Planen und Einrichten eines Log-Servers · FÖRDERN/FORDERN KLASSENMUSIZIEREN LITTLE CAMBRIDGE...

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Konzeption Hort Grundschule Berg Hallesche Str. 19 04838 Eilenburg Tel. 03423/608712 E-Mail: [email protected] 4 Bitte treten Sie ein!

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Konzeption

Hort Grundschule Berg

Hallesche Str. 19

04838 Eilenburg

Tel. 03423/608712

E-Mail: [email protected]

4

Bitte treten Sie ein!

Inhaltsverzeichnis

1 Motto der Einrichtung Grundschule / Hort Berg ......................................................... 4

2 Grundschule und Hort zusammen ............................................................................... 5

2.1 Leitbild ..................................................................................................................... 5

2.2 Verantwortungsbereiche .......................................................................................... 6

3 Unser Hort stellt sich vor ............................................................................................. 7

3.1 Lage und Träger der Einrichtung ............................................................................. 7

3.2 Gesetzliche und pädagogische Grundlagen ............................................................ 7

3.3 Öffnungszeiten ........................................................................................................ 8

3.4 Sozialstruktur ........................................................................................................... 8

3.5 Räumliche Bedingungen .......................................................................................... 9

3.5.1 Innenräume ...................................................................................................... 9

3.5.2 Außengelände ................................................................................................ 11

4 Personal der Einrichtung ........................................................................................... 12

4.1 Teammitarbeiter .................................................................................................... 12

4.2 Zusätzliches Personal ............................................................................................ 13

5 Beschreibung der pädagogischen Arbeit ................................................................. 14

5.1 Pädagogischer Ansatz ........................................................................................... 14

5.2 Ziele pädagogischer Arbeit .................................................................................... 15

6 Hortalltag ..................................................................................................................... 16

6.1 Tagesablauf ........................................................................................................... 16

6.2 Mahlzeiten ............................................................................................................. 17

6.3 Anfertigung der Hausaufgaben .............................................................................. 17

6.4 Angebote am Nachmittag ...................................................................................... 18

6.5 Betreuung während der Ferien .............................................................................. 19

7 Beteiligung- und Beschwerdeverfahren für Eltern ................................................... 23

8 Elternarbeit .................................................................................................................. 24

9 Qualitätssicherung ..................................................................................................... 25

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Sehr geehrte Mitarbeiter der Stadtverwaltung,

sehr geehrte Eltern und Gäste,

liebe Mitarbeiter,

wir laden Sie recht herzlich ein, sich über unsere Konzeption des Hortes der

Grundschule Berg zu informieren.

Wir möchten Sie mit unseren Rahmenbedingungen, den pädagogischen Aufgaben

und Zielen vertraut machen, den Tagesablauf vorstellen, auf die Kooperation mit der

Schule und die Zusammenarbeit mit Eltern und anderen Netzwerkpartnern Einblicke

gewähren.

Die Konzeption ist für alle Mitarbeiter verbindlich und bildet die Arbeitsgrundlage in

unserer Einrichtung.

Für Ihre Hinweise sind wir sehr dankbar. Sollten Fragen aufgetreten sein, stehen wir

Ihnen gern zur Verfügung.

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1 Motto der Einrichtung Grundschule / Hort Berg

Schon unsere Besucher und bereits die Vorschulkinder lernen in unserem Haus

unsere Schulmäuse kennen. Sie begleiten uns während der Grundschulzeit in vielen

Räumlichkeiten, halten unsere Regeln sichtbar fest und zeigen Bilder aus unserem

Alltag und dienen bei verschiedenen Anlässen als Wegweiser.

Unsere Mäuse vom Berg gehen fleißig ans Werk:

Jeder ist uns willkommen, denn

„Es gibt nichts Ungerechteres als die Gleichbehandlung von Ungleichen.“

o (Paul F. Brandwein, amerikanischer Psychologe)

Hier lernst du das Lernen.

Lass dir helfen, steh nicht abseits, gemeinsam geht es besser.

Du hast Zeit zum Wachsen, dein Wissen und Können zu entfalten.

Du darfst Fehler machen, denn aus Fehlern lernt man.

Auf dem Weg in deine Zukunft begleiten wir dich.

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2 Grundschule und Hort zusammen

Die Schule und der Hort bilden den Lern- und Lebensort für unsere Kinder.

