Politische Systeme Afrikas, Asiens und Lateinamerikas Afrikamodul 3. Einheit 25.10.2006.

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Politische Systeme Afrikas, Asiens und Lateinamerikas

Afrikamodul

3. Einheit 25.10.2006

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• „Relativ wenig Ressourcen (allgemein skeptische Einstellung gegenüber Kolonien in den Mutterländern vor 1900, Demokratisierung in Europa setzte Quersubventionierungen kolonialer Unternehmungen enge Grenzen; Investitionen hauptsächlich vor 1914 und – in manchen Territorien – in der Zwischenkriegszeit; Weltwirtschaftskrise und 2. Weltkrieg erhöht die Notwendigkeit, Kolonien auf eigene finanzielle Beine zu stellen– Relativ geringe Humanressourcen: Beispiele:

• Deutsch Ostafrika um 1913: 70 Beamte; • Nigeria (etwa gleich groß wie D.O.A) hatte weniger als 200 Man

eurpäisches Verwaltungspersonal; • Ruanda (Teil D.O.): 10 Verwaltungsoffiziere, • Burundi: 6; • Kongo dagegen: 756 zivile Beamte, 482 Militärs

Grenzen“ kolonialer Herrschaftsausübung

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Verwaltungspersonal in ausgewählten britischen Territorien

Nigeria & Br. Kamerun

Goldküste & Br. Togoland

Sierra Leone Gambia Tanganyika N.Rhodesia Uganda Somaliland

Verwaltung 386 91 40 11 185 109 83 16

Landwirtschafts- & Veterinärdienste 167 84 15 3 138 39 79 2

Bildung 109 18 6   43 76 29 1

Justiz 37 23 6 3 24 17 19 1

Gesundheit 246 141 27 13 152 69 108 5

Militär & Polizei 188 100 34 10 120 91 72 21

Transport (inkl. Eisenbahnen) 347 127 35   147 11    

Öffentliche Arbeiten 235 119 24 9 62 22 74 2

Andere (Zoll, Telefon, etc.) 333 139 28 12 151 220 71 7

Gesamt 2048 842 215 61 1022 654 535 55

Bevölkerung 817.970 3.571.804 1.890.000 197.811 5.138.080 1.378.000 3.661.099 n.a.

Quelle: Hailey, African Survey 1938

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Verwaltungspersonal Belgischer Kongo/ Französisch Äquatorialafrika

• Franz. Äquatorialafrika (Bevölkerung 3,386 Mio): – Allgemeine Verwaltung 1928: vorgesehen 366. besetzt 250

– Bildung: 16 besetzte gegenüber 29 vorgesehenen Posten

– Landwirtschaft: 7 besetzte gegenüber 15 vorgesehene Posten

– Allgemeines Problem: Posten mit geeigneten Kandidaten zu besetzen.

– „Lösung“: „außerordentliche“ Besetzungen mit unterqualifizierten Bewerbern; Indigenisierung der Verwaltung

• Belgisch Kongo/Ruanda-Urundi: (Bevölkerung: R-U: 3.387.180; B-K: 11 Mio)– B.K.: 728 Administrative Posten

– R-U: 49 Administrative Posten

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Strukturelle Probleme der Bürokratie

• Wenig Kontinuität, häufige Wechsel des Personals– Bsp.: Hailey zitiert das Beispiel eines Kolonialbeamten in Kenya,

der in 6 Jahren an 11 verschiedenen Posten Dienst getan hat. – In Franz.Westafrika: Dienstzeit in einem Ort auf 2 Jahre

beschränkt

• Universalbeamtentum, wenig Spezialisierung, häufig militärischer Hintergrund

• Keine Gewaltenteilung (oder nur beschränkt)• Geringe vertikale Tiefe der Bürokratie (Flache

Hierarchien)– Zwischen Gouverneur und „District Commissioner“ bzw.

