentliches Ereignis war auch das Entweichen von Erregern der Maul- und Klauenseuche aus einem staatlichen Bio-Safety-Level-4-Labora-torium in Pirbright (GB), im August 2007. Die Einwirkungen ausserhalb des Betriebsareals kosteten die briti-sche Landwirtschaft umgerechnet über 500 Millionen Schweizer Franken. Be-triebe, in denen mit solchen Mikro- organismen eine Tätigkeit durchge-führt wird, liegen in der Schweiz im Geltungsbereich der StFV.

Vom Schutz vor schweren Schädi-gungen …Im Kanton Bern müssen Inhaber von Betrieben, die im Geltungsbereich der StFV liegen, dem Kantonalen Labo-ratorium Bern einen so genannten Kurzbericht einreichen. Darin enthal-ten sind eine knappe Beschreibung des Betriebs mit Übersichtsplan und An-

sécurité biologique – de l’activité ordinaire à l’événement extraordinaire

Hans-Peter Bühler, Markus Flisch et Otmar Deflo-rin, docteurs ès sciences. Laboratoire cantonal de Berne 2

Les activités liées à l’utilisation en milieu confiné d’organismes génétiquement mo-difiés ou pathogènes présentant un risque modéré à élevé sont soumises à autori-sation et tombent sous le coup de deux ordonnances: l’ordonnance sur l’utilisation confinée (OUC) et l’ordonnance sur les ac-cidents majeurs (OPAM). La première porte sur l’utilisation d’orga-nismes en cas de fonctionnement normal, tandis que la seconde est consacrée aux événements extraordinaires pouvant cau-ser des atteintes sérieuses en dehors de l’aire de l’entreprise. L’OPAM a pour but de protéger la population et l’environ-nement des graves dommages résultant d’accidents majeurs. En Suisse, seules trois entreprises – dont deux dans le can-ton de Berne – sont autorisées à exécuter des activités à haut risque.Il est vivement recommandé à toute per-sonne envisageant d’exercer une activité à risque modéré ou élevé de consulter l’OPAM dès le stade de la planification, car cet acte législatif prévoit quelques exi-gences en matière de construction.

2 Collaborateur scientifique à la Division Sécurité de l’environnement du Laboratoire cantonal de Berne, Hans-Peter Bühler est notamment respon-sable de l’exécution cantonale des dispositions de l’OPAM dans le domaine biologique. Markus Flisch est chef de la Division Sécurité de l’environ-nement. Otmar Deflorin dirige le Laboratoire can-tonal, unité administrative rattachée à la Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale. Ils sont tous trois docteurs ès sciences.

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Diagnostik bricht an

chen Schädigungen der Bevölkerung oder der Umwelt infolge von Störfällen.Gestützt auf das Gefahrenpotenzial und unter explizitem Einbezug der betrieblichen Umgebung sind Grund-sätze beim Treffen allgemeiner Sicher-heitsmassnahmen für «Betriebe mit Mikroorganismen» im Anhang der StFV zu beachten: Es ist ein geeigne-ter Standort zu wählen, und es sind die erforderlichen Sicherheitsabstände einzuhalten. Das Gefahrenpotenzial ist nach Möglichkeit herabzusetzen, Stör-fälle sind zu verhindern (z.B. durch zu-sätzliche bauliche Massnahmen, Ins-truktion und Weiterbildung) und deren Einwirkungen (z.B. durch klare Ab-sprachen mit den Ereignisdiensten wie Feuerwehr, Sanität etc.) zu begrenzen. Das Ausmass der möglichen Schädi-gungen infolge von Störfällen wird üb-licherweise mit Hilfe von Störfallsze-narien abgeschätzt. In Betracht gezo-gen werden real mögliche Ereignisse, die zu einer Freisetzung von gefährli-chen Mikroorganismen führen könn-ten. Für die Beurteilung des Ausmas-

ses werden dann diejenigen Szenarien ausgewählt, die nach menschlichem Ermessen jeweils zu den schlimmst-möglichen Schädigungen der Bevölke-rung oder der Umwelt führen kön-nen (worst case). Die sechs wichtigs-ten Schadenindikatoren mit Kriterien zur Beurteilung von schweren Schädi-gungen werden vom BAFU vorgegeben (siehe Tabelle 1).Das Kantonale Laboratorium Bern hat die Aufgabe, den Kurzbericht auf Voll-ständigkeit und Richtigkeit zu über-

prüfen. Insbesondere überprüft es, ob die Einschätzung des Ausmasses der möglichen Schädigungen plausibel ist und ob «die Annahme zulässig ist, dass schwere Schädigungen für die Bevölke-rung oder die Umwelt infolge von Stör-fällen nicht zu erwarten sind».Ist die erwähnte Annahme zulässig, so ist das Kurzberichtsverfahren, abgese-hen von Nachführungen bei wesentli-chen Änderungen, abgeschlossen. Ist die Annahme nicht zulässig, so verfügt das Kantonale Laboratorium Bern, dass der Inhaber eine Risikoermittlung erstellen muss. Im Kanton Bern haben bisher sieben Betriebe mit Tätigkeiten der Risikoklasse 3 ein Kurzberichts-verfahren gemäss StFV abgeschlossen. Einen Überblick über die Aufgabentei-lung zwischen Betrieb und Vollzugs-behörde nach der Störfallverordnung gibt Tabelle 2.

… zum tragbaren risikoEine Risikoermittlung muss den Voll-zugsbehörden ermöglichen, das vom Betrieb ausgehende Risiko für die Be-

Publikation „Pipette“

Schadenindikator Kriterium für schwere Schädigungen

Todesopfer Grössenordnung von 10 Todesopfern

Verletzte Grössenordnung von 100 Verletzten

Oberirdische Gewässer Verunreinigung von rund 106 m3 Wasser

Unterirdische Gewässer Ausfall einer Grundwasserfassung von 104 Personenmonaten

Boden Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit von rund 0.02 km2 während mind. 1 Jahr

Sachwerte Sachschäden von rund 55 Mio. Franken

Tab. 1: Kriterien zur Beurteilung von schweren Schädigungen (Quelle BAFU) tabelle 1: Kriterien zur beurteilung von

schweren schädigungen (Quelle: baFU)

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Diagnostik bricht an

völkerung oder die Umwelt zu prüfen und zu beurteilen. Basierend auf An-gaben zum Betrieb und dessen Umge-bung, zu den Tätigkeiten, zu Abfällen, Abwasser und Abluft und zu den ge-troffenen Sicherheitsmassnahmen, ist eine Übersicht über die wesentlichen Gefahrenpotenziale und Störfallsze-narien zu erstellen. Das Risiko wird bestimmt, indem alle möglichen Scha-denausmasse infolge von Störfällen und deren Eintretenswahrscheinlich-keiten zueinander in Relation gesetzt werden. Daraus haben Betriebsinha-ber die Einschätzung des vom Betrieb ausgehenden Risikos abzuschätzen.So werden z.B. das Schadenausmass und die Eintretenswahrscheinlichkeit wegen einer Zugsentgleisung auf ei-nem betriebsnahen Bahntrassee in der Risikoabschätzung eine Rolle spielen. Auch Wirkungen von Erdbebenereig-nissen werden berücksichtigt. Die Vollzugsbehörde prüft die einge-reichte Risikoermittlung anhand von Beurteilungskriterien des BAFU auf ihre Tragbarkeit:

− Tragbar ist z.B. das Risiko eines Sach-schadens mit einem Ausmass von mehr als 500 Mio. Schweizer Fran-ken wie in Pirbright (siehe oben), wenn dessen Eintretenswahrschein-lichkeit (pro Betrieb und pro Jahr) kleiner ist als 1 mal 10-9.

