Gründerguide für Kleinunternehmer. 12 Schritte zur Einkommensteuer
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der ... - steuerschroeder.de · Sie sind Kleinunternehmer, wenn Ihr...
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Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
www.bundesfinanzministerium.de
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail
Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern
HAUSANSCHRIFT
TEL
FAX
DATUM 2. Oktober 2014
BETREFF Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV;
Anlage EÜR 2014 ANLAGEN 4 GZ IV C 6 - S 2142/07/10001 :009
DOK 2014/0845867
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Vordrucke der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2014 bekannt. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 60 Absatz 4 Satz 1 EStDV durch Daten-fernübertragung zu übermitteln ist, wird nach Tz. 3 des BMF-Schreibens zur StDÜV/StDAV vom 16. November 2011 (BStBl I S. 1063) im Internet unter www.elster.de bekannt gegeben. Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Insoweit wird auch auf die elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichtet. Die Ver-pflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die sonstigen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, bleiben davon unberührt. Übersteigen die im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ohne die Berücksichtigung der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
Seite 2 Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, den Betrag von 2.050 Euro, sind bei Einzelunter-
nehmen die in der Anlage SZE (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) enthaltenen Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dieses Schreiben wird mit den Anlagen im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht ab sofort auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanz-ministerium.de) zur Ansicht und zum Abruf bereit. Im Auftrag
2014AnlEÜR801 2014AnlEÜR801– Sept. 2014 –
20141
Name des Steuerpflichtigen bzw. der Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft
2
Vorname
3 (Betriebs-)Steuernummer
Anlage EÜRBitte für jeden Betrieb eine
gesonderte Anlage EÜR einreichen!
77 14 1
99 15Einnahmenüberschussrechnungnach § 4 Abs. 3 EStG für das Kalenderjahr 2014
davon abweichend4
Beginn Ende
T T M M T T M M J J J J2 0 1 4131 132
Art des Betriebs5 100
Rechtsform des Betriebs6
Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft = 1, Gewerbebetrieb = 2, Selbständige Arbeit = 37 103
BetriebsinhaberStpfl./Ehemann/Lebenspartner(in) A = 1, Ehefrau/Lebenspartner(in) B = 2,Beide Ehegatten/Lebenspartner(innen) = 3
8 104
Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb veräußert oder aufgegeben? (Bitte Zeile 78 beachten) 1119 Ja = 1
Wurden im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte entnommenoder veräußert? 12010 Ja = 1 oder Nein = 2
99 201. Gewinnermittlung
Betriebseinnahmen EUR Ct
11 111 ,. .Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)
12 119 ,. .davon nicht steuerbare Umsätze sowieUmsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1und 2 UStG
(weiter ab Zeile 17)
13 104 ,. .Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt, soweit die Durchschnittssatz-besteuerung nach § 24 UStG angewandt wird
14 112 ,. .Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen
15 103 ,. .Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebsein-nahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
16 140 ,. .Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben
17 141 ,. .Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer
18 102 ,. .Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen
19 106 ,. .Private Kfz-Nutzung
20 108 ,. .Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen
21 ,. .Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten (Übertrag aus Zeile 88)
22 159 ,. .Summe Betriebseinnahmen (Übertrag in Zeile 71)
99 25Betriebsausgaben
EUR Ct
23 190 ,. .Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen und/oder Freibetragnach § 3 Nr. 26, 26a und/oder 26b EStG
24 191 ,. .Sachliche Bebauungskostenpauschale fürWeinbaubetriebe/Betriebsausgabenpauschale für Forstwirte
25 100 ,. .Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten
26 110 ,. .Bezogene Fremdleistungen
27 120 ,. .Ausgaben für eigenes Personal (z. B. Gehälter, Löhne und Versicherungsbeiträge)
Absetzung für Abnutzung (AfA)
28 136 ,. .AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter (ohne AfA für das häusliche Arbeitszimmer)
29 131 ,. .AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. erworbene Firmen-, Geschäfts- oderPraxiswerte)
30 130 ,. .AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Kfz)
,. .Übertrag (Summe Zeilen 23 bis 30)
2014AnlEÜR802 2014AnlEÜR802
(Betriebs-)Steuernummer
EUR Ct
,. .Übertrag (Summe Zeilen 23 bis 30)
31 134 ,. .Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG
32 138 ,. .Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 EStG(Erläuterungen auf gesondertem Blatt)
33 132 ,. .Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG
34 137 ,. .Auflösung Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG
35 135 ,. .Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter
Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen(ohne häusliches Arbeitszimmer)
36 150 ,. .Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke
37 152 ,. .Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung (z. B. Miete)
38 151 ,. .Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke(ohne Schuldzinsen und AfA)
Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben39 280 ,. .Aufwendungen für Telekommunikation (z. B. Telefon, Internet)
40 221 ,. .Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen
41 281 ,. .Fortbildungskosten (ohne Reisekosten)
42 194 ,. .Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung
43 222 ,. .Miete/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Kraftfahrzeuge)
44 223 ,. .Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäudeund Kraftfahrzeuge)
45 224 ,. .Werbekosten (z. B. Inserate, Werbespots, Plakate)
46 232 ,. .Schuldzinsen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskostenvon Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (ohne häusliches Arbeitszimmer)
47 234 ,. .Übrige Schuldzinsen
48 185 ,. .Gezahlte Vorsteuerbeträge
49 186 ,. .An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer(Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG ist zu beachten.)
50 ,. .Rücklagen, stille Reserven und/oder Ausgleichsposten (Übertrag aus Zeile 88)
51 183 ,. .Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
Beschränkt abziehbare Betriebsausgabenund Gewerbesteuer
nicht abziehbar
EUR Ct
abziehbar
EUR Ct
Geschenke52 164 ,. . 174 ,. .Bewirtungsaufwendungen53 165 ,. . 175 ,. .Verpflegungsmehraufwendungen54 171 ,. .
55 162 ,. . 172 ,. .Aufwendungen für ein häuslichesArbeitszimmer (einschl. AfAund Schuldzinsen)
Sonstige beschränkt abziehbareBetriebsausgaben
56 168 ,. . 177 ,. .Gewerbesteuer57 217 ,. . 218 ,. .
Kraftfahrzeugkosten und andere FahrtkostenLeasingkosten58 144 ,. .Steuern, Versicherungen und Maut59 145 ,. .Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (z. B. Reparaturen, Wartungen,Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)60 146 ,. .
Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)61 147 ,. .Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Familienheim-fahrten (pauschaliert oder tatsächlich)62 142 – ,. .Mindestens abziehbare Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung undBetriebsstätte (Entfernungspauschale); Familienheimfahrten63 176 + ,. .
64 199 ,. .Summe Betriebsausgaben (Übertrag in Zeile 72)
2014AnlEÜR803 2014AnlEÜR803
(Betriebs-)Steuernummer
Ermittlung des Gewinns EUR Ct
71 ,. .Summe der Betriebseinnahmen (Übertrag aus Zeile 22)
72 – ,. .abzüglich Summe der Betriebsausgaben (Übertrag aus Zeile 64)
73 180 + ,. .zuzüglich
– Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2 EStGaus 2011 (Erläuterungen auf gesondertem Blatt)
74 181 + ,. .– Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2 EStGaus 2012 (Erläuterungen auf gesondertem Blatt)
75 182 + ,. .– Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2 EStGaus 2013 (Erläuterungen auf gesondertem Blatt)
76 123 + ,. .– Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 und 10 EStG
abzüglich
77187 – ,. .
– Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG(Erläuterungen auf gesondertem Blatt)
78250 ,. .
Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart(Erläuterungen auf gesondertem Blatt)
79 255 ,. .Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften
80 290 ,. .Korrigierter Gewinn/Verlust
Gesamtbetrag Korrekturbetrag
81 261 , 262 ,. . . .Bereits berücksichtigte Beträge,für die das Teileinkünfte-verfahren bzw. § 8b KStG gilt
82 293 ,. .Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG
83 271 + ,. .Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG
84 219 ,. .Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust
2. Ergänzende Angaben 99 27
Rücklagen und stille Reserven(Erläuterungen auf gesondertem Blatt) Bildung/Übertragung Auflösung
EUR Ct EUR Ct
85 187 ,. . 120 ,. .Rücklagennach § 6c i. V. m. § 6b EStG, R 6.6 EStR
Übertragung von stillen Reservennach § 6c i. V. m. § 6b EStG, R 6.6 EStR86 170 ,. .