Commandant de Cercle“ gab es höchstens „Provinzkommissare“

• Monokratisches, stark personalisiertes System

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Implikationen der strukturellen Begrenzung kolonialer Herrschaft

• Langsame „Durchstaatlichung“ (manche Regionen bzw. ganze koloniale Territorien (Mauretanien, Libyen), wurden erst in den 1930er Jahren „befriedet“, andere nur sehr prekär);

• Notwendigkeit, lokale Herrschaftsträger in das System kolonialer Herrschaft zu integrieren (klassisch: „indirect rule“); dabei Bürokratisierung „traditioneller“ Herrschaftseliten– Bsp: Ruanda:

• Deutsche (bis 1916) ließen die indigenen Herrschaftsstrukturen weitgehend intakt. Errichteten eine Parallelstruktur bzw. europäischen Suprastruktur, insofern: klassisches Beispiel für „indirekte Herrschaft“. Jedoch war das Endziel, die indigenen Herrschaftsträger zu „Beamten“ des Kaiserreichs zu machen.

• Entzogen wurde dem „Mwami“ das Kriegsrecht sowie das Recht, Todesurteile zu vollstrecken,

• Einsetzen neuer Chiefs nur nach Genehmigung; Absetzung von Chiefs auf Geheiß der Kolonialverwaltung

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Der Kolonialstaat als kapitalistischer Staat• Notwendigkeit, die finanzielle Tragfähigkeit der Kolonien

möglichst früh zu gewährleisten (Steuereinhebung, Cash Crops, Zwangsanbau und Zwangsarbeit, etc.) war teilweise auch Auslöser für Aufstände (Bambatha Rebellion war eine Antwort auf die Einführung einer neuen Steuer; Maji-Maji war eine Antwort auf Zwangsanbau von Baumwolle in Süd-Tanganyika, Hut Tax Revolte 1914 in Sierra Leone)

• Steuereinhebung Teil einer systematischen Strategie der „Mise-en-Valeur“, der Kommerzialisierung von Subsistenzökonomien

• Gezielte Kampagnen zur Einführung neuer Cash Crops (Kaffee, Kakao, Sisal etc.)

• Besonders in Siedlerkolonien: gleichzeitig Beschränkung der Marktrechte von afrikanischen MarkteilnehmerInnen (Festgesetzte Preise, etc.)

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• Notwendigkeit der schnellen Amortisierung von Investitionskosten resultierte in der Priorisierung von Investitionen, die unmittelbar wirtschaftlich verwertbar bzw. notwendig waren – Eisenbahnen und Straßenlinien zwischen wichtigen

Zentren landwirtschaftlicher Produktion/ Abbaugebieten von natürlichen Ressourcen; sowie zur Küste)

– Resultat: extrem ungleiche regionale Entwicklung • Bsp. Mozambique: Entwicklung entlang von „Korridoren“

zwischen angrenzenden Staaten und der Küste; während Nord-Südverbindungen unterentwickelt blieben („Beira Korridor“, „Maputo Korridor“)

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• Notwendigkeit, prekäre Oberhoheit durch ostentative „Polizeiaktionen“ symbolisch abzusichern (institutionalisierter Terror - brutale Niederschlagung von Aufständen)– Unterscheidung zwischen „primären“ Widerstand (gegen die

Eroberung) und „sekundären Widerstand“; – Zahlreiche Rebellionen unmittelbar nach der Kolonisierung:

Bambatha Rebellion 1906 in Zululand, Maji-Maji 1905-1907 in Tanganyika, Herero-Aufstand/ Genozid 1904-1905,

• Institutionalisierter TerrorDurch drastische Bestrafungen für Bagatelledelikte, Kollektivstrafen,

häufige Anwendung von Deportation bei politischen Führern, physische Gewalt

In der Form von generalisierten Zwangsmaßnahmen (z.B. Zwangsarbeit, Zwangsanbau)

– Bsp.: Freistaat Kongo: Kollektivstrafen bei Nichteinhaltung von Produktionsanforderungen (Kautschuk), Inhaftierung von Chiefs als Geiseln; drastische Bestrafung als Normalität (z.B. Abhacken von Händen), Folge: Britischer Konsul Casement (1905) schätzte, dass Bev. um bis zu 60% zurückgegangen war)

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Phasen & Typologie des des Kolonialsstaates (nach Christoph Marx)

• Phase 1 (bis 1. Weltkrieg): Terrorstaat • Phase 2 (bis 1945): Ausbeutungs- und Ordnungsstaat

