Plangebiet Teil A SO 0,3I - Samtgemeinde-Rosche.de · 2019-05-02 · es sich urs iner ehem iterten...

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53 55 50 51 58 52 57 54 56 SO I 0,3 Plangebiet Teil A Brache Lagerplatz Bebauungsplan Gro Malchau Siedlung Humanopolis, Neufassung und Erweiterung Plangebiet Teil A Plangebiet Teil B Stoetze GEMEINDE STOETZE LANDKREIS UELZEN GEMEINDE STOETZE [email protected] www.samtgemeinde-rosche.de /FKRZHU 6WUDH 29571 Rosche p l a n . B 6WDGWSODQHU 'LSO,QJ +HQULN %|KPH *|WWLHQ .VWHQ 7HO KERHKPH#SODQERQH BEBAUUNGSPLAN GROSS MALCHAU - SIEDLUNG HUMANOPOLIS, NEUFASSUNG UND ERWEITERUNG - 2. ERWEITERUNG DER GEMEINDEDIREKTOR Verfahrensstand %DX*% - Entwurf Mai 2019 - I SO Sozial- therapeutikum 0,3 Plangebiet Teil B Stoetze

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SO

I0,3

Plangebiet Teil A

Brache

Lagerplatz

Bebauungsplan Groß MalchauSiedlung Humanopolis,Neufassung und Erweiterung

Plangebiet Teil A

PlangebietTeil B

Stoetze

GEMEINDE STOETZELANDKREIS UELZEN

GEMEINDE STOETZE

[email protected] www.samtgemeinde-rosche.de

Lüchower Straße 1529571 Rosche

Vorplanung 1. Betei l igung

x

p l a n . B Stadtplaner Dipl.-Ing. Henrik Böhme Göttien 24 29482 Küsten Tel. 05841-9612-66 [email protected]

BEBAUUNGSPLANGROSS MALCHAU - SIEDLUNG HUMANOPOLIS,NEUFASSUNG UND ERWEITERUNG- 2. ERWEITERUNG

DER GEMEINDEDIREKTOR

x Satzung

Verfahrensstand§§ 3 (2) / 4 (2) BauGB

- Entwurf Mai 2019 -

I

Rechtskraft2. Betei l igung

SO Sozial-therapeutikum

0,3

Plangebiet Teil B

Stoetze

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plan

1. Veranla

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3. Art der

4. Maß de

5. Bauwe

6. Grünflävon Bode

7. Verkeh

8. Klimas

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1 zum Bauzur Verme

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ungsplan GroNeufassu

- 1 -

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oß Malchau – ung und Erwei

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Siedlung Humiterung – 2. Erw

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manopolis, weiterung gründung

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plan

1. Veranl In der Sietete Siedlsonen einrichtung wschen zwibens- undeinem betdungsberewirtschaft,schirr-Prodes Rentedie Siedluhandenenvorgesehe‚RuhestänErfahrungErwerbstäsammenhben für dieHausaufgaganisationbereits dosondern aten und in StädtebauAußenberden ist. Aden, die inDaneben betriebe intungen sinParkanlagund soll aUm die geeine Erwe Die Konzedirekt an mit den Lüber den wurde die

nungsbüro a

lassung

dlung Humaungs- und

ne Jugendhwerden in vischen 10 ud Freizeitgetreuten geseiche beste, Verwaltunduktion. In enalters nicungs- und An Bauplätze en. Um denndler’ weiteen einbring

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ulich gesehereich, der im

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eiterung des

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. pesel

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hilfe- und Jvoneinandeund 27 Jahrestaltung unschützten Behen in deng, Hauswa

den nächscht mehr haArbeitsgemesind vorwie

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ei der Suchde angrenzeümern wurdeiten oder gaft erklärt, be

Bebau

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es sich urseiner ehemiterten Geläsche Wohn

n für Therapnopolis erricen Teil der ng ist als Tre

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den 2017 dgenerelle Vei Zustimm

ungsplan GroNeufassu

- 2 -

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möglichen Echen. In Voie jeweilige

Vorbehalte bung der Eig

oß Malchau – ung und Erwei

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Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

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dagogischegleiten, möcund ihre bisichtungsgeb

ngs- und Len bestimmteernehmen (ter-, Qualitäelbsthilfe). Nngebunden em Projekt mchten.

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manopolis, weiterung gründung

usgerich-hen Per-dhilfeein-ge Men-n der Le-n hier in . Ausbil-Pferde-

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plitter im entstan-entstan-iert sind.

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werden. st daher

auf die ndlungen b gegen-Pächtern eben.

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plan

Abbildun Ein erstesHumanop2016 überseite), ergdung, dieshabe er keQualität ezusammeder Geme Auch die verliefen agewöhnlicein weiterGegend z

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Bebau

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2018 mit egroße direkarten- und ung für den

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ungsplan GroNeufassu

- 3 -

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ommen. Einhlägig beant

er nördlich afonat (Novechts zu verä

ndigte, in dedlung zu ko

oß Malchau – ung und Erwei

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Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

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n dem die Senzende Flähatte (an deha mit der zu haben. h bei vergleeinsamen Gtzende Anfr

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nach Osterachdem er

manopolis, weiterung gründung

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plan

schien, ga Für den aBesichtiguArbeitswefolger (er nass. Ein An der Osauf dem dsätzliche Edarf der äkäme. Im Nordweinen Teilgebung zudie der SGrund wu

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ungsplan GroNeufassu

- 4 -

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oß Malchau – ung und Erwei

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Siedlung Humiterung – 2. Erw

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er dies einemdie Flächent.

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manopolis, weiterung gründung

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rworben, eine zu-Ruhebe-onflikten

er bereit, kter Um-entümer,

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rund der m die be-

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plan

stehende Die ErweitschaftlicheBepflanzugung des chend die Um diese plan als aGemeindeschlossen

2. Entwic Der derzeLandwirtscSondergeRahmen dzialtherapdie umgeb Der Bebaweiterung Darstellunweiter. ZuBebauung Das Regiostellt das biet Erholutionen dar In der bes„1. Ziele seiner Te1.1 Entwi10 Wohn-mieden wPersonenten. (Ziel) 2.2 Entwi03 Bedarften Stando

nungsbüro a

Siedlung isterung muse Ausrichtu

ung der ErwPlangebie

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uungsplan – 2. Erwei

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eilräume cklung der- und Arbe

wird. Für dennahverkehr

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weiterung ztes mittelfriung der Bel

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s dem Flä

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r DaseinsvoBildungsanghert und au

Bebau

dtebaulich velbarer Näh

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n zu könnelan angepan die neuengsplan entsp

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sprogrammshaltsgebiet sgebiet Lan

ung des RROgesamträu

en Strukturind so anzentstehenden und ein

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ungsplan GroNeufassu

- 5 -

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n stellt dasgrenzende Swiesen. Der das Plangeben, Westen

wird.

dlung Humaseinen Gelthennutzung

zungsplans äß § 8 Abs.

s für den LaNatur und

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r im Landkuordnen, d

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nd Zentralem lebenslangerden.

oß Malchau – ung und Erwei

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Siedlung Humiterung – 2. Erw

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r Flächennuschen Gremr Siedlung..

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t als FlächeHumanopolisutzungsplann Sondergen mit Grünflä

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s aufgeführtg des Land

n zlicher Verktraktiver öffeaßennetz v

n sollen an g

manopolis, weiterung gründung

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mmen.

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e für die s ist als wird im

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plan

3.2 Entwi3.2.1 Land02 … Alsdie landwüberlagernPflege deschaft räuwerbsfähig Das RROpunktaufg Die Siedluben und Adamit versind in dechen Arbese vorhanDienste, aweitergebsichert unträchtigt. Vorbehaltslandwirtsc2019 werd

3. Art de StädtebauAußenberden ist. Aren wiedeein besonrechtlich gplans wurkum festgHandwerkBetriebender sozialWohnformein solchezu dem Si

nungsbüro a

cklung derdwirtschaf Vorbehaltsirtschaftlichndem Gewr Kulturland

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er Siedlung eitsprozess ndene Struauch von ‚Ren, ergänztd ausgebauDas Plangesgebiets L

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ulich gesehereich, der imm Standort

er in Windmnderes Projgefasst. Imrde als Art dgesetzt. Daksbetrieben, sofern die- und kultu

men dienen.es SO Soziaiedlungspro

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r Freiraumnft, Forstwirtsgebiet Lan genutzte F

wicht – nahedschaft unddingungen fdet.“

gt Rosche aerung und E

opolis gehöeiner Gem

ualifikationsvorhandeneingeführt

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en handelt m Bereich et des ehemühlenform ejekt als So

m Rahmen dder baulicheas SO dien, die das Wese Nutzunrpädagogis In der 2. E

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ondergebiet der Neufasen Nutzungnt der UnteWohnen nic

gen der Auschen ArbeiErweiterung ikum festgedeutlichen.

ungsplan GroNeufassu

- 6 -

scherei t auf Grund

gestellt, die ndeckend butzgüter erfhe wirtscha

entrum und von Wohn-

besonderenpraktiziert wterbildungs

ndlichen weachfolgeeinrund durch re Lebensert für lebensen werden dso dass diebeeinträchtiausgeführt

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oß Malchau – ung und Erwei

d besonder– mit wech

besondere üllt bzw. auftliche Leist

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ergebiet (SOvon Wohnch stören, leiterbildung er der Gestang Humanodie Zugehör

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

rer Funktionhselndem bFunktionen

uf der die Ltungs- und

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se Anlage wem Bebauug des Beb

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manopolis, weiterung gründung

nen wird bzw. sich n für die Landwirt-

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enen Le-kehr wird endliche n berufli-rtet. Die-eutische ndlichen amit ge-ht beein-nen des gebende n RROP

plitter im entstan-50 Jah-

wurde für ungsplan bauungs-erapeuti-rbe- und aftlichen

ndlichen, sozialen

ebenfalls Gebietes

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plan

Die geplaZweckbesden §§ 2 Festlegundas eine Nkann, ist inausgehenpeutischestehen. Dges ‚norm In der 2. ENeufassunten, die enmen und iMiteinandche von äspezieller ihre LebenGleichzeitAustauschWohnnutzhenden Ssamten Sigen, der Svorbehaltesich in dasDie Zulässgrund der Projekt erdie Unterbauch ‚Ruhgen, zu geformen imhängig vosondern dzueinandecher und /beit, der beim (WieProjekt sevon gemewickelt wesozialtherarenamt un

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Erweiterungng und Erwntweder bishre Lebenser der Gen

älteren MensLernprozes

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rforderlichenbringung voheständlernewährleiste

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nd / oder ein

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Ein sonstigoll jedoch füDie Siedlun

rojekt ein. baulichen A

ng als eine n oder dienon Betreute

n‘, die sich en. So kannes Miteinan

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sentlich ist, n Ansatz vner Arbeits-

Bebau

en sich dien vorgegeberordnung es ist dahe

ntsprechendht geplant. Dhe Anlage imDie Nutzungr diesem beVerfestigun

uungsplansst geplant, WSiedlung täin das Proje

kann eine Gte und Erfa, die älteren

ben, was zuauch von de

2. Erweitedern ein SOutlichen, dages Wohngeür dieses bng wird als

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nlichen Anlaen und Mitin die Sied

n eine Siedlnders von er Siedlung arbeitende

er im AustaTätigkeit im

und Qualifizn Beruf seinrarbeitet wisein, bei ddass die d

verfolgen im und Dienst

ungsplan GroNeufassu

- 7 -

ser Ausrichben, die sic(BauNVO) r gerechtfe

d den VorgaDer Charaktm Zusammegen müssenesonderen Ag einer Spl

s Groß MalcWohnhäuseätig waren oekt einbring

Gemeinschahrungen ven Menscheur Erfüllung en Jugendlicrung wird O Sozialthess die 2. Eebiet würde

besondere SGanzes be

chtet sich aue Siedlung Hagen. Wohnarbeiter un

dlungs- undlung entsteJung und A eigenstän

en Menscheusch. Dies

m Rahmen zierungsman. Es kannrd, es kannenen spezi

dort lebendem Zusammetleistungsge

oß Malchau – ung und Erwei

htung unterch von den wesentlich rtigt. Ein soaben der Bater, der vonenhang mit n immer in Ansatz und ittersiedlung

chau – Sieder für ‚Ruheoder aber ven möchten

aft entsteheermittelt bekn können sihres Lebe

chen, so dajedoch kei

erapeutikumrweiterung

e eine SplittSiedlungspretrachtet, di

uch in der 2Humanopolngebäude sd deren Fa

d Arbeitsgehen, die eigAlt zulässt. diges Wohen haben imkann in Foder Jugend

aßnahmen ein kulture

n die Weiterelle Organi

en Menscheenwirken voemeinschaft

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

r. Es wird aBaugebiet

unterscheionstiges BaauNVO auf

n dem Sondt einem sozVerbindung ist nicht alg zu sehen

dlung Humaeständler‘ zvon außerhan. Im gegenn, in dem Jkommen unsich einbrinens beitrageass ein Prozine aussch

m wie in deBestandteiltersiedlung rojekt Hume Nutzunge

2. Erweiteris nach densind notwenamilien undmeinschaft genständigeEs soll ke

hnen zulässmmer einen

orm von ehrdhilfe- und Sund Unterselles gemerbildung im isationsformen gemeinson Haupt- ft.

manopolis, weiterung gründung

also eine en nach idet. Die

augebiet, fnehmen dergebiet zialthera-g hiermit s sonsti-.

anopolis, u errich-alb kom-nseitigen Jugendli-nd so ein gen und en kann. zess des ließliche

er beste-l der ge-verfesti-anopolis en fügen

ung auf-n für das ndig, um d künftig

einbrin-e Wohn-in unab-sig sein, n Bezug renamtli-Sozialar-stützung insames Bereich

men ent-sam den und Eh-

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plan

Sonstige Glung integanbieten Pferdegesstandteil, Siedlung z Die Zuläskünftig beaufgegebeMaschinelände inte Anlagen füin unmitteArbeitsgemtungen unnütziges ksatz verwgehalten. Die Zulässstimmung ten. Das S Der Störugebietes ftierungswenachts: 50Grenzwerwarten. Zusätzlichden mit dedass die schaftlich wie Gerücschaftet wspruch degleichbar. Das Sondlagen an. nung ist n

nungsbüro a

Gewerbebegrieren zu zu können

schirr, ein Hin der Arbezugelassen

ssigkeit voneibehalten en wurde. n vorgehaltgriert.

ür Verwaltuelbarem Zusmeinschaft.ntergebrachkulturelles Eirklicht. DieDies alles w

sigkeit der bbeschriebe

Sondergebie

ngsgrad innfestgelegt. Ierte der DI0 dB(A) (Vete sind dur

he Einschräer Planung bestehendgeprägten

chen oder Swird, ist vones Sonderg

dergebiet grEine Beein

icht zu erke

. pesel

etriebe sind können und. Eine Holz

Hauswirtscheitsplätze bwerden.

n landwirtscbleiben, auDennoch wen und Pfe

ng sowie kusammenhan Es gibt Bü

ht wurden, dEngagemen entspreche

wird auch in

baulichen Aenen Charaet muss die

nerhalb desnnerhalb deN 18005, S

erkehrslärmch Emissio

nkungen fünicht hervo

e SituationUmfeldes

Stäuben, zun einem vergebietes ist

renzt nicht nträchtigungennen.

Bebau

zulässig, ud / oder uzwerkstatt,

hafts- und Hbereitgestell

chaftlichen uch wenn dwird Gemüserde gehalte

ulturelle, song mit der Oüroabteilungdie für ein snt ist innerhenden Thern der 2. Erw

Anlagen muakter des Sesen Charak

s Sondergebes SondergSchallschut

m) bzw. 45 dnen keine

ür die angreorgerufen. W

n nicht versist mit typi

u rechnen. rträglichen t mit dem e

unmittelbarg der denk

ungsplan GroNeufassu

- 8 -

m die Arbem sozialtheeine Werk

Hausmeistelt werden. S

Betrieben der bisherigse angebauen. Die Nutz

oziale und gOrganisatiogen, in densolches Prohalb der Sierapiemöglic

weiterung als

ss sich immSondergebiekter beibeha

bietes ist augebietes sinz im StädtedB(A) einzuunzumutba

enzende lanWohnbebauschlechtert ischen landDa innerhaMiteinandeeines Misc

r an denkmmalpflegeris

oß Malchau – ung und Erwei

itswelt unmerapeutischkstatt für drbereich sinSie sollen a

und Gartege landwirtut, werden zungen sind

esundheitliconsstruktur en bereichs

ojekt notweedlung als tchkeiten wes Nutzung z

mer nach deetes Sozialtalten.

uf den einesd die schallebau, von tuhalten. Mit ren Beeintr

ndwirtschaftuung ist berwird. Aufg

dwirtschaftlialb der Sieder auszugehhgebietes /

algeschütztschen Bela

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

mittelbar in dhe Dienstledie Herstellund u. a. berauch künfti

enbaubetrietschaftliche

landwirtscd daher in d

che Zweckeder Siedlunsbezogene ndig sind. Gtherapeutiscerden ebenfzugelassen

em in der Ztherapeutik

s Dorf- bzwltechnischetags: 60 dBder Einhal

rächtigunge

tliche Nutzureits vorhan

grund des ichen Immidlung selbehen. Der Sc/ Dorfgebie

te Bauten oange durch

manopolis, weiterung gründung

der Sied-istungen ung von reits Be-g in der

ben soll Betrieb

haftliche dem Ge-

e stehen ngs- und

Verwal-Gemein-cher An-falls vor-.

weckbe-um rich-

w. Misch-en Orien-B(A) und tung der

en zu er-

ung wer-nden, so landwirt-ssionen, r gewirt-chutzan-etes ver-

oder An-die Pla-

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plan

4. Maß d Das Maß und der Zder besteh Im PlangeDie Bescheinfügen z Die Grundplanten inAbs. 4 Basicherzustpflanzen vland gemä Mit der Feeiner GesHöchstweund der Gzahl nicht

5. Bauwe Auf die Fmuss die körper zu den Siedlubauliche O Die festgedestabstastreifen du

6. Grünflung von ÖffentlicheDie öffentder ErhaltSaumstreigebietsgre

nungsbüro a

er baulich

der baulichZahl der Vohenden und

ebiet wird dhränkung iszu können,

dflächenzahntensiveren auNVO wertellen. Die von Laubbääß § 19 Abs

estsetzung chossfläche

erte gelten wGRZ von 0,3

überschritte

eise / Übe

FestsetzungMöglichkeiterrichten, oung gibt esOrdnung wir

esetzten Band von 5 murch Hauptn

lächen / Mn Boden, N

e Grünflächtliche Grünftung eines uifens zum Senze verlau

. pesel

hen Nutzu

hen Nutzunllgeschosse

d der geplan

ie Zahl der st erforderlicohne dass

hl (GRZ) wNutzung m

den zugelainnerhalb d

äumen und s. 3 BauNVO

der Zahl denzahl (GFZweiterhin. D

3 wird die inen.

erbaubare

einer Baut bestehen, ohne dass ss bereits einrd durch die

augrenzen m ein. Beeinnutzungen s

MassnahmNatur und

he mit der Zfläche mit dunbefestigteSchutz von fende Sand

Bebau

ng

g wird durce bestimmtnten baulich

r Vollgeschoch, um das die Bauten

wird entspremit 0,3 festassen, um ddes Sonder–sträucher

O.

der VollgesZ) nicht notDurch die Fn § 17 BauN

e Grundstü

uweise wirdfür speziel

sie in ihrer Lnen Gebäude Festsetzu

halten zu trächtigungsind damit a

men zum SLandscha

Zweckbestimder Zweckben Weges sReptilien u

dweg ist zu

ungsplan GroNeufassu

- 9 -

ch die Fests. Diese Feshen Struktu

osse auf einGebiet in dweithin sic

echend der tgesetzt. Üdie Erschliergebietes fern sind auf

chosse undtwendig. DieFestsetzungNVO zugela

ücksfläche

d verzichtetle WohnforLänge begrdekomplex ng der Bau

den angrengen der Pflaausgeschlos

Schutz zuaft

mmung Wegbestimmungsowie der Eund Insekte erhalten. A

oß Malchau – ung und Erwei

setzung destsetzungenr.

ns als Höchdie landschhtbar sind.

vorhandenberschreitu

eßung der gestgesetztendie GRZ a

d der GRZ e in § 17 Bag der Zahl assene GFZ

en

t. Innerhalbmen die enrenzt werdeüber 50 m grenzen ge

nzenden Nunzungen inssen.

r Pflege u

g mit Saumsg Weg mit Entwicklung n. Der an d

Auf der nörd

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

er Grundfläcn ergeben s

hstmaß festhaftliche Um

nen und küungen gemägeplanten Gn Flächen znrechenbar

ist die FesauNVO besder Vollge

Z oder Baum

b des Plangntsprechenden. In der be

Länge. Dieewährleistet

utzungen dnnerhalb de

und zur E

streifen Saumstreif eines artender südlichedlichen Bös

manopolis, weiterung gründung

chenzahl sich aus

tgesetzt. mgebung

nftig ge-äß § 19

Gebäude zum An-res Bau-

stlegung stimmten schosse massen-

gebietes den Bau-estehen-e städte-t.

den Min-r Pflanz-

ntwick-

fen dient nreichen en Plan-schungs-

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plan

kante ist edie Umwazu wird dedie vorhanMahdgut iAlle zwei Jin Abstimmbitatelemesind zu unmahd sindren. Private GrDie privatschaftsgeganzer Lästandortgefachgerecmind. 20%tens den imer Schusäume sinAugust un PflanzstreAn der süzen von LSchaffungwobei aufsen werdereihige, natenliste m20 % fachhat mindeBis zu einden. ErsatzmaßDie Ersatzbrütende zungsextegroße Flähenabstanzeit der FeJuni) darf

nungsbüro a

ein südexpoandlung derer nördlich dndene Vegest zu entferJahre sind amung mit dente anzulenterlassen. d im Oktobe

rünfläche me Grünflächrechten Einänge eine erechten G

cht anzulege% der anzuin der Artentz vor Wildnd der Suknd März erfo

eifen A innedlichen SonLaubbäumeg einer hecf einem Drien dürfen. Aaturnahe Hit einem Pf

hgerecht anzestens den Drittel der

ßnahme E1zmaßnahmVogelarten

ensivierung äche ist jahnd zu bewireldlerchen die Fläche

. pesel

onierter, tror Acker- unddes Weges etation entfernen (kein Maufkommener unteren

egen. AblagDas einma

er außerhal

mit der Zweche mit der ngrünung uvierreihige,

Gehölzen geen und auf pflanzendenliste festgeverbiss wir

kzession zuorderlich ist

rhalb des Sndergebietsen und Sträkenartigen ttel des PflAuf mindesecke aus h

flanzabstandzulegen undin der ArtePflanzfläch

im Plangee E1 dient, insbesondeiner Sand

resweise ertschaften o(witterungsnicht befah

Bebau

ockener Saud Ruderalveverlaufende

ernt wird. DMulchen), unde GehölzNaturschuterungen vo

alige Grubbb der Aktivi

ckbestimmuZweckbestnd der Kom, naturnaheemäß Artenf Dauer zu n Gehölze

elegten Pflard für die Eu überlasset.

Sondergebiesgrenze ist eäuchern fesRandeingrü

lanzstreifenstens zwei Dheimischen,d von ca. 1d dauerhaftnliste festg

he darf als H

biet Teil Bder Entwic

dere für diedackerflächntweder mioder als Blüsabhängig hren werden

ungsplan GroNeufassu

- 10 -

um zu entwegetation ine Streifen vie Fläche is

um ein Verfie zu entfernzbehörde -

on anderen bern der Fläitätsphase d

ung Schutzpimmung Scmpensatione Baum-Strnliste im Pferhalten. Bbetragen. D

anzqualitäteEntwicklungsen, wobei e

etes ein 5 m tiefstgesetzt. Dünung des

ns abschnittDritteln des standortge

1 - 1,5 m unt als Hecke elegten PflaHausgarten

cklung von e Feldlerchhe im Plangit Sommergühstreifen ain etwa dern. Auf den E

oß Malchau – ung und Erwei

wickeln. Ziel einen San

vollständig gst dann jährlzen der Flänen. Für Zazwei LesesStoffen, z.

