Point 2016

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Point 2016 Evang. Jugend im Kirchenbezirk Villingen

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Point 2016

Evang. Jugend

im Kirchenbezirk Villingen

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Gott spricht:

Ich will euch trösten,

wie einen seine Mutter tröstet. Jesaja 66,13 (L)

Ist Gottes Trost nicht in der Welt am Werke?

Ja, ist sein Tun nicht jeden Tag zu seh’n?

Wo kommt sie her: Nach schwerer Zeit, die Stärke…

Ich war am Ende und kann weitergeh’n!

Was mir so lange schon Gedanken machte:

die dunkle Zukunft, wie geplagt ich bin,

verflog bei Nacht. Noch ehe ich erwachte,

gab Gott mir Zuversicht und neuen Sinn.

Die Tränen, die ich weinte, fast vergessen; des Leids Gewicht wiegt kaum noch halb so schwer.

Die Ängste, die mich gestern noch besessen,

des Zweifels Last, der Sorgen starkes Heer…

Das alles musste Gottes Wirken weichen.

Ein neuer Tag voll Mut und Kraft brach an.

Der Mut – sein Werk, die Kraft in mir – sein Zeichen!

Wie eine Mutter gibt er, was mir helfen kann!

So kommt von Gott, der „Tröster“, den zu senden,

der Herr der Christen seiner Welt verspricht.

Wie einst auch heute. Niemals soll es enden,

weil der’s verheißen hat, sein Wort nicht bricht!

Manfred Günther

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Inhaltsverzeichnis

Inhalt: Seite

Jahreslosung .............................................................................................................................. 2-3

Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................ 4

Der Anfang ..................................................................................................................................... 5

Kontaktadressen ........................................................................................................................... 6

Bezirksjugendvertretung (BV) & Leitungskreis (LK) ......................................................... 7

Jahresrückblick 2015 ............................................................................................................ 8-12

Jugendtreff TeeNager ............................................................................................................. 13

Alle Achtung ........................................................................................................................... 14-15

Respect Yourself Night Soccer .............................................................................................. 15

Bezirkskonfirmand* innentag ................................................................................................... 16

KonfiCup ......................................................................................................................................... 17

BestellSeminare .......................................................................................................................... 18

Jugendgottesdienst ................................................................................................................... 19

EGJ-Delegiertentreffen & Landesjugendsynode ............................................................ 20

Grundkurs ...................................................................................................................................... 21

Jahresübersicht EJ 2016 ................................................................................................ 22-23

Erste-Hilfe-Kurs ........................................................................................................................ 24

Aufbaukurs: LandArt ................................................................................................................. 25

Freizeit auf dem Eselhof ........................................................................................................ 26

Jugendfreizeit Tessin .............................................................................................................. 27

Mitarbeiter* innenUni und Waffelverkauf .......................................................................... 28

Planungs– und Dankeschönwochenende ................................................................................. 29

Kosteninformation bei Freizeiten ........................................................................................ 30

KJR Spieleverleih & Zuschüsse .............................................................................................. 31

Reisebedingungen ................................................................................................................ 32-38

Konto & Impressum ................................................................................................................... 39

Anmeldungen EJ .................................................................................................................. 40-42

Impressionen ........................................................................................................................ 43-44

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Der Anfang

Vorwort

Hier ist es nun, das POINT 2016

Was für ein Glück, dass Ihr nun das POINT

2016 in den Händen haltet. Ein Heft das voll

ist mit Veranstaltungen und Möglichkeiten

der Begegnung, das eigene Glück zu erleben

und mit dem Nächsten zu teilen. Das POINT

birgt eine enorme Vielfalt, bei der jede und

jeder etwas für sich

finden kann, und

gleichzeitig zeigt es unsere Einheit im christlichen

Glauben. Diese Vielfalt ist gegeben durch die vie-

len engagierten Mitarbeitenden, die mit viel Liebe

und Zeit dies alles ermöglichen.

Dankbarkeit:

Gerade in diesen Tagen hört man viel von Krisen, die sehr erschütternd

sind, und übersieht leicht die dankbaren und schönen und tollen Ereignis-

se. Wir blicken erfüllt in das Jahr 2015 zurück. Es war ein wunderbares

Jahr und die Dankbarkeit nährt sich vor allem aus der Summe der kleinen

unscheinbaren Dinge, wie z. B. strahlende Augen, zupackende Hände usw.,

auf unseren Veranstaltungen.

Aus dieser Dankbarkeit schöpfen für das

Jahr 2016.

Entdeckt im POINT 2016 das eigene Glück...

Shalom, das Redaktionsteam

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Ganz wichtig: Überall da, wo ihr dieses Logo seht, könnt Ihr Euch bei

der obigen Adresse anmelden oder informieren!!!

Kontaktadressen

Evangelische Jugend im Kirchenbezirk Villingen

Wehrstr. 4

78050 VS- Villingen

Fon: (07721) 9464 - 207

Fax: (07721) 9464 - 194

Bezirksjugendreferent* in:

Cornelia und Sascha Nowara

Sekretariat:

Ines Keller

E-Mail: [email protected]

Bezirksjugendpfarrer:

Dr. Lutz Bauer

Vorsitzende der BV

Alexandra Waimer

Stellvertreter: Thomas Renneberg

Beisitzer* innen Rebekka und Jurek Nowara,

Aron Fuchs Leitungskreis besteht aus:

Vorsitzende, Stellvertreter und

Beisitzer* innen und dem Bezirksju-

gendpfarrer Zeltverleih

Thomas Renneberg

zu erreichen übers Büro

SJR Villingen Delegierte der EJ

Sascha Nowara

Alexandra Waimer KJR Villingen Delegierte der EJ

Jurek Nowara

Aron Fuchs Rebekka Nowara (Stellvertreterin)

Julia Elben (Stellvertreterin)

Bezirkssynoden Delegierte Julia Elben

Alexandra Waimer Landesjugendsynodale:

Julia Elben

Rebekka Nowara

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Bezirksjugendvertretung (BV) & Leitungskreis (LK)

Bezirksjugendvertretung BV Die BV ist das Zusammentreffen von Jugendmitarbeitenden aus allen Ge-

meinden im Kirchenbezirk Villingen. In diesem Gremium werden fast alle Be-

lange der Kinder- und Jugendarbeit entschieden.

Es werden wichtige Informationen ausgetauscht, neue Ideen für Veranstal-

tungen gesponnen und dann versucht, diese umzusetzen. Dabei ist es dem

Gremium immer wichtig, wie Glaube für Kinder und Jugendliche erfahrbar

gemacht werden kann. Es werden Andachten und neue Spielideen vorgestellt

und teilweise sofort ausprobiert.

Auch entstehen in diesem Kreis immer wieder Freundschaften, die für die

Einzelnen wichtig sind. So sind der Austausch und das Miteinander das We-

sentliche bei diesem Kreis.

Es ist immer sehr spaßig – glaubt Ihr das nicht, dann schaut doch einfach

mal vorbei!!!

Die Termine der BV´s fürs Jahr 2016 werden euch spätestens zwei Wochen

vorher mitgeteilt.

Leitungskreis

Hier seht Ihr den im Dezember neu zusammengesetzten Leitungskreis:

Nochmals ganz herzlichen Dank für das große Engagement

für die Arbeit bei der EJ.

Alex Lutz

Bauer

Rebekka Jurek

Thomas

Aron

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Rückblick über das Jahr 2015 auf Aktionen und Freizeiten

Wie jedes Jahr soll an dieser Stelle ein kurzer Rückblick der Arbeit in und um die EJ stehen. Dies konnte zum großen Teil nur mit Hilfe der vielen ehrenamtlichen Mitarbeitenden zustande gebracht werden! Januar 2015 Das POINT wird fertig gestellt, in Druck gegeben und schließlich verschickt. Buchungen für das kommende Jahr müssen getätigt oder überprüft werden. Jugendreff TeeNager ist ein Treffpunkt für Jugendli-che, die gemeinsam Zeit teilen wollen. Sie trafen sich elf Mal im Jahr 2015 bei ganz unterschiedlichen Un-ternehmungen und Themen. Februar 2015

Am 07. Februar war das badische KonfiCup Finale in Lahr. Die Siegermann-schaft aus Niedereschach war mit dabei und hatte viel Spaß an diesem Turnier. Sie gab alles und ist reich an Erfahrungen zurückgekehrt. Freizeiten heiß begehrt – nach zwei Tagen war die Eselfreizeit ausgebucht. Auch die Jugendfreizeit war wieder schnell voll. Die Teamfindung für die Freizeiten findet ein Ende und die Vorbereitungstreffen laufen an. Freizeitleiter-lehrgang läuft an. Auch sonst einige Vorbereitungs-treffen für Schulungen, Sitzungen,…. Der Kindertag am 28. Februar fand in der Markusge-meinde im Petrusgemeindehaus statt. Ein tolles Team hat ein super Programm für die Kinder auf die Beine gestellt März 2015

27. März - 1 April: Dieses Jahr wurde der Grund-

kurs wieder zusammen mit der Kollegin vom Bo-densee, Christiane Degenhart, veranstaltet. Im Freizeitheim Weißloch, bei St. Georgen, waren die Kochexperten Rebekka, Isi und Jurek von der EJ

für die kulinarische Säule zu-ständig.