2.1 Leitbild

GEMEINSCHAFT

PROJEKTE

INDIV IDUALITÄT

EINGANGSPHASE

FÖRDERN/FORDERN

KLASSENMUSIZIEREN

LITTLE CAMBRIDGE CERTIFICATE

SCHULFESTE

EVALUATION

LERNKULTUR

EIGENVERANTWORTUNG

FREIZEITGESTALTUNG

SPIELEN

DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE

HILFSBEREIT

LEBENSORT

RÜCKSICHTNAHME

TOLERANZ

BEWEGUNG

LEISTUNG

PARTNER

GANZTAGSANGEBOT

Trotz unterschiedlicher Trägerschaft, unterschiedlicher Dienst- und Fachaufsichten

und unterschiedlicher Bildungsaufträge stehen für uns alle die Kinder im Mittelpunkt

der pädagogischen Arbeit.

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Um alle Ressourcen optimal nutzen zu können, haben wir uns das Ziel gesetzt, eng

mit den Professionen und den Eltern zum Wohle der Kinder zusammenzuarbeiten.

Grundlage unserer Zusammenarbeit bildet der geschlossene Kooperationsvertrag,

welcher jährlich aktualisiert wird.

Täglich notwendige kurze Absprachen sichern einen reibungslosen Ablauf (z. B. zu

Ausfallstunden, Problemen zwischen den Kindern, Hausaufgaben).

In gemeinsamen Dienstberatungen und Weiterbildungen können unter anderem

Projekte und Angebote besprochen und geplant werden, Bildungs- und

Erziehungsziele angesprochen und gemeinsam Regeln festgeschrieben werden.

Durch die Kooperation werden alle Kräfte und Ressourcen gebündelt, um optimale

räumliche, zeitliche, finanzielle und pädagogische Bedingungen zu schaffen.

2.2 Verantwortungsbereiche

Die Schulleitung trägt für den schulischen Bereich, sowie für das gesamte

Schulgebäude und die Hortleitung trägt im Hort die Gesamtverantwortung. Dies gilt

für die pädagogische, inhaltliche und organisatorische Qualitätssicherung und

Qualitätsentwicklung, sowie für die Sicherheit der Kinder und des Personals.

Beide Leitungen sind an den gesamtbetrieblichen Planungs-, Entscheidungs- und

Umsetzungsprozessen beteiligt.

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3 Unser Hort stellt sich vor

3.1 Lage und Träger der Einrichtung

Der Hort der Grundschule Berg ist eine

sozialpädagogische Kindereinrichtung und hat neben der

Betreuungsaufgabe einen eigenständigen Bildungs- und

Erziehungsauftrag. Wir können im Hort 172 Kinder im Alter

von 6 bis 10 Jahren betreuen.

Unser gemeinsames Grundschul- und Hortgebäude wurde

im März 1996 fertig gestellt und seiner Bestimmung

übergeben.

Wir befinden uns im Eilenburger Stadtteil Berg in der

Halleschen Straße 19. Träger der Einrichtung ist die Stadtverwaltung Eilenburg.

Träger und Einrichtung arbeiten eng zusammen. Die Stadt Eilenburg gestaltet die

Rahmenbedingungen und sichert die finanziellen Mittel für die Einrichtung.

Unsere Einrichtung besuchen Kinder aus dem Stadtteil Berg und der Ortsteile

Hainichen, Wedelwitz, Zschettgau, Kospa, Pressen und Behlitz. Die Bushaltestelle

für die Schulbusse befindet sich vor der Einrichtung.

3.2 Gesetzliche und pädagogische Grundlagen

Die gesetzlichen und pädagogischen Grundlagen unserer Einrichtung werden

umgesetzt durch:

Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Sächsisches Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz

Sächsischer Bildungsplan

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer

Fachkräfte

Sächsische Integrationsverordnung

Empfehlung zum Qualitätsmanagement in Kindertageseinrichtungen

Handlungsempfehlung zum Bundeskinderschutzgesetz

Empfehlung zu räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen

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3.3 Öffnungzeiten

Unser Hort ist von Montag bis Freitag von 6:00 bis Unterrichtsbeginn und ab

Unterrichtsende bis 17:00 geöffnet.

In den Weihnachtsferien bleibt unsere Einrichtung geschlossen. Schließtage an

Brückentagen oder an zwei möglichen Weiterbildungstagen im Jahr werden

rechtzeitig bekanntgegeben. Eine Betreuung bei Bedarf übernimmt in Absprache

eine andere Einrichtung der Stadt Eilenburg.

3.4 Sozialstruktur

In unsere Einrichtung können bis zu 172 Kinder mit unterschiedlichster sozialer und

nationaler Herkunft aufgenommen werden. Wir sind offen für alle Kinder, unabhängig

ihrer Nationalität, Kultur und Religion.

Als Integrationseinrichtung haben wir die Möglichkeit bis zu 9 Kinder mit

unterschiedlichem Förderbedarf zu betreuen.