äche und dder Zauneid

pflanzung chutzpflanzu. Innerhalb rauch-Heckflanzraster

Bäume solleDie Pflanzq

en zu entsprsphase emeine jährlich

er PflanzstrDer Pflanzs

Sondergebtsweise Sics Pflanzstreerechten Gend einem Bzu erhaltenanzqualitäteuneingesc

Lebensräume durch eingebiet Teil getreide in anzulegen. r Zeitraum vEinsatz von

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

der Maßnandtrockenrasgegrubbert, rlich zu mähäche zu verauneidechsesteinhaufen B. Pflanze

die jährlichedechse durc

ung dient db der Flächeke aus heim

von ca. 1 en einen Anqualität hat rechen. Einpfohlen. Dihe Mahd z

reifen zum Astreifen A dbietes nachchtfenster freifens ist einehölzen ge

Baumanteil vn. Die Pflanen zu entsphränkt genu

men für amne dauerhaB. Die ca

doppeltem Während d

vom 15. Män Dünger un

manopolis, weiterung gründung

ahme ist sen. Da-so dass

hen. Das rmeiden. en sind - n als Ha-enresten, e Pflege-chzufüh-

der land-e ist auf mischen,

- 1,5 m nteil von mindes-

n wirksa-e Kraut-

zwischen

Anpflan-dient der h Süden, reigelas-ne zwei-mäß Ar-von 10 - zqualität prechen. utzt wer-

m Boden afte Nut-. 0,3 ha Saatrei-

der Brut-ärz – 15. nd Pflan-

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plan

zenschutzAnlage eischung unmehrjähriggut) zu veSaatstärke

7. Verkeh Das Plangden, die dgeordneteder öffentwurde bermanopolisgesetzt. Innerhalb dig. Die inderte Feschend dem

8. KlimasDer Klimacke mit Wwerden. Znenenergidie CO2-E

nungsbüro a

zmitteln ist zines einjähnd einer Sagen Blühstr

erwenden. Ae beträgt hi

hr, Immiss

gebiet ist imdie Erschlieen Straßenntlichen Strareits im recs, Neufassu

des Plangennere Erschstsetzung vom Bedarf au

schutz aschutz wird

Wärme aus dZudem ist eie nutzen zuEmissionen

. pesel

zu verzichterigen Blühs

aatstärke voreifens ist mAlle 5 Jahreer etwa 10

sionen

m Südosten eßung gewänetz von Kraßenverkehchtverbindlicung und Erw

ebietes ist ehließung wion Flächenuf dem Grun

d dahingehedem Nahvereine südlichu können. Dzu mindern

Bebau

en. Eine Nustreifens ison 10 – 30 möglich. Dae ist dann eikg/ha.

an eine öffährleistet. Dreis- und Bursfläche, ü

chen Bebauweiterung a

eine Festlerd privat au

n für Stellplndstück nac

end berücksrsorgungsnhe AusrichtDie anzupflan.

ungsplan GroNeufassu

- 11 -

utzung als Lst die Fläch

kg/ha einzubei ist autoin Umbruch

fentliche StrDie Gemeinundesstraßeber den diuungsplan Gals öffentlich

egung von Vuf dem Gellätze wird vchgewiesen

sichtigt, dasetz der Saaung der Geanzenden L

oß Malchau – ung und Erwei

Lagerflächehe mit eineusäen. Auc

ochthones S im Herbst

raßenverkedestraßen sen verbunde SiedlungGroß Malchhe Straßenv

Verkehrsfläcände geregverzichtet. Sn werden.

ss die geplaatbau Stoetzebäude möaubgehölze

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

e ist unzuläser überjährich die AnlagSaatgut (Redurchzufüh

hrsfläche asind mit deen. Der Te

g erschlosshau – Siedlverkehrsfläc

chen nicht gelt. Auf dieSie sollen

anten Baugze eG verso

öglich, um de können he

manopolis, weiterung gründung

ssig. Bei igen Mi-ge eines egiosaat-hren. Die

ngebun-em über-ilbereich en wird, ung Hu-che fest-

notwen-e geson-entspre-

rundstü-orgt die Son-elfen,

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plan

9. Ver- u Die Wasszentralen Die AbwaGrundstücEinwohne„Ruhestänrer Zeit nErlaubnis Erweiterungestellt weDie Ortslaspiegelkanpumpt undtäten, umergeht folgDie in der Einwohneder bestehKanalnetz Die Abfalllichen Strakreis UelzGrundstücgung (§ 3Uelzen d04.02.199Wendehasionieren. Uelzen beGrundstücAbfallentsnerlei Hinten/Stichszulässig isIst die Zufßungsstra Das Obersätzlich duden Anscschreibt o

nungsbüro a

nd Entsor

ser-, ElektriAnlagen de

asserentsorck der beste

erwerte ausndler" oder nicht mehr vom 11.03.ngsmaßnaherden. age Groß Mnalnetz, died dort gerei auch die gende AuflaSiedlung H

erwerte aus henden Erlaz des Ortste

entsorgungaßenverkehzen ergibt cks ein Ans3 Abs. 1 undie verkehrl

97, Az: 66 mmer und SDie Abfalle

ei einer Conck. Kleineresorgung an ndernisse ostraßen entsst, dass die fahrt nicht

aße zur Abf

rflächenwasurch die Grchluss an eoder ein ges

. pesel

rgung

zitäts- und er Versorgu

rgung erfolehenden Sigelegt. DurGewerbe isausreichen.2008 endehmen kann

Malchau verfe Abwässernigt. Die KlAbwässer

age: Humanopolis

dem Erweaubnis am 1eiles Groß M

g erfolgt durhrsflächen. sich für je

schluss- undd 2). Beim ichen Bela– 702.04.0Stichstraßeentsorgung ntainergröß

e Behälter sbzw. auf de

oder Gegensprechend aMüllfahrzeumöglich, sofuhr bereitzu

sser ist gemundstückseeine öffentsammeltes

Bebau

Gasversorngsträger s

lgt dezentriedlung. Dierch den Anst diese An

nd dimensiot am 11.03.eine Verlän

fügt über eir werden zuäranlage Rder Siedlu

s anfallendeeiterungsgeb11.03.2023Malchau übe

rch den TräGemäß Sat

eden Eigend BenutzunNeu- oder

ange der M07 zu berücen ausreiche

erfolgt durße von MGBsind an der Een Grundstnverkehr dieausgebaut suge rückwäo sind die Austellen.

mäß § 96 Aeigentümer tliche AbwaFortleiten e

ungsplan GroNeufassu

- 12 -

rgung wird sichergestel

ral über eie vorhandenschluss wnlage zur Aoniert. Die .2023. Wegngerung die

ine Abwassur zentralen

Rosche verfüng Humano

en Abwässebiet des B-, über eine erzuleiten.

äger der Abtzung über

ntümer einengszwang aUmbau vo

Müllabfuhr cksichtigenend groß füch den AbfB 600 Liter Erschließunücken kanne Zufahrtensind. Dabeiärts in StichsAbfälle an d

Abs. 3 Nds. zu beseitigeasseranlageerforderlich

oß Malchau – ung und Erwei

durch denlt.

ine Kleinkläne kleine Keiterer Einwbwasserreinbestehend

gen der erfoeser Erlaubn

serpumpstan Kläranlageügt über ausopolis mit z

er sind bei APlanes, späPumpstatio

fallentsorgudie Abfallen

es bewohntan die öffenn Straßen bgemäß des. Dementsp

ür die Müllfaallwirtschafund/oder 1

ngsstraße bn nur dann n behindernist zu beac

straßen reinder nächstg

Wassergesen, soweit de und dereist, um ein

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

n Anschluss

äranlage aKläranlage iwohnerwertnigung in a

de wasserreorderlich wenis nicht in A

ation sowie e nach Rossreichendezu reinigen

Anschluss wätestens beon in das öf

ung über dintsorgung iten oder bntliche Abfabittet der Las Schreibeprechend sahrzeuge zuftsbetrieb La1.100 Liter bereitzustellerfolgen, wn bzw. die chten, dass nfahren. gelegenen E

setz (NWGdie Gemeinen Benutzune Beeinträc

manopolis, weiterung gründung

s an die

auf dem st für 57 te durch

absehba-echtliche rdenden Aussicht

ein Frei-sche ge- Kapazi-

n. Daher

weiterer ei Ablauf ffentliche

e öffent-m Land-

bebauten allentsor-andkreis

ens vom sind u.a. u dimen-andkreis auf dem en. Eine

wenn kei-Zufahr-es nicht

Erschlie-

G) grund-nde nicht ung vor-chtigung

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plan

des WohlsStelle ermist. Ein Agenwasseist. Diese Versiegeluim Umwelim Plangeckerung vsind. Niederschohne eineVerkehrsflbewachseschlagswazwecken gzu ist rechDWA Reg Die Löschgungsanlades DeutsZufahrtennach DIN zu Einschständig fre

nungsbüro a

s der Allgemmöglicht werAbleiten vonerkanal kan

Vorgabe sung vorbeutbericht dar

ebiet sandigvon Nieders

hlagswassee wasserreclächen und

ene Bodenzasser, das genutzt werhtzeitig vor gelwerke A 1

hwasserversage sicherzschen Vere, Einbiegera14090 ein

ränkungen eizuhalten.

. pesel

meinheit zurden, wo dien gesammen nur erfolg

soll dem Rügen und Horgelegten Be Geestbödschlagswas

r, das von zchtliche ErlStellplätze

zone versivon Grundsrden, ist zuvBaubeginn 138 und M

sorgung füustellen. Zu

eins des Gaadien und Szuhalten. Ader Fahrsp

Bebau

u verhüten. es von den eltem Niedegen, wenn eückgang deochwassers

Bodendaten den anstehesser auf de

zu Wohnzwaubnis vers

en anfallendckert werdstücken abvor eine wa ein Wasse153 bei der

r das Planur Ermittlungas- und W

Stellflächen Anpflanzungpur führen. D

ungsplan GroNeufassu

- 13 -

Damit soll Bodenverh

erschlagswaein Versickeer Grundwaspitzen in de

vom LBEGen, die sehen jeweilige

wecken genusickert wer

de Niederscden. Für dbgeleitet weasserrechtlierrechtsantrr unteren W

gebiet ist ag des Beda

Wasserfachefür Einsatz

gen zur VerDas Lichtra

oß Malchau – ung und Erwei

eine Versichältnissen masser in deern nachweasserneubilden Gewäss

G-Kartenserr gut für einen Baugrun

utzten Gebäden. Das a

chlagswasseie Versicke

erden soll, dche Erlaubnrag unter Be

Wasserbehör

aus der Gearfes ist dass e.V. (DV

zfahrzeuge drkehrsberuhumprofil bis

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

ckerung an möglich unden öffentliceislich nicht dung durchsern vermeidrver zeigen ne dezentrandstücken g

äuden stamauf den befer darf nur erung von die nicht zunis einzuhoerücksichtigrde vorzule

esamtwasses ArbeitsblatVGW) anzuwder Feuerwhigung dürfs in 3,50 m

manopolis, weiterung gründung

Ort und sinnvoll hen Re-möglich weitere den. Die auf, das le Versi-geeignet

mmt, darf festigten über die Nieder-

u Wohn-olen. Da-gung der gen.

erversor-tt W 405 wenden.

wehr sind fen nicht Höhe ist

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plan

10. Koste BodenordPlangebiedes BauG

11. Umw 11.1 Einle

11.1.1 Inhnopolis, N In der Sietete Siedlsonen einrichtung wschen zwibens- undeinem betdungsberewirtschaft,schirr-Prodes Rentedie Siedluhandenenvorgesehe‚RuhestänErfahrungErwerbstäsammenhben für dieHausaufgaganisationbereits dosondern aten und in Auf dem GVerwaltunErweiterun StädtebauAußenberden ist. A

nungsbüro a

en der Ers

nerische Met ist vollstäGB und des

weltbericht

eitung (ents

halte und ZNeufassun

dlung Humaungs- und

ne Jugendhwerden in vischen 10 ud Freizeitgetreuten geseiche beste, Verwaltunduktion. In enalters nicungs- und An Bauplätze en. Um denndler’ weiteen einbring

ätigkeit und ang zu vere Siedlungsabenhilfe, Knsentwickluort lebendeauch interes der Siedlu

Gelände sinng und Freizng des Gelä

ulich gesehereich, der imm Standort

. pesel

schließung

aßnahmen ändig erschkommunale

t

spricht Pkt

Ziele des Bg und Erwe

anopolis in Arbeitsgem

hilfe- und Jvoneinandeund 27 Jahrestaltung unschützten Behen in deng, Hauswa

den nächscht mehr haArbeitsgemesind vorwie

nnoch auch rhin auf de

gen. Sie plaWohnmögl

rbleiben unds- und ArbeKulturarbeitng für geme ‚Ruhestän

ssierte Mensng Humano

nd umfangrzeit. Für dieändes gepla

en handelt m Bereich et des ehem

Bebau

g, Finanzi

werden aulossen. Anlen Abgaber

t. 1a) der A

Bebauungspeiterung –

Groß Malcmeinschaft mJugendberur räumlich ren betreut nd in der Thereich leber Gärtnereiartung, Lansten Jahrenaupterwerblieinschaft hegend für dkünftig ihr

em Geländeanen, über dlichkeit hinad im Rahmeitsgemeinst mit den Jeinnützige A

ndler‘ soll inschen von aopolis leben

reiche Baute Wohnmögant.

es sich urseiner ehemaligen Wind

ungsplan GroNeufassu

- 14 -

ierung, Bo

uf der privatliegerbeiträgrechts erhob

Anlage 1 zu

plans Groß2. Erweiter

hau betreibmit natürlichfshilfeeinricunabhängigmit einem v

herapie. Dieen und arbei, Holzwerkndschaftspfn werden Mich tätig seinzukommeie JungfamLebensproj

e miteinanddie betriebsaus in dieseen ihrer Mö

schaft weiteugendlicheAufgaben, Hn diese Auaußerhalb,

n möchten.

en entstandglichkeiten

sprünglich maligen Win

dmühlengeb

oß Malchau – ung und Erwei

odenordnu

en Ebene vge werden ben.

m BauGB)

ß Malchau rung

t eine pädahen und/odchtung. In dgen Kleingrvielseitigen e Jugendliceiten. Anlernkstatt, Hausflege und Mitarbeiter in; neue Mi

en. Die auf ilien der päjekt zu begder leben u- bzw. einriem Siedlunöglichkeitenrhin zu üben, MitarbeitHilfe zur Sefgaben eindie in diese

den wie Anfür die ‚Ru

um einen Sd- und Wasbäudes wur

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

ung

vorgenommauf der Gr

)

– Siedlung

agogisch auer juristischder Jugendruppen jungAngebot in

chen können- und/bzwswirtschaft, in einer Pmit der Erritarbeiter wdem Gelän

dagogischegleiten, möcund ihre bisichtungsgeb

ngs- und Len bestimmteernehmen (ter-, Qualitäelbsthilfe). Nngebunden em Projekt m

lagen für Theständler‘

Siedlungsspssermühle rde vor ca.

manopolis, weiterung gründung

men. Das rundlage

g Huma-

usgerich-hen Per-dhilfeein-ge Men-n der Le-n hier in . Ausbil-Pferde-

ferdege-reichung erden in nde vor-en Arbeit chten die sherigen bundene ebenszu-e Aufga-Beispiel: äts-, Or-Nicht nur werden,

mitarbei-

Therapie, ist eine

plitter im entstan-50 Jah-

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plan

ren wiedeein besonrechtlich gplans wurkum festgHandwerkBetriebender sozialWohnformein solchezu dem Si Die geplaZweckbesden §§ 2 Festlegundas eine Nkann, ist inausgehenpeutischestehen. Dges ‚norm In der 2. ENeufassunten, die enmen und iMiteinandche von äspezieller ihre LebenGleichzeitAustauschWohnnutzhenden Ssamten Sigen, der Svorbehaltesich in das Die Zulässgrund der Projekt erdie Unterbauch ‚Ruh

nungsbüro a

er in Windmnderes Projgefasst. Imrde als Art dgesetzt. Daksbetrieben, sofern die- und kultu

men dienen.es SO Soziaiedlungspro

nten Nutzustimmung u

bis 10 Baug eines SoNutzungsmn dieser Sie soll, ist alsn Ansatz zie Siedlungales’ Wohn

Erweiterungng und Erwntweder bishre Lebenser der Gen

älteren MensLernprozes

nserfahrungtig lernen dihes entstehzung festgeiedlung, umiedlung ist. Standort soen bleiben. s Gesamtpr

sigkeit der Betrachtun

rforderlichenbringung voheständlern

. pesel

ühlenform ejekt als So

m Rahmen dder baulicheas SO dien, die das Wese Nutzunrpädagogis In der 2. E

altherapeutiojekt zu verd

ngen ordnend Funktio

unutzungsvndergebieteischung enedlung nichs einheitlichu sehen. D steht unter

ngebiet zur V

g des Bebauweiterung issher in der serfahrung ierationen kschen Wertss entsteht,g weitergebie Älteren aht. In der esetzt, sondm zu verdeu

Ein sonstigoll jedoch füDie Siedlun

rojekt ein.

baulichen Ang als eine n oder dienon Betreute

n‘, die sich

Bebau

ein Wohngeondergebiet der Neufasen Nutzungnt der UnteWohnen nic

gen der Auschen ArbeiErweiterung ikum festgedeutlichen.

en sich dien vorgegeberordnung es ist dahe

ntsprechendht geplant. Dhe Anlage imDie Nutzungr diesem beVerfestigun

uungsplansst geplant, WSiedlung täin das Proje

kann eine Gte und Erfa, die älteren

ben, was zuauch von de

2. Erweitedern ein SOutlichen, dages Wohngeür dieses bng wird als

Anlagen riceinheitliche

nlichen Anlaen und Mitin die Sied

ungsplan GroNeufassu

- 15 -

ebäude erriJugendhei

ssung und g ein Sondeerbringung ht wesentlicus- und Wet und / odeder Siedlun

esetzt, um d

ser Ausrichben, die sic(BauNVO) r gerechtfe

d den VorgaDer Charaktm Zusammegen müssenesonderen Ag einer Spl

s Groß MalcWohnhäuseätig waren oekt einbring

Gemeinschahrungen ven Menscheur Erfüllung en Jugendlicrung wird O Sozialthess die 2. Eebiet würde

besondere SGanzes be

chtet sich aue Siedlung Hagen. Wohnarbeiter un

dlungs- und

oß Malchau – ung und Erwei

ichtet. Diesim mit eineErweiterun

ergebiet (SOvon Wohnch stören, leiterbildung er der Gestang Humanodie Zugehör

htung unterch von den wesentlich rtigt. Ein soaben der Bater, der vonenhang mit n immer in Ansatz und ittersiedlung

chau – Sieder für ‚Ruheoder aber ven möchten

aft entsteheermittelt bekn können sihres Lebe

chen, so dajedoch kei

erapeutikumrweiterung

e eine SplittSiedlungspretrachtet, di

uch in der 2Humanopolngebäude sd deren Fa

d Arbeitsge

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

se Anlage wem Bebauug des Beb

O) Sozialtheen, Gewerlandwirtschvon Jugen

altung von opolis wird erigkeit des G

r. Es wird aBaugebiet

unterscheionstiges BaauNVO auf

n dem Sondt einem sozVerbindung ist nicht alg zu sehen

dlung Humaeständler‘ zvon außerhan. Im gegenn, in dem Jkommen unsich einbrinens beitrageass ein Prozine aussch

m wie in deBestandteiltersiedlung rojekt Hume Nutzunge

2. Erweiteris nach densind notwenamilien undmeinschaft

manopolis, weiterung gründung

wurde für ungsplan bauungs-erapeuti-rbe- und aftlichen

ndlichen, sozialen

ebenfalls Gebietes

also eine en nach idet. Die

augebiet, fnehmen dergebiet zialthera-g hiermit s sonsti-.

anopolis, u errich-alb kom-nseitigen Jugendli-nd so ein gen und en kann. zess des ließliche

er beste-l der ge-verfesti-anopolis en fügen

ung auf-n für das ndig, um d künftig

einbrin-

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plan

gen, zu geformen imhängig vosondern dzueinandecher und /beit, der beim (WieProjekt sevon gemewickelt wesozialtherarenamt un Sonstige Glung integanbieten Pferdegesstandteil, Siedlung z Die Zuläskünftig beaufgegebeMaschinelände inte Anlagen füin unmitteArbeitsgemtungen unnütziges ksatz verwgehalten. Die Zulässstimmung ten. Das S Der Störugebietes ftierungswenachts: 50Grenzwerwarten.

nungsbüro a

ewährleistem Sinne einon der Kondie dort leber und sind / oder gemeJugendber

eder-) Einsein, das miteinnützigen erden. Wesapeutischen

nd / oder ein

Gewerbebegrieren zu zu können

schirr, ein Hin der Arbezugelassen

ssigkeit voneibehalten en wurde. n vorgehaltgriert.

ür Verwaltuelbarem Zusmeinschaft.ntergebrachkulturelles Eirklicht. DieDies alles w

sigkeit der bbeschriebe

Sondergebie

ngsgrad innfestgelegt. Ierte der DI0 dB(A) (Vete sind dur

. pesel

en. So kannes Miteinan

nzeption deenden und miteinande

einnütziger rufshilfe-, utieg in deneinander erAufgaben

sentlich ist, n Ansatz vner Arbeits-

etriebe sind können und. Eine Holz

Hauswirtscheitsplätze bwerden.

n landwirtscbleiben, auDennoch wen und Pfe

ng sowie kusammenhan Es gibt Bü

ht wurden, dEngagemen entspreche

wird auch in

baulichen Aenen Charaet muss die

nerhalb desnnerhalb deN 18005, S

erkehrslärmch Emissio

Bebau

n eine Siedlnders von er Siedlung arbeitende

er im AustaTätigkeit im

und Qualifizn Beruf seinrarbeitet wisein, bei ddass die d

verfolgen im und Dienst

zulässig, ud / oder uzwerkstatt,

hafts- und Hbereitgestell

chaftlichen uch wenn dwird Gemüserde gehalte

ulturelle, song mit der Oüroabteilungdie für ein snt ist innerhenden Thern der 2. Erw

Anlagen muakter des Sesen Charak

s Sondergebes SondergSchallschut

m) bzw. 45 dnen keine

ungsplan GroNeufassu

- 16 -

lung entsteJung und A eigenstän

en Menscheusch. Dies

m Rahmen zierungsman. Es kannrd, es kannenen spezi

dort lebendem Zusammetleistungsge

m die Arbem sozialtheeine Werk

Hausmeistelt werden. S

Betrieben der bisherigse angebauen. Die Nutz

oziale und gOrganisatiogen, in densolches Prohalb der Sierapiemöglic

weiterung als

ss sich immSondergebiekter beibeha

bietes ist augebietes sinz im StädtedB(A) einzuunzumutba

oß Malchau – ung und Erwei

hen, die eigAlt zulässt. diges Wohen haben imkann in Foder Jugend

aßnahmen ein kulture

n die Weiterelle Organi

en Menscheenwirken voemeinschaft

itswelt unmerapeutischkstatt für derbereich siSie sollen a

und Gartege landwirtut, werden zungen sind

esundheitliconsstruktur en bereichs

ojekt notweedlung als tchkeiten wes Nutzung z

mer nach deetes Sozialtalten.

uf den einesd die schallebau, von tuhalten. Mit ren Beeintr

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

genständigeEs soll ke

hnen zulässmmer einen

orm von ehrdhilfe- und Sund Unterselles gemerbildung im isationsformen gemeinson Haupt- ft.

mittelbar in dhe Dienstledie Herstellund u.a. berauch künfti

enbaubetrietschaftliche

landwirtscd daher in d

che Zweckeder Siedlunsbezogene ndig sind. Gtherapeutiscerden ebenfzugelassen

em in der Ztherapeutik

s Dorf- bzwltechnischetags: 60 dBder Einhal

rächtigunge

manopolis, weiterung gründung

e Wohn-in unab-sig sein, n Bezug renamtli-Sozialar-stützung insames Bereich

men ent-sam den und Eh-

der Sied-istungen ung von reits Be-g in der

ben soll Betrieb

haftliche dem Ge-

e stehen ngs- und

Verwal-Gemein-cher An-falls vor-.

weckbe-um rich-

w. Misch-en Orien-B(A) und tung der

en zu er-

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plan

Zusätzlichden mit dedass die schaftlich wie Gerücschaftet wspruch degleichbar. Das Sondlagen an. nung ist n Im PlangeDie Bescheinfügen z Die Grundplanten inAbs. 4 Basicherzustpflanzen vland gemä Auf die Fmuss die körper zu den Siedlubauliche O Die festgedestabstastreifen duein Krauts Das Plangden, die dgeordneteder öffentwurde bermanopolisgesetzt. Innerhalb

nungsbüro a

he Einschräer Planung bestehendgeprägten

chen oder Swird, ist vones Sonderg

dergebiet grEine Beein

icht zu erke

ebiet wird dhränkung iszu können,

dflächenzahntensiveren auNVO wertellen. Die von Laubbääß § 19 Abs

FestsetzungMöglichkeiterrichten, oung gibt esOrdnung wir

esetzten Band von 3 murch Hauptnsaum festge

gebiet ist imdie Erschlieen Straßenntlichen Strareits im recs, Neufassu

des Plange

. pesel

nkungen fünicht hervo

e SituationUmfeldes

Stäuben, zun einem vergebietes ist

renzt nicht nträchtigungennen.

ie Zahl der st erforderlicohne dass

hl (GRZ) wNutzung m

den zugelainnerhalb d

äumen und s. 3 BauNVO

einer Baut bestehen, ohne dass ss bereits einrd durch die

augrenzen m ein. Beein

nutzungen elegt ist, der

m Südosten ßung gewä

netz von Kraßenverkehchtverbindlicung und Erw

ebietes ist e

Bebau

ür die angreorgerufen. W

n nicht versist mit typi

u rechnen. rträglichen t mit dem e

unmittelbarg der denk

r Vollgeschoch, um das die Bauten

wird entspremit 0,3 festassen, um ddes Sonder

–sträucherO.

uweise wirdfür speziel

sie in ihrer Lnen Gebäude Festsetzu

halten zu trächtigungsind damit r nicht bepf

an eine öffährleisten. Dreis- und Bursfläche, ü

chen Bebauweiterung a

eine Festle

ungsplan GroNeufassu

- 17 -

enzende lanWohnbebauschlechtert ischen landDa innerhaMiteinandeeines Misc

r an denkmmalpflegeris

osse auf einGebiet in dweithin sic

echend der tgesetzt. Üdie Erschliegebietes fern sind auf

d verzichtetle WohnforLänge begrdekomplex ng der Bau

den angrengen der Pfla

nicht verbulanzt wird.

fentliche StrDie Gemeinundesstraßeber den diuungsplan Gals öffentlich

egung von V

oß Malchau – ung und Erwei

ndwirtschaftuung ist berwird. Aufg

dwirtschaftlialb der Sieder auszugehhgebietes /

algeschütztschen Bela

ns als Höchdie landschhtbar sind.

