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AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEIN-SCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHN-GEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BE TREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT SIGRID LOCH I ULRIKE SCHERZER BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BE-TREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBU-LANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEIN-SCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHN-GEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BE-TREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBU-LANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEIN-SCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHN-GEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BE-TREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBU-LANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTENNT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE AMBULANT TREUTE WOHNWOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT bTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BE-TREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBU-LANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCH AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN PLANUNGSLEITFADEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEIN-SCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHN-GEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN

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SIGRID LOCH I ULRIKE SCHERZER

AMBULANT BETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTEN

PLANUNGSLEITFADEN

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Konzeption, Inhalt und Gestaltung Dr.-Ing. Sigrid LochDr.-Ing. Ulrike Scherzer

Layout Sigrid Loch

Einzelgrafiken Sigrid LochUlrike Scherzer

Mitarbeit Layout und EinzelgrafikenLeonie KranertMihai Medrea

LektoratChristiane BiberWerner Stocker

Stuttgart, im Juni 2019

HinweisDas Werk inklusive der Grafiken ist urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung ist ohne Zustimmung der Autorinnen unzulässig und nicht gestattet.

HaftungDieser Leitfaden wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Alle Informationen sind zum Zeitpunkt der Erstellung recherchiert. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts kann keinerlei Gewährleistung oder Garantie übernommen werden. Die Autorinnen übernehmen infolge- dessen keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben und werden keine daraus folgende oder sonstige Haftung übernehmen.

Dieser Planungsleitfaden wurde vom Ministerium für Soziales und Integration im Rahmen der Modellprojekt-förderung Innovationsprogramm Pflege gefördert.

IMPRESSUM

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INHALT

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INHALT

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Grundlagen 09 Einführung 11

Rechtliche Grundlagen 23Einführung 25WTPG - Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz BW 26 WG-Zielgruppen 28WG-Formen 29WTPG Details 30WTPG Planungsvorgaben 32Bauordnungsrecht BW 34LBO Sonderbaustatus -Brandschutz 34LBO Barrierefreiheit 36 PKW- und Fahrradstellplätze 39

Wohnung 41

Raumprogramm 43Grundlagen 45Raumprogramm tabellarisch 46 Grundriss 49 Grundlagen 51Grundriss 53

Gemeinschaftsräume 61Grundlagen 63 Grundrissvarianten 67 Eingang 70 Erschließungungsbereiche 74 Wohnzimmer 76 Essplatz 78 Freifläche 82 Küche 84Nebenräume 86 Planungsempfehlungen tabellarisch 92

Bewohnerzimmer 93 Grundlagen 95 Abmessungen 98 Ausstattung und Möblierung 99 Barrierefreiheit 104Zimmertypen 108 Planungsempfehlungen tabellarisch 119 Sanitärräume 121 Grundlagen 123 Sanitärraumtypen 124Sanitärraumkonzept 125Planungshinweise 128Barrierefreie Sanitärräume 130 Planungsemfehlungen tabellarisch 143

Impressum 02 Inhalt 03 Vorwort 07

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INHALT

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Technik, Ausstattung 145 Akustik 148Höreinschränkungen 148 Planungshinweise 148Planungsempfehlungen tabellarisch 150 Licht 151Tageslicht 151Planungsempfehlungen tabellarisch 156Künstliche Beleuchtung 157Planungsempfehlungen tabellarisch 160

Raumklima 161Temperatur 161Wärmeschutz 161Klimatisierung, Be- und Entlüftung 162Planungsempfehlungen tabellarisch 163

Ausstattung 164Einrichtung 165 Bedien- und Griffelemente 169Bodenbeläge 170Planungsempfehlungen tabellarisch 171

Anhang 173

Quellen 175Literatur 175Normen 176Richtlinien 177Fachinformationen 178Rechtsvorschriften 178 Abbildungen 179 Weiterführende Literatur 180 Weiterführende Links 181Adressen 181Danksagung 182

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INHALT

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werden und Barrierefreiheit gewähr-leistet wird. Eingeflossen sind dabei umfangreiche Erfahrungen aus den im Innovationsprogramm Pflege des Landes bereits geförderten ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Die große Nachfrage nach Unterstützung bei der Planung solcher Wohngemein-schaften zeigt, dass wir mit diesem Vorhaben auf dem richtigen Weg sind, Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf hohe Lebensqualität und Teilhabe zu ermöglichen.

Manne Lucha MdL

Minister für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Zeiten, in denen Wohngemeinschaf-ten nur für Studierende ein interessan-tes Wohnmodell darstellten, sind längst vorbei. Wohngemeinschaften werden immer stärker auch für andere Zielgrup-pen attraktiv. Unterschiedliche Wohn- und Pflegeformen haben sich in unserer individualisierten Gesellschaft in den letzten Jahren zwischen häuslicher und stationärer Pflege stark ausdifferenziert. So bietet das Konzept der ambulant be-treuten Wohngemeinschaft mittlerwei-le auch für Pflegebedürftige die Chance auf ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen in der Gemeinschaft.

Bereits im Jahr 2014 hat Baden-Würt-temberg das Potenzial dieser neuen Wohnformen erkannt. Mit dem Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teil-habe und Pflege (WTPG) wurden selbst-verantwortete Wohngemeinschaften als zusätzliche Säule neben dem Wohnen in den eigenen vier Wänden, träger-verantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie stationä-ren Einrichtungen im Land verankert. Zur Unterstützung dieser zukunftsfä-higen Neuausrichtung der Wohn- und Pflegelandschaft im Land hat das Ministerium für Soziales und Integrati-on beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg die Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo) eingerichtet. Der vorliegende Planungsleitfaden soll Anbieter und Initiatoren bei der bauli-chen und planerischen Gestaltung von Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf beziehungsweise für Menschen mit Be-hinderungen unterstützen. Sie finden in diesem Leitfaden umfassende und sorg-fältig recherchierte Hinweise, beispiels-weise dazu, wie groß Bewohnerzimmer und Gemeinschaftsflächen idealerweise sein sollten, welche Grundrisse nut-zerorientiert und nachhaltig sind, wie Zwischenzonen sinnvoll angeordnet

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GRUNDLAGEN

11 EINFÜHRUNG

23 RECHTLICHE GRUNDLAGEN

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GRUNDLAGENEINFÜHRUNG

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EINFÜHRUNG

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EINFÜHRUNG

Wohngemeinschaften erfolgte 2014 mit dem Ablösen des alten Landesheimge-setzes durch das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG). Denn mit In-krafttreten des WTPG wurden erstmals vollständig selbstverantwortete oder von einem Träger verantwortete am-bulant betreute Wohngemeinschaften zu gesetzlich geregelten Wohn- und Betreuungsformen für volljährige Men-schen mit Behinderungen oder mit Ver-sorgungs- und Unterstützungsbedarf.

Parallel zur Einführung des Gesetzes wurde die Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo) ein-gerichtet. Sie berät bei Gründung von ambulant betreuten Wohngemeinschaf-ten zu Konzeption, Bauplanung und Umsetzung der rechtlichen Regelun-gen. Außerdem informiert sie über Fi-nanzierungs- und Fördermöglichkeiten und vernetzt die Akteure. Die Fachstelle arbeitet im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg und ist dem Kommunal-verband für Jugend und Soziales (KVJS) in Stuttgart zugeordnet. Der hier vorliegende Planungsleitfaden wurde in Abstimmung mit dem Mi-nisterium für Soziales und Integration und der FaWo entwickelt und soll die dort bereits erstellten Informations-broschüren (FaWo 2018) als Orientie-rungsgrundlage und Arbeitshilfe zu den baulich-räumlichen Aspekten von ambulant betreuten Wohngemeinschaf-ten ergänzen.

Einführung

Wie wollen wir leben, wenn das Woh-nen zu Hause aufgrund von Behinde-rungen, Krankheit oder altersbedingter Einschränkungen nicht möglich ist? Für die meisten Menschen steht der Wunsch nach einem hohen Grad an Autonomie im Vordergrund. Und viele wünschen sich darüber hinaus den Erhalt der sozialen Kontakte und die Fortführung ihres selbstbestimmten Lebensalltags in einer Wohn-, Pflege- und Betreuungsform, die der vertrau-ten, gewohnten Häuslichkeit möglichst nahekommt. Bei der Suche nach zukunftsorientierten Wohnalternati-ven für Menschen mit Assistenz- und Pflegebedarf rücken daher zunehmend Wohnformen in den Vordergrund, bei denen die Orientierung am normalen Wohnalltag nicht nur konzeptionell verankert, sondern auch räumlich ab-lesbar ist. Mit diesem Fokus haben sich bundesweit seit einigen Jahren Wohn-gemeinschaftsmodelle etabliert, in denen Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf in kleinen Gruppen in einem normalen Haushalt ambulant betreut zusammenleben. Auch in Baden-Württemberg nimmt das Interesse an ambulant betreuten Wohngemeinschaften ständig zu - diese ergänzen auch hier zunehmend das tra-ditionelle Ange bot an unterstützenden Wohnformen. Ein wichtiger Regelungs-schritt für die ambulant betreuten

Hinweis:Kontaktdaten Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo) im Anhang

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EINFÜHRUNG

Menschen mit Behinderungen Dieser rechtliche Terminus bezieht sich auf volljährige Menschen mit kognitiven, seelischen und/oder auch körperlichen Behinderungen, die nicht mehr oder noch nicht in der Lage sind, ihren eigenen Haushalt völlig selbst-ständig zu führen. Für die Begleitung und Unterstützung dieser Zielgruppe steht die Förderung der Selbständigkeit im Vordergrund. Der Altersdurchschnitt in den WGs dieser Bewohnergruppe ist meist deutlich niedriger als in WGs für Menschen mit Unterstützungs- und Ver-sorgungsbedarf.

Hinweis:

Im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ werden die rechtlichen Rahmenbedin-gungen zu Zielgruppen und Organisa-tionsformen ambulant betreuter Wohngemeinschaften weitergehend erläutert.

Zielgruppen

Das WTPG unterscheidet zwei unter-schiedliche Zielgruppen (Bewohner-gruppen) von ambulant betreuten Wohngemeinschaften:

Menschen mit Unterstützungs- und VersorgungsbedarfDieser Rechtsbegriff bezieht sich auf volljährige Menschen mit kognitiven und/oder körperlichen Einschränkun-gen, die Pflege, Unterstützung und/oder Versorgung benötigen. In Wohn-gemeinschaften für diese Zielgruppe lebt in der Regel ein hoher Anteil an älteren Menschen. Viele Bewohne-rinnen und Bewohner haben höhere Pflegegrad-Einstufungen. Innerhalb die-ser Zielgruppe ist in den letzten Jahren insbesondere der Anteil von Personen mit Demenzerkrankungen erheblich gestiegen.

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EINFÜHRUNG

Anbieterverantwortete ambulant be-treute Wohngemeinschaften für Men-schen mit Behinderungen In anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen leben maximal 8 Bewohnerinnen und Be-wohner in einem Haushalt zusammen. Der Anbieter stellt in der Regel den Wohnraum und die jeweils notwendige spezifische Assistenz zur Verfügung. Ziel dieser Wohn- und Lebensform ist die Förderung der Selbstständigkeit und Teilhabe der Bewohner.

Für diese Wohnform macht das WTPG u.a. bauliche Vorgaben (s. Kapitel Rechtliche Grundlagen S. 30ff).

Organisationsformen

Das WTPG unterscheidet unter dem Oberbegriff der ambulant betreuten Wohngemeinschaft drei unterschiedli-che Organisationsformen:

Vollständig selbstverantwortete ambu-lant betreute WohngemeinschaftenIn vollständig selbstverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaf-ten leben maximal 12 Bewohnerinnen und Bewohner zusammen. Wesentliche Kennzeichen dieser Wohnform sind die vollständige Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Lebens- und Haushaltsführung und die Unabhän-gigkeit von Dritten. Die WG-Mitglieder oder deren gesetzliche Vertreter schlie-ßen einen Mietvertrag ab, die Unter-stützungs- und Pflegeleistungen werden wie im normalen privaten Haushalt vertraglich gesondert geregelt. Dadurch haben die Präsenzkräfte und auch der Pflegedienst Gaststatus, die WG-Mitglieder haben das Hausrecht und bestimmen die Rahmenbedingungen des WG-Lebens selbst.

Eine selbstverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaft muss der Heimaufsicht angezeigt werden.

Anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungs- und VersorgungsbedarfIn anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungs- und Ver-sorgungsbedarf leben maximal 12 Be-wohnerinnen und Bewohner in einem Haushalt zusammen. Der Anbieter stellt in der Regel den Wohnraum und die den Alltag begleitenden Präsenzkräfte zur Verfügung. Die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. deren gesetzliche Vertreter können den Pflegedienst und Art und Umfang der individuel-len Pflegeleistungen frei wählen. Die Verträge für Pflegeleistungen sind von den anderen Verträgen entkoppelt, es besteht daher keine strukturelle Abhängigkeit zu einem Pflegedienst, dieser hat in der Wohngemeinschaft Gaststatus. Für diese WG-Form hat sich auch der Begriff „Pflege-WG“ etabliert. Diese Bezeichnung wird auch in diesem Leitfaden verwendet.

Für diese Wohnform macht das WTPG u.a. bauliche Vorgaben (s. Kapitel Rechtliche Grundlagen S. 30ff).

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EINFÜHRUNG

Neckar-Odenwald-Kreis

Main-TauberMannheim

HeidelbergRhein-Neckar-

Kreis HeilbronnHohenlohekreis

Schwäbisch-HallStadt HeilbronnKarlsruhe

Stadt KarlsruheEnzkreis

PforzheimLudwigsburg

Rems-Murr

Stuttgart

Ostalbkreis

HeidenheimGöppingenEsslingen

BöblingenCalwRastattBaden-Baden

Ortenaukreis Freudenstadt

Rottweil ZollernalbKreis

TübingenReutlingen Stadt Ulm

Alb-Donau-Kreis

Biberach

Sigmaringen

Ravensburg

Bodenseekreis

Konstanz

TuttlingenSchwarzwald-Baar-Kreis

Emmerdingen

FreiburgBreisgau-

Hochschwarzwald

Lörrach Waldshut

Wohngemeinschaften fürMenschen mit Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf (166 Wohneinheiten)

Wohngemeinschaften fürMenschen mit Behinderungen(201 Wohneinheiten)

Karte Bestandserhebung_V1_190524

Abb. 1 Regionale Verteilung ambulant betreu-ter Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg 2018

Die Symbolgröße ist proportional zur jeweiligen Verteilungsdichte.

Bestandserhebung

Entsprechend der Bestandserhebung der Fachstelle für ambulant unter-stützte Wohnformen (FaWo) gab es in Baden-Württemberg im Juni 2018 insgesamt 367 von der Heimaufsicht erfasste ambulant betreute Wohnge-meinschaften. 166 davon waren am-bulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf und 201 waren am-bulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen. Neu-gründungen erfolgten in den letzten Jahren vorwiegend in ländlichen Regio-nen. Die jährlich aktualisierte Bestands-erhebung kann auf der Webseite der FaWo abgerufen werden.(Adresse s. Anhang).

166 Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstüt- zungs- und Versorgungsbedarf

201 Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen

Quelle: https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales/fawo/2018-fawo-bericht-bestandserhebung.pdf (Zugriff 20.02.2019)

Neckar-Odenwald-Kreis

Main-TauberMannheim

HeidelbergRhein-Neckar-

Kreis HeilbronnHohenlohekreis

Schwäbisch-HallStadt HeilbronnKarlsruhe

Stadt KarlsruheEnzkreis

PforzheimLudwigsburg

Rems-Murr

Stuttgart

Ostalbkreis

HeidenheimGöppingenEsslingen

BöblingenCalwRastattBaden-Baden

Ortenaukreis Freudenstadt

Rottweil ZollernalbKreis

TübingenReutlingen Stadt Ulm

Alb-Donau-Kreis

Biberach

Sigmaringen

Ravensburg

Bodenseekreis

Konstanz

TuttlingenSchwarzwald-Baar-Kreis

Emmerdingen

FreiburgBreisgau-

Hochschwarzwald

Lörrach Waldshut

Wohngemeinschaften fürMenschen mit Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf (166 Wohneinheiten)

Wohngemeinschaften fürMenschen mit Behinderungen(201 Wohneinheiten)

Karte Bestandserhebung_V1_190524

Neckar-Odenwald-Kreis

Main-TauberMannheim

HeidelbergRhein-Neckar-

Kreis HeilbronnHohenlohekreis

Schwäbisch-HallStadt HeilbronnKarlsruhe

Stadt KarlsruheEnzkreis

PforzheimLudwigsburg

Rems-Murr

Stuttgart

Ostalbkreis

HeidenheimGöppingenEsslingen

BöblingenCalwRastattBaden-Baden

Ortenaukreis Freudenstadt

Rottweil ZollernalbKreis

TübingenReutlingen Stadt Ulm

Alb-Donau-Kreis

Biberach

Sigmaringen

Ravensburg

Bodenseekreis

Konstanz

TuttlingenSchwarzwald-Baar-Kreis

Emmerdingen

FreiburgBreisgau-

Hochschwarzwald

Lörrach Waldshut

Wohngemeinschaften fürMenschen mit Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf (166 Wohneinheiten)

Wohngemeinschaften fürMenschen mit Behinderungen(201 Wohneinheiten)

Karte Bestandserhebung_V1_190524

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EINFÜHRUNG

Abstimmung über die Zielgruppe und der langfristigen Nutzungsperspektive der Wohneinheit sollte daher mit dem Bauherrn/Träger schon vor Planungsbe-ginn erfolgen.

Zielgruppenspezifische Planung versus langfristige flexible Nutzung?Für eine nutzerorientierte Planung ist es einerseits wichtig, sich mit den spe-zifischen Bedürfnissen einer Zielgruppe vertraut zu machen und mit den Mitteln der Architektur darauf zu reagieren. Andererseits sollte die Planung aber auch unabhängig von der Zielgruppe die langfristige flexible Nutzbarkeit der Wohneinheit im Blick behalten. Viele spezifische Planungsempfehlun gen stellen ohnehin Qualitätsaspekte für alle Nutzer dar, so wie beispiels weise eine gute Orientierung in einer klaren, ablesbaren Grundrissstruktur, eine op-timale Tageslichtversorgung oder eine wirksame Raumakustik.

Anbieterverantwortete Wohngemein-schaften müssen baulich höhere Anfor-derungen erfüllen. Bei Planung einer selbstverantworteten ambulant betreu-ten Wohngemeinschaft, sollte daher immer überlegt werden, ob ein späterer Wandel zu einer anbieterverantwor-teten WG möglich sein soll. Um dies nicht auszuschließen, sollten die dafür vorgegebenen Standards des WTPG nach Möglichkeit generell eingeplant werden.

können sich aktiv am Alltagsgeschehen beteiligen. Mit zunehmendem Alter tre-ten häufig mehrfache Einschrän-kungen auf. Nehmen Mobilität und Aktivität dabei ab, können sich die betreff enden Personen immer weniger aktiv am WG-Geschehen beteiligen. Menschen, die dazu nicht (mehr) in der Lage sind, sol-len dennoch passiv am Gemeinschafts-leben partizipieren können (z. B. durch Beobachtung des Geschehens). Zielset-zung dieses Wohnkonzepts ist es, die WG-Mitglieder entsprechend ihrer indi-viduellen Bedürfnisse und Fähig keiten teilhaben zu lassen und zu fördern und nicht nur ihre Primärbedürfnisse zu versorgen. Herausforderung dabei ist, dass sich Unterstützung, Begleitung und Pflege den wandelnden Kom petenzen der Bewohnerinnen und Bewohner ständig angepassen müssen.

Spezifische und gemischte WG-Profile Im städtischen Kontext sind WG-Ange-bote möglich, die für ganz spezifische Nutzergruppen zugeschnitten sind, wie beispielsweise reine Demenz-WGs.Aufgrund des kleineren Einzugsgebiets müssen ländliche Gemeinden dagegen häufig sehr unterschiedliche Bewohner-profile in einer WGs integrieren. Unabhängig vom Standort unterliegt die Zusammensetzung vieler WGs einem dynamischen Wechsel. Dadurch kann eine gemischte Bewohnerschaft entstehen, auch wenn dies ursprünglich nicht intendiert war. Eine genaue

Bewohnerprofile

Einschränkungen und UnterstützungsbedarfWährend bei vielen älteren Personen der Umzug in eine Pflege WG erst dann erfolgt, wenn ein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist, kann die ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung ein Schritt auf dem Weg in die Selbständigkeit sein. Die Bewoh-nerprofile der WGs sind daher sehr unterschiedlich, Bewohnerinnen und Bewohner haben spezifische Kompe-tenzen und können sehr unterschied-liche kognitive und/oder körperliche und/oder seelische Einschränkungen haben. Je nach individueller Situation ist daher auch unterschiedliche Unterstützung erforderlich. Bei Menschen mit psy-chischen Erkrankungen kann z. B. eine regelmäßige stundenweise Begleitung ausreichen. Bei älteren Personen mit Pflegebedarf kann dagegen eine durch-gängige Betreuung rund um die Uhr erforderlich sein.

WG im dynamischen WandelAmbulant betreute Wohngemeinschaf-ten sind keine statischen Gebilde: Gesundheitszustand, Kompetenzen und Aktivierungspotentiale der Bewohnerin-nen und Bewohner können sich ständig verändern. Oft sind ältere WG-Mitglie-der beim Einzug noch relativ mobil und

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EINFÜHRUNG

für genauso wichtig wie Gemeinschafts-bereiche mit Aufforderungscharakter und zonierten Nutzungsbereichen.

Großhaushalt versus WohnlichkeitInsbesondere bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Versorgungs- und Unterstützungs-bedarf sind WG-Größen mit 8 bis 12 Personen üblich. Hier zeichnet sich ein Grundkonflikt ab: Wo 8 oder bis zu 12 Personen zusammenwohnen, kann kaum die gleiche Kleinräumlich-keit und Beschaulichkeit wie im zuvor gewohnten Kleinhaushalt mit 1 bis 2 Personen entstehen. Da sich zusätzlich zu den Bewohnerinnen und Bewoh-nern auch Präsenzkräfte, Angehörige, Gäste und zeitweise auch Pflegekräfte in der WG aufhalten, kann man eher von einem Großhaushalt sprechen. Die Planung steht hier vor der besonderen Herausforderung, die funktionalen Abläufe und Flächengrößen eines Groß-haushalts mit dem Anspruch an eine behagliche, wohnliche Atmosphäre in Einklang zu bringen.

Integration und SozialraumbezugEin besonderer Vorteil ambulant betreuter Wohngemeinschaften liegt in der Integrationsfähigkeit der relativ kleinteiligen Nutzungseinheiten. Anders als großflächige Pflegeheime können WGs als ein Baustein in größere Gebäu-de integriert werden und damit zu

Personen in die Pflege und Betreuung miteinbeziehen zu können, eine beson-dere Qualität dieser Wohnform dar. Da-durch können wichtige soziale Bezüge erhalten bleiben. Besucherinnen und Besucher können jederzeit individuell empfangen werden - auch dies folgt dem Grundverständnis eines möglichst selbstbestimmten Wohnens in einer integrierenden Gemeinschaft.

Individualität und Gemeinschaft Die Umstellung vom eigenen über-schaubaren Haushalt zum Wohn- und Lebensort Wohngemeinschaft stellt eine gravierende Veränderung dar: Das Leben in einer ambulant betreu-ten Wohngemeinschaft bedeutet die Integration des Einzelnen in eine Lebensgemeinschaft. Hier gilt es, das Spannungsfeld zwischen individuellen Lebensvorstellungen und Ansprüchen des Einzelnen mit den Anforderungen der Gruppe in Einklang zu bringen. Die Gemeinschaft ermöglicht einerseits die Begegnung und den Austausch mit anderen, unterstützt den Aufbau le-bendiger sozialer Beziehungen und gibt Sicherheit. Andererseits können auch Spannungen entstehen und gegenseiti-ge Störungen nie ganz ausgeschlossen werden. Die räumliche Gestaltung muss hier die Voraussetzungen für ein funktionierendes Zusammenspiel aus individuellem Rückzug und Gemein-schaft schaffen. Aneignungspotentiale im eigenen Bewohnerzimmer sind hier-

Qualitätsaspekte

Aktivierender WohnalltagIm Vordergrund des WG-Konzepts steht eine Orientierung an der Normalität des Wohnalltags. Zentrum der Wohnge-meinschaft ist daher in der Regel eine offene Wohnküche mit großem Essplatz und ein daran anschließender Wohn-bereich. Die Bewohnerzimmer bieten jeder Bewohnerin und jedem Bewohner individuelle Rückzugsmöglichkeiten. Auch das soziale Leben orientiert sich an der Normalität: Die Tagesstruktur entspricht dem normalen Alltag, außer-dem finden alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und die Zubereitung von Mahlzeiten innerhalb der WG statt. Die WG-Mitglieder sind daran – soweit sie wollen und können – aktiv betei-ligt. Diese Einbindung in die Abläufe des Alltags schafft ein dem normalen Wohnen deutlich ähnlicheres Setting als eine zentrale Vollversorgung. Auch Hobbies, Spiele, gemeinsame Ausflü-ge und Feiern sind feste Bestandteile des WG-Alltags. Die Förderung der Gemeinschaft, die Aktivierung des Ein-zelnen und die Stärkung und der Erhalt vorhandener Kompetenzen sind hierbei wichtige Ziele.

Soziale BezügeNeben den Mitbestimmungsmöglichkei-ten bei der pflegerischen und hauswirt-schaftlichen Versorgung stellt auch die Möglichkeit, Angehörige oder vertraute

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EINFÜHRUNG

einem wichtigen Bestandteil zukunfts-fähiger generationsübergreifender Quartierskonzepte werden. Weitsichti-ge Wohnungsunternehmen setzen dies bereits erfolgreich um und integrieren einzelne ambulant betreute Wohnge-meinschaften in die Erdgeschosszone normaler Wohngebäude. Ein besonde-rer Vorteil entsteht hierdurch für die ländliche Region: Dort können ambu-lant betreute Wohngemeinschaften ein wohnortnahes Angebot schaffen, das Bewohnerinnen und Bewohnern die Nähe zum vertrauten Umfeld und den Erhalt sozialer Bezüge ermöglicht.

Standort Der Standort einer Wohngemeinschaft und das direkte Wohnumfeld sind von großer Bedeutung, insbesondere wenn die Mobilität der Bewohnerinnen oder Bewohner eingeschränkt ist. Ideal ist eine WG-Lage mitten in einer leben-digen, generationendurchmischten Quartiers-, Dorf-, oder Stadtgemein-schaft. Ein solcher Standort ermöglicht Begegnung, Austausch und Teilhabe und fördert den Aufbau und die Pflege vielfältiger sozialer Beziehungen. Läden, Ärzte, Apotheke, Friseur, soziale Treff-punkte und ein qualitätvolles Freiflä-chenangebot sollten möglichst fuß-läufig und barrierefrei erreichbar sein. Bauherrinnen und Bauherren, Träger, Bewohnerinnen und Bewohner bzw. deren gesetzliche Vertreter sollten sich daher möglichst frühzeitig mit der

Kommune abstimmen und das Wohn-umfeld bzw. das Wohnquartier in die Konzeption mit einbeziehen, um Inte-gration und Vernetzung von Anfang an zu fördern. Eine integrative Planung, die z. B. weitere betreute Wohnangebote, soziale Treffpunkte und ein gut nutzba-res Außenraumangebot mit einbezieht, kann Gemeinschaftsbildung und Teilha-be im Quartier erheblich unterstützen.

Altbau – NeubauDie Grundrissbeispiele und Planungs-empfehlungen dieses Leitfadens gelten prinzipiell auch für Bestandsumbauten, obwohl der Gestaltungsspielraum dort häufig deutlich eingeschränkter ist als bei einer Neubauplanung. Beson-ders vor dem Hintergrund fehlender Neubaugrundstücke in innerstädtischen Lagen und dem Ziel einer nachhaltigen Quartiersentwicklung oder auch der Belebung von leerstehenden Gebäuden in ländlichen Gemeinden kommt der Umnutzung von Altbauten eine wichti-ge Funktion zu. Die Planungshinweise für Neubauten lassen sich bei Bestands-umbauten natürlich nicht immer 1:1 umsetzen, oft sind besondere Einzel- und Kompromisslösungen erforderlich. Diese sollten sich dennoch so weit wie möglich am konzeptionellen und räum-lichen Optimum orientieren und unbe-dingt Mindeststandards ermöglichen. Kann beispielsweise eine WG in einem Bestandsgebäude nur zweigeschossig realisiert werden, dann sollte dennoch

versucht werden, für alle Bewoh-nerinnen und Bewohner mög-lichst gleichwertige Bedingungen zu schaffen. Eine gute Zugänglichkeit zum zentralen Gemeinschaftsbereich sollte z. B. für alle gewährleistet werden. In zweige-schossigen Wohneinheiten ist es dann wichtig, dass beide Geschosse räumlich möglichst gut verknüpft und barriere-frei erschlossen werden. In aller Regel ist hierfür neben einem rollstuhlgerech-ten Aufzug auch eine komfortable und sichere Treppe erforderlich.

Bei Bestandsumbauten muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden, ob das Gebäude für die Anforderungen ei-ner ambulant betreuten WG überhaupt geeignet ist. Für viele Bewohnerinnen und Bewohner wird die Wohngemein-schaft zum Zentrum ihres Lebens, in dem sie fast ihre gesamte Zeit ver-bringen. Altbauten, die dafür ungeeig-net sind oder an einem ungünstigen Standort liegen, sollten ausgeschlossen werden. Dies ist der Fall, wenn die erforderlichen Mindestanforderungen nicht realisierbar sind, weil beispiels-weise die Grundrissstruktur ungeeignet ist oder nicht angepasst werden kann, die Belichtungsmöglichkeiten nicht ausreichen oder wenn keinerlei Freiflä-chenangebote vorhanden sind.

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EINFÜHRUNG

Arbeitshilfe LeitfadenFür Architektinnen und Architekten und für alle an der Konzeption und Planung beteiligten Akteure ist die Grundlage-nermittlung daher besonders wichtig. Sowohl die rechtlichen Rahmenbedin-gungen wie auch die räumlichen Anfor-derungen müssen vor Planungsbeginn geklärt werden. Darüber hinaus ist für eine nutzerorientierte WG-Planung ein grundlegendes Verständnis für dieses besondere Wohnkonzept wesentliche Voraussetzung. Das Berücksichtigen der besonderen Anforderungen und Wohnbedürfnis-se der späteren Bewohnerinnen und Bewohner eröffnet ein großes Potential für eine qualitätvolle Planung.

An dieser Stelle setzt der vorliegende Leitfaden an: Er soll für diese Wohn-form sensibilisieren und als praxisorien-tierte Arbeitshilfe und Nachschlagewerk alle unterstützen, die an der Konzeption und Planung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften beteiligt sind. Darüber hinaus soll er aber auch eine Informationsgrundlage sein für alle, die sich für diese Wohnform interessieren.

Konzeption und Aufbau des Leitfadens

Neue Planungsaufgabeambulant betreute WohngemeinschaftFür viele Architektinnen und Architek-ten ist die Planung einer ambulant be-treuten Wohngemeinschaft eine neue Aufgabe mit besonderen Herausforde-rungen. Es entstehen zwar bundes- und landesweit zunehmend interessante ge-baute Beispiele, die für die eigene Pla-nung eine Orientierung bieten könnten.Momentan sind sie aber immer noch vergleichsweise rar und noch wenig pu-bliziert. Auch für viele Planungspartner und für Behörden stellt die ambulant betreute Wohngemeinschaft derzeit eher noch eine seltene Bauaufgabe dar. Viele Regelungen sind noch nicht eindeutig festgelegt. Oft müssen ord-nungsrechtliche Einstufungen zwischen den Regelbauten für Wohnen und den Sonderbauten in Einzelfallentscheidun-gen erfolgen.

Leitfaden - Gliederung

Der Leitfaden ist in vier Teile gegliedert:

• Der Teil „Grundlagen“ beinhaltet die Einführung und das Kapitel über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

• Der Teil „Wohnung“ widmet sich dem Raumprogramm, den Grundrisstypen, den Gemeinschaftsräumen, den Bewoh-nerzimmern und den Sanitärräumen.

• Der Teil „Technik und Ausstattung“ umfasst Planungshinweise und -emp-fehlungen zu Akustik, Licht, Raumklima und Ausstattung.

• Der „Anhang“ umfasst Quellenanga-ben, weiterführende Literaturhinweise, Internetlinks und die Danksagung.

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EINFÜHRUNG

ExperteninterviewsBei der Erstellung des Leitfadens wurde besonderer Wert auf die Erfahrung und den Rat von Experten gelegt. Zusätzlich zur Recherche und Auswertung rele-vanter Fachliteratur und verschiedener Forschungsstudien wurden daher beim Besuch ambulant betreuter Wohnge-meinschaften in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen zahl-reiche Bewohnerinnen und Bewohner, Präsenzkräfte, Pflegekräfte, Initiatoren, Träger, Architektinnen und Architekten zu ihrem Erfahrungswissen befragt. Zusätzlich wurde das Projekt auch von Fachexperten des Sozial- und Wirtschaftsministeriums Ba den-Württemberg, des KVJS, der FaWo, aus verschiedenen Planungs- und Be-ratungsbüros und aus der Forschung und Lehre unterstützt. Die praxisbe-zogenen Hinweise und die fachlich-wissenschaftliche Expertise sind in die Kapitelinhalte mit eingeflossen. Auch um die Planenden stärker für die Nutzerperspektive zu sensibilisie-ren, wurden besonders relevante und anschauliche Einzelaussagen aus den Interviews als themenbezogene Zitate direkt in die verschiedenen Kapitel des Leitfadens integriert. Zu einzelnen Themen wurden von den Interviewpartnern unterschiedliche Hal-tungen vertreten bzw. unterschiedliche Lösungsansätze favorisiert. Viele dieser Ansätze sind plausibel und können nicht eindeutig als „richtig“ oder „falsch“

eingestuft werden. Daher wurde in diesem Leitfaden versucht, die unter-schiedlichen Ansätze differenziert zu betrachten, die jeweiligen Argumenta-tionslinien nachvollziehbar wiederzu-geben und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Ansätze objektiv zu be-schreiben. Diese differenzierte Betrach-tungsweise soll die Argumentation von Planungsbeteiligten bei Abstimmungen stützen und die Entscheidungsfindung im Planungsprozess erleichtern.

Beratung und Leitfaden Der Leitfaden soll eine Orientierungs- und Planungshilfe sein, er kann aber kein Ersatz für die wichtige individuelle Beratung sein. Es wird daher empfoh-len, möglichst schon vor Planungsbe-ginn mit den Beratungsstellen - insbe-sondere der FaWo und der zuständigen Heimaufsicht - Kontakt aufzunehmen. Zusätzlich wird empfohlen, die Anfor-derungen an Barrierefreiheit und die Brandschutzanforderungen mit der jeweils zuständigen Baurechtsbehörde bei Planungsbeginn zu klären, z. B. mit-tels einer Bauvoranfrage (Teilanfrage) und Bauvorbescheid.

Der vorliegende Leitfaden

• basiert auf der Recherche und Auswertung relevanter Fachliteratur und verschiedener Forschungsstudien, ergänzt durch Experteninterviews und zahlreiche WG-Besuche

• soll als praxisorientiertes Kompen-dium über die rechtlichen Planungs-grundlagen in Baden-Württemberg informieren und detaillierte Informatio-nen für die konkrete Planung ambulant betreuter Wohngemeinschaften zur Verfügung stellen

• fokussiert sowohl auf die funktio-nalen wie auch auf die atmosphärisch -qualitativen Aspekte ambulant betreu-ter Wohngemeinschaften

• soll alle an Konzeption und Planung Beteiligten für die Besonderheiten die-ser Wohnform sensibilisieren, verschie-dene Gestaltungsspielräume aufzeigen und eine nutzerorientierte, nachhaltige Planung unterstützen

Darüber hinaus verbindet sich mit die-sem Leitfaden aber auch die Hoffnung, dass er als Informationsgrundlage zur verstärkten Beschäftigung mit ambulant betreuten Wohngemeinschaften anre-gen und zur weiteren Entwicklung und Erprobung dieser innovativen Wohn-form beitragen kann.

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Foto

Grundlagen RECHTLICHE GRUNDLAGEN

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

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25 Einführung

26 WTPG - Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz Baden-Württemberg

28 WG-Zielgruppen

29 WG-Organisationsformen

30 WTPG Details

32 WTPG Erläuterungen

34 Bauordnungsrecht Baden-Württemberg

34 LBO Sonderbaustatus - Brandschutz

36 LBOBarrierefreiheit

39 PKW- und Fahrradstellplätze

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Einführung

DiekonkretenPlanungsanforderungenanunterstützendeWohnformenwerdeninBaden-WürttembergdurchdasBauordnungsrechtunddasHeim-

enthalten. Neben den Rechtsgrundla-genfürambulantbetreuteWohnge-meinschaftensindindieserÜbersichtauchdieVorgabenfürstationäreEinrichtungen(Heime)ergänzenddar-gestellt.

Tabelle Recht 2_190226

Bauordnungsrecht BW

LBO Stand 2018Landesbauordnung für Baden-Württemberg

LBO AVO Stand 2018Ausführungsverordnung zurLandesbauordnung für Baden-Württemberg

VwV TB 2018Verwaltungsvorschrift Technische BaubestimmungenBaden-Württemberg

Ergänzend für stationäre Einrichtungen:

Hinweise des Wirtschaftsministeriumsüber den baulichen Brandschutz 2007 in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung

Sonderbauvorschriften, Versammlungsstätten-VOVerkaufsstätten-VO, und weitere

WESENTLICHE PLANUNGSVORGABEN FÜR UNTERSTÜTZENDE WOHNFORMEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG aus dem Bauordnungsrecht und aus dem Heimrecht

Heimrecht BW

WTPG 2014(Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz)Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege

Nur für stationäre Einrichtungen (Heime) gilt zusätzlich:

LHeimBauVO 2011 Landesheimbauverordnung Baden-Württemberg

Ergänzend:

Ermessenslenkende Richtlinien 2018 zur Landesheimbauverordnung Baden-Württemberg

Planungs-vorgaben

für ambulant betreute

Wohngemeinschaften

Zusätzliche Planungs-vorgaben

nur für stationäre Einrichtungen

recht geregelt. Diese beiden Teile des Ordnungsrechts ergänzen sich hierbei gegenseitig.DasSchaubild(Abb.2)zeigtimÜberblickdieentsprechendenRechtsgrundlagen, die Planungsvorga-benfürunterstützendeWohnformen

Abb.2Überblicküberdiewesentlichenöffent-lich-rechtlichenPlanungsvorgabenfür

unterstützendeWohnformeninBaden-Württemberg(StandJan.2019)

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

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WTPG - Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz Baden-Württemberg

Diebaden-württembergischeSozial-politikfolgtbeiihrerwichtigenVersor-gungsaufgabeimBereichderPflegedembundesweitensozialpolitischenGrundsatz„ambulantvorstationär“(VorrangderhäuslichenPflegeimPflegeversicherungsgesetzSGBXI,s.Randspaltelinks).VordiesemHinter-grundwerdennebendentraditionellenstationärenEinrichtungen(Heimen)insbesonderegemeinschaftlicheWohn-formenundVersorgungsstrukturengefördert,diedieStärkungderambu-lantenPflegezumZielhaben.DieseZielsetzungliegtauchdemWohn-,Teilhabe-undPflegegesetz(WTPG)zuGrunde,dasseitdem31.Mai2014dasfrühereLandesheimgesetzinBaden-Württembergersetzt.AbweichendvomaltenLandesheimgesetzberücksichtigtdasWTPGdieVielfaltunterstützenderWohnformenimÜbergangsbereichzwischen eigener Häuslichkeit und stationärenEinrichtungen(Heimen)

undstelltauchdieambulantbetreutenWohngemeinschaftenerstmalsunterdenheimrechtlichenSchutz.

AndieverschiedenenunterstützendenWohnformenstelltdasGesetzabge-stufteAnforderungen.FürstationäreEinrichtungen(Heime)geltenstrengereVorgabenalsfürambulantbetreuteWohngemeinschaften.Prinzipiellgilt:JewenigerderEinzelneinnerhalbseinerWohnformselbstbestimmenkannundjehöherdamitderGradder„strukturellenAbhängigkeit“ist,desto stärker werden Qualitätskriteri-en durch das WTPG vorgegeben und überprüft.

Ziel des Gesetzes ist es, sowohl bei den stationärenEinrichtungenwieauchbeidenambulantbetreutenWohnge-meinschaftendenSchutzvonWürde,PrivatheitundSelbstbestimmungderBewohnerinnen und Bewohner zu gewährleistenundeineangemesseneWohn- und Betreuungsqualität sicher zustellen.Zugleichsollübergreifendeine kultursensible und individualisierte Pflegestärkergefördertwerden.

§ 3 Sozialgesetzbuch SGB XI Vorrang der häuslichen Pflege (Auszug):„Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unter-stützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. (…)“

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Abb.3DasSchaubild„WohnformenaußerhalbundinnerhalbdesneuenHeimrechts“zeigtdenAnwendungsbereichdesWohn-Teilhabe-Pflegegesetzes(WTPG2014)inBaden-WürttembergineinerÜbersicht.

GrafikinAnlehnunganeinSchaubilddesSozialministeriumsvomFebruar2014.Quelle:https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Pflege/Schaubild_WTPG.pdf(Zugriff:19.06.2019)

Tabelle Recht 2_180813

VollständigeSelbstbe-s�mmung

Abgestu�e staatliche Aufsicht

Wohnenzu Hause

WOHNFORMEN AUSSERHALB UND INNERHALB DES NEUEN HEIMRECHTS(Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege, WTPG 2014)

Diese Wohnformenfallen nichtunter das

WTPG

keine Kontrolle durch dieHeimaufsicht

BetreutesWohnen

Neben derÜberlassung

von Wohnraumlediglich

allgemeineUnterstützungs-

leistungen

(z.B. Hausnotruf,Hausmeister)

Selbstverantwortetesambulant betreutes

gemeinscha�liches Wohnen

Freie Wahl der Pflege- undUnterstützungsleistungen

Mit dementen oder unter rechtlicherBetreuung stehenden Personen?

Nein Ja

Kon�nuierliche Ein-bindung der Ange-hörigen bzw. derEhrenamtlichen in dieAlltagsgestaltung

Heimaufsicht über-prü� Konzep�on,auch bei Verdacht aufNichteinhaltung

Wohnform muss der Heimaufsichtangezeigt werden

Anbieterverantwortete ambulant betreuteWohngemeinscha�

Von einem Anbieterverantwortet

Bewohner der WGhaben die freie Wahl,externe Pflegeange-bote in Anspruch zu

nehmen

Sta�onäreEinrichtung

(Heim)

Bewohner nehmenWohnraum eines

Trägers in Anspruchund verpflichten sich zur Abnahme von Pflege- und Unterstützungs-leistungen des

Trägers „aus einerHand”

Abgestu�e Kontrollen der staatlichen Heimaufsicht, abhängig vom Grad der Fremdbes�mmung

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

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WG-Zielgruppen

Das WTPG unterscheidet zwei unter-schiedliche Zielgruppen (Bewohner-gruppen)vonambulantbetreutenWohngemeinschaften:

• Volljährige Menschen mit Unter-stützungs- und Versorgungsbedarf

DieserrechtlicheTerminusbeziehtsichaufvolljährigeMenschenmitkognitivenund/oderkörperlichenEinschränkun-gen,diePflege,Unterstützungund/oderVersorgungbenötigen.InWohnge-meinschaftenfürdieseZielgruppelebtinderRegeleinhoherAnteilanälterenMenschenundvieleBewohnerinnenundBewohnerhabenhöherePflege-grad-Einstufungen.InnerhalbdieserZielgruppeistindenletztenJahreninsbesonderederAnteilvonPersonenmitDemenzerkrankungenerheblichgestiegen.

• Volljährige Menschen mit Behinderungen

DieserrechtlicheTerminusbeziehtsichaufvolljährigeMenschenmitkogniti-ven,psychischenund/oderkörperlichenBehinderungen, die nicht oder noch nicht in der Lage sind, ihren eigenen Haushaltvölligselbständigzuführen.BeiderBegleitungundUnterstützungdieserZielgruppestehtdieFörderungderSelbständigkeitimVordergrund.DerAltersdurchschnittistinWGsdieserBewohnergruppemeistdeutlichniedri-geralsinWGsfürMenschenmitUnter-stützungs-undVersorgungsbedarf.

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

formenfürvolljährigeMenschenmitUnterstützungs-undVersorgungsbedarfoderfürvolljährigeMenschenmitBehinderungen:

• Anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf

InanbieterverantwortetenambulantbetreutenWohngemeinschaftenfürMenschenmitUnterstützungs-undVersorgungsbedarf lebenmaximal12Bewohnerinnen und Bewohner in ei-nemHaushaltzusammen.DerAnbieterstelltinderRegeldenWohnraumunddiedenAlltagbegleitendenPräsenz-kräftezurVerfügung.DieBewohne-rinnen und Bewohner bzw. deren gesetzlicheVertreterkönnenzumindestdenPflegedienstundArtundUmfangderindividuellenPflegeleistungenfreiwählen.DieVerträgefürPflegeleistun-gen sind von den anderen Verträgen entkoppelt, es besteht daher keine strukturelleAbhängigkeitzueinemPflegedienst.DieserhatinderWGGaststatus.FürdieseWG-FormhatsichauchderBegriff„Pflege-WG“etabliert.DieseBezeichnungwirdauchindiesemLeitfadenverwendet.

• Anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen

InanbieterverantwortetenambulantbetreutenWohngemeinschaftenfürMenschenmitBehinderungenlebenmaximal8BewohnerinnenundBewoh-nerineinemHaushaltzusammen.DieFörderungvonSelbstständigkeit,Selbst-verantwortung und Teilhabe steht bei dieserWG-KonzeptionimVordergrund.UmdereigenständigenLebens-undBe-darfssituationderBewohnerinnenundBewohner gerecht zu werden, ergeben sichhierandereAnforderungenalsbeiWGsfürMenschenmitPflegebedarf.DienotwendigeUnterstützungkannsehrunterschiedlichsein.Häufigistsiezeitlichbeschränktund/oderbetrifftnurbestimmteindividuellerforderlicheUnterstützungsleistungen.

