Planen, Bauen, Modernisieren, Sanieren, Finanzieren

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Planen, Bauen, Modernisieren, Sanieren, Finanzieren Informationen für Bauherren, Bauwillige und Investoren Eine Informationsbroschüre der Stadt Schorndorf Amt für Bauen und Stadtentwicklung

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Planen, Bauen, Modernisieren,Sanieren, FinanzierenInformationen für Bauherren, Bauwillige und Investoren

Eine Informationsbroschüre der Stadt SchorndorfAmt für Bauen und Stadtentwicklung

www.stadtwerke-schorndorf.de

für hier!Die Energie

Stadtwerke Schorndorf GmbH • Augustenstraße 7 • 73614 Schorndorf • Telefon 07181 96450-444 • Telefax 07181 96450-494 • info@stadtwerke-schorndorf .de

die Daimlerstadt Schorndorf, mit circa 39.000 Einwohnernim landschaftlich reizvollen Remstal gelegen, ist ein viel-seitiger und attraktiver Wohnort in der MetropolregionStuttgart. Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben,künftig in unserer Daimlerstadt Ihre eigenen vier Wändezu errichten.

Mit dieser Broschüre möchten wir Sie auf dem Weg ins ei-gene Heim unterstützen und Ihnen hilfreiche Tipps geben.Bei einem Bauvorhaben kommt man nicht umher, sich mitbaurechtlichen Fragen auseinanderzusetzen, Behörden-gänge sind zu erledigen. Damit Ihnen dies leichter fällt,haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammenge-stellt, die beim Bau eines Eigenheims berücksichtigt wer-den müssen. Zudem stellen wir Ihnen in dieser Broschüreauch unsere zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterdes Amtes für Bauen und Stadtentwicklung vor, die Siejederzeit mit Rat und Tat unterstützen, um Ihre Fragen zubeantworten.

Ich hoffe, dass dieser Ratgeber bei Ihrem Vorhaben eineHilfe ist und Ihnen interessante Informationen liefert. Ichfreue mich, wenn Sie bald Ihr neues Heim in Schorndorfbeziehen, und wünsche Ihnen für die bevorstehende Bau-zeit schon jetzt gutes Gelingen.

Herzliche Grüße

Matthias KlopferOberbürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,sehr geehrte Bauinteressenten,

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Vorwort

Vorwort 1Schorndorf – Die Daimlerstadt 3Ansprechpartner 4Der Traum vom eigenen Haus 5

Altbausanierung oder Neubau? 5Planung als erster Schritt zur Realisierung 6

Die Baufinanzierung 7Kassensturz – wie sieht die eigene Finanzlage aus? 7Beratung ist alles 9Attraktive Finanzierungsmöglichkeiten 9

Das richtige Grundstück 10Auf der Suche nach dem perfekten Platz 10Wie darf auf dem Grundstück gebaut werden? 11Der Grundstückskaufvertrag 11

Vom Vorentwurf zum Bauplan 13Wie die Idee auf das Papier gelangt 13Der richtige Ansprechpartner 13Der Architekt als Dienstleister 14Wichtige Hinweise zur Gestaltung 14Checkliste Raumplanung 15

Fundament und Rohbau 16Die wichtigsten Schritte zur Vorbereitung 16Das Fundament – die Basis der„eigenen vier Wände“ 16Der Keller als Pufferzone 17Wände und Decken – das Haus nimmt Formen an 17

Energieeffizienz in Alt- und Neubau 19Geld sparen und zum Umweltschutz beitragen 19Die Energieeinsparverordnung 20Energieausweis ist Pflicht 20Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis 21Die Qualität muss stimmen 21Künftige Entwicklung der rechtlichenRahmenbedingungen 21

Erfolgreich Sanieren 23Feuchtigkeit – der größte Feind des Mauerwerks 23Checkliste energetische Modernisierung 24Energetische Sanierung 24

Denkmalschutz 26Das Baudenkmal 26Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen 27

Heizung 28Innovative Technik 28Hocheffiziente Heizungspumpen 29Umdenken und Handeln 29Erdgas und Biogas 29Geothermie 29Heizen mit Holz 29Mini-Blockheizkraftwerk (BHKW) 29

Moderne Haustechnik 31Grundlage:Stromversorgung 31SmartHouse-Technik 31Lüften: Raumluftqualität durchmoderne Lüftungsanlagen 31Barrierefreies Bad 33

Solarenergie 34Solaranlagen – Wärmegewinnungmithilfe der Sonne 34Stromerzeugung aus Sonnenstrahlen 35

Wohnraum lebendig gestalten 37Der Bodenbelag 37Farbe bekennen 37Die Küche – wohnlich und zweckmäßig 38Erholung und Hygiene – das Badezimmer 38Gemütlichkeit und Wohlfühlen:Wohnzimmer, Schlafzimmer und Kinderzimmer 38

Bauvorschriften in Grundzügen 40Das Baurecht – allgemein 40Das Bauplanungsrecht 40Das Bauordnungsrecht 42

Branchenverzeichnis U3

Impressum U3

U = Umschlagseite

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Inhaltsverzeichnis

Objektplanung

Stadtplanung

Raum und Landschaft

Projektentwicklung

Objektüberwachung

Frieder Jud. Dipl.-Ing. (FH)Freier Architekt

August-Lämmle-Straße 1673660 Urbach

Tel. 07181/48299-0Fax 07181/48299-66

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Raumbildender Ausbau

Schorndorf ist eine Stadtvoller Charme und Flairmit einem der schönstenhistorischen MarktplätzeSüddeutschlands,untermalt von einemstimmungsvollen Fach-werkensemble.

Schorndorf ist mit seinenrund 40.000 Einwohnerncirca 30 Kilometer östlichder Landeshauptstadt Stutt-gart im landschaftlich reiz-vollen Remstal gelegen. Einegünstige Lage innerhalb derRegion Stuttgart, mit direk-ter Anbindung an die B 29und einem S-Bahn-Anschlussnach Stuttgart sowie demFlughafen, Haltepunkt derRemsbahn und Ausgangs-punkt der Wieslauftalbahn,zeichnen Schorndorf alsWirtschaftsstandort aus.

Die historische Altstadtvon Schorndorf steht heute

in ihrer Gesamtheit unterDenkmalschutz. Fachge-schäfte in der Fußgängerzo-ne und zahlreiche Cafés inden malerischen Gässchenladen zum Bummeln undVerweilen ein. Vor der Haus-türe der romantischen „Bil-derbuchstadt“ der kurzenWege liegt ein grünes Nah-erholungsgebiet: Wälder,Streuobstwiesen, Weinber-ge und Flussauen der Rems.Eine Landschaft, die zumRadfahren und Wanderneinlädt!

Mit bunten Spielplätzen,grünen Parkoasen, vielfäl-tigen Freizeitmöglichkeitenund natürlich einem breitenAngebot an Betreuungsplät-zen in Kindergärten und-tagesstätten sowie Schulenbietet Schorndorf auch Fa-milien ein tolles Zuhause.

Zahlreiche Sport- undVereinsangebote erhö-hen den Freizeitwert. Dem

Schorndorfer Oskar FrechSeeBad wurde der „Pu-blic Value Award 2012“verliehen. Das Bad bietetmit Hallenbad, Erlebnisbe-cken, Wasserrutsche undSaunagarten eine Wasser-und Freizeitlandschaft füralle. Das Naturbad Ziegelei-SeeBad grenzt direkt an dasOskar Frech SeeBad an.

Der berühmteste Sohn derStadt ist Gottlieb Daimler,er kam am 17. März 1834in Schorndorf zur Welt.Noch heute kann man denSpuren des Erfinders inder Stadt begegnen. Abernicht nur Technikbegeister-te fühlen sich in Schorndorfwohl, auch für Kulturlieb-haber gibt es interessanteOrte zu entdecken und einvielfältiges hochkarätigesProgramm: Museen und Ga-lerien sind zu besichtigen,in der Barbara-Künkelin-Halle finden regelmäßigkulturelle Veranstaltungen

statt, freie Kulturträger wiedie landesweit bekannteManufaktur, der JazzclubSession'88, das Kulturfo-rum Schorndorf, das FigurenTheater Phoenix und das Te-atro Zanni vervollkommnendas Angebot. Skulpturen imöffentlichen Raum verleihender Schorndorfer Innenstadteine Facettenvielfalt, diedas Stadtbild um so vielesreicher hat werden lassen.Eine beeindruckende Kulissebilden auch der Marktplatzund das Burgschloss für dieunterschiedlichsten Veran-staltungen und Feste.

Aktuelle Informationen zurStadt und zum Stadtlebenfinden sich auf der Internet-seite www.schorndorf.de

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Schorndorf – Die Daimlerstadt

Amt für Bauen und Stadtentwicklung Telefon 07181-602 Zimmer

Amtsleitung Beier, Manfred -650 108

Vorzimmer Amtsleitung Nuding, Ingrid -651 107

Bürgerservice Bauen Schwenger, Nadja -601 001

Abteilung BauenAbteilungsleitung Böttcher, Kerstin -616 002

Stv. Abteilungsleitung Heinisch, Veronika(Di–Fr vorm.)

-623 201

Bauverständige Ventzke, Petra -620 005

Bauverständige Rohrbacher-Schmalacker, Klara

-619 003

Verwaltung Hofbauer, Janina -622 004

Verwaltung Boufidou, Angelika(Di–Do vorm.)

-628 006

Sachbearbeiterin Roth, Sandra(Mo–Fr vorm.)

-625 201

Baukontrolleur Eisenbraun, Jochen -615 201

Abteilung Stadtentwicklung

Abteilungsleitung(Stv. Amtsleitung)

Pisula, Ulrike(Di–Fr)

-662 104

BauleitplanungSachgebietsleitung Pisula, Ulrike (Di–Fr) -662 104

Bauleitplanung Kern-stadt

Lottig, Isabell -652 106

Bauleitplanung Stadt-teile

Petridou, Maria(Mo–Mi vorm., Do)

-653 111

MA Arndt, Anita -658 101

MA Ziegler, Markus -657 101

vorber. Bauleitplanung Friz, Alexandra(Di, Mi–Do vorm.)

-615 201

Koordination GIS Weber, Rainer -654 102

Vermessungstechniker Boddin, Sören -656 102

Vermessungsassistent Rühle, Sven -659 102

Gutachterausschuss, Stadtsanierung und DenkmalschutzSachgebietsleitung(Stv. Abt.-Leiter 61.2)

Schäfer, Jochen -603 103

MA Bastone, Vita(Mo–Mi vorm.)

-617 104

Das Amt für Bauen und Stadtentwicklung befindet sich im GebäudeArchivstraße 4 am Spitalhof.

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Ansprechpartner

„Drei Dinge sind an ei-nem Gebäude zu beach-ten: dass es am rechtenFleck stehe, dass es wohl-gegründet, dass es voll-kommen ausgeführt sei.“

Diese Worte stammen vondem berühmten deutschenDichter Johann Wolfgangvon Goethe. Da entstehtdoch der Eindruck, ein ei-genes Haus zu bauen wäreganz einfach. Wer aberschon selbst ein Eigenheimgebaut hat oder gerade mit-ten in der Planung steckt,der weiß, dass dabei nichtnur „drei Dinge“ zu beach-ten sind, sondern eine ganzeMenge an Fragen zu klärensowie zahllose Entscheidun-gen zu treffen sind. Mit derBroschüre „Planen, Bauen,Modernisieren, Sanieren,Finanzieren“ möchten wirversuchen, Sie in die Weltdes Bauens zu entführen,Ihnen fundierte Informa-

tionen zu vermitteln undSie so bei den wichtigstenEntscheidungen zu unter-stützen. Wenn Sie ganz amAnfang Ihres Traums vonden eigenen vier Wändenstehen, sollten Sie sich vor-ab informieren und umse-hen, um sich grundlegenddarüber klar zu werden,was Sie sich vorstellen. Wiesoll das Vorhaben am Endeaussehen, damit Sie sichdarin wohlfühlen und Siegerne Ihre Stunden – allein,zu zweit oder mit vielenFreunden und Bekannten –darin verbringen? NehmenSie sich genügend Zeit, umgrundsätzliche Fragen sowieVor- und Nachteile bestimm-ter Überlegungen zu disku-tieren.

Altbausanierung oderNeubau?

Diese Frage sollte zualler-erst geklärt werden, dennerst dann kann die richti-

ge Planungsphase begin-nen. Erkundigen Sie sichgenau über die Situation inIhrem Wunschwohngebiet:Vielleicht wurde gerade einNeubaugebiet ausgewiesenoder existieren womöglichattraktive Altbauten? BeideArten der Eigenheimbe-schaffung eröffnen inter-essante Möglichkeiten undbieten jeweils eigene Vortei-le: Beim Kauf eines älterenHauses profitiert der Neu-besitzer vor allem von denbestehenden Strukturen.Nicht nur das Haus selbststeht schon da, sondernauch Garten und Umgebungsind meist schon gut be-wachsen, Bauarbeiten in derUmgebung wurden abge-schlossen und im Normalfallbesteht auch eine recht guteNahversorgung. Natürlichbedeutet das eine gewisseEinschränkung in der gestal-terischen Freiheit, jedochgibt es innovative Metho-den des Umbaus, mit deren

Hilfe Sie einen Altbau ganznach Ihren Vorstellungenumgestalten und moderni-sieren können. Ein triftigesArgument liegt auch darin,dass eine Sanierung für denBauherrn in der Regel kos-tengünstiger ausfallen wird.Aber Vorsicht: Beziehen Sieimmer einen Fachmann indie Beratung mit ein. Erkann mit technischem undwirtschaftlichem Sachver-stand bei der Beurteilunghelfen und somit vor ver-steckten Fallen schützen.Entscheiden Sie sich füreinen Neubau, haben Sieden Vorteil eines nahezu un-beschränkten Gestaltungs-freiraums. Sie können IhrerKreativität freien Lauf lassenund das Haus ganz nachIhren persönlichen Vorstel-lungen planen. Die einzi-gen Grenzen sind nun dervorgegebene Bebauungsplanund Ihr eigener Geldbeutel.Da hier neue Baustoffe ver-wendet werden, verspricht

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Der Traum vom eigenen Haus

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ein neues Haus besondershohe Qualität und kann mitden neuesten technischenErrungenschaften ausgestat-tet werden. Beachten Siejedoch, dass Sie sehr wahr-scheinlich in einem Neubau-gebiet siedeln werden, indem Sie unter Umständennoch jahrelang dem Bau-chaos ausgesetzt sind.

Planung als ersterSchritt zur Realisierung

Ist die erste Entscheidunggetroffen, können Sie sichnun der spannenden Aufga-be des Planens zuwenden.Ratsam ist es, auch hierbeiauf die Unterstützung von

Fachleuten zu setzen. Jenachdem, wie viel Zeit undLeistung der Bauherr inves-tieren kann oder wie vielVerantwortung er persönlichübernehmen möchte, gibt esverschiedene Möglichkeiten,sich einen Baupartner zu su-chen. Folgende sind die amhäufigsten gewählten Vari-anten: Ein Generalüberneh-mer organisiert das komplet-te Bauvorhaben und vergibtdie einzelnen Bauleistungenan Subunternehmer; ein Ge-neralunternehmer erbringtsämtliche Leistungen fürden Hausbau selbst, beideentlasten jedoch den Bau-herrn von verantwortungs-vollen Aufgaben.

Auch ein sogenannter Bau-träger sorgt für Entlastung,er ist jedoch bis zur Fertig-stellung selbst Besitzer undverkauft das Haus inklusiveGrundstück an den Auftrag-geber.

Weiter kann ein Fertighaus-hersteller beauftragt werdenoder ein ausgebildeter Ar-chitekt engagiert werden,der das Haus den individuel-len Wünschen entsprechendentwerfen kann.Welche Möglichkeit Sieauch wählen, prüfen Sieimmer, welche LeistungenIhnen vertraglich zuste-hen, um böse Überraschun-gen zu vermeiden. Ebensoauf die Unterstützung von vollen Aufgaben. gen zu vermeiden. Ebenso

Tipp: Setzen Sie auf Subs-tanz statt auf Luxus!Achten Sie bei der Pla-nung von Keller, Rohbauund Dach auf hohe Qua-lität und geben Sie hierlieber ein paar Euro mehraus. Sparen Sie lieber anteueren Luxusartikeln, dienachträglich – bei verbes-serter Finanzlage – einge-baut werden können. Eswird sich auszahlen!

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sollten Sie dem Baupartnerein möglichst genaues Bildvon Ihren Wünschen undVorstellungen geben, damitdas Ergebnis Ihren Vorgabenentspricht.

Eine sehr spannende Frageist: Wie finanzieren Sie IhrBauvorhaben? Für die meis-ten ist ein Eigenheim in-zwischen kein unerfüllbarerWunschtraum mehr; den-noch sollten Sie bei diesemThema Vorsicht walten las-sen, denn es stehen enormhohe Summen auf demSpiel – da ist eine umsichti-ge Planung Gold wert. VieleBauherren geraten durch an-fängliche Fehleinschätzun-gen gegen Ende der Bauzeitin arge finanzielle Bedräng-nis, weil die Endsummedie geplante Kalkulationerheblich übersteigt. IndemSie für eine realistische, vomFachmann geprüfte Finanz-planung sorgen, lassen Sie esgar nicht so weit kommen.

Kassensturz – wie siehtdie eigene Finanzlageaus?

Beginnen Sie mit einerÜberprüfung Ihrer persön-

lichen Finanzen, indem SieIhre monatlichen Einnah-men und Ausgaben gegen-überstellen. Dafür könnenSie die angeführte Tabelleals Leitfaden benutzen, je-doch kann die Vollständig-keit der Liste nicht garan-tiert werden, da die Postensich individuell verändern.Vielleicht haben Sie ohnehinin der Vergangenheit eineArt Haushaltsbuch geführt,um einen Überblick über Ih-ren regelmäßigen Verbrauchzu bekommen. Ziehen Sienun von Ihren Einnahmen –die sich aus Gehalt, Mietein-nahmen, Kindergeld oderÄhnlichem errechnen – dieanfallenden Summen Ihresmonatlichen Verbrauchsab. Grundsätzlich gilt hier,möglichst großzügig zu kal-kulieren, um Spielräumeoffenzulassen, falls es dochmal knapp werden sollte.Unregelmäßige Leistungenzu Ihren Gunsten, wie zumBeispiel das Urlaubsgeld,

sollten Sie in der Planungaußen vor lassen, da Siesehr gut als Reserven dienenkönnen. Denn oft werdenungeplante Kosten fällig,wenn beispielsweise dieWaschmaschine den Geistaufgibt oder eine größereReparatur am Auto anfällt.Aus obiger Rechnung ergibtsich dann Ihre monatlichtragbare Belastung, mit derSie anfangen können, dieBaufinanzierung zu planen.Denn um eine Immobiliebezahlen zu können, reichtdas Eigenkapital in den we-nigsten Fällen aus und Sie

Info: Eine Versicherung gehört nach dem Hausbau oderdem Kauf einer Immobilie dazu. Denn stellen Sie sichvor: Bei Ihnen brennt es, ein Rohrbruch macht Ihre Woh-nung unbewohnbar oder Hagel und Sturm beschädigenIhr Haus. Was Sie jetzt brauchen, ist schnelle und unbü-rokratische Hilfe. Und dafür gibt es die Wohngebäudever-sicherung. Sie stellt Ihnen die Mittel für Reparatur, Ersatzoder Wiederaufbau zur Verfügung. Gegen Feuerschädenkönnen Sie sich mit einer Feuerrohbauversicherung schonab Baubeginn absichern.

werden sich um die Beschaf-fung von Fremdmitteln be-mühen müssen.