vorhandenberschreitu

eßung der gestgesetztendie GRZ a

t. Innerhalbmen die enrenzt werdeüber 50 m grenzen ge

nzenden Nunzungen in

unden, da z

raßenverkendestraßen en verbunde SiedlungGroß Malchhe Straßenv

Verkehrsfläc

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

tliche Nutzureits vorhan

grund des ichen Immidlung selbehen. Der Sc/ Dorfgebie

te Bauten oange durch

hstmaß festhaftliche Um

nen und küungen gemägeplanten Gn Flächen znrechenbar

b des Plangntsprechenden. In der be

Länge. Dieewährleistet

utzungen dnnerhalb dezu den Baug

hrsfläche asind mit deen. Der Te

g erschlosshau – Siedlverkehrsfläc

chen nicht

manopolis, weiterung gründung

ung wer-nden, so landwirt-ssionen, r gewirt-chutzan-etes ver-

oder An-die Pla-

tgesetzt. mgebung

nftig ge-äß § 19

Gebäude zum An-res Bau-

gebietes den Bau-estehen-e städte-t.

den Min-r Pflanz-gebieten

ngebun-em über-ilbereich en wird, ung Hu-che fest-

notwen-

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plan

dig. Die inderte Feschend dem Der Klimacke mit Wwerden. Znenenergidie CO2-E Entsprechist mit Gruverfolgt difür die kün Um die EiPlangebieben, die mdienen gleLandscha StädtebauSonderge(davon: PfGrünflächGrünflächExterne AGesamtgr 11.1.2 Umgen und i

11.1.2.1 F

Im Baugesachsen wniert: Schutzgut

Mensch

nungsbüro a

nnere Erschstsetzung vom Bedarf au

aschutz wirdWärme aus dZudem ist eie nutzen zuEmissionen

hend der Bound und Boeses Ziel, inftig geplan

inbindung inet mit Flächmit standorteichzeitig aft.

uliche Werbiet Sozialtflanzstreifene Schutzpfle Weg mit S

Ausgleichsfläröße des rä

mweltschutihre Berück

Fachgesetze

setzbuch uwurden für d

t Quelle

Baugese Bundesi

. pesel

hließung wion Flächenuf dem Grun

d dahingehedem Nahvereine südlichu können. Dzu mindern

odenschutzkoden sparsandem ledigten Maßnah

n die umgeen zum Antheimischenals Kompen

rte: herapeutikun ca.anzung Saumstreifeäche E 1äumlichen

tzziele ausksichtigun

e

nd in den Fdie jeweilig

etzbuch

mmissionssc

Bebau

rd privat aun für Stellplndstück nac

end berücksrsorgungsnhe AusrichtDie anzupflan.

klausel gemam und sch

glich Flächehmen baule

ebende Lannpflanzen vn Laubgehönsation für

um . 0,08 ha)

en

Geltungsb

s einschlägg (entspric

Fachgesetzen Schutzg

Zie

chutz-

BeschleitEmhälArb Sc

ungsplan GroNeufassu

- 18 -

uf dem Gellätze wird vchgewiesen

sichtigt, dasetz der Saaung der Geanzenden L

mäß § 1a Abhonend umn in die Pla

eitplanerisch

dschaft gewvon Laubbäölzen zu bedie vorber

bereichs

gigen Fachcht Pkt. 1b)

zen des Bugüter folgen

elaussage

rücksichtigunhutzes bei detpläne, insb

missionen (gltnisse und beitsbevölke

hutz des Me

oß Malchau – ung und Erwei

ände geregverzichtet. Sn werden.

ss die geplaatbau Stoetzebäude möaubgehölze

bs. 2 Baugezugehen. D

anung einbeh gefasst w

währleisten umen und

epflanzen seiteten Ein

hgesetzen ) der Anlag

ndes und dde Ziele un

ng der Beer Aufstellunesondere d

gesunde Wodie Sicherh

rung).

enschen, der

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

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anten Baugze eG verso

öglich, um de können he

esetzbuch (Der Bebauuezogen wer

werden müss

zu können–sträuchern

sind. Diese griffe in Na

ca.

ca. ca. ca. ca.

und Fachge 1 zum B

des Landesnd Grundsä

lange des ng/Änderung die Vermeidohn- und Arheit der Wo

r Tiere und

manopolis, weiterung gründung

e geson-entspre-

rundstü-orgt die Son-elfen,

(BauGB) ungsplan rden, die sen.

n, ist das n umge-Flächen

atur und

1,44 ha

0,23 ha 0,13 ha 0,30 ha 2,10 ha

hplanun-auGB)

s Nieder-ätze defi-

Umwelt-der Bau-ung von rbeitsver-ohn- und

Pflanzen,

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plan

Tiere unPflanzen

Fläche

Boden

nungsbüro a

gesetz inkl. Ver TA Lärm DIN 180

nd BundesnNiedersäführungsdesnatu Baugese

Baugese

Bundesbsetz

. pesel

rordnungen

m

005

naturschutzgächsisches Asgesetz zumrschutzgese

etzbuch

etzbuch

bodenschutz

Bebau

dessowcheVoImmundGeStr Scschdur AlsnisScinsdurLärsol

gesetz Aus-

m Bun-tz

Naunbgen- d- d- d- dundalsVoLan Besonschsch– dBogefund– dsicLanFunentendes SpundFlälunnah

zge- Zie– d

ungsplan GroNeufassu

- 19 -

s Bodens, wie der Kulen Umwelteirbeugung hmissionen (d Belästigun

eräusche, Erahlen und äh

hutz der Ahaft vor scrch Geräusc

s Voraussetzsse für die Bhallschutz n

sbesondere rch städtebarmvorsorge l.

atur und Lanbesiedelten n und zu entie Leistungsfie Nutzbarkeie Pflanzen-ie Vielfalt, Ed Landschaft

s Lebensgrunraussetzungndschaft nac

i der Aufstelndere Belanhließlich deshaftspflege, idie Auswirkuden, Wassefüge zwischd die biologisdie Vermeidhtlich erhebndschaftsbildnktionsfähigkn in § 1 Abs

n Bestandteisnaturschutz

arsamer undd Boden du

ächen, Nachng zur Verrinhme von Böd

ele des BBodder langfristi

oß Malchau – ung und Erwei

des Wassetur- und Sanwirkungen

hinsichtlich d(Gefahren, engen durch LErschütterunghnliche Ersch

Allgemeinheit chädlichen he sowie der

zung für gesevölkerung

notwendig, dam Entsteh

auliche Maßnund –minde

dschaft sindBereich so zwickeln, dasfähigkeit des

eit der Naturgund Tierwelt

Eigenart und t ndlage für de für seine E

chhaltig gesic

lung der Baunge des Us Naturschunsbesonderengen auf Tier, Luft, Klimaen ihnen sosche Vielfalt,dung und deblicher Beedes sowie keit des Nat. 7 Nr. 7 Buclen (Eingriffs

zgesetz) zu b

d schonendeurch Wiedernhverdichtungngerung zusäden.

dSchG sind ge Schutz d

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

ers, der Atmachgüter vor

(Immissionedes Entsteherhebliche Luftverunreingen, Licht, heinungen).

t und der Umwelteinw

ren Vorsorge

sunde Lebenist ein ausredessen Verrhungsort, abnahmen in F

erung bewirk

d im besiedezu schützen

ss s Naturhaushgüter t sowie Schönheit v

en MenschenErholung in Nchert sind.

uleitpläne sinUmweltschutzutzes und de ere, Pflanzena und das Wowie die La, sowie er Ausgleicheinträchtigung

der Leistunturhaushaltechstabe a besregelung naberücksichtig

er Umgang mnutzbarmach

g und Innenätzlicher Ina

des Bodens

manopolis, weiterung gründung

mosphäre r schädli-en) sowie hens von Nachteile nigungen,

Wärme,

Nachbar-wirkungen e.

nsverhält-eichender ringerung ber auch Form von kt werden

elten und , zu pfle-

halts

von Natur

n und als Natur und

nd insbe-zes, ein-er Land-

n, Fläche, Wirkungs-andschaft

h voraus-gen des ngs- und es in sei-ezeichne-ach Bun-

gen.

mit Grund hung von nentwick-anspruch-

hinsicht-

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plan

Wasser

Luft

Klima

nungsbüro a

Baugese

Wasserh Landesw

Bundesigesetz inkl. Ver TA Luft

Niedersäführungsdesnatu

. pesel

etzbuch

haushaltsges

wassergesetz

mmissionssc

rordnungen

ächsisches Asgesetz zumrschutzgese

Bebau

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-T-W-g--us-g

– dden–sch– dden SpundFlälunnah

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z

SicNaundWoversch DiehauPfla

chutz- ScdessowcheVoImmundGeStr Scschdursorfür

Aus-m Bun-

tz

ScLandes

ungsplan GroNeufassu

- 20 -

h seiner Funndere als - LebensgrunTiere, Pflanz- BestandteilWasser- und- Ausgleichsgen (Grundw- Archiv für N- Standorte fund forstwirtssowie - siedlungsbgen, der Schutz dnveränderunVorsorgereg

hädlicher Boddie Förderunnveränderun

arsamer undd Boden du

ächen, Nachng zur Verrinhme von Böd

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e Gewässer ushalts und anzen zu sic

hutz des Mes Bodens, wie der Kulen Umwelteirbeugung hmissionen (d Belästigun

eräusche, Erahlen und äh

hutz der Ahaft vor scrch Luftverurge zur Erziedie gesamte

hutz, Pflege ndschaft zurs Naturhaush

oß Malchau – ung und Erwei

nktionen im N

ndlage und -en, des Naturh Nährstoffkremedium für

wasserschutzNatur- und Kufür Rohstofflaschaftliche

ezogene und

des Bodens ngen, gelungen gedenveränder

ng der Saniengen und Altl

d schonendeurch Wiedernhverdichtungngerung zusäden.

Gewässer es und als Lund deren Bemeinheit unBeeinträchtignen.

sind als Beals Lebens

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hinsichtlich d(Gefahren, engen durch LErschütterunghnliche Ersch

Allgemeinheit chädlichen unreinigungeelung eines he Umwelt.

und EntwicSicherung d

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Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

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-raum für M

haushaltes meisläufen, stoffliche E

z), ulturgeschichagerstätten,

d öffentliche

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egen das Erungen,

erung schädlasten

er Umgang mnutzbarmach

g und Innenätzlicher Ina

als BestanLebensraum Bewirtschaftnd zur Unte

gungen ihrer

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r Tiere und ers, der Atmachgüter vor

(Immissionedes Entsteherhebliche Luftverunreingen, Licht, heinungen).

t und der Umwelteinwn sowie dehohen Schut

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manopolis, weiterung gründung

alt, insbe-

enschen,

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hte, für land-

e Nutzun-

chen Bo-

Entstehen

icher Bo-

mit Grund hung von nentwick-anspruch-

dteil des für Tiere ung zum erlassung r ökologi-

es Natur-Tiere und

Pflanzen, mosphäre r schädli-en) sowie hens von Nachteile nigungen,

Wärme,

Nachbar-wirkungen eren Vor-tzniveaus

Natur und sfähigkeit der klima-

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plan

Landschaft

11.1.2.1 F RaumordDas Regiostellt das biet Erholutionen dar Weitergehaus dem F FlächennDer derzeLandwirtscSondergeRahmen dzialtherapGrünfläch Der Bebaweiterung Darstellunweiter. ZuBebauung

nungsbüro a

t BundesnNiedersäführungsdesnatu

Fachplanung

nung onale RaumPlangebiet ung und alsr.

hende AussFlächennutz

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uungsplan – 2. Ände

ngen der 42ur 42. Ändegsplans im P

. pesel

naturschutzgächsisches Asgesetz zumrschutzgese

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s Vorbehalts

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Groß Malcerung nimm2. Änderungrung des FParallelverfa

Bebau

tiscMe

gesetz/ Aus-

m Bun-tz

ScdereigMegendelVielun

programm haltsgebiet sgebiet Lan

RaumordnuRaumordnu

utzungspladosten angum ausgewndert. Für das im Norde

n die umgeb

chau – Siedmt die für sg des Fläch

Flächennutzahren gemä

ungsplan GroNeufassu

- 21 -

chen Verhältenschen und

hutz, Pflege rherstellung

genen Werteenschen aucn Generationlten Bereichelfalt, Eigenangswertes vo

für den LaNatur und

ndwirtschaft

ng finden sung“ in der

n stellt dasgrenzende Swiesen. Der das Plangeben, Westen

bende Lands

dlung Humaseinen Gelthennutzung

zungsplans äß § 8 Abs.

oß Malchau – ung und Erwei

tnisse) als LGrundlage f

und Entwicder Landsc

es und als Lh in Verantwnen im besie

zur dauerhrt und Schönn Natur und

ndkreis UeLandschaftt – aufgrund

sich im KapBegründun

PlangebietSiedlung HFlächennu

biet wird einn und Südenschaft einge

anopolis, Nungsbereic

gsplans auf erfolgt die 3 BauGB.

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

Lebensgrundfür seine Erh

cklung und gchaft auf GruLebensgrundwortung für dedelten und haften Sichenheit sowie dLandschaft.

elzen (RROt, als Vorbed besonder

pitel „2. Entwg.

t als FlächeHumanopolisutzungsplann Sondergen mit einer ebunden w

Neufassung ch vorgenomf und entwi2. Erweiter

manopolis, weiterung gründung

dlage des holung.

gfs. Wie-und ihres dlage des die künfti-

unbesie-erung der des Erho-

P 2019) ehaltsge-er Funk-

wicklung

e für die s ist als wird im

ebiet So-privaten ird.

und Er-mmenen ckelt sie rung des

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plan

RechtsveFür die 2.bestehendMalchau –dergebiet NaturschDas PlangNiedersäcNatSchG) Ca. 1 km Himberge(LSG UE 0 3,4 km ö(LSG DANist. Die ca. 3ein gesch In Groß Mals Naturd Gesetzlicsind innerLandkreistes zwar etersuchunSandacketungsberetrockenrasschützter Im LandsPlangebietopschutz in geringeca. 160 m Ein GebieMühlenbeca. 150 mten Malch

nungsbüro a

erbindliche . Erweiterunde Siedlung– Siedlung Sozialthera

utzfachlichgebiet liegt chsischem ).

westlich den und Bad 00026) ist.

östlich befinN 00027), d

00 m nördlhützter Lan

Malchau, cadenkmal au

ch geschütrhalb des Pes Uelzen ein als Sang zur Bioto

er mit Winteeichs verlausen nicht uBiotop war

schaftsrahmet darüber h

sowie für der Dichte vo südöstlich

et mit hoher erg Mühle dm Entfernunghauer Mühle

. pesel

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apeutikum fe

he Vorgabeaußerhalb Ausführung

es PlangebiBodenteich

ndet sich ddas Teil des

ich gelegendschaftsbe

. 660 m weusgewiesen

zte BiotopPlangebiete(LRP onlinedtrockenras

opkartierungergetreide e

ufenden Wentypischen der Bestan

menplan dehinaus innerden Tier- unrkommendeein Gebiet

Bedeutungar. Es liegt g zum Planengrabens.

Bebau

gspläne keinen recholis gilt der

olis, Neufasest.

en von Natur-

gsgesetz z

ietes liegt dh (DE2930-

das Landss Naturpark

ne, ehemalestandteil

estlich des Pne Winter-L

pe gemäß §es nicht vore 2018) wirsen geschüg am 22.10eingenomm

eges wurdeVegetation

nd jedoch ni

es Landkrerhalb einer nd Pflanzener Ortolan. Amit sehr ho

g für den Biin einer Se

ngebiet. Es Im Ostteil

ungsplan GroNeufassu

- 22 -

htsverbindlir rechtsverbssung und E

- und Landzum Bund

das EU-Vog-401), das a

schaftsschuks Elbhöhe

lige Bahnst(GLB UE 00

Plangebieteinde (ND U

§ 30 BNatSrhanden. Imrd für den wützter Bioto0.2018 wurdmen. Entlanen nur kleinn festgestelcht hinreich

ises UelzenFläche mit artenschutzAußerhalb

oher Bedeut

otopschutz enke östlichumfasst dewird das M

oß Malchau – ung und Erwei

chen Bebabindliche BeErweiterung

schaftsschuesnatursch

gelschutzgauch Lands

utzgebiet n-Wendland

trecke Uelz0012) seit 2

es, befindet E 00030).

SchG bzw. m Landschawestlichen Tp geführt. Bde die Flächng des am e Reste einlt. Für eine hend ausge

n (LRP, onlhoher Bede

z. Wertgebedes Plangetung für den

stellt das Kh der Siedluen QuellberMoor von e

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

auungsplan.ebauungsplg. Er setzt e

utzgebietenutzgesetz

gebiet Osthschaftsschu

Elbhöhen-Dd (NP NDS

zen-Dannen2016.

sich eine s

§ 24 NAGBaftsrahmenpTeil des PlaBei der Gelhe aber voSüdrand d

ner auch fü Einstufungprägt.

line 2018) leutung für dende Art istebietes schln Artenschu

Krähenmooung Humanreich des binem Eiche

manopolis, weiterung gründung

Für die an Groß ein Son-

n gemäß (NAGB-

heide bei utzgebiet

Drawehn S 00007)

nberg ist

seit 1957

BNSchG plan des angebie-ändeun-n einem

des Gel-ür Sand-g als ge-

liegt das den Bio- hier der ießt sich utz an.

r bei der opolis in egradig-

enmisch-

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plan

wald umginmitten vmanopolis 11.2 Bestkungen (e 11.2.1 Beweltmerk 11.2.1.1 N

Der PlanuDeutschlaräumliche642.50 „H Die von dschluss deebene. Dinen Kiefeschaften a Die Hohe mengefas(642.54), cher Seew Die Hohe Dannenbeim Bereichaus zusamund landw Der JägerMühlenbewehn (Gö 11.2.1.2 H

Die potentsich nachchen Stangenwärtigdas biotisauf Basis

nungsbüro a

geben, im Wvon Wirtschs dazu.

tandsbescentspricht

estandsaufmale

Naturräumlic

ungsraum lands“ (Internn Haupteinohe Geest“

en Endmorer Lüneburge Endmorärnforsten beauf.

Geest wirdsst. Danebedie Bodent

wiesen.

Geest befinerger Geesth des Plangmmenhänge

wirtschaftlich

r-Berg (95,erg (72 m) shrde) zum U

Heutige pote

tielle natürli Unterlassendort- und en Leistungche Wuchsder Bodenk

. pesel

Westteil gehaftsgrünlan

hreibung uPkt. 2 der A

nahme und

che Lage

iegt gemäßnet: http://gnheit 642 „“ der Osthan

ränen des Dger Heide vänenstaffelnedeckt. Led

d mit der Dn gehören zeicher (642

ndet sich zwt und der Lügebietes in enden, übehen Offenflä

5 m) nordöstellen randUelzener Be

entielle natü

iche Vegetaen des menUmweltbed

gsfähigkeit dspotential ekundlichen

Bebau

hören zweid sowie Te

und BeweAnlage 1 z

d Bewertu

ß dem „Haeographie.g„Ostheide“nnoversche

Drawehns dvom Urstromn der Osthediglich klein

Dannenbergzur Osthann2.51) und L

wischen deüchower Ni die Göhrd

erwiegend aächen chara

östlich von dliche Erheecken hin d

ürliche Vege

ation stellt enschlichen dingungen des jeweilig

einer FlächeÜbersichtsk

ungsplan GroNeufassu

- 23 -

naturnaheeile des Bau

rtung derum BauGB

ng des Um

andbuch degiersbeck.dund gehö

en Kiesmorä

durchzogenemtal der Elbeide sind henflächig trete

er Geest znoverschenüder Geest

m Uelzenerederung ime über. Sieals Kiefernfakterisiert.

Zieritz undebungen imdar.

etation (HP

ein theoretisEinflussesausbilden w

gen Standore. Für Niedkarte (BÜK

oß Malchau – ung und Erwei

nährstoffreumbestands

erheblicheB)

mweltzusta

r naturräume/karten/) inrt zur südläne (642.5)

e Ostheide be bis zur uneute überwien naturnah

um „Hohenn Kiesmoränt (642.52) s

r Becken imm Osten. Nae ist hier duorsten genu

d der im Pl Übergang

NV)

sches Vegeunter den

würde. Sie rtes und ist ersachsen 50) vor.

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

eiche Stillgs der Siedl

en Umwelt

ands und d

mlichen Glinnerhalb delichen Unte).

ist der östlnteren Alleriegend mit he Laubwa

n Drawehn“ne noch diesowie die B

m Westen soach Norden urch einen Wutzten Wald

langebiet gsbereich vo

etationsbild derzeitigenentspricht somit Ausdliegen PNV

manopolis, weiterung gründung

ewässer ung Hu-

tauswir-

der Um-

ederung er natur-ereinheit

iche Ab-rtalsand-monoto-ldgesell-

zusam-e Göhrde Bodentei-

owie der geht sie

Wechsel dflächen

gelegene om Dra-

dar, das n natürli-

der ge-druck für V-Karten

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plan

Die potenmaßnahmdie an denkann. Das Plangsen- und n 11.2.1.3 S

Das Sondwerden laSiedlung H BewertunBeeinträchumgebendEinrichtunmutbaren 11.2.1.4 T

Für das Gstand sow Eine Geläder Eignu22. Oktobgemäß § BiotoptypDie Biotopdersachsetet sich nain der Bauten Städtesachsen“ weils eine Wert 5 4 3 2 1 0 Ergänzt w

nungsbüro a

zielle natürmen dazu, e

n Standort

gebiet liegt nährstoffarm

Schutzgut M

dergebiet uandwirtschaHumanopol

ng: htigungen dden landwingen in der

Beeinträch

Tiere, Pflanz

Gebiet und swie zu Flora

ändebegehuung vorhandber 2018 d44 BNatSc

pen und Floptypenerfasen“ (O. von ach der „Arbuleitplanungetagmodell,(O. von Dr

e Wertigkeit

wird diese Be

. pesel

liche Vegetine möglichangepasst

in einem Bmer, grundw

Mensch

nd die wesftlich bewiris.

des Schutzrtschaftlichebestehendetigungen zu

zen, Biologi

sein Umfeldund Fauna

ung zur Erfadener HabiturchgeführthG liegt ein

ora im Baussung ist geDrachenfel

beitshilfe zug“ des Nied in Verbindrachenfels, t zwischen

Bedeutungsehr hoch hoch mittel gering sehr geringweitgehen

ewertung a

Bebau

tation dient hst naturnahist und sich

ereich, für dwasserferne

stlich, südlrtschaftet. I

zgutes Menen Flächenen Siedlungu erwarten.

ische Vielfa

d lagen keia vor.

assung destatstrukturet. Zur Beacn gesondert

ugebiet (Abemäß dem ls, 2016) vour Ermittlungdersächsiscdung mit de

2012). Dann 0 und 5 zu

g

g nd ohne Bed

uf der Eben

ungsplan GroNeufassu

- 24 -

u. a. bei dehe Pflanzenh dort ohne

den Eichener Standorte

ich und nöm Südoste

sch bestehn und Nutzg Humanop

alt

ne flächens

Biotopbesten für Tier-chtung arteter Fachbeit

bb. 3) „Kartiersch

orgenommeg von Ausglchen Städteer „Einstufunach wird dugeordnet:

deutung

ne der weite

oß Malchau – ung und Erwei

er Planung nauswahl zue dauerhafte

- und Buche angegebe

ördlich angrn befindet

hen durch dzungen undpolis. Es sin

scharfen Da

tands sowieund Pflanz

enschutzretrag vor.

hlüssel für Bn worden. Dleichs- und etags“ (2013ng der Biotden einzeln

eren Schutz

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

von Bepflausammenze Pflege en

henmischwäen werden.

renzenden sich die de

die Emissiod der gewend aber kein

aten zum B

e zur Unterszenarten wuechtlicher B

BiotoptypenDie BewertuErsatzmaß3), dem sotoptypen innen Biotopt

zgüter durch

manopolis, weiterung gründung

anzungs-ustellen,

ntwickeln

älder ba-

Flächen erzeitige

onen der erblichen ne unzu-

Biotopbe-

suchung urde am Belange

n in Nie-ung rich-

ßnahmen genann- Nieder-ypen je-

h die

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plan

Prüfung adells dargder vorkomkönnen.

