Planung, Ausführung und Abnahme von Bodenabläufen und ...

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Dipl.-Ing. Manfred Lippe Dipl.-Ing. Bernd Mertin Planung, Ausführung und Abnahme von Bodenabläufen und barrierefreien Duschanlagen, Teil 1 IMPRESSUM Herausgeber und Verlag: Heizungs-Journal Verlags-GmbH Postfach 370 D-71351 Winnenden Telefon (0 71 95) 92 84 01 Fax (0 71 95) 92 84 11 Dipl.-Ing. Manfred Lippe Consultant Emil-Feinendegen-Straße 43 D-47809 Krefeld Telefon (0 21 51) 95 17 66 Fax (0 21 51) 95 17 67 Daten (0 21 51) 95 17 68 E-Mail [email protected] Februar 2003 Das Kompetenz-Magazin für Sanitär- und Heizungsinstallation DESIGN TRENDS PRODUKTE SYSTEME

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Dipl.-Ing. Manfred LippeDipl.-Ing. Bernd Mertin

Planung, Ausführung und Abnahme vonBodenabläufen und barrierefreien Duschanlagen, Teil 1

IMPRESSUMHerausgeber und Verlag:Heizungs-JournalVerlags-GmbHPostfach 370D-71351 WinnendenTelefon (0 7195) 928401Fax (0 7195) 928411

Dipl.-Ing. Manfred LippeConsultantEmil-Feinendegen-Straße 43D-47809 KrefeldTelefon (02151) 951766Fax (02151) 951767Daten (02151) 951768E-Mail [email protected]

Februar 2003Das Kompetenz-Magazin für Sanitär- und Heizungsinstallation

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Dipl.-Ing. Manfred Lippe 1), Dipl.-Ing. Bernd Mertin 2)

Planung, Ausführung und Abnahme von Bodenabläufen und barrierefreienDuschanlagen Teil 1

Die Planung und Ausführung von Bodenabläufen und barrierefreien Duschanlagen stellen für jeden TGA-Planerund ausführenden Installateur eine Herausforderung dar.

Die Summe der Gewerkeschnittstellen und der Schnittstellenzum Gebäude, z. B. Brand-, Schall- und Feuchteschutz ist sogroß, dass bei Nichtbeachtung von Detailanforderungenerhebliche Folgeschäden entstehen können.

Jn der Anwendung müssenfolgende Unterscheidungengetroffen werden:

• Bodenabläufe zur gelegent-lichen Entwässerung vonPutz- und Spritzwasser (Bild 1)

• Bodenabläufe zur Entwässe-rung von Nassräumen mitund ohne seitlichen Entwäs-serungsanschluss (Bild 2)

• Barrierefreie Duschanlagen(Bild 3)

Bei Anwendung der ge-nannten Ablaufvariantenmuss weiterhin unter-schieden werden nach:

• Deckenabläufen mit senk-rechtem Entwässerungsan-schluss durch die Decke (Bild 4 - rechts).

• Deckenabläufe mit waage-rechtem Entwässerungs-anschluss innerhalb derDeckenkonstruktion (Bild 4 - links).

Neben den grundsätzlichenEinbauvarianten ergeben sichnoch eine Vielzahl von Anfor-derungsprofilen für Planungund Ausführung aufgrund vonVerordnungen, Richtlinien, DIN-Normen und Herstellervorgaben.

Aufgrund der Komplexitätwird dieser Fachaufsatz in diedrei folgenden Bereiche alsFortsetzungsserie unterteilt.

Im wesentlichen kanndabei die Unterteilungnach folgenden „Schutz-bereichen“ vorgenommenwerden:

• Brandschutz (Teil 1 des Fachaufsatzes)

• Schallschutz und Ausschrei-bung nach VOB-C, DIN18381:2002-12 (Teil 2 des Fachaufsatzes)

• Feuchteschutz, Einbausitua-tionen, Fußbodenkonstruk-tionen und Abnahmen (Teil 3 des Fachaufsatzes)

• Fachdiskussion zum Brand-,Schall- und Feuchteschutzvon Bodenabläufen undbarrierefreien Duschanlagen(Teil 4 des Fachaufsatzes -siehe auch Hinweise in derZusammenfassung)

Teil 1 – VorbeugendenBrandschutz bei Boden-abläufen und barriere-freien Duschanlagen

Bodenabläufe mit nichtbrenn-baren und brennbaren Abfluss-leitungen werden in raumab-schließende Decken eingebautund stellen somit eine Gefahrder Brandweiterleitung in an-grenzende Brandabschnitte dar.Gerade hier sind ggf. Maßnah-men des Ausbaus, wie z. B.Abschottungen, Ummantelun-gen usw. erforderlich, um dasRisiko der Brandübertragungzu minimieren. Während fürdie Durchführung von brenn-baren und nichtbrennbarenRohrleitungen durch raumab-

1) ö.b.u.v. Sachverständiger, Krefeldwww.MLPartner.de e-Mail: [email protected]

2) Materialprüfanstalt (MPA) für das Bauwesen, Braunschweigwww.MPA.tu-bs.de e-Mail: [email protected]

Bild 3: Barrierefreie Duschanlage

(Werkbild Illbruck)

Bild 1: Bodenablauf mit Aufsatzstück und Einlaufrost.(Werkbild VIEGA)

Bild 2: Bodenabläufemit/ohneseitlichemEntwässerungs-anschluss.(Werkbild ACO-Passavant)

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1.1 Anforderungen der Bauordnungen an den vorbeugendenBrandschutz

Die Rechtsgrundlagen des vor-beugenden Brandschutzes sindin den Bauordnungen der Bun-desländer geregelt. Die darausresultierenden spezifischen An-forderungen für Bodenabläufeund barrierefreie Duschanlagenwerden in Bild 5 schematischdargestellt.

schließende Bauteile klareRegelungen sowohl für die Prü-fung als auch für den brand-schutztechnischen Nachweisvorgegeben sind, bestehen beider Anordnung von Bodena-bläufen und der brandschutz-technischen Abschottung inder Praxis große Unsicherhei-ten.