87 191 ,. . 125 ,. .Ausgleichsposten nach § 4g EStG
88 190 ,. . 124 ,. .Gesamtsumme
(Übertrag in Zeile 50) (Übertrag in Zeile 21)
Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 3 und 4 EStG(Erläuterungen jeweils auf gesondertem Blatt) EUR Ct
89 180 ,. .– in 2011 abgezogen
90 181 ,. .– in 2012 abgezogen
91 182 ,. .– in 2013 abgezogen
3. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen 99 29
Entnahmen und Einlagen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStGEUR Ct
92 122 ,. .Entnahmen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen
93 123 ,. .Einlagen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen
2014AnlAVEÜR811 2014AnlAVEÜR811– Sept. 2014 –
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
NamedesSteuerpflichtigenbzw.derGesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft
(Betriebs-)Steuernummer
7714
1
99
40
AnlageAVEÜR2014
Anlageverzeichnis/AusweisdesUmlaufvermögens1)
zurAnlageEÜR
1)nurUmlaufvermögeni.S.d.§4Abs.3Satz4EStG(z.B.Wertpapiere,GrundundBodensowieGebäude)bzw.§32bAbs.2Satz1Nr.2Satz2BuchstabecEStG
2)fürderenErträgedasTeileinkünfteverfahrenbzw.§8bKStGgilt
3)SummederEinzelbeträgeohneBetragausZeile22
Gruppe/
BezeichnungdesWirtschaftsguts
Anschaffungs-/
Herstellungskosten/
Einlagewert
EUR
Ct
BuchwertzuBeginn
desGewinnermittlungs-
zeitraums
EUR
Ct
Zugänge
EUR
Ct
Sonderabschreibung
nach§7gAbs.5und6
EStG
EUR
Ct
AfA/
Auflösungsbetrag
EUR
Ct
Abgänge
(insgesamtÜbertragin
Zeile35derAnlageEÜR)3)
EUR
Ct
BuchwertamEnde
desGewinnermittlungs-
zeitraums
EUR
Ct
GrundstückeundgrundstücksgleicheRechte
GrundundBoden
100
101
102
105
106
,,
,,
,Gebäude
110
111
112
114
115
116
,,
,,
,,
Andere(z.B.grundstücksgleicheRechte)
120
121
122
124
125
126
,,
,,
,,
Summe
190
,(ÜbertraginZeile28derAnlageEÜR)
HäuslichesArbeitszimmer
AnteilGrundundBoden
200
201
202
205
206
,,
,,
,Gebäudeteil
210
211
212
214
215
216
,,
,,
,,
(zuerfasseninZeile55derAnlageEÜR)
ImmaterielleWirtschaftsgüter
320
321
322
324
325
326
,,
,,
,,
(ÜbertraginZeile29derAnlageEÜR)
BeweglicheWirtschaftsgüter(ohneGWG)
Kraftfahrzeuge
400
401
402
403
404
405
406
,,
,,
,,
,Büroausstattung
410
411
412
413
414
415
416
,,
,,
,,
,Andere
420
421
422
423
424
425
426
,,
,,
,,
,Summe
480
490
,,
(ÜbertraginZeile31derAnlageEÜR)(ÜbertraginZeile30derAnlageEÜR)
Sammelposten2014
432
434
436
,,
,
Sammelposten2013
440
441
444
446
,,
,,
Sammelposten2012
450
451
454
456
,,
,,
Sammelposten2011
460
461
464
466
,,
,,
Sammelposten2010
470
471
474
,,
,
Summe
499
,(ÜbertraginZeile34derAnlageEÜR)
Finanzanlagen
AnteileanUnternehmenetc.2)
500
501
502
505
506
,,
,,
,Andere
510
511
512
515
516
,,
,,
,
Umlaufvermögen1)
600
602
605
606
,,
,,
(zuerfasseninZeile25derAnlageEÜR)
2014AnlSZE821 2014AnlSZE821– Sept. 2014 –
2014Anlage SZEzur Einnahmen-überschussrechnung
77 14 1
1
Name des Steuerpflichtigen
2
Vorname
3 (Betriebs-)Steuernummer
99 41Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen
I. Ermittlung des maßgeblichen Gewinns für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG EUR Ct
Gewinn/Verlust (Übertrag aus Zeile 82 der Anlage EÜR) ,. .4
zuzüglich steuerfreie Gewinne 161 ,. .+5
abzüglich Gewinnanteile1)/zuzüglich Verlustanteile aus Mitunternehmerschaften(in Zeile 79 der Anlage EÜR enthalten) 162 ,. .6
zuzüglich Veräußerungs-/Aufgabegewinn bzw. abzüglich Veräußerungs-/Aufgabe-verlust 163 ,. .7
Maßgeblicher Gewinn für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG(positiv in Zeile 10; negativ in Zeile 17 eintragen) ,. .8
II. Ermittlung der Über-/Unterentnahmen des lfd. Wirtschaftsjahres
Entnahmen (Übertrag aus Zeile 92 der Anlage EÜR)
EUR Ct
100 ,. .9
Gewinn (= positiver Betrag aus Zeile 8) ,. .–10
Einlagen (Übertrag aus Zeile 93 der Anlage EÜR) 210 ,. .–11
Über-/Unterentnahme des lfd. Wirtschaftsjahresohne Berücksichtigung von Verlusten12 ,. .(positiv in Zeile 13; negativ in Zeile 15 eintragen)
III. Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages (§ 4 Abs. 4a Satz 3 und 4 EStG)
Überentnahme des laufenden Wirtschaftsjahres (= positiver Betrag aus Zeile 12)
EUR Ct
,. .13
Überentnahmen der vorangegangenen Wirtschaftsjahre(= positiver Betrag aus Zeile 20 des Vorjahres) 310 ,. .+14
Unterentnahmen– des laufenden Wjes(= negativer Betrag ausZeile 12)
EUR Ct
,. .15
– der vorangegangenen Wje(= negativer Betrag ausZeile 20 des Vorjahres) 322 ,. .+16
Verlust– des laufenden Wjes(= negativer Betrag ausZeile 8) ,. .–17
– der vorangegangenen Wje(= negativer Betrag ausZeile 19 des Vorjahres) 332 ,. .–18
Verbleibender Betrag(Ein positiver Betrag ist in dierechte Spalte einzutragen,ein negativer Betrag ist für die Folgejahre festzuhalten.)
�,. .19 ,. .–
Kumulierte Über-/Unterentnahme ,. .20
davon 6 Prozent(Ergibt sich in Zeile 20 ein negativer Betrag, ist hier der Wert „0“ einzutragen.) ,. .21
IV. Höchstbetragsberechnung EUR Ct
Übrige Schuldzinsen (Übertrag aus Zeile 47 der Anlage EÜR) ,. .22
Korrekturbetrag zu den übrigen Schuldzinsen (siehe Anleitung zur Anlage EÜR) 405 ,. .–23
Kürzungsbetrag gem. § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG 2.0 5 0 0 0,–24
Höchstbetrag der nicht abziehbaren Schuldzinsen
(Ergibt sich ein negativer Betrag, ist hier der Wert „0“ einzutragen.) ,. .25
V. Nicht abziehbare Schuldzinsen
Niedrigerer Betrag aus Zeile 21 oder 25
(Übertrag in Zeile 83 der Anlage EÜR)
EUR Ct
26 ,. .
1) Gewinnanteile sind mit negativem Vorzeichen einzutragen.
AbkürzungsverzeichnisAbs. AbsatzAfA Absetzung für AbnutzungAO AbgabenordnungBFH BundesfinanzhofBMF Bundesministerium der FinanzenBGBl. BundesgesetzblattBStBl BundessteuerblattEStDV Einkommensteuer-DurchführungsverordnungEStG EinkommensteuergesetzEStH AmtlichesEinkommensteuer-Handbuch
EStR Einkommensteuer-RichtlinienGWG GeringwertigeWirtschaftsgüterH Hinweise(imAmtlichenEinkommensteuer-Handbuch)Kj. KalenderjahrKStG KörperschaftsteuergesetzLStR Lohnsteuer-RichtlinienR Richtlinien(imAmtlichenEinkommensteuer-Handbuch)UStDV Umsatzsteuer-DurchführungsverordnungUStG UmsatzsteuergesetzWj. Wirtschaftsjahr
Anleitung zum Vordruck„Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR“
(Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)
2014Liegen Ihre Betriebseinnahmen für diesen Betrieb unter der Grenze von 17.500 !, wird es nicht beanstandet, wenn Sie der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beifügen.
Die Anleitung soll Ihnen das Ausfüllen der Anlage EÜR erleichtern.