(Kontext: Weltwirtschaftskrise)• Phase 3 (post-45): Kolonialer EntwicklungsstaatAllerdings Ungleichzeitigkeit: „Vorreiterrolle“ Südafrikas im

Aufbau einer dichten Verwaltungsstruktur; Nachzügler: portugiesische Kolonien

Typen des Kolonialstaates: • Plantagenökonomien (z.B. Elfenbeinküste, Malawi)

– Kapitalistische vs. Kleinbäuerliche Struktur

• Bergbaukolonien (z.B. Nordrhodesien, Belgisch-Kongo)• Siedlerkolonien

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Kolonialstaat, Mission und Elitenbildung• Bildungssystem zunehmend wichtigstes Mittel sozialen

Aufstiegs, v.a. bedeutend auch für Zugang zu öffentlichem Sektor; – Wichtigste Stütze des Bildungssystems: Mission– Afrikanisches Lehrpersonal selbst ein wichtiger Teil der modernen

Eliten

• In kleinbäuerlichen Cash-Crop – Regionen: Herausbildung kapitalistischer Eliten (vgl. Goldküste, Elfenbeinküste)

• Herausbildung neuer kommerzieller Eliten in den Zentren kolonialer Produktion, insbesondere den größeren Städten

• Afrikanischer KlerusDiese modernen Eliten Basis beginnender politischer

Mobilisierung

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Rechtsstatus afrikanischer Kolonien während des Kolonialismus

• Verschiedene Praktiken: „Protektorate“, Siedlerstaaten, Kolonien, Kronländer, Teil des Staatsgebiets des Mutterlandes (Algerien und Quatre Communes in Senegal in bezug auf Frankreich); nach dem 1.Weltkrieg: Mandatsgebiete des Völkerbundes/ 2. Weltkrieg: Treuhandgebiete der UN; insbesondere im britischen Imperium: unterschiedliche Rechtstatuse für Subeinheiten (z.B. Barotseland [Nordrhodesien] privilegierter Protektoratsstatus; vgl. auch Nigeria]

• Kein Staatsbürgerschaftsstatus für Kolonialisierte: „Subjecthood“ (vgl. Mahmood Mamdani: Unterscheidung zwischen „Natives“, „Settlers“ und colonial aliens (Inder etc.). Daher auch keine entsprechende Rechtsentwicklung wie in Mutterländern

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Legal Pluralism

• Legal Pluralism: Gleichzeitigkeit mehrerer Rechtssysteme, i.e. „traditionelles“ Recht & Europäisches Recht [tatsächlich wesentlich komplexer: Vielzahl traditioneller Rechtssysteme; mehrere europäische Rechtssysteme, je nach Status des Individuums („Evolué“/„Native“/ Afrikanische MigrantInnen/Asiatische EinwanderInnen)

• Kodifizierung traditionellen Rechts („Indeginat“, „customary law“) bedeutende Veränderungen „traditionellen“, weil schriftlos, meist relativ flexiblen Rechts – Bsp: Südrhodesien: Kodifizierung „traditionellen“ Rechts

enmündigte Frauen („rechtsunfähig“)

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• Postkolonialer Konsens: Detribalisierung; – Unterschiedliche Auswirkungen: Entmachtung traditioneller

Chiefs in Mozambique; Abschaffung der speziellen Stellung der Königtümer (v.a. Bugandas) in Uganda; Transformation von „traditionellen“ Eliten in Tanganyika und Ghana zu Amtsträgern in der modernen Lokalverwaltung

– Relevanz von „traditionellem Recht“ • Familienrecht (Ehe, Erbschaftsangelegenheiten, etc.)• Landrecht: „Kommunaler Besitz“ vs. kapitalistisches

Eigentumsrecht• Lokalverwaltung (besonders in ehemaligen Siedlerkolonien:

sogenannte „Communal Areas“) sowie Verhältnis Lokal vs. Nationalstaat

• Literatur: Mahmood Mamdani, Citizens and Subjects (1996): These des „bifurcated State“, ethnic citizenship

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Fazit: Auswirkungen Koloniale Staatsbildung

• Durchsetzung des modernen, kapitalistischen Nationalstaats– Idee des modernen Nationalstaats (Souveränität,

Territorialität, Selbstbestimmung [wenn auch nicht realisiert!]), institutionalisiert im Völkerrecht

