Plangebiet Teil A SO 0,3I - Samtgemeinde-Rosche.de · 2019-05-02 · es sich urs iner ehem iterten...
Transcript of Plangebiet Teil A SO 0,3I - Samtgemeinde-Rosche.de · 2019-05-02 · es sich urs iner ehem iterten...
53
5
5
5
0
51
58
52
57
5
4
5
6
SO
I0,3
Plangebiet Teil A
Brache
Lagerplatz
Bebauungsplan Groß MalchauSiedlung Humanopolis,Neufassung und Erweiterung
Plangebiet Teil A
PlangebietTeil B
Stoetze
GEMEINDE STOETZELANDKREIS UELZEN
GEMEINDE STOETZE
[email protected] www.samtgemeinde-rosche.de
Lüchower Straße 1529571 Rosche
Vorplanung 1. Betei l igung
x
p l a n . B Stadtplaner Dipl.-Ing. Henrik Böhme Göttien 24 29482 Küsten Tel. 05841-9612-66 [email protected]
BEBAUUNGSPLANGROSS MALCHAU - SIEDLUNG HUMANOPOLIS,NEUFASSUNG UND ERWEITERUNG- 2. ERWEITERUNG
DER GEMEINDEDIREKTOR
x Satzung
Verfahrensstand§§ 3 (2) / 4 (2) BauGB
- Entwurf Mai 2019 -
I
Rechtskraft2. Betei l igung
SO Sozial-therapeutikum
0,3
Plangebiet Teil B
Stoetze
GROß
N
p l a n .
reitze 2 29482 kütel.: 058fax: 058e-mail: pplanu
ß MALC
NEUFA
B
St
Te
üsten 41 / 6112 41 / 974009 peselplan@t-ongsbüro a
BE
BEB
CHAU –
ASSUN
2. E
Ge
La
V§§ 3 Ab
adtp laner H
el 05841-96
online.de a. pesel
EGRÜN
zu
BAUUN
– SIED
NG UND
ERWEIT
emeinde
andkrei
Verfahrenbs. 2 / 4 A
Mai 2
Henr ik Böhm
61266 h .bo
NDUNG
um
NGSPLA
DLUNG
D ERW
TERUN
e Stoetz
s Uelze
nsstand:Abs. 2 Ba
2019
me Göt t ien
ehme@plan
G
AN
HUMA
EITERU
NG
ze
en
auGB
24 29482
nb.one
stadt- und
ANOPO
UNG -
Küsten
d regionalp
OLIS,
planung
plan
1. Veranla
2. Entwic
3. Art der
4. Maß de
5. Bauwe
6. Grünflävon Bode
7. Verkeh
8. Klimas
9. Ver- un
10. Koste
11. Umwe
11.1 Ein11.1.1 In
H11.1.2 U
FA
11.2 BesU
11.2.1 BU
11.2.2 PN2
12.2.3 GAP
11.2.4 A1
11.2.5 AP
11.3 Zus11.3.1 Te
d11.3.2 H
P11.3.3 A
A ANHANGArtensch
nungsbüro a
I
assung .....
klung aus
r baulichen
er bauliche
ise / Überb
ächen / Maen, Natur u
hr, Immissio
chutz .......
nd Entsorg
en der Ersc
eltbericht ..
nleitung (ennhalte und Humanopol
mweltschuFachplanunAnlage 1 zustandsbesc
UmweltauswBestandsauUmweltmerrognose ü
Nichtdurchf2a) und b) dGeplante MaAusgleich ePkt. 2c) derAnderweitig
zum BauGAuswirkungPkt. 2e) dersätzliche Aechnische
der Anlage Hinweise zuPkt. 3b) derAllgemein vAnlage 1 zu
: utzfachbei
. pesel
N H A L
..................
dem Fläch
n Nutzung..
n Nutzung
baubare Gr
ssnahmennd Landsc
onen .........
..................
ung ...........
chließung, F
..................
ntspricht PZiele des Blis, Neufassutzziele ausngen und ihum BauGB)chreibung wirkungen
ufnahme unrkmale .......ber die Entführung under Anlage aßnahmen erheblich nr Anlage 1 zge PlanungGB) ............gen von schr Anlage 1 z
Angaben (enVerfahren1 zum Bau
ur Durchführ Anlage 1 zverständlichum BauGB)
trag
Bebau
T S V E
..................
hennutzung
..................
g..................
rundstücks
zum Schuchaft ...........
..................
..................
..................
Finanzieru
..................
kt. 1a) der Bebauungssung und Es einschläghre Berück) .................und Bewe (entsprich
nd Bewertu..................twicklung dnd Durchfü
1 zum Bauzur Verme
nachteiligerzum BauG
gsmöglichk..................hweren Unzum BauGntspricht P bei der Um
uGB) ..........hrung der Uzum BauGhe Zusamm) .................
ungsplan GroNeufassu
- 1 -
R Z E I C
..................
gsplan, Rau
..................
..................
sflächen ...
utz zur Pfle..................
..................
..................
..................
ng, Boden
..................
Anlage 1 zsplans GroErweiterungigen Fach
ksichtigung..................rtung der e
ht Pkt. 2 deung des Um..................des Umwe
ührung der uGB) .........eidung, Verr UmweltauB) ..............
keiten (ents..................
nfällen und B) ..............
Pkt. 3 der Amweltprüfu..................UmweltübeB) .............menfassun..................
oß Malchau – ung und Erwei
C H N I S
..................
umordnung
..................
..................
..................
ge und zur..................
..................
..................
..................
ordnung ...
..................
zum BauGBoß Malchaung – 2. Erwehgesetzen ug (entsprich..................
erheblichener Anlage 1mweltzusta..................ltzustandePlanung (e..................rringerung uswirkunge..................
spricht Pkt..................Katastrop..................
Anlage 1 zuung (entspr..................erwachung..................g (entspric..................
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
..................
g ...............
..................
..................
..................
r Entwicklu..................
..................
..................
..................
..................
..................
B) ..............u – Siedlungeiterung ...und ht Pkt. 1b) ..................n zum BauG
ands und d..................
es bei entspricht .................. und zum en (entspri................... d) der An..................
phen (entsp..................
um BauGB)richt Pkt. 3..................
g (entsprich..................cht Pkt. 3c)..................
manopolis, weiterung gründung
........... 2
........... 5
........... 6
........... 9
........... 9
ung ........... 9
......... 11
......... 11
......... 12
......... 14
......... 14
......... 14 g ......... 14
der ......... 18
GB) ... 23 er ......... 23
Pkt. ......... 32
icht ......... 37 lage ......... 43
pricht ......... 44 ) ........ 44 a) ......... 44 ht ......... 45 ) der ......... 45
plan
1. Veranl In der Sietete Siedlsonen einrichtung wschen zwibens- undeinem betdungsberewirtschaft,schirr-Prodes Rentedie Siedluhandenenvorgesehe‚RuhestänErfahrungErwerbstäsammenhben für dieHausaufgaganisationbereits dosondern aten und in StädtebauAußenberden ist. Aden, die inDaneben betriebe intungen sinParkanlagund soll aUm die geeine Erwe Die Konzedirekt an mit den Lüber den wurde die
nungsbüro a
lassung
dlung Humaungs- und
ne Jugendhwerden in vischen 10 ud Freizeitgetreuten geseiche beste, Verwaltunduktion. In enalters nicungs- und An Bauplätze en. Um denndler’ weiteen einbring
ätigkeit und ang zu vere Siedlungsabenhilfe, Knsentwickluort lebendeauch interes der Siedlu
ulich gesehereich, der im
Auf diesem n das soziawurden aucn der Siedlund derzeit ige inmitten duch aus Greplanten W
eiterung des
entration bedas Geländ
LandeigentüPachtlaufzeBereitscha
. pesel
anopolis in Arbeitsgem
hilfe- und Jvoneinandeund 27 Jahrestaltung unschützten Behen in deng, Hauswa
den nächscht mehr haArbeitsgemesind vorwie
nnoch auch rhin auf de
gen. Sie plaWohnmögl
rbleiben unds- und ArbeKulturarbeitng für geme ‚Ruhestän
ssierte Mensng Humano
en handeltm Bereich e2008 erwe
altherapeutisch Anlagenung Humanm nördlicheder Siedlunründen des
Wohnmöglichs Geländes
ei der Suchde angrenzeümern wurdeiten oder gaft erklärt, be
Bebau
Groß Malcmeinschaft mJugendberur räumlich ren betreut nd in der Thereich leber Gärtnereiartung, Lansten Jahrenaupterwerblieinschaft hegend für dkünftig ihr
em Geländeanen, über dlichkeit hinad im Rahmeitsgemeinst mit den Jeinnützige A
ndler‘ soll inschen von aopolis geme
es sich urseiner ehemiterten Geläsche Wohn
n für Therapnopolis erricen Teil der ng ist als Tre
Natur- undhkeiten für in den Auß
he einer menden Fläc
den 2017 dgenerelle Vei Zustimm
ungsplan GroNeufassu
- 2 -
hau betreibmit natürlichfshilfeeinricunabhängigmit einem v
herapie. Dieen und arbei, Holzwerkndschaftspfn werden Mich tätig seinzukommeie JungfamLebensproj
e miteinanddie betriebsaus in dieseen ihrer Mö
schaft weiteugendlicheAufgaben, Hn diese Auaußerhalb, einschaftlich
sprünglich maligen Win
ände sind un- und Ausbpie, Verwaltchtet (siehe Siedlung voeff- und Erh
d Artenschudie ‚Ruhes
ßenbereich g
möglichen Echen. In Voie jeweilige
Vorbehalte bung der Eig
oß Malchau – ung und Erwei
t eine pädahen und/odchtung. In dgen Kleingrvielseitigen e Jugendliceiten. Anlernkstatt, Hausflege und Mitarbeiter in; neue Mi
en. Die auf ilien der päjekt zu begder leben u- bzw. einriem Siedlunöglichkeitenrhin zu üben, MitarbeitHilfe zur Sefgaben eindie in diese
h leben möc
um einen Sd- und Wasumfangreichbildungskontung, FreizeAbb 1). We
orgesehen holungsberetz nicht weitändler‘ zu geplant.
Erweiterungsrbereitung d
en Pächter bestünden. gner Pachtla
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
agogisch auer juristischder Jugendruppen jungAngebot in
chen können- und/bzwswirtschaft, in einer Pmit der Erritarbeiter wdem Gelän
dagogischegleiten, möcund ihre bisichtungsgeb
ngs- und Len bestimmteernehmen (ter-, Qualitäelbsthilfe). Nngebunden em Projekt mchten.
Siedlungsspssermühle he Bauten zept integrieit sowie Geitere Nach(siehe Abb
eich von Beiter bebaut schaffen, i
sfläche lagder Verhanbefragt, obVon zwei P
and abzuge
manopolis, weiterung gründung
usgerich-hen Per-dhilfeein-ge Men-n der Le-n hier in . Ausbil-Pferde-
ferdege-reichung erden in nde vor-en Arbeit chten die sherigen bundene ebenszu-e Aufga-Beispiel: äts-, Or-Nicht nur werden,
mitarbei-
plitter im entstan-entstan-iert sind.
Gewerbe-hverdich-b. 2). Die edeutung
werden. st daher
auf die ndlungen b gegen-Pächtern eben.
plan
Abbildun Ein erstesHumanop2016 überseite), ergdung, dieshabe er keQualität ezusammeder Geme Auch die verliefen agewöhnlicein weiterGegend z
nungsbüro a
g 1: Luftbild
s Gespräch olis eine knr fast 20 Jagab eine klases Land aein Interessingehen. Dnzufinden,
einde wurde
Kontakte mablehnend. ch nur Landres Telefonzu sein und
. pesel
d Siedlung H
im Januar napp 5 ha ghre zum Gaare Ablehnuls Erbsiche
se, würde imer Bitte, sicwurde nich
e am 01.08.2
mit dem EigeIn einem e aufzukaufeat, bei dem
d eventuell
Bebau
Humanopo
2018 mit egroße direkarten- und ung für den
erheit für sem Höchstfalch im März ht nachgeko2018 absch
entümer deersten Telefen, d. h. nicm er ankünin die Sied
ungsplan GroNeufassu
- 3 -
lis 2018, [G
einem Eigenkt an das GFeldanbau n Ankauf voeine Kinder l auf einen 2018 zu e
ommen. Einhlägig beant
er nördlich afonat (Novechts zu verä
ndigte, in dedlung zu ko
oß Malchau – ung und Erwei
Google Earth
ntümer, vonGelände gre
gepachtet hon 1,5 - 2 hfestgelegt Landtauschinem geme
ne unterstüttwortet.
anliegendenember 2017äußern. Im er Woche nommen. Na
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
h © 2019]
n dem die Senzende Flähatte (an deha mit der zu haben. h bei vergleeinsamen Gtzende Anfr
n Fläche (c7) sprach eMärz 2018
nach Osterachdem er
manopolis, weiterung gründung
Siedlung äche bis er West-Begrün-An Geld
eichbarer Gespräch rage von
ca. 2 ha) r davon, erfolgte
rn in der nicht er-
plan
schien, ga Für den aBesichtiguArbeitswefolger (er nass. Ein An der Osauf dem dsätzliche Edarf der äkäme. Im Nordweinen Teilgebung zudie der SGrund wu
Abbildun Die geplaablehnend
nungsbüro a
ab es erneu
n das Geläung des notege vom Niegehe bald iVerkauf ka
stseite des das neue JErweiterunglteren Mens
westen der S ihrer Flächu dem Gelä
Siedlung Hurde die Erw
g 2: erste E
nte baulichden Verkau
. pesel
t ein Telefo
nde südlichtwendigen Aevelitzer Wein Rente) nm für den E
Geländes wJugendwohng anzudenkschen höhe
Siedlung erhen an die Sände der Sieumanopolis weiterung an
Erweitungss
e Erweiterufsbereitsch
Bebau
onat, bei dem
h angrenzenAreals fest, eg her viel icht zumute
Eigentümer
wurde vor mnforum erricken, wäre aer ist als bei
rklärten sicSiedlung Huedlung sind
1,5 – 2 hn dieser Ste
skizze auf d
ung ragt in aft der Eige
ungsplan GroNeufassu
- 4 -
m er äußert
nden Acker dass nach zu kurz wü
en könne. Adaher nicht
mehreren Jachtet wurde
allerdings w Jugendlich
ch im April umanopolisd sie letztenha Land veelle geplant.
der bestehe
die freie Laentümer de
oß Malchau – ung und Erwei
te, dass er n
stellte der Abzug von rden und e
Auch seien dt in Betracht
ahren ca. 1 e. In dieser
wenig sinnvohen und es
2018 zwei zu veräußedlich die ein
erkaufen wü
nden B-Pla
andschaft hr anderen F
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
nur Land an
Eigentüme1,5 - 2 ha L
er dies einemdie Flächent.
ha Land err Richtung oll, da der Rdaher zu K
Eigentümeern. In direknzigen Eigeürden. Aus
nunterlage
inein. AufgrFlächen um
manopolis, weiterung gründung
nkaufe.
r bei der Land die m Nach-n extrem
rworben, eine zu-Ruhebe-onflikten
er bereit, kter Um-entümer,
diesem
rund der m die be-
plan
stehende Die ErweitschaftlicheBepflanzugung des chend die Um diese plan als aGemeindeschlossen
2. Entwic Der derzeLandwirtscSondergeRahmen dzialtherapdie umgeb Der Bebaweiterung Darstellunweiter. ZuBebauung Das Regiostellt das biet Erholutionen dar In der bes„1. Ziele seiner Te1.1 Entwi10 Wohn-mieden wPersonenten. (Ziel) 2.2 Entwi03 Bedarften Stando
nungsbüro a
Siedlung isterung muse Ausrichtu
ung der ErwPlangebie
ser Abwägu
Erweiterunauch der Bee Stoetze un daher, den
cklung au
eit wirksamechaft dar. biet Sozialtder 42. Ändeutikum dabende Land
uungsplan – 2. Erwei
ngen der 42ur 42. Ändegsplans im P
onalen RauPlangebiet ung und alsr.
schreibendeund Grund
eilräume cklung der- und Arbe
wird. Für dennahverkehr
cklung derfsgerechte Borten gesic
. pesel
st eine städss in unmitteng auch fü
weiterung ztes mittelfriung der Bel
ng umsetzeebauungsplunterstützenn Bebauung
s dem Flä
e FlächennDie im Südtherapeutikuderung geänrgestellt, da
dschaft eing
Groß Malciterung nim2. Änderungrung des FParallelverfa
mordnungsals Vorbeh
s Vorbehalts
en Darstelludsätze zur
r räumlicheitsstätten sn dennoch r anzustrebe
r DaseinsvoBildungsanghert und au
Bebau
dtebaulich velbarer Näh
ür die Erweur umgebeistig erfolgeange im Be
n zu könnelan angepan die neuengsplan entsp
ächennutz
utzungspladosten angum ausgewndert. Für das im Nordegebunden w
chau – Siedmt die für sg des Fläch
Flächennutzahren gemä
sprogrammshaltsgebiet sgebiet Lan
ung des RROgesamträu
en Strukturind so anzentstehenden und ein
orsorge ungebote zum
usgebaut we
ungsplan GroNeufassu
- 5 -
verträglichehe zur Siediterung beibnden freienen. Die Erwereich des P
en, müssen asst werdenn Entwickluprechend z
zungsplan
n stellt dasgrenzende Swiesen. Der das Plangeben, Westen
wird.
dlung Humaseinen Gelthennutzung
zungsplans äß § 8 Abs.
s für den LaNatur und
ndwirtschaft
OP 2019 istumlichen E
r im Landkuordnen, d
den Verkeh gut ausge
nd Zentralem lebenslangerden.
oß Malchau – ung und Erwei
ere Erweiterlung erfolgebehalten zun Landschaweiterung wPlangebiete
sowohl dern. Die politisngen in deu erweitern
, Raumord
PlangebietSiedlung HFlächennu
biet wird einund Süden
anopolis, Ntungsbereicgsplans auf erfolgt die 3 BauGB.
andkreis UeLandschaftt – aufgrund
t FolgendesEntwicklung
reis Uelzenass zusätzr ist ein att
ebautes Stra
en Orte gen Lernen
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
rung nicht en, um die u können. Maft kann einwird daher es vorgenom
r Flächennuschen Gremr Siedlung..
dnung
t als FlächeHumanopolisutzungsplann Sondergen mit Grünflä
Neufassung ch vorgenomf und entwi2. Erweiter
elzen (RROt, als Vorbed besonder
s aufgeführtg des Land
n zlicher Verktraktiver öffeaßennetz v
n sollen an g
manopolis, weiterung gründung
möglich. gemein-
Mit einer ne Einfü-entspre-
mmen.
utzungs-mien der Sie be-
e für die s ist als wird im
ebiet So-ächen in
und Er-mmenen ckelt sie rung des
OP 2019) ehaltsge-er Funk-
t: des und
kehr ver-entlicher
vorzuhal-
geeigne-
plan
3.2 Entwi3.2.1 Land02 … Alsdie landwüberlagernPflege deschaft räuwerbsfähig Das RROpunktaufg Die Siedluben und Adamit versind in dechen Arbese vorhanDienste, aweitergebsichert unträchtigt. Vorbehaltslandwirtsc2019 werd
3. Art de StädtebauAußenberden ist. Aren wiedeein besonrechtlich gplans wurkum festgHandwerkBetriebender sozialWohnformein solchezu dem Si
nungsbüro a
cklung derdwirtschaf Vorbehaltsirtschaftlichndem Gewr Kulturland
umliche Bedgkeit vorfind
P 2018 legaben Siche
ung HumanArbeiten in mieden. Qu
er Siedlung eitsprozess ndene Struauch von ‚Ren, ergänztd ausgebauDas Plangesgebiets L
chaftliche Nden daher e
r bauliche
ulich gesehereich, der imm Standort
er in Windmnderes Projgefasst. Imrde als Art dgesetzt. Daksbetrieben, sofern die- und kultu
men dienen.es SO Soziaiedlungspro
. pesel
r Freiraumnft, Forstwirtsgebiet Lan genutzte F
wicht – nahedschaft unddingungen fdet.“
gt Rosche aerung und E
opolis gehöeiner Gem
ualifikationsvorhandeneingeführt
uktur soll aRuheständlet werden. Eut. Erholungebiet ist kle
Landwirtschautzung kan
eingehalten
en Nutzun
en handelt m Bereich et des ehemühlenform ejekt als So
m Rahmen dder baulicheas SO dien, die das Wese Nutzunrpädagogis In der 2. E
altherapeutiojekt zu verd
Bebau
nutzungenrtschaft, FisndwirtschaftFläche dargezu flächen
d ihrer Schufür eine hoh
als GrundzeEntwicklung
ört zu den bmeinschaft ps- und Weit, die Jugenbzw. in Na
ausgebaut ern‘, die ihr
Ein Standorgsfunktioneeinräumig, saft nicht bn weiterhin .
ng
es sich urseiner ehemaligen Windein Wohnge
ondergebiet der Neufasen Nutzungnt der UnteWohnen nic
gen der Auschen ArbeiErweiterung ikum festgedeutlichen.
ungsplan GroNeufassu
- 6 -
scherei t auf Grund
gestellt, die ndeckend butzgüter erfhe wirtscha
entrum und von Wohn-
besonderenpraktiziert wterbildungs
ndlichen weachfolgeeinrund durch re Lebensert für lebensen werden dso dass diebeeinträchtiausgeführt
sprünglich maligen Win
dmühlengebebäude erriJugendhei
ssung und g ein Sondeerbringung ht wesentlicus- und Wet und / odeder Siedlun
esetzt, um d
oß Malchau – ung und Erwei
d besonder– mit wech
besondere üllt bzw. auftliche Leist
als Stando- und Arbeit
n Wohnprojewird. Zusätzmöglichkeit
erden behutrichtungen
weitere soerfahrung anslanges Lerdurch die Sie besondergt werden werden. D
um einen Sd- und Wasbäudes wurichtet. Diesim mit eineErweiterun
ergebiet (SOvon Wohnch stören, leiterbildung er der Gestang Humanodie Zugehör
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
rer Funktionhselndem bFunktionen
uf der die Ltungs- und
ort mit den tsstätten fes
ekten, in dezlicher Verkten für Jugtsam in denüberantworozialtherapn die Jugernen wird diedlung nichren Funktio. Die umgie Vorgabe
Siedlungsspssermühle rde vor ca.
se Anlage wem Bebauug des Beb
O) Sozialtheen, Gewerlandwirtschvon Jugen
altung von opolis wird erigkeit des G
manopolis, weiterung gründung
nen wird bzw. sich n für die Landwirt-
Wettbe-
Schwer-st.
enen Le-kehr wird endliche n berufli-rtet. Die-eutische ndlichen amit ge-ht beein-nen des gebende n RROP
plitter im entstan-50 Jah-
wurde für ungsplan bauungs-erapeuti-rbe- und aftlichen
ndlichen, sozialen
ebenfalls Gebietes
plan
Die geplaZweckbesden §§ 2 Festlegundas eine Nkann, ist inausgehenpeutischestehen. Dges ‚norm In der 2. ENeufassunten, die enmen und iMiteinandche von äspezieller ihre LebenGleichzeitAustauschWohnnutzhenden Ssamten Sigen, der Svorbehaltesich in dasDie Zulässgrund der Projekt erdie Unterbauch ‚Ruhgen, zu geformen imhängig vosondern dzueinandecher und /beit, der beim (WieProjekt sevon gemewickelt wesozialtherarenamt un
nungsbüro a
nten Nutzustimmung u
bis 10 Baug eines SoNutzungsmn dieser Sie soll, ist alsn Ansatz zie Siedlungales’ Wohn
Erweiterungng und Erwntweder bishre Lebenser der Gen
älteren MensLernprozes
nserfahrungtig lernen dihes entstehzung festgeiedlung, umiedlung ist. Standort soen bleiben. s Gesamtprsigkeit der Betrachtun
rforderlichenbringung voheständlernewährleiste
m Sinne einon der Kondie dort leber und sind / oder gemeJugendber
eder-) Einsein, das miteinnützigen erden. Wesapeutischen
nd / oder ein
. pesel
ngen ordnend Funktio
unutzungsvndergebieteischung enedlung nichs einheitlichu sehen. D steht unter
ngebiet zur V
g des Bebauweiterung issher in der serfahrung ierationen kschen Wertss entsteht,g weitergebie Älteren aht. In der esetzt, sondm zu verdeu
Ein sonstigoll jedoch füDie Siedlun
rojekt ein. baulichen A
ng als eine n oder dienon Betreute
n‘, die sich en. So kannes Miteinan
nzeption deenden und miteinande
einnütziger rufshilfe-, utieg in deneinander erAufgaben
sentlich ist, n Ansatz vner Arbeits-
Bebau
en sich dien vorgegeberordnung es ist dahe
ntsprechendht geplant. Dhe Anlage imDie Nutzungr diesem beVerfestigun
uungsplansst geplant, WSiedlung täin das Proje
kann eine Gte und Erfa, die älteren
ben, was zuauch von de
2. Erweitedern ein SOutlichen, dages Wohngeür dieses bng wird als
Anlagen riceinheitliche
nlichen Anlaen und Mitin die Sied
n eine Siedlnders von er Siedlung arbeitende
er im AustaTätigkeit im
und Qualifizn Beruf seinrarbeitet wisein, bei ddass die d
verfolgen im und Dienst
ungsplan GroNeufassu
- 7 -
ser Ausrichben, die sic(BauNVO) r gerechtfe
d den VorgaDer Charaktm Zusammegen müssenesonderen Ag einer Spl
s Groß MalcWohnhäuseätig waren oekt einbring
Gemeinschahrungen ven Menscheur Erfüllung en Jugendlicrung wird O Sozialthess die 2. Eebiet würde
besondere SGanzes be
chtet sich aue Siedlung Hagen. Wohnarbeiter un
dlungs- undlung entsteJung und A eigenstän
en Menscheusch. Dies
m Rahmen zierungsman. Es kannrd, es kannenen spezi
dort lebendem Zusammetleistungsge
oß Malchau – ung und Erwei
htung unterch von den wesentlich rtigt. Ein soaben der Bater, der vonenhang mit n immer in Ansatz und ittersiedlung
chau – Sieder für ‚Ruheoder aber ven möchten
aft entsteheermittelt bekn können sihres Lebe
chen, so dajedoch kei
erapeutikumrweiterung
e eine SplittSiedlungspretrachtet, di
uch in der 2Humanopolngebäude sd deren Fa
d Arbeitsgehen, die eigAlt zulässt. diges Wohen haben imkann in Foder Jugend
aßnahmen ein kulture
n die Weiterelle Organi
en Menscheenwirken voemeinschaft
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
r. Es wird aBaugebiet
unterscheionstiges BaauNVO auf
n dem Sondt einem sozVerbindung ist nicht alg zu sehen
dlung Humaeständler‘ zvon außerhan. Im gegenn, in dem Jkommen unsich einbrinens beitrageass ein Prozine aussch
m wie in deBestandteiltersiedlung rojekt Hume Nutzunge
2. Erweiteris nach densind notwenamilien undmeinschaft genständigeEs soll ke
hnen zulässmmer einen
orm von ehrdhilfe- und Sund Unterselles gemerbildung im isationsformen gemeinson Haupt- ft.
manopolis, weiterung gründung
also eine en nach idet. Die
augebiet, fnehmen dergebiet zialthera-g hiermit s sonsti-.
anopolis, u errich-alb kom-nseitigen Jugendli-nd so ein gen und en kann. zess des ließliche
er beste-l der ge-verfesti-anopolis en fügen
ung auf-n für das ndig, um d künftig
einbrin-e Wohn-in unab-sig sein, n Bezug renamtli-Sozialar-stützung insames Bereich
men ent-sam den und Eh-
plan
Sonstige Glung integanbieten Pferdegesstandteil, Siedlung z Die Zuläskünftig beaufgegebeMaschinelände inte Anlagen füin unmitteArbeitsgemtungen unnütziges ksatz verwgehalten. Die Zulässstimmung ten. Das S Der Störugebietes ftierungswenachts: 50Grenzwerwarten. Zusätzlichden mit dedass die schaftlich wie Gerücschaftet wspruch degleichbar. Das Sondlagen an. nung ist n
nungsbüro a
Gewerbebegrieren zu zu können
schirr, ein Hin der Arbezugelassen
ssigkeit voneibehalten en wurde. n vorgehaltgriert.
ür Verwaltuelbarem Zusmeinschaft.ntergebrachkulturelles Eirklicht. DieDies alles w
sigkeit der bbeschriebe
Sondergebie
ngsgrad innfestgelegt. Ierte der DI0 dB(A) (Vete sind dur
he Einschräer Planung bestehendgeprägten
chen oder Swird, ist vones Sonderg
dergebiet grEine Beein
icht zu erke
. pesel
etriebe sind können und. Eine Holz
Hauswirtscheitsplätze bwerden.
n landwirtscbleiben, auDennoch wen und Pfe
ng sowie kusammenhan Es gibt Bü
ht wurden, dEngagemen entspreche
wird auch in
baulichen Aenen Charaet muss die
nerhalb desnnerhalb deN 18005, S
erkehrslärmch Emissio
nkungen fünicht hervo
e SituationUmfeldes
Stäuben, zun einem vergebietes ist
renzt nicht nträchtigungennen.