April 2015 Aufbauseminar Andachten und thematische Einheit am 17. April. 18. April: FWB Snaketree in Sinsheim. Schulung damit der Sna-ketree aufgebaut werden darf. Ziel dafür ist der ökumenische Kir-

Jahresrückblick 2015

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chentag in Villingen-Schwenningen. 19. April: Erste Hilfe Kurs bei den Johannitern. Jugendleiter* innen wurden für Situationen geschult, in denen wenig Zeit zum Überlegen bleibt. Mai 2015 9. Mai: Landesjugendsynode in Karlsruhe. Der langjährige Vor-sitzende Fabian Peters hat sein Amt an Gerrit Bauer überge-ben. Juni 2015 3. - 7. Juni: Ökumenischer Kirchentag in Stuttgart. 13. Juni: Rechtsseminar in St. Georgen. 26. - 28. Juni: Ökumenischer Kirchentag VS. Die EJ ist mit ei-nem Snaketree dabei. Viele helfende Hände haben vielen klet-terbegeisterte Besucher* innen des Kirchentages dem Himmel einen Stück näher zu bringen. Selbst OB Kubon hat es gewagt. Juli 2015 19. Juli: Zweiter Erste Hilfe Kurs. Junior-Schülermentoren Programm (JSMP) Mönchweiler Zertifikatsübergabe. Nach Theorieteil, anschließendem Praxisteil an der Schule oder in der Gemein-de und schließlich einem Bericht darüber, durften wir den Schüler* innen das Zertifikat des Junior-Schülermentors übereichen. Die heiße Phase der Freizeitvorbereitung läuft. Checklisten werden überprüft, Eltern-/Kinderbriefe werden verschickt. Material wird gesichtet, herausgeräumt und das Chaos im Büro ist fast perfekt. August 2015

1. - 11. August (plus Aufbau- und Abbautag für das Team!) Endlich geht es los: Die langersehnte Eselfreizeit mit fünf Eseln und einem super vorbereiteten Team. Der Figuren Esel und Pinuin reisten mit uns in ferne Gegenden und ganz unter-schiedlichen Ereignissen. So z.B. zur Olympiade oder in den Dschungel. Es waren tolle Tage angefüllt mit vielen Erlebnis-sen und neuen Freundschaften. Schnell waren die 11 Tage verflogen und am Ende waren glückliche und müde Kinder in den Armen ihrer Eltern. Wir Teamenden hatten nun noch die Aufgabe alles wieder zurück zubauen und auf Anfang zu stellen. Wir waren uns einig die viele Arbeit hat sich wieder gelohnt.

Einige Teamende werden im Jahr 2016 neue Wege gehen und dafür Gottes Se-gen. Wir freuen uns ab und zu von Euch zu hören.

Jahresrückblick 2015

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Jugendfreizeit im Tessin. 16. - 26. August. Nach vielen Jahren des kleinen Teams, gab es in diesem Jahr eine große Neuerung: vie-len Menschen bereiteten in diesem Jahr die Freizeit vor. Das Thema war am Anfang sehr schwer verdaulich für die Jugendlichen, die sich in den Sommerferien vor allem Abstand zum Schulalltag wünschten: Schule, einmal ganz anders! Aber nach dem ersten Schock konnten sie sich auf das „ganz anders“ einlassen und erlebten, wie ansprechend selbst eine Physik-vorlesung sein kann, wenn damit die Kräfte beim Klettern erklärt werden und die-se dann anschließend ausprobiert werden dürfen! Auch hier großer Dank an das GROßartige Team!!! Das dicke Ende nach zwei Freizeiten: Putzen und Aufräumen der Freizeitutensi-lien und entspannen. Rücklauf des ausgeliehenen Materials… September 2015 Junior-Schülermentoren Programm (JSMP) in Mönchweiler startet. Bis Mitte September werden jeden Montagvormittag 10 Schüler* innen für Projekte in Kir-chengemeinde und Schule ausgebildet. Ab November 2015 folgt der Praxisteil. Danach schreiben die TN einen Bericht über Ihre Tätigkeit, anschließend folgt die Zertifikatsübergabe 18. September: Nachtreffen Jugendfreizeit: Wie in den Jahren davor luden wir auch dieses Mal wieder die Eltern in einen extra Raum ein. Neuerung hier: da wir weniger Eltern als Jugendliche waren, durften die Eltern das Privileg nutzen im Dachgeschoss in gemütlichen Sesseln und Sofas die Bilder der Freizeit zu genießen. Über die Freizeit hinaus wurden die Jugendlichen zum monatlichen Jugendtreff TeeNager herzlich eingeladen.

20. September: Nachtreffen Eselfreizeit: Teilnehmende schwelgen zusammen in den Erinnerungen an den Sommer und freuen sich über das Wiedertreffen und Wiedersehen vieler liebgewonnener Menschen! Daran teil-haben dürfen Eltern, Geschwister, Großel-tern, Freunde usw. Die Tenne war mit ca. 200

Menschen gefüllt. Wir Teamende hatten unsere Freude daran, denn für dieses Team ging eine intensive Zeit zu Ende. Nach der Freizeit ist vor der Freizeit daher aufräumen, neu bestücken, reparie-ren und Abrechnungen zu Ende bringen. Nach dem Spiel ist vor dem Spiel, äh nach der Freizeit, ist vor der Freizeit, also für das Jahr 2016 (manches sogar für 2017!) Häuser, Busse, Material, usw. buchen. Und parallel dazu für die bevorste-henden Veranstaltungen noch letzte Vorbereitungen treffen. 25. - 27. September: YouVent Einige Jungs aus der EJ betreuten den Snacketree der EGJ. Die Nächte waren

Jahresrückblick 2015

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kurz und die Tage lang. Oktober 2015

17. Oktober: 1. Konfirmand* innen Tag Regio Nord-West in St. Georgen. Im Ökumenischen Zentrum in St. Georgen näherten sich Konfir-mand* innengruppen aus dem Norden unseres Kirchenbezirk mit unterschiedlichen Methoden den Geheimnissen der 10 Gebote. Die Jugend-lichen waren konzentriert bei der Sache und

die Ergebnisse zeigten, wie stark sich die Jugendlichen mit dem Gebotenen aus-einandersetzten. Eingerahmt wurde der Tag von zwei halben Gottesdiensten, deren 2. Teil zum Großteil von den Jugendlichen selbst gestaltet worden ist. 29. Oktober: Vollversammlung des Kreisjugendringes, die Sascha als Vorstands-mitglied mit verantwortet. Auch hier war das Thema Kindeswohl Schutz auf der Tagesordnung. Das Kreisjugendamt war vertreten, um seine Stellung dazu mit den Mitgliedsverbänden des KJRs auszutauschen .

November 2015 12. November: „Streiten, aber richtig“ mit Villin-ger Konfirmand* innen. In Villingen kooperie-ren in der Konfiarbeit einige Gemeinden mitei-nander. Die Konfirmand* innen haben die Mög-lichkeit, über den eigenen Gemeindetellerrand zu schauen. Die EJ arbeitet dort mit Modulen der Friedensstifterausbildung, dabei entwickel-ten sie große Lust, sich miteinander auseinan-derzusetzten. Außerdem lernen sie, ihre eigenen Gewaltbereitschaft zu reflektie-ren: was bringt mich auf die Palme, wie beruhige ich mich wieder. Aber auch, was man tun kann, wenn sich wirklich zwei Streitende prügeln. Die Schaumstoff-schläger werden dabei immer wieder gerne benutzt! 14. November: Aufbaukurs LandArt. 27. November Vorstellung der Evang. Jugend in 4 Siebte Klassen der Karl-Brachert-Realschule im Rahmen des SE Projektes (Soziales Engagement).

Dezember 2015

5. Dezember: Der KonfiCup in Donaueschingen ist seit vier Jahren ein fester Be-standteil in der Arbeit der EJ geworden. Sport und Kirche sind ein unschlagbares Team und mal schauen, wie es weitergeht. Nach grandiosen Spielen gewann die Speilgemeinschaft aus Donaueschingen/Hüfingen und wird am 30. Januar 2016 in Lahr unseren Bezirk vertreten. Wir drücken die Daumen!!!

Jahresrückblick 2015

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Jahresrückblick 2015

11. - 13. Dezember: Das Planungs- und Dankeschönwochenende fand im Weiß-loch bei St. Georgen mit Jugendlichen statt. Hier wurde viel geplant, reflektiert, gedankt, gespielt und gelacht. Neue Kraft gesammelt für das Jahr 2016. Darin inte-griert war die BV, die Bezirksjugendvertre-tung am 12. Dezember. Mit einem themati-schen Schwerpunkt vom Bezirksjugend-pfarrer Lutz Bauer. Informiert wurde außerdem ausführlich über das Projekt „Alle Achtung“ und Infor-mationen zum Verfahren §72a SGB VIII (Prävention gegen Kindeswohlgefähr-dung)

23. Dezember: Beim Waffelverkauf in der Innen-stadt von Villingen sind wir kurz vor Weihnachten präsent und schaffen einen Treffpunkt für Altbe-kannte und auch für Menschen, die sich gar nicht kennen. Leider waren die Temperaturen eher wie im Sommer, doch der Freude tat dies kein Ab-bruch. Vielleicht sollten wir im nächsten Jahr mal Eis anstatt Kinderpunsch versuchen.