Abbildung(Kartengruund Katast

Das PlangWintergetrWertstufe

nungsbüro a

uf einen begelegten Krmmenden B

g 3: Biotoptypndlage: Austerverwaltung

gebiet wird reide bzw.1). Dieser

. pesel

esonderen Siterien. DieBiotope ode

pen im Bereiszug aus deg, AK 5 LGLN

auf seiner c einer Grwird diago

Bebau

Schutzbedase definiereer Biotopko

ich des Plangn GeobasisdN © 2018]

ca. 1,51 ha ründüngermonal von ein

ungsplan GroNeufassu

- 25 -

arf nach denen besonde

omplexe, die

gebiets und daten der N

großen Flämischung enem Wirtsc

oß Malchau – ung und Erwei

n in Liste IIere schutzge zu deren

der angrenzeNiedersächsis

äche von einingenommehaftsweg d

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

I des Städtgutbezogen

Aufwertung

enden Flächschen Verm

nem Sandaen (Biotopdurchschnitt

manopolis, weiterung gründung

tetagmo-e Werte g führen

hen essungs-

acker mit typ AS, ten (Bio-

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plan

toptyp OVWolligem misia vulglata), Vogvorhanden AngrenzeEntlang dca. 1,5 m halbruderades WirtscSauerampbindung meine Einstausgeprägeine kleineIn der UAckerfläc Im Südostmaliger Wpeutischesowohl imFlügel) unstand mit Wohngebätum der Snem Siedturgärten dekoppel, stellen na(Alnus gluzugewach(Typha lat Ein naturnKartoffelacHänge-BirbenkirscheDie Kraut(Dactylis Drahtschmden wird atenform djus). Einze

nungsbüro a

VW, WertstuHoniggras

garis), Schagel-Knötericn.

ende Biotopder südwes

breiten Raaler Gras- uchaftswegepfer (Rumexmit sandigentufung als gt. Am südle Baumreihmgebung d

chen.

ten folgt auWindmühlen

n Einrichtunm Bau- als nd alte, einvielen Habiäude, Gew

Siedlung. Dlungsgehölzeinen GroßWeide- un

turnahe Stiutinosa) undhsen mit Kltifolia) und B

nahes Feldcker. Die Brken (Betulae (Prunus stschicht set

glomeratamiele (Descaber lokal der Goldneselne alte Ei

. pesel

ufe 1). Am W(Holcus lan

afgarbe (Achh (Polygon

pe stlichen Greandstreifen und Staude

es innerhalbx acetosellan Offenbodgeschütztelichen Weghe. des Plange

uf eine befestandort mng. Die Siedauch Bioto

ngewachsentatelemente

werbebautener Biotopbez im Nordw

ßteil der Siend Extensivgllgewässer d Hänge-Bieiner WassBerle (Berul

dgehölz befaumschichta pendula)serotina) untzt sich au) und Kn

champsia fledurch Gartessel (Lamiuchen mit S

Bebau

Wegrand istnatus), Raihillea millef

num avicula

enze des auf beiden

enfluren. Dib des Planga) und Rotedenstellenr Biotop wa

grand bilden

ebietes be

estigte Straßit Wohn- udlung ist du

opbestand zne Familienen, z. B. fün und Gewäestand ist t

westen bildeedlung. Kleigrünland gedar, sie sinrken (Betulserlinse (Le

ula erecta).

findet sicht ist gepräg. Die Straund Schwarzus Großer nopfkraut (exuosa) ze

enablagerunum galeobdStammdurch

ungsplan GroNeufassu

- 26 -

t eine schütnfarn (Tanafolium), Spitare) und Kn

Plangebieten Seiten ue Artenzusageltungsberem Straußg

Anklänge aar der Bestn vier junge

finden sich

ße die Siednd Wirtschaurch eine Szeigt. Eine nhäuser zer Gebäudebächshäusertrotz der Nuen Hausgärinere Offenenutzt. Zwend umstandla pendula)emna mino

südwestlichgt durch Stieuchschicht wzem HolundBrennnesse(Galinsoga eigt bodensangen überpdolon) und hmessern v

oß Malchau – ung und Erwei

ttere Vegetaacetum vulgtz-Wegerich

näuelgras (D

es verläuft nd einer lüammensetzreichs, weisras (Agrostan Sandtrotand jedoch

e Stiel-Eiche

h weitgehe

dlung Humaftsgebäudtrukturvielfahistorische

igen den hbrüter und Fr sind Belegutzungen nrten mit Groflächen we

ei Stauteichden von älte. Der nördlr), Breitblät

h des Plangel-Eichen (Qwird von Spder (Sambuel (Urtica d

parviflora)aure Verhärägt, angezSchöllkrauton ca. 1 m

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

tation aus Agare), Beifuh (PlantagoDactylis glo

ein Fahrwückigen Vezung ist ähnst aber mit tis capillarisockenrasen h nicht hinren (Quercu

end bewirts

manopolis, en der sozalt geprägt, e WindmühlhistorischenFledermäusge für das aturnah. Noßbäumen rden z. T. a

he und ein Keren Schwaiche Teich ttrigem Roh

gebietes auQuercus robpätblühend

ucus nigra) gdioica), Knä) zusamme

ältnisse an. zeigt durch t (Chelidoniund eine B

manopolis, weiterung gründung

Arten wie uß (Arte-o lanceo-omerata)

weg mit egetation nlich der Kleinem

s) in Ver-auf. Für

reichend us robur)

schaftete

ein ehe-zialthera-

die sich le (ohne Baube-

se. Neue Wachs-

eben ei-und Na-als Pfer-Klärteich arz-Erlen ist stark

hrkolben

uf einem bur) und er Trau-gebildet. äuelgras en. Die Der Bo-die Gar-ium ma-Birke mit

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plan

einer groß Südwestlic(Acer camWeißdorn beere (So Nordöstlicein Eiche(Quercus Wald-Kiefblühenderder Krautsobdolon). Östlich defriedhof, wird auf bVogelbeerbegleitet. Fauna Die FlächrungsgebiFür NahruReptilien usich aufgrder Fahrw BewertunDas PlangHabitatstruringen Strtung beige Die Biot§ 30 BNathalb des Gden des BVorkommeBegehungam Südramenplan nzuschließedete oder

nungsbüro a

ßen Höhle b

ch schließtmpestre), H

(Crataeguorbus interm

ch des Plann- und Hairobur) auch

fer (Pinus syr Traubenkischicht finde

er Verbinduder von äl

beiden Seitere (Sorbus

en des Sanet und Brut

ung suchenund wirbellorund ihrer inwege.

ng: gebiet weisukturen für rukturvielfalemessen.

opkartieruntSchG oderGeltungsbe

Biotopschutzen seltenerg am 22. Okand des Genoch ein geen. Eine daseltene Tie

. pesel

bewirken ein

sich an daHainbuche s spec.), K

media) und B

ngebietes unnbuchenmh Rot-Buchylvestris) aursche (Prunet sich vor

ngsstraße teren Stiel-en von jungaucuparia)

ndackers utplatz für Vöde Säugetieose Tiere sontensiven N

st aufgrundeher häufigt wird ihm

ng ergab r § 24 NAGreichs. Einezes bestehtr und bestaktober 2018ebietes verlesetzlich geauerhafte uerarten ist fü

Bebau

ne überdurc

as Feldgeh(Carpinus

Kartoffel-RoBlutrotem H

nd nördlichmischwald,

e (Fagus syufweist. Dienus serotinaallem die G

in Richtung-Eichen (Qgen Baumre und wenig

und des Weögel der Acere (Flederowie als Lautzung nur

d seiner intge Tier- unnur eine u

keine HGBNatSchGe generelle t somit nicht

andsgefährd8 nicht festglaufenden S

eschützter Snd wiederk

ür brütende

ungsplan GroNeufassu

- 27 -

chschnittlich

hölz eine Sbetulus),

se (Rosa rHartriegel (C

der Siedluder in der Bylvatica), E

e Strauchsca) und Efeu

Gartenform

g der L 252uercus robeihen (< 25gen, älteren

eges im Plackerfluren (zrmäuse, bodandlebensra

in geringem

tensiven Nud Pflanzena

unterdurchsc

inweise aG gesetzlich

Unzulässigt.

deter Pflanzgestellt werSandweges

Sandtrockenkehrende N

Vögel (u.a.

oß Malchau – ung und Erwei

he Strukturv

StrauchhecSüßkirsche

rugosa), ScCornus sang

ng HumanoBaumschichsche (Fraxihicht setzt s

u (Hedera hder Goldne

nach Stoeur) eingefa

5 cm Stammn Stiel-Eiche

angebiet eigz. B. Feldledenbewohnaum von Amm Maße in d

utzung nur arten auf. Achnittliche L

auf Vorkomh geschütztgkeit der Pla

zenarten koden, sind as, für den inrasen gefüutzung durc. Feldlerche

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

vielfalt.

ke aus Fee (Prunus chwedischeguineum) an

opolis befinht neben Stiinius excelssich u. a. a

helix) zusamessel (Lamiu

etze liegt eiasst ist. Diemdurchmesen (Quercu

gnen sich aerche, Schanende Kleinmphibien eigden Randbe

bedingt geAufgrund seLebensraum

mmen vonten Biotopeanungen au

onnten währaber im Bereim Landschührt wird, nich bestande) möglich.

manopolis, weiterung gründung

ld-Ahorn avium),

r Mehl-n.

ndet sich iel-Eiche sior) und us Spät-

mmen. In um gale-

n Wald-e Straße ser) aus

us robur)

als Nah-afstelze). säuger), gnen sie ereichen

eeignete einer ge-mbedeu-

n nach en inner-us Grün-

rend der eich des haftsrah-icht aus-sgefähr-

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plan

Daher besdells darg BesonderIn einem gziell im Plgenannt. eidechse. Gruppen d 11.2.1.5 S

Die folgen(Niedersä Fläche Die Größewird momche führen Relief Das Plangund 72,2 lengebäudab. In Rictung des D Geologie Der UnterSchottern BodentypAuf der Gtyp eine P LandwirtsDie Bödetragspoten

BewertunDie landwboden einsehr gerinfür die lanfür den Naweit verbr

nungsbüro a

steht ein beelegten Krit

rer Artenscgesondertelangebiet voDazu gehöDarüber h

der Mäuse,

Schutzgut F

nden Angabchsisches B

e des Plangentan als Ander Weg z

gebiet liegt m. Knapp 6de. Nach Whtung OsteDrawehn.

rgrund desdes Drenth

p esamtfläch

Podsol-Brau

schaftlichen im Bereinzial auf. D

ng: wirtschaftlichnzustufen. ngen Bodenndwirtschaftaturhaushaeitet und ni

. pesel

esonderer Sterien.

chutz gemän Artenschuorkommendören vor alinaus sind sowie von

läche, Relie

ben beruhenBodeninform

gebietes TeAcker genutzum Plangeb

auf der Ku60 m östlic

Westen (59en folgt der

s Plangebiehe-Stadiums

e hat sich anerde entw

es Ertragspch des Plaie Boden- u

h genutzte Bei einem nfruchtbarketliche Nutzult. Der Bodecht besond

Bebau

Schutzbeda

äß § 44 BNutzfachbeitrden besondlem FlederVorkommeInsekten (z

ef, Geologie

n auf Informmationssyst

eil A beträgtzt. Danebebiet.

ppe des Mh des Planm) und SüAnstieg zu

etes ist aufs der Saale

auf den sanwickelt.

potenzial / Bangebietes und Ackerza

Fläche desunterdurch

eit kommt dung zu. Dieentyp Podsers schutzb

ungsplan GroNeufassu

- 28 -

arf nach den

atSchG rag zur Bauders geschürmaus- unden weiterer z. B. Laufkäf

e und Bode

mationen detem).

gt ca. 18.03en gehört ei

ühlenbergengebietes lieüden (63 mm Krähenb

fgebaut aue-Kaltzeit.

ndigen, näh

Bonität weisen ein

ahl betragen

s Plangebiehschnittlichedem Boden

e Böden sinol-Braunerd

bedürftig.

oß Malchau – ung und Erwei

n in Liste II

uleitplanungützten Tier- VogelarteSäugetierafer, Bienen)

n

es Online-K

9 m². Der Gn diagonal

es mit Höheegt das his) fällt das Gerg (75 m)

s glazifluvia

rstoffarmen

n geringes n hier 23 bz

etes ist als en Ertragspn keine besnd von allgede ist in der

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

I des Städt

g werden di und Pflanzn sowie dirten, z. B. ) möglich.

Kartenserve

Großteil dedurch die A

en zwischenstorische WGelände alund weiter

atilen Sand

n Böden als

ackerbauliczw. 25 Punk

überprägtepotenzial unsondere Beemeiner Ber Lüneburge

manopolis, weiterung gründung

tetagmo-

e poten-zenarten e Zaun-aus den

rs NIBIS

r Fläche Ackerflä-

n 69,4 m Windmüh-

lmählich in Rich-

den und

s Boden-

ches Er-kte.

er Natur-nd einer

edeutung edeutung er Heide

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plan

11.2.1.6 S

OberflächNatürlicheterrestriscanschlussDie Lage Gelände dEin weiterchau. Dies BewertunDie Grundschen 20(Sande unfen. EmpfindlDas Schuoberen Gschützen, hier ca. 1Dementspreinigende 11.2.1.7 S

Das Plangkühlen Wche Niede9° C. Die re in den W Der Raumeinen relalokalen KVerbindunluftentstehlungsraum BewertunAufgrund und klimawirkungenVerhältnis

nungsbüro a

Schutzgut W

hengewässe Oberflächeche Böden s besitzen. der Grundwder Siedlunrer Stauteicser wird dur

ng der Leisdwasserneu1 und 250 nd Schotter

ichkeit gegutzpotenzial Grundwasse

wird gemä4 m) zwisc

prechend isten Stoffen a

Schutzgut L

gebiet liegtintern und erschlag beHauptwindrWintermona

m ist klimaökativ hohen Llimafunktion

ng mit den hungsgebiem der umlieg

ng: der gering

aausgleichen auf das losse überprä

. pesel

Wasser

ser / Grundengewässeauf, die in

wasseroberng Humanoh liegt ca. 3rch den Dör

tungsfähigubildungsramm/a im l

r) der oberfl

genüber Grder ansteh

rleiter vor äß NIBIS-Schen Gelänt die Empfinals gering e

uft und Klim

t großklimamilden Som

eträgt 659 mrichtung ist aten die vor

kologisch deLuftaustausnen gekennangrenzendt. Eine Belagenden Dör

en Größe dnde Funktiokale Klimagt.

Bebau

dwasser er kommen den oberen

rfläche liegtopolis liege350 m westrmter Bach

gkeit des Gte ist im Beangjährigenlächennahe

rundwassehenden Gesder Befracerver bei ede und Grndlichkeit geinzustufen.

ma

tisch in demmern bei mm im JahWest, gefo

rherrschend

em Geest-sch und einnzeichnet isden Acker-astung des rfer und im

des Plangeon der Off

a. Dieses w

ungsplan GroNeufassu

- 29 -

im Plangebn Bodenhor

t bei ca. 52n ca. 200 mlich am östlgespeist.

Grundwasseereich des n Mittel been Gesteine

erverschmusteine im Hchtung mit einem hoheundwasseroegenüber E

r subatlantganzjähriger. Die mittlelgt von Süd

de Windrich

und Bördebnen mäßigest. Die Offeund Grünf

Klimas findBereich der

ebietes hat fenlandflächwird vielmeh

oß Malchau – ung und Erwei

biet nicht vorizonten ke

,5 bis 55 m m südöstliclichen Ortsr

ers Plangebietei einer hoh

e als durchs

utzung Hinblick auf

potenziellen Flurabstaoberfläche

Eintrag von

ischen, gemen Niederscere Jahrestdwest. Letzttung.

bereich zuzn Einfluss enflächen hlächen eineet durch Imr bestehend

die allgemhe keine nehr durch di

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

or. Das Gebeinen Grund

über NN. Ach zwei Starand von G

tes mit Werhen Durchläschnittlich e

ihr Vermögen Schadstoand (mind. als hoch bgrundwass

mäßigten Zchlägen. Dtemperatur tere ist insb

zuordnen, ddes Reliefshaben vor e Funktion

mmissionen den Straßen

meine luftreennenswerte großklim

manopolis, weiterung gründung

biet weist dwasser-

Auf dem auteiche. roß Mal-

rten zwi-ässigkeit einzustu-

gen, den offen zu > 10 m,

bewertet. erverun-

Zone mit er jährli-liegt bei

besonde-

er durch s auf die allem in als Kalt-im Sied-n statt.

inigende ten Aus-atischen

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plan

11.2.1.8 S

Der Nahbschen Einprägt. DerGrünflächdie Vielfalfälliger Fadie Siedlunuität, abe Neben dene KulturlBaumbestmittlerer N Ca. 400 mOrtsrand vligen Bahdie SpeicschaftsbildWeste konach Hohder LandsBaumreiheLandscha Das Landund OffenDie offenebau, genuausgedeh Das LandBahnlinie standteil vse großerVielfalt untoner Kiefemit einemzu bewert BewertunDas Planghistorischeund Vielfa

nungsbüro a

Schutzgut La

bereich wirdnrichtung der Ort ist voen gut durct des Lands

arbgebung üung trotz deer eine groß

r Siedlung andschaft tand und ei

Naturnähe u

m südwestlivon Groß Mntrasse von

cher der Rd durch diemmend durenzethen. schaft erkeen und Allftsbild ausw

dschaftsbild nlandbereicen Bereicheutzt. Richtunnten Mischw

schaftsbild von Uelzen

von hoher hr Naturnähend Natürlichernforsten a

m eher gerinen.

ng: gebiet und ser Kontinuitalt (Siedlun

. pesel

andschaft

d im Osten er Siedlung

on Gärten, chgrünt. Zweschaftsbildeüberwiegt er noch vorh

ße Vielfalt u

wird der Namit Ackerbane unbefes

und historisc

ich des PlaMalchau. Etwn Uelzen naaiffeisen be technischrch StoetzeDer Straße

ennbar. Auceen eingef

wirkt.

ist im Ferhen mit eine werden zng Nordostewäldern de

weist eine n nach Danhistorischer e eine beshkeit des Laan den Wälngen Anteil

seine Umgetät (Bahnlinng Humano

Bebau

von den Wg Humanopeinem ausgei naturnahes. Mit Ausneine landschandenen Mnd Naturnä

ahbereich dau bestimmstigte Wegfücher Kontin

angebieteswa 250 m nach Danneesonders a

he Überpräe und in einenverlauf istch die weitfasst, was

rnbereich dngestreutenzumeist als en nimmt dr Göhrde im

mittlere hisnnenberg (E

Kontinuität ondere Be

andschaftsbdern sowie strukturbild

ebung habeie Uelzen-D

opolis) übe

ungsplan GroNeufassu

- 30 -

Wohn- und polis am ehgeprägten A

he Stauteichnahme einzhaftstypisch

Mühle eine eähe auf.

des Plangebmt. Einzelneührung bewuität.

liegt der gnördlich befnberg (Elbeauffällig ungung. Die nem Halbkrt durch denteren Straßsich strukt

durch einenn SiedlungeAgrarland,

der Waldantmmer weiter

storische KoElbe) komm

bei ebenfadeutung zubildes aufgrüberwiege

dender Elem

en von einzDannenbergrwiegend d

oß Malchau – ung und Erwei

Nutzgebäudhemaligen MAltbaumbeshe im Siedluzelner Gewehe Bauweiseher gering

bietes durche Feldgehöwirken eine

eschlossenfindet sich jee) das Dorfnd beeinträc

Landesstrareis um dasn alleeartigeßen sind dturierend u

n Wechsel en und Feld

zurzeit vorteil bis zu dr zu.

ontinuität aut dabei als lls hoher Vi

u. Davon arund des hond ausgerämente nur

zelnen Bestag (Elbe)) undurchschnitt

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

den der theMühlenstanstand und wungsgebiet erbebautense. Insgesae historisch

h eine welliölze mit z. T

erhöhte Vie

ne, gut eingenseits derf Stoetze. Hchtigen da

asse 252 füs Plangebieen Baumbeurch Einzend positiv

zwischen dgehölzen r allem mit den geschlo

uf. Der eheLandschaftielfalt sowie

abgesehen ohen Anteiläumter Agraals durchsc

andteilen mnd hoher Natliche Land

manopolis, weiterung gründung

erapeuti-ndort ge-weiteren erhöhen mit auf-mt weist he Konti-

ge, offe-T. altem elfalt bei

gegrünte r ehema-Hier sind s Land-ührt von et weiter estand in elbäume, auf das

Wäldern geprägt. Maisan-

ossenen,

emaligen tsbildbe-e teilwei-sind die s mono-

arflächen chnittlich

mit hoher aturnähe dschafts-

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plan

bildwerte. ehemaligewirtschaftl 11.2.1.9 S

Unter KultsellschaftlSchätze dden könnttur- und so BewertunUnter Denin unmitte 12.2.1.10

Innerhalb gen auf didurch Emund den beeinträchgeeigneteseiner geraumbedekommen vten Biotopgeplantenmen seltehung am Südrand dplan nochschließenoder seltederer Schwird berüschutzbehsatzflächeArtenschukommendren vor allsind Vorkovon InsektDie landwboden einsehr gerin

nungsbüro a

Beeinträchen Bahnhof liche Nutzba

Schutzgut K

tur- und sonicher Bede

darstellen ute. Innerhalonstigen Sa

ng: nkmalschutzlbarer Umg

Zusammen

des zu unie einzelnen

missionen vogewerbliche

htigt. Das Pe Habitatstruringen Stru

eutung beigvon nach §pen innerha Eingriffe a

ener und be22. Oktobedes Gebiet

h ein gesetz. Eine daue

ene Tierarteutzbedarf n

ücksichtigt. hörde aus de für Feldlerutzfachbeitraen besondelem Fledermommen weten (z. B. La

wirtschaftlichnzustufen. ngen Boden

. pesel

htigungen bef Stoetze soauten.

Kultur- und s

nstige Sachutung als a

und deren Nb des Plan

achgüter be

z stehende ebung der P

nfassende B

tersuchendn Schutzgüton den angen Einricht

Plangebiet wukturen für ukturvielfalt emessen. D

§ 30 BNatScalb der Planaus Gründeestandsgefäer 2018 niches verlaufezlich gesch

erhafte und en ist für brünach den in Es wird e

dem frühzerchen im Plaag zur Bauers geschümaus- und Viterer Säugaufkäfer, Bih genutzte Bei einem nfruchtbarke

Bebau

estehen insowie manch

sonstige Sa

hgüter sind architektonisNutzbarkeit ngebietes uekannt.

EinzelanlagPlangebiete

Bewertung d

den Wirkrauter, als unegrenzendentungen in dweist aufgru

eher häufigwird ihm

Die BiotopkchG oder §ngeltungsbeen des Biotoährdeter Pfht festgesteenden Sandhützter Sand

wiederkehrütende Vög Liste III dentsprechen

eitigen Beteangebiet Teleitplanung

ützten Tier-Vogelarten

getierarten, ienen) mögFläche desunterdurch

eit kommt d

ungsplan GroNeufassu

- 31 -

sbesondereherorts durc

chgüter

Güter zu vsch wertvoll

durch die nd in unmit

gen oder Ge nicht vorh

des Umwelt

umes sind drheblich zu n landwirtscder besteheund seiner inge Tier- undnur eine u

kartierung e 24 NAGBN

ereiche. Eineopschutzeslanzenarten

ellt werden, dweges, fürdtrockenrasrende Nutzugel (u. a. Fees Städtetagnd der Fordeiligungsvereil B ausgewerden dieund Pflanzsowie die Zz.B. aus delich. s Plangebiehschnittlichedem Boden

oß Malchau – ung und Erwei

durch die Rch weitere G

verstehen, de Bauten oVorhaben ettelbarer Nä

ruppen bauanden.

tbestandes

die Beeinträbezeichnen

chaftlichen enden Siedntensiven Nd Pflanzena

unterdurchscergab keineNatSchG gee generelle besteht so

n konnten wsind aber

r den im Lsen geführtung durch beldlerche) mgmodells daderungen drfahren einewiesen. In ee potenziellzenarten geZauneidechen Gruppen

etes ist als en Ertragspn keine bes

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

Raiffeisen-SGewerbe- u

die Objekte oder archäoeingeschräähe sind ke

ulicher Anlag

ächtigungen. Der MenBewirtscha

dlung HumNutzung nurarten auf. Achnittliche

e Hinweise esetzlich ge

e Unzulässigomit nicht. Vwährend deim Bereich

Landschaftst wird, nichbestandsgemöglich. Einargelegten der unterene 0,3 ha greinem geso im Plange

enannt. Dazhse. Darüben der Mäus

überprägtepotenzial unsondere Be

manopolis, weiterung gründung

Silos am nd land-

von ge-logische nkt wer-

eine Kul-

gen sind

n, bezo-sch wird aftungen anopolis r bedingt Aufgrund Lebens-auf Vor-eschütz-gkeit der Vorkom-er Bege-

des am rahmen-t auszu-fährdete

n beson-Kriterien n Natur-roße Er-onderten biet vor-

zu gehö-er hinaus e, sowie

er Natur-nd einer

edeutung

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plan

für die lanfür den Naweit verbrrate ist imbei einer steine alssteine im tung mit pnem hoheGrundwasgegenübefen. Aufgrde und kAuswirkunschen Verzelnen BDannenbeüberwiegeinsbesondmancheroDenkmalsunmittelba 11.2.2 Proführung u1 zum Ba

11.2.2.1 A

Ohne die wirtschaftlLandschaDas KonzMenschen 11.2.2.2 A

Folgende keit der Nleitplanung Auswirku

Wirkpfad

Verlust voBeseitigun

nungsbüro a

ndwirtschaftaturhaushareitet und n Plangebiethohen Dur durchschnHinblick aupotenziellenen Flurabssseroberfläcer Eintrag vrund der geklimaausglengen auf drhältnisse ü

Bestandteileerg (Elbe)) end durchscdere durch orts durch wschutz steharer Umgeb

ognose übund DurchfauGB)

Auswirkung

Aufstellungliche Nutzuft durch dasept des Mit

n gemeinsa

Auswirkunge

bau-, anlagaturgüter wg vorbereite

ungen auf d

on Tier- unng von Vege

. pesel

tliche Nutzult. Der Bode

nicht besondt mit Wertenrchlässigkeinittlich einzuf ihr Vermö

n Schadstoftand (mindche als hochvon grundwringen Größichende Fuas lokale K

überprägt. Den mit ho

und hohechnittliche die Raiffe

weitere Geende Einze

bung der Pla

ber die Entführung de

bei Nichtdu

g des Bebaungen vorges Anpflanzeteinander Lem könnte in

en bei Durc

ge- und betwerden für det:

ie Schutzgü

d Pflanzenleetation

Bebau

ung zu. Dieentyp Podsders schutzn zwischen it (Sande uustufen. Dagen, den obffen zu sch

d. > 10 m, h bewertet.