Bebau
zulässig, ud / oder uzwerkstatt,
hafts- und Hbereitgestell
chaftlichen uch wenn dwird Gemüserde gehalte
ulturelle, song mit der Oüroabteilungdie für ein snt ist innerhenden Thern der 2. Erw
Anlagen muakter des Sesen Charak
s Sondergebes SondergSchallschut
m) bzw. 45 dnen keine
ür die angreorgerufen. W
n nicht versist mit typi
u rechnen. rträglichen t mit dem e
unmittelbarg der denk
ungsplan GroNeufassu
- 8 -
m die Arbem sozialtheeine Werk
Hausmeistelt werden. S
Betrieben der bisherigse angebauen. Die Nutz
oziale und gOrganisatiogen, in densolches Prohalb der Sierapiemöglic
weiterung als
ss sich immSondergebiekter beibeha
bietes ist augebietes sinz im StädtedB(A) einzuunzumutba
enzende lanWohnbebauschlechtert ischen landDa innerhaMiteinandeeines Misc
r an denkmmalpflegeris
oß Malchau – ung und Erwei
itswelt unmerapeutischkstatt für drbereich sinSie sollen a
und Gartege landwirtut, werden zungen sind
esundheitliconsstruktur en bereichs
ojekt notweedlung als tchkeiten wes Nutzung z
mer nach deetes Sozialtalten.
uf den einesd die schallebau, von tuhalten. Mit ren Beeintr
ndwirtschaftuung ist berwird. Aufg
dwirtschaftlialb der Sieder auszugehhgebietes /
algeschütztschen Bela
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
mittelbar in dhe Dienstledie Herstellund u. a. berauch künfti
enbaubetrietschaftliche
landwirtscd daher in d
che Zweckeder Siedlunsbezogene ndig sind. Gtherapeutiscerden ebenfzugelassen
em in der Ztherapeutik
s Dorf- bzwltechnischetags: 60 dBder Einhal
rächtigunge
tliche Nutzureits vorhan
grund des ichen Immidlung selbehen. Der Sc/ Dorfgebie
te Bauten oange durch
manopolis, weiterung gründung
der Sied-istungen ung von reits Be-g in der
ben soll Betrieb
haftliche dem Ge-
e stehen ngs- und
Verwal-Gemein-cher An-falls vor-.
weckbe-um rich-
w. Misch-en Orien-B(A) und tung der
en zu er-
ung wer-nden, so landwirt-ssionen, r gewirt-chutzan-etes ver-
oder An-die Pla-
plan
4. Maß d Das Maß und der Zder besteh Im PlangeDie Bescheinfügen z Die Grundplanten inAbs. 4 Basicherzustpflanzen vland gemä Mit der Feeiner GesHöchstweund der Gzahl nicht
5. Bauwe Auf die Fmuss die körper zu den Siedlubauliche O Die festgedestabstastreifen du
6. Grünflung von ÖffentlicheDie öffentder ErhaltSaumstreigebietsgre
nungsbüro a
er baulich
der baulichZahl der Vohenden und
ebiet wird dhränkung iszu können,
dflächenzahntensiveren auNVO wertellen. Die von Laubbääß § 19 Abs
estsetzung chossfläche
erte gelten wGRZ von 0,3
überschritte
eise / Übe
FestsetzungMöglichkeiterrichten, oung gibt esOrdnung wir
esetzten Band von 5 murch Hauptn
lächen / Mn Boden, N
e Grünflächtliche Grünftung eines uifens zum Senze verlau
. pesel
hen Nutzu
hen Nutzunllgeschosse
d der geplan
ie Zahl der st erforderlicohne dass
hl (GRZ) wNutzung m
den zugelainnerhalb d
äumen und s. 3 BauNVO
der Zahl denzahl (GFZweiterhin. D
3 wird die inen.
erbaubare
einer Baut bestehen, ohne dass ss bereits einrd durch die
augrenzen m ein. Beeinnutzungen s
MassnahmNatur und
he mit der Zfläche mit dunbefestigteSchutz von fende Sand
Bebau
ng
g wird durce bestimmtnten baulich
r Vollgeschoch, um das die Bauten
wird entspremit 0,3 festassen, um ddes Sonder–sträucher
O.
der VollgesZ) nicht notDurch die Fn § 17 BauN
e Grundstü
uweise wirdfür speziel
sie in ihrer Lnen Gebäude Festsetzu
halten zu trächtigungsind damit a
men zum SLandscha
Zweckbestimder Zweckben Weges sReptilien u
dweg ist zu
ungsplan GroNeufassu
- 9 -
ch die Fests. Diese Feshen Struktu
osse auf einGebiet in dweithin sic
echend der tgesetzt. Üdie Erschliergebietes fern sind auf
chosse undtwendig. DieFestsetzungNVO zugela
ücksfläche
d verzichtetle WohnforLänge begrdekomplex ng der Bau
den angrengen der Pflaausgeschlos
Schutz zuaft
mmung Wegbestimmungsowie der Eund Insekte erhalten. A
oß Malchau – ung und Erwei
setzung destsetzungenr.
ns als Höchdie landschhtbar sind.
vorhandenberschreitu
eßung der gestgesetztendie GRZ a
d der GRZ e in § 17 Bag der Zahl assene GFZ
en
t. Innerhalbmen die enrenzt werdeüber 50 m grenzen ge
nzenden Nunzungen inssen.
r Pflege u
g mit Saumsg Weg mit Entwicklung n. Der an d
Auf der nörd
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
er Grundfläcn ergeben s
hstmaß festhaftliche Um
nen und küungen gemägeplanten Gn Flächen znrechenbar
ist die FesauNVO besder Vollge
Z oder Baum
b des Plangntsprechenden. In der be
Länge. Dieewährleistet
utzungen dnnerhalb de
und zur E
streifen Saumstreif eines artender südlichedlichen Bös
manopolis, weiterung gründung
chenzahl sich aus
tgesetzt. mgebung
nftig ge-äß § 19
Gebäude zum An-res Bau-
stlegung stimmten schosse massen-
gebietes den Bau-estehen-e städte-t.
den Min-r Pflanz-
ntwick-
fen dient nreichen en Plan-schungs-
plan
kante ist edie Umwazu wird dedie vorhanMahdgut iAlle zwei Jin Abstimmbitatelemesind zu unmahd sindren. Private GrDie privatschaftsgeganzer Lästandortgefachgerecmind. 20%tens den imer Schusäume sinAugust un PflanzstreAn der süzen von LSchaffungwobei aufsen werdereihige, natenliste m20 % fachhat mindeBis zu einden. ErsatzmaßDie Ersatzbrütende zungsextegroße Flähenabstanzeit der FeJuni) darf
nungsbüro a
ein südexpoandlung derer nördlich dndene Vegest zu entferJahre sind amung mit dente anzulenterlassen. d im Oktobe
rünfläche me Grünflächrechten Einänge eine erechten G
cht anzulege% der anzuin der Artentz vor Wildnd der Suknd März erfo
eifen A innedlichen SonLaubbäumeg einer hecf einem Drien dürfen. Aaturnahe Hit einem Pf
hgerecht anzestens den Drittel der
ßnahme E1zmaßnahmVogelarten
ensivierung äche ist jahnd zu bewireldlerchen die Fläche
. pesel
onierter, tror Acker- unddes Weges etation entfernen (kein Maufkommener unteren
egen. AblagDas einma
er außerhal
mit der Zweche mit der ngrünung uvierreihige,
Gehölzen geen und auf pflanzendenliste festgeverbiss wir
kzession zuorderlich ist
rhalb des Sndergebietsen und Sträkenartigen ttel des PflAuf mindesecke aus h
flanzabstandzulegen undin der ArtePflanzfläch
im Plangee E1 dient, insbesondeiner Sand
resweise ertschaften o(witterungsnicht befah
Bebau
ockener Saud Ruderalveverlaufende
ernt wird. DMulchen), unde GehölzNaturschuterungen vo
alige Grubbb der Aktivi
ckbestimmuZweckbestnd der Kom, naturnaheemäß Artenf Dauer zu n Gehölze
elegten Pflard für die Eu überlasset.
Sondergebiesgrenze ist eäuchern fesRandeingrü
lanzstreifenstens zwei Dheimischen,d von ca. 1d dauerhaftnliste festg
he darf als H
biet Teil Bder Entwic
dere für diedackerflächntweder mioder als Blüsabhängig hren werden
ungsplan GroNeufassu
- 10 -
um zu entwegetation ine Streifen vie Fläche is
um ein Verfie zu entfernzbehörde -
on anderen bern der Fläitätsphase d
ung Schutzpimmung Scmpensatione Baum-Strnliste im Pferhalten. Bbetragen. D
anzqualitäteEntwicklungsen, wobei e
etes ein 5 m tiefstgesetzt. Dünung des
ns abschnittDritteln des standortge
1 - 1,5 m unt als Hecke elegten PflaHausgarten
cklung von e Feldlerchhe im Plangit Sommergühstreifen ain etwa dern. Auf den E
oß Malchau – ung und Erwei
wickeln. Ziel einen San
vollständig gst dann jährlzen der Flänen. Für Zazwei LesesStoffen, z.
äche und dder Zauneid
pflanzung chutzpflanzu. Innerhalb rauch-Heckflanzraster
Bäume solleDie Pflanzq
en zu entsprsphase emeine jährlich
er PflanzstrDer Pflanzs
Sondergebtsweise Sics Pflanzstreerechten Gend einem Bzu erhaltenanzqualitäteuneingesc
Lebensräume durch eingebiet Teil getreide in anzulegen. r Zeitraum vEinsatz von
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
der Maßnandtrockenrasgegrubbert, rlich zu mähäche zu verauneidechsesteinhaufen B. Pflanze
die jährlichedechse durc
ung dient db der Flächeke aus heim
von ca. 1 en einen Anqualität hat rechen. Einpfohlen. Dihe Mahd z
reifen zum Astreifen A dbietes nachchtfenster freifens ist einehölzen ge
Baumanteil vn. Die Pflanen zu entsphränkt genu
men für amne dauerhaB. Die ca
doppeltem Während d
vom 15. Män Dünger un
manopolis, weiterung gründung
ahme ist sen. Da-so dass
hen. Das rmeiden. en sind - n als Ha-enresten, e Pflege-chzufüh-
der land-e ist auf mischen,
- 1,5 m nteil von mindes-
n wirksa-e Kraut-
zwischen
Anpflan-dient der h Süden, reigelas-ne zwei-mäß Ar-von 10 - zqualität prechen. utzt wer-
m Boden afte Nut-. 0,3 ha Saatrei-
der Brut-ärz – 15. nd Pflan-
plan
zenschutzAnlage eischung unmehrjähriggut) zu veSaatstärke
7. Verkeh Das Plangden, die dgeordneteder öffentwurde bermanopolisgesetzt. Innerhalb dig. Die inderte Feschend dem
8. KlimasDer Klimacke mit Wwerden. Znenenergidie CO2-E
nungsbüro a
zmitteln ist zines einjähnd einer Sagen Blühstr
erwenden. Ae beträgt hi
hr, Immiss
gebiet ist imdie Erschlieen Straßenntlichen Strareits im recs, Neufassu
des Plangennere Erschstsetzung vom Bedarf au
schutz aschutz wird
Wärme aus dZudem ist eie nutzen zuEmissionen
. pesel
zu verzichterigen Blühs
aatstärke voreifens ist mAlle 5 Jahreer etwa 10
sionen
m Südosten eßung gewänetz von Kraßenverkehchtverbindlicung und Erw
ebietes ist ehließung wion Flächenuf dem Grun
d dahingehedem Nahvereine südlichu können. Dzu mindern
Bebau
en. Eine Nustreifens ison 10 – 30 möglich. Dae ist dann eikg/ha.
an eine öffährleistet. Dreis- und Bursfläche, ü
chen Bebauweiterung a
eine Festlerd privat au
n für Stellplndstück nac
end berücksrsorgungsnhe AusrichtDie anzupflan.
ungsplan GroNeufassu
- 11 -
utzung als Lst die Fläch
kg/ha einzubei ist autoin Umbruch
fentliche StrDie Gemeinundesstraßeber den diuungsplan Gals öffentlich
egung von Vuf dem Gellätze wird vchgewiesen
sichtigt, dasetz der Saaung der Geanzenden L
oß Malchau – ung und Erwei
Lagerflächehe mit eineusäen. Auc
ochthones S im Herbst
raßenverkedestraßen sen verbunde SiedlungGroß Malchhe Straßenv
Verkehrsfläcände geregverzichtet. Sn werden.
ss die geplaatbau Stoetzebäude möaubgehölze
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
e ist unzuläser überjährich die AnlagSaatgut (Redurchzufüh
hrsfläche asind mit deen. Der Te
g erschlosshau – Siedlverkehrsfläc
chen nicht gelt. Auf dieSie sollen
anten Baugze eG verso
öglich, um de können he
manopolis, weiterung gründung
ssig. Bei igen Mi-ge eines egiosaat-hren. Die
ngebun-em über-ilbereich en wird, ung Hu-che fest-
notwen-e geson-entspre-
rundstü-orgt die Son-elfen,
plan
9. Ver- u Die Wasszentralen Die AbwaGrundstücEinwohne„Ruhestänrer Zeit nErlaubnis Erweiterungestellt weDie Ortslaspiegelkanpumpt undtäten, umergeht folgDie in der Einwohneder bestehKanalnetz Die Abfalllichen Strakreis UelzGrundstücgung (§ 3Uelzen d04.02.199Wendehasionieren. Uelzen beGrundstücAbfallentsnerlei Hinten/Stichszulässig isIst die Zufßungsstra Das Obersätzlich duden Anscschreibt o
nungsbüro a
nd Entsor
ser-, ElektriAnlagen de
asserentsorck der beste
erwerte ausndler" oder nicht mehr vom 11.03.ngsmaßnaherden. age Groß Mnalnetz, died dort gerei auch die gende AuflaSiedlung H
erwerte aus henden Erlaz des Ortste
entsorgungaßenverkehzen ergibt cks ein Ans3 Abs. 1 undie verkehrl
97, Az: 66 mmer und SDie Abfalle
ei einer Conck. Kleineresorgung an ndernisse ostraßen entsst, dass die fahrt nicht
aße zur Abf
rflächenwasurch die Grchluss an eoder ein ges
. pesel
rgung
zitäts- und er Versorgu
rgung erfolehenden Sigelegt. DurGewerbe isausreichen.2008 endehmen kann
Malchau verfe Abwässernigt. Die KlAbwässer
age: Humanopolis
dem Erweaubnis am 1eiles Groß M
g erfolgt durhrsflächen. sich für je
schluss- undd 2). Beim ichen Bela– 702.04.0Stichstraßeentsorgung ntainergröß
e Behälter sbzw. auf de
oder Gegensprechend aMüllfahrzeumöglich, sofuhr bereitzu
sser ist gemundstückseeine öffentsammeltes
Bebau
Gasversorngsträger s
lgt dezentriedlung. Dierch den Anst diese An
nd dimensiot am 11.03.eine Verlän
fügt über eir werden zuäranlage Rder Siedlu
s anfallendeeiterungsgeb11.03.2023Malchau übe
rch den TräGemäß Sat
eden Eigend BenutzunNeu- oder
ange der M07 zu berücen ausreiche
erfolgt durße von MGBsind an der Een Grundstnverkehr dieausgebaut suge rückwäo sind die Austellen.
mäß § 96 Aeigentümer tliche AbwaFortleiten e
ungsplan GroNeufassu
- 12 -
rgung wird sichergestel
ral über eie vorhandenschluss wnlage zur Aoniert. Die .2023. Wegngerung die
ine Abwassur zentralen
Rosche verfüng Humano
en Abwässebiet des B-, über eine erzuleiten.
äger der Abtzung über
ntümer einengszwang aUmbau vo
Müllabfuhr cksichtigenend groß füch den AbfB 600 Liter Erschließunücken kanne Zufahrtensind. Dabeiärts in StichsAbfälle an d
Abs. 3 Nds. zu beseitigeasseranlageerforderlich
oß Malchau – ung und Erwei
durch denlt.
ine Kleinkläne kleine Keiterer Einwbwasserreinbestehend
gen der erfoeser Erlaubn
serpumpstan Kläranlageügt über ausopolis mit z
er sind bei APlanes, späPumpstatio
fallentsorgudie Abfallen
es bewohntan die öffenn Straßen bgemäß des. Dementsp
ür die Müllfaallwirtschafund/oder 1
ngsstraße bn nur dann n behindernist zu beac
straßen reinder nächstg
Wassergesen, soweit de und dereist, um ein
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
n Anschluss
äranlage aKläranlage iwohnerwertnigung in a
de wasserreorderlich wenis nicht in A
ation sowie e nach Rossreichendezu reinigen
Anschluss wätestens beon in das öf
ung über dintsorgung iten oder bntliche Abfabittet der Las Schreibeprechend sahrzeuge zuftsbetrieb La1.100 Liter bereitzustellerfolgen, wn bzw. die chten, dass nfahren. gelegenen E
setz (NWGdie Gemeinen Benutzune Beeinträc
manopolis, weiterung gründung
s an die
auf dem st für 57 te durch
absehba-echtliche rdenden Aussicht
ein Frei-sche ge- Kapazi-
n. Daher
weiterer ei Ablauf ffentliche
e öffent-m Land-
bebauten allentsor-andkreis
ens vom sind u.a. u dimen-andkreis auf dem en. Eine
wenn kei-Zufahr-es nicht
Erschlie-
G) grund-nde nicht ung vor-chtigung
plan
des WohlsStelle ermist. Ein Agenwasseist. Diese Versiegeluim Umwelim Plangeckerung vsind. Niederschohne eineVerkehrsflbewachseschlagswazwecken gzu ist rechDWA Reg Die Löschgungsanlades DeutsZufahrtennach DIN zu Einschständig fre
nungsbüro a
s der Allgemmöglicht werAbleiten vonerkanal kan
Vorgabe sung vorbeutbericht dar
ebiet sandigvon Nieders
hlagswassee wasserreclächen und
ene Bodenzasser, das genutzt werhtzeitig vor gelwerke A 1
hwasserversage sicherzschen Vere, Einbiegera14090 ein
ränkungen eizuhalten.
. pesel
meinheit zurden, wo dien gesammen nur erfolg
soll dem Rügen und Horgelegten Be Geestbödschlagswas
r, das von zchtliche ErlStellplätze
zone versivon Grundsrden, ist zuvBaubeginn 138 und M
sorgung füustellen. Zu
eins des Gaadien und Szuhalten. Ader Fahrsp
Bebau
u verhüten. es von den eltem Niedegen, wenn eückgang deochwassers
Bodendaten den anstehesser auf de
zu Wohnzwaubnis vers
en anfallendckert werdstücken abvor eine wa ein Wasse153 bei der
r das Planur Ermittlungas- und W
Stellflächen Anpflanzungpur führen. D
ungsplan GroNeufassu
- 13 -
Damit soll Bodenverh
erschlagswaein Versickeer Grundwaspitzen in de
vom LBEGen, die sehen jeweilige
wecken genusickert wer
de Niederscden. Für dbgeleitet weasserrechtlierrechtsantrr unteren W
gebiet ist ag des Beda
Wasserfachefür Einsatz
gen zur VerDas Lichtra
oß Malchau – ung und Erwei
eine Versichältnissen masser in deern nachweasserneubilden Gewäss
G-Kartenserr gut für einen Baugrun
utzten Gebäden. Das a
chlagswasseie Versicke
erden soll, dche Erlaubnrag unter Be
Wasserbehör
aus der Gearfes ist dass e.V. (DV
zfahrzeuge drkehrsberuhumprofil bis
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
ckerung an möglich unden öffentliceislich nicht dung durchsern vermeidrver zeigen ne dezentrandstücken g
äuden stamauf den befer darf nur erung von die nicht zunis einzuhoerücksichtigrde vorzule
esamtwasses ArbeitsblatVGW) anzuwder Feuerwhigung dürfs in 3,50 m
manopolis, weiterung gründung
Ort und sinnvoll hen Re-möglich weitere den. Die auf, das le Versi-geeignet
mmt, darf festigten über die Nieder-
u Wohn-olen. Da-gung der gen.
erversor-tt W 405 wenden.
wehr sind fen nicht Höhe ist
plan
10. Koste BodenordPlangebiedes BauG
11. Umw 11.1 Einle
11.1.1 Inhnopolis, N In der Sietete Siedlsonen einrichtung wschen zwibens- undeinem betdungsberewirtschaft,schirr-Prodes Rentedie Siedluhandenenvorgesehe‚RuhestänErfahrungErwerbstäsammenhben für dieHausaufgaganisationbereits dosondern aten und in Auf dem GVerwaltunErweiterun StädtebauAußenberden ist. A
nungsbüro a
en der Ers
nerische Met ist vollstäGB und des
weltbericht
eitung (ents
halte und ZNeufassun
dlung Humaungs- und
ne Jugendhwerden in vischen 10 ud Freizeitgetreuten geseiche beste, Verwaltunduktion. In enalters nicungs- und An Bauplätze en. Um denndler’ weiteen einbring
ätigkeit und ang zu vere Siedlungsabenhilfe, Knsentwickluort lebendeauch interes der Siedlu
Gelände sinng und Freizng des Gelä
ulich gesehereich, der imm Standort
. pesel
schließung
aßnahmen ändig erschkommunale
t
spricht Pkt
Ziele des Bg und Erwe
anopolis in Arbeitsgem
hilfe- und Jvoneinandeund 27 Jahrestaltung unschützten Behen in deng, Hauswa
den nächscht mehr haArbeitsgemesind vorwie
nnoch auch rhin auf de
gen. Sie plaWohnmögl
rbleiben unds- und ArbeKulturarbeitng für geme ‚Ruhestän
ssierte Mensng Humano
nd umfangrzeit. Für dieändes gepla
en handelt m Bereich et des ehem
Bebau
g, Finanzi
werden aulossen. Anlen Abgaber
t. 1a) der A
Bebauungspeiterung –
Groß Malcmeinschaft mJugendberur räumlich ren betreut nd in der Thereich leber Gärtnereiartung, Lansten Jahrenaupterwerblieinschaft hegend für dkünftig ihr
em Geländeanen, über dlichkeit hinad im Rahmeitsgemeinst mit den Jeinnützige A
ndler‘ soll inschen von aopolis leben
reiche Baute Wohnmögant.
es sich urseiner ehemaligen Wind
ungsplan GroNeufassu
- 14 -
ierung, Bo
uf der privatliegerbeiträgrechts erhob
Anlage 1 zu
plans Groß2. Erweiter
hau betreibmit natürlichfshilfeeinricunabhängigmit einem v
herapie. Dieen und arbei, Holzwerkndschaftspfn werden Mich tätig seinzukommeie JungfamLebensproj
e miteinanddie betriebsaus in dieseen ihrer Mö
schaft weiteugendlicheAufgaben, Hn diese Auaußerhalb,
n möchten.
en entstandglichkeiten
sprünglich maligen Win
dmühlengeb
oß Malchau – ung und Erwei
odenordnu
en Ebene vge werden ben.
m BauGB)
ß Malchau rung
t eine pädahen und/odchtung. In dgen Kleingrvielseitigen e Jugendliceiten. Anlernkstatt, Hausflege und Mitarbeiter in; neue Mi
en. Die auf ilien der päjekt zu begder leben u- bzw. einriem Siedlunöglichkeitenrhin zu üben, MitarbeitHilfe zur Sefgaben eindie in diese
den wie Anfür die ‚Ru
um einen Sd- und Wasbäudes wur
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
ung
vorgenommauf der Gr
)
– Siedlung
agogisch auer juristischder Jugendruppen jungAngebot in
chen können- und/bzwswirtschaft, in einer Pmit der Erritarbeiter wdem Gelän
dagogischegleiten, möcund ihre bisichtungsgeb
ngs- und Len bestimmteernehmen (ter-, Qualitäelbsthilfe). Nngebunden em Projekt m
lagen für Theständler‘
Siedlungsspssermühle rde vor ca.
manopolis, weiterung gründung
men. Das rundlage
g Huma-
usgerich-hen Per-dhilfeein-ge Men-n der Le-n hier in . Ausbil-Pferde-
ferdege-reichung erden in nde vor-en Arbeit chten die sherigen bundene ebenszu-e Aufga-Beispiel: äts-, Or-Nicht nur werden,
mitarbei-
Therapie, ist eine
plitter im entstan-50 Jah-
plan
ren wiedeein besonrechtlich gplans wurkum festgHandwerkBetriebender sozialWohnformein solchezu dem Si Die geplaZweckbesden §§ 2 Festlegundas eine Nkann, ist inausgehenpeutischestehen. Dges ‚norm In der 2. ENeufassunten, die enmen und iMiteinandche von äspezieller ihre LebenGleichzeitAustauschWohnnutzhenden Ssamten Sigen, der Svorbehaltesich in das Die Zulässgrund der Projekt erdie Unterbauch ‚Ruh
nungsbüro a
er in Windmnderes Projgefasst. Imrde als Art dgesetzt. Daksbetrieben, sofern die- und kultu
men dienen.es SO Soziaiedlungspro
nten Nutzustimmung u
bis 10 Baug eines SoNutzungsmn dieser Sie soll, ist alsn Ansatz zie Siedlungales’ Wohn
Erweiterungng und Erwntweder bishre Lebenser der Gen
älteren MensLernprozes
nserfahrungtig lernen dihes entstehzung festgeiedlung, umiedlung ist. Standort soen bleiben. s Gesamtpr
sigkeit der Betrachtun
rforderlichenbringung voheständlern
. pesel
ühlenform ejekt als So
m Rahmen dder baulicheas SO dien, die das Wese Nutzunrpädagogis In der 2. E
altherapeutiojekt zu verd
ngen ordnend Funktio
unutzungsvndergebieteischung enedlung nichs einheitlichu sehen. D steht unter
ngebiet zur V
g des Bebauweiterung issher in der serfahrung ierationen kschen Wertss entsteht,g weitergebie Älteren aht. In der esetzt, sondm zu verdeu
Ein sonstigoll jedoch füDie Siedlun
rojekt ein.
baulichen Ang als eine n oder dienon Betreute
n‘, die sich
Bebau
ein Wohngeondergebiet der Neufasen Nutzungnt der UnteWohnen nic
gen der Auschen ArbeiErweiterung ikum festgedeutlichen.
en sich dien vorgegeberordnung es ist dahe
ntsprechendht geplant. Dhe Anlage imDie Nutzungr diesem beVerfestigun
uungsplansst geplant, WSiedlung täin das Proje
kann eine Gte und Erfa, die älteren
ben, was zuauch von de
2. Erweitedern ein SOutlichen, dages Wohngeür dieses bng wird als
Anlagen riceinheitliche
nlichen Anlaen und Mitin die Sied
ungsplan GroNeufassu
- 15 -
ebäude erriJugendhei
ssung und g ein Sondeerbringung ht wesentlicus- und Wet und / odeder Siedlun
esetzt, um d
ser Ausrichben, die sic(BauNVO) r gerechtfe
d den VorgaDer Charaktm Zusammegen müssenesonderen Ag einer Spl
s Groß MalcWohnhäuseätig waren oekt einbring
Gemeinschahrungen ven Menscheur Erfüllung en Jugendlicrung wird O Sozialthess die 2. Eebiet würde
besondere SGanzes be
chtet sich aue Siedlung Hagen. Wohnarbeiter un
dlungs- und
oß Malchau – ung und Erwei
ichtet. Diesim mit eineErweiterun
ergebiet (SOvon Wohnch stören, leiterbildung er der Gestang Humanodie Zugehör
htung unterch von den wesentlich rtigt. Ein soaben der Bater, der vonenhang mit n immer in Ansatz und ittersiedlung
chau – Sieder für ‚Ruheoder aber ven möchten
aft entsteheermittelt bekn können sihres Lebe
chen, so dajedoch kei
erapeutikumrweiterung
e eine SplittSiedlungspretrachtet, di
uch in der 2Humanopolngebäude sd deren Fa
d Arbeitsge
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
se Anlage wem Bebauug des Beb
O) Sozialtheen, Gewerlandwirtschvon Jugen
altung von opolis wird erigkeit des G
r. Es wird aBaugebiet
unterscheionstiges BaauNVO auf
n dem Sondt einem sozVerbindung ist nicht alg zu sehen
dlung Humaeständler‘ zvon außerhan. Im gegenn, in dem Jkommen unsich einbrinens beitrageass ein Prozine aussch
m wie in deBestandteiltersiedlung rojekt Hume Nutzunge
2. Erweiteris nach densind notwenamilien undmeinschaft
manopolis, weiterung gründung
wurde für ungsplan bauungs-erapeuti-rbe- und aftlichen
ndlichen, sozialen
ebenfalls Gebietes
also eine en nach idet. Die
augebiet, fnehmen dergebiet zialthera-g hiermit s sonsti-.
anopolis, u errich-alb kom-nseitigen Jugendli-nd so ein gen und en kann. zess des ließliche
er beste-l der ge-verfesti-anopolis en fügen
ung auf-n für das ndig, um d künftig
einbrin-
plan
gen, zu geformen imhängig vosondern dzueinandecher und /beit, der beim (WieProjekt sevon gemewickelt wesozialtherarenamt un Sonstige Glung integanbieten Pferdegesstandteil, Siedlung z Die Zuläskünftig beaufgegebeMaschinelände inte Anlagen füin unmitteArbeitsgemtungen unnütziges ksatz verwgehalten. Die Zulässstimmung ten. Das S Der Störugebietes ftierungswenachts: 50Grenzwerwarten.
nungsbüro a
ewährleistem Sinne einon der Kondie dort leber und sind / oder gemeJugendber
eder-) Einsein, das miteinnützigen erden. Wesapeutischen
nd / oder ein
Gewerbebegrieren zu zu können
schirr, ein Hin der Arbezugelassen
ssigkeit voneibehalten en wurde. n vorgehaltgriert.