Zur Arbeit der EJ gehören ebenfalls noch viele andere wichtige Dinge: Jede Veranstaltung will gut geplant, durchgeführt und ausgewertet sein. Auch viele Sitzungen müssen besucht werden, um die Belange der Kinder- und Ju-gendarbeit zu vertreten. Seelsorgerliche Gespräche, Beratungen, Abrechnun-gen, erstellen von Haushaltsplänen. Beantragen von Mitteln,… ———————————————————————–————————————————————————-———————————————————————

Ein ganz großes DANKESCHÖN an all die, die bei den Aktionen, Freizeiten und Schulungen mitgeholfen haben!!!! Ohne Euch würden viele Maßnahmen nicht stattfinden oder nicht mit diesem Ge-winn, den Ihr erst ermöglicht. Danke an all die Begegnungen, die wir im letzten Jahr erfahren durften, denn an diesen wachsen wir und können Dinge auch ver-

ändern. Wir freuen uns, Euch zu sehen und sei es einfach durch Zufall. Wir wünschen den verschiedenen Menschen, die den Be-zirk oder auch Deutschland verlassen und so nicht mehr für uns sichtbar sind, alles Gute und Gottes reichen Segen.

Conny und Sascha

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„Für Jugendliche gemacht,

von Jugendlichen ausgedacht!“

Egal ob evangelisch oder katholisch oder..., egal welcher

Gemeinde ihr angehört, egal welche Interessen Ihr

habt, egal ob...... Bei uns sind alle Jugendlichen recht

herzlich zu unserem Jugendtreff, namens NoName Tee-

Nager, eingeladen.

Wir treffen uns jeden Monat einmal an einem Samstag

von 17.00 bis 20.00 Uhr, jeweils in Wehrstr. 4 in Villingen.

Um einmal aus dem Alltag und dem Schulstress rauszukommen, bieten wir

diesen Jugendtreff an, in dem wir Volleyball, Fußball oder andere Spiele

spielen, grillen, kochen, Musik hören, Freunde treffen oder auch neue finden,

sowie noch viele andere Aktivitäten.

Wir freuen uns auf Euer Kommen

Eure Rebekka und Team

Keine Angst: Bei Fragen meldet euch einfach bei uns unter:

[email protected]

Unsere nächsten Termine sind:

27. Februar, 12. März,

23. April, 11. Juni, 16. Juli,

17. September, 29., Oktober,

19. November, 17. Dezember

Jugendtreff TeeNager

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Alle Achtung

Der Evang. Landeskirche ist der Schutz

von Kindern, Jugendlichen und schutzbe-

fohlenen Erwachsenen sehr wichtig.

Es wurde beschlossen, dass alle Perso-

nen, die in unserem Kirchenbezirk mit

Kindern, Jugendlichen und schutzbefoh-

lenen Erwachsenen arbeiten, einen Schu-

lung besuchen müssen.

Diese Basis-Schulung im Bereich der Kinder– und Jugendarbeit wird in unse-

rem Kirchenbezirk in drei Regionen angeboten. Es ist möglich die Schulung in

einer anderen Region zu besuchen.

Inhalte dieser Schulung (Basisschulung von 3 Stunden) sind:

Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen

Eigene Grenzen und die der anderen wahrnehmen und achten

Kultur der Grenzachtung

Grenzverletzung - eigene Einschätzung

Grenzverletzung, Übergriffe und straf-

rechtliche Handlung (Verweis auf Tä-

ter, Opfer...)

Verhaltensstandards und Regeln

Handlungsmöglichkeiten bei eigenen

Grenzverletzungen, durch andere Mit-

arbeitende und bei Teilnehmenden

Handlungsmöglichkeiten bei einem vermuteten Übergriff oder Miss-

brauch

Beratung und Unterstützung

Verpflichtungserklärung

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Alle Achtung & Respect Yourself

Termine Basiskurs Jeweils 17.30 — - 21.00 Uhr

Dienstag, 8. März, Ev. Gemeindehaus, Engeleweg 4, Peterzell

Donnerstag, 10. März, Wehrstr. 4, Villingen

Freitag, 11. März, Ev. Gemeindehaus, Max-Egon-Straße 23a, Donaueschingen

Donnerstag, 21. April, 18.00 - 21.30 Uhr, Wehrstr. 4, Villingen

Leiter_innen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. Mitarbeit im

Team einer Freizeit müssen dazu noch einen Aufbaukurs besuchen. Und ein

erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.)

Termine Aufbaukurs Jeweils 17.30 — - 21.00 Uhr

Montag, 9. Mai, Martin-Luther-Haus, Wehrstr. 2, Villingen

Dienstag 10. Mai, im Gemeindehaus, Engeleweg 4, Peterzell

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Dieses Jahr neu mit dabei: Respect Yourself von 8 bis 8

Night Soccer Turnier

Ein besonders Event findet im Rahmen des Prä-

ventionsprojekt Respect Yourself statt, das

Night Soccer Turnier.

Wenn Du eine Mannschaft zusammen be-

kommst (max. 8), die gerne in der Soccerhalle

Königsfeld kickt, so bist Du hier am richtigen

Platz.

Wir kicken die ganze Nacht durch und frühstücken gemeinsam. Es wird au-

ßerdem tolle Preise geben. Beachte den Flyer von Respect Yourself dazu.

Ort: Soccerhalle, Klimschpark 11, Königsfeld

Zeit: 29. April 2016, 20.00 Uhr —8.00 Uhr

Alter: 13 — - 16 Jahre und 17 — - 25 Jahre—

Kosten: 8,00€ pro Teilnehmende

Anmeldung:

Veranstalter: Respect Yourself e.V., Kath. Jugend, Stadtjugen-

dring und der Jugendinitiative BW

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Bezirkskonfirmand* innentag

Bezirkskonfirmand* innentag

Regio Süd (restliche Kirchengemeinden)

Samstag, 20. Februar 2016, in Villingen

Samstag, 11. Februar 2017 in Villingen

Regio Nord–West (KG: Furtwangen, St. Georgen, - Peterzell, - Tennenbronn, Triberg,)

Samstag 15. Oktober 2016, in St. Georgen

jeweils 10.00 - 17.00 Uhr

In Eurer Konfirmandenzeit (also angesprochen sind die, die im September Kon-

firmand*innen sind!) habt Ihr die Möglichkeit, andere Konfirmand*innen aus an-

deren Gemeinden aus den Regio-Gebiet des Kirchenbezirks kennen zu lernen.

Und dabei einen ganzen Tag, inklusive Mittagessen, etwas über einen Baustein

Eurer Konfirmandenzeit zu erfahren. Und das in verschiedenen Workshops, an-

geboten auch von Jugendlichen.

Also nicht lange überlegen, sondern gleich mal zur/zum Verantwortlichen für die

Konfirmand* innenarbeit hingehen und schnell anmelden zum

Bezirkskonfirmand* innentag. Für alle Ehemaligen gilt das Gleiche:

Wenn Ihr Lust habt, mal dort für einen (halben) Tag die Leitung von Gruppen

auszuprobieren, geht zur/zum Gemeindediakon* in/Pfarrer* in und fragt, ob Ihr

mitarbeiten könnt!

Kosten: 5,00 € für Mittagessen u. Workshops

(wird in der Regel von der Gemeinde)

Anmeldung: übers Pfarramt

Anreise: müsst Ihr selbst oder Eure Gemeinde organisieren

Infos bei:

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KonfiCup

Samstag, 17. Dez. 2016

Realschule in Donaueschingen

9.30 Uhr - max. 18.00 Uhr Anmeldeschluss: 12. Dezember 2016

Es gelten die Anmeldebestimmungen der EJ (siehe Reisebedingungen ab

S. 32).

Bei diesem Fußball-Turnier wird die beste Konfi-Fußball-Mannschaft des

Kirchenbezirks ermittelt.

Mitspielen dürfen nur Jugendliche, die 2016 konfirmiert werden.

Eine Mannschaft besteht aus einem/r Torhüter*in und fünf Feldspie-

ler*innen. Es müssen immer zwei Personen des anderen Geschlechts auf

dem Feld stehen. Bei Nichterreichen der „Quote“ spielt die Mannschaft

in Unterzahl. Wer zu wenig Konfis hat, kann auch gerne eine Spielge-

meinschaft mit anderen Kirchengemeinden gründen.

Pro Team erheben wir eine Startgebühr von 10,00 € (inkl. Getränke für

die Mannschaft). Jedes Team stellt auch eine Person (am besten einen

Jugendlichen oder Jugendleiter* in oder jungen Erwachsenen), die als

Schiedsrichter pfeift. Hast du Lust mitzumachen? Es wäre klasse, wenn möglichst viele Mann-

schaften teilnehmen! Auch wenn Du nicht mitspielen möchtest oder

kannst: Zum Anfeuern unserer Teams brauchen wir jede und jeden.

Die Anmeldung läuft über Deine/n Gemeindediakon*in/Pfarrer*in

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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BestellSeminare

Wer Besitzer* in einer JuLeiCa ist, sollte alle 2 bis 3 Jahre einen sogenann-

ten „Aufbaukurs“ absolvieren, damit die Karte verlängert werden kann.

Wir bieten verschiedene Kurse zu speziellen Themen

für und in den jeweiligen Gemeinden an.

Die hier aufgeführten BestellSeminare der EJ sind da-

her nicht terminiert. Wer eine Anfrage in seiner Ge-

meinde hat, kommt bitte auf uns zu, wir schauen dann

was, wann, wie und wo zu realisieren ist.

Mögliche Angebote der EJ sind:

Spielseminar (klassische Spiele und neue Spieli-

deen)

Anfangssituation in der Jungschar

Freizeitpädagogik

Streitschlichtung/ Mediation in Gruppen

Moderationsmethode in der Vorbereitung

- wie krieg ich alle mit ins Boot

GPS

Rechtsseminar

Gitarrenkurs

Andachtsseminar

Erlebnisorientiertes Lernen

Niederseilelemente bei Gemeindefesten

Schulung zum Kindeswohlschutz

.............