wasserverunße des Plaunktion deKlima. DiesDas Plangeboher historer NaturnähLandschaftisen-Silos

ewerbe- unelanlagen oangebiete n

twicklung der Planung

urchführung

auungsplanenommen wen von staneben, Lernen der geplan

chführung de

triebsbedingdie Eingriffe

üter

ebensraum

ungsplan GroNeufassu

- 32 -

e Böden sinol-Braunerd

zbedürftig. D201 und 25

und Schotteas Schutzpoberen Grunhützen, wird

hier ca. 1 Dementsp

nreinigendenngebietes hr Offenland

ses wird viebiet und serischer Kohe und Viesbildwerte. am ehema

nd landwirtsoder Gruppnicht vorhan

des Umwe (entsprich

g der Planun

ns könnten werden. Einndortgerechen und Arbenten Form n

er Planung

gte Auswirke in Natur u

bbe

durch

oß Malchau – ung und Erwei

nd von allgede ist in derDie Grundw50 mm/a imer) der obeotenzial derdwasserleit

d gemäß N4 m) zwiscrechend ist n Stoffen ahat die allgedfläche keielmehr durcine Umgebu

ontinuität (elfalt (SiedlBeeinträchligen Bahn

schaftliche en bauliche

nden.

eltzustandeht Pkt. 2a) u

ng

im Plangebne Aufwertuten Gehölzeiten von älnicht realisie

kungen auf und Landsch

bau-dingt

anbe

X

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

emeiner Ber Lüneburgewasserneub

m langjährigeerflächennahr anstehendter vor der

NIBIS-Servechen Geländie Empfin

als gering eemeine luftrne nennen

rch die groung haben (Bahnlinie lung Huma

htigungen bnhof Stoetz

Nutzbautener Anlagen

es bei Nichund b) der

biet weiterhung von Na

zen würde elteren und jert werden.

die Funktiohaft durch d

nlage-edingt

beb

X

manopolis, weiterung gründung

edeutung er Heide bildungs-en Mittel hen Ge-den Ge-Befrach-

er bei ei-nde und ndlichkeit einzustu-reinigen-nswerten ßklimati-von ein-Uelzen-

anopolis) bestehen ze sowie n. Unter

n sind in

htdurch-r Anlage

hin land-atur und entfallen. üngeren

onsfähig-die Bau-

etriebs-bedingt

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plan

Verlust beÜberbauu Bodenauf ÄnderungEntwässeReduzierudurch Ver LuftverunrGeruchse Verdränguund AbgaFrequentiKleinklimalust, Verägen, Temfeuchte LandschaGebäuden

Auswirkufalt, FlächSachgüteSchutzguDer Störugebietes ftierungswenachts: 50Grenzwerwarten. Eine Kumsteht nichden Gebie SchutzguDurch Besabiotischedens, MikDurch denVerlust vo

nungsbüro a

elebten Bodung

ftrag und -ab

g des Bodenwerung ung der rsiegelung bz

reinigung duemissionen

ung von Tierasemissioneerung atische Veräänderung de

mperaturerhö

aftsüberformun

ungen auf dhe, Boden, er ut Mensch: ngsgrad innfestgelegt. Ierte der DI0 dB(A) (Vete sind dur

mulierung mt. Die gepla

ete.

ut Tiere, Pflseitigung v

en Ausstatturoklima) kon Baustelle

on angrenze

. pesel

ens durch V

trag, Bodenv

wasserhaush

Grundwasszw. Überbau

rch Abgase

rindividuen dn sowie ein

nderung durer lufthygienhung, Verrin

ung durch Er

die SchutzWasser, L

nerhalb desnnerhalb deN 18005, S

erkehrslärmch Emissio

it den Auswante Wohnn

lanzen, bioon vegetatiung (Grundmmt es zu enbetrieb ist

enden Fläch

Bebau

Versiegelung

verdichtung

haltes durch

serneubildunguung

und

durch Lärm-, ne Zunahm

rch Freiflächeischen Bedingerung der

rrichtung von

zgüter MenLuft, Klima,

s Sondergebes SondergSchallschut

m) bzw. 45 dnen keine

wirkungen vnutzung hat

ologische Vionsbestimmwasserhaueinem Verlut darüber hhen zu rech

ungsplan GroNeufassu

- 33 -

g bzw.

gsrate

Licht- e der

enver-ingun-r Luft-

n

nsch, Tiere, Landscha

bietes ist augebietes sinz im StädtedB(A) einzuunzumutba

von Vorhabt keine Aus

Vielfalt: mten Biotopshalt, chemust von Arte

hinaus mit enen.

oß Malchau – ung und Erwei

X

X

X

, Pflanzen,aft, Kulturg

uf den einesd die schallebau, von tuhalten. Mit ren Beeintr

ben benachswirkungen

pen und diemische Bescen und Lebeeiner Besch

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

X

X

X

X

X

, biologiscgüter und s

s Dorf- bzwltechnischetags: 60 dBder Einhal

rächtigunge

hbarter Gebauf die ang

e Veränderchaffenheit ensgemeinshädigung od

manopolis, weiterung gründung

X

X

che Viel-sonstige

w. Misch-en Orien-B(A) und tung der

en zu er-

biete be-grenzen-

rung der des Bo-schaften der dem

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plan

Die Eingrwerten. DBiotope nausgeglich Durch ImmFrequentievon Störun Im Zusamderen ArtZweck einUntersuchZauneidecstände najedoch nic Durchf

Ende tätsph

AbschFläche

VermeMaschFeldwe

Grubbbietes Sandtr

Eine artenderlich. SchutzguIm 18.039mit ÜbersSonderge Versiegelulungs-, Leund nachh SchutzguIm Plange

nungsbüro a

iffe in den Die Beeintränachhaltig when werden

missionen ierung ist aungen zu erw

mmenhang menschutzes

n gesonderthungsgebietchse geeignach § 44 Acht erfüllt:

führung deFebruar auase von Za

irmen der aen von Bele

eidung von hinen oder egs

bern und Pflverlaufend

rockenrase

nschutzrech

ut Fläche, B9 m² großenschreitung gbiets eine B

ung, Überbebensraum-haltige Beei

ut Wasser ebiet befinde

. pesel

Biotopbesächtigung iswirksam. Dn.

n Form vonuch eine Bewarten.

mit der Plans zu beachter Artenscht für eine Rnete Habita

Abs. 1-3 BN

r Arbeiten zußerhalb deuneidechse

an das Planeuchtung

BodenverdPflanzgut e

egemahd een Feldwegns im Oktob

htliche Ausn

Boden n Plangebietgemäß § 19Bodenversie

auung und und Pufferinträchtigun

en sich kein

Bebau

stand sind st wegen die beeinträ

n Lärm, Licheeinträchtigu

nung sind dten. Für dihutzfachbeReihe von

atstrukturenNatSchG w

zur Baufelder Vogelbruten

ngebiet angr

ichtung, z.entlang des

eines Randsgs als Maßber außerha

nahme gem

t Teil A ist b9 Abs. 4 Begelung von

Teilversiegrfunktionen

ng der natür

ne Oberfläc

ungsplan GroNeufassu

- 34 -

als eine ees irreversichtigten W

ht und Abgaung der Tie

des Weitereie Planung itrag erstellVogel- und auf. Artenserden unte

dräumung zt- und aufz

renzenden

B. durch Fas südlich d

streifens ennahme zur alb der Aktiv

mäß § 45 Ab

bei einer GrauNVO innn maximal 6

gelung bew des Bodenrlichen Bode

chengewäs

oß Malchau – ung und Erwei

rhebliche Biblen Verlus

Werte und F

asen sowie r- und Pfla

en die Regeim Plange

t worden. Dd Fledermaschutzrechtr folgenden

zwischen Auchtszeit u

Gehölze un

ahrzeugverkes Plangeb

ntlang des sPflege undvitätsphase

bs. 7 BNatS

rundflächennerhalb des6.467 m² mö

irken einenns und stelenentwicklu

sser.

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

Beeinträchtists der bet

Funktionen

e eine Zunaanzenwelt a

elungen desebiet ist zuDemnach wausarten sotliche Verbon Vorausse

Anfang Oktond der Hau

nd die umge

kehr, Lagerbietes verla

südlich des d Entwicklune der Zaune

SchG ist nic

nzahl (GRZ)s 14.372 m²öglich (Tab

n Verlust delen eine er

ung dar.

manopolis, weiterung gründung

gung zu troffenen müssen

hme der aufgrund

s beson-diesem

weist das owie die otstatbe-etzungen

ober und uptaktivi-

ebenden

rung von aufenden

Plange-ng eines

eidechse

cht erfor-

) von 0,3 ² großen . 1).

er Rege-hebliche

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plan

Durch dieRetentionsdungsrateDurch geGrundstücdem Baugnimiert weIn diesem SchutzguBaubedingBauzeit dbung der den. DiesDauer nac Das bishemit einer ehandelt siwirkungengutes Klim Durch einStäube, Ggrünung veinzuhalte SchutzguDas Plangchen Bebder bishernehmendeturen im Ngrünung uträchtigunInsgesammig wirkeunter Einb SchutzguSchützensbung nichgegeben. Auswirku

nungsbüro a

e mögliche Vsfläche verl

e und eine Eeeignete Mcken, nichtgrundstück)erden.

Fall sind ke

ut Luft, Klimgte Auswirkurch zusätzBaustellen

se Auswirkuchhaltig bee

erige Kleinkerhöhten Luch aufgrund

n, die zu kema / Luft füh

n erhöhtes Gase und Aevermindert en.

ut Landschgebiet liegt auung. Durrige Ortsranen VerfremNahbereichund Verwengen jedocht wird eine nde Sichtb

beziehung v

ut Kulturgüswerte Kultht vorhande

ungen auf G

. pesel

Versiegelunloren. Dies Erhöhung dinimierungs versiegelt) sollten die

eine Beeint

ma kungen auf zliche Schamuss zude

ungen wirkeeinträchtige

lima von Acufttemperatd des kleinfiner nachha

hren.

Verkehrsauerosole sowwerden. Di

aft außerhalb

rch die Übend weiter nadung des L. Durch einndung land verringernLandschaftezüge auf

von Eingrün

ter und sour- und sonen. Eine Be

Gebiete vo

Bebau

ng geht im bedeutet eer Menge dsmaßnahmete Nebenwe Eingriffe i

trächtigunge

f das Schutadstoffemissem mit vermen aber wend auf die L

ckerflächentur und eineflächigen Ealtigen Bee

ufkommen wie Verlärmie immissio

des geschlerbauung each NordweLandschaftsne angepasdschaftstypis. t mittlerer Bdas Sonde

nungsmaßn

nstige Sacnstige Sacheeinträchtig

on gemeins

ungsplan GroNeufassu

- 35 -

Baugebiet ine Reduzie

des abzufühen (Regen

wegflächen, n das Schu

en des Schu

tzgut Klima sionen der

mehrter Staeder von ihLeistungsfä

wird durcher geringere

Eingriffs jedointrächtigun

kann es zuung komme

onsschutzre

ossenen Oines Ackersesten verscsbildes durcsste Bauweischer Mate

Bedeutung qergebiet innahmen abe

chgüter hgüter sind gung dieses

schaftliche

oß Malchau – ung und Erwei

maximal 6erung der Ghrenden Nienwasservers

hoher Grüutzgut Grun

utzgutes zu

/ Luft entsBaufahrze

ubentwickluhrem Umfahigkeit des

Überbauunen Luftfeucoch nur umng der Funk

u Luftverscen, die durcechtlichen B

rtsrandes ms mit weiter

choben. Diech landschaise, einer a

erialien lass

qualitativ abnerhalb desr nicht zu e

im Plangebs Schutzgu

er Bedeutu

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

6.467 m² FläGrundwasseederschlagwsickerung aünflächenanndwasser da

u erwarten.

stehen währeuge. In deung gerechang noch v

Schutzgute

ng verändechte zu rechm kleinräumktionen des

chmutzungech die geplaBestimmung

mit seiner dren Gebäud

es führt zu eaftsuntypiscangemessensen sich die

bgewertet. Ws Plangebieerwarten.

biet und deutes ist dah

ung und de

manopolis, weiterung gründung

äche als erneubil-wassers. auf den nteil auf aher mi-

rend der r Umge-net wer-

von ihrer es.

rt. Es ist hnen. Es ige Aus- Schutz-

en durch ante Ein-gen sind

dorfähnli-den wird einer zu-che Kon-nen Ein-e Beein-

Weiträu-etes sind

r Umge-her nicht

er Euro-

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plan

päischen Im Einwirdeutendenlinie) und Das nächdenteich (FFH-Gebies sich umöstlich um331). Aufgrund wirkungsbSchutzzie§ 34 BNat VermeiduAbwässeEmissionete zwischerungsgradhenden S Gemäß SaEigentümenutzungszfallentsorgdirekt an kehr die Znächstgelefälle zur Bsen. Die Azen bei eGrundstücWertstoffeUnternehm Die AbwaGrundstücEinwohne„Ruhestänrer Zeit nErlaubnis Erweiterungestellt we

nungsbüro a

Vogelschukungsberein SchutzgeGebiete ge

stgelegene(DE2930-40ete sind jew

m das Rotbm die Buche

dieser Entfbereiche dele der GebitSchG ist ni

ung von Emrn

en entsteheen den ang

d innerhalb iedlung auf

atzung übeer eines bezwang an dgung durch den Grund

Zufahrt behegenen Ers

Beseitigung Abfallentsoreiner Contack. Kleineree (Altpapier men regelm

asserentsorck der beste

erwerte ausndler" oder nicht mehr vom 11.03.ngsmaßnaherden.

. pesel

utzgebiete ch des Pla

ebiete im Smäß der EU

EU-Vogels01) liegt 1 kweils knapp

bauchunkenen- und Eich

fernungen ds Plangebieiete nicht zucht erforder

missionen

n in Form vgrenzendendes Sondeden eines

r die Abfalleewohnten odie öffentlic

den Abfallstücken erfindern. Ist dschließungs

sind dem rgung erfolg

ainergröße ve Behälter s

und Plastikmäßig abgeh

rgung erfolehenden Sigelegt. DurGewerbe isausreichen.2008 endehmen kann

Bebau

im Sinne dangebietes inne der FU-Vogelsch

schutzgebiekm westlichp 5 km entf

n-Vorkommehenwälder i

der Natura etes hinausu rechnen. rlich.

sowie sac

von Lärm ben Nutzungeergebietes iDorf- bzw. M

entsorgung oder bebautche Abfallelwirtschaftsfolgen, wendie Zufahrt sstraße zur öffentlich-regt durch devon MGB ind an der Ek in gelbenholt.

lgt dezentriedlung. Dierch den Anst diese An

nd dimensiot am 11.03.eine Verlän

ungsplan GroNeufassu

- 36 -

des Bundesliegen keinlora-Fauna-utzrichtlinie

et Ostheideh des Plangfernt. In noen Strothe/An der Göhrd

2000-Gebiesgehen, ist Eine FFH-V

chgerechte

eim Bau den sind derzist wie bei Mischgebie

im Landkreten Grundsntsorgung betrieb Lannn keinerlenicht möglAbfuhr be

echtlichen Een Abfallwir600 Liter uErschließun

n Säcken) w

ral über eie vorhandenschluss wnlage zur Aoniert. Die .2023. Wegngerung die

oß Malchau – ung und Erwei

snaturschune gemeins-Habitat-Ric

e (EU-Vogel

e bei Himbegebietes. DordwestlicheAlmstorf (28de (mit Bre

ete, die deumit einer BeVerträglichk

er Umgang

r geplantenzeit nicht edem Sondetes festgele

eis Uelzen etücks ein A(§ 3 Abs.

ndkreis Uelzi Hindernissich, so sindreit zu stellEntsorgungrtschaftsbetund/oder 1.ngsstraße bwerden durc

ine Kleinkläne kleine Keiterer Einwbwasserreinbestehend

gen der erfoeser Erlaubn

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

utzgesetzeschaftsrechchtlinie (FFlschutzgebi

ergen und Die nächstlieer Richtung830-332) u

eeser Grund

utlich über eeinträchtigkeitsprüfung

g mit Abfäl

n Vorhaben.erkennbar. Dergebiet deegt.

ergibt sich fAnschluss- 1 und 2). zen kann nse oder Ge

d die Abfällelen. Anfallesträger zu

trieb Landkr.100 Liter a

bereit zu stech die beau

äranlage aKläranlage iwohnerwertnigung in a

de wasserreorderlich wenis nicht in A

manopolis, weiterung gründung

es tlich be-H-Richt-iete).

Bad Bo-egenden handelt nd nord-

d) (2830-

die Ein-gung der g gemäß

len und

. Konflik-Der Stö-er beste-

für jeden und Be-Die Ab-

nur dann egenver-e an der

ende Ab-überlas-reis Uel-auf dem

ellen. uftragten

auf dem st für 57 te durch

absehba-echtliche rdenden Aussicht

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plan

Die Ortslaspiegelkanpumpt undtäten, umergeht folgDie in der Einwohneder bestehKanalnetz Nutzung Energie Die geplaSaatbau Sregeneratren. LandschaLandschabeitet worPlangebie Gebiete, BeschlüsgrenzwerGebiete, ischlüssennicht über Wechselwnach denKlima, LaDie zu erwzusätzlichund Lebechen Umwim PlangeKompensaSchutzgütschen Landen. 12.2.3 Gegleich erAnlage 1

nungsbüro a

age Groß Mnalnetz, died dort gerei auch die gende AuflaSiedlung H

erwerte aus henden Erlaz des Ortste

von erneu

anten NeubStoetze eGiven Stromv

afts- und softs- und sorden. Im R

et und seine

in denen dssen der Erte nicht übin denen d

n der Europrschritten we

wirkungen n Schutzgüandschaft, wartenden Wen Bebauunsgemeinscweltauswirkebiet nicht zation der Eter wie Tierndschaft un

eplante Marheblich nazum BauG

. pesel

Malchau verfe Abwässernigt. Die KlAbwässer

age: Humanopolis

dem Erweaubnis am 1eiles Groß M

uerbarer E

bauten solleG versorgt versorgung

onstige facnstige fach

Rahmen diee Umgebung

die durch Europäisch

berschrittendie durch Rpäischen Gerden, sind

zwischen tern MenscbiologischWirkungen ungen in dechaften und

kungen durczu erwarten.Eingriffe in re und Pfland bebaute

aßnahmen achteiliger

GB)

Bebau

fügt über eir werden zuäranlage Rder Siedlu

s anfallendeeiterungsgeb11.03.2023Malchau übe

Energie, s

en mit Wäwerden. Zu

g Photovolta

chbezogenbezogene

eser Begrüng erstellt wo

Rechtsverohen Gemen werden

RechtsverorGemeinscha in den Plan

den einzch, Tiere, Pe Vielfalt, Kund Wechsn Beeinträcd biologischch sich neg. Bei der Re Boden, N

anzen, die LBereiche e

zur Vermr Umweltau

ungsplan GroNeufassu

- 37 -

ine Abwassur zentralen

Rosche verfüng Humano

en Abwässebiet des B-, über eine erzuleiten.

sparsame u

ärme aus dudem empfaikanlagen

ne Pläne Pläne sind ndung ist eorden.

ordnung zeinschaften

dnung zur aften festgengebieten n

elnen BelaPflanzen, FKulturgüteselwirkungechtigungen he Vielfalt. gativ verstäealisierung

Natur und LLandschaft erhebliche

meidung, Vuswirkunge

oß Malchau – ung und Erwei

serpumpstan Kläranlageügt über ausopolis mit z

er sind bei APlanes, späPumpstatio

und effizie

dem Nahvefiehlt der Pauf den Dä

für das Plaeine Biotop

ur Erfüllunn festgeleg

Erfüllung velegten Immnicht vorhan

angen desFläche, Bodr und sonsn liegen vorder SchutzEine Verstä

ärkende Wekönnen aufLandschaft und die WVerbesseru

Verringerunen (entspr

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

ation sowie e nach Rossreichendezu reinigen

Anschluss wätestens beon in das öf

ente Nutzu

ersorgungsnPlanungsträächern zu

angebiet nicptypenkarte

ng von bingten Imm

von bindenmissionsgrenden.

s Umweltsden, Wassstige Sachgr allem in F

zgüter Bodeärkung der echselwirkuf der Grund

sowie für Wechselwirku

ungen errei

ng und zuricht Pkt.

manopolis, weiterung gründung

ein Frei-sche ge- Kapazi-

n. Daher

weiterer ei Ablauf ffentliche

ung von

netz der äger, zur installie-

cht erar-für das

ndenden issions-

den Be-enzwerte

chutzes er, Luft, güter

Folge der en, Arten

erhebli-ngen ist lage der andere

ung zwi-cht wer-

m Aus-2c) der

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plan

Die Belanlung der Bgen. Im Bgelung gevon Naturund AussNicht unbKonzeptiodurch Aufw 11.2.3.1 Vkungen Eingriffe dnicht meh§ 15 Abs. Zur Untersgulierung henden Vsollten gruoptimale Dchennutzuist, soweitchen im Bßenseitenüber Versführt werdmöglichst den. Die vdes Plang 11.2.3.2 AFür verblewerden geschrieben ÖffentlichDie öffentder ErhaltSaumstreigebietsgrekante ist edie Umwaer im Lannahme wi

nungsbüro a

ge des UmwBauleitpläneBesonderen em. § 1 a Ar und Landsagen zur Vbedingt erfoon zu unterwertung vo

Vermeidung

dürfen die Lhr als unb1 und § 18

stützung dedes Regen

Verzicht aufundsätzlichDurchlässigung - zulasst es die UnBaugebiet uraumes zu

sickerungsaden kann, sgroßflächig

vorhandenegebietes zu.

Ausgleich voeibende Beeemäß § 15 en Kompen

he Grünfläctliche Grünftung eines uifens zum Senze verlauein südexpoandlung derndschaftsrahrd ein gemä

. pesel

weltschutzee und in der

sind auf debs. 3 BauGschaft durcVermeidung

orderliche Brlassen bzwn Teilfläche

g und Minim

Leistungsfähedingt notwAbs. 1).

er Funktionenwasserabflf vollversieimmer nur

keit des Resen. Das autergrundver

und den anversickern.

anlagen (Scsollte das Og über bewen Untergru

on erheblicheinträchtiguAbs. 2 BN

nsationsmaß

che mit derfläche mit dunbefestigteSchutz von fende Sand

onierter, tror Acker- undhmenplan fäß § 30 BN

Bebau

es sind gemr Abwägunger Grundlag

GB i. V. m. §ch die geplg, Minimier

Beeinträchtigw. zu minimen mit geeig

mierung von

higkeit des wendig bee

en des Bodlusses sollt

egelte Bauwr die Belegegenwasseruf den versierhältnisse e

ngrenzenden. Während

chächte, MuOberflächen

wachsene Fundverhältn

h nachteiligungen des NNatschG i. Vßnahmen e

r Zweckbesder Zweckben Weges sReptilien u

dweg ist zuockener Saud Ruderalvefür diesen B

NatSchG ge

ungsplan GroNeufassu

- 38 -

m. § 1 Abs. 6g nach § 1 Age der natu§ 14 ff BNalante baulicrung und zgungen sinmieren undgneten Maß

n erhebliche

Naturhauseinträchtige

dens für dente eine Bodweisen erfogmaterialienrs - unter Aegelten Fläermöglichenn Grünflächdas Oberfläulden, Rigonwasser volächen ode

nisse lassen

en UmweltaNaturhaushV. m. § 1a erforderlich.

stimmung bestimmungsowie der Eund Insekte erhalten. Aum zu entwegetation inBereich nocschützter B

oß Malchau – ung und Erwei

6 Nr. 7 BauAbs. 7 BauGurschutzrechatSchG die che Erweitezum Ausgled aber dur

d entsprechnahmen au

en nachteilig

halts und den (BauGB

n Wasserhadenversiegeolgen. Bei n verwendeAbwägung d

chen anfallen, auf den uhen sowie iächenwasselen) einer V

on Verkehrsr Randstrein eine Vers

auswirkungehalts und de

BauGB die

Weg mit Sag Weg mit Entwicklung n. Der an d

Auf der nördwickeln. Zieln einen Sanch geführt

Biotop gesch

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

uGB bei derGB zu berühtlichen EinBeeinträcht

erung zu beeich zu entrch die plahende Wertuszugleiche

gen Umwe

das Landsc § 1a, BN

aushalt undelung durchNeuversieg

et werden, der vorgeseende Regeunbebauteninnerhalb der von DacVersickerunsflächen dififen abgelesickerung in

en es Landsche im Folgen

aumstreifeSaumstreif eines artender südlichedlichen Bös der Maßna

ndtrockenrawird. Mit dhaffen. Sie

manopolis, weiterung gründung

r Aufstel-ücksichti-ngriffsre-tigungen eurteilen twickeln. nerische tverluste n.