ür Verwaltuelbarem Zusmeinschaft.ntergebrachkulturelles Eirklicht. DieDies alles w
sigkeit der bbeschriebe
Sondergebie
ngsgrad innfestgelegt. Ierte der DI0 dB(A) (Vete sind dur
. pesel
en. So kannes Miteinan
nzeption deenden und miteinande
einnütziger rufshilfe-, utieg in deneinander erAufgaben
sentlich ist, n Ansatz vner Arbeits-
etriebe sind können und. Eine Holz
Hauswirtscheitsplätze bwerden.
n landwirtscbleiben, auDennoch wen und Pfe
ng sowie kusammenhan Es gibt Bü
ht wurden, dEngagemen entspreche
wird auch in
baulichen Aenen Charaet muss die
nerhalb desnnerhalb deN 18005, S
erkehrslärmch Emissio
Bebau
n eine Siedlnders von er Siedlung arbeitende
er im AustaTätigkeit im
und Qualifizn Beruf seinrarbeitet wisein, bei ddass die d
verfolgen im und Dienst
zulässig, ud / oder uzwerkstatt,
hafts- und Hbereitgestell
chaftlichen uch wenn dwird Gemüserde gehalte
ulturelle, song mit der Oüroabteilungdie für ein snt ist innerhenden Thern der 2. Erw
Anlagen muakter des Sesen Charak
s Sondergebes SondergSchallschut
m) bzw. 45 dnen keine
ungsplan GroNeufassu
- 16 -
lung entsteJung und A eigenstän
en Menscheusch. Dies
m Rahmen zierungsman. Es kannrd, es kannenen spezi
dort lebendem Zusammetleistungsge
m die Arbem sozialtheeine Werk
Hausmeistelt werden. S
Betrieben der bisherigse angebauen. Die Nutz
oziale und gOrganisatiogen, in densolches Prohalb der Sierapiemöglic
weiterung als
ss sich immSondergebiekter beibeha
bietes ist augebietes sinz im StädtedB(A) einzuunzumutba
oß Malchau – ung und Erwei
hen, die eigAlt zulässt. diges Wohen haben imkann in Foder Jugend
aßnahmen ein kulture
n die Weiterelle Organi
en Menscheenwirken voemeinschaft
itswelt unmerapeutischkstatt für derbereich siSie sollen a
und Gartege landwirtut, werden zungen sind
esundheitliconsstruktur en bereichs
ojekt notweedlung als tchkeiten wes Nutzung z
mer nach deetes Sozialtalten.
uf den einesd die schallebau, von tuhalten. Mit ren Beeintr
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
genständigeEs soll ke
hnen zulässmmer einen
orm von ehrdhilfe- und Sund Unterselles gemerbildung im isationsformen gemeinson Haupt- ft.
mittelbar in dhe Dienstledie Herstellund u.a. berauch künfti
enbaubetrietschaftliche
landwirtscd daher in d
che Zweckeder Siedlunsbezogene ndig sind. Gtherapeutiscerden ebenfzugelassen
em in der Ztherapeutik
s Dorf- bzwltechnischetags: 60 dBder Einhal
rächtigunge
manopolis, weiterung gründung
e Wohn-in unab-sig sein, n Bezug renamtli-Sozialar-stützung insames Bereich
men ent-sam den und Eh-
der Sied-istungen ung von reits Be-g in der
ben soll Betrieb
haftliche dem Ge-
e stehen ngs- und
Verwal-Gemein-cher An-falls vor-.
weckbe-um rich-
w. Misch-en Orien-B(A) und tung der
en zu er-
plan
Zusätzlichden mit dedass die schaftlich wie Gerücschaftet wspruch degleichbar. Das Sondlagen an. nung ist n Im PlangeDie Bescheinfügen z Die Grundplanten inAbs. 4 Basicherzustpflanzen vland gemä Auf die Fmuss die körper zu den Siedlubauliche O Die festgedestabstastreifen duein Krauts Das Plangden, die dgeordneteder öffentwurde bermanopolisgesetzt. Innerhalb
nungsbüro a
he Einschräer Planung bestehendgeprägten
chen oder Swird, ist vones Sonderg
dergebiet grEine Beein
icht zu erke
ebiet wird dhränkung iszu können,
dflächenzahntensiveren auNVO wertellen. Die von Laubbääß § 19 Abs
FestsetzungMöglichkeiterrichten, oung gibt esOrdnung wir
esetzten Band von 3 murch Hauptnsaum festge
gebiet ist imdie Erschlieen Straßenntlichen Strareits im recs, Neufassu
des Plange
. pesel
nkungen fünicht hervo
e SituationUmfeldes
Stäuben, zun einem vergebietes ist
renzt nicht nträchtigungennen.
ie Zahl der st erforderlicohne dass
hl (GRZ) wNutzung m
den zugelainnerhalb d
äumen und s. 3 BauNVO
einer Baut bestehen, ohne dass ss bereits einrd durch die
augrenzen m ein. Beein
nutzungen elegt ist, der
m Südosten ßung gewä
netz von Kraßenverkehchtverbindlicung und Erw
ebietes ist e
Bebau
ür die angreorgerufen. W
n nicht versist mit typi
u rechnen. rträglichen t mit dem e
unmittelbarg der denk
r Vollgeschoch, um das die Bauten
wird entspremit 0,3 festassen, um ddes Sonder
–sträucherO.
uweise wirdfür speziel
sie in ihrer Lnen Gebäude Festsetzu
halten zu trächtigungsind damit r nicht bepf
an eine öffährleisten. Dreis- und Bursfläche, ü
chen Bebauweiterung a
eine Festle
ungsplan GroNeufassu
- 17 -
enzende lanWohnbebauschlechtert ischen landDa innerhaMiteinandeeines Misc
r an denkmmalpflegeris
osse auf einGebiet in dweithin sic
echend der tgesetzt. Üdie Erschliegebietes fern sind auf
d verzichtetle WohnforLänge begrdekomplex ng der Bau
den angrengen der Pfla
nicht verbulanzt wird.
fentliche StrDie Gemeinundesstraßeber den diuungsplan Gals öffentlich
egung von V
oß Malchau – ung und Erwei
ndwirtschaftuung ist berwird. Aufg
dwirtschaftlialb der Sieder auszugehhgebietes /
algeschütztschen Bela
ns als Höchdie landschhtbar sind.
vorhandenberschreitu
eßung der gestgesetztendie GRZ a
t. Innerhalbmen die enrenzt werdeüber 50 m grenzen ge
nzenden Nunzungen in
unden, da z
raßenverkendestraßen en verbunde SiedlungGroß Malchhe Straßenv
Verkehrsfläc
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
tliche Nutzureits vorhan
grund des ichen Immidlung selbehen. Der Sc/ Dorfgebie
te Bauten oange durch
hstmaß festhaftliche Um
nen und küungen gemägeplanten Gn Flächen znrechenbar
b des Plangntsprechenden. In der be
Länge. Dieewährleistet
utzungen dnnerhalb dezu den Baug
hrsfläche asind mit deen. Der Te
g erschlosshau – Siedlverkehrsfläc
chen nicht
manopolis, weiterung gründung
ung wer-nden, so landwirt-ssionen, r gewirt-chutzan-etes ver-
oder An-die Pla-
tgesetzt. mgebung
nftig ge-äß § 19
Gebäude zum An-res Bau-
gebietes den Bau-estehen-e städte-t.
den Min-r Pflanz-gebieten
ngebun-em über-ilbereich en wird, ung Hu-che fest-
notwen-
plan
dig. Die inderte Feschend dem Der Klimacke mit Wwerden. Znenenergidie CO2-E Entsprechist mit Gruverfolgt difür die kün Um die EiPlangebieben, die mdienen gleLandscha StädtebauSonderge(davon: PfGrünflächGrünflächExterne AGesamtgr 11.1.2 Umgen und i
11.1.2.1 F
Im Baugesachsen wniert: Schutzgut
Mensch
nungsbüro a
nnere Erschstsetzung vom Bedarf au
aschutz wirdWärme aus dZudem ist eie nutzen zuEmissionen
hend der Bound und Boeses Ziel, inftig geplan
inbindung inet mit Flächmit standorteichzeitig aft.
uliche Werbiet Sozialtflanzstreifene Schutzpfle Weg mit S
Ausgleichsfläröße des rä
mweltschutihre Berück
Fachgesetze
setzbuch uwurden für d
t Quelle
Baugese Bundesi
. pesel
hließung wion Flächenuf dem Grun
d dahingehedem Nahvereine südlichu können. Dzu mindern
odenschutzkoden sparsandem ledigten Maßnah
n die umgeen zum Antheimischenals Kompen
rte: herapeutikun ca.anzung Saumstreifeäche E 1äumlichen
tzziele ausksichtigun
e
nd in den Fdie jeweilig
etzbuch
mmissionssc
Bebau
rd privat aun für Stellplndstück nac
end berücksrsorgungsnhe AusrichtDie anzupflan.
klausel gemam und sch
glich Flächehmen baule
ebende Lannpflanzen vn Laubgehönsation für
um . 0,08 ha)
en
Geltungsb
s einschlägg (entspric
Fachgesetzen Schutzg
Zie
chutz-
BeschleitEmhälArb Sc
ungsplan GroNeufassu
- 18 -
uf dem Gellätze wird vchgewiesen
sichtigt, dasetz der Saaung der Geanzenden L
mäß § 1a Abhonend umn in die Pla
eitplanerisch
dschaft gewvon Laubbäölzen zu bedie vorber
bereichs
gigen Fachcht Pkt. 1b)
zen des Bugüter folgen
elaussage
rücksichtigunhutzes bei detpläne, insb
missionen (gltnisse und beitsbevölke
hutz des Me
oß Malchau – ung und Erwei
ände geregverzichtet. Sn werden.
ss die geplaatbau Stoetzebäude möaubgehölze
bs. 2 Baugezugehen. D
anung einbeh gefasst w
währleisten umen und
epflanzen seiteten Ein
hgesetzen ) der Anlag
ndes und dde Ziele un
ng der Beer Aufstellunesondere d
gesunde Wodie Sicherh
rung).
enschen, der
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
gelt. Auf dieSie sollen
anten Baugze eG verso
öglich, um de können he
esetzbuch (Der Bebauuezogen wer
werden müss
zu können–sträuchern
sind. Diese griffe in Na
ca.
ca. ca. ca. ca.
und Fachge 1 zum B
des Landesnd Grundsä
lange des ng/Änderung die Vermeidohn- und Arheit der Wo
r Tiere und
manopolis, weiterung gründung
e geson-entspre-
rundstü-orgt die Son-elfen,
(BauGB) ungsplan rden, die sen.
n, ist das n umge-Flächen
atur und
1,44 ha
0,23 ha 0,13 ha 0,30 ha 2,10 ha
hplanun-auGB)
s Nieder-ätze defi-
Umwelt-der Bau-ung von rbeitsver-ohn- und
Pflanzen,
plan
Tiere unPflanzen
Fläche
Boden
nungsbüro a
gesetz inkl. Ver TA Lärm DIN 180
nd BundesnNiedersäführungsdesnatu Baugese
Baugese
Bundesbsetz
. pesel
rordnungen
m
005
naturschutzgächsisches Asgesetz zumrschutzgese
etzbuch
etzbuch
bodenschutz
Bebau
dessowcheVoImmundGeStr Scschdur AlsnisScinsdurLärsol
gesetz Aus-
m Bun-tz
Naunbgen- d- d- d- dundalsVoLan Besonschsch– dBogefund– dsicLanFunentendes SpundFlälunnah
zge- Zie– d
ungsplan GroNeufassu
- 19 -
s Bodens, wie der Kulen Umwelteirbeugung hmissionen (d Belästigun
eräusche, Erahlen und äh
hutz der Ahaft vor scrch Geräusc
s Voraussetzsse für die Bhallschutz n
sbesondere rch städtebarmvorsorge l.
atur und Lanbesiedelten n und zu entie Leistungsfie Nutzbarkeie Pflanzen-ie Vielfalt, Ed Landschaft
s Lebensgrunraussetzungndschaft nac
i der Aufstelndere Belanhließlich deshaftspflege, idie Auswirkuden, Wassefüge zwischd die biologisdie Vermeidhtlich erhebndschaftsbildnktionsfähigkn in § 1 Abs
n Bestandteisnaturschutz
arsamer undd Boden du
ächen, Nachng zur Verrinhme von Böd
ele des BBodder langfristi
oß Malchau – ung und Erwei
des Wassetur- und Sanwirkungen
hinsichtlich d(Gefahren, engen durch LErschütterunghnliche Ersch
Allgemeinheit chädlichen he sowie der
zung für gesevölkerung
notwendig, dam Entsteh
auliche Maßnund –minde
dschaft sindBereich so zwickeln, dasfähigkeit des
eit der Naturgund Tierwelt
Eigenart und t ndlage für de für seine E
chhaltig gesic
lung der Baunge des Us Naturschunsbesonderengen auf Tier, Luft, Klimaen ihnen sosche Vielfalt,dung und deblicher Beedes sowie keit des Nat. 7 Nr. 7 Buclen (Eingriffs
zgesetz) zu b
d schonendeurch Wiedernhverdichtungngerung zusäden.
dSchG sind ge Schutz d
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
ers, der Atmachgüter vor
(Immissionedes Entsteherhebliche Luftverunreingen, Licht, heinungen).
t und der Umwelteinw
ren Vorsorge
sunde Lebenist ein ausredessen Verrhungsort, abnahmen in F
erung bewirk
d im besiedezu schützen
ss s Naturhaushgüter t sowie Schönheit v
en MenschenErholung in Nchert sind.
uleitpläne sinUmweltschutzutzes und de ere, Pflanzena und das Wowie die La, sowie er Ausgleicheinträchtigung
der Leistunturhaushaltechstabe a besregelung naberücksichtig
er Umgang mnutzbarmach
g und Innenätzlicher Ina
des Bodens
manopolis, weiterung gründung
mosphäre r schädli-en) sowie hens von Nachteile nigungen,
Wärme,
Nachbar-wirkungen e.
nsverhält-eichender ringerung ber auch Form von kt werden
elten und , zu pfle-
halts
von Natur
n und als Natur und
nd insbe-zes, ein-er Land-
n, Fläche, Wirkungs-andschaft
h voraus-gen des ngs- und es in sei-ezeichne-ach Bun-
gen.
mit Grund hung von nentwick-anspruch-
hinsicht-
plan
Wasser
Luft
Klima
nungsbüro a
Baugese
Wasserh Landesw
Bundesigesetz inkl. Ver TA Luft
Niedersäführungsdesnatu
. pesel
etzbuch
haushaltsges
wassergesetz
mmissionssc
rordnungen
ächsisches Asgesetz zumrschutzgese
Bebau
lichson
-T-W-g--us-g
– dden–sch– dden SpundFlälunnah
setz
z
SicNaundWoversch DiehauPfla
chutz- ScdessowcheVoImmundGeStr Scschdursorfür
Aus-m Bun-
tz
ScLandes
ungsplan GroNeufassu
- 20 -
h seiner Funndere als - LebensgrunTiere, Pflanz- BestandteilWasser- und- Ausgleichsgen (Grundw- Archiv für N- Standorte fund forstwirtssowie - siedlungsbgen, der Schutz dnveränderunVorsorgereg
hädlicher Boddie Förderunnveränderun
arsamer undd Boden du
ächen, Nachng zur Verrinhme von Böd
cherung der aturhaushalted Pflanzen ohl der Allgermeidbarer Bhen Funktion
e Gewässer ushalts und anzen zu sic
hutz des Mes Bodens, wie der Kulen Umwelteirbeugung hmissionen (d Belästigun
eräusche, Erahlen und äh
hutz der Ahaft vor scrch Luftverurge zur Erziedie gesamte
hutz, Pflege ndschaft zurs Naturhaush
oß Malchau – ung und Erwei
nktionen im N
ndlage und -en, des Naturh Nährstoffkremedium für
wasserschutzNatur- und Kufür Rohstofflaschaftliche
ezogene und
des Bodens ngen, gelungen gedenveränder
ng der Saniengen und Altl
d schonendeurch Wiedernhverdichtungngerung zusäden.
Gewässer es und als Lund deren Bemeinheit unBeeinträchtignen.
sind als Beals Lebens
chern.
enschen, derdes Wassetur- und Sanwirkungen
hinsichtlich d(Gefahren, engen durch LErschütterunghnliche Ersch
Allgemeinheit chädlichen unreinigungeelung eines he Umwelt.
und EntwicSicherung d
haltes (und d
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
Naturhausha
-raum für M
haushaltes meisläufen, stoffliche E
z), ulturgeschichagerstätten,
d öffentliche
vor schädlic
egen das Erungen,
erung schädlasten
er Umgang mnutzbarmach
g und Innenätzlicher Ina
als BestanLebensraum Bewirtschaftnd zur Unte
gungen ihrer
estandteil desraum für T
r Tiere und ers, der Atmachgüter vor
(Immissionedes Entsteherhebliche Luftverunreingen, Licht, heinungen).
t und der Umwelteinwn sowie dehohen Schut
cklung von Nder Leistungsdamit auch d
manopolis, weiterung gründung
alt, insbe-
enschen,
mit seinen
Einwirkun-
hte, für land-
e Nutzun-
chen Bo-
Entstehen
icher Bo-
mit Grund hung von nentwick-anspruch-
dteil des für Tiere ung zum erlassung r ökologi-
es Natur-Tiere und
Pflanzen, mosphäre r schädli-en) sowie hens von Nachteile nigungen,
Wärme,
Nachbar-wirkungen eren Vor-tzniveaus
Natur und sfähigkeit der klima-
plan
Landschaft
11.1.2.1 F RaumordDas Regiostellt das biet Erholutionen dar Weitergehaus dem F FlächennDer derzeLandwirtscSondergeRahmen dzialtherapGrünfläch Der Bebaweiterung Darstellunweiter. ZuBebauung
nungsbüro a
t BundesnNiedersäführungsdesnatu
Fachplanung
nung onale RaumPlangebiet ung und alsr.
hende AussFlächennutz
utzungsplaeit wirksamechaft dar. biet Sozialtder 42. Ändeutikum dae, Schutzpf
uungsplan – 2. Ände
ngen der 42ur 42. Ändegsplans im P
. pesel
naturschutzgächsisches Asgesetz zumrschutzgese
gen
mordnungspals Vorbeh
s Vorbehalts
sagen zur Rzungsplan,
an e FlächennDie im Südtherapeutikuderung geänrgestellt, daflanzung, in
Groß Malcerung nimm2. Änderungrung des FParallelverfa
Bebau
tiscMe
gesetz/ Aus-
m Bun-tz
ScdereigMegendelVielun
programm haltsgebiet sgebiet Lan
RaumordnuRaumordnu
utzungspladosten angum ausgewndert. Für das im Norde
n die umgeb
chau – Siedmt die für sg des Fläch
Flächennutzahren gemä
ungsplan GroNeufassu
- 21 -
chen Verhältenschen und
hutz, Pflege rherstellung
genen Werteenschen aucn Generationlten Bereichelfalt, Eigenangswertes vo
für den LaNatur und
ndwirtschaft
ng finden sung“ in der
n stellt dasgrenzende Swiesen. Der das Plangeben, Westen
bende Lands
dlung Humaseinen Gelthennutzung
zungsplans äß § 8 Abs.
oß Malchau – ung und Erwei
tnisse) als LGrundlage f
und Entwicder Landsc
es und als Lh in Verantwnen im besie
zur dauerhrt und Schönn Natur und
ndkreis UeLandschaftt – aufgrund
sich im KapBegründun
PlangebietSiedlung HFlächennu
biet wird einn und Südenschaft einge
anopolis, Nungsbereic
gsplans auf erfolgt die 3 BauGB.
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
Lebensgrundfür seine Erh
cklung und gchaft auf GruLebensgrundwortung für dedelten und haften Sichenheit sowie dLandschaft.
elzen (RROt, als Vorbed besonder
pitel „2. Entwg.
t als FlächeHumanopolisutzungsplann Sondergen mit einer ebunden w
Neufassung ch vorgenomf und entwi2. Erweiter
manopolis, weiterung gründung
dlage des holung.
gfs. Wie-und ihres dlage des die künfti-
unbesie-erung der des Erho-
P 2019) ehaltsge-er Funk-
wicklung
e für die s ist als wird im
ebiet So-privaten ird.
und Er-mmenen ckelt sie rung des
plan
RechtsveFür die 2.bestehendMalchau –dergebiet NaturschDas PlangNiedersäcNatSchG) Ca. 1 km Himberge(LSG UE 0 3,4 km ö(LSG DANist. Die ca. 3ein gesch In Groß Mals Naturd Gesetzlicsind innerLandkreistes zwar etersuchunSandacketungsberetrockenrasschützter Im LandsPlangebietopschutz in geringeca. 160 m Ein GebieMühlenbeca. 150 mten Malch
nungsbüro a
erbindliche . Erweiterunde Siedlung– Siedlung Sozialthera
utzfachlichgebiet liegt chsischem ).
westlich den und Bad 00026) ist.
östlich befinN 00027), d
00 m nördlhützter Lan
Malchau, cadenkmal au
ch geschütrhalb des Pes Uelzen ein als Sang zur Bioto
er mit Winteeichs verlausen nicht uBiotop war
schaftsrahmet darüber h
sowie für der Dichte vo südöstlich
et mit hoher erg Mühle dm Entfernunghauer Mühle
. pesel
Bebauungng gibt es g HumanopHumanopo
apeutikum fe
he Vorgabeaußerhalb Ausführung
es PlangebiBodenteich
ndet sich ddas Teil des
ich gelegendschaftsbe
. 660 m weusgewiesen
zte BiotopPlangebiete(LRP onlinedtrockenras
opkartierungergetreide e
ufenden Wentypischen der Bestan
menplan dehinaus innerden Tier- unrkommendeein Gebiet
Bedeutungar. Es liegt g zum Planengrabens.
Bebau
gspläne keinen recholis gilt der
olis, Neufasest.
en von Natur-
gsgesetz z
ietes liegt dh (DE2930-
das Landss Naturpark
ne, ehemalestandteil
estlich des Pne Winter-L
pe gemäß §es nicht vore 2018) wirsen geschüg am 22.10eingenomm
eges wurdeVegetation
nd jedoch ni
es Landkrerhalb einer nd Pflanzener Ortolan. Amit sehr ho
g für den Biin einer Se
ngebiet. Es Im Ostteil
ungsplan GroNeufassu
- 22 -
htsverbindlir rechtsverbssung und E
- und Landzum Bund
das EU-Vog-401), das a
schaftsschuks Elbhöhe
lige Bahnst(GLB UE 00
Plangebieteinde (ND U
§ 30 BNatSrhanden. Imrd für den wützter Bioto0.2018 wurdmen. Entlanen nur kleinn festgestelcht hinreich
ises UelzenFläche mit artenschutzAußerhalb
oher Bedeut
otopschutz enke östlichumfasst dewird das M
oß Malchau – ung und Erwei
chen Bebabindliche BeErweiterung
schaftsschuesnatursch
gelschutzgauch Lands
utzgebiet n-Wendland
trecke Uelz0012) seit 2
es, befindet E 00030).
SchG bzw. m Landschawestlichen Tp geführt. Bde die Flächng des am e Reste einlt. Für eine hend ausge
n (LRP, onlhoher Bede
z. Wertgebedes Plangetung für den
stellt das Kh der Siedluen QuellberMoor von e
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
auungsplan.ebauungsplg. Er setzt e
utzgebietenutzgesetz
gebiet Osthschaftsschu
Elbhöhen-Dd (NP NDS
zen-Dannen2016.
sich eine s
§ 24 NAGBaftsrahmenpTeil des PlaBei der Gelhe aber voSüdrand d
ner auch fü Einstufungprägt.
line 2018) leutung für dende Art istebietes schln Artenschu
Krähenmooung Humanreich des binem Eiche
manopolis, weiterung gründung
Für die an Groß ein Son-
n gemäß (NAGB-
heide bei utzgebiet
Drawehn S 00007)
nberg ist
seit 1957
BNSchG plan des angebie-ändeun-n einem
des Gel-ür Sand-g als ge-
liegt das den Bio- hier der ießt sich utz an.
r bei der opolis in egradig-
enmisch-
plan
wald umginmitten vmanopolis 11.2 Bestkungen (e 11.2.1 Beweltmerk 11.2.1.1 N
Der PlanuDeutschlaräumliche642.50 „H Die von dschluss deebene. Dinen Kiefeschaften a Die Hohe mengefas(642.54), cher Seew Die Hohe Dannenbeim Bereichaus zusamund landw Der JägerMühlenbewehn (Gö 11.2.1.2 H
Die potentsich nachchen Stangenwärtigdas biotisauf Basis
nungsbüro a
geben, im Wvon Wirtschs dazu.
tandsbescentspricht
estandsaufmale
Naturräumlic
ungsraum lands“ (Internn Haupteinohe Geest“
en Endmorer Lüneburge Endmorärnforsten beauf.
Geest wirdsst. Danebedie Bodent
wiesen.
Geest befinerger Geesth des Plangmmenhänge
wirtschaftlich
r-Berg (95,erg (72 m) shrde) zum U
Heutige pote
tielle natürli Unterlassendort- und en Leistungche Wuchsder Bodenk
. pesel
Westteil gehaftsgrünlan
hreibung uPkt. 2 der A
nahme und
che Lage
iegt gemäßnet: http://gnheit 642 „“ der Osthan
ränen des Dger Heide vänenstaffelnedeckt. Led
d mit der Dn gehören zeicher (642
ndet sich zwt und der Lügebietes in enden, übehen Offenflä
5 m) nordöstellen randUelzener Be
entielle natü
iche Vegetaen des menUmweltbed
gsfähigkeit dspotential ekundlichen
Bebau
hören zweid sowie Te
und BeweAnlage 1 z
d Bewertu
ß dem „Haeographie.g„Ostheide“nnoversche
Drawehns dvom Urstromn der Osthediglich klein
Dannenbergzur Osthann2.51) und L
wischen deüchower Ni die Göhrd
erwiegend aächen chara
östlich von dliche Erheecken hin d
ürliche Vege
ation stellt enschlichen dingungen des jeweilig
einer FlächeÜbersichtsk
ungsplan GroNeufassu
- 23 -
naturnaheeile des Bau
rtung derum BauGB
ng des Um
andbuch degiersbeck.dund gehö
en Kiesmorä
durchzogenemtal der Elbeide sind henflächig trete
er Geest znoverschenüder Geest
m Uelzenerederung ime über. Sieals Kiefernfakterisiert.
Zieritz undebungen imdar.
etation (HP
ein theoretisEinflussesausbilden w
gen Standore. Für Niedkarte (BÜK
oß Malchau – ung und Erwei
nährstoffreumbestands
erheblicheB)
mweltzusta
r naturräume/karten/) inrt zur südläne (642.5)
e Ostheide be bis zur uneute überwien naturnah
um „Hohenn Kiesmoränt (642.52) s
r Becken imm Osten. Nae ist hier duorsten genu
d der im Pl Übergang
NV)
sches Vegeunter den
würde. Sie rtes und ist ersachsen 50) vor.
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
eiche Stillgs der Siedl
en Umwelt
ands und d
mlichen Glinnerhalb delichen Unte).
ist der östlnteren Alleriegend mit he Laubwa
n Drawehn“ne noch diesowie die B
m Westen soach Norden urch einen Wutzten Wald
langebiet gsbereich vo
etationsbild derzeitigenentspricht somit Ausdliegen PNV
manopolis, weiterung gründung
ewässer ung Hu-
tauswir-
der Um-
ederung er natur-ereinheit
iche Ab-rtalsand-monoto-ldgesell-
zusam-e Göhrde Bodentei-
owie der geht sie
Wechsel dflächen
gelegene om Dra-
dar, das n natürli-
der ge-druck für V-Karten
plan
Die potenmaßnahmdie an denkann. Das Plangsen- und n 11.2.1.3 S
Das Sondwerden laSiedlung H BewertunBeeinträchumgebendEinrichtunmutbaren 11.2.1.4 T
Für das Gstand sow Eine Geläder Eignu22. Oktobgemäß § BiotoptypDie Biotopdersachsetet sich nain der Bauten Städtesachsen“ weils eine Wert 5 4 3 2 1 0 Ergänzt w
nungsbüro a
zielle natürmen dazu, e
n Standort
gebiet liegt nährstoffarm
Schutzgut M
dergebiet uandwirtschaHumanopol
ng: htigungen dden landwingen in der
Beeinträch
Tiere, Pflanz
Gebiet und swie zu Flora
ändebegehuung vorhandber 2018 d44 BNatSc
pen und Floptypenerfasen“ (O. von ach der „Arbuleitplanungetagmodell,(O. von Dr
e Wertigkeit
wird diese Be
. pesel
liche Vegetine möglichangepasst
in einem Bmer, grundw
Mensch
nd die wesftlich bewiris.
des Schutzrtschaftlichebestehendetigungen zu
zen, Biologi
sein Umfeldund Fauna
ung zur Erfadener HabiturchgeführthG liegt ein
ora im Baussung ist geDrachenfel
beitshilfe zug“ des Nied in Verbindrachenfels, t zwischen
Bedeutungsehr hoch hoch mittel gering sehr geringweitgehen
ewertung a
Bebau
tation dient hst naturnahist und sich
ereich, für dwasserferne
stlich, südlrtschaftet. I
zgutes Menen Flächenen Siedlungu erwarten.
ische Vielfa
d lagen keia vor.
assung destatstrukturet. Zur Beacn gesondert
ugebiet (Abemäß dem ls, 2016) vour Ermittlungdersächsiscdung mit de
2012). Dann 0 und 5 zu
g
g nd ohne Bed
uf der Eben
ungsplan GroNeufassu
- 24 -
u. a. bei dehe Pflanzenh dort ohne
den Eichener Standorte
ich und nöm Südoste
sch bestehn und Nutzg Humanop
alt
ne flächens
Biotopbesten für Tier-chtung arteter Fachbeit
bb. 3) „Kartiersch
orgenommeg von Ausglchen Städteer „Einstufunach wird dugeordnet:
deutung
ne der weite
oß Malchau – ung und Erwei
er Planung nauswahl zue dauerhafte
- und Buche angegebe
ördlich angrn befindet
hen durch dzungen undpolis. Es sin
scharfen Da
tands sowieund Pflanz
enschutzretrag vor.
hlüssel für Bn worden. Dleichs- und etags“ (2013ng der Biotden einzeln
eren Schutz
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
von Bepflausammenze Pflege en
henmischwäen werden.
renzenden sich die de
die Emissiod der gewend aber kein
aten zum B
e zur Unterszenarten wuechtlicher B
BiotoptypenDie BewertuErsatzmaß3), dem sotoptypen innen Biotopt
zgüter durch
manopolis, weiterung gründung
anzungs-ustellen,
ntwickeln
älder ba-
Flächen erzeitige
onen der erblichen ne unzu-
Biotopbe-
suchung urde am Belange
n in Nie-ung rich-
ßnahmen genann- Nieder-ypen je-
h die
plan
Prüfung adells dargder vorkomkönnen.