− Im Übergangsbereich liegt die Eintre-tenswahrscheinlichkeit für den oben erwähnten Sachschaden zwischen 1 mal 10-9 und 1 mal 10-7. In diesem Bereich werden die Schutzbedürf-nisse von Bevölkerung und Umwelt gegenüber privaten und öffentlichen Interessen an einer Anlage abgewo-gen und gegebenenfalls zusätzliche Sicherheitsmassnahmen verfügt.

− Nicht tragbar wäre der erwähnte Sachschaden, wenn dessen Eintre-

tenswahrscheinlichkeit grösser als 1 mal 10-7 ist. Wenn also in 10 Mio. Jahren ein Schadenausmass von 500 Mio. Franken mehr als einmal auf-treten kann, muss die Vollzugsbe-hörde, das Risiko für die Bevölke-rung und die Umwelt als nicht trag-bar beurteilen und vom Inhaber Be-triebseinschränkungen verlangen bzw. ein Betriebsverbot verfügen.

Im Kanton Bern wurden zwei Betriebe mit Tätigkeiten der Risikoklasse 4, das Institut für Viruskrankheiten und Im-munprophylaxe in Mittelhäusern und

Betrieb mit bewilligungspflichtigen Tätigkeiten nach der ESV

Vollzugsbehörde

Evaluation Fragestellung Entscheid Konsequenz

Ja Verfahren abgeschlossen Reicht Kurzbericht mit Ein-schätzung des Ausmasses der möglichen Schädigun-gen der Bevölkerung oder der Umwelt infolge von Störfällen ein

Kurzbericht

Ist Annahme zulässig, dass schwere Schädigungen nicht zu er-warten sind?

Nein Verfügt Risikoermittlung

Ja Verfahren abgeschlossen Erstellt Risikoermittlung Risikoermittlung Ist Risiko

tragbar? Nein Verfügt zusätzliche Massnahmen, Betriebsein-

schränkungen bzw. Betriebsverbote

Tab. 2: Aufgabenteilung zwischen Betrieb und Vollzugsbehörde nach der Störfallverordnung tabelle 2: aufgabenteilung zwischen betrieb und Vollzugsbehörde nach der störfallverordnung

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das Sicherheitslabor Spiez, einem Ri-sikoermittlungsverfahren gemäss StFV unterzogen. Für beide Betriebe kann das Risiko als tragbar beurteilt werden.

Korrespondenz:Dr. Hans-Peter BühlerKantonales Laboratorium Bern Abteilung UmweltsicherheitMuesmattstrasse 19, 3012 BernTel. 031 633 11 41Fax 031 633 11 [email protected]

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Gefährdende arbeitsstoffeNeben ionisierender Strahlung gefähr-den vor allem chemische und biologi-sche Arbeitsstoffe die Arbeitnehmen-den. Durch zahlreiche Tätigkeiten in vielen Bereichen des Gesundheitswe-sens sind Arbeitnehmende diesen Stof-fen ausgesetzt. Zu nennen sind Auf-gaben wie Desinfektionen, die Nieder-temperatursterilisation, Arbeiten in Histologielabors oder Arbeiten in kli-nischen Laboratorien. Berufskrankheiten durch Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen können sich unterschiedlich manifestieren. Haut-krankheiten, häufiger toxisch-irrita-tiv als allergisch bedingt, werden bei-

spielsweise durch Desinfektionsmit-tel, Reinigungsmittel, Gummiadditive, Medikamente sowie Hilfsstoffe in La-bors verursacht. Zudem besteht bei zahlreichen Arbeiten die Gefährdung durch Erreger von Infektionskrankhei-ten.

Gesundheitliche Gefährdung der arbeitnehmenden in diagnostisch-mikrobiologischen laboratorienDas Personal in diagnostisch-mikro-biologischen Laboratorien ist bei ei-ner Reihe von Tätigkeiten den Gefah-ren durch Infektionskrankheiten aus-gesetzt. Zu nennen sind zum Beispiel das Öffnen der eingesandten Proben sowie die Bearbeitung und Entsorgung des Untersuchungsgutes.Sowohl die Eigenschaften der Mik-roorganismen als auch die ausgeüb-ten Tätigkeiten sind entscheidend, ob eine Übertragung durch direkten Kon-takt (z.B. im Sinne einer Schmutz- und

suva

Beim Begriff Gesundheitswesen kommen uns vor allem kranke und Verunfallte im Spital in den Sinn. in diesem artikel geht es aber vor allem darum, wie medizinisches Personal mit den Gefähr-dungen im Berufsumfeld umgeht. welche Stoffe können gefährlich sein und wie schützt man sich dagegen [1]?

sicherer Umgang mit arbeitsstoffen im Gesundheitswesen

Schmierinfektion), aerogen oder durch Stich- und Schnittverletzungen mit In-strumenten, die mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten kontaminiert sind, erfolgen kann [2].

Gefährdung durch pathogene MikroorganismenSeit Jahrzehnten ist bekannt, dass der Umgang mit infektiösem Material in diagnostisch-mikrobiologischen Labo-ratorien mit einer erhöhten Erkran-kungsgefahr verbunden sein kann. Eher spärlich vorhandene, vorwie-gend angloamerikanische Statisti-ken aus den siebziger- und achtziger- jahren beziffern beispielsweise die In-zidenz für Infektionskrankheiten auf 1 bis 4 pro 1000 Personenjahre [3]. Sie

zeigen, dass das Erkrankungsrisiko ge-ringer ist als dasjenige, im mikrobiolo-gischen Labor eine Stichverletzung (die eine Infektion zur Folge haben kann) oder einen Unfall zu erleiden [4–6]. Bezüglich einer detaillierten Darstel-lung über Ursachen, Häufigkeiten und Arten beruflich bedingter Infektions-krankheiten in klinischen Laboratorien wird auf Übersichtsarbeiten wie dieje-nigen von Grist et al. [4], Jacobson et al. [5], Pike [6] oder Wilson et al. [7] verwiesen. In diagnostisch-mikrobio-logischen Laboratorien, wo die Iden-tifikation der Keime in der Regel erst dann möglich ist, wenn bereits mehrere Arbeitsschritte erfolgt sind, wird eine leicht modifizierte Vorgehensweise ge-wählt. Gemäss SAMV Art. 9 Abs. 3 wird

Risikogruppen

Entsprechend den Gefahren, die von den Mikroorganismen ausgehen, werden diese in risikogruppen eingeteilt, wobei Risikogruppe 1 den geringsten und die Risikogruppe 4 den höchsten Gefährdungsgrad darstellt. Dabei gilt folgende Unterteilung [9]:

− Mikroorganismen der Gruppe 1 sind diejenigen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen.