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An alle Jugendliche, die gerne so etwas mal (wieder)

erleben wollen.

Einen interessanten Gottesdienst, aktuelle Lieder zum Anhören, fetzige Lie-

der zum Mitsingen, eine Band, die das ganze begleitet, eine Predigt oder so

was Ähnliches, die von Sachen erzählt, die Ihr aus eurem Alltag kennt, eine

Stunde mit Action in der Kirche,...

Das könnt Ihr haben!

Wir wollen mit Euch zusammen einen Gottesdienst entwerfen, der so ist, wie

Ihr euch das vorstellt. Und diesen Gottesdienst können wir dann im ganzen

Kirchenbezirk in unterschiedlichen Kirchen gemeinsam mit den Jungen und

Alten in deren Kirche feiern.

Wo und wann genau hängt also hauptsächlich von Euch ab.

Falls Ihr auch Lust bekommen habt und ein paar Jugendliche aus Eurer Ge-

meinde etwas mitmachen können (Musik, Anspiel, Theater, basteln, Seilpfad,

Niederseilelemente,…), meldet Euch bei uns!

Jugendgottesdienst

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Unter dem Motto:

haben wir in den letzten Jahren einen Zukunftsprozess begonnen, der die

Jugendarbeit in der Evangelischen Landeskirche in Baden derzeit auf allen

Ebenen verändert und weiterentwickelt.

Eine wesentliche Veränderung ist die Einrichtung einer Landesjugendsynode.

Im Fokus steht eine stärkere Beteiligung junger Menschen insbesondere von

Ehrenamtlichen aus den

Bezirksvertretungen (BV´s) der

Evangelischen Jugend.

Wir laden Euch nun zur Tagung der

Landesjugendsynode der Evangelischen

Jugend Baden am

11. Juni 2016, Karlsruhe ein.

Weitere Infos zur Veranstaltung findet

Ihr bei: http://zukunft.ejuba.org

EGJ-Delegiertentreffen & Landesjugendsynode

10. Juni 2016 in Karlsruhe

Neue Leute kennenlernen, alte Freunde wieder treffen, diskutieren, sich auspro-

bieren, gemeinsam stark sein, Erfahrungen austauschen, zusammen Singen, An-

dachten und Gottesdienst feiern, spannende spirituelle Angebote im Rahmen des

Heavening und vieles mehr macht diesen Tag immer wieder zu einem Erlebnis.

Alle, die in Gemeinde oder Bezirken Evang. Jugendarbeit gestaltet oder sich als

Teil davon fühlen, sind herzlich eingeladen, um mit ihren Ideen und Visionen sich

einzubringen.

Infos und Anmeldung findet Ihr unter: www.egj-baden.de

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Grundkurs

Du willst dich engagieren? Oder Du bist

bereits Gruppenleiter* in?

Dann bist Du wichtig und hast Verantwortung

übernommen oder willst gerne welche über-

nehmen. Sei es als Mitarbeitende auf einer

Freizeit oder in einer festen Gruppe, im KiGo,

im Konfiunterricht oder auch nur bei kleineren

Aktionen…

Dann hast Du sicher Fragen:

Was kann ich in der Gruppenstunde alles

machen?

Andere leiten – kann ich das überhaupt?

Wie gehe ich gut mit Kindern und Jugend-

lichen um?

Wie kann ich meine Gruppenkinder begeis-

tern und motivieren?

Wo kann ich Zuschüsse beantragen?

Was mach' ich, wenn's Konflikte gibt?

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Woran glaube ich eigentlich?

Was ist mit mir und der Kirche?

Wozu sind Jugendverbände gut?

Ort: Freizeitheim Weißloch, St. Georgen Zeit: 18. - 23. März 2016 Alter: ab 15 Jahren Kosten: 60,00 € - 70,00 € (siehe Seite 31)

(wird in der Regel von der eigenen Gemeinde über-nommen)

Leitung: Sascha Nowara (Bezirksjugendreferent Villingen), Christiane Degenhart (Bezirksjugendreferentin Kon-stanz) und Team

Anmeldeschluss: 07. März 2016!!!

Veranstalter und Anmeldung:

Dann auf zum GrundKurs, denn

MITARBEIT

BRAUCHT

AUSBILDUNG! Außerdem ist der GrundKurs der

erst Schritt zu Deiner

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Page 24: Point 2016

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Im Ferienlager, bei der Gruppenarbeit oder bei

Projekten gibt es immer wieder Situationen, die

Kenntnisse in Erster Hilfe erfordern. Manchmal

geht es nur darum, eine kleine Schürfwunde zu

versorgen.

Aber was tun, wenn wirklich mal etwas anderes passiert? Wer viel mit Schulkindern

und Jugendlichen zu tun hat und mehr wissen und können will, als ein Sofortmaßnah-

men-Kurs bietet, ist hier genau richtig!

In ca. 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten werden

unter anderem die folgenden Inhalte vermittelt:

- Vorgehensweise am Notfallort

- Notruf

- Stabile Seitenlage

- Herz-Lungen-Wiederbelebung

- Stillen lebensbedrohlicher Blutungen

- Maßnahmen bei Knochenbrüchen, Stromunfällen, Ver-

giftungen, Verbrennungen, Herzinfarkt und Schlaganfall

Wir werden uns speziell aber auch um Dinge kümmern, die für die Gruppen- und Frei-

zeitarbeit wichtig sind, wie etwa: Einrichtung einer Lagerapotheke, Wespenstiche,

Wundversorgung, Zecken und einiges mehr…

Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt, die beim Antrag der Ju-

gendleiterInnen-Card (JuLeiCa) und für den Führerschein verwendet werden kann.

Ort: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. , Bertha-von-Suttner-Str. 1,

(Eingang Villinger Straße), 78054 Villingen-Schwenningen

Zeit: Samstag, 16. April 2016, 9.00 - 17.00 Uhr oder

Samstag, 25. Juni 2016, 9.00 - 17.00 Uhr

Alter: ab 15 1/2 Jahren

Kosten: Nix! Wenn Ihr Euch über uns anmeldet, ansonsten 28,- €

Anmeldung:

Erste-Hilfe-Kurs

Page 25: Point 2016

- 25 -

Aufbaukurs

LandArt ist eine faszinierende Mög-

lichkeit, die Natur und Schöpfung

intensiv zu erleben. LandArt bietet

uns eine Möglichkeit, immer wieder

behutsam mit der Natur in Kontakt

zu kommen, um als Entdecker, Ler-

nende, Beobachtende und Schöpfen-

de zu erleben, als Gast in der Natur.

Staunen über das Schöpferische Gestalten, die Einzigartigkeit und über die

Vergänglichkeit der Werke in der Natur.

Gottesschöpfung ganz praktisch erleben und erfahren, wie wunderbar alles

gemacht ist.

Ziel dieses Kurses ist:

die Methode kennenlernen

auszuprobieren

thematischen Transfer herstellen zu

biblischen Themen

(wie z. B. Einzigartigkeit, Vergänglich-

keit, Besitz und Besitzlos, Schöpfung)

Ort: Villingen, Wehrstr. 4

Zeit: 12. November 2016, 10.00 - 13.00 Uhr

Anmeldeschluss: 3. November 2016

Veranstalter und Anmeldung:

Page 26: Point 2016

- 26 -

Freizeit auf dem Eselhof

Nun ist es wieder soweit, die heiß begehrte und lang ersehnte Freizeit auf

dem Eselhof startet auch dieses Jahr wieder durch.

Elf Tage, die angefüllt sind mit:

spielen, Esel reiten und striegeln, Ausflüge,

biblischen Geschichten, Lagerfeuer, singen,

basteln, Gottesdienst feiern, gemeinsam

essen, arbeiten, Geländespiel, misten, träu-

men, neue und alte Freunde treffen, Ruhe

finden, miteinander reden, spülen, im Heu

schlafen,…

Einfach rundum ein tolles Programm mit netten Menschen und Tieren.

Na wollt Ihr auch mal die Eselhofromantik erleben? Dann so schnell wie mög-

lich anmelden, denn die Plätze sind heiß begehrt!!!

Ort: Eselhof bei Fischbach Termin: 30. Juli - 09. August 2016 Nachtreffen: 18. September 2016 Alter: 8 - 12 Jahre (Alter auf der Freizeit) Kosten: 220,00 € - 250,00 € (siehe S. 32) Leistungen: Im Heu schlafen, Vollverpflegung, Aus-

flüge, Umgang mit Tieren, Programm, Päd. Betreuung, Versicherung

Leitung: Cornelia Nowara und Team TN-Zahl: 40 Personen Veranstalter u. Anmeldung:

Page 27: Point 2016

- 27 -

Die Tessinfreizeit ist ein Geheimtipp für alle Jugendlichen, die sich gemeinsam

auf eine Reise machen wollen, um das Glück zu finden. Der Campingplatz liegt

traumhaft im Tessin auf der Schweizer Seite. Hinter dem Gelände fließt ein

größeres Gewässer (die Maggia). Die Berge fassen das Tal ein. So gibt es tolle

Gelegenheiten zum Klettern (auch für Anfänger) und Baden. Aber auch themati-

sche Impulse, Freunde treffen oder finden, und vieles mehr sind geboten.

In elf Tagen Leben mit anderen teilen, dabei Neues entdecken und Altes wert-

schätzen. Wenn Ihr ein Teil dieser Gruppe und dieser Reise sein wollt, dann mel-

det Euch schnell an.

Wir freuen uns auf Dich.

Bei Fragen gerne beim Veranstalter nachfragen.