Abbildung(Kartengruund Katast
Das PlangWintergetrWertstufe
nungsbüro a
uf einen begelegten Krmmenden B
g 3: Biotoptypndlage: Austerverwaltung
gebiet wird reide bzw.1). Dieser
. pesel
esonderen Siterien. DieBiotope ode
pen im Bereiszug aus deg, AK 5 LGLN
auf seiner c einer Grwird diago
Bebau
Schutzbedase definiereer Biotopko
ich des Plangn GeobasisdN © 2018]
ca. 1,51 ha ründüngermonal von ein
ungsplan GroNeufassu
- 25 -
arf nach denen besonde
omplexe, die
gebiets und daten der N
großen Flämischung enem Wirtsc
oß Malchau – ung und Erwei
n in Liste IIere schutzge zu deren
der angrenzeNiedersächsis
äche von einingenommehaftsweg d
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
I des Städtgutbezogen
Aufwertung
enden Flächschen Verm
nem Sandaen (Biotopdurchschnitt
manopolis, weiterung gründung
tetagmo-e Werte g führen
hen essungs-
acker mit typ AS, ten (Bio-
plan
toptyp OVWolligem misia vulglata), Vogvorhanden AngrenzeEntlang dca. 1,5 m halbruderades WirtscSauerampbindung meine Einstausgeprägeine kleineIn der UAckerfläc Im Südostmaliger Wpeutischesowohl imFlügel) unstand mit Wohngebätum der Snem Siedturgärten dekoppel, stellen na(Alnus gluzugewach(Typha lat Ein naturnKartoffelacHänge-BirbenkirscheDie Kraut(Dactylis Drahtschmden wird atenform djus). Einze
nungsbüro a
VW, WertstuHoniggras
garis), Schagel-Knötericn.
ende Biotopder südwes
breiten Raaler Gras- uchaftswegepfer (Rumexmit sandigentufung als gt. Am südle Baumreihmgebung d
chen.
ten folgt auWindmühlen
n Einrichtunm Bau- als nd alte, einvielen Habiäude, Gew
Siedlung. Dlungsgehölzeinen GroßWeide- un
turnahe Stiutinosa) undhsen mit Kltifolia) und B
nahes Feldcker. Die Brken (Betulae (Prunus stschicht set
glomeratamiele (Descaber lokal der Goldneselne alte Ei
. pesel
ufe 1). Am W(Holcus lan
afgarbe (Achh (Polygon
pe stlichen Greandstreifen und Staude
es innerhalbx acetosellan Offenbodgeschütztelichen Weghe. des Plange
uf eine befestandort mng. Die Siedauch Bioto
ngewachsentatelemente
werbebautener Biotopbez im Nordw
ßteil der Siend Extensivgllgewässer d Hänge-Bieiner WassBerle (Berul
dgehölz befaumschichta pendula)serotina) untzt sich au) und Kn
champsia fledurch Gartessel (Lamiuchen mit S
Bebau
Wegrand istnatus), Raihillea millef
num avicula
enze des auf beiden
enfluren. Dib des Planga) und Rotedenstellenr Biotop wa
grand bilden
ebietes be
estigte Straßit Wohn- udlung ist du
opbestand zne Familienen, z. B. fün und Gewäestand ist t
westen bildeedlung. Kleigrünland gedar, sie sinrken (Betulserlinse (Le
ula erecta).
findet sicht ist gepräg. Die Straund Schwarzus Großer nopfkraut (exuosa) ze
enablagerunum galeobdStammdurch
ungsplan GroNeufassu
- 26 -
t eine schütnfarn (Tanafolium), Spitare) und Kn
Plangebieten Seiten ue Artenzusageltungsberem Straußg
Anklänge aar der Bestn vier junge
finden sich
ße die Siednd Wirtschaurch eine Szeigt. Eine nhäuser zer Gebäudebächshäusertrotz der Nuen Hausgärinere Offenenutzt. Zwend umstandla pendula)emna mino
südwestlichgt durch Stieuchschicht wzem HolundBrennnesse(Galinsoga eigt bodensangen überpdolon) und hmessern v
oß Malchau – ung und Erwei
ttere Vegetaacetum vulgtz-Wegerich
näuelgras (D
es verläuft nd einer lüammensetzreichs, weisras (Agrostan Sandtrotand jedoch
e Stiel-Eiche
h weitgehe
dlung Humaftsgebäudtrukturvielfahistorische
igen den hbrüter und Fr sind Belegutzungen nrten mit Groflächen we
ei Stauteichden von älte. Der nördlr), Breitblät
h des Plangel-Eichen (Qwird von Spder (Sambuel (Urtica d
parviflora)aure Verhärägt, angezSchöllkrauton ca. 1 m
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
tation aus Agare), Beifuh (PlantagoDactylis glo
ein Fahrwückigen Vezung ist ähnst aber mit tis capillarisockenrasen h nicht hinren (Quercu
end bewirts
manopolis, en der sozalt geprägt, e WindmühlhistorischenFledermäusge für das aturnah. Noßbäumen rden z. T. a
he und ein Keren Schwaiche Teich ttrigem Roh
gebietes auQuercus robpätblühend
ucus nigra) gdioica), Knä) zusamme
ältnisse an. zeigt durch t (Chelidoniund eine B
manopolis, weiterung gründung
Arten wie uß (Arte-o lanceo-omerata)
weg mit egetation nlich der Kleinem
s) in Ver-auf. Für
reichend us robur)
schaftete
ein ehe-zialthera-
die sich le (ohne Baube-
se. Neue Wachs-
eben ei-und Na-als Pfer-Klärteich arz-Erlen ist stark
hrkolben
uf einem bur) und er Trau-gebildet. äuelgras en. Die Der Bo-die Gar-ium ma-Birke mit
plan
einer groß Südwestlic(Acer camWeißdorn beere (So Nordöstlicein Eiche(Quercus Wald-Kiefblühenderder Krautsobdolon). Östlich defriedhof, wird auf bVogelbeerbegleitet. Fauna Die FlächrungsgebiFür NahruReptilien usich aufgrder Fahrw BewertunDas PlangHabitatstruringen Strtung beige Die Biot§ 30 BNathalb des Gden des BVorkommeBegehungam Südramenplan nzuschließedete oder
nungsbüro a
ßen Höhle b
ch schließtmpestre), H
(Crataeguorbus interm
ch des Plann- und Hairobur) auch
fer (Pinus syr Traubenkischicht finde
er Verbinduder von äl
beiden Seitere (Sorbus
en des Sanet und Brut
ung suchenund wirbellorund ihrer inwege.
ng: gebiet weisukturen für rukturvielfalemessen.
opkartieruntSchG oderGeltungsbe
Biotopschutzen seltenerg am 22. Okand des Genoch ein geen. Eine daseltene Tie
. pesel
bewirken ein
sich an daHainbuche s spec.), K
media) und B
ngebietes unnbuchenmh Rot-Buchylvestris) aursche (Prunet sich vor
ngsstraße teren Stiel-en von jungaucuparia)
ndackers utplatz für Vöde Säugetieose Tiere sontensiven N
st aufgrundeher häufigt wird ihm
ng ergab r § 24 NAGreichs. Einezes bestehtr und bestaktober 2018ebietes verlesetzlich geauerhafte uerarten ist fü
Bebau
ne überdurc
as Feldgeh(Carpinus
Kartoffel-RoBlutrotem H
nd nördlichmischwald,
e (Fagus syufweist. Dienus serotinaallem die G
in Richtung-Eichen (Qgen Baumre und wenig
und des Weögel der Acere (Flederowie als Lautzung nur
d seiner intge Tier- unnur eine u
keine HGBNatSchGe generelle t somit nicht
andsgefährd8 nicht festglaufenden S
eschützter Snd wiederk
ür brütende
ungsplan GroNeufassu
- 27 -
chschnittlich
hölz eine Sbetulus),
se (Rosa rHartriegel (C
der Siedluder in der Bylvatica), E
e Strauchsca) und Efeu
Gartenform
g der L 252uercus robeihen (< 25gen, älteren
eges im Plackerfluren (zrmäuse, bodandlebensra
in geringem
tensiven Nud Pflanzena
unterdurchsc
inweise aG gesetzlich
Unzulässigt.
deter Pflanzgestellt werSandweges
Sandtrockenkehrende N
Vögel (u.a.
oß Malchau – ung und Erwei
he Strukturv
StrauchhecSüßkirsche
rugosa), ScCornus sang
ng HumanoBaumschichsche (Fraxihicht setzt s
u (Hedera hder Goldne
nach Stoeur) eingefa
5 cm Stammn Stiel-Eiche
angebiet eigz. B. Feldledenbewohnaum von Amm Maße in d
utzung nur arten auf. Achnittliche L
auf Vorkomh geschütztgkeit der Pla
zenarten koden, sind as, für den inrasen gefüutzung durc. Feldlerche
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
vielfalt.
ke aus Fee (Prunus chwedischeguineum) an
opolis befinht neben Stiinius excelssich u. a. a
helix) zusamessel (Lamiu
etze liegt eiasst ist. Diemdurchmesen (Quercu
gnen sich aerche, Schanende Kleinmphibien eigden Randbe
bedingt geAufgrund seLebensraum
mmen vonten Biotopeanungen au
onnten währaber im Bereim Landschührt wird, nich bestande) möglich.
manopolis, weiterung gründung
ld-Ahorn avium),
r Mehl-n.
ndet sich iel-Eiche sior) und us Spät-
mmen. In um gale-
n Wald-e Straße ser) aus
us robur)
als Nah-afstelze). säuger), gnen sie ereichen
eeignete einer ge-mbedeu-
n nach en inner-us Grün-
rend der eich des haftsrah-icht aus-sgefähr-
plan
Daher besdells darg BesonderIn einem gziell im Plgenannt. eidechse. Gruppen d 11.2.1.5 S
Die folgen(Niedersä Fläche Die Größewird momche führen Relief Das Plangund 72,2 lengebäudab. In Rictung des D Geologie Der UnterSchottern BodentypAuf der Gtyp eine P LandwirtsDie Bödetragspoten
BewertunDie landwboden einsehr gerinfür die lanfür den Naweit verbr
nungsbüro a
steht ein beelegten Krit
rer Artenscgesondertelangebiet voDazu gehöDarüber h
der Mäuse,
Schutzgut F
nden Angabchsisches B
e des Plangentan als Ander Weg z
gebiet liegt m. Knapp 6de. Nach Whtung OsteDrawehn.
rgrund desdes Drenth
p esamtfläch
Podsol-Brau
schaftlichen im Bereinzial auf. D
ng: wirtschaftlichnzustufen. ngen Bodenndwirtschaftaturhaushaeitet und ni
. pesel
esonderer Sterien.
chutz gemän Artenschuorkommendören vor alinaus sind sowie von
läche, Relie
ben beruhenBodeninform
gebietes TeAcker genutzum Plangeb
auf der Ku60 m östlic
Westen (59en folgt der
s Plangebiehe-Stadiums
e hat sich anerde entw
es Ertragspch des Plaie Boden- u
h genutzte Bei einem nfruchtbarketliche Nutzult. Der Bodecht besond
Bebau
Schutzbeda
äß § 44 BNutzfachbeitrden besondlem FlederVorkommeInsekten (z
ef, Geologie
n auf Informmationssyst
eil A beträgtzt. Danebebiet.
ppe des Mh des Planm) und SüAnstieg zu
etes ist aufs der Saale
auf den sanwickelt.
potenzial / Bangebietes und Ackerza
Fläche desunterdurch
eit kommt dung zu. Dieentyp Podsers schutzb
ungsplan GroNeufassu
- 28 -
arf nach den
atSchG rag zur Bauders geschürmaus- unden weiterer z. B. Laufkäf
e und Bode
mationen detem).
gt ca. 18.03en gehört ei
ühlenbergengebietes lieüden (63 mm Krähenb
fgebaut aue-Kaltzeit.
ndigen, näh
Bonität weisen ein
ahl betragen
s Plangebiehschnittlichedem Boden
e Böden sinol-Braunerd
bedürftig.
oß Malchau – ung und Erwei
n in Liste II
uleitplanungützten Tier- VogelarteSäugetierafer, Bienen)
n
es Online-K
9 m². Der Gn diagonal
es mit Höheegt das his) fällt das Gerg (75 m)
s glazifluvia
rstoffarmen
n geringes n hier 23 bz
etes ist als en Ertragspn keine besnd von allgede ist in der
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
I des Städt
g werden di und Pflanzn sowie dirten, z. B. ) möglich.
Kartenserve
Großteil dedurch die A
en zwischenstorische WGelände alund weiter
atilen Sand
n Böden als
ackerbauliczw. 25 Punk
überprägtepotenzial unsondere Beemeiner Ber Lüneburge
manopolis, weiterung gründung
tetagmo-
e poten-zenarten e Zaun-aus den
rs NIBIS
r Fläche Ackerflä-
n 69,4 m Windmüh-
lmählich in Rich-
den und
s Boden-
ches Er-kte.
er Natur-nd einer
edeutung edeutung er Heide
plan
11.2.1.6 S
OberflächNatürlicheterrestriscanschlussDie Lage Gelände dEin weiterchau. Dies BewertunDie Grundschen 20(Sande unfen. EmpfindlDas Schuoberen Gschützen, hier ca. 1Dementspreinigende 11.2.1.7 S
Das Plangkühlen Wche Niede9° C. Die re in den W Der Raumeinen relalokalen KVerbindunluftentstehlungsraum BewertunAufgrund und klimawirkungenVerhältnis
nungsbüro a
Schutzgut W
hengewässe Oberflächeche Böden s besitzen. der Grundwder Siedlunrer Stauteicser wird dur
ng der Leisdwasserneu1 und 250 nd Schotter
ichkeit gegutzpotenzial Grundwasse
wird gemä4 m) zwisc
prechend isten Stoffen a
Schutzgut L
gebiet liegtintern und erschlag beHauptwindrWintermona
m ist klimaökativ hohen Llimafunktion
ng mit den hungsgebiem der umlieg
ng: der gering
aausgleichen auf das losse überprä
. pesel
Wasser
ser / Grundengewässeauf, die in
wasseroberng Humanoh liegt ca. 3rch den Dör
tungsfähigubildungsramm/a im l
r) der oberfl
genüber Grder ansteh
rleiter vor äß NIBIS-Schen Gelänt die Empfinals gering e
uft und Klim
t großklimamilden Som
eträgt 659 mrichtung ist aten die vor
kologisch deLuftaustausnen gekennangrenzendt. Eine Belagenden Dör
en Größe dnde Funktiokale Klimagt.
Bebau
dwasser er kommen den oberen
rfläche liegtopolis liege350 m westrmter Bach
gkeit des Gte ist im Beangjährigenlächennahe
rundwassehenden Gesder Befracerver bei ede und Grndlichkeit geinzustufen.
ma
tisch in demmern bei mm im JahWest, gefo
rherrschend
em Geest-sch und einnzeichnet isden Acker-astung des rfer und im
des Plangeon der Off
a. Dieses w
ungsplan GroNeufassu
- 29 -
im Plangebn Bodenhor
t bei ca. 52n ca. 200 mlich am östlgespeist.
Grundwasseereich des n Mittel been Gesteine
erverschmusteine im Hchtung mit einem hoheundwasseroegenüber E
r subatlantganzjähriger. Die mittlelgt von Süd
de Windrich
und Bördebnen mäßigest. Die Offeund Grünf
Klimas findBereich der
ebietes hat fenlandflächwird vielmeh
oß Malchau – ung und Erwei
biet nicht vorizonten ke
,5 bis 55 m m südöstliclichen Ortsr
ers Plangebietei einer hoh
e als durchs
utzung Hinblick auf
potenziellen Flurabstaoberfläche
Eintrag von
ischen, gemen Niederscere Jahrestdwest. Letzttung.
bereich zuzn Einfluss enflächen hlächen eineet durch Imr bestehend
die allgemhe keine nehr durch di
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
or. Das Gebeinen Grund
über NN. Ach zwei Starand von G
tes mit Werhen Durchläschnittlich e
ihr Vermögen Schadstoand (mind. als hoch bgrundwass
mäßigten Zchlägen. Dtemperatur tere ist insb
zuordnen, ddes Reliefshaben vor e Funktion
mmissionen den Straßen
meine luftreennenswerte großklim
manopolis, weiterung gründung
biet weist dwasser-
Auf dem auteiche. roß Mal-
rten zwi-ässigkeit einzustu-
gen, den offen zu > 10 m,
bewertet. erverun-
Zone mit er jährli-liegt bei
besonde-
er durch s auf die allem in als Kalt-im Sied-n statt.
inigende ten Aus-atischen
plan
11.2.1.8 S
Der Nahbschen Einprägt. DerGrünflächdie Vielfalfälliger Fadie Siedlunuität, abe Neben dene KulturlBaumbestmittlerer N Ca. 400 mOrtsrand vligen Bahdie SpeicschaftsbildWeste konach Hohder LandsBaumreiheLandscha Das Landund OffenDie offenebau, genuausgedeh Das LandBahnlinie standteil vse großerVielfalt untoner Kiefemit einemzu bewert BewertunDas Planghistorischeund Vielfa
nungsbüro a
Schutzgut La
bereich wirdnrichtung der Ort ist voen gut durct des Lands
arbgebung üung trotz deer eine groß
r Siedlung andschaft tand und ei
Naturnähe u
m südwestlivon Groß Mntrasse von
cher der Rd durch diemmend durenzethen. schaft erkeen und Allftsbild ausw
dschaftsbild nlandbereicen Bereicheutzt. Richtunnten Mischw
schaftsbild von Uelzen
von hoher hr Naturnähend Natürlichernforsten a
m eher gerinen.
ng: gebiet und ser Kontinuitalt (Siedlun
. pesel
andschaft
d im Osten er Siedlung
on Gärten, chgrünt. Zweschaftsbildeüberwiegt er noch vorh
ße Vielfalt u
wird der Namit Ackerbane unbefes
und historisc
ich des PlaMalchau. Etwn Uelzen naaiffeisen be technischrch StoetzeDer Straße
ennbar. Auceen eingef
wirkt.
ist im Ferhen mit eine werden zng Nordostewäldern de
weist eine n nach Danhistorischer e eine beshkeit des Laan den Wälngen Anteil
seine Umgetät (Bahnlinng Humano
Bebau
von den Wg Humanopeinem ausgei naturnahes. Mit Ausneine landschandenen Mnd Naturnä
ahbereich dau bestimmstigte Wegfücher Kontin
angebieteswa 250 m nach Danneesonders a
he Überpräe und in einenverlauf istch die weitfasst, was
rnbereich dngestreutenzumeist als en nimmt dr Göhrde im
mittlere hisnnenberg (E
Kontinuität ondere Be
andschaftsbdern sowie strukturbild
ebung habeie Uelzen-D
opolis) übe
ungsplan GroNeufassu
- 30 -
Wohn- und polis am ehgeprägten A
he Stauteichnahme einzhaftstypisch
Mühle eine eähe auf.
des Plangebmt. Einzelneührung bewuität.
liegt der gnördlich befnberg (Elbeauffällig ungung. Die nem Halbkrt durch denteren Straßsich strukt
durch einenn SiedlungeAgrarland,
der Waldantmmer weiter
storische KoElbe) komm
bei ebenfadeutung zubildes aufgrüberwiege
dender Elem
en von einzDannenbergrwiegend d
oß Malchau – ung und Erwei
Nutzgebäudhemaligen MAltbaumbeshe im Siedluzelner Gewehe Bauweiseher gering
bietes durche Feldgehöwirken eine
eschlossenfindet sich jee) das Dorfnd beeinträc
Landesstrareis um dasn alleeartigeßen sind dturierend u
n Wechsel en und Feld
zurzeit vorteil bis zu dr zu.
ontinuität aut dabei als lls hoher Vi
u. Davon arund des hond ausgerämente nur
zelnen Bestag (Elbe)) undurchschnitt
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
den der theMühlenstanstand und wungsgebiet erbebautense. Insgesae historisch
h eine welliölze mit z. T
erhöhte Vie
ne, gut eingenseits derf Stoetze. Hchtigen da
asse 252 füs Plangebieen Baumbeurch Einzend positiv
zwischen dgehölzen r allem mit den geschlo
uf. Der eheLandschaftielfalt sowie
abgesehen ohen Anteiläumter Agraals durchsc
andteilen mnd hoher Natliche Land
manopolis, weiterung gründung
erapeuti-ndort ge-weiteren erhöhen mit auf-mt weist he Konti-
ge, offe-T. altem elfalt bei
gegrünte r ehema-Hier sind s Land-ührt von et weiter estand in elbäume, auf das
Wäldern geprägt. Maisan-
ossenen,
emaligen tsbildbe-e teilwei-sind die s mono-
arflächen chnittlich
mit hoher aturnähe dschafts-
plan
bildwerte. ehemaligewirtschaftl 11.2.1.9 S
Unter KultsellschaftlSchätze dden könnttur- und so BewertunUnter Denin unmitte 12.2.1.10
Innerhalb gen auf didurch Emund den beeinträchgeeigneteseiner geraumbedekommen vten Biotopgeplantenmen seltehung am Südrand dplan nochschließenoder seltederer Schwird berüschutzbehsatzflächeArtenschukommendren vor allsind Vorkovon InsektDie landwboden einsehr gerin
nungsbüro a
Beeinträchen Bahnhof liche Nutzba
Schutzgut K
tur- und sonicher Bede
darstellen ute. Innerhalonstigen Sa
ng: nkmalschutzlbarer Umg
Zusammen
des zu unie einzelnen
missionen vogewerbliche
htigt. Das Pe Habitatstruringen Stru
eutung beigvon nach §pen innerha Eingriffe a
ener und be22. Oktobedes Gebiet
h ein gesetz. Eine daue
ene Tierarteutzbedarf n
ücksichtigt. hörde aus de für Feldlerutzfachbeitraen besondelem Fledermommen weten (z. B. La
wirtschaftlichnzustufen. ngen Boden
. pesel
htigungen bef Stoetze soauten.
Kultur- und s
nstige Sachutung als a
und deren Nb des Plan
achgüter be
z stehende ebung der P
nfassende B
tersuchendn Schutzgüton den angen Einricht
Plangebiet wukturen für ukturvielfalt emessen. D
§ 30 BNatScalb der Planaus Gründeestandsgefäer 2018 niches verlaufezlich gesch
erhafte und en ist für brünach den in Es wird e
dem frühzerchen im Plaag zur Bauers geschümaus- und Viterer Säugaufkäfer, Bih genutzte Bei einem nfruchtbarke
Bebau
estehen insowie manch
sonstige Sa
hgüter sind architektonisNutzbarkeit ngebietes uekannt.
EinzelanlagPlangebiete
Bewertung d
den Wirkrauter, als unegrenzendentungen in dweist aufgru
eher häufigwird ihm
Die BiotopkchG oder §ngeltungsbeen des Biotoährdeter Pfht festgesteenden Sandhützter Sand
wiederkehrütende Vög Liste III dentsprechen
eitigen Beteangebiet Teleitplanung
ützten Tier-Vogelarten
getierarten, ienen) mögFläche desunterdurch
eit kommt d
ungsplan GroNeufassu
- 31 -
sbesondereherorts durc
chgüter
Güter zu vsch wertvoll
durch die nd in unmit
gen oder Ge nicht vorh
des Umwelt
umes sind drheblich zu n landwirtscder besteheund seiner inge Tier- undnur eine u
kartierung e 24 NAGBN
ereiche. Eineopschutzeslanzenarten
ellt werden, dweges, fürdtrockenrasrende Nutzugel (u. a. Fees Städtetagnd der Fordeiligungsvereil B ausgewerden dieund Pflanzsowie die Zz.B. aus delich. s Plangebiehschnittlichedem Boden
oß Malchau – ung und Erwei
durch die Rch weitere G
verstehen, de Bauten oVorhaben ettelbarer Nä
ruppen bauanden.
tbestandes
die Beeinträbezeichnen
chaftlichen enden Siedntensiven Nd Pflanzena
unterdurchscergab keineNatSchG gee generelle besteht so
n konnten wsind aber
r den im Lsen geführtung durch beldlerche) mgmodells daderungen drfahren einewiesen. In ee potenziellzenarten geZauneidechen Gruppen
etes ist als en Ertragspn keine bes
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
Raiffeisen-SGewerbe- u
die Objekte oder archäoeingeschräähe sind ke
ulicher Anlag
ächtigungen. Der MenBewirtscha
dlung HumNutzung nurarten auf. Achnittliche
e Hinweise esetzlich ge
e Unzulässigomit nicht. Vwährend deim Bereich
Landschaftst wird, nichbestandsgemöglich. Einargelegten der unterene 0,3 ha greinem geso im Plange
enannt. Dazhse. Darüben der Mäus
überprägtepotenzial unsondere Be
manopolis, weiterung gründung
Silos am nd land-
von ge-logische nkt wer-
eine Kul-
gen sind
n, bezo-sch wird aftungen anopolis r bedingt Aufgrund Lebens-auf Vor-eschütz-gkeit der Vorkom-er Bege-
des am rahmen-t auszu-fährdete
n beson-Kriterien n Natur-roße Er-onderten biet vor-
zu gehö-er hinaus e, sowie
er Natur-nd einer
edeutung
plan
für die lanfür den Naweit verbrrate ist imbei einer steine alssteine im tung mit pnem hoheGrundwasgegenübefen. Aufgrde und kAuswirkunschen Verzelnen BDannenbeüberwiegeinsbesondmancheroDenkmalsunmittelba 11.2.2 Proführung u1 zum Ba
11.2.2.1 A
Ohne die wirtschaftlLandschaDas KonzMenschen 11.2.2.2 A
Folgende keit der Nleitplanung Auswirku
Wirkpfad
Verlust voBeseitigun
nungsbüro a
ndwirtschaftaturhaushareitet und n Plangebiethohen Dur durchschnHinblick aupotenziellenen Flurabssseroberfläcer Eintrag vrund der geklimaausglengen auf drhältnisse ü
Bestandteileerg (Elbe)) end durchscdere durch orts durch wschutz steharer Umgeb
ognose übund DurchfauGB)
Auswirkung
Aufstellungliche Nutzuft durch dasept des Mit
n gemeinsa
Auswirkunge
bau-, anlagaturgüter wg vorbereite
ungen auf d
on Tier- unng von Vege
. pesel
tliche Nutzult. Der Bode
nicht besondt mit Wertenrchlässigkeinittlich einzuf ihr Vermö
n Schadstoftand (mindche als hochvon grundwringen Größichende Fuas lokale K
überprägt. Den mit ho
und hohechnittliche die Raiffe
weitere Geende Einze
bung der Pla
ber die Entführung de
bei Nichtdu
g des Bebaungen vorges Anpflanzeteinander Lem könnte in
en bei Durc
ge- und betwerden für det:
ie Schutzgü
d Pflanzenleetation
Bebau
ung zu. Dieentyp Podsders schutzn zwischen it (Sande uustufen. Dagen, den obffen zu sch
d. > 10 m, h bewertet.
wasserverunße des Plaunktion deKlima. DiesDas Plangeboher historer NaturnähLandschaftisen-Silos
ewerbe- unelanlagen oangebiete n
twicklung der Planung
urchführung
auungsplanenommen wen von staneben, Lernen der geplan
chführung de
triebsbedingdie Eingriffe
üter
ebensraum
ungsplan GroNeufassu
- 32 -
e Böden sinol-Braunerd
zbedürftig. D201 und 25
und Schotteas Schutzpoberen Grunhützen, wird
hier ca. 1 Dementsp
nreinigendenngebietes hr Offenland
ses wird viebiet und serischer Kohe und Viesbildwerte. am ehema
nd landwirtsoder Gruppnicht vorhan
des Umwe (entsprich
g der Planun
ns könnten werden. Einndortgerechen und Arbenten Form n
er Planung
gte Auswirke in Natur u
bbe
durch
oß Malchau – ung und Erwei
nd von allgede ist in derDie Grundw50 mm/a imer) der obeotenzial derdwasserleit
d gemäß N4 m) zwiscrechend ist n Stoffen ahat die allgedfläche keielmehr durcine Umgebu
ontinuität (elfalt (SiedlBeeinträchligen Bahn
schaftliche en bauliche
nden.