Hinweis:

Bedenken Sie, dass sichNebenkosten, wie bei-spielsweise Strom-, Wasser-und Gaskosten, mit derGröße der Nutzfläche IhresHauses ändern können.

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Die Baufinanzierung

Persönliche Leistungsbilanz:Einnahmen/monatlich

Summe der Einkünfte (Lohn/Gehalt)

Mieteinnahmen

BAföG/Wohngeld/Sozialhilfe

Rente

Kindergeld

sonstige Einnahmen (Unterstützung durchFamilie/Zinsen)

Nebentätigkeit

Unterhalt

Gesamteinnahmen:

Ausgaben/monatlich

bestehende Darlehen/Leasing

Lebenshaltungskosten

Kosten für PkW

Miete

Gas/Heizöl

Wasser

Strom

Müllabfuhr

Rundfunk/Fernsehen

Handy und Telefon

Pay-TV

Zeitschriften/Tageszeitung

Taschengeld

Sparraten

Versicherungen

Grundsteuer

Unterhaltsleistungen

Gesamtausgaben:

Berechnung der maximalen GesamtkostenGesamteinnahmen

+ ersparte Miete

− Gesamtausgaben

= verfügbarer Monatsbetrag

mögliches Kreditvolumen(× 12 × 100) ÷(Zinssatz in % + Tilgungssatz in Prozent)

+ Eigenkapital

Maximale Gesamtkosten:

Baukostenberechnung:Grundstückskosten

Kaufpreis oder Wert

Grunderwerbssteuer

Baukosten

Wohngebäude mit allen Installationen

Mobiliar

Nebenanlagen (Garage, Carport, Stellplatz)

Erschließungskosten

Kanal und Wasser

Energieversorgung

Fernsehempfang

Herstellungsbeiträge für Zufahrt, Gehweg, Straße

Kosten für Außenanlagen

Einfriedung

Gartenanlage mitBepflanzung

Abstellplatz fürMülltonnen

Baunebenkosten/sonstige Kosten

Kosten für Architekt und Bauingenieur

Nachfolgekosten

Versicherungen (z. B. Bauherrenhaftpflicht)

Geldbeschaffungskosten, Disagio

Notar, Grundbucheintrag

Schätzungskosten

Provisionen

Gebühren für amtliche Genehmigungen

Sonstige Kosten (z. B.: Richtfest, Telefon usw.)

Gesamtkosten:

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Beratung ist alles

Haben Sie Ihre finanzielleSituation analysiert, ergibtsich daraus der Bedarf anFremdmitteln, den Sie überein Kreditinstitut finanzierenmüssen. Um eine „gesunde“Finanzierung zu erzielen,sollte das Eigenkapital circa30 Prozent des Gesamtbe-darfs abdecken. Falls dieKalkulation deutlich davonabweicht, sollten Sie IhreFinanzplanung noch einmalüberdenken, damit sich kei-ne größeren Probleme wäh-rend der Bauphase einstel-len. Für die Beschaffung derFremdmittel sollten Sie sichgründlich über die aktuel-len Angebote informieren.Auf dem derzeitigen Marktgibt es eine enorme Fülle anMöglichkeiten für Immobi-lienfinanzierungen – sei esein Annuitätendarlehen, einendfälliges Darlehen oderein Kombi-Angebot. Nut-zen Sie deshalb eingehenddie Beratung von kompe-tentem Fachpersonal derBank Ihres Vertrauens, umeinen individuellen undmöglichst risikoarmen Fi-nanzierungsplan zu gestal-ten. Erkundigen Sie sichauch über Angebote andererKreditinstitute – Banken,Sparkassen und Bauspar-kassen – und vergleichenSie die Konditionen, um diefür Sie günstigste Variantezu ermitteln. Es kann auch

hilfreich sein, sich mit Be-kannten auszutauschen, dieschon Erfahrung im BereichBaufinanzierung gesammelthaben und über Vor- undNachteile Auskunft gebenkönnen. Haben Sie sich füreinen geeigneten Finanz-partner entschieden, lassenSie Ihre bisherige finanziel-le Planung fachlich beurtei-len und überarbeiten. Dennoft kann es zu gravierendenFehleinschätzungen kom-men, wenn anfallende Ne-benkosten oder verstecktePosten übersehen werden,was die Gesamtkosten in dieHöhe schnellen lässt. Auchkann die fremde Meinunghelfen, unnötige Kosten auf-zudecken – denn oft ist essinnvoller, bestimmte Pro-jekte fallen zu lassen oderspäter zu realisieren. DerBau einer Garage beispiels-weise kann vorübergehendverschoben werden, bis sichdie finanzielle Lage wiederstabilisiert hat.

Attraktive Finanzie-rungsmöglichkeiten

Das Bausparen stellt nachwie vor eine interessanteMöglichkeit dar, Ihr Bau-vorhaben zu realisieren: Esbietet eine sichere und ren-table Variante für die Finan-zierung, bei der Sie durchgünstige Zinsen und mögli-che Prämien von staatlicherSeite profitieren.

Das Prinzip Bausparenfunktioniert folgenderma-ßen: Mit Abschluss einesBausparvertrags wird einebestimmte Summe festge-legt, von der Sie circa dieHälfte in der ersten Phaseansparen. Das erfolgt durchmonatliche Raten, vermö-genswirksame Leistungenvom Arbeitgeber oder eineeinmalige Einzahlung.Während dieser Zeit erhöht

sich Ihr Guthaben zusätz-lich durch die Verzinsungund die Unterstützungenvom Staat. Wenn das „Min-destguthaben“ erreicht ist,haben Sie Anspruch auf einDarlehen in derselben Höhe,das Sie für den Bau IhresEigenheims nutzen können.Dieser Kredit wird dannebenfalls in monatlichenZahlungen rückbezahlt.

„Wohn-Riester“ ist eine wei-tere Möglichkeit der Baufi-nanzierung: Das Kapital, dasSie innerhalb eines Riester-Vertrags für Ihre Altersvor-sorge ansparen, kann – lautdem Eigenheimrentenge-setz – für die Finanzierungdes Eigenheims verwendetwerden und wird dann bis

zum Rentenalter aus denMietersparnissen wiedereinbezahlt. Außerdem wirdmit sogenannten „Riester-Zulagen“ vom Staat dieRückzahlung eines laufen-den Darlehens unterstützt.

Tipp: Überschätzen Siesich nicht! Die monatlicheBelastung für die TilgungIhres Darlehens soll nichtdazu führen, dass Sie anIhre finanziellen Grenzengehen müssen. Dabei gilt:Je mehr Eigenkapital Sievon Anfang an zur Verfü-gung haben, desto nied-riger ist die Summe derRückzahlung.

Info: Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibtKredite zu günstigen Zinskonditionen, die vom Staat ge-fördert werden. Diese Fördermittel können sowohl fürden Neubau als auch die Sanierung von Altbauten – be-sonders wenn es sich um energiesparende Maßnahmenhandelt – beantragt werden. Informationen erhalten Sieunter www.kfw.de. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Bank-berater über weitere staatliche Unterstützungsmöglich-keiten!

Tipp für junge Familien:

Beziehen Sie IhreFamilienplanung mit ein!Der Finanzierungsplansollte so angelegt sein,dass die monatlichen Ra-ten auch mit nur einemGehalt bewältigt werdenkönnen, falls ein Gehalt– im Falle einer Schwan-gerschaft oder der dar-auffolgenden Erziehungs-zeit – ausfällt.

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„Baugrund, 800 Quadrat-meter, sonnige Lage“ lauteteine vielversprechende An-zeige im Immobilienteil derTageszeitung. Die Wahl desGrundstücks bedeutet einenwichtigen Schritt in Rich-tung Eigenheim. Doch auchhier sind einige wichtigeFaktoren zu beachten, umunvorhergesehene Überra-schungen später zu vermei-den. Denn die Entschei-dung für einen bestimmtenStandort ist nicht so einfachrückgängig zu machen wiedie Wahl eines Vorhangstoffsoder der Farbe für das Sofa.Deshalb sind Information,Zeit und Geduld unbedingteVoraussetzungen.

Auf der Suche nachdem perfekten Platz

Da es sich um den Mittel-punkt Ihres zukünftigenLebens handelt, sollten Siebei der Standortsuche be-sonders sorgfältig vorgehen.

Vorab sind einige Fragen zuklären: Wird ein Grundstückin der Stadt oder auf demLand bevorzugt? Soll es ru-hig und abgeschieden liegenoder schnellen Zugang zumZentrum bieten? Richtlinienliefern hier nur die eigenefinanzielle Situation und dieFrage, ob Ihr Vorhaben –wenn es sich um einen Neu-bau handelt – auf diesemStück Land zu realisieren ist.Die Bebaubarkeit könnenSie über die Gemeinde imFlächennutzungs- oder Be-bauungsplan in Erfahrungbringen.

Auf dem Weg zum eige-nen Grundstück holen Sieam besten anfangs Infor-

mationen über bestehendeAngebote durch Zeitungsan-noncen, die Gemeindever-waltung, das Internet, Ban-ken und Sparkassen odereinen Immobilienmaklerein. Wurde eine Auswahl anObjekten getroffen, solltendiese nach bestimmten Kri-terien überprüft werden.

•Wie weit entspricht dieInfrastruktur um das ge-wünschte Grundstück denpersönlichen Bedürfnis-sen? Der Arbeitsplatz solltegut zu erreichen sein, einHausarzt und bestimm-te Fachärzte sollten sichin der Nähe befinden undauch zu Familie sowieFreunden sollte der Wegnicht allzu weit sein.

•Was bietet das öffentlicheLeben in der Umgebung?Schule und Kindergartensollten in der näheren Um-gebung sein, gewisse Frei-zeit- und Sportangeboteverschönern das Leben und

verschiedene Einkaufsmög-lichkeiten werden benötigt.

•Wie sieht das nähereWohnumfeld aus? DieVerkehrslage sollte nichtbelastend sein, Industrie-und Gewerbegebiete inder Nähe sind meist uner-wünscht, aber Park- undGrünanlagen erhöhen dieLebensqualität.

•Wie verhält es sich mitUmwelteinflüssen? DieLärmbelastung sollte sogering wie möglich gehal-ten werden, Gegenden miterhöhter Luftverschmut-zungsgefahr sollten gemie-den werden und optima-lerweise sollte sich dasGrundstück in einer sonni-gen Lage befinden.

Als Grundregel ist zu be-achten, dass Sie ein Grund-stück mehrmals – morgens,abends, werktags, am Sonn-tag usw. – besichtigen soll-ten, um einen richtigen Ein-druck davon zu bekommen.

Tipp: Verwechseln Sienicht Bauerwartungslandmit Bauland, da sich derBaubeginn bei Ersteremum einige Zeit hinauszö-gern kann, bis es als Bau-land freigegeben wird.

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Das richtige Grundstück

Wie darf auf demGrundstück gebautwerden?

Das ist eine gute Fra-ge – denn es gibt gewis-se Einschränkungen derBebauungsmöglichkeiten,mit denen Sie sich besserim Voraus schon vertrautmachen. Richtlinien zumBauen liefern die Vorschrif-ten des Flächennutzungs-und Bebauungsplans derjeweiligen Gemeinde sowiegrundsätzlich die Bauord-nungen, die sowohl aufBundes- als auch auf Lan-desebene existieren. Nichtzuletzt hat auch die geo-grafische Lage des Grund-stücks Einfluss auf den Bau.Bestimmte Vorhaben wieSolaranlagen knüpfen sichan standortgebundene Vor-gaben. Zu überprüfen istauch unbedingt die Boden-beschaffenheit, die durchvon der Norm abweichendeEigenarten zu erheblichenMehraufwendungen führenkann. Im Zweifelsfall istein Bodengutachter zura-te zu ziehen. Des Weiterenspielen die Katasterunter-lagen sowie die Auskunftüber Baulasten eine Rolleund auch nachbarrechtlicheVereinbarungen gemäß derLandesbauordnung und demNachbarschaftsrecht müssenbeachtet werden.

Der Grundstücks-kaufvertrag

Wurde nun das persönlicheTraumgrundstück ausge-wählt, geht es ans Einge-machte. Der Kaufvertrag sollabgeschlossen werden, der– laut Vorschrift des Gesetz-gebers – nur durch eine no-tarielle Beurkundung recht-liche Wirksamkeit erlangt.Da Sie als Käufer die Kostenfür den Notar tragen wer-den, sollten Sie sich auch

die Möglichkeit einräumen,diesen selbst zu wählen. Erwird einen Kaufvertrags-entwurf vorlegen, den Siesorgfältig im Vorab prüfenkönnen. Vergleichen Sie denPreis mit dem anderer Ob-jekte ähnlicher Größe undwerden Sie aufmerksam,wenn er deutliche Abwei-chungen zeigt. Informatio-nen über die Wertlage derGrundstücke sind in derGemeindeverwaltung freizugänglich.

Neben den Kosten für denreinen Grundstückserwerbdürfen die anfallenden Ne-benkosten nicht vergessenwerden: Der Notar mussbezahlt werden, der Preisfür die Grundbucheintra-gung beträgt 0,5 Prozentdes Kaufpreises und für dieGrunderwerbssteuer mussmit circa 3,5 Prozent des

Gesamtkaufpreises gerech-net werden. In den Bundes-ländern Berlin, Hamburgund Sachsen-Anhalt beträgtdie Grunderwerbssteuercirca 4,5 Prozent. Nach derÜberprüfung des Vertrags

findet ein Termin beim No-tar statt, der nach erfolgterZahlung veranlasst, dass derKäufer zum rechtmäßigenEigentümer wird. Dies wirdrechtlich wirksam mit demEintrag ins Grundbuch.

Info:

Ein Grundstück ist bebaubar,•wenn es im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen

Bebauungsplanes liegt;•wenn es innerhalb eines im Zusammenhang bebauten

Ortsteils liegt, und sich das Bauvorhaben in die Eigenartder näheren Umgebung einfügt, das Ortsbild nicht be-einträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

•wenn es im Außenbereich liegt und es sich bei dem Bau-vorhaben um einen land- oder forstwirtschaftlichen Be-trieb handelt oder es anderen privilegierten Zweckendient.

Generell gilt, dass ohne ausreichend benutzbare Erschlie-ßungsanlagen, die die Gebäude an den öffentlichenStraßenverkehr anschließen, ein Baugrundstück nicht be-baubar ist. Ein Rechtsanspruch des Grundstückseigentü-mers auf Erschließung besteht nicht.

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lothar königdipl.ing.

freier architekt

MassivbauHolzbauFertigteilbauStahlbau

Thomas Bürkle Dipl.-Ing. (FH) | [email protected] | www.buerkle-ibp.deJoh.-Phil.-Palm Straße 18 | 73614 Schorndorf | Tel. 0 7181 / 4 82 53 76 | Fax 0 7181 / 4 82 53 77

BURKLEINGENIEUR BAU PLANUNG

Tragwerksplanung und statischeBerechnungen in den Bereichen:

Wie die Idee auf dasPapier gelangt

Jedes Bauvorhaben entstehtzunächst im Kopf desBauherrn, der seine eigenenWünsche und Vorstellun-gen realisieren möchte. Da-mit das Bauwerk am Endeauch der Idee entspricht,muss viel Entwicklungsar-beit geleistet werden: Zieldieses Arbeitsschritts ist derBauplan. Er dient als Vor-lage für die Baufirmen undHandwerker, die das Hausdementsprechend realisie-ren. Wichtig ist der Bauplanauch für die Vorlage in derGemeinde, wo anhand des-sen entschieden wird, ob fürdas Bauvorhaben ein Geneh-migungsverfahren nötig istoder ob es freigestellt wer-den kann. Hinweise dazukönnen Sie der Bauordnungdes jeweiligen Bundeslan-des entnehmen. Sorgen Siedafür, dass die Planung biszum Baubeginn endgül-

tig abgeschlossen ist, dennnachträgliche Änderungensind aufwändig und meistmit erheblichen Kosten ver-bunden. Allgemein gilt: Jehöher die Qualität der Pläneist, umso weniger Fragenund Missverständnisse erge-ben sich bei der Ausführung.

Der richtigeAnsprechpartner

Sie sollten auf keinen Falldarauf verzichten, für diePlanerstellung einen Fach-mann zu beauftragen.Dieser bringt das fachlicheKnow-how mit, er weiß, wo-rauf geachtet werden muss,und sorgt damit für einenproblemlosen Ablauf derBaumaßnahmen. Dafür eig-nen sich Architekten, die injedem Fall uneingeschränktbauvorlageberechtigt sind,oder ausgebildete Bauinge-nieure, die teilweise in ihrerBauvorlageberechtigungeingeschränkt sind. Welche

Info: Schon bei der Planung sollten Sie die energiespa-renden Aspekte berücksichtigen. Dank der weit entwickel-ten Technik heutzutage ist es möglich, dass Wohngebäudebis zu 70 Prozent weniger Energie verbrauchen. Hier einkleiner Überblick über die Möglichkeiten:

Niedrigenergiehaus: Dies bezeichnet den aktuellen Stan-dard, der seit Einführung der EnEV 2002 bei allen Neu-bauten verwirklicht werden muss. Werden die Richtlinieneingehalten, wird ein Heizbedarf von 70 bis 100 kWh/m²im Jahr erreicht.

Passivhaus: Dieser Baustandard führt derzeit zu einemenorm niedrigen Energieverbrauch und kann sowohl beiNeubauten als auch bei Altbausanierungen realisiert wer-den. Durch die richtige Dämmung, eine luftdichte Hülleund moderne Fenster wird ein Bedarf von circa 15 kWh/m² benötigt.

Energiesparhaus: Hier handelt es sich um ein Programmder KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dabei werdenNeubauten mit einem Heizwärmebedarf von 40 bzw.60 kWh/m² im Jahr gefördert. Auch bei Sanierungen kön-nen Zuschüsse oder Darlehen abgerufen werden, wenndurch Energieeinsparmaßnahmen der Verbrauch um 30bzw. 50 Prozent gegenüber dem allgemeinen Standardgesenkt wird.

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Vom Vorentwurf zum Bauplan

Fachleute außerdem vorla-geberechtigt sind, bestim-men die Bauordnungen derjeweiligen Bundesländer.Beim Berater des Bauamtsin Ihrer Gemeinde könnenSie sich erkundigen, inwie-weit den Fachleuten dieBerechtigung einer Baupla-nung zuerkannt wird.

Der Architekt alsDienstleister

Lassen Sie sich bei der Aus-wahl eines Architekten Zeitund vergleichen Sie mehre-re Angebote. Ihr Architektsollte Sie kompetent beratenund Ihnen bei den einzelnenBauphasen unter die Armegreifen. Da Sie also vielmiteinander zu tun habenwerden, sollten Sie nebender fachlichen Kompetenzauch darauf achten, dass Siepersönlich mit Ihrem Archi-tekten gut zurechtkommen.Werfen Sie am besten einenBlick ins Branchenbuch oderfragen Sie bei der Architek-tenkammer nach, um einengeeigneten Architekten zufinden.