– Durchsetzung moderner Herrschaftspraktiken (bürokratische Herrschaft, Recht als Steuerungsmedium)

– Durchsetzung der Idee des „Wohlfahrtsstaates“ (Entwicklung, Herrschaft dient dem „Wohl“ der Bevölkerung)

– Staat als Entwicklungsakteur und Garant von Martkwirtschaft (Infrastruktur)

– Staat als Garant öffentlicher Ordnung

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Dekolonisation: Ursachen/ Faktoren

• „Disintegration“ der globalen Wirtschaft nach dem 1. Weltkrieg (Protektionismus, dann Weltwirtschaftskrise)

• Notwendigkeit, dass sich Kolonien selber finanziell tragen• Normative Verschiebungen im internationalen System: neue Normen

Recht auf Selbstbestimmung (nach 1. Weltkrieg), Demokratisierung (nach 2. Weltkrieg) [vgl. Auch Atlantik Charta], Systemkonkurrenz nach dem 2. Weltkrieg

• Herausbildung nationalistischer Bewegungen – Dekolonisation eine Strategie der Konfliktlösung/-vermeidung, insbesondere auch hinsichtlich interner Kritiker

• Zurückgehende Bedeutung der „Koloniallobbies“ in den Metropolen• Kolonien zunehmend als Kostenfaktor (sowohl ökonomisch als auch

politisch)

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Dekolonisation: Verläufe

• Aufbau von beratendenVertretungskörpern, spätere Transformation in volle Vertretungskörper

• Afrikanisierung der modernen Verwaltung/ Bürokratisierung & Modernisierung „traditioneller“, indirekter Herrschaft/ Abbau de Einflusses von Chiefs

• Herausbildung politischer Organisationen (zunächst oft: Gewerkschaften sowie andere, oft sehr breit angelegte Bewegungen, erst später: Parteien)

• Herausbildung von nationalistischen Ideologien in 2 Formen: neotraditionalistische, ethnische Nationalismen (Buganda, Zulu-Nationalismus, etc.) und ein breiterer Nationalismus, der gleichbedeutend mit Antikolonialismus war. Christoph Marx: „In Wirklichkeit ging es […] den Eliten nicht um die Nation, sonder um den Staat.“

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• Zahlreiche Streiks, v.a. ab den 1940er Jahren, teilweise im Kontext der massiven Belastungen durch die Kriegswirtschaft – Streik 1941 in Katanga, der sich zu einem Generalstreik

ausweitete & von der Watchtowerbewegung unterstützt wurde; – 1945 großer Streik in Kamerun (brutal niedergeschlagen); – Ghana: Streikwelle 1947, 1948 große Demonstration von

abgerüsteten Weltkriegsteilnehmern; – massiver Aufstand 1947 in Madagaskar, erst 1949

niedergeschlagen; – Mau Mau – Aufstand in Kenia (Anfang der 1950er Jahre); – Massendemonstrationen/ politische Massenmobilisierung waren

häufig nicht von etablierten Organisationen getragen gewisser Zwiespalt zwischen organisierten Interessen (inkl. Parteien) und den Massen

• Wahlen meist schon vor der Unabhängikgeit (in vielen Fällen aber Zulassung von Parteien und Wahlen sehr spät)

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Britisches Imperium

• relativ frühes Abfinden mit Dekolonisation, Pläne für Umwandlung in Commonwealth ab Anfang 40er;

• Dekolonisation aber in den Siedlerkolonien blockiert (Widerstand der weißen Siedler), insbesondere in Südafrika (Unabhängigkeit 1961) und Rhodesien (Einseitige Unabhängigkeit 1965)– Ghana [Goldküste]: Wahlen 1951 und 1954 (Unabhängigkeit

1957)– Botswana [Bechuanaland]: Wahlen 1961; Europäer und Afrikaner

bestimmten gleich viele Sitze (Unabhängigkeit 1965)– Kenya: erste afrikanische Vertreter des Legislativsrates 1957,

Parteien zugelassen 1959; Unabhängigkeit Ende 1963• „Selbstregierung“ innerhalb des spätkolonialen Arrangements

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• Union Francaise nach 1945: Kolonien als integraler Bestandteil Frankreichs, Langziel Selbstregierung, keine Termine