Ort: Campingplatz in Gordevio, Maggia Tal

Termin: 14. - 24. August 2016

Nachtreffen: 16. September 2016

Alter: 13 - 18 Jahren

Kosten: 340,00 € - 360,00 € (siehe S. 32)

360,00 € - 380,00 € (für TN außerhalb des

Kirchenbezirks)

Leistungen: Unterbringung in Zelten, Verpflegung, Programm, Transport,

Versicherung

Leitung: Sascha Nowara + Team

Mind. TN-Zahl: 13 Personen

Anmeldung bis: 21. Juli 2016!!!

Veranstalter und Anmeldung:

Jugendfreizeit Tessin

Page 28: Point 2016

- 28 -

Mitarbeiter* innenUni & Waffelverkauf

Alle 2 Jahre sind ehrenamtlich und hauptberuflich Engagierte in der Kinder-

und Jugendarbeit, der Kigoarbeit und im Arbeitsfeld Konfirmand* innen ein-

geladen, sich auszutauschen, sich fortzubilden und thematisch die Arbeit

mit Kindern und Jugendlichen in unserer Landeskirche weiterzuentwickeln.

Mit Referaten und Workshops, durch Theorie und Praxis und mit Möglichkei-

ten zu Austausch und Begegnung hat sich über viele Jahre ein bewährtes

Format entwickelt - die Mitarbeiter* innenUNI !

Ort: Haus der Kirche, Bad Herren Alb

Zeit: 28.— - 30. Oktober 2016 Verantwortliche: Stefanie Kern, Mail: [email protected],

Tel.: 0721 9175 442

Weiter Infos unter: www.mitarbeiter-uni.de

Für alle die sich mit uns vor Weihnachten

gerne mit netten Leuten treffen möch-

ten, laden wir herzlich zu unserem legen-

dären Informationsstand mit Waffel-, Glühwein(Punsch)verkauf ein.

Hier stehen wir gerne für alle Fragen über die EJ zur Verfügung.

Wir würden uns freuen wenn Du bei uns mal vorbeischauen würdest!

Ort: Latschariplatz, (vor der Sparkasse) Villingen

Zeit: 23.12.2016, 10.00 — - 18.00 Uhr

Page 29: Point 2016

- 29 -

Planungs– und Dankeschönwochenende

Wie der Name schon sagt, wird dort Danke ge-

sagt, für das Engagement und den ehrenamtli-

chen Einsatz von Euch für die und in der EJ

und wir wollen gemeinsam Aktionen für das

Jahr 2017 planen.

Der Spaß und das Miteinander sollen dabei

nicht zu kurz kommen.

Dazu sind auch Menschen herzlich eingeladen,

die sonst nicht zu den BV´s kommen oder auch

nur sporadisch bei uns mitmachen können.

Und wie Ihr auf den Bildern seht, ist es immer sehr lustig. Also gleich den

Termin vormerken.

Wir freuen uns auf ein wunderschönes Wochenende mit Euch im wunder-

schönen Weißloch.

Ort: Freizeitheim Weißloch, St. Georgen

Termin: 02.— - 04. Dezember 2016

Alter: alle Interessierten

Kosten: gar nix!!!

Anmeldeschluss: 23. November 2016!!!

Veranstalter und Anmeldung:

Page 30: Point 2016

- 30 -

Kosteninformation bei Freizeiten

Preisspannen bei unseren Maßnahmen

Beibehalten wollen wir die Regelung mit der Preisspanne bei den Freizeiten / Veranstal-

tungen. Wer nicht mehr bezahlen kann, zahlt den niedrigen Betrag. Wer etwas mehr zah-

len möchte, um auch andere Projekte der EJ zu unterstützen, zahlt den höheren Betrag

(oder auch was dazwischen, oder wer will noch mehr...).

Zuschussmöglichkeiten bei Freizeiten

Wer gerne mit der EJ auf Freizeiten gehen möchte, aber dies aus unterschiedlichen finan-

ziell oder familiären Gründen nicht realisieren kann (alleinerziehend, Großfamilie, ar-

beitssuchend,…), kann sich gerne im Büro der EJ (siehe Seite 6) über Zuschussmöglich-

keiten für eine Verminderung des Teilnehmendenbetrages informieren und beraten las-

sen.

Es gibt vieles, was wir für Sie tun können.

Stiftung der Landeskirche

Die Evangelische Landeskirche hat eine Stiftung ins Leben gerufen, die sich auch zum

Ziel gesetzt hat, Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien zu

unterstützen. Momentan können diese Zuschüsse nicht garantiert werden.

Stiftung des Schwarzwald-Baar-Kreises

Im Schwarzwald Baar Kreis gibt es ebenso einen Fördertopf. Wir haben zwar bisher kei-

ne Erfahrung damit, begleiten Sie aber gerne bei einer Antragsstellung.

Zuschuss aus dem Landesjugendplan

Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplanes Kindern

und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien

Zuschüsse, um in Freizeitenheimen und Zeltlagern der Jugendverbände einen Erholungs-

urlaub zu verbringen oder an einer Jugendgruppenfahrt teilnehmen zu können. Der An-

trag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Die staatliche Zuwen-

dung beträgt pro Teilnehmende und Tag in 2016 max. 7,50 €.

Wichtig:

Bitte beachten Sie , dass Zuschussanträge grundsätzlich mindestens acht Wochen vor

Beginn der Maßnahme, möglichst im Rahmen der Anmeldung, zu stellen sind.

Wir beraten Sie gerne.

Page 31: Point 2016

- 31 -

KJR Spieleverleih & Zuschüsse

Was gibt es alles beim KJR:

Der KJR Spieleverleih hat neben „normalen“ Spielgeräten Großgeräte im Verleih (Rollenrutsche und zwei Hüpfburgen), welche zu billigen Konditionen dort ausge-liehen werden können. Ebenfalls gibt es dort Kooperationsspiele für Gruppenpro-zesse, einen Moderationswand und ei-nen Moderationskoffer.

NEU im Verleih sind technische Geräte zum Ausleihen: Beamer und einen sog. Presenter (so einen Art Tageslichtprojek-tor, also eigentlich einen Digicam, die Vorlagen auf Papier zusammen mit dem Beamer an die Wand projizieren kann).

Zuschussmöglichkeiten des KJR´s:

Bei allen Anträgen an den KJR ist es äußerst wichtig, dass die Vorgaben und Fristen des KJRs eingehalten werde müssen: Nur vollständige und korrekt ausgefüllte, sowie gemäß den Richtlinien fristge-recht eingereichte Anträge werden bearbeitet. Die Fristen betragen:

bei Freizeiten, Schulungen und Projekten 8 Wochen nach Beendigung der

Maßnahmen

Einzelantrag mit Einzelnachweis bis zum 1.12.

Andernfalls kann gegebenenfalls eine Ablehnung des Antrags wegen Formfeh-lers erfolgen. Aktuelle Förderquoten: Freizeiten: die Tagessätze waren 2015 1,00 € pro Tag und Teilnehmende. Schulungen: die Tagessätze waren 2015 10,00 € pro Tag und Teilnehmende. Projekte / Aktionen und Förderung der pädagogischen Arbeit von Gruppen: die Höchstsätze waren 2015 100,00 € pro Aktion/Gruppe.

Bei Fragen zu den neuen Zuschussrichtlinien einfach beim KJR oder bei der EJ anrufen, wir beraten euch gerne.

Page 32: Point 2016

- 32 -

Reisebedingungen

Liebe Teilnehmende auf Veranstaltungen

der Evang. Jugend Villingen, wir sind

verpflichtet, unsere Freizeiten, Reisen,

Aktionen, Schulungen und anderen Maß-

nahmen auf der Grundlage der gültigen

Gesetze anzubieten und durchzuführen.

Für uns ist diese Verpflichtung kein

Problem. Die Konsequenzen sind jedoch

die nachstehenden "Reisebedingungen"

ohne die es leider nicht geht, um Sie über

die beiderseitigen Rechte und Pflichten in

Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie des-

halb aufmerksam die nachfolgenden Rei-

sebedingungen durch. Soweit sie nach

den gesetzlichen Bestimmungen wirksam

einbezogen werden, werden diese Reise-

bedingungen Inhalt des mit Ihnen - nach-

stehend TN (Teilnehmende) genannt -

und uns - nachstehend EJ (Evang.

Jugend Villingen) - abschließenden Rei-

severtrages. Sie ergänzen insoweit die ge-

setzlichen Vorschriften der §§ 651a ff

BGB 7 über den Pauschalreisevertrag und

der Informationsverordnung für EJ und

füllen diese Vorschriften aus.

Leitung

Bei unseren Maßnahmen werden ge-

schulte, ehrenamtlich Mitarbeitende zur

pädagogischen Betreuung der TN einge-

setzt. Diese Personen übernehmen für die

Dauer der Freizeit die gesetzliche Auf-

sichtspflicht. Bei besonderer Miss-

achtung der notwendigen Forderung ist

die Leitung berechtigt den TN auf eigene

Kosten zurückzuschicken

(s. Punkt 8.1.2. der Reisebedingungen).

Sicherungsschein

Der Gesetzgeber hat eine ab dem

01.07.1994 geltende Verpflichtung für EJ

eingeführt, den Reisepreis des Kunden

durch einen so genannten Sicherungs-

schein abzusichern. Von dieser Ver-

pflichtung ausgenommen sind EJ, die

Körperschaften des öffentlichen Rechts

sind. Die Evang. Landeskirche in Baden

ist eine Körperschaft des öffentlichen

Rechts. Die EJ ist eine rechtlich unselb-

ständige Einrichtung des Evang. Kirchen-

bezirks Villingen und deshalb von der

neuen gesetzlichen Verpflichtung befreit.