Basis für die brandschutz-technischen Anforderungenund Prüfungen bei Boden-abläufen und barrierefreienDuschanlagen stellen folgendeRegelwerke dar:

• Bauordnungen der Länder

• Leitungsanlagen-Richtlinien(LAR/RbALei) der Länder

• DIN 4102-11 als Prüfnorm

In der Vergangenheit auf-gebrachte Behauptungen, dassder Brandschutz von Boden-abläufen im Baurecht nichtgeregelt ist, entbehren jederGrundlage. Insbesondere dieUnsicherheiten bei der Inter-pretation der Anforderungs-profile war Grund für diesenFachbeitrag.

Bild 5: Anforderungen nachdem Deckenabschottungs-

prinzip für Bodenabläufe und barrierefreie Duschanla-gen entsprechend den Bau-

ordnungen der Länder.

Bild 4: Bodenabläufe mit waagerechter und senkrechter Entwässerung.

(Grafik © ML 2002)

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Wie aus Bild 5 zu erkennenist, werden bei F 30-Bauteileninnerhalb von Ein- und Zweifa-milienhäusern bzw. Reihenhäu-sern keine baurechtlichenAnforderungen des Brand-schutzes an die Abschottungengestellt.

Dies gilt auch für die Bundes-länder ohne baurechtliche Ein-führung an Durchführungenvon F 30-Bauteilen (siehe Bild 5).

Im Rahmen der neuen Mus-terbauordnung (MBO 2002) wer-den für alle Gebäude mit mehrals 2 Wohneinheiten auchAbschottungsmaßnahmen für

Durchführungen in F 30-Bautei-len baurechtlich vorgeschrieben(siehe Bild 5 – Spalte: MBO 2002)

Diese baurechtliche Ab-schottungsregel für F 30-Durch-führungen gilt bereits für die „F 30-Bundesländer“ Bayern,Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen.

Mit der baurechtlich inzwi-schen verabschiedeten MBO 2002in den Bundesländern (in Hessenbereits seit 01.10.2002 eingeführt)wird die F 30-Abschottungzukünftig in allen Bundesländerndurch die baurechtliche Ein-führung der MBO 2002 relevant.

1.2 Anforderungen derLeitungsanlagen-Richt-linie (LAR / RbALei) fürBodenabläufe und barri-erefreie Duschanlagen

Inzwischen sind die Leitungsan-lagen-Richtlinien (LAR = Lei-tungsanlagen-Richtlinie / RbA-Lei = Richtlinie über brand-schutztechnische Anforderun-gen an Leitungsanlagen) inallen Bundesländern baurecht-lich eingeführt (Einführungs-termin und Details siehewww.MLPartner.de > News >Verordnungen).

Die Anwendung der bau-rechtlich eingeführten Leitungs-anlagen-Richtlinien in den Bun-desländern kann Bild 6 ent-nommen werden. Die Zuord-nung zu den Bundesländernerfolgt über die Piktogrammein Bild 5.

1.3 Brandrisiken bei Bo-denabläufen und barrie-refreien Duschanlagen

Für eine Risikobewertung mussman einerseits zwischen brenn-baren und nichtbrennbarenAbflussleitungen und nicht-brennbaren und brennbarenBodenabläufen unterscheidenund andererseits berücksichti-

Bild 6: Anforderungen nach dem Deckenabschottungs-prinzip für Bodenabläufe und barrierefreie Dusch-anlagen entsprechend den Leitungsanlagen-Richtlinien (LAR/RbALei) der Bundesländer.

Bild 7: Anforderungen

an den Geruchs-verschluss nach

DIN EN 12056

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• Entstehung von Rauch, ggf.korrosiven Gasen (PVC) undGefährdung durch toxischeFreisetzung.

Bei der Anordnung vonbrennbaren bzw. nicht-brennbaren Bodenab-läufen in Verbindung

gen, dass brennbare und nicht-brennbare Dämmungen vonRohrleitungen bzw. Schall-schutzmaßnahmen der Boden-abläufe und eine Kombinationunterschiedlicher Materialien(z.B. brennbare Bodenabläufein Verbindung mit nichtbrenn-baren Abflussleitungen) dieBrandübertragungsrisiken ver-ändern können.

Das zu fördernde Medium(Schmutzwasser) stellt keinerhöhtes Risiko dar und kannbei der Betrachtungsweise un-berücksichtigt bleiben. Im Rah-men der brandschutztechni-schen Betrachtung der Boden-abläufe wird jedoch davon aus-gegangen, dass der Geruchs-verschluss des Bodenablaufesüber eine Wasservorlage nachDIN EN 12056 verfügt (Bild 7).

Für einen bestimmungs-gemäßen Gebrauch entspre-chend DIN EN 12056-1/-2 wirdeine Sperrwasserhöhe vonmind. 50 mm verlangt, die imBetrieb bis auf 25 mm absinkendarf. Ein geringere Sperrwas-serhöhe stellt somit schoneinen nicht mehr bestim-mungsgemäßen Gebrauch dar.Auch für die Sicherstellung desBrandschutzes wird diese Min-destsperrwasserhöhe benötigt.Die Wasservorlage verhindertim Brandfall, dass bis zur Auslö-sung der Abschottung Rauch-gase in den oberen Raum ein-treten können. Dabei ist wich-tig, dass die Abschottung aus-löst, bevor die Wasservorlageaufgrund der Temperaturent-wicklung ausgetrocknet ist.