DieAnlage EÜR ist nach § 60Abs. 4 EStDV elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Sofern Sie sich dabei für die elektronische authentifizierteÜbermittlungentscheiden,benötigenSieeinZertifikat.DieseserhaltenSieimAnschlussanIhreRegistrierungaufderInternetseite www.elsteronline.de/eportal/.BittebeachtenSie,dassderRegistrierungsvorgangbiszuzweiWochendauernkann.ProgrammezurelektronischenÜbermittlungfindenSieunterhttps://www.elster.de/elster_soft_nw.php.DieAbgabederAnlageEÜRinPapierformistnurnochinHärtefällenzulässig.FürjedenBetriebisteineseparateEinnahmenüberschussrechnungzuübermitteln/abzugeben.BittefüllenSieZeilen/Felder,vondenenSienichtbetroffensind,nichtaus(auchnichtmitdemWert0,00).Nur bei Gesellschaften/Gemeinschaften:Für die einzelnen Beteiligten sind ggf. die Ermittlungen der Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben sowie die Ergänzungsrechnungen zu-sätzlich zur für die Gesamthand der Gesellschaft/Gemeinschaft elektronisch übermittelten Anlage EÜR in Papierform einzureichen.DerVordruckistnichtzuverwenden,sofernlediglichBetriebsausgabenfestgestelltwerden(z.B.beiKostenträgergemeinschaften).DieAbgabepflichtgiltauchfürKörperschaften(§31KStG),dienichtzurBuchführungverpflichtetsind.SteuerbegünstigteKörperschaftenhabendenVordrucknurdannzuübermitteln,wenndieEinnahmeneinschließlichderUmsatzsteueraussteuerpflichtigenwirtschaftlichenGeschäftsbetriebendieBesteuerungsgren-zevoninsgesamt35.000aimJahrübersteigen.EinzutragensinddieDatendeseinheitlichensteuerpflichtigenwirtschaftlichenGeschäftsbetriebs(§64Abs.2AO).DieWahlmöglichkeitendes§64Abs.5AO(AnsatzdesGewinnsmitdembranchenüblichenReingewinnbeiderVerwertungunentgeltlicherworbenenAltmaterials)unddes§64Abs.6AO(GewinnpauschalierungbeibestimmtenwirtschaftlichenGeschäftsbetrieben,dieengmitdersteuer-begünstigtenTätigkeitodereinemZweckbetriebverbundensind)bleibenunberührt.BeiGewinnpauschalierungnach§64Abs.5oder6AOsinddieBetriebseinnahmeninvollerHöhezuerfassen.DieDifferenzzumpauschalermitteltenGewinnistinZeile23einzutragen.
Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 10)
Tragen Sie die Steuernummer,unterderderBetriebgeführtwird,dieArt des Betriebsbzw.derTätigkeit(Schwerpunkt)sowiedieRechtsformdesBetriebs (z.B.Einzelgewerbetreibende(r)oderAngehörige(r)der freienBerufe)indieentsprechendenFelderein.
Zeile 4InderZeile4sindnurEintragungenvorzunehmen,wenndasWj.vomKj.abweicht.Fürland-undforstwirtschaftlicheBetriebeiststetseineEintra-gungerforderlich.
Zeile 8EinandererWertals„1“isthiernureinzutragen,wenndieAnlageEÜRun-terdergleichenSteuernummerabgegebenwirdwiedieEinkommensteu-ererklärungderzusammenveranlagtenEhegatten/Lebenspartner(innen).AuchbeiKörperschaftenundGesellschaftenistderWert„1“einzutragen.
Zeile 10Hieristzwingendanzugeben,obimWj.Grundstückeodergrundstücks-gleicheRechteentnommenoderveräußertwurden.
Betriebseinnahmen (Zeilen 11 bis 22)
BetriebseinnahmensindgrundsätzlichimZeitpunktdesZuflusseszuer-fassen.Ausnahmenergebensichaus§11Abs.1EStG.Zeile 11Hier tragen umsatzsteuerliche KleinunternehmerihreBetriebseinnah-men(ohneBeträgeausZeilen17bis21)mitdemBruttobetragein.SiesindKleinunternehmer,wennIhrGesamtumsatz(§19UStG)imvo-rangegangenenKj.17.500anichtüberstiegenhatundimlaufendenKj.voraussichtlich50.000anichtübersteigenwirdundSienichtzurUmsatz-steuerpflicht optiert haben. Kleinunternehmer dürfen für ihre Umsätze, z.B.beimVerkaufvonWarenoderderErbringungvonDienstleistungen,keineUmsatzsteuergesondertinRechnungstellen.
Zeile 12HiersindnichtsteuerbareUmsätzeundUmsätzenach§19Abs.3Satz1Nr.1und2UStGnachrichtlichzuerfassen.Zeile 13DieseZeileistnur von Land- und Forstwirtenauszufüllen,derenUm-sätzenichtnachdenallgemeinenVorschriftendesUStGzuversteuernsind.EinzutragensinddieBruttowerte(ohneBeträgeausZeilen17bis20).Umsätze,dienachdenallgemeinenVorschriftendesUStGzuver-steuernsind,sindindenZeilen14bis20einzutragen.Zeile 14Tragen Sie hier sämtliche umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen(ohneBeträgeausZeilen18bis20) jeweilsohneUmsatzsteuer(netto)ein. Die auf diese Betriebseinnahmen entfallende Umsatzsteuer ist in Zeile16zuerfassen.Zeile 15IndieserZeilesinddienach§4UStGumsatzsteuerfreien(z.B.Zinsen)und die nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen (z. B. Entschädi-gungen,öffentlicheZuschüssewieForstbeihilfen,ZuschüssezurFlurbe-reinigung,ZinszuschüsseodersonstigeSubventionen)–ohneBeträgeaus Zeilen 18 bis 20 – anzugeben.Außerdem sind in dieser Zeile dieBetriebseinnahmeneinzutragen,fürdiederLeistungsempfängerdieUm-satzsteuernach§13bUStGschuldet.Zeile 16DievereinnahmtenUmsatzsteuerbeträgeaufdieBetriebseinnahmenderZeilen14und18gehören imZeitpunkt ihrerVereinnahmungsowiedieUmsatzsteuer auf unentgeltlicheWertabgabender Zeilen 18 bis 20 imZeitpunktihrerEntstehungzudenBetriebseinnahmenundsindindieserZeileeinzutragen.Zeile 17HiersinddievomFinanzamterstattetenundggf.verrechnetenUmsatz-steuerbeträgeeinzutragen.Dieentsprechendenerstattetensteuerlichen
Anleitung zur Anlage EÜR S 2014ept.
Nebenleistungen (Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag etc.) sind inZeile15–beiKleinunternehmernindenZeilen11und12–zuerfassen.
Zeile 18TragenSiehierbeiVeräußerungvonWirtschaftsgüterndesAnlagever-mögens (z. B. Maschinen, Kfz) den Erlös jeweils ohne Umsatzsteuerein.PauschalierendeLand- und Forstwirte(§24UStG)tragenhierdieBruttowerteein.BeiEntnahmenistinderRegelderTeilwertanzusetzen.TeilwertistderBetrag,deneinErwerberdesganzenBetriebsimRahmendesGesamtkaufpreisesfürdaseinzelneWirtschaftsgutansetzenwürde;dabeiistdavonauszugehen,dassderErwerberdenBetriebfortführt.Er-löseausderVeräußerung(bzw.derTeilwertbeieinerEntnahme)einesWirtschaftsgutesnach§6Abs.2und2aEStG(vgl.AusführungenzudenZeilen33und34)sindebenfallshiereinzutragen.Zeile 19Nutzen Sie ein zumBetriebsvermögen gehörendes Fahrzeug auch zuprivatenZwecken,istderprivateNutzungswertalsBetriebseinnahmezuerfassen. Für Fahrzeuge, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden, istgrundsätzlich der Wert pauschal nach dem folgenden Beispiel (sog.1%-Regelunggem.§6Abs.1Nr.4EStG)zuermitteln:Bruttolistenpreis x Kalendermonate x 1% = Nutzungswert20.000a x 12 x 1% = 2.400a
BegrenztwirddieserBetragdurchdiesog.Kostendeckelung(vgl.Ausfüh-rungenzuZeile62).FürUmsatzsteuerzweckekannausVereinfachungs-gründenvondemNutzungswert fürdienichtmitVorsteuernbelastetenKosteneinAbschlagvon20%vorgenommenwerden.Dieaufdenrest-lichenBetragentfallendeUmsatzsteueristinZeile16mitzuberücksich-tigen. AlternativhierzukönnenSiedentatsächlichenprivatenNutzungsanteilandenGesamtkostendes/derjeweiligenKfz(vgl.Zeilen30,46und58bis60)durchFühreneinesFahrtenbuchesermitteln.DerprivateNutzungs-werteinesFahrzeugs,dasnichtzumehrals50%betrieblichgenutztwird,istmitdemaufdienichtbetrieblichenFahrtenentfallendenAnteilandenGesamtaufwendungen für das Kfz zu bewerten.WeitereErläuterungenfindenSieindenBMF-Schreibenvom18.11.2009,BStBlIS.1326,vom15.11.2012,BStBlIS.1099undvom05.06.2014,BStBlIS.XXX.Bei steuerbegünstigten KörperschaftenistdieNutzungaußerhalbdessteuerpflichtigenwirtschaftlichenGeschäftsbetriebsanzugeben.
Zeile 20IndieseZeilesinddiePrivatanteile(jeweilsohneUmsatzsteuer)einzu-tragen,die fürSach-,Nutzungs-oderLeistungsentnahmenanzusetzensind(z.B.Warenentnahmen,privateNutzungvonbetrieblichenMaschi-nenoderdieAusführungvonArbeitenamPrivatgrundstückdurchArbeit-nehmer desBetriebs).BeiAufwandsentnahmen sind die entstandenenSelbstkosten(Gesamtaufwendungen)anzusetzen.DiedaraufentfallendeUmsatzsteueristinZeile16zuberücksichtigen.Bei Körperschaften sinddieEntnahmen füraußerbetrieblicheZweckebzw.verdeckteGewinnausschüttungeneinzutragen.
Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 64)
Betriebsausgabensindgrundsätzlich imZeitpunktdesAbflusseszuer-fassen.Ausnahmenergebensichinsbesondereaus§11Abs.2EStG.BeigemischtenAufwendungenistausschließlichderbetrieblich/beruflichveranlassteAnteilanzusetzen(z.B.Telekommunikationsaufwendungen).DienachstehendaufgeführtenBetriebsausgabensindgrundsätzlichmitdemNettobetraganzusetzen.DieabziehbarenVorsteuerbeträgesindinZeile48einzutragen.KleinunternehmergebendenBruttobetragan.Glei-chesgiltfürSteuerpflichtige,diedenVorsteuerabzugnachden§§23,23aund24Abs.1UStGpauschalvornehmen(vgl.AusführungenzuZeile48).Unterhälteinesteuerbegünstigte Körperschaft ausschließlichsteuer-pflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, bei denen der Gewinn mitdembranchenüblichenReingewinnoderpauschalmit15%derEinnah-menangesetztwird,sindkeineAngabenzudentatsächlichenBetriebs-ausgabenvorzunehmen.DieVorschriftender§§4hEStG,8aKStG(Zinsschranke)sindzubeach-ten.Zeile 23NachH 18.2 (Betriebsausgabenpauschale) EStH können bei hauptbe-ruflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeitpauschal 30 % der Betriebseinnahmen, maximal 2.455 a jährlich, beiwissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischerNebentätigkeitsowiebeinebenamtlicherLehr-undPrüfungstätigkeitpauschal25%derBetriebseinnahmen,maximal614ajährlich,stattdertatsächlichangefal-lenenBetriebsausgabengeltendgemachtwerden(weitermitZeile64).Für Tagespflegepersonen besteht nach dem BMF-Schreiben vom20.05.2009,BStBlIS.642,dieMöglichkeit,pauschal300a je Kind und MonatalsBetriebsausgabenabzuziehen.DiePauschalebeziehtsichaufeinewöchentlicheBetreuungszeitvon40StundenundistbeigeringererBetreuungszeit zeitanteilig zu kürzen.
EbenfallseinzutragensindhierdieFreibeträge– nach § 3 Nr. 26 EStG für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten inHöhevonmaximal2.400€(Übungsleiterfreibetrag),
– nach§3Nr.26aEStGfüranderenebenberuflicheTätigkeitenimge-meinnützigenBereichinHöhevonmaximal720€(Ehrenamtspauscha-le)und
– nach§3Nr.26bEStGfürAufwandsentschädigungenanehrenamtlicheBetreuerinHöhevonmaximal2.400..
DieFreibeträgenach§3Nr.26EStGund§3Nr.26bEStGdürfenzu-sammendenBetragvon2.400€nichtüberschreiten.DieSteuerbefreiungnach§3Nr.26aEStGistausgeschlossen,wennfürdieEinnahmenausderTätigkeit–ganzoderteilweise–eineSteuerbefreiungnach§3Nr.12,26oder26bEStGgewährtwird.Zeile 24Die sachlichen BebauungskostenumfassenimFallederPauschalierungdiemitderErzeugung landwirtschaftlicherProdukte inZusammenhang stehendenKostenwiez.B.Düngung,Pflanzenschutz,Versicherungen,Beiträge,dieUmsatzsteueraufangeschaffteAnlagegüterunddieKostenfürdenUnterhalt/BetriebvonWirtschaftsgebäuden,MaschinenundGe-räten.HierzugehörenauchweiteresachlicheKostenwiez.B.Ausbau-kosten bei selbst ausbauenden Weinbaubetrieben oder die Kosten für Flaschenweinausbau.DieAfAfürangeschaffteoderhergestellteWirtschaftsgüterkannnichtpau-schaliertwerdenundistindenZeilen28bis34einzutragen.Soweit Betriebsausgaben nichtzudensachlichenBebauungskostenge-hörenundindenZeilen25ff.nichtaufgeführtsind,könnendieseinZeile51 eingetragen werden.BeiforstwirtschaftlichenBetriebenkanninZeile24eineBetriebsausga-benpauschale von55%derEinnahmenausderVerwertungdesein-geschlagenenHolzesabgezogenwerden(§51EStDV).DiePauschalebeträgt20%,soweitdasHolzaufdemStammverkauftwird.Mitdenpau-schalenBetriebsausgabensindsämtlicheBetriebsausgabenmitAusnah-mederWiederaufforstungskostenundderMinderungdesBuchwertsfüreinWirtschaftsgut „Baumbestand“abgegolten.DieWiederaufforstungs-kostensindinZeile25bzw.26einzutragen;eineMinderungdesBuch-wertsistinZeile35zuerfassen.Die tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben (vgl. Zeilen 25 bis 63)sinddannumdiese(mitderPauschaleabgegoltenen)Betriebsausgabenzu kürzen.Zeile 25Bitte beachten Sie, dass die Anschaffungs-/Herstellungskosten für be-stimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (vor allem Anteile anKapitalgesellschaften,Wertpapiere,GrundundBoden,Gebäude)erst imZeitpunktdesZuflussesdesVeräußerungserlöses/derEntnahmeausdemBetriebsvermögenalsBetriebsausgabezuerfassensind.
Zeile 26ZuerfassensinddievonDrittenerbrachtenDienstleistungen,dieinun-mittelbaremZusammenhangmitdemBetriebszweckstehen(z.B.Fremd-leistungen,ProvisionensowieKostenfürfreieMitarbeiter).
Zeile 27Tragen Sie hier Betriebsausgaben für Gehälter, Löhne und Versiche-rungsbeiträgefürIhreArbeitnehmerein.HierzugehörensämtlicheBrutto-lohn-undGehaltsaufwendungeneinschließlichdergezahltenLohnsteuer(auchPauschalsteuernach§37bEStG)undandererNebenkosten.
Absetzung für Abnutzung (Zeilen 28 bis 35)
ZurErläuterungkanndieAnlageAVEÜRbeigefügtwerden.BeiPersonengesellschaftensindhierdieAngabenzurGesamthandvor-zunehmen.
Dienachdem05.05.2006angeschafften,hergestelltenoder indasBe-triebsvermögen eingelegten Wirtschaftsgüter des Anlage- sowie be-stimmteWirtschaftsgüterdesUmlaufvermögenssindmitdemAnschaf-fungs-/Herstellungsdatum, den Anschaffungs-/Herstellungskosten unddenvorgenommenenAbschreibungeninbesondere,laufendzuführendeVerzeichnisseaufzunehmen(§4Abs.3Satz5EStG,R4.5Abs.3EStR).BeiUmlaufvermögengiltdieseVerpflichtungvorallemfürAnteileanKapi-talgesellschaften,Wertpapiere,GrundundBodensowieGebäude.Fürzuvorangeschaffte,hergestellteoderindasBetriebsvermögenein-gelegteWirtschaftsgütergiltdiesnurfürnichtabnutzbareWirtschafts-güterdesAnlagevermögens.
Zeilen 28 bis 30Die Anschaffungs-/Herstellungskosten von selbständigen, abnutzbarenWirtschaftsgütern sind grundsätzlich im Wege der AfA über die be-triebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Wirtschaftsgüter sindabnutzbar, wenn sich deren Nutzbarkeit infolge wirtschaftlichen odertechnischen Wertverzehrs erfahrungsgemäß auf einen beschränktenZeitraumerstreckt.GrundundBodengehört zudennichtabnutzbarenWirtschaftgütern.
ImmaterielleWirtschaftsgütersindz.B.erworbeneFirmen-oderPraxis- werte. Falls nebendernormalenAfAweitereAbschreibungen (z.B. außerge-wöhnlicheAbschreibungen)erforderlichwerden,sinddieseebenfallshiereinzutragen.
Zeile 31BeibeweglichenWirtschaftsgüternkönnennebenderAbschreibungnach§7Abs.1oder2EStGimJahrderAnschaffung/HerstellungundindenvierfolgendenJahrenSonderabschreibungennach§7gAbs.5EStGbiszu insgesamt 20% derAnschaffungs-/Herstellungskosten inAnspruchgenommen werden.DieSonderabschreibungenkönnennurinAnspruchgenommenwerden,wennimWj.vorAnschaffungoderHerstellungderGewinnohneBerück-sichtigung des Investitionsabzugsbetrags 100.000 a nicht überschrei-tet. Land-undForstwirte könnenden Investitionsabzugsbetragauch inAnspruchnehmen,wenn zwar dieGewinngrenzeüberschritten ist, derWirtschaftswert bzw. Ersatzwirtschaftswert von 125.000 a aber nicht.DarüberhinausmussdasWirtschaftsgut imJahrderAnschaffungoderHerstellungundimdarauffolgendenWj.ineinerinländischenBetriebs-stättedesBetriebsausschließlichoder fast ausschließlich (mindestenszu 90%) betrieblich genutzt werden (BMF-Schreiben vom 20.11.2013,BStBlIS.1493).
Zeile 32HiersinddieHerabsetzungsbeträgenach§7gAbs.2EStGeinzutragen(sieheauchAusführungenzuZeilen73bis75).