WG-Organisationsformen

DasWTPGunterscheidetunterdemOberbegriffder„ambulantbetreutenWohngemeinschaft“dreiunterschied-licheWohn-Pflege-undBetreuungs-

• Vollständig selbstverantwortete ambulant betreute Wohngemein-schaften

Invollständigselbstverantwortetenam-bulantbetreutenWohngemeinschaftenlebenmaximal12BewohnerinnenundBewohnerzusammen.DieBewohnerin-nen und Bewohner bzw. deren gesetz-liche Vertreter haben das volle Haus-rechtundregelnindieserambulantbetreutenWohnformihreAngelegen-heiteneigenverantwortlichundkönnensämtlichePflege-undUnterstützungs-leistungenfreiwählen.DieVerträgefürMiete,PflegeundUnterstützungsleis-tungensindentkoppelt.AnvollständigselbstverantworteteambulantbetreuteWohngemeinschaftenwerdenseitensdes WTPG keine konkreten baulich-räumlichenAnforderungengestellt,wenndiesedennachfolgendgenanntenVoraussetzungenentsprechen(s.S.31).EineselbstverantworteteambulantbetreuteWohngemeinschaftmussderHeimaufsichtangezeigtwerden.

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

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Qualität des Wohnens entsprechend § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 WTPG (Auszug) ZweckdesGesetzesistes,„einedemallgemeinenStandderfachlichenEr-kenntnisse entsprechende Qualität des WohnenssowiederPflegeundBetreu-ungzusichernundeineangemesseneLebensgestaltungzuermöglichen.“(§1Abs.1Nr.4WTPG)und„dieSelb-ständigkeit,dieSelbstbestimmung,dieSelbstverantwortung und die gleichbe-rechtigteTeilhabeamLebenundanderGesellschaftsowiedieLebensqualitätderBewohnerzuwahrenundzuför-dern.“(§1Abs.1Nr.2WTPG)

WTPG Details

Zielgruppe des WTPG NichtjedebeliebigeWohngemein-schaftwirddurchdasWTPGerfasst,dasGesetzgiltnurfürdieZielgruppenvolljährigeMenschenmitPflege-undUnterstützungsbedarfodervolljährigeMenschenmitBehinderungen(§1Abs.1WTPG).

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Vollständig selbstverantwortete Wohn-gemeinschaften entsprechend § 2 Abs. 3 WTPG (Auszug)Anvollständigselbstverantworteteam-bulantbetreuteWohngemeinschaftenwerden seitens des WTPG keine konkre-tenbaulich-räumlichenAnforderungengestellt,wenndienachfolgendgenann-tenVoraussetzungenerfülltsind:•Maximal12BewohnerinnenoderBewohner in einer WG, ab 13 gelten die RegelnfürstationäreEinrichtungen•Zielgruppeentsprechend§1Abs.1Nr. 1 WTPG•Gemeinschaftliche,selbstverantwor-teteundselbstbestimmteLebens-undHaushaltsführung•FreieWählbarkeitvonPflegedienstundsonstigenUnterstützungs-leistungen•UneingeschränkteAusübungdesHausrechts durch die Bewohnerinnen und Bewohner oder deren Vertreter•EntscheidungüberdieAufnahmeneuerMitbewohnerdurchdieBewoh-nerinnen und Bewohner oder deren Vertreter• Vollständig selbstverantwortete WohngemeinschaftenmüssenbeiderzuständigenHeimaufsichtangezeigtwerden(§14Abs.1WTPG)

Anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften - für volljährige Menschen mit Unterstüt-zungs- und Versorgungsbedarf (Pflege-WGs) entsprechend § 4 und§ 13 WTPG (Auszug)•Maximal12BewohnerinnenundBewohner,ab13geltendieRegelnfürstationäreEinrichtungen•Mindestens25qmNettogrundflächeje Bewohnerin oder Bewohner (§ 13 Abs.2Nr.3)anteilsmäßiggerechnetausderGrundflächederWohnungeinschließlichKüche,Sanitärbereich,Fluren,VorräumenundAbstellflächenohneKellerräume• Bis zu 8 Bewohnerinnen und Bewoh-neristfürmaximal4Personenmindes-tenseinWaschtisch,eineDusche,einWCgefordert(§13Abs.2Nr.3)• Bei 9 bis 12 Bewohnerinnen und Be-wohnersindEinzelzimmermitzugeord-netemSanitärraumderRegelfall(§13Abs.2Nr.4WTPG)

AußerdemgeltenfolgendeVoraus-setzungen:•Max.2WohngemeinschaftendesgleichenAnbietersineinemGebäudeoderinunmittelbarerräumlicherNähe(§4Abs.2Nr.3WTPG)• Baulich, organisatorisch selbstständig undkeinBestandteileinerstationärenEinrichtung(§4Abs.2Nr.1WTPG)•GaststatusfürPflege-undBetreu-ungsdienste und insbesondere keine BüroräumefürdieseinderWohnge-meinschaft(§4Abs.2Nr.4WTPG)

Anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften - für volljährige Menschen mit Behinderun-gen entsprechend § 4 und § 13 WTPG (Auszug)•Maximal8BewohnerinnenundBewohner,ab9geltendieRegelnfürstationäreEinrichtungen(§4Abs.3Nr.4WTPG)• Baulich, organisatorisch selbstständigundkeinBestandteileinerstationärenEinrichtung(§4Abs.3Nr.1WTPG)•AufnahmevonPersonen,dieLebens-undHaushaltsführungüberwiegenselbstbestimmtgestaltenkönnen(ggf.mitAnleitung)odervonPersonen,diekeinerpermanentenpersönlichenAnwesenheiteinerBetreuungskraftbedürfen(§6Abs.1WTPG)

• Sonderregelung § 13 Abs. 4 WTPG: In ambulant betreuten Wohngemein-schaften nach § 6 WTPG, die konzep-tionell auf Menschen mit psychischen Erkrankungen ausgerichtet sind, kann von den nachfolgend genannten An-forderungen nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 abgewichen werden: • Mindestens 25 qm Nettogrundfläche je Bewohnerin oder Bewohner anteils-mäßig gerechnet aus der Grundfläche der Wohnung einschließlich Küche, Sanitärbereich, Fluren, Vorräumen und Abstellflächen ohne Kellerräume • Bis zu 8 Bewohnerinnen und Bewoh-ner ist für maximal 4 Personen mindes-tens ein Waschtisch, eine Dusche, ein WC gefordert

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

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nungsempfehlungfürstationäreEinrichtungen,s.ErmessenslenkendeRichtlinienzurLandesheimbauverord-nung,unter:Zu§3Abs.2c).

Anzahl der Sanitärräume in anbieter-verantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften:Das WTPG unterscheidet hier zwischen zweiWG-Größen:

Bis zu 8 Bewohnerinnen und Bewohner:fürPflege-WGsundfürWGsfürMen-schenmitBehinderungenmitbiszu8BewohnerinnenundBewohnerngilt:•esistmindestenseinSanitärraumje4PersonenmitWaschtisch,DuscheundWCerforderlich.

Bei 9 bis 12 Bewohnerinnen und Bewohner:fürPflege-WGsmit9bis12Bewohne-rinnenundBewohnerngiltzusätzlich:•inderRegelEinzelzimmer•zugeordneteSanitärräumeD.h.inderRegeleinSanitärraumjeBewohnerzimmer.MöglichistauchdieZuordnungvoneinemSanitärraumjezweiBewohnerzimmer,wenndiebei-denBewohnerzimmerunddergemein-sameSanitärraumübereinenVorflurjeweils getrennt erschlossen werden (s.KapitelSanitärräume,S.127).JeSanitärraumsindinderRegeleinWaschtisch,eineDuscheundeinWCerforderlich.

Hinweis:AuchfürambulantbetreuteWohngemeinschaftenmitbiszu8Bewohnerinnen und Bewohnern sind individuellzugeordneteSanitärräumebzw.maximalzweiZimmernzugeordne-teSanitärräumeprinzipiellzuempfeh-len.

Hinweis:SogenannteSchmetterlings-bäder/Tandembäder,dievonbeidenBewohnerzimmernausdirektzugäng-lichsind,sollteninambulantbetreutenWohngemeinschaftenausgeschlossenwerden,auchwenndieskeineexpliziteWTPG-Vorgabe ist (s. hierzu die de-tailliertenHinweiseimKapitelSanitär-räumeS.129).

WTPG Erläuterungen

Mindestens 25 qm Nettogrundfläche je Bewohner (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 WTPG) InanbieterverantwortetenambulantbetreutenWohngemeinschaftenwirdpro Bewohnerin bzw. pro Bewohner eineNettogrundflächevonmindestens25qmverlangt.DieErfahrungswerteausangemessenproportionierten,realisierten Beispielen liegen bei durch-schnittlichetwa35qm-55qm.Eswirddaherempfohlen,nurinsehrspezifi-schenBestandssituationenoderbeibesonderenPlanungenmitsonstigenAusgleichsflächenausnahmsweiseei-nenWertvon35qmzuunterschreiten.AllerdingssolltemitBlickaufdieentste-hendenWohnkostenmaßvollgeplantwerden,dainderRegelzumindesteinTeil der Bewohnerinnen und Bewohner aufstaatlicheUnterstützungsleistungenangewiesen ist.

BerechnungsmethodeDieerforderlicheGrundflächeberech-netsichanteilsmäßigproBewohnerinoderBewohnerausdergesamtenGrundflächederWohnungeinschließ-lichderKüche,derSanitärräume,derFlure,derVorräumeundAbstellflächen,jedochohnezugehörigeKellerräume.DieBerechnungerfolgtinAnlehnungandieWohnflächenverordnungWoFlV,mitdemHinweis,dassdieGrundflächenvon Terrassen und Balkonen, Loggien undWintergärtennichtberücksichtigtwerden (entsprechend der Berech-

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Keine Büroräume InanbieterverantwortetenambulantbetreutenWohngemeinschaftenfürMenschenmitUnterstützungs-undVer-sorgungsbedarfsindkeineBüroräumefürPflege-und/oderBetreuungsdienstevorgesehen, da diese nur Gaststatus haben.EinRaumodereineabtrennbareRaumzonefürdiePräsenzkräftedesAnbieterszurNutzungalsRückzugs-bereichfürBesprechungenoderfürEinzelgesprächemitAngehörigeno.Ä.istabermöglich.DenkbaristauchdieAusstattungdiesesRaumsmiteinemSchlafsofa,umAngehörigenimBedarfs-fallÜbernachtungenzuermöglichen(s. hierzu die detaillierten Planungshin-weiseimKapitelGemeinschaftsräumeS.88f).

SonderregelungInanbieterverantwortetenambulantbetreutenWohngemeinschaftennach§6WTPG,diekonzeptionellaufMen-schenmitpsychischenErkrankungenausgerichtetsind,kannvondenAnfor-derungennach§13Abs.2Nr.3WTPGabgewichen werden, d.h. die baulichen AnforderungensindEinzelfallentschei-dungen und abhängig von der jeweili-genKonzeptionderWohngemeinschaftunddenNutzungsanforderungenderspezifischenBewohnergruppe.

Einstufung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften als stationäre EinrichtungEinestationäreEinrichtungliegtentsprechend WTPG vor,

•wenneinestrukturelleAbhängigkeitdereinzelnenVerträge(Wohnraum-überlassungundPflege-odersonstigeUnterstützungsleistungen)besteht(§3Abs.2WTPG)

•wenndiemaximaleBewohnerzahleineranbieterverantwortetenambulantbetreutenWohngemeinschaft(§4Abs.4WTPG)bzw.einervollständigselbst-verantwortetenWohngemeinschaft(§2Abs.3WTPG)überschrittenwird.Zwei nebeneinander liegende Wohnge-meinschaftenmüssendaherauchzweivollständig abgeschlossene Wohnein-heiten sein.

•Wennmehrals2Pflege-WGsdesgleichenAnbietersineinemGebäudeoderinunmittelbarerräumlicherNäheuntergebrachtsind(§4Abs.2Nr.3WTPG)

•wennsonstigeAbweichungenvondenVoraussetzungenfüranbieterver-antworteteambulantbetreuteWohn-gemeinschaftenbestehen(§5Abs.5und§6Abs.4WTPG).

Hinweis: Die Landesheimbauverordnung als OrientierungshilfeAuchwenndieLHeimBauVOnichtfürambulantbetreuteWohngemeinschaf-tengilt,kannsiedennochfürderenPla-nungalseinewichtigeOrientierungs-hilfeherangezogenwerden.Insbeson-derewirdempfohlen,diehierfürBewohnerzimmerinstationärenEinrichtungengefordertenMindestab-messungen≥14qmGrundfläche,bzw.≥16qmmitVorraum,undlichteMindestraumbreite≥3,20mauchbeiderPlanungvonBewohnerzimmerninambulantbetreutenWohngemein-schaftenzuberücksichtigen.DetaillierteErläuterungen zu diesen Vorgaben s. LHeimBauVOundinsbesonderedieHinweiseindenErmessenslenkendenRichtlinienzurLandesheimbauverord-nung,unter:Zu§3Abs.2.

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

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LBO Sonderbaustatus - BrandschutzFür die Planung ist es relevant, ob die jeweiligeunterstützendeWohnformvon Seiten des Bauordnungsrechts als

Sonderbaueingestuftwird.EinSon-derbaustatushatfürunterstützendeWohnformeninvielenFällenu.a.höhereAnforderungenandenBrand-schutz zur Folge.

Bauordnungsrecht Baden-Württemberg

Kein Sonderbau

Stationäre Einrichtungen

(Heime)Wohnen zu Hause Betreutes Wohnen

Selbstverantworteteambulant betreuteWohngemeinschaft

Anbieterverantworteteambulant betreute

Wohngemeinschaft

Bauordnungs-rechtlichEinstufung alsRegelbauWohnungund nicht alsSonderbau

Tabelle Recht 1_180813

Sonderbaustatus von unterstützenden Wohnformen in Baden-Württemberg entsprechend LBO und VwV TB

Kein Sonderbau

SonderbauBesondere Anforderungen möglich

Bauordnungs-rechtlichEinstufung alsRegelbauWohnungund nicht alsSonderbau,da es sich bei betreutem Wohnen nicht umeine Einrichtung handelt

Bauordnungs-rechtlich Einstuftungals Sonderbau entsprechend§ 38 Abs. 2 Nr.6 LBO

Hinweise des Wirtschafts-ministeriumsüber den baulichen Brandschutz 2007beachten

Brandschutzanforderungen sindEinzelfallentscheidung

VwV TB, Abschnitt A 2.1.20Anforderungen an Sonderbauten:Besondere Anforderungen oder Erleichterungen von Brandschutz-anforderungen ergeben sich insbesondere an:Nutzungseinheiten, in denen jeweilsbis zu zwölf Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung wohnen.

Abb.4Schaubild:Sonderbaustatusvonunterschiedlichen unterstützenden WohnformeninBaden-Württembergentsprechend LBO und VwV TB

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

•AmbulantbetreuteWohngemein-schaftensindimHinblickaufihreBrandschutzanforderungenderzeitinBaden-Württembergnichteindeutiggeregelt.InAbhängigkeitvonderje-weiligenNutzergruppebzw.inAbhän-gigkeitvondemjeweiligenspezifischenGefährdungspotentialkönnenhöhereBrandschutzanforderungengestelltwerden,z.B.beiWGsfürMenschenmitIntensivpflegebedarf,insbesonderebeiGruppengrößenüber8Personen.DiespezifischeNutzergruppederWGwird in der Nutzungsbeschreibung des Bauantragsfestgelegt.DieseFestlegungistauchrelevantfürspätereNutzungs-möglichkeitenderWohnung.

EntsprechendA2.1.20AnforderungenanSonderbautenVwVTBkönnenan„Nutzungseinheiten, in denen jeweils biszuzwölfMenschenmitPflegebe-dürftigkeitoderBehinderungwohnen,“besondereBrandschutzanforderungengestellt werden. Da entsprechend § 38 Abs.2LBOdieSonderbauregelungabervorrangignurfürEinrichtungen(Heime)gilt,istdieAnwendungdieserVwVTBAuslegungssachederBaurechtsbehör-de. Die Festlegungen zu den Brand-schutzanforderungenunterliegendemnachdempflichtgemäßenErmes-senderzuständigenBaurechtsbehördeimEinzelfall.Eswirddaherempfohlen,dieBrandschutzanforderungenmitderzuständigenBaurechtsbehördebeiPlanungsbeginnzuklären,z.B.mittelseinesBauvorbescheids(Teilanfrage).

• Hinweis: Der derzeit in der Anhörung befindliche Entwurf zur Novellierung der LBO sieht vor, dass ambulant be-treute Wohngemeinschaften für nicht mehr als acht Personen ohne Intensiv-pflegebedarf vom Sonderbautatbestand ausgenommen werden (Stand Dez. 2018).

• Hinweis: Musterregelung für ambu-lant betreute Wohngemeinschaften:Bundesweite Fachgremien der Länder-vertreter haben für ambulant betreute Wohngemeinschaften mit Bewohne-rinnen und Bewohner, deren Selbstret-tungsfähigkeit eingeschränkt ist, einen eigenen bauordnungsrechtlichen Sonderbaustatus als Musterlösung er-arbeitet und in der Musterbauordnung (MBO) § 2 Abs. 4 Nr. 9 festgelegt. Die Vorgaben werden konkretisiert durch die Muster-Wohnformen-Richtlinie (Ent-wurf). Im Sinne einer Musterregelung können diese Vorgaben bei Bauvorha-ben in den Bundesländern als bauord-nungsrechtliche Planungsgrundlage vereinbart werden, ihre Anwendung ist aber nicht verbindlich gefordert. Auf Länderebene können abweichende Regelungen getroffen werden.

• Hinweis: Zur Definition des Begriffs „Wohnung“ nach § 35 LBO Wohnungen: „Eine Wohnung im bauordnungsrecht-lichen Sinne ist die bauliche Zusammen-fassung von Räumen zu einer Nut-zungseinheit, welche die selbständige Führung des Haushalts ermöglicht. (…)“

Siehe hierzu auch die Hinweise zur Un-terscheidung von „Wohnungen“ und „Wohngruppen“ in den Ermessenslen-kenden Richtlinien zur Landesheimbau-verordnung, unter: Zu § 1 Abs. 2

• Hinweis: Anlagen oder Wohnungen des Betreuten Wohnens werden in der Regel nicht als Sonderbauten einge-stuft, da es sich nicht um Einrichtungen handelt.

• Hinweis: Stationäre Einrichtungen (Heime) sind in Baden-Württemberg grundsätzlich als Sonderbauten einzu-stufen. Entsprechend § 38 Abs. 2 LBO gilt: „Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung, die insbesondere einen der nachfolgen-den Tatbestände erfüllen:(…) 6. Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung oder Pflege von (…) Menschen mit Behinderung oder alten Menschen (…)“

Eine Einrichtung liegt insbesondere regelmäßig dann vor, wenn die selb-ständige Haushaltsführung (ggf. mit Unterstützung) nicht einmal mehr Ziel ist.Im Hinblick auf die Brandschutzplanung sind bei der Planung von stationären Einrichtungen die „Hinweise des Wirt-schaftsministeriums Baden-Württem-berg über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung vom 26. April 2007“ zu beachten.

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

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DiekonkretenbautechnischenAnforde-rungenandieBarrierefreiheitunter-stützenderWohnformensinddurchdieLandesbauordnungBaden-Württem-

berg(LBO)geregelt.AuchfürdieKon-kretisierungderBarrierefrei-VorgabenausdemHeimrechtistdieLBOalsein-schlägigeRechtsvorschriftrelevant.

Abb.5Schaubild:Barrierefrei-Anforderungenan die verschiedenen unterstützenden WohnformenentsprechendLandes-bauordnung(LBO)Baden-Württemberg

§ 35, Abs. 1 LBOWohnungen

Stationäre Einrichtungen

(Heime)Wohnen zu Hause Betreutes Wohnen

Selbstverantworteteambulant betreuteWohngemeinschaft

Anbieterverantworteteambulant betreuteWohngemeinschaft

Konkretisierung der Anforderungen durchVwV TB Anlage A 4.2/3

Tabelle Recht 1_180813

Anforderungen an die Barrierefreiheit von unterstützenden Wohnformen in Baden-Württemberg entsprechend LBO

§ 39, Abs. 1 LBOBarrierefreie Anlagen

Konkretisierung der Anforderungen-an „wohnungsähnlich genutzte Räume” in stationären Einrichtungen durch VwV TB Anlage A 4.2/3

-an öffentlich zugängliche Bereiche in stationären Einrichtungen durch VwV TB Anlage A 4.2/2

§ 35, Abs. 1 LBOWohnungen

§ 39, Abs. 1 LBOBarrierefreie Anlagenoder

bei Einstufung dieserunterstützenden Wohnformen als Regelfall „Wohnungen”entsprechend § 35 Abs. 1 LBO:

Konkretisierung der Anforderungen durch VwV TB Anlage A 4.2/3

bei Einstufung dieserunterstützenden Wohnformen als „Barrierefreie Anlagen”entsprechend § 39 Abs. 1 LBO:

Konkretisierung der Anforderungen durch VwV TB Anlage A 4.2/2 undAnlage A 4.2/3

LBO Barrierefreiheit

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Einstufung unter § 35 LBOoder unter § 39 LBOAmbulantbetreuteWohnformenkönnenbauordnungsrechtlichunterdieAnforderungendes§35LBOWohnungenoderunterdieAnforder-ungendes§39LBOBarrierefreieAnlagenfallen.RechtsgrundlagefürdieEinstufungistvorallemdievomAntragstellergewählteNutzungs-beschreibungimBauantrag.Sobalddortdiein§39,Abs.1LBOgenannteNutzergruppe„überwiegend(≥50%)MenschenmitBehinderungenoderalteMenschen“beschriebenwird,wird§39,Abs.1LBOanzuwendensein.Dieser wird auch anzuwenden sein, wenn in der Nutzungsbeschreibung die unter§39,Abs.1LBOexplizitgenann-ten Nutzungen eingetragen werden, wieu.a.„(…)WohnungenundHeimefürMenschenmitBehinderungen,Altentagesstätten,Altenbegegnungs-stätten,Altenwohnungen,Altenwohn-heime,AltenheimeundAltenpflege-heime“.Solangelediglich„WohnungenmitunterstützendenBetreuungsange-boten“genanntwerden,könnendiesebauordnungsrechtlich auch unter die Anforderungendes§35LBOeingestuftwerden. Dies gilt unabhängig davon, obessichumeinebetreuteWohnungoderumeineselbst-oderanbieter-verantworteteambulantbetreuteWohngemeinschafthandelt.Esistzubeachten, dass durch die Nutzungs-beschreibungimBauantragaucheine

FestlegungfürspätereNutzungsmög-lichkeitenderbaulichenAnlageerfolgt.Eswirdempfohlen,diejeweiligenAnforderungenanBarrierefreiheitmitderzuständigenBaurechtsbehördezuPlanungsbeginnzuklären,z.B.mittelseinesBauvorbescheids(Teilanfrage).

Einstufung unter § 35 LBOWerdenambulantbetreuteWohnge-meinschaftenbauordnungsrechtlichalsWohnungen entsprechend § 35 LBO betrachtet,dannkönnensieinnerhalbvonWohngebäudenmitmehralszweiWohnungen prinzipiell den Wohnungen eines Geschosses zugeordnet werden, dienach§35Abs.1barrierefreinutz-barundmitdemRollstuhlzugänglichseinmüssen.IndiesemFallgeltenfürdieambulantbetreutenWohngemein-schaftenundfürderenErschließungdieVorgabenderDIN18040-2mitden Einschränkungen Nr. 1 - Nr. 5a der AnlageA4.2/3VwVTB.InnerhalbderWohneinheitwerdenAnforderungenzwarnurandiein§35Abs.1LBOauf-gezähltenHaupträumegestellt(Wohn-undSchlafräume,einBad,einWC,dieKücheoderKochnische).WennBewoh-nerinnenoderBewohnermitkörperli-chenundkognitivenEinschränkungenzu erwarten sind, ist aber dringend zu empfehlen,auchdieweiterenRäumein der Wohnung und insbesondere alle Terrassen, Balkone und Gärten und de-renZugängebarrierefreiauszuführen.

Hinweis:BeiderEinstufungeinerambulantbetreutenWohngemein-schaftunterdieAnforderungendes§35LBOwäretheoretischaucheineZuordnung zu den anderen Wohnungen imGebäudemöglich,dienichtunterdieAnforderungendes§35Abs.1LBOfallen.IndiesemFallwürdenwederan die Wohneinheiten selbst noch an derenErschließungAnforderungenanBarrierefreiheitgestellt.EinesolcheZuordnungistfürambulantbetreuteWohngemeinschafteninderRegelabernichtsinnvoll,zumalinderBegründungzumWTPGausdrücklichdaraufhinge-wiesenwird,dasszudenMerkmalenderin§13Abs.2Nr.3WTPGgeforder-tenangemessenenWohnqualitätinderRegelauchdieBarrierefreiheitzählt.

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

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Bauherrinnen, Bauherren und Planerin-nenoderPlanervonambulantbetreu-tenWohngemeinschaftensolltendaherinbesonderenFällendieangemessenenAnforderungeninAbstimmungmitderHeimaufsichtineinemplausiblenBarri-erefrei-KonzeptfestlegenundzusätzlichmitderBaurechtsbehördeabstimmen.DieHinweiseder„ErmessenslenkendenRichtlinienzurLandesheimbauverord-nung“zurBarrierefreiheitinstationä-renEinrichtungenkönnenhierfüralseineOrientierungshilfegenutztwerden(s.in:ErmessenslenkendeRichtlinienzurLandesheimbauverordnung,unter:Zu§1Abs.4).

ImEinzelfallmussdaherauchnutzer-gruppenabhängig entschieden wer-den,inwelchemUmfangderhöhereR-StandardderDIN18040-2ausgeführtwerdensoll.Prinzipiellwirdfürambu-lantbetreuteWohngemeinschaften,indenen Bewohnerinnen und Bewohner mitkörperlichenEinschränkungenundPflege-undUnterstützungsbedarfzuerwartensind,dieAnordnungvonmindestenseinemSanitärraumundmindestenseinemBewohnerzimmerimR-Standardempfohlen,umPersonenmithöheremBewegungsflächenbedarfnichtauszuschließen(z.B.fürNutzervon E-Rollstühlen ist der R-Standard zwingenderforderlich).

Hinweis:Detaillierte Informationen zu den Anforderungen an Barrierefreiheit in Baden-Württemberg und konkretePlanungshinweise sind zusammen-gestellt in der Broschüre: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (Hrsg.): Barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und in Wohnungen (DIN 18040-1 und -2) – Mit Hinweisen zu öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen (DIN 18040-3) / Redaktionsschluss 2016 beachten! Kostenloser Download: www.wm.baden-wuerttemberg.de/ Service /Publikationen.

Einstufung unter § 39 LBOFallenambulantbetreuteWohnge-meinschaftenunterdieAnforderungendes§39LBO,danngeltenfürsiedieVorgabenderDIN18040-2umfassend(AnlageA4.2/3Satz1VwVTB).§39Abs.1LBOfordertgrundsätzlichabereineBarrierefrei-Planung,diesichandeneigenständigenBedürfnissenderHauptnutzergruppeorientiert.Soergeben sich beispielsweise bei einer WGfürpsychischerkranktejüngereErwachseneganzandereAnforderun-genandieBarrierefreiheitalsbeieinerWGfürkörperlichschwerstbehinderteBewohnerinnenundBewohner,dieaufraumgreifendeLiegend-Rollstühleange-wiesensind.BeisolchenWohngemein-schaftenfürspezifischeNutzergruppenkönnenimEinzelfallAnforderungenentstehen,dievondenDIN-Vorgabenerheblichabweichen.AuchdiehierbeiumfassendanzuwendendeDIN18040-2sieht eine entsprechende nutzergrup-penabhängigeAbweichmöglichkeitvor:„FürWohnanlagenfürspezifischeNutzergruppensowieWohnungenfürspezielleNutzerkönnenzusätzlicheoderandereAnforderungennotwendigsein.“(DIN18040-2,1Anwendungs-bereich,Satz6)

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

PKW- und Fahrradstellplätze PKW-Stellplätze DaessichbeiambulantbetreutenWohngemeinschaftenbauordnungs-rechtlichumeinzelneabgeschlosseneWohnungenhandelt,mussentspre-chend§37Abs.1LBOjeweilsmindes-tens ein geeigneter PKW-Stellplatz (not-wendigerKfz-Stellplatz)nachgewiesenwerden.InvielenWohngemeinschaftenwerdenaberregelmäßigmehrereStellplätzefürBesucher,PräsenzkräfteundPflegedienstebenötigt.DaherwirdfürWohngemeinschaftenmit8bis12 Bewohnerinnen oder Bewohnern dieAnordnungvonmindestens2bis3Stellplätzenempfohlen.AuchbeiEinstufungderambulantbetreutenWohngemeinschaftunterdieAnforde-rungendes§35LBOwirdempfohlen,nachMöglichkeitmindestenseinenStellplatzbarrierefreientsprechendDIN18040-2,4.2.2auszuführen(≥350cmBreite;≥500cmLänge;Kennzeichnung;barrierefreieZugänglichkeitvomPKW-StellplatzbiszurWohnung).BeibaulichenAnlagen,dieunterdieAnforderungendes§39Abs.1LBOfallen,mussmindestens1ProzentdernotwendigenStellplätze,mindestensjedocheinStellplatzbarrierefreiausge-führtwerdenentsprechendAbschnitt4.2.2Sätze1und2derDIN18040-1(VwVTBAnlageA4.2/2,Ziffer4).

Fahrrad-StellplätzeEntsprechend§35Abs.4LBOsindfürjedeWohnungzweigeeignetewettergeschützteFahrrad-Stellplätzeherzustellen (notwendige Fahrrad-Stell-plätze),esseidenn,diesesindnachArt,GrößeoderLagederWohnungnichtodernichtindieserAnzahlerforderlich.

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WOHNUNG

43 RAUMPROGRAMM

49 GRUNDRISS

61 GEMEINSCHAFTSRÄUME

93 BEWOHNERZIMMER

121 SANITÄRRÄUME

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WOHNUNG

RAUMPROGRAMM

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RAUMPROGRAMM

44

45 Grundlagen

46 Raumprogramm tabellarisch

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RAUMPROGRAMM

45

IndividualräumeZu den Individualräumen gehören die Bewohnerzimmer, die zugeordneten Sanitärräume und die Vorräume (inter-ne Flure) vor den Sanitärräumen. In An-lehnung an die Vorgaben im stationären Bereich wird auch für die Bewohner-zimmer in ambulant betreuten Wohn-gemeinschaften eine Mindestgröße von 14 qm empfohlen. Raumgröße und -proportion sollten nach Möglichkeit eine langfristige, flexible Nutzbarkeit er-möglichen. In der Planung sollten daher auch die potentiellen Anforderungen späterer Bewohnerinnen und Bewoh-ner berücksichtigt werden.

GemeinschaftsräumeEin großer Essplatz mit möglichst offen zugeordneter Wohnküche und ein Wohnbereich bilden das gemein-schaftliche Zentrum der WG. Aber auch die Erschließungsräume sind wichtige gemeinschaftliche Bewegungsbereiche, in denen zusätzlich Aufenthaltszonen mit Sitzplätzen angeordnet werden können. Daneben sind für alle WG-Mitglieder, insbesondere für die, deren Bewegungsradius klein geworden ist, attraktive, gut zugängliche gemein-schaftliche Außenflächen sehr wichtig (Gärten, Terrassen, Balkone).

NebenräumeErgänzend sind verschiedene Neben-räume erforderlich. Gebraucht werden

Grundlagen

Nutzerspezifisches RaumprogrammDie nachfolgenden Planungshinweisebetreffen ausschließlich ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf (Pflege-WGs). Ambulant betreute Wohngemeinschaf-ten für Menschen mit Behinderungen sollten dagegen nutzergruppenab-hängig spezifisch geplant werden.

Konzeptionelles Planungsziel ambulant betreuter Wohngemeinschaften ist es, den Bewohnerinnen und Bewoh-nern eine Wohnumgebung zu bieten, die funktional und atmosphärisch der vertrauten Häuslichkeit nahekommt. Die kleinteiligeren ambulant betreuten Wohngemeinschaften ermöglichen die-se Orientierung am normalen Wohnen besser als großmaßstäbliche Heime. Dennoch entspricht das Zusammen-wohnen mit acht oder mehr Personen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, Präsenz- und Pflegekräften, Angehö-rigen, Besucherinnen und Besuchern keineswegs dem normalen Leben in einer Kleinfamilie oder in einem Paar- oder Singlehaushalt. Das Raumpro-gramm orientiert sich dennoch - auch auf Grund der gewünschten Aktivierung und Teilhabe aller Bewohnerinnen und Bewohner - an den üblichen Funktions-bereichen heutigen Familienwohnens und umfasst Individualräume, Gemein-schaftsräume und Nebenräume.

eine Garderobe, ein Hauswirtschafts-raum, ein Küchenlager und genügend Abstellflächen. Es wird empfohlen, dem Gemeinschaftsbereich ein barrierefreies WC für die Bewohnerinnen und Bewoh-ner zuzuordnen und nach Möglichkeit auch ein Besucher-WC. Zusätzlich soll-ten außerhalb der Wohnung angemes-sene Vorbereiche (Vorfahrt, Parkplätze), Abstell-, Müll-, und Technikflächen berücksichtigt werden.

FlächenbedarfIn bereits realisierten, gut proporti-onierten ambulant betreuten Wohn-gemeinschaften für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf (Pflege-WGs) liegt der Flächenanteil pro Bewohnerin bzw. pro Bewohner im Bereich zwischen ca. 35 qm und 55 qm. Dieser Flächenwert ist über die Gesamt-wohnfläche der WG ohne Kellerräume und ohne Balkone oder Terrassen pro Person gerechnet (Erläuterungen hierzu s. Kapitel Rechtliche Grundlagen S. 32). Der Flächenbedarf von ambulant betreuten Wohngemeinschaften lässt sich jedoch nicht pauschal beziffern. Die erforderliche Fläche ist abhängig vom jeweiligen WG-Konzept und der spezifischen Nutzergruppe, den städte-baulichen Möglichkeiten und dem je-weiligen finanziellen Spielraum. Hier-für müssen frühzeitig die zumutbaren Mietkosten und ggf. auch Flächenober-grenzen für Wohngeld oder sonstige Fördervoraussetzungen geprüft werden.

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RAUMPROGRAMM

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Raum

prog

ram

m u

nd F

läch

en_1

9052

5

Tabelle 1

ca. 15 qm ca. 120 qm ca. 180 qm

ca. 4,5 qm ca. 36 qm ca. 54 qm

ca. 2,4 qm (- 3,6 qm) ca. 19,2 qm ca. 28,8 qm

ca. 21,9 qm ca. 175,2 qm ca. 262,8 qm

ca. 14 qm ca. 16 qm

ca. 21 qm (-27 qm) ca. 28 (-34 qm)

ca. 20 qm ca. 25 qm

ca. 6 qm ca. 8 qm

ca. 8 qm ca. 10 qm

ca. 7 qm ca. 7 qm

ca. 6-8 qm

ca. 8-10 qm

ca. 7 qm

ca. 4,5 qm ca. 4,5 qmca. 4,5 qm (ca. 6,5 qm inkl. Du.)

ca. 1,8 qm ca. 1,8 qm ca. 1,8 qm

ca. 4 qm ca. 4 qm ca. 4 qm

ca. 6-10 qm ca. 6 qm ca. 10 qm

ca. 4-9 qm ca. 4 qm ca. 9 qm

ca. 68 qm - 81 qm ca. 96,5 qm - 116 qm

Funk�on Größe ∑ für 8 Personen ∑ für 12 Personen

Einzelzimmer

Sanitärraum im Barrierefrei-Basis-Standard

Vorraum (interner Flur)im Bewohnerzimmer

Bewohnerzimmer gesamt (mit Sanitärraum u. Vorflur)

Küche

Essplatz

Wohnbereich

Vorratsraum Küche

Hauswirtscha�sraum

Ggf. Raum Präsenzkrä�e

ZusätzlichesBewohner WC/R-Standard

Ggf. Besucher Toile�e

Ggf. Abstellfläche

Eingang mit Garderobe Barrierefrei-Basis-Standard

Ggf. Rollstuhl-, Rollator-Abstellfläche/z. B. integriert in Stauraum

Gemeinscha�sfläche Ne�o gesamt

ca. 96,3 qm ca. 123,3 qm

WG Ne�o Gesam�läche ca. 271,5 qm ca. 386,1 qm

Verkehrsfläche Anteil ca. 25 % - 30 % R-Standard

Wohngemeinscha� gesamt

ca. 339 qm - ca. 352 qm ca. 42 qm - ca. 44 qm pro Bewohner

ca. 482 qm - ca. 502 qm ca. 40 qm - ca. 42 qm pro Bewohner

Raumprogramm beispielha� für eine ambulant betreute Wohngemeinscha� für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf (Pflege-WG)Anhaltswerte im mi�leren Flächendurchschni�

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RAUMPROGRAMM

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Raum

prog

ram

m u

nd F

läch

en_1

9062

8

Funktion

Tabelle 1 Fortsetzung Raumprogramm beispielhaft für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf (Pflege-WG) Außenbereiche und Nebenflächen

Größe ∑ für 8 Personen ∑ für 12 Personen

Außenbereiche/Gärten Terrassen/Balkone

pro Person ca.5 qm - 10 qm

ca. ≥ 40 qm, nach Möglichkeit aber größer

ca. ≥ 60 qm, nach Möglichkeit aber größer

Müllflächen Abhängig von kommunalem Entsorgungskonzept

ca. 4 qm ca. 6 qm

Technik/Abstellräume im Keller oder Außen

Ggf. zusätzliche Abstellflächen ca. 20 qm - 24 qm

Zufahrt, Anlieferung Parkplätze

Davon ≥ 1 Parkplatz im R-Standard empfohlen

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WOHNUNG

GRUNDRISS

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GRUNDRISS

50

51 Grundlagen

53 Grundriss

54 1. Linear

56 2. Winkel

58 3. U-Form

59 4. Halle

60 5. Cluster

systemgrundrisstypen_190425

33/100/78/46

systemgrundrisstypen_190425

33/100/78/46

systemgrundrisstypen_190425

33/100/78/46

systemgrundrisstypen_190425

33/100/78/46

systemgrundrisstypen_190425

33/100/78/46

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GRUNDRISS

51

Grundfigur und Lage im Gebäude

Ambulant betreute Wohngemeinschaf-ten können selten einzeln in unabhän-gige Solitärgebäude geplant werden. In der Regel geben der bauliche Kontext, die integrierenden Gebäude, die Grund-stücksform und der Außenraum für die Grundrissfigur feste Rahmenbedin-gungen vor.

Wegen der barrierefreien Zugänglich-keit, dem direkten Außenraumbezug und den Vorteilen im Hinblick auf Fluchtwege und Brandschutz ist für die Wohneinheiten prinzipiell eher eine Erdgeschosslage zu empfehlen. Werden Wohngemeinschaften dagegen in Obergeschossen oder im Dachgeschoss geplant, ist eine barrierefreie Erschlie-ßung mit einem Aufzug unerlässlich. Zusätzlich muss in diesen Fällen auf ein ausreichendes Außenraumangebot auf der jeweiligen Geschossebene geachtet werden. Falls WGs in Obergeschoss-lagen Außenflächen im Erdgeschoss zugeordnet sind, ist auch hierfür eine barrierefreie gute Anbindung sehr wich-tig. Solche getrennten Außenraumange-bote können von vielen Bewohnerinnen und Bewohnern mit Unterstützungsbe-

Grundlagen

Standort und Integration

Der Standort und die direkte Wohn-umgebung sind für ambulant betreute Wohngemeinschaften von großer Bedeutung, insbesondere wenn die Mobilität der Bewohnerinnen oder Bewohner eingeschränkt ist. Ideal ist eine WG-Lage in einem lebendigen, generationendurchmischten und barrierefreien Quartier. Läden, Ärzte, Apotheke, Friseur und soziale Treff-punkte sollten möglichst fußläufig erreichbar sein. Bauherrinnen oder Bauherren, Träger, bzw. die Bewoh-nerinnen und Bewohner oder deren gesetzlichen Vertreter sollten sich daher möglichst frühzeitig mit der Kommune abstimmen und das direkte Wohnumfeld bzw. das Wohnquartier in die Konzeption mit einbeziehen, um Integration und Vernetzung von Anfang an zu fördern. Eine integrative Planung, die beispielsweise weitere betreute Wohnangebote, soziale Treffpunkte und ein gut nutzbares Außenraumangebot mit einbezieht, kann Nachbarschafts-kontakte und Gemeinschaftsbildung im Quartier erheblich fördern.

darf dennoch nur in Begleitung genutzt werden. Daher sollte immer auch auf WG-Ebene ein angemessen proportio-nierter, gemeinschaftlicher Außenbe-reich direkt zugänglich sein.

Ambulant betreute Wohngemeinschaf-ten sollten nach Möglichkeit einge-schossig organisiert werden, da ansons-ten die barrierefreie Erschließung zum Problem werden kann. In zweigeschos-sigen WGs können zusätzliche interne Aufzüge erforderlich werden, die hohe Investitions- und Unterhaltskosten verursachen. Mehrgeschossigkeit widerspricht zudem der gewünschten Gemeinschaftsbildung und ist auch wegen der fehlenden Übersichtlichkeit für die Präsenzkräfte ungünstig.

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GRUNDRISS

52

im Erdgeschoss, in einem Obergeschoss oder im Dachgeschoss mehrgeschos-siger Gebäude

Integration einer WG in mehrgeschossige Gebäude

systemgrundrisstypen 3D_180805

systemgrundrisstypen 3D_180805

systemgrundrisstypen 3D_180805

Abb. 6 ohne MaßstabDrei schematische WG-Grundfiguren und prinzipielle Möglichkeiten zur Integration einzelner WG-Einheiten

.

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GRUNDRISS

53

Grundriss

Bilderwänden o. Ä. können für Perso-nen mit Orientierungsproblemen auch wichtige Halte- und Umlenkpunkte sein. Detaillierte Hinweise zur Gestaltung der Flur- und Gemeinschaftszonen finden sich im nachfolgenden Kapitel Gemein-schaftsräume.

um die Flurzonen bei diesem Typ zu gliedern und die Zimmereingänge besser ablesbar zu gestalten. Daneben wird beispielhaft dargestellt, wie die Flurenden aufgewertet und besser belichtet werden könnten. Aufweitun-gen am Flurende mit Sitznischen,

Abb. 7 links, Abb. 8 rechts M. 1 : 500In den nachfolgenden Abb. 9-20 werden ausschließlich abstrahierte Grundriss-Schemata dargestellt. Ausge-hend von dem Schema links wird rechts beispielhaft eine mögliche Umsetzung in einen Grundriss aufgezeigt. Die Abb. 8 rechts zeigt eine Möglichkeit,

Grundrissgestaltung - vom Schema zur Umsetzung

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GRUNDRISS

54

Grundrisstypen

Zu den Qualitätskriterien von WG-Grundrissen gehören:• Gute Orientierbarkeit mit ablesbaren Funktionsbereichen• Zonierter, gut belichteter Gemein- schaftsbereich mit Aufforderungs- charakter

1. Linear

• Gut proportionierte, gut belichtete Bewohnerzimmer• Gut belichtete Flurbereiche mit Rück- zugsnischen• Günstig positionierte Nebenräume • Ein barrierefreies WC in Nähe der Gemeinschaftsräume • Gut zugängliche, ausreichend große gemeinschaftliche Außenbereiche

Nachfolgend werden verschiedene Grundrissschemata dargestellt und bewertet. Außer Abb. 12 zeigen die Grafiken den gleichen Typ jeweils links für 8 Bewohnerinnen und Bewohner jeweils rechts für 12 Bewohnerinnen und Bewohner. Treppen und Aufzüge sind mit dargestellt, um auch Oberge-schosslagen zu berücksichtigen.

systemgrundriss linear 1:1000_180813

linear 4 8 Zimmer

linear 58 Zimmer

linear 18 Zimmer

linear 28 Zimmer

linear 38 Zimmer

linear 112 Zimmer

linear 212 Zimmer

linear 4 12 Zimmer

linear 512 Zimmer

linear 312 Zimmer

(linear 1 8 zimmer)

linear 28 zimmer

linear 38 zimmer

linear 48 zimmer

linear 58 zimmer

linear 312 zimmer

linear 412 zimmer

(linear 1 12 zimmer)

linear 212 zimmer

linear 512 zimmer

systemgrundriss linear 1:1000_180813

linear 4 8 Zimmer

linear 58 Zimmer

linear 18 Zimmer

linear 28 Zimmer

linear 38 Zimmer

linear 112 Zimmer

linear 212 Zimmer

linear 4 12 Zimmer

linear 512 Zimmer

linear 312 Zimmer

(linear 1 8 zimmer)

linear 28 zimmer

linear 38 zimmer

linear 48 zimmer

linear 58 zimmer

linear 312 zimmer

linear 412 zimmer

(linear 1 12 zimmer)

linear 212 zimmer

linear 512 zimmer

systemgrundriss linear 1:1000_180813

linear 4 8 Zimmer

linear 58 Zimmer

linear 18 Zimmer

linear 28 Zimmer

linear 38 Zimmer

linear 112 Zimmer

linear 212 Zimmer

linear 4 12 Zimmer

linear 512 Zimmer

linear 312 Zimmer

(linear 1 8 zimmer)

linear 28 zimmer

linear 38 zimmer

linear 48 zimmer

linear 58 zimmer

linear 312 zimmer

linear 412 zimmer

(linear 1 12 zimmer)

linear 212 zimmer

linear 512 zimmer

systemgrundriss linear 1:1000_180813

linear 4 8 Zimmer

linear 58 Zimmer

linear 18 Zimmer

linear 28 Zimmer

linear 38 Zimmer

linear 112 Zimmer

linear 212 Zimmer

linear 4 12 Zimmer

linear 512 Zimmer

linear 312 Zimmer

(linear 1 8 zimmer)

linear 28 zimmer

linear 38 zimmer

linear 48 zimmer

linear 58 zimmer

linear 312 zimmer

linear 412 zimmer

(linear 1 12 zimmer)

linear 212 zimmer

linear 512 zimmerAbb. 9 links, Abb. 10 Mitte, Abb. 11

rechts M. 1 : 1000Die drei linearen Grundrissschematamit Mittelflur unterscheiden sich durch die Lage der Gemeinschaftsräume. Während in Abb. 9 fast alle Bewohner-zimmer direkt dem Gemeinschaftsbe-reich gegenüber liegen, sind die Bewoh-nertrakte beim Typ in Abb. 10 und beim Typ in Abb. 11 stärker separiert.