Brennbare Abflussleitun-gen und brennbare Boden-abläufe bergen folgendeRisiken in sich:

• Verlust des Raumabschlussesdurch „Wegbrennen“ imBereich der Durchführungund damit Übertragung desBrandes in einen anderenBrandabschnitt und

mit nichtbrennbarenAbflussleitungen müssenfolgende Brandrisikenberücksichtigt werden(siehe auch Bild 8):

• Gefahr einer Brandüber-tragung durch Wärmetrans-port der Abflussleitung bzw.

des Bodenablaufes selbstund mögliche Entzündunganliegender brennbarerBauprodukte (Baustoffe)oder mögliche Entzündungder Bodenabläufe, wenn sieaus brennbaren Materialienbestehen,

Bild 8: Einbauarten von Boden-abläufen, barrierefreien

Duschanlagen und offenen Entwässerungendurch feuerwiderstands-

fähige Decken.

Bild 10: Die brandschutz-technische Funktion.

Bild 9: VIEGA adventix BodenablaufR 120 mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-19.17-1430.

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• Gefahr von Zerstörungen derDecke bzw. des Bauteilver-schlusses infolge thermischerLängenänderung derRohrleitungen und

• Gefahr von Zerstörungen derRohrleitungen infolgeVersagen der Rohrhalterun-gen oder durch im Brand-raum herabfallende Teile unddadurch Gefahr des Verlustesdes Bauteilverschlusses.

Dem Temperaturkriteriumallein, d. h. der maximal zulässi-gen Temperaturerhöhung von180 K auf der dem Feuer abge-kehrten Seite (Bodenablauf)kommt bei nichtbrennbarenBodenabläufen eine nicht soentscheidende Bedeutung zu.Diese Temperaturerhöhungspielt dann eine Rolle, wennKabel oder andere brennbareBaustoffe in unmittelbarerNähe der Bodenabläufe ange-ordnet sind bzw. brennbareDämmungen (z. B. aus Grün-den des Schallschutzes) aufdem Flansch des Bodenablau-fes angebracht werden.W icht iger H inweis : Wennnur Verwendungsnachweise fürDurchführungen mit einer Feu-erwiderstandsdauer von 90 Mi-nuten vorliegen, dann könnendiese auch in F30- bis F60-Decken eingebaut werden,wenn die Mindestdeckendickedes vorliegenden Verwendungs-nachweises eingehalten wird.Es muss dann nicht ein erneu-ter Verwendungsnachweis fürdie reduzierte Feuerwider-standsdauer beschafft werden.

1.4 Bauaufsichtliche Nachweise

1.4.1 Brandschutzmaß-nahmen mit besonderemVerwendbarkeitsnach-weis nach LAR/RbALei,Kapitel 4.1 (ABP/ABZ)

Bei den besonderen Verwend-barkeitsnachweisen für dieBodenabläufe in Verbindungmit den Rohrleitungen wirdunterschieden zwischen einerallgemeinen bauaufsichtlichenZulassung (ABZ) und einem all-gemeinen bauaufsichtlichenPrüfzeugnis (ABP).

Über die vorgenannten Ver-wendbarkeitsnachweise wer-den die Abschottungsmaßnah-men in die Feuerwiderstand-klassen „R 30“ bis „R 120“eingestuft und erfüllen somitalle Kriterien hinsichtlich desRaumabschlusses und des Temperaturkriteriums nach DIN 4102-11:1985-12.

Nachfolgend wird beschrie-ben welcher Verwendbarkeits-nachweis in Abhängigkeit derverwendeten Abschottungsmaß-nahme im bauaufsichtlichen Ver-fahren vorgelegt werden muss.

1.4.1.1 Allgemeine bauauf-sichtliche Zulassung (ABZ):

Aus der Bauregelliste A Teil2 und 3 ist indirekt abzuleiten,dass für Bauprodukte und Bau-arten zur Herstellung von Rohr-abschottungen (hierzu gehörenauch die Abschottungen fürBodenabläufe), deren Funktion

von beweglichen Teilen odervon Baustoffen abhängt, dieerst durch Brandtemperaturwirksam werden, als Verwend-barkeitsnachweis eine ABZerforderlich ist.

Aus diesem Grund sind fürbrennbare und nichtbrennbareBodenabläufe mit brennbarenAbflussleitungen, bei denen alsAbschottungsmaßnahme eineRohrmanschette (die erst durchdie Brandtemperatur wirksamwird) im Bereich der Abflusslei-tung angeordnet wird, eineABZ erforderlich. Eine ABZ wirddurch das Deutsche Institut fürBautechnik, Berlin, erteilt undberuht auf den Prüfergebnis-sen, die im Rahmen von Brand-prüfungen an Rohrabschottun-gen nach DIN 4102-11:1985-12 erzielt wurden.

Auf der Grundlage um-fangreicher Prüfergebnisse anRohrabschottungen in Verbin-dung mit Rohrmanschettennach DIN 4102-11:1985-12sind Bewertungen einer aner-kannten Prüfanstalt möglich,die dann als Grundlage zurBeantragung der Erweiterungeiner entsprechenden ABZbeim Deutschen Institut fürBautechnik, Berlin, herangezo-gen werden können. Im Rah-men dieser Bewertungen wirddann in Abhängigkeit der Kon-struktionsdetails und der Ein-bausituation überprüft, in wieweit die vorhandenen Prüfer-gebnisse an Rohrdurchführun-gen auf den Anwendungsfall„Bodenablauf“ übertragenwerden können und welche

Konstruktionsgrundsätze ein-gehalten werden müssen, umdie gleiche Schutzwirkung zuerzielen.