Allen Kindern soll somit die Möglichkeit gegeben werden, einen normalen Schulalltag

und eine abwechslungsreiche Ganztagsbetreuung im Hort gemeinsam mit ihren

Mitschülern zu erleben.

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3.5 Räumliche Bedingungen

3.5.1 Innenräume

Gemeinsam mit der Grundschule werden die Räumlichkeiten genutzt. Dem Hort

stehen mehrere große und helle ebenerdige Funktionsräume zur Verfügung. Die

Kinder können wählen zwischen

einem Medienraum,

einem Rollenspielraum,

einer Baustelle, einem Bewegungsraum und einer Werkstatt.

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Auf Grund des wachsenden Bedarfes an Hortplätzen wurde eine Raumzelle

hinzugefügt. Hier werden Bewegungsspiele angeboten oder Angebote zur

Entspannung durchgeführt.

Der weiträumige Flur wurde so gestaltet, dass den Kindern verschiedene

Rückzugsmöglichkeiten geboten werden. Außerdem wurde eine Ecke für das

Konstruktionsspiel eingerichtet.

„Blauer Salon“

Die Klassenräume der ersten Klassen werden von uns gemeinsam genutzt, um den

Schulanfängern die Eingewöhnung zu erleichtern.

Die Hausaufgaben erledigen alle Kinder ebenfalls im Klassenraum, da sich hier auch

die Nachschlagewerke, Tafeln und Computer befinden.

Es besteht die Möglichkeit zur sportlichen Betätigung die Turnhalle im

Mehrzweckgebäude zu nutzen.

Unseren Integrationskindern steht ein Raum für differenziertes Lernen zur

Verfügung.

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3.5.2 Außengelände

Unser Schul- und Hortgebäude umgibt ein großzügiges Außengelände. Es besteht

aus einem großen Pausenhof mit einem Klettergerät, diversen Sitzmöglichkeiten,

einer Wiese, einem ehemaligen Parkplatz zur Nutzung mit Kinderfahrzeugen und

einem Sportplatz mit ausreichender Fläche zum Spielen von Fußball oder

Zweifelderball, Sandkasten, Sitzmöglichkeiten, einem kleinen Hügel (im Winter ein

Rodelberg) sowie einem Klettergerät. Einige große Bäume und Sträucher spenden

Schatten und dienen den Kindern als Rückzugsmöglichkeiten. Gern nutzen die

Kinder hier die Möglichkeit alle Sträucher in ihr Spiel einzubeziehen.

Der Außenbereich wird ab 16 Uhr auch als öffentlicher Spielplatz zur Nutzung

angeboten.

An den Klassenräumen sind kleine Terrassen sowie ein kleiner Schulgarten

angelegt. Auch diese werden von uns gemeinsam genutzt.

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4 Personal der Einrichtung

4.1 Teammitarbeiter

Die Anzahl der beschäftigten Fachkräfte richtet sich nach den angemeldeten Kindern

und deren Betreuungszeiten sowie an dem speziellen Förderbedarf von

Integrativkindern.

Das Team besteht aus:

Leiterin mit Abschluss Dipl. Sozialpädagogin, Heilpädagogin, Erzieherin,

zertif. Elternberaterin, ie Fachkraft für Kindeswohlgefährdung

Stellv. Leiterin mit Abschluss Heilpädagogin ; Erzieherin

7 Erzieherinnen, davon 2 Erzieherinnen mit heilpädagogischer

Zusatzqualifikation

1 Erzieherin mit Abschluss Physiotherapeutin

1 Erzieher mit Abschluss Ergotherapeut

Aufgaben der Pädagogen:

• Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes

• Umsetzung der Konzeption

• Verantwortung für alle Kinder besonders Ansprechpartner für deren

Bezugskinder

• Anleitung und Unterstützung der Hausaufgaben

• Pädagogische Führung der Freizeitangebote

• Gemeinsame Einnahme der Mittagsmahlzeit

• Wahrnehmung regelmäßiger Teamsitzungen, Weiterbildungen und

Erfahrungsaustausch

• Verantwortung für einen Themengruppenraum

• Beobachtung der Kinder, Dokumentation

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• Austausch im Team

• Führen von Eltern- bzw. Entwicklungsgesprächen (mind. 1x jährlich)

• Planung und Durchführung verschiedener Höhepunkte

Qualitätsermittlung

Zusammenarbeit laut Kooperationsvertrag

Die Pädagogen kennen die gesetzlichen Grundlagen und sind verpflichtet sich daran

zu halten.