eltzustandeht Pkt. 2a) u
ng
im Plangebne Aufwertuten Gehölzeiten von älnicht realisie
kungen auf und Landsch
bau-dingt
anbe
X
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
emeiner Ber Lüneburgewasserneub
m langjährigeerflächennahr anstehendter vor der
NIBIS-Servechen Geländie Empfin
als gering eemeine luftrne nennen
rch die groung haben (Bahnlinie lung Huma
htigungen bnhof Stoetz
Nutzbautener Anlagen
es bei Nichund b) der
biet weiterhung von Na
zen würde elteren und jert werden.
die Funktiohaft durch d
nlage-edingt
beb
X
manopolis, weiterung gründung
edeutung er Heide bildungs-en Mittel hen Ge-den Ge-Befrach-
er bei ei-nde und ndlichkeit einzustu-reinigen-nswerten ßklimati-von ein-Uelzen-
anopolis) bestehen ze sowie n. Unter
n sind in
htdurch-r Anlage
hin land-atur und entfallen. üngeren
onsfähig-die Bau-
etriebs-bedingt
plan
Verlust beÜberbauu Bodenauf ÄnderungEntwässeReduzierudurch Ver LuftverunrGeruchse Verdränguund AbgaFrequentiKleinklimalust, Verägen, Temfeuchte LandschaGebäuden
Auswirkufalt, FlächSachgüteSchutzguDer Störugebietes ftierungswenachts: 50Grenzwerwarten. Eine Kumsteht nichden Gebie SchutzguDurch Besabiotischedens, MikDurch denVerlust vo
nungsbüro a
elebten Bodung
ftrag und -ab
g des Bodenwerung ung der rsiegelung bz
reinigung duemissionen
ung von Tierasemissioneerung atische Veräänderung de
mperaturerhö
aftsüberformun
ungen auf dhe, Boden, er ut Mensch: ngsgrad innfestgelegt. Ierte der DI0 dB(A) (Vete sind dur
mulierung mt. Die gepla
ete.
ut Tiere, Pflseitigung v
en Ausstatturoklima) kon Baustelle
on angrenze
. pesel
ens durch V
trag, Bodenv
wasserhaush
Grundwasszw. Überbau
rch Abgase
rindividuen dn sowie ein
nderung durer lufthygienhung, Verrin
ung durch Er
die SchutzWasser, L
nerhalb desnnerhalb deN 18005, S
erkehrslärmch Emissio
it den Auswante Wohnn
lanzen, bioon vegetatiung (Grundmmt es zu enbetrieb ist
enden Fläch
Bebau
Versiegelung
verdichtung
haltes durch
serneubildunguung
und
durch Lärm-, ne Zunahm
rch Freiflächeischen Bedingerung der
rrichtung von
zgüter MenLuft, Klima,
s Sondergebes SondergSchallschut
m) bzw. 45 dnen keine
wirkungen vnutzung hat
ologische Vionsbestimmwasserhaueinem Verlut darüber hhen zu rech
ungsplan GroNeufassu
- 33 -
g bzw.
gsrate
Licht- e der
enver-ingun-r Luft-
n
nsch, Tiere, Landscha
bietes ist augebietes sinz im StädtedB(A) einzuunzumutba
von Vorhabt keine Aus
Vielfalt: mten Biotopshalt, chemust von Arte
hinaus mit enen.
oß Malchau – ung und Erwei
X
X
X
, Pflanzen,aft, Kulturg
uf den einesd die schallebau, von tuhalten. Mit ren Beeintr
ben benachswirkungen
pen und diemische Bescen und Lebeeiner Besch
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
X
X
X
X
X
, biologiscgüter und s
s Dorf- bzwltechnischetags: 60 dBder Einhal
rächtigunge
hbarter Gebauf die ang
e Veränderchaffenheit ensgemeinshädigung od
manopolis, weiterung gründung
X
X
che Viel-sonstige
w. Misch-en Orien-B(A) und tung der
en zu er-
biete be-grenzen-
rung der des Bo-schaften der dem
plan
Die Eingrwerten. DBiotope nausgeglich Durch ImmFrequentievon Störun Im Zusamderen ArtZweck einUntersuchZauneidecstände najedoch nic Durchf
Ende tätsph
AbschFläche
VermeMaschFeldwe
Grubbbietes Sandtr
Eine artenderlich. SchutzguIm 18.039mit ÜbersSonderge Versiegelulungs-, Leund nachh SchutzguIm Plange
nungsbüro a
iffe in den Die Beeintränachhaltig when werden
missionen ierung ist aungen zu erw
mmenhang menschutzes
n gesonderthungsgebietchse geeignach § 44 Acht erfüllt:
führung deFebruar auase von Za
irmen der aen von Bele
eidung von hinen oder egs
bern und Pflverlaufend
rockenrase
nschutzrech
ut Fläche, B9 m² großenschreitung gbiets eine B
ung, Überbebensraum-haltige Beei
ut Wasser ebiet befinde
. pesel
Biotopbesächtigung iswirksam. Dn.
n Form vonuch eine Bewarten.
mit der Plans zu beachter Artenscht für eine Rnete Habita
Abs. 1-3 BN
r Arbeiten zußerhalb deuneidechse
an das Planeuchtung
BodenverdPflanzgut e
egemahd een Feldwegns im Oktob
htliche Ausn
Boden n Plangebietgemäß § 19Bodenversie
auung und und Pufferinträchtigun
en sich kein
Bebau
stand sind st wegen die beeinträ
n Lärm, Licheeinträchtigu
nung sind dten. Für dihutzfachbeReihe von
atstrukturenNatSchG w
zur Baufelder Vogelbruten
ngebiet angr
ichtung, z.entlang des
eines Randsgs als Maßber außerha
nahme gem
t Teil A ist b9 Abs. 4 Begelung von
Teilversiegrfunktionen
ng der natür
ne Oberfläc
ungsplan GroNeufassu
- 34 -
als eine ees irreversichtigten W
ht und Abgaung der Tie
des Weitereie Planung itrag erstellVogel- und auf. Artenserden unte
dräumung zt- und aufz
renzenden
B. durch Fas südlich d
streifens ennahme zur alb der Aktiv
mäß § 45 Ab
bei einer GrauNVO innn maximal 6
gelung bew des Bodenrlichen Bode
chengewäs
oß Malchau – ung und Erwei
rhebliche Biblen Verlus
Werte und F
asen sowie r- und Pfla
en die Regeim Plange
t worden. Dd Fledermaschutzrechtr folgenden
zwischen Auchtszeit u
Gehölze un
ahrzeugverkes Plangeb
ntlang des sPflege undvitätsphase
bs. 7 BNatS
rundflächennerhalb des6.467 m² mö
irken einenns und stelenentwicklu
sser.
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
Beeinträchtists der bet
Funktionen
e eine Zunaanzenwelt a
elungen desebiet ist zuDemnach wausarten sotliche Verbon Vorausse
Anfang Oktond der Hau
nd die umge
kehr, Lagerbietes verla
südlich des d Entwicklune der Zaune
SchG ist nic
nzahl (GRZ)s 14.372 m²öglich (Tab
n Verlust delen eine er
ung dar.
manopolis, weiterung gründung
gung zu troffenen müssen
hme der aufgrund
s beson-diesem
weist das owie die otstatbe-etzungen
ober und uptaktivi-
ebenden
rung von aufenden
Plange-ng eines
eidechse
cht erfor-
) von 0,3 ² großen . 1).
er Rege-hebliche
plan
Durch dieRetentionsdungsrateDurch geGrundstücdem Baugnimiert weIn diesem SchutzguBaubedingBauzeit dbung der den. DiesDauer nac Das bishemit einer ehandelt siwirkungengutes Klim Durch einStäube, Ggrünung veinzuhalte SchutzguDas Plangchen Bebder bishernehmendeturen im Ngrünung uträchtigunInsgesammig wirkeunter Einb SchutzguSchützensbung nichgegeben. Auswirku
nungsbüro a
e mögliche Vsfläche verl
e und eine Eeeignete Mcken, nichtgrundstück)erden.
Fall sind ke
ut Luft, Klimgte Auswirkurch zusätzBaustellen
se Auswirkuchhaltig bee
erige Kleinkerhöhten Luch aufgrund
n, die zu kema / Luft füh
n erhöhtes Gase und Aevermindert en.
ut Landschgebiet liegt auung. Durrige Ortsranen VerfremNahbereichund Verwengen jedocht wird eine nde Sichtb
beziehung v
ut Kulturgüswerte Kultht vorhande
ungen auf G
. pesel
Versiegelunloren. Dies Erhöhung dinimierungs versiegelt) sollten die
eine Beeint
ma kungen auf zliche Schamuss zude
ungen wirkeeinträchtige
lima von Acufttemperatd des kleinfiner nachha
hren.
Verkehrsauerosole sowwerden. Di
aft außerhalb
rch die Übend weiter nadung des L. Durch einndung land verringernLandschaftezüge auf
von Eingrün
ter und sour- und sonen. Eine Be
Gebiete vo
Bebau
ng geht im bedeutet eer Menge dsmaßnahmete Nebenwe Eingriffe i
trächtigunge
f das Schutadstoffemissem mit vermen aber wend auf die L
ckerflächentur und eineflächigen Ealtigen Bee
ufkommen wie Verlärmie immissio
des geschlerbauung each NordweLandschaftsne angepasdschaftstypis. t mittlerer Bdas Sonde
nungsmaßn
nstige Sacnstige Sacheeinträchtig
on gemeins
ungsplan GroNeufassu
- 35 -
Baugebiet ine Reduzie
des abzufühen (Regen
wegflächen, n das Schu
en des Schu
tzgut Klima sionen der
mehrter Staeder von ihLeistungsfä
wird durcher geringere
Eingriffs jedointrächtigun
kann es zuung komme
onsschutzre
ossenen Oines Ackersesten verscsbildes durcsste Bauweischer Mate
Bedeutung qergebiet innahmen abe
chgüter hgüter sind gung dieses
schaftliche
oß Malchau – ung und Erwei
maximal 6erung der Ghrenden Nienwasservers
hoher Grüutzgut Grun
utzgutes zu
/ Luft entsBaufahrze
ubentwickluhrem Umfahigkeit des
Überbauunen Luftfeucoch nur umng der Funk
u Luftverscen, die durcechtlichen B
rtsrandes ms mit weiter
choben. Diech landschaise, einer a
erialien lass
qualitativ abnerhalb desr nicht zu e
im Plangebs Schutzgu
er Bedeutu
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
6.467 m² FläGrundwasseederschlagwsickerung aünflächenanndwasser da
u erwarten.
stehen währeuge. In deung gerechang noch v
Schutzgute
ng verändechte zu rechm kleinräumktionen des
chmutzungech die geplaBestimmung
mit seiner dren Gebäud
es führt zu eaftsuntypiscangemessensen sich die
bgewertet. Ws Plangebieerwarten.
biet und deutes ist dah
ung und de
manopolis, weiterung gründung
äche als erneubil-wassers. auf den nteil auf aher mi-
rend der r Umge-net wer-
von ihrer es.
rt. Es ist hnen. Es ige Aus- Schutz-
en durch ante Ein-gen sind
dorfähnli-den wird einer zu-che Kon-nen Ein-e Beein-
Weiträu-etes sind
r Umge-her nicht
er Euro-
plan
päischen Im Einwirdeutendenlinie) und Das nächdenteich (FFH-Gebies sich umöstlich um331). Aufgrund wirkungsbSchutzzie§ 34 BNat VermeiduAbwässeEmissionete zwischerungsgradhenden S Gemäß SaEigentümenutzungszfallentsorgdirekt an kehr die Znächstgelefälle zur Bsen. Die Azen bei eGrundstücWertstoffeUnternehm Die AbwaGrundstücEinwohne„Ruhestänrer Zeit nErlaubnis Erweiterungestellt we
nungsbüro a
Vogelschukungsberein SchutzgeGebiete ge
stgelegene(DE2930-40ete sind jew
m das Rotbm die Buche
dieser Entfbereiche dele der GebitSchG ist ni
ung von Emrn
en entsteheen den ang
d innerhalb iedlung auf
atzung übeer eines bezwang an dgung durch den Grund
Zufahrt behegenen Ers
Beseitigung Abfallentsoreiner Contack. Kleineree (Altpapier men regelm
asserentsorck der beste
erwerte ausndler" oder nicht mehr vom 11.03.ngsmaßnaherden.
. pesel
utzgebiete ch des Pla
ebiete im Smäß der EU
EU-Vogels01) liegt 1 kweils knapp
bauchunkenen- und Eich
fernungen ds Plangebieiete nicht zucht erforder
missionen
n in Form vgrenzendendes Sondeden eines
r die Abfalleewohnten odie öffentlic
den Abfallstücken erfindern. Ist dschließungs
sind dem rgung erfolg
ainergröße ve Behälter s
und Plastikmäßig abgeh
rgung erfolehenden Sigelegt. DurGewerbe isausreichen.2008 endehmen kann
Bebau
im Sinne dangebietes inne der FU-Vogelsch
schutzgebiekm westlichp 5 km entf
n-Vorkommehenwälder i
der Natura etes hinausu rechnen. rlich.
sowie sac
von Lärm ben Nutzungeergebietes iDorf- bzw. M
entsorgung oder bebautche Abfallelwirtschaftsfolgen, wendie Zufahrt sstraße zur öffentlich-regt durch devon MGB ind an der Ek in gelbenholt.
lgt dezentriedlung. Dierch den Anst diese An
nd dimensiot am 11.03.eine Verlän
ungsplan GroNeufassu
- 36 -
des Bundesliegen keinlora-Fauna-utzrichtlinie
et Ostheideh des Plangfernt. In noen Strothe/An der Göhrd
2000-Gebiesgehen, ist Eine FFH-V
chgerechte
eim Bau den sind derzist wie bei Mischgebie
im Landkreten Grundsntsorgung betrieb Lannn keinerlenicht möglAbfuhr be
echtlichen Een Abfallwir600 Liter uErschließun
n Säcken) w
ral über eie vorhandenschluss wnlage zur Aoniert. Die .2023. Wegngerung die
oß Malchau – ung und Erwei
snaturschune gemeins-Habitat-Ric
e (EU-Vogel
e bei Himbegebietes. DordwestlicheAlmstorf (28de (mit Bre
ete, die deumit einer BeVerträglichk
er Umgang
r geplantenzeit nicht edem Sondetes festgele
eis Uelzen etücks ein A(§ 3 Abs.
ndkreis Uelzi Hindernissich, so sindreit zu stellEntsorgungrtschaftsbetund/oder 1.ngsstraße bwerden durc
ine Kleinkläne kleine Keiterer Einwbwasserreinbestehend
gen der erfoeser Erlaubn
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
utzgesetzeschaftsrechchtlinie (FFlschutzgebi
ergen und Die nächstlieer Richtung830-332) u
eeser Grund
utlich über eeinträchtigkeitsprüfung
g mit Abfäl
n Vorhaben.erkennbar. Dergebiet deegt.
ergibt sich fAnschluss- 1 und 2). zen kann nse oder Ge
d die Abfällelen. Anfallesträger zu
trieb Landkr.100 Liter a
bereit zu stech die beau
äranlage aKläranlage iwohnerwertnigung in a
de wasserreorderlich wenis nicht in A
manopolis, weiterung gründung
es tlich be-H-Richt-iete).
Bad Bo-egenden handelt nd nord-
d) (2830-
die Ein-gung der g gemäß
len und
. Konflik-Der Stö-er beste-
für jeden und Be-Die Ab-
nur dann egenver-e an der
ende Ab-überlas-reis Uel-auf dem
ellen. uftragten
auf dem st für 57 te durch
absehba-echtliche rdenden Aussicht
plan
Die Ortslaspiegelkanpumpt undtäten, umergeht folgDie in der Einwohneder bestehKanalnetz Nutzung Energie Die geplaSaatbau Sregeneratren. LandschaLandschabeitet worPlangebie Gebiete, BeschlüsgrenzwerGebiete, ischlüssennicht über Wechselwnach denKlima, LaDie zu erwzusätzlichund Lebechen Umwim PlangeKompensaSchutzgütschen Landen. 12.2.3 Gegleich erAnlage 1
nungsbüro a
age Groß Mnalnetz, died dort gerei auch die gende AuflaSiedlung H
erwerte aus henden Erlaz des Ortste
von erneu
anten NeubStoetze eGiven Stromv
afts- und softs- und sorden. Im R
et und seine
in denen dssen der Erte nicht übin denen d
n der Europrschritten we
wirkungen n Schutzgüandschaft, wartenden Wen Bebauunsgemeinscweltauswirkebiet nicht zation der Eter wie Tierndschaft un
eplante Marheblich nazum BauG
. pesel
Malchau verfe Abwässernigt. Die KlAbwässer
age: Humanopolis
dem Erweaubnis am 1eiles Groß M
uerbarer E
bauten solleG versorgt versorgung
onstige facnstige fach
Rahmen diee Umgebung
die durch Europäisch
berschrittendie durch Rpäischen Gerden, sind
zwischen tern MenscbiologischWirkungen ungen in dechaften und
kungen durczu erwarten.Eingriffe in re und Pfland bebaute
aßnahmen achteiliger
GB)
Bebau
fügt über eir werden zuäranlage Rder Siedlu
s anfallendeeiterungsgeb11.03.2023Malchau übe
Energie, s
en mit Wäwerden. Zu
g Photovolta
chbezogenbezogene
eser Begrüng erstellt wo
Rechtsverohen Gemen werden
RechtsverorGemeinscha in den Plan
den einzch, Tiere, Pe Vielfalt, Kund Wechsn Beeinträcd biologischch sich neg. Bei der Re Boden, N
anzen, die LBereiche e
zur Vermr Umweltau
ungsplan GroNeufassu
- 37 -
ine Abwassur zentralen
Rosche verfüng Humano
en Abwässebiet des B-, über eine erzuleiten.
sparsame u
ärme aus dudem empfaikanlagen
ne Pläne Pläne sind ndung ist eorden.
ordnung zeinschaften
dnung zur aften festgengebieten n
elnen BelaPflanzen, FKulturgüteselwirkungechtigungen he Vielfalt. gativ verstäealisierung
Natur und LLandschaft erhebliche
meidung, Vuswirkunge
oß Malchau – ung und Erwei
serpumpstan Kläranlageügt über ausopolis mit z
er sind bei APlanes, späPumpstatio
und effizie
dem Nahvefiehlt der Pauf den Dä
für das Plaeine Biotop
ur Erfüllunn festgeleg
Erfüllung velegten Immnicht vorhan
angen desFläche, Bodr und sonsn liegen vorder SchutzEine Verstä
ärkende Wekönnen aufLandschaft und die WVerbesseru
Verringerunen (entspr
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
ation sowie e nach Rossreichendezu reinigen
Anschluss wätestens beon in das öf
ente Nutzu
ersorgungsnPlanungsträächern zu
angebiet nicptypenkarte
ng von bingten Imm
von bindenmissionsgrenden.
s Umweltsden, Wassstige Sachgr allem in F
zgüter Bodeärkung der echselwirkuf der Grund
sowie für Wechselwirku
ungen errei
ng und zuricht Pkt.
manopolis, weiterung gründung
ein Frei-sche ge- Kapazi-
n. Daher
weiterer ei Ablauf ffentliche
ung von
netz der äger, zur installie-
cht erar-für das
ndenden issions-
den Be-enzwerte
chutzes er, Luft, güter
Folge der en, Arten
erhebli-ngen ist lage der andere
ung zwi-cht wer-
m Aus-2c) der
plan
Die Belanlung der Bgen. Im Bgelung gevon Naturund AussNicht unbKonzeptiodurch Aufw 11.2.3.1 Vkungen Eingriffe dnicht meh§ 15 Abs. Zur Untersgulierung henden Vsollten gruoptimale Dchennutzuist, soweitchen im Bßenseitenüber Versführt werdmöglichst den. Die vdes Plang 11.2.3.2 AFür verblewerden geschrieben ÖffentlichDie öffentder ErhaltSaumstreigebietsgrekante ist edie Umwaer im Lannahme wi
nungsbüro a
ge des UmwBauleitpläneBesonderen em. § 1 a Ar und Landsagen zur Vbedingt erfoon zu unterwertung vo
Vermeidung
dürfen die Lhr als unb1 und § 18
stützung dedes Regen
Verzicht aufundsätzlichDurchlässigung - zulasst es die UnBaugebiet uraumes zu
sickerungsaden kann, sgroßflächig
vorhandenegebietes zu.
Ausgleich voeibende Beeemäß § 15 en Kompen
he Grünfläctliche Grünftung eines uifens zum Senze verlauein südexpoandlung derndschaftsrahrd ein gemä
. pesel
weltschutzee und in der
sind auf debs. 3 BauGschaft durcVermeidung
orderliche Brlassen bzwn Teilfläche
g und Minim
Leistungsfähedingt notwAbs. 1).
er Funktionenwasserabflf vollversieimmer nur
keit des Resen. Das autergrundver
und den anversickern.
anlagen (Scsollte das Og über bewen Untergru
on erheblicheinträchtiguAbs. 2 BN
nsationsmaß
che mit derfläche mit dunbefestigteSchutz von fende Sand
onierter, tror Acker- undhmenplan fäß § 30 BN
Bebau
es sind gemr Abwägunger Grundlag
GB i. V. m. §ch die geplg, Minimier
Beeinträchtigw. zu minimen mit geeig
mierung von
higkeit des wendig bee
en des Bodlusses sollt
egelte Bauwr die Belegegenwasseruf den versierhältnisse e
ngrenzenden. Während
chächte, MuOberflächen
wachsene Fundverhältn
h nachteiligungen des NNatschG i. Vßnahmen e
r Zweckbesder Zweckben Weges sReptilien u
dweg ist zuockener Saud Ruderalvefür diesen B
NatSchG ge
ungsplan GroNeufassu
- 38 -
m. § 1 Abs. 6g nach § 1 Age der natu§ 14 ff BNalante baulicrung und zgungen sinmieren undgneten Maß
n erhebliche
Naturhauseinträchtige
dens für dente eine Bodweisen erfogmaterialienrs - unter Aegelten Fläermöglichenn Grünflächdas Oberfläulden, Rigonwasser volächen ode
nisse lassen
en UmweltaNaturhaushV. m. § 1a erforderlich.
stimmung bestimmungsowie der Eund Insekte erhalten. Aum zu entwegetation inBereich nocschützter B
oß Malchau – ung und Erwei
6 Nr. 7 BauAbs. 7 BauGurschutzrechatSchG die che Erweitezum Ausgled aber dur
d entsprechnahmen au
en nachteilig
halts und den (BauGB
n Wasserhadenversiegeolgen. Bei n verwendeAbwägung d
chen anfallen, auf den uhen sowie iächenwasselen) einer V
on Verkehrsr Randstrein eine Vers
auswirkungehalts und de
BauGB die
Weg mit Sag Weg mit Entwicklung n. Der an d
Auf der nördwickeln. Zieln einen Sanch geführt
Biotop gesch
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
uGB bei derGB zu berühtlichen EinBeeinträcht
erung zu beeich zu entrch die plahende Wertuszugleiche
gen Umwe
das Landsc § 1a, BN
aushalt undelung durchNeuversieg
et werden, der vorgeseende Regeunbebauteninnerhalb der von DacVersickerunsflächen dififen abgelesickerung in
en es Landsche im Folgen
aumstreifeSaumstreif eines artender südlichedlichen Bös der Maßna
ndtrockenrawird. Mit dhaffen. Sie
manopolis, weiterung gründung
r Aufstel-ücksichti-ngriffsre-tigungen eurteilen twickeln. nerische tverluste n.
ltauswir-
haftsbild NatSchG
d die Re-h weitge-gelungen die eine hen Flä-nwasser
n Freiflä-des Stra-hflächen ng zuge-ffus und itet wer-nnerhalb
aftsbilds nden be-
en fen dient nreichen en Plan-schungs-ahme ist sen, wie er Maß-ist auch
plan
mit einer Vstellt eine dere für thermisch ein parallegrubbert, slich zu mäFläche zuZauneidecLesesteinfen, z. B. und die jäZauneidec Private GDie privatschaftsgeganzer Lästandortgefachgerecmind. 20%tens den imer Schusäume sinAugust un PflanzstreAn der süzen von LSchaffungwobei aufsen werdereihige, natenliste m20 % fachhat mindeBis zu einden. Externe EInnerhalb griff in denErsatz fürschaffen, w
nungsbüro a
VitalisierungVerbesser
Pflanzenartbegünstigt
el zum Wegso dass dieähen. Das vermeidenchsen sind haufen als Pflanzenre
ährliche Pflchse durchz
rünfläche me Grünflächrechten Einänge eine erechten G
cht anzulege% der anzuin der Artentz vor Wildnd der Suknd März erfo
eifen A inndlichen SonLaubbäumeg einer hecf einem Drien dürfen. Aaturnahe Hit einem Pf
hgerecht anzestens den Drittel der
Ersatzmaßndes für die
n Naturhausr die verlorwird eine K
. pesel
g des Bodeung der Leten magereter Standortg verlaufende vorhandenMahdgut is. Alle zwei - in AbstimHabitatelem
esten, sind zegemahd szuführen.
mit der Zwhe mit der ngrünung uvierreihige,
Gehölzen geen und auf pflanzendenliste festgeverbiss wir
kzession zuorderlich ist
nerhalb desndergebietsen und Sträkenartigen ttel des PflAuf mindesecke aus h
flanzabstandzulegen undin der ArtePflanzfläch
nahmen e Bebauungshalt nicht aren gehend
Kompensatio
Bebau
ens durch Abensbedinger Trockente (Insektender Streifenne Vegetatiost zu entfernJahre sind
mmung mit mente anzuzu unterlassind im Ok
weckbestimZweckbestnd der Kom, naturnaheemäß Artenf Dauer zu n Gehölze
elegten Pflard für die Eu überlasset.
s Sondergesgrenze ist eäuchern fesRandeingrü
lanzstreifenstens zwei Dheimischen,d von ca. 1d dauerhaftnliste festg
he darf als H
g vorgeseheausgegliche
den Werte uonsfläche a
ungsplan GroNeufassu
- 39 -
Aufgabe dergungen für standorte un und Reptn mit einer on entfernt nen (kein Maufkommender untere
ulegen. Ablssen Das eiktober auße
mung Schimmung Scmpensatione Baum-Strnliste im Pferhalten. Bbetragen. D
anzqualitäteEntwicklungsen, wobei e
ebietes ein 5 m tiefstgesetzt. Dünung des
ns abschnittDritteln des standortge
1 - 1,5 m unt als Hecke elegten PflaHausgarten
enen Teils den werden. und Funktion anderer S
oß Malchau – ung und Erwei
AckernutzuPflanzen unund wärmeilien) dar. DBreite von wird. Die F
Mulchen), umnde Gehölzen Naturschagerungen inmalige Grerhalb der A
utzpflanzuchutzpflanzu. Innerhalbrauch-Heckflanzraster
Bäume solleDie Pflanzq
en zu entsprsphase emeine jährlich
er PflanzstrDer Pflanzs
Sondergebtsweise Sics Pflanzstreerechten Gend einem Bzu erhaltenanzqualitäteuneingesc
des PlangeUm dennoconen des NStelle zur Ve
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
ung verbunnd Tiere, ineliebende TDazu wird z5 m vollstä
Fläche ist dam ein Verfi
ze zu entferhutzbehördevon ander
rubbern deAktivitätsph
ung ung dient d
b der Flächeke aus heim
von ca. 1 en einen Anqualität hat rechen. Einpfohlen. Dihe Mahd z
reifen zum Astreifen A dbietes nachchtfenster freifens ist einehölzen ge
Baumanteil vn. Die Pflanen zu entsphränkt genu
ebiets kann ch einen adNaturhausherfügung ge
manopolis, weiterung gründung
den und nsbeson-Tierarten zunächst ndig ge-ann jähr-lzen der nen. Für e - zwei ren Stof-r Fläche
hase der
der land-e ist auf mischen,
- 1,5 m nteil von mindes-
n wirksa-e Kraut-
zwischen
Anpflan-dient der h Süden, reigelas-ne zwei-mäß Ar-von 10 - zqualität prechen. utzt wer-
der Ein-däquaten altes zu estellt.
plan
Aufgrund brütender erforderlicdie Ausgledestens edet sich adavon ausEingriff beauf einer F ErsatzmaLage Bei der Erten Streifeackerfläch AbbildunSchutzbedschen Ver Von der F
nungsbüro a
des ermitteVogelarten
ch. Da die veichsflächeeine Gesamauf eine Fläsgegangen etroffen sinFläche von
aßnahme E
rsatzfläche en am östliche nördlich d
g 4: Ersatdarf für Bodrmessungs-
lächenausw
. pesel
elten besonn, insbesonvom Eingriffn nach den
mtflächengröächengröße
werden kad. Dem Auebenfalls 0
1
E1 (Plangechen Rand der L 252 z
tzfläche Edenbrüter [- und Katas
weisung sin
Bebau
deren Schundere der Ff betroffene
n Forderungöße von 0,3e von 2.000ann, dass eusgleichserf0,3 ha gegen
ebiet Teil B)des Feldblo
zwischen Gr
1 für EingKartengrun
sterverwaltu
nd zwei Flur
ungsplan GroNeufassu
- 40 -
utzbedarfs vFeldlerche,e Ackerflächgen der unte3 ha aufwei0 m² pro Bein bis zwefordernis vonüber (Ersa
) handelt esocks DENILroß Malcha
griffe in Lendlage: Geong, AK 5, L
rstücke betr
oß Malchau – ung und Erwei
von Lebenssind zusätz
he ca. 1,8 heren Naturssen. Dieserutpaar deri Feldlerche
on 0,3 ha satzmaßnahm
s sich um eLI16263300u und Stoet
ebensräumeobasisdatenLGLN © 201
offen:
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
sräumen amzliche Maß
ha umfasst, schutzbehöe Berechnunr Feldlercheenpaare du
stehen Maßme E 1).
einen ca. 20007 auf einetze (Abb. 4)
e mit beson der Niede19]
manopolis, weiterung gründung
m Boden ßnahmen
müssen rde min-ng grün-e, wobei urch den ßnahmen
0 m brei-er Sand-).
onderem ersächsi-
plan
Flurstück107/2 103/4 Ersatzfläc Ein räumlnen Ausglgen Entfer Zustand dDie Ersatzsich weite Ziel der MZiel ist diebesondere DurchfühDie ca. 0,peltem Sarend der 15. März Dünger unist unzuläüberjährigAnlage eigut (Regiodurchzufü FestsetzuIm BebauPflege undDurchführund Neueparallel zubaulichen
nungsbüro a
k Flur 1 1
che E1 gesa
icher und fleichsflächernung von c
der Fläche zfläche lieg
ere Ackerfläc
Maßnahme e Entwicklue für die Fe
hrung 3 ha große
aatreihenabBrutzeit de– 15. Juni)nd Pflanzenssig. Bei A
gen Mischunnes mehrjäosaatgut) zhren. Die S
ung uungsplan wd zur Entwirung der Peinsaat von ur bauleitplaVertrag zu
. pesel
GemarkunStoetzeStoetze
amt:
unktionaler e ist aufgrunca. 0,3 km g
gt auf einemchen sowie
ng von Lebldlerche du
e Fläche iststand zu ber Feldlerche) darf die Fnschutzmitt
Anlage eineng und eineährigen Blühzu verwendSaatstärke b
wird die Fläicklung vonPflegemaßnBlühstreife
anerischen diesem Zw
Bebau
ng Größe45.30684.260
Zusammennd der gleicgegeben.
m Sandacke eine Grünl
bensräumenrch eine da
t jahresweisewirtschafteen (witteru
Fläche nichteln ist zu ves einjährigeer Saatstärkhstreifens isden. Alle 5 beträgt hier
äche als F Boden, Na
nahmen (een) ist daue
Absicherunweck abzusc
ungsplan GroNeufassu
- 41 -
Flurstück6 m² 0 m²
nhang zwischen naturrä
ker (Biotoptyandfläche m
n für am Boauerhafte Nu
se entwedeen oder als ungsabhängt befahren
verzichten. en Blühstre
ke von 10 –st möglich. Jahre ist detwa 10 kg
Fläche für Matur und Laextensive Arhaft sicherng einen Pachließen.
oß Malchau – ung und Erwei
Größe 2.000 m1.000 m3.000 m
schen Eingräumlichen L
yp AS). Anmit einem k
oden brütenutzungsexte
er mit SommBlühstreife
gig in etwa werden. AuEine Nutzu
eifens ist di30 kg/ha eDabei ist a
dann ein U/ha..