1.4.1.2 Allgemeines bauauf-sichtliches Prüfzeugnis (ABP):

Bei brennbaren und nicht-brennbaren Bodenabläufen inVerbindung mit nichtbrennba-ren Abflussleitungen ist einABP erforderlich, da dieseAbschottungssysteme häufigauf dem Prinzip einer zu-sätzlichen Rohrummantelung(Streckenisolierung) im Bereichder Abflussleitung beruhen.Die Erarbeitung eines ABP’serfolgt auf der Grundlage vonBrandprüfungen für Rohrum-mantelungen nach DIN 4102-11:1985-12.

Der Ausführung der zu-sätzlichen Streckenisolierungkommt in diesem Fall einebesondere Bedeutung (z.B.Ummantelungsdicke und -länge bzw. Isolierdicke und -länge) zu, da lediglich nur eineeinseitige Streckenisolierungmöglich ist. Die einseitigeStreckenisolierung muss sicher-stellen, dass die nichtbrennba-ren Abflussleitungen währenddes Klassifizierungszeitraumsso geringe Temperaturer-höhungen aufweisen, dass dasTemperaturkriterium auf derdem Feuer abgekehrten Seiteeingehalten wird (bei nicht-brennbaren Bodenabläufen),bzw. eine Entzündung vonbrennbaren Bodenabläufen ver-hindert wird.

Des weiteren ist bei brenn-baren Bodenabläufen daraufzu achten, dass im Bereich derBodenabläufe eine ausreichen-de Betonunterdeckung vorhan-den ist, da ansonsten nicht aus-zuschließen ist, dass sich derbrennbare Bodenablauf auf-grund der Temperaturweiterlei-tung über die Deckenkonstruk-tion oder infolge von zerstören-den Betonabplatzungen ent-zündet und somit der Raumab-schluss nicht mehr gewahrt ist.

1.4.2 Brandschutzmaß-nahmen ohne besonde-ren Verwendbarkeits-nachweis nach LAR/RbA-Lei, Kapitel 4.2 (Erl.d.LAR)

Bei nichtbrennbaren Boden-abläufen in Verbindung mit

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• Außendurchmesser derBodenabläufe (Ablauftopf)bzw. der anschließendenRohrleitungen bis 160 mmaus nichtbrennbaren Bau-stoffen – ausgenommenAluminium und Glas – auchmit Beschichtungen ausbrennbaren Baustoffen bis zu2 mm Dicke,

• vollständiger Verschluss desRaumes zwischen demBodenablauf bzw. derRohrleitung und der Decken-konstruktion mit Zement-mörtel oder Beton. Alternativgenügt es jedoch den Raumzwischen dem Bodenablaufbzw. der Rohrleitung und derDeckenkonstruktion ausnichtbrennbaren Baustoffenaus Mineralfasern oder mitim Brandfall aufschäumen-den Baustoffen vollständigzu verschließen. Der Ring-spalt zwischen dem Boden-ablauf bzw. der Rohrleitungund der Deckenkonstruktiondarf bei Verwendung vonBaustoffen aus Mineralfasernhöchstens 50 mm, beiVerwendung von im Brand-fall aufschäumenden Bau-stoffen höchstens 15 mmbetragen. Die Mineralfasernmüssen einen Schmelzpunktvon mindestens 1000°Caufweisen.

Um die Weiterleitung vonFeuer und Rauch über dieBodenabläufe zu verhin-dern, sind zusätzlichfolgende Konstruktionsde-tails bzw. Randbedingun-gen zu beachten:

• die nichtbrennbaren Boden-abläufe in Verbindung mit

nichtbrennbaren Abflussleitun-gen können Erleichterungen, z.B. auf der Basis der Muster-Lei-tungsanlagen-Richtlinie (MLAR)in der Fassung März 2000 bzw.nach den bauaufsichtlich ein-geführten Leitungsanlagen-Richtlinien der Länder – (LAR/RbALei) gestattet werden. DieKonstruktionen nach diesenErleichterungen verhindern übereine Feuerwiderstandsdauervon 30, 60 bzw. 90 Minuteneinen Durchtritt von Feuer undRauch.

Hierbei sind jedoch beson-dere Randbedingungen undKonstruktionsgrundsätze ein-zuhalten, da in den vorgenann-ten Richtlinien für die Rohrlei-tungen in Verbindung mit denBodenabläufen keine detaillier-ten Konstruktions- bzw. Ein-baudetails für Bodenabläufeangegeben sind. Wenn dasnicht der Fall ist, dann geltenimmer die Schutzziele und diea.R.d.T..

Die besonderen Randbedin-gungen und Konstruktions-grundsätze sind von einer aner-kannten Prüfanstalt dahin zuüberprüfen, in wie weit sie als„nicht wesentliches Abwei-chen“ von den Vorgaben derMLAR bzw. der LAR/RbALei zubewerten sind.

Dabei müssen grundsätz-lich folgende Randbedin-gungen eingehaltenwerden:

• Deckendicke d ≥ 80 mm(mindestens „F 90“-Kon-struktion nach DIN 4102-2:1977-09 bzw. in derFeuerwiderstandsdauer derBauteilanforderung),

brennbare Bodenabläufe mitbrennbaren Rohrleitungen be-zogen auf Erleichterungen nachder MLAR bzw. LAR im Rah-men dieses Beitrages nicht wei-ter betrachtet.