Des Weiteren erhalten Praktikanten in unserer Einrichtung die Möglichkeit,

theoretische und praktische Kenntnisse im pädagogischen Alltag einer

Kindereinrichtung zu sammeln bzw. umzusetzen.

Um unsere Arbeit optimal gestalten und ausführen zu können, bedarf es

regelmäßiger Absprachen und hoher Flexibilität. Neben Dienstberatungen,

regelmäßiger täglicher Absprachen und Weiterbildungen im Team arbeiten wir mit

anderen Fachkräften zusammen.

4.2 Zusätzliches Personal

In unserer Einrichtung werden wir durch den Hausmeister, die Reinigungsfirma Stoll

und den Mitarbeiterinnen der Essenfirma Dussmann unterstützt. Regelmäßig finden

gemeinsame Absprachen statt. So kann zeitnah auf Wünsche, Befindlichkeiten und

auch auf Kritiken reagiert werden.

Weiterhin unterstützen uns externe Kräfte bei der Gestaltung und Durchführung der

Ganztags- und Hortangebote.

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5 Beschreibung der pädagogischen Arbeit

5.1 Pädagogischer Ansatz

In unserer Einrichtung arbeiten wir nach dem Situationsansatz. Die Erfahrungen und

Erlebnisse der Kinder in ihren Lebenswelten bilden den Ausgangs- und Mittelpunkt

der pädagogischen Arbeit.

Die Kinder werden als Akteure ihrer Entwicklung verstanden. Nur jedes Kind kann

selbst lernen. Dies kann nicht isoliert geschehen sondern bedarf der Gemeinschaft.

Jedes Kind benötigt Gelegenheit, mit allem was die Kultur und das Zusammenleben

ausmacht in Berührung zu kommen.

Für die Pädagogen ist es wichtig, die unterschiedlichen Lebenssituationen der Kinder

wahrzunehmen. Wir sorgen für eine anregende und interessante Lernumgebung

(Raumkonzept) und schaffen alltägliche Situationen für das Kind zum Tätigwerden.

Grundlage dafür bilden unsere Beobachtungen und die Dokumentation der

Entwicklung der Kinder. Dies erfordert einen kontinuierlichen Austausch im Team.

In der Zusammenarbeit mit der Schule werden interessante Situationen aufgegriffen

und in Projekten (z. B. Klassenklima- und Streithelferprojekt) ausgeweitet. Sie tragen

zum Wohlbefinden und sicheren Umgang miteinander bei und werden regelmäßig in

den Kindergruppen sowie dem Gesamtteam der Pädagogen regelmäßig besprochen.

Gute Umgangsformen stellen eine Basis des Zusammenlebens dar, denn zu einer

guten Bildung gehört gutes Benehmen ebenso wie Wissen und Können. Außerdem

ist ein höflicher Umgang miteinander ein erster Schritt zur Gewaltprävention.

In unserer Einrichtung wird „offen“ gearbeitet. Die Kinder haben die meiste Zeit die

Möglichkeit, nach Absprache und unter Einhaltung von Regeln in der Einrichtung

selbstbestimmt aktiv zu sein. Die Kinder lernen selbständig die Nutzung der

Funktionsräume bzw. die Nutzung des Außengeländes. Anhand von

wiederkehrenden und verlässlichen Abfolgen lernen sie ein Zeitgefühl zu entwickeln.

Die Fachkräfte achten dabei auf ausreichend Spielzeit und einen individuellen

Wechsel zwischen Anspannung und Ruhephasen.

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Wichtiger Faktor stellt die Einbeziehung der Lebenswelten dar. So besuchen wir

unsere zukünftigen Schulanfänger, halten Kontakt zu unseren Rentnern, besuchen

die weiterführenden Schulen, nutzen die Sehenswürdigkeiten der Stadt …

Wichtig sind Gespräche der Kinder und Pädagogen zu ihren Wünschen, Sorgen und

Konflikten. Gemeinsam werden Regeln und Absprachen getroffen. Bei der Planung

der Angebote werden die Kinder einbezogen.

Der Hort zeichnet sich durch Kontinuität seiner pädagogischen Arbeit und durch feste

Rahmenbedingungen aus.

5.2 Ziele pädagogischer Arbeit

Der Hort stellt ein familienergänzendes, schulbegleitendes und auch freizeitgestal-

tendes Angebot dar, dessen Konzeption und pädagogische Arbeit sich an den Be-

dürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientiert.

Die Ziele der pädagogischen Arbeit bestehen in der Stärkung der Ich-Kompetenz; in

der Vertiefung der Sozialkompetenz und in der Erweiterung der Sachkompetenz.