Dasselbe gilt für Kirchenbezirke und Kir-

chengemeinden als Körperschaften des

öffentlichen Rechts.

REISEBEDINGUNGEN

1. Anmeldung/Vertragsabschluss

1.1 Mit der Anmeldung zu einer Maßnah-

me, welche ausschließlich schriftlich mit

dem vorgedruckten Anmeldeformular

erfolgen kann, bietet der TN (soweit die-

se/dieser minderjährig ist, durch seine

gesetzlichen Vertreter) der EJ den Ab-

schluss eines Reisevertrages auf der

Grundlage dieser Reisebedingungen ver-

bindlich an.

Die Anmeldung erfolgt durch den An-

melder auch für alle in der Anmeldung

mit aufgeführten TN, für deren Vertrags-

verpflichtungen der Anmelder wie für

seine eigenen Verpflichtungen einsteht,

sofern er eine entsprechende gesonderte

Verpflichtung durch ausdrückliche oder

gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Der Reisevertrag bei Minderjährigen

mit seinen gesetzlichen Vertretern ist zu-

stande gekommen, wenn die Anmeldung

von der EJ schriftlich bestätigt worden

ist. Bei volljährigen TN bedarf die An-

nahme keiner bestimmten Form. Bei oder

unverzüglich nach Vertragsabschluss

wird die EJ dem TN die Reisebestätigung

aushändigen. Weicht der Inhalt der Rei-

sebestätigung vom Inhalt der Anmeldung

ab, so liegt ein neues Angebot der EJ vor,

an das er für die Dauer von 10 Tagen

gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der

Grundlage dieses neuen Angebotes zu-

Page 33: Point 2016

- 33 -

stande, wenn der TN innerhalb der Bin-

dungsfrist der EJ die Annahme erklärt.

2. Leistungen

2.1 Die Leistungsverpflichtung der EJ er-

gibt sich ausschließlich aus dem Inhalt

der Buchungsbestätigung in Verbindung

mit dem zum Zeitpunkt der Reise gülti-

gen Prospekt und nach Maßgabe sämtli-

cher erhaltenen Hinweise und Erläute-

rungen sowie eventueller ergänzender In-

formationsbriefe für die einzelnen Ange-

bote, die dem TN zur Verfügung gestellt

wurden. Im Preis inbegriffen sind - sofern

nichts anderes angegeben ist - die Kosten

für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei

Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbrin-

gung erfolgt, wenn nicht anders ausge-

schrieben, in Mehrbettzimmern, Heulager

oder Zelten. Die EJ bzw. die von ihm

einge-setzten Freizeitleiter/ Freizeitleite-

rin (FL) vermitteln bei unseren Freizeiten

vor Ort verschiedene Zusatzangebote

(z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,

Skipässe). Diese Zusatzleistungen wer-

den, soweit sie nicht Bestandteil des ge-

buchten und bestätigten Reiseangebots

sind, von der EJ bzw. dessen FL lediglich

als Fremdleistung vermittelt.

2.2 Ändernde oder ergänzende Vereinba-

rungen zu den im Freizeitprospekt be-

schriebenen Leistungen sowie zu den

Reisebedingungen bedürfen einer aus-

drücklichen Vereinbarung mit der EJ. Sie

sollten aus Beweisgründen schriftlich ge-

troffen werden.

2.3 Die EJ behält sich jedoch ausdrück­

lich vor, aus sachlich berechtigten, er-

heblichen und nicht vorhersehbaren

Gründen vor Vertragsschluss eine Ände-

rung der Prospektangaben zu erklären,

über die der TN vor Buchung selbstver-

ständlich informiert wird.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Zu den nachfolgenden Zahlungsbe-

dingungen beachten Sie unbedingt die Er-

läuterungen in den Wichtigen Hinweisen

Ziffer 8.

3.2 Nach Vertragsabschluss bei Erhalt

der Reisebestätigung wird, wenn nichts

anderes vereinbart wird, eine Anzahlung

von € 75,- fällig. Wird die Anzahlung

nicht geleistet, so ist damit kein Rücktritt

vom Reisevertrag gegeben.

3.3 Der gesamte Reisepreis ist zwei Wo-

chen vor Reisebeginn, jedoch frühestens

nach erfolgter Anmeldebestätigung, ge-

gen Aushändigung der Reiseunterlagen

an das EJ zu bezahlen, wenn feststeht,

dass die Reise durchgeführt wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen von dem

vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,

die nach Vertragsabschluss notwendig

werden und die von der EJ nicht wider

Treu und Glauben herbeigeführt wurden,

sind gestattet, soweit die Änderungen

oder Abweichungen nicht erheblich sind,

nicht zu einer wesentlichen Änderung der

Reiseleistung führen und den Gesamtzu-

schnitt der gebuchten Reise nicht beein-

trächtigen. Eventuelle Gewährungsleis-

tungsansprüche bleiben unberührt, soweit

die geänderten Leistungen mit Mängeln

behaftet sind. Die EJ ist verpflichtet, den

TN über Leistungsänderungen und Leis-

tungsabweichungen unverzüglich in

Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird

es dem TN eine kostenlose Umbuchung

oder einen kostenlosen Rücktritt anbie-

ten. Die EJ behält sich vor, die ausge-

schriebenen und mit der Buchung bestä-

tigten Preise im Falle der Erhöhung der

Beförderungskosten oder der Abgaben

für bestimmte Leistungen, wie Hafen-

oder Flughafengebühren oder einer Än-

Reisebedingungen

Page 34: Point 2016

- 34 -

derung der für die betreffende Reise gel-

tenden Wechselkurse in dem Umfang zu

ändern, wie sich die Erhöhung der Beför-

derungskosten oder der Abgaben für be-

stimmte Leistungen pro Person bzw. pro

Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, so-

fern zwischen Vertragsschluss der Rei-

sebestätigung beim Kunden und dem

vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Mo-

nate liegen.

Im Falle einer nachträglichen Änderung

des Reisepreises oder einer Änderung ei-

ner wesentlichen Reiseleistung hat die EJ

den TN unverzüglich, spätestens jedoch

21 Tage vor Reiseantritt davon in Kennt-

nis zu setzen. Preiserhöhungen nach die-

sem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei

Preiserhöhungen um mehr als 5% oder

im Falle einer erheblichen Änderung ei-

ner wesentlichen Reiseleistung ist der TN

berechtigt, ohne Gebühren vom Reisever-

trag zurückzutreten oder die Teilnahme

an einer gleichwertigen Reise zu verlan-

gen, wenn die EJ in der Lage ist, eine sol-

che Reise ohne Mehrpreis für den TN aus

seinem Angebot anzubieten. Der TN hat

die Rechte unverzüglich nach Erklärung

der EJ über die Preiserhöhung der Reise-

leitung diesen gegenüber geltend zu ma-

chen.

5. Rücktritt der/des TN, Umbuchungen,

Ersatzperson

5.1 Der/die TN kann bis zum Maßnah-

menbeginn jederzeit vom Reisevertrag

zurücktreten. Die Rücktrittserklärung

sollte schriftlich erfolgen. Stichtag ist der

Eingang der Rücktrittserklärung bei der

EJ.

5.2 Tritt der/die TN vom Reisevertrag

zurück oder tritt er/sie ohne vom Reise-

vertrag zurückzutreten die Maßnahme

nicht an, stehen der EJ eine pauschale

Entschädigung zu. Diese beträgt: bei ei-

nem Rücktritt bis 43 Tage vor Maßnah-

menbeginn 25% zwischen dem 42 und 22

Tag vor Maßnahmenbeginn 50% des

Maßnahmenpreises, vom 21. Tag bis 8.

Tag vor Maßnahmenbeginn 75% des

Maßnahmenpreises, vom 7. Tag bis zum

Maßnahmenbeginn 100% des Maßnah-

menpreises.

Dem/der TN ist es jedoch ausdrücklich

gestattet einen Nachweis zu erbringen,

dass ein Schaden oder eine Wertminde-

rung überhaupt nicht entstanden ist oder

wesentlich geringer als die pauschale

Entschädigung.

5.3 Der Nichtantritt der Maßnahme ohne

ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt

nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In

diesem Falle bleibt der/die TN zur vollen

Bezahlung des Maßnahmenpreises ver-

pflichtet.

5.4 Bis zum Maßnahmenbeginn kann der

TN verlangen, dass statt seiner ein Dritter

in die Rechte und Pflichten aus dem Rei-

severtrag eintritt. Die EJ kann dem Ein-

tritt des Dritten widersprechen, wenn

dieser den besonderen Maßnahmenerfor-

dernissen nicht genügt oder seiner Teil-

nahme der gesetzlichen Vorschriften ent-

gegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ver-

trag ein, so haften er und der ursprüngli-

che TN dem EJ als Gesamtschuldner für

den Maßnahmenpreis.

5.5 Lässt sich der TN durch eine geeig-

nete Person vertreten, oder wird eine Um-

buchung vorgenommen, wird eine Kos-

tenpauschale von € 25,- pro Person erho-

ben.

6. Nicht in Anspruch genommene Leis­

tungen

Nimmt der TN einzelne Maßnahmenleis-

tungen infolge vorzeitiger Rückreise we-

gen Krankheit oder aus anderen, nicht

Reisebedingungen

Page 35: Point 2016

- 35 -

von EJ zu vertretenden Gründen nicht in

Anspruch, so besteht von Seiten des TN

kein Anspruch auf anteilige Rückerstat-

tung. Die EJ bezahlt an den TN ersparte

Aufwendungen zurück, sobald und so-

weit sie von den einzelnen Leistungsträ-

gern tatsächlich an die EJ zurückerstattet

worden sind.