Der Typ in Abb. 9 ist gut geeignet für Bewohnerinnen und Bewohner mit Ein-schränkung der Alltagskompetenz und/oder der Orientierung, die die Nähe zur Gemeinschaft und zu den Präsenz-kräften suchen. Die Orientierung ist in diesen klar strukturierten Grundrissen erleichtert. Prinzipiell ist hier eine Ost-

bzw. eine Ost-West-Orientierung der Bewohnerzimmer günstig. Für die Um-setzung der Schemata in eine detail-lierte Grundrissplanung wird die Aus-bildung einer Übergangszone zwischen den Bewohnerzimmern und dem Ge-meinschaftsbereich empfohlen (s. S. 53 und Kapitel Bewohnerzimmer S. 116f).

systemgrundriss linear 1:1000_180813

linear 4 8 Zimmer

linear 58 Zimmer

linear 18 Zimmer

linear 28 Zimmer

linear 38 Zimmer

linear 112 Zimmer

linear 212 Zimmer

linear 4 12 Zimmer

linear 512 Zimmer

linear 312 Zimmer

(linear 1 8 zimmer)

linear 28 zimmer

linear 38 zimmer

linear 48 zimmer

linear 58 zimmer

linear 312 zimmer

linear 412 zimmer

(linear 1 12 zimmer)

linear 212 zimmer

linear 512 zimmer

systemgrundrisstypen_190425

33/100/78/46

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GRUNDRISS

55

wird empfohlen, die Flure bei diesen linearen Typen zu gliedern und mit Raumaufweitungen und Sitzmöglich-keiten etc. zu Aufenthaltsbereichen aufzuwerten. Werden Bewohnerinnen und Bewohner mit Einschränkung der Alltagskompetenz und/oder der Orien-tierung erwartet, dann sollten an den

Abb. 12 M. 1 : 1000 Zwei 8er-WG Varianten Lineare, einhüftige Grundrisstypen mit durchgehend natürlich belichteten Fluren. Beim linken Grundrisstyp ent-steht eine extreme Flurlänge vor den Bewohnerzimmern, die der gewünsch-ten Häuslichkeit widerspricht. Wenn die städtebaulichen Rahmenbedingungen keine Grundrissalternative zulassen,

systemgrundriss linear 1:1000_180813

linear 4 8 Zimmer

linear 58 Zimmer

linear 18 Zimmer

linear 28 Zimmer

linear 38 Zimmer

linear 112 Zimmer

linear 212 Zimmer

linear 4 12 Zimmer

linear 512 Zimmer

linear 312 Zimmer

(linear 1 8 zimmer)

linear 28 zimmer

linear 38 zimmer

linear 48 zimmer

linear 58 zimmer

linear 312 zimmer

linear 412 zimmer

(linear 1 12 zimmer)

linear 212 zimmer

linear 512 zimmer

systemgrundriss linear 1:1000_180813

linear 4 8 Zimmer

linear 58 Zimmer

linear 18 Zimmer

linear 28 Zimmer

linear 38 Zimmer

linear 112 Zimmer

linear 212 Zimmer

linear 4 12 Zimmer

linear 512 Zimmer

linear 312 Zimmer

(linear 1 8 zimmer)

linear 28 zimmer

linear 38 zimmer

linear 48 zimmer

linear 58 zimmer

linear 312 zimmer

linear 412 zimmer

(linear 1 12 zimmer)

linear 212 zimmer

linear 512 zimmer

Flurenden nach Möglichkeit auch Halte- und Umlenkpunkte ausgebildet werden (s. hierzu Kapitel Gemeinschaftsräume S. 74).

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GRUNDRISS

56

Abb. 13 links, Abb. 14 rechts M. 1 : 1000Beide winkelförmige Grundrisstypen zeigen kompakte Grundrissfiguren mit günstiger zentraler Lage der Gemein-schaftsräume und guter Anbindung der Bewohnerzimmer. Die Orientierung wird durch die übersichtliche Winkel-form erleichtert.

Während beim linken Typ alle Bewoh-nerzimmer direkt dem Gemeinschafts-raum gegenüber liegen bzw. direkten Bezug dazu haben, sind die Bewohner-trakte beim rechten Typ stärker sepa-riert. Diese stärker abgerückten Bewoh-nerzimmer können für selbständigere

Bewohnerinnen und Bewohner günstig sein. Die raumbildende Winkelform er-möglicht es, einen gemeinschaftlichen Außenbereich gut einsehbar anzubin-den. Für beide Typen sind prinzipiell Ausrichtungen nach unterschiedlichen Himmelsrichtungen denkbar.

2. Winkel

systemgrundrisstypen_190425

33/100/78/46

systemgrundriss winkel 1:1000_180813

Winkel 38 Zimmer

Winkel 18 Zimmer

Winkel 112 Zimmer

Winkel 312 Zimmer

Winkel 28 Zimmer

Winkel 212 Zimmer

winkel 28 zimmer

winkel 18 zimmer

winkel 112 zimmer

winkel 212 zimmer

winkel 38 zimmer

winkel 312 zimmer

systemgrundriss winkel 1:1000_180813

Winkel 38 Zimmer

Winkel 18 Zimmer

Winkel 112 Zimmer

Winkel 312 Zimmer

Winkel 28 Zimmer

Winkel 212 Zimmer

winkel 28 zimmer

winkel 18 zimmer

winkel 112 zimmer

winkel 212 zimmer

winkel 38 zimmer

winkel 312 zimmer

systemgrundriss winkel 1:1000_180813

Winkel 38 Zimmer

Winkel 18 Zimmer

Winkel 112 Zimmer

Winkel 312 Zimmer

Winkel 28 Zimmer

Winkel 212 Zimmer

winkel 28 zimmer

winkel 18 zimmer

winkel 112 zimmer

winkel 212 zimmer

winkel 38 zimmer

winkel 312 zimmer

systemgrundriss winkel 1:1000_180813

Winkel 38 Zimmer

Winkel 18 Zimmer

Winkel 112 Zimmer

Winkel 312 Zimmer

Winkel 28 Zimmer

Winkel 212 Zimmer

winkel 28 zimmer

winkel 18 zimmer

winkel 112 zimmer

winkel 212 zimmer

winkel 38 zimmer

winkel 312 zimmer

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GRUNDRISS

57

Abb. 15 M. 1 : 1000Bei diesem einhüftigen Winkeltyp ent-stehen im Vergleich zu den Grundriss-figuren in Abb. 13-14 etwas längere Flure. Die Flure können bei dieser An-ordnung aber durchgängig natürlich be-lichtet werden. Die Gemeinschaftszone ist günstig im zentralen Bereich ange-

ordnet. Die Orientierung ist durch die einfache Winkelform erleichtert. Bei Bewohnerinnen oder Bewohnern mit Einschränkung der Alltagskompe-tenz und/oder der Orientierung sollten an den Flurenden nach Möglichkeit Halte- und Umlenkpunkte ausgebildet

werden. Die raumbildende Winkelform ist günstig, um einen Außenbereich gut einsehbar anzubinden. Auch für diesen Winkeltyp sind Ausrichtungen nach unterschiedlichen Himmelsrichtungen denkbar.

systemgrundriss winkel 1:1000_180813

Winkel 38 Zimmer

Winkel 18 Zimmer

Winkel 112 Zimmer

Winkel 312 Zimmer

Winkel 28 Zimmer

Winkel 212 Zimmer

winkel 28 zimmer

winkel 18 zimmer

winkel 112 zimmer

winkel 212 zimmer

winkel 38 zimmer

winkel 312 zimmer

systemgrundriss winkel 1:1000_180813

Winkel 38 Zimmer

Winkel 18 Zimmer

Winkel 112 Zimmer

Winkel 312 Zimmer

Winkel 28 Zimmer

Winkel 212 Zimmer

winkel 28 zimmer

winkel 18 zimmer

winkel 112 zimmer

winkel 212 zimmer

winkel 38 zimmer

winkel 312 zimmer

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GRUNDRISS

58

Abb. 16 links, Abb. 17 rechts M. 1 : 1000Der Gemeinschaftsbereich ist bei diesen beiden U-förmigen Grundrisstypen günstig im Zentrum des Grundrisses gelegen, wodurch sich der gewünschte Aufforderungscharakter ergibt.

Die Orientierung ist in diesen über-schaubaren Grundrissen sehr erleich-tert. Der Außenraum kann in Verlän-gerung des mittig gelegenen Gemein-schaftsbereichs gut einsehbar ange-

schlossen werden. Für diese U-Typen sind Ost-West-Orientierungen der Be-wohnerzimmer und eine Öffnung des Gemeinschaftsraums nach Süd bzw. Süd-West prinzipiell günstig.

grundriss U 1:1000_180813

U 18 zimmer

U 112 zimmer

U 28 Zimmer

U 212 Zimmer

U 18 zimmer

U 112 zimmer

U 28 zimmer

U 212 zimmer

U 18 Zimmer

U 112 Zimmer

grundriss U 1:1000_180813

U 18 zimmer

U 112 zimmer

U 28 Zimmer

U 212 Zimmer

U 18 zimmer

U 112 zimmer

U 28 zimmer

U 212 zimmer

U 18 Zimmer

U 112 Zimmer

grundriss U 1:1000_180813

U 18 zimmer

U 112 zimmer

U 28 Zimmer

U 212 Zimmer

U 18 zimmer

U 112 zimmer

U 28 zimmer

U 212 zimmer

U 18 Zimmer

U 112 Zimmer

3. U-Form

grundriss U 1:1000_180813

U 18 zimmer

U 112 zimmer

U 28 Zimmer

U 212 Zimmer

U 18 zimmer

U 112 zimmer

U 28 zimmer

U 212 zimmer

U 18 Zimmer

U 112 Zimmer

systemgrundrisstypen_190425

33/100/78/46

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GRUNDRISS

59

Abb. 18 links, Abb. 19 rechtsM. 1 : 1000 Beim linken Hallentyp schließen die Au-ßenkanten der Bewohnertrakte bündig ab, beim rechten sind sie gegeneinan-der verschoben. Der Gemeinschaftsbe-reich ist bei beiden Typen günstig im Zentrum des Grundrisses gelegen.

Abweichend von den U-förmigen Grundrissen in Abb. 16-17 wird der zen-trale Gemeinschaftsbereich hier günsti-ger von zwei Seiten belichtet. Für diese Hallen-Typen ist eine Orientierung des Gemeinschaftsraums nach Süd bzw. Süd-West und nach Nord bzw. Nord-

grundriss halle 1:1000_180813

Halle 18 Zimmer

Halle 112 Zimmer

Halle 28 Zimmer

Halle 212 Zimmer

grundriss halle 1:1000_180813

Halle 18 Zimmer

Halle 112 Zimmer

Halle 28 Zimmer

Halle 212 Zimmer

grundriss halle 1:1000_180813

Halle 18 Zimmer

Halle 112 Zimmer

Halle 28 Zimmer

Halle 212 Zimmer

4. Halle

grundriss halle 1:1000_180813

Halle 18 Zimmer

Halle 112 Zimmer

Halle 28 Zimmer

Halle 212 Zimmer

systemgrundrisstypen_190425

33/100/78/46

Ost prinzipiell günstig. Für Pflege-WGs sind wegen der Hitze- und Blendemp-findlichkeit vieler Personen Anord-nungen eher ungünstig, bei denen Be-wohnerzimmer stark besonnt werden. (Wirksamer Hitze-, und Blendschutz ist grundsätzlich sehr wichtig.)

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GRUNDRISS

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5. Cluster

Der Gemeinschaftsbereich kann günstig in vier unterschiedlich ausgerichtete Raumzonen gegliedert werden. Zu-sätzlich zum inneren Atrium können weitere Außenraumangebote außen angeschlossen werden.

Durch die Cluster-Struktur ergibt sich ein gut nutzbares Raumgefüge, das im Vergleich zu den anderen Grundriss-typen jedoch mit einem höheren Flä-chenverbrauch verbunden ist.

systemgrundriss cluster 1:1000_180813

cluster 18 zimmer

cluster 112 zimmer

cluster 18 zimmer

cluster 112 zimmer

systemgrundriss cluster 1:1000_180813

cluster 18 zimmer

cluster 112 zimmer

cluster 18 zimmer

cluster 112 zimmer

Abb. 20 M. 1 : 1000Die Bewohnerzimmer sind bei beiden Clustertypen jeweils als 4 kleinteilige Einheiten gut ablesbar. Durch den zen-tralen Umgang ist die gesamte Wohn-einheit überschaubar und die Orientie-rung ist erleichtert.

systemgrundrisstypen_190425

33/100/78/46

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WOHNUNG

GEMEINSCHAFTSRÄUME

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

62

63 Grundlagen

67 Grundrissvarianten

70 Eingang

74 Erschließungsbereiche

76 Wohnzimmer

78 Essplatz

82 Freifläche

84 Küche

86 Nebenräume

86 Vorratsraum

86 Lager, Abstellraum

87 Hauswirtschaft

88 BereichfürPräsenzkräfte

90 Planungsempfehlungen tabellarisch

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

63

„Ja klar, hier wohnen 8 Menschen - das ist definitiv was anderes, als alleine zu Hause zu leben. Aber es ist trotzdem wirklich ein Zuhause in einer ganz normalen Wohnung. Sie ist groß, hat aber alles, was man so von einer kleinen Wohnung auch kennt: Wohn-zimmer, Küche, Essplatz usw. .“ (Bewohner, 35 Jahre)

„Meine Mutter kann hier so, wie sie möchte, durch den Morgen trödeln und ihr Tages-rhythmus wird nicht davon bestimmt, wann das Geschirr wieder in einer Großküche zu landen hat. Mein Vater ist noch fit, er be-sucht sie täglich, hilft bei den Hausarbeiten und hat hier irgendwie auch eine Heimat gefunden.“ (Tochter einer Bewohnerin)

Grundlagen

DefinitionRäumefürdieGemeinschaftsinddasHerz einer ambulant betreuten Wohn-gemeinschaft.ImengerenSinngehörendazu die Aufenthaltsbereiche für das gemeinsame Wohnen, Essen und Kochen.IndererweitertenDefinitionzählen hierzu auch alle weiteren Räu-me, die nicht der individuellen Nutzung vorbehalten sind, wie der Eingang, ein WC, die Erschließungsräume, Lager-, Vorrats-undHauswirtschaftsräume,so-wieggf.einRaumfürdiePräsenzkräfte.Nach einführenden Grundlagenin-formationenzumThemawerdenindiesem Kapitel unterschiedliche Grund-rissvarianten für die Anordnung von Gemeinschaftsräumenerläutert.ZudeneinzelnenFunktionsbereichenwerdenanschließend detaillierte Planungshin-weisezusammengestellt.

SelbstständigeHaushaltsführungDurchdasKonzeptderselbstständigenHaushaltsführung unter Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner unterscheiden sich ambulant betreute WohngemeinschaftenwesentlichvondertraditionellenHeimunterbringung.AllehauswirtschaftlichenTätigkeitenwerdeninnerhalb der Wohnung durchgeführt undsindzentralerBestandteildesZu-sammenlebens.DieBewohnerinnenundBewohner oder ihre gesetzlichen Vertre-terbestimmendieseProzessemaßgeb-

lichselbst.Eswirdz.B.gemeinsamüber die Verwendung des Haushalts-gelds entschieden und darüber, was eingekauftundgegessenwird.AnallenhauswirtschaftlichenAktivitätensinddieWG-Mitglieder – soweit sie wollen und können–aktivbeteiligt.Selbstbestimmtzuagieren,dengewohntenTagesablaufbeizubehalten, weiterhin gewohnten TätigkeitennachzugehenundüberdasEssenunddiehauswirtschaftlichenAbläufemitzubestimmensindwesentli-che Voraussetzungen der Lebensqualität von Menschen, die nicht mehr zu Hause lebenkönnen.EinweitererpositiverAspektderge-meinschaftlichenHaushaltsführungliegtin den intensiven sozialen Bezügen, die unter den WG-Mitgliedern und zu den unterstützendenPräsenzkräftenermög-lichtwerden.

KonzeptAktivierungKonzeptionellesZielambulantbetreu-terWohngemeinschaftenistdieaktiveBeteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner an den Abläufen des Alltags entsprechend ihrer jeweiligen individu-ellenFähigkeitenundNeigungen.DiesedirekteBeteiligungschaffteindemnormalenWohnenähnlichesSetting.DiedurchgeführtenExpertengesprächebestätigenhierdieErkenntnissederWissenschaft:DieaktiveMitarbeitimHaushalterhältundfördertKompetenzen,unterstütztsozialeInteraktion,strukturiertdenTag

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

64

„Hier machen einige mit, andere sitzen nur so dabei und schauen zu – auch das ist wichtig: dass man was mitbekommt. Das ist so ein bisschen wie früher auf dem Dorf, wo dann die Alten noch mitgemacht haben oder dann auch nur in einer Ecke saßen und einfach dabei waren. Und für die, die hier noch aktiv sind, ist es gut, dass sie was zu tun haben. Demente können ja oft noch ganz viel – und es ist super, wenn sie das auch selber täglich erfahren können. Man muss einfach jeden Tag aufs Neue schauen, was noch geht und wie man das nutzen kann.“ (Präsenzkraft)

„Wir haben hier eine WG mit türkischen Be-wohnerinnen. Wie der Alltag organisiert ist, spielt schon eine Rolle, aber das Allerwich-tigste ist, dass wir hier alle türkisch reden und vor allem auch türkisch kochen. Das baut total auf, wenn gekocht wird, wie man das gewohnt war. Mahlzeiten werden als Alltagshighlight einfach immer wichtiger.“ (Präsenzkraft)

undermöglichtBeschäftigung(vgl.Frey;Klie;Köhler2013undvgl.Feul-ner;Benk;Radzey2018,S.5ff).EssolltedaherZielderPlanungsein,dieBewohnerbeteiligung durch räumli-cheArrangementszufördernundzuunterstützen.BeispielsweisesolltedieKücheneinrichtung nicht nur auf die EffizienzderdortnotwendigenAbläufeausgerichtet werden, sondern auch darauf, WG-Mitglieder zur Mitwirkung anzuregen.ÜberdieüblicheAusstat-tung hinaus sind daher zusätzlich auch ArbeitsmöglichkeitenfürdieBewoh-nerinnenundBewohnerwichtig.Eineweitere wesentliche Voraussetzung dafür ist die barrierefreie Planung mit denerforderlichenBewegungsflächen.

TeilhabeAuch wenn sich manche WG-Mitglieder nichtaktivbeteiligenkönnenodermöch-ten:GerücheundGeräusche,beispiels-weise beim Backen, haben als sinnliche ErfahrungeinepositiveWirkung,weckenErinnerungenundvermittelneinGefühlvomnormalenWohnalltag.DieseTeilhabesollteidealerweisedieMöglich-keit einschließen, Bewohnerinnen oder Bewohner,dienurnochliegenkönnen,phasenweiseimGemeinschaftsbe-reichunterzubringen.Dieswirdindenmeisten Fällen mit Liegerollstühlen oder -sesselnrealisiert.Dafürsolltenentspre-chende Stell-undBewegungsflächenvorgeplantwerden.

Großhaushalt versus wohnliche Atmosphäre?ImGemeinschaftsbereichwirdderKonfliktzwischendergewünschtenkleinteiligen Häuslichkeit und dem tatsächlichenWohngemeinschafts-Großhaushaltbesondersdeutlich:Wo8bis12WG-Mitglieder,diePräsenzkräfteund gelegentlich auch Gäste zusam-men essen, kochen und wohnen, kann keine Kleinräumlichkeit und Beschau-lichkeit wie im ehemaligen eigenen Haushaltentstehen.DiebesondereHerausforderung besteht darin, für dieentsprechendgrößerenFlächendennoch eine behagliche, wohnliche Atmosphärezuschaffen.DieErfahrungaus verschiedenen realisierten Pro-jekten zeigt, dass ein einziger unge-gliederter Raum für Kochen, Wohnen und Essen nicht geeignet ist, um den unterschiedlichen Bedürfnissen nach RuheoderAktivität,BegegnungoderRückzuggerechtzuwerden.BesondersnegativkannsichdiesaufMenschenmitkognitivenEinschränkungenoderpsychischenErkrankungenauswirken:Bei fehlender räumlicher Abtrennung desWohnbereichskönnenbeispiels-weise durch Fernseh- oder Radiogeräu-scheReizüberflutungenimgesamten Gemeinschaftsbereichentstehen,diebeidiesenPersonengruppenzuerhöh-tem Stressführen.Umgekehrt ist aber auch davon abzuraten, Kleinräumlichkeit durch mehrere voneinander getrennte Zimmerherzustellen.Empfohlenwird

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

65

„Verkennen Sie die Wäsche nicht! Das ist wahnsinnig nervig, wenn das nicht einiger-maßen reibungslos läuft, bloß, weil da kein Platz ist oder ein zweiter Anschluss fehlt. Und wenn dann die Wäschekörbe im Flur rumstehen, dann ist es auch irgendwie mit der wohnlichen Atmosphäre vorbei.“ (Prä-senzkraft)

einfließenderRaumzusammenhangmitdifferenziertenNutzungszonenundOptionenzurAbtrennung,z.B.durchSchiebetürenoderRaumteiler(s.Kapi-telTechnikundAusstattungS.148ff).

Flächen:individuell-gemeinschaftlichVieleMenschenmitkognitivenEin-schränkungen(z.B.Demenz)haltensich tagsüber überwiegend in den Gemeinschaftsbereichenauf,weilihnendieNähezuanderenMenschenSicher-heitundOrientierunggibt.Dagegenha-ben Bewohnerinnen und Bewohner mit reinkörperlichenund/oderpsychischenEinschränkungenhäufigeingrößeresBedürfnisnachIndividualitätundRück-zug.SieverbringendahermehrZeitinihremZimmerundbeschäftigensichaucheherdort.Vondiesemunter-schiedlichen Nutzerverhal ten sollten je-doch keinesfalls unterschiedlich Bewoh-nerzimmergrößenundunterschiedlichdimesionierteGemeinschaftsflächenabgeleitetwerden.UnabhängigvonderZielgruppefallendiePlatzbedarfefürbeide Bereiche ähnlich aus, hier sollten immerdieerforderlichenMindestgrö-ßenrealisiertwerden.DiesistauchfüreinelangfristigeundflexibleNutzbar-keitderWGsinnvoll(s.KapitelBewoh-nerzimmerS.93ff).

HauswirtschaftDerFlächenbedarffürVorräte,Neben-räumeundHauswirtschaftwirdinambu-lantbetreutenWohngemeinschaftenhäufigunterschätzt.InsbesonderediegroßenMengenanSchmutzwäschevonbiszu12BewohnerinnenundBewoh-nernmachengrößereFlächenerfor-derlich.Eswirdempfohlen,ineinemHauswirtschaftsraumStellflächenfürjeweilszweiWaschmaschinenundTrock-ner vorzusehen und entsprechenden StauraumfürSchmutz-undReinwäschezuberücksichtigen.

DesWeiterensindfürdiealltäglichenFunktionsabläufeinnerhalbderWohn-gemeinschaftgutzugeordneteundausreichend bemessene Flächen für eine Garderobe, für Küchenvorräte sowie für Hilfs-undPflegemittelessenziellundkönnendieArbeitderPräsenzkräfteerheblicherleichtern.

Weitere Abstellräume außerhalb der WohnungkönnendiesesAngebotggf.ergänzen,z.B.fürVorräte,dieübereineWochenrationhinausreichen,wieGetränkeundlagerfähigeLebensmitteloderauchfürDinge,dienichtimständi-genGebrauchsind(z.B.Gartenmöbel).

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

66

Grundrissvarianten

ZuordnungFürdieBeteiligungunddieAktivierungder Bewohner ist eine direkte Verknüp-fung von Küche, Wohn- und Essbereich vonVorteil.Günstigisteinezentrale,gut sichtbare und gut zugängliche Posi-tionierungdieserGemeinschaftsräumeimGrundriss.DemWohn-undEssbe-reich sollte ein allgemein zugängliches rollstuhlgerechtes WC zugeordnet wer-den.ZudemsolltendieFunktionsberei-che für Kochen, Vorräte und Hauswirt-schaftnahbeieinanderliegen. DieZimmertürenderindividuellenBewohnerzimmer sollten nicht direkt andieGemeinschaftsräumeangrenzen,sondernübereinenFlurbzw.eineZwi-schenzoneangeschlossenwerden.DieAusbildungvonÜbergangsbereichenmitSitzplätzenstellteinenbesonderenMehrwertdar(s.KapitelBewohnerzim-merS.114ff).

EinflussfaktorenFolgendeAspektehabeneinenEinflussaufdenPlatzbedarfderGemeinschafts-bereiche:

•AmEssplatzsolltenzusätzlichzudenPlätzen für die Bewohnerinnen und BewohnerauchSitzplätzefürPrä-senzkräfte,AngehörigeundBesuchermitberücksichtigtwerden.Esistdavonauszugehen, dass die Hauptmahlzeiten in der Regel von allen Anwesenden gleichzeitigeingenommenwerden.

•ImWohnbereichsindnichtimmeralleBewohnerinnen und Bewohner gleich-zeitiganwesend,hieristmitwenigerPersonenzurechnen.

•EsisteinebarrierefreiePlanunger-forderlich.DieAusführungderBewe-gungsflächenwirdjenachZielgruppeimR-Standardempfohlen,wenndamitzu rechnen ist, dass Bewohnerinnen und Bewohner auf Rollstühle, Rollato-renodersonstigeHilfsmittelangewie-senseinkönnen.

•InPflege-WGskönnenzeitweisezusätzlich Liegendrollstühle und Liege-sesselgenutztwerden.Dererforderli-che Raumbedarf sollte bei der Planung berücksichtigtwerden.

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

67

gemeinscha�sräume 1 1:500 und 1:100_190614

Abb.1 o.M.linear 1

HW

V

WC

HW

VWC

Abb.5 0.Mwinkelförmig 3

Abb.4 0.Mwinkelförmig 2

V

WC

HW

WC

V

HW

Abb.3 0.Mwinkelförmig 1

HW

WC

V

Abb.2 0.Mlinear 2

Abb.4 0.M 1.100winkelförmig 2

Vorratsraum

WC

Hauswirtscha�

Platzbedarf FürdieGrößederKernbereichewerdenempfohlen:

8Bewohner:Wohnen ca.20qm Küche mind.14qmEssen ca.21qm-27qm 12Bewohner:Wohnen ca.25qmKüchemind.16qmEssenca.28qm-34qm

gemeinscha�sräume 2 1:500_190614

Abb.1 o.M.zentriert 1

WCHW

VHW WC

V

Abb.1 o.M.zentriert 2

V HW WC

HW

VK

WC

Abb.1 o.M.clusterar�g

Abb.1 o.M.zentriert 3

Abb.1 o.M.zentriert 1

WC

Vorratsraum

Hauswirtscha�

VariantenAufdenSeiten68und69werdengrundsätzlicheAnordnungsmöglich-keitenderFunktionsbereicheindenAbbildungen21-29imMaßstab1:500imÜberblickgezeigt.ZweidieserVariantenwerdenhierzurErläuterungimvergrößertenMaßstab1:200dargestellt.GenerellistfüralleVariantenvonBedeutung: •NähederFunktionsbereiche:Küche-Vorräte-Hauswirtschaft, Küche - Essplatz,Essplatz - Wohnzimmer,WC in Nähe von Essplatz und Wohnzim-mer

•AusreichendeBewegungsspielräume: BarrierefreiimR-Standard150cmx150cmmöglichstanzweiSeitendesEssplatzesundimWohnbereich •FlexibleAbgrenzungderRaumberei- chemitMöbeln,Raumteilernund Schiebeelementen

Abb.28aM.1:200

Abb.24aM.1:200

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

68

Abb.21 Abb.22 Abb.23Abb.24Abb.25 linear1 linear2winkelförmig1winkelförmig2winkelförmig3

V Vorräte HWHauswirtschaftsraum WCbarrierefreiimR-StandardgemäßDIN18040-2

AlleAbbildungen:M.1:500

gemeinscha�sräume 1 1:500 und 1:100_190614

Abb.1 o.M.linear 1

HW

V

WC

HW

VWC

Abb.5 0.Mwinkelförmig 3

Abb.4 0.Mwinkelförmig 2

V

WC

HW

WC

V

HW

Abb.3 0.Mwinkelförmig 1

HW

WC

V

Abb.2 0.Mlinear 2

Abb.4 0.M 1.100winkelförmig 2

Vorratsraum

WC

Hauswirtscha�

gemeinscha�sräume 1 1:500 und 1:100_190614

Abb.1 o.M.linear 1

HW

V

WC

HW

VWC

Abb.5 0.Mwinkelförmig 3

Abb.4 0.Mwinkelförmig 2

V

WC

HW

WC

V

HW

Abb.3 0.Mwinkelförmig 1

HW

WC

V

Abb.2 0.Mlinear 2

Abb.4 0.M 1.100winkelförmig 2

Vorratsraum

WC

Hauswirtscha�

gemeinscha�sräume 1 1:500 und 1:100_190614

Abb.1 o.M.linear 1

HW

V

WC

HW

VWC

Abb.5 0.Mwinkelförmig 3

Abb.4 0.Mwinkelförmig 2

V

WC

HW

WC

V

HW

Abb.3 0.Mwinkelförmig 1

HW

WC

V

Abb.2 0.Mlinear 2

Abb.4 0.M 1.100winkelförmig 2

Vorratsraum

WC

Hauswirtscha�

gemeinscha�sräume 1 1:500 und 1:100_190614

Abb.1 o.M.linear 1

HW

V

WC

HW

VWC

Abb.5 0.Mwinkelförmig 3

Abb.4 0.Mwinkelförmig 2

V

WC

HW

WC

V

HW

Abb.3 0.Mwinkelförmig 1

HW

WC

V

Abb.2 0.Mlinear 2

Abb.4 0.M 1.100winkelförmig 2

Vorratsraum

WC

Hauswirtscha�

gemeinscha�sräume 1 1:500 und 1:100_190614

Abb.1 o.M.linear 1

HW

V

WC

HW

VWC

Abb.5 0.Mwinkelförmig 3

Abb.4 0.Mwinkelförmig 2

V

WC

HW

WC

V

HW

Abb.3 0.Mwinkelförmig 1

HW

WC

V

Abb.2 0.Mlinear 2

Abb.4 0.M 1.100winkelförmig 2

Vorratsraum

WC

Hauswirtscha�

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

69

Abb.28 zentriert 3

Abb.26 zentriert1

Abb.27 zentriert 2

Abb.29 clusterartig

gemeinscha�sräume 2 1:500_190614

Abb.1 o.M.zentriert 1

WCHW

VHW WC

V

Abb.1 o.M.zentriert 2

V HW WC

HW

VK

WC

Abb.1 o.M.clusterar�g

Abb.1 o.M.zentriert 3

Abb.1 o.M.zentriert 1

WC

Vorratsraum

Hauswirtscha�

gemeinscha�sräume 2 1:500_190614

Abb.1 o.M.zentriert 1

WCHW

VHW WC

V

Abb.1 o.M.zentriert 2

V HW WC

HW

VK

WC

Abb.1 o.M.clusterar�g

Abb.1 o.M.zentriert 3

Abb.1 o.M.zentriert 1

WC

Vorratsraum

Hauswirtscha�

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

70

„So ein Eingang der vermittelt den ersten Eindruck, quasi das Aushängeschild der Wohnung: das muss einfach schön sein und natürlich sollte es auch gut funktionieren. In unserer WG bedeutet das: Schuhe wech-seln, anziehen, ausziehen, in den Rollstuhl umsteigen usw. Wenn es viele Rollatoren und Rollstühle gibt, ist es gut, wenn die auch eine Abstellfläche haben. Das kann in der Garderobe sein oder ganz nah dran – wenn das vergessen wird, dann werden die Teile ir-gendwo an den Rand geschoben und stehen dann da im Weg.“ (Präsenzkraft)

Eingang Funktionen•Adressbildung •Übergangzwischenaußenundinnen •Ankommen,empfangenwerden,er- ster Eindruck der Wohnung •Schmutzfang,Windfang •KleidungundSchuhewechseln(Abla- ge,Schrankflächen,Sitzgelegenheiten) •Informationenbekommen:Ablage,Infobrett •AbstellenvonRollstühlen,Rollatoren •UmsetzenvomAußen-aufdenInnen- rollstuhl •OrientierungzumGemeinschaftsbe- reich und den Bewohnerzimmern ermöglichen•SicherheitfürBewohnerinnenundBewohnermitWeglauftendenzge- währleisten

OrientierungDirektbeimBetretenderWGsolltensich Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher, PräsenzkräfteoderAngehörigeleichtorientierenkönnen–idealerweisedurchSichtbeziehungenzumGemeinschafts-bereich,bzw.zudenFluren,diezudenBewohnerzimmern und in die Gemein-schaftsräumeführen.EinweiterWegvomEingangzumGemeinschaftsbereichistgenausoungünstigwiedasunmittel-bareAnkommenvonaußenmittenimGruppengeschehen(vgl.Nillesen;Opitz,2014,S.73).

AnkommenWichtigfüreinenatmosphärischangenehmen ersten Raumeindruck der WohngemeinschaftsindeineguteBe-lichtungmitweichenÜbergängenzwi-schen innen und außen, helle Farben, eingroßerSpiegel,angenehmeSitzmö-belfürdenSchuh-undKleidungswech-selsowieeineeffizientethermischeTrennungzwischendemAußenbereichundderWohnung(nichtzugig).

Platzbedarf und AusstattungbarrierefreiFür Menschen, die einen Rollstuhl oder Rollator benutzen, aber auch für alle anderenZielgruppenisteswichtig,imEingang genügend Bewegungsspiel-raumzuhaben.DasFlächenangebotunddieAusstattungdesWohnungs-eingangswirddaherimR-StandardderDIN18040-2empfohlen.IndieBewe-gungsflächen150cmx150cmvorderTürsolltenkeineweiterenTürblätteraufschlagen.

GarderobePersönlicheKleidungundSchuhewerdenvorwiegendimeigenenZimmeraufbewahrt.AktuellimGebrauchbefindlicheJacken,MäntelundSchuhewerden in der Regel in einer Gardero-beimEingangsbereichuntergebracht.Diesemussdafürausreichendgroßbe-messen sein und zusätzlich die Mäntel vonGästenaufnehmenkönnen.

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

71

DarüberhinaussollteaucheinSitzplatzzumAnziehenderSchuheangebotenwerden.SinnvollisteineAblagemöglich-keitfürBenachrichtigungenoderPost.JenachZielgruppeistfürdenWechselvomAußenrollstuhlaufdenInnenroll-stuhloderRollatoreineAbstellmöglich-keitfürmehrereRollstühlebzw.Rolla-torenimEingangsbereichnotwendig.Günstigistes,dieseineinemgesonder-ten Raum auszuweisen, der sich in der NähedesEingangsbefindet.FüreinenRollstuhlumsteigeplatz ist eine Fläche von180cmx150cmmiteinervorgela-gertenBewegungsflächevon180cmx150cmnotwendig(s.Abb.33und34).

Eingangstür/Sicherheit DieEingangstürsolltefürdiePräsenz-kräftevomGemeinschaftsbereichausguteinsehbarsein.Fluchttürenmüssenentsprechendgekennzeichnetwerden. EswirdvoneinigenExpertenkritischbewertet, Eingangstüren zu kaschie-ren(beispielsweisemitFototapeten,dieRegalezeigen),umMenschenmitdemenziellen Erkrankungen und mit WeglauftendenzkeinenAnreizzumHerauslaufenzubieten.Sieberich-ten, dass solche Bewohnerinnen und Bewohner entsprechende Ausgänge dennochhäufigdurchdieNutzungs-beobachtungAnderererkennen.FürdieseZielgruppeistüberalternativeSicherungsmaßnahmen,wiez.B.denEinbauvonSensorenmitakustischenBewegungsmeldernnachzudenken.

Hinweis Freiheitsentziehende Maßnahmen Generell dürfen Eingangstüren nicht abgeschlossen werden, ohne dass dafür einrichterlichemBeschlussnach§1906Abs.5BGBvorliegt.Auchintelligen-teSchließsysteme,dieTürennurfürBerechtigteöffnen(Transponder)oderTrickverschlüssemüssenrechtlichabgeklärtwerden.Zubeachtenistauch,dasseineFluchttürnichtabgeschlossenwerdendarf.AuchindiesemZusam-menhang sind die Hinweise zu freiheits-entziehendenMaßnahmenaus§1906BGBzuberücksichtigen.

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

72

Abb.30M.1:75 Eingang über Eck barrierefrei(R-Standard)

Abb.32M.1:75 Eingang über Eckbarrierefrei(R-Standard)

Abb.31M.1:75 Eingang barrierefrei(R-Standard)

eingang 1:100_190627

eingang 2-1

eingang 1-1

≥ 150

eingang 1-2 MIT ROLLSTUHLABSTELLPLATZ

≥ 340

ca. 1

20

ca. 40

≥ 15

0

eingang 2-2

≥ 15

0

eingang 2-3MIT ROLLSTUHLABSTELLPLATZ

≥ 18

0ca

. 60

≥ 150

≥ 34

0

≥ 150

≥ 300

≥ 15

0

≥ 30

0

≥ 150ca. 40

≥ 250

≥ 15

0≥

150

≥ 30

0

≥ 150 ca. 60

≥ 210

≥ 150 ca. 60

≥ 210

≥ 30

0

≥ 18

0≥ 30

0

≥ 150

ca. 60

≥ 150

eingang 2-3MIT ROLLSTUHLABSTELLPLATZ

≥ 180ca. 60

≥ 15

0

≥ 340

≥ 15

0

≥ 57

0

≥ 27

0

≥ 15

0≥

150

≥ 15

0≥

150

≥ 15

0

≥ 15

0

≥ 150

≥ 15

0

≥ 150

eingang 1:100_190627

eingang 2-1

eingang 1-1

≥ 150

eingang 1-2 MIT ROLLSTUHLABSTELLPLATZ

≥ 340

ca. 1

20

ca. 40

≥ 15

0

eingang 2-2

≥ 15

0

eingang 2-3MIT ROLLSTUHLABSTELLPLATZ

≥ 18

0ca

. 60

≥ 150

≥ 34

0

≥ 150

≥ 300

≥ 15

0

≥ 30

0

≥ 150ca. 40

≥ 250

≥ 15

0≥

150

≥ 30

0

≥ 150 ca. 60

≥ 210

≥ 150 ca. 60

≥ 210

≥ 30

0

≥ 18

0≥ 30

0

≥ 150

ca. 60

≥ 150

eingang 2-3MIT ROLLSTUHLABSTELLPLATZ

≥ 180ca. 60

≥ 15

0

≥ 340

≥ 15

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≥ 57

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0

≥ 15

0≥

150

≥ 15

0≥

150

≥ 15

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≥ 15

0

≥ 150

≥ 15

0

≥ 150

eingang 1:100_190627

eingang 2-1

eingang 1-1

≥ 150

eingang 1-2 MIT ROLLSTUHLABSTELLPLATZ

≥ 340ca

. 120

ca. 40

≥ 15

0

eingang 2-2

≥ 15

0

eingang 2-3MIT ROLLSTUHLABSTELLPLATZ

≥ 18

0ca

. 60

≥ 150

≥ 34

0

≥ 150

≥ 300

≥ 15

0

≥ 30

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≥ 150ca. 40

≥ 250

≥ 15

0≥

150

≥ 30

0

≥ 150 ca. 60

≥ 210

≥ 150 ca. 60

≥ 210

≥ 30

0

≥ 18

0≥ 30

0≥ 150

ca. 60

≥ 150

eingang 2-3MIT ROLLSTUHLABSTELLPLATZ

≥ 180ca. 60

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150

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≥ 15

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≥ 150

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≥ 150

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

73

Abb.34M.1:75 Eingangbarrierefrei(R-Standard)mit Rollstuhlumsteigeplatz

Abb.33M.1:75 Eingangbarrierefrei(R-Standard)mit Rollstuhlumsteigeplatz

eingang 1:100_190627

eingang 2-1

eingang 1-1

≥ 150

eingang 1-2 MIT ROLLSTUHLABSTELLPLATZ

≥ 340

ca. 1

20

ca. 40

≥ 15

0

eingang 2-2

≥ 15

0

eingang 2-3MIT ROLLSTUHLABSTELLPLATZ

≥ 18

0ca

. 60

≥ 150

≥ 34

0

≥ 150

≥ 300

≥ 15

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≥ 30

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≥ 150ca. 40

≥ 250

≥ 15

0≥

150

≥ 30

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≥ 150 ca. 60

≥ 210

≥ 150 ca. 60

≥ 210

≥ 30

0

≥ 18

0≥ 30

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≥ 150

ca. 60

≥ 150

eingang 2-3MIT ROLLSTUHLABSTELLPLATZ

≥ 180ca. 60

≥ 15

0

≥ 340

≥ 15

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≥ 57

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≥ 15

0≥

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0≥

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≥ 15

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≥ 150

≥ 15

0

≥ 150

eingang 1:100_190627

eingang 2-1

eingang 1-1

≥ 150

eingang 1-2 MIT ROLLSTUHLABSTELLPLATZ

≥ 340

ca. 1

20

ca. 40

≥ 15

0

eingang 2-2

≥ 15

0

eingang 2-3MIT ROLLSTUHLABSTELLPLATZ

≥ 18

0ca

. 60

≥ 150

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≥ 150

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≥ 150 ca. 60

≥ 210

≥ 150 ca. 60

≥ 210

≥ 30

0

≥ 18

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≥ 150

ca. 60

≥ 150

eingang 2-3MIT ROLLSTUHLABSTELLPLATZ

≥ 180ca. 60

≥ 15

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≥ 340

≥ 15

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≥ 57

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≥ 15

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≥ 150

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

74

umlenkstelle 1:100_180805

Abb.35o.M. Umlenkstelle

„Handläufe in Fluren, oh je, das sieht dann schon wieder so nach Heim aus: ich denke da gibt´s vielleicht auch Ausnahmen aber generell ist es doch viel wichtiger, dass ich meinen Rollator dabei habe und mich überall sicher fühle, wenn ich unterwegs bin. Was machen Sie denn, wenn der Flur endet und Sie dann freihändig durch den Raum gehen müssen, aber eigentlich total wacklig auf den Beinen sind? Da geh ich lieber auf Num-mer sicher.“ (Bewohnerin)

„Die Flure sind auch zum Wohnen da - und zum Laufen - grade wenn draußen schlech-tes Wetter ist, ist das wichtig.“ (Präsenzkraft)

Handläufe an Flurwänden werden unter-schiedlichbewertet.DieGegnerlehnensiealszu„heimaffin“ab.Sieweisenzusätzlich darauf hin, dass gehunsichere Personen ohnehin den Rollator nutzen undsichnichtaufHaltegriffeverlassensollten, die nicht durchgängig überall angebrachtwerdenkönnen. Befürworter bewerten Handläufe in geeignetenFlurabschnittenalshilfreichfürsicheresGehen.Eswirddaheremp-fohlen, die Bedarfe vorher abzuklären oderggf.sovorzuplanen,dassHand-läufe bei Bedarf nachgerüstet werden können.Hierfürmüssendieentspre-chenden Wände tragfähig ausgebildet werden und die Flurbreite entspre-chendbemessensein(s.KapitelTechnikundAusstattungS.169).

Erschließungsbereiche

Funktionen•Bewegungsraum(zujederJahreszeit) •Aufenthaltsort(mitderOptionzur passivenTeilhabe) •Kommunikationsraum •Pufferzone

BewegungsraumDieErschließungsbereichesolltenalssichererBewegungsraumfunktionieren:

Erforderlich sind neben einer guten Be-leuchtung, rutschfeste, nicht glänzende BodenbelägeohnegrobeMusterung.ImHinblickaufPersonenmitSehbehin-derungen wird ein Kontrast zwischen WandundBodenentsprechendDIN18040-2empfohlen.

DieAusbildungeinesRundlaufswirdvonmanchenExpertenbefürwortet,die„Sackgasse“insbesonderefürPersonenmit demenziellen Erkrankungen abge-lehnt:siefindenausdieserSituationalleinenichtmehrheraus.(vgl.Heeg;Bäuerle2012,S.64).Wenn jedoch an Flurenden ein anspre-chender,gutbelichteterSitzplatzoderauch ein Platz mit Aussicht oder eine Bilderwandetc.(sieheAbb.35)ange-ordnet werden, erkennen Menschen mitOrientierungsproblemendiesalseinen Haltepunkt, den sie auch als „Umlenkstelle“nutzen(s.hierzuauchUniversalraumo.J.).

Flur 1:75_190627

≥ 180

≥ 1

20

≥ 150

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

75

Abb.36M.1:75 Mindestabmessungen für barrie-refreie Erschließungsräume

AtmosphäreÜberdiereineErschließungsfunktionhinauskönnenFlurewichtigeBewe-gungszonenbzw.OrtefürBegegnungundKommunikationoderaberauchAufenthaltszonenfürdaszeitweiligeSit-zenalleinoderinkleinerGruppesein.

SitznischeninFlurbereichenwerdenge-schätzt, wenn sie den Bewohnerinnen und Bewohnern einen Rückzug vom Gemeinschaftslebenermöglichen,ohnekomplettdavonabzuschotten.

DieAufenthaltsqualitätimFlurwirdwesentlich von der Belichtung beein-flusst.GünstigisteinmöglichstgroßerAnteil an natürlichem Licht, verbunden miteinemschönenoderinteressantenAusblick(s.KapitelTechnikundAusstat-tungS.155).

Platzbedarf Erschließungsräume müssen ent-sprechendDIN18040-2innerhalbderWohnungmindestens120cmbreitsein.BeiambulantbetreutenWohngemeinschaften für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollte in den Erschließungsbereichen der R-Standardumgesetztwerden,damit Rollstuhl- und Rollatornutzern gerechnetwerdenmuss.Vorroll-stuhlgerechtenTürenundvoreinemrollstuhlgerechten Aufzug sind Bewe-gungsflächenvonmind.150cmx150cmerforderlich.