Zeilen 33 und 34InZeile33sindAufwendungen fürGWGnach§6Abs.2EStGund inZeile34istdieAuflösungeinesSammelpostensnach§6Abs.2aEStGeinzutragen.Nach§6Abs.2EStGkönnendieAnschaffungs-/Herstel-lungskosten bzw. der Einlagewert von abnutzbaren, beweglichen undeiner selbständigenNutzung fähigenWirtschaftsgütern desAnlagever-mögensinvollerHöhealsBetriebsausgabenabgezogenwerden,wenndieumeinenenthaltenenVorsteuerbetragvermindertenAnschaffungs-/Herstellungskostenbzw.derenEinlagewertfürdaseinzelneWirtschafts-gut410€nichtübersteigen(GWG).
AufwendungenfürGWGvonmehrals150€sind ineinbesonderes,laufendzuführendesVerzeichnisaufzunehmen.
InderAnlageAVEÜRerfolgtkeineEintragung.Fürabnutzbare,beweglicheundselbständignutzungsfähigeWirtschafts-güter, derenAnschaffungs-/Herstellungskosten bzw. deren Einlagewert150€,abernicht1.000€übersteigen,kannnach§6Abs.2aEStGimWj. derAnschaffung/Herstellung oder Einlage auch einSammelpostengebildetwerden.DiesesWahlrechtkannnureinheitlichfüralleimWj.an-geschafften/hergestellenbzw.eingelegtenWirtschaftsgüter inAnspruchgenommenwerden. ImFall derBildungeinesSammelpostens könnendaherimWirtschaftsjahrlediglichdieAufwendungenfürWirtschaftsgütermitAnschaffungs-oderHerstellungskostenbis150€alsGWG(Zeile33)berücksichtigt werden; beiAnschaffungs- oder Herstellungskosten vonüber1.000€sinddieAufwendungenüberdievoraussichtlicheNutzungs-dauerzuverteilen(vgl.Zeile30).WeitereErläuterungenzurBehandlungvonGWGundzumSammelpo-stensowiedessen jährlicherAuflösungmiteinemFünftel findenSie indemBMF-Schreiben vom 30.09.2010, BStBl I S. 755 sowie inR 6.13EStR.
Zeile 35ScheidenWirtschaftsgüterz.B.aufgrundVerkauf,EntnahmeoderVer- schrottungbeiZerstörungausdemBetriebsvermögenaus,soisthierderRestbuchwertalsBetriebsausgabezuberücksichtigen.DasgiltnichtfürWirtschaftsgüterdesSammelpostens.DerRestbuchwertergibtsich re-gelmäßigausdenAnschaffungs-/Herstellungskostenbzw.demEinlage-wert,ggf.vermindertumdiebiszumZeitpunktdesAusscheidensberück-sichtigtenAfA-BeträgeundSonderabschreibungen.FürnichtabnutzbareWirtschaftsgüterdesAnlagevermögensistderZeitpunktderVereinnah-mungdesVeräußerungserlösesmaßgebend.
Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwen-dungen (Zeilen 36 bis 38)
Aufwendungen für ein häuslichesArbeitszimmer sind ausschließlich inZeile55zuerfassen.
Zeile 37HiersinddieMieteundsonstigeAufwendungenfüreinebetrieblichver-anlasstedoppelteHaushaltsführungeinzutragen.MehraufwendungenfürVerpflegungsindnichthier,sonderninZeile54zuerfassen,KostenfürFamilienheimfahrtenindenZeilen58bis63.
Zeile 38TragenSiehierdieAufwendungenfürbetrieblichgenutzteGrundstücke(z.B.Grundsteuer,Instandhaltungsaufwendungen)ein.DieAfAistinZeile
28zuberücksichtigen.SchuldzinsensindindieZeilen46f.einzutragen.
Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsaus- gaben (Zeilen 39 bis 51)
Zeile 40HiersindnurdieÜbernachtungs-undReisenebenkostenbeiGeschäftsrei-sendesSteuerpflichtigen einzutragen.VerpflegungsmehraufwendungensindinZeile54,FahrtkostenindenZeilen58ff.zuberücksichtigen.Auf-wendungenfürReisenvonArbeitnehmernsindinZeile27zuerfassen.Zeilen 46 und 47Tragen Sie in Zeile 46 die Schuldzinsen für gesondert aufgenommeneDarlehen zur Finanzierung von Anschaffungs-/Herstellungskosten vonWirtschaftsgüterndesAnlagevermögensein (ohneSchuldzinsen imZu-sammenhangmitdemhäuslichenArbeitszimmer–diesesindinZeile55einzutragen).IndiesenFällenunterliegendieSchuldzinsennichtderAbzugsbeschrän-kungnach§4Abs.4aEStG.DieübrigenSchuldzinsensindinZeile47einzutragen.DiesesindbiszueinemBetragvon2.050€unbeschränktabzugsfähig.Darüberhinaussindsienurbeschränktabzugsfähig,wennsog.Überent-nahmengetätigtwurden.EineÜberentnahmeistderBetrag,umdendieEntnahmendieSummeaus Gewinn und Einlagen des Gewinnermittlungszeitraumes unter Be-rücksichtigung der Vorjahreswerte übersteigen. Die nicht abziehbarenSchuldzinsenwerdendabeimit6%derÜberentnahmenermittelt.BeiderErmittlungderÜberentnahmenistgrundsätzlichvomGewinn/Ver-lustvorAnwendungdes§4Abs.4aEStG(Zeile82)auszugehen.DerHinzurechnungsbetragnach§4Abs.4aEStGistinZeile83einzutragen.Wenn die geltend gemachten Schuldzinsen – ohne BerücksichtigungderSchuldzinsenfürDarlehenzurFinanzierungvonAnschaffungs-oderHerstellungskosten vonWirtschaftsgüterndesAnlagevermögens–denBetrag von2.050€ übersteigen, ist beiEinzelunternehmendieAnlageSZEbeizufügen.BeiGesellschaften/GemeinschaftensinddienichtabziehbarenSchuld-zinsengesellschafterbezogenzuermitteln.DernichtabziehbareTeilderSchuldzinsen ist deshalb für jedenBeteiligtengesondert zuberechnen(vgl.AnlageFE5 zurFeststellungserklärung).DerBetrag von2.050€istaufdieMitunternehmeranhandihrerSchuldzinsenquoteaufzuteilen.WeitereErläuterungenzurAnwendungdes§4Abs.4aEStGfindenSieindenBMF-Schreibenvom17.11.2005,BStBlIS.1019,vom12.06.2006,BStBl I S. 416, vom07.05.2008, BStBl I S. 588 und vom18.02.2013,BStBlIS.197.
DieEntnahmenundEinlagensindunabhängigvonderAbzugsfähigkeitderSchuldzinsengesondertaufzuzeichnen.
Zeile 48Die in Eingangsrechnungen enthaltenen Vorsteuerbeträge auf die Be-triebsausgabengehören imZeitpunkt ihrerBezahlungzudenBetriebs-ausgaben und sind hier einzutragen.Dazu zählen beiAnwendung der §§23,23aund24Abs.1UStGauchdietatsächlichgezahltenVorsteuer-beträgefürdieAnschaffungvonWirtschaftsgüterndesAnlagevermögens,jedochnichtdienachDurchschnittssätzenermitteltenVorsteuerbeträge.Bei steuerbegünstigten KörperschaftensindnurdieVorsteuerbeträgefürLeistungenandensteuerpflichtigenwirtschaftlichenGeschäftsbetriebeinzutragen.
Zeile 49DieaufgrundderUmsatzsteuervoranmeldungenoderaufgrundderUm-satzsteuerjahreserklärungandasFinanzamtgezahlteundggf.verrech-neteUmsatzsteueristhiereinzutragen.Eineinnerhalbvon10TagennachBeginndesKalenderjahresfälligeundentrichteteUmsatzsteuer-VorauszahlungfürdasVorjahristdabeialsre-gelmäßigwiederkehrendeAusgabei.S.des§11Abs.2Satz2EStGimVorjahralsBetriebsausgabezuberücksichtigen.Beispiel: Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember
2014 ist am 10. Januar des Folgejahres fällig. Wird die Umsatz-steuer-Vorauszahlung tatsächlich bis zum 10. Januar entrichtet, so ist diese Zahlung in 2014 als Betriebsausgabe zu berück-sichtigen. Wenn Sie einen Lastschriftauftrag erteilt haben, das Konto die nötige Deckung aufweist und der Lastschriftauftrag nicht widerrufen wird, ist bei Abgabe der Voranmeldung bis zum 10. Januar ein Abfluss zum Fälligkeitstag anzunehmen, auch wenn die tatsächliche Belastung Ihres Kontos später erfolgt.
DieZinsenzurUmsatzsteuersind inZeile47,dieübrigensteuerlichenNebenleistungen(Verspätungszuschlag,Säumniszuschlagetc.) inZeile51zuerfassen.BeimehrerenBetriebenisteineAufteilungentsprechendderaufdeneinzelnenBetriebentfallendenZahlungenvorzunehmen.Von steuerbegünstigten Körperschaften isthiernurderAnteileinzu-tragen, der auf die Umsätze des steuerpflichtigen wirtschaftlichenGe-schäftsbetriebsentfällt.