Die konkreten Leistungeneines Architekten sind inneun Phasen unterteilt. Diemeisten Architekturbüros

bieten ein Komplettpaketan, das heißt, sie betreu-en Ihr Bauvorhaben vonder Planungsphase bis zumfertigen Objekt. Manche Bü-ros haben sich auf einzel-ne Phasen spezialisiert undbieten zum Beispiel nur diePlanung eines Objekts alsLeistung an. Die Leistungs-phasen 1–3 umfassen denZeitraum der ersten Bera-tungen mit dem Architektenbis hin zum fertigen EntwurfIhres Bauvorhabens. In derLeistungsphase 4 wird sichIhr Architekt in Absprachemit Ihnen als Bauherrn umdie Genehmigung des Bau-vorhabens kümmern, alsoum die Bauvorlage und dieBaugenehmigung. Anschlie-ßend findet in der Phase 5

die konkrete Planung derBauausführung statt. Dannwird Ihr Architekt dafürSorge tragen, passende Bau-unternehmen ausfindig zumachen, diese zu beauftra-gen und die entsprechendenVerträge auszuhandeln –diese Tätigkeiten fallen indie Leistungsphasen 6 und7. Dann geht es endgül-tig ans Eingemachte: DieLeistungsphase 8 umfasstdie Bauüberwachung, diebehördlichen Abnahmennach Fertigstellung undschließlich die Mängelbesei-tigung, falls solche vorliegensollten. Jetzt steht Ihr neuesDomizil fix und fertig aufIhrem Grundstück – dochdie Leistung des Architek-ten ist mit der Fertigstellungnoch nicht zu Ende. Dennlaut Gewerkschaft haftet derArchitekt fünf Jahre langfür eigene Fehler. Währenddieser sogenannten Gewähr-leistungspflicht wird er IhrObjekt weiter betreuen und

auf Mängel be-gutachten.

Wichtige Hinweise zurGestaltung

Das Haus ist wie die Visiten-karte des Besitzers. Auf ei-nen Blick kann man Vor-lieben und Geschmackerkennen, weshalb jederBauherr bemüht ist, sein Ei-genheim möglichst anspre-chend zu gestalten. JedesGebäude ist eine Einzelan-fertigung und drückt dieindividuellen Vorstellungendes Besitzers aus – da-bei sind einige Hinweisezu beachten. Früher ent-standen sehr harmonischeDorfbilder, da die Auswahlan Materialien sowie diehandwerklichen Techni-ken auf die Heimatregionbeschränkt waren. Heutekönnen Baustoffe aus nahund fern bezogen werdenund auch die Arbeitsweisehat sich technisch weiterent-wickelt und modernisiert.Dies führt zu individuellenBauten, die sich aber schwerihrer Umgebung anpas-sen können und mehr wieFremdkörper wirken. Dietypischen Hausformen undregionale Eigenheiten ge-hen dabei Schritt für Schrittverloren und werden durchprunkvolle Gebäude ersetzt,die kurzlebige Modeerschei-nungen verkörpern. Das sollnicht heißen, dass Sie sichabsolut angleichen müssen,sondern dass sich durchetwas Rücksichtnahme aufdie bauliche Umgebungeine gestalterische Harmo-nie entfalten wird. Oft wirktein schlicht gehaltenes Hausviel eleganter und interes-santer.

Hinweis: Die Planung für einen Neubau sollte auf gesi-cherten Datenbeständen basieren. Die bisher gebräuch-liche Flurkarte steht immer noch im Mittelpunkt derPlanungsgrundlage. Sie liefert den Gesamtüberblick derUmgebung und die grundsätzlichen Grundstücksverhält-nisse. Die Daten liegen oft schon digital vor und reichenbei ebenen Grundstücken in der Regel aus. Eine hierü-ber – und damit auch über die bauordnungsrechtlichenAnforderungen – hinausgehende, noch exaktere Daten-basis kann ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieurliefern. Dieser erstellt auf der Grundlage der amtlichenGrundstücksdaten einen Bestandsplan, der neben der ex-akten örtlichen Lage- und Höhensituation auch den ge-nauen Grenzverlauf Ihres Grundstücks zeigt.

Tipp: Das Haus sollte nie isoliertbetrachtet werden, sondern immerim Bezug zu seiner landschaftlichenUmgebung. Die Einbettung in dienatürlichen Gegebenheiten lässt dasHaus als Teil der Landschaft wirken.

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Beachten Sie auch Anforde-rungen von Land und Ge-meinde: Erkundigen Sie sichzu Beginn der Planungspha-se über bestehende Vorga-ben des Bebauungsplans inIhrem gewünschten Bau-gebiet: Oftmals existierenAuflagen zur Einhaltungbestimmter Grenzabstände,zu Farbe und Material derDacheindeckung oder zurGestaltung der Fassade.

Diese Normen sollten vonvornherein beachtet wer-den, damit Ihnen späterunvorhergesehene Problemeerspart bleiben. In einigenFällen wird der Bebauungs-plan sogar von Gemeindeoder Landkreis ins Internetgestellt, wo Sie alle Festset-zungen einsehen können.

Tipp: Die unbedachte,willkürlichen Kombina-tion von verschiedenenMaterialien wird das Aus-sehen von Häusern allen-falls verschlechtern. So istbeispielsweise die Kombi-nation von Holzfensternmit Eingangstüren ausAluminium eher unglück-lich. Ansprechend ist dieVerwendung ortsüblicherBaumaterialien.

Info: Wenn Sie staatlicheWohnraumfördermittel inAnspruch nehmen wollen,darf der Brutto-Raumin-halt eines Eigenheims eine„angemessene“ Größe, diehauptsächlich nach derHaushaltsgröße bemessenwird, nicht überschreiten.Das Baugrundstück darfüber bestimmte Flächennicht hinausgehen. Hin-sichtlich der Einzelheitensollten Sie sich im Vorfeldbei potenziellen Förde-rungsstellen erkundigen.

Checkliste RaumplanungKellerräume Voll- oder teilunterkellert, nicht unterkel-

lert, Funktion der Kellerräume

Hausanschlussraum/Technik Größe mindestens ......................... qm

Wohnraum Größe mindestens ......................... qm

Esszimmer Größe mindesten .......................... qm

Küche Separat/offen

Vorratsraum Ja/nein

Schlaf-/Kinderzimmer Anzahl

Gästezimmer Größe mindestens ......................... qm

Hauswirtschaftsraum, Neben-/Hobbyräume Größe mindestens ......................... qmGewünschte Funktion

Arbeitszimmer Größe mindestens ......................... qm

Bäder/Duschen/WC Anzahl

Terrasse(n)/Balkon(e) Wo gewünscht

Sauna/Fitnessraum Ja/nein/später

Wintergarten Ja/nein/später

Ausgebautes Dachgeschoss Ja/nein/späterMit/ohne Installation für Küche/Bad

Sonstige An- und Ausbauoptionen ZweckGröße mindestens ......................... qmMit/ohne Installation für Küche/Bad

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Wenn dann die Planungsar-beiten abgeschlossen sindund auf dem Papier so weitalles festgesetzt ist, kannes losgehen: Die erstenSchritte werden in die Tatumgesetzt – die Bauphasebeginnt!

Die wichtigsten Schrit-te zur Vorbereitung

Zunächst muss man dafürsorgen, dass die Baustellerichtig eingerichtet ist. Sor-gen Sie für eine ausreichendbreite Zufahrt, damit auch

große Baufahrzeuge dieBaustelle erreichen können.Ebenso sollte ein Platz zurVerfügung stehen, an demHumus und Aushub gelagertwerden kann. Benötigt wer-den ebenfalls diverse Strom-und Wasseranschlüsse. Sie

sollten sich unbedingt imVoraus zusätzlich informie-ren, wo verschiedene Tele-fon- und Wasserleitungensowie Kanalrohre auf IhremGrundstück verlaufen, da-mit die Leitungen bei denAusgrabungsarbeiten nichtabgerissen werden. AuchStromleitungen, die über Ih-rem Grundstück angebrachtsind, können zum Hinder-nis werden, wenn Sie bei-spielsweise mit einem Kranarbeiten müssen. Setzen Siesich deshalb frühzeitig mitden zuständigen Behördenin Verbindung und klärenSie, wie Abhilfe geschaffenwerden kann. Sind diese Sa-chen erledigt, können Sie zuden „richtigen“ Bauarbeitenübergehen.

Das Fundament – dieBasis der „eigenen vierWände“

Um das Fundament für IhrHaus zu setzen, muss zuerst

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Fundament und Rohbau

die Baugrube ausgehobenwerden. Während dieserErdarbeiten wird zunächstder Umriss des geplantenGebäudes abgesteckt unddie 20 Zentimeter dickeHumusschicht abgetragen.Diese sollte möglichst sepa-rat gelagert werden, da siewertvolle Nährstoffe sowieBodenlebewesen enthältund sich deshalb hervorra-gend für die Gartengestal-tung eignet. Danach kanndie Baugrube mit der be-nötigten Tiefe ausgehobenwerden.

Tipp: Wenn Sie für IhrHaus einen Keller planen,sollte die Baugrube et-was großzügiger angelegtwerden, damit genügendPlatz für die Arbeiten anden Außenseiten vorhan-den ist. Der Abstand zumHaus sollte etwa zwischen80 und 100 Zentimeternliegen.

In der Baugrube werden di-rekt alle Abwasserleitungen,Kanalanschlüsse und derFundament-Erder verlegt.Dabei sollte besonders sorg-fältig gearbeitet werden, danachträgliche Änderungensehr aufwendig und teu-er sein können. Auf dieserGrundlage kann nun dasFundament gesetzt wer-den: Meist werden 20 bis30 Zentimeter dicke Plattenmit Stahleinlagen verlegt,die nächsten 20 Zentimeter

mit Rollschotter aufgeschüt-tet und darüber kommt eineTrennfolie, die mit einerarmierten Betonschicht be-deckt wird.

Der Keller als Puffer-zone

Wenn Sie sich für ein unter-kellertes Gebäude entschie-den haben, dient dieser alsPuffer zwischen Erdreichund Wohnraum. Deshalbmuss besonders darauf ge-achtet werden, dass derKellerraum vor Feuchtigkeitgeschützt ist und die Wändeeinwandfrei isoliert sind.Dies sind die Voraussetzun-gen für trockene Kellerräu-me und ein angenehmesWohnklima. Für die Bau-weise Ihres Kellers stehenmehrere Möglichkeiten zurAuswahl: Verwendet werdenkönnen Kellerwände ausAlu-Fertigschalsystemen so-wie Betonschalungssteinen,die mit Beton ausgegossenwerden, oder ein Fertigkel-ler – eine schnelle, arbeits-sparende Methode, bei derdie Massivbauteile in der Fa-brik hergestellt werden undauf der Baustelle nur nochmithilfe eines Krans aufge-stellt werden müssen.

Wände und Decken –das Haus nimmt For-men an

An die Außenwände einesHauses werden hohe Anfor-derungen gestellt. Die Hüllesoll sowohl wärme- als auchschalldämmend sein, sie solldie Feuchtigkeit regulierenund leicht zu bearbeitensein, um gegebenenfalls ei-nen Umbau zu ermöglichen.Dafür gibt es ein breitesAngebot an Möglichkeiten:Traditionelle Ziegel aus ge-branntem Ton, Leca-Leicht-betonsteine, Schlackensteineoder geschosshohe Wand-

mit einem Estrich ausgestat-tet sein, um einen bestmög-lichen Dämmeffekt zu erzie-len. Einen optimalen Schutzgegen Witterungseinflüssebietet die Verkleidung derAußenwände. Besonders anden Wetterseiten, die Windund Niederschlägen starkausgesetzt sind, werden sol-che Verkleidungen ange-wendet. Die gebräuchlichs-ten Materialien dafür sindHolz, Faserzementplattenoder Fassadensteine.

Tipp: Der Außenputz eines Hauses beeinflusst nicht nurdie individuelle Optik, sondern kann auch andere funk-tionelle Aufgaben übernehmen: Er schützt das Haus ge-gen die Witterung und unterstützt die Wärmeisolierungdes Hauses. Grundsätzlich besteht der klassische Putz ausdrei Schichten, die ein optimales Ergebnis gewährleis-ten. Beachten Sie bei der Auswahl von Farbe und Muster,dass diese an der Fläche eines ganzen Hauses intensiverwirken können als auf einem kleinen Muster. Oft gilt dasPrinzip: Weniger ist mehr!

platten sind nur eine kleineAuswahl der möglichen Ma-terialien. Auch die Deckentragen eine große Verant-wortung im Haus: Sie sol-len – wie die Wände – eineWärme- und Schalldäm-mung vorweisen können.Sehr wichtig ist auch, dassdas Material mit dem derAußenwände harmoniert.Achten Sie darauf, dass derFeuerschutz F 60 garantiertist. Die Böden in den Wohn-räumen sollten unbedingt

Tipp: Der Keller bie-tet nicht nur Lager- undStauraum, sondern kannauch – mit einigen klei-nen Umbaumaßnahmen –als Wohnraum genutztwerden. Dafür ist abereine äußere Wärmedäm-mung unbedingt erforder-lich, um eine angenehmeRaumtemperatur zu ge-währleisten.

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Geld sparen und zumUmweltschutz beitra-gen

Den Energieverbrauch ge-nau im Auge zu behalten isteine Entwicklung der letztenJahrzehnte. Das Verständ-nis, dass ein umweltfreund-liches Verhalten in punctoHeizen und Stromverbrauchnotwendig ist, hat in unse-rer Gesellschaft einen festenPlatz eingenommen. Nur dieUmsetzung liegt noch in denAnfängen – obwohl geradejetzt ausreichend technischeMöglichkeiten zur Verfü-gung stehen: Effiziente Fens-ter, hochwärmedämmendeAußenbauteile sowie moder-nisierte Abluftanlagen sindnur eine kleine Auswahlder bestehenden Angebote.Je mehr Energie Sie durchsolche Maßnahmen einspa-ren, umso mehr schonen Siedie Umwelt – und das zahltsich aus: Die Investition inenergieeffiziente Bauteile

Hinweis: Passivhäuser sollen Sommer wie Winter ohneein separates Kühl- oder Heizsystem auskommen. Dieseenorme Energieeinsparung erreichen die Gebäude durchsehr gute Wärmedämmung, die Verluste nahezu vollstän-dig vermeidet und solare Wärmeeinträge effektiv nutzt.Durch Fenster und die Wärmeproduktion von Personenund Geräten sind Wärmegewinne möglich. Ist dann nochWärme erforderlich, kann diese durch erwärmte Frisch-luft in die Räume gebracht werden. Passivhäuser verfü-gen aufgrund der luftdichten Gebäudehülle über Lüf-tungsanlagen. So kann ein kontrollierter Luftaustauschgewährleistet werden.

Die wichtigsten Passivhauskriterien sind:

Jahresheizwärmebedarf < 15 kWh/m²a

Maximale Heizwärmelast < 10 W/m², um auf ein geson-dertes Heizsystem verzichten zu können

Wärmedurchgangskoeffizient U< 0,15 W/m²K für Wand,Dach und Fußboden und Wärmebrückenfreiheit

Fenster: Uw< 0,8 W/m²K; g > 50–60 %

Luftdichtheit: maximal 0,6-facher Luftwechsel bei 50 PaDruckdifferenz (n < 0,6 h )

Lüftungsanlage mit Abluftwärmerückgewinnung mit ei-nem Wärmebereitstellungsgrad > 75 %,

Stromeffizienz < 0,45 Wh/m³

Altbauten verschlingen eineunvorstellbare Menge anHeizenergie. In früherenJahren war es keine Selten-heit, dass ein Haus in einemJahr 200 bis 300 Kilowatt-stunden pro Quadratmeterverbraucht hat – das ent-spricht circa 20 bis 30 LiternHeizöl pro Quadratmeter. Inden Achtzigerjahren setztedann die Entwicklung ener-giesparender Maßnahmenein, die den Verbrauch zu-nächst auf zehn bis fünfzehnLiter pro Quadratmeter undJahr senkte. Dies wurdefortgeführt, bis die erstenPassiv- oder 1,5-Liter-Häuserentstanden, die heute nurnoch von sogenannten Null-Energie-Häusern übertrof-fen werden. So sind Neu-bauten heutzutage überausenergieeffizient – und auchAltbauten können danktechnischer Erneuerungenso saniert werden, dass einhohes Maß an Energie ein-gespart werden kann.

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Energieeffizienz in Alt- und Neubau

lohnt sich sowohl beim be-stehenden Eigenheim alsauch beim Bau eines neuenGebäudes. Denn Ihre Be-triebskosten werden sich be-achtlich verringern und dieAnschaffungskosten werdensich schnell amortisieren.Planen Sie dieses baulicheVorhaben gewissenhaft undvorausschauend: Denn nurdurch die richtige Kombina-tion und Anpassung ver-schiedener Faktoren ergibtsich der gewünschte Effekt.

Tipp: Der Energiever-brauch eines Hauses sinktenorm, wenn das Hausentsprechend ausgerichtetist – im besten Fall nachSüden – und wenn es sichbei dem Gebäude um einekompakte Form handelt.„Kompakt“ bedeutet: DieAußenfläche ist relativklein im Verhältnis zumRauminneren und es gibtdeshalb sehr wenig Ener-gie nach draußen ab.

Die Energieeinspar-verordnung

Quelle: Deutsche Energie-Agentur

GmbH (dena)

In der Energieeinsparver-ordnung (EnEV) von 2002und 2007 wurden erstmalsBauhülle und Energieversor-gung als Einheit betrachtet.Wichtige Anforderungsgrö-ßen bei dem Nachweis-verfahren der EnEV sindder Endenergie- und derPrimärenergiebedarf. DenHausbesitzer interessiertder tatsächliche Energiever-brauch seiner Immobilie inKilowatt pro Quadratme-

ter und Jahr, der durch denEndenergiebedarf beschrie-ben wird. Diese Größe stellteine Kennzeichnung für dieenergetische Qualität desGebäudes mit deren An-lagentechnik dar. Der Pri-märenergiebedarf berück-sichtigt noch zusätzlich dieEnergiequelle und die Ver-luste, die bei der Erzeugungund dem Transport einesEnergieträgers entstehen.Nachdem mit der EnEV2007 im Wesentlichen Rege-lungen für Energieausweisefür Bestandsgebäude ein-geführt worden sind, wirdnun mit der EnEV 2009 dasAnforderungsniveau an Neu-bau und Bestände in einemersten Schritt verschärft.Das Ziel ist es, den Ener-gieverbrauch für Heizung,Warmwasser, Lüftung undKühlung im Gebäudebe-reich um rund 30 Prozent zusenken. Damit soll die Sen-kung der CO2-Emissionen inDeutschland einhergehen.

Ebenfalls ab Januar 2009müssen Hausbesitzer beiNeubauten einen Teil ihrerWärme aus ErneuerbarenEnergien produzieren – alsomit Solarwärmeanlagen,Wärmepumpen oder Bio-masseheizungen (EEWär-meG). Hausbesitzer könnenzwischen verschiedenen Sys-temen wählen: zum BeispielHolzpelletheizungen oderthermische Solaranlagen inKombination mit normalenHeizungen oder Wärme-pumpen. Wer keine erneuer-

baren Energien nutzen will,muss alternativ sein Hausdeutlich besser dämmen,als es die Energieeinspar-verordnung vorschreibt, umdadurch einen geringerenEnergiebedarf zu erreichen.

Die wichtigsten Änderungender EnEV 2009 im Über-blick:•die energetischen Anfor-

derungen an Außenbautei-le, insbesondere in punctoWärmedämmung, wurdenverschärft. Der erforderli-che Gebäudewärmeschutzist um 15 Prozent gestiegen

•die primärenergetischenAnforderungen bei Neu-bau und Sanierung wur-den verschärft: DieGesamtenergieeffizienzvon Gebäuden muss um30 Prozent erhöht werden

•auch die oberste Geschoss-decke muss unter bestimm-ten Voraussetzungen ge-dämmt werden

•Nachtstromspeicherheizun-gen in Mehrfamilienhäu-sern werden stufenweiseaußer Betrieb genommen

•die Nachweis-Berechnungfür Wohngebäude wirdnun mithilfe eines Refe-renz-Wohnhauses durch-geführt

Energieausweis istPflicht

Quelle: Deutsche Energie-Agentur

GmbH (dena)

Die Energiepass-Pflicht re-gelt, dass bei jedem Nut-zerwechsel einer Wohnungoder eines Gebäudes einZertifikat über den Ener-giebedarf vorgelegt werdenmuss. So sollen Verbraucherobjektiv informiert werden.Außerdem ermöglicht derEnergiepass den Vergleichdes Energiebedarfs verschie-dener Objekte und wird sozum maßgeblichen Ent-

Info: Im Rahmen der beiden Programme „zukunft haus“und „Initiative Energieeffizienz“ informiert die DeutscheEnergie-Agentur (dena) über Einsparpotenziale im Alltagund führt zahlreiche Projekte zur Verbesserung der Ener-gieeffizienz bei Gebäuden durch. Auf der Webseite derKampagne „zukunft haus“ finden Sie zahlreiches Informa-tionsmaterial und Tipps zum Energiesparen, zu Energie-ausweis und Co.:www.zukunft-haus.info.