7. Mitwirkungspflicht, Ausschlussfrist

7.1 Der TN ist zur Beachtung der ihm in

der Maßnahmenausschreibung und/oder

den übersandten Reiseunterlagen, insbe-

sondere dem Informationsbrief, enthalte-

nen Hinweise verpflichtet.

7.2 Bei verschiedenen Maßnahmen über-

nehmen die TN das Bettenmachen, betei-

ligen sich an der Reinhaltung des Hauses,

beim Küchen- und Abwaschdienst und

beim Einkaufen.

7.3 Der TN ist verpflichtet, bei aufgetre-

tenen Leistungsstörungen im Rahmen der

gesetzlichen Bestimmungen mitzuwir-

ken, eventuelle Schäden zu vermeiden

oder gering zu halten.

7.4 Der TN ist insbesondere verpflichtet,

seine Beanstandungen unverzüglich der

örtlichen Maßnahmenleitung zur Kennt-

nis zu geben. Diese ist beauftragt, für

Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich

ist. Unterlässt es der TN schuldhaft, einen

Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch

auf Minderung nicht ein.

7.5 Der TN ist verpflichtet sämtliche An-

sprüche, die im Zusammenhang mit dem

Reisevertrag bzw. den von EJ erbrachten

Leistungen stehen, innerhalb eines Mo-

nats nach den vertraglich vorgesehenen

Rückreisedatum gegenüber der EJ gel-

tend zu machen.

7.6 Wird die Maßnahme infolge eines

Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann

der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe

gilt, wenn ihm die Maßnahme infolge

eines solchen Mangels aus wichtigen, der

EJ erkennbaren, Grund nicht zuzumuten

ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn

die EJ, bzw. seine Beauftragten (FL, ört-

liche Agentur) eine ihnen vom TN be-

stimmte, angemessene Pflicht haben ver-

streichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.

8. Rücktritt und Kündigung durch den

Veranstalter

8.1 Die EJ kann in folgenden Fallen vor

Antritt der Maßnahme vom Reisevertrag

zurücktreten oder nach Antritt der Maß-

nahme den Reisevertrag kündigen, und

zwar:

8.1.1 bis 4 Wochen vor Maßnahmenbe-

ginn bei Nichterreichen einer ausge-

schriebenen Mindestteilnehmendenzahl.

Die EJ ist verpflichtet, den TN unverzüg-

lich nach Eintritt der Voraussetzungen für

die Nichtdurchführung der Reise zu un-

terrichten und ihm/ihr die Rücktrittserklä-

rung zuzuleiten. Der TN erhält den einge-

zahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

Weitere Ansprüche bestehen nicht,

8.1.2 ohne Einhaltung einer Frist, wenn

der TN die Durchführung der Maßnahme

nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in

solchem Maße vertragswidrig verhält,

dass die sofortige Kündigung des Reise-

vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der

Veranstalter, so behalt er den Anspruch

auf den Maßnahmenpreis. Er muss sich

jedoch den Wert der ersparten Aufwen-

dungen sowie diejenigen Vorteile anrech-

nen lassen, die er aus einer anderweitigen

Verwendung der nicht in Anspruch ge-

nommenen Leistung erlangt, einschließ-

lich der ihm von Leistungsträgern gutge-

brachten Beträge. 8.1.3 ohne an eine Frist gebunden zu sein,

wenn die Durchführung der Maßnahme

infolge bei Vertrags-Abschluss nicht vor-

hersehbarer, außergewöhnlicher Umstände

Reisebedingungen

Page 36: Point 2016

- 36 -

(Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert,

gefährdet oder beeinträchtigt ist. Wird der

Vertrag gekündigt, so kann der Veranstal-

ter für die bereits erbrachten oder bis zur

Beendigung der Maßnahme noch zu erbrin-

genden Leistung eine angemessene Ent-

schädigung verlangen.

9. Haftung

9.1 Der EJ haftet im Rahmen der Sorg-

faltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes

für:

1. Die gewissenhafte Maßnahmenvorberei­

tung;

2. Die sorgfältige Auswahl und Überwa­

chung der Leistungsträger;

3. Die Richtigkeit aller in den Katalogen

angegebenen Leistungen, sofern der EJ

nicht gem. Ziffer 3 vor Vertragsschluss

eine Änderung der Prospektangaben erklärt

hat;

4. Die ordnungsgemäße Erbringung der

vertraglich vereinbarten Leistungen.

Der EJ haftet für ein Verschulden der mit

der Leistungserbringung betrauten Perso-

nen. Wird im Rahmen einer Maßnahme

oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung

im Linienverkehr erbracht und den TN

hierfür ein entsprechender Beförderungs-

ausweis ausgestellt, so erbringt die EJ inso-

weit Fremdleistungen, sofern er in der Aus-

schreibung oder in der Maßnahmenbestäti-

gung ausdrücklich darauf hinweist. Er haf-

tet daher nicht für die Erbringung der Be-

förderungsleistung selbst. Eine etwaige

Haftung regelt sich in diesem Fall nach den

Beförderungsbestimmungen dieser Unter-

nehmen, auf die der TN ausdrücklich hin-

zuweisen ist und die auf Wunsch auch zu-

gänglich zu machen sind.

9.2 Die Haftung der EJ ist bei Schäden, die

nicht Körperschäden sind, auf den dreifa-

chen Maßnahmenpreis beschränkt,

1. Soweit ein Schaden des TN weder vor-

sätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt

wird, oder

2. soweit die EJ für einen dem TN ent­

stehenden Schaden allein wegen eines Ver-

schuldens eines Leistungsträgers ver-

antwortlich ist. Für alle Schadenersatzan-

sprüche des Kunden gegen die EJ aus uner-

laubter Handlung, die nicht auf Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet

die EJ bei Personenschäden bis € 75.000,00

je Kunde und Maßnahme. Die Haftungsbe-

schränkung für Sachschäden beträgt je

Kunde und Maßnahme € 4.000,00. Liegt

der Maßnahmenpreis über € 1.360,00, ist

die Haftung auf die Höhe des 3fachen

Maßnahmenpreises beschränkt. Dem Kun-

den wird in diesem Zusammenhang im

eigenen Interesse der Abschluss einer Rei-

seunfall- und Reisegepäckversicherung

empfohlen. Die EJ haftet nicht für Leis-

tungsstörungen im Zusammenhang mit

Leistungen, die als Fremdleistungen ledig-

lich vermittelt werden, z. B. Sportveran-

staltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen

usw. und die in der Reisebeschreibung -

Ausschreibung - ausdrücklich als Fremd-

leistung gekennzeichnet werden. Ein Scha-

densersatzanspruch gegen die EJ ist inso-

weit beschränkt oder ausgeschlossen, als

aufgrund internationaler Übereinkommen

oder auf solchen beruhenden gesetzlichen

Vorschriften, die auf die von einem Leis-

tungsträger zu erbringenden Leistungen

anzuwenden sind, ein Anspruch auf Scha-

densersatz gegen Leistungsträger nur unter

bestimmten Voraussetzungen oder Be-

schränkungen geltend gemacht werden

kann oder unter bestimmten Vor-

aussetzungen ausgeschlossen ist.

9.3 Besonderheiten:

Entgegen der Lebensmittelverordnung ver-

wendet die EJ bei der Kinderfreizeit auf

dem Eselhof Rohmilch von einem offiziel-

len Milchlieferanten in der Küche.

Die Kühlkette wird hierbei eingehalten.

Möchte ein TN diese Rohmilch nicht ver-

Reisebedingungen

Page 37: Point 2016

- 37 -

zehren, so muss dies der EJ mit der Anmel-

dung mitgeteilt werden.

10. Gewährleistung/Abhilfe

Wird die Maßnahme nicht vertragsgemäß

erbracht, so kann der TN Abhilfe verlan-

gen. Die EJ kann die Abhilfe verweigern,

wenn sie einen unverhältnismäßig hohen

Aufwand erfordert. Die EJ kann auch in

der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine

gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

11. Minderung des Maßnahmenreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen

Erbringung der Maßnahme kann der TN

eine entsprechende Herabsetzung des Maß-

nahmenpreises verlangen (Minderung). Der

Maßnahmenpreis ist in dem Verhältnis

herabzusetzen, in welchem zur Zeit des

Verkaufs der Wert der Maßnahme in man-

gelfreiem Zustand zu dem jetzigen Wert

gestanden haben würde. Die Minderung

tritt nicht ein, soweit es der TN schuldhaft

unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

12. Kündigung des Vertrages

Wird eine Maßnahme infolge eines Man-

gels erheblich beeinträchtigt und leistet die

EJ innerhalb einer angemessenen Frist kei-

ne Abhilfe, so kann der TN im Rahmen der

gesetzlichen Bestimmungen den Reisever-

trag in seinem eigenen Interesse und aus

Beweissicherungsgründen zweckmäßig

durch schriftliche Erklärung kündigen.

Dasselbe gilt, wenn dem TN die Maßnah-

me infolge eines Mangels aus wichtigem

Grund - der EJ erkennbaren Grund - nicht

zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist

für die Abhilfe bedarf es auch dann nicht,

wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der

EJ verweigert wird oder wenn die sofortige

Kündigung des Vertrages durch ein beson-

deres Interesse des TN gerechtfertigt wird.

Er schuldet der EJ den auf die in Anspruch

genommenen Leistungen entfallenden Teil

des Maßnahmenpreises, sofern die Leistun-

gen für ihn von Interesse waren.