Maßnahmenndschaft, E
Ackerbewirtsrzustellen. Eachtvertrag
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
Ersatzfläcm² m² m²
riffsraum unLage und d
ngrenzend bkleinen Silo.
nde Vogelarensivierung
mergetreideen anzulegea der Zeitrauf den Eins
ung als Lagie Fläche m
einzusäen. AautochthoneUmbruch im
n zum SchE 1, festgesschaftung/UEs wird emoder einen
manopolis, weiterung gründung
che
nd exter-er gerin-
befinden
rten, ins-.
e in dop-en. Wäh-um vom satz von gerfläche mit einer Auch die es Saat-
m Herbst
hutz, zur etzt. Die
Umbruch mpfohlen, n städte-
plan
BilanzieruZur ErmittErmittlungdersächsisziehbare, chenwert griff zu erffaktoren (Wpen und dFlächengrWert der vübergestenach Durc(Tabelle 1 Tabelle 1: B
Sandacker
Weg Richt. Stoetze
südlicher We
Sandacker
Summe
Plangebiet Te
Biotoptyp / Nutzung*
Plangebiet Te
Ermittlung
nungsbüro a
ung des Kotlung der n
g von Ausglschen Städstandardisider Biotoptfassen. DieWertstufe 0deren Bewrößen multivon dem Ei
ellt. Die Diffchführung d).
Bestand und
16.358
1.284
eg 397
3.000
21.039
eil A
Bestand
eil B
Fläche [m²]
W
des Kompe
-
=
. pesel
ompensatiootwendigenleichs- und
dtetags (201ierte Ermitttypen auf de Bewertung
0 bis 5) für eertung. Diepliziert. Demngriff betrofferenz zwisder Planung
Planung / Bil
1 16.358
1 1.284
1 397
1 3.000
21.039
Wert Flächen-wert
ensationsbe21.038 Fläche
22.494 Fläche
-1.456 Ko
bes
> 0
0
X < 0
Bebau
onsbedarfsn Kompens
Ersatzmaß13) verwendtlung von Aer von demg der Eingrifeinzelne Teese biotopbm wird nacffenen Fläc
schen den g bildet den
anzierung de
Sondergebie
VersiegelungGRZ 0,3 + 50
Pflanzfläche (66%)
Garten / Restfläche
Grünflächen
Schutzplanzu
Weg mit Sau
Kompensatio
Acker extens(Feldlerchen
Biotoptyp / Nutzung
-
edarfsenwert Eingriffsflä
enwert Eingriffsflä
mpensationsbe
stehenden B-Pl
(zusätzlich zu le
(Kompensation
(Überkompensa
ungsplan GroNeufassu
- 42 -
s ationsfläche
ßnahmen indet. Ziel de
Ausgleichsmm Eingriff be
ffsfläche ereilflächen aubezogenen h dem gleic
che (EingriffWerten für Kompensa
es Kompensa
t (SO), GRZ 0,3
g 0%
6.467
Süd 787
7.118
ung 2.362
um 1.305
onsfläche E1
siv 3.000
21.039
PlanungFläche
[m²]
äche (Ist-Zustand
äche (Planung)
edarf unter Berü
an ausgegliche
eistende Kompen
erbracht)
ation)
oß Malchau – ung und Erwei
en wurde dn der Bauler Berechnu
maßnahmenetroffenen Ffolgt durch uf der GrunWertfaktorechen Verfahfsfläche nac
die Flächetionsbedarf
ationsbedarfs
0
1,5 1.
1 7.
3 7.
2,0 2.
1,5 4.
9 22.
Fläcwe
ge Wert
d)
ücksichtigung b
ener Eingriffe
nsation auf extern
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
die „Arbeitsitplanung“ d
ung ist die nn. Dazu ist Fläche vor d
Vergabe vondlage der Ben werden hren der zuch Planungen im Bestaf in Wertpun
s
0
.181
.118
.086
.610
.500
.494
chen-ert
Kompeb
(Wer
bereits durch d
nen Flächen)
manopolis, weiterung gründung
shilfe zur des Nie-nachvoll-der Flä-
dem Ein-on Wert-Biotopty-mit den
ukünftige ) gegen-and und nkten ab
1.455
ensations- edarf
rtpunkte)
den
plan
ResümeeDie rechnkünftigen vollständigführung derischer Pfldingten BÜberkompsteht. Sonschaftspfleworden. Dchend den 11.2.4 Anzum BauGAlternativebisherigenErweiterunVorbereitugen PächbestündenEigner Pa Ein erstesHumanop2016 übeklare AbleErbsicherhwürde im Bitte, sichwurde nicam 01.08. Auch die verliefen agewöhnlicein weiterGegend zschien, ga Für den aBesichtiguArbeitswefolger (er nass. Ein An der Os
nungsbüro a
e
erische Ge(Planung)
ger Ausgleier vorgesehlege- und E
Beeinträchtipensation vonstige Belaege abgewoDer Ausglein Festsetzu
nderweitigeGB) en wurden n Standortengsfläche lung der Verter befragt,n. Von zwechtland abz
s Gespräch olis eine knr fast 20 Ja
ehnung für dheit für seinHöchstfall a
h im März ht nachgek.2018 absch
Kontakte mablehnend. ch nur Landres Telefonzu sein undab es erneu
n das Geläung des notege vom Niegehe bald iVerkauf ka
stseite des
. pesel
egenübersteökologischech im Rahmhenen VermEntwicklungsgungen voon 1.456 Wnge, die mogen werdeich des Einngen durch
e Planungs
aufgrund des gesucht.ag auf die rhandlungen ob gegenü
ei Pächtern zugeben.
im Januar napp 5 ha gahre zum Gden Ankauf ne Kinder feauf einen La2018 zu eommen. Einhlägig bean
mit dem EigeIn einem e aufzukaufeat, bei dem
d eventuell t ein Telefo
nde südlichtwendigen Aevelitzer Wein Rente) nm für den EGeländes w
Bebau
ellung des gen Wertes men der Be
meidungs- usmaßnahm
ollständig aWertpunktenmit den Belaen müssen,ngriffes in Nhzuführen.
smöglichke
der besteh Die Konzedirekt an
n mit den Lüber den Pwurde die
2018 mit egroße direkGarten- undf von 1,5 - 2estgelegt zuandtausch
einem gemene unterstü
ntwortet.
entümer deersten Telefen, d. h. nicm er ankünin die Sied
onat, bei dem
h angrenzenAreals fest, eg her viel icht zumute
Eigentümer wurde vor m
ungsplan GroNeufassu
- 43 -
gegenwärtigdes Plang
ebauungsplund Schutzm
men können ausgegliche, die für and
angen des , sind für diNatur und
eiten (ents
enden Siedentration bedas Geländandeigentü
PachtlaufzeitBereitscha
einem Eigenkt an das Gd Feldanba2 ha mit deru haben. Anbei vergleic
einsamen Gtzende Anfr
er nördlich afonat (Novechts zu verä
ndigte, in dedlung zu kom er äußert
nden Acker dass nach zu kurz wü
en könne. Adaher nicht
mehreren Ja
oß Malchau – ung und Erwei
gen (Ist-Zusebietes veranung mög
maßnahmendie erheblicn werden. dere PlanunNaturschuteses PlangLandschaft
spricht Pkt
dlung in deei der Suchde angrenzmern wurdeten oder geft erklärt, b
ntümer, vonGelände greu gepachter Begründunn Geld habechbarer QuaGespräch zrage von de
anliegendenember 2017äußern. Im er Woche nommen. Nate, dass er n
stellte der Abzug von rden und e
Auch seien dt in Betrachtahren ca. 1
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
stand) und rdeutlicht, dglich ist. Min sowie grüchen vorha
Es entstengen zur Vetzes und degebiet nicht ist daher
t. d) der A
er Erweiteruhe einer mzenden Fläen 2017 dieenerelle Vo
bei Zustimm
n dem die Senzende Fläet hatte, ergng, dieses Le er kein Inalität eingehzusammenzer Gemeind
n Fläche (c7) sprach eMärz 2018
nach Osterachdem er nur Land an
Eigentüme1,5 - 2 ha L
er dies einemdie Flächent. ha Land er
manopolis, weiterung gründung
des zu-dass ein t Durch-
ünordne-abensbe-eht eine erfügung er Land-ermittelt entspre-
Anlage 1
ung des öglichen chen. In e jeweili-orbehalte mung der
Siedlung äche bis gab eine Land als
nteresse, hen. Der zufinden, de wurde
ca. 2 ha) r davon, erfolgte
rn in der nicht er-nkaufe.
r bei der Land die m Nach-n extrem
rworben,
plan
auf dem dsätzliche Edarf der äkäme. Im Nordweinen Teilgebung zudie der SGrund wu 11.2.5 AuPkt. 2e) dAuswirkunInnerhalb ist die Löswasserberfür die geLöschwasnicht durcWasserquabhängigeteiche etcm vom jewLage der Llegen. Wezusätzlichwassermejektes. Lieoder liegt stimmt sinDurchfahrfür FeuerwGesamtgecken und einer Breimit §§ 1 u 11.3 Zusä11.3.1 TeAnlage 1 Zur Beurtgrünordnestellt. Dies
nungsbüro a
das neue JErweiterunglteren Mens
westen der S ihrer Flächu dem Gelä
Siedlung Hurde die Erw
uswirkungeder Anlage ngen von scdes Sonde
schwasservreitstellung planten allg
ssergrundsicch die öffentuellen zur Ve Löschwas.) sicherzusweiligen ObLöschwasseerden größ Löschwas
enge für denegen Gebäu die oberstnd, mehr arten erfordewehrahrzeuewicht bis z
Gebäudente von mindnd 2 DVO-N
ätzliche Anechnische V
zum BauGeilung der
erischer Bese Untersuc
. pesel
Jugendwohng anzudenkschen höhe
Siedlung erhen an die Sände der Sieumanopolis weiterung an
en von sc1 zum Bau
chweren Unergebietes versorgung
entsprechegemeinen Wcherung dutliche Wass
Verfügung gsserentnahmstellen. Die bjekt entfernerentnahme
ßere Objektser für denn Objektschude mehr ate Wandöff
als 8 m überlich und en
uge mit einzu 16 t vorz sollte eine
destens 3.0NBauO und
gaben (entVerfahren
GB) Planung auitrag zur Echungen wu
Bebau
nforum erricken, wäre aer ist als bei
rklärten sicSiedlung Huedlung sind
1,5 – 2 hn dieser Ste
chweren UuGB) nfällen und Kist derzeit Wzu gewähr
end den GWohngebieturch die Gserversorgugestellt werdmestellen (zWasserent
nt sein. Derestellen sinte angesied
n Objektschhutz richtet als 50 m vonfnung oderer der Geläntsprechender Achslaszusehen (§e Zufahrt fü00 m vorgesd der Richtli
tspricht Pkbei der U
us der SichEingriffsregeurden in de
ungsplan GroNeufassu
- 44 -
chtet wurdeallerdings w Jugendlich
ch im April umanopolisd sie letztenha Land veelle geplant.
nfällen un
KatastropheWohnbebauleisten. Zumrundsätzene mit mind.emeinde z
ung (Hydranden, ist derz. B. Löschwtnahmestellr tatsächlichd mit dem Gdelt, ist zu
hutz erfordesich nach dn der öffentr sonstige Sändeoberfläde Wendemt von bis z§ 1+2 DVO
ür Feuerwesehen werdnie über Flä
kt. 3 der Anmweltprüfu
ht von Natuelung und eer Umweltpr
oß Malchau – ung und Erwei
e. In dieserwenig sinnvohen und es
2018 zwei zu veräußedlich die ein
erkaufen wü
nd Katastro
en sind derzuung geplam Grundsch
des DVGW 48 m3/h füu erfolgen.
ntennetz) odr Löschwaswasserbrunen dürfen n
he LöschwaGemeindebm vorhand
erlich. Die eder Art und tlichen VerkStellen, dieäche, sind möglichkeitezu 10 t undO-NBauO). hr- und Re
den (§ 4 NBächen für d
nlage 1 zumung (entsp
ur und Landein Artenscrüfung zur B
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
r Richtung oll, da der Rdaher zu K
Eigentümeern. In direknzigen Eigeürden. Aus
ophen (en
zeit nicht abant. Bei Brahutz hat dieW Arbeitsbür zwei Stun. Kann derder unerschsserbedarf ünnen, Löschnicht weiterasserbedarfbrandmeistedenen Grunerforderlicheder Größe
kehrsflächee zum Anlebefestigte
en (Wendehd einem zuZu allen G
ettungsfahrzBauO in Verie Feuerwe
m BauGB) pricht Pkt.
dschaft wuchutzfachbeBeurteilung
manopolis, weiterung gründung
eine zu-Ruhebe-onflikten
er bereit, kter Um-entümer,
diesem
tspricht
bsehbar. andfällen e Lösch-latt 405, nden als r Bedarf höpfliche über un-hwasser-r als 300 f und die er festzu-ndschutz e Lösch-des Ob-entfernt
eiten be-Zu- und
hammer) lässigen rundstü-zeuge in rbindung
ehr).
3a) der
rden ein eitrag er-
und zur
plan
Festlegunerhebliche ErgänzendLandkreischend beu 11.3.2 Hin3b) der ADie konkrebeziehen maßnahmder nach § 11.3.3 Alllage 1 zumDie wesensind BeeimöglichenPflanzen. wertet, wogleich ablDie Festlegepflanzt den Zwecträchtiguntig wird ein Die Versiedie Ausweund der Fr Aufgrund brütender erforderlicdie Ausgledestens eeine entspderem Sch Zusammehaltung dMaßnahmUmweltauplan Groß
nungsbüro a
g von Maßen Umwelta
d zu den es erfolgte urteilen zu k
nweise zunlage 1 zumeten Maßnasich auf die
men zwei Ja§ 4 Abs. 3 B
gemein vem BauGB) ntlichen Uminträchtigunn Versiegelu
Diese Ausoraus sich eiten lasse
egung von werden so
ck, das Plagen des Lan neuer Leb
egelungen eisung vonreiflächen k
des ermitteVogelarten
ch. Da die veichsflächeeine Gesamprechend ghutzbedarf
enfassend ker gesetzlic
men zur Veruswirkungenß Malchau –
. pesel
nahmen zuauswirkunge
Biotoptypeeine örtlich
können.
r Durchfühm BauGB)ahmen zur e Überprüfuhre nach de
BauGB mitg
erständliche
mweltauswirngen des Lungen und wirkungen Maßnahme
en. Sie sindAnpflanzun
ollen, kann ngebiet in andschaftsbbensraum fü
können dun Grünflächkann das Ob
elten besonn, insbesonvom Eingriffn nach den
mtflächengröroße Ersatzfür Bodenb
kann festgesch vorgescmeidung, zn durch die– Siedlung
Bebau
ur Vermeiduen herangez
enkartierunhe Bestand
hrung der
Überwachuung der Duer Bebauungeteilten Info
e Zusamm
rkungen, diLandschaftsdie Verändbzw. Eingr
en zur Vermd in dieser ngsflächen, die Umweldie umgebe
bildes könneür Tiere und
rch die feshen beschräberflächenw
deren Schundere der Ff betroffene
n Forderungöße von 0,zfläche E 1
brüter im Pla
stellt werdechriebenen zur Verringee FestsetzuHumanopo
ungsplan GroNeufassu
- 45 -
ung, Minimizogen.
gen des saufnahme
Umweltüb
ung der erheurchführungng des Sondormationen
menfassung
e durch diesbildes, dederung der riffe in Natumeidung, zu
Begründunin denen s
ltbeeinträchende Landsen dadurchd Pflanzen g
stgesetzte Gänkt werdewasser weit
utzbedarfs vFeldlerche,e Ackerflächgen der unte3 ha aufwe für Eingriff
angebiet Te
en, dass unEmissionsw
erung und zng eine Solis, Neufass
oß Malchau – ung und Erwei
erung und
Landschaftse, um die U
berwachung
eblichen Umder notwe
dergebietes der Behörd
g (entsprich
e Planung vr BodenfunLebensräum
ur und Landur Verringerng nachvollstandortgerehtigungen mschaft einz
h verringert geschaffen
Grundflächen. Innerhalerhin versic
von Lebenssind zusätz
he ca. 1,8 heren Naturs
eisen. Im Bfe in Leben
eil B festges
ter Berückswerte und zum Ausgleondergebietsung und E
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
zum Ausgle
srahmenplaUmweltfolge
g (entspric
mweltauswiendigen Auss auf der Grden.
ht Pkt. 3c)
vorbereitet nktionen dume von Tiedschaft werrung und zulziehbar aurechte Laubmindern. Sieufügen. Diewerden. G.
enzahl von lb der Grückern.
sräumen amzliche Maß
ha umfasst, schutzbehöebauungsp
nsräume misetzt.
sichtigung dder beschr
eich der erhtes im Beb
Erweiterung
manopolis, weiterung gründung
eich von
ans des n hinrei-
cht Pkt.
irkungen sgleichs-rundlage
der An-
werden, urch die eren und rden be-um Aus-fgeführt.
bgehölze e haben e Beein-leichzei-
0,3 und nflächen
m Boden ßnahmen
müssen rde min-
plan wird t beson-
der Ein-riebenen eblichen
bauungs-– 2. Er-
plan
weiterung sind.
Stoetze, M
Gemeinde
nungsbüro a
keine erhe
Mai 2019
edirektor
. pesel
eblichen nac
Bebau
chteiligen A
ungsplan GroNeufassu
- 46 -
Auswirkunge
oß Malchau – ung und Erwei
en für die U
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
Umwelt zu e
manopolis, weiterung gründung
erwarten
plan
Quellen
Altmüller, Rmens. 2. Fa236. Hanno
Assmann, Tlutter (2002Laufkäfer (vom 1.6.20
BMS Umwe
Garve, E. (und Breme1/04
GrünebergListe der Bschutz 52/2(NABU) (H
Gürlich, S.Niederelbeschung zu
Heckenrotharten - 1. F
Klausnitzerropas. Cera
Koperski, MBremen.- In
Krüger, T. Brutvögel -
Krüger, T.,Bremen 20
Landesrau
LANA, LänRechtsbeg
Lobensteinschmetterli3/04.
Müller-MotzLohse, G.A
NABU, http://www.
NLÖ - Niedfähigkeit deRasper. Infheim.
NLÖ - Niedim Landschdersachsen
nungsbüro a
R. & H.-J. Claassung, Stanover.
T., W. Dorma2): Rote ListeColeoptera:
002, S. 70-95
eltplanung: F
(2004): Roteen. 5. Fassu
, C., H.-G. BBrutvögel Deu2015: 19-67.g.). Hilpoltste
, R. Suikat, egebietes. InHamburg e.V
h, H. (1993):Fassung vom
r, B., U. Klauambycidae. D
M. (2011): Rnformationsd
& M. Nipkow- 8. Fassung,
Ludwig, S. 005-2008. N
mordnungsp
nderarbeitsgeriffen des Bu
n, U. (2004)nge mit Ges
zfeld, G. (HA. & Klausnitz
Naturschu.batmap.de/w
dersächsischer Biotoptypeformationsdie
dersächsischhaftsrahmenn 24 Jg. Nr. 2
. pesel
ausnitzer (20nd 2007. Info
ann, H. Främe der in NiedCicindelidae
5. Information
Fortschreibun
Liste und Fng, Stand 1.
Bauer, H. Hautschlands. 5. Deutscher ein.
W. Ziegler : VerhandluV. Band 41.
Rote Liste dm 1.1.1991. In
usnitzer, E. WDie Neue Bre
Rote Liste udienst Naturs
w (2015): Ro, Stand 2015
Pfützke & Hatursch. u. L
programm Nie
emeinschaft undesnatursc
: Rote Listesamtartenver
rsg.) (2004)zer, B.: Die K
tzbund web/start/kar
hes Landesamen in Niedersenst Natursc
hes Landesamplan. Bearbe2, S. 77-176
Bebau
010): Rote Liormationsdie
mbs, S. Gürliersachsen u
e et Carabidansdienst Nat
ng des Land
Florenliste de. 3. 2004. In
aupt, O. Hüp5. Fassung. Rat f. Vogel
(1995): Katngen des V
der in Niedernformationsd
Wachmann, rehm-Bücher
und Gesamtschutz Niede
ote Liste de5. Information
H. Zang (2014Landespfl. Ni
edersachsen
Naturschutzchutzgesetze
e der in Niedrzeichnis. In
): CarabidaeKäfer Mittele
Deutschlandrte
mt für Ökolosachsen. Beachutz Nieders
mt für Ökoloeitet: S, Jung. Hildesheim
ungsplan GroNeufassu
- 47 -
ste der Libelenst Natursch
ch, K. Hankdund Bremen gae) mit Gesaturschutz Nie
schaftsrahm
er Farn- und nformationsd
ppop, T. Rys30. Novemb
lschutz (DRV
alog der KäVereins für N
rsachsen unddienst Naturs
Z. Hromádkrei 499: Band
tartenliste deersachsen 3/2
r in Niedersansdienst Nat
4): Atlas deredersachsen
n 2017
(2010): Hinwes.
dersachsen formationsdi
e (Laufkäfer)uropas. Heid
d (online
gie (2004a): arbeitung: E.sachsen 24.
gie (2004b): gmann, Inform
m.
oß Malchau – ung und Erwei
llen Niedersahutz Nieders
dke, T. Huk, gefährdeten mtartenverze
edersachsen
menplans Lan
Blütenpflanzienst Naturs
slavy & P. Sber 2015. In: V). Naturschu
fer SchleswNaturwissens
d Bremen geschutz Niede
o (2016): Died 1 und 2. 69
er Moose in2011.
achsen und urschutz Nie
r Brutvögel inn Heft 48. Ha
weise zu zen
und Bremenienst Natursc
). In: Freudedelberg.
e 2017)
Wertstufen u. Bierhals, OJg. Nr. 4, S.
Arbeitshilfe mationsdiens
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
achsens undsachsen 2/03
P. Sprick & Sandlaufkäfeichnis, 1. Fa 2/03.
ndkreis Uelze
zen in Niedeschutz Niede
Südbeck (201 Berichte zuutzbund Deu
wig-Holsteins schaftliche H
efährdeten Sersachsen 6/9
e Bockkäfer 92 S. Magde
n Niedersach
Bremen gefedersachsen
n Niedersachannover.
ntralen unbe
n gefährdetechutz Niede
e, H., Harde
): batma
und RegeneO. v, Drachen. 231-240. H
Boden und Wst Naturschu
manopolis, weiterung gründung
d Bre-3. S. 212-
H. Ter-fer und assung
en 2012
rsachsen rsachsen
15): Rote m Vogel-utschland
und des Heimatfor-
Säugetier-93.
Mitteleu-burg.
hsen und
fährdeten 4/15.
hsen und
stimmten
en Groß-rsachsen
e, K. W.,
ap. -
erations-fels, M. ildes-
Wasser utz Nie-
plan
NLWKN, N(online 2http://www.naturschutzfuer-arten-u
Podlucky, Niedersachschutz Nied
Regionales
Theunert (2geschützte3/08.
Wachmannburg
Zahradnik,
nungsbüro a
Niedersächsis2017): Nie.nlwkn.niedez/natura_200und-lebensra
R. & Fischerhsen und Brdersachsen 4
s Raumordnu
2008): Verzeen Arten, Sta
n, E. R. Plat
J. (1985): K
. pesel
scher Landeedersächsisc
ersachsen.de00/vollzugshaumtypen-46
r, C. (2013):remen – 4. 4/2013.
ungsprogram
eichnis der ind 1. Novem
ten, D. Barn
äfer Mittel-un
Bebau
esbetrieb fürche Stratee/ inweise_arte
6103.html.
Rote ListenFassung, St
mm für den L
n Niedersacmber 2008. In
ndt (1995): L
nd Nordwest
ungsplan GroNeufassu
- 48 -
r Wasserwirtegie zum
en_und_lebe
n der gefährdtand Januar
andkreis Ue
chsen vorkomnformationsd
Laufkäfer. Be
teuropas. Ha
oß Malchau – ung und Erwei
tschaft, KüstArten-
nsraumtypen
deten Amphi2013. Infor
lzen 2000
mmenden bedienst Naturs
eobachtung.
amburg.
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
ten- und Naund Bioto
n/vollzugshin
ibien und Rermationsdien
esonders odschutz Niede
Lebensweis
manopolis, weiterung gründung
turschutz opschutz.
nweise-
eptilien in st Natur-
er streng rsachsen
se. Augs-
plan
nungsbüro a. pesel
Bebauungsplan GroNeufassu
- 49 -
oß Malchau – ung und Erwei
AN
Siedlung Humiterung – 2. Erw
Beg
NHA
manopolis, weiterung gründung
NG
Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis), Landkreis Uelzen Artenschutzfachbeitrag Stand: 01.03.2019
Auftraggeber Planungsbüro A. Pesel 29482 Küsten
Verfasser Planungsgemeinschaft Marienau Neetzetalstraße 13 21368 Dahlem Tel.: 05851-60 20 17 Fax: 05851-60 20 18 [email protected] www.pgm-landschaftsplanung.de Bearbeiter: Dipl.-Biol. Thilo Christophersen
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
3
INHALTSVERZEICHNIS SEITE
1 VERANLASSUNG UND ZIELSETZUNG 4
2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 4
3 UNTERSUCHUNGSGEBIET 6
4 MATERIAL UND METHODEN 74.1 Datenrecherche 74.2 Habitatanalyse 74.3 Potenzialanalyse 74.4 Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 7
5 ERGEBNISSE 85.1 Habitatanalyse 85.2 Potenzialanalyse 8
6 ARTENSCHUTZPRÜFUNG 176.1 Von der Planung betroffene Habitatstrukturen 176.2 Von der Planung betroffene Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und
europäische Vogelarten 176.3 Von der Planung betroffene, weitere besonders geschützte Arten 186.4 Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände 19
7 ZUSAMMENFASSUNG 23
8 QUELLEN 24
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
4
1 VERANLASSUNG UND ZIELSETZUNG
In der Samtgemeinde Rosche (Landkreis Uelzen) sollen am Ortsrand von Groß Malchau im Rah-men einer Flächennutzungsplanänderung sowie durch einen Bebauungsplan die planungsrechtli-chen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Siedlung Humanopolis geschaffen werden (Abb. 1). Das ca. 1,5 ha große Gebiet soll als Sondergebiet für das Sozialtherapeutikum festgesetzt werden. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt in den §§ 44 - 45 die Belange des besonderen Artenschutzes. Die dort genannten Verbotstatbestände definieren Beeinträchtigungen von geschütz-ten Arten und deren Lebensräumen, die nur unter eng gesteckten Rahmenbedingungen zulässig sind. Ziel des Artenschutzfachbeitrags ist die Ermittlung potenzieller Vorkommen besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten. Auf den Ergebnissen der Potenzialanalyse gründet die nachfolgende ar-tenschutzrechtliche Bewertung. Neben der Prüfung auf Vorkommen von streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH Richtli-nie und europäischen Vogelarten werden auch weitere in der EU- bzw. Bundesartenschutzverord-nung aufgeführte, besonders oder streng geschützte Arten betrachtet. Erforderlichenfalls werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder zum Ausgleich von ar-tenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen entwickelt und dargestellt.