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scheidungshelfer in SachenWohnungs- oder Hauswahl.Der Energiepass gilt für dasgesamte Gebäude und istzehn Jahre gültig. Kern-stück des Energiepasses istder Energiekennwert, der inKilowattstunden pro Quad-ratmeter und Jahr angege-ben wird. Nach ihm werdendie Gebäude eingeordnet.Mit der Änderung der EnEVist ab Juli 2009 auch fürNichtwohngebäude derNachweis eines Energieaus-weises vorgeschrieben. Beiöffentlichen Gebäuden wirdein sogenannter Jahres-Pri-märenergiebedarf ermittelt,dessen Ergebnis der Gebäu-debesitzer aushängen muss,damit es für die Öffentlich-keit einsehbar ist. Ausnah-meregelungen existieren fürZwangsversteigerungen unddenkmalgeschützte Häuser.

Bedarfsausweis oderVerbrauchsausweis

Quelle: Deutsche Energie-Agentur

GmbH (dena)

Den Energieausweis gibt esin zwei Varianten. Der aus-führliche Bedarfsausweisbasiert auf einer technischenAnalyse des Gebäudes. Da-für nimmt der Energieaus-weisaussteller den energe-tischen Zustand von Dach,Wänden, Fenstern und Hei-zung genau unter die Lupe.Ob jemand viel heizt oderwenig, spielt für die Bewer-tung des Gebäudes im Ener-gieausweis keine Rolle.

Grundlage für den einfachenVerbrauchsausweis sind da-gegen die Heizkostenabrech-nungen der Bewohner ausden letzten drei Jahren. DasErgebnis im Verbrauchsaus-weis ist deshalb auch vomindividuellen Heizverhaltender Bewohner abhängig.Beide Energieausweisvarian-

ten enthalten Empfehlungenfür Modernisierungsmaß-nahmen, mit denen Sie denEnergieverbrauch im Gebäu-de senken können.

Die Qualität mussstimmen

Quelle: Deutsche Energie-Agentur

GmbH (dena)

Ob Bedarfs- oder Ver-brauchsausweis – Eigentü-mer sollten auf die Qualitätdes angebotenen Energie-ausweises und auf die Bera-tungsleistung des Ausstellersachten. Die Deutsche Ener-gie-Agentur GmbH (dena)empfiehlt zum Beispielauch beim Verbrauchsaus-weis eine Vor-Ort-Begehung.So kann der Aussteller diePlausibilität der vorliegen-den Verbrauchsdaten besserüberprüfen und die Moder-nisierungsempfehlungenausgehend vom konkretenGebäude ermitteln.

Künftige Entwicklungder rechtlichen Rah-menbedingungen

Quelle: Deutsche Energie-Agentur

GmbH (dena)

Das Bundeskabinett hat am6. Februar 2013 die No-vellierung der Energieein-sparverordnung (EnEV)beschlossen. Damit solleninsbesondere die Standardsfür Neubauten angehobenwerden, zum Beispiel mitBezug auf die Gesamtener-gieeffizienz, die Gebäude-hülle und den Primärener-giefaktor. Außerdem sollder Energieausweis gestärktwerden, etwa durch einKontrollsystem, die Aus-weitung der Aushangpflichtund die Pflichtnennungvon Energiekennwerten inImmobilienanzeigen. FürBestandsgebäude sind keine

wesentlichen Verschärfun-gen vorgesehen. Als Nächs-tes wird sich der Bundesratmit der EnEV-Novelle befas-sen. Voraussichtlich wird sieAnfang 2014 in Kraft treten.

de senken können.

Die Qualität muss stimmen

Quelle: Deutsche Energie-Agentur

GmbH (dena)

Ob Bedarfs- oder Ver-brauchsausweis – Eigentü-mer sollten auf die Qualität des angebotenen Energie-ausweises und auf die Bera-tungsleistung des Ausstellers achten. Die Deutsche Ener-gie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt zum Beispiel auch beim Verbrauchsaus-weis eine Vor-Ort-Begehung. So kann der Aussteller die Plausibilität der vorliegen-den Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Moder-nisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude ermitteln.

Künftige Entwicklung der rechtlichen Rah-menbedingungen

sen. Voraussichtlich wird sie Anfang 2014 in Kraft treten.

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An Gebäuden, die vor meh-reren Jahrzehnten erbautwurden, macht sich das Al-ter meist deutlich bemerk-bar. Denn die Witterung,die Abnutzung durch dieBewohner sowie weitereEinflüsse ziehen auch einstandfestes Haus in Mitlei-denschaft. Und auch ausenergetischer Sicht sindtraditionelle Gebäude nichtsehr effektiv. Dennoch istder Kauf eines älteren Hau-ses eine interessante Alter-native zu einem Neubau,denn die Käufer profitierenvon den bestehenden Struk-turen und haben die Mög-lichkeit, das Haus im Zugeeiner Komplettsanierungden heutigen Anforderun-gen anzupassen.Was bedeutet es nun, einGebäude zu sanieren? Durchdiese Maßnahme soll einBauwerk mithilfe innova-tiver Techniken wiederher-gestellt und modernisiertwerden. Indem alle Mängel

beseitigt werden, soll dieBewohnbarkeit wiederherge-stellt und ein angemessenerLebensstandard gewährleis-tet werden. Zu diesen Maß-nahmen zählen die Instand-haltung bzw. -setzung, dieUmnutzung, die Renovie-rung oder Modernisierungsowie die energetische Ver-besserung eines Gebäudes.

Feuchtigkeit – dergrößte Feind des Mau-erwerks

Eine häufige Ursache dafür,dass Häuser einer Sanie-rung bedürfen, sind feuch-te Mauern. Ist das Funda-ment eines Gebäudes nichtordnungsgemäß abgedich-tet, kann es schnell dazukommen, dass Wasser in dasMauerwerk eindringt – unddas hat folgenschwere Aus-wirkungen. Erkennbar wirdes an dem typisch modrigenGeruch, der sich verbreitet,an den Flecken an der Wand

oder an der aufgeweichtenTapete. Auch die Bausubs-tanz nimmt großen Scha-den. Nicht zuletzt bestehtein gesundheitliches Risiko,da die Atemwege sowie dieHaut angegriffen werdenund Kopfschmerzen auf-treten können. Aus diesenGründen sollten feuchteMauern so schnell wie mög-lich trockengelegt werden.Dafür gibt es mehrere Mög-lichkeiten: Bei einer Ausgra-bung wird das Erdreich rundum die Hausmauer abgetra-gen, um eine Isolierung an-bringen zu können. Dieses

Verfahren ist relativ aufwen-dig und eignet sich am bes-ten für freistehende Häuser.Eine sehr häufig angewen-dete Technik, um Feuchtig-keitsschäden zu beheben, istdie Injektion in vorgebohrteLöcher im Mauerwerk. DasInjektionsmittel verdichtetdie Poren im Mauerwerkund sorgt dafür, dass keinWasser mehr eindringenkann. Diese Methode istsehr effektiv und überzeugtdurch ihr Preis-Leistungs-Verhältnis, jedoch sollten Sieunbedingt auf eine professi-onelle Ausführung achten.

Info: Viele Altbauten sind noch mit Asbest belastet. DieVerwendung dieses Materials ist aufgrund der hohen Ge-sundheitsrisiken seit 1993 verboten. Sogenannte „Altlas-ten“ dürfen allerdings nur von Unternehmen, die eine be-hördliche Erlaubnis haben, entfernt werden. Zuvor wirdein Gutachten erstellt, welches das Vorhaben rechtlichabsichert. Wird dabei eine „außergewöhnliche Belastung“festgestellt, können die Kosten für die Asbestsanierung aneinem selbstgenützten Gebäude von der Steuer abgesetztwerden.

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Erfolgreich Sanieren

Energetische Sanie-rung

In der heutigen Zeit spielt eseine große Rolle, ein Wohn-haus so zu renovieren, dasses mit möglichst geringemEnergieaufwand betriebenwerden kann. Sogar perGesetz – nämlich durch dieEnergieeinsparverordnung –wird vorgeschrieben, ener-giesparende Maßnahmeneinzuleiten. Bei einer Sanie-rung richtet sich deshalb dasHauptaugenmerk auf dieDämmung, damit so wenigHeizenergie wie möglichverschwendet wird. Dabeikann bei alten Häusern, dieoft Unmengen von Hei-zenergie schlucken, derVerbrauch auf drei bis vierLiter im Jahr pro Quadrat-meter gesenkt werden. Einefunktionstüchtige Wärme-dämmung ist die größteEnergieeinsparmöglichkeit:Sie sorgt nicht nur für einbehagliches Raumklima undkörperliches Wohlbefinden,sondern auch für eine in-takte Wärmeregelung. DieDämmung muss dabei dafürsorgen, dass die Wärme imWinter gespeichert und imSommer abgehalten wird.Außerdem soll sie extremeWärmeschwankungen unddas Eindringen von Feuch-tigkeit verhindern.

Dafür gibt es verschiedeneMethoden der Außendäm-mung, wie zum Beispiel einWärmeverbundsystem, beidem die massive Außen-wand aus Stein oder Ziegelzusätzlich mit einer Wärme-dämmung – zum Beispielin Form von Dämmstoff-platten – ausgestattet wird,oder auch eine dreischaligeAußenwand, die in einemZwischenraum der Massiv-wand über eine Kerndäm-mung verfügt. Hochwirksamist auch eine sogenannte

Checkliste energetische Modernisierung

Mit dieser Checkliste sind Sie für alle Fragen rund um Modernisierungsbedarf bestens ge-

rüstet.

Allgemeines Ja Nein BemerkungSind im Bebauungsplan Besonderheiten festgelegt?(Geschosszahl, Dachform etc.)

Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz?

Benötigen Sie eine Baugenehmigung? (Informationenhierzu erhalten Sie bei der zuständigen Baubehörde)

Gebäude-Check Ja Nein BemerkungIst der bauliche Zustand des Hauses von einem Fachmannerfasst und bewertet worden?

Haben Sie den Energieverbrauch anhand der Heizkosten-abrechnung abgeschätzt?

Haben Sie die Energieberatung genutzt?

Gibt es Schwachstellen am Gebäude, die durchWärmebildaufnahmen erkennbar sind?

Finanzierung Betrag KonditionenWie viel Geld können und möchten Sie für die Moderni-sierung aufbringen?

Haben Sie alle Fördermöglichkeiten bedacht(BAFA, KfW …)?

Können Sie Förderprogramme Ihres Bundeslandes oderEnergieversorgers nutzen?

Summe Energiemaßnahmen €

Geplante Maßnahmen Ja Nein BemerkungFassadenmodernisierung•Fenster noch intakt?•Anschlüsse noch dicht?•Gibt es Wärmebrücken?

Dämmung des Daches•Innen•Außen

Dämmung der Keller-/Geschossdecken• Schallschutz notwendig?

Heizung•Welcher Brennstoff ist der richtige?•Heizung in Kombination mit Solaranlage?•Holz als zusätzlicher Brennstoff?• Wie viele Einzelöfen werden benötigt?•Holz als Zentralheizung?•Ist Lagerraum für Pellets oder Hackschnitzel vorhanden?•Förderprogramme?

Auftragsvergabe Ja Nein BemerkungHaben Sie Angebote von Unternehmen eingeholt?

Soll Sie ein Architekt unterstützen?

Sind alle vereinbarten Arbeiten im Vertrag festgehalten?

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Vorhangfassade, weil sie dieFunktionen Wärmeschutzund Witterungsschutz konst-ruktiv trennt.Auch die Kellerdecke solltegut gedämmt sein, um auf-steigende Kälte abzuhaltenund somit kalte Füße zuvermeiden. Acht bis zwölfZentimeter Dämmstoff soll-ten hier eingeplant werden,allerdings müssen Sie sichauch immer nach den örtli-chen Gegebenheiten richten,wie zum Beispiel der Höhevon Tür- und Fensterrah-men. Die Fenster sind einweiterer wichtiger Faktor füreine effektive Wärmedäm-mung, da eine luftdichteGebäudehülle unbedingt ga-rantiert sein muss, um Ener-gie einzusparen. Dafür gibtes eine Fülle an technischhochentwickelten Modellen,die zur Wärmespeicherungbeitragen. Bei der Sanierungeines Altbaus sollten Sieauch das Dach nicht verges-sen, weil hier ein sehr hohesEinsparpotenzial liegt. DieSanierung und Modernisie-rung eines Wohngebäudes –besonders energiesparendeMaßnahmen – werden vonder KfW (Kreditanstalt für

Tipp: Die DBU (DeutscheBundesstiftung Umwelt)hat in Zusammenarbeitmit Handwerkern, Archi-tekten, Verbraucherzent-ralen sowie verschiedenenBanken die Kampagne„Haus sanieren – profi-tieren“ gestartet. Ein ge-schulter Fachmann kommtzu Ihrer Wunschimmobilieund prüft kostenlos undunverbindlich deren Zu-stand. Bei diesem „Ener-gie-Check“ erhalten Siewertvolle Hinweise für dieVerbesserung der Däm-mung, der Fenster undHeizsysteme, wodurchsich der Mehrwert IhresGebäudes steigert.

Tipp: Eine luftdichte Ge-bäudehülle trägt in hohemMaße zur Energieeinspa-rung bei. Mit dem soge-nannten „Blower-Door-Test“können Sie Ihr Gebäudeauf undichte Schwachstel-len überprüfen und diesedaraufhin beseitigen.

Wiederaufbau) mit zinsgüns-tigen Krediten gefördert.

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Die Erhaltung von Denkmä-lern ist eine äußerst wich-tige Aufgabe. Dabei gehtes nicht nur um historischePrunkstücke, sondern be-sonders um den Erhalt vonZeugnissen unserer leben-digen Vergangenheit, umgewachsene Gemeindeberei-che und um Einzelbauten.

Tipp: Bauland ist teuergeworden. Wer eine Im-mobilie erwerben möch-te, sollte deshalb ein altes,denkmalgeschütztes Hausnicht gleich ausschlie-ßen. Denkmalgeschütz-te Gebäude sind nicht nurschön und repräsentativ,sondern auch steuerlichlukrativ.

Neben den ortsbildprägen-den Gebäuden wie Kirchenund Rathäuser sind auchkleinere Gebäude wie Bür-ger- und Bauernhäuser alsDenkmäler von besonderer

Bedeutung. Dies gilt sogarfür Details und Kleinbautenwie Steinwappen und alteTüren. All diese historischenKulturgüter stellen aussage-kräftige Zeugnisse für dieEntwicklung ihrer Gemein-den und die handwerklichenLeistungen Ihrer Vorfahrendar. Sie sind es auch, dieihren Charakter bestimmenund bei den Bürgern Erinne-rungen sowie ein Gefühl derVertrautheit und Identitätwecken.

Das Baudenkmal

Ein Kulturdenkmal ist einZeugnis menschlicher Ge-schichte und Entwicklung,an dessen Erhaltung ein öf-fentliches Interesse besteht.Das heißt, es handelt sich injedem Fall um ein histori-sches Objekt. Darunter fälltdas Baudenkmal, das einganzes Gebäude, Teile vondiesem oder die Art und Wei-se der Ausstattung umfasst.

Hausbesitzer sind trotz die-ser Bedeutung oft nicht son-derlich begeistert, wenn sieerfahren, dass ihr Anwesenunter Denkmalschutz ge-stellt wurde. Verständlicher-weise denken sie zuerst andie Auflagen und Einschrän-kungen, die ihnen bei bau-lichen Veränderungen imWeg stehen könnten. Diesegreifen fast unwillkürlichin die Substanz der Denk-mäler ein, vor allem, wenndas Gebäude mit zeitgemä-ßem Komfort ausgestattetund umgenutzt werden soll.Diese Umbaumaßnahmenerfordern Fingerspitzen-gefühl und Erfahrung im

Umgang mit historischerBausubstanz. Bereits im Pla-nungsstadium sollten dahererfahrene Architekten undDenkmalschützer zurate ge-zogen werden.Alle Veränderungen andenkmalgeschützten Gebäu-den oder Gebäuden inner-halb einer Gesamtanlage be-dürfen einer Genehmigung.Da der Denkmalschutz inDeutschland zu den Auf-gaben der Bundesländergehört, sind die konkretenRegelungen unterschiedlich.In der Regel ist die Geneh-migung eines Vorhabensmit Auflagen im Sinne derDenkmalpflege verbunden.

Tipp: Baudenkmäler sind nicht nur schön und repräsenta-tiv, sie stoßen bei Immobilienkäufern insbesondere untersteuerlichen Gesichtspunkten auf Interesse. Die Gebäude-herstellungskosten für Baudenkmäler können über einenZeitraum von zehn Jahren mit jährlich bis zu zehn Pro-zent abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Denk-maleigenschaft bereits vor Aufnahme der Bauarbeiten an-erkannt ist.

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Denkmalschutz

Solche Auflagen können sichetwa auf die Erhaltung wert-voller Bauteile, auf die Artvon Oberflächenbehandlun-gen, auf die Ausbildung neuhinzugefügter Bauteile usw.beziehen.

In der Praxis heißt das, dassgrundsätzlich jede Verän-derung an einem Gebäudeinnerhalb eines Ensembles(also innerhalb eines unterDenkmalschutz stehendenStraßenzuges oder Stadt-teils) in und an einemBaudenkmal genehmi-gungspflichtig oder erlaub-nispflichtig ist. Ohne Rück-sprache mit den zuständigenStellen dürfen deshalbniemals verändernde Maß-nahmen an Baudenkmälernvorgenommen werden. Beider Baugenehmigungsbehör-

de können Sie erfragen, wasim Einzelnen baugenehmi-gungs- oder erlaubnispflich-tig ist.

Förderung denkmal-pflegerischer Maß-nahmen

Wichtig ist, dass Finanzie-rungshilfen nur gewährtwerden, wenn die Maß-nahme vor ihrer Durchfüh-rung mit dem zuständigenAmt abgestimmt ist. Dorterhält der Bauherr auch diefür Instandsetzungen oderVeränderungen an einemDenkmal notwendige Bau-genehmigung oder die Er-laubnis nach dem Denkmal-schutzgesetz. Auch wenneine Baugenehmigung nichterforderlich ist, bedarf jedeMaßnahme an einem Denk-

mal der Erlaubnis. Für dieErhaltung, Sicherung undRestaurierung von Denkmä-lern, die sich nicht im Eigen-tum des Staates befinden,können Zuschüsse gewährtwerden. Diese kommenPrivatpersonen, aber auchkommunalen Gebietskör-perschaften oder Kirchenzugute. Ein Rechtsanspruchauf Förderung besteht aller-dings nicht. Die Höhe derZuschüsse richtet sich vorallem nach der Bedeutungund Dringlichkeit des Ein-zelfalls, der Finanzkraft desEigentümers, nach der Zahlder vorliegenden Anträgeund natürlich nach den be-reitstehenden Haushaltsmit-teln. Wichtig in diesem Zu-sammenhang ist: Es werdennur die Kosten bezuschusst,die bedingt durch denkmal-

pflegerische Auflagen denüblichen Erhaltungsaufwandübersteigen.