1.5 Beispiele von Brand-schutzmaßnahmen mitbesonderem Verwend-barkeitsnachweis nachLAR/RbALei, Kapitel 4.1(ABP / ABZ)

Im Markt haben sich schoneinige Produkte in R 30 bis R120-Qualität etabliert, die dengeschilderten Anforderungs-profilen bereits entsprechen.Die Autoren stellen nach demderzeitigen Stand der Ver-wendbarkeitsnachweise einenkompletten Marktüberblick vor.

Selbstverständlich werdengerade in diesem neuen An-wendungsbereich weitere Her-steller Produkte mit einem Ver-wendungsnachweis vorstellen.Die Liste der folgenden Beispie-le wird durch die Autoren wei-terhin gepflegt und kann unterwww.brandschutz-fragenfo-rum.de > „Suche nach Pro-blemlösungen“ > Bodenabläu-fe bzw. barrierefreie Duschan-lagen im Internet angewähltwerden (ab Mai 2003).

1.5.1 Beispiele mit all-gemeiner bauaufsichtli-cher Zulassung (ABZ)

1.5.1.1 VIEGA Boden- undDuschablauf mit senkrech-tem Entwässerungsan-schluss

Die Firma VIEGA war das ersteinnovative Unternehmen, was

den nichtbrennbarenAbflussleitungen müssenkraftschlüssig mit derDeckenkonstruktion verbun-den werden, damit imBrandfall ein Herausfallendes Bodenablaufes verhin-dert wird, z.B. Vermörtelung,Befestigung über Laschenbzw. Flansch,

• die Abflussleitungen derBodenabläufe müssen ausnichtbrennbaren Rohren undFormteilen bestehen und

• die Rohrverbindungen sindgegen ein Versagen (Ausein-andergleiten) im Brandfallwie folgt zu sichern:

• Edelstahl- bzw. Stahl-Steckmuffenverbindungenfachgerecht montieren undBefestigung der Edelstahl-bzw. Stahl-Abflussleitungennach Angaben der Rohrher-steller oder

• SML-Verbinder als CV-Verbinder mit Sicherheits-krallen montieren bzw.

• SML-Verbinder mit integrier-ter „Krallwirkung“, z.B.Rapid-S-Verbinder, montierenund Befestigung der SML-Abflussleitungen nachAngaben des Rohrherstellers.

Bezogen auf brennbare Boden-abläufe mit brennbaren Abfluss-leitungen sind ähnliche Ansät-ze kaum möglich, da dieBodenabläufe in Verbindungmit Rohrleitungen die Randbe-dingungen der MLAR bzw. LARnicht einhalten. Die Boden-abläufe bzw. die anschließen-den Rohrleitungen weiseneinen Durchmesser d > 32 mmauf, aus diesem Grund werden

Bild 11: Bodenablauf nach 120 Minuten Brandprüfung mit bis zu 1000°C im Brandraum. Die Wasservorlage ist noch erkennbar.

Bild 12: Viega adventix

Duschablauf R 120 mit allgemeiner

bauaufsichtlicher Zulassung Z-19.17-1430.

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sich aktiv mit dem Brandschutzbei Boden- und Duschabläufenbeschäftigt und zur Zulassunggebracht hat. Der Autor Dipl.-Ing. Manfred Lippe hat die Ent-wicklung, brandschutztechni-sche Prüfung und die DIBt-Zulassung mit allen Schwierig-keiten des „Erstgebohrenen“begleitet. Erstmalig wurde dasSystem auf der ISH 2000 vorge-stellt. Die allgemeine bauauf-sichtliche Zulassung Z-19.17-1430 wurde im September2001 für die Rohrabschottungadvantix Bodenablauf R 120erteilt (Bild 9). Durch umfang-reiche Seminarreihen hat dieFirma VIEGA unter Mithilfe desAutors Dipl.-Ing. ManfredLippe den Markt informiert undauf das Problem des Brand-schutzes bei Bodenabläufenaufmerksam gemacht. Wie dieweiteren Beispiele zeigen, hatsich das Marktangebot seithererheblich erweitert.

Mit dieser Aufklärungsar-beit ist ein Stück mehr Sicher-heit für die Bewohner undGäste eines Gebäudes geschaf-fen worden. Darüber hinaus istes auch ein Gewinn an Haf-tungssicherheit für die Archi-tekten, Fachplaner und Installa-teure, denn die Anforderungengab es schon seit 1993 mit Ein-führung der ersten Leitungsan-lagen-Richtlinien in den Bun-desländern.

In Bild 10 wird die brand-schutztechnische Funktion derAbschottung gezeigt = Ver-schluss im Brandfall. Auch nach120 Minuten Branddauer wardie Wasservorlage aufgrund desVerschlusses mit dem im Brand-fall aufschäumenden Baustoff(intumeszierendes Material) nochnicht ausgetrocknet (Bild 11).

Das gleiche Prinzip wurdeauch für die Abschottung vonDuschabläufen angewendet. InBild 12 wird schematisch gezeigtwie der Duschablauf konstruktivgelöst wurde. Bei den Versuchenhat sich herausgestellt, dass dieAnordnung eines Geruchsver-schlusses unterhalb der Decke,auch mit einer R 90-Brand-schutzmanschette nicht zufrie-denstellend war. Die Durch-führung war bereits durchge-

brannt bevor die Brandschutz-manschette schließen konnte.Deshalb sollte für die Planungimmer die Regel gelten, dass dieWasservorlage bei allen Anfor-derungen an den Brandschutzinnerhalb oder oberhalb derDecke anzuordnen ist.