Die Förderung des Sozialverhaltens in der Gemeinschaft unter Achtung auf das ei-

gene Verhalten ist ein wichtiges Ziel. Unerlässlich für das Zusammenleben sind das

Aufstellen von Regeln und Grenzen. Nur dadurch können die Bedürfnisse und

Rechte aller gewahrt werden. Die Freiheit des einzelnen Kindes hört da auf, wo es

die Freiheit des anderen beschneidet.

„Denn Freiheit bedeutet nicht, dass man tut, was man will, sondern Meister seiner

selbst zu sein.“ (Maria Montessori „Kinder sind anders“)

Konkret bietet der Hort den Kindern Raum ihre Beziehungsfähigkeit zu entwickeln,

ihre Interessen zu artikulieren und umzusetzen, die Lösung von Konflikten einzuüben

und die Orientierung für den Umgang mit der Freizeit- und Konsumwelt finden zu

können, in dem sie Anleitung zur Selbstbestimmung, zu sozialem Engagement und

zu gesellschaftlicher Mitbestimmung sowie Möglichkeiten zur Erprobung eigenstän-

diger Formen der Lebensgestaltung erhalten.

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6 Hortalltag

6.1 Tagesablauf

In der Zeit von 6.00 bis 7.15 Uhr können die Kinder den

Frühhort besuchen. Es besteht die Möglichkeit sich

auszuruhen, zum Freispiel und zu Gesprächen

untereinander.

Unsere erste Mittagsmahlzeit findet um 11.15 Uhr für die

Klassen 1 und 2, um 12.20 Uhr die Esseneinnahme für

Klasse 3 und 4 statt. Jede Gruppe geht mit ihrem

Bezugserzieher in den Speiseraum. Es ist uns wichtig, für

eine ruhige Atmosphäre zu sorgen. Die Kinder sind bei

der Auswahl des Essens beteiligt.

Klasse 1 trifft sich anschließend zum Ruhen. Die Kinder sollen lernen abzuschalten,

Gedanken freien Lauf zu lassen, um ausreichend Kraft für den Nachmittag zu haben.

Es werden Geschichten vorgelesen, Entspannungsübungen eingebaut oder eine CD

eingelegt. Später besteht die Möglichkeit, selbst ein Buch zu lesen.

Für die Kinder erfolgt dann die Freizeit im offenen Hortbetrieb. Im freien Spiel laden

die verschiedenen Themenräume dazu ein, sich auszuprobieren, zu forschen, zu

ruhen und Freundschaften zu pflegen. Kinder in dieser Altersgruppe zeigen einen

hohen Bewegungsdrang.

In der Zeit von 14.00 bis ca. 15.00 erledigen die Kinder der Klassen 1-3 ihre

Hausaufgaben, führen individuelle Gruppenrunden durch und nehmen die

Vespermahlzeit ein.

Für die Kinder der Klassenstufe 4 wird eine offene Hausaufgabenzeit von 13.30 Uhr

bis 15.00 Uhr angeboten.

Bis zum Verlassen des Hortes finden sich die Kinder zum freien Spiel zusammen.

Ab 16.00 Uhr beginnt die Betreuung im Späthort.

Während der Ferien bzw. an unterrichtsfreien Tagen frühstücken wir 8.00 Uhr und

das Mittagessen wird ca. 11.30 Uhr Mittagessen gereicht.

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6.2 Mahlzeiten

Es besteht für alle Kinder die

Möglichkeit eine warme

Mittagsmahlzeit über eine

Cateringfirma zu bestellen. Die

Kinder essen im Klassenverband mit

ihrem Bezugserzieher. Es ist uns

wichtig, dass die Mahlzeit in einer

angenehmen Atmosphäre und in

Ruhe eingenommen werden kann.

Das Vesper wird mit den Kindern in

unterschiedlichen Absprachen eingenommen. Während die Kinder der Klasse 1 noch

in ihrer Gruppe mit dem Erzieher diese Mahlzeit gemeinsam gestalten, treffen sich

die Älteren selbständig in kleinen Gruppen und nehmen ihre von zu Hause

mitgebrachte Zwischenmahlzeit ein.

Allen Kindern steht ab 11 Uhr ungesüßter Tee zur Verfügung.

In den Ferien können (je nach Kinderzahlen) Zwischenmahlzeiten oder ein

Mittagessen von den Kindern selbst zubereitet werden. Während der Sommerferien

können wir Kräuter und Gemüse aus dem Schulgarten nutzen.

6.3 Anfertigung der Hausaufgaben

Der Hort bietet den Schülern an, ihre Hausaufgaben im Rahmen der Hortbetreuung

im Gruppenverband zu erledigen.