FlächensynergienErschließungsflächenkönnensichmitdenFlächendesGemeinschaftsbereichsüberlagern, sollten diese aber nicht durchschneiden.NotwendigeErschlie-ßungsflächensolltennichtaufKostenderGemeinschaftsflächenausgeführtwerden:„DieWohnqualitätdarfnichtverlieren,weildergemeinschaftlicheBereichalsDurchgangszimmergenutztwird.“(Kremer-Preiß;Stolarz2006,S.51).

OrientierungVorallemfürMenschenmitkognitivenEinschränkungen ist eine gute Orien-tierunginderWohnungwichtig.AberauchfürandereZielgruppenvonam-bulantbetreutenWohngemeinschaftensind lange oder auch verwinkelte Flure undweiteStreckenzumGemeinschafts-bereichungünstig.ZurbesserenOrientierungwerdenneben einer überschaubaren Grund-rissfigurmitablesbarenFunktionsberei-chen auch die Anordnung von einzelnen markantenAusstattungselementenimFlurbereichempfohlenwiez.B.einAquarium, eine Bilderwand oder eine Skulptur(vgl.Heeg;Bäuerle2012).

Flur 1:75_190627

≥ 180

≥ 1

20

≥ 150

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

76

Ein Wohnzimmer sollte Platz bieten fürmehrereSesseloderLiegesessel,BeistelltischeundeinenSchrankodereinSideboard.EinSofakannauchfürdasRuhenwährenddesTagesgenutztwerden.DieSitzmöbelsolltenvoreine Wand und nicht frei in den Raum gestelltwerden.DieFlächenbedarfe,insbesonderefürSesselmitLiege-funktionsindgrößeralsfürnormaleSessel.InambulantbetreutenWohn-gemeinschaftenmitälterenMenschensolltenSitzmöbelinkontinenztauglichsein.DaheristhierdieAusstattungmitprivatenSesselnoderSofasehernichtzuempfehlen(s.KapitelTechnikundAussstattungS.164ff). WichtigisteineGrundbeleuchtungmit direktem und indirektem Beleuch-tungsanteil.ZusätzlichePunktleuchten(höhenverstellbareLeselampenetc.)könnenNutzungsbereicheakzentuierenund eine behagliche Atmosphäre schaf-fen(s.KapitelTechnikundAusstattungS.151ff).

Wohnzimmer

Funktionen•OrtfürInteraktion,Kommunikation•Beschäftigung,Fernsehen,Radio, Musikhören•PassiveTeilhabe•RuhenimSitzenoderLiegen•Rückzug

ZuordnungDerWohnbereichsolltenahzurKücheundzumEssbereichangeordnetsein.WichtigsindSichtkontaktezumAktions-bereichundAusblickenachdraußen.

PlatzbedarfAusstattungImGegensatzzumEssplatzsindnachAuskunftvonPräsenzkräftenimWohn-bereich selten alle Bewohner gleichzei-tiganwesend.UmtrotzderGroßgruppedem Eindruck einer privaten Wohnung nahe zu kommen, sollte dieser Be-reich nicht zu groß sein und mit einer wahrnehmbarenRaumbegrenzung,z.B.überRaumteileroderalsNischeaus-geführtwerden.Dort,woferngesehenwird,solltebesondersaufeineakusti-scheAbschirmunggeachtetwerden.

„Meine Mutter hat so einen Liegesessel - da drin ist sie ganz gut aufgehoben und sitzt ganz normal mit im Wohnzimmer. Sie ist einfach schon sehr schwach mittlerweile, das würde mit einem normalen Sessel nicht mehr funktionieren.“ (Angehörige)

„Jeder von uns hat schon ganz gut Platz im eigenen Zimmer - aber wir brauchen schon auch ein richtiges Wohnzimmer, um zusam-men einen Film anzuschauen oder auch ge-mütlich zusammen zu sitzen. Das möchte ich nicht missen - und immer am Esstisch sitzen will man ja auch nicht.“ (Bewohner, 35 Jahre)

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

77

Abb.37M.1:50 Wohnzimmer Platzbedarf -für8erWG:ca.20qm(s.Abb.37) -für12erWG:ca.25qm

≥ 120 - 150ca. 40

wohnen 1:50_190627

ca. 65

ca. 305≥ 120 - 150ca. 40 ca. 65

ca. 125ca. 90ca. 90

≥ 560

ca. 4

0≥

150

ca. 1

30

ca. 4

0ca

. 225

ca. 7

5

≥ 34

0

Wohnen

ca. 20 qm

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

78

RaumdimensionierungFür die gemeinsame Einnahme der MahlzeitenwirdmeisteingroßerTischangeboten, an dem Bewohnerinnen undBewohner,PräsenzkräfteundGästePlatzhaben.Füreine12erWGsindmindestens 3, für eine 8er WG min-destens2zusätzlichePlätzeamTischzuberücksichtigen. Empfehlenswert ist die Anordnung modularerTischsystememitca.80cmx80cmoder160cmx80cmMo-dulabmessung, die bei Bedarf zusam-men- oder auseinander geschoben werdenkönnen.Damitkannflexibelauf unterschiedliche Gruppenkonstel-lationenreagiertwerden.(DetaillierteEmpfehlungenzuAusstattungmitMö-belns.KapitelTechnikundAusstattungS.165ff).

AmTischwerdenbarrierefreieBewe-gungsflächenentsprechendDIN18040-2empfohlen.

Essplatz

Funktionen•EinnahmederMahlzeiten •OrtfürInteraktionundKommunikati- on in der Gruppe und zu den Präsenz-kräften •AktiveoderpassiveTeilhabeanallen Prozessen in der Wohnküche •Beschäftigungundtherapeutische AnwendungenamTisch(Ergothe rapie, Malen, Werken, Musik machenetc.) •OrtfürFesteundFeiern

ZuordnungDerEssplatzbildetdasZentrumderWohngemeinschaftundistidealerweisedirektmitderKücheverknüpft.DieserBereichisttagsüberhäufigderHaupt-aufenthaltsort für die Bewohnerinnen undBewohnerundfürderenaktiveundpassiveTeilhabeamGruppengeschehenvongroßerBedeutung. Ein Essplatz nah am Kochbereich kann FunktionenderKücheergänzen:AuchamEsstischkönnenMahlzeitenvorbe-reitetwerden.

„Momentan steht hier ein großer Tisch - vor-her waren es zwei mittelgroße - das wech-selt immer mal. Wichtig ist für uns, dass wir uns alle zum Essen gemeinsam hinsetzen. Das ist wie in der Familie, da sitzen auch alle und vorher fängt man nicht an. Wir verteilen uns dann so, dass immer eine von uns neben jemandem sitzt, der Hilfe braucht.“ (Präsenz-kraft)

„Wir haben hier ein paar, die bleiben nach dem Frühstück noch eine ganze Weile am Tisch sitzen und sind einfach so dabei. Dann fangen wir langsam an das Mittagessen vorzubereiten oder es kommt auch zweimal die Woche die Ergotherapeutin vorbei. Die macht auch diverse Sachen am Tisch. Also entscheidend ist, hier ist man mittendrin und es wird eigentlich nicht langweilig.“ (Prä-senzkraft)

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

79

Stühle 2_M 1 50_190628

≥ 45

45 -

48

ca. 65-72

ca. 1

20

ca. 40

ca. 4

0

ca. 40

ca. 4

0

Abb.38M.1:50 Rollstuhlmaße,größereundüblicheStuhl-undHockerabmessungen

Personen,dienichtdauerhaftimRoll-stuhl sitzen, setzen sich üblicherweise zumSitzenamEsstischineinennorma-lenStuhlum. PräsenzkräfteverwendenfürdieAssis-tenz bei den Mahlzeiten üblicherweise Hocker,dieflexibelumgestelltwerdenkönnen.

HinweiseEssplatzMenschen mit motorischen Einschrän-kungenundPflegebedarfbenötigenbe-quemegepolsterteStühlemitArm-undRückenlehnen.DieseerfordernmehrPlatz(BreiteundTiefe≥45cm)alseinüblicherStuhl(ca.40cm).DiegenauenAbmessungendieserStühlewerdenimKapitelTechnikundAusstattungS.166ferläutert.

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

80

Abb.39M.1:75 großerTischfür14Personen

Abb.40M.1:75 kleinerTischfür6Personen

EssenVariante 2

1906271:75

ca. 1

60ca

. 160

ca. 1

60

ca. 4

80≥

120

- ≥ 1

50 ≥

120

- ≥

150

ca. 1

60 ≥

120

- ≥

150

≥ 1

20 -

≥ 15

0

ca. 55 ca. 80 ca. 55

≥ 120 - ≥ 150 ca. 80 ≥ 120 - ≥ 150

ca. 1

60ca

. 55

ca. 5

5

≥ 120 - ≥ 150 ca. 80 ≥ 120 - ≥ 150

ca. 55 ca. 80 ca. 55

EssenVariante 2

1906271:75

ca. 1

60ca

. 160

ca. 1

60

ca. 4

80≥

120

- ≥ 1

50 ≥

120

- ≥

150

ca. 1

60 ≥

120

- ≥

150

≥ 1

20 -

≥ 15

0

ca. 55 ca. 80 ca. 55

≥ 120 - ≥ 150 ca. 80 ≥ 120 - ≥ 150

ca. 1

60ca

. 55

ca. 5

5

≥ 120 - ≥ 150 ca. 80 ≥ 120 - ≥ 150

ca. 55 ca. 80 ca. 55

BewegungsflächeAneinerkurzenundeinerlangenSeitedesTischesisteineBewegungsflächevon150cmempfehlenswert.FürdiebeidenanderenSeitenwirdeineBewe-gungsflächevon120cmempfohlen.

HinweisDieDIN18040-2verlangtregulärfürBewegungsflächeneinlichtesMaß.Abweichend davon wird hier das lichte BewegungsmaßabAußenkanteTischgerechnet.AufeinerTischseitewerden

≥120cmaufderanderen≥150cmempfohlen.Eswirddavonausgegan-gen, dass bei dieser Gesamtbewegungs-flächebeibesonderemBedarfStühleentsprechendverrücktwerdenkönnen.

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

81

Abb.44M.1:10012erWG

Abb.42M.1:10012erWG

essen 1:100_190627

≥ 15

0ca

. 480

≥ 12

0

≥ 75

0

≥ 120 ca. 80 ≥ 150

≥ 350

≥ 150 ca. 80 ≥ 120

≥ 330

≥ 660

≥ 15

0≥

120

ca. 1

60

≥ 43

0

ca. 2

40

≥ 51

0

≥ 15

0≥

120

ca. 80 ≥ 150

≥ 330

≥ 120 ca. 80 ≥ 150

≥ 350

≥ 15

0ca

. 320

≥ 12

0

≥ 59

0

≥ 150 ca. 80 ≥ 120

≥ 330

≥ 660

ca. 80 ≥ 150

≥ 330

ca. 26 qm ca. 21 qm

ca. 34 qm ca. 28 qm

essen 1:100_190627

≥ 15

0ca

. 480

≥ 12

0

≥ 75

0

≥ 120 ca. 80 ≥ 150

≥ 350

≥ 150 ca. 80 ≥ 120

≥ 330

≥ 660

≥ 15

0≥

120

ca. 1

60

≥ 43

0

ca. 2

40

≥ 51

0

≥ 15

0≥

120

ca. 80 ≥ 150

≥ 330

≥ 120 ca. 80 ≥ 150

≥ 350

≥ 15

0ca

. 320

≥ 12

0

≥ 59

0

≥ 150 ca. 80 ≥ 120

≥ 330

≥ 660

ca. 80 ≥ 150

≥ 330

ca. 26 qm ca. 21 qm

ca. 34 qm ca. 28 qm

Abb.41M.1:1008erWG

essen 1:100_190627

≥ 15

0ca

. 480

≥ 12

0

≥ 75

0

≥ 120 ca. 80 ≥ 150

≥ 350

≥ 150 ca. 80 ≥ 120

≥ 330

≥ 660

≥ 15

0≥

120

ca. 1

60

≥ 43

0

ca. 2

40

≥ 51

0

≥ 15

0≥

120

ca. 80 ≥ 150

≥ 330

≥ 120 ca. 80 ≥ 150

≥ 350

≥ 15

0ca

. 320

≥ 12

0

≥ 59

0

≥ 150 ca. 80 ≥ 120

≥ 330

≥ 660

ca. 80 ≥ 150

≥ 330

ca. 26 qm ca. 21 qm

ca. 34 qm ca. 28 qm

Abb.43M.1:1008erWG

essen 1:100_190627

≥ 15

0ca

. 480

≥ 12

0

≥ 75

0

≥ 120 ca. 80 ≥ 150

≥ 350

≥ 150 ca. 80 ≥ 120

≥ 330

≥ 660

≥ 15

0≥

120

ca. 1

60

≥ 43

0

ca. 2

40

≥ 51

0

≥ 15

0≥

120

ca. 80 ≥ 150

≥ 330

≥ 120 ca. 80 ≥ 150

≥ 350

≥ 15

0ca

. 320

≥ 12

0

≥ 59

0

≥ 150 ca. 80 ≥ 120

≥ 330

≥ 660

ca. 80 ≥ 150

≥ 330

ca. 26 qm ca. 21 qm

ca. 34 qm ca. 28 qm

AnordnungenEsstisch Abb.41undAbb.42PlatzbedarffüreinenlangenTisch 12erWG:≥ca.26qm 8erWG:≥ca.21qm Optionfürmind.2zusätzlichePlätze

Abb.43undAbb.44PlatzbedarffürmehrereTische 12erWG:≥ca.34qm 8erWG:≥ca.28qm Optionfürmind.4zusätzlichePlätze

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

82

AusstattungEin Essplatz im Freien sollte mit witterungsbeständigenTischenundbequemenStühlenanalogzumEssplatzinnerhalbderWohnungausgestattetwerden.Günstigsindzusätzlichklei-nereSitzplätze,Lauben,Strandkörbe,berankteSitznischenetc.fürdiepassiveTeilhabeamRandedesGeschehens. Um den abrupten Wechsel der Hellig-keitzuvermeidenisteinguterSonnen-schutz durch Vordach oder Markisen etc.zuempfehlen.EinVordach,dasaucheinenRegenschutzbietet,ermög-licht die Nutzung des Außenbereichs auchbeischlechteremWetter.Sonnen-schirmesindungünstig,wenndadurchStolpergefahrenentstehen.

DieTerrassenflächeundWegeineinenggf.vorhandenenGartenbereichsolltenbarrierefrei mit ebenem rutschfestem Belagausgestattetwerden. EinejahreszeitlichabgestimmteBepflanzungimGartenoderinunter-fahrbarenHochbeetenaufderTerras-se animiert die Bewohnerinnen und Bewohner den Freisitz zu nutzen und bietetvielfältigeMöglichkeitenzuraktivenBeteiligungoderauchnurzurNaturbeobachtung.Esistsinnvoll,dieBepflanzungderFreiflächenmiteinemGrünpflegekonzeptabzustimmen.

Freifläche

Funktionen•Aufenthalt,Bewegung,Beschäftigung im Freien •AutonomieerfahrunginderNatur •EinnahmederMahlzeiten •OrtfürInteraktionundKommunika-tioninderGruppe •OrtfürFesteundFeiern

BedeutungNatur-ZuordnungSichimFreienaufzuhalten,zubeschäf-tigenoderzubewegenfördertnach-weislichdasWohlbefinden.ImMini-mumsolltenfüreinenAußenbereich5qmproPersonzurVerfügungstehen.IdealerweiseisteineFreiflächeaußendirekt der Küche und dem Essplatz mit Sichtkontaktvorgelagert.Optimalistein Garten,deraneineTerrasseanschließt.DieZugänglichkeitsollteohneUn-terstützung durch Assistenzpersonen selbstständigmöglichsein.Dafürbenötigtmaneinenvollständigschwel-lenfreienÜbergangundausreichendeBewegungsflächen.

HinweisVollständigschwellenfreibedeutet:ohnedieinderDIN18040-2erlaubten 2cmSchwellenhöhe,diefürMenschenmitGehbehinderungeneineStolperfal-ledarstelltundbeigeringerKörperkraftmit einem Rollator oder Rollstuhl nicht selbständigüberwundenwerdenkann.

„Freiräume draußen sind absolut wichtig - draußen im Garten sein ist für viele eine wichtige Autonomieerfahrung. Das kann eigentlich von der Bepflanzung und Gestal-tung völlig normal sein, so wie ein ganz gewöhnlicher Hausgarten. Fürs Mitmachen sind Hochbeete ganz günstig, aber mehr muss man da eigentlich nicht an Besonder-heiten einplanen. Da werden ja mancherorts völlig übertriebene Lösungen angeboten und die müssen dann von der WG irgendwie ver-sorgt werden.“ (Planerin)

„Wir haben hier den Mann von Frau F., die hier wohnt. Er ist noch fit und kümmert sich komplett um unseren kleinen Garten. Das ist natürlich super und das muss auch im Vorfeld klar sein, wie das geregelt wird. Wenn sie da eine pflegeaufwändige Bepflan-zung kriegen und hinterher verkrautet alles, weil niemand Zeit hat, bringt das natürlich nichts.“ (Angehörige)

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

83

Abb.46M.1:10012erEssplatz

Abb.47M.1:100 TerrassemitEin-zeltischen

terrasse 1:100_190627

≥ 120 ≥ 150

≥ 400

≥ 15

0ca

. 50

ca. 4

80

≥ 89

0

variante 112 + 2 sitzplätze

variante 28 + 2 sitzplätze

ca. 80 ca. 50

≥ 15

0ca

. 60

≥ 120 ≥ 150

≥ 400

ca. 80

≥ 15

0ca

. 320

≥ 73

0

ca. 6

0≥

150

≥ 150 ca. 80 ≥ 120

≥ 330

≥ 710

ca. 80 ≥ 150

≥ 330

variante 38 + 2 sitzplätze

≥ 15

0ca

. 160 ≥

480

≥ 12

0

ca. 5

0

ca. 5

0

ca. 50

ca. 50

ca. 50

ca. 36 qm ca. 30 qm

ca. 34 qmterrasse 1:100_190627

≥ 120 ≥ 150

≥ 400≥

150

ca. 5

0ca

. 480

≥ 89

0

variante 112 + 2 sitzplätze

variante 28 + 2 sitzplätze

ca. 80 ca. 50

≥ 15

0ca

. 60

≥ 120 ≥ 150

≥ 400

ca. 80

≥ 15

0ca

. 320

≥ 73

0

ca. 6

0≥

150

≥ 150 ca. 80 ≥ 120

≥ 330

≥ 710

ca. 80 ≥ 150

≥ 330

variante 38 + 2 sitzplätze

≥ 15

0ca

. 160 ≥

480

≥ 12

0

ca. 5

0

ca. 5

0

ca. 50

ca. 50

ca. 50

ca. 36 qm ca. 30 qm

ca. 34 qm

terrasse 1:100_190627

≥ 120 ≥ 150

≥ 400

≥ 15

0ca

. 50

ca. 4

80

≥ 89

0

variante 112 + 2 sitzplätze

variante 28 + 2 sitzplätze

ca. 80 ca. 50

≥ 15

0ca

. 60

≥ 120 ≥ 150

≥ 400

ca. 80

≥ 15

0ca

. 320

≥ 73

0

ca. 6

0≥

150

≥ 150 ca. 80 ≥ 120

≥ 330

≥ 710

ca. 80 ≥ 150

≥ 330

variante 38 + 2 sitzplätze

≥ 15

0ca

. 160 ≥

480

≥ 12

0

ca. 5

0

ca. 5

0

ca. 50

ca. 50

ca. 50

ca. 36 qm ca. 30 qm

ca. 34 qm

Abb.45M.1:1008erEssplatz

PlatzbedarfFür den barrierefreien Außenbereich mitgroßemEsstischsowieweiterenSitz-undLiegeplätzenundentsprechen-den Bewegungs zonen sollten mindes-tens5qmproPersonzurVerfügungstehen.

EmpfohlenwerdenfürAußenfläche: füreine8erWG:≥40qm füreine12erWG:≥60qm

Essplatz außenEmpfohlen werden für den Essplatzaußen:füreine8erWG:ca.30qm füreine12erWG:ca.36qm

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

84

ZwischendenKüchenzeilenwirdeinAb-standvonmindestens150cmentspre-chenddemR-StandardderDIN18040-2empfohlen.KomfortablerfürdieArbeitmit mehreren Personen, die mit Rolla-toren in diesem Bereich agieren, sind Abstandsbreitenab200cm.

EinezusätzlicheArbeitsflächefürdieMitarbeit der Bewohnerinnen und BewohnermitunterfahrbarerTischhö-henachDIN18040-2(80cmü.OKFFB)an der äußeren Küchenzeile ist sinnvoll (sieheAbb.48). DieAusbildungeineshohenTresenssowie hochgezogene Rückwände an KüchenzeilenoderengeZugängezumKüchenbereich sind nicht empfehlens-wert.DiesewirkenwieeineterritorialeZugangsbarriere. Hinweis DiedargestelltenGrundrissbeispielezeigenMindestabmessungen. Empfohlenwerden: •für8erWGmind.14qm •für12erWGmind.16qm

Küche

Funktionen•GemeinschaftlicheZubereitungder Mahlzeiten, auch von mobilitätseinge- schränkten Personen •Abwaschen,abtrocknen,aufräumen •AufbewahrenvonLebensmitteln,Ge- schirr,Kochtöpfenetc. ZuordnungKüchen in ambulant betreuten Wohn-gemeinschaftensindkeinereinenFunktionsküchen,sondernbildenalszentraleAktivitäts-undKommunikati-onszone zusammen mit dem Essplatz dasHerzderWohngemeinschaft.

RaumdimensionierungOffeneKüchenanordnungenermöglichenKommunikationzwischendenPräsenz-kräftenunddenWG-BewohnerinnenundBewohnern.UmdiegewünschteBeteili-gungundgemeinschaftlicheAktivitätenzufördern,hatsicheineAnordnungvomHerdunddendazugehörendenArbeits-flächenbewährt,dieeindenBewohne-rinnen und Bewohnern zugewandtes Arbeitenermöglicht.(vgl.Nillesen;Opitz2014,S.63).

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

85

Abb.48 M.1:75 Küche mit vorgelagerter Arbeitszone barrierefreiimR-Standard

Abb.49M.1:75 Küche mit Küchenblock barrierefreiimR-Standard

AusstattungFürdieVersorgungvon8-12Bewohne-rinnenundBewohnern,Angehörigen,Gästen, Betreuerinnen und Betreuern ist eine Küche mit folgender Ausstat-tungnotwendig: •KochfeldmitDunstabzug,auchals Kochinsel sinnvoll •Backofen(sieheHinweisunten) •MikrowellealsEinbaugerätoderauf Arbeitsfläche •MindestenszweigroßeKühl-Gefrierkombinationen,einedavonkannim Vorratsraum neben der Küche unter- gebracht werden •Geschirrspüler •Mindestens6lfm.Arbeitsplatte •VorratsschränkefürhäufigverwendeteLebensmittel •SchränkefürKochutensilien und Geschirr

Hinweis InWGsmitRollstuhlnutzernsolltederBackofennichtinerhöhterPositionangebrachtwerden.EineEinbauhöhevon40cm(Unterkante)undeinGerätmit ausziehbaren Backschienen ist emp-fehlenswert.

KücheM 1 75_190627

≥ 420

≥ 12

0 - ≥

150

6060

60

≥ 33

0

Küche U-FormVariante 1

≥ 360

≥ 12

0 - ≥

150

60

≥ 24

0 - ≥

270

Küche U-FormVariante 2

≥ 420

≥ 150ca. 180

≥ 33

0

60ca

. 130

≥ 12

0 - ≥

150

Küche BlockVariante 3

ca. 14 qm ca.10 QM

ca. 14 qm

KücheM 1 75_190627

≥ 420

≥ 12

0 - ≥

150

6060

60

≥ 33

0

Küche U-FormVariante 1

≥ 360

≥ 12

0 - ≥

150

60

≥ 24

0 - ≥

270

Küche U-FormVariante 2

≥ 420

≥ 150ca. 180

≥ 33

0

60ca

. 130

≥ 12

0 - ≥

150

Küche BlockVariante 3

ca. 14 qm ca.10 QM

ca. 14 qm

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

86

≥ 12

0

≥ 240

variante 1zweiseitig

lager küche 1:100_190627

≥ 300

variante 2einseitig

60

≥ 12

0

≥ 180

variante 1zweiseitig

6060

300

variante 2einseitig

60

≥ 360

≥ 24

0

wäsche hauswirtschaft 1:100_190627

≥ 360

≥ 12

060

≥ 18

0

4060

≥ 22

0

≥ 12

0

≥ 18

0

ca. ≥ 10 qm ca. ≥ 8 qm ca. ≥ 5 qm ca. ≥ 6 qm

Abb.50M.1:100 Abb.51M.1:100 Vorräte zweizeilig Vorräte einzeilig

LagerungPflegemittelInPflege-WGskanneserforderlichseinInkontinenzmaterialzulagern.DerFlä-chenbedarf dafür wird meist unterschätzt, dadiesePflegemittelalsMonatsvorratgeliefertwerden.ManbenötigtproPersonungefähr den Umfang von zwei großen Umzugskartons und ein Regalvolumen von b=80cm,t=60cm,h=50cm

PlatzbedarfEntsprechend der Empfehlungen für denallgemeinenWohnungsbau(6qmAbstellraumfürWohneinheitenmit75qm-90qmWohnfläche)kannfüreineambulantbetreuteWohngemeinschaftmit8-12PersonenprinzipiellinsgesamteineAbstellflächevon18qm-24qmempfohlenwerden.

Nebenräume

Vorratsraum

Funktionen•AufbewahrungeinesWochenvorrats für einen Großhaushalt •LagerungvonvorbereitetenSpeisen, Resteaufbewahrung •LagerungvonSpeisenundVorräten, die nicht direkt zugänglich sein müssen

Zuordnung und PlatzbedarfEinVorratsraumsolltemöglichstdirektvon der Küche aus zugänglich sein und mitraumhohenRegalenoderSchrän-kenfürVorräte,Getränkeetc.ausge-stattetsein.EswirddorteinAnschlussfürmind.eineweitereKühl-Gefrierkom-binationempfohlen.ImMinimumwer-denfürdieStellflächenvonKühlschrankundVorratsregalen4,80lfmempfohlen.(sieheAbbildungenunten)

Lager, Abstellraum Funktionen•LagerungvonLebensmitteln,Geträn- ken, die über einen Wochenvorrat hinausgehen•LagerungvonPflegemitteln•LagerungaktuellnichtbenötigterPfle- gehilfsmittelz.B.Lifter,Toilettenstühle •LagerungvonGartenmöbelnimWinter •LagerungvonsaisonalerDekoration ZuordnungundAusstattungZumLagernnichtständigbenötigterGegenstände werden weitere Abstell-flächenempfohlen.IdealerweisewirdeinkleinerAbstellraum(mind.4qm)innerhalbderWohnungausgewiesen.WeitereLagerflächenkönnenaußer-halb der Wohnung angeordnet werden, idealerweiseinEingangsnähe.

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

87

Abb.52M.1:100 Abb.53M.1:100 Hauswirtschaftsraumzweizeilig Hauswirtschaftsraumeinzeilig

≥ 12

0

≥ 240

variante 1zweiseitig

lager küche 1:100_190627

≥ 300

variante 2einseitig

60

≥ 12

0

≥ 180

variante 1zweiseitig

6060

300

variante 2einseitig

60

≥ 360

≥ 24

0

wäsche hauswirtschaft 1:100_190627

≥ 360

≥ 12

060

≥ 18

0

4060

≥ 22

0

≥ 12

0

≥ 18

0

ca. ≥ 10 qm ca. ≥ 8 qm ca. ≥ 5 qm ca. ≥ 6 qm

Hauswirtschaft Funktionen •Wäschewaschen •WäschetrocknenimTrocknerundauf dem Wäscheständer •Wäschezwischenlagern,sortieren, bügeln •AufbewahrungvonWasch-undPutz- mitteln •AufbewahrungvonReinigungsgeräten•AufbewahrungvonEinkaufstrolley, -taschen,Werkzeug,Toilettenpapieretc.

Platzbedarf/Ausstattung•PlatzzurLagerungvonSchmutz- wäschevonbiszu12Personen •PlatzfürdieZwischenlagerungge- trockneter Wäsche •2Waschmaschinen (dringendempfohlen) •2Wäschetrockner •Wäscheständer,Bügelbrett,unter- fahrbarerTischzumZusammen- legen der Wäsche •PlatzfürReinigungsmittelund-geräte (Besen,Staubsauer,Wischgerät) •RegalfürWasch-undReinigungsmit- tel, Lappen, Handtücher

•Empfohlenwerden für8erWG:ca.8qm für12erWG:ca.10qm

ZuordnungDerHauswirtschaftsbereichistinsbe-sondereinPflege-WGshäufigrundumdieUhrinBetrieb.FürdieArbeitsab-läufeliegtergünstigerweisenahanderKüche.WennderRauminnenliegendausgeführt wird, ist eine mechanische Entlüftungerforderlich.

WegenderhäufigenNutzungwerdenfürWaschmaschinenundTrocknerstrapazierfähige geräuscharme Geräte empfohlenbzw.entsprechenderSchall-schutzderRaumwände.

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

88

Ein solcher Rückzugsbereich kann zu-gleich auch Raum für diskrete Gesprä-chemitAngehörigen,Pflegedienstenoder Ärzten bieten und bei Bedarf auch fürdiezeitweiseÜbernachtungvonAngehörigenzurVerfügungstehen.

ZuordnungSinnvollistdieAusbildungeinesRaum-bereichs, der zwar noch zum Gemein-schaftsbereichgehört,vondiesemaberbeiBedarfdurcheineSchiebetürabgetrenntwerdenkann.Sokönnennotwendige Gespräche oder Verwal-tungsarbeiten erledigt werden, ohne denBereichvölligzuverlassen.

PlatzbedarfundAusstattungAlsAusstattungwirdempfohlen:Schreibtisch,Schrankflächen,RegalundzweikleineSesselfüreinZwei-ergespräch.OptionalkannaucheineBettcouchuntergebrachtwerden.IndenSchränkenkönnendiepersönlichenGegenständederPräsenzkräfteunter-gebracht und auch Medikamente sicher aufbewahrtwerden.

BereichfürPräsenzkräfte

Funktionen•Verwaltungsarbeitenerledigen •persönlicheDinge(z.B.Handtasche) aufbewahren •GesprächemitArzt,Therapeuten oderAngehörigenführen •Option,sichkurzzurückzuziehen ohnesichzuseparieren. •BeiBedarf:RaumangebotfürÜber-nachtungenvonAngehörigenoderPräsenzkräften

Allgemeine AnforderungenDasWTPGschließtBüroräumefürBetreuungs-undPflegediensteinderWGaus(§4Abs.2WTPG),daPflege-und Betreuungsdienste nur Gaststatus inderWohnunghaben.EinBereich,indensichdiePräsenzkräfteauchmalzurückziehenkönnen,istjedocherlaubt.EinigeExpertenweisendaraufhin, dass man mit einem abgetrennten Personalraum ein eher unerwünschtes Personalverhaltenbegünstigt(Kommu-nikationeheruntereinander,PersonalverstehtsichnichtalsDienstleisterineinerprivatenWohnung).Andererseitserscheint es jedoch sinnvoll, einen mehrfach nutzbaren Rückzugsbereich in derWGanzubieten.

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

89

bereich betreuer 1:100_190614

≥ 60

≥ 120

variante 1schreibplatzNICHT BARRIEREFREI

variante 2schreibplatzNICHT BARRIEREFREI

≥ 18

5

≥ 85

≥ 40

ca. 6

0

≥ 120

≥ 14

5≥ 85

≥ 210

ca. 90

variante 3nische

≥ 12

0

ca. 65

≥ 28

0ca. 1

60

≥ 255

≥ 40≥ 150

variante 4nische

≥ 12

0

≥ 28

0ca. 1

60

≥ 255

≥ 150ca. 65 ≥ 40

ca. 2,2 qmca. 3 qm

ca. 7 qm ca. 7 qm

bereich betreuer 1:100_190614

≥ 60

≥ 120

variante 1schreibplatzNICHT BARRIEREFREI

variante 2schreibplatzNICHT BARRIEREFREI

≥ 18

5

≥ 85

≥ 40

ca. 6

0

≥ 120

≥ 14

5≥ 85

≥ 210

ca. 90

variante 3nische

≥ 12

0

ca. 65

≥ 28

0ca. 1

60

≥ 255

≥ 40≥ 150

variante 4nische

≥ 12

0

≥ 28

0ca. 1

60

≥ 255

≥ 150ca. 65 ≥ 40

ca. 2,2 qmca. 3 qm

ca. 7 qm ca. 7 qm

Abb.54M.1:100 Abb.55M.1:100 BereichfürPräsenzkräfte BereichfürPräsenzkräfteSchreibplatzminimalSchreibplatz

Abb.56M.1:100 Abb.57M.1:100 BereichfürPräsenzkräfte BereichfürPräsenzkräfteSchreibplatzmitSitzgruppe SchreibplatzmitSchlafcouch

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

90

Tabelle 5_I_Gemeinschaftsräume_190628

Allgemein • Gemeinschaftsräume zentral anordnen• Aktive und passive Teilhabe am Geschehen ermöglichen• Außenraumbezug, direkter Zugang zu Freiflächen• Erhöhter Flächenbedarf für WGs mit Rollstuhlnutzern• Flächenkalkulation umfasst: Bewohner und Bewohnerinnen, Präsenzkräfte, Gäste• Gute Belichtung, Tagesablauf erfahrbar machen• Orientierung wenn möglich nach mehreren Himmelsrichtungen• Zusätzliches WC im R-Standard gut zugänglich• Ausreichende Flächen für Hauswirtschaft vorhalten

Tabelle 2 Planungshinweise Gemeinschaftsräume

Empfehlungen • Ort des Ankommens: einladend, hell, behaglich • Garderobe (auch für Gäste) vorhalten• Abhängig von Zielgruppe: Abstellplatz für Rollatoren und Rollstühle und/oder Rollstuhlumsteigeplatz vorhalten

Eingang

Platzbedarf 8 Bewohnerca. 6 qm

12 Bewohnerca. 10 qm

Barrierefrei: DIN 18040-2 im R-Standard empfohlen

Empfehlungen • Kurze Wege – gute Orientierung• Sehr gute Belichtung• Bewegungsraum mit Aufenthaltsqualität• Flure sollten Aufenthaltsräume nicht durchschneiden

Erschliessung

Abmessungen Flurbreite mind. 120 cm, besser 150 cmBarrierefrei: DIN 18040-2 im R-Standard empfohlen

Empfehlungen • Überschaubare, gemütliche Größe• Wohnliche Sitzplätze mit Ausblick• Akustische Abtrennung zum Ess- und Kochbereich• Je nach Zielgruppe: Platzbedarf für Liegesessel einkalkulieren

Wohnzimmer

Platzbedarf 8 Bewohnerca. 20 qm

12 Bewohnerca. 25 qm

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

91

Tabelle 5_II_Gemeinschaftsräume_190620

Bewegungsflächen Neben Tischen Bewegungsflächen 150 cm Bewegungsfläche an einer langen und kurzen Seite, an den anderen Seiten jeweils 120 cm

Essplatz

Platzbedarf 8 Bewohnerein langer Tisch: ca. 21 qmmehrere Tische: ca. 28 qm

12 Bewohnerein langer Tisch: ca. 26 qmmehrere Tische: ca. 34 qm

• Barrierefrei, autonom zugänglich (ohne 2 cm Schwelle!)• Dem Wohn- oder Essbereich vorgelagert• Übergang von innen nach außen mit Vordach/ Markise • Sonnenschutz

Möbelmaße • Tische modular ab 80 cm x 80 cm empfohlen• Stühle bequem, breit: 45 cm und breiter

Empfehlungen • Platz am Tisch für WG-Mitglieder, Präsenzkräfte, Gäste • Anordnung neben Küche (bevorzugt offen)• Am Tisch: aktive und passive Teilhabe am Gruppengeschehen

Ausstattung • Essplatz• Weitere Sitzplätze am Rande• Naturerfahrung ermöglichen: Garten, Hochbeete• Sonnen- und Schattenplätze

• Herz der WG, nah am Essplatz• Beteiligung ermöglichen: Arbeitsflächen berücksichtigen• Zugewandtes Arbeiten: Herd, Arbeitsflächen (anteilig) nicht an der Wand, sondern dem Raum zugewandt• niedriger Tresen ohne Barrierewirkung

Küche

Platzbedarf 8 Bewohnerca. 14 qm

12 Bewohnerca. 16 qm

Freifläche Aussen

Platzbedarf 8 Bewohnermind. 5 qm p.P.: ≥ 40 qmEssplatz: ca. 22 qm

12 Bewohnermind. 5 qm p.P.: ≥ 60 qm Essplatz: ca. 27 qm

DIN 18040-2 im Rollstuhl-Standard empfohlen

Fortsetzung Tabelle 2

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GEMEINSCHAFTSRÄUME

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Tabelle 5_III_Gemeinscha�sräume_190614

Empfehlungen Vorratsraum neben Küche

Vorratsraum

Platzbedarf 8 Bewohnermind. 6 qm

12 Bewohnermind. 8 qm

Empfehlungen Lagerung nicht ständig benö�gter Gegenstände,Pflegemi�elvorrat

Lager/Abstellraum

Platzbedarf ca. 4 qm innerhalb WG empfohlenca. 24 qm insgesamt auch außerhalb WG (Keller o. ä.)

Ausreichend Flächen einplanenBei innenliegenden Räumen: mechanische Entlü�ung

Hauswirtscha�

Platzbedarf 8 Bewohnermind. 8 qm

12 Bewohnermind. 10 qm

Aussta�ung Bei 8er und 12er WG: jeweils 2 Waschmaschinen- und Trockneranschlüsse!

Kein Büroraum für Pflegedienst! (nicht WTPG-konform)Güns�g Nische/Raum mit Schiebetür abteilbar

Raum für Präsenzkrä�e

Platzbedarf Größe ca. von 4-10 qm

Aussta�ung • Schreibplatz• Schrank und Regal• Sitzgelegenheit für Angehörigengespräch• ggf. Be�couch für Gäste bzw. Präsenzkrä�e

Empfehlungen

Empfehlungen

Fortsetzung Tabelle 2

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WOHNUNG

BEWOHNERZIMMER

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95 Grundlagen

98 Abmessungen

99 Ausstattung und Möblierung

104 Barrierefreiheit

108 Zimmertypen

108 A Zimmer mit individuellem Sanitärraum

108 A1 Sanitärraum integriert

110 A2 Sanitärraum herausgeschoben

112 A3 Zimmer quer mit natürlich belichtetem Sanitärraum

114 A4 Sanitärraum zwischen Zimmern 1

115 A5 Sanitärraum zwischen Zimmern 2

116 B Zwei Zimmern zugeordneter Sanitärraum

116 B1 Sanitärraum zugeordnet 1

118 B2 Sanitärraum zugeordnet 2

119 Planungsempfehlungen tabellarisch

bewohnerzimmertypen_klein_190419bewohnerzimmertypen_klein_190419

bewohnerzimmertypen_klein_190419

bewohnerzimmertypen_klein_190419

bewohnerzimmertypen_klein_190419

bewohnerzimmertypen_klein_190419bewohnerzimmertypen_klein_190419

BEWOHNERZIMMER

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chen und zugleich muss es hier auch die Rahmenbedingungen für notwendi-ge Assistenz- und Pflegeleistungen oder für die medizinische Versorgung bieten. Neben individuellen Ausstattungsmög-lichkeiten ist hierfür eine barrierefreie Gestaltung unerlässlich. Beide Aspekte sollten bei der Planung berücksichtigt werden.

Einzelzimmer In ambulant betreuten Wohngemein-schaften sollten Einzelzimmer Standardsein. Dies ist inzwischen auch in Pflege- heimen in Baden-Württemberg gefor-dert. Einzelzimmer sind unerlässlich für den Erhalt der Würde und Selbstbe-stimmung und zum Schutz der Privat-heit und Intimsphäre des Einzelnen.

ZweiereinheitenIn der Wohngemeinschaft kann auch eine Nutzungseinheit aus zwei be-nachbarten Zimmern für Ehepaare, verwandte oder befreundete Personen angeboten werden. Da individuelle Gewohnheiten und spezifischer Pflege-bedarf aber auch bei solchen Paaren sehr unterschiedlich sein können, soll-ten immer zwei getrennt erschlossene Bewohnerzimmer geplant werden. So werden gegenseitige Störungen vermieden und individuelle Rückzugs-möglichkeiten bleiben erhalten. Die beiden Zimmer und der Sanitär-raum sollten über einen gemeinsamen

Grundlagen

Bedeutung des BewohnerzimmersDas eigene Zimmer ist der wichtigste persönliche Rückzugsraum - dies gilt ganz besonders für die Bewohnerzim-mer in ambulant betreuten Wohnge-meinschaften. Für Bewohnerinnen oder Bewohner mit Pflege- oder Unter-stützungsbedarf ist der Umzug in die Wohngemeinschaft in der Regel mit dem Verlust ihrer vertrauten Wohnum-gebung verbunden. Während sie zuvor meist über eine komplette Wohnung frei verfügen konnten, wird nun das Zimmer in der Wohngemeinschaft zum einzigen verbleibenden persönlichen Bereich. Für junge Erwachsene mit Be-hinderung ist dagegen der Auszug aus dem Elternhaus ein wichtiger Schritt in Richtung Selbständigkeit. Das eigene Zimmer in der Wohngemeinschaft ist für sie ein Identitätsraum, den sie in der Regel auch nach eigenen Vorstel-lungen einrichten wollen. Individueller Freiraum und private Atmosphäre im eigenen Zimmer sind daher für alle Zielgruppen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften wichtig. Für die persönliche Raumaneignung sind individuelle Gestaltungsmöglichkeiten eine wesentliche Voraussetzung. Bei der Planung von Pflege-WGs muss aber auch die besondere Doppelfunktion dieser Bewohnerzimmer berücksichtigt werden: Das eigene Zimmer soll die gewünschte wohnliche Atmosphäre für das Gefühl zu Hause zu sein ermögli-

„In unserer WG lebt ein Ehepaar in einer Zweiereinheit am Ende des Flurs. Sie ist an Demenz erkrankt und er ist beim Laufen so stark eingeschränkt, dass er zu Hause nicht mehr allein zurecht kommt. Es ist sehr wichtig, dass die beiden getrennte Zimmer haben, sonst könnte er nachts kaum durchschlafen. Vormittags sind sie meistens zusammen bei ihr im Zimmer und ab dem Mittagessen bleiben sie dann oft zusammen im Gemein-schaftsbereich. Aber manchmal zieht er sich auch nach dem Essen in sein Zimmer zurück und sie bleibt bei der Gruppe.“ (Präsenzkraft)

„Einzelzimmer, die über eine Türöffnung in der Zimmertrennwand direkt zu Doppelzimmern zusammenschaltbar sind, würde ich ablehnen. Man weiß in diesen Zimmern nicht, wo man die Möbel hinstellen soll und man hört auch alles aus dem Nachbarzimmer. Die Akustik ist das Hauptproblem, da müssen die Architekten eine Lösung finden. Sonst kann man die zwei Zimmer bei Bedarf nicht gut einzeln vermie-ten.“ (Präsenzkraft)

BEWOHNERZIMMER

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„Bei guter Belichtung ist für viele Nutzer eine Nordlage viel besser als eine zu stark besonnte West- oder Südlage. Viele ältere Personen leiden im Sommer sehr unter der Hitze und im Alter vertragen die Augen grelles Sonnenlicht auch nicht mehr.“ (Pflegeleiterin)

„Es ist natürlich optimal, wenn die Präsenz-kräfte einen guten Überblick über alle WG-Bereiche haben, aber Flure müssen nicht un-bedingt überall einsehbar sein. Die Bewohner-gruppe ist so klein, dass die Betreuung auch so alles Wichtige mitbekommt, man kennt ja seine ‚Pappenheimer‘.“ (Fachexperte)

Für die Lage der Bewohnerzimmer im Grundrissgefüge können nutzerabhän-gig verschiedene Ansätze sinnvoll sein. Das Kuratorum Deutsche Altershilfe differenziert hier unterschiedliche Bedarfe nach Rückzug und Gemein-schaft: „Während manche Bewohner clusterartige Grundrisse bevorzugen, die vom Bewohnerzimmer aus unmit-telbar in Gemeinschaftsbereiche füh-ren, schätzen andere einen gewissen Abstand zum gemeinschaftlichen Zent-rum der Wohngruppe und messen dem Rückzug höheren Wert bei.“ (Kaiser 2012, S. 58) Das genaue Anforderungs-profil der späteren Bewohnergruppe ist bei der Planung kaum vorhersehbar und zudem muss oft mit heterogenen und sich dynamisch ändernden Bewoh-nerbedarfen gerechnet werden. Daher scheint es sinnvoll, innerhalb der nicht spezialisierten Wohngemeinschaften unterschiedliche Zimmerlagen anzubie-ten und die Räume nach individuellem Nutzerwunsch zu verteilen. In der Praxiswird man einzelne Kompromisse ein-gehen müssen, da die entsprechendenZimmer nicht immer genau dann ver-fügbar sind, wenn durch Bewohner-wechsel oder durch fortschreitendes Krankheitsstadium kurzfristig neuer Bedarf entsteht.

Orientierung nach HimmelsrichtungenAuch bei der Orientierung der Zimmer nach Himmelsrichtungen ist von hete-

Vorflur getrennt erschlossen werden. So können die Zimmer problemlos auch getrennt vermietet werden, was die flexible Nutzbarkeit bei Bewohnerwech-seln gewährleistet. Bei zusätzlichen direkten Türverbindungen in der Trenn-wand zwischen den beiden Bewoh-nerzimmern muss das Schallproblem unbedingt gelöst werden (z. B. mittels schallgedämmter Doppeltüren, und Hohlraumfüllung bei Nichtnutzung).

Ein direkt von beiden Bewohnerzim-mern aus zugängliches Schmetterlings-/Tandembad ist auszuschließen (s. Kapitel Sanitärräume S. 129).