Wenn Sie eine Maßnah-me an einem Baudenkmalplanen, sollten Sie sich aufjeden Fall von der zustän-digen Behörde beraten las-sen. Dort können sowohlder sinnvolle Ablauf einerInstandsetzungsmaßnahmeals auch die verschiedenenFinanzierungsmöglichkeitenbesprochen werden.

Tipp: Ein Gespräch mitder zuständigen Behör-de hilft, Zeit und Geld zusparen. Ein Maßnahmen-konzept mit einer Kos-tenschätzung sollten Sieschon erstellt haben!

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Sowohl bei einem Neubauals auch bei der Sanierungeines Altbaus müssen Siesich Gedanken über dasrichtige Heizsystem machen.Bei den Überlegungen soll-ten alle wichtigen Faktorenmit einbezogen werden, umdie effizienteste Variante fürdas Eigenheim zu ermitteln.Wie groß ist die zu behei-zende Fläche? Welche Tech-nik soll verwendet werden?Wie können Sie gleichzeitigzum Umweltschutz beitra-gen? Fragen über Fragen,die zu klären sind.

Heutzutage besteht einüberaus großes Angebot imBereich Heiztechnik undzugleich sind auch die An-sprüche an die Heizanlagengestiegen: Das System sollein angenehmes Raumkli-ma schaffen, in dem sichdie Bewohner wohlfühlenund zugleich einen hohenWirkungsgrad aufweisen so-wie geringe Betriebskosten

verursachen. Die Technik indiesem Bereich hat in denletzten Jahrzehnten mar-kante Fortschritte gemacht,sodass viele Anlagen diesenAnforderungen gerecht wer-den.

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Innovative Technik

In den meisten älteren Häu-sern stehen noch veraltete,wenig effiziente Heizungs-anlagen, die schon längstausgetauscht werden müss-

ten. Denn Anlagen, dieschon mehr als 15 Jahrezählen, entsprechen nichtmehr den heutigen Anforde-rungen und sind nicht mehreinsatzfähig. Und auch fürNeubauhäuser bieten sichtechnische Erneuerungenan. Die neuen Brennwert-kessel, die sowohl für Öl- alsauch Gasheizungen erhält-lich sind, nutzen zusätzlichdie Wärme aus den Abgasenund die Kondensationswär-me. Durch die Minimierungdes Wärmeverlusts wirdsomit ein möglichst hoher

Energiegewinn erzielt. Mitdiesen hocheffizienten Kes-seln wird das Heizmateri-al zu beinahe 100 Prozentin Wärme verwandelt, wasdie Kosten für Öl oder Gasenorm senkt. Für die Warm-wasserbereitung, die inengem Zusammenhang mitder Heizung steht, könnenneuartige Speichersyste-me eingesetzt werden. EinPufferspeicher kann überlange Zeit einen Warmwas-servorrat speichern und soden Bedarf für Heizung, Kü-che und Bad regeln.

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HeizungHinweis: Drahtlose Einzelraumregelung

Um Energie und damit auch Kosten zu sparen, solltenSie nur Räume heizen, in denen Sie sich auch aufhalten.Zudem ist es sinnvoll, Fremdwärmequellen – wie bei-spielsweise die Sonne – optimal zu nutzen. Das Systemder drahtlosen Einzelraumregelung erkennt zum Beispielgeöffnete Fenster und reagiert entsprechend: Durch dieDrosselung der Heizkörper kann es in einer Etagenwoh-nung zu einem Einsparpotenzial von rund 20 Prozentkommen.

HocheffizienteHeizungspumpen

Eine Hocheffizienz-Hei-zungspumpe wählt au-tomatisch die optimaleEinstellung für die Wasser-zirkulation zwischen Heiz-anlage und Heizkörper. DiePumpe hat einen Regler, derdie Drehzahl vermindert,wenn der Druck steigt. DasEinsparpotenzial liegt imVergleich zu ungeregeltenHeizungspumpen bei rund80 Prozent und damit rund90 Euro im Jahr.

Info: Die Installation vonSolarkollektoren eignetsich hervorragend, um dieenergiesparende Produkti-on von Heizwärme zu un-terstützen. Durch die Kom-bination von Solarenergiemit einer der genanntenHeizsysteme erreichenSie eine optimale Ener-gieausbeute. So kann dieHeizung hinzugeschaltetwerden, wenn die Sonnen-energie nicht mehr genü-gend Energie liefern kann.Bei der KfW können Sieeinen Kombinationsbonusfür die Installation einerSolaranlage zusammen miteiner Heizanlage abrufen.

Umdenken undHandeln

Beim Einbau einer neu-en Heizanlage ist es eineÜberlegung wert, ob dafürnicht sinnvollerweise eineHeizung mit regenerati-ver Energiequelle infragekommt. Denn dies hat nichtnur Vorteile für die Umweltund Ihren Geldbeutel, auchdie gesetzlichen Bedingun-gen fordern die Nutzung er-neuerbarer Energiequellen.Im EEWärmeG (Erneuerba-re-Energien-Wärmegesetz)wurde festgesetzt, dass in

allen Neubauten seit dem1. Januar 2009 erneuerbareEnergien verwendet werdenmüssen. Es besagt zusätz-lich, dass bis zum Jahr 2020nahezu 14 Prozent des ge-samten Heizenergiebedarfsaus regenerativen Quellenentnommen werden müs-sen. Deshalb sollte sich je-dermann Gedanken darübermachen, eine energiesparen-de Heizung einbauen zu las-sen. Die Technik hat inzwi-schen etliche hervorragendeSysteme zur Wärmegewin-nung entwickelt, welche dieWärme allein aus regenera-tiven Energien produzierenund echte Alternativen zumÖl darstellen.

Erdgas und Biogas

Energieeffizient lassen sichWohnräume mit Erdgas inKombination mit einemBrennwertkessel beheizen.Mithilfe einer intelligentenRegelungstechnik wird dieWärmeerzeugung gesteu-ert, sodass diese Heizanlagesehr effizient und energie-schonend betrieben werdenkann. Erdgas als Heizmitteleinzusetzen erweist sich imVergleich zu anderen fossilenEnergieträgern als umwelt-schonende Methode, da esnahezu keine Abgas- undFeinstaubemissionen verur-sacht. In Zukunft wird sicherauch Biogas eine bedeutendeRolle spielen, das aus heimi-schen Nutzpflanzen in Bio-gasanlagen produziert wird.Dieses Gas wird in das Erd-gasnetz miteingespeist undkann ebenso für die Erdgas-heizung verwendet werden.

Geothermie

Eine weitere Alternativeist die Technik, die sichdie Geothermie zu Nutzenmacht. Hier wird mithilfevon Wärmepumpen die na-türliche Erdwärme, die sichunter der Erdoberflächebefindet, nach oben beför-dert. Die Pumpe entziehtihrer Umgebung die Wärmeund erhöht die Luft auf eineTemperatur, mit der sie zumHeizen oder der Warmwas-serbereitung genutzt wer-den kann. Ein Vorteil: DasSystem unterstützt nichtnur die Beheizung, sondernsorgt im Sommer auch fürangenehm kühle Temperatu-ren. Wie auch beim Erdgasprofitieren Sie hier davon,dass Sie ganz autonom überdas Heizmaterial verfügenkönnen. Denn ist die Pumpeeinmal angeschlossen, kön-nen Sie die Energiequelleganz nach Bedarf nutzen.

Heizen mit Holz

Auch das Heizen mit Bio-masse erfreut sich wachsen-der Beliebtheit. BesondersHeizungen, die mit Scheit-holz, Pellets sowie Hack-schnitzeln betrieben wer-den, sind groß im Kommen.In Verbindung mit diesenAnlagen wird ein Pufferspei-cher für das Warmwasser in-stalliert, der die Schwankun-gen von Heizleistung undWärmeabnahme ausgleicht.Dies erhöht den Jahresnut-zungsgrad und sorgt füreinen niedrigeren Brenn-stoffverbrauch. Der gerin-ge Ausstoß von CO2 machtdiese Anlagen besondersumweltfreundlich. Denn eswird nicht mehr Kohlen-dioxid abgegeben als diekleine Menge, die der Baumin seinem Wachstum aufge-nommen hat. Aufgrund deshohen Wirkungsgrads und

der zukunftssicheren Aus-sichten sind diese Heizsys-teme auf Holzbasis enormattraktiv geworden.

Mini-Blockheizkraft-werk (BHKW)

Diese Art der Energiegewin-nung wird heutzutage nichtmehr nur im großen, in-dustriellen Bereich genutzt,sondern kann inzwischen inEin- beziehungsweise Mehr-familienhäusern genutztwerden. Primär produziertein BHKW Strom, der ent-weder im Haushalt genutztwerden oder in das öffent-liche Stromnetz eingespeistwerden kann. Daneben ent-steht auch eine Menge Wär-me, die für die Beheizungsowie die Warmwasserge-winnung im Haus verwen-det werden kann. Als Ener-gielieferanten können nebenÖl auch regenerative Quel-len wie Erdgas, Biogas, Holzund Ähnliches eingesetztwerden. Diese Verwendungder Nutzwärme wird Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)genannt und ergibt einenmöglichst hohen Nutzungs-grad. Diese Art der Energie-gewinnung wird gemäß demKWK-Gesetz, das 2008 er-neuert und erweitert wurde,staatlich gefördert: Der Be-treiber erhält beispielsweiseeinen Zuschlag vom Staatpro Kilowatt Strom (fürFremd- oder Eigennutzung),das er aus einem BHKW insStromnetz überführt.

Info: Es gibt attraktive Fi-nanzierungsmöglichkeitenseitens der KfW (Kreditan-stalt für Wiederaufbau),die Förderprogramme fürdie Nutzung von regene-rativen Energien ausweist.Sie vergibt beispielsweisegünstige Kredite zu diesenZwecken.

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Wenn der Rohbau fertig ist,geht es an die Feinarbei-ten. Machen Sie sich schonfrühzeitig Gedanken, wel-che technischen Einrichtun-gen Sie für Ihr Eigenheimbenötigen. Heutzutage gibtes viele Möglichkeiten, sichden Alltag durch technischeUnterstützung zu erleich-tern, aber es gibt auch eineriesige Fülle an Anbieternund Varianten. Deshalb soll-ten Sie sich bei der Planungeingehend damit befassen,welche Technik gewünschtund erforderlich ist.

Grundlage:Stromversorgung

Die Voraussetzung für jedesHaus ist ein Stromanschluss,um weitere technische Maß-nahmen tätigen zu können.Dafür steht am Anfang einegenaue Bedarfsanalyse, mitderen Ergebnissen dann derStrombereitstellungsantragausgefüllt werden kann. Da-

raufhin sorgt ein Energiever-sorgungsunternehmen da-für, dass Sie einen Anschlussan das örtliche Stromnetzerhalten. Dies passiert meistmit Erdkabeln, die unterir-disch bis in Ihr Haus geführtwerden. Dort wird dann einVerteilerkasten installiert,von dem aus die Energiever-sorgung im Haus koordiniertwird. Sorgen Sie voraus-schauenderweise für genü-gend Steckdosen im Wohn-bereich. So ersparen Sie sichspäter erheblichen Ärger.

SmartHouse-Technik

Synergien zu nutzen undSysteme zu vernetzen sinddie großen Prämissen unse-rer Zeit. So etablierte sichauch das SmartHouse-Kon-zept, das facettenreich einevernetzbare und kommu-nikationsfähige Haus- undGebäudetechnik fördert.Diese technischen Errungen-schaften können im Alltag

vielseitig unterstützen. Diemodernen Informationstech-nologien machen’s möglich:Verbraucher haben – nachder Vernetzung der Technikin Ihrem Haus – die Mög-lichkeit, ihr Netzwerk perPC, Palm, Fernbedienungoder Mobiltelefon zu steu-ern. Ein Funksystem gibtbeispielsweise Auskunftdarüber, ob beim Verlassendes Hauses alle Türen undFenster verschlossen wur-den. Haushaltsgeräte, wiedie Waschmaschine oder derTrockner, können per Funkso gesteuert werden, dasssie in der Nacht starten,wenn der Strom am güns-tigsten ist. Das bedeutet,dass die moderne Tech-nik nicht nur neuen Kom-fort bietet, sondern auchzum Energiesparen bei-trägt und so die Nebenkos-ten im Haushalt mindert.Auch für ältere Menschenkann diese Technik äußerstnützlich sein, denn Sani-

täreinrichtungen im Badkönnen individuell auf jedenNutzer programmiert oderper Handy bedient werden.Bestes Anwendungsbeispiel:Waschtisch und Toilette rich-ten sich auf behinderten-oder altersgerechte Höhenein.

Info: Der Sicherheitsas-pekt spielt eine große Rol-le für die meisten Haus-besitzer. Mithilfe dieserTechnologie kann ein„belebtes Haus“ simuliertwerden – auch wenn dieBewohner selbst nicht zuHause sind.

Lüften: Raumluftqua-lität durch moderneLüftungsanlagen

Noch vor einigen Jahrenbrauchten wir uns um eineausreichende Lüftung in un-seren Häusern keine Gedan-ken machen. Die Fensterfu-

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Moderne Haustechnik

gen, das Mauerwerk oderdas Dach ließen eher zu vielFrischluft in die Räume alszu wenig. Seitdem hat sichenergetisch viel verändert.Gerade neue oder moderni-sierte, gut isolierte Gebäu-de und Dächer zeichnensich unter anderem dadurchaus, dass bei geschlossenenFenstern kein Luftzug mehrdurch undichte Fugen oderRitzen dringt. Das ergibt je-doch ein neues Problem: di-cke Luft. Kochen, Waschen,Duschen, Atmen – täglichproduziert jeder Mensch biszu vier Liter Wasser, die andie Luft abgegeben wer-den. Wird diese Feuchtig-

keit nicht aus der Wohnungtransportiert, schlägt siesich an kalten Stellen wieetwa Außenwänden nieder.Ein regelmäßiger Austauschder verbrauchten Raum-luft gegen frische Außen-luft verhindert, dass sichSchimmel bildet. Expertenempfehlen alle zwei bis dreiStunden für fünf Minutenzu lüften und im Optimal-fall für Durchzug zu sorgen.Einfacher geht es mit steuer-baren Fenstern. So könnenMieter und Eigentümer mitder Fernbedienung indivi-duelle Abläufe festlegen,die den Expertenrat berück-sichtigen. Die Fenster öff-

Info: Energiespartipps•Verwenden Sie Steckerleisten mit Schalter, um sicherzu-

gehen, dass Ihr Computer „echt“ vom Netz getrennt ist.•Bildschirmschoner sind übrigens nicht identisch mit ei-

nem aktivierten Energiesparmodus.•Beim Neukauf eines Computers sollten Sie sich überle-

gen, ob es nicht auch ein Notebook sein könnte. Diesesind nicht nur platz-, sondern auch energiesparend.

•Baden ist teurer als Duschen! Ein Vollbad ergibt mindes-tens drei Duschen.

•Mit einem Sparduschkopf können Sie mehr als die Hälf-te an Warmwasser einsparen. Rund 18 Liter verbrauchenSie pro Minute mit einem normalen Duschkopf, nurrund sechs bis acht Liter mit einem Sparduschkopf.

•Mit einer Zeitschaltuhr an Ihrem Warmwasserspeicher-gerät können Sie verhindern, dass das Gerät Stromfrisst, obwohl es beispielsweise nachts nicht in Betriebgenommnen wird.

•Statt mit 60 Grad nur mit 40 Grad zu waschen spartrund 50 Prozent Energiekosten. Allerdings reichen beidem Stand der heutigen Waschmittel auch 30 Grad!

•Beim Wäschetrocknen lohnt es sich, die gewascheneWäsche vor dem Trocknen zu schleudern. Die Wasch-maschine braucht weniger Strom, um zu schleudern, alsder Trockner zum Heizen.

•Den Stromverbrauch Ihres Schnurlostelefons reduzierenSie einfach, indem Sie eine niedrige Sendeleistung ein-stellen. Die Sprachqualität wird dabei nicht beeinflusst.

•Der Stand-by-Verbrauch mancher Fernseher und Recor-der ist immens. Daher empfiehlt es sich, Steckerleistenund Schalter anzuschließen, um die Geräte vollständigvom Stromnetz zu trennen.

•Auch ein voller Staubsaugerbeutel erhöht den Stromver-brauch. Also rechtzeitig wechseln!

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nen und schließen sich, auchwenn die Bewohner nicht zuHause sind oder das Lüftenvergessen. Eine kontrollierteBe- und Entlüftung sorgt fürnie da gewesene Luftquali-

tät in unseren Wohnräumen.Außerdem können Hausstaub-allergiker genauso frei durch-atmen wie Pollenallergiker.Ein positiver Nebeneffekt: Derkurze Zeitraum beim automa-tischen Lüften sorgt für einengeringen Energieverlust. Esgenügt, den Ablauf einmaleinzugeben, um jeden Tag fürausreichend Luftaustausch zusorgen.

Barrierefreies Bad

Durch eine Beeinträchtigungdes Körpers kann sich dasgewohnte Umfeld in einenHindernisparcours verwan-deln, in dem die Treppe zu

lang und ohne Halterungnicht zu bezwingen ist,Armaturen sowie Lichtschal-ter unerreichbar entfernt sindund Stufen oder Kanten sichin Stolperfallen verwandeln.Vor allem das Bad möchtejeder möglichst lange ohnefremde Unterstützung nutzenkönnen, da es sich hier um ei-nen intimen Bereich handelt.Eine innovative Gestaltungdes Sanitärbereichs, die einenbarrierefreien Zugang ermög-licht, verhilft körperlich ein-geschränkten Menschen, dieeventuell auf einen Rollstuhlangewiesen sind, zu einerunkomplizierten Nutzung. Ei-nige gesetzliche Rahmenbe-

dingungen und Regeln sowiedie DIN-Normen 18024 und18025 liefern Richtlinien zuden allgemeinen Aspektender Architektur wie beispiels-weise Bewegungsflächen,Zugängen oder dem Bodenund den Merkmalen einzelnerProdukte wie Toilette, Wasch-becken und Griffe. Deutlichmuss jedoch gesagt werden,dass es keine allgemeingülti-gen Vorschriften geben kann,denn die Bedürfnisse der ein-zelnen Menschen sind sehrunterschiedlich und müssenindividuell gelöst werden.Dabei sind sicherlich Kom-promisse mit den Vorgabeneinzugehen, weil hier gilt: DerMensch ist der Maßstab fürPlanung und Bau. ErkundigenSie sich auch nach finanzi-eller Unterstützung – es gibtverschiedene Anlaufstellen,die solche Projekte fördern.Dazu gehören unter anderemKranken- und Pflegekassen so-wie Sozial-, Arbeits- und Ver-sorgungsämter. Es gibt auchsogenannte Wohnbauförde-rungsprogramme der jeweili-gen Bundesländer.

Info: Effizienzklassen

Außerdem sollten Sie beimKauf von Elektrogerätenauf die Effizienzklassenachten. Der BuchstabeA steht hierbei für einenniedrigen Verbrauch. BeiKühl- und Gefriergerätengibt es inzwischen sogarKlasse A++. Diese Gerä-te verbrauchen dann nurnoch 200 Kilowattstundenim Jahr statt 330 Kilowatt-stunden bei einem Gerätder Klasse A. Dieser Unter-schied macht sich auchim Portemonnaie bemerk-bar. So können Sie bis zu130 Euro jährlich einspa-ren, wenn Sie Ihren 15 Jah-re alten Kühlschrank gegeneinen neuen eintauschen.

Tipp: Bevor Sie sich füreine Lüftungsanlage ent-scheiden, sollten Sie vor-ab von Ihrem Anbieter dieAnlage möglichst in einemGebäude vorführen lassen,damit Sie eine sichere Ent-scheidung treffen können.Der Komfortgewinn ist nurschwer in Worte zu fassen,die Energieeinsparung istdeutlich spürbar.