• Innerhalb der Union stellten Überseeterritorien 11% der Abgeordneten im franz. Parlament,

• Vertretungskörper in den beiden afrikanischen Kolonien (AOF, AEF) hatten nur beratende Funktion; nicht durch allgemeine Wahlen bestimmt; Wahlrecht and Bildungsstatus/ Zugehörigkeit zum „modernen Sektor“ bestimmt („Evolué“); auch Elemente des Zensuswahlrechts (Besitz)

• 1956: Einführung des Allgemeinen Wahlrechts und Autonomie (Selbstregierung) der kolonialen Territorien (Ausnahme: Verteidigung, Finanzen, Außenpolitik)

• 1958: Referendum über die Communauté francaise – Anlass für Unabhängigkeitserklärung Guineas: radikaler Bruch auch von Seiten Frankreichs;

• 1960: Gros des franz. Afrika wird unabhängig

Französisches Afrika

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Belgische Territorien (Ruanda, Burundi, Kongo)

• Kongo: Fehlen politischer Organisationen

– nur sehr kleine afrikanische Elite, zum Zeitpunkt der

Unabhängigkeit: 1,500 Evolués)– Bestehende Organisationen (z.b. Abako meist

Unterstützungsvereine & Standesvertretungen)

– Deshalb große Bedeutung religiöser Bewegungen (Watchtowerbewegung, Kimbanguisten)

• Ablehnung der Dekolonisation : stattdessen wohlfahrtsstaatlicher Paternalismus (v.a. im Gesundheits- und Bildungsbereich)

• Ziel sich herausbildender afrikanischer Organisationen in den 50er Jahren: Desegregation, nicht Unabhängigkeit

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• Ein durch ein Verbot einer ABAKO Versammlung ausgelösten gewaltsamen Ausschreitungen Anfang 1959 brachte die Wende hin zu einer Dekolonisation im Eiltempo über Verhandlungen; Anfang Jänner 1960 Juni 1960 als Unabhängigkeitsdatum festgelegt; Wahlen im Mai 1960, brachten keine Klarheit und Krise; Spannung zwischen Föderalisten und Zentralisten

• 9 Tage nach Unabhängigkeit: Meuterei; Sezession Katangas, Eingreifen belgischer Truppen und erste UNO Intervention in Afrika

• Ruanda: • Unabhängigkeit nach 1945 als grundsätzliche Langzeitziel akzeptiert

(Treuhandsystem), • Druck zu politischen Reformen durch UN-Treuhandkommission• Erstes Lokalwahlexpirement 1953, ausgeweitet 1956: beide Wahlen

hatten das Ziel, die traditionelle Herrschaftselite „demokratisch“ zu legitimieren,

• Parteien erst 1959 zugelassen; Aufstände 1959 machen belgische Strategie („behutsame Dekolonisation“) zunichte; Ergebnis: Entfernung der traditionellen Elite/ Demokratie der „ethnischen Mehrheit“

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Unterschiedliche Verläufe

• Weitgehend friedliche Dekolonisation in jenen Ländern, wo relativ früh mit einer Demokratisierung begonnen wurde

• Gewaltvolle Dekolonisation in – den Siedlerkolonien (z.B. Südafrika, Algerien,

Kenya, portugiesische Kolonien)– Sowie stark stratifizierten Gesellschaften

(Sansibar, Ruanda)

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Faktoren für den Verlauf und den „Erfolg“ von Dekolonisation

• Zeitpunkt der Einbindung von Afrikanern in verantwortliche Positionen in der Verwaltung (Afrikanisierung)

• Zeitpunkt der Demokratisierung/ Einbindung moderner Eliten in die Gestaltung der Politik

• Vorhandensein einer großen „mittelständischen“ Elite/ Weitgehendes Fehlen einer Elite (v.a. Result kolonialer Bildungspolitiken)

• Vorhandensein und Stärke soziale Bruchlinien (Siedler vs. Afrikaner, traditionelle Eliten vs. moderne Eliten; unterprivilegierte, niedrig-Status Gruppen (Nachkommen von Sklaven/ „Schwarze“ ganz allgemein in Mauretanien, Südsudan) gegenüber Hochstatusgruppen („Araber“)