Bewohnerzimmer im GrundrissEine gute Orientierbarkeit innerhalb der Wohnung ist besonders für Bewohnerinnen und Bewohner mit Orientierungsproblemen und/oder mit eingeschränkter Alltagskompetenz sehr wichtig. Entscheidend ist hierfür eine klare Grundrissstruktur mit gut auffindbaren, ablesbaren Nutzungsbe-reichen. Eine kleinteilige Gliederung der Zimmertrakte in überschaubare Raumpakete ist von Vorteil, lange Zimmerflure mit immer gleichen Zimmertüren sollten dagegen vermie-den werden. Die Einsehbarkeit der Zimmerflure von der Küche aus ist für die Übersicht der Präsenzkräfte von Vorteil, sie ist aber nicht zwingend für alle Flure erforderlich.

BEWOHNERZIMMER

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rogenen Bewohnerbedarfen auszuge-hen. Während viele Bewohnerinnen und Bewohner durchaus ein wenigSonnenlicht in ihrem Zimmer bevor-zugen, schätzen besonders hitzeemp-findliche Personen auch Nordlagen. Grundsätzlich sind im Hinblick auf die erhöhte Hitze- und Blendungsempfind-lichkeit vieler Nutzerinnen und Nutzer bei besonnten Lagen flexible Verschat-tungselemente wie Markisen und Außenjalousien und ein gut funktionie-render Blendschutz besonders wichtig. Bei Südlagen ist zusätzlich ein wirk-samer baulicher Sonnenschutz durch verschattende Vordächer oder Gebäu-devorsprüngen zu empfehlen. Auch verschattende Bepflanzungen können vor zu starker Sonneneinstrahlung im Sommer schützen.

Bewohnerzimmer Funktionen• Sich ungestört zurückziehen• Schlafen • Fernsehen• Musik hören• Lesen• Schreiben, am Computer arbeiten, Hobbys nachgehen• Besuch empfangen• Telefonieren• Gepflegt und medizinisch versorgt werden

Individueller Freiraum im Bewohner-zimmer bedeutet auch, dass die Be-

„Die Zielgruppenorientierung ist auch ab-hängig vom Standort. In der Stadt können verschiedene, sehr spezialisierte WGs ent-stehen – wie z. B. spezielle Demenz-WGs. Im ländlichen Raum ist eine Spezialisierung der WG auf Grund des kleineren Einzugsgebiets meist nicht möglich. Hier ist es eher geboten, heterogen zu mischen. Daher kann es gerade bei diesen gemischten WGs im ländlichen Raum sinnvoll sein, Bereiche für unterschied-liche Bedarfe anzubieten, damit sich einzelne Bewohner auch separieren können. Für WGs der Eingliederungshilfe (WGs für Menschen mit Behinderungen) sollte prinzipiell mehr individueller Rückzug eingeplant werden.“ (Fachexperte)

wohnerinnen und Bewohner in ihrem Zimmer so lange schlafen oder aufblei-ben können und dort auch fernsehen, Musik hören oder Besuch empfangen können, wann immer sie wollen. Im Hinblick auf diese besonderen Nut-zungsanforderungen ist ein erhöhter Schallschutz der Zimmer nach innen und nach außen wichtig. Denn niemand soll durch laute Gespräche, Fernseh- oder Radiogeräusche der Zimmernach-barn gestört werden (s. Kapitel Technik S. 148ff).

Raumzonierung Es wird empfohlen, für die verschiede-nen Funktionen im Bewohnerzimmer eine gewisse Zonierung anzubieten,oder diese zu ermöglichen. Neben dem Eingangsbereich, der meist als inter-ner Flurbereich (Vorraum) auch den Zugang zum individuellen Sanitärraum umfasst, werden im Hauptraum in der Regel ein Schlafbereich, Stauraum und eine Aufenthaltszone für das Lesen, Schreiben etc. oder zum Empfangen von Besuch gebraucht. Im Hinblick auf die begrenzte Zimmerfläche kann ein geschicktes Ausnutzen der Fens-terbereiche von Vorteil sein. So kann beispielsweise ein breites Fensterbrett bei entsprechender Vorplanung auch als zusätzliche Sitz- oder Ablagemög-lichkeit dienen. Zusätzlich kann ggf. die das Fenster umschließende Wandfläche für Einbauregale, Ablagen oder kleine Einbauschränke genutzt werden.

BEWOHNERZIMMER

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Bei der Planung müssen jedoch auch die tragbaren Miet- bzw. Gesamtkos-ten für die Bewohner berücksichtigt werden. Auch mögliche Flächenober-grenzen für Wohngeldbezug oder für Fördergelder sollten in diese Überle-gungen mit einbezogen werden.

Bauordnungsrechtlich sind in Aufent-haltsräumen in Baden-Württemberg mindestens 2,30 m lichte Raumhöhe erforderlich (§ 34 LBO). In Bewohner-zimmern sollte die lichte Raumhöhe des Hauptraums aber möglichst nicht unter 2,50 m - 2,60 m liegen, um eine angemessene Raumproportion mit guter Belichtung und Belüftung zu gewährleisten.

Wenn bei der Nutzergruppe von einem hohen Anteil an Menschen mit körper-lichen Einschränkungen auszugehen ist, ist eine barrierefreie Gestaltung uner-lässlich. Als Orientierungswert für den Sanitärraum inklusive Vorraum (inter-ner Flur vor dem Sanitärraum) können bei Ausführung im Barrierefrei-Basis-Standard überschlägig ca. 8 qm - 10 qm Nutzfläche angenommen werden. Bei Ausführung im höheren R-Standard vergrößert sich dieses Maß auf über-schläglich ca. 10 qm - 12 qm.

Abmessungen

Mindestmaße Muss• ≥ 2,30 m lichte Raumhöhe (Muss-Wert, § 34 LBO) Bei Barrierefrei-Anforderung (Barrierefreiheit wird für Pflege-WGs grundsätzlich empfohlen):

• ≥ ca. 4 qm - 5 qm Sanitärraum Barrierefrei-Basis-Standard entsprechend DIN 18040-2

• ≥ ca. 6 qm -7 qm Sanitärraum R-Standard entsprechend DIN 18040-2

Mindestmaße Soll • ≥ 14 qm Grundfläche (Soll-Wert in Anlehnung an die LHeimBauVO)

• ≥ 3,20 m lichte Raumbreite (Soll-Wert in Anlehnung an dieLHeimBauVO)

Empfehlung• ≥ 16 qm - 20 qm Grundfläche

• ≥ 3,80 m lichte Raumbreite

• ≥ 2,50 m - 2,80 m lichte Raumhöhe

Das WTPG macht keine konkreten Vorgaben für die Größe der Bewohner-zimmer. Das Gesetz definiert lediglich für anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften eine Mindestgrundfläche pro Person von 25 qm. Diese Mindestgrundfläche wird über alle Räume der Wohnung ohne die Kellerräume gerechnet (s. Kapitel Rechtliche Grundlagen S. 31f).

In Anlehnung an die Vorgaben der LHeimBauVO für Bewohnerzimmer in stationären Einrichtungen sind jedoch auch für die Bewohnerzimmer in am-bulant betreuten Wohngemeinschaf-ten mindestens 14 qm Zimmerfläche (Hauptraum des Bewohnerzimmers ohne Sanitärraum und ohne internen Flurbereich) und mindestens 3,20 m lichte Raumbreite zu empfehlen.

Gemäß den ordnungsrechtlichen Vorgaben dürfen diese Mindestmaße bei ambulant betreuten Wohngemein-schaften zwar prinzipiell unterschritten werden, dies ist aber nicht zu emp-fehlen, da bereits 14 qm für einen Individualraum sehr knapp bemessen sind. Für eine bessere Möblierbarkeit und auch um für Bewohnerinnen oder Bewohner mit stärkeren Mobilitätsein-schränkungen vorzuplanen, empfehlen Experten größere Raumzuschnitte von 16 qm - 20 qm und lichte Raumbreiten ab 3,80 m (Kaiser 2012, S. 59).

BEWOHNERZIMMER

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99

Ausstattung und Möblierung

Um eine individuelle Aneignung zu ermöglichen, ist es wichtig, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in ihrem Zimmer Gestaltungsfreiheit haben. Günstig ist ein Raum, der eine persön-liche Ausgestaltung mit Wandfarbe oder Tapeten, Gardinen, eigenen Mö-belstücken, Lampen, persönlichen Bil-dern, Büchern, Pflanzen und weiteren geliebten Gegenständen ermöglicht. Prinzipiell sollte jede Bewohnerin und jeder Bewohner das individuelle Zim-mer nach eigenen Wünschen vollkom-men frei gestalten können. Dennoch können auch unterstützende Hinweise vor dem Einzug hilfreich sein: Werden zu viele Möbel und Gegenstände mit-gebracht, kann eine Übermöblierung entstehen, die die Bewegung im Raum behindert. Auf Stolpergefahren durch mitgebrachte Teppiche, Bettvorleger und Stehlampen sollte besonders ge-achtet werden.

Wichtig sind genügend Steckdosen und gut positionierte, tastbare Lichtschalter. Um einen institutionellen Charakter zu vermeiden, wird empfohlen keine Medienschienen oder Kabelkanäle einzuplanen. Die Ausstattung mit W-Lan ist inzwischen Standard. Sehr wichtig sind ausreichende und differenzierte Beleuchtungsmöglichkeiten. Beson-ders im Bettbereich ist eine blendfreie, dimmbare Beleuchtung mit hoher Lux-

„Bei 4 m Achsmaß sollte der Raum eine Mindestfläche von ca. 16 qm besitzen, da der Zuschnitt ansonsten für die Möblierbar-keit ungünstig wird.“ (Architektin)

„Meistens werden die eigenen Betten mit-gebracht und die sind teilweise auch 1,40 m breit. Das sollte der Zimmergrundriss leisten. Häufig wird das Bett im Zimmer so aufgestellt, wie es die Bewohnerinnen oder Bewohner aus ihrer früheren Wohnung gewohnt sind. Erst bei Bedarf wird das alte Bett gegen ein Pflege-bett ausgetauscht. Die Pflegebetten bekommt man zum Aufbauen hochkant durch die nor-male Tür, da brauchen wir keine breitere Tür dafür.“ (Pflegekraft)

„Wenn bettlägerige Bewohnerinnen oder Bewohner das wollen, bringen wir sie gerne in den Gemeinschaftsbereich, damit sie nicht von der Gruppe abgekoppelt sind. Dafür benutzen wir dann einen Liegendrollstuhl, der lässt sich durch die normale Türöffnung schieben. Pflegebetten sind dafür zu groß und man will ja eigentlich auch kein Bett im Wohnzimmer sehen.“ (Präsenzkraft)

„Die Pflegebetten haben Rollen. Der Vorteil ist, dass wir das Bett dann bei Bedarf, bei-spielsweise für die Pflege, auch mal kurz von der Wand wegrücken können. Schön sind die Pflegebetten leider alle nicht. Vom Design her gibt es in der Regel auch wenig Wahlmög-lichkeiten, da die Pflegebetten von den Kran-kenkassen zur Verfügung gestellt werden.“ (Pflegekraft)

Zahl erforderlich, die bei Bedarf auch für behandlungspflegerische Maßnahmen ausreicht (s. hierzu detaillierte Erläute-rungen im Kapitel Technik und Ausstat-tung S. 157ff).

FlexibilitätBewohnerzimmer sollten flexibel möblierbar sein, um unterschiedlichen Bewohnerwünschen entsprechen zu können, um die Nutzung durch Personen mit unterschiedlichen Ein-schränkungen zu ermöglichen und auch um für Veränderungen des Gesund-heitszustands der Bewohnerinnen und Bewohner vorzuplanen. In einer Pflege-WG kann es beispielsweise beim Einzug gewünscht sein, den eigenen Raum mit Sofa, Tisch und mitgebrach-tem Bett auszustatten. Bei Bedarf sollte aber auch das Aufstellen eines Pflegebettes möglich sein. Hierfür sind Bewegungsflächen entsprechend dem Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2 erforderlich.

Auch bei Zimmern für Menschen mit demenziellen Erkrankungen sollte kei-neswegs auf barrierefreie Abmessun-gen verzichtet werden, da im späteren Krankheitsstadium häufig Mehrfachbe-hinderungen mit körperlichen Ein-schränkungen auftreten. Außerdem ist zu beachten, dass mit zunehmendem Pflegebedarf auch der Platzbedarf für Hilfsmittel wie z. B. Rollator oder Lage-rungskissen im Zimmer wächst.

BEWOHNERZIMMER

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Darüber hinaus müssen auch die maximal zulässigen Bedienkräfte für das Öffnen und Schließen von Fenstern berücksichtigt werden (DIN 18040-2, 5.3.2).

Bei Öffnungsflügeln in Obergeschossen, bzw. bei Absturzhöhen von in der Regel über 100 cm, sind zusätzlich die Vorga-ben zur Absturzsicherung zu beachten. Entsprechend § 3 LBO AVO Baden-Württemberg ist die Absturzsicherung in der Regel bis 90 cm Höhe über Oberkan-te Fertigfußboden (ü. OK FFB) erforder-lich. Eine Reduzierung auf 80 cm Höhe ist möglich, wenn die Brüstung am oberen Abschluss eine Tiefe von 20 cm besitzt, wie z.B. massive Brüstungen aus Mauerwerk oder Beton. Eine Absturz-sicherung kann beispielsweise mit fest-verglasten Fensterteilen geschaffen wer-den. Ansonsten ist eine außenliegende Absturzsicherung mittels Geländer oder Glasbrüstung erforderlich (s. Abb. 58und Abb. 59). Wird eine niedrige Fensterbrüstung als tiefe Sitz- oder Abstellfläche gestaltet, muss auch die Gefahr der Übersteig-barkeit beachtet werden. Die erfor-derliche Absturzhöhe wird in diesem Fall ab der übersteigbaren Fläche bzw. ab der Oberkante des übersteigbaren Rahmenprofils gerechnet (s. hierzu: BVS Sachverständige Bau 8-2015 und IFT-Richtlinie FE 17/1 2016).

Fenster im Bewohnerzimmer Auf Grund der positiven Wirkungen des Lichts auf Physis und Psyche wird eine optimale Versorgung mit natürlichem Tageslicht empfohlen (s. hierzu detail-lierte Erläuterungen im Kapitel Technik S. 151ff). Bei der Gestaltung großer Fensterverglasungen sollte zwischen Erdgeschoss- und Obergeschosslagen differenziert werden: Werden die Wohngemeinschaften im Erdgeschoss angeordnet, können Fenster bis zum Boden herunterreichen (z. B. französi-sche Fenster). In Obergeschossen sollte bei bodentiefen Verglasungen ohne vorgelagertem Balkon der untere Fens-terteil nicht durchsichtig ausgebildet werden, da insbesondere bei Menschen mit Orientierungsproblemen und/oder kognitiven Einschränkungen durch bo-dentiefe Verglasungen Unsicherheiten und Ängste entstehen können.

In Abhängigkeit von der bauordnungs-rechtlichen Einstufung der ambulant betreuten WG kann die Einhaltung der DIN 18040-2 erforderlich sein, ansons-ten wird sie für Pflege-WGs dringend empfohlen. Die DIN 18040-2 fordert, dass die Verglasung mindestens eines Fensters im Raum auf einer Höhe von maximal 60 cm über dem Fertigfuß-boden (ü. OK FFB) beginnt, damit der Ausblick auch in sitzender Position gewährleistet werden kann (s. Abb. 58).

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Bei Fenstern in Obergeschossen könnte der Öffnungsflügel oberhalb der Ab-sturzhöhe angeordnet werden. Im R-Standard wird der Fenstergriff auf Achshöhe + 85 cm bis + 105 cm ü. OK FFB gefordert (DIN 18040-2, 5.3.2).

Abb. 58 M. 1 : 50Beispiel für eine barrierefreie Fenster-gestaltung im Bewohnerzimmer oder in Gemeinschaftsräumen. Entsprechend DIN 18040-2 muss ein Teil der Fenster ab 60 cm Höhe über Oberkante Fertig-fußboden (ü. OK FFB) durchsichtig sein.

≤ + 60 cm

+ 85 cm - +105 cm

Ansicht Fenster_190628

OK FFB

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102

Abb. 59 M. 1 : 50Verschiedene prinzipielle Möglichkeiten der Fensteranordnung mit Absturz-sicherung. Entsprechend DIN 18040-2 muss ein Teil der Fenster ab 60 cm ü. OK FFB durchsichtig sein.

In Obergeschossen bzw. bei entspre-chender Absturzhöhe (i.d.R. ab 100 cm ü. OK FFB) müssen zugleich mögliche Anforderungen an eine Absturzsiche-rung beachtet werden. Bei niedrigen

Fensterbrüstungen, die als übersteigbar eingestuft werden, wird die erforderli-che Absturzhöhe ab der übersteigbaren Fläche bzw. ab der Oberkante des über-steigbaren Rahmenprofils gerechnet.

Erfo

rder

liche

Abs

turz

höhe

≤ 60

Erfo

rder

liche

Abs

turz

höhe

Fest

steh

ende

s Fen

ster

bis

zur

erfo

rder

liche

n Ab

stur

zhöh

e

≤ 60

Fest

steh

ende

s Fen

ster

bis

zur

erfo

rder

liche

n Ab

stur

zhöh

e

≤ 60

BEWOHNERZIMMER

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BarrierefreiheitIn ambulant betreuten Wohngemein-schaften für Menschen mit Unterstüt-zungs- und Versorgungsbedarf (Pflege-WGs) ist in der Regel ein hoher Anteil von Bewohnerinnen oder Bewohnern mit körperlichen Einschränkungen zu erwarten. Der Barrierefrei-Basis-Stan-dard der DIN 18040-2 wird daher auch in den Bewohnerzimmern und Sanitär-räumen dieser WGs grundsätzlich empfohlen. Bei Einstufung der Woh-nung unter die Anforderungen des § 35 Abs. 1 LBO bzw. § 39 Abs. 1 LBO ist dies bauordnungsrechtlich auch gefordert.

Sollen in einer betreuten Wohngemein-schaft auch Personen mit größerem Flächenbedarf, wie z. B. mit Elektroroll-stuhl, wohnen können, sind größere Bewegungsflächen entsprechend dem höheren R-Standard der DIN 18040-2 erforderlich. Experten empfehlen für eine langfristige flexible Nutzbarkeit in Pflege-WGs mindestens ein Be-wohnerzimmer und mindestens einen Sanitärraum im höheren R-Standard einzuplanen.

Entsprechend DIN 18040-2 sollte es u.a. möglich sein, das Bett bei Bedarf frei im Raum aufzustellen, damit es für die Pflegekräfte von drei Seiten aus zugäng-

lich ist. Die nachfolgenden Abbildungen 60ff zeigen die hierfür erforderlichen Bewegungsflächen am Bett und vor dem Schrank im Barrierefrei-Basis-Stan-dard, die Abbildungen 64ff zeigen die entsprechenden Bewegungsflächen im höheren R-Standard der DIN 18040-2. Im Barrierefrei-Basis-Standard wird an einer Längsseite des Bettes eine ≥ 120 cm tiefe Bewegungsfläche gefordert, an den beiden anderen Seiten und vor Möbeln genügen ≥ 90 cm tiefe Bewe-gungsflächen. Im höheren R-Standard werden an einer Längsseite und an der Schmalseite des Bettes und vor Möbeln ≥ 150 cm tiefe Bewegungsflächen gefordert. An der anderen Längsseite des Bettes genügt eine ≥ 120 cm tiefe Bewegungsflächen.

Privater Außenraum Die meisten befragten Expertinnen und Experten halten individuelle Balkone bzw. Terrassen für verzichtbar und empfehlen stattdessen eher eine Vergrößerung der gemeinschaftlichen Balkon- oder Terrassenfläche.

Die tatsächliche Nutzung des priva-ten Außenraums ist sehr stark vom individuellen Nutzerprofil abhängig. Bewohnerinnen und Bewohner mit ausgeprägten kognitiven Einschrän-kungen halten sich tagsüber meist im Gemeinschaftsbereich auf und nutzen deshalb ihre individuellen Balkone oder ihre individuellen Terrassen kaum. Im Einzelfall kann ein Balkon für diesen Personenkreis sogar ein Sicherheits-risiko darstellen, da er für die Präsenz-kräfte kaum einsehbar ist.

Für selbständigere Bewohnerinnen und Bewohner mit z. B. rein körperli-chen Einschränkungen kann der Balkon dagegen ein willkommener privater Rückzugsbereich sein, der das eige-ne Zimmer erweitert und erheblich aufwertet. Die Planungsentscheidungen zu den privaten Außenräumen müssen daher im Hinblick auf die Zielgruppe und die langfristigen Nutzungsoptionen der Wohneinheiten getroffen werden.

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104

480

390 ≥ 90

≥ 12

0

17,5 qm 14 qm

380

360Empfohlen ≥ 320

(In Anlehnung an die LHeimBauVO)

≥ 90

≥ 90

≥ 12

0≥

90

360

310

240

18,6 qm

≥ 12

0≥

90

≥ 90

Grundriss 5M 1 75_190701

≥ 80≥ 80 ≥ 80

360

340

240

20,4 qm

≥ 12

0≥

90

≥ 90

≥ 80

290

375

240

19,75 qm

≥ 12

0≥

90

≥ 90

≥ 80

Barrierefreiheit

Bewohnerzimmer im Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2Die nachfolgenden Abbildungen zeigen beispielhaft Bewohnerzimmer ohne in-dividuellen Sanitärraum im Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2.

4.37

5

14 qm

320Empfohlen ≥ 320

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

Grundriss 10M 1 75_190701

≥ 80

Abb. 61 M. 1 : 75Bewohnerzimmer mit alternativer Raumproportion und empfohlener Min-destgröße von 14 qm im Barrierefrei-Basis-Standard. Bei freigestelltem Bett ist die Stellfläche für Schränke gegen-über der Anordnung in Abb. 60 einge-schränkter.

Abb. 60 M. 1 : 75Bewohnerzimmer mit empfohlener Mindestgröße von 14 qm im Barrie-refrei-Basis-Standard. Diese Mindest-raumgröße bietet bei freigestelltem Bett wenig Möglichkeiten zur Zonierung verschiedener Raumbereiche.

BEWOHNERZIMMER

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Abb. 63 M. 1 :75 Bewohnerzimmer, beispielhaft mit 19,75 qm im Barrierefrei-Basis-Stan-dard. Diese Queranordnung ermöglicht eine bessere Belichtung des Raums und die Abtrennung von zwei Raumberei-chen bei Bedarf. Nachteilig sind die grö-ßere Grundfläche und der größere Fas-sadenanteil im Hinblick auf die Kosten.

480

390 ≥ 90

≥ 12

0

17,5 qm 14 qm

380

360Empfohlen ≥ 320

(In Anlehnung an die LHeimBauVO)

≥ 90

≥ 90

≥ 12

0≥

90

360

310

240

18,6 qm

≥ 12

0≥

90

≥ 90

Grundriss 5M 1 75_190701

≥ 80≥ 80 ≥ 80

360

340

240

20,4 qm

≥ 12

0≥

90

≥ 90

≥ 80

290

375

240

19,75 qm

≥ 12

0≥

90

≥ 90

≥ 80

480

390 ≥ 90

≥ 12

0

17,5 qm 14 qm

380

360Empfohlen ≥ 320

(In Anlehnung an die LHeimBauVO)

≥ 90

≥ 90

≥ 12

0≥

90

360

310

240

18,6 qm

≥ 12

0≥

90

≥ 90

Grundriss 5M 1 75_190701

≥ 80≥ 80 ≥ 80

360

340

240

20,4 qm

≥ 12

0≥

90

≥ 90

≥ 80

290

375

240

19,75 qm

≥ 12

0≥

90

≥ 90

≥ 80

Abb. 62 M. 1 : 75Bewohnerzimmer beispielhaft mit 17,5 qm im Barrierefrei-Basis-Standard. Diese Raumgröße ermöglicht flexiblere Möblierung als die Anordnung in Abb. 60 und Abb. 61 und bei Bedarf auch die stärkere Zonierung von Raumbereichen. Nachteilig ist die größere Raumfläche im Hinblick auf die Kosten.

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Bewohnerzimmer im R-Standard der DIN 18040-2

Die nachfolgenden Abbildungen zeigen beispielhaft Bewohnerzimmer ohne individuellen Sanitärraum im R-Standard der DIN 18040-2.

Abb. 64 M. 1 : 75 Bewohnerzimmer mit 15,05 qm Größe und mit den Mindestabmessungen entsprechend dem R-Standard. Diese Mindestgröße bietet bei Freistellen des Betts kaum Möglichkeiten zur Zonie-rung verschiedener Raumbereiche.

Abb. 65 M. 1 : 75 Bewohnerzimmer, alternative Raum-proportion mit 15,2 qm und Mindestab-messungen entsprechend dem R-Stan-dard. Die Raumproportion bietet mehr Stellfläche für Schränke. Die geringere Raumtiefe ist zudem etwas günstiger im Hinblick auf den Tageslichteinfall.

≥ 43

0

≥ 15

0

15,05 qm

≥ 350

Grundriss 11M 1 75_190710

≥ 90

≥ 12

0

≥ 150 ≥ 3

70

15,2 qm

≥ 410

Grundriss 5 BgerechtM 1 75_190710

≥ 90

≥ 150

≥ 15

0≥

120

490

20,1 qm

≥ 410

≥ 90

≥ 15

0≥

120

≥ 150

26,7 qm

405

≥ 90

≥ 150

≥ 15

0≥

120

≥ 150

410 250

26,6 qm

430

≥ 90

≥ 150

≥ 15

0≥

120

≥ 150

350 270

400

≥ 15

0

16,6 qm

415

≥ 90

≥ 12

0

≥ 150

BEWOHNERZIMMER

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Abb. 66 M. 1 : 75 Bewohnerzimmer, beispielhaft mit 20,1 qm Größe im R-Standard. Diese Raumgröße bietet mehr Spielraum für flexible Möblierung und bei Bedarf auch für die Zonierung von zwei Raum-bereichen. Nachteilig ist die größere Raumfläche im Hinblick auf die Kosten.

Abb. 67 M. 1 : 75 Bewohnerzimmer, beispielhaft mit 26,7 qm Größe im R-Standard. Diese Queranordnung ermöglicht eine gute Raumbelichtung und die Zonierung von zwei Raumbereichen bei Bedarf. Nach-teile sind der höhere Fassadenflächen-anteil und die größere Raumfläche im Hinblick auf die Kosten.

≥ 3

70

15,2 qm

≥ 410

Grundriss 5 BgerechtM 1 75_190710

≥ 90

≥ 150

≥ 15

0≥

120

490

20,1 qm

≥ 410

≥ 90

≥ 15

0≥

120

≥ 150

26,7 qm

405

≥ 90

≥ 150

≥ 15

0≥

120

≥ 150

410 250

26,6 qm

430

≥ 90

≥ 150

≥ 15

0≥

120

≥ 150

350 270

400

≥ 15

0

16,6 qm

415

≥ 90

≥ 12

0

≥ 150

≥ 3

70

15,2 qm

≥ 410

Grundriss 5 BgerechtM 1 75_190710

≥ 90

≥ 150

≥ 15

0≥

120

490

20,1 qm

≥ 410

≥ 90

≥ 15

0≥

120

≥ 150

26,7 qm

405

≥ 90

≥ 150

≥ 15

0≥

120

≥ 150

410 250

26,6 qm

430

≥ 90

≥ 150

≥ 15

0≥

120

≥ 150

350 270

400

≥ 15

0

16,6 qm

415

≥ 90

≥ 12

0

≥ 150

BEWOHNERZIMMER

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Zimmertypen

A Zimmer mit individuellem Sanitärraum

A1 Sanitärraum integriert

• Es wird prinzipiell die Anordnung eines individuellen Sanitärraums je Bewohnerzimmer empfohlen.

• Ordnungsrechtlich ist bei anbieter-verantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften bis zu 8 Bewoh-nerinnen und Bewohnern mindestens ein Sanitärraum je 4 Personen erforder-lich (§ 13 Abs. 2 WTPG). Bei anbieterverantworteten betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungs-bedarf mit 8 bis 12 Bewohnerinnen und Bewohnern ist ein Sanitärraum je Bewohnerzimmer oder mindestens ein Sanitärraum je zwei Bewohnerzimmer erforderlich (§ 13 Abs. 2 WTPG).

Abb. 68 M. 1 : 75Bewohnerzimmer mit 14 qm Mindest-größe im Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2. Empfohlene Mindest-raumgröße des Hauptraums bei lichter Raumbreite von 400 cm.

Grundriss 3M 1 75_190710

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

≥ 80

350

≥ 20

0

≥ 80

400

≥ 120

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

2018 qm

≥ 80

450

≥ 20

0

≥ 80

400

≥ 120

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

18 qm

≥ 80

450

≥ 20

0

≥ 80

400

≥ 120

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

≥ 4 qm≥ 4 qm

≥ 90

≥ 12

0≥ 90

4,1 qm 4,1 qm 4,1 qm

14 qm

≥ 4 qm

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

bewohnerzimmertypen_mi�el_190419

BEWOHNERZIMMER

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Abb. 69 links, Abb. 70 rechts M. 1 : 75 Bewohnerzimmer, beispielhaft mit 18 qm Größe im Barrierefrei-Basis-Stan-dard der DIN 18040-2, zwei Möblie-rungsvarianten, rechts mit freigestell-

bereichen. Nachteilig ist die 4 qm größere Zimmerfläche im Hinblick auf die Kosten.

Grundriss 3M 1 75_190710

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

≥ 80

350

≥ 20

0

≥ 80

400

≥ 120

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

18 qm

≥ 80

450

≥ 20

0

≥ 80

400

≥ 120

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

18 qm

≥ 80

450

≥ 20

0

≥ 80

400

≥ 120

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

≥ 4 qm≥ 4 qm

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

4,1 qm 4,1 qm 4,1 qm

14 qm

≥ 4 qm

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

Grundriss 3M 1 75_190710

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

≥ 80

350

≥ 20

0

≥ 80

400

≥ 120

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

18 qm

≥ 80

450

≥ 20

0

≥ 80

400

≥ 120

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

18 qm

≥ 80

450

≥ 20

0

≥ 80

400

≥ 120

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

≥ 4 qm≥ 4 qm

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

4,1 qm 4,1 qm 4,1 qm

14 qm

≥ 4 qm

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

tem Bett. Diese Raumgröße ermöglichtgegenüber der Mindestgröße in Abb. 68mehr Spielraum für flexible Möblierungund für die Zonierung von zwei Raum-

BEWOHNERZIMMER

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110

A2 Sanitärraum herausgeschoben

Zimmervorbereich. Die Zimmertür kann dadurch störungsfrei nach außen in den Flur aufschlagen. Der Zimmerzugang ist markanter und besser auffindbar.

Grundriss 2M 1 75_190701

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

14 qm

≥ 4 qm ≥ 80

350

≥ 20

0

≥ 80

≥ 80

400

≥ 120

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

18 qm

≥ 80

450

≥ 20

0

400

≥ 120

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

≥ 4 qm

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

18 qm

≥ 80

450

≥ 20

0

400

≥ 120

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

≥ 4 qm

3 qm

3 qm 3 qm

≥ 80

Abb. 71 M. 1 : 75Bewohnerzimmer mit 14 qm Größe im Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2. Durch das Herausschieben des Sanitärraums entsteht ein günstiger

bewohnerzimmertypen_mi�el_190419

BEWOHNERZIMMER

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111

Abb. 72 links, Abb. 73 rechts M. 1 : 75 Bewohnerzimmer, beispielhaft mit 18 qm Größe im Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2, zwei Möblierungsvarianten. Diese Raum-

Nachteilig ist die über die empfohlene Mindestgröße hinaus um 4 qm vergrö-ßerte Zimmerfläche im Hinblick auf die Kosten.

größe ermöglicht gegenüber der Min-destgröße in Abb. 71 mehr Spielraum für flexible Möblierung und zur Zonie-rung von zwei Raumbereichen.

Grundriss 2M 1 75_190701

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

14 qm

≥ 4 qm ≥ 80

350

≥ 20

0

≥ 80

≥ 80

400

≥ 120

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20≥

120

≥ 20

18 qm

≥ 80

450

≥ 20

0

400

≥ 120

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

≥ 4 qm

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

18 qm

≥ 80

450

400

≥ 120

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

≥ 4 qm

3 qm

3 qm 3 qm

≥ 80

Grundriss 2M 1 75_190701

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

14 qm

≥ 4 qm ≥ 80

350

≥ 20

0

≥ 80

≥ 80

400

≥ 120

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

18 qm≥

80

450

≥ 20

0

400

≥ 120

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

≥ 4 qm

≥ 120

≥ 200 180

≥ 20 ≥ 20

≥ 12

0≥

20

18 qm

≥ 80

450

400

≥ 120

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

≥ 4 qm

3 qm

3 qm 3 qm

≥ 80

BEWOHNERZIMMER

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112

A3 Zimmer quer mit natürlich belichtetem Sanitärraum

Abb. 74 M. 1 : 75Bewohnerzimmer mit 14,25 qm Größe im Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2. Günstig ist der gut proportio-nierte Vorraum, der das Zimmer auch vor direktem Einblick schützt. Der Sani-tärraum ist natürlich belichtet und be-

lüftet. Nachteil ist der erforderliche größere Fassadenanteil im Hinblick auf die Kosten und ggf. auch im Hinblick auf die Grundriss- bzw. Grundstücks-ausnutzung.

Grundriss 3M 1 75_190710

380 ≥ 200

≥ 20

0(≥

120

)

375

≥ 12

0

150

≥ 20

≥ 120≥ 20

≥ 80

14,25 qm

≥ 90≥ 120

≥ 90

≥ 80

≥ 20

≥ 20

0(≥

120

)

455

≥ 12

0

150

≥ 20

≥ 80

17,25 qm

≥ 80

≥ 20

≥ 4 qm

≥ 4 qm

≥ 120≥ 90

3,4 qm(≥ 2,8 qm)

3,4 qm(≥ 2,8 qm)

≥ 90

bewohnerzimmertypen_mi�el_190419

BEWOHNERZIMMER

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113

Abb. 75 M. 1 : 75 Bewohnerzimmer, Queranordnung bei-spielhaft mit 17,25 qm Größe im Barrie-refrei-Basis-Standard der DIN 18040-2. Diese Raumgröße ermöglicht gegen-über der Anordnung in Abb. 74 mehr Spielraum zur Zonierung von zwei

Raumbereichen im Hauptraum. Nach-teilig sind die größere Fläche und der erforderliche Fassadenanteil im Hinblick auf die Kosten und ggf. auch im Hinblick auf die Grundriss- bzw. Grundstücks-ausnutzung.

Grundriss 3M 1 75_190710

380 ≥ 200

≥ 20

0(≥

120

)

375

≥ 12

0

150

≥ 20

≥ 120≥ 20

≥ 80

14,25 qm

≥ 90≥ 120≥

90≥ 80

≥ 20

≥ 20

0(≥

120

)

455

≥ 12

0

150

≥ 20

≥ 80

17,25 qm

≥ 80

≥ 20

≥ 4 qm

≥ 4 qm

≥ 120≥ 90

3,4 qm(≥ 2,8 qm)

3,4 qm(≥ 2,8 qm)

≥ 90

BEWOHNERZIMMER

Page 118: Planungsleitfaden Ambulant betreute Wohngemeinschaften · 2019. 7. 22. · bestimmen die Rahmenbedingungen des WG-Lebens selbst. Eine selbstverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaft

114

schneiden des Sanitärraums gestört. Ungünstig ist der relativ große Fassa-denanteil im Hinblick auf die Kosten und ggf. auch im Hinblick auf die Grund-riss- bzw. Grundstücksausnutzung.

Abb. 76 M. 1 : 75Bewohnerzimmer mit 15,4 qm Größe im Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2. Bei dieser Anordnung ergibt sich ein für Sitzmöglichkeiten oder Stauraum nutzbarer Vorbereich, der

Zimmerflure untergliedern kann und die Zimmereingänge ablesbar macht. Beide Sanitärräume können natürlich belichtet und belüftet werden. Die Raumproportion wird nicht durch Ein-

Grundriss 9M 1 75_190701

≥ 80

≥ 80

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

360 ≥ 120≥ 20

360 ≥ 200

430

≥ 80

15,4 qm ≥ 4 qm ≥ 4 qm

15,4 qm

≥ 80

≥ 80

360 ≥ 120≥ 20

360 ≥ 200

430

≥ 80

15,4 qm ≥ 4 qm ≥ 4 qm 15,4 qm≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

A4 Sanitärräume zwischen Zimmern 1

bewohnerzimmertypen_mi�el_190419

BEWOHNERZIMMER

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115

Sanitärraums gestört. Nur der außen-liegende Sanitärraum kann natürlich belichtet und belüftet werden. Die tiefen Zimmer können in verschiedene Raumbereiche zoniert werden.

Abb. 77 M. 1 :75Bewohnerzimmer, beispielhaft mit 15,4 qm Größe im Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2. Die recht-eckige Proportion der Bewohnerzimmer wird hier nicht durch Einschneiden des

A5 Sanitärräume zwischen Zimmern 2

bewohnerzimmertypen_mi�el_190419

360 ≥ 20

Grundriss 10M 1 75_190710

15,4 qm

≥ 80

≥ 80

≥ 80

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

430

15,4 qm

≥ 4 qm

≥ 4 qm

≥ 20

360 ≥ 200

≥ 80

BEWOHNERZIMMER

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116

Es wird empfohlen, den Sanitärraum zu vergrößern, um über die Mindestaus-stattung hinaus ein zweites Waschbek-ken zu integrieren.

Abb. 78 M. 1 : 75Zwei Bewohnerzimmer mit je 14,4 qm Größe im Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2 mit einem zugeordne-ten gemeinsamen Sanitärraum.

Es ergibt sich ein Vorbereich vor den Zimmertüren, der hier als Aufenthalts-zone mit Sitzplatz am Übergang zu den Gemeinschaftsflächen genutzt wird.

Grundriss 4M 1 75_190710

≥ 4 QM

14,4 qm 14,4 qm

≥ 80

≥ 80 ≥ 80

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

≥ 12

0≥

20

380

380

≥ 2

00

≥ 120 ≥ 20

≥ 200

380

≥ 20

≥ 4 qm

17,5 qm 17,5 qm

≥ 80

≥ 80 ≥ 80

380

≥ 12

0≥

20

460

≥ 2

00

≥ 120 ≥ 20

≥ 200

380

≥ 20

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

≥ 4 qm

B Zwei Zimmern zugeordneter Sanitärraum

B1 Sanitärraum zugeordnet 1

bewohnerzimmertypen_mi�el_190419

BEWOHNERZIMMER

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117

Spielraum zur Raumzonierung und für den privaten Rückzug bieten. Ungünstig ist ist die größere Zimmerfläche im Hin-blick auf die Kosten. Bei solchen Nut-zungseinheiten wird empfohlen, den

Abb. 79 M. 1 : 75Bewohnerzimmer, beispielhaft mit 17,5 qm Größe im Barrierefrei-Basis-Stan-dard der DIN 18040-2. Im Vergleich zur Anordnung in Abb. 78 sind die Bewoh-nerzimmer vergrößert, so dass sie mehr

Sanitärraum zu vergrößern, um über diese Mindestausstattung hinaus ein zweites Waschbecken zu integrieren.

Grundriss 4M 1 75_190710

≥ 4 QM

14,4 qm 14,4 qm≥

80

≥ 80 ≥ 80

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

≥ 12

0≥

20

380

380

≥ 2

00

≥ 120 ≥ 20

≥ 200

380

≥ 20

≥ 4 qm

17,5 qm 17,5 qm

≥ 80

≥ 80 ≥ 80

380

≥ 12

0≥

20

460

≥ 2

00

≥ 120 ≥ 20

≥ 200

380

≥ 20

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

≥ 4 qm

BEWOHNERZIMMER

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118

net. Im Vorbereich ist ein Schrank an-geordnet, der zusätzlichen Stauraum bietet. Es wird empfohlen, den Sani-tärraum zu vergrößern, um über diese Mindestausstattung hinaus ein zweites Waschbecken zu integrieren.

Abb. 80 M. 1 : 75Zwei Bewohnerzimmer mit 14,4 qm Größe im Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2. Im Vergleich zur An-ordnung in Abb. 78 ist im Vorbereich noch ein Nebenraum angeordnet. Der Vorflur kann offen oder abgeschirmt

in den Flur oder Gemeinschaftsbereich übergehen. In dem Beispiel wird eine Glaswand zum Abtrennen des inneren Vorflurs vorgeschlagen und die Sitz-möglichkeit außen direkt am Gemein-schaftsbereich bzw. am Flur angeord-

≥ 120 ≥20

≥ 20

≥ 12

0

380

14,4 QM

Grundriss 11M 1 75_190701

≥ 80≥ 80

≥ 80

≥ 80

≥ 80

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

4 QMz.B.Abstellraum

≥20

≥ 20

038

0

≥ 200

14,4 QM

180

3,6 QM

≥ 120 ≥20

≥ 20

≥ 12

0

380

14,4 qm

≥ 80≥ 80

≥ 80

≥ 80

≥ 80

≥ 90

≥ 12

0

≥ 90

≥ 4 qmz.B.Abstellraum

≥20

≥ 20

038

0

≥ 200

14,4 qm

180

3,6 qm

B2 Sanitärraum zugeordnet 2

bewohnerzimmertypen_mi�el_190419

BEWOHNERZIMMER

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119

Tabelle Abmessungen Bewohnerzimmer_190323

• ≥ 2,30 m lichte Raumhöhe (Muss-Wert, § 34 LBO)• ≥ ca. 4 qm - 5 qm Sanitärraum Barrierefrei-Standard entsprechend DIN 18040-2• ≥ ca. 6 qm Sanitärraum R-Standard entsprechend DIN 18040-2

Tabelle 3 Planungsempfehlungen Bewohnerzimmer

• ≥ 14 qm Grundfläche (Soll-Wert in Anlehnung an die LHeimBauVO)• ≥ 3,20 m lichte Raumbreite (Soll-Wert in Anlehnung an die LHeimBauVO)

• ≥ 16 qm - 20 qm Grundfläche • ≥ 3,80 m lichte Raumbreite • ≥ 2,50 - 2,80 m lichte Raumhöhe

• Einzelzimmer als Standard, mit individuellem Sanitärraum empfohlen

• Einzelne Zweiereinheiten für Paare erwünscht, getrennte Erschließung der Zimmer über Vorflur gewährleisten, damit Zimmer getrennnt vermietet werden können

• Nähe zum Gemeinscha�sbereich nutzergruppenabhängig• Schwellenraum/Übergangsbereich zwischen privatem Bewohnerzimmer und Gemeinscha�sbereich ausbilden

• Bauordnungsrechtliche Vorgaben klären (Einstufung unter § 35 LBO oder § 39 LBO)• Barrierefei-Basis-Standard der DIN 18040-2 empfohlen für ambulant betreute Wohngemeinscha�en für Menschen mit Versorgungs-und Unterstützungsbedarf (Pflege-WGs)• In Pflege-WGs werden 1 Zimmer und 1 Sanitärraum im höheren R-Standard der DIN 18040-2 empfohlen für Bewohnerinnen und Bewohner mit höherem Flächenbedarf (z. B. für E-Rollstuhl)

• Aneignungsmöglichkeiten schaffen, individuelle Gestaltung und Aussta�ung mit eigenen Möbeln, Gardinen etc. ermöglichen• Raumpropor�on sollte flexible Möblierung für unterschiedliche Nutzerbedarfe ermöglichen

• Möglichst hoher Anteil an natürlicher Belichtung• Barrierefreie Fenstergestaltung• Mögliche Unsicherheiten verschiedener Nutzergruppen bei boden�efen Fenstern in Obergeschossen beachten• Ausreichende, differenzierte künstliche Beleuchtung, besonders im Be�bereich blendfreie Beleuchtung mit hoher Luxzahl, die bei Bedarf für behandlungspflegerische Maßnahmen ausreicht• Dimmer vorsehen

• Erhöhter Schallschutz zwischen den Bewohnerzimmern nach innen und nach außen• Wirksamer Hitze-, Sonnen- und Blendschutz• Wirksame Be- und Entlü�ung

MindestmaßeMuss

MindestmaßeSoll

Empfehlung

Einzelzimmer

Zweiereinheiten

Lage im Grundriss

Barrierefreiheit

Aussta�ungMöblierung

Beleuchtung

Technische Aussta�ung

BEWOHNERZIMMER

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WOHNUNG

SANITÄRRÄUME

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SANITÄRRÄUME

122

123 Grundlagen

124 Sanitärraumtypen

125 Sanitärraumkonzept

128 Planungshinweise

130 Barrierefreie Sanitärräume

143 Planungsempfehlungen tabellarisch

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SANITÄRRÄUME

123

gefragt, nicht nur die technischen Vorgaben von DIN und VDI zu erfüllen, sondern gestalterisch überzeugende Lösungen zu entwickeln, die die be-sonderen Nutzerbedürfnisse selbstver-ständlich berücksichtigen. Folgende Faktoren sind für die Funkti-onalität und Sicherheit in den Sanitär-räumen besonders wichtig und können zudem zur gewünschten Wohlfühlatmo-sphäre erheblich mit beitragen:

• Schwellenfreiheit und barrierefreie Gestaltung• Rutschfeste Bodenbeläge• Präsenzmelder für die Steuerung von Beleuchtung und Lüftung• Dimmbare Grundbeleuchtung mit erhöhter Luxzahl und ohne störende Schattenbildung• Ausreichende blendfreie seitliche Spiegelbeleuchtung, ggf. ergänzt durch Spiegelleuchten oben• Gut erkennbare Ausstattungselemen- te und Raumkanten (Kontraste)• Abgestimmtes Farb- und Material- konzept• Ausreichend integrierter Stauraum, insbesondere in Sanitärräumen, die von mehreren Bewohnerinnen oder Bewohnern genutzt werden• Gut zugängliche und gut erkennbare Schalter und Steckdosen • Ausreichende Heizung für eine Raum- temperatur bis ca. 24-26 Grad • Gute Be- und Entlüftung

Grundlagen

Für die alltägliche Körperreinigung und für die Körper- und Gesundheits-pflege sind Sanitärräume in ambulant betreuten Wohngemeinschaften und insbesondere in Pflege-WGs von großer Bedeutung. Zum Schutz von Würde und Intimsphäre sollten die Bewohnerinnen und Bewohner diesen Bereich so lange und so weit wie möglich selbständig nutzen können. Wenn dies wegen be-reits vorhandener bzw. zunehmender Einschränkungen nicht möglich ist, wird die Unterstützung durch Assistenzkräfte erforderlich. Für die dann notwendigen Hilfestellungen, und auch für das Ab-stellen von Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühlen, sollten im Sanitärraum entsprechende Stell- und Bewegungs-flächen vorgesehen werden. Ältere Menschen oder Menschen mit körperli-chen oder kognitiven Einschränkungen haben höhere Ansprüche an Schwellen- und Bewegungsfreiheit, an Bedienungs-hilfen und an die Beleuchtung. Da im Sanitärraum erfahrungsgemäß eine hohe Sturz- und Verletzungsgefahr be-steht, sind Sicherheitsanforderungen hier besonders zu beachten.