ltauswir-

haftsbild NatSchG

d die Re-h weitge-gelungen die eine hen Flä-nwasser

n Freiflä-des Stra-hflächen ng zuge-ffus und itet wer-nnerhalb

aftsbilds nden be-

en fen dient nreichen en Plan-schungs-ahme ist sen, wie er Maß-ist auch

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plan

mit einer Vstellt eine dere für thermisch ein parallegrubbert, slich zu mäFläche zuZauneidecLesesteinfen, z. B. und die jäZauneidec Private GDie privatschaftsgeganzer Lästandortgefachgerecmind. 20%tens den imer Schusäume sinAugust un PflanzstreAn der süzen von LSchaffungwobei aufsen werdereihige, natenliste m20 % fachhat mindeBis zu einden. Externe EInnerhalb griff in denErsatz fürschaffen, w

nungsbüro a

VitalisierungVerbesser

Pflanzenartbegünstigt

el zum Wegso dass dieähen. Das vermeidenchsen sind haufen als Pflanzenre

ährliche Pflchse durchz

rünfläche me Grünflächrechten Einänge eine erechten G

cht anzulege% der anzuin der Artentz vor Wildnd der Suknd März erfo

eifen A inndlichen SonLaubbäumeg einer hecf einem Drien dürfen. Aaturnahe Hit einem Pf

hgerecht anzestens den Drittel der

Ersatzmaßndes für die

n Naturhausr die verlorwird eine K

. pesel

g des Bodeung der Leten magereter Standortg verlaufende vorhandenMahdgut is. Alle zwei - in AbstimHabitatelem

esten, sind zegemahd szuführen.

mit der Zwhe mit der ngrünung uvierreihige,

Gehölzen geen und auf pflanzendenliste festgeverbiss wir

kzession zuorderlich ist

nerhalb desndergebietsen und Sträkenartigen ttel des PflAuf mindesecke aus h

flanzabstandzulegen undin der ArtePflanzfläch

nahmen e Bebauungshalt nicht aren gehend

Kompensatio

Bebau

ens durch Abensbedinger Trockente (Insektender Streifenne Vegetatiost zu entfernJahre sind

mmung mit mente anzuzu unterlassind im Ok

weckbestimZweckbestnd der Kom, naturnaheemäß Artenf Dauer zu n Gehölze

elegten Pflard für die Eu überlasset.

s Sondergesgrenze ist eäuchern fesRandeingrü

lanzstreifenstens zwei Dheimischen,d von ca. 1d dauerhaftnliste festg

he darf als H

g vorgeseheausgegliche

den Werte uonsfläche a

ungsplan GroNeufassu

- 39 -

Aufgabe dergungen für standorte un und Reptn mit einer on entfernt nen (kein Maufkommender untere

ulegen. Ablssen Das eiktober auße

mung Schimmung Scmpensatione Baum-Strnliste im Pferhalten. Bbetragen. D

anzqualitäteEntwicklungsen, wobei e

ebietes ein 5 m tiefstgesetzt. Dünung des

ns abschnittDritteln des standortge

1 - 1,5 m unt als Hecke elegten PflaHausgarten

enen Teils den werden. und Funktion anderer S

oß Malchau – ung und Erwei

AckernutzuPflanzen unund wärmeilien) dar. DBreite von wird. Die F

Mulchen), umnde Gehölzen Naturschagerungen inmalige Grerhalb der A

utzpflanzuchutzpflanzu. Innerhalbrauch-Heckflanzraster

Bäume solleDie Pflanzq

en zu entsprsphase emeine jährlich

er PflanzstrDer Pflanzs

Sondergebtsweise Sics Pflanzstreerechten Gend einem Bzu erhaltenanzqualitäteuneingesc

des PlangeUm dennoconen des NStelle zur Ve

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

ung verbunnd Tiere, ineliebende TDazu wird z5 m vollstä

Fläche ist dam ein Verfi

ze zu entferhutzbehördevon ander

rubbern deAktivitätsph

ung ung dient d

b der Flächeke aus heim

von ca. 1 en einen Anqualität hat rechen. Einpfohlen. Dihe Mahd z

reifen zum Astreifen A dbietes nachchtfenster freifens ist einehölzen ge

Baumanteil vn. Die Pflanen zu entsphränkt genu

ebiets kann ch einen adNaturhausherfügung ge

manopolis, weiterung gründung

den und nsbeson-Tierarten zunächst ndig ge-ann jähr-lzen der nen. Für e - zwei ren Stof-r Fläche

hase der

der land-e ist auf mischen,

- 1,5 m nteil von mindes-

n wirksa-e Kraut-

zwischen

Anpflan-dient der h Süden, reigelas-ne zwei-mäß Ar-von 10 - zqualität prechen. utzt wer-

der Ein-däquaten altes zu estellt.

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plan

Aufgrund brütender erforderlicdie Ausgledestens edet sich adavon ausEingriff beauf einer F ErsatzmaLage Bei der Erten Streifeackerfläch AbbildunSchutzbedschen Ver Von der F

nungsbüro a

des ermitteVogelarten

ch. Da die veichsflächeeine Gesamauf eine Fläsgegangen etroffen sinFläche von

aßnahme E

rsatzfläche en am östliche nördlich d

g 4: Ersatdarf für Bodrmessungs-

lächenausw

. pesel

elten besonn, insbesonvom Eingriffn nach den

mtflächengröächengröße

werden kad. Dem Auebenfalls 0

1

E1 (Plangechen Rand der L 252 z

tzfläche Edenbrüter [- und Katas

weisung sin

Bebau

deren Schundere der Ff betroffene

n Forderungöße von 0,3e von 2.000ann, dass eusgleichserf0,3 ha gegen

ebiet Teil B)des Feldblo

zwischen Gr

1 für EingKartengrun

sterverwaltu

nd zwei Flur

ungsplan GroNeufassu

- 40 -

utzbedarfs vFeldlerche,e Ackerflächgen der unte3 ha aufwei0 m² pro Bein bis zwefordernis vonüber (Ersa

) handelt esocks DENILroß Malcha

griffe in Lendlage: Geong, AK 5, L

rstücke betr

oß Malchau – ung und Erwei

von Lebenssind zusätz

he ca. 1,8 heren Naturssen. Dieserutpaar deri Feldlerche

on 0,3 ha satzmaßnahm

s sich um eLI16263300u und Stoet

ebensräumeobasisdatenLGLN © 201

offen:

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

sräumen amzliche Maß

ha umfasst, schutzbehöe Berechnunr Feldlercheenpaare du

stehen Maßme E 1).

einen ca. 20007 auf einetze (Abb. 4)

e mit beson der Niede19]

manopolis, weiterung gründung

m Boden ßnahmen

müssen rde min-ng grün-e, wobei urch den ßnahmen

0 m brei-er Sand-).

onderem ersächsi-

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plan

Flurstück107/2 103/4 Ersatzfläc Ein räumlnen Ausglgen Entfer Zustand dDie Ersatzsich weite Ziel der MZiel ist diebesondere DurchfühDie ca. 0,peltem Sarend der 15. März Dünger unist unzuläüberjährigAnlage eigut (Regiodurchzufü FestsetzuIm BebauPflege undDurchführund Neueparallel zubaulichen

nungsbüro a

k Flur 1 1

che E1 gesa

icher und fleichsflächernung von c

der Fläche zfläche lieg

ere Ackerfläc

Maßnahme e Entwicklue für die Fe

hrung 3 ha große

aatreihenabBrutzeit de– 15. Juni)nd Pflanzenssig. Bei A

gen Mischunnes mehrjäosaatgut) zhren. Die S

ung uungsplan wd zur Entwirung der Peinsaat von ur bauleitplaVertrag zu

. pesel

GemarkunStoetzeStoetze

amt:

unktionaler e ist aufgrunca. 0,3 km g

gt auf einemchen sowie

ng von Lebldlerche du

e Fläche iststand zu ber Feldlerche) darf die Fnschutzmitt

Anlage eineng und eineährigen Blühzu verwendSaatstärke b

wird die Fläicklung vonPflegemaßnBlühstreife

anerischen diesem Zw

Bebau

ng Größe45.30684.260

Zusammennd der gleicgegeben.

m Sandacke eine Grünl

bensräumenrch eine da

t jahresweisewirtschafteen (witteru

Fläche nichteln ist zu ves einjährigeer Saatstärkhstreifens isden. Alle 5 beträgt hier

äche als F Boden, Na

nahmen (een) ist daue

Absicherunweck abzusc

ungsplan GroNeufassu

- 41 -

Flurstück6 m² 0 m²

nhang zwischen naturrä

ker (Biotoptyandfläche m

n für am Boauerhafte Nu

se entwedeen oder als ungsabhängt befahren

verzichten. en Blühstre

ke von 10 –st möglich. Jahre ist detwa 10 kg

Fläche für Matur und Laextensive Arhaft sicherng einen Pachließen.

oß Malchau – ung und Erwei

Größe 2.000 m1.000 m3.000 m

schen Eingräumlichen L

yp AS). Anmit einem k

oden brütenutzungsexte

er mit SommBlühstreife

gig in etwa werden. AuEine Nutzu

eifens ist di30 kg/ha eDabei ist a

dann ein U/ha..

Maßnahmenndschaft, E

Ackerbewirtsrzustellen. Eachtvertrag

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

Ersatzfläcm² m² m²

riffsraum unLage und d

ngrenzend bkleinen Silo.

nde Vogelarensivierung

mergetreideen anzulegea der Zeitrauf den Eins

ung als Lagie Fläche m

einzusäen. AautochthoneUmbruch im

n zum SchE 1, festgesschaftung/UEs wird emoder einen

manopolis, weiterung gründung

che

nd exter-er gerin-

befinden

rten, ins-.

e in dop-en. Wäh-um vom satz von gerfläche mit einer Auch die es Saat-

m Herbst

hutz, zur etzt. Die

Umbruch mpfohlen, n städte-

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plan

BilanzieruZur ErmittErmittlungdersächsisziehbare, chenwert griff zu erffaktoren (Wpen und dFlächengrWert der vübergestenach Durc(Tabelle 1 Tabelle 1: B

Sandacker

Weg Richt. Stoetze

südlicher We

Sandacker

Summe

Plangebiet Te

Biotoptyp / Nutzung*

Plangebiet Te

Ermittlung

nungsbüro a

ung des Kotlung der n

g von Ausglschen Städstandardisider Biotoptfassen. DieWertstufe 0deren Bewrößen multivon dem Ei

ellt. Die Diffchführung d).

Bestand und

16.358

1.284

eg 397

3.000

21.039

eil A

Bestand

eil B

Fläche [m²]

W

des Kompe

-

=

. pesel

ompensatiootwendigenleichs- und

dtetags (201ierte Ermitttypen auf de Bewertung

0 bis 5) für eertung. Diepliziert. Demngriff betrofferenz zwisder Planung

Planung / Bil

1 16.358

1 1.284

1 397

1 3.000

21.039

Wert Flächen-wert

ensationsbe21.038 Fläche

22.494 Fläche

-1.456 Ko

bes

> 0

0

X < 0

Bebau

onsbedarfsn Kompens

Ersatzmaß13) verwendtlung von Aer von demg der Eingrifeinzelne Teese biotopbm wird nacffenen Fläc

schen den g bildet den

anzierung de

Sondergebie

VersiegelungGRZ 0,3 + 50

Pflanzfläche (66%)

Garten / Restfläche

Grünflächen

Schutzplanzu

Weg mit Sau

Kompensatio

Acker extens(Feldlerchen

Biotoptyp / Nutzung

-

edarfsenwert Eingriffsflä

enwert Eingriffsflä

mpensationsbe

stehenden B-Pl

(zusätzlich zu le

(Kompensation

(Überkompensa

ungsplan GroNeufassu

- 42 -

s ationsfläche

ßnahmen indet. Ziel de

Ausgleichsmm Eingriff be

ffsfläche ereilflächen aubezogenen h dem gleic

che (EingriffWerten für Kompensa

es Kompensa

t (SO), GRZ 0,3

g 0%

6.467

Süd 787

7.118

ung 2.362

um 1.305

onsfläche E1

siv 3.000

21.039

PlanungFläche

[m²]

äche (Ist-Zustand

äche (Planung)

edarf unter Berü

an ausgegliche

eistende Kompen

erbracht)

ation)

oß Malchau – ung und Erwei

en wurde dn der Bauler Berechnu

maßnahmenetroffenen Ffolgt durch uf der GrunWertfaktorechen Verfahfsfläche nac

die Flächetionsbedarf

ationsbedarfs

0

1,5 1.

1 7.

3 7.

2,0 2.

1,5 4.

9 22.

Fläcwe

ge Wert

d)

ücksichtigung b

ener Eingriffe

nsation auf extern

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

die „Arbeitsitplanung“ d

ung ist die nn. Dazu ist Fläche vor d

Vergabe vondlage der Ben werden hren der zuch Planungen im Bestaf in Wertpun

s

0

.181

.118

.086

.610

.500

.494

chen-ert

Kompeb

(Wer

bereits durch d

nen Flächen)

manopolis, weiterung gründung

shilfe zur des Nie-nachvoll-der Flä-

dem Ein-on Wert-Biotopty-mit den

ukünftige ) gegen-and und nkten ab

1.455

ensations- edarf

rtpunkte)

den

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plan

ResümeeDie rechnkünftigen vollständigführung derischer Pfldingten BÜberkompsteht. Sonschaftspfleworden. Dchend den 11.2.4 Anzum BauGAlternativebisherigenErweiterunVorbereitugen PächbestündenEigner Pa Ein erstesHumanop2016 übeklare AbleErbsicherhwürde im Bitte, sichwurde nicam 01.08. Auch die verliefen agewöhnlicein weiterGegend zschien, ga Für den aBesichtiguArbeitswefolger (er nass. Ein An der Os

nungsbüro a

e

erische Ge(Planung)

ger Ausgleier vorgesehlege- und E

Beeinträchtipensation vonstige Belaege abgewoDer Ausglein Festsetzu

nderweitigeGB) en wurden n Standortengsfläche lung der Verter befragt,n. Von zwechtland abz

s Gespräch olis eine knr fast 20 Ja

ehnung für dheit für seinHöchstfall a

h im März ht nachgek.2018 absch

Kontakte mablehnend. ch nur Landres Telefonzu sein undab es erneu

n das Geläung des notege vom Niegehe bald iVerkauf ka

stseite des

. pesel

egenübersteökologischech im Rahmhenen VermEntwicklungsgungen voon 1.456 Wnge, die mogen werdeich des Einngen durch

e Planungs

aufgrund des gesucht.ag auf die rhandlungen ob gegenü

ei Pächtern zugeben.

im Januar napp 5 ha gahre zum Gden Ankauf ne Kinder feauf einen La2018 zu eommen. Einhlägig bean

mit dem EigeIn einem e aufzukaufeat, bei dem

d eventuell t ein Telefo

nde südlichtwendigen Aevelitzer Wein Rente) nm für den EGeländes w

Bebau

ellung des gen Wertes men der Be

meidungs- usmaßnahm

ollständig aWertpunktenmit den Belaen müssen,ngriffes in Nhzuführen.

smöglichke

der besteh Die Konzedirekt an

n mit den Lüber den Pwurde die

2018 mit egroße direkGarten- undf von 1,5 - 2estgelegt zuandtausch

einem gemene unterstü

ntwortet.

entümer deersten Telefen, d. h. nicm er ankünin die Sied

onat, bei dem

h angrenzenAreals fest, eg her viel icht zumute

Eigentümer wurde vor m

ungsplan GroNeufassu

- 43 -

gegenwärtigdes Plang

ebauungsplund Schutzm

men können ausgegliche, die für and

angen des , sind für diNatur und

eiten (ents

enden Siedentration bedas Geländandeigentü

PachtlaufzeitBereitscha

einem Eigenkt an das Gd Feldanba2 ha mit deru haben. Anbei vergleic

einsamen Gtzende Anfr

er nördlich afonat (Novechts zu verä

ndigte, in dedlung zu kom er äußert

nden Acker dass nach zu kurz wü

en könne. Adaher nicht

mehreren Ja

oß Malchau – ung und Erwei

gen (Ist-Zusebietes veranung mög

maßnahmendie erheblicn werden. dere PlanunNaturschuteses PlangLandschaft

spricht Pkt

dlung in deei der Suchde angrenzmern wurdeten oder geft erklärt, b

ntümer, vonGelände greu gepachter Begründunn Geld habechbarer QuaGespräch zrage von de

anliegendenember 2017äußern. Im er Woche nommen. Nate, dass er n

stellte der Abzug von rden und e

Auch seien dt in Betrachtahren ca. 1

Siedlung Humiterung – 2. Erw

Beg

stand) und rdeutlicht, dglich ist. Min sowie grüchen vorha

Es entstengen zur Vetzes und degebiet nicht ist daher

t. d) der A

er Erweiteruhe einer mzenden Fläen 2017 dieenerelle Vo

bei Zustimm

n dem die Senzende Fläet hatte, ergng, dieses Le er kein Inalität eingehzusammenzer Gemeind

n Fläche (c7) sprach eMärz 2018

nach Osterachdem er nur Land an

Eigentüme1,5 - 2 ha L

er dies einemdie Flächent. ha Land er

manopolis, weiterung gründung

des zu-dass ein t Durch-

ünordne-abensbe-eht eine erfügung er Land-ermittelt entspre-

Anlage 1

ung des öglichen chen. In e jeweili-orbehalte mung der

Siedlung äche bis gab eine Land als

nteresse, hen. Der zufinden, de wurde

ca. 2 ha) r davon, erfolgte

rn in der nicht er-nkaufe.

r bei der Land die m Nach-n extrem

rworben,

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plan

auf dem dsätzliche Edarf der äkäme. Im Nordweinen Teilgebung zudie der SGrund wu 11.2.5 AuPkt. 2e) dAuswirkunInnerhalb ist die Löswasserberfür die geLöschwasnicht durcWasserquabhängigeteiche etcm vom jewLage der Llegen. Wezusätzlichwassermejektes. Lieoder liegt stimmt sinDurchfahrfür FeuerwGesamtgecken und einer Breimit §§ 1 u 11.3 Zusä11.3.1 TeAnlage 1 Zur Beurtgrünordnestellt. Dies

nungsbüro a

das neue JErweiterunglteren Mens

westen der S ihrer Flächu dem Gelä

Siedlung Hurde die Erw

uswirkungeder Anlage ngen von scdes Sonde

schwasservreitstellung planten allg

ssergrundsicch die öffentuellen zur Ve Löschwas.) sicherzusweiligen ObLöschwasseerden größ Löschwas

enge für denegen Gebäu die oberstnd, mehr arten erfordewehrahrzeuewicht bis z

Gebäudente von mindnd 2 DVO-N

ätzliche Anechnische V

zum BauGeilung der

erischer Bese Untersuc

. pesel

Jugendwohng anzudenkschen höhe

Siedlung erhen an die Sände der Sieumanopolis weiterung an

en von sc1 zum Bau

chweren Unergebietes versorgung

entsprechegemeinen Wcherung dutliche Wass

Verfügung gsserentnahmstellen. Die bjekt entfernerentnahme

ßere Objektser für denn Objektschude mehr ate Wandöff

als 8 m überlich und en

uge mit einzu 16 t vorz sollte eine

destens 3.0NBauO und

gaben (entVerfahren

GB) Planung auitrag zur Echungen wu

Bebau

nforum erricken, wäre aer ist als bei

rklärten sicSiedlung Huedlung sind

1,5 – 2 hn dieser Ste

chweren UuGB) nfällen und Kist derzeit Wzu gewähr

end den GWohngebieturch die Gserversorgugestellt werdmestellen (zWasserent

nt sein. Derestellen sinte angesied

n Objektschhutz richtet als 50 m vonfnung oderer der Geläntsprechender Achslaszusehen (§e Zufahrt fü00 m vorgesd der Richtli

tspricht Pkbei der U

us der SichEingriffsregeurden in de

ungsplan GroNeufassu

- 44 -

chtet wurdeallerdings w Jugendlich

ch im April umanopolisd sie letztenha Land veelle geplant.

nfällen un

KatastropheWohnbebauleisten. Zumrundsätzene mit mind.emeinde z

ung (Hydranden, ist derz. B. Löschwtnahmestellr tatsächlichd mit dem Gdelt, ist zu

hutz erfordesich nach dn der öffentr sonstige Sändeoberfläde Wendemt von bis z§ 1+2 DVO

ür Feuerwesehen werdnie über Flä

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Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis), Landkreis Uelzen Artenschutzfachbeitrag Stand: 01.03.2019

Auftraggeber Planungsbüro A. Pesel 29482 Küsten

Verfasser Planungsgemeinschaft Marienau Neetzetalstraße 13 21368 Dahlem Tel.: 05851-60 20 17 Fax: 05851-60 20 18 [email protected] www.pgm-landschaftsplanung.de Bearbeiter: Dipl.-Biol. Thilo Christophersen

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Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)

Planungsgemeinschaft Marienau

3

INHALTSVERZEICHNIS SEITE

1 VERANLASSUNG UND ZIELSETZUNG 4

2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 4

3 UNTERSUCHUNGSGEBIET 6

4 MATERIAL UND METHODEN 74.1 Datenrecherche 74.2 Habitatanalyse 74.3 Potenzialanalyse 74.4 Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 7

5 ERGEBNISSE 85.1 Habitatanalyse 85.2 Potenzialanalyse 8

6 ARTENSCHUTZPRÜFUNG 176.1 Von der Planung betroffene Habitatstrukturen 176.2 Von der Planung betroffene Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und

europäische Vogelarten 176.3 Von der Planung betroffene, weitere besonders geschützte Arten 186.4 Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände 19

7 ZUSAMMENFASSUNG 23

8 QUELLEN 24

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Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)

Planungsgemeinschaft Marienau

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1 VERANLASSUNG UND ZIELSETZUNG

In der Samtgemeinde Rosche (Landkreis Uelzen) sollen am Ortsrand von Groß Malchau im Rah-men einer Flächennutzungsplanänderung sowie durch einen Bebauungsplan die planungsrechtli-chen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Siedlung Humanopolis geschaffen werden (Abb. 1). Das ca. 1,5 ha große Gebiet soll als Sondergebiet für das Sozialtherapeutikum festgesetzt werden. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt in den §§ 44 - 45 die Belange des besonderen Artenschutzes. Die dort genannten Verbotstatbestände definieren Beeinträchtigungen von geschütz-ten Arten und deren Lebensräumen, die nur unter eng gesteckten Rahmenbedingungen zulässig sind. Ziel des Artenschutzfachbeitrags ist die Ermittlung potenzieller Vorkommen besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten. Auf den Ergebnissen der Potenzialanalyse gründet die nachfolgende ar-tenschutzrechtliche Bewertung. Neben der Prüfung auf Vorkommen von streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH Richtli-nie und europäischen Vogelarten werden auch weitere in der EU- bzw. Bundesartenschutzverord-nung aufgeführte, besonders oder streng geschützte Arten betrachtet. Erforderlichenfalls werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder zum Ausgleich von ar-tenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen entwickelt und dargestellt.

2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Die Bauleitplanung ist nicht vollzugsfähig und damit unwirksam, wenn der Planverwirklichung dau-erhafte und nicht ausräumbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen. Belange des Artenschutzes sind daher bereits auf der Ebene der Planaufstellung zu berücksichtigen. Folgende gesetzliche Regelungen sind maßgeblich: Für die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten gelten die arten-schutzrechtlichen Zugriffsverbote (§ 44 Abs. 1 BNatSchG)

der Tötung, Verletzung, bzw. Zerstörung oder Beschädigung von Individuen und ihren Ent-wicklungsstadien (Nr. 1),

der erheblichen Störung, wenn sich dadurch der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (Nr. 2) und

der Zerstörung, Beschädigung oder Entnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nr. 3).

Für wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen gilt au-ßerdem das Verbot,

sie aus der Natur zu entnehmen oder sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstö-ren (Nr. 4)

Das Verbot der Tötung oder Verletzung bezieht sich auf das betroffene Individuum. Das Verbot der Zerstörung oder Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten betrifft die jeweils betroffenen Lebensstätten, wobei alle für den Erfolg der Reproduktion essentiellen Habitate mit einbezogen werden (funktionaler Ansatz bei der Definition der Fortpflanzungsstätte). Demgegenüber ist die loka-le Population, auf die sich das Störungsverbot bezieht, gesetzlich nicht eindeutig definiert. Eine Ab-grenzung ist in der Praxis nur ausnahmsweise möglich. Bei manchen Artenvorkommen lässt sich die lokale Population gut definieren oder in Form von Dichtezentren räumlich eingrenzen (z.B. Am-phibiengewässer, Fledermauswochenstuben oder -winterquartiere, Kranichrastplatz). Bei Arten mit

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Artenschutzfachbeitrag zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Rosche in Groß Malchau (Siedlung Humanopolis)

Planungsgemeinschaft Marienau

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großen Raumansprüchen (z.B. Schwarzstorch, Luchs) sind die betroffenen Individuen als lokale Population zu betrachten, bei flächenhaft vorkommenden Arten (z.B. häufige Singvogelarten) kön-nen die Vorkommen innerhalb einer naturräumlichen Einheit oder ersatzweise auch innerhalb von Verwaltungsgrenzen als lokale Population definiert werden (LANA 2010). Ein Verstoß gegen das Verbot der Zerstörung von Lebensstätten (Nr. 3) und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen auch gegen das Verbot der Tötung/Verletzung (Nr. 1) kann bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie für Vor-haben im Sinne des § 18 Abs. 2 (1) BNatSchG, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, unter bestimmten Bedingungen abgewendet werden1

. Hierfür ist zu gewährleisten, dass die ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Um dies sicherzustellen, können gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG ggf. auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, auch CEF-Maßnahmen genannt (CEF=continuous ecological functionality-measures), festgesetzt werden. Ein „räumlicher Zusammenhang“ ist für Flächen gegeben, die in enger Beziehung zur betroffenen Le-bensstätte stehen und innerhalb der Aktionsradien der betroffenen Arten liegen (LANA 2010).