− Erreger der Gruppe 2 sind diejenigen, welche eine Krankheit beim Menschen hervor-rufen können und eine Gefahr für Arbeitnehmende darstellen könnten. Eine Ausbrei-tung des Erregers in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich. Eine wirksame Vorbeu-gung oder Behandlung ist normalerweise möglich.

− Erreger der Gruppe 3 sind diejenigen, welche eine schwere Krankheit beim Men-schen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmende darstellen können. Die Gefahr einer Ausbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.

− Erreger der Gruppe 4 sind diejenigen, welche eine schwere Krankheit beim Men-schen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmende darstellen. Die Gefahr einer Ausbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen gross. Normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.

Diese Einteilung der Erreger in die Risikogruppen 1 bis 4 bildet die Grundlage für techni-sche, organisatorische und personenbezogene Massnahmen in all denjenigen Laborato-rien, wo von Anfang an mit bekannten Mikroorganismen gearbeitet wird. Dabei wird ge-mäss SAMV jedes Labor abhängig vom Erreger mit der höchsten Risikogruppe, welcher verarbeitet wird, in die entsprechende Sicherheitsstufe eingeteilt. Tätigkeiten mit Mikro- organismen der Gruppen müssen folglich in derjenigen Stufe durchgeführt werden, die der Gruppe des Mikroorganismus entspricht. Ausnahmen finden sich in der medizinisch-mikrobiologische Diagnositk (i.R. Gruppe 2, bei erhöhter Gefährdung, z.B. Verwendung von aerogen übertragbaren Refernzstämmen und deren Anreicherung, Stufe 3).

es besteht bei zahlreichen arbei-ten die Gefährdung durch erre-ger von infektionskrankheiten.

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literatur

1 Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS, Nr. 69, Mai 2010, S. 3, Editorial, Dr. Serge Pürro

2 Verhütung von Berufskrankheiten in diagnos-tisch-mikrobiologischen Laboratorien, S. 5, Dr. med. Marcel Jost, Abteilung Arbeitsmedizin, Dr. phil. II Alois Gutzwiller, Bereich Analytik der Abteilung Präventionsdienste, Dr. med. Martin Rüegger, Abteilung Arbeitsmedizin, alle Suva Luzern

3 Vesley D., Hartmann H.M.: Laboratory-ac- quired infections and injuries in clinical labora-tories: a 1986 survey. Am.J.Public.Health 78: 1213–5 (1988)

4 Grist N.J., Emslie J.: Infections in British Clini-cal Laboratories, 1982-3. J. Clin. Pathol. 38: 721–725 (1985)

5 Jacobson J.T., Orlob R.B., Clayton J.L.: Infec-tions Acquired in Clinical Laboratories in Utah. J. Clin. Microbiol. 21: 486-489 (1985)

6 Pike R.M.: Laboratory Associated Infections: Incidence, Fatalities, Causes, Prevention. Ann. Rev. Microbiol. 33: 41-66 (1979)

7 Wilson M.L., Reller L.B.: Clinical Laboratory-Acquired Infections. In: Hospital Infections (Ed. Bennet J.V., Brachman P.S.), Little, Brown and Company (1992)

8 Verhütung von Berufskrankheiten in diagnos-tisch-mikrobiologischen Laboratorien, S. 9

9 Berufsgenossenschaft der chemischen Indus-trie: Sichere Biotechnologie: Laboratorien, Ausstattung und organisatorische Massnah-men. Merkblatt B 002 (1992)

die medizinisch-mikrobiologische Dia-gnostik in der Regel in die Sicherheits-stufe 2 eingeteilt. Beim Eingang der Probe bis zur Bestimmung der Erreger muss aber immer davon ausgegangen werden, dass es sich auch um solche einer höheren Risikogruppe (3 oder 4) handeln könnte.Grundsätzlich gilt damit, dass das Ein-halten der Sicherheitsstufe 2 auch im diagnostisch-mikrobiologischen Stan-dardlabor nicht für alle Arbeiten ge-nügt. Jedes Labor hat für bestimmte Arbeiten mit Erregern der Risikogrup-pen 3 und 4 erhöhte Sicherheitsmass-nahmen zu treffen. Alle Arbeiten mit Erregern der Risikogruppe 4 (Vermu-tungsdiagnose oder bestätigte Identifi-zierung) sind auf Laboratorien der Si-cherheitsstufe 4, d.h. auf Hochsicher-heitslaboratorien, zu beschränken [8].

empfehlungen der Suva Die Suva ist Aufsichtsorgan für die Berufskrankheitenverhütung auch im

Gesundheitswesen. Aus diesem Grund hat sie eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Beurteilung gesundheit-licher Risiken und der Verhütung von Berufskrankheiten im Gesundheitswe-sen befasst. Die Suva hat zudem zahl-reiche Empfehlungen erarbeitet, die vollständige Liste finden Sie unter fol-gendem Link: www.suva.ch ➛ service ➛ Informationsmittel ➛ WasWo-Shop. Die Empfehlungen sind zu finden mit der Bestellnummer 2869.

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Universitätsklinikum Düsseldorf

Zur Unterstützung unseres erfolgreichen Teams am Zentralinstitut für Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik (Direktor: Univ.-Prof. Dr. med. F. Boege) suchen wir

eine Ärztin / einen Arzt zur Weiterbildung und ggfs. Habilitation im Fachgebiet Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin

zunächst befristet für die Dauer von 3 Jahren bzw. bis zur Erlangung der Anerkennung als Fachärztin/Facharzt für Laboratoriumsmedizin. Eine Verlängerung zum Zwecke der Habilitation sowie die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sind möglich. Das Zentralinstitut für Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik versorgt das gesamte Universitätsklinikum Düsseldorf mit laboratoriumsmedizinischen Leistungen in den Bereichen Klinische Chemie, Hämatologie inkl. Durchflusszytometrie, Hämostaseologie, Immunchemie und Immunologie, Hormon- und Tumormarkerdiagnostik und Drug-Monitoring sowie spezieller molekularer Analytik. Es ist mit modernster analytischer, prozess- und informationsverarbeitender Technologie ausgestattet. Das Institut hat seine Forschungsschwerpunkte auf den Gebieten molekulare Gerontologie und Chronobiologie, die im Rahmen des SFB 728 „Umweltinduzierte Alterungsprozesse“ und des BMBF-Netzwerkes GerontoSys gefördert werden. Es ist federführend in die Organisation der interdisziplinären Medizinerausbildung eingebunden. Die Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers umfassen die Labordiagnostik im Zuge der Patientenversorgung einschließlich Rufbereitschaftsdienst und Konsiliartätigkeit für die klinisch tätigen Kolleginnen und Kollegen der Stationen und Ambulanzen des Universitätsklinikums Düsseldorf sowie für externe Einsender. Eine Ausbildungsrotation in benachbarte Fachbereiche ist vorgesehen. Die Durchführung oder Unterstützung von labordiagnostischen und klinischen Studien wird erwartet. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll sich aktiv in die Forschungsschwerpunkte des Instituts einbringen und diese durch eine eigene Arbeitsgruppe und eigene drittmittelgeförderte Projekte ergänzen. Eine Mitarbeit an weiteren Forschungskernen der Medizinischen Fakultät (SFB 575, SFB 612) sowie der Universität (SFB 590, BioStruct) ist möglich. Die Mitarbeit in der Lehre für Studierende der Humanmedizin und Zahnmedizin wird vorausgesetzt. Die Betreuung von Doktorand(inn)en ist erwünscht. Der systematische Erwerb akademischer Lehrqualifikationen(Master of Medical Education) wird unterstützt. Wir suchen eine fachlich kompetente Ärztin / einen fachlich kompetenten Arzt mit Kontaktfreudigkeit und Kooperationsbereitschaft, die / der eine akademische Karriere anstrebt. Berufserfahrung in den aufgeführten Arbeitsbereichen sowie bereits abgeleistete Weiterbildungszeiten in Innerer Medizin, Mikrobiologie oder Blutgruppenserologie sind erwünscht. Eine abgeschlossene experimentelle Doktorarbeit oder äquivalente Forschungs-erfahrungen werden vorausgesetzt. Darüber hinausgehende Forschungserfahrung ist erwünscht. Wir bieten eine verantwortliche Tätigkeit in einem Team aus Labormedizinerinnen/-medizinern und Naturwissenschaftlerinnen/-wissenschaftlern und wir bieten die Möglichkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit und akademischen Profilierung in einem anregenden Forschungsumfeld. Das akkredierte, moderne Zentrallabor mit z. Zt. vierzehn wissenschaftlichen und 60 technischen Beschäftigten verfügt über die Weiterbildungsermächtigung im Umfang von 48 Monaten. Die Stelle ist mit TV-Ä Ä1 bewertet. Zusätzlich erfolgt eine angemessene Poolbeteiligung. Der Arbeitsvertrag wird mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf geschlossen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte innerhalb von 2 Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige an folgende Anschrift:

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n r . 2 | a p r i l 2 0 1 1 15t H e M e

statementsarbeitssicherheit – trans-port von patientenproben (analysenmaterial)

Viele Patientenpro-ben gelangen per Post oder Kurier in medizinische Labo-ratorien zur analyti-schen Untersuchung, sie werden also via Strasse transportiert.

Dies bedingt die Einhaltung der Verpa-ckungsvorschriften gemäss P 650 für medizinische Proben. Die Proben wer-den dreifach in starren, reissfesten wie auch flüssigkeitsdichten Schichten ver-packt. Diese Vorschrift muss dem Labor- und dem Kurierpersonal sowie den Mitar-beitern von externen Auftraggebern in allgemeinverständlicher Form weiter-gegeben werden. Erschwerend kommt hinzu, dass das Material je nach In-halt oder Analyse als UN 3373 und der Bezeichnung «biologischer Stoff, Ka-tegorie B» oder aber als «freigestellte medizinische Probe» deklariert werden muss, obwohl sich an den Verpackungs-vorschriften prinzipiell nichts ändert. Freigestellt von der UN-Bezeichnung sind beispielsweise «Proben, bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit be-steht, dass sie Erreger enthalten» oder «Stoffe, bei denen sich die Konzentra-tion von Erregern auf einem in der Na-tur vorkommenden Niveau befindet». Im allgemeinen Routineprozess in ei-

gutgeheissen oder erlaubt. Anscheinend werden die die Richtlinien von Kan-ton zu Kanton unterschiedlich inter-pretiert, was den Probentransport zwi-schen den Kantonen erschwert – nach welcher Interpretation muss jetzt dekla-riert werden?

Schweizweit einheitlich regelnDas Hauptproblem ist aber nicht der Interpretationsspielraum der Richtli-nien, sondern vielmehr die unnütze Un-terteilung in die Kategorie B und deren Freistellung. Es wäre doch sinnvoller, eine Deklaration für den Patientenpro-bentransport für diagnostische Zwecke schweizweit einheitlich zu regeln, die Verpackungsvorschrift ist es ja bereits! dr. Michael oberleZentrum für labormedizinkantonsspital aarau aG

transport des échantillons biologiquesDe manière générale, les normes de sécurité dans le secteur privé ou pu-

blique ont été ren-forcées, particulière-ment durant les deux dernières décennies et ceci dans la plu-part des pays. Cela est compréhensible dans le sens où les

activités humaines liées à la produc-tion et au transport croissant de subs-tances dangereuses, qu'elles soient bio-logiques, chimiques ou radioactives, ont augmenté sans cesse et réclament donc une attention et une législation adaptée. Le domaine de la microbiolo-gie n’y échappe pas non plus. Ainsi, le but du prochain article (pipette 4-11) consacré au transport des échantillons biologiques est de faire le point sur la situation actuelle du transport par voie terrestre au niveau suisse. La classifica-tion des différents pathogènes en fonc-tion de leurs dangerosités, la législation en vigueur, le type d’emballage à utiliser lors d’un envoi ainsi que les documents officiels à fournir seront discutés.dr Pascal cherpillod (phd)laboratory of VirologyUniversity Hospitals of Geneva

nem Labor, sind solche Richtlinien un-brauchbar. Man müsste beispielsweise wissen, ob die Mikroorganismen einer Stuhlprobe sich auf einem in der Natur vorkommenden Niveau befinden oder ob die Salmonellen, die möglicherweise darin enthalten sind, die UN-3373-De-klaration rechtfertigen würden – oder wie minimal die Wahrscheinlichkeit für Erregerpräsenz in einer Serumprobe für Virostatika-Abklärung wäre und wie man «minimal» deuten sollte.

auf der sicheren Seite?Im Routinealltag braucht es pragmati-schere Richtlinien. Das haben auch an-dere Laboratorien gemerkt und lassen alle Patientenmaterialien (auch wenn Erreger ausgeschlossen werden kön-nen) als UN 3373 versenden, um auf der sicheren Seite zu sein. Ursprünglich wollten wir vom Zentrum für Laborme-dizin, Kantonsspital Aarau, das auch so handhaben, wurden aber vom kantona-len Inspektorat für Biosicherheit darauf hingewiesen, dass dies nicht korrekt sei: Bei einem unbeabsichtigten Freisetzen (z.B. Unfall) müsste eine B-Wehr zur Räumung Aufgeboten werden, was bei Material ohne Erreger unverhältnismäs- sig wäre. Wir einigten uns schliesslich darauf, dass alles dem Patienten direkt entnommene Material (auch wenn es mögliche Erreger enthält) als freige-stellte medizinische Probe transportiert wird. In anderen Kantonen haben aber die Behörden den Transport des glei-chen Patientenmaterials unter UN 3373