2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Bauleitplanung ist nicht vollzugsfähig und damit unwirksam, wenn der Planverwirklichung dau-erhafte und nicht ausräumbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen. Belange des Artenschutzes sind daher bereits auf der Ebene der Planaufstellung zu berücksichtigen. Folgende gesetzliche Regelungen sind maßgeblich: Für die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten gelten die arten-schutzrechtlichen Zugriffsverbote (§ 44 Abs. 1 BNatSchG)
der Tötung, Verletzung, bzw. Zerstörung oder Beschädigung von Individuen und ihren Ent-wicklungsstadien (Nr. 1),
der erheblichen Störung, wenn sich dadurch der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (Nr. 2) und
der Zerstörung, Beschädigung oder Entnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nr. 3).
Für wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen gilt au-ßerdem das Verbot,
sie aus der Natur zu entnehmen oder sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstö-ren (Nr. 4)
Das Verbot der Tötung oder Verletzung bezieht sich auf das betroffene Individuum. Das Verbot der Zerstörung oder Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten betrifft die jeweils betroffenen Lebensstätten, wobei alle für den Erfolg der Reproduktion essentiellen Habitate mit einbezogen werden (funktionaler Ansatz bei der Definition der Fortpflanzungsstätte). Demgegenüber ist die loka-le Population, auf die sich das Störungsverbot bezieht, gesetzlich nicht eindeutig definiert. Eine Ab-grenzung ist in der Praxis nur ausnahmsweise möglich. Bei manchen Artenvorkommen lässt sich die lokale Population gut definieren oder in Form von Dichtezentren räumlich eingrenzen (z.B. Am-phibiengewässer, Fledermauswochenstuben oder -winterquartiere, Kranichrastplatz). Bei Arten mit
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
5
großen Raumansprüchen (z.B. Schwarzstorch, Luchs) sind die betroffenen Individuen als lokale Population zu betrachten, bei flächenhaft vorkommenden Arten (z.B. häufige Singvogelarten) kön-nen die Vorkommen innerhalb einer naturräumlichen Einheit oder ersatzweise auch innerhalb von Verwaltungsgrenzen als lokale Population definiert werden (LANA 2010). Ein Verstoß gegen das Verbot der Zerstörung von Lebensstätten (Nr. 3) und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen auch gegen das Verbot der Tötung/Verletzung (Nr. 1) kann bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie für Vor-haben im Sinne des § 18 Abs. 2 (1) BNatSchG, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, unter bestimmten Bedingungen abgewendet werden1
. Hierfür ist zu gewährleisten, dass die ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Um dies sicherzustellen, können gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG ggf. auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, auch CEF-Maßnahmen genannt (CEF=continuous ecological functionality-measures), festgesetzt werden. Ein „räumlicher Zusammenhang“ ist für Flächen gegeben, die in enger Beziehung zur betroffenen Le-bensstätte stehen und innerhalb der Aktionsradien der betroffenen Arten liegen (LANA 2010).
Bei der Prüfung der Möglichkeit einer Legalausnahme wird im vorliegenden Gutachten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.7.2011 zur Ortsumgehung Freiberg berücksichtigt. Darin wurde festgestellt, dass die Regelungen des § 44 Abs. 5 BNatSchG bezüglich der Zulässigkeit un-vermeidbarer Tötungen oder Verletzungen von Individuen nicht dem EU-Recht entsprechen. Eine Legalausnahme, wie sie § 44 Abs. 5 BNatSchG für zulässige Eingriffe oder Verfahren nach BauGB darstellt, ist weder in der FFH-Richtlinie noch in der EU-Vogelschutzrichtlinie vorgesehen. Demnach gilt das dem Bundesnaturschutzgesetz übergeordnete EU-Recht unmittelbar. Für alle übrigen besonders geschützten Arten, die ausschließlich in der Bundesartenschutz-verordnung oder der EU-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 338/97) geführt sind, haben die Zugriffsverbote keine Geltung, wenn sie bei Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen, im Innenbereich, im Zuge von Planaufstellungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zulässig sind oder bei zulässigen Eingriffen auftreten (§ 44 Abs. 5 BNatSchG)1. Die Habitatansprüche dieser Arten sind dennoch zu berücksichtigen. Die Arten werden in der Potenzial-analyse benannt. Gegebenenfalls werden Planungsempfehlungen formuliert, die im Gegensatz zu den artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen für die europäischen Vogelarten sowie die Ar-ten aus Anhang IV der FFH-Richtlinie im Rahmen der Genehmigung gegen andere Belange abge-wogen werden können. Im Einzelfall ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftli-cher Art zulässig. Als Voraussetzung hierfür muss allerdings gewährleistet sein, dass zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert. Auch darf Artikel 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie hierzu keine weitergehenden Anforde-rungen enthalten (§ 45 Abs. 7 BNatSchG). Die Sicherung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art im Rahmen einer Ausnahmegeneh-migung wird in der Regel mit der Durchführung von Maßnahmen nachgewiesen, die so konzipiert sind, dass sie die betroffenen Funktionen vollumfänglich übernehmen. Die beschriebenen Maßnah-men werden als Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (FCS-Maßnahmen, FCS = favourable conservation status = günstiger Erhaltungszustand) bezeichnet.
1 § 18 Abs. 2 BNatSchG verweist u.a. auf § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammen-hang bebauten Ortsteile auch ohne Bebauungsplan zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
6
3 UNTERSUCHUNGSGEBIET
Das Untersuchungsgebiet entspricht dem Änderungsbereich des Flächennutzungsplans und dem Geltungsbereich des Bebauungsplans nordwestlich der zum Ortsteil Groß Malchau gehörenden Siedlung Humanopolis (Abb. 1). Es hat eine Größe von ca.1,5 ha und umfasst eine Ackerfläche mit einem diagonal durch diese ver-laufenden Weg.
Abb. 1: F-Planänderungsbereich Humanopolis, Groß Malchau (Kartengrundlage: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, AK5 LGLN © 2018)
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
7
4 MATERIAL UND METHODEN
4.1 Datenrecherche Im Rahmen der Datenrecherche wird ermittelt, für welche Arten ein Vorkommen im Untersuchungs-gebiet aufgrund ihrer allgemeinen Verbreitung und ihrer Lebensraumansprüche überhaupt möglich ist und für welche Arten es Hinweise auf Vorkommen gibt. Folgende Datengrundlagen bilden die Basis für die Recherche:
Rote Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Deutschlands und Niedersachsens
Angaben aus dem Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten (THEUNERT 2008)
Vollzugshinweise zum Schutz von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie in Niedersach-sen (NLWKN online 2018)
Landschaftsrahmenplan (LANDKREIS UELZEN online 2018)
allgemeine Literatur zu Ansprüchen und Verbreitung der zu untersuchenden Arten 4.2 Habitatanalyse Nach Auswertung der vorhandenen Daten lässt sich für eine Reihe streng geschützter Arten die Frage nach potenziellen oder tatsächlichen Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht mit ausrei-chender Genauigkeit beantworten. Daher wurde das Gebiet auf einer Ortsbegehung am 22. Oktober 2018 auf die potenzielle Habitateignung für diese Arten untersucht. 4.3 Potenzialanalyse Die Potenzialanalyse führt die Ergebnisse der Datenrecherche und der Habitatanalyse zusammen. Im Ergebnis wird festgestellt, welche Arten möglicherweise oder nachweislich im Untersuchungsge-biet vorkommen. 4.4 Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Den potenziell vorkommenden Arten werden die Auswirkungen der Planung gegenüber gestellt. Die Prüfung stellt für die jeweils betroffenen Arten fest, ob einer der drei Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zutrifft. Gegebenenfalls werden Vermeidungsmaßnahmen mit einbezogen. Sofern der Verbotstatbestand der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorliegt, erfolgt eine Prüfung, ob gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG die ökologische Funktion der Lebensstätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Erforderlichenfalls werden vorgezogene Ausgleichs-maßnahmen in die Betrachtung mit einbezogen. Können auch diese keinen Erhalt der ökologischen Funktion der Lebensstätten bewirken, schließt sich eine Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG an. Diese beurteilt, ob sich der Erhaltungszustand der lokalen Population der jeweils be-troffenen Art durch das Vorhaben verschlechtert. Gegebenenfalls werden hierfür Maßnahmen zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands der jeweils betroffenen Art formuliert.
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
8
5 ERGEBNISSE
5.1 Habitatanalyse Das Untersuchungsgebiet wird auf seiner 13.350 m² großen Fläche von einem Sandacker einge-nommen, der zum Zeitpunkt der Geländeerfassungen mit Wintergetreide bzw. einer Gründüngermi-schung bestellt war. Er wird diagonal von einem Wirtschaftsweg durchschnitten. Am Wegrand ist eine schüttere Ruderalvegetation aus Arten wie Wolligem Honiggras (Holcus lanatus), Rainfarn (Ta-nacetum vulgare), Beifuß (Artemisia vulgaris), Schafgarbe (Achillea millefllium), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Vogel-Knöterich (Polygonum aviculare) und Knäuelgras (Dactylis glomerata) vorhanden. Entlang der südwestlichen Grenze des Plangeltungsbereichs verläuft ein Fahrweg mit einem beid-seitigen, ca. 1,5 m breiten Randstreifen und einer lückigen Vegetation halbruderaler Gras- und Staudenfluren. Die Artenzusammensetzung ist ähnlich der des Wirtschaftsweges innerhalb des Plangeltungsbereichs, weist aber mit Kleinem Sauerampfer (Rumex acetosella) und Rotem Strauß-gras (Agrostis capillaris) und den dortigen sandigen Offenbodenstellen Anklänge an Sandtrockenra-sen auf. Am südlichen Wegrand bilden vier junge Stiel-Eichen (Quercus robur) eine kleine Baumrei-he. Die an das Gebiet unmittelbar angrenzenden Bereiche werden von weiteren Ackerflächen einge-nommen. Die Flächen des Sandackers eignen sich als Nahrungsgebiet und Brutplatz für Vögel der Ackerflu-ren (z.B. Feldlerche, Schafstelze). Die Wirtschaftswege und ruderalen Saumstreifen bieten darüber hinaus für Reptilien und wirbellose Tiere sowie für Nahrung suchende Säugetiere (Fledermäuse, bodenbewohnende Kleinsäuger) geeignete Habitatstrukturen. Auch eine vorübergehende Nutzung der Wegränder als Landlebensraum von Amphibien ist möglich.
Südöstlich des Untersuchungsgebietes liegt die Siedlung Humanopolis, ein ehemaliger Windmüh-lenstandort mit den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden der sozialtherapeutischen Einrichtung. Die Siedlung weist eine hohe Strukturvielfalt und einen naturnahen Biotopbestand mit Siedlungsgehöl-zen, strukturreichen Hausgärten, kleineren Rasen- bzw. Grünlandflächen sowie naturnahen Stillge-wässern auf. Sie bietet viele geeignete Habitatstrukturen, z.B. für Gebäudebrüter und Fledermäuse, aber auch für Gehölze und Gewässer bewohnende, besonders oder streng geschützte Arten. Ein naturnahes Feldgehölz befindet sich südwestlich des Plangeltungsbereichs auf einem Kartoffel-acker. Einzelne alte Stiel-Eichen (Quercus robur) mit Stammdurchmessern von ca. 1 m und eine Hänge-Birke (Betula pendula) bieten insbesondere Vögeln und Fledermäusen geeignete Habitatstrukturen. 5.2 Potenzialanalyse 5.2.1 Säugetiere Für die Artengruppe liegen für Niedersachsen Verbreitungsangaben (THEUNERT 2008) und eine Ro-te Liste (HECKENROTH 1993) vor. Verbreitungsangaben stammen darüber hinaus aus dem Fleder-mausinfosystem „batmap“ (NABU online 2018). Von den in Niedersachsen aktuell vorkommenden landlebenden Säugetierarten sind 26 Arten, da-runter 19 Fledermausarten, im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannt. Vorkommen der streng geschützten Arten Feldhamster (Cricetus cricetus), Luchs (Lynx lynx), Wildkatze (Felis silvestris) ausgeschlossen, da die Arten nördlich des Mittellandkanals nicht verbrei-
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
9
tet sind. Vorkommen von Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) können aufgrund der feh-lenden Habitateignung für diese Arten ausgeschlossen werden. Der Wolf (Canis lupus) nutzt u.a. die nordöstlich des Gebietes gelegenen Wälder der Göhrde als Lebensraum. Das Plangebiet bietet aufgrund fehlender Versteckmöglichkeiten und der geringen Größe aber keine Möglichkeiten als dauerhafte Lebensstätte. Von der osteuropäisch verbreiteten Haselmaus (Muscardinus avellanarius) gibt es für Niedersach-sen Nachweise aus dem Bergland, aber auch aus der Lüneburger Heide bzw. der Göhrde. Die Art kommt in Wäldern aller Art vor, bisweilen auch in Knicks, Gebüschen und Brachen, soweit diese in der Nähe größerer Wälder liegen. Da für die Art geeignete Gehölze, insbesondere Beeren tragende Sträucher im Untersuchungsgebiet fehlen, ist aber ein Vorkommen auszuschließen. Im Untersuchungsgebiet gibt es keine als Fledermausquartier oder -versteck geeigneten Habitatstrukturen, wie Bäume oder Gebäude. Daher kann es von Fledermäusen nur zur Jagd oder als Flugstraße genutzt werden. Dabei ist mit den in Tabelle 1 aufgeführten Arten, die Quartiere in der Umgebung haben, zu rechnen. Die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) besiedelt strukturreiche Wälder und zum Teil auch Streuobstwiesen. Die Winterquartiere liegen meist in Höhlen. Die Sommerquartiere dieser heimli-chen Art befinden sich in Baumhöhlen, Fledermauskästen und manchmal auch an Gebäuden. Sie ist in Niedersachsen zwar sehr selten, kommt aber im Landkreis Lüchow-Dannenberg vor und wur-de 2016 südlich von Uelzen festgestellt. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd und als Flugstraße ist daher nicht auszuschließen. Die Brandtfledermaus (Myotis brandtii) bevorzugt Feuchtwaldhabitate, wo sie gern in Gewässer-nähe jagt. Als Sommerquartiere nutzt sie Baumhöhlen oder Gebäude. Im Winter findet man Brandtfledermäuse in unterirdischen Quartieren. Eine Nutzung des Untersuchungsgebiets zur Jagd ist möglich. Das Braune Langohr (Plecotus auritus) kommt in Waldgebieten, Parks, Gärten und Gebüschlandschaften vor. Dabei werden meist siedlungsferne, ungestörte Bereiche bevorzugt, da die Art empfindlich gegenüber Lärm- und Lichtemissionen ist. Als Winterquartiere werden feuchte Keller, Tunnel, Stollen und z.T. auch Gebäude, seltener Baumhöhlen genutzt. Im Sommer werden Baumhöhlen und Fledermauskästen oder auch großräumige Dachböden bewohnt. Die Art ist in Niedersachsen weit verbreitet. Eine Nutzung des Untersuchungsgebiets zur Jagd ist möglich. Die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) ist in ganz Niedersachsen verbreitet und bewohnt bevorzugt den Siedlungsraum. Sowohl Wochenstuben als auch einzeln lebende Männchen finden sich in Spalten und Hohlräumen in und an Gebäuden. Die Art kommt aber manchmal auch in Waldgebieten vor und ist auch in Baumhöhlen zu finden. Sie wechselt im Jahresverlauf häufig ihre Quartiere innerhalb eines Quartiersverbunds. Die Jagdgebiete der Breitflügelfledermaus liegen überwiegend in offener oder halboffener Landschaft. Flugbewegungen erfolgen oft regelmäßig geradlinig entlang festgelegter Strecken (Flugstraßen) über der Vegetation oder im freien Luftraum. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd und als Flugstraße ist möglich. Die Fransenfledermaus (Myotis nattereri) besiedelt Spalten an Gebäuden, Fledermauskästen und Baumhöhlen. Neben Wäldern werden auch landwirtschaftliche Bereiche mit Viehhaltung genutzt. Im Winter wird die Art überwiegend in Höhlen, Kellern und Stollen gefunden. Die Jagd findet meist in geringer Höhe nah an der Vegetation, bisweilen auch in Viehställen statt. Die Art gilt als ortstreu. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd und als Flugstraße ist möglich. Das Graue Langohr (Plecotus austriacus) kommt in Niedersachsen vor allem im Süden und Osten vor. Die Art besiedelt Dachstühle innerhalb von Siedlungsräumen. Im Winter ist sie in Kellern, Höh-
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
10
len und Stollen zu finden. Die Jagd findet nahe an der Vegetation in strukturreichen Siedlungsgebie-ten statt. Die Art ist sehr ortstreu und vollzieht nur sehr kleinräumige Wanderungen. Vorkommen sind aus dem Umfeld des Untersuchungsgebietes westlich von Uelzen bekannt. Eine Nutzung des Gebiets zur Jagd ist möglich. Der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) bewohnt Wald, waldartige Parks und baumreiche Sied-lungsgebiete. Dort bezieht er besonders in Gewässernähe Baumhöhlen oder Fledermauskästen. Als Winterquartier werden neben Gebäuden auch Baumhöhlen aufgesucht. Zur Zugzeit ist die Art bis-weilen in großer Anzahl zu beobachten. Dann werden Zwischenquartiere besetzt, die auch an höhe-ren Gebäuden liegen. Die Art besitzt große Aktionsräume, so sind die Jagdgebiete oft 10 km und weiter von den Quartieren entfernt. Flug- und Jagdbewegungen erfolgen in der Regel im freien Luft-raum und meist in größerer Höhe. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd und als Flugstraße ist mög-lich. Das Große Mausohr (Myotis myotis) kommt in Nordostniedersachsen zerstreut vor. Es besiedelt halboffene, wärmebegünstigte Landschaften und bewohnt im Sommer große Dachstühle. Männ-chen sind auch in Baumhöhlen und Fledermauskästen zu finden. Zur Überwinterung werden Stollen und Keller aufgesucht. Die Jagd erfolgt meist im tiefen Suchflug in Wäldern mit armer Bodenvegeta-tion. Die dem Untersuchungsgebiet am nächsten liegende, bekannte Kolonie liegt in Schnega. Da die Art zur Jagd Flächen in teilweise über 20 km Entfernung von der Wochenstube aufsucht, ist eine Nutzung als Jagdgebiet und Flugstraße nicht auszuschließen. Die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) bevorzugt als Lebensraum halboffene Kulturland-schaften. Als Sommerquartiere nutzt sie vorwiegend Spalten und Nischen an Gebäuden. Im Winter werden Keller als Quartier genutzt. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd ist möglich.
Der Kleine Abendsegler (Nyctalus leisleri) bewohnt meist Baumhöhlen und nur selten Gebäude. Auch den Winter verbringt die Art in Baumhöhlen, jedoch meist in südlicheren Regionen. Im östli-chen Niedersachsen ist sie verbreitet. Sie nutzt zur Jagd den freien Luftraum und vollzieht großräu-mige saisonale Wanderungen. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd ist nicht auszuschließen. Die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) besiedelt strukturreiche Wälder. Sie ist in Nieder-sachsen zwar sehr selten, kommt aber im Landkreis Lüchow-Dannenberg vor und wurde südlich von Uelzen festgestellt. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd ist daher möglich. Die in der Roten Liste Niedersachsens nicht bewertete Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) besiedelt ähnlich wie die Zwergfledermaus Gebäudenischen. Anscheinend tritt sie aber häufiger als diese auch in Baumspalten auf, wo sie teilweise auch überwintert. Sie bevorzugt als Jagdgebiet gehölzreiche Landschaften in Siedlungs- und Gewässernähe. Das Jagdverhalten deckt sich offen-bar weitgehend mit dem der Zwergfledermaus. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd und als Flug-straße ist möglich.
Die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) tritt in Niedersachsen landesweit zerstreut auf. Die nordosteuropäischen Populationen suchen Norddeutschland jährlich zur Migrationszeit im Herbst in großer Zahl auf. Auch Wochenstuben sind regelmäßig anzutreffen. Als baumbewohnende Art wird die Rauhautfledermaus vorwiegend in Wäldern angetroffen, nutzt aber auch Parklandschaften und Gewässer als Jagdhabitat. Zur Migrationszeit bezieht sie meist stationäre Balzquartiere, die in Baumhöhlen oder an Gebäuden liegen können. Nischen, z.B. in Gebäuden, an Holzverschalungen oder in aufgeschichteten Holzstapeln können teilweise zur Überdauerung der kalten Jahreszeit ge-nutzt werden. Eine Nutzung des Plangebiets als Jagdgebiet und Flugstraße ist wahrscheinlich.
Die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) ist in Niedersachsen weit verbreitet. Bei der Jagd ist sie eng an Wasserflächen gebunden, die im Tiefflug überflogen werden. Sommerquartiere werden
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
11
oft in Gewässernähe in Baumhöhlen, Winterquartiere in Höhlen und Kellern bezogen. Die Männ-chen übersommern auch zeitweise in Höhlen und Kellern. Die Art legt bei ihren saisonalen Wande-rungen meist kürzere Entfernungen unter 150 km zurück. Eine Nutzung des Gebietes als Flugstraße ist möglich.
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ist weit verbreitet. Sie kommt in nahezu allen Landschaf-ten vor, bevorzugt aber siedlungsnahe Bereiche mit halboffenem Gelände. Als Quartier dienen Ge-bäudenischen aller Art, Dachböden und selten auch Baumhöhlen. Sie jagt meist strukturnah, z.B. an Gehölzen, Gewässern oder Straßenlaternen. Es sind aber auch Flugbewegungen in größerer Höhe dokumentiert. Im Spätsommer/Herbst findet die Flugbalz der Männchen in abgegrenzten Balzrevie-ren statt. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd und als Flugstraße ist möglich. Tabelle 1: Potenzielle Vorkommen von Fledermausarten
Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste*
Nds. D Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 2 2 Brandtfledermaus Myotis brandtii 2 V Braunes Langohr Plecotus auritus 2 V Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 G Fransenfledermaus Myotis nattereri 2 - Graues Langohr Plecotus austriacus 2 2 Gr. Abendsegler Nyctalus noctula 2 D Gr. Mausohr Myotis myotis 2 V Kl. Bartfledermaus Myotis mystacinus 2 V Kl. Abendsegler Nyctalus leisleri 1 V Mopsfledermaus Barbestella barbastellus 1 2 Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus N - Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 2 - Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3 - Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 -
* Rote Liste-Status: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste der Roten Liste, N = Status noch unbekannt, II Gefährdeter Gast/Überwinterer , G = Gefährdung anzunehmen, D = Daten unzureichend Regelmäßige Vorkommen folgender niedersächsischer Fledermausarten sind aufgrund ihrer Ver-breitung außerhalb der Umgebung des Untersuchungsgebietes nicht zu erwarten:
Nordfledermaus (Eptesicus nilsonii)
Nymphenfledermaus (Myotios alcathoe)
Teichfledermaus (Myotis dasycneme)
Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Aus der Kategorie der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders geschützten Säugetierarten sind Vorkommen aus den Gruppen Spitzmäuse und Altweltmäuse (Murinae) sowie von Braunbrustigel und Maulwurf möglich.
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
12
5.2.2 Vögel Für die Brutvögel Niedersachsens liegen eine Rote Liste von KRÜGER & NIPKOW (2015) sowie der Brutvogelatlas des NLWKN vor (KRÜGER et al. 2014). Für das Untersuchungsgebiet ist von einer Brutvogelgemeinschaft auszugehen, die sich aus anpas-sungsfähigen und störungstoleranten Arten der Feldmark zusammensetzen. In Tabelle 2 werden die potenziellen Brutvogelarten des Gebietes aufgeführt. Aus den Gilden der Gebäudebrüter, Höhlen- und Nischenbrüter sowie der Freibrüter ist auf-grund fehlender Habitatstrukuren nicht zu rechnen. Aus der Gilde der Bodenbrüter sind Brutvorkommen der in Niedersachsen verbreiteten Arten Gold-ammer, Jagdfasan, Schwarzkehlchen, Wiesenschafstelze in störungsarmen Randbereichen mög-lich. Daneben können auch als Arten der Roten Listen Feldlerche, Heidelerche, Ortolan sowie Rebhuhn und Wachtel vorkommen. Aus der Gruppe der Greifvögel und Eulen sind Vorkommen aufgrund fehlender geeigneter Brut-plätze nicht zu erwarten. Tabelle 2: Potenzielle Brutvögel der Plangebiete
Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste* Nds. D
Feldlerche Alauda arvensis 3 3 Goldammer Emberiza citrinella V V Heidelerche Lullula arborea V V Jagdfasan Phasianus colchicus - - Ortolan Emberiza hortulana 2 3 Rebhuhn Perdix perdix 2 2 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola - - Wachtel Coturnix coturnix V V Wiesenschafstelze Motacilla flava - -
fett: Arten, die auf den Roten Listen Niedersachsens/Deutschlands geführt sind (KRÜGER & NIPKOW 2015, GRÜNEBERG et al. 2015) *Rote Liste: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste der Roten Liste Als Gastvogelhabitat besitzt das Untersuchungsgebiet keine besondere Bedeutung. Die Ackerflä-chen dienen aber sicher zeitweise als Nahrungshabitat für die Brutvögel angrenzender Siedlungs- und Offenlandbereiche. 5.2.3 Amphibien Für die Artengruppe liegen auf Bundeslandebene Verbreitungsangaben (THEUNERT 2008) und eine Rote Liste (PODLUCKY & FISCHER 2013) vor. Alle heimischen Amphibienarten fallen unter den besonderen Artenschutz. 13 Arten dieser Gruppe sind zudem nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Von diesen kommen elf in Nieder-sachsen autochthon vor. Im Untersuchungsgebiet gibt es keine Gewässer die zur Reproduktion für Amphibien geeignet sind. Die Saumstrukturen entlang der Wegränder kommen aber als Landlebensraum oder Wanderkorri-dor von Amphibien grundsätzlich in Frage.
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
13
Ein dauerhaftes Vorkommen des Kammmolchs (Triturus cristatus) ist nicht möglich. Die überplante Fläche erfüllt die Ansprüche der Art an die Habitatstrukturen eines Landlebensraums nicht. Daher ist sie für die Art allenfalls vorübergehend als Wanderkorridor geeignet. Ein Vorkommen der nur noch selten vorkommenden Kreuzkröte (Bufo calamita) kann aufgrund fehlender geeigneter Lebensräume (Rohbodentümpel und offene Sandflächen) ausgeschlossen werden. Die Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) hat ein ähnliches Verbreitungsgebiet wie die Kreuzkröte. Sie ist jedoch weniger auf Pionierlebensräume spezialisiert. Daher ist das Untersuchungsgebiet für die Art als Landlebensraum oder Wanderkorridor geeignet. Der Kleine Wasserfrosch (Pelophylax lessonae) kommt an kleineren Stillgewässern unterschiedli-cher Art vor. Seine Verbreitung ist in Niedersachsen nur unvollständig bekannt. Die überplante Flä-che erfüllt die Ansprüche der Art an die Habitatstrukturen eines Landlebensraums nicht. Sie ist da-her nur bedingt als sporadisch genutzter Wanderkorridor geeignet. Der Moorfrosch (Rana arvalis) kommt im niedersächsischen Tiefland verbreitet vor. Er besiedelt Gebiete mit hohen Grundwasserständen, wo er vorzugsweise in Feuchtgrünländern mit ausgepräg-ten Grabenstrukturen und Feuchtwäldern anzutreffen ist. Als Landlebensraum bevorzugt er frostge-schützte Grabenränder und Ufer sowie feuchte Gehölzbestände mit Binsen- und Seggenvegetation. Da es solche Strukturen in den Untersuchungsgebieten nicht gibt, sind Vorkommen des Moorfro-sches nicht zu erwarten. Vom Laubfrosch (Hyla arborea) gibt es Vorkommen in der Umgebung. Die überplante Fläche erfüllt die Ansprüche der Art an die Habitatstrukturen eines Landlebensraums nicht. Sie ist daher nur be-dingt als sporadisch genutzter Wanderkorridor geeignet. Vorkommen der Arten Rotbauchunke (Bombina bombina), Gelbbauchunke (Bombina variegata), Wechselkröte (Bufo viridis), Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) und Springfrosch (Rana dalmatina) sind aus der weiteren Umgebung nicht bekannt. Sie sind daher in den Untersuchungs-gebieten nicht zu erwarten. Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, geschützten Arten sind unre-gelmäßige Vorkommen von Teichmolch, Grasfrosch, Teichfrosch und Erdkröte im Landlebensraum möglich. 5.2.4 Reptilien Für die Artengruppe liegen auf Bundeslandebene Verbreitungsangaben (THEUNERT 2008) und eine Rote Liste (PODLUCKY & FISCHER 2013) vor. Alle heimischen Reptilienarten fallen unter den beson-deren Schutz der Bundesartenschutzverordnung. Von den acht streng geschützten Arten des An-hangs IV der FFH-Richtlinie sind die Zauneidechse (Lacerta agilis) und die Schlingnatter (Coronella austriaca) in Niedersachsen heimisch. Beide Arten bevorzugen thermisch begünstigte Trockenstandorte. Von der Schlingnatter sind in Nordostniedersachsen nur wenige Vorkommen bekannt. Das Untersu-chungsgebiet liegt aber innerhalb des Verbreitungsgebietes der Zauneidechse. Der Südrand des Untersuchungsgebiets weist entlang des dortigen Sandwegs für die Zauneidechse teilweise geeig-nete Habitatstrukturen (grabbares Substrat, Sonnenplätze) auf. Daher kann diese Art hier vorkom-men. Aufgrund der regelmäßigen Störungen in Folge der Flächen- und Wegenutzung ist aber allen-falls mit einer kleinen Population zu rechnen.