Bei der Prüfung der Möglichkeit einer Legalausnahme wird im vorliegenden Gutachten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.7.2011 zur Ortsumgehung Freiberg berücksichtigt. Darin wurde festgestellt, dass die Regelungen des § 44 Abs. 5 BNatSchG bezüglich der Zulässigkeit un-vermeidbarer Tötungen oder Verletzungen von Individuen nicht dem EU-Recht entsprechen. Eine Legalausnahme, wie sie § 44 Abs. 5 BNatSchG für zulässige Eingriffe oder Verfahren nach BauGB darstellt, ist weder in der FFH-Richtlinie noch in der EU-Vogelschutzrichtlinie vorgesehen. Demnach gilt das dem Bundesnaturschutzgesetz übergeordnete EU-Recht unmittelbar. Für alle übrigen besonders geschützten Arten, die ausschließlich in der Bundesartenschutz-verordnung oder der EU-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 338/97) geführt sind, haben die Zugriffsverbote keine Geltung, wenn sie bei Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen, im Innenbereich, im Zuge von Planaufstellungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zulässig sind oder bei zulässigen Eingriffen auftreten (§ 44 Abs. 5 BNatSchG)1. Die Habitatansprüche dieser Arten sind dennoch zu berücksichtigen. Die Arten werden in der Potenzial-analyse benannt. Gegebenenfalls werden Planungsempfehlungen formuliert, die im Gegensatz zu den artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen für die europäischen Vogelarten sowie die Ar-ten aus Anhang IV der FFH-Richtlinie im Rahmen der Genehmigung gegen andere Belange abge-wogen werden können. Im Einzelfall ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftli-cher Art zulässig. Als Voraussetzung hierfür muss allerdings gewährleistet sein, dass zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert. Auch darf Artikel 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie hierzu keine weitergehenden Anforde-rungen enthalten (§ 45 Abs. 7 BNatSchG). Die Sicherung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art im Rahmen einer Ausnahmegeneh-migung wird in der Regel mit der Durchführung von Maßnahmen nachgewiesen, die so konzipiert sind, dass sie die betroffenen Funktionen vollumfänglich übernehmen. Die beschriebenen Maßnah-men werden als Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (FCS-Maßnahmen, FCS = favourable conservation status = günstiger Erhaltungszustand) bezeichnet.

1 § 18 Abs. 2 BNatSchG verweist u.a. auf § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammen-hang bebauten Ortsteile auch ohne Bebauungsplan zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

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3 UNTERSUCHUNGSGEBIET

Das Untersuchungsgebiet entspricht dem Änderungsbereich des Flächennutzungsplans und dem Geltungsbereich des Bebauungsplans nordwestlich der zum Ortsteil Groß Malchau gehörenden Siedlung Humanopolis (Abb. 1). Es hat eine Größe von ca.1,5 ha und umfasst eine Ackerfläche mit einem diagonal durch diese ver-laufenden Weg.

Abb. 1: F-Planänderungsbereich Humanopolis, Groß Malchau (Kartengrundlage: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, AK5 LGLN © 2018)

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4 MATERIAL UND METHODEN

4.1 Datenrecherche Im Rahmen der Datenrecherche wird ermittelt, für welche Arten ein Vorkommen im Untersuchungs-gebiet aufgrund ihrer allgemeinen Verbreitung und ihrer Lebensraumansprüche überhaupt möglich ist und für welche Arten es Hinweise auf Vorkommen gibt. Folgende Datengrundlagen bilden die Basis für die Recherche:

Rote Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Deutschlands und Niedersachsens

Angaben aus dem Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten (THEUNERT 2008)

Vollzugshinweise zum Schutz von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie in Niedersach-sen (NLWKN online 2018)

Landschaftsrahmenplan (LANDKREIS UELZEN online 2018)

allgemeine Literatur zu Ansprüchen und Verbreitung der zu untersuchenden Arten 4.2 Habitatanalyse Nach Auswertung der vorhandenen Daten lässt sich für eine Reihe streng geschützter Arten die Frage nach potenziellen oder tatsächlichen Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht mit ausrei-chender Genauigkeit beantworten. Daher wurde das Gebiet auf einer Ortsbegehung am 22. Oktober 2018 auf die potenzielle Habitateignung für diese Arten untersucht. 4.3 Potenzialanalyse Die Potenzialanalyse führt die Ergebnisse der Datenrecherche und der Habitatanalyse zusammen. Im Ergebnis wird festgestellt, welche Arten möglicherweise oder nachweislich im Untersuchungsge-biet vorkommen. 4.4 Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Den potenziell vorkommenden Arten werden die Auswirkungen der Planung gegenüber gestellt. Die Prüfung stellt für die jeweils betroffenen Arten fest, ob einer der drei Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zutrifft. Gegebenenfalls werden Vermeidungsmaßnahmen mit einbezogen. Sofern der Verbotstatbestand der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorliegt, erfolgt eine Prüfung, ob gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG die ökologische Funktion der Lebensstätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Erforderlichenfalls werden vorgezogene Ausgleichs-maßnahmen in die Betrachtung mit einbezogen. Können auch diese keinen Erhalt der ökologischen Funktion der Lebensstätten bewirken, schließt sich eine Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG an. Diese beurteilt, ob sich der Erhaltungszustand der lokalen Population der jeweils be-troffenen Art durch das Vorhaben verschlechtert. Gegebenenfalls werden hierfür Maßnahmen zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands der jeweils betroffenen Art formuliert.

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5 ERGEBNISSE

5.1 Habitatanalyse Das Untersuchungsgebiet wird auf seiner 13.350 m² großen Fläche von einem Sandacker einge-nommen, der zum Zeitpunkt der Geländeerfassungen mit Wintergetreide bzw. einer Gründüngermi-schung bestellt war. Er wird diagonal von einem Wirtschaftsweg durchschnitten. Am Wegrand ist eine schüttere Ruderalvegetation aus Arten wie Wolligem Honiggras (Holcus lanatus), Rainfarn (Ta-nacetum vulgare), Beifuß (Artemisia vulgaris), Schafgarbe (Achillea millefllium), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Vogel-Knöterich (Polygonum aviculare) und Knäuelgras (Dactylis glomerata) vorhanden. Entlang der südwestlichen Grenze des Plangeltungsbereichs verläuft ein Fahrweg mit einem beid-seitigen, ca. 1,5 m breiten Randstreifen und einer lückigen Vegetation halbruderaler Gras- und Staudenfluren. Die Artenzusammensetzung ist ähnlich der des Wirtschaftsweges innerhalb des Plangeltungsbereichs, weist aber mit Kleinem Sauerampfer (Rumex acetosella) und Rotem Strauß-gras (Agrostis capillaris) und den dortigen sandigen Offenbodenstellen Anklänge an Sandtrockenra-sen auf. Am südlichen Wegrand bilden vier junge Stiel-Eichen (Quercus robur) eine kleine Baumrei-he. Die an das Gebiet unmittelbar angrenzenden Bereiche werden von weiteren Ackerflächen einge-nommen. Die Flächen des Sandackers eignen sich als Nahrungsgebiet und Brutplatz für Vögel der Ackerflu-ren (z.B. Feldlerche, Schafstelze). Die Wirtschaftswege und ruderalen Saumstreifen bieten darüber hinaus für Reptilien und wirbellose Tiere sowie für Nahrung suchende Säugetiere (Fledermäuse, bodenbewohnende Kleinsäuger) geeignete Habitatstrukturen. Auch eine vorübergehende Nutzung der Wegränder als Landlebensraum von Amphibien ist möglich.

Südöstlich des Untersuchungsgebietes liegt die Siedlung Humanopolis, ein ehemaliger Windmüh-lenstandort mit den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden der sozialtherapeutischen Einrichtung. Die Siedlung weist eine hohe Strukturvielfalt und einen naturnahen Biotopbestand mit Siedlungsgehöl-zen, strukturreichen Hausgärten, kleineren Rasen- bzw. Grünlandflächen sowie naturnahen Stillge-wässern auf. Sie bietet viele geeignete Habitatstrukturen, z.B. für Gebäudebrüter und Fledermäuse, aber auch für Gehölze und Gewässer bewohnende, besonders oder streng geschützte Arten. Ein naturnahes Feldgehölz befindet sich südwestlich des Plangeltungsbereichs auf einem Kartoffel-acker. Einzelne alte Stiel-Eichen (Quercus robur) mit Stammdurchmessern von ca. 1 m und eine Hänge-Birke (Betula pendula) bieten insbesondere Vögeln und Fledermäusen geeignete Habitatstrukturen. 5.2 Potenzialanalyse 5.2.1 Säugetiere Für die Artengruppe liegen für Niedersachsen Verbreitungsangaben (THEUNERT 2008) und eine Ro-te Liste (HECKENROTH 1993) vor. Verbreitungsangaben stammen darüber hinaus aus dem Fleder-mausinfosystem „batmap“ (NABU online 2018). Von den in Niedersachsen aktuell vorkommenden landlebenden Säugetierarten sind 26 Arten, da-runter 19 Fledermausarten, im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannt. Vorkommen der streng geschützten Arten Feldhamster (Cricetus cricetus), Luchs (Lynx lynx), Wildkatze (Felis silvestris) ausgeschlossen, da die Arten nördlich des Mittellandkanals nicht verbrei-

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tet sind. Vorkommen von Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) können aufgrund der feh-lenden Habitateignung für diese Arten ausgeschlossen werden. Der Wolf (Canis lupus) nutzt u.a. die nordöstlich des Gebietes gelegenen Wälder der Göhrde als Lebensraum. Das Plangebiet bietet aufgrund fehlender Versteckmöglichkeiten und der geringen Größe aber keine Möglichkeiten als dauerhafte Lebensstätte. Von der osteuropäisch verbreiteten Haselmaus (Muscardinus avellanarius) gibt es für Niedersach-sen Nachweise aus dem Bergland, aber auch aus der Lüneburger Heide bzw. der Göhrde. Die Art kommt in Wäldern aller Art vor, bisweilen auch in Knicks, Gebüschen und Brachen, soweit diese in der Nähe größerer Wälder liegen. Da für die Art geeignete Gehölze, insbesondere Beeren tragende Sträucher im Untersuchungsgebiet fehlen, ist aber ein Vorkommen auszuschließen. Im Untersuchungsgebiet gibt es keine als Fledermausquartier oder -versteck geeigneten Habitatstrukturen, wie Bäume oder Gebäude. Daher kann es von Fledermäusen nur zur Jagd oder als Flugstraße genutzt werden. Dabei ist mit den in Tabelle 1 aufgeführten Arten, die Quartiere in der Umgebung haben, zu rechnen. Die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) besiedelt strukturreiche Wälder und zum Teil auch Streuobstwiesen. Die Winterquartiere liegen meist in Höhlen. Die Sommerquartiere dieser heimli-chen Art befinden sich in Baumhöhlen, Fledermauskästen und manchmal auch an Gebäuden. Sie ist in Niedersachsen zwar sehr selten, kommt aber im Landkreis Lüchow-Dannenberg vor und wur-de 2016 südlich von Uelzen festgestellt. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd und als Flugstraße ist daher nicht auszuschließen. Die Brandtfledermaus (Myotis brandtii) bevorzugt Feuchtwaldhabitate, wo sie gern in Gewässer-nähe jagt. Als Sommerquartiere nutzt sie Baumhöhlen oder Gebäude. Im Winter findet man Brandtfledermäuse in unterirdischen Quartieren. Eine Nutzung des Untersuchungsgebiets zur Jagd ist möglich. Das Braune Langohr (Plecotus auritus) kommt in Waldgebieten, Parks, Gärten und Gebüschlandschaften vor. Dabei werden meist siedlungsferne, ungestörte Bereiche bevorzugt, da die Art empfindlich gegenüber Lärm- und Lichtemissionen ist. Als Winterquartiere werden feuchte Keller, Tunnel, Stollen und z.T. auch Gebäude, seltener Baumhöhlen genutzt. Im Sommer werden Baumhöhlen und Fledermauskästen oder auch großräumige Dachböden bewohnt. Die Art ist in Niedersachsen weit verbreitet. Eine Nutzung des Untersuchungsgebiets zur Jagd ist möglich. Die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) ist in ganz Niedersachsen verbreitet und bewohnt bevorzugt den Siedlungsraum. Sowohl Wochenstuben als auch einzeln lebende Männchen finden sich in Spalten und Hohlräumen in und an Gebäuden. Die Art kommt aber manchmal auch in Waldgebieten vor und ist auch in Baumhöhlen zu finden. Sie wechselt im Jahresverlauf häufig ihre Quartiere innerhalb eines Quartiersverbunds. Die Jagdgebiete der Breitflügelfledermaus liegen überwiegend in offener oder halboffener Landschaft. Flugbewegungen erfolgen oft regelmäßig geradlinig entlang festgelegter Strecken (Flugstraßen) über der Vegetation oder im freien Luftraum. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd und als Flugstraße ist möglich. Die Fransenfledermaus (Myotis nattereri) besiedelt Spalten an Gebäuden, Fledermauskästen und Baumhöhlen. Neben Wäldern werden auch landwirtschaftliche Bereiche mit Viehhaltung genutzt. Im Winter wird die Art überwiegend in Höhlen, Kellern und Stollen gefunden. Die Jagd findet meist in geringer Höhe nah an der Vegetation, bisweilen auch in Viehställen statt. Die Art gilt als ortstreu. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd und als Flugstraße ist möglich. Das Graue Langohr (Plecotus austriacus) kommt in Niedersachsen vor allem im Süden und Osten vor. Die Art besiedelt Dachstühle innerhalb von Siedlungsräumen. Im Winter ist sie in Kellern, Höh-

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len und Stollen zu finden. Die Jagd findet nahe an der Vegetation in strukturreichen Siedlungsgebie-ten statt. Die Art ist sehr ortstreu und vollzieht nur sehr kleinräumige Wanderungen. Vorkommen sind aus dem Umfeld des Untersuchungsgebietes westlich von Uelzen bekannt. Eine Nutzung des Gebiets zur Jagd ist möglich. Der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) bewohnt Wald, waldartige Parks und baumreiche Sied-lungsgebiete. Dort bezieht er besonders in Gewässernähe Baumhöhlen oder Fledermauskästen. Als Winterquartier werden neben Gebäuden auch Baumhöhlen aufgesucht. Zur Zugzeit ist die Art bis-weilen in großer Anzahl zu beobachten. Dann werden Zwischenquartiere besetzt, die auch an höhe-ren Gebäuden liegen. Die Art besitzt große Aktionsräume, so sind die Jagdgebiete oft 10 km und weiter von den Quartieren entfernt. Flug- und Jagdbewegungen erfolgen in der Regel im freien Luft-raum und meist in größerer Höhe. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd und als Flugstraße ist mög-lich. Das Große Mausohr (Myotis myotis) kommt in Nordostniedersachsen zerstreut vor. Es besiedelt halboffene, wärmebegünstigte Landschaften und bewohnt im Sommer große Dachstühle. Männ-chen sind auch in Baumhöhlen und Fledermauskästen zu finden. Zur Überwinterung werden Stollen und Keller aufgesucht. Die Jagd erfolgt meist im tiefen Suchflug in Wäldern mit armer Bodenvegeta-tion. Die dem Untersuchungsgebiet am nächsten liegende, bekannte Kolonie liegt in Schnega. Da die Art zur Jagd Flächen in teilweise über 20 km Entfernung von der Wochenstube aufsucht, ist eine Nutzung als Jagdgebiet und Flugstraße nicht auszuschließen. Die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) bevorzugt als Lebensraum halboffene Kulturland-schaften. Als Sommerquartiere nutzt sie vorwiegend Spalten und Nischen an Gebäuden. Im Winter werden Keller als Quartier genutzt. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd ist möglich.

Der Kleine Abendsegler (Nyctalus leisleri) bewohnt meist Baumhöhlen und nur selten Gebäude. Auch den Winter verbringt die Art in Baumhöhlen, jedoch meist in südlicheren Regionen. Im östli-chen Niedersachsen ist sie verbreitet. Sie nutzt zur Jagd den freien Luftraum und vollzieht großräu-mige saisonale Wanderungen. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd ist nicht auszuschließen. Die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) besiedelt strukturreiche Wälder. Sie ist in Nieder-sachsen zwar sehr selten, kommt aber im Landkreis Lüchow-Dannenberg vor und wurde südlich von Uelzen festgestellt. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd ist daher möglich. Die in der Roten Liste Niedersachsens nicht bewertete Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) besiedelt ähnlich wie die Zwergfledermaus Gebäudenischen. Anscheinend tritt sie aber häufiger als diese auch in Baumspalten auf, wo sie teilweise auch überwintert. Sie bevorzugt als Jagdgebiet gehölzreiche Landschaften in Siedlungs- und Gewässernähe. Das Jagdverhalten deckt sich offen-bar weitgehend mit dem der Zwergfledermaus. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd und als Flug-straße ist möglich.

Die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) tritt in Niedersachsen landesweit zerstreut auf. Die nordosteuropäischen Populationen suchen Norddeutschland jährlich zur Migrationszeit im Herbst in großer Zahl auf. Auch Wochenstuben sind regelmäßig anzutreffen. Als baumbewohnende Art wird die Rauhautfledermaus vorwiegend in Wäldern angetroffen, nutzt aber auch Parklandschaften und Gewässer als Jagdhabitat. Zur Migrationszeit bezieht sie meist stationäre Balzquartiere, die in Baumhöhlen oder an Gebäuden liegen können. Nischen, z.B. in Gebäuden, an Holzverschalungen oder in aufgeschichteten Holzstapeln können teilweise zur Überdauerung der kalten Jahreszeit ge-nutzt werden. Eine Nutzung des Plangebiets als Jagdgebiet und Flugstraße ist wahrscheinlich.

Die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) ist in Niedersachsen weit verbreitet. Bei der Jagd ist sie eng an Wasserflächen gebunden, die im Tiefflug überflogen werden. Sommerquartiere werden

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oft in Gewässernähe in Baumhöhlen, Winterquartiere in Höhlen und Kellern bezogen. Die Männ-chen übersommern auch zeitweise in Höhlen und Kellern. Die Art legt bei ihren saisonalen Wande-rungen meist kürzere Entfernungen unter 150 km zurück. Eine Nutzung des Gebietes als Flugstraße ist möglich.

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ist weit verbreitet. Sie kommt in nahezu allen Landschaf-ten vor, bevorzugt aber siedlungsnahe Bereiche mit halboffenem Gelände. Als Quartier dienen Ge-bäudenischen aller Art, Dachböden und selten auch Baumhöhlen. Sie jagt meist strukturnah, z.B. an Gehölzen, Gewässern oder Straßenlaternen. Es sind aber auch Flugbewegungen in größerer Höhe dokumentiert. Im Spätsommer/Herbst findet die Flugbalz der Männchen in abgegrenzten Balzrevie-ren statt. Eine Nutzung des Gebietes zur Jagd und als Flugstraße ist möglich. Tabelle 1: Potenzielle Vorkommen von Fledermausarten

Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste*

Nds. D Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 2 2 Brandtfledermaus Myotis brandtii 2 V Braunes Langohr Plecotus auritus 2 V Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 G Fransenfledermaus Myotis nattereri 2 - Graues Langohr Plecotus austriacus 2 2 Gr. Abendsegler Nyctalus noctula 2 D Gr. Mausohr Myotis myotis 2 V Kl. Bartfledermaus Myotis mystacinus 2 V Kl. Abendsegler Nyctalus leisleri 1 V Mopsfledermaus Barbestella barbastellus 1 2 Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus N - Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 2 - Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3 - Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 -

* Rote Liste-Status: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste der Roten Liste, N = Status noch unbekannt, II Gefährdeter Gast/Überwinterer , G = Gefährdung anzunehmen, D = Daten unzureichend Regelmäßige Vorkommen folgender niedersächsischer Fledermausarten sind aufgrund ihrer Ver-breitung außerhalb der Umgebung des Untersuchungsgebietes nicht zu erwarten:

Nordfledermaus (Eptesicus nilsonii)

Nymphenfledermaus (Myotios alcathoe)

Teichfledermaus (Myotis dasycneme)

Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Aus der Kategorie der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders geschützten Säugetierarten sind Vorkommen aus den Gruppen Spitzmäuse und Altweltmäuse (Murinae) sowie von Braunbrustigel und Maulwurf möglich.

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5.2.2 Vögel Für die Brutvögel Niedersachsens liegen eine Rote Liste von KRÜGER & NIPKOW (2015) sowie der Brutvogelatlas des NLWKN vor (KRÜGER et al. 2014). Für das Untersuchungsgebiet ist von einer Brutvogelgemeinschaft auszugehen, die sich aus anpas-sungsfähigen und störungstoleranten Arten der Feldmark zusammensetzen. In Tabelle 2 werden die potenziellen Brutvogelarten des Gebietes aufgeführt. Aus den Gilden der Gebäudebrüter, Höhlen- und Nischenbrüter sowie der Freibrüter ist auf-grund fehlender Habitatstrukuren nicht zu rechnen. Aus der Gilde der Bodenbrüter sind Brutvorkommen der in Niedersachsen verbreiteten Arten Gold-ammer, Jagdfasan, Schwarzkehlchen, Wiesenschafstelze in störungsarmen Randbereichen mög-lich. Daneben können auch als Arten der Roten Listen Feldlerche, Heidelerche, Ortolan sowie Rebhuhn und Wachtel vorkommen. Aus der Gruppe der Greifvögel und Eulen sind Vorkommen aufgrund fehlender geeigneter Brut-plätze nicht zu erwarten. Tabelle 2: Potenzielle Brutvögel der Plangebiete

Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste* Nds. D

Feldlerche Alauda arvensis 3 3 Goldammer Emberiza citrinella V V Heidelerche Lullula arborea V V Jagdfasan Phasianus colchicus - - Ortolan Emberiza hortulana 2 3 Rebhuhn Perdix perdix 2 2 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola - - Wachtel Coturnix coturnix V V Wiesenschafstelze Motacilla flava - -

fett: Arten, die auf den Roten Listen Niedersachsens/Deutschlands geführt sind (KRÜGER & NIPKOW 2015, GRÜNEBERG et al. 2015) *Rote Liste: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste der Roten Liste Als Gastvogelhabitat besitzt das Untersuchungsgebiet keine besondere Bedeutung. Die Ackerflä-chen dienen aber sicher zeitweise als Nahrungshabitat für die Brutvögel angrenzender Siedlungs- und Offenlandbereiche. 5.2.3 Amphibien Für die Artengruppe liegen auf Bundeslandebene Verbreitungsangaben (THEUNERT 2008) und eine Rote Liste (PODLUCKY & FISCHER 2013) vor. Alle heimischen Amphibienarten fallen unter den besonderen Artenschutz. 13 Arten dieser Gruppe sind zudem nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Von diesen kommen elf in Nieder-sachsen autochthon vor. Im Untersuchungsgebiet gibt es keine Gewässer die zur Reproduktion für Amphibien geeignet sind. Die Saumstrukturen entlang der Wegränder kommen aber als Landlebensraum oder Wanderkorri-dor von Amphibien grundsätzlich in Frage.

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Ein dauerhaftes Vorkommen des Kammmolchs (Triturus cristatus) ist nicht möglich. Die überplante Fläche erfüllt die Ansprüche der Art an die Habitatstrukturen eines Landlebensraums nicht. Daher ist sie für die Art allenfalls vorübergehend als Wanderkorridor geeignet. Ein Vorkommen der nur noch selten vorkommenden Kreuzkröte (Bufo calamita) kann aufgrund fehlender geeigneter Lebensräume (Rohbodentümpel und offene Sandflächen) ausgeschlossen werden. Die Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) hat ein ähnliches Verbreitungsgebiet wie die Kreuzkröte. Sie ist jedoch weniger auf Pionierlebensräume spezialisiert. Daher ist das Untersuchungsgebiet für die Art als Landlebensraum oder Wanderkorridor geeignet. Der Kleine Wasserfrosch (Pelophylax lessonae) kommt an kleineren Stillgewässern unterschiedli-cher Art vor. Seine Verbreitung ist in Niedersachsen nur unvollständig bekannt. Die überplante Flä-che erfüllt die Ansprüche der Art an die Habitatstrukturen eines Landlebensraums nicht. Sie ist da-her nur bedingt als sporadisch genutzter Wanderkorridor geeignet. Der Moorfrosch (Rana arvalis) kommt im niedersächsischen Tiefland verbreitet vor. Er besiedelt Gebiete mit hohen Grundwasserständen, wo er vorzugsweise in Feuchtgrünländern mit ausgepräg-ten Grabenstrukturen und Feuchtwäldern anzutreffen ist. Als Landlebensraum bevorzugt er frostge-schützte Grabenränder und Ufer sowie feuchte Gehölzbestände mit Binsen- und Seggenvegetation. Da es solche Strukturen in den Untersuchungsgebieten nicht gibt, sind Vorkommen des Moorfro-sches nicht zu erwarten. Vom Laubfrosch (Hyla arborea) gibt es Vorkommen in der Umgebung. Die überplante Fläche erfüllt die Ansprüche der Art an die Habitatstrukturen eines Landlebensraums nicht. Sie ist daher nur be-dingt als sporadisch genutzter Wanderkorridor geeignet. Vorkommen der Arten Rotbauchunke (Bombina bombina), Gelbbauchunke (Bombina variegata), Wechselkröte (Bufo viridis), Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) und Springfrosch (Rana dalmatina) sind aus der weiteren Umgebung nicht bekannt. Sie sind daher in den Untersuchungs-gebieten nicht zu erwarten. Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, geschützten Arten sind unre-gelmäßige Vorkommen von Teichmolch, Grasfrosch, Teichfrosch und Erdkröte im Landlebensraum möglich. 5.2.4 Reptilien Für die Artengruppe liegen auf Bundeslandebene Verbreitungsangaben (THEUNERT 2008) und eine Rote Liste (PODLUCKY & FISCHER 2013) vor. Alle heimischen Reptilienarten fallen unter den beson-deren Schutz der Bundesartenschutzverordnung. Von den acht streng geschützten Arten des An-hangs IV der FFH-Richtlinie sind die Zauneidechse (Lacerta agilis) und die Schlingnatter (Coronella austriaca) in Niedersachsen heimisch. Beide Arten bevorzugen thermisch begünstigte Trockenstandorte. Von der Schlingnatter sind in Nordostniedersachsen nur wenige Vorkommen bekannt. Das Untersu-chungsgebiet liegt aber innerhalb des Verbreitungsgebietes der Zauneidechse. Der Südrand des Untersuchungsgebiets weist entlang des dortigen Sandwegs für die Zauneidechse teilweise geeig-nete Habitatstrukturen (grabbares Substrat, Sonnenplätze) auf. Daher kann diese Art hier vorkom-men. Aufgrund der regelmäßigen Störungen in Folge der Flächen- und Wegenutzung ist aber allen-falls mit einer kleinen Population zu rechnen.