Zeile 51TragenSiehierdieübrigenunbeschränktabziehbarenBetriebsausgabenein,soweitdiesenichtindenZeilen23bis50berücksichtigtwordensind.
Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und Gewer-besteuer (Zeilen 52 bis 57)BeschränktabziehbareBetriebsausgabensindineinennichtabziehbarenundeinenabziehbarenTeilaufzuteilen.
Aufwendungenfürdiein§4Abs.7EStGgenanntenZwecke–insbe-sondereGeschenkeundBewirtungen–sindeinzelnundgetrenntvondensonstigenBetriebsausgabenaufzuzeichnen.
Zeile 52AufwendungenfürGeschenkeanPersonen,dienichtArbeitnehmersind(z.B.anGeschäftspartner),unddieggf.daraufentfallendePauschalsteu-ernach§37bEStG,sindnurdannabzugsfähig,wenndieAnschaffungs-oderHerstellungskostenderdemEmpfänger imGewinnermittlungszeit-raumzugewendetenGegenstände35€nichtübersteigen.DieAufwendungendürfennurberücksichtigtwerden,wennausdemBe-leg oder denAufzeichnungen derGeschenkempfänger zu ersehen ist.Wenn im Hinblick auf die Art des zugewendeten Gegenstandes (z. B. Taschenkalender,Kugelschreiber)dieVermutungbesteht,dassdieFrei-grenzevon35€beidemeinzelnenEmpfängerimGewinnermittlungszeit-raumnichtüberschrittenwird,isteineAngabederNamenderEmpfängernichterforderlich.Zeile 53AufwendungenfürdieBewirtungvonPersonenausgeschäftlichemAn-lasssindzu70%abziehbarundzu30%nichtabziehbar.Diehieraufent-fallendeVorsteueristallerdingsabziehbar,soweitdieAufwendungenan-gemessenundnachgewiesensind,undinsoweitinZeile48zuerfassen.Abziehbar zu70%sindnurAufwendungen, die nachder allgemeinenVerkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe undbetrieblicheVeranlassungnachgewiesensind.ZumNachweisderHöheundderbetrieblichenVeranlassungsindschriftlichAngabenzuOrt,Tag,TeilnehmerundAnlassderBewirtungsowieHöhederAufwendungenzumachen.BeiBewirtungineinerGaststättegenügenAngabenzudemAn-lassunddenTeilnehmernderBewirtung;dieRechnungüberdieBewir-tungistbeizufügen.EswerdengrundsätzlichnurmaschinellerstellteundmaschinellregistrierteRechnungenanerkannt(vgl.BMF-Schreibenvom21.11.1994,BStBlIS.855).Zeile 54Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Geschäftsreise odereiner betrieblich veranlassten doppeltenHaushaltsführung sind hier zuerfassen.Fahrtkostensind indenZeilen58bis63zuberücksichtigen.SonstigeReise-undReisenebenkostentragenSiebitte inZeile40ein.Aufwendungen für dieVerpflegung sind unabhängig vom tatsächlichenAufwandnurinHöhederPauschbeträgeabziehbar.Pauschbeträge(fürReisenimInland)bei24StundenAbwesenheit 24€beimehrals8StundenAbwesenheit(ohneÜbernach-tung)oderAn-undAbreisetagbei auswärtigerÜber-nachtung
jeweils12€
DieReisekostenfürIhreArbeitnehmertragenSiebitteinZeile27ein.Zeile 55AufwendungenfüreinhäuslichesArbeitszimmersowiedieKostenderAus-stattungsindgrundsätzlichnichtabziehbar.Steht fürdiebetriebliche/beruflicheTätigkeitkeinanderer (Büro-)Arbeits-platzzurVerfügung,sinddieAufwendungenbiszueinemBetragvonma-ximal1.250€abziehbar.DieBeschränkungderabziehbarenAufwendungenauf1.250€giltnicht,wenndasArbeitszimmerdenMittelpunktdergesamtenbetrieblichenundberuflichen Betätigung bildet. Der Tätigkeitsmittelpunkt ist dabei nachdeminhaltlichen(qualitativen)SchwerpunktdergesamtenbetrieblichenundberuflichenBetätigungzubestimmen;derUmfangderzeitlichenNut-zunghatdabeinurIndizwirkung.WeitereErläuterungenfindenSieindemBMF-Schreibenvom02.03.2011,BStBlIS.195.Zeile 56IndieserZeilesinddiesonstigenbeschränktabziehbarenBetriebsaus-gaben (z. B.Geldbußen) und die nicht abziehbarenBetriebsausgaben (z. B. Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motor-jachtensowiefürähnlicheZweckeunddiehiermitzusammenhängendenBewirtungen)einzutragen.DieAufwendungensindgetrenntnach„nichtabziehbar“und„abziehbar“zu erfassen.Aufwendungen fürWege zwischenWohnung und Betriebsstätte sowiefürFamilienheimfahrtensindnichthier,sondernindenZeilen58bis63zuerklären.Aufwendungen,diedieLebensführungdesSteuerpflichtigenoderandererPersonenberühren,sindnichtabziehbar,soweitsienachallgemeinerVer-kehrsauffassungalsunangemessenanzusehensind.
Von Gerichten oder Behörden im Inland oder von Organen der Euro-päischenUnion festgesetzteGeldbußen,OrdnungsgelderoderVerwar-nungsgeldersindnichtabziehbar.VonGerichtenoderBehördenandererStaatenfestgesetzteGeldbußenfallennichtunterdasAbzugsverbot.IneinemStrafverfahrenfestgesetzteGeldstrafensindnichtabziehbar.EinevoneinemausländischenGerichtverhängteGeldstrafekannbeiWider-spruchzuwesentlichenGrundsätzenderdeutschenRechtsordnungBe-triebsausgabe sein.
Zeile 57Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen für Erhebungszeiträume, die nach dem31.12.2007 enden, sind keineBe-triebsausgaben.DieseBeträgesindals„nichtabziehbar“zubehandeln.NachzahlungenfürfrühereErhebungszeiträumekönnenalsBetriebsaus-gabe abgezogen werden. Erstattungsbeträge für Erhebungszeiträume,dienachdem31.12.2007enden,minderndienichtabziehbarenBetriebs-ausgaben;Erstattungsbeträge für frühereErhebungszeiträumeminderndieabziehbarenBetriebsausgaben.Erstattungsüberhängesindmitnega-tivemVorzeicheneinzutragen.
Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten (Zeilen 58 bis 63)
Zeile 61KostenfürdiebetrieblicheNutzungeinesprivatenKraftfahrzeugeskön-nenentwederpauschalmit0,30€jekmodermitdenanteiligentatsächlichentstandenenAufwendungenangesetztwerden.DiesgiltentsprechendfürKraftfahrzeuge,diezueinemanderenBetriebsvermögengehören.
Zeile 62AufwendungenfürWegezwischenWohnungundBetriebsstättekönnennureingeschränktalsBetriebsausgabenabgezogenwerden.Grundsätzlich darf nur die Entfernungspauschale als Betriebsausgabeberücksichtigtwerden(vgl.Zeile63).DeshalbwerdenhierzunächstdietatsächlichenAufwendungen,dieaufWegezwischenWohnungundBetriebsstätteentfallen,eingetragen.Siemindern damit die tatsächlich ermittelten Gesamtaufwendungen (Be-trägeausZeilen58bis60 zuzüglichAfAundZinsen).NutzenSieeinFahrzeugfürFahrtenzwischenWohnungundBetriebsstätte,fürdasdiePrivat-nutzungnachder1%-Regelungermitteltwird(vgl.Zeile19sowie BMF-Schreiben vom 18.11.2009, BStBl I S. 1326, vom 15.11.2012, BStBlIS.1099undvom05.06.2014,BStBlIS.835),istderKürzungsbe-tragwiefolgtzuberechnen:0,03%desListenpreisesx KalendermonatederNutzung fürWegezwischenWohnungundBe-triebsstätte
x einfacheEntfernung(km)zwischenWohnungundBetriebsstättezuzüglich(nurbeidoppelterHaushaltsführung)0,002%desListenpreisesx AnzahlderFamilienheimfahrtenbeieinerausbetrieblichemAnlassbe-gründetendoppeltenHaushaltsführung
x einfacheEntfernung(km)zwischenBeschäftigungsortundOrtdesei-genen Hausstandes.