Die Kinder sollen selbständig in einem angemessenen Zeitumfang (bis 45 Minuten)

ihre Hausaufgaben erledigen können. Die Erzieherin achtet auf Ruhe.

Für die sachliche Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Form ist der Schüler selbst

verantwortlich. Die Unterschrift der Erzieherin dient der Information, dass die

Hausaufgaben während der Hortzeit erledigt wurden.

Ist der vereinbarte Zeitrahmen überschritten, erfolgt der Abbruch der Hausaufgabe

durch die Erzieherin. An den Lehrer erfolgt eine Information.

Die Hausaufgaben werden im Unterricht besprochen und in der Folgestunde

überprüft.

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Hausaufgaben im Hort stellen keine Weiterführung des Unterrichts dar und können

kein intensives Förderangebot sein. Eine Kontrolle obliegt der Verantwortung durch

die Eltern.

6.4 Angebote am Nachmittag

Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die unterschiedlichen Angebote den

Kindern und Eltern vorgestellt. Während einer zweiwöchigen Probezeit können die

Schüler sich unterschiedliche Angebote anschauen, sich ausprobieren und für die

zukünftige Teilnahme entscheiden.

Die Ganztagsangebote laufen über den Verantwortungsbereich der Schule und

werden von Lehrern, Erziehern oder externen Kräften geleitet. Die Schüler

verpflichten sich über einen festgelegten Zeitraum, an diesem Angebot

teilzunehmen.

Die Angebote des Hortes werden von Erzieherinnen geleitet und sind wechselnd

möglich. Je nach Interessen der Kinder sind diese Angebote freibleibend und

wechselbar.

GTA:

Fußball Extern

Leichtathletik Extern

Töpfern Lehrer/Erzieher

Gitarre Extern

Skat Extern

Schülerzeitung Erzieher

AG Natur Extern

Tanz AG Lehrer

Trommeln Extern

Englisch Extern

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Angebote des Hortes:

Bewegungsbaustelle

Schach

Kochen und Backen

Flöte

Feinmotorik

Kreativwerkstatt

Kalligraphie

Spielerische Mathematik

Holzwerkstatt

Konzentrationsspiele

Spielewerkstatt

Soziale Spiele

Dienstags finden unser GTA-Tag statt. In der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.45 Uhr bitten

wir die Kinder nicht abzuholen. Tägliche Angebote im Tagesablauf des Hortes

werden zu Schuljahresbeginn festgelegt und den Kindern bekanntgegeben.

Als wöchentlich kostenpflichtiges Angebot können Eltern mit der Musikschule

Fröhlich einen Vertrag abschließen, welches in den Räumen der Schule am

Nachmittag stattfindet.

6.5 Betreuung während der Ferien

In den Ferien bieten wir eine ganztägige Betreuung entsprechend der im

Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeit an. Darüber werden für eine

Mehrbetreuung Kosten entsprechend der Satzung der Stadt Eilenburg in Rechnung

gestellt. Im Vorfeld wird der Betreuungsbedarf erfasst, um die Urlaubplanung der

Mitarbeiter und die Erstellung des Dienstplanes zu gewährleiten.

Während der Ferien bemühen wir uns in Absprache und an den Interessen der

Kinder orientiert, um ein abwechslungsreiches und erlebnisorientiertes

Ferienprogramm.

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Es ist uns wichtig, täglich die aktuellen Bedürfnisse und Anliegen der Kinder

aufzugreifen und gemeinsam für eine gelungene Umsetzung zu sorgen. Kinder

benötigen ausreichend Raum zum freien Spiel, zum „Seele baumeln lassen“ und

zum individuellen Austausch ihrer Interessen untereinander.

Gern nutzen die Kinder die Möglichkeiten unserer Stadt Eilenburg wie den Besuch

des Tierparkes, des Museums zu verschiedenen Themen, die Bergkellerführung, die

Sternwarte oder das Toben im Wasser je nach Jahreszeit in der Schwimmhalle oder

dem Freizeitbad Böhlitz. Im Sommer fahren wir einmal jährlich zu MC Donald, führen

mit dem ADAC eine Fahrradschulung durch. Das Wandern zum Lübbisch mit Lupen,

Insektenbox oder einem Eimer bietet Abwechslung in der Natur. Nicht zu kurz

kommen die Spielplätze in der Umgebung oder auf unserem Schulhof/Sportplatz, wo

endlich ohne Zeitdruck getobt, gefaulenzt, gematscht, im Sand und auf der Wiese

oder Verstecken gespielt werden darf.