Bei den VIEGA adventix Bo-den- und Duschabläufen könnenalle brennbaren (B1/B2) undnichtbrennbaren (A1) Abfluss-rohre angeschlossen werden.Anforderungen an die Befesti-gung der Rohre bestehen nicht.

Weitere Informationen unddie Zulassung erhalten Sieunter: www.MLPartner.de >Download > Herstellerdokumen-te > VIEGA und www.viega.de

Die Zulassung des erstenbrandgeschützten Boden- undDuschablaufs hat Zeichen ge-

setzt. Der Markt hat reagiert undweitere Produkte mit anderenLösungsansätzen hervorgebracht.

1.5.1.2 ACO-Passavant mit senkrechtemEntwässerungsanschluss

Als weiterer großer Herstellerhat die Firma ACO-Passavantdie nichtbrennbaren Boden-abläufe mit brennbaren Innen-teilen weiterentwickelt undeiner R 120-Zulassungsprüfungunterzogen. Die Konstruktionwurde so gewählt, dass dieBrandschutzkartuschen undder brandschutztechnisch auf-gewertete Geruchsverschlussauch nachträglich in den bishereingebauten Bodenabläufenmontiert werden können.

Das Prinzip funktioniert inder Form, dass in den Boden-ablauf ein Brandschutzset ein-gesetzt wird. Das Prinzip gilt füralle ACO-Passavant Boden-abläufe aus Gusseisen und Edel-stahl. Die Kombinationen kön-nen einer ausführlichen Pro-duktdokumentation entnom-men werden (siehe Bild 13).

Im Brandfall wird die Brand-schutzkartusche im Ablaufstut-zen so erhitzt, dass die intu-meszierende Masse aufblähtund den Stutzen vollständigverschließt bevor die Wasser-vorlage austrocknen kann.Damit ist sichergestellt, dasskein Rauch in den oberenRaum gelangen kann.

Bild 13: ACO-Passavant

Bodenablauf mit senkrechtemEntwässerungs-

anschluss.

Bild 14: Kombinationsmöglichkeitender Dallmer Brandschutz-Bodenabläufe.

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schutztechnischen Zulassungs-prüfungen sind komplett abge-schlossen. Die DIBt-Zulassungist beantragt.

Das Dallmer-Programm bautauf 4 Brandschutzgrundele-menten auf, die dann mit einerVielzahl von Kunststoffboden-abläufen kombiniert werdenkönnen. Die Übersicht (Bild 14)zeigt die Möglichkeiten derKombination.

Basis der Brandschutz-Bo-denabläufe sind die 4 Rohbau-elemente, welche z. B. in einerKernbohrung d = 215 bis 230mm werkzeuglos eingesetztwerden (siehe Bild 15). DieDichtlippe sorgt ohne weiterenMontageschritt für die Scha-

lung. Nach dem Vergießen undAushärten des Restquerschnit-tes wird der Baustopfen ent-fernt und der Bodenablauf indas Rohbauelement einge-schoben. Danach erfolgt derAnschluss von brennbaren oder nichtbrennbaren Abfluss-rohren.Bei den Dallmer Bodenabläu-fen aus Kunststoff mit Rohbau-element können alle brennba-ren (B1/B2) und nichtbrennba-ren (A1) Abflussrohre ange-schlossen werden. Dallmer ver-öffentlicht eine sehr guteÜbersicht der Anschlussmög-lichkeiten in seinen Unterlagen.Anforderungen an die Befesti-gung der Rohre bestehennicht.

Die Zulassung beim DIBt inBerlin wurde beantragt undbefindet sich in Bearbeitung.

Das Hitzeschild im Geruchs-verschluss ist zur Sicherheit vor-gesehen, wenn das brennbareAnschlussrohr sehr schnellabbrennt (ca. 5-6 Minutennach Brandausbruch). In die-sem Fall übernimmt das Hitze-schild vorübergehend denSchutz des Geruchsverschlus-ses bis die Brandschutzkartu-sche den Stutzen schließt.

Bei den ACO-PassavantBodenabläufen aus Guss undEdelstahl können alle brennba-ren (B1/B2) und nichtbrennba-ren (A1) Abflussrohre ange-schlossen werden. Das giltauch für den seitlichen An-schluss von Entwässerungen,z.B. eines Waschtisches durch

den Bodenablauf. Anforderun-gen an die Befestigung derRohre bestehen nicht.

Die Zulassung beim DIBt inBerlin wurde beantragt undbefindet sich in Bearbeitung.

Weitere Informationen unddie Zulassung (sobald erteilt)erhalten Sie unter:

www.MLPartner.de > Download > Herstellerdoku-mente > ACO-Passavant

www.aco-passavant.de >Gebäudeentwässerung

1.5.1.3 Dallmer Boden-,Dusch- und Hofablauf mit senkrechtemEntwässerungsanschluss

Das umfangreichste Programmbrandgeschützter Bodenabläu-fe hat derzeit die Firma Dallmerin der Entwicklung. Die brand-

1.5.2 Beispiele mit all-gemeinem bauaufsichtli-chem Prüfzeugnis (ABP)

Mit den Anforderungen einesABP in R 30 bis R 120-Qualitäthat sich bisher nur ein Produktam Markt hervorgetan.

Selbstverständlich werdenauch in diesem Anwendungs-bereich weitere Hersteller Pro-dukte mit einem Verwen-dungsnachweis vorgestellt. DieListe der Beispiele wird durchdie Autoren weiterhin gepflegtund kann unter www.brand-schutz-fragenforum.de > „Suchenach Problemlösungen“ > Bo-denabläufe bzw. barrierefreieDuschanlagen im Internet an-gewählt werden (ab Mai 2003).