Page 16: pipette - swiss laboratory medicine

16

Im Kommentar der Auswertung disku-tierten wir die Vor- und Nachteile bei-der Vorgehensweisen. Unsere Empfeh-lung an die Teilnehmer war, nach der Punktion die ersten paar Mikroliter Blut, welche spontan und ohne Druck aus dem Finger austreten, mit einem Tupfer wegzuwischen. Anschliessend soll der erste Tropfen für die Analyse verwendet werden.Bei der Frage nach dem Einfluss des Probenmaterials beim Hämatogramm haben wir eine praktische Übung ein-gebaut. Die Teilnehmer mussten beim gleichen Patienten das Hämatogramm kapillär und venös messen und uns alle Messwerte schicken.Bei den meisten Teilnehmern waren die Unterschiede zwischen den beiden Messungen medizinisch nicht relevant. Es gab aber ein paar Ausnahmen, wie die folgenden Grafiken zeigen:

Bemerkenswert war, dass bei unserem Experiment die Abweichungen bei den Thrombozyten deutlich grösser als die Abweichungen beim Hämatokrit wa-ren, währenddem wir bei einem publi-zierten Vergleich mit 463 Patienten ge-nau das Gegenteil gefunden haben [3].

wie lässt sich mit solchen Umfra-gen, die nicht bewertet werden, die Qualität verbessern?Wir möchten mit den Resultaten und deren Diskussion die Teilnehmer mo-

n e w S

Aufgrund des Qualab-Vertrages sind Praxislabors in der Schweiz verpflich-tet, interne und externe Qualitätskon-trollen durchzuführen [1]. Dabei wird aber nur die Analytik kontrolliert – Fra-gen zur Probennahme oder zur Plausi-bilitätskontrolle bleiben unbeantwortet.Der ganze Ablauf von der Fragestellung bis zum fertigen Laborbefund umfasst folgende Teilprozesse:

− Fragestellung, Wahl der Analysen, Auftrag

− Anamnese, klinischer Befund − Patientenvorbereitung und Patien-teninstruktion

− Probennahme (mit Arbeitssicherheit und Hygiene)

− Proben-Vorbereitung, -Zentrifugation − Proben-Transport und -Lagerung − Analytik − Technische Validation (Störfaktoren, Messbereich, Warnhinweise des Ge-rätes)

− Medizinische Validation (Plausibili-tätskontrolle, Einflussfaktoren)

− Befundübermittlung (Referenzberei-che, Interpretationshilfen, Umgang mit Extremwerten)

Eine Metaanalyse ergab, dass von allen Fehlern bei Laborbefunden nur 13–32% ihre Ursache im Teilprozess «Analytik» hatten [2]. Wir haben deshalb beim Ver-ein für medizinische Qualitätskontrolle im Jahr 2008 den Ringversuch Q1-Prä-analytik entwickelt.

lassen sich Qualitätskontrollen in den Bereichen ausserhalb der analytik überhaupt durchführen?Der Ringversuch Q1 ist wie eine Um-frage aufgebaut, es gibt also nicht «richtig» oder «falsch». Die Teilneh-mer sind gebeten, die Fragen so zu be-antworten, wie dies im teilnehmenden Praxislabor gehandhabt wird.So haben auf unsere Frage, ob bei der kapillären Quickbestimmung der erste Tropfen abgewischt wird, die Hälfte der Teilnehmer Ja und die andere Hälfte Nein gesagt.

tivieren, eigene Laborspezifische Ver-fahrensanweisungen zu entwickeln. Die Auswertungen des Ringversuchs zeigen, was für Optionen für einen be-stimmten Arbeitsschritt existieren und wie oft welche Option gewählt wird. Nur mit schriftlich festgehaltenen An-weisungen und gut ausgebildeten Me-dizinischen Praxisassistentinnen lässt sich eine gleichbleibende Qualität aller Teilprozesse des Labors sicherstellen.

wie geht es weiter?Aus unserer Erfahrung ist das schwie-rigste Thema die Plausibilitätskont-rolle von Laborwerten. Die zentrale Frage dabei ist, ob ein Messwert frei-gegeben wird oder ob der Wert durch eine zweite Messung abgesichert wer-den muss. Besonders mit den tiefen Labortarifen haben entsprechende Richtlinien einen direkten Einfluss auf die Rentabilität des Praxislabors.In Zukunft werden wir auch Fragen wie-derholen, um Veränderungen in den teil-nehmenden Praxislabors aufzuzeigen.Wie bisher werden wir in den Kom-mentaren immer Bezug auf das aktuelle Laborlehrmittel für die medizinische Praxisassistentin [4], die CLSI Richtli-nien [5] sowie Publikationen in wissen-schaftlichen Zeitschriften nehmen.

Korrespondenz: Dr. R. FriedVerein für medizinische QualitätskontrolleInst. für klinische Chemie, Unispital Zürich8091 Zürich [email protected]

roman Fried

Verwenden Sie für die kapilläre Quick-Bestimmung den ersten oder den zweiten tropfen? Spielt es eine rolle, ob man ein Hämatogramm aus kapillarblut oder aus venösem Blut misst?

prä- und postanalytik im praxislabor

literatur

1 www.qualab.ch2 Bonini P, Plebani M, Ceriotti F, Rubboli F. Er-

rors in Laboratory Medicine. Clin Chem. 2002; 48(5):691-698.

3 Schalk E, Heim MU, Koenigsmann M, Jentsch-Ullrich K. Use of capillary blood count parameters in adults. Vox Sanguinis. 2007; 93:348-353.

4 Laborlehrmittel Medizinische Praxisassistentin, www.llm.ch

5 www.clsi.org

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n r . 2 | a p r i l 2 0 1 1 17S G M S S M

Jacques bille et reinhard Zbinden

le comité Suisse de l’antibiogramme (Swiss antibiogram committee) de la Société Suisse de Micro-biologie (SSM) recommande l’adoption, à partir de 2011, des recommandations de l’eUcaSt (euro-pean committee on antimicrobial Susceptibility testing) pour l’exécution et l’interprétation des anti-biogrammes.

nouvelles recommandations européennes pour l’antibiogramme – eUcast

neue europäische richtlinien für das antibiogramm – eUcastdas schweizerische komitee für das antibiogramm (Swiss antibiogram committee) der Schweize-rischen Gesellschaft für Mikrobiologie (SGM) empfiehlt, für die durchführung und interpretation der antibiogramme ab dem Jahre 2011 die richtlinien nach eUcaSt (european committee on antimi-crobial Susceptibility testing) zu übernehmen.