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
14
Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, geschützten Arten sind Vor-kommen von Blindschleiche und Waldeidechse möglich. 5.2.5 Fische und Rundmäuler Mit dem Stör (Acipenser sturio), dem Donau-Kaulbarsch (Gymnocephalus baloni) und dem Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus) sind drei Fischarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Aus der Artengruppe sind mangels geeigneter Gewässerlebensräume keine Ver-treter im Gebiet zu erwarten. Aus der Kategorie der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, geschützten Arten sind ebenfalls keine Vertreter der Artengruppe in den Plangebieten zu erwarten. 5.2.6 Libellen Für Libellen liegen für Niedersachsen eine Rote Liste (ALTMÜLLER & CLAUSNITZER 2010) und Ver-breitungsdaten (THEUNERT 2008) vor. Unter den Schutz von Anhang IV der FFH-Richtlinie fallen acht Libellenarten, von denen aktuell sie-ben in Niedersachsen vorkommen:
Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis)
Östliche Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons)
Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis)
Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis)
Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes)
Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia)
Sibirische Winterlibelle (Sympecma paedisca) Alle diese Arten stellen gehobene Ansprüche an die Struktur und Habitatausstattung ihrer Lebens-räume, die das Untersuchungsgebiet aufgrund fehlender Gewässerhabitate nicht erfüllt. Vorkommen dieser Arten in den Untersuchungsgebieten sind daher auch nicht vorübergehend zu erwarten. Auch aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders oder streng geschützten Arten sind bodenständige Vorkommen aufgrund fehlender Gewässerhabitate nicht zu erwarten. 5.2.7 Käfer Für die Gruppe der Laufkäfer liegt eine Rote Liste Niedersachsens von ASSMANN et al. (2002) vor. Die Potenzialanalyse basiert weiterhin auf Angaben von THEUNERT (2008) und GÜRLICH et al. (1995). Weitere Angaben zu Verbreitung und Habitatpräferenzen der Arten stammen aus KLAUSNITZER et al. (2016), ZAHRADNIK (1985), WACHMANN et al. (1995) und MÜLLER-MOTZFELD (2004). Anhang IV der FFH-Richtlinie enthält neun Vertreter dieser Artengruppe, von denen zwei aktuell in Niedersachsen vorkommen. Der zu den Blatthornkäfern zählende Eremit (Osmoderma eremita) bewohnt alte Laubbäume, vor allem Eichen, Buchen, Linden, Weiden und Obstbäume, sofern diese besonnte Bereiche mit Höhlen und darin liegenden Mulmkörpern aufweisen. Die Art ist in Niedersachsen sehr selten, Funde sind
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
15
vor allem aus dem Bergland und dem Nordosten des östlichen Tieflandes bekannt. In den Bäumen der Plangebiete wurden keine Höhlen mit Mulmkörpern gefunden. Vorkommen in den Untersu-chungsgebieten sind mangels geeigneter Habitatbäume daher nicht zu erwarten. Vom Großen Heldbock (Cerambyx cerdo) sind Vorkommen in Niedersachsen nur aus dem Wendland und bei Hannover bekannt. Im Untersuchungsgebiet ist die Art nicht zu erwarten. Die ebenfalls im Anhang IV der Richtlinie geführten Arten Breitrand (Dytiscus latissimus) und Schmalbindiger Breitflügeltauchkäfer (Graphoderus bilineatus) aus der Familie der Schwimmkä-fer (Dytiscidae) wurden im östlichen Niedersachsen seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr nachge-wiesen. Vorkommen im Untersuchungsgebiet sind daher auszuschließen. Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, geschützten Arten sind Vor-kommen von Vertretern aus den Familien der Bock- und Laufkäfer möglich. 5.2.8 Schmetterlinge Für Schmetterlinge liegen für Niedersachsen Verbreitungsangaben (THEUNERT 2008) und eine Rote Liste (LOBENSTEIN 2004) vor. Anhang IV der FFH-Richtlinie umfasst 17 in Deutschland heimische Schmetterlingsarten. Für vier dieser Arten sind aktuelle Vorkommen im Bundesland bekannt. Der Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) besiedelt feuchte Stauden- und Pionierfluren und benötigt Futterpflanzen aus der Familie der Nachtkerzengewächse, wobei Weidenröschen (Epilobium sp.) bevorzugt wer-den. Bisweilen kommen Einflüge aus südlicheren Gebieten vor, dauerhafte Populationen der Art sind aus Niedersachsen aber nicht bekannt. Geeignete Habitate oder Futterpflanzen kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Vom Großen Feuerfalter (Lycaena dispar), dem Schwarzfleckigen Ameisenbläuling (Macaulinea arion) und dem Dunklen Wiesenknopfbläuling (Macaulinea nausithotus) sind keine Vorkommen aus der Umgebung des Untersuchungsgebietes bekannt. Sie sind für das Untersuchungsgebiet auch aufgrund ihrer gehobenen Habitatansprüche auszuschlie-ßen. Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders oder streng ge-schützten Arten sind Vorkommen möglich, etwa des Kleinen Perlmuttfalters (Issoria lathonia), des Braunen oder des Kleinen Feuerfalters (Lycaena tityrus, L. phlaeas) oder des Gemeinen Bläulings (Polyommatus icarus). 5.2.9 Mollusken Für Mollusken liegen Verbreitungsdaten bei THEUNERT (2008) vor. Von den drei in Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Arten ist die Gebänderte Kahnschnecke (Theodoxus transversalis) in Niedersachsen nicht natürlich verbreitet. Die Gemeine Flussmuschel (Unio crassus) und die Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) sind in ihrer Verbreitung an Gewässer gebunden. Das Plangebiet weist keine Gewässer auf, so dass Vorkommen nicht zu er-warten sind. Aus der Kategorie der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders oder streng ge-schützten Arten sind Vorkommen der Weinbergschnecke (Helix pomatia) möglich.
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
16
5.2.10 Pflanzen Für Farn- und Blütenpflanzen sowie für Moose liegen Rote Listen (KOPERSKI 2011, GARVE 2004) und Verbreitungsdaten (THEUNERT 2008) vor. Von den in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Gefäßpflanzenarten kommen sechs aktuell noch in Niedersachsen vor. Der Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) ist eine endemi-sche Art an der Tide-Elbe. Kriechender Scheiberich (Apium repens) und Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) sind Pionierarten auf zeitweise überschwemmten Schlammböden. Der Frauenschuh (Cypripedium calceolus) kommt nur noch zerstreut und vor allem im Bergland vor. Der Prächtige Dünnfarn (Trichomanes speciosum) kommt nur noch im Leinebergland vor. Das Vorblattlose Leinkraut (Thesium ebracteatum) ist nur noch bei Buchholz nachgewiesen. Für das Untersuchungsgebiet sind Vorkommen dieser Arten daher nicht zu erwarten. Aus der Kategorie der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders oder streng ge-schützten Arten sind ebenfalls keine autochthonen Vorkommen zu erwarten. 5.2.11 Weitere Artengruppen Folgende Artengruppen beinhalten lediglich besonders oder streng geschützte Arten, die nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt sind und damit nicht dem europarechtlich strengen Schutz unterliegen: Heuschrecken
Netzflügler
Spinnen
Krebse
Nesseltiere, Schwämme und Stachelhäuter
Hautflügler
Aus der Artengruppe der Hautflügler sind Vorkommen von Arten aus der Gruppe der Bienen und Hummeln (Apoidae) sowie der Hornisse (Vespa crabro) und Waldameisen (Formica spec.) möglich. Aus der Artengruppe der Heuschrecken sind Vorkommen der Blauflügeligen Ödlandschrecke (Oedipoda coerulea) möglich. Aus der Artengruppe der Netzflügler sind Vorkommen der Gewöhnlichen Ameisenjungfer (Myrmeleon formicarius) möglich. Vorkommen von Vertretern der übrigen Artengruppen sind im Ge-biet nicht zu erwarten. Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG haben für diese Arten keine Geltung (Kap. 2). Dies gilt auch für in diesem Gutachten nicht näher behandelte Arten aus den Gruppen der Pilze und Flechten, die nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt sind.
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
17
6 ARTENSCHUTZPRÜFUNG
6.1 Von der Planung betroffene Habitatstrukturen Die Realisierung der Planung bewirkt den Verlust eines Sandackers sowie eines unbefestigten Wirt-schaftswegs mit randlichen, halbruderalen Gras- und Staudenfluren auf einer Fläche von ca. 13.350 m² durch Überbauung mit Wohnhäusern sowie umliegenden Nutzflächen. An den Rän-dern soll das Baugebiet durch einen 10 m breiten Grünstreifen abgegrenzt werden. Dadurch werden neue Tier- und Pflanzenlebensräume geschaffen. 6.2 Von der Planung betroffene Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische
Vogelarten
Die in Kapitel 5.2 aufgeführten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäischen Vogelar-ten, die im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommen, werden in Tabelle 3 noch einmal aufgeführt. Aufgrund der geringen Größe der Plangebiete ist auch potenziell jeweils nur mit wenigen Individuen bzw. Brutpaaren zu rechnen.
Tabelle 3: Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten
Arten-gruppe Name Wissenschaftlicher Name
Vögel
Feldlerche Alauda arvensis Goldammer Emberiza citrinella Heidelerche Lullula arborea Jagdfasan Phasianus colchicus Ortolan Emberiza hortulana Rebhuhn Perdix perdix Schwarzkehlchen Saxicola rubicola Wachtel Coturnix coturnix Wiesenschafstelze Motacilla flava
Säugetiere
Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii Brandtfledermaus Myotis brandtii Braunes Langohr Plecotus auritus Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Fransenfledermaus M. nattereri Graues Langoh Plecotus austriacus Gr. Abendsegler Nyctalus noctula Gr. Mausohr Myotis myotis Kl. Bartfledermaus M. mystacinus Kl. Abendsegler Nyctalus leisleri Mopsfledermaus Barbestella barbastellus Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Wasserfledermaus Myotis daubentonii Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus
Reptilien Zauneidechse Lacerta agilis
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
18
6.3 Von der Planung betroffene, weitere besonders geschützte Arten
Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders geschützten Arten sind Vorkommen aus den Gruppen der Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Käfer, Schmetterlinge, Mollusken, Hautflügler, Heuschrecken und Netzflügler möglich (Tab. 4). Tabelle 4: Nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführte, besonders geschützte
Arten/Artengruppen
Artengruppe Name Wissenschaftlicher Name
Säugetiere
Braunbrustigel Erinaceus europaeus Europäischer Maulwurf Talpa europaea Unterfam. Altweltmäuse Murinae Familie Spitzmäuse Soricidae
Amphibien
Erdkröte Bufo bufo Grasfrosch Rana temporaria Teichfrosch Pelophylax „esculentus“ Teichmolch Lissotriton vulgaris
Reptilien Blindschleiche Anguis fragilis Waldeidechse Lacerta vivipara
Käfer Familie Bockkäfer Cerambycidae Familie Laufkäfer Carabidae
Schmetterlinge Tagfalter Rhopalocera Mollusken Weinbergschnecke Helix pomatia
Hautflügler Hornisse Vespa crabro Gattung Waldameisen Formica spec. Fam. Bienen und Hummeln Apoidae
Heuschrecken Blauflügelige Ödlandschrecke Oedipoda coerulea Netzflügler Gewöhnliche Ameisenjungfer Myrmeleon formicarius
Für diese Arten gelten die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44ff BNatSchG im Rahmen der Bauleitplanung nicht (Kap. 2). Sie werden aber im Rahmen der Betrachtung der Umweltbelange berücksichtigt. So kommen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen auch den potenziell betroffenen Arten aus dieser Gruppe zugute. Besondere Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen bzw. der Tötung oder Verletzung von Individuen sind aufgrund der geringen Bedeu-tung der von der Umnutzung betroffenen Habitate und der geringen Größe der von Eingriffen betrof-fenen Bereiche nicht erforderlich.
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
19
6.4 Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
6.4.1 Artengruppe Fledermäuse a) Tötung oder Verletzung von Individuen
Die Gefahr der Tötung oder Verletzung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG im Zuge der Realisie-rung der Planung besteht vor allem für flugunfähige Jungtiere zur Wochenstubenzeit sowie bei der Zerstörung oder Beschädigung von Winterquartieren. Eine entsprechende Gefährdung für die in Tabelle 3 aufgeführten Fledermausarten besteht jedoch nicht, da keine potenziellen Wochenstuben und Winterquartiere im Untersuchungsgebiet vorhanden sind. Daher wird der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für die Artengruppe der Fleder-mäuse nicht verwirklicht. b) Erhebliche Störung
Eine erhebliche Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, die sich auf den Erhaltungszu-stand der lokalen Populationen der in Tabelle 3 aufgeführten Fledermausarten auswirkt, ist insbe-sondere gegeben, wenn sich die Mortalitätsrate erhöht oder die Reproduktion behindert wird. Als Störungsquellen kommen anlage-, bau- und betriebsbedingte Lärm- und Lichtemissionen oder Vib-rationen im Umfeld von Quartieren (insbesondere Wochenstuben) sowie bedeutsamen Jagdgebie-ten und Flugwegen in Frage. Zwar ist davon auszugehen, dass das Untersuchungsgebiet entlang der Straße Groß Malchau und entlang der Feldwege als Leitlinie von jagenden oder wandernden Fledermäusen genutzt wird. Aufgrund der nur vorübergehenden Störung während der Bauarbeiten in der Hellphase ist baubedingt jedoch nicht mit erheblichen Störungen der dämmerungs- und nachtaktiven Fledermausarten zu rechnen. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist nicht mit über das bisherige Maß hinaus reichenden Beeinträchtigungen entlang der Straße außerhalb des Plangebie-tes zu rechnen. Eine nächtliche Baustellenbeleuchtung, die die benachbarten Gehölze und die um-gebenden Flächen anstrahlt, ist allerdings auszuschließen. Auch ist die Beleuchtung der Neubauflä-chen so zu gestalten, dass eine Abstrahlung in die Umgebung soweit wie möglich vermieden wird. Durch die Realisierung der Planung ist eine erhebliche Störung i. S. d. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG bei Beachtung der genannten Vorgabe nicht zu erwarten. c) Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Im von der Umnutzung betroffenen Bereich sind Wochenstuben und Winterquartieren sowie Tages-verstecken und Sommerquartieren der in Tabelle 3 aufgeführten Fledermausarten nicht vorhanden, ebenso gibt es dort keine essenziell bedeutenden Nahrungsgebiete für mögliche außerhalb des Änderungsbereichs liegende Quartiere. Eine Zerstörung oder Beschädigung von Fledermausle-bensstätten kann daher ausgeschlossen werden. Es ist nicht mit dem Eintreten des Verbotstatbestands gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu rech-nen. Eine Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist für die Artengruppe Fledermäuse nicht er-forderlich.
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
20
6.4.2 Artengruppe Vögel a) Tötung oder Verletzung von Individuen
Das artenschutzrechtliche Verbot der Tötung oder Verletzung von Individuen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG besteht insbesondere in der Brut- und Aufzuchtzeit für nicht flügge Jungvögel oder Gele-ge der in Tabelle 3 genannten Arten. Um die Gefahr der Tötung oder Verletzung von Vögeln zu vermeiden, sind Arbeiten zur Baufeldräumung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit, also zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchzuführen. Für Nahrungsgäste besteht durch die Planung keine Gefahr der Tötung und Verletzung. Unter der Voraussetzung, dass die genannte Auflage eingehalten wird, wird der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für die Artengruppe Vögel nicht verwirklicht. b) Erhebliche Störung
Erhebliche Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, die sich auf den Erhaltungszu-stand der lokalen Population der Arten auswirken, sind für die im Plangebiet potenziell vorkommen-den und in Niedersachsen flächenhaft verbreitete Arten Jagdfasan, Schwarzkehlchen und Wiesen-schafstelze nicht zu erwarten. Für die in den Roten Listen geführten Arten Feldlerche, Goldammer Heidelerche, Ortolan, Rebhuhn und Wachtel können erhebliche Störungen, die z.B. die Aufgabe des Brutplatzes oder eine Beeinträchtigung des Bruterfolges bewirken, vermieden werden, indem die Baufeldräumung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit, also zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchgeführt wird. Für Nahrungsgäste besteht durch das Vorhaben keine Gefahr der erheb-lichen Störung. Unter der Voraussetzung, dass die genannte Auflage eingehalten wird, wird der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht verwirklicht. c) Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Eine Zerstörung oder Beschädigung von Brutplätzen ist für die in Tabelle 3 aufgeführten, am Boden brütenden Arten nicht auszuschließen. Daher wird geprüft, ob auch nach einem möglichen Verlust die ökologische Funktion der Fortpflan-zungs- und Ruhstätten gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. d) Prüfung nach § 44 Abs. 5 BNatSchG
Für die in Niedersachsen verbreitet vorkommenden und nicht auf den Roten Listen geführten Arten Jagdfasan, Schwarzkehlchen und Wiesenschafstelze ist ein Erhalt der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang anzunehmen. Die Arten finden auch nach Planungsrealisierung in den verbleibenden, angrenzenden Ackerflächen und in den Randbereichen der neu angelegten Grünflä-chen und Gehölze des Plangebietes als Brutplatz geeignete Ausweichhabitate. Da die Arten ihre Brutplätze überwiegend von Jahr zu Jahr neu auswählen, können sie kleinräumige und zeitlich be-grenzte Veränderungen der Habitatstruktur kompensieren, sofern sich die Summe der geeigneten Bruthabitate nicht wesentlich verringert. Dies ist bei der vorliegenden Planung der Fall. Differenzierter ist die artenschutzrechtliche Bewertung für anspruchsvollere und auf den Roten Lis-ten geführte Arten zu betrachten:
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
21
Bei den potenziell vorkommenden Offenlandarten der Ackerlebensräume Feldlerche, Goldammer Heidelerche, Ortolan, Wachtel und Rebhuhn handelt es sich um Zugvogelarten, die ihre Brutreviere jährlich an wechselnden Plätzen begründen. Für die Brutplatzwahl bildet die nach der Ankunft in den Brutgebieten vorgefundene Vegetationsstruktur und damit die Art der landwirtschaftlichen Nutzung das wesentliche Kriterium. Auch bei der normalen Nutzung fällt auf potenziell geeigneten Ackerflä-chen wie dem überplanten Schlag z.B. bei Raps- oder Maisanbau die Habitateignung für diese Ar-ten jahreweise vollständig aus, so dass die Vögel ihre Brutreviere auf geeigneten Flächen neu ein-richten müssen. Hinsichtlich der Siedlungsdichte ist insbesondere die Feldlerche flexibel. Diese kann bei ausrei-chend günstigen Bedingungen sehr hoch sein (>1 BP/ha). Daher ist auch bei einer aktuell schon vorhandenen Besiedlung der benachbarten Habitate für die potenziell im Plangebiet siedelnden Brutpaare ein Ausweichen sicher möglich. In der näheren Umgebung des Plangebiets sind großräumig potenziell geeignete Bruthabitate für Heide- und Feldlerche, Ortolan, Rebhuhn und Wachtel vorhanden, so etwa in der Ackerflur nach Norden in Richtung Stoetze sowie westlich und südlich von Groß Malchau. Die an das Plangebiet anschließenden Ackerflächen haben eine Größe von über 30 ha. Vom Ortolan bevorzugt genutzte Wald- oder Gehölzränder, wie sie vor allem östlich des Untersuchungsgebietes bestehen, werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt, so dass auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass durch die Planung ein Ortolan-Revier beeinträchtigt wird, ausreichend gleich- oder höherwertigere Lebens-räume für Reviere dieser Art vorhanden sind. Ein signifikanter Rückgang der lokalen Brutbestände der Arten ist daher nicht zu erwarten. Die öko-logische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt für die potenziellen Brutvogelarten so-mit im räumlichen Zusammenhang erhalten. Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG wird daher nicht verwirklicht. Eine Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist für die Artengruppe der Vögel nicht erforder-lich.
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
22
6.4.3 Artengruppe Reptilien (Zauneidechse) a) Tötung oder Verletzung von Individuen
Das Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Abs. 1 (1) BNatSchG umfasst alle Altersstadien der Zauneidechse, also neben den adulten, subadulten und juvenilen Tieren auch die im Bodensubstrat vergrabenen Gelege der Art. Um ein Eintreten des Verbotstatbestandes zu vermeiden, sind daher im von der Art potenziell besiedelten Bereich entlang des südlich des Plangebiets verlaufenden Feldwegs folgende Hinweise zu berücksichtigen: Vermeidung von Bodenverdichtung, z.B. durch Fahrzeugverkehr, Lagerung von Maschinen
oder Pflanzgut im Wegrandbereich auf einer Breite von 3 m ab Fahrspurrand
Grubbern und Pflegemahd des nördlichen Wegerandstreifens auf einer Breite von 5 m ab Fahrspurrand, wie im Bebauungsplan als Maßnahme zur Pflege und Entwicklung eines Sandtrockenrasens vorgesehen, zwischen Oktober und März außerhalb der Aktivitätsphase der Zauneidechse (mit Winterverstecken ist aufgrund fehlender entsprechender Habitatstrukturen nicht zu rechnen)
Im restlichen Plangebiet ist nicht mit dauerhaften Zauneidechsenvorkommen, insbesondere Winter-verstecken oder Gelegen, zu rechnen. Daher ist es für diese Bereiche zur Vermeidung des Verbots-tatbestandes der Tötung oder Verletzung ausreichend, die Bauarbeiten außerhalb der Aktivitätspha-se der Zauneidechsen, also zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchzuführen. Unter der Voraussetzung, dass die genannten Auflagen eingehalten werden, wird der Verbotstatbe-stand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht verwirklicht. b) Erhebliche Störung
Erhebliche Störungen mit negativen Folgen für den Erhaltungszustand der lokalen Population der Zauneidechse werden durch die unter Punkt 6.4.3a) genannten Maßnahmen vermieden. Im Übrigen sieht die Planung Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die Art vor, so dass auch betriebsbe-dingt nach Fertigstellung der baulichen Anlagen keine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population zu erwarten ist. Unter der Voraussetzung, dass die genannten Auflagen eingehalten werden, wird der Verbotstatbe-stand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht verwirklicht. c) Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Im von der Art potenziell besiedelten Bereich entlang des südlich des Plangebiets verlaufenden Feldwegs wird die Verwirklichung des Verbotstatbestandes durch die unter Punkt 6.4.3a) genannten Maßnahmen vermieden. Im restlichen Plangebiet ist nicht mit Lebensstätten der Zauneidechse, ins-besondere Winterverstecken oder Gelegen, zu rechnen. Unter der Voraussetzung, dass die genannten Auflagen eingehalten werden, wird der Verbotstatbe-stand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht verwirklicht. Die Anwendung der Ausnahmefallregelung gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist für die Artengruppe der Reptilien nicht erforderlich.
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
23
7 ZUSAMMENFASSUNG
In der Samtgemeinde Rosche (Landkreis Uelzen) sollen am Ortsrand von Groß Malchau im Rah-men einer Flächennutzungsplanänderung sowie durch einen Bebauungsplan die planungsrechtli-chen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Siedlung Humanopolis geschaffen werden Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt in den §§ 44 - 45 die Belange des besonderen Artenschutzes, die im vorliegenden Artenschutzfachbeitrag behandelt werden. Das Plangebiet weist für eine Reihe von Vogel- und Fledermausarten sowie für die Zauneidechse geeignete Habitatstrukturen auf. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1-3 BNatSchG werden unter folgenden Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt. Durchführung der Arbeiten zur Baufeldräumung zwischen Anfang Oktober und Ende Februar
außerhalb der Vogelbrut- und aufzuchtszeit und der Hauptaktivitätsphase von Zauneidechsen
Abschirmen der an das Plangebiet angrenzenden Gehölze und die umgebenden Flächen von Beleuchtung
Vermeidung von Bodenverdichtung, z.B. durch Fahrzeugverkehr, Lagerung von Maschinen oder Pflanzgut entlang des südlich des Plangebiets verlaufenden Feldwegs
Grubbern und Pflegemahd des Randstreifens entlang des südlich des Plangebiets verlaufenden Feldwegs als Maßnahme zur Pflege und Entwicklung eines Sandtrockenrasens zwischen Okto-ber und März außerhalb der Aktivitätsphase der Zauneidechse
Eine artenschutzrechtliche Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich. Für vorkommende, besonders geschützte Arten, die nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt werden, gelten die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44ff BNatSchG nicht. Sie werden aber im Rahmen der Betrachtung der Umweltbelange berücksichtigt. Besondere Maßnahmen zur Vermei-dung von Störungen bzw. der Tötung oder Verletzung von Individuen sind aufgrund der geringen Bedeutung der von der Umnutzung betroffenen Habitate und der geringen Größe der von Eingriffen betroffenen Bereiche nicht erforderlich. Marienau, 01. März 2019
Dipl.-Biol. Thilo Christophersen
Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)
Planungsgemeinschaft Marienau
24
8 QUELLEN
ALTMÜLLER, R. & H.-J. CLAUSNITZER (2010): Rote Liste der Libellen Niedersachsens und Bremens. 2. Fassung, Stand 2007. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/03. S. 212-236. Hannover.
ASSMANN, T., W. DORMANN, H. FRÄMBS, S. GÜRLICH, K. HANKDKE, T. HUK, P. SPRICK & H. TERLUTTER (2002): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Coleoptera: Cicindelidae et Carabidae) mit Gesamtartenverzeichnis, 1. Fassung vom 1.6.2002, S. 70-95. Informations-dienst Naturschutz Niedersachsen 2/03. GARVE, E. (2004): Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen. 5. Fassung, Stand 1. 3. 2004. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/04
GRÜNEBERG, C., H.-G. BAUER, H. HAUPT, O. HÜPPOP, T. RYSLAVY & P. SÜDBECK (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung. 30. November 2015. In: Berichte zum Vogelschutz 52/2015: 19-67. Deutscher Rat f. Vogelschutz (DRV). Naturschutzbund Deutschland (NABU) (Hg.). Hilpoltstein. GÜRLICH, S., R. SUIKAT, W. ZIEGLER (1995): Katalog der Käfer Schleswig-Holsteins und des Niederelbegebie-tes. In: Verhandlungen des Vereins für Naturwissenschaftliche Heimatforschung zu Hamburg e.V. Band 41. HECKENROTH, H. (1993): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten - 1. Fas-sung vom 1.1.1991. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 6/93. KLAUSNITZER, B., U. KLAUSNITZER, E. WACHMANN, Z. HROMÁDKO (2016): Die Bockkäfer Mitteleuropas. Cerambycidae. Die Neue Brehm-Bücherei 499: Band 1 und 2. 692 S. Magdeburg. KOPERSKI, M. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose in Niedersachsen und Bremen.- Informati-onsdienst Naturschutz Niedersachsen 3/2011. KRÜGER, T., LUDWIG, S. PFÜTZKE & H. ZANG (2014): Atlas der Brutvögel in Niedersachsen und Bremen 2005-2008. Natursch. u. Landespfl. Niedersachsen Heft 48. Hannover. KRÜGER, T. & M. NIPKOW (2015): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel - 8. Fas-sung, Stand 2015. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 4/15. LANA, LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ (2010): Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegrif-fen des Bundesnaturschutzgesetzes. LANDKREIS UELZEN (online 2018): Landschaftsrahmenplan. https://www.landkreis-uelzen.de/home/global/container-seite/Landschaftsrahmenplan.aspx LOBENSTEIN, U. (2004): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Großschmetterlinge mit Gesamtartenverzeichnis. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 3/04. MÜLLER-MOTZFELD, G. (Hrsg.) (2004): Carabidae (Laufkäfer). In: FREUDE, H., HARDE, K. W., LOHSE, G.A. & KLAUSNITZER, B.: Die Käfer Mitteleuropas. Heidelberg. NABU, NATURSCHUTZBUND DEUTSCHLAND (online 2018): batmap. - http://www.batmap.de/web/start/karte. NLWKN, NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ (online 2018): Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz. http://www.nlwkn.niedersachsen.de/ naturschutz/natura_2000/vollzugshinweise_arten_und_lebensraumtypen/vollzugshinweise-fuer-arten-und-lebensraumtypen-46103.html. PODLUCKY, R. & FISCHER, C. (2013): Rote Listen der gefährdeten Amphibien und Reptilien in Niedersachsen und Bremen – 4. Fassung, Stand Januar 2013. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 4/2013. THEUNERT (2008): Verzeichnis der in Niedersachsen vorkommenden besonders oder streng geschützten Ar-ten, Stand 1. November 2008. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 3/08. WACHMANN, E. R. PLATEN, D. BARNDT (1995): Laufkäfer. Beobachtung. Lebensweise. Augsburg ZAHRADNIK, J. (1985): Käfer Mittel-und Nordwesteuropas. Hamburg.