Daneben sollen die Bäder aber auch Aufenthaltsqualität bieten und das emotionale Wohlbefinden unterstüt-zen. Angestrebt wird eine gute nicht institutionelle Gestaltung. Planerinnen und Planer sind daher hier besonders

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SANITÄRRÄUME

124

geordnetem Sanitärbereich zur Ver-fügung“ stehen. Der Sanitärbereich hat „in der Regel einen Waschtisch, eine Dusche und ein WC aufzuweisen.“ (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 WTPG). Bei 9 bis 12 Bewohnerinnen oder Bewohnern ist daher ein Sanitärraum je Bewohnerzim-mer bzw. alternativ ein Sanitärraum für je zwei benachbarte Bewohnerzimmer erforderlich. Ist ein Sanitärraum zwei Zimmern zugeordnet, muss der Zugang zum Sanitärraum von einem Vorbereich (Vorflur) außerhalb der Bewohnerzim-mer erfolgen, s. Abb. 82. Beidseitig zugängliche sogenannte Zwillings- oder Tandembäder sind ungeeignet, s. Abb. 83 mit Erläuterungen.

Bewohner-WCs, die dem Gemein-schaftsbereich zugeordnet sind Befragte Experten haben übereinstim-mend ein zusätzliches barrierefreies WC in Nähe der Gemeinschaftsräume empfohlen, da sich die Bewohnerinnen und Bewohner tagsüber überwiegend in diesem Bereich aufhalten und die individuellen Sanitärräume von dort zu weit entfernt sein können. Bei Ausfüh-rung im R-Standard kann ein solches WC mit einer zusätzlichen bodenglei-chen Dusche im rollstuhlgerechten Standard zugleich als Ausweichbad für körperlich besonders eingeschränkte Nutzer dienen, wenn die Bewegungs-flächen im eigenen Sanitärraum nicht mehr ausreichen.

Sanitärräume, die den Bewohner-zimmern zugeordnet sind WTPG-Vorgaben für anbieterverant-wortete ambulant betreute Wohnge-meinschaften:

• bis zu 8 Bewohnerinnen oder Bewohnern: mindestens ein Sanitärraum je 4 Personen

• bei 9 bis 12 Bewohnerinnen oder Bewohnern: Ein Sanitärraum je Bewohnerzimmer als Regelfall Alternativ: ein Sanitärraum je 2 Bewohnerzimmer möglich

• Sanitärraum Mindestausstattung: 1 Waschtisch, 1 WC und 1 Dusche

Das WTPG beschränkt die Anforderun-gen ausschließlich auf Sanitärräume in anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Der Anbieter (Träger) hat demnach sicher-zustellen, dass in Wohngemeinschaf-ten mit bis zu 8 Bewohnerinnen oder Bewohnern „zumindest für jeweils vier Personen in der Wohnung ein Wasch-tisch, eine Dusche und ein WC verfüg-bar sind. (…)“ (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 WTPG). Bei Pflege-WGs mit 9-12 Bewohne-rinnen oder Bewohnern soll „in der Regel für jede Bewohnerin oder jeden Bewohner ein Einzelzimmer mit zu-

Sanitärraumtypen

Grundsätzlich sind in ambulant betreu-ten Wohngemeinschaften folgende Sanitärraumtypen zu unterscheiden:

• Sanitärräume, die den Bewohner- zimmern zugeordnet sind

• Sanitärräume bzw. WCs, die dem Gemeinschaftsbereich zugeordnet sind und allen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehen

• Sanitärräume bzw. WCs für Besuche- rinnen und Besucher und für Präsenz- und Pflegekräfte

• Pflegebäder

Unbedingt erforderlich sind Sanitär-räume, die den Bewohnerzimmern zugeordnet sind. Über das weitere Sanitärraumangebot kann im Einzelfall in Abhängigkeit von Größe und Konzep-tion der jeweiligen Wohngemeinschaft entschieden werden.

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SANITÄRRÄUME

125

Sanitärraumkonzept

Da das WTPG wenig Vorgaben macht, liegt die Verantwortung für eine an-gemessene Sanitärraumanzahl und -ausstattung bei der Bauherrin oder dem Bauherrn, bzw. beim Anbieter/Träger und bei den Planerinnen und Planern. Zu Planungsbeginn sollte da-her von diesen Akteuren ein plausibles Sanitärraumkonzept für die erwartete Nutzergruppe entwickelt werden. Bei der Konzeption sollte nach Möglichkeit auch die langfristige flexible Nutzbar-keit der WG berücksichtigt werden.

Eher die Ausnahme: Ein Sanitärraum für vier Personen Von der Möglichkeit, in anbieterverant-worteten Wohngemeinschaften mit bis zu 8 Bewohnerinnen oder Bewohnern jeweils vier Personen einen Sanitär-raum zuzuordnen, ist eher abzuraten. Ein Sanitärraum für vier Personen kann für Wohngemeinschaften in sehr eingeschränkten Bestandssituationen ausnahmsweise akzeptiert werden. Bei Neubauten entspricht diese Ausstat-tung aber keinesfalls den heutigen Stan-dards und kann im täglichen Gebrauch zu Einschränkungen führen.

Besucher-WCZusätzlich wird ein Besucher-WC emp-fohlen, wenn die Platzverhältnisse dies erlauben. Dieses WC sollte in der Nähe vom Eingang oder vom Gemeinschafts-bereich angeordnet werden und nach Möglichkeit im Barrierefrei-Basis-Stan-dard der DIN 18040-2 ausgeführt wer-den, da in vielen WGs auch Besucherin-nen und Besucher mit Einschränkungen zu erwarten sind. Zusätzlich kann dieses WC auch den Präsenz- und Pflegekräf-ten zur Verfügung stehen. Prinzipiell ist auch die Anordnung eines zusätzlichen getrenntes Mitarbeiter-WCs denkbar.

PflegebadOb ein zusätzliches Pflegebad sinnvoll ist, muss im Einzelfall und zielgruppen-abhängig entschieden werden. Die befragten Präsenz- und Pflegekräfte berichteten übereinstimmend, dass Pflegebäder in Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf (Pflege-WGs) nur sehr selten bis gar nicht genutzt wur-den. Falls die Einrichtung eines Pflege-bads erwogen wird, sollte dies als Wohlfühloase mit hoher Aufenthalts-qualität gestaltet werden.

„Sehr wichtig ist eine großzügige rollstuhl-gerechte Toilette für alle in der Nähe des Ge-meinschaftsraums. Es halten sich ja fast alle Bewohner tagsüber im Gemeinschaftsraum auf. Bei unserer großen 12er-WG wäre es viel zu aufwändig und zu weit, um jedes Mal mit den Bewohnerinnen oder Bewohnern zu ihren eigenen Toiletten zu laufen. Außerdem wäre dann immer eine Präsenzkraft länger weg - dann könnten wir nicht gleichzeitig für die anderen dasein. Vielleicht funktioniert das aber in kleinen WGs ganz gut.“ (Präsenz-kraft)

„Wir haben in unserer WG ein großes Pflege-bad mit Badewanne. Diese Wanne wird so gut wie nie benutzt. Aber wir nutzen die große Duschfläche hier mittlerweile für eine Bewohnerin mit Rollstuhl, denn das klappt in ihrem kleineren Bad nicht mehr gut. Wir sind froh, dass wir mit ihr jetzt hierhin ausweichen können. Es ist generell ein Problem, wir kön-nen in den kleineren Einzelbädern oft nicht gut unterstützen, weil die Fläche fehlt. Man muss sich da manchmal ganz schön verrenken und die Bewohnerinnen und Bewohner sind teilweise auch ziemlich korpulent. Außerdem ist es mit Rollator oder Rollstuhl da drin zu eng, wir müssen die dann rausschieben. Aber unsere Bewohnerinnen und Bewohner hätten ihren Rollator gerne zum Abstützen in Greif-nähe. Sie fühlen sich dann einfach sicherer.“ (Präsenzkraft)

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SANITÄRRÄUME

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Grundriss 3M 1 75_190701

≥ 120/ ≥ 120

≥ 80

14,25 qm ≥ 4 qm

Abb. 81 M. 1 : 75Beispiel für die Zuordnung einesindividuellen Sanitärraums zu einem Bewohnerzimmer. Sanitärraum und Bewohnerzimmer entsprechen dem Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2. Das Beispiel zeigt eine räumli-che Anordnung mit einem natürlich be-lichteten Sanitärraum und der Aus-bil-dung eines Vorraums als abschirmende Pufferzone vor dem Bewohnerzimmer.

Individueller SanitärraumDie Expertenmeinungen zur erforder-lichen Sanitärraumanzahl in ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind unterschiedlich. Als Argument gegen die Zuordnung von einem individuellen Sanitärraum je Bewohnerzimmer werden meist die höheren Kosten genannt. In diesem Leitfaden werden individuelle Sanitärräume dennoch als Standard empfohlen, um die lang-fristige und flexible Nutzbarkeit der Wohngemeinschaft zu gewährleisten. Ein individueller Sanitärraum entspricht zudem den heutigen Standards, ge-währleistet die Würde und den Schutz der Intimsphäre des Einzelnen, über-zeugt im Hinblick auf Hygieneaspekteund funktioniert auch langfristig für sehr unterschiedliche Einzelnutzer-anforderungen. Für die Zuordnung vom Sanitärraum zum Bewohnerzim-mer gibt es prinzipiell unterschiedliche Anordnungsmöglichkeiten (s. Abb. 81 und Abb. 82 und s. auch weitere Bei-spiele im Kapitel Bewohnerzimmer).

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SANITÄRRÄUME

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dem Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2. Es wird empfohlen, über diese gezeigte Mindestausstattung hinaus bei Zweiernutzung im Sanitär-raum zwei Waschbecken und zwei getrennte Schränke bzw. -Regale unter-zubringen. Dies führt zu einer Flächen-vergrößerung.

Gemeinsamer Sanitärraum für zwei BewohnerzimmerIn Pflege-WGs mit 9 bis 12 Bewohnerin-nen und Bewohnern ist die Zuordnung eines Sanitärraum zu zwei Bewohner-zimmern alternativ zu individuellen Sanitärräumen prinzipiell auch möglich. Bei dieser Anordnung steht der Flächen-ersparnis - die auch für eine Vergröße-rung des Sanitärraums oder zur Aufwer-tung der Zimmerzugangszone genutztwerden kann - eine gewisse funktionaleEinschränkung im Arrangement der bei-den Zimmernachbarn gegenüber. Hierkönnen Absprachen der Nutzungsrei-henfolge und der Nutzungszeiten er-forderlich sein. Persönliche Utensilienund Handtücher müssen gekennzeich-net und getrennt aufbewahrt werden. Die erforderliche Verriegelung der Sanitärraumtür für den Zimmernach-barn kann für Bewohner mit einge-schränkter Alltagskompetenz oder ko-gnitiven Einschränkungen zum Problemwerden. Werden Zweiereinheiten durchEhepaare, Geschwisterpaare o. Ä. ge-nutzt, ist die gemeinsame Sanitärraum-nutzung eher denkbar. Aber diese Bele-gung ist nicht planbar, und auch in sol-chen Fällen sind gegenseitig Störungen keineswegs ausgeschlossen.

Grundriss 4M 1 75_190701

14, 4 qm 14,4 qm

≥ 80

≥ 120/ ≥ 120

≥ 4 qm

Abb. 82 M. 1 : 75Beispiel für die Zuordnung eines Sani-tärraums zu zwei benachbarten Be-wohnerzimmern. Die Flächenersparnis des eingesparten zweiten Sanitärraums wird in diesem Beispiel für einen Vorbe-reich zwischen privatem Rückzugsraum und Gemeinschaft genutzt. Sanitärraum und Bewohnerzimmer entsprechen

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SANITÄRRÄUME

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Sanitärobjekte, Bewegungs- und Abstandsflächen Zur Größe und zur Ausstattung von Bädern im Allgemeinen spricht die Richt-linienreihe VDI 6000 Ausstattung von und mit Sanitärräumen Empfehlungen aus. Besonders relevant sind hier VDI 6000 Blatt 1 Ausstattung von und mitSanitärräumen - Wohnungen und VDI6000 Blatt 5 Ausstattung von und mitSanitärräumen - Seniorenwohnungen,Seniorenheime. In diesen VDI-Richtlini-en finden sich u. a. auch Empfehlungen für die Abmessungen der einzelnen Sanitärobjekte und für die notwendigen Abstände von Objekten zur Wand bzw. von Objekten untereinander.

Installation - AbmessungenVDI 6000 Blatt 5, 9 Installationssysteme bzw. VDI 6000 Blatt 1, 8 Installations-systeme nennen folgende Richtwerte:

Horizontale Vormauerung: ca. 17 cm - 20 cm Tiefe, gemessen von der Rohwand bis Vorderkante Beplan-kung, jedoch ohne Fliesen.

Vertikale Vormauerung: ca. 25 cm Tiefe, gemessen von der Rohwand bis Vorderkante Beplankung, jedoch ohne Fliesen.

Hinweis: Die Installationswände müssen ggf. für Haltegriffe etc. tragfähig ausge-führt werden.

Planungshinweise

Keine Einzelwaschbecken im BewohnerzimmerDie Frage nach zusätzlichen Einzel-waschbecken in den Bewohnerzimmern traf bei den Experten überwiegend auf Ablehnung. Mehrfach wurde hierbei auf den drohenden Legionellenbefall in den Wasserleitungen bei nicht oder kaum genutzten Waschbecken hinge-wiesen. Außerdem wurde angemerkt, dass Waschbecken die gewünschte Wohnraumatmosphäre stören.

RaumhöheBäder und Toiletten werden in der Regel bauordnungsrechtlich nicht als Aufenthaltsräume eingestuft, sie sind Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1Satz 2 LBO. Daher gilt auch hier die Anwendung der Generalklausel aus § 3 Allgemeine Anforderungen LBO. Für die hierdurch geforderte Nutz-barkeit ohne Missstände sollte die ansonsten für Aufenthaltsräume in Baden-Württemberg geforderte lichte Mindestraumhöhe von ≥ 230 cm (§ 34 LBO) auch in den Sanitärräumen möglichst nicht unterschritten werden. Oft wird die Raumhöhe durch Einbau der Lüftung oder Installation unter der Raumdecke reduziert. Größere Raum-höhen von ≥ 250 cm können im Hinblick auf das Luftvolumen und die Raumpro-portion auch hier sinnvoll sein.

„In unserer WG sind wir gerade in einer Phase, in der fast alle Bewohnerinnen und Bewohner sehr stark eingeschränkt sind, die meisten sind auch hochgradig an Demenz erkrankt. Alle brauchen Hilfe beim Toiletten-gang. Daher können wir für unsere aktuelle WG-Phase sagen, dass wir momentan tags-über eigentlich nur 3 Sanitärräume brau-chen, weil in der Schicht nur 3 Präsenzkräfte gleichzeitig da sind. Dies kann in einer an-deren Phase der WG aber auch wieder ganz anders aussehen – das ist ja ein Prozess, der sich ständig ändert.“ (Initiator einer WG)

„Bitte achten Sie bei Gemeinschaftsbädern für zwei oder mehr Personen unbedingt auf getrennte Schränke oder Ablagefächer, damit jeder seine Sachen dort getrennt aufbewah-ren kann, oder machen Sie dann ein anderes Konzept, damit das funktioniert. Wir denken, es sollte möglichst nichts offen rumliegen. Ein Badezimmerschränkchen ist besser als ein offenes Regalfach. Eine demenzerkrankte Bewohnerin hat bei uns schon mehrfach Toi-lettenartikel der anderen durch die ganze WG verteilt. Wenn Sachen offen rumstehen, wird sie natürlich eher aufgefordert, die zu neh-men. Ich würde in Gemeinschaftsbädern auch immer für jeden ein eigenes Waschbecken einplanen.“ (Präsenzkraft.)

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SANITÄRRÄUME

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private Rückzug im einzelnen Bewoh-nerzimmer nicht gewährleistet ist und gegenseitige Störungen entstehen. Daneben werden Schmetterlingsbäder/Tandembäder von Pflege- oder Prä-senzkräften wohl auch öfter mal als Durchgangsraum genutzt. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Einschränkung der Stauraumflächen im Bad durch die beiden Türen. Hinweis: Auf Grund dieser Nutzungs-probleme sind Schmetterlingsbäder/ Tandembäder in Baden-Württemberg für Neubauten im stationären Bereich (Pflegeheime) inzwischen ausgeschlos-sen (s. Ermessenslenkende Richtlinien zur LHeimBauVO unter: Zu § 3 Abs. 4).

Abb. 83 M. 1 : 75Keine Schmetterlingsbäder/TandembäderGrundsätzlich abzulehnen ist die Anord-nung sogenannter Schmetterlingsbäder (Tandembäder/Schleusenbäder). Be-fragte Experten berichteten, dass diese häufig zu würdelosen Situationen füh-ren. Insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer mit Orientierungsproblemen und/oder eingeschränkter Alltagskom-petenz können Schwierigkeiten durchdie beiden Sanitärraumtüren entstehen.Wenn die Schließoption der Gegentür nicht nachvollzogen werden kann, wer-den Türen auch bei WC-Nutzung von der Gegenseite geöffnet. Weiterhin wurde berichtet, dass häufig beide Türen offen stehen, so dass auch der

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SANITÄRRÄUME

130

Wohnungen: 2011-09, s. hierzu die detaillierten Erläuterungen im KapitelRechtliche Grundlagen. Praxisbezogene,die DIN ergänzende Planungsempfeh-lungen finden sich in der Richtlinien-reihe VDI 6008 Barrierefreie Lebens-räume.

Hinweis auf Zivilrecht/ Förderpro-grammeUnabhängig vom Bauordnungsrecht können DIN und/oder VDI Richtlinie oder höhere Barrierefrei-Anforderun-gen von der Bauherrin oder vom Bau-herren vertraglich festgelegt werden und sind dann zivilrechtlich unter den Vertragspartnern bindend. Daneben kann die Erfüllung eines be-stimmten Barrierefrei-Standards auch eine Voraussetzung für Förderprogram-me sein.

Grundrissgestaltung im Barrierefrei-Basis-Standard Zur Grundausstattung von Sanitär-räumen, die Bewohnerzimmern zu-geordneten sind, gehört ein WC, ein Waschbecken und eine bodengleiche Dusche. Haltegriffe sollten mit einge-baut werden bzw. nachrüstbar sein (s. Hinweise im Kapitel Technik und Ausstattung). Häufig kommen auch sogenannte Duschrollstühle zum Ein-satz, die mit einer Aussparung in der Sitzfläche auch die WC-Nutzung ermög-lichen. Zur WC-Nutzung wird der Stuhl

Barrierefreie Sanitärräume

Barrierefreiheit sollte selbst-verständlich seinUnabhängig von den jeweiligen recht-lichen Anforderungen sollte eine barrierefreie Ausführung von Sanitär-räumen für Nutzergruppen mit körper-lichen oder kognitiven Einschränkungen und Pflegebedarf heute selbstverständ-lich sein. Detaillierte Planungsempfeh-lungen hierzu macht die DIN 18040-2. Besonders wichtig sind Schwellenfrei-heit, ausreichend große Bewegungs-flächen, eine bodengleiche Dusche mit Duschsitz, ein unterfahrbares Waschbecken, notwendige Haltegriffe, barrierefreie Einhebelarmaturen, eine gute Belichtung und eine kontrastreiche Gestaltung.

Barrierefreiheit - LBO Anforderungen Die bauordnungsrechtlichen Anfor-derungen an die Barrierefreiheit der Sanitärräume sind abhängig davon, ob die Wohngemeinschaft unter die Anforderungen des § 35 Abs. 1 LBO oder unter die Anforderungen des § 39 LBO fällt. Die jeweiligen Vorgaben der LBO an Sanitärräume werden in Baden-Württemberg konkretisiert durch die Verwaltungsvorschrift Technische Bau-bestimmungen (VwV TB Anlage A 4.2/3) und die dort bauordnungsrechtlich eingeführte DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2 -

direkt über das WC gefahren. Um dies zu gewährleisten, eignet sich eine Toilette mit 70 cm Tiefe, verlangt wird diese nur im R-Standard der DIN. Für die Nutzung ist es günstig, wenn die bodengleiche Duschfläche nicht direkt seitlich neben der Toilette mit einer Schräge anschließt, sondern neben dem WC ≥ 20 cm Abstand bis zur geneigten Duschfläche eingehalten werden. Die Fläche der Dusche kann ansonsten in die erforderliche Bewegungsfläche ein-gerechnet werden, wenn der Übergang zum Duschplatz bodengleich gestaltet ist und die Duschfläche max. 2 % Ge-fälle aufweist. Wird dagegen eine nach DIN 18040-2 zulässige Absenkung des Duschflächenrandes in Höhe von bis zu 2 cm ausgeführt (Duschwanne mit Randaufkantung), kann die Duschfläche nicht als erforderliche Bewegungsfläche mit eingerechnet werden.

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SANITÄRRÄUME

131

Abb. 84 oben, Abb. 85 unten M. 1 : 75 Zwei alternative Sanitärraumanord-nungen mit bodengleicher Dusche ent-sprechend Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2. Die Anordnung der Dusche diagonal zwischen Wasch-becken und WC in der unteren Abb. 85 hat den Vorteil, dass Assistenzpersonen vom Duschbereich aus auch am Wasch-becken unterstützen können.

In den rechten Grafiken sind jeweils die erforderlichen tragfähigen Wandberei-che für Haltegriffe und Haltestangen dargestellt. Der Waschtisch wird ca. 60 cm breit empfohlen. Die DIN 18040-2 macht keine Vorgaben für den seitli-chen Abstand zwischen Waschtisch und Wand. VDI 6000 empfiehlt im allgemei-nen Wohnungsbau ≥ 20 cm.

≥ 12

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≥ 12

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20

≥ 12

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Sanitärraume 1M 1 75_190404

≥ 80

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n 30

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Sanitärraume 1M 1 75_190404

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SANITÄRRÄUME

132

Planungsempfehlung - zusätzlich zur DIN-VorgabeZielsetzung der DIN 18040-2 ist eine bauliche Umgebung, die von Menschen mit Behinderungen „(...) grundsätz-lich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist.“ (DIN 18040-2, Vorwort Satz 2). Da hier eindeutig die selbständige Nutzbarkeit im Vordergrund steht, sind in den Planungsvorgaben für Sanitär-räume im Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2 keine Flächen für Assistenzpersonen berücksichtigt. In der DIN selbst wird deutlich auf mögliche abweichende Anforderungen hingewiesen: „Für Wohnanlagen für spezielle Nutzergruppen sowie Woh-nungen für spezielle Nutzer können zusätzliche oder andere Anforderun-gen notwendig sein.“ (DIN 18040-2, 1 Anwendungsbereich, Satz 6). Befragte Präsenzkräfte haben mehrfach darauf hingewiesen, dass der Abstand von nur 20 cm zwischen WC und Wand aus dem Mindeststandard der DIN 18040-2 nicht als Standfläche ausreicht, um pflegebe-dürftige Personen beim Aufstehen am WC von der entsprechenden Seite aus halten und unterstützen zu können. Mit ca. 30 cm - 45 cm Abstand wäre dies möglich. Auch auf ungünstige Abstell-möglichkeiten für Rollstühle oder Rol-latoren wurde beim Mindeststandard hingewiesen. Eine günstig positionierte bodengleiche Duschfläche kann ggf. hierfür als Abstellmöglichkeit dienen.

≥ 12

0

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20

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20

Sanitärraume 1M 1 75_180813

≥ 80

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Sanitärraume 1M 1 75_180813

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Sanitärraume 1M 1 75_190404

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Sanitärraume 1M 1 75_190404

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Abb. 86 oben, Abb. 87 unten M. 1 : 75Planungsempfehlung:Abweichend von den Mindestvorgaben der DIN 18040-2 ist in Abb. 86 und in Abb. 87 jeweils der Abstand zwischen Wand und WC bzw. zwischen Wasch-tisch und WC über die geforderten ≥ 20cm hinaus auf 30 cm - 45 cm vergrößert.

Dies reicht aus, damit Assistenzperso-nen auf der betreffenden Seite des WCs stehen und von dort aus unterstützen können. Ein Rollator oder Rollstuhl kann bei beiden Anordnungen in greifbare Nähe in den Bereich der Dusche ge-schoben werden.

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SANITÄRRÄUME

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Sanitärraum im R-StandardEs wird empfohlen, mindestens einen Sanitärraum und ein Bewohnerzimmer in Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungs-bedarf (Pflege-WGs) im höheren rollstuhlgerechten R-Standard der DIN 18040-2 auszuführen, um für besonde-ren Bedarf Ausweichmöglichkeiten zu schaffen. Für Personen mit Elektroroll-stuhl ist der R-Standard dringend erfor-derlich. Aber auch für Bewohnerinnen oder Bewohner mit höherem Unter-stützungsbedarf kann ein Sanitärraum im R-Standard eine Lösungsmöglichkeit sein, da die Abmessungen es ermög-lichen, dass zwei Assistenzpersonen seitlich unterstützen.

Abb. 88 oben, Abb. 89 unten M. 1 : 75 Zwei Grundrissvarianten für Sanitär-räume mit bodengleicher Dusche ent-sprechend dem R-Standard der DIN18040-2. In den rechten Grafiken sind jeweils die erforderlichen tragfähigen Wandbereiche für Haltegriffe und Halte-stangen dargestellt.

≥ 20

Sanitärraume 2M 1 75_180813

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Sanitärraume 2M 1 75_180813

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Sanitärraume 2M 1 75_180813

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≥ 20

Sanitärraume 2M 1 75_180813

≥ 15

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Der nur im R-Standard geforderte Ab-stand von mindestens 30 cm auf einer Seite des WCs (≥ 90 cm auf der anderen Seite) reicht als Standfläche für Assistenzpersonen aus, wobei für die bessere Nutzbarkeit eine Vergrößerung auf 45 cm zu empfehlen ist.

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SANITÄRRÄUME

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Barrierefrei unterfahrbarer Waschtisch mit Spiegel Barrierefreie Waschplätze müssen stehend und sitzend genutzt werden können. Auch die Unterfahrbarkeit muss mit dem Rollstuhl möglich sein. DIN 18040-2 fordert im Barrierefrei-Basis-Standard die Beinfreiheit unter dem Waschtisch. Für den R-Standard wird ein exaktes Bewegungsraumprofil entsprechend Abb. 90 vorgegeben. Der R-Standard erfordert den Beinfreiraum über eine Breite von ≥ 90 cm (von Ach-se Waschtisch aus jeweils 45 cm). Diese unterfahrbare Breite des Waschtischs ist auch für den Barrierefrei-Basis-Standard zu empfehlen. Zur Größe des Waschtischs selbst macht die DIN 18040-2 keine Angaben, zu empfehlen sind ca. 60 cm Breite und ca. 55 cm Tie-fe. Waschtische werden üblicherweise mit der Oberkante auf ca. 85 cm über Oberkante Fertigfußboden eingebaut. In der barrierefreien Planung wird eine niedrigere Montagehöhe mit Oberkante Waschtisch auf ≤ 80 cm Höhe ü. OK FFB gefordert, um die Nutzung im Sitzen zu gewährleisten. Für individuelle Anpass-barkeit sind höhenverstellbare Wasch-tische günstig. Der Waschtischspiegel sollte für die gute Einsehbarkeit im Sit-zen unmittelbar über dem Waschtisch angeordnet werden und zusätzlich für die Einsehbarkeit im Stehen mindestens 100 cm hoch sein. Die Kippbarkeit des Spiegels ist dann nicht erforderlich.

Abb. 90 M. 1 : 20 Unterfahrbarkeit vom Waschtisch ent-sprechend R-Standard der DIN 18040-2. Auch im Barrierefrei-Basis-Standard wird Beinfreiraum unter dem Wasch-tisch gefordert, um die Nutzbarkeit auch im Sitzen zu ermöglichen. Auch seitlich vom Waschtisch können Halte-griffe sinnvoll sein. Alternativ bietet

die Industrie inzwischen barrierefreie Waschtische mit entsprechend einge-arbeiteten Griffen oder gut umgreif-barem Waschtischrand in nicht stigma-tisierendem Universal Design an. Auch Handtuchhalter mit Haltegriff-Funktion sind erhältlich.

≥ 67 ≤

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OK FFB

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unterfahrbar_180813

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SANITÄRRÄUME

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Duschplätze sollten so gestaltet werden, dass sie mit Hilfsmitteln wie z. B. Rollstuhl oder Rollator nutzbar sind. Der Duschplatz sollte daher mög-lichst niveaugleich zum angrenzenden Bodenbelag ausgeführt werden, die Übergänge werden als geneigte Flächen empfohlen.

Bad Ansichten_190418

≥ 55

≤ 80

46 -

48

85

85

28

46 -

4828

65 - 70

Bad Ansichten_190418

≥ 55

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65 - 70

Abb. 91 M. 1 : 20Barrierefreier Duschplatz im R-Standard, Wandabwicklung mit einem Duschklappsitz. Die horizontale Stange ersetzt in diesem Fall den zwei-ten Stützklappgriff. Die Duschstange dient als vertikale Haltestange. Statt Klappsitz kann auch ein verschiebbarer Hocker genutzt werden. Barrierefreie

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SANITÄRRÄUME

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Halte- und Stützklappgriffe In den Sanitärräumen sind Halte- und/oder Stützklappgriffe oft dringend erforderlich und sollten daher auch im Barrierefrei-Basis-Standard möglichst von Anfang an mit eingebaut werden bzw. nachrüstbar sein. Hierfür muss die Tragfähigkeit der Wand im entsprechen-den Bereich vorgeplant werden. Um Haltegriffe und Duschsitzhöhe indivi-duell anpassen zu können, wird dies in den entsprechenden Wandbereichen in der Höhe zwischen ca. 40 cm bis 150 cm ü. OK FFB empfohlen. Die Verstär-kung ist auch im Leichtbau möglich. Zu unterscheiden sind vertikale Haltestan-gen zum Halten beim Aufstehen oder Hinsetzen und horizontale Stangen zum Abstützen und Halten. An der Dusche sind winkelförmig umlaufende horizon-tale Haltestangen zu empfehlen. Im R-Standard ist am WC die Nachrüstbarkeit von zwei Stützklappgriffen mit Oberkan-te 28 cm über der Sitzhöhe von 46 cm - 48 cm erforderlich, dies wird auch im Basis-Standard empfohlen. Zusätzlich kann eine vertikale Stange seitlich vom WC beim Hinsetzen bzw. Aufstehen Halt geben. Anstatt eines klappbaren Dusch-sitzes kann auch ein verschiebbarer Hocker bzw. ein beweglicher Duschsitz genutzt werden.

Barrierefreie ArmaturenDrehbewegungen mit den Händen können im Alter bzw. bei körperlichen Einschränkungen im Oberkörperbereich erschwert sein. In der barrierefreien Ausführung ist daher sowohl am Dusch-platz wie auch am Waschtisch eine Ein-hebelarmatur erforderlich. Verlängerte Hebel erleichtern die Bedienung. Die Einhebel-Duscharmatur mit Handbrau-se sollte aus der Sitzposition heraus gut erreichbar sein und wird daher auf der Höhe von + 85 cm ü. OK FFB empfoh-len. Der Hebel der Duscharmatur sollte zudem nach unten weisen, um Verlet-zungen zu vermeiden.

Am Waschtisch ist eine Auszugsbrause praktisch, da hier oft auch Haarwäschen durchgeführt werden. Die berührungs-lose Bedienung der Waschtischarmatur über Sensoren kann in Einzelfällen bei besonderen körperlichen Einschränkun-gen von Vorteil sein. Für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder kognitiven Einschränkungen ist sie aber eher ungünstig. Sollte berührungslose Bedienung über Sensorik eingeplant werden, ist die Auslauftemperatur auf ≤ 45 ° C zu begrenzen, um Verbrühun-gen zu vermeiden (s. hierzu Hinweise in VDI 6000 Blatt 1, 7.11).

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SANITÄRRÄUME

137Bad_Elemente_180925

winkelförmige horizontale Haltestangen eingeplant werden, ggf. kombiniert mit einer vertikalen Haltestange, die zu-gleich als Brausen-Halterung dient. Untere Reihe von links nach rechts: Stützklappgriffe, unten mit Toiletten-

Abb. 92 o. M.Obere Reihe: Unterschieden werden horizontale Stangen zum Abstützen und Halten und vertikale Stangen zum Halten beim Aufstehen aus der Sitzbe-wegung bzw. beim Hinsetzen. An der Dusche können auch umlaufende

papierhalterung und ggf. auch Spül-auslösung im vorderen Greifbereich, Stützklappgriff mit flexibel einhäng-barem Spritzschutz für die Dusche, flexibel einhängbarer, klappbarer Duschsitz, Rückenstütze für WC.

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SANITÄRRÄUME

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KraftaufwandDas Öffnen und Schließen der Tür muss in beiden Barrierefrei-Standards mit geringem Kraftaufwand möglich sein (Bedienkräfte und -momente nach Klasse 3 der DIN EN 12217: 2004-05 mit z. B. 25 N zum Öffnen des Türblatts bei Drehtüren und Schiebetüren).

TürtypenNeben den üblichen Dreh-Schwingtüren sind auch Schiebetüren möglich. Bei barrierefreien Schiebetüren muss die größere Bewegungsfläche beach-tet werden. Daneben werden auch besondere Raumspartüren angeboten, die sich beim Öffnen oder Schließen zusammenfalten und daher eine weit geringere Aufschlagtiefe wie übliche Dreh-Schwingtüren besitzen. Der Bewegungsablauf kann hierdurch für Personen mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Rollator erleichtert werden. Auch eine störende Überlagerung der beiden Türaufschlagsflächen im Vorraum des Bewohnerzimmers kann durch diese Raumspartüren vermieden werden. Eine Kosten-Nutzen-Abwägung ist bei der Wahl des Türsystems sicher erfor-derlich.

Türgriff Der Türgriff sollte ergonomisch geformt sein. Ein runder Querschnitt von ca. 3 cm - 4,5 cm bzw. insbesondere ein ova-ler Querschnitt sind gut zu umgreifen.

Barrierefreie Sanitärraumtüren

Die Türen von barrierefreien Sanitär-räumen müssen sich nach außen öffnen, damit sie bei einem Sturz im Bad nicht von innen blockiert wer-den. Aus diesem Grund muss die Tür im Notfall auch von außen entriegelt werden können (z. B. mit einer Münze). Schwellenfreiheit, Leichtgängigkeit, gute Erkennbarkeit und gut greifbare, ergonomische Griffe sind für die barrie-refreie Türausführung wesentlich.

Zwei Barrierefrei-Standards für TürenGefordert sind beim Mindeststandard der DIN 18040-2 ≥ 80 cm lichte Tür-durchgangsbreite und ≥ 205 cm lichte Türdurchgangshöhe, beim R-Standard ≥ 90 cm lichte Türdurchgangsbreite und ≥ 205 cm lichte Türdurchgangshöhe. Die DIN fordert nur für R-Türen eine seitliche Bewegungsfläche von ≥ 50 cm neben dem Türgriff (ab Achse Dornmaß, s. Abb. 93). Es wird dennoch empfoh-len, auch im niedrigeren Standard bei den ≥ 80 cm Türen einen entsprechen-den Bereich für die Rangierbewegung mit Rollstuhl bzw. mit Rollator vorzuse-hen. Bei Ausführung im R-Standard sind zusätzlich die beidseitig erforderlichen Bewegungsflächen von ≥ 150 cm x ≥ 150 cm zu beachten, im niedrigeren Standard genügen ≥ 120 cm breite Be- wegungsflächen beidseitig. Um Stolper-gefahr zu vermeiden, dürfen Sanitär-raumtüren keine Schwellen aufweisen.

Drehknöpfe, Drehknäufe oder einge-lassene Griffe sind in der barrierefreien Planung auszuschließen. U-förmig abgerundete Bügelgriffe ohne freie Enden verringern die Verletzungsgefahr. Das Hängenbleiben mit Kleidung kann vermieden werden. Für die Höhe der Türgriffe empfiehlt die DIN 18040-2 im R-Standard das für Rollstuhlnutzer günstige Achsmaß von + 85 cm ü. OK FFB, erlaubt aber Abweichungen im begründeten Ausnahmefall. Die Greif-höhe von + 85 cm ü. OK FFB ist für Rollstuhlnutzer günstig, aber bei allen anderen Nutzern führt diese tiefe Griff-höhe häufig zu Problemen. Daher wurde in Baden-Württemberg die Abweichung von dieser DIN-Vorgabe in Wohnungen nach § 35, Abs. 1 LBO ermöglicht. Die Höhe des Türgriffs ist hier im Bereich der Achsmaßhöhe von + 85 cm bis + 110 cm ü. OK FFB möglich (s. VwV Technische Baubestimmungen Anlage A 4.2/3, Punkt 5a). An Schiebetüren sind vertikale Griffstangen günstig, da sie für unterschiedliche Greifhöhen passen.

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SANITÄRRÄUME

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Abb. 94 M. 1 : 75 Dreh-Schwingtür im Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2 mit lichtem Türdurchgangsmaß ≥ 80 cm x ≥ 205 cm. In diesem Standard genügen 120 cm tiefe Bewegungsflächen vor der Tür beidseitig. Es wird empfohlen, auch in diesem Standard beidseitig seitlich vom Türgriff (ab Achse Dornmaß) ca. 50 cm Bewegungsfläche zum Rangieren für Rollstuhl- bzw. für den Rollatornutzer freizuhalten. In der DIN wird dies aber nicht explizit gefordert.

Abb. 93 M. 1 : 75Dreh-Schwingtür im R-Standard der DIN 18040-2 mit lichtem Türdurchgangsmaß ≥ 90 cm x ≥ 205 cm. Nur im R-Standard müssen seitlich vom Türgriff (ab Achse Dornmaß) beidseitig 50 cm breite Be-wegungsflächen zum Rangieren für Rollstuhl- bzw. Rollatornutzer freigehal-ten werden. Im R-Standard ist beidseitig der Tür ein Bewegungsfeld ≥ 150 cm x ≥ 150 cm erforderlich.

Nummer 18_Erreichbarkeit in Situation mit Einbauschrank_Variante 2_M 1:20_190628

≥ 50

≥ 150/≥ 150

≥ 150/≥ 150

≥ 90≥ 80

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0≥

120

Nummer 18_Erreichbarkeit in Situation mit Einbauschrank_Variante 2_M 1:20_190628

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SANITÄRRÄUME

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Abb. 96 M. 1 : 75Nach außen öffnende Dreh-Falttür mit lichtem Türdurchgangsmaß ≥ 80 cm entsprechend dem Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2. Durch das Zusammenklappen des Türblattes ver-ringert sich der Türaufschlag erheblich gegenüber dem erforderlichen Türauf-schlag von übliche Dreh-Schwingtüren.

Türsysteme im Vergleich Barrierefrei-Basis-Standard

Abb. 95 M. 1 : 75Sanitärraum mit nach außen öffnender Dreh-Schwingtür mit lichtem Türdurch-gangsmaß ≥ 80 cm entsprechend dem Barrierefrei-Basis-Standard der DIN 18040-2.

Abb. 97 M. 1 : 75Schiebetür mit lichtem Türdurchgangs-maß ≥ 80 cm entsprechend dem Barrie-refrei-Basis-Standard der DIN 18040-2. Nur im R-Standard müssen in beiden Türpositionen des Türblattes seitlich vom Türgriff (Dornmaß) 50 cm Bewe-gungsfläche zum Rangieren für den Rollstuhlnutzer freigehalten werden. Es wird aber auch im niedrigeren Standard empfohlen, diesen Bewegungsraum einzuplanen. In Abb. 97 sind bei beiden Türpositionen nur ca. 30 cm freige-halten, die entsprechende zusätzliche Raumvergrößerung beim Freihalten von jeweils 50 cm beidseitig muss berück-sichtigt werden.

≥ 80

TürtypenM 1 75_190629

≥ 120

≥ 120

≥ 120/ ≥ 120

≥ 120

≥ 120/ ≥ 120

≥ 80

≥ 80

≥ 80

≥ 80

≥ 80

≥ 120/ ≥ 120

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≥ 90

≥ 150/ ≥ 150

≥ 150

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ca 1

90

≥ 50

≥ 50

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TürtypenM 1 75_190629

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≥ 120/ ≥ 120

≥ 120

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ca 1

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SANITÄRRÄUME

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Barrierefreie Raumausstattung

Kontrastreiche Gestaltung Eine kontrastreiche Gestaltung ist im Sanitärbereich insbesondere für Bewohnerinnen oder Bewohner mit Einschränkungen der Sehfähigkeit und der Orientierung sehr wichtig. Zudem werden im Sanitärraum häufig die erforderlichen Sehhilfen abgelegt, was die Unsicherheit verstärkt. Die Sanitärobjekte sollten sich daher für eine gute Erkennbarkeit kontrastreich von den Wänden absetzen. Zusätzlich unterstützt ein Kontrast zwischen der Bodenfläche und den aufgehenden Wänden die Erkennbarkeit der Raum-kanten. Für Personen, die Farben nicht wahrnehmen können, ist zur Kontrast-wahrnehmung der Leuchtdichtekon-trast zwischen den Flächen relevant. Praxisbezogene Hinweise hierzu finden sich beispielsweise in der Informations-schrift „Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude“ des Deutschen Blinden- und Sehbehinder-tenverbands e. V..

FarbigkeitEmpfohlen wird ein abgestimmtes Ge-samtfarbkonzept mit gut wahrnehmba-ren Raumkanten. Fachexperten weisen auf den psychischen Effekt der Farbe des Bodenbelags hin. Einfarbige dunk-lere Beläge wirken demnach stabilisie-rend. Farbig stark strukturierte, stark gemusterte oder sehr helle Bodenbe-

läge wirken dagegen eher destabilisie-rend. Es wird empfohlen, die Helligkeit der Oberflächen im Raum nach oben zu erhöhen. Zu dem dunkleren Boden wird daher eine hellere Wand und eine noch hellere Decke empfohlen. Stark struk-turierte oder ornamentale Oberflächen sollten am Boden und auch an den Wänden oder an Sanitärobjekten ver-mieden werden (Informationen hierzus. z. B. Grauvogel; Kaiser 2009).

Bodenbeläge Rutschhemmung Für die Anforderungen an die Rutsch-hemmung von Bodenbelägen im Dusch-bereich verweist DIN 18040-2 auf GUV-I 8527 und fordert mindestens die Bewertungsgruppe B. Hier ist zwischen-zeitlich die DGUV (Deutsche Gesetz-liche Unfallversicherung) Information 207-006 Bodenbeläge für nassbelas-tete Barfußbereiche anzuwenden, die seit 2015 die GUV-I 8527 ersetzt. In dieser Information der DGUV werden entsprechend der unterschiedlichen Rutschgefahren einzelne Bereiche den Bewertungsgruppen A, B oder C zuge-ordnet, wobei die Anforderungen an die Rutschhemmung von A bis C zuneh-men. Rutschhemmungseigenschaften werden üblicherweise vom Hersteller als Produkteigenschaften angegeben. Auch das Kuratorium „Rutschhemmen-de Bodenbeläge - Liste NB“ veröffent-licht regelmäßig Listen mit geprüften Bodenbelägen für nassbelastete Bar-fußbereiche.

Hinweis: In der Fachliteratur wird häu-fig auf die Anforderung an Sanitärraum-böden R 10 der BGR 181 verwiesen. Dies betrifft eine alternative Klassifi-zierung durch die BG-Regel (Berufsge-nossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz) für Sanitärräume. Auf die BG-Regel nimmt die DIN 18040-2 aber nur bei den Anforderungen an Bodenbeläge im Eingangsbereich Bezug (hier wird min-destens R 9 gefordert). Im Rahmen des BIA-Handbuchs, sicherheitstechnisches Informations- und Arbeitsblatt 560210, gibt auch das Berufsgenossenschaftli-che Institut für Arbeitssicherheit (BIA) regelmäßig eine geprüfte Bodenbeläge-Positivliste heraus (Berufsgenossen-schaftliches Institut für Arbeitssicherheit BIA (Hrsg.): BIA-Handbuch - Sicherheits-technisches Informations- und Arbeits-blatt 560210: Geprüfte Bodenbeläge-Positivliste).

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SANITÄRRÄUME

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Lüftung und Fenster Die Anforderungen an Be- und Entlüf-tung aus den § 30 LBO und § 36 LBO (Lüftungsgebot in § 36 Abs. 2) sind zu beachten. Sollte für einen barrie-refreien Sanitärraum ausschließlich natürliche Lüftung geplant sein, ist die barrierefreie Bedienbarkeit des Fens-ters entsprechend DIN 18040-2, 5.3.2 zu beachten. Das Fenster sollte ggf. auch für Menschen mit motorischen Einschränkungen, bzw. für Rollstuhl-nutzer leicht zu öffnen und zu schlie-ßen sein. Die DIN 18040-2 beschränkt hierfür den manuellen Kraftaufwand (Bedienkraft) zum Öffnen und Schlie-ßen der Fenster auf maximal 30 N (gilt i.d.R. für die Dreh- bzw. Schiebefunk-tion, nicht für die Kippfunktion). Das maximale Moment beim Öffnen oder Schließen des handbetätigten Beschlags darf zugleich 5 Nm (DIN 13115, Klasse 2) nicht übersteigen. Weitere Hinweise zur künstlichen Be- und Entlüftung s. Kapitel Technik und Ausstattung S. 162f.

Bodenbeläge - Reinigung und Pflege Reinigung und Pflege haben entschei-denden Einfluss auf die Rutschhem-mung der Beläge. Dies muss sowohl bei der einmaligen Bauendreinigung vor Inbetriebnahme wie auch bei der Un-terhaltsreinigung im laufenden Betrieb beachtet werden. Eine Filmbildung durch Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel muss unbedingt ausge-schlossen werden. Wenn Bodenbeläge den Anforderungen an Rutschhemmung nicht genügen, kann geprüft werden, ob Verfahren der mechanischen oder chemischen Oberflächenbehandlung angewendet werden können. Ansons-ten wird ein Austausch erforderlich. Hinweise zur chemischen Nachbe-handlung können dem Merkblatt M 9 „Verbesserung der Rutschhemmung von keramischen und anderen minera-lischen Bodenbelägen durch chemische Nachbehandlung“ der Berufsgenossen-schaft entnommen werden.