Die In-vitro-Bestimmung der Empfind-lichkeit der Bakterien gegenüber An-tibiotika ist unerlässlich, um die Anti-biotikatherapie für den individuellen Patienten wie auch für die empirische Therapie zu steuern. Sie ist auch nütz-lich, die Resistenzentwicklung auf loka-ler und nationaler Ebene zu verfolgen. Es wurden mehrere Methoden für die Erstellung eines Antibiogramms entwi-ckelt und kalibriert; sie beruhen einer-seits auf der Agardiffusion (Blättchen-Agardiffusionstest oder Etest) und an-derseits auf der Bouillonverdünnungs-methode (Mikrodilution). Heute benüt-zen die grösseren Laboratorien mehr-heitlich dafür Automaten, welche oft ein Expertensystem besitzen.

Die Interpretation dieser Teste und die Angabe der Resultate (E für empfind-lich, R für resistent, I für intermediär) an den Kliniker beruhen seit Jahren auf den kritischen Konzentrationen (breakpoints) eines amerikanischen Komitees (NCCLS, heute CLSI). In Eu-ropa haben mehrere Länder ihre ei-genen Methoden und Beurteilungskri-terien entwickelt (CA-SFM in Frank-reich, DIN in Deutschland, BSAC in Grossbritannien). Seit einigen Jahren hat ein europäisches Expertenkomitee (EUCAST) unter der Ägide der Europä-ischen Gesellschaft für Klinische Mik-robiologie und Infektionskrankheiten (ESCMID) an einer Harmonisierung gearbeitet, um in Europa mit einer ein-

zigen Methode die Empfindlichkeits-prüfung von Bakterien durchzuführen.Das schweizerische Komitee für das Antibiogramm hat Dokumente für die mikrobiologischen Laboratorien vor-bereitet, welche die Einführung der EUCAST-Normen erleichtern sollen. Diese Dokumente sind auf der Home-page der SGM (www.swissmicrobio-logy.ch) zugänglich. Wir werden in der nächsten Ausgabe der pipette einen de-taillierteren Text veröffentlichen.

J. Bille – Präsident Swiss Antibiogram CommitteeR. Zbinden – Präsident SGM-SSM 2010–2012

La détermination in vitro de la sensibi-lité des bactéries aux antibiotiques est indispensable pour guider l’antibiothé-rapie, tant au niveau d’un patient indi-viduel que d’une manière empirique. Elle est aussi utile sur le plan plus glo-bal, pour suivre l’évolution de la sensi-bilité et surtout la résistance aux anti-biotiques sur le plan local (hôpital) ou national. Plusieurs méthodes ont été développées et calibrées pour exécuter ces antibiogrammes, les unes utilisant des tests de diffusion (méthode des disques ou méthode E-test), les autres des tests de dilution en bouillon (micro dilution), et pour ce faire, la plupart des laboratoires d’une certaine taille utilisent actuellement des automates, souvent avec système expert.

Depuis de nombreuses années, l’inter-prétation de ces tests et leur conver-sion sous forme facile à utiliser par les cliniciens (S pour sensible, R pour résistant, I pour intermédiaire) se basaient sur des concentrations cri-tiques (breakpoints) établies par un comité américain (NCCLS, devenu au-jourd’hui CLSI).En Europe, plusieurs pays avaient développé leurs propres méthodes et critères d’interprétation (CA-SFM en France, DIN en Allemagne, BSAC en Grande-Bretagne). Depuis quelques années, sous l’égide de la Société eu-ropéenne de microbiologie clinique et maladies infectieuses (ESCMID), un Comité d’experts a développé et tra-vaillé à l’harmonisation d’une métho-

dologie unique pour tester la sensibi-lité des microorganismes aux antibio-tiques. Ce Comité (EUCAST) propose une méthodologie unifiée pour l’en-semble des pays européens. Le Comité Suisse de l’Antibiogramme a préparé à l’intention des laboratoires de microbiologie des documents qui fa-cilitent l’introduction des normes EU-CAST. Ces documents sont accessibles sur la site de la SSM (www.swissmicro-biology.ch). Nous allons communiquer un texte plus complet dans le prochain numéro de pipette.

J. Bille – Président Swiss Antibiogram CommitteeR. Zbinden – Président SGM-SSM 2010 –2012

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18 n e w S

The introductory part of the event de-fined the basic principles of the Pfizer Prices: they should be attributed to young researchers with sparkling ideas, they honor published work in peer re-viewed impactfactor-indexed journals and they are held to support further work of the winners on their future ca-reer path. The Zurich education minister com-pared basic research in research to the achievements of Christoph Colum-bus who set out to discover India yet fell on North America. The minister emphasized the importance of basic school training: biology and mathemat-ics, study of languages and history all should be fed by curiosity in early life. Switzerland is an ideal environment for research with institutions which allow basic research. ‘Don’t dream your life but live your dreams’ and ‘the dream of yesterday feeds hope for today and real-ity of tomorrow’ – with these words, the medical manager of Pfizer welcomed the prize winners to unload their sci-entific baggage. They were introduced by members of the scientific committee and used short video shows to present their work.

A prize was given for research pub-lished in European Urology 2010 en-titled: a new multimodality technique accurately maps the primary lymphatic landing sites of the bladder. The extent by which tumor cells infiltrate local lymph nodes in the pelvic area serves for survival prognosis; removal of local lymph nodes in bladder cancer is stan-

Urs e. nydegger

pfizer research prize 2011

dard and 30% of patients can thus be cured. However, pre- and intraoperative estimation of lymph node participation is still imprecise the more so as the pat-tern of lymph drainage network is ill defined – neither magnetic resonance imaging nor computerized tomography are reliable in detecting micro-metas-tases, surgeons remove as much lymph nodes as possible. The prize winners have injected radioactive isotopes into the bladder in an attempt to follow the lymphatic drainage flow. For this purpose cystoscopy-guided injection of technetium nanocolloid was done into one of six non-tumor-bearing sites of the bladder. At the winners institution a SPECT/CT set- up is installed allow-ing comparison of functional images of nuclear medicine with the more ana-tomical modalities like CT. Thus preop-erative detection of radioactive lymph nodes with SPECT/CT followed by in-traoperative verification with a gamma probe became possible. Backup-ex-tended pelvic lymph node dissection for ex vivo detection of missed lymph nodes completed the design. The SPECT/CT isotope sensor (similar to a Geiger counter) found lymph nodes to be re-moved and the workers suggest their SPECT/CT plus intraoperative gamma probe technology to reveal patients’ in-dividual template of the bladder's pri-mary lymphatic landing sites. Routine removal so far in use removed only in ~50% of all primary lymphatic landing sites in the ventral portion of the exter-nal iliac vessels and obturator fossa; the prize-winning study suggests that ex-

tended removal of lymph nodes along the major pelvic vessels will remove ~90%. Assays carried out in the clinical laboratory during this study did not ex-tend beyond usual routine tests.continue online:www.sulm.ch/pipette