13. Schadensersatz

Der TN kann unbeschadet der Minderung

oder der Kündigung Schadensersatz we-

gen Nichterfüllung verlangen, es sei denn,

der Mangel der Maßnahme beruht auf ei-

nem Umstand, den die EJ nicht zu vertreten

hat.

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Ge­

sundheitsbestimmungen und Versiche-

rungen

14.1 Die EJ ist verpflichtet, die Teil-

nehmer über Bestimmungen der Pass-,

Visa- und Gesundheitsvorschriften zu un-

terrichten, soweit sie ihm bekannt sind/oder

bei üblicher Sorgfalt bekannt sein müssten.

Ohne besondere Mitteilung an den Veran-

stalter wird dabei unterstellt, dass der TN

deutscher Staatsbürger ist und keine Beson-

derheiten (Doppel-Staatsbürgerschaft,

Flüchtlingsausweis usw.) vorliegen. TN,

die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft

haben, müssen rechtzeitig ein Visum für

das jeweilige Reise- und Aufenthaltsland

besorgen.

14.2 Soweit die EJ ihrer Hinweispflicht

nachkommt, ist der TN zur Einhaltung

dieser Bestimmungen verpflichtet.

14.3 Die EJ haftet nicht für die rechtzei-

tige Erteilung und den Zugang notwendi-

ger Visa durch die jeweilige diplomatische

Vertretung, auch dann nicht, wenn die Be-

schaffung vom Veranstalter übernommen

wird, es sei denn, dass die Verzögerung

vom Veranstalter zu vertreten ist.

14.4 Angaben über gesundheitliche Ein-

schränkungen der TN können nur berück-

sichtigt werden, wenn uns dies mit der

Anmeldung im Freizeitpass schriftlich be-

kannt gegeben wird.

14.5 Jede/jeder TN ist bei Maßnahmen im

Inland unfall- und haftpflichtversichert. Es

Reisebedingungen

Page 38: Point 2016

- 38 -

besteht keine Krankenversicherung. Von

der Unfallversicherung werden Heilkosten

nur übernommen, soweit kein ausreichen-

der Krankenversicherungsschutz besteht.

Die Krankenkasse bzw. der Krankenversi-

cherer ist vorleistungspflichtig.

Bei Maßnahmen im Ausland schließen wir

eine zusätzliche Kranken-, Unfall- und

Haftpflichtversicherung ab.

Der Versicherungsschutz der EJ greift erst,

wenn die/der TN keinen eigenen ausrei-

chenden Versicherungsschutz besitzt.

Bitte beachten Sie, dass in die Teilnehmen-

denpreise keine Reiserücktrittskostenver-

sicherung und keine Reisegepäckversi-

cherung oder sonstige Versicherungen zur

Deckung von Folgekosten eingeschlossen

sind. Da wir im Falle Ihres Rücktritts,

Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5

unserer Reisebedingungen erheben, emp-

fehlen wir Ihnen dringend den Abschluss

einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Diese können Sie auch mit einer Reisege-

päckversicherung kombinieren. Auf

Wunsch senden wir Ihnen gerne Unterla-

gen zu.

15. Verjährung, Datenschutz

15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsge-

mäßer Erbringung der Maßnahme hat der

TN innerhalb eines Monats nach vertrag-

lich vorgesehener Beendigung der Reise

gegenüber der EJ geltend zu machen. Nach

Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche

geltend machen, wenn er ohne Verschul-

den an der Einhaltung der Frist verhindert

war. Vertragliche Ansprüche des TN ver-

jähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt

mit dem Tag, an dem die Maßnahme dem

Vertrag nach enden sollte. Hat der TN sol-

che Ansprüche geltend gemacht, so ist die

Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an

dem die EJ, die Ansprüche schriftlich zu-

rückweist. Ansprüche aus unerlaubter

Handlung verjähren in 3 Jahren.

15.2 Die für die Verwaltung der Maßnah-

me benötigten Personendaten des TN wer-

den mittels EDV erfasst und nur vom je-

weiligen Veranstalter verwendet und nicht

weitergegeben. Jedoch in dringenden Not-

fallsituationen, können die Personaldaten

von Dritten eingesehen werden.

16. Veröffentlichung von Bildmaterial

Sollte nichts Gegenteiliges schriftliche

vereinbart werden, erklären sich die TN

einverstanden, dass die von den Mitarbei-

ter/innen der EJ oder von anderen TN wäh-

rend der Maßnahme aufgenommen Fotos,

Videofilme oder darüber verfasste Reisebe-

richte, auf der EJ-Website, zu Pressezwe-

cken, in Berichten, anderen Medien oder in

anderen Drucksorten unter Wahrung aller

Rechte der Persönlichkeit der TN, veröf-

fentlicht werden oder weiterverwendet

werden können.

Des weiteren weisen wir darauf hin, dass

von TN selbst gemachte Bilder vor der

Veröffentlichung in Foren, auf Websites

oder nur zur Weitergabe an dritte eine

schriftliche Erklärung der/des Abgebildeten

vorzuliegen hat.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestim­

mungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestim-

mungen des Reisevertrages hat nicht die

Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur

Folge.

18. Gerichtsstand

Der TN kann die EJ nur an dessen Sitz

verklagen. Für Klagen der EJ gegen den

TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend, es

sei denn, die Klage richtet sich gegen Voll-

kaufleute oder Personen, die nach Ab-

schluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder

gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland

verlegt haben oder deren Wohnsitz oder

gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit-

punkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.

In solchen Fällen ist der Sitz der EJ maßge-

bend.

Reisebedingungen

Page 39: Point 2016

- 39 -

Telefon: 07721/9464-207

Fax: 07721/9464-194

Konto: Alle Zahlungen an die

Evang. Jugend im Kirchenbezirk Villingen

Volksbank Villingen

IBAN DE48 6949 0000 0030 5900 07

BIC GENODE61VS1

Impressum: Das P0INT wird herausgegeben

von der Evang. Jugend im Kirchenbezirk Villingen

Redaktion: Sascha Nowara

Titelbild: Ulrike Rosenstil, Hüfingen

Inhalt: Cornelia und Sascha Nowara, Ines Keller, und andere ehren- und hauptamtli-

che Mitarbeitende des Kirchenbezirks

Druck: GemeindebriefDruckerei, Groß Oesingen

Konto & Impressum

Page 40: Point 2016

- 40 -

Anmeldung 2016 Veranstaltung: ...............................................................

Name: ..... .................................................. Vorname: .......................................................

Anschrift: ............................................................................................................................

email: ..................................................................................................................................

Geburtsdatum: .......................................... Telefon Nr.: .................................................... Hinweise auf evtl. Krankheiten, Einschränkungen, Medikamente, Essensvorschriften,...:

............................................................................................................................................

Ich kann schwimmen ja nein Vegetarier* in ja nein Ich darf unter Aufsicht baden ja nein Geschlecht: weiblich männlich Ich bin evang. kath. sonstiges:………...….….

Hiermit erkenne ich die Reisebedingungen der Evang. Bezirksjugend wie abgedruckt an.

Datum: ....... ............................................... Unterschrift .................................................... (bei unter 18 Jährigen die der Eltern oder Personensorgeberechtigten)

Anmeldung 2016 Veranstaltung: Alle Achtung 2016

Termin: ............................................................

Name: Vorname: .............................................................. Anschrift: ............................................................................................................................

email: .................................................................................................................................

Geburtstag: ........................................... Telefon Nr.: ......................................................

Datum: .................................................. Unterschrift .......................................................

(bei unter 18 Jährigen die der Eltern oder Personensorgeberechtigte

Page 41: Point 2016

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Anmeldung 2016 Veranstaltung: ...............................................................

Name: ..... .................................................. Vorname: .......................................................

Anschrift: ............................................................................................................................

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Geburtsdatum: .......................................... Telefon Nr.: .................................................... Hinweise auf evtl. Krankheiten, Einschränkungen, Medikamente, Essensvorschriften,...:

............................................................................................................................................

Ich kann schwimmen ja nein Vegetarier* in ja nein Ich darf unter Aufsicht baden ja nein Geschlecht: weiblich männlich Ich bin evang. kath. sonstiges:………...….….

Hiermit erkenne ich die Reisebedingungen der Evang. Bezirksjugend wie abgedruckt an.

Datum: ....... ............................................... Unterschrift .................................................... (bei unter 18 Jährigen die der Eltern oder Personensorgeberechtigten)

Anmeldung 2016 Veranstaltung: ...............................................................

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Geburtsdatum: .......................................... Telefon Nr.: .................................................... Hinweise auf evtl. Krankheiten, Einschränkungen, Medikamente, Essensvorschriften,...:

............................................................................................................................................

Ich kann schwimmen ja nein Vegetarier* in ja nein Ich darf unter Aufsicht baden ja nein Geschlecht: weiblich männlich Ich bin evang. kath. sonstiges:………...….….

Hiermit erkenne ich die Reisebedingungen der Evang. Bezirksjugend wie abgedruckt an.

Datum: ....... ............................................... Unterschrift .................................................... (bei unter 18 Jährigen die der Eltern oder Personensorgeberechtigten)

Page 42: Point 2016

- 42 -

Absender:

Evang. Jugend

im Kirchenbezirk Villingen

Wehrstr. 4

78050 VS-Villingen

Absender:

Evang. Jugend

im Kirchenbezirk Villingen

Wehrstr. 4

78050 VS-Villingen

Page 43: Point 2016

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Impressionen

Page 44: Point 2016

Impressionen