Beleuchtung Im Sanitärraum sind Präsenzmelder für die Steuerung von Beleuchtung und künstlicher Be- und Entlüftung zu emp-fehlen. Präsenzmelder haben gegen-über Bewegungsmeldern den Vorteil, dass sie die Anwesenheit von Personen auch bei ruhiger oder sitzender Tätig-keit registrieren. Zur Kompensation von

Sehschwächen ist grundsätzlich eine blendfreie Beleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke von ca. 500 lx und guter Farbwiedergabe zu empfehlen.Für die Blendfreiheit sind ein hoher Streulichtanteil und ein entsprechender Anteil an indirekter Beleuchtung er-forderlich. Neben einer ausreichenden und möglichst schattenfreien Allge-meinbeleuchtung ist zusätzlich eine gute Waschtischbeleuchtung wichtig. Hinweise zur Spiegelbeleuchtung finden sich in der VDI Richtlinie 6000, Blatt 5, 8.5 und in DIN 5035-2. An Spiegeln sind demnach Nennbeleuchtungsstärkenvon 500 lx bis 750 lx zu empfehlen. Die beidseitige Anordnung von Spiegel-leuchten ermöglicht eine gute Aus-leuchtung des Spiegelbilds, optimal ist die zusätzliche Beleuchtung oberhalb des Spiegels. Um auf die persönlichen Bedürfnisse der Bewohner reagieren zu können, wird grundsätzlich die Dimm-barkeit der Beleuchtung empfohlen. Hinweise zur Beleuchtung s. auch Kapi-tel Technik und Ausstattung.

Schalter, Steckdosen, HeizkörperreglerSchalter müssen in die barrierefreie Gestaltung mit einbezogen werden. Siesollten gut zugänglich sein, sich kont-rastreich von der Umgebung absetzen und auch taktil wahrnehmbar sein (s. Kapitel Technik und Ausstattung S. 169).

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SANITÄRRÄUME

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Tabelle Sanitärraum_190524

Tabelle 4 Planungsempfehlungen Sanitärräume

• Einzelzimmer mit individuellem Sanitärraum als Standard in Pflege-WGs empfohlen• Bei einzelnen Zweiereinheiten für Paare ist gemeinsamer Sanitärraum denkbar, getrennte Erschließung der Zimmer und des gemeinsamen Sanitärraums über Vorflur gewährleisten, damit getrennnt vermietet werden kann

• Lichte Mindestraumhöhe von ≥ 230 cm, besser ≥ 240 cm (empfohlen)

• Bauordnungsrechtliche Vorgaben klären (Einstufung unter § 35 LBO oder § 39 LBO)• Barrierefei-Basis-Standard der DIN 18040-2 grundsätzlich empfohlen für ambulant betreute Wohngemeinscha�en für Menschen mit Versorgungs-und Unterstützungsbedarf (Pflege-WGs)• In Pflege-WGs wird ein Zimmer und ein Sanitärraum im höheren R-Standard der DIN 18040-2 empfohlen für Bewohnerinnen und Bewohner mit höherem Bewegungsflächenbedarf

• Neben Dreh-Schwingtüren sind Schiebetüren oder Raumspartüren möglich, unterschiedlichen Fächenbedarf beachten• Seitlich neben dem Türgriff ≥ 50 cm (besser ≥ 60 cm) Bewegungsflächen zum Rangieren mit Rollator bzw. Rollstuhl im R-Standard gefordert, im Barrierefrei-Basis-Standard empfohlen

• Präsenzmelder für die Steuerung von Beleuchtung und künstlicher Be- und Entlü�ung empfohlen• Blendfreie Beleuchtung mit hoher Beleuchtungsstärke von ca. 500 lx und guter Farbwiedergabe • Anteil an indirekter Beleuchtung und hoher Streulichtanteil für Blendfreiheit• Möglichst scha�enfreie Allgemeinbeleuchtung• Wasch�schspiegel: Nennbeleuchtungsstärken von 500 lx bis 750 lx, beidsei�ge Spiegelleuchten • Dimmer vorsehen

Sanitärraumtypen

WTPG Vorgaben

EmpfehlungSanitärraumzahl

Raumhöhe

Barrierefreiheit

Barrierefreie Türen

Beleuchtung

• Abges�mmtes Gesam�arbkonzept • Kontrastreiche Gestaltung in Sanitärräumen von Pflege-WGs • Dunklere Farben für den Bodenbelag zu helleren Wänden empfohlen • Rutschhemmung der Bodenbeläge beachten

• Wirksame Be- und Entlü�ung (s. Kapitel Technik) • Heizung (s. Kapitel Technik)

Aussta�ung

Technische Aussta�ung

• Sanitärräume, die den Bewohnerzimmern zugeordnet sind (Muss)• Sanitärräume, bzw. WCs für alle Bewohner, die dem Gemeinscha�sbereich zugeordnet sind (Empfehlung)• Sanitärräume, bzw. WCs für alle Besucher und Mitarbeiter (Empfehlung)• Pflegebäder (nutzergruppenabhängig, op�onal)

WTPG-Vorgabe für anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinscha�en:• Bis zu 8 Bewohnerinnen oder Bewohner: mindestens ein Sanitärraum je 4 Personen • Bei 9 bis 12 Bewohnerinnen oder Bewohner: ein Sanitärraum je Person als Regelfall, alterna�v: Ein Sanitärraum je 2 Personen• Sanitärraum Mindestaussta�ung: Wasch�sch, WC und Dusche

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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148 Akustik 148 Höreinschränkungen

148 Planungshinweise 150 Planungsempfehlungen tabellarisch

151 Licht 151 Tageslicht

156 Planungsempfehlungen tabellarisch

157 Künstliche Beleuchtung

160 Planungsempfehlungen tabellarisch

161 Raumklima 161 Temperatur 161 Wärmeschutz 162 Klimatisierung,Be-undEntlüftung

163 Planungsempfehlungen tabellarisch

164 Ausstattung

165 Einrichtung

169 Bedien-undGriffelemente

170 Bodenbeläge

171 Planungsempfehlungen tabellarisch

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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Vorbemerkung

IndiesemKapitelwerdendieAnforde-rungenzudentechnischenBereichenAkustik,LichtundRaumklimaundzurAusstattungerläutertundentsprechen-dePlanungsempfehlungenzusammen-gestellt.DieseAspektebeeinflussenüberdiesensorischeWahrnehmungdasphysischeundpsychischeWohlgefühlunddamitauchdieUmsetzungeinerwohnlichenAtmosphäreeinerWohn-gemeinschaft.PlanerinnenundPlanersolltendaherüberdieEinhaltungundUmsetzungderbaurechtlichgefor-dertenBestimmungenhinausdenkenunddieatmosphärischenAspekteundBehaglichkeitsfaktorenbesondersberücksichtigen.NebenderFunktiona-litätsolltendabeidieBedürfnissederjeweiligenZielgruppeimMittelpunktstehen.

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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Akustik

DieUmstellungvomgewohnten,ruhigenEin-bisZwei-PersonenhaushaltaufeineGroßwohnungmitbiszu12WG-BewohnerinnenundBewohnern,denPräsenzkräftenundGästenistauchimHinblickaufdieneuenakustischenGegebenheiteneineHerausforderung.

AkustischeBehaglichkeitWo mehrere Menschen zusammen denAlltagteilen,entstehtautomatischeinhöhererGeräuschpegel.Diestrifftbesondersdortzu,wodieFunkti-onsbereicheWohnen,Essen,Kochenineinanderübergehen.EineakustischeÜberstimulationverursachtStress–dieszuvermeidenistauchfürPräsenz-kräfteundBesucherwichtig.DarüberhinausistfürBewohnerinnenundBewohnermitkognitivenEinschrän-kungendieeindeutigeErkennbarkeitvonGeräuschquellenwichtig.WennschlechteakustischeBedingun-gendieKommunikationerschweren,kanneinsozialerRückzugdieFolgesein.Günstigeakustischeundräumli-cheBedingungenfördernsomitauchdiesozialeTeilhabeunddasWohlbefin-deninderGruppe. AkustischeAbgrenzung DerSchallschutzmussauchindenprivatenBewohnerzimmernbesondersbeachtetwerden,dennWG-MitgliedersolltensichimeigenenZimmerakus-

tischabgrenzenkönnen,umRuhezuhaben.Siesolltenaberauchselbstniemandenstören.

Höreinschränkungen EinschränkungenderakustischenWahrnehmung können angeboren sein,durchBehinderungenoderdurchdasAlterbedingtsein.Nebenange-borenen Höreinschränkungen bis hin zurTaubheitkönnensichfolgendeEinschränkungenbehinderungs-oderaltersbedingtentwickeln: •AbnehmenderHörfähigkeitbegin-nendbeihohenFrequenzen•AbnehmenderHörfähigkeitbishin zum Verlust •ZunehmendeSchwierigkeiten,meh-rereGeräuschquellenzuzuordnen •ZunehmendeVerschlechterungdesSprachverständnissesbeigleichzeiti-genHintergrundgeräuschen •AbnahmederFähigkeit,Hinter-grundgeräuscheauszublenden •GeräuschempfindlichkeitbeiNut-zungvonHörgeräten Hinweis WenndasHörennichtmehrgutfunktioniert,wirdzurKompensationdasSehenoftsehrwichtig.FürdasLippenlesenunddasLesengeschriebe-nerInformationensinddahereinesehrguteBeleuchtungundkontrastreicheZeichenetc.vonBedeutung.

Planungshinweise

ErhöhterSchallschutz InBaden-WürttembergistdieDIN4109-1:2016-07SchallschutzimHoch-bauTeil1Mindestanforderungenbau-aufsichtlicheingeführt(entsprechendVwVTechnischeBaubestimmung,AnlageA5). FürambulantbetreuteWohngemein-schaftenwirdjedochdererhöhteSchallschutzdringendempfohlen. InderDIN4109-1:2016-7wirdhierfüraufdasBeiblatt2:VorschlägefüreinenerhöhtenSchallschutzunddieRichtlinieVDI-4100:2012-10verwiesen. DortwerdenzusätzlicheSchallschutz-stufen(SSt)fürdiePlanungundBewer-tungdesSchallschutzesvonGebäudendefiniert:„MitHilfedieserGütestufenkanndergewünschteSchallschutzzwi-schendenamBauBeteiligtenunddenBauherrenvereinbartwerden.“(Richtli-nieVDI4100:2012-10:Einleitung,S.4).

Hörsamkeit NebendenEmpfehlungenzumerhöh-tenSchallschutzsolltendieVorgabenderDIN18041:2016-03HörsamkeitinRäumen:Anforderungen,Empfehlun-genundHinweisefürdiePlanungbe-achtetwerden.DieseDINgibtwertvolleHinweisezurraumakustischenPlanungz.B.fürPersonenmitSchwerhörigkeitundzurBemessungundPositionie-rungakustischwirksamerFlächen(DIN18041:2016-03,5.4).

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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SanitärräumeZusätzlichzurerhöhtenSchalldämmungderWändewirdauchfürdieTürenvonSanitärräumeneinerhöhterSchall-schutzstandardempfohlen.Diesgiltinsbesonderedort,woSanitärräumevonzweiZimmernübereinengemein-samenVorflurerschlossenwerden(s.KapitelSanitärräumeS.127).

BewohnerzimmerFürdenprivatenRückzugsbereichwirdzwischendenZimmern(vorallembeiangrenzendenBädern)undauchzudenFlurbereicheneinsehrguter,erhöhterSchallschutzempfohlen.

Technik/HaushaltBeidertechnischenAusstattung(z.B.Lüftung,Dunstabzug)sowiebeiHaushaltsgeräten(Kühl-undGefrier-schränke,Waschmaschinen)sollteaufeinenmöglichstgeringenSchallpegelimBetriebgeachtetwerden.

Standort FürambulantbetreuteWGswerdenprinzipiellLagenmitguterInfrastruktur-anbindunggewünscht.LagenanstarkbefahrenenStraßenoderlärmintensi-venStandortensindjedochungünstig,daFensterhieroftausSchallschutz-gründen(auchnachts)nichtgeöffnetwerdenkönnen.Eineausschließlichme-chanischeLüftungistinderRegelnichtgewünschtundsolltenurinAusnah-mefälleneingeplantwerden.

Gemeinschaftsräume Wände,BödenundDeckensowiedieAus-stattungderAufenthaltsbereichesolltenangemessenschallschluckendausgeführtwerden(entsprechendDIN18041:2016-03).FürdieRaumakustikistesgünstig,denGemeinschaftsbereichalseinoffenesRaumkontinuummitmehrerenakustischabgeschirmtenBereichenzuplanenundnichtalseinegroßeungegliederteHalle.BeigrößeremungegliedertemRaumvolu-menkannsichderNachhallvergrößern,infolgedessenvermindertsichdieSprach-verständlichkeitundauchNebengeräu-schewerdenverstärktwahrgenommen.EinweiteresProblemkönnenmehrereGeräuschquellenineinemgroßenRaumdarstellen.Räume,indenenübereinenlängerenZeitraumz.B.Musikgehörtwird,solltendaherakustischabtrennbarsein.DasgleichegiltauchfürRückzugsberei-che,indenenvertraulicheGesprächemitAngehörigenetc.geführtwerden(s.KapitelGemeinschaftsräumeS.88ff).

„Zuhause war es den ganzen Tag völlig still - das ist hier jetzt total anders. Finde ich eigentlich gut - manchmal wird’s mir aber zu viel - dann verziehe ich mich.“ (Bewohnerin)

„Zur Privatsphäre gehört auch, dass man weder Angst haben muss, dass alle hören, was man sagt oder macht und auch, dass man selber alles von den anderen mitbe-kommt. Grade zwischen den Zimmern ist das wichtig. Aber man kann natürlich die Wände nicht unendlich dick machen. Da gibts ja auch technische Hilfsmittel: Mein Vater ist schwerhörig und ich habe ihm Kopfhörer besorgt zum Fernsehen und Radio hören. Ohne die würden die anderen da sicher was mitbekommen – so ist es für alle Beteiligten ganz OK.“ (Angehöriger)

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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Empfehlungen Akus�k_Tabelle4_190614

Tabelle 5 Planungsempfehlungen Akus�k

Schallschutz-DIN VwV TB 12-2017: Anlage A5 Schallschutz: DIN 4109-1: 2016-07 Schallschutz im Hochbau Teil 1 Mindestanforderungen

Erhöhter Schallschutz DIN 4109-1: 2016-07, Beibla� 2 Vorschläge für einen erhöhten SchallschutzVDI - Richtlinie 4100: 2012-10, insbesondere: Schallschutzstufen (SSt)

Akus�sche Planung DIN 18041: 2016-03 Hörsamkeit in Räumen: Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung

Allgemein DIN 4109-1: 2016-07 stellt nur Mindestanforderungen, für ambulant betreute Wohngemeinscha�en wird dringend erhöhter Schallschutz empfohlen um:• Akus�sche Behaglichkeit und gute Hörsamkeit in den Gemeinscha�sbereichen zu schaffen• Privatsphäre zu ermöglichen• Störgeräusche zu minimieren

Standort Laute Standorte bzw. Schallschutz über (geschlossene) Fenster ungüns�g

Gemeinscha�sräume • Keine Hallenlösung von Gemeinscha�sräumen • Akus�sche Abschirmung von verschiedenen Bereichen wich�g• Schallharte Flächen reduzieren• Für Haushaltsgeräte, ggf. Lü�ung: geräuscharme Geräte bzw. Technik sinnvoll

BewohnerzimmerSanitärräume

• Erhöhter Schallschutz empfohlen: für Wände und Türen• Für innenliegende Sanitärräume: Lü�ung geräuscharm

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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Licht

BedeutungdesLichts LichtwirktsichpositivaufdiePsycheaus,beeinflusstdenSchlaf-Wach-RhythmusundistgenerellVorausset-zungfürdasSehen.BeiderPlanungvonWohngemeinschaftenhateinmöglichsthoherAnteilanTageslichtPriorität.EinesorgfältiggeplantekünstlicheBeleuchtungsolltedienatürlicheBelichtungergänzenundnurdannersetzen,wennsiejahres-odertageszeitlichbedingtnichtausreicht.DasichdieBewohnerinnenundBewohnervonambulantbetreutenWGsvoralleminderkaltenJahreszeitüberwiegendinnerhalbderWohnungaufhalten,isteindetailliertabgestimmtesBelich-tungs-undBeleuchtungskonzeptvongroßerBedeutung.DiesgiltbesondersfürPflege-WGs,dahierzusätzlichmitaltersbedingtenEinschränkungendesSehenszurechnenist.

SeheinschränkungenSeheinschränkungenbishinzurBlindheitkönnenangeborenseinodersichimLaufedesLebensentwickeln.DieVeränderungdesSehapparatsistaberaucheinenatürliche,vorher-sehbareAlterserscheinung,dieinderRegelschrittweisezurAbnahmederSehfähigkeitführt.DanebentretenimAlterverstärktverschiedeneAugen-krankheitenaufwiederGraueStaroderdieMakula-Degeneration,diezuspezifischenSehschädigungen,wieverschwommenemSehen,AusfalldeszentralenGesichtsfeldsundstarkerhöhtemBlendempfindenführen.Ein-schränkungendesSehapparatsmüsseninderPlanungbesondersberücksichtigtwerden,damiteinersorgfältigenLicht-planungdievisuelleWahrnehmungunddasSicherheitsgefühlerheblichunterstütztwerdenkann.

KognitiveEinschränkungenAuchkognitiveEinschränkungen(z.B.Demenz)habeneinenEinflussaufdieoptischeWahrnehmung.Eineentspre-chendeLichtplanungkannauchfürdieseNutzergruppendieOrientierungverbessern,UnsicherheitenundAngst-zuständesignifikantverringernunddadurchSelbstständigkeit,SicherheitundWohlgefühlunterstützen.

IndenTabellen6und7aufdenfolgen-denSeitenwerdendieseEinschrän-kungennäherbeschriebenunddavonabgeleitete Planungsempfehlungen erläutert.

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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Seheinschränkungen Tabelle1_190623

Seheinschränkungen Planungsempfehlungen

Abnehmende Sehstärke, höherer Lichtbedarf, verlangsamte Akkommodation

• Verschlechtertes Nahsehen • Verlangsamter Nah-Fern-Wechsel • Verschlechtertes Sehen bei geringer Beleuchtungsstärke, bei Dämmerung und Dunkelheit

• Hohen Anteil an Fensterflächen planen

• Beleuchtungsstärken entsprechend den Empfehlungen der VDI/VDE Richtlinie 6008, Blatt 3 mit direktem und indirektem Licht anbieten

• Tageslichtweiße Lichtquellen verwenden: sie ermöglichen besseres Farbensehen und verbessern das Scharfsehen

• Wände kontrastreich vom Boden absetzen, Schalter, Griffe, Handläufe, Sanitärobjekte, Möbel kontrastreich von den umgebenden Flächen ausführen, nicht Ton in Ton

• Beschriftungen/Schilder in kontrastreicher, serifenfreier und entsprechend großer Schrift, gut beleuchtet ausführen. Hinweise dazu in DIN 32975

Verlangsamte Adaptation

• Langsamere Anpassung an Hell-Dunkel-Wechsel

• Bei Übergangsbereichen zwischen außen und innen abrupte Beleuchtungswechsel vermeiden.

• Flexible Anpassung der Beleuchtungsstärke durch Dimmschalter ermöglichen

• Starke Hell-Dunkel-Kontraste vermeiden

Höhere Blendempfindlichkeit • Alle Fensterflächen nach Westen, Osten und Süden mit Blendschutz ausstatten (flexibel, transluzent, nicht blickdicht)

• Spiegelnden Oberflächen vermeiden: matte Fußböden, matte Tischoberflächen und Wände

• Beleuchtung blendfrei und mit einem entsprechenden Streulichtanteil• Direkte Lichtquellen abschirmen

Einschränkung Gesichtsfeld • Optische Informationen nicht zu hoch anbringen, DIN empfiehlt mittlere Lesehöhen auf + 130 cm ü OKF, vorzugsweise dunkle Schrift auf hellem Untergrund • Optische Wahrnehmung seitwärts und nach

oben eingeschränkt

Tabelle 6 Seheinschränkungen visuell

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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op�sche Wahrnehmung_Tabelle2_190616

Kogni�ve Einschränkungen mit Einfluss auf op�sche Wahrnehmung

Planungsempfehlungen

Wahrnehmung von Scha�en

• „Überholende Scha�en“ z. B. bei ungüns�ger Flurbeleuchtung können bei Menschen mit kogni�ven Einschränkungen zu Angstzuständen führen

• Schlagscha�en verunsichern: z. B. Scha�en der Türklinke wird gegriffen sta� Klinke selbst

• Scha�enbildung vermeiden durch hohen Anteil an indirekter Beleuchtung und eine starke Streuung des direkten Strahlungsanteils

Wahrnehmung von Spiegelungen und Kontrasten• Spiegelnde und dunkle Flächen können als Wasser oder Loch interpre�ert werden

• Vermeidung von spiegelnden Fußböden• Vermeidung von starken Hell-Dunkel-Kontrasten im Fußboden• Blaue Bodenbeläge vermeiden

Tabelle 7 Seheinschränkungen kogni�v

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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Tageslicht

FürdiebesonderePlanungsaufgabeambulantbetreuteWGwirdprinzipiellein höherer natürlicher Tageslichtanteil empfohlenalsbauordnungsrechtlichgefordert.WeitergehendePlanungs-hinweisehierzufindensichinderDIN5034Teil1:2001-07TageslichtinInnenräumenundinderneuenDINEN17037:2019-03TageslichtinGebäuden. WennWGsinwenigbesonntenErd-geschosslagengeplantwerden,solltezusätzlichzudenindiesenNormenerläutertenEmpfehlungendieerhöh-tenAnforderungenandiekünstlicheBeleuchtungderVDI/VDERichtlinie6008berücksichtigtwerden(sieheTab.9,S.160).

Gebäudeplanung DieGebäudeausrichtung,dieKu-baturunddieGrundrisstiefehabeneinenentscheidendenEinflussaufdienatürlicheBelichtungderRäume.DiemöglicheVerschattungdurchNach-barbebauungen,dieRaumhöhen,dieRaumtiefenunddieOrientierungderRäumenachHimmelsrichtungenmüssenbeiderLichtplanungbesondersbeachtetwerden.TiefeundschmaleZimmermitnureinseitigerBelichtungsindeherungünstig,dadiedunkleInnenraumzone permanent künstliche Belichtungerfordert.BeiDachzimmernodernachSüdenoderWestenorien-

tiertenZimmernmussbesondersaufausreichendenSonnenschutzundent-sprechendeDämmungderKonstruktiongeachtetwerden.WennmöglichkannaucheineBepflanzungdurchBäumeoderhöhereBüschedieVerschattungderFassadeindenheißenSommermo-natenunterstützen.InsbesonderefürPflege-WGsmitälterenBewohnerinnenundBewohnernistehereineOst-bzw.eineNord-Ost-OrientierungderBewoh-nerzimmerundeineSüd-bzw.Westo-rientierungderGemeinschaftsräumezuempfehlen.ObwohldiemeistenMenschen Besonnung in ihrem Zimmer schätzen,kannauchdieNordorien-tierungderBewohnerzimmerundeinzelnerGemeinschaftsraumzonenfürNutzermithoherBlendempfindlichkeitbzw.hoherHitzeempfindlichkeitvonVorteilsein.InnordorientiertenRäu-mensollteaufeinenausreichendho-henTageslichteinfallmitentsprechendgroßzügigenFensterflächengeachtetwerden.

Sonnen-undBlendschutz EindirekterAußenraumbezugdurchgroßflächigverglasteFassadenanteileist in ambulant betreuten Wohnge-meinschaftensehrerwünscht.BeiderPlanungderBewohnerzimmerundGe-meinschaftsbereichemussjedochdieAufheizungdurchSonneneinstrahlungmöglichstvermiedenwerden.Grundle-gendeAnforderungenhierzudefiniertdieaktuellgültigeEnergieeinspar-

verordnung(EnEV).ZusätzlichzudendortgefordertenbaulichenMaßnah-mensollteaufeinensehrgutenSon-nen-undBlendschutzgeachtetwerden.BeidenÜbergangsbereichenderWohn-räumezumFreisitzbietenVordächeroderMarkisenalsSchattenspenderbesondereVorteileundermöglichenzudemdenerwünschtenschrittweisenHell-Dunkel-Übergangfürdieverlang-samteAdaptionsfähigkeitderAugen. BeiallenFensterflächen,dienachOsten,SüdenoderWestengerichtetsind,solltederSonnenschutzdurchaußenliegendeJalousienoderMarkisensichergestelltwerden,diebeientspre-chendangepassterEinstellungdenBlicknachaußenermöglichen.Generellistdaraufzuachten,dassderTageslicht-einfalldurchdenSonnenschutznichtunzulässigherabgesetztwird(s.dazuauchDINEN17037:2019-03:TageslichtinGebäuden). JenachSonneneinfallundgewählterSonnenschutzmaßnahmekanneinzusätzlicherBlendschutzinnenerfor-derlichsein(z.B.transparenteStores,verstellbareJalousien)

Gemeinschaftsbereich DieGemeinschaftsbereichekönnendurchdirektenAußenraumbezugmitanregendenAusblickenerheblichauf-gewertetwerden.DieFensterderAuf-enthaltsbereichesindimIdealfallaufeineschöneTerrasse,einenbegrüntenGartenodereinenbelebtenPlatz

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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HinweisDieDIN18040-2,5.3.2fordert,dasseinTeilderFensterinWohn-undSchlafräu-menauchinsitzenderPositioneinenDurchblickindieUmgebungermög-licht.AlsDurchblickhöhe(OberkanteRahmen)fordertdieDINhierfür≤60cmüberOberkanteFertigfußboden. BodentiefeFensterinoberenStockwer-kenohneeinenvorgelagertenBalkonodereineblickdichteAbsturzsicherungwerdennichtempfohlen,dasievorallembeiälterenMenschenundMen-schenmitkognitivenEinschränkungenzuUnsicherheitenführenkönnen.

ausgerichtet.GünstigsindräumlicheZonierungen,diedurchverschiedeneBelichtungssituationenundAusblickedenTagesrhythmusablesbarmachen:DerFrühstücktischmitSonnevonOsten,einSitzplatzvorderTerrassemitMittagssonnevonSüdenundeineSitzeckemitNachmittagssonnevonWesten.NatürlichesLichtistvorallemimAußenraumgutverfügbar.WichtigistdahereinebarrierefreizugänglicheTerrasseodereinGartenmitentspre-chendenSitzplätzen,Bewegungs-undBeschäftigungsräumen.Idealerwei-sesinddieseAußensitzplätzenachunterschiedlichenHimmelsrichtungenausgerichtet.

BewohnerzimmerIndenBewohnerzimmernsolltenfüreinen möglichst hohen natürlichen LichteintragentsprechendgroßeFensterflächeneingeplantwerden.FürdasmanuelleÖffnenvonFensternsindkleinteiligeFormateprinzipiellgünsti-ger,dasieinderRegelleichtgängigersindundbeimÖffnennichtstörendindenInnenraumaufschlagen.BesondersvorteilhaftkönnenErkerlösungenmitmehrerenBlick-oderBelichtungsrich-tungensein.EinetiefeBrüstung(güns-tigabca.40cmü.OKFFB)ermöglichtdenAusblickauchimSitzenundimLiegenvomBettaus.

„Viel Tageslicht - das ist neben genug Platz eigentlich das absolut Allerwichtigste hier. Das ist gut für die Stimmung, fürs Wohlbe-finden und man hat eine Orientierung, ob es jetzt morgens, mittags oder abends ist. Da, wo ich vorher gearbeitet habe, da war das wirklich suboptimal - das hat sich bei den Bewohnern aber auch bei mir auf die Laune übertragen.“ (Präsenzkraft)

„Mein Bruder hat in seinem Zimmer so eine Bank als Fensterbrett - das ist super, er kann schön rausschauen, weil das relativ niedrig ist. Wenn Besuch da ist, hat man gleich was zum Sitzen und braucht nicht noch extra Stühle. Er sitzt auch selber gerne in diesem Fenster, das ist total gemütlich.“ (Angehörige)

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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Tabelle Empfehlungen Tageslicht_190620

Allgemein • Möglichst höheren Tageslichtanteil planen als in § 34 LBO BW gefordert • Weitere Hinweise: DIN 5034 Teil 1: 2001-07 Tageslicht in Innenräumen

• Hitze und Sonnenschutz gemäß EnEV bzw. darüber hinaus besonders berücksichtigen

Tabelle 8 Planungsempfehlungen Tageslicht

Gebäude • Tageslichteinfall bzw. Hitze- und Sonnenschutz durch Gebäudeausrichtung und -gestaltung optimieren• Vor allem in verschatteten EG Lagen: keine zu großen Grundrisstiefen planen• Bei baulich bedingtem geringen Tageslichteinfall zusätzlich beachten: VDI/ VDE Richtlinie 6008, Blatt 3: 2014-01, Tabelle 5 und 6 (zusätzliche künstliche Beleuchtung)

Gemeinschafts-räume

• Großzügige Fensterflächen (Hitze- und Blendschutz beachten)• Belichtung über mehr als eine Himmelsrichtung: Tagesablauf erfahrbar machen• Verbindung zwischen innen und außen: barrierefreier Zugang zu Freiflächen, Ausblick ermöglichen

Bewohnerzimmer • Grundriss nicht tief und schmal (tageslichtarm in Innenzone)• Große Fensterflächen (Hitze- und Blendschutz beachten) • Tiefe Brüstungshöhe ab 40 cm empfohlen, DIN 18040-2: Durchsicht ab ≤ 60 cm ü. OK FFB: Ausblick ermöglichen• Orientierung bevorzugt: Ost, Nord-Ost, Süd-Ost, Nord-West Süd und Westlagen in der Planung besonders beachten (Hitze-und Blendschutz)

DIN EN 17037: 2019-03 Tageslicht in Gebäuden

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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KünstlicheBeleuchtung

NebeneinergutenTageslichtversor-gungisteineausreichendeundblend-freieGesamtbeleuchtungmitdirektenundindirektenAnteilenwichtigfürdasSehen,dieOrientierung,dieSicherheitunddieBehaglichkeitvorallemindenÜbergangsjahreszeitenundimWinter.Eswirdempfohlen,dieBeleuchtungsartundauchdieBeleuchtungsstärkefürdiejeweiligenRäumeentsprechendderVDIRichtlinie6008,Blatt3umzusetzen(s.Tabelle9,S.160).

Wohnatmosphäre Diefunktionalerforderliche,höhereAusleuchtungderAufenthaltsbereichestehtbisweilenimWiderspruchzurgewünschtenwohnlichenAtmosphäre.Lichtmussnichtnurvisuell-funktiona-lenAnsprüchengenügen,sondernhatauchemotionaleAuswirkungenaufdenMenschen.

Gleichförmige,institutionelleBeleuch-tungsolltevermiedenwerden.AuchimGemeinschaftsbereichwirddaherdieAnordnungzusätzlicherStimmungs-lichterempfohlen.EineentsprechendsorgfältigeLichtplanungkanndieOrien-tierungverbessern,UnsicherheitenundAngstzuständesignifikantverringernunddadurchSelbstständigkeit,Sicher-heitundWohlgefühlunterstützen.EingutesBelichtungskonzept,unterstützt

durchFarbenundKontraste,kannzugleichorientierungsförderndundwohn-lichwirken(vgl.Kaiser2014,S.134).

LichtundBiorhythmusFürnichtoderwenignatürlichbelichteteErschließungs-undAufenthaltsbereichekannderEinsatzvonsogenanntencirca-dianenBeleuchtungssystemeninErwä-gunggezogenwerden.CircadianesLichtkannu.a.denWechselderBlau-undRotanteiledesnatürlichenSonnenlichtssimulierenundsichdamitnachweislichpositivaufWohlbefinden,StimmungundGesundheitdesMenschenauswir-ken(weitergehendeHinweise:Kaiser2014,S.135ff).

Erschließungsbereiche FlureinnerhalbderWohngemeinschaftsollenmöglichstnichtnurderErschlie-ßungdienen,sondernauchAufent-haltsqualitätbesitzen.Nebenentspre-chendhoherBeleuchtungsstärkederAllgemeinbeleuchtungmitdirektenundindirektenAnteilenwirdempfohlen,SitzplätzeinErschließungsbereichenmitzusätzlichenpunktuellenLichtquel-lenalsLichtinselnmitStimmungslichtauszubilden.

1

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Leuchten_M 1_50_190627

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Abb.98o.M.FlurbeleuchtungmitdirektemundindirektenLichtquellen

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BewohnerzimmerUmsichinderneuenWohnsituationmöglichstschnellzuHausezufühlen,solltedaseigeneZimmerindividuellausgestattetwerden–dasbetrifftnichtnurMöbelundVorhängeetc.,sondernauchLampen.EineVorausstattungüberdieallgemeineDeckenbeleuchtunghinaus ist eher unüblich bzw. sollte im Vorfeldabgestimmtwerden. WichtigistnebenderAllgemeinbe-leuchtungdiesorgfältigePlanungderverschiedenenNutzungszonenmitElektroanschlüssenundSteckdosen.Kabelkanälewirkenzuinstitutionell(„krankenhausaffin“)undwerdendahernicht empfohlen. BesonderesAugenmerkmussaufdie,fürdiemedizinischePflegeerforder-licheHelligkeitimBettbereichgelegtwerden.EineeffizienteDeckenbeleuch-tunginKombinationmiteinervariabelverstellbarenLeseleuchtemithohen

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Leuchten_M 1_50_190627

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LuxzahlenistdafüreineguteVoraus-setzung.

EssolltenabernichtnurdieoptimalenBelichtungsbedingungenfürdiePflegeimFokusstehen,sondernauchdiewohnlicheGesamtatmosphäreunddasWohlbefindenderWG-Bewohner.UmaufindividuelleBewohnerwünschereagierenzukönnen,werdenprinzipiellfüralleLampenhöhereLuxzahlenundDimmer empfohlen. EinesensorischgesteuerteNachtbe-leuchtung(z.B.Bettsockelbeleuch-tung)kanndasSturzrisikovermindern.Wichtigist,nichtdasganzeZimmervollzubeleuchten,sondernLeuchtenoderLED-LeistenmitgeringerLuxzahlaufdenBodenzurichten.FürdieNachtsolltealternativauchderEinsatzvonÜbersichtslichtern möglich sein.

Abb.99:BeleuchtungBewohnerzimmer

• Deckenleuchtemitdirektemundindi- rektemLicht,dimmbar •LeseleuchteamBettundTischleuchtemitdirektemLicht,dimmbar •Bettsockelundggf.umlaufendeSockelbeleuchtungüberSensoren gesteuert. •EmpfohleneLuxzahleninTabelle9,S.160

„Es muss für alle Funktionsbereiche ein rich-tig super helles Licht geben - wenn das nicht hell genug ist, dann können wir hier nicht vernünftig agieren und gerade auch alle aus der WG, die nicht mehr so gut sehen können, sind da total drauf angewiesen. Aber na-türlich muss man das Licht in den Zimmern auch dimmen können - oder auch in den Ge-meinschaftsbereichen mit zusätzlichen Lam-pen dafür sorgen, dass es schön gemütlich ist. Ganz toll machen die das in Skandinavien - wen wundert’s, da wird es ja im Winter gar nicht mehr hell.“ (Präsenzkraft)

„Flure sind ja oft eher künstlich belichtet - und da ist es absolut wichtig, dass die ein anständiges Beleuchtungskonzept haben - dass es hell und schön ist und nicht irgend so ein dunkler Schlauch. Man will sich da ja auch wohlfühlen.“ (Bewohner)

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Sanitärräume SanitärräumeerforderneinebesondersdetaillierteLichtplanung,dageradederNassbereichhäufigSturzgefahrenbirgt. Eswirddahereineautomatische,überPräsenzmeldergesteuerteblend-undschlagschattenfreieAllgemeinbeleuch-tungempfohlen.PräsenzmelderhabengegenüberBewegungsmelderndenVorteil,dasssiedieAnwesenheitvonPersonenauchbeiruhigerodersitzen-derTätigkeitregistrieren.AuchhierwirdgrundsätzlicheineDimmbarkeitderBeleuchtungempfohlen. EineschattenfreieBeleuchtungvonGesichtundKörpermithoherLuxzahlkannamSpiegeldurchbeidseitigeAn-ordnungvonSpiegelleuchtenerreichtwerden.OptimalistdiezusätzlicheAnordnungeinerLeuchteoberhalbdesSpiegels.AuchimBereichderDusche sollteSchlagschattenbildungdurchentsprechendenIndirekt-AnteilderRaumbeleuchtungvermiedenwerden. FüreinemöglichstguteErkennbarkeitsolltensichdieSanitärobjektekontrast-reichvondenWändenabsetzen,z.B.einweißerWaschtischvordunkleremHintergrund.ZusätzlichunterstützteinKontrastzwischenderBodenflächeundderaufgehendenWanddieErkennbar-keitderRaumkanten.FachexpertenempfehlenzurVerbesserungderStand-sicherheitdieAusführungvondunk-lerenerdfarbenenBödenzuhellerenaufgehendenWänden.Hierbeiistder

LeuchtdichtekontrastzwischendenbeidenFlächenrelevant.PraxisbezogeneHinweisehierzufindensichbeispielsweiseinderInformati-onsschrift„KontrastreicheGestaltungöffentlichzugänglicherGebäude“desDeutschenBlinden-undSehbehinder- tenverbandse.V.(DBSV2016).

Gemeinschaftsbereich DaderGemeinschaftsbereichnebendemindividuellenZimmertagsüberderHauptaufenthaltsbereichist,geltenhierprinzipiell ähnliche Vorgaben wie im Be-wohnerzimmer.ImUnterschiedzudenindividuellenZimmernistdieVoraus-stattunghierüblichundsinnvoll. Wichtigistauchhiernebeneinemhohen Tageslichtanteil eine ausreichen-deundblendfreieGesamtbeleuchtungmitdirektenundindirektenAnteilen.FüreinebehaglicheBeleuchtungdesWohnzimmersoderweitererSitzplätzeimFlurbereichwerdenzusätzlichanderWandangebrachteLeseleuchtenoderHängeleuchtenempfohlen.UmStolper-fallenzuvermeiden,solltenmöglichstkeinefreiimRaumstehendenStehlam-penvorgesehenwerden.

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künstliche Beleuchtung_Tabelle 9_190622

Tabelle 9 Planungsempfehlungen künstliche Beleuchtung

Ort

Tagbeleuchtung10 cm über Boden

in Aughöhe 160 cm

Nach VDI 6008 Bla� 3, Tab. 5 und 6 Weitere Empfehlungen

Lichtszene Lich�arbe Beleuchtungsart zusätzlichBeleuchtungs-stärke

200 lx - 300 lx

500 lx

ww/tw

direkt/indirekt

Zusätzliche Lich�nselnTreppen scha�enfrei beleuchten Nachtbeleuchtung: 20 lx - 50 lx

Raumlicht0,75 m über Boden

500 lx

direkt/indirekt

Zusätzliche Lich�nselnKeine Stehlampen (Stolpergefahr)

Raumlicht 0,75 m über BodenEssplatz Arbeitsbereich

200 lx

500 lx500 lx - 1000 lx

direkt/indirekt

ww/tw

Raumlicht0,75 m über Boden

100 lx

direkt/indirekt

Deckenlicht 500 lx -1000 lx dimmbar

ww

300 lx

direkt

Untersuchungslicht

300 lx (- 800 lx)*

direkt

Kann en�allen, wenn Wohnlicht bis 1000 lx

indirekt

Nacht Aufstehlicht Bodennähe:50 lx - 100 lxÜbersichtslicht: ca. 5 lx

Raumlicht

200 lx

direkt/indirekt

ww

Spiegelbeleuchtung

500 lx - 800 lx

Flure

Küche

Zimmer

Sanitär-räume

Alle Leuchten dimmbar

LeselichtSchreib�schlicht

Präsenzmelderdunklere Böden, hellere WändeSanitärobjekte kontrastreich vor Wand

Überdurchschni�lich gute BeleuchtungGgf. circadiane BeleuchtungBeleuchtungs- und Farbkonzept abs�mmenKeine ins�tu�onelle gleichförmige Beleuchtung:Allgemeine Beleuchtung dimmbar ausführen, zusätzlich Lich�nseln

allgemein

* Abweichend von VDI 6008, Bla� 3 werden höhere Luxzahlen für das Untersuchungslicht bei behandungspflerischen Maßnahmen empfohlen.

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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Raumklima FürMenschen,diesichdenüberwie-gendenTeildesTagesinderWohn-gemeinschaftaufhalten,sindguteRaumluftundbehaglicheTemperaturennebendenLichtverhältnissenundderRaumakustikwesentlicheWohlfühlfak-toren.ImHinblickaufdiebesonderenAnforderungenderNutzergruppemussdahereinesorgfältigePlanungvonHeizung,Sonnenschutz,KlimatisierungundLüftungerfolgen.

Temperatur MenschenmitkörperlichenEinschrän-kungenundPflegebedarfkönnenhäufigKälteundHitzeselbstnichtmehrgutregulierenundsindzudembesondersempfindlichgegenüberLufttrockenheit.Wersichnichtmehrvielbewegenkann,brauchtmeisthöhereRaumtempe-raturen.DasBedürfnisnachhöherenTemperaturen kann zwar bis zu einem gewissenGradmitKleidungundDeckenausgeglichenwerden,dennochistbeidiesenBewohnergruppeninderRegeleinAnhebenderRaumtemperaturerforderlich.AlsRichtwertefürnormaleInnenraumtemperaturengibtdieDINEN12831-1:2017-09fürdenWohn-bereich+20°CundfürSanitärbereiche+24°Can. FürdenWohnbereichvonMenschenmitMobilitätseinschränkungenundPflegebedarfwerdenjedocheher

höhereTemperaturenbisca.23°CempfohlenundeinerelativeLuftfeuch-tigkeitvon40-60%.(vgl.Feulner;Benk;Radzey2018,S.29). DiesbetrifftauchdieBäder:Dieergän-zendeVDIRichtlinie6000,Blatt1,Punkt9HeizungstechnikempfiehltfürBäderin barrierefreien Wohnungen eine er-höhteTemperaturvonmindestens26°C.GegebenenfallssolltediesedurcheineZusatzheizunggesichertwerden. Heizkörpersolltensoangeordnetwerden,dassmansichdarannichtver-brennenkannundsiedenBewegungs-bereichnichteinschränken.GünstigisteineschnelleRegelfähigkeitderRaumtemperaturundeinemöglichstglatteHeizkörperoberfläche,diegutzureinigen ist. ImSanitärbereichkanndiePlanungvonFußbodenheizungensinnvollsein,dadieBodenwärmealsange-nehmempfundenwirdundzusätzlichWandflächenfürStauraumfreigehaltenwerdenkönnen.Durchdiebodenglei-cheDuschausführungistinderRegelohnehineinhöhererBodenaufbauvonüblicherweiseca.12cmimSanitärraumerforderlich,sodassdieAufbauhöheauchdenEinbaueinerFußboden-heizungermöglicht.AlternativoderergänzendkanndieAnordnungvonHandtuchheizkörpernalsschnellerwirksamesHeizsystemsinnvollsein.ImZusammenhangmitderEmpfehlungderhöherenRaumtemperaturensollte

dieentsprechendüberdieVwVTech-nischeBaubestimmungen(A6.2.1:WärmeschutzinGebäuden)eingeführteDIN4108-2:2013-02beachtetwerden. Wärmeschutz DiesgiltebensofürdenSchutzvorÜberwärmungvonWohnräumendurchSonneneinstrahlung(DIN4108-2:2013-024.3WärmeschutzimSommer).EntsprechendVwVTechnischeBau-bestimmungenAnlageA6.2/1.geltenzudemdieHinweisezurRegelungdessommerlichenWärmeschutzesüberdieEinhaltungderEnergieeinsparverord-nung(EnEV).Wie bereits im Kapitel zum Tageslicht erwähnt,sollteüberdieDIN-Anforde-rungen hinaus auf einen sehr guten Sonnen-undBlendschutzgeachtetwerden.AußengeführteRolllädensindzwareffizient,wasdieAbschir-munggegenStrahlungswärmeangeht,alsSonnenschutzsindsiejedochnichtzuempfehlen,dasiedenRaumkomplettverdunkelnunddieSichtbe-ziehungnachaußenverhindern.DerTageslichteinfalldarfnichtdurchdenSonnenschutzunzulässigherabgesetztwerden.EmpfohlenwerdenVordächer,MarkisenundJalousien(s.KapitelLichtS.154).

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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blickaufdieBedienungdurchMen-schenmitEinschränkungen.EswirdindiesemZusammenhangempfohlen,diebesonderenBedarfeundRisikenmitFachplanernzuerörtern. FürdieBe-undEntlüftungvonfens-terlosenToilettenundBädernsinddieAnforderungenaus§30und§36LBO(Lüftungsgebotin§36Abs.2)zubeachten.DieVerwaltungsvorschriftTechnischeBaubestimmungenfordertindiesemZusammenhangeineme-chanischeEntlüftungorientiertanderBauaufsichtlichenRichtlinieüberdieLüftungfensterloserKüchen,BäderundToilettenräumeinWohnungen(VwVTBA3.2.6.).DarinwirdauchaufdieDIN18017-3:LüftungvonBädernundToilettenräumenohneAußenfensterverwiesen.DetaillierteAngabenzurkonkretenLüftungsplanungmachtdieVDIRichtlinie6000,Blatt1inAbschnitt10Lüftungstechnik. DamitbeiSanitärräumenmitFenster-lüftungauchinderkaltenJahreszeiteinMindestluftwechselgewährleistetist,wirdauchhierzusätzlicheinemaschi-nelleBe-undEntlüftungempfohlen.NebenVDI6000,Blatt1,machtauchdieDIN1946AngabenzuerforderlichenAbluftvolumenströmen.SolltefüreinenbarrierefreienSanitärraumdennochausschließlichFensterlüftunggeplantsein,istdiebarrierefreieBedienbarkeitdesFenstersentsprechendDIN18040-2,5.3.2zubeachten.Innenliegende

Hauswirtschaftsräume,indenenSchmutzwäschegelagertwirdundWäschetrocknerimEinsatzsind,solltenmechanischentlüftetwerden.Küchensolltenkeinesfallsinnenliegendausge-führtwerden-dieswidersprichtdemkonzeptionellenAnsatzderBeteiligung.EinwirksamerDunstabzugistauchfürKüchenmitFensterlüftungobliga-torisch.Unabhängigdavon,obeinekontrollierteLüftungeingebautwirdodernicht,sollteinambulantbetreu-tenWohngemeinschaftenimmerauchQuerlüftungvorgesehenwerden,wenndiesdieräumlicheStrukturermöglicht.