Es ist höchstens derWert einzutragen, der sich aus derDifferenz dertatsächlichermitteltenGesamtaufwendungen(BeträgeausdenZeilen58bis 60 zuzüglichAfAundZinsen) undderPrivatentnahme (BetragausZeile19)ergibt(sog.Kostendeckelung).FührenSieeinFahrtenbuch,sosinddiedanachermitteltentatsächlichenAufwendungen einzutragen.NutzenSieeinFahrzeugfürFahrtenzwischenWohnungundBetriebs-stätte,dasnichtzumehrals50%betrieblichgenutztwird, istderKür-zungsbetragdurchsachgerechteErmittlungnachfolgendemSchemazuberechnen:
TatsächlicheAufwendungenxZurückgelegteKilometerzwischen
WohnungundBetriebsstätteInsgesamtgefahreneKilometer
Zeile 63UnabhängigvonderArtdesbenutztenVerkehrsmittelssinddieAufwen-dungenfürdieWegezwischenWohnungundBetriebsstätteundfürFa-milienheimfahrtennur inHöheder folgendenPauschbeträgeabziehbar(Entfernungspauschale):Arbeitstage,andenendieBetriebsstätteaufgesuchtwirdx0,30€/kmdereinfachenEntfernungzwischenWohnungundBetriebsstätte.Bei Familienheimfahrten beträgt die Entfernungspauschale ebenfalls 0,30€jeEntfernungskilometer.DieEntfernungspauschalegiltnichtfürFlugstrecken.DieEntfernungspau- schaledarfhöchstens4.500€imKalenderjahrbetragen.EinhöhererBe-tragals4.500€istanzusetzen,soweitSieeineigenesoderzurNutzungüberlassenes Kfz benutzen oder die Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel den als Entfernungspauschale abziehbarenBetrag übersteigen.
Ermittlung des Gewinns (Zeilen 71 bis 84)
Zeilen 73 bis 75Wurde füreinWirtschaftsgutder Investitionsabzugsbetragnach§7gAbs. 1EStG inAnspruch genommen, so ist imWj. derAnschaffungoderHerstellungderInvestitionsabzugsbetrag(maximal40%derAn-schaffungs-/Herstellungskosten) gewinnerhöhend hinzuzurechnen.Nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG können die Anschaffungs-/Herstel-lungskosten desWirtschaftsguts um bis zu 40%, höchstens jedochumdieHinzurechnung,gewinnminderndherabgesetztwerden.Diese Herabsetzungbeträgesind inZeile32einzutragen.DieBemessungs-grundlagefürweitereAbsetzungenundAbschreibungenverringertsichentsprechend.DieHöhederBeträgeunddieAusübungdesWahlrechtssindfürjedeseinzelneWirtschaftsgutaufgesondertemBlattzuerläutern.
Zeile 76SoweitdieAuflösungder jeweiligenRücklagennichtaufderÜbertra-gungdesVeräußerungsgewinns(§§6b,6cEStG)aufeinbegünstigtesWirtschaftsgutberuht,sinddieseBeträgemit6%proWj.desBeste-henszuverzinsen(Gewinnzuschlag).
Zeile 77Steuerpflichtigekönnennach§7gEStGfürdiekünftigeAnschaffungoderHerstellungvonabnutzbarenbeweglichenWirtschaftsgüterndesAnlagevermögens bis zu 40% der voraussichtlichenAnschaffungs-/Herstellungskosten gewinnmindernd berücksichtigen (Investitionsab-zugsbeträge).BeiEinnahmenüberschussrechnungistVoraussetzung,dass1.derGewinn (vorBerücksichtigungvon Investitionsabzugsbeträgen)nichtmehrals100.000€oderderWirtschaftswertbzw.derErsatz-wirtschaftswertbeiLand-undForstwirtennichtmehrals125.000€beträgtund
2.derSteuerpflichtigebeabsichtigt,dasWirtschaftsgutindenfolgendendreiWjen.anzuschaffen/herzustellenund
3.dasWirtschaftsgutimWj.derAnschaffung/HerstellungundimdarauffolgendenJahr ineiner inländischenBetriebsstättediesesBetriebsausschließlichoderfastausschließlich(mindestenszu90%)betrieb-lichgenutztwirdund
4.derSteuerpflichtigedasWirtschaftsgutseinerFunktionnachbenenntsowie die voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten an-gibt.
DieSummederberücksichtigtenInvestitionsabzugsbeträgedarfimWj.desAbzugsund indendreivorangegangenenWjen. insgesamtnichtmehrals200.000€betragen.DieHöhederBeträgeistfürjedeseinzelneWirtschaftsgutaufgeson-dertemBlattzuerläutern(vgl.BMF-Schreibenvom20.11.2013,BStBlIS.1493).
Zeile 78BeimÜbergangvonderGewinnermittlungdurchBetriebsvermögens-vergleich bzw. nach Durchschnittssätzen zur Gewinnermittlung nach §4Abs.3EStGsinddiedurchdenWechselderGewinnermittlungsartbedingtenHinzurechnungen undAbrechnungen im ersten Jahr nachdemÜbergangzurGewinnermittlungnach§4Abs.3EStGvorzuneh-men.Bei Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs ist eine SchlussbilanznachdenGrundsätzendesBetriebsvermögensvergleichszuerstellen.EinentsprechenderÜbergangsgewinn/-verlustistebenfallshiereinzu-tragen.
Zeile 79Hier sind die gesondert und einheitlich festgestelltenErgebnisanteileaus Beteiligungen an Personengesellschaften (Mitunternehmerschaf-ten, vermögensverwaltende Personengesellschaften und Kostenträ-gergemeinschaften wie z. B. Bürogemeinschaften) einzutragen. Diein der gesonderten und einheitlichen Feststellung berücksichtigten Betriebseinnahmen und -ausgaben dürfen nicht zusätzlich in den Zeilen11bis78angesetztwerden.
SoweitErgebnisanteiledemTeileinkünfteverfahrenbzw.§8bKStGun-terliegen,sindsiehierinvollerHöhe(einschl.steuerfreierAnteile)ein-zutragen.DieentsprechendeKorrekturerfolgtinZeile81.
Zeile 81Nach§3Nr.40EStGund§8bKStGwerdendiedortaufgeführtenEr-träge(teilweise)steuerfreigestellt.DamitinZusammenhangstehendeAufwendungensindnach§3cAbs.2EStGund§8bKStG(teilweise)nichtzumAbzugzugelassen.DerSaldoausdenErträgenunddenAuf-wendungen ist in derSpalte „Gesamtbetrag“ zu erklären.Soweit dieAufwendungendieErträgeübersteigen,erfolgtdieEintragungmitne-gativemVorzeichen.InderSpalte„Korrekturbetrag“isteinsteuerfreierBetragabzuziehen(EintragungmitnegativemVorzeichen)undeinnichtabziehbarerBetraghinzuzurechnen.
Rücklagen und stille Reserven (Zeilen 85 bis 88)
Zeilen 85 und 86Rücklage nach § 6c i. V. m. § 6b EStGBeiderVeräußerungvonAnlagevermögenistderErlösinZeile18alsEinnahmezuerfassen.SiehabendanndieMöglichkeit,beibestimm-tenWirtschaftsgütern (z. B.Grund undBoden,Gebäude,Aufwuchs)denentstehendenVeräußerungsgewinn(sog.stilleReserven)vondenAnschaffungs-/Herstellungskosten angeschaffter oder hergestellterWirtschaftsgüter(sog.Reinvestitionswirtschaftsgüter)abzuziehen(Ein-tragungdesAbzugsbetragsinZeile86).Soweit Sie diesenAbzug nicht imWj. der Veräußerung vornehmen,können Sie den Veräußerungsgewinn in eine steuerfreie Rücklageeinstellen, die als Betriebsausgabe behandelt wird (Eintragung desRücklagenbetrags in Zeile 85 in der Spalte „Bildung/Übertragung“).DasReinvestitionswirtschaftsgutmuss innerhalbvonvierWjen.nachderVeräußerungangeschafftoderhergestelltwerden.Beineuherge-stelltenGebäudenverlängert sichdieFristaufsechsWje.,wennmitihrerHerstellungvordemSchlussdesviertenaufdieBildungderRück-lage folgendenWjes. begonnenworden ist. ImWj. derAnschaffung/HerstellungistdieAuflösungdesRücklagenbetragsinZeile85inderSpalte „Auflösung“ sowie der Abzugsbetrag von denAnschaffungs-/Herstellungskosten in Zeile 86 zu erfassen. Sofern tatsächlich keineReinvestition erfolgt, ist eine Verzinsung derRücklage vorzunehmen(vgl.Zeile76).DieRücklageistauchindiesenFällengewinnerhöhendaufzulösen(EintragungdesAuflösungsbetragsinZeile85inderSpalte„Auflösung“);lediglichderAbzugvondenAnschaffungs-/Herstellungs-kosteneinesReinvestitionswirtschaftsgutsunterbleibt.WerdendiestillenReservenaufeinReinvestitionswirtschaftsguteinesanderenBetriebs übertragen, sind die vorstehendenEintragungen inderAnlageEÜRfürdenBetriebvorzunehmen,indemdiestillenReser-venaufgedecktwordensind.BeidemBetrieb,indemdasReinvestiti-onswirtschaftsgutangeschafftoderhergestelltwird,sinddieZeilen85und86nichtauszufüllen.InderAnlageAVEÜRdiesesBetriebssinddieumdenAbzugsbetraggemindertenAnschaffungs-/HerstellungskosteninderSpalte„Zugänge“zuerfassenunddieAfAvondengemindertenAnschaffungs-/Herstellungskostenzubemessen.
Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStRErhalten Sie Entschädigungszahlungen fürWirtschaftsgüter, die auf-grundhöhererGewalt (z.B.Brand,Sturm,Überschwemmung,Dieb-stahl,unverschuldeterUnfall)oderzurVermeidungeinesbehördlichenEingriffs(z.B.Enteignung)ausdemBetriebsvermögenausgeschiedensind, können Sie den entstehenden Gewinn unter bestimmten Vo-raussetzungenvondenAnschaffungs-oderHerstellungskosteneines Ersatzwirtschaftsguts abziehen (Eintragung des Abzugsbetrags in Zeile86).DieEntschädigungszahlungistregelmäßiginZeile18zuer-fassen.SoweitdasErsatzwirtschaftsguterstineinemspäterenWj.angeschafftoderhergestelltwerdensoll,könnenSiedenGewinn ineineRückla-gefürErsatzbeschaffungnachR6.6EStRgewinnminderndeinstellen(EintragungdesRücklagenbetrags inZeile85 inderSpalte „Bildung/Übertragung“). Erfolgt die Ersatzinvestition in diesem Fall tatsäch-lich, istdieAuflösungdesRücklagenbetragsinZeile85inderSpalte „Auflösung“ sowie der Abzugsbetrag von den Anschaffungs-/Her- stellungskosteninZeile86zuerfassen.WenndasErsatzwirtschaftsgutdagegennichtangeschafftoderhergestelltwird, istnurdieRücklagegewinnerhöhend aufzulösen (Eintragung des Auflösungsbetrags in Zeile85inderSpalte„Auflösung“).
Zusatz für steuerbegünstigte Körperschaften:Rücklagen,diesteuerbegünstigteKörperschaften im ideellenBereichgebildethaben(§58Nr.6und7AO),mindernnichtdenGewinnundsinddeshalbhiernichteinzutragen.
Zeile 87
Wirtschaftsgüter, für die einAusgleichspostennach§ 4gEStGge-bildetwurde,sindineinlaufendzuführendesVerzeichnisaufzuneh-men.DiesesVerzeichnisistderSteuererklärungbeizufügen.
Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträ-gen nach § 7g Abs. 3 und 4 EStG (Zeilen 89 bis 91)
Einnach§7gAbs.1EStGabgezogenerInvestitionsabzugsbetrag(vgl.AusführungenzuZeile77) istnach§7gAbs.3EStG rückgängigzumachen,wenndieInvestitionsabsichtaufgegebenoderdieInvestitioninnerhalbderdreijährigenInvestitionsfristnichtdurchgeführtwird.Dasgleichegiltgemäߧ7gAbs.4EStG,wenndaserworbeneWirtschafts-gutnichtimJahrderAnschaffungoderHerstellungunddemdarauffol-gendenWj.ineinerinländischenBetriebsstättedesBetriebsdesSteu-erpflichtigenausschließlichoderfastausschließlichbetrieblichgenutztwird(sog.Verwendungsvoraussetzung).DasdieRückgängigmachungauslösendeEreignis ist demFinanzamt anzuzeigen (BMF-Schreibenvom20.11.2013,BStBl IS. 1493,Randnummer 64).Hierzu sind die
Zeilen89bis91auszufüllen.DasFinanzamtändertindiesemFalldieSteuerfestsetzungenfürdasJahr,indemderInvestitionsabzugsbetragabgezogen worden ist.SoweitimFolgejahrderAnschaffungoderHerstellunggegendieVer-wendungsvoraussetzungnach§7gAbs.4EStGverstoßenwird,ändertsichdurchdieRückgängigmachungdesHerabsetzungsbetragsnach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG (vgl. Ausführungen zu Zeilen 73 bis 75) regelmäßigdieAfAfürdasWirtschaftsgut.IndiesemFallistdaherfürdasJahrderAnschaffungoderHerstellungeineberichtigteAnlageEÜRzuübermittelnunddieRückgängigmachungdesInvestitionsabzugsbe-tragsindieser(berichtigten)AnlageEÜRanzuzeigen.
Entnahmen und Einlagen (Zeilen 92 und 93)
HiersinddieEntnahmenundEinlageneinzutragen,dienach§4Abs.4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur diedurchdieprivateNutzungbetrieblicherWirtschaftsgüteroderLeistun-genentstandenenEntnahmen,sondernauchdieGeldentnahmenund-einlagen (z. B. privat veranlasste Geldabhebung vom betrieblichenBankkontooderAuszahlungausderKasse).EntnahmenundEinlagen,dienicht inGeldbestehen,sindgrundsätzlichmitdemTeilwert–ggf.zuzüglichUmsatzsteuer–anzusetzen(vgl.AusführungenzuZeile18).
Erläuterungen zur Anlage AVEÜR (Anlageverzeichnis)
InderSpalte„Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert“sinddiehistorischenAnschaffungs-/Herstellungskosten bzw.Einlagewerte derzuBeginndesGewinnermittlungszeitraumsvorhandenenWirtschafts-güter – ggf. vermindert um übertrageneRücklagen, Zuschüsse oderHerabsetzungsbeträgenach§ 7gAbs. 2EStG– einzutragen.Nach-trägliche Veränderungen der Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw.Einlagewerte (insbesondere durch nachträglicheAnschaffungskostenund nachträglicheAnschaffungspreisminderungen), die bereits in vo-rangegangenenWjen.eingetretensind,sindzuberücksichtigen.InderSpalte„Zugänge“sinddieimlaufendenWj.angeschafften/her-gestellten/eingelegtenWirtschaftsgütermitdenAnschaffungs-/Herstel-lungskostenoderdemEinlagewert–ggf.vermindertumübertrageneRücklagen,ZuschüsseoderHerabsetzungsbeträgenach§7gAbs.2EStG–einzutragen.SoweitfüreinineinemvorangegangenenWj.an-geschafftes/hergestelltes/eingelegtesWirtschaftsgutimlaufendenJahrnachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten anfallen, sinddieseebenfallsinderSpalte„Zugänge“zuerfassen.NachträglicheMin-derungenderAnschaffungs-undHerstellungskostenimlaufendenWj.sind als negativer Zugangsbetrag einzutragen. DieMinderung durcheinenZuschussistalsnegativerZugangsbetragimWj.derBewilligungundnichtimWj.derVereinnahmungzuberücksichtigen.
InderSpalte„Abgänge“sinddie fortgeführtenAnschaffungs-/Herstel-lungskosten/Einlagewerteder im laufendenWj.ausdemBetriebsver-mögenausgeschiedenenWirtschaftsgütereinzutragen.AbgängesinderstindemWj.zuerfassen,indemsiesichalsBetriebsausgabeaus-wirken(vgl.AusführungenzuZeile25bzw.35derAnlageEÜR).DieinderSpalte„BuchwertamEndedesGewinnermittlungszeitraums“vorzunehmendeEintragungwirdwiefolgtberechnet:
EintragunginderSpalte„BuchwertzuBeginndesGewinner-mittlungszeitraums“
zzgl. EintragunginderSpalte„Zugänge“abzgl. EintragunginderSpalte„Sonderabschreibungnach§7g
Abs.5und6EStG“abzgl. EintragunginderSpalte„AfA/Auflösungsbetrag“abzgl. EintragunginderSpalte„Abgänge“= EintragunginderSpalte„BuchwertamEndedesGewinner-
mittlungszeitraums“
DieserWert ist indieSpalte „BuchwertzuBeginndesGewinnermitt-lungszeitraums“derAnlageAVEÜRfürdasnachfolgendeWj.zuüber-tragen.
Erläuterungen zur Anlage SZE (Ermittlung der nichtabzieh-baren Schuldzinsen für Einzelunternehmen)ZurErmittlungdernichtabziehbarenSchuldzinsennach§4Abs.4aEStGvgl.auchdieAusführungenzudenZeilen46und47derAnlageEÜR.DieAngabeninderAnlageSZEsindbeiEinzelunternehmenzuübermit-teln,wenndiegeltendgemachtenSchuldzinsen,ohneBerücksichtigungder Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs-oderHerstellungskostenvonWirtschaftsgüterndesAnlagevermögens,denBetragvon2.050€übersteigen.DieEintragungen indenZeilen4bis8dienenderErmittlungdesmaßgeblichenGewinnsfürZweckedes§4Abs.4aEStG(vgl.Randnummer8desBMF-Schreibensvom17.11.2005,BStBlIS.1019).
Zeile 23SofernausnahmsweiseinanderenZeilenalsderZeile47derAnlageEÜRweitereabziehbareübrigeSchuldzinsen(ohneSchuldzinsenzurFinanzierung desAnlagevermögens, vgl.Ausführungen zu Zeilen 46und47derAnlageEÜR)enthaltensind,sinddiesehiereinzutragen.Korrekturen der in Zeile 47 derAnlage EÜR eingetragenen Schuld-zinsenaufGrundvonsteuerlichenAbzugsbeschränkungen(z.B.Teil- abzugsverbot)sindebenfallshiervorzunehmen.