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Die Sonne ist eine nahezuunerschöpfliche Energie-quelle und für jedermannzugänglich. VerschiedeneTechniken, die sich heuteauf einem hohen techni-schen Standard bewegen,ermöglichen die Erzeugungvon Wärme und Strom mit-tels Solarenergie. Beson-ders herauszuheben ist der

umweltschonende Aspekt,da die Energie aus einerrein regenerativen Quelleproduziert wird und keineBelastungen für die Atmo-sphäre mit sich bringt. DieseArt der Energieherstellungist für den Nutzer sehr renta-bel und wird auch von staat-licher Seite mit finanziellerUnterstützung honoriert.

Solaranlagen –Wärmegewinnung mit-hilfe der Sonne

Der Einsatz von Solarkollek-toren ist eine sehr effektiveund inzwischen weitverbrei-tete Methode, um Wärme zuerzeugen. Hier wird durchdie SonneneinstrahlungWasser erwärmt, das für denWarmwasserbedarf im Haus-halt genutzt wird oder auchdie Heizung im Gebäude un-terstützen kann. Im Sommerist eine hohe Wärmegewin-nung vorauszusehen, jedochkann eine Solaranlage nichtdas ganze Jahr hindurch dengesamten Bedarf an Warm-wasser für eine Heizungabdecken. Deshalb ist es zuempfehlen, die Solaranlagemit einer anderen Heizungzu kombinieren. Der Einsatzzusammen mit einer Heiz-anlage, die ebenso mit er-neuerbaren Energien betrie-ben wird – wie zum Beispieleine Scheitholzanlage oder

eine Erdgasbrennwerthei-zung –, ist besonders attrak-tiv, da vom Staat ein Bonusabgerufen werden kann.So kann immer bedarfsge-recht geheizt werden: Fallsdie Solaranlage nicht mehrausreicht, kann die Heizunghinzugeschalten werden. Sokönnen Sie durch die solareWärme eine Menge an Ener-giekosten einsparen.

Für eine Solaranlage kom-men zwei verschiedeneKollektorarten in Frage:Zum einen gibt es Vakuum-röhrenkollektoren, die mitvergleichbar wenig Flächeeinen ziemlich hohen Ertrageinbringen, oder – die häu-figer verwendete Variante –die sogenannten Flachkol-lektoren. Diese sind beliebt,weil sie sehr robust und vorallem preiswerter sind. DieMontage erfolgt auf oder imDach, kann aber ebenso aufeinem Flachdach oder an ei-ner Wand realisiert werden.

Info: Die Sonnenenergie kann auch passiv genutzt wer-den: Großflächige Fenster mit Wärmeschutzverglasung,die nach Süden ausgerichtet sind, nehmen auch im Win-ter viel Wärme auf und senken die Heizkosten. Optimaleignet sich dazu ebenfalls ein Wintergarten. Sogar anwolkigen Tagen ist eine positive Wärmebilanz zu erwar-ten, da die Sonne auch hier Wärme liefert.

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Solarenergie

Zu beachten ist in jedemFall, dass die Kollektorenmöglichst in Richtung Sü-den installiert werden oderzumindest nach Süd-Westen.Auch die Neigung muss rich-tig angepasst werden, des-halb ist es anzuraten, einenFachmann zu beauftragen.Nutzen Sie auch die Ange-bote der KfW (Kreditanstaltfür Wiederaufbau) und desBAFA (Bundesamt für Wirt-schaft und Ausfuhrkontrol-le), die zinsgünstige Kreditefür die Finanzierung vonSolaranlagen vergeben.

Tipp: Wenn Sie einSchwimmbad besitzenoder planen, können Sieeine Solaranlage dazunutzen, das Becken zu er-wärmen. Mit der erhöhtenWassertemperatur lassensich Schlechtwetterperio-den überbrücken und dieBadesaison verlängern.

Stromerzeugung ausSonnenstrahlen

Eine weitere Möglichkeit,die Sonne als Energieliefe-rant zu nutzen, ist die Er-zeugung von Strom mithil-fe von Fotovoltaikanlagen.Obwohl sich diese visuellkaum von Solarkollektorenunterscheiden lassen, folgensie physikalisch einem völliganderen Konzept. Bei die-sem Prinzip wird innerhalbder Solarzelle die Strah-lungsenergie der Sonne inelektrische Energie umge-wandelt.

Der Besitzer speist den hierproduzierten Strom in dasöffentliche Stromnetz einund wird dafür vom zustän-digen Energieversorgungs-unternehmen bezahlt. Lautdem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), das denAnteil der erneuerbaren

Info: In wenigen Schritten zur eigenen Solaranlage

1.Informieren Sie sich im Internet oder mithilfe von Informationsbroschüren. Das Ange-bot ist vielfältig.

2.Vereinbaren Sie eine unverbindliche Beratung mit Ihrem Fachhandwerker. Diesernimmt die notwendigen Maße auf und erstellt ein Angebot.

3.Beantragen Sie eine Förderung, z. B. bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).Diese bietet einen zinsgünstigen Kredit, den Sie mit dem Angebot Ihres Installateursbei Ihrer Bank beantragen können. Schon nach etwa drei bis sechs Wochen können Siemit dem Bescheid rechnen.

4.Mit dem bewilligten Kredit können Sie den Auftrag zur Installation der Anlage erteilen.

5.Der Startschuss fällt je nach Größe der Anlage nach zwei bis vier Tagen. Ihr Fachhand-werker kümmert sich neben der Installation auch um den Einspeiseanschluss an das öf-fentliche Stromnetz sowie die Abnahme der Anlage durch das zuständige Energieversor-gungsunternehmen.

6.Ihre neue Anlage müssen Sie bei der Bundesnetzagentur registrieren und die Anlagen-leistung sowie den Standort angeben. Die Daten sind Grundlage für die Berechnungder Einspeisevergütung für Anlagen, die im Folgejahr den Betrieb aufnehmen.

7.Nachdem Sie die Rechnung über Ihre FV-Anlage erhalten haben, kann der KfW-Kreditabgerufen werden. Sie senden dazu einfach eine Rechnungskopie an Ihre Hausbank.Innerhalb weniger Tage sollte Ihnen das Geld zur Verfügung stehen.

8.Die gezahlte Mehrwertsteuer für Ihre FV-Anlage bekommen Sie vom Finanzamt erstat-tet. Dazu erhalten Sie eine zusätzliche Steuernummer. Um den steuerlichen Vorteil nut-zen zu können, müssen Sie lediglich das Anschlussprotokoll des Energieversorgungsun-ternehmens und die Rechnung für die Anlage einreichen.

9.Herzlichen Glückwunsch. Von nun an können Sie die Sonne für sich arbeiten lassen!

Energien in Deutschland er-höhen soll, hat der Stromlie-ferant innerhalb der nächs-ten 20 Jahre Anspruch aufdiese Einspeisevergütung.Erfahrungsgemäß sind dieAnschaffungskosten einersolchen Anlage nach circazehn Jahren amortisiert undder Besitzer profitiert dannvom reinen Gewinn. Na-türlich ist der Ertrag einerFotovoltaikanlage – gleichwie bei den Solarkollektoren– abhängig von der Ausrich-tung, der Dachneigung undder Einstrahlungsintensität.

Rechenbeispiel: Es lohntsich! Die Sonne gibt proJahr und Quadratmeterrund 1000 Kilowattstun-den ab. Umgerechnet stelltsie so rund 100 Liter Heiz-öl zur Verfügung.

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Bei der Innenraumausstat-tung können Sie sich voll-kommen ausleben, Ihrenpersönlichen Stil zeigen undKreativität beweisen. Dennim Inneren Ihres Hauses sol-len in erster Linie Sie undIhre Familie sich wohlfüh-len. Jedoch muss auch da-rauf geachtet werden, dassneben der Optik auch dieFunktionalität der Einrich-tung nicht hinten anstehendarf. Die Ausstattung desHauses sollte sich ganz nachdem Bedarf seiner Bewoh-ner richten, damit sie sichdort gerne aufhalten undsich mit ihrem Zuhauseidentifizieren können.

Der Bodenbelag

Zunächst müssen in denRäumen Böden verlegt wer-den. Aus den verschiedenenMaterialien sollten Sie sichdas geeignetste für den je-weiligen Raum auswählen.Die Bedürfnisse unterschei-

den sich von Wohnraum zuWohnraum – im Schlafzim-mer werden andere Boden-beläge benötigt als im Ba-dezimmer. Hier eine kleineAuflistung der gängigen Bo-denmaterialien:•Natürlich, pflegeleicht

und einfach zu verlegensind klassische Holzböden.Wählen können Sie zwi-schen den verschiedenenHolzarten und Verarbei-tungstechniken. Für allegilt: Es muss ein trockenerUntergrund und ein Schutzgegen aufsteigende Nässevorhanden sein.

•Laminatböden halten ext-remen Belastungen lockerstand und ähneln rein op-tisch einem Holzbodensehr stark. Für Nassräumesind beide Varianten nichtgeeignet.

•Teppichböden bewirkeneine gemütliche Atmosphä-re und sind angenehm anden Füßen. Achten Sie je-doch darauf, dass der Tep-

pich robust und pflege-leicht ist.

•Fliesen sind eine sehr be-liebte Variante für den Bo-denbelag – vor allem imBad. Ihr größter Vorteil istdie einfache und unkom-plizierte Reinigung. Siesind auch als rutschhem-mende Fliesen erhältlich– unterteilt in Abriebgrup-pen von 1 bis 5. Rutsch-sicherheit ist auch eineEigenschaft von Feinstein-zeug, das ebenso gerne imBad verlegt wird.

•PVC-Böden überzeugendurch Langlebigkeit, Stra-pazierfähigkeit und Hygie-ne. Es gibt sie in vielen Far-ben und Mustern – sogarin Parkett-Optik.

Farbe bekennen

Bei der Innenraumgestal-tung spielt auch das Aus-sehen der Wände einebedeutende Rolle. Dabeikönnen Sie ruhig einmal in

den Farbtopf fassen, dennbunte Akzente lockern dieWohnatmosphäre auf, kön-nen beruhigend oder auchanregend wirken. Eine Mög-lichkeit ist das Tapezierender Zimmer, wobei Ihnenverschiedene Sorten wiedie Raufaser-, Muster- oderSchilftapete zur Verfügungstehen. Viele Hersteller bie-ten auch Tapeten mit Mo-tiven oder Mustern an, diesich zum Beispiel gut für einKinderzimmer eignen. Dieandere Möglichkeit ist dasStreichen der Räume – undauch hier gibt es eine Füllean verschiedenen Techni-ken: die Wisch-, Wickel-,Spachtel-, Tupf-, Lasur- oderSchabloniertechnik. Versu-chen Sie es doch einmal miteiner kreativen Alternativezur weißen Wand. Doch wieimmer gilt: Weniger ist oftmehr. Sie sollten es nichtmit zu vielen verschiedenenFarben und Mustern über-treiben, denn das überfor-

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Wohnraum lebendig gestalten

dert unser Auge. VersuchenSie mit dezenten, aufeinan-der abgestimmten Akzen-ten eine interessante, aberangenehme Umgebung zuschaffen. Empfehlenswertist es auch, sich vorher einMusterstück zu beschaffen,um sich die tatsächlicheWirkung besser vorstellenzu können. Bei der Wahl derFarbe sollten Sie auf Quali-tät setzen, denn sie soll jasowohl umweltfreundlichund gesund als auch hoch-wertig und deckend sein.

Die Küche – wohnlichund zweckmäßig

Da dieser Raum sehr häufiggenutzt wird, sollte er aufder einen Seite ansprechendgestaltet, gleichzeitig aberauch praktisch eingerichtetsein. Heutzutage lässt sichdies sehr gut vereinbaren,dennoch bedarf es einer ge-nauen Planung im Vorlauf.Sie sollten sich Gedankendarüber machen, welcheWünsche und Ansprüche Siean Ihre Küche stellen. Sollder Backofen auf Augenhö-he montiert sein? Wird einzweites Spülbecken benö-tigt? Sind genügend Stro-manschlüsse vorhanden?Denn im Nachhinein ist essehr ärgerlich, wenn manfeststellen muss, dass etwasWichtiges vergessen wur-de. Eine kleine Hilfe dabei

ist es, sich vorzustellen, wassich auf gar keinen Fall inder Küche befinden darfoder was auf jeden Fall an-ders sein muss als zum Bei-spiel in der alten Wohnung.Lassen Sie sich am besteneine Küche vom Fachmannplanen, damit Sie möglichstzweckmäßig realisiert wird –das spart Zeit und Arbeit.Der Experte liefert meistauch einen Installationsplanmit, damit Sie genau wis-sen, wo welche Anschlüssebenötigt werden. Wichtig istgenerell, dass Oberflächensowie Boden leicht zu pfle-gen sind und dass die KücheIhren Ansprüchen gerechtwird. Soll es eine Wohn-,Arbeits- oder Essküche wer-den? Heute ist es auch mög-lich, die Küche ergonomisch(gesundheitsfördernd) ein-zurichten. Die Arbeitsflä-chen werden genau auf dierichtige Höhe angepasst,die Schränke werden nur sohoch montiert, dass sie gutzu erreichen sind, und eskann ein Arbeitsplatz einge-richtet werden, an dem imSitzen hantiert wird.

Erholung und Hygiene– das Badezimmer

Im Badezimmer steht Ihnenwieder eine Vielzahl vonMöglichkeiten offen. Nebender Grundausstattung – Ba-dewanne, Dusche, Waschbe-

cken und Toilette – könnenSie das Inventar, soweit esIhr Geldbeutel erlaubt, be-liebig erweitern. Ein wichti-ges Anliegen sollte hier sein,möglichst wassersparen-de Geräte einzubauen: DieTechnik hat beispielsweiseSparduschköpfe, Spartastenfür das WC oder sparsameArmaturen entwickelt, dieden Verbrauch um bis zu70 Prozent senken können.Zu beachten sind auch dieVorschriften zur Installationvon Elektrogeräten in Nass-räumen. In bestimmten Be-reichen, wie rund um Bade-wanne und Dusche, dürfenüberhaupt keine elektrischenInstallationen getätigt wer-den. Und bei den Lampenmuss zusätzlich daraufgeachtet werden, dass siespritzwassergeschützt undvom TÜV geprüft sind.

Tipp: Gönnen Sie sichIhre persönliche Wellness-Oase in den eigenen vierWänden: Eine Sauna för-dert die Gesundheit undsorgt zugleich für mehrEntspannung. ÜberlegenSie, ob sich in Ihrem Hausnoch ungenutzter Raumbefindet, und lassen Siesich von einem Fachmannzu diesem Thema beraten.

Gemütlichkeit undWohlfühlen: Wohnzim-mer, Schlafzimmer undKinderzimmer

Das Wohnzimmer ist – wieschon der Name sagt – dasZentrum im Haus. Dort hältsich die Familie gemeinsamauf, weshalb hier besondersviel Wert auf ein gemütli-ches Flair gelegt werdensollte. Nützlich ist eine Ver-bindung auf die Terrasse undzum Garten.Auch im Schlaf- und Kinder-zimmer sollte Behaglichkeit

zu spüren sein. Denn dorterholen und entspannen wiruns in der Nacht. Dement-sprechend angenehm sollteauch das Raumklima sein.Im Idealfall ist die Tempera-tur angemessen, aber nichtzu hoch und die Luft frischund ausreichend. Außerdemist ein guter Schallschutzvon Vorteil, um möglichstviel Ruhe zu gewährleisten.Hier kann jeder seinen per-sönlichen Bereich ganz nachseinem Geschmack einrich-ten. Besonders in den Kin-derzimmern ist es ratsam,die Einrichtung möglichstbedarfsgerecht auszusu-chen – sie muss ja auch mitdem Bewohner mitwachsen:Kleinkinder haben ein gro-ßes Spielbedürfnis, mit derEinschulung sollte im Zim-mer ein Platz zum Lernengeschaffen werden und abdem Teenageralter nehmendie Kids die Gestaltung ihresWohnbereichs, der ab sofortzur Privatsphäre wird, sehrwahrscheinlich selbst in dieHand.

Tipps zur Gestaltung derWohnräume:•Möbel müssen nicht im-

mer an der Wand aufge-stellt werden. Als Raum-teiler können sie dasZimmer gelungen glie-dern.

•Den Reiz einer Wohnungmachen meist die Klei-nigkeiten aus, mit denenAkzente gesetzt werden:Pflanzen, Bilder, Fotosoder Vorhänge.

•Spielen Sie mit demLicht! Die richtigen Lam-pen, Strahler und Leuch-ten setzen die Einrich-tung gekonnt in Szene.Wie wäre es zur Ab-wechslung mal mit indi-rekter Beleuchtung?

•Blumen und Grünpflan-zen lockern die Atmo-sphäre auf und verhel-fen zu einem gesundenRaumklima.

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Info: Feng Shui – die etwas andere Wohnqualität

Nicht nur der passende Bodenbelag und die richtige Wandfarbe tragen zum Wohlfühlen in den eigenen vier Wändenbei. Manchmal fehlt einem Raum die harmonische Schwingung. Die Rede ist von Feng Shui. Der Bergriff ist derzeit in al-ler Munde. Es handelt sich hierbei um eine jahrtausende alte Lehre, bei der die Kräfte der Natur genutzt werden sollen.Wörtlich übersetzt bedeuten die Begriffe „Wind und Wasser“. Feng Shui bezeichnet die Wissenschaft, in Harmonie mitder Umgebung zu leben, um dabei Glück, Wohlstand und Gesundheit zu erlangen. Oftmals ist es nur ein Gefühl des Un-wohlseins, das einen zwingt, den Raum zu verlassen. Hierbei kann es sich um negative Schwingungen handeln. Ein Zim-mer muss nicht immer mit teuren und edlen Möbeln ausgestattet sein. Wenn im Raum Farbe und Formen harmonischaufeinander abgestimmt sind, fühlt man sich auf Anhieb wohl. Kurz: Mit Feng Shui schaffen Sie in Ihren eigenen vierWänden Harmonie und steigern gleichzeitig Ihre Lebensqualität. Für eine qualifizierte Beratung sprechen Sie am bestenmit Ihrem örtlichen Feng Shui-Berater.

Info: Eine Spielwiese unterm Dach

Um sich bestmöglich entwickeln zu können, brauchenKinder vor allem in den ersten Lebensjahren viel Platz,um zu spielen, zu toben oder krabbelnd die Welt zu ent-decken. Doch gerade das Kinderzimmer ist in vielenHaushalten das kleinste Zimmer. Eine Spielwiese direktunter dem Dach kann hier Abhilfe schaffen. Und sie bie-tet nebenbei auch optimale Bedingungen für die Entwick-lung Ihres Kindes. Viel Platz und Licht sind in einem aus-gebauten Dachgeschoss optimal vereint. Natürlich mussdabei ganz besonders auf die Sicherheit geachtet werden:Dachfenster mit Kindersicherung sind Pflicht und wer-den mittlerweile von vielen Herstellern angeboten. Auchwenn die lieben Kleinen älter werden, bietet ein Zimmerim Dachgeschoss noch viele Vorteile. Ein Dachzimmer,das sich etwas von den übrigen Zimmern abgrenzt, bieteteine ideale Rückzugsmöglichkeit für Jugendliche.