20. pfizer Forschungspreis für medizin verliehen

Der Pfizer Forschungspreis ist einer der bedeutendsten Medizin-Forschungspreise der Schweiz. Er wurde im Februar 2011 bereits zum 20. Mal an führende Wis-senschaftlerInnen der Schweiz vergeben. Prämiert werden sechs Forschungsarbei-ten der vier ausgeschriebenen Fachbe-reiche: Herzkreislauf, Urologie und Neph-rologie; Infektiologie, Rheumatologie und Immunologie; Erkrankungen des Nerven-systems, sowie Onkologie. Die Ergebnisse sind bedeutend für die Medizin. Sie beschäftigen sich unter an-derem mit: «Lymphknotenentfernung bei Blasenkrebs – Verringerung der Morbidi-tät bei Patienten», «Hoffnung auf Impfung gegen HIV/Aids, Malaria und Hepatitis C» und «Neuen Perspektiven bei der Be-handlung von Patienten mit Leberkrebs, Hepatitis B- oder C-Virus». Die diesjäh-rige Preissumme betrug 150 000 Schwei-zer Franken. Bis und mit 2011 wurden 218 Forscherinnen und Forscher mit dem Preis geehrt und mit dem Preisgeld von insgesamt 4,9 Millionen Schweizer Fran-ken die medizinische Forschung in der Schweiz gefördert.

Preisträgerinnen aus Bern, Genf und Zürich Die prämierten Arbeiten entstanden an Forschungsinstitutionen und Spitälern in Bern, Genf und Zürich. Unter den zehn PreisträgerInnen sind eine Frau und neun Männer. Sechs der Preisträger arbeiteten in Zürich, drei von ihnen in Genf und ei-ner in Bern an den Forschungsarbeiten. 10 prize winners 2011, from left to right: b. roth, l. Flatz, d. pinschewer,

K. tan, H. ewers, w. römer, b. Grewe, F. Helmchen, J. Haybäck, n. Zeller

Correspondence:Prof. Dr. med. Urs E. NydeggerLabormedizinisches Zentrum Dr. RischWaldeggstrasse 37CH-3097 [email protected]

the 20th Medicine Prize sponsored by the Pfizer Foundation Switzerland (www.pfizerpreis.ch) was imparted in Zurich, early in February 2011. a crowd of about 150 persons, most of them from the sci-ence community of our country, applauded 10 prize winners coauthoring six prizes.

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n r . 2 | a p r i l 2 0 1 1 19c o n G r e S S r e P o r t

Jacques schrenzel et reinhard Zbinden

la Société Suisse de Microbiologie (SSM – www.swissmicrobiology.ch) organise son congrès annuel en association avec la FeMS (Federation of the european Microbiological Societies).

congrès annuel 2011 de la société suisse de microbiologie avec Fems

Jahreskongress 2011 der schweizerischen Gesellschaft für mikrobiologie mit Fems

die Schweizerische Gesellschaft für Mikrobiologie (SGM – www.swissmicrobiology.ch) organisiert ihren Jahreskongress zusammen mit FeMS (Federation of the european Microbiological Societies).

Die SGM hat die Gelegenheit, an ei-nem internationalen Kongress in der Schweiz teilzunehmen, was die Kon-takte innerhalb der Forschungsgrup-pen fördert. Die Vorbereitungen für den 4. FEMS –Kongress laufen auf Hoch-touren. Der Kongress findet vom Sonn-tag, den 26. Juni, bis zum Donnerstag, den 30. Juni, im Palais des Expositions (PALEXPO) in Genf statt und bietet 6 Plenarkonferenzen, 30 Symposien und 20 Workshops an. Es sind auch Spezi-alveranstaltungen vorgesehen wie z.B. «Wie schreibt man einen wissenschaft-lichen Artikel?» oder «Wie organisiert man die Jahre für ein Doktorat effizi-ent?». Es kommen vielfältige mikrobio-logische Themen zur Sprache: Grund-

lagen- und angewandte Forschung, Medizinische Mikrobiologie, Umwelt-, Wasser- und Lebensmittelmikrobiolo-gie, Mykologie, Zellstrukturen, Genetik, Bakterienevolution etc. Im Vergleich zu den üblichen Jahreskongressen der SGM kommt die klinische Mikrobio-logie an den FEMS-Kongressen weni-ger zum Zuge; auf europäischer Ebene wird diese Thematik vor allem durch die ESCMID abgedeckt. Wir bitten die klinischen Mikrobiologen um Verständ-nis, möchten aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass sehr viele Symposien und interessante Workshops die Medi-zinische Mikrobiologie miteinbeziehen.Die Eingabefrist von Abstracts ist An-fang Februar abgelaufen. Es freut uns,

Ihnen mitteilen zu können, dass ge-gen 3000 Abstracts aus 5 Kontinen-ten eingereicht wurden; dies zeigt das rege Interesse für diesen europäischen Kongress. Wir hoffen, Sie im Juni in Genf zahlreich am Kongress begrüssen zu dürfen, welcher trotz seiner Grösse eine freundschaftliche Atmosphäre bie-ten will.

J. Schrenzel – Präsident des Organisations- komitees der FEMSR. Zbinden – Präsident SGM-SSM 2010–2012

La SSM a l’opportunité de participer à un congrès international en Suisse ce qui représente une réelle opportu-nité pour tisser des contacts entre les chercheurs. Les préparatifs pour le 4è congrès de la FEMS avancent bien. Le congrès, qui se déroulera au Palais des Expositions (PALEXPO) de Genève du dimanche 26 au jeudi 30 juin, offrira 6 conférences plénières, 30 sympo-siums et 20 workshops. Des évène-ments spéciaux sont aussi prévus, par exemple comment écrire un ar-ticle scientifique ou comment rentabi-liser son PhD et les années employées à l’obtenir! De nombreux aspects de la microbiologie vont être traités: re-cherche de base et appliquée; micro-biologie médicale, de l’environnement,

de l’eau; mycologie; microbiologie ali-mentaire; structures cellulaires, géné-tique, évolution bactérienne; etc. Ce-pendant, contrairement aux congrès annuels de la SSM, la microbiologie clinique sera peu considérée. En effet, au niveau européen, ce domaine est surtout du ressort de l’ESCMID. Nous comptons donc sur la compréhension de nos amis microbiologistes cliniques pour accepter cet état de fait. Nous ai-merions cependant souligner que les symposiums et workshops abordant le domaine de la microbiologie médicale seront nombreux et intéressants.

Le délai pour la soumission des abs-traits a expiré au début février. Nous avons le plaisir de vous informer que

près de 3000 abstraits ont été sou-mis en provenance des 5 continents. Cela démontre l’intérêt grandissant du congrès européen de la FEMS. Nous espérons vous retrouver nom-breux à Genève au mois de juin pour un congrès qui, malgré sa taille, veut conserver une ambiance amicale.

J. Schrenzel – Président du Comité d’organisation de congrès FEMSR. Zbinden – Président SGM-SSM 2010 –2012

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20

immunoFlow mycoplasma pneumo-niae igm-schnelltestDas Mycoplasma pneumoniae gehört zur Familie der zellwandlosen Prokar-jonten – «weichhäutigen» Bakterien ohne starre Zellwand – und gilt als Erreger einer primär-atypischen Pneu-monie. Der Keim wird aerogen über-tragen und führt zur Infektion der Re-spirationsorgane.