Hoch im Kurs stehen Spielzeugtage, das Bau- und Rollenspiel und die Kinder finden

genügend Zeit sich an Bastelarbeiten und beim Experimentieren auszuprobieren.

Je nach Jahreszeit werden in den Ferien kleine Feste veranstaltet (Fasching,

Helloween)

Das Ferienprogramm wird im Schulhaus ausgehangen und ist im Internet

nachlesbar.

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7 Beteiligungs- und Beschwerdemanagement

Kinder haben das Recht, über die Gestaltung des Alltags in der Einrichtung

mitzuentscheiden und Beschwerden zu äußern. Dazu gehört es, Kinder immer

wieder über ihre Rechte aufzuklären und sie zu ermutigen, ihre Rechte

wahrzunehmen.

Beschwerden drücken Unzufriedenheit und Unmut aus. Sie können sich auch in

Form von Verbesserungsvorschlägen, Anregungen und Anfragen äußern. Wenn

Beschwerden als Gelegenheit von Entwicklung verstanden werden, sind sie eine

Chance zur Umsetzung von Beteiligung.

Im Umgang mit Beschwerden können Kinder vielfältige Bewältigungsstrategien

entwickeln und Handlungsalternativen erproben. Information, Mitsprache und

Mitentscheidung bzw. Mitbestimmung sind wesentliche Stufen der Beteiligung. Diese

Kompetenzen befähigen Kinder besser, schwierige Lebenssituationen zu bewältigen.

7.1 Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder

Jedes Kind hat in unserer Einrichtung das Recht, Beschwerden zu äußern und

Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Gemeinsam mit den pädagogischen

Fachkräften und den Kindern wurden Möglichkeiten besprochen, welche

Beschwerdeverfahren angewendet werden können. Die unterschiedlichen

Möglichkeiten dienen dazu, den Kindern selbst einen individuellen

Handlungsspielraum zu geben, sich entsprechend ihren Entwicklungsmöglichkeiten,

Bedürfnissen und Befindlichkeiten zu beteiligen.

7.2 Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten

Um den Einstieg und den Übergang zur Schule den neuen Erstklässlern zu

erleichtern, steht jedem Kind ein Pate zur Seite. Diese begleiten die neuen Schüler

besonders in den ersten Wochen durch den Schul- und Hortalltag und stehen ihnen

mit Rat und Tat zur Seite.

In Abständen werden die Kinder in Fragerunden oder in einem Fragebogen über

ihre Wünsche, Ideen oder Vorschläge befragt. Sie erhalten außerdem die

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Möglichkeit, bestimmte Prozesse selbst einzuschätzen und zu bewerten (z. B.

Mittagsmahlzeit, Raumgestaltung, Feriengestaltung, Angebote …)

In unserer Einrichtung werden in regelmäßigen Abständen aufgestellte Regeln

überprüft und neu diskutiert. Auch der Umgang bei Regelverstößen wird mit bzw.

unter den Kindern geklärt.

In den einzelnen Gruppen werden mit Unterstützung der Pädagogen und je nach

Bedarf bzw. mindestens einmal im Monat Gruppenrunden durchgeführt. Neben der

Belehrung werden wichtige Informationen ausgetauscht und Themen bzw.

Befindlichkeiten besprochen.

Der Schülerrat trifft sich alle 14 Tage montags. Je eine Pädagogin aus dem Schul-

bzw. Hortbereich nimmt an den Sitzungen teil. Alle Beteiligten können Themen

während dieser Versammlung einbringen. Der Schülerrat informiert die Schüler der

Schule über eine eigene Pinnwand. Es besteht auch die Möglichkeit Themen in

unserer Schülerzeitung zu publizieren.

An unserer Einrichtung wurden Schüler zu Streithelfern ausgebildet. Sie werden

durch alle Pädagogen der Einrichtung unterstützt. Die Schüler erkennen die

Streithelfer an ihrem „Ersthelfer-Ausweis“. Damit lassen sich Konflikte unter den

Kindern selbst klären.

Regelmäßig werden in den Gruppen Spiele zur Erweiterung sozialer

Kompetenzen (Kindertraining nach dem Bensberger Mediationsmodell) angeboten.

Den Kindern stehen dafür zahlreiche Materialien zur Verfügung (siehe Anhang).

Im Flurbereich des Hortes befindet sich der Meckerbriefkasten. Alle Beteiligten

haben die Möglichkeit, sich über diesen Weg schriftlich zu äußern.

Jeder Mitarbeiter nimmt Beschwerden ernst. In dringenden Fällen können zeitnah

kurzfristig Termine bei der Leiterin bzw. beim Erzieher wahrgenommen werden.

Die Kinder können täglich mit der Leiterin ins Gespräch kommen und ihre

Befindlichkeiten vortragen.