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Das Baurecht –allgemein

Das öffentliche Baurecht un-terscheidet zwei grundsätz-liche Bereiche:

Das Bauplanungsrechtklärt vorab, wo und wasprinzipiell gebaut werdendarf. Die genauen Re-gelungen finden sich imBaugesetzbuch (BauGB).Außerdem geben die Be-bauungspläne als Ortsrechtder Gemeinden zusammenmit der Baunutzungsverord-nung (BauNVO) Auskunft.Das Bauplanungsrecht istbundesweit einheitlich. DasBauordnungsrecht wiede-rum ist geregelt durch dieBauordnung des LandesBaden-Württemberg (LBO).Darin wird genau festgelegt,wie und unter welchen Um-ständen gebaut werden darf.Es beschäftigt sich also mitder konkreten Ausführungdes Bauvorhabens. Damit

ein Bauvorhaben geneh-migt wird, muss sowohl eineÜbereinstimmung mit demBauplanungsrecht und demBauordnungsrecht gegebensein als auch mit sonstigenöffentlich-rechtlichen Vor-schriften (Baunebenrecht).

Das Bauplanungsrecht

BauleitplanungDie Bauleitplanung regeltdie bauliche Nutzung vonGrund und Boden allge-meinverbindlich. Aufgrundder kommunalen Selbstver-waltung und der damit ein-hergehenden Planungsho-heit wird die Bauleitplanungvon den Gemeinden erstellt.

Die Bauleitplanung ist ge-gliedert in zwei Stufen: AlsVorbereitung dient der fürdas gesamte Gemeindege-biet aufgestellte Flächen-nutzungsplan, anschließendwird der Bebauungsplan alsverbindlicher Bauleitplan

(§ 1 Abs. 2 BauGB) erarbei-tet. Die Bauleitpläne solleneine nachhaltige städtebau-liche Entwicklung gewähr-leisten und dabei soziale,wirtschaftliche und umwelt-schonende Anforderungennachhaltig berücksichtigen.Dadurch wird eine demWohl der Allgemeinheit die-nende sozialgerechte Boden-nutzung garantiert.

FlächennutzungsplanDer Flächennutzungsplan,der auch vorbereitenderBauleitplan genannt wird,versteht sich als erste grobePlanung bezüglich der Nut-zung des Gemeindegebietes.Er liefert also eine Richtli-nie, ob eine Fläche zum Bei-spiel zum Wohnen, Arbeitenoder für den landwirtschaft-lichen Betrieb genutzt wer-den soll. Er umfasst im Ge-gensatz zum Bebauungsplandas gesamte Gemeindege-biet. Der Flächennutzungs-plan besitzt allerdings noch

keine allgemeine Verbind-lichkeit, es entsteht also keinAnspruch auf die dargestell-te Nutzung. Ein Bebauungs-plan, der diese Eigenschaftdann aufweist, kann jedochnur aus dem Flächennut-zungsplan entwickelt wer-den.

BebauungsplanDie Gemeinde beschließtaus dem Flächennutzungs-plan folgend die Aufstel-lung eines Bebauungsplanes(verbindlicher Bauleitplan,§ 30 BauGB), wenn es fürdie städtebauliche Entwick-lung und Ordnung notwen-dig ist. Im Bebauungsplanwerden die Art und dasMaß der baulichen Nut-zung, die überbaubarenGrundstücksflächen und dieVerkehrsflächen detailliertfür relativ kleine Gemeinde-teile festgelegt. Der Bebau-ungsplan weist ein Gebietalso als Misch-, Wohn- oderIndustriegebiet aus, regelt

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Bauvorschriften in Grundzügen

die Grundflächen- und Ge-schossflächenzahl sowieBaugrenzen. Zusammenge-fasst regelt der Bebauungs-plan also, welches Gebäudewie und an welcher Stellegebaut werden darf.Viele Bebauungsplä-ne beinhalten neben deneigentlichen Festsetzungenauch noch örtliche Bauvor-schriften gem. § 56 NBauOüber die genaue Ausgestal-tung des Außenbereichsbaulicher Anlagen. Hierkann zum Beispiel die Aus-wahl der Baustoffe und derFarben des Hauses sowiedie Neigung der Dächer vonWohnhäusern eine Rollespielen.

Als Bauinteressent solltenSie sich daher auf jeden Fallbei der Gemeinde oder beider zuständigen Bauauf-sichtsbehörde über den In-halt des jeweiligen Bebau-ungsplanes informieren, umzu erfahren, ob Ihren Bau-absichten nichts im Wegesteht.

Hält Ihr Bauvorhaben dieFestsetzungen des Bebau-ungsplanes ein, haben Siebauplanungsrechtlich ei-nen Rechtsanspruch aufErteilung einer Baugeneh-migung. Dieser Rechtsan-spruch schließt jedoch nichtdie Aufstellung, Änderung,Ergänzung oder Aufhebungeines Bebauungsplanes mitein.

GrünordnungsplanDer Grünordnungsplan(GOP) stellt innerhalb desBebauungsplans sicher, dassdie Belange des Naturschut-zes berücksichtigt werden.Zudem wahrt er durch dieEinplanung freier Grünflä-chen und Biotope den Erho-lungswert einer Region. Inden meisten Bundesländernbesitzt er allerdings nur

Rechtswirksamkeit, wennseine Festsetzungen in denBebauungsplan übernom-men werden.

Wesentliche Ziele des Grün-ordnungsplans sind:•der Schutz von Biotopen

und anderen schützens-werten Landschaften

•die Erhaltung von Grün-und Baumbestand

•die Negativwirkungen ei-nes Bauvorhabens so mini-mal wie möglich zu halten

•die Begrünung der ur-banen Flächen zur Erho-lungsnutzung

•ein attraktives Fuß- undRadwegenetz zu gewähr-leisten

Der GOP wird gleichzei-tig mit dem Bebauungs-plan erarbeitet. Die Belangebetroffener Bürger sowieAmtspersonen können arti-kuliert werden und fließenso in die Planung mit ein.

Ausnahmen und BefreiungenBei einer untergeordne-ten Abweichung von denplanungsrechtlichen Zu-lässigkeitskriterien kanneine Ausnahme und/oderBefreiung (§ 31 BauGB)ein eigentlich nicht zuläs-siges Vorhaben doch nochermöglichen. Dabei bietetdas Baugesetzbuch zweiMöglichkeiten. Zum einenkann eine Ausnahme aus-drücklich im Bebauungs-plan vorgesehen sein. Zumanderen können Sie einenstädtebaulich begründetenBefreiungsantrag stellen.Eine Befreiung müssen Sieim Gegensatz zur Ausnah-me schriftlich beantragen,außerdem wird sie nichtbereits im Bebauungsplanaufgeführt. Befreiungen sindjedoch nur bei Einhaltungvon zwei Gesichtspunktenmöglich: Die Grundzüge dergemeindlichen Planungsab-

sichten dürfen nicht verletztwerden und die beantragteAbweichung muss außer-dem städtebaulich vertret-bar sein. In aller Regel mussdeshalb eine besondereGrundstückssituation eineBefreiung rechtfertigen. In-dividuelle Gründe, die sichnicht auf das Grundstückbeziehen, sondern Sie alsPerson betreffen, sind nichtbaurechtsrelevant. Als Bau-herr sollten Sie im Einzelfalleinen begründeten und denNachbarschutz berücksichti-genden Antrag mit der Ge-meinde und mit der zustän-digen Bauaufsichtsbehördeklären.

Einvernehmen der GemeindeDie Gemeinde muss amBaugenehmigungsverfahrenbeteiligt werden, um die ge-meindliche Planungshoheitsicherzustellen. Gemäß §36 BauGB entscheidet dieBaugenehmigungsbehörde

im Einvernehmen mit derGemeinde über die Zuläs-sigkeit eines Bauvorhabens.Bei einer Versagung desEinvernehmens ist die Bau-aufsichtsbehörde grundsätz-lich an die gemeindlicheEntscheidung gebunden, essei denn, diese ist eindeutigrechtswidrig. Beim rechts-kräftigen Bebauungsplanist das Einvernehmen nichtmehr erforderlich, da dieGemeinde mit dem Bebau-ungsplan ihre Planungsab-sichten schon in Form einerSatzung allgemeingültigfestgelegt hat. Die Gemein-de erhält in diesen Fällenlediglich Kenntnis von demBaubegehren und nimmt zurErschließung Stellung.

Vorhaben- undErschließungsplanAuch der Vorhaben- undErschließungsplan hat wieder normale Bebauungsplandie Aufgabe, für eine genau

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festgelegte Fläche Baurechtzu schaffen. Allerdings gibtes zwei grundlegende Un-terschiede. Erstens bestehteine Pflicht zur schnellenVerwirklichung der Planung,was beim Bebauungsplannicht der Fall ist. Zweitensgibt es im Verfahren zur Er-arbeitung des Planes einenUnterschied: Hier agierteine Privatperson, die alsVorhaben- und Erschlie-ßungsträger zunächst seinePläne mit der Stadt ab-stimmt. Diese Pläne wer-den im Anschluss dem Ratder Stadt zum Beschluss alsSatzung vorgelegt. Zusätz-lich schließen die Stadt unddie Privatperson einen bin-denden Vertrag. Darin wirdunter anderem festgelegt,dass der Vorhabenträgersein Vorhaben innerhalb ei-nes bestimmten Zeitraumesdurchführt.

Im Zusammenhang bebauteOrtsteile – InnenbereichEs gibt vielfach Bereicheinnerhalb bebauter Gebie-te, für die keine Bebauungs-pläne aufgestellt wordensind. Dies kann unter-schiedliche Gründe haben.Meist sind diese Gebietein früheren Zeiten entstan-den, da Bebauungspläneerst seit 1960 Anwendungfinden. Innerhalb eines imZusammenhang bebautenOrtsteiles (Innenbereich)

richtet sich die Zulässig-keit einer Bebauung nachden Vorschriften des § 34BauGB. Demnach ist einBauvorhaben dann zuläs-sig, wenn sich das geplanteGebäude sowohl bezüglichder Art und des Maßes derbaulichen Nutzung als auchhinsichtlich der Bauweiseund der Grundstücksfläche,die bebaut werden soll, indie näheren Umgebungeinfügt ohne das Ortsbildzu stören. Zudem muss dieErschließung vollständig ge-sichert sein und ein gesun-des Wohn- und Arbeitsklimadarf nicht gefährdet werden.Im Innenbereich bestimmtalso die Umgebungsbebau-ung die Kriterien der Zuläs-sigkeit eines Vorhabens. Siemüssen sich auf viele Anpas-sungen Ihres Bauvorhabenseinstellen, wenn sich diebereits vorhandenen Gebäu-de sehr homogen präsentie-ren. Daher lohnt es sich aufjeden Fall, einen genauenBlick auf das Gebiet zu wer-fen, in dem Sie Ihr Bauvor-haben verwirklichen wollen.

Im Zusammenhang bebauteOrtsteile – AußenbereichDer Außenbereich bezeich-net ein Gebiet der Gemein-de, für das kein Bebau-ungsplan vorliegt und dasaußerhalb von im Zusam-menhang bebauten Ortstei-len liegt. Grundsätzlich darf

im Außenbereich nicht ge-baut werden (§ 35 BauGB).Er soll Erholungswert bietenund ist für land- und forst-wirtschaftliche Nutzungprädestiniert. Planen Siedennoch ein Vorhaben indiesem Bereich, lohnt essich, mit der zuständigenBaugenehmigungsbehör-de frühzeitig in Kontakt zutreten.

Das Bauplanungsrecht er-laubt eine Bebauung indiesem Bereich nur, wennSie ein sogenanntes privile-giertes Vorhaben planen undIhnen öffentliche Interessennicht im Wege stehen. Zuden privilegierten Bauvorha-ben zählen unter anderemland- und forstwirtschaft-liche Betriebe, öffentlicheVer- und Entsorgungsein-richtungen, Windenergiean-lagen, Biomasseanlagen undgewerbliche Nutzungen, diebesondere Anforderungenan die Umgebung stellenoder sich in einem Wohn-gebiet nachteilig auf ihrenähere Umgebung auswir-ken würden. Auch solcheBauvorhaben dürfen aller-dings nicht gewissen öffent-lichen Belangen bezüglichdes Umweltschutzes, Denk-malschutzes oder der Was-serwirtschaft widersprechen.Ferner dürfen auch die Re-gelungen des Flächennut-zungsplans und des Land-

schaftsplans nicht verletztwerden. Nur wenn diesebeiden Bedingungen erfülltsind, ist ein Bauvorhaben in-nerhalb des Außenbereichszulässig. Wenden Sie sichim konkreten Falle direkt andie Baugenehmigungsbehör-de, wenn Sie weitere Fragenhaben.

Fazit: Ein Grundstück istgrundsätzlich bebaubar,wenn es

•im Einklang mit dem Be-bauungsplan steht unddie Erschließung (Verkehr,Wasserversorgung und Ab-wasserentsorgung) gesi-chert ist (§ 30 BauGB);

•zwar nicht im Geltungs-bereich eines qualifizier-ten Bebauungsplanes, aberinnerhalb eines im Zu-sammenhang bebautenOrtsteils liegt, sich in die Ei-genart der Umgebung ein-fügt und die Erschließunggesichert ist (§ 34 BauGB).

Das Bauordnungsrecht

AllgemeinIm Gegensatz zum Baupla-nungsrecht ist das Bauord-nungsrecht nicht bundes-weit einheitlich, sondernnach individuellem Landes-recht geregelt.

In Baden-Württemberg istdies die Landesbauordnung

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(LBO) in der Fassung von2010. Das Bauordnungs-recht hat die Vermeidungvon Gefahren zum Inhalt,die bei der Errichtung unddem Betrieb baulicher Anla-gen entstehen können. DasBauordnungsrecht stellt vorallem an die Standsicher-heit, Verkehrssicherheit undan den Brandschutz vonbaulichen Anlagen besonde-re Anforderungen. Eine Bau-genehmigung muss immerdann erteilt werden, wenndem Bauvorhaben öffent-lich-rechtliche Vorschriftennicht entgegenstehen.

Ergänzend zur LBO wurdenVerordnungen zur detaillier-ten Regelung des Bauord-nungsrechts erlassen.

Abstandsflächen (§ 5 LBO)Grundsätzlich haben Sie mitjedem Gebäude immer min-destens zweieinhalb MeterAbstand von allen GrenzenIhres Baugrundstückes ein-zuhalten.

„Bei der Bemessung der Ab-standsfläche bleiben außerBetracht•untergeordnete Bautei-

le wie Gesimse, Dachvor-sprünge, Eingangs- undTerrassenüberdachungen,wenn sie nicht mehr alseineinhalb Meter vor dieAußenwand vortreten,

•Vorbauten wie Wände,Erker, Balkone, Tür- undFenstervorbauten, wennsie nicht breiter als fünfMeter sind, nicht mehr alseineinhalb Meter vortre-ten und von Nachbargren-zen mindestens zwei Meterentfernt bleiben.“

Im übrigen bemisst sich dieTiefe der Abstandsflächenach der jeweiligen Wand-höhe; sie beträgt•„allgemein 0,4 der Wand-

höhe,

•in Kerngebieten, Dorfge-bieten und in besonde-ren Wohngebieten 0,2 derWandhöhe,

•in Gewerbegebieten undin Industriegebieten so-wie in Sondergebieten, dienicht der Erholung dienen,0,125 der Wandhöhe. Siedarf jedoch zweieinhalbMeter, bei Wänden bis fünfMeter Breite zwei Meternicht unterschreiten.“

Auf eine weitergehendeErläuterung der vielen Son-derfälle wird an dieser Stelleverzichtet, da in aller Regelder oben genannte Mindest-grenzabstand von zweiein-halb Metern ausreichendist. Im Einzelfall ist der vonIhnen beauftragte Entwurfs-verfasser mit den Vorschrif-ten vertraut und wird Sieumfassend beraten.

Abstandsflächen in Sonder-fällen (§ 6 LBO)„In den Abstandsflächenbaulicher Anlagen sowieohne eigene Abstandsflä-chen sind zulässig:1.Gebäude oder Gebäude-

teile, die eine Wandhöhevon nicht mehr als einemMeter haben,

2.Garagen, Gewächshäuserund Gebäude ohne Auf-enthaltsräume mit einerWandhöhe bis drei Meterund einer Wandfläche bis25 Quadratmeter,

3.bauliche Anlagen, die kei-ne Gebäude sind, soweitsie nicht höher als zwei-einhalb Meter sind oderihre Wandfläche nichtmehr als 25 Quadratmeterbeträgt,

4.landwirtschaftliche Ge-wächshäuser, die nichtunter Nummer zwei fal-len, soweit sie mindestenseinen Meter Abstand zuNachbargrenzen einhal-ten.“

Die am Bau BeteiligtenGrundsatz (§ 41 LBO)„Bei der Errichtung oderdem Abbruch einer bauli-chen Anlage sind der Bau-herr und im Rahmen ihresWirkungskreises die ande-ren am Bau Beteiligten da-für verantwortlich, dass dieöffentlich-rechtlichen Vor-schriften und die aufgrunddieser Vorschriften erlasse-nen Anordnungen eingehal-ten werden.“

Insbesondere bei den ver-fahrensfreien Bauvorhabenund dem Kenntnisgabever-fahren haben Entwurfsver-fasser und Bauleiter einegrößere Verantwortung zuübernehmen. Ihnen alleinobliegt die Einhaltung derBestimmungen. Sie sindauch zunächst Ansprech-partner für Bauherrn undDritte (Nachbarn), wennes um Unstimmigkeiten be-züglich der Einhaltung vonöffentlich-rechtlichen Vor-schriften geht. Ein Rechts-behelf gegen vorstehendgenannte Vorhaben ist nichtmehr möglich, da keine Bau-genehmigung (Verwaltungs-akt) ergeht.

Bauherr (§ 42 LBO)„Der Bauherr hat zur Vorbe-reitung, Überwachung undAusführung eines genehmi-gungspflichtigen oder kennt-nisgabepflichtigen Bauvor-

habens einen geeignetenEntwurfsverfasser, geeigne-te Unternehmer und einengeeigneten Bauleiter zubestellen. Dem Bauherrn ob-liegen die nach den öffent-lich-rechtlichen Vorschriftenerforderlichen Anzeigen andie Baurechtsbehörde.

Bei Bauarbeiten, die unterEinhaltung des Gesetzes zurBekämpfung der Schwarz-arbeit in Selbst-, Nachbar-schafts- oder Gefälligkeits-hilfe ausgeführt werden, istdie Bestellung von Unter-nehmern nicht erforderlich,wenn genügend Fachkräftemit der nötigen Sachkunde,Erfahrung und Zuverlässig-keit mitwirken.“„Kenntnisgabepflichtige Ab-brucharbeiten dürfen nichtin Selbst-, Nachbarschafts-oder Gefälligkeitshilfe aus-geführt werden.“

Entwurfsverfasser (§ 43 LBO)„Der Entwurfsverfasser istdafür verantwortlich, dasssein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vorschriftenentspricht. Zum Entwurf ge-hören die Bauvorlagen unddie Ausführungsplanung;der Bauherr kann mit derAusführungsplanung einenanderen Entwurfsverfasserbeauftragen.

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Hat der Entwurfsverfasserauf einzelnen Fachgebietennicht die erforderliche Sach-kunde und Erfahrung, so hater den Bauherrn zu veran-lassen, geeignete Fachplanerzu bestellen. Diese sind fürihre Beiträge verantwortlich.Der Entwurfsverfasser bleibtdafür verantwortlich, dassdie Beiträge der Fachplanerentsprechend den öffent-lich-rechtlichen Vorschrif-ten aufeinander abgestimmtwerden.“

Unternehmer (§ 44 LBO)„Jeder Unternehmer istdafür verantwortlich, dassseine Arbeiten den öffent-lich-rechtlichen Vorschriftenentsprechend ausgeführtund insoweit auf die Arbei-ten anderer Unternehmerabgestimmt werden. Er hatinsoweit für die ordnungs-gemäße Einrichtung undden sicheren Betrieb derBaustelle, insbesondere dieTauglichkeit und Betriebssi-cherheit der Gerüste, Geräteund der anderen Baustellen-einrichtungen sowie die Ein-haltung der Arbeitsschutz-bestimmungen zu sorgen.Er hat die erforderlichen

Nachweise über die Brauch-barkeit der Bauprodukteund Bauarten zu erbringenund auf der Baustelle bereit-zuhalten.