LabordiagnoseDer direkte Nachweis von Mycoplas-men basiert auf DNA-Proben und PCR. Antikörper sind etwa ab der zweiten Krankheitswoche nachweisbar. Als se-rologische Nachweismethoden dienen die Komplement-Fixation (CF), Immun-fluoreszenz (IFA), Enzymimmuno- assay (EIA).

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Nun kann zusätzlich zum Screening von Patienten auf IBD oder IBS auch ein Monitoring von IBD Patienten ein-facher durchgeführt werden. Der Mess-bereich des neuen High Range Quan-tum Blue® Calprotectin Tests erstreckt sich über einen Bereich von 100 bis 1800 μg/g und erlaubt daher die quan-titative Angabe höherer Werte mittels des Schnelltests. Die Reaktionsdauer ist hier unwesentlich länger als bei der weiterhin erhältlichen Normalversion, 15 statt 12 Minuten.Auch beim High Range Quantum Blue® Test besteht eine sehr hohe Korrelation zum ELISA (r2=0.91). Alle BÜHLMANN Calprotectin Tests, d.h. Quantum Blue® Calprotectin und Calprotectin ELISA, können vom gleichen Stuhlextrakt aus-gehend durchgeführt werden.Vereinfachte Extraktion der Probe durch das ScheBo® Quick-PrepTM ExtraktionsdeviceDieses neue, einfache, aber höchst präzise gefertigte Werkzeug erleichtert nochmals die Stuhlextraktion erheb-lich. Die Hauptvorteile sind die vor-gefüllte Pufferkammer und die prak-tische Dorsierspitze zur erleichterten Probenentnahme.

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Für den Inhalt der Texte übernimmt die Redaktion keine Verantwortung. La rédaction n’assume aucune responsabilité pour le contenu des textes.

darum ist Vorsorge wichtiger denn je:Der Schnelltest für die Blasenkrebs-Diagnose, BTAstatTM, ist so schnell und einfach wie neu.

Blasenkrebs ist in Europa die fünft-häufigste Krebsform bei Männern und die elfthäufigste bei Frauen. An Bla-senkrebs erkranken in der Schweiz je-des Jahr etwa 1200 Personen. Das ent-spricht 17 Neuerkrankungen pro Jahr auf je 100 000 Einwohner*. Annähernd 75 – 85% aller Patienten weisen ein tran-sitorisches Zellkarzinom (TCC) auf der Oberfläche der Blasenschleimhaut auf. Bei diesen Patienten ist das Rezidiv-risiko hoch (75%). Die gängigen Me-thoden der Früherkennung, Zystosko-pie, MRT, CT, Urinzytologie und Zysto-sonographie sind aufwändig und teuer und doch wird die Zystoskopie auf-grund ihrer Empfindlichkeit und Spe-zifität als Standard der diagnostischen Untersuchung angesehen. Bei diesen in-vasiven Methoden handelt es sich um sehr teure und für den Patienten un-angenehme Eingriffe, die auf die Er-kennung sichtbarer Tumore beschränkt sind. Der BTAstat-Test erkennt im Pa-tientenurin das mit Blasenkarzinomen assoziierte Blasentumor-Antigen (BTA). Die bisherigen Daten deuten darauf hin, dass das Antigen vom Tumor produ-ziert wird und einen selektiven Wachs-tumsvorteil bietet, der die Ausbreitung ermöglicht. Der Schnelltest BTAstat ist ein immunchromatografischer Schnell-test zum Nachweis dieses Antigens im Urin mit Hilfe monoklonaler Antikör-per. Mit dem Test liegt ein qualitatives Verfahren mit hoher Spezifität und Sen-sitivität zur Früherkennung eines Harn-blasenkarzinoms vor, das für den Arzt ohne Aufwand durchzuführen ist.* Vereinigung Schweizerischer Krebsregister 1983–1987

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22

1 Société Suisse 2 Health Science

tabelle 1Humorale Fremderkennungs-Systeme

komponenten Zentrale Schaltstellen der komponenten

Komplementsysteme Alternativer PathwayLektin Klassischer

n e w S

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auswirkungen der revision analysenliste auf das spitallaborin der letzten pipette wurden von e. Gähler die auswirkungen der revision der analysenliste auf das Praxislabor mit Umsatzeinbussen von 17% dargestellt. die daten von Spitallabors sind nicht be-kannt, die ersten daten des Monitorings des BaG wurden bisher nicht veröffentlicht.

Die Spitallabors der Spital Thurgau AG haben durch die Revision der Ana-lysenliste eine Umsatzeinbusse von 15% erlitten. Falls der Übergangstax-punkt per Ende 2011 gestrichen wird, resultiert eine erneute Umsatzeinbusse von 7%. Die Zahlen der Spitallabors der Spital Thurgau AG zeigen einen Trend mit Umsatzeinbusse für Spital-labors, welche – entgegen der Darstel-lung von E. Gähler – ähnlich der Um-satzeinbusse im Praxislabor ist. Zudem treffen diese Zahlen – gemäss Prof. Andreas Huber, Chefarzt und Leiter des Zentrums für Labormedizin am Kantonsspital Aarau (KSA) – auch für andere Spitäler, wie das KSA, zu. Die Auswirkung der Revision Analysenliste für die Spitallabors ist unterschiedlich,

je nach Zusammensetzung des Analy-senspektrums und abhängig vom An-teil der für extern durchgeführten Ana-lysen. Es sind darum die Zahlen von verschiedenen Spitallabors notwendig.Die oft geäusserte Kritik, dass an Spe-zialanalysen zu viel verdient wird, trifft auf wenige Spezialanalysen zu. Die Ur-sache ist, oft historisch bedingt, dass bei diesen die Anpassung der Taxpunkte bei Verbesserung der Automatisierung noch nicht erfolgt ist. Zu hohe Tax-punktwerte können sich auch störend bei der Einführung von neuen Spezial-analysen auswirken, welche einen Stel-lenwert in der Diagnostik haben könn-ten, wie das Procalcitonin oder die Hu-man papilloma Virus (HPV) PCR. Die Mehrzahl der Spezialanalysen bedingt

jedoch einen hohen Aufwand, welcher den Preis rechtfertigt.

Forderung aus Sicht der Spital- laborleiter

− Aufgrund der eigenen vorliegenden Resultate darf der Übergangstax-punkt per Ende 2011 nicht gestri-chen werden.

− Die Anpassung der Taxpunktwerte bei Veränderungen müsste vom BAG zusammen mit der H+ und der FAMH beschleunigt werden.

Korrespondenz:Dr. med. Dr. sc. nat. Max ZügerLeiter Institut für LabormedizinSpital Thurgau AGKantonsspital8596 Mü[email protected]

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23

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