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Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, geschützten Arten sind Vor-kommen von Blindschleiche und Waldeidechse möglich. 5.2.5 Fische und Rundmäuler Mit dem Stör (Acipenser sturio), dem Donau-Kaulbarsch (Gymnocephalus baloni) und dem Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus) sind drei Fischarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Aus der Artengruppe sind mangels geeigneter Gewässerlebensräume keine Ver-treter im Gebiet zu erwarten. Aus der Kategorie der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, geschützten Arten sind ebenfalls keine Vertreter der Artengruppe in den Plangebieten zu erwarten. 5.2.6 Libellen Für Libellen liegen für Niedersachsen eine Rote Liste (ALTMÜLLER & CLAUSNITZER 2010) und Ver-breitungsdaten (THEUNERT 2008) vor. Unter den Schutz von Anhang IV der FFH-Richtlinie fallen acht Libellenarten, von denen aktuell sie-ben in Niedersachsen vorkommen:

Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis)

Östliche Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons)

Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis)

Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis)

Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes)

Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia)

Sibirische Winterlibelle (Sympecma paedisca) Alle diese Arten stellen gehobene Ansprüche an die Struktur und Habitatausstattung ihrer Lebens-räume, die das Untersuchungsgebiet aufgrund fehlender Gewässerhabitate nicht erfüllt. Vorkommen dieser Arten in den Untersuchungsgebieten sind daher auch nicht vorübergehend zu erwarten. Auch aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders oder streng geschützten Arten sind bodenständige Vorkommen aufgrund fehlender Gewässerhabitate nicht zu erwarten. 5.2.7 Käfer Für die Gruppe der Laufkäfer liegt eine Rote Liste Niedersachsens von ASSMANN et al. (2002) vor. Die Potenzialanalyse basiert weiterhin auf Angaben von THEUNERT (2008) und GÜRLICH et al. (1995). Weitere Angaben zu Verbreitung und Habitatpräferenzen der Arten stammen aus KLAUSNITZER et al. (2016), ZAHRADNIK (1985), WACHMANN et al. (1995) und MÜLLER-MOTZFELD (2004). Anhang IV der FFH-Richtlinie enthält neun Vertreter dieser Artengruppe, von denen zwei aktuell in Niedersachsen vorkommen. Der zu den Blatthornkäfern zählende Eremit (Osmoderma eremita) bewohnt alte Laubbäume, vor allem Eichen, Buchen, Linden, Weiden und Obstbäume, sofern diese besonnte Bereiche mit Höhlen und darin liegenden Mulmkörpern aufweisen. Die Art ist in Niedersachsen sehr selten, Funde sind

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vor allem aus dem Bergland und dem Nordosten des östlichen Tieflandes bekannt. In den Bäumen der Plangebiete wurden keine Höhlen mit Mulmkörpern gefunden. Vorkommen in den Untersu-chungsgebieten sind mangels geeigneter Habitatbäume daher nicht zu erwarten. Vom Großen Heldbock (Cerambyx cerdo) sind Vorkommen in Niedersachsen nur aus dem Wendland und bei Hannover bekannt. Im Untersuchungsgebiet ist die Art nicht zu erwarten. Die ebenfalls im Anhang IV der Richtlinie geführten Arten Breitrand (Dytiscus latissimus) und Schmalbindiger Breitflügeltauchkäfer (Graphoderus bilineatus) aus der Familie der Schwimmkä-fer (Dytiscidae) wurden im östlichen Niedersachsen seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr nachge-wiesen. Vorkommen im Untersuchungsgebiet sind daher auszuschließen. Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, geschützten Arten sind Vor-kommen von Vertretern aus den Familien der Bock- und Laufkäfer möglich. 5.2.8 Schmetterlinge Für Schmetterlinge liegen für Niedersachsen Verbreitungsangaben (THEUNERT 2008) und eine Rote Liste (LOBENSTEIN 2004) vor. Anhang IV der FFH-Richtlinie umfasst 17 in Deutschland heimische Schmetterlingsarten. Für vier dieser Arten sind aktuelle Vorkommen im Bundesland bekannt. Der Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) besiedelt feuchte Stauden- und Pionierfluren und benötigt Futterpflanzen aus der Familie der Nachtkerzengewächse, wobei Weidenröschen (Epilobium sp.) bevorzugt wer-den. Bisweilen kommen Einflüge aus südlicheren Gebieten vor, dauerhafte Populationen der Art sind aus Niedersachsen aber nicht bekannt. Geeignete Habitate oder Futterpflanzen kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Vom Großen Feuerfalter (Lycaena dispar), dem Schwarzfleckigen Ameisenbläuling (Macaulinea arion) und dem Dunklen Wiesenknopfbläuling (Macaulinea nausithotus) sind keine Vorkommen aus der Umgebung des Untersuchungsgebietes bekannt. Sie sind für das Untersuchungsgebiet auch aufgrund ihrer gehobenen Habitatansprüche auszuschlie-ßen. Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders oder streng ge-schützten Arten sind Vorkommen möglich, etwa des Kleinen Perlmuttfalters (Issoria lathonia), des Braunen oder des Kleinen Feuerfalters (Lycaena tityrus, L. phlaeas) oder des Gemeinen Bläulings (Polyommatus icarus). 5.2.9 Mollusken Für Mollusken liegen Verbreitungsdaten bei THEUNERT (2008) vor. Von den drei in Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Arten ist die Gebänderte Kahnschnecke (Theodoxus transversalis) in Niedersachsen nicht natürlich verbreitet. Die Gemeine Flussmuschel (Unio crassus) und die Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) sind in ihrer Verbreitung an Gewässer gebunden. Das Plangebiet weist keine Gewässer auf, so dass Vorkommen nicht zu er-warten sind. Aus der Kategorie der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders oder streng ge-schützten Arten sind Vorkommen der Weinbergschnecke (Helix pomatia) möglich.

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5.2.10 Pflanzen Für Farn- und Blütenpflanzen sowie für Moose liegen Rote Listen (KOPERSKI 2011, GARVE 2004) und Verbreitungsdaten (THEUNERT 2008) vor. Von den in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Gefäßpflanzenarten kommen sechs aktuell noch in Niedersachsen vor. Der Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) ist eine endemi-sche Art an der Tide-Elbe. Kriechender Scheiberich (Apium repens) und Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) sind Pionierarten auf zeitweise überschwemmten Schlammböden. Der Frauenschuh (Cypripedium calceolus) kommt nur noch zerstreut und vor allem im Bergland vor. Der Prächtige Dünnfarn (Trichomanes speciosum) kommt nur noch im Leinebergland vor. Das Vorblattlose Leinkraut (Thesium ebracteatum) ist nur noch bei Buchholz nachgewiesen. Für das Untersuchungsgebiet sind Vorkommen dieser Arten daher nicht zu erwarten. Aus der Kategorie der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders oder streng ge-schützten Arten sind ebenfalls keine autochthonen Vorkommen zu erwarten. 5.2.11 Weitere Artengruppen Folgende Artengruppen beinhalten lediglich besonders oder streng geschützte Arten, die nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt sind und damit nicht dem europarechtlich strengen Schutz unterliegen: Heuschrecken

Netzflügler

Spinnen

Krebse

Nesseltiere, Schwämme und Stachelhäuter

Hautflügler

Aus der Artengruppe der Hautflügler sind Vorkommen von Arten aus der Gruppe der Bienen und Hummeln (Apoidae) sowie der Hornisse (Vespa crabro) und Waldameisen (Formica spec.) möglich. Aus der Artengruppe der Heuschrecken sind Vorkommen der Blauflügeligen Ödlandschrecke (Oedipoda coerulea) möglich. Aus der Artengruppe der Netzflügler sind Vorkommen der Gewöhnlichen Ameisenjungfer (Myrmeleon formicarius) möglich. Vorkommen von Vertretern der übrigen Artengruppen sind im Ge-biet nicht zu erwarten. Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG haben für diese Arten keine Geltung (Kap. 2). Dies gilt auch für in diesem Gutachten nicht näher behandelte Arten aus den Gruppen der Pilze und Flechten, die nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt sind.

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6 ARTENSCHUTZPRÜFUNG

6.1 Von der Planung betroffene Habitatstrukturen Die Realisierung der Planung bewirkt den Verlust eines Sandackers sowie eines unbefestigten Wirt-schaftswegs mit randlichen, halbruderalen Gras- und Staudenfluren auf einer Fläche von ca. 13.350 m² durch Überbauung mit Wohnhäusern sowie umliegenden Nutzflächen. An den Rän-dern soll das Baugebiet durch einen 10 m breiten Grünstreifen abgegrenzt werden. Dadurch werden neue Tier- und Pflanzenlebensräume geschaffen. 6.2 Von der Planung betroffene Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische

Vogelarten

Die in Kapitel 5.2 aufgeführten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäischen Vogelar-ten, die im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommen, werden in Tabelle 3 noch einmal aufgeführt. Aufgrund der geringen Größe der Plangebiete ist auch potenziell jeweils nur mit wenigen Individuen bzw. Brutpaaren zu rechnen.

Tabelle 3: Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten

Arten-gruppe Name Wissenschaftlicher Name

Vögel

Feldlerche Alauda arvensis Goldammer Emberiza citrinella Heidelerche Lullula arborea Jagdfasan Phasianus colchicus Ortolan Emberiza hortulana Rebhuhn Perdix perdix Schwarzkehlchen Saxicola rubicola Wachtel Coturnix coturnix Wiesenschafstelze Motacilla flava

Säugetiere

Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii Brandtfledermaus Myotis brandtii Braunes Langohr Plecotus auritus Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Fransenfledermaus M. nattereri Graues Langoh Plecotus austriacus Gr. Abendsegler Nyctalus noctula Gr. Mausohr Myotis myotis Kl. Bartfledermaus M. mystacinus Kl. Abendsegler Nyctalus leisleri Mopsfledermaus Barbestella barbastellus Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Wasserfledermaus Myotis daubentonii Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus

Reptilien Zauneidechse Lacerta agilis

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6.3 Von der Planung betroffene, weitere besonders geschützte Arten

Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders geschützten Arten sind Vorkommen aus den Gruppen der Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Käfer, Schmetterlinge, Mollusken, Hautflügler, Heuschrecken und Netzflügler möglich (Tab. 4). Tabelle 4: Nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführte, besonders geschützte

Arten/Artengruppen

Artengruppe Name Wissenschaftlicher Name

Säugetiere

Braunbrustigel Erinaceus europaeus Europäischer Maulwurf Talpa europaea Unterfam. Altweltmäuse Murinae Familie Spitzmäuse Soricidae

Amphibien

Erdkröte Bufo bufo Grasfrosch Rana temporaria Teichfrosch Pelophylax „esculentus“ Teichmolch Lissotriton vulgaris

Reptilien Blindschleiche Anguis fragilis Waldeidechse Lacerta vivipara

Käfer Familie Bockkäfer Cerambycidae Familie Laufkäfer Carabidae

Schmetterlinge Tagfalter Rhopalocera Mollusken Weinbergschnecke Helix pomatia

Hautflügler Hornisse Vespa crabro Gattung Waldameisen Formica spec. Fam. Bienen und Hummeln Apoidae

Heuschrecken Blauflügelige Ödlandschrecke Oedipoda coerulea Netzflügler Gewöhnliche Ameisenjungfer Myrmeleon formicarius

Für diese Arten gelten die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44ff BNatSchG im Rahmen der Bauleitplanung nicht (Kap. 2). Sie werden aber im Rahmen der Betrachtung der Umweltbelange berücksichtigt. So kommen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen auch den potenziell betroffenen Arten aus dieser Gruppe zugute. Besondere Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen bzw. der Tötung oder Verletzung von Individuen sind aufgrund der geringen Bedeu-tung der von der Umnutzung betroffenen Habitate und der geringen Größe der von Eingriffen betrof-fenen Bereiche nicht erforderlich.

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6.4 Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände

6.4.1 Artengruppe Fledermäuse a) Tötung oder Verletzung von Individuen

Die Gefahr der Tötung oder Verletzung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG im Zuge der Realisie-rung der Planung besteht vor allem für flugunfähige Jungtiere zur Wochenstubenzeit sowie bei der Zerstörung oder Beschädigung von Winterquartieren. Eine entsprechende Gefährdung für die in Tabelle 3 aufgeführten Fledermausarten besteht jedoch nicht, da keine potenziellen Wochenstuben und Winterquartiere im Untersuchungsgebiet vorhanden sind. Daher wird der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für die Artengruppe der Fleder-mäuse nicht verwirklicht. b) Erhebliche Störung

Eine erhebliche Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, die sich auf den Erhaltungszu-stand der lokalen Populationen der in Tabelle 3 aufgeführten Fledermausarten auswirkt, ist insbe-sondere gegeben, wenn sich die Mortalitätsrate erhöht oder die Reproduktion behindert wird. Als Störungsquellen kommen anlage-, bau- und betriebsbedingte Lärm- und Lichtemissionen oder Vib-rationen im Umfeld von Quartieren (insbesondere Wochenstuben) sowie bedeutsamen Jagdgebie-ten und Flugwegen in Frage. Zwar ist davon auszugehen, dass das Untersuchungsgebiet entlang der Straße Groß Malchau und entlang der Feldwege als Leitlinie von jagenden oder wandernden Fledermäusen genutzt wird. Aufgrund der nur vorübergehenden Störung während der Bauarbeiten in der Hellphase ist baubedingt jedoch nicht mit erheblichen Störungen der dämmerungs- und nachtaktiven Fledermausarten zu rechnen. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist nicht mit über das bisherige Maß hinaus reichenden Beeinträchtigungen entlang der Straße außerhalb des Plangebie-tes zu rechnen. Eine nächtliche Baustellenbeleuchtung, die die benachbarten Gehölze und die um-gebenden Flächen anstrahlt, ist allerdings auszuschließen. Auch ist die Beleuchtung der Neubauflä-chen so zu gestalten, dass eine Abstrahlung in die Umgebung soweit wie möglich vermieden wird. Durch die Realisierung der Planung ist eine erhebliche Störung i. S. d. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG bei Beachtung der genannten Vorgabe nicht zu erwarten. c) Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Im von der Umnutzung betroffenen Bereich sind Wochenstuben und Winterquartieren sowie Tages-verstecken und Sommerquartieren der in Tabelle 3 aufgeführten Fledermausarten nicht vorhanden, ebenso gibt es dort keine essenziell bedeutenden Nahrungsgebiete für mögliche außerhalb des Änderungsbereichs liegende Quartiere. Eine Zerstörung oder Beschädigung von Fledermausle-bensstätten kann daher ausgeschlossen werden. Es ist nicht mit dem Eintreten des Verbotstatbestands gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu rech-nen. Eine Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist für die Artengruppe Fledermäuse nicht er-forderlich.

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6.4.2 Artengruppe Vögel a) Tötung oder Verletzung von Individuen

Das artenschutzrechtliche Verbot der Tötung oder Verletzung von Individuen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG besteht insbesondere in der Brut- und Aufzuchtzeit für nicht flügge Jungvögel oder Gele-ge der in Tabelle 3 genannten Arten. Um die Gefahr der Tötung oder Verletzung von Vögeln zu vermeiden, sind Arbeiten zur Baufeldräumung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit, also zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchzuführen. Für Nahrungsgäste besteht durch die Planung keine Gefahr der Tötung und Verletzung. Unter der Voraussetzung, dass die genannte Auflage eingehalten wird, wird der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für die Artengruppe Vögel nicht verwirklicht. b) Erhebliche Störung

Erhebliche Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, die sich auf den Erhaltungszu-stand der lokalen Population der Arten auswirken, sind für die im Plangebiet potenziell vorkommen-den und in Niedersachsen flächenhaft verbreitete Arten Jagdfasan, Schwarzkehlchen und Wiesen-schafstelze nicht zu erwarten. Für die in den Roten Listen geführten Arten Feldlerche, Goldammer Heidelerche, Ortolan, Rebhuhn und Wachtel können erhebliche Störungen, die z.B. die Aufgabe des Brutplatzes oder eine Beeinträchtigung des Bruterfolges bewirken, vermieden werden, indem die Baufeldräumung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit, also zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchgeführt wird. Für Nahrungsgäste besteht durch das Vorhaben keine Gefahr der erheb-lichen Störung. Unter der Voraussetzung, dass die genannte Auflage eingehalten wird, wird der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht verwirklicht. c) Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Eine Zerstörung oder Beschädigung von Brutplätzen ist für die in Tabelle 3 aufgeführten, am Boden brütenden Arten nicht auszuschließen. Daher wird geprüft, ob auch nach einem möglichen Verlust die ökologische Funktion der Fortpflan-zungs- und Ruhstätten gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. d) Prüfung nach § 44 Abs. 5 BNatSchG

Für die in Niedersachsen verbreitet vorkommenden und nicht auf den Roten Listen geführten Arten Jagdfasan, Schwarzkehlchen und Wiesenschafstelze ist ein Erhalt der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang anzunehmen. Die Arten finden auch nach Planungsrealisierung in den verbleibenden, angrenzenden Ackerflächen und in den Randbereichen der neu angelegten Grünflä-chen und Gehölze des Plangebietes als Brutplatz geeignete Ausweichhabitate. Da die Arten ihre Brutplätze überwiegend von Jahr zu Jahr neu auswählen, können sie kleinräumige und zeitlich be-grenzte Veränderungen der Habitatstruktur kompensieren, sofern sich die Summe der geeigneten Bruthabitate nicht wesentlich verringert. Dies ist bei der vorliegenden Planung der Fall. Differenzierter ist die artenschutzrechtliche Bewertung für anspruchsvollere und auf den Roten Lis-ten geführte Arten zu betrachten:

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Bei den potenziell vorkommenden Offenlandarten der Ackerlebensräume Feldlerche, Goldammer Heidelerche, Ortolan, Wachtel und Rebhuhn handelt es sich um Zugvogelarten, die ihre Brutreviere jährlich an wechselnden Plätzen begründen. Für die Brutplatzwahl bildet die nach der Ankunft in den Brutgebieten vorgefundene Vegetationsstruktur und damit die Art der landwirtschaftlichen Nutzung das wesentliche Kriterium. Auch bei der normalen Nutzung fällt auf potenziell geeigneten Ackerflä-chen wie dem überplanten Schlag z.B. bei Raps- oder Maisanbau die Habitateignung für diese Ar-ten jahreweise vollständig aus, so dass die Vögel ihre Brutreviere auf geeigneten Flächen neu ein-richten müssen. Hinsichtlich der Siedlungsdichte ist insbesondere die Feldlerche flexibel. Diese kann bei ausrei-chend günstigen Bedingungen sehr hoch sein (>1 BP/ha). Daher ist auch bei einer aktuell schon vorhandenen Besiedlung der benachbarten Habitate für die potenziell im Plangebiet siedelnden Brutpaare ein Ausweichen sicher möglich. In der näheren Umgebung des Plangebiets sind großräumig potenziell geeignete Bruthabitate für Heide- und Feldlerche, Ortolan, Rebhuhn und Wachtel vorhanden, so etwa in der Ackerflur nach Norden in Richtung Stoetze sowie westlich und südlich von Groß Malchau. Die an das Plangebiet anschließenden Ackerflächen haben eine Größe von über 30 ha. Vom Ortolan bevorzugt genutzte Wald- oder Gehölzränder, wie sie vor allem östlich des Untersuchungsgebietes bestehen, werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt, so dass auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass durch die Planung ein Ortolan-Revier beeinträchtigt wird, ausreichend gleich- oder höherwertigere Lebens-räume für Reviere dieser Art vorhanden sind. Ein signifikanter Rückgang der lokalen Brutbestände der Arten ist daher nicht zu erwarten. Die öko-logische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt für die potenziellen Brutvogelarten so-mit im räumlichen Zusammenhang erhalten. Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG wird daher nicht verwirklicht. Eine Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist für die Artengruppe der Vögel nicht erforder-lich.

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6.4.3 Artengruppe Reptilien (Zauneidechse) a) Tötung oder Verletzung von Individuen

Das Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Abs. 1 (1) BNatSchG umfasst alle Altersstadien der Zauneidechse, also neben den adulten, subadulten und juvenilen Tieren auch die im Bodensubstrat vergrabenen Gelege der Art. Um ein Eintreten des Verbotstatbestandes zu vermeiden, sind daher im von der Art potenziell besiedelten Bereich entlang des südlich des Plangebiets verlaufenden Feldwegs folgende Hinweise zu berücksichtigen: Vermeidung von Bodenverdichtung, z.B. durch Fahrzeugverkehr, Lagerung von Maschinen

oder Pflanzgut im Wegrandbereich auf einer Breite von 3 m ab Fahrspurrand

Grubbern und Pflegemahd des nördlichen Wegerandstreifens auf einer Breite von 5 m ab Fahrspurrand, wie im Bebauungsplan als Maßnahme zur Pflege und Entwicklung eines Sandtrockenrasens vorgesehen, zwischen Oktober und März außerhalb der Aktivitätsphase der Zauneidechse (mit Winterverstecken ist aufgrund fehlender entsprechender Habitatstrukturen nicht zu rechnen)

Im restlichen Plangebiet ist nicht mit dauerhaften Zauneidechsenvorkommen, insbesondere Winter-verstecken oder Gelegen, zu rechnen. Daher ist es für diese Bereiche zur Vermeidung des Verbots-tatbestandes der Tötung oder Verletzung ausreichend, die Bauarbeiten außerhalb der Aktivitätspha-se der Zauneidechsen, also zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchzuführen. Unter der Voraussetzung, dass die genannten Auflagen eingehalten werden, wird der Verbotstatbe-stand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht verwirklicht. b) Erhebliche Störung

Erhebliche Störungen mit negativen Folgen für den Erhaltungszustand der lokalen Population der Zauneidechse werden durch die unter Punkt 6.4.3a) genannten Maßnahmen vermieden. Im Übrigen sieht die Planung Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die Art vor, so dass auch betriebsbe-dingt nach Fertigstellung der baulichen Anlagen keine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population zu erwarten ist. Unter der Voraussetzung, dass die genannten Auflagen eingehalten werden, wird der Verbotstatbe-stand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht verwirklicht. c) Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Im von der Art potenziell besiedelten Bereich entlang des südlich des Plangebiets verlaufenden Feldwegs wird die Verwirklichung des Verbotstatbestandes durch die unter Punkt 6.4.3a) genannten Maßnahmen vermieden. Im restlichen Plangebiet ist nicht mit Lebensstätten der Zauneidechse, ins-besondere Winterverstecken oder Gelegen, zu rechnen. Unter der Voraussetzung, dass die genannten Auflagen eingehalten werden, wird der Verbotstatbe-stand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht verwirklicht. Die Anwendung der Ausnahmefallregelung gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist für die Artengruppe der Reptilien nicht erforderlich.

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7 ZUSAMMENFASSUNG

In der Samtgemeinde Rosche (Landkreis Uelzen) sollen am Ortsrand von Groß Malchau im Rah-men einer Flächennutzungsplanänderung sowie durch einen Bebauungsplan die planungsrechtli-chen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Siedlung Humanopolis geschaffen werden Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt in den §§ 44 - 45 die Belange des besonderen Artenschutzes, die im vorliegenden Artenschutzfachbeitrag behandelt werden. Das Plangebiet weist für eine Reihe von Vogel- und Fledermausarten sowie für die Zauneidechse geeignete Habitatstrukturen auf. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1-3 BNatSchG werden unter folgenden Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt. Durchführung der Arbeiten zur Baufeldräumung zwischen Anfang Oktober und Ende Februar

außerhalb der Vogelbrut- und aufzuchtszeit und der Hauptaktivitätsphase von Zauneidechsen

Abschirmen der an das Plangebiet angrenzenden Gehölze und die umgebenden Flächen von Beleuchtung

Vermeidung von Bodenverdichtung, z.B. durch Fahrzeugverkehr, Lagerung von Maschinen oder Pflanzgut entlang des südlich des Plangebiets verlaufenden Feldwegs

Grubbern und Pflegemahd des Randstreifens entlang des südlich des Plangebiets verlaufenden Feldwegs als Maßnahme zur Pflege und Entwicklung eines Sandtrockenrasens zwischen Okto-ber und März außerhalb der Aktivitätsphase der Zauneidechse

Eine artenschutzrechtliche Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich. Für vorkommende, besonders geschützte Arten, die nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt werden, gelten die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44ff BNatSchG nicht. Sie werden aber im Rahmen der Betrachtung der Umweltbelange berücksichtigt. Besondere Maßnahmen zur Vermei-dung von Störungen bzw. der Tötung oder Verletzung von Individuen sind aufgrund der geringen Bedeutung der von der Umnutzung betroffenen Habitate und der geringen Größe der von Eingriffen betroffenen Bereiche nicht erforderlich. Marienau, 01. März 2019

Dipl.-Biol. Thilo Christophersen

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8 QUELLEN

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