1.5.2.1 ACO-Passavant mit waagerechtem Entwässerungsanschluss

Zur Komplettierung des Pro-gramms hat die Firma ACO-Passavant die nichtbrennbarenBodenabläufe mit brennbarenInnenteilen weiterentwickeltund einer brandschutztechni-schen Überprüfung mit einerFeuerwiderstandsdauer von120 Minuten unterzogen. Ausdiesen Prüfungen ergab sich,dass bei dieser Bauform mit

Weitere Informationen unddie Zulassung (sobald erteilt)erhalten Sie unter:

www.MLPartner.de > Download > Hersteller-dokumente > Dallmer

www.dallmer.de

1.5.1.4 Illbruck Fertigteilefür barrierefreie Duschanlagen mit Dallmer Bodenabläufen

Die Firma Illbruck hat Fertigteilefür barrierefreie Duschanlagenentwickelt. Aus Sicht desBrandschutzes bestehen nurAnforderungen an die senk-rechten Entwässerungsan-schlüsse durch die feuerwider-standsfähigen Decken. DiesesProblem wurde durch Verwen-dung eines integrierten DallmerDuschablaufes in der Boden-platte mit Gefälle gelöst.

Die unter Kapitel 1.5.1.3vorgestellten Dallmer Rohbau-elemente können zum Boden-ablauf passend einfach in derDecke montiert werden. Da-durch ist der Brandschutz wie beschrieben gewährleistet.Durch die Montage in einerKernbohrung ist ebenfalls dieerforderliche Maßhaltigkeit beider Montage gewährleistet.

Bild 15: Einbauschritte der Dallmer

Brandschutz-Bodenabläufe.

Bild 17: ACO-Passavant Bodenablauf mit waagerechtem Entwässerungsanschluss.

Bild 16: Barriere-freie Duschanlagemit vorgefertigterBodenplatte undintegriertemDallmer Brand-schutz Boden-ablauf.

Bild 18: Dallmer Guss-Bodenablauf(Typ Desika) mit Verwendungs-nachweis nach den Erl.d.LAR (Details siehe Gutachterliche Stellungnahme Nr. 3741/5071 -Mer- MPA BS).

60 WERKSTATT + MONTAGEPRAXIS FEBRUAR 2003

FA

CH

BE

ITR

AG

einer „Streckenummantelung“keine besonderen Maßnahmendes vorbeugenden Brand-schutzes erfolgen mussten(siehe Bild 17).

Bei dieser Einbauart musslediglich der Abstand von derFallleitung bis zum R 120-Bodenablauf und die Mindest-deckendicke eingehalten wer-den. Unterhalb des Boden-ablaufs und an der tiefsten Stel-le des Rohres ergibt sich eineMindestunterdeckung (Strecken-ummantelung mit Beton) vonca. 40 mm bei einer Decken-dicke von 200 mm (je nachDimension schwanken dieMaße).

Bei den ACO-PassavantBodenabläufen aus Guss undEdelstahl können alle brennba-ren (B1/B2) und nichtbrennba-ren (A1) Abflussrohre ange-schlossen werden. Das giltauch für den seitlichenAnschluss von Entwässerun-gen, z.B. eines Waschtischesdurch den Bodenablauf. Anfor-derungen an die Befestigungder Rohre bestehen nicht.

Das ABP wurde durch dieMPA NRW, Erwitte erteilt: P-MPA-E-02-005.

Weitere Informationen unddas ABP (sobald erteilt) erhal-ten Sie unter:

www.MLPartner.de > Download > Herstellerdoku-mente > ACO-Passavant

www.aco-passavant.de >Gebäudeentwässerung

1.6 Beispiele mit Brand-schutzmaßnahmen ohnebesonderen Verwend-barkeitsnachweis nachLAR/RbALei, Kapitel 4.2(Erl.d.LAR)

Sobald die Bodenabläufe undInnenteile komplett aus nicht-brennbaren Werkstoffen, z.B.aus Guss oder Edelstahl, beste-hen, können bei Einhaltung derin Kapitel 1.4.2 beschriebenenRandbedingungen auch Eig-nungsnachweise nach denErleichterungen der Leitungs-anlagen-Richtlinien, Kapitel4.2 zur Anwendung kommen.Geringfügige brennbare Be-standteile, wie Dichtungenbleiben dabei außer Betracht.

Jeder Fachplaner muss na-türlich vor Auswahl der Boden-abläufe überlegen, welchenAbflussrohrwerkstoff er ein-setzt. Beim Einsatz von brenn-baren Abflussrohren, ist dieAnwendung der hier beschrie-benen Bodenabläufe nichtmöglich.

Es müssen nichtbrennbareAbflussrohre mit besondererBefestigung und Verbindungs-technik zum Einsatz kommen,damit ein Auseinandergleitender Abflussrohre im Brandfallsicher verhindert wird. DieseForderung gilt für den gesam-ten unteren Brandabschnitts-bereich und nicht nur bis 1Meter neben dem Ablauf. EinÜbergang auf brennbare Ent-wässerungsleitungen innerhalbdes unteren Brandabschnitts-bereiches ist nicht zulässig.

1.6.1 Dallmer Guss-Bodenablauf (Typ Desika)

In diesem Segment war Dall-mer der erste Hersteller füreinen nichtbrennbaren Guss-Bodenablauf zum Anschlussvon nichtbrennbaren Abfluss-rohren mit Verwendungsnach-weis nach den Erleichterungender Leitungsanlagen-Richtlinien(Erl.d.LAR) (siehe Bild 18).