Geruchsproblematik WomehrereMenschenmitPflegebe-darfzusammenleben,kannesinsbe-sondereimZusammenhangmitInkonti-nenzzuGeruchsproblemenkommen. Wichtigisteinegeruchsneutrale,gere-gelteEntsorgungdesInkontinenzmüllsundderLagerungderSchmutzwäsche.FürentsprechendeZielgruppensindinkontinenztauglicheSitzmöbelzuempfehlen.BeiderWahlderBoden-belägemussnebendergestalterischenWirkungaufentsprechendehygieni-scheReinigungsmöglichkeitengeachtetwerden.

Klimatisierung,Be-undEntlüftung DieRaumlufteinerWohngemeinschaftsolltesauerstoffreichundfreivonunangenehmenGerüchensein.Diesistbesondersdortwichtig,womehrereMenschenmitPflegebedarfzusammen-wohnen.DieDINEN12831-1:2017-09legtdieMindestluftwechselratefürWohnräumefest.Dortistdefiniert,wieoftdasRaumluftvolumenineinerStundegegenAußenluftausgetauschtwerdensollte.

EinGrundproblemderFensterlüftunginderkühlerenJahreszeitistderkalteLuftzug,derbesondersvonMenschenmitPflegebedarfalssehrunangenehmempfundenwird.Konsequenzisthäu-fig,dassdeswegennichtausreichendgelüftetwirdundeineungesundeRaumluftentsteht.AusdiesemGrundsolltederEinbaueiner(zusätzlichen)kontrolliertenLüftunginErwägunggezogenwerden. ZusätzlichzurautomatischenSteuerungwirdhierfürdieindividuelleRegelbar-keit im Bewohnerzimmer empfohlen. Studienweisendaraufhin,dassdieindividuelleRegelbarkeitvonHeizung,VerschattungundLüftungeherdenNutzerbedürfnissenentsprichtalseinevollautomatisierteSteuerung(vgl.Feul-ner;Benk;Radzey2019,S.32).Wichtigisthierbeieineleichthandhab-bare,verständliche,selbsterklärendeBedientechnik,insbesondereimHin-

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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Tabelle Empfehlungen Raumklima_190623

Allgemein • Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen: A 6 Wärmeschutz• Darin verpflichtend eingeführt: DIN 4108-2: 2013-02: Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz:

Tabelle 10 Planungsempfehlungen Raumklima

Temperatur Empfohlene Richtwerte behagliche Temperatur:Wohnen: Sanitärräume:

WärmeschutzIm Sommer

• Baulicher Wärmeschutz durch: Vordächer, Auskragungen • Verschattung an Fenstern darf nicht verdunkeln (s. DIN 5034-1 Tageslicht in Innenräumen) bzw. die Blickbezüge einschränken: Nicht ausschließlich Roll- oder Klappläden planen, besser Jalousien

Be- und Entlüftung • Angenehme Raumluft besonders wichtig für die Behaglichkeit• Kontrollierte Lüftung für Aufenthaltsbereiche abwägen (Fachplaner)

• Querlüftung ermöglichen, wenn räumliche Struktur dies zulässt• Bedienbarkeit von Fenstern entsprechend DIN 18040-2, 5.3.2 DIN EN 12831-1: 2017-09: Mindestluftwechselrate für Wohnräume beachten

• Küchen nicht innenliegend planen• Effizienter Dunstabzug am Herd obligatorisch

• In innenliegenden Sanitärräumen: Lüftungsgebot nach § 30 und § 36 LBO Einhaltung der Bauaufsichtlichen Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen (VwV TB A 3.2.6.)• DIN 18017-3 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster• Lüftungsplanung: VDI Richtlinie 6000 Blatt 1, Abschnitt 10 Lüftungstechnik

Geruchsproblematik Zielgruppenabhängig planenFür Pflege-WGs wird empfohlen: • Geregelte Entsorgung von Inkontinenzmüll und Schmutzwäsche • Auflagen und inkontinenztaugliche Sitzmöbel und Matratzen verwenden• Bodenbeläge auswählen, die pflegeleicht zu reinigen sind

20° C entsprechend DIN EN 12831-1: 2017-0923° C für Personen mit Pflegebedarf: Empfehlung Experten24° C entsprechend DIN EN 12831: 2017-0926° C entsprechend VDI 6000 Blatt 1, Punkt 9: Bäder in barrierefreien Wohnungen

4.2 Wärmeschutz im Winter4.3 Wärmeschutz im SommerAnlage A 6.2/1: Einhaltung Energie Einsparverordnung (EnEV)

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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Ausstattung

Einrichtung DieEinrichtungdeseigenenZimmersmitdengewohntenMöbeln,Lampen,GardinenundBildernetc.istfürdieAneignungderneuenWohnsituationvongroßerBedeutungundwirdimNor-malfallindividuellgeregelt. WennPflegebettenbenötigtwerden,werdendieseinderRegelüberdieKranken-bzw.Pflegekassenorganisiert.HierkönnendieAbmessungenvonüblichenBettmaßenabweichen. FürdieAusstattungdesGemeinschafts-bereichswirddieNeuanschaffungeinerGrundausstattungempfohlen,diezumeinendenbesonderenergonomischenundhygienischenAnforderungenentspricht,aberaucheinegewissege-stalterischeNeutralitätbesitzt(s.ZitatinderRandspalte). ErgänzendzudenMöbelnkönnenauchAquarien,Bilder,KunstwerkeoderPflanzenetc.diegemeinschaftlichenWohn-,Ess-,undErschließungsbereicheaufwerten,dieWohnlichkeitunterstüt-zenundfürPersonenmitkognitivenEinschränkungenzuwichtigenAufmerk-samkeits-undOrientierungspunktenimräumlichenGefügewerden.BeiSitzmöbelnsollteauffolgendeQuali-tätskriteriengeachtetwerden:StühlesolltenbequemseinsowieArm-

„Bei Möbel im Gemeinschaftsraum plädiere ich absolut für eine Grundausstattung, die man gemeinsam neu anschafft. Das ist ein sehr heikles Feld mit den mitgebrachten Mö-beln. Einmal geht es da um so sensible Berei-che wie die Geschmäcker, die ja bekanntlich verschieden sind: Nicht immer möchten alle mit dem wuchtigen Eichenwohnzimmer-schrank von Herrn Lehmann leben - trauen sich aber das nicht laut zu äußern. Und dann geht’s auch ums Funktionale. Vor allem auch bei den Sitzmöbeln. Wenn Inkontinenz ein Thema ist, dann würde ich sehr dafür plä-dieren, dass sie auch entsprechend taugliche Sitzmöbel anschaffen.“ (Beraterin)

undhoheRückenlehnenhaben.AusdiesenAnforderungenergebensichgrößereAbmessungen:empfohlenwirdeineSitzbreite≥45cm,mitArmlehnensinddieseStühledannca.≥55cmbreit.ImKapitelGemeinschaftsräumeAbb.39-44werdendarausresultieren-dekonkretePlatzbedarfegezeigt.

FürMenschenmitMobilitätseinschrän-kungen,diesichvomRollator,bzw.vomRollstuhlausaufStühleoderSesselumsetzen,sindhöhereSitzflächenundgutumgreifbareArmlehnenrelevant:DasHinsetzenundauchAufstehenwirddurchdiehöhereSitzflächeerheblicherleichtert,stabileArmlehnenkönnenalsStützezurVerfügungstehen.Darü-berhinausmüssenStühleergonomischgeformt,gepolstert,leichtzureinigenundgegebenenfallsinkontinenztauglichsein.EineAusstattungmitmitgebrach-tenSitzmöbelnistnurdannsinnvoll,wenndiesedenergonomischenundhy-gienischenAnforderungenentsprechen.

Rollatoren,Rollstühle InvielenambulantbetreutenWohnge-meinschaftenistmitMenschenzurech-nen,dieHilfsmittelwieRollatorenund/oderRollstühleverwenden.DiedafürerforderlichenPlatzbedarfemüsseninallenBereichenderWGberücksichtigtwerden.HinweisehierzufindensichindenjeweiligenThemenkapiteln.

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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Abb.100M.1:50 AbmessungenRollator,Rollstuhl,Elektrorollstuhl

ca. 65 - 85 ca. 58 - 65

M 1 50_190612

ca. 110 ca. 120

ca. 9

8 - 1

00

ca. 120 ca. 126 ca. 175ca. 25 - 32ca. 65 - 72

ca. 8

9 - 1

02

ca. 70 - 85

ca. 113 - 132 ca. 62 - 77

ca. 1

02 -

127

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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SofaundSessel Sitzhöhe: ca.45cmbisca.49cm(höheralsNormalstandard)Sitztiefe: ca.50cmbisca.55cm(geringeralsNormalstandard) Sitzbreite: ≥47cm(InnenmaßSessel) Rückenlehne:gepolstert,Winkelvon105°zurSitzfläche,Gesamthöhebis95cm Sitzfläche: ohneNeigungnachhinten,nichtzuweichgepolstert EskönnenauchSesselmitelektrischsteuerbarerAufstiegshilfesinnvollsein Ohrensessel: günstig:verhindernbeischwachenoderschläfrigenPersonendasAbgleitenzurSeite Stühle Sitzhöhe: ca.46cmbisca.49cm Sitztiefe: ca.45cmbisca.48cm Sitzbreite: bequem:≥45cm Stuhlbreite: bequem:ca.≥55cm(XL-Größe:bis87cmAußenmaßStuhl) Sitzfläche: gepolstert,ohneNeigung Rückenlehne: gepolstert,Winkelvon105°zurSitzfläche,Gesamthöhebis95cm Armlehne: HöhemitTischhöheabstimmen:mitStuhlunterschiebbar:UnterkanteTisch≥67cm EinzelneStühleohneArmlehnenfürRollstuhlnutzerbereithalten,diesichvonder Seiteausumsetzen Stuhlbeine: solltengradesein,umStolperfallenzuvermeidenundStühledichtaneinanderrücken zu können Hinweis: AbmessungennormalerStühleundPlatzbedarfeanverschiedenenTischformationen s.KapitelGemeinschaftsräumeS.80ff

Abb.101M.1:50 bequemerStuhl

ca. 46 - 56

Stühle_M 1 50_190627

≥ 162 ≥ 69

≥ 47

ca. 5

0 - 6

8

ca.

95

ca. 180

ca. 45 - 48

bis c

a. 9

5

≥ 67

ca. 4

6 - 4

9

ca. 120

≥ 69

≥ 69

ca. 4

5 - 4

8

≥ 45

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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Liegesessel VoralleminWohngemeinschaftenmitÄlterenundMenschenmitkörperlichenEinschränkungenwerdenauchLiegesesselgenutzt,umeineTeilhabeimGemein-schaftsbereichzuermöglichen,auchwenndergesundheitlicheZustandeinauf-rechteslängeresSitzennichtzulässt.LiegesesselsindwesentlichraumgreifenderalsüblicheSessel–diessolltebeiderPlanungberücksichtigtwerden.

Sitzhöhe: ≥47cmSitztiefe: ca.46cmbisca.56cm(Standard52cm) Gesamtlänge: maximalca.160cm GesamtplatzbedarfmitüberhängendenFüßenca.180cm Sesselbreite: ≥69cm Armlehnen: ca.50cmbisca.68cm(flexibel:dienenauchalsRausfallschutz) Kopfstützen: zumAnlehnengünstig

Abb.102M.1:50 Liegesessel

ca. 46 - 56

Stühle_M 1 50_190627

≥ 162 ≥ 69

≥ 47

ca. 5

0 - 6

8

ca.

95

ca. 180

ca. 45 - 48

bis c

a. 9

5

≥ 67

ca. 4

6 - 4

9

ca. 120

≥ 69

≥ 69

ca. 4

5 - 4

8

≥ 45

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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Esstisch DergemeinschaftlicheEssplatzbildetdasräumlicheZentrumderWohnge-meinschaftundwirdfürweitmehralsnurfürdasEssengenutzt:hierwerdenMahlzeitenmitvorbereitet,hierfindengemeinsameAktivitätenstatt,hierwirdgefeiertundgespielt.

DerEssplatzmussgenügendPlatzbietenfüralleBewohnerinnenundBe-wohner,diePräsenzkräfteundggf.auchfüranwesendeBesucherinnenundBesucher.Eswirddaherempfohlen,zusätzlich zur Bewohnerzahl noch wei-tereSitzplätzeamEsstischeinzuplanen.Besucher können auch übliche (schma-lere)Stühleverwenden,PräsenzkräfteverwendenhäufigHocker,umamTischflexibelunterstützenzukönnen(s.Kapi-telGemeinschaftsräumeS.78ff).

HinweiseEsstisch AnstelleeinesgroßenTischswerdenmehrereflexibelkombinierbarekleineTischeimModulmaßempfohlen.DasTischmodulsolltefürRollstuhlnutzerausreichendbreitundunterfahrbarseinz.B.≥80cmx≥80cmbzw.≥80cmx≥160cm.

FürmaximaleBewegungsfreiheitund FlexibilitätsolltenTischbeineaußen bündigmitderEckeoderalsmittige Stützenausgeführtwerden.Tischplat-tenhöhe:Oberkante80cm,Unterkante≥67cm,unterfahrbarfürRollstuhlfahrer

(entsprechendDIN18040-2).Armleh-nenvonStühlensolltenunterdenTischgeschobenwerdenkönnen.Tischplat-tensolltenabgerundeteEckenhaben,umVerletzungenzuvermeiden. TischesolltenmatteOberflächenhaben,gutzureinigen,fürhoheBeanspruchunggeeignetundhaptischangenehmsein(z.B.Holz).

Wohnzimmertisch MehrereBeistelltischesindflexiblerundbessernutzbaralseingroßerniedrigerCouchtisch,deninsbesonderemobilitätseingeschränkte Menschen nur schlecht erreichen können. EmpfohleneMaße: eckig ≥40cmx≥40cm rund Durchmesser≥40cmHöhe 52cm-60cm Schränke,Regale,Aufbewahrung NebendenüblichenSchränkenundRegalenzurAufbewahrungspielenvoralleminPflege-WGsdieFlächenfürdiesichereunddiskreteAufbewahrungvonPflegematerialeineRolle: InkontinenzmaterialwirdinMonats-packungengeliefert,proPersonsind ca.80cmx60cmx40cmRegal-volumendurchschnittlicherforderlich.AußerdemsollteandiesichereUnter-bringungvonMedikamentengedacht werden,diegegebenenfallsauchge-kühltwerdenmüssen.

FallsSanitärräumevonmehrerenBe- wohnerinnenoderBewohnernge- nutztwerden,wirdempfohlen,meh- rerezugeordneteEinzelschränkeundauchgetrennteFlächenfürdasAufhän-genvonHandtüchernzuberücksichti-gen.

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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ihrentherapeutischenMehrwert(s.KapitelGemeinschaftsräumeS.74).

UmdienachträglicheAusstattungmitHandläufenzuermöglichen,solltedieTragfähigkeitderbetreffendenWändeimBereichvonca.70cm-110cmü.OKFFBbeileichtenWandkonstruktio-nenentsprechendvorgeplantwerden(tragfähigeWandbzw.BeplankungindiesemBereich).

UmsichanHandläufenfesthaltenundabstützenzukönnen,empfiehltdieDIN18040eineHöhevon85cm-90cmOKHandlaufü.OKFFB.IndividuellkannjedochaucheineandereHöheerfor-derlichsein.

HandläufeundHaltegriffemit3cm-4,5cmDurchmesserundovalemQuerschnittsindsicherumgreifbarundwerdenhaptischalsangenehmempfunden.

Bedien-undGriffelemente

AltersbedingtunddurchkörperlicheEinschränkungenkönnendieBeweglich-keitderArmeundauchdieFeinmotorikderHändegeschwächtsein.DaraufsolltemitentsprechendenBedien-undGriffelementenreagiertwerden.

BedienelementesolltenentsprechendDIN18040-2barrierefreierkennbar,erreichbarundnutzbarsein.DieDINbeschränktbeiFenstergriffenfürmind.einFensterimRaumhierfürdenmanuellenKraftaufwandaufmaximal30N.DasmaximaleMomentbeimÖffnenoderSchließeneineshandbe-tätigtenBeschlagsdarfzugleich5Nm(DIN13115,Klasse2)nichtübersteigen.AnsonstenisteineautomatischeSteue-rungerforderlich.Spezifischbarrierefreigestaltete,verlängerteTürgriffeundFensterolivenerleichterndieNutzbar-keit(verringertesDrehmoment).

EinbauhöheSonderregel DieErfahrungenzeigen,dassdasinderDIN18040-2empfohleneAchsmaßvonTürgriffeninHöhevon85cmüberFertigfußbodennurfürRollstuhlnutzerkomfortabelist.FürRollatornutzer,fürblindePersonenundfürPersonenohneEinschränkungenistesdagegenmeistungewohnt,unkomfortabelundinEinzelfällensogargefährlich(StürzevonRollatornutzernbeimBückenzumTür-griff).InBaden-Württembergistdaher

inderVwVTB2018AnlageA4.2/3eineAbweichungzurDIN18040-2festgelegt.FürdieAnordnungvonBedienelemen-ten(Schalter,Türen,Griffe,Briefschlitzeetc.)istentsprechenddieserAbweich-regelunginbaulichenAnlagen,dieunterdieDIN-Anforderungenfallen,eineAnordnungimBereichAchsmaßzwischen85cm-110cmü.OKFFBmöglich.

Schalter SchaltermüssenindiebarrierefreieGestaltungmiteinbezogenwerden.SiesolltensichvisuellkontrastreichvonderUmgebungabsetzenundauchtaktilwahrnehmbarsein.SteckdosenundHeizkörperregler sollten nicht unterhalb derGreifhöhevonAchsmaß+40cmü.OKFFBangeordnetwerden.Weitere,dieDINergänzendePlanungsempfeh-lungenmachtdieVDIRichtlinie6008,Blatt3:2014-01BarrierefreieLebens-räume-MöglichkeitenderElektrotech-nikundderGebäudeautomation.

Haltegriffe,Handläufe ÜberdieAusstattungderEschließungs-bereichemitHaltegriffenundHandläu-fensolltenBauherrenundPlanernichtunabhängigentscheiden,sonderndiesmitdemAuftraggeberabstimmen,dahierunterschiedlicheAuffassungenberücksichtigtwerdenmüssen.ManchehaltenHandläufefürzuheimaffinundzuwenigwohnlich,anderebetonen

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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Bodenbeläge DerBodenbelagisteinprägendesGe-staltungselementeinerWohnung-fürambulant betreute Wohngemeinschaf-tensindfolgendePunktezubeachten:

ImAlltageinerWohngemeinschaftsinddiehygienischenEigenschaften,dieStrapazierfähigkeitunddiePflege-leichtigkeitderBelägerelevant.FürdiegewünschtebehaglicheundwohnlicheAtmosphärespielenzugleichaberauchMaterialwirkung,HaptikundAkustikderBelägeeineebensogroßeRolle(vgl.Kaiser2014,S.146ff).

DieDIN18040-2verlangtdierutsch-hemmendeAusführungfürdenEingangsbereich(mind.R9)undimBereichderbarrierefreienDusche(s.hierzuKapitelSanitärräumeS.141f).AuchfüralleanderenBereichederWohngemeinschaftwirdeinBoden-belagempfohlen,derdassichereundleichteGehenbzw.FortbewegenmitRollatorundRollstuhlermöglicht.

Bodenbelägesolltennichtzuschallhartsein,umeineguteAkustikzuunterstüt-zen.ImEssbereichisteinmöglichstab-riebfesterundgutzureinigenderBelagwichtig,dadorthäufigStühlemitsamtdendarinsitzendenPersonenverscho-benwerden.GeeignetsindebeneundelastischeBelägewieLinoleum,Kaut-schuk,PVCoderVinyl.WerdenHolz-bödenodertextileBelägegewünscht,solltediebesondereBeanspruchungbeachtetwerden.

FürBodenbelägewerdendunklereunderdfarbene,warmeFarbenempfohlen.ZurbesserenRaumorientierungsolltensichBodenbelägekontrastreichvondenWandflächenabheben.GlänzendeundspiegelndeOberflächensindzuvermei-den.Bodenrasterungen,FarbwechselundOrnamenteimBodenbelagkönnenbeiMenschenmitkognitivenEinschrän-kungenzuFehlinterpretationenführen.AuchblaueBodenbelägekönnenbeidiesenGruppenIrritationenbewirken(InterpretationalsWasserfläche).

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TECHNIK UND AUSSTATTUNG

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Tabelle Empfehlungen Ausstattung_190616

Möbel • Gemeinschaftsbereich: Neuanschaffung einer neutralen Grundausstattung empfohlen• Bewohnerzimmer: individuelle Einrichtung ermöglichen• Pflegebetten: werden i. d. R. bei Bedarf durch die Kranken- bzw. Pflegekasse organisiert• Stühle: bequem, komfortable Sitzbreite, hohe Sitzhöhe, Rücken- und Armlehne• Liegesessel: Platzbedarf im Wohnbereich berücksichtigen• Tische: modulares System für flexible Anordnung sinnvoll• Aufbewahrung: genügend Stauflächen vorhalten

Tabelle 11 Planungsempfehlungen Ausstattung

Bedien- undGriffelemente

• DIN 18040-2: Barrierefrei erkennbar, erreichbar und nutzbar Bedienkräfte und Einbauhöhen beachten

• Einbauhöhen: Türgriff, Festergriffe, Schalter: 85 cm - 110 cm ü. OK FFB Steckdosen, Heizkörperregler etc.: über 40 cm ü. OK FFB

• Kabelkanäle werden nicht empfohlen, wirken krankenhausaffin

• Haltegriffe und Handläufe nicht obligatorisch einbauen, sondern im Einzelfall abstimmen, für nachträglichen Einbau Tragfähigkeit der entsprechenden Wände vorplanen im Bereich von 70 cm - 110 cm Höhe ü. OK FFB Griffe/ Handläufe: Durchmesser 3 cm - 4,5 cm, ovaler Querschnitt günstig

Bodenbeläge • Materialwirkung, Haptik, Akustik der Beläge beachten, Farb- und Materialkonzept abstimmen

• Warme erdige Farben empfohlen, Farbkontrast zu aufgehenden Wänden ausbilden • Keine groben Bodenrasterungen, Farbwechsel und Ornamente im Bodenbelag bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen, glänzende und spiegelnde Oberflächen vermeiden

• Bodenbeläge sollten generell sicheres Gehen und bei Bedarf leichtgängiges, sicheres Rollen (Rollator, Rollstuhl) ermöglichen

• Rutschfestigkeit im Bereich des Eingangs entsprechend DIN 18040-2 (mind. R 9) und in Sanitärräumen (Bewertungsgruppe B nach GUV-I 8527) erforderlich, detaillierte Hinweise s. Kapitel Sanitärräume S. 141 - S. 142

• Pflegeleichtigkeit, Strapazierfähigkeit und Abriebfestigkeit entsprechend Bedarf

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ANHANG

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ANHANG

174

175 Quellen

175 Literatur

176 Normen

177 Richtlinien

178 Fachinformationen

178 Rechtsvorschriften

179 Abbildungen

180 Weiterführende Literatur

181 Weiterführende Links

181 Adressen

182 Danksagung

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ANHANG

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Quellen Literatur

Fachstelle ambulant unterstützte WohnformenBaden-Württemberg(FaWo)(Hrsg.):FaWo-Praxisinformati-onen für ambulant betreute Wohnge-meinschafteninBaden-Württemberg:Vertragsgestaltung.Stuttgart2018(online verfügbar)

Fachstelle ambulant unterstützte WohnformenBaden-Württemberg(FaWo)(Hrsg.):FaWo-Praxisinformati-onen für ambulant betreute Wohnge-meinschafteninBaden-Württemberg:Finanzierungsstruktur und Fördermög-lichkeiten.Stuttgart2018(online verfügbar)

Fachstelle ambulant unterstützte WohnformenBaden-Württemberg(FaWo)(Hrsg.):FaWo-Praxisinformati-onen für ambulant betreute Wohnge-meinschafteninBaden-Württemberg:Konzeption.Stuttgart2018(online verfügbar)

Fachstelle ambulant unterstützte WohnformenBaden-Württemberg(FaWo)(Hrsg.):FaWo-Praxisinformati-onen für ambulant betreute Wohnge-meinschafteninBaden-Württemberg:PlanungundGestaltung.Stuttgart2018(online verfügbar)

Fachstelle ambulant unterstützte WohnformenBaden-Württemberg(FaWo) (Hrsg.): Bestandserhebung ambulant betreuter Wohngemeinschaf-teninBaden-Württemberg2018(onlineverfügbar)

Feulner,Martina;Benk,Barbara;Rad-zey,Beate:DemenzSupportStuttgart(Hrsg.): Gemeinsam ein Zuhause gestalten - Arbeitshilfe zur Einrichtung einer ambulant betreuten Wohnge-meinschaftfürMenschenmitDemenz.Stuttgart2018

Heeg,Sibylle;Bäuerle,Katharina:De-menzSupportStuttgart(Hrsg.):Heimatfür Menschen mit Demenz. Frankfurt 2012

Kaiser,Gudrun:BauenfürältereMen-schen. Köln 2014

Kaiser, Gudrun: Kuratorium Deutsche Altershilfe KDA (Hrsg.): Architektur und Gerontologie5.VomPflegeheimzurHausgemeinschaft-EmpfehlungenzurPlanungvonPflegeeinrichtungen2.Auflage.Köln2012

Kaiser,Gudrun;Schneider-Grauvogel,Elisabeth: Kuratorium Deutsche Al-tershilfe KDA (Hrsg.): Licht und Farbe -WohnqualitätfürältereMenschen-Band 1. Köln 2009

Kuratorium Deutsche Altershilfe KDA (Hrsg.): Architektur und Gerontologie 4. Das Einzelzimmer - Standard in der stationärenAltershilfe?Köln2005

MinisteriumfürWirtschaft,ArbeitundWohnungsbauBaden-Württemberg(Hrsg.):HinweisedesWirtschaftsminis-teriumsBaden-WürttembergüberdenbaulichenBrandschutzinKrankenhäu-sern und baulichen Anlagen entspre-chenderZweckbestimmung.26. April 2007

Nillesen,Jarno;Opitz,Stefan:Dimensi-onen für Demenz. Wiegerinck architec-tuur stedenbouw, Arnhem 2014

Universalraum (Hrsg.): Evidenzbasier-tes Planungshandbuch EPH: Alter und Demenz. Dresden, erscheint in Kürze (online in Auszügen verfügbar)

UrsulaKremer-Preiß;HolgerStolarzunter Mitwirkung von Henry Kieschnick: BertelsmannStiftungundKuratoriumDeutsche Altershilfe (KDA) (Hrsg.): Leben und Wohnen im Alter: Ambulant be-treute Wohngruppen - Arbeitshilfe für Initiatoren.Köln2006

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ANHANG

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Normen

DIN 1946-6: 2018-01 - Entwurf Raumlufttechnik-Teil6:LüftungvonWohnungen - Allgemeine Anforderun-gen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Über-gabe sowie Instandhaltung

DIN 1946-6: 2009-05 Raumlufttechnik-Teil6:LüftungvonWohnungen - Allgemeine Anforderun-gen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung

DIN 4108-2: 2013-02 WärmeschutzundEnergie-EinsparunginGebäuden-Teil2:Mindestanforde-rungenandenWärmeschutz

DIN 4109-1: 2018-01 SchallschutzimHochbau-Teil1:Min-destanforderungen

DIN 4109-2: 2018-01 SchallschutzimHochbau-Teil2:Rech-nerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen

DIN4109Beiblatt2:1989-11 SchallschutzimHochbau;HinweisefürPlanungundAusführung;Vorschlä-gefüreinenerhöhtenSchallschutz;Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- oder Arbeitsbereich

DIN 5034-1: 2011-07 TageslichtinInnenräumen-Teil1:Allgemeine Anforderungen

DIN EN 12217: 2004-05 Türen-Bedienungskräfte-Anforderun-genundKlassifizierung

DIN EN 12831-1: 2017-09 EnergetischeBewertungvonGebäu-den - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast-Teil1:Raumheizlast,Modul M3-3

DIN EN 13115: 2001-11 Fenster-KlassifizierungmechanischerEigenschaften-Vertikallasten,Verwin-dungundBedienkräfte

DINEN17037:2019-03:TageslichtinGebäuden

DIN 18017-3: 2009-09 LüftungvonBädernundToiletten-räumenohneAußenfenster-Teil3:LüftungmitVentilatoren

DIN 18040-1: 2010-10 Barrierefreies Bauen - Planungsgrund-lagen-Teil1:ÖffentlichzugänglicheGebäude

DIN 18040-2: 2011-09 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundla-gen-Teil2:Wohnungen

MinisteriumfürWirtschaft,ArbeitundWohnungsbauBaden-Württemberg(Hrsg.):BarrierefreiesBaueninöffent-lichzugänglichenGebäudenundinWohnungen (DIN 18040-1 und -2) – Mit HinweisenzuöffentlichenVerkehrs-undGrünflächen(DIN18040-3).Sep-tember 2016. (online verfügbar) Hinweis: Redaktionsschluss beachten!

DIN 18041: 2016-03 HörsamkeitinRäumen-Anforderun-gen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung

DIN 32975: 2009-12 GestaltungvisuellerInformationenimöffentlichenRaumzurbarrierefreienNutzung

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Richtlinien

Leuschner,Ingo;Sieberath,Ulrich:IFTRosenheim(Hrsg.):IFT-RichtlinieFE17/1 Einsatzempfehlungen für Fenster bei altersgerechtemBauenundinPflegein-richtungen. Rosenheim 2016 (online verfügbar)

MWohnformenRL: 2012-05 Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Wohnformen für MenschenmitPflegebedürftigkeitodermit Behinderung (Muster-Wohnformen-Richtlinie - MWR) Stand 23.02.2012

VDI Richtlinie 4100: 2012-10 Schallschutz im Hochbau: Wohnungen: BeurteilungenundVorschlägefüreinenerhöhten Schallschutz

VDI Richtlinienreihe 6000,Blatt1:2008-02 AusstattungvonundmitSanitärräumen- Wohnungen VDI Richtlinienreihe 6000,Blatt5:2004-11 Blatt5AusstattungvonundmitSanitär-räumen-Seniorenwohnungen,Senio-renheime,Seniorenpflegeheime

VDI/VDE6008Blatt3:2014-01 BarrierefreieLebensräume-Möglich-keitenderElektrotechnikundGebäu-deautomation.Tabellen5und6

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DGUVInformation207-006DeutscheGesetzliche Unfallversicherung. Spitzen-verband:Bodenbelägefürnassbelas-tete Barfußbereiche. Juni 2015 (zuvor: GUV-I8527.GUV-Information„Boden-belägefürnassbelasteteBarfußberei-che“ 2012)

Kuratorium Rutschhemmende Bo-denbeläge-ListeNB:ListenmitderZuordnunggeprüfterBodenbelägefürnassbelastete Barfußbereiche zu den festgelegten Bewertungsgruppen (wird regelmäßigüberarbeitet)

Fachinformationen BerufsgenossenschaftfürdenEinzel-handel(Hrsg.):MerkblattM9Ver-besserung der Rutschhemmung von keramischen und anderen minerali-schenBodenbelägendurchchemischeNachbehandlung, Ausgabe 04/1998

BerufsgenossenschaftlicheInstitutfürArbeitssicherheit BIA (Hrsg.): BIA-Handbuch - Sicherheitstechnisches Informations-undArbeitsblatt560210:GeprüfteBodenbeläge-Positivliste (wirdregelmäßigüberarbeitet)

BerufsgenossenschaftlicheRegelnfürSicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 181: Fußböden in Arbeits-räumenundArbeitsbereichenmitRutschgefahr (bisher ZH 1/571)

BVSSachverständigeFachbereichBau:(Hrsg.): BVS Standpunkt 8-2015: Brüs-tungs-undGeländerhöhen2015

Deutscher Blinden- und Sehbehinder-tenverband e.V. (DBSV) (Hrsg.): KontrastreicheGestaltungöffentlichzugänglicherGebäude.Berlin2016(online verfüg bar)

Deutscher Blinden- und Sehbehinder-tenverband e.V. (DBSV) (Hrsg.): Sehbe-hinderte Menschen in Alterseinrich-tungen.VorschlägefürLeitungskräfte.Berlin 2013 (online verfüg bar)

Rechtsvorschriften Allgemeine Ausführungsverordnung zur LandesbauordnungBaden-Württem-berg(LBOAVO)Fassung2010,letzteÄnderung 2017

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1906 Abs. 5: Genehmigung des Betreuungs-gerichts bei freiheitsentziehender Unterbringung und bei freiheitsentzie-hendenMaßnahmen.InKraftgetretenam 22.07.2017

LandesbauordnungBaden-Württem-berg(LBOBW)Fassung2010letzteÄnderung2017.InKraftgetretenam01.12.2017

Musterbauordnung(MBO)Fassung2002, letzte Änderung 2016

SozialgesetzbuchElftesBuch(SGBXI)SozialePflegeversicherung:§3VorrangderhäuslichenPflege.Zuletztgeändertdurch Art. 1 G vom 17.12.2018

VerwaltungsvorschriftTechnischeBaubestimmungenBaden-Württemberg(VwVTBBW)2018

Wohn,-Teilhabe-undPflegegesetz.Ge-setz für unterstützende Wohnformen, TeilhabeundPflege(WTPG).InKraftgetreten am 31.05.2014

WTPGGesetzentwurfmitBegründung: Drucksache 15 /4852 vom 26.02.2014

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Abbildungen

© SL: copyright Sigrid Loch © US: copyright Ulrike Scherzer © SLUS: copyright Sigrid Loch und Ulrike Scherzer

Grafiken in Kapiteln

Einführung Abb.1:https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales/fawo/2018-fawo-be-richt-bestandserhebung.pdf(Zugriff20.02.2019) Rechtliche Grundlagen: Abb. 2: © SL Abb.3:https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Pflege/Schaubild_WTPG.pdf(Zugriff:19.06.2019) Abb. 4 - 5: © SL Grundriss Abb. 6 - 20 : © SL

Gemeinschaftsräume Abb. 21 - 57: © US Bewohnerzimmer Abb. 58 - 80: © SL Sanitärräume Abb. 81 - 97: © SL

Technik und Ausstattung Abb. 99 - 102: © US

Abbildungen

Grafiken Kapitelstartseiten

Cover © SL Inhalt © SLUS Einführung © SLUS Rechtliche Grundlagen © SLUS Raumprogramm © SL Grundriss © SL Gemeinschaftsräume ©SLUS Bewohnerzimmer © SL Sanitärräume ©SL Technik,Ausstattung ©SLUS Anhang © SLUS

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Weiterführende Literatur

BayerischeArchitektenkammer,Obers-te Baubehörde im Bayerischen Staats-ministerium des Inneren, für Bau und Verkehr, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration(Hrsg.): Barrierefreies Bauen. Planungsgrund-lagen.LeitfadenzurDIN18040,Teil2Barrierefreie Wohnungen. München 2013, 1. Nachdruck 2014

Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.): Ambulant betreute Wohngrup-pen,Bestandserhebung,qualitativeEinordnung und Handlungsempfehlun-gen: Abschlussbericht. Berlin 2018

DemenzSupportStuttgart(Hrsg.):dess_orientiert:LichtundDemenz.Stuttgart2010(onlineverfügbar)

Dürr,Susanne;Kuhn,Gerd:Wüstenrot-stiftung(Hrsg.):Wohnvielfalt.Gemein-schaftlichwohnen-imQuartierver-netztundsozialorientiert.Ludwigsburg2017 (online verfügbar)

Fachstelle für ambulant betreute Wohn-gemeinschafteninBayernundBayeri-sches Staatsministerium für Gesundheit undPflege:Selbstbestimmtlebeninambulant betreuten Wohngemeinschaf-ten.Informationen,rechtlicheFragenundVerträge.München2014

Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo): Landesarbeits-gemeinschaftambulantbetreuterWohngemeinschaftenBaden-Württemberge.V.(LABEWO);Minis-teriumfürSozialesundIntegration,Baden-Württemberg:Grundmerkmaleanbietergestützter ambulant betreuter Wohngemeinschaftenundvollständigselbstverantworteter Wohngemein-schaften.Stuttgart2016(online verfügbar)

Frey,Wolfgang;Klie,Thomas;Köhler,Judith;Schäuble,Wolfgang(Mitwirken-der):DieneueArchitekturderPflege.BausteineinnovativerWohnmodelle.Freiburg 2013

GemeindetagBaden-Württemberg,LandkreistagBaden-Württemberg,StädtetagBaden-Württemberg,Kom-munalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg(KVJS),KuratoriumQualitätssiegelBetreutesWohnenfürSeniorenBaden-Württemberg:Barri-erearm Wohnen - Empfehlungen für die Anpassung des Wohnungsbestands. Stuttgart2014(onlineverfügbar)

Heeg,Sibylle,BäuerleKatharina:De-menzSupportStuttgart(Hrsg.):Freiräu-me,GärtenfürMenschenmitDemenz.Stuttgart2007

Jocher,Thomas;Loch,Sigrid:Wüsten-rotStiftung(Hrsg.):RaumpilotBand1Grundlagen.Ludwigsburg,StuttgartundZürich 2010 (online verfügbar)

Kremer-Preiß,Ursula;Narten,Renate:BertelsmannStiftungundKuratori-um Deutsche Altershilfe KDA (Hrsg.): Leben und Wohnen im Alter: Betreute Wohngruppen - Pilotstudie. Gütersloh, Köln 2004

Klie,Thomas;Heislbetz,Claus;Schuh-macher,Birgit;Keilhauer,Anne;Rischard,Pablo;Bruker,Christine:AGPSozialforschung und Hans-Weinberger-Akademie(Hrsg.):StudieimAuftragdesBundesministeriums für Gesundheit: Ambulant betreute Wohngruppen. Bestandserhebung,qualitativeEinord-nung und Handlungsempfehlungen. Abschlussbericht. Berlin 2017 (online verfügbar)

Klie,Thomas;Schuhmacher,Birgit;unterMitarbeitvonHils,Andreas;Goll,Kerstin;Strauch,Markus:Bundesminis-terium für Gesundheit (Hrsg.): Wohn-gruppen in geteilter Verantwortung für Menschen mit Demenz. Das Freiburger Modell. Forschungsbericht. Berlin o.J. (online verfügbar)

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KuratoriumDeutscheAltershilfeKDA;Prognos (Hrsg.): Modellprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnfor-mennach§45fSGBXI:KonzeptionelleGrundlagen und methodische Vor-gehensweisederwissenschaftlichenBegleitung. Freiburg, Köln 2018 (online verfügbar)

Marquardt, Gesine: Kriterienkatalog Demenzfreundliche Architektur. Dis-sertationsschrift,Dresden,TechnischeUniversität2006(onlineverfügbar)

Marquardt,Gesine;Viehweger,Axel(Hrsg.): Architektur für Menschen mit Demenz: Planungsgrundlagen, Praxis-beispieleundzukünftigeHerausforde-rungen.Tagungsband.Dresden2014

Reisinger,Christina:KommunalverbandJugendundSoziales,Baden-Württem-berg(KVJS)(Hrsg.):OrientierungshilfebetreuteWohnanlagen.Stuttgart2018(online verfügbar)

Trabandt,Susanne;Schmidt,Stefan;Geißler,Linda:IHDInstitutfürHolztech-nologie Dresden gemeinnützige GmbH (Hrsg.):HäuslichePflegeimBad.Dres-den April 2016

Weiterführende Links Heimaufsichten der Regierungsbezirke: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Soziales/Seiten/Heimaufsicht.aspx

Hinweise zu freiheitsentziehenden Maßnahmenlaut§1906BGB:https://dejure.org/gesetze/BGB/1906.html https://www.gesundheitsdienstportal.de/risiko-uebergriff/infoplus/7_3_3b.pdf

Webseite mit Infos zu ambulant betreu-tenWohngemeinschaften: https://www.wg-qualitaet.de/broschu-eren/

WebseitemitinterdisziplinärenInfor-mationenrundumdiePflege: https://www.caretrialog.de/

Webseite mit Infos zu Barrierefreiheit: https://nullbarriere.de/

BundesweitesJournalfürWohn-Pflege-Gemeinschaften: http://www.koordinationsstelle-pflege-wgs-hamburg.de/index.php/newsletter-journal.html

Webseite mit Infos zu alters- und de-menzsensibler Architektur https://www.demenz-im-krankenhaus-bayern.de/

Adressen

FaWo - Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen Senefelderstraße 73 70176Stuttgart https://www.kvjs.de/soziales/fawo-fachstelle-fuer-ambulant-unterstuetzte-wohnformen/

Ministerium für Soziales und IntegrationBaden-Württemberg Else-Josenhans-Straße 6 70173Stuttgart https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de

WerkstattWohnendesKVJS (Barrierefreie Musterwohnung) Lindenspürstraße 39 70176Stuttgart https://barrierefrei-wohnen.kvjs.de/werkstatt-wohnen/

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Wir danken allen Interviewpartnerin-nen und Interviewpartnern für den konstruktivenundengagiertenInforma-tionsaustausch,fürdievielenwichti-gen Hinweise und die interessanten Diskussionen:

Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen •ChristianeBiber •ThomasKallenowski

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) •WernerStocker

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Baden-Württemberg •BerndGammerl,ReferatBauord- nungsrecht,Stuttgart

Beratung •Dr.RenateNarten,Bürofürsozial- räumlicheForschungundBeratung, Hannover •Dr.BeateRadzey,DemenzSupport Stuttgart •MonikaSchneider,AgenturfürWohn- konzepte, Köln •BrigitteHerkert,Koordinationsstelle ambulant betreute Wohngemein- schaften,München •SabineWenng,Koordinationsstelle Wohnen im Alter, München

Altenpflege •MartinaMorick,Altenpflegerin,Stau- fen Breisgau

Danksagung Wir danken den Vertreterinnen und Vertretern des KVJS und des Minis-teriumsfürSozialesundIntegration,Baden-Württemberg(Referat33:Pflege,Quartiersentwicklung)fürdenintensiven Austausch und die wertvolle inhaltliche Unterstützung bei der Erstel-lungdiesesLeitfadens:

Silke Fecht Petra Herrmann Andrea Klein Heide Lechner Dr. Andreas Marg Dr. Angela Postel Dr. Ulrich Schmolz Dr. Andreas Vogelmann

Architektur •GudrunKaiser,Architektin,Wohn- qualitätimAlter,Aachen •UlrichNeumann,Architekt,project- Gmbh, Esslingen Wohnungswirtschaft •JanBöhme,StuttgarterWohnungs- undStädtebaugesellschaftmbH (SWSG) (Sozialmanagement) •SimoneHasenack,StuttgarterWoh- nungs-undStädtebaugesellschaft GmbH (SWSG) (Sozialmanagement) •Dr.FredGresens,Geschäftsführer GEMIBAUMittelbadischeBaugenos- senschafteG,Offenburg

Geschäftsführung, Initiatoren Wohnge-meinschaften •GesineDaumiller,Architektin,Ver- einsvorsitzendeVereinwohlBEDACHT e. V., München •HorstRausch,Geschäftsführer„WEGE e. V.“, Emmendingen •HerrKrieg,designierterNachfolgerin derGeschäftsführungvon„WEGE e. V.“, Emmendingen •ManuelaLang,Fachbereichsleiterin Altenhilfe, Caritas Baden-Baden •FrauSvensson,WG„Bonjourlavie“, Caritas Baden-Baden

Interessenvertretung LABEWO •Dr.PeterStapelberg,LABEWO(Lan- desarbeitsgemeinschaftambulant betreuterWohngemeinschaftenBa- den-Württemberge.V.),Stuttgart

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WirdankensehrherzlichdenPräsenz-undPflegekräftensowiedenBewohne-rinnen und Bewohnern der besuchten ambulant betreuten Wohngemeinschaf-tenfürihreGesprächsbereitschaft:

•AmbulantbetreuteWohngemein- schaftfürDemenzkranke,Allach •AmbulantbetreuteWohngemein- schaftParacelsus,Großhadern •AmbulantbetreuteWohngemein- schafteninZuffenhausen-Rotder StuttgarterWohnungs-undStädte baugesellschaftmbH(SWSG) •AmbulantbetreuteWohngemein- schaftendesVereins„WEGEe.V.,für Menschen mit Demenz, Emmendingen •AmbulantbetreuteWohngemein- schaftderCaritas„Bonjourlavie“, Baden-Baden •AmbulantbetreuteWohngemein- schaft„Lichtblick“imNachbarschafts- hausScharnhauserPark,Ostfildern •AmbulantbetreuteWohngemein- schaftWipperfürtherStraße,Köln •AmbulantbetreuteWohngemein- schaftMosesHeßStraße,Köln •DreiambulantbetreuteWohngemein- schaftenderLebenshilfefürMen- schenmitBehinderungen,Offenburg

Für die fachliche Unterstützung und wertvollen Hinweise beim Korrekturle-sen danken wir:

ChristianeBiber Dorothee Biber Silke Fecht Bernd Gammerl Dr.TilmanHarlander Dr. Sigrid Hintersteininger Sylvia Schaden Werner Stocker Dr. Andreas Vogelmann

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AMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEIN-SCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHN-GEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBE TREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANT SIGRIDLOCHIULRIKESCHERZER BETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBE-TREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBU-LANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEIN-SCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHN-GEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBE-TREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBU-LANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEIN-SCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHN-GEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBE-TREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBU-LANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENNTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANT BETREUTE AMBULANTTREUTEWOHNWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTEN AMBULANTbTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBE-TREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBU-LANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTEN PLANUNGSLEITFADEN AMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEIN-SCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHN-GEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTENAMBULANTBETREUTEWOHNGEMEINSCHAFTEN