Hat der Unternehmer füreinzelne Arbeiten nicht dieerforderliche Sachkundeund Erfahrung, so hat erden Bauherrn zu veranlas-sen, geeignete Fachkräftezu bestellen. Diese sind fürihre Arbeiten verantwort-lich. Der Unternehmer bleibtdafür verantwortlich, dassdie Arbeiten der Fachkräfteentsprechend den öffent-lich-rechtlichen Vorschrif-ten aufeinander abgestimmtwerden.“

Bauleiter (§ 45 LBO)„Der Bauleiter hat darüberzu wachen, dass die Bau-ausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften undden Entwürfen des Ent-wurfsverfassers entspricht.Er hat im Rahmen dieserAufgabe auf den sicherenbautechnischen Betrieb derBaustelle, insbesondere aufdas gefahrlose Ineinander-greifen der Arbeiten derUnternehmer zu achten;

die Verantwortlichkeit derUnternehmer bleibt unbe-rührt.“

„Hat der Bauleiter nichtfür alle ihm obliegendenAufgaben die erforderlicheSachkunde und Erfahrung,hat er den Bauherrn zu ver-anlassen, geeignete Fach-bauleiter zu bestellen. Diesetreten insoweit an die Stelledes Bauleiters. Der Baulei-ter bleibt für das ordnungs-gemäße Ineinandergreifenseiner Tätigkeiten mit denender Fachbauleiter verant-wortlich.“

Genehmigungspflicht,GenehmigungsfreiheitGenehmigungspflichtigeVorhaben (§ 49 LBO)Grundsätzlich bedarf dieErrichtung und der Abbruchbaulicher Anlagen einerBaugenehmigung, soweitnichts anderes bestimmt ist.Die Genehmigungsfreiheitfür verfahrensfreie Vorhabennach § 50 LBO entbindet Sienicht von der Verpflichtungzur Einhaltung der Anforde-rungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften ge-stellt werden, und lässt die

Eingriffsbefugnisse der Bau-rechtsbehörde unberührt.

Verfahrensfreie Bauvorhaben(§ 50 LBO)Der § 50 LBO legt fest, wel-che Bauvorhaben verfah-rensfrei sind, also keinerBaugenehmigung bedürfen.Dazu gehören zum BeispielGebäude ohne Aufenthalts-räume oder die meistenGaragen. Es ist Ihnen alsBauherren aber unbedingtzu raten, sich über die Ge-nehmigungsfreiheit oderdie Genehmigungspflichteines geplanten Bauvorha-bens bereits im Vorfeld derPlanung und Ausführung zuinformieren. Die Entschei-dungen trifft die zuständigeuntere Baurechtsbehörde.Instandhaltungsarbeitensind verfahrensfrei.

GenehmigungsverfahrenKenntnisgabeverfahren(§ 51 LBO)Der Absatz eins dieserVorschrift führt die Bau-vorhaben auf, auf die dasKenntnisgabeverfahren an-wendbar ist. Das sind:

• Wohngebäude,• Gebäude mit einer Höhe

bis zu sieben Metern (Ge-bäudeklasse 1–3), ausge-nommen Gaststätten,

• sonstige bauliche Anlagen,die keine Gebäude sind,sowie

• Nebengebäude und Ne-benanlagen zu oben ge-nannten Bauvorhaben.

Ausgenommen sind Sonder-bauten, falls diese nicht be-reits zu den verfahrensfreienVorhaben nach § 50 gehören.

Der Absatz zwei regelt dieVoraussetzungen, unter de-nen dieses Verfahren durch-geführt werden kann. Dieobigen Vorhaben müssendemnach:

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•Innerhalb des Geltungs-bereiches eines Bebau-ungsplanes (nach dem29.06.1961 rechtsverbind-lich geworden) oder imGeltungsbereich einer Sat-zung nach dem Maßnah-mengesetz zum Baugesetz-buch und

•außerhalb des Geltungs-bereiches einer Verände-rungssperre liegen.

Die Baurechtsbehörde prüftdie ihr vorgelegten Bau-vorlagen nicht. Dessenungeachtet müssen dieseVorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriftenentsprechen. Verantwortlichdafür ist der von Ihnen be-auftragte Entwurfsverfasser.

„Über Abweichungen, Aus-nahmen und Befreiungenentscheidet die Baurechts-behörde auf besonderenAntrag. Der Bauherr kannbeantragen, dass für die obi-gen Vorhaben ein Baugeneh-migungsverfahren durchge-führt wird.“

Baugenehmigungsverfahren(§ 58 LBO)Wenn keine Ausnahmerege-lung greift, wird im Bau-genehmigungsverfahrenganz regulär der gesamteBauantrag auf Übereinstim-mung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriftengeprüft. „Die Baugenehmi-gung ist zu erteilen, wenndem genehmigungspflich-tigen Vorhaben keine vonder Baurechtsbehörde zuprüfenden öffentlich-rechtli-chen Vorschriften entgegen-stehen.“

Für den Fall, dass mehrereBehörden an einem Geneh-migungsverfahren beteiligtsind, existiert die sogenann-te Konzentrationswirkung.Im Fall des Baugenehmi-gungsverfahrens bedeutet

dies, dass in der Regel allefür das Bauvorhaben erfor-derlichen Genehmigungenin der Baugenehmigung ent-halten sind. Die Gemeindeist dafür zuständig, sich mitallen zuständigen Stellenabzusprechen.

„Die Baugenehmigung giltauch für und gegen denRechtsnachfolger des Bau-herrn.“

Teilbaugenehmigung(§ 61 LBO)Mit der Bauausführungeinschließlich des Boden-aushubs darf grundsätzlichvor Zugang der Baugeneh-migung nicht begonnenwerden. „Ist ein Bauantrageingereicht, so kann der Be-ginn der Bauarbeiten für dieBaugrube und für einzelneBauteile oder Bauabschnit-te auf schriftlichen Antragschon vor Erteilung derBaugenehmigung schriftlich,aber nicht in elektronischerForm, zugelassen werden,wenn nach dem Stand derPrüfung des Bauantragsgegen die Teilausführungkeine Bedenken bestehen(Teilbaugenehmigung).“

Diese Teilbaugenehmigunghat den Zweck, dem Bau-herrn bei dringendem Bau-bedürfnis, zum Beispiel beieinem schwierigen Bauvor-haben, den Beginn der Bau-arbeiten vor Abschluss desBaugenehmigungsverfah-rens zu gestatten.

Geltungsdauer der Genehmi-gung (§ 62 LBO)„Die Baugenehmigung unddie Teilbaugenehmigungerlöschen, wenn nicht inner-halb von drei Jahren nachErteilung der Genehmigungmit der Bauausführung be-gonnen oder wenn sie nachdiesem Zeitraum ein Jahrunterbrochen worden ist.

Die Frist nach Absatz einskann auf schriftlichen An-trag jeweils bis zu drei Jah-ren schriftlich verlängertwerden. Die Frist kann auchrückwirkend verlängert wer-den, wenn der Antrag vorFristablauf bei der Baurechts-behörde eingegangen ist.“

Bauvorbescheid (§ 57 LBO)Der Antrag auf Erteilungeines Bauvorbescheids sollabklären, ob ein Grundstücküberhaupt bebaut werdenkann; er ist nur zweckmä-ßig, wenn die Klärung ein-zelner baurechtlicher Fragenfür die Realisierung desVorhabens von grundsätzli-cher Bedeutung ist, sodasszunächst ein Baugenehmi-gungsverfahren zu aufwän-dig und zu riskant wäre.

Als Anwendungsfälle sindinsbesondere zu nennen:

•Ist das Grundstück grund-sätzlich bebaubar?

•Welches Maß und welcheArt der baulichen Nutzungist zulässig?

•Ist eine Ausnahme oderBefreiung möglich?

Die Bauvoranfrage kannformlos gestellt werden. Diejeweilige Bauaufsichtsbe-hörde erteilt nach Prüfungder Unterlagen einen Vor-bescheid, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nichtentgegenstehen.

Der Bauvorbescheid erzeugteine Bindungswirkung hin-sichtlich einzelner, im Antraggestellter Fragen. Er bietetsomit dem Bauherrn hinsicht-lich seiner weiteren Planungeine verlässliche Grundlage.Die Bindungswirkung, dasheißt die Gültigkeit des Bau-vorbescheids, beträgt dreiJahre. Sie gilt auch, wennsich die Rechtslage innerhalbdieser Zeit verändern sollte.

Der BauantragDie Bauaufsichtsbehörde ent-scheidet in allen bauaufsicht-lichen Genehmigungsver-fahren nur auf schriftlichenAntrag des Bauherrn (Bauan-trag). Der Bauantrag ist inzweifacher Ausfertigung beider Gemeinde einzureichen.Falls die Gemeinde nicht diezuständige Bauaufsichtsbe-hörde ist, müssen Sie denBauantrag in dreifacher Aus-fertigung abgeben.

Mit dem Bauantrag sindalle für die Beurteilung desBauvorhabens und die Be-arbeitung des Bauantrageserforderlichen Unterlagen(Bauvorlagen) einzureichen.

Auf der Grundlage der Bau-vorlagenverordnung sind füreinen Wohnhausneubau imRegelfall mindestens folgen-de Unterlagen erforderlich:

•ein Übersichtsplan•ein einfacher oder qualifi-

zierter Lageplan•die Bauzeichnungen•die Baubeschreibung•der Standsicherheitsnach-

weis, die Ausführungs-zeichnungen und die an-deren bautechnischenNachweise

•die Darstellung der Grund-stücksentwässerung

Die Bauaufsichtsbehördekann jedoch weitere Unterla-gen fordern, wenn diese zurBeurteilung der Baumaßnah-me oder der baulichen Anla-ge erforderlich sind.

Der Bauherr und der Ent-wurfsverfasser haben denBauantrag, der Entwurfsver-fasser die Bauvorlagen zuunterschreiben.

Behandlung des Bauantrages(§ 53 LBO)„Die Gemeinde hat denBauantrag, wenn sie nicht

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selbst Baurechtsbehörde ist,unter Zurückbehaltung ei-ner Ausfertigung innerhalbvon drei Arbeitstagen an dieBaurechtsbehörde weiterzu-leiten.“

Bitte reichen Sie in Ihrem ei-genen Interesse nur vollstän-dig prüffähige Unterlagenein!

Die Bearbeitungszeit hängtmaßgeblich von der Voll-ständigkeit des Bauantragesab. Nur ein qualifizierterEntwurfsverfasser bürgt fürQualität. Bei Unvollständig-keit ruht der Antrag bis zumEingang aller nachzurei-chenden Unterlagen.Sobald alle Stellungnahmenvorliegen und dem Bauvor-haben nicht entgegenstehen,wird Ihnen die Baugeneh-migung unter Einbeziehungder fachlichen Stellungnah-men erteilt. Wenn Ihr Bau-vorhaben dem öffentlichenBaurecht entspricht, habenSie einen Rechtsanspruchauf die Erteilung der Bauge-nehmigung.Der Baugenehmigungs-bescheid ergeht gegebe-nenfalls mit Auflagen undHinweisen, die Bauvorlagenwerden mit einem Genehmi-

gungsstempel versehen undin einfacher Ausfertigung alsBestandteil der Baugeneh-migung an Sie als Bauherrnzurückgegeben. Lesen Siebitte die Nebenbestimmun-gen, Hinweise und eventuellGrüneintragungen auf denBauvorlagen genau durch,denn sie sind Gegenstandder Baugenehmigung.

„Im Kenntnisgabeverfahrenhat die Gemeinde innerhalbvon fünf Arbeitstagen

•dem Bauherrn den Zeit-punkt des Eingangs dervollständigen Bauvorla-gen schriftlich zu bestäti-gen und

•die Bauvorlagen sowie An-träge nach § 51 (Kenntnis-gabeverfahren), wenn sienicht selbst Baurechtsbehör-de ist, unter Zurückbehal-tung einer Ausfertigung andie Baurechtsbehörde wei-terzuleiten.“

Vorstehendes gilt nicht,wenn die Gemeinde fest-stellt, dass

•die Bauvorlagen nicht voll-ständig sind,

•die Erschließung des Vor-habens nicht gesichert ist,

•eine hindernde Baulast be-steht oder

•planungsrechtliche Belan-ge entgegenstehen.

Dies ist dem Bauherrn vonder Gemeinde innerhalb vonfünf Arbeitstagen mitzutei-len.

Fristen im Genehmigungsver-fahren, gemeindliches Einver-nehmen ( § 54 LBO)„Die Baurechtsbehörde hatinnerhalb von zehn Arbeits-tagen nach Eingang denBauantrag und die Bauvor-lagen auf Vollständigkeitzu überprüfen. Sind sie un-vollständig oder weisen siesonstige erhebliche Mängelauf, hat die Baurechtsbehör-de dem Bauherrn unver-züglich mitzuteilen, welcheErgänzungen erforderlichsind und dass ohne Behe-bung der Mängel innerhalbder dem Bauherrn gesetz-ten, angemessenen Frist derBauantrag zurückgewiesenwerden kann.“

Über den Bauantrag ent-scheidet die Baurechtsbe-hörde innerhalb von zweiMonaten. Bei einigen Aus-nahmeregelungen, wie zumBeispiel bei einem Bauvor-bescheid, muss sie bereitsnach einem Monat eineEntscheidung fällen. DieseFristen beginnen, wenn derBauantrag vollständig derBaurechtsbehörde vorliegt.Eine Fristverlängerung umeinen weiteren Monat istnur ausnahmsweise zuläs-sig.

Nachbarbeteiligung(§ 55 LBO)Das Nachbarschaftsver-hältnis ist eine dauerhaftemenschliche Beziehung, diesorgfältig gepflegt werdenwill. Harmonisch nebenein-ander zu leben ist sicherlichbesser, als sich dem Stress

von ständigen Streitereienauszusetzen. Unter zerstrit-tenen Nachbarn gibt es vie-le Möglichkeiten, sich dasLeben schwer zu machen.Starten Sie daher am bestenvon Anfang an die Bezie-hung zu Ihren Nachbarn aufdem richtigen Fuß.

Ärger mit den Nachbarnkann ein Bauprojekt verzö-gern und verteuern, fallses zu einem Rechtsstreitkommt. Vor allem, wennumstritten ist, ob die Bauge-nehmigung mit dem öffent-lichen Baurecht in Einklangsteht, könnten Problemeauftreten, denn als direktBetroffener kann der Nach-bar die Baugenehmigunganfechten.

Ein Nachbarwiderspruchgegen ein genehmigtesVorhaben hat zwar keineaufschiebende Wirkung. Al-lerdings hat der Nachbar dieMöglichkeit, bei der Bauge-nehmigungsbehörde oderbeim Verwaltungsgericht dieaufschiebende Wirkung desWiderspruches zu beantra-gen. Damit es erst gar nichtso weit kommt, sollte derNachbar rechtzeitig über dieBaupläne informiert werden.

Dieser Paragraf legt daherfest, dass die Gemeinde dieEigentümer angrenzenderGrundstücke von dem Bau-antrag benachrichtigt. Daskann entfallen, wenn eineschriftliche Zustimmungs-erklärung vorliegt oder dieNachbarn durch das Vorha-ben offensichtlich nicht be-rührt werden. Einwendun-gen müssen innerhalb vonvier Wochen nach Zustel-lung der Benachrichtigungbei der Gemeinde schriftlicheingereicht werden. Dieseleitet die Einwendungen mitihrer Stellungnahme an dieBaurechtsbehörde weiter.

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Bei Vorhaben im Kenntnis-gabeverfahren müssen Be-denken gegen das Bauvor-haben innerhalb von zweiWochen bei der Gemeindevorgebracht werden.

Baulast und Baulastenver-zeichnis (§§ 71 und 72 LBO)– Beseitigung von baurecht-lichen Hindernissen –Die Erteilung einer Bauge-nehmigung setzt voraus,dass ein Bauvorhaben denAnforderungen des öffentli-chen Baurechts entspricht.Um rechtliche Hindernisseeiner Bebauung zu beseiti-gen, kann eine sogenannteBaulast im Baulastenver-zeichnis, das bei der jeweilszuständigen Bauaufsichtsbe-hörde geführt wird, einge-tragen werden.

Dabei verpflichtet sich einGrundstückseigentümer –in der Regel ein beteiligterNachbar – in einem festge-legten Umfang zum Ver-zicht seiner Eigentumsbe-fugnisse, mithin übernimmter eine Verpflichtung desBauherrn.Die wichtigsten Baulastendienen der Sicherung

•der Übernahme einesGrenzabstandes auf einNachbargrundstück (Ab-standsbaulast oder Anbau-baulast)

•der Zusammengehörigkeitmehrerer Grundstücke zueinem Baugrundstück (Zu-sammenfassungsbaulast)

•der Benutzbarkeit einerprivaten Verkehrsfläche(Zuwegungsbaulast).

Die häufigsten Arten derBaulast sind die Abstands-baulast und die Anbaubau-last. Hält Ihr Bauvorhabenden vorgeschriebenen Ab-stand zur Grenze des Bau-grundstücks nicht ein, darfein benachbartes Grund-stück für die Bemessung desGrenzabstandes bis zu einergedachten Grenze zugerech-net werden.

Der Nachbar gewährleis-tet durch die Erklärungeiner Abstandsbaulast,dass bauliche Anlagen aufseinem Grundstück den er-forderlichen Abstand vonder fiktiven Baulastgren-ze einhalten. Eine realeGrenzveränderung findetnicht statt, es wird nur eine

für beide Seiten verbindli-che fiktive Grenze für dieBemessung der Abstandsflä-chen festgelegt.

Bei der Anbaubaulast erklärtder Eigentümer des Nach-bargrundstückes, dass er anein auf seiner Grenze ohneAbstand errichtetes Gebäudeentsprechend anbauen wird.

Ebenso kann ein Nachbarmittels ZuwegungsbaulastIhnen als Bauherr zur Siche-rung der verkehrlichen Er-schließung die Zufahrt übereinen bestimmten Teil seinesGrundstückes ermöglichen.

Verfahren und RechtsfolgenDie Baulast muss in schrift-licher Form oder als Nie-derschrift abgegebeneErklärung von allen Grund-stückseigentümern unter-schrieben werden. Bei beste-hendem Erbbaurecht habendie Eigentümer und derErbbauberechtigte die Ver-pflichtungserklärung abzu-geben. Die Unterschrift derErklärenden muss entwedervon einem Notar oder voneinem öffentlich bestell-ten Vermessungsingenieur

öffentlich beglaubigt odervor der Bauaufsichtsbehör-de geleistet bzw. anerkanntwerden.

Der Baulastenbegünstigteerhält nach erfolgter Eintra-gung im Baulastenverzeich-nis einen Gebührenbescheid.Mit der Eintragung in dasBaulastenverzeichnis bei derzuständigen Bauaufsichts-behörde wird die Baulastwirksam und gilt auch ge-genüber den Rechtsnachfol-gern der Erklärenden. Daherempfiehlt sich auch vor demKauf eines Grundstückeseine Anfrage nach bestehen-den Baulasten.

Bauen ohne BaugenehmigungWer ein genehmigungs-pflichtiges Vorhaben ohneGenehmigung errichtet,begeht eine Ordnungs-widrigkeit, die mit einemBußgeld geahndet werdenkann. Ein nachträglichesGenehmigungsverfahrenwird erforderlich. Wennsich herausstellt, dass einenachträgliche Genehmigungnicht erteilt werden kann,droht sogar die Beseitigungdes errichteten Bauwerkes.

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