Bei den Dallmer Boden-abläufen aus Guss können allenichtbrennbaren (A1) Abfluss-rohre angeschlossen werden.Anforderungen an die Befesti-gung und Verbindung derRohre sind gemäß Verwen-dungsnachweis – Gutachter-liche Stellungnahme Nr.3741/5071 -Mer- MPA BS ein-zuhalten.

Weitere Informationen undden Verwendungsnachweis er-halten Sie unter:

www.MLPartner.de > Download > Hersteller-dokumente > Dallmer

www.dallmer.de

1.6.2 Blücher VARIO-DRAIN Bodenablauf (Vertrieb mapress)

In diesem Segment war Blücher/mapress der erste Herstellerfür einen nichtbrennbarenEdelstahl-Bodenablauf zumAnschluss von nichtbrennbarenAbflussrohren mit Verwen-dungsnachweis nach den Er-leichterungen der Leitungsan-lagen-Richtlinien (Erl.d.LAR) (siehe Bild 19).

Bei den Blücher Boden-abläufen aus Edelstahl könnenalle nichtbrennbaren (A1)Abflussrohre angeschlossenwerden. Anforderungen an dieBefestigung und Verbindungder Rohre sind gemäß Verwen-dungsnachweis – Gutachterli-che Stellungnahme Nr.3741/5071 -Mer- MPA BS ein-zuhalten.

Weitere Informationen undden Verwendungsnachweis er-halten Sie unter:

www.MLPartner.de > Download > Hersteller-dokumente > mapress

www.mapress.de

Bild 19: Blücher/mapressEdelstahl-Boden-

abläufe mitVerwendungs-

nachweis nach denErl.d.LAR

(Details sieheGutachterliche

Stellungnahme Nr.3457/7012

-Mer-MPA BS).

1.6.3 Hinweis zur brand-schutztechnischen Be-gutachtung der Lösun-gen nach den Erl.d.LAR

Die brandschutztechnische Be-gutachtung der Lösungen nachden Erleichterungen der Lei-tungsanlagen-Richtlinien, Kapi-tel 4.2 muss durch eine aner-kannte Materialprüfanstalt fürden Brandschutz erfolgen.Ohne diese Begutachtung istdie Gefahr von Fehlern durchFehleinschätzungen von TGAFachplanern zu groß, denndiese Fehler können i.d.R. niemehr kompensiert werden. DerFehler wird i.d.R. erst nacheinem Brandschaden bemerktund dann ist es zu spät.

1.7 Zusammenfassung Teil 1 Brandschutz

Der Brandschutz beiBodenabläufen stellt keinProblem dar, wenn er beider Planung und Aus-führung entsprechend berücksichtigt wird!

Fehlt die frühzeitige Einbindungdes Brandschutzes in der Pla-nungsphase, dann sind fach-gerechte Lösungen kaum nochzu realisieren. Der Planer solltesich frühzeitig vergewissern, obfür die vorgesehenen Brand-schutzmaßnahmen auch dieVerwendbarkeitsnachweise fürdie Bauarten (Bauteile) vorlie-gen = ABP / ABZ / Erl.d.LAR.Außerdem muss er für die fach-gerechte Ausführung ausrei-chenden Arbeitsraum vorsehen.

Für die ausführenden Fir-men stellt eine fehlende oderunzureichende Planung eingroßes Problem dar. Oft findensie Situationen vor, die einefachgerechte Ausführung un-möglich machen. Also wird derBrandschutz „so es eben geht“ausgeführt. Häufig ist eine man-gelnde Koordination der einzel-nen Gewerke Ursache für einenicht fachgerechte Ausführung.

Die Fortsetzung von Teil 2zum Thema Schallschutz undAusschreibung des Brand-, Schallund Feuchteschutzes folgt in dernächsten Ausgabe. Teil 2 baut aufTeil 1 auf. Dieser sollte in jedemFall aufgehoben werden. Ist dasvergessen worden, besteht unterwww.MLPartner.de > Download> Fachbeiträge die Download-möglichkeit aller Teile.

Eine Frage der Autoren

Hätten Sie gedacht, dassBodenabläufe und barrierefreieDuschanlagen solche detaillier-ten Anforderungen an denBrandschutz haben? Haben Sieschon die Vielfalt der Lösungs-möglichkeiten gekannt? HabenSie konstruktive Vorschläge?

Sie können uns gerne IhreMeinung zu diesem Fachartikelmitteilen. Jetzt oder nach Teil 2bzw. Teil 3. Die wesentlichstenAnmerkungen im negativenund positiven werden wir ver-öffentlichen als Beitrag zu einerFachdiskussion rund um denBrand-, Schall- und Wärme-schutz in der TGA.Richten Sie Ihre Anschriften an:[email protected] – Bitte ha-ben Sie Verständnis dafür,wenn wir nicht alle Mails per-sönlich beantworten. Antwor-ten erhalten Sie dann in unse-rem Fachbeitrag Teil 4. ■

Literatur:

[1] DIN 4102-11 : 1985-12,Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;Rohrummantelungen,Rohrabschottungen, Installationsschächte und -kanäle sowie Abschlüsse ihrer Revisionsöffnungen;Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

[2] Muster-Richtlinie überbrandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) in der Fassung März 2000

[3] Kommentar und Anwendungsempfehlun-gen zur Muster-Leitungs-anlagen-Richtlinie (MLAR 03/2000); Dipl.-Ing. M. Lippe und Dr.-Ing. Wesche; Heizungsjournal Verlags-GmbH, 71364 Winnenden, Fax 07195/928411

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Teil 2 erscheint in der März-Ausgabe dieser Zeitschrift.

Wir bitten um Beachtung.