Jedes Kind kann aus diesen Möglichkeiten für sich selbst die passende Form zur

Anbringung einer Beschwerde auswählen. Ideen und Lösungen werden besprochen

und Ergebnisse festgehalten. Dies kann in mündlicher oder schriftlicher Form

erfolgen.

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7.3 Beteiligung- und Beschwerdeverfahren für Eltern

Die Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung und Bildung ihres

Kindes. Im Sinne einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ist es unerlässlich

regelmäßig über das pädagogische Geschehen in der Einrichtung und die

Erziehungsvorstellungen aller Beteiligten, insbesondere der Eltern vertrauensvoll

zusammenzuarbeiten.

In unserer Einrichtung bieten wir den Eltern den „Tag der offenen Tür“, ein

Aufnahmegespräch und mindestens einmal jährlich das Entwicklungsgespräch

an.

In den Klassen werden Elternsprecher gewählt, die wiederum im Elternrat vertreten

sind. Die Eltern der Klasse sind z. B. über Internet (Austausch von e-Mailadressen)

oder über Telefonnummern vernetzt.

Alle wichtigen Beschlüsse werden in der Schulkonferenz gemeinsam mit den Eltern

besprochen und getroffen.

Auch die Form des Stammtisches hat sich in unserer Einrichtung bewährt.

Gemeinsam führen Lehrer und Erzieher mindestens zwei Elternabende im Schuljahr

durch.

Die Eltern unterstützen die Pädagogen an Projekttagen, Klassenfahrten,

Klassennachmittagen, bei Veranstaltungen u.ä.

Je nach Bedarf werden die Eltern über Aushänge oder persönliche schriftliche

Mitteilungen informiert.

Mit den Aufnahmeunterlagen erhalten die Eltern einen Bogen zur Dokumentation

einer Beschwerde und werden über Beschwerdemöglichkeiten in der Einrichtung

hingewiesen. So können zeitnah Gesprächstermine bei der Bezugserzieherin oder

bei der Leiterin vereinbart werden.

Aktiv beteiligen sich viele Eltern im Förderverein.

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8 Elternarbeit

Elternarbeit und Elternmitarbeit sind integraler Bestandteil des pädagogischen

Konzeptes, denn ganzheitliche Förderung und Erziehung sind nur in Abstimmung mit

allen Eltern denkbar.

Bereits vor Schulbeginn erfolgt die Aufnahme der Kinder in den Hort mit einem

individuellen Aufnahmegespräch mit den Eltern, Kindern und der Leiterin.

Ein kontinuierlicher und intensiver Meinungsaustausch ist im Interesse der Kinder

unerlässlich. Dieser wird in Einzelgesprächen (Entwicklungsgesprächen),

Stammtischgesprächen, Elternabenden und pädagogischen Veranstaltungen (in

Form von Elternseminaren) durchgeführt.

Verantwortliche Mitwirkung der Eltern ist erwünscht:

im Elternrat,

in der Schulkonferenz

in Arbeitsgruppen

im Förderverein.

Ebenso ist es erwünscht, dass Eltern durch ihre Teilnahme an Projekten,

Wandertagen und Klassenfahrten den Pädagogen und Kindern zur Seite stehen. Das

partnerschaftliche Miteinander erhält hier einen besonderen Stellenwert.

An den Zusammenkünften des Elternrates und der Schulkonferenz nehmen die

Schul- und die Hortleitung teil.

Durch verschiedene Formen der Eltern – und Öffentlichkeitsarbeit werden Inhalte

und Abläufe der gemeinsamen Arbeit transparent. Dafür nutzen wir gemeinsam

Aushänge im Schulhaus, die Homepage unserer Schule, Elternbriefe und die

Schülerzeitung.

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9 Qualitätssicherung

Um eine hohe Qualität unserer Arbeit festzuschreiben und zu sichern, arbeiten wir in

unserer Einrichtung nach dem Qualitätsverfahren Quast (Qualität für Schulkinder in

Tageseinrichtungen-Quast). In unserem QM-Handbuch sind wichtige Bereiche

festgeschrieben und werden in Abständen überprüft und ggf überarbeitet.

In regelmäßigen Abständen führen wir eine Elternbefragung über einen

Elternfragebogen durch. Außerdem stehen wir in einem regelmäßigen

Erfahrungsaustausch mit dem Team des Hortes der Kindereinrichtung „Flohkiste“ in

Hohenprießnitz.

Die Leiterin und die Qualitätsbeauftragte unserer Einrichtung besuchen den

„Arbeitskreis Hort“ des Landkreises Nordsachsen.