Powerpoint Master MV VP/Dateien/Bilder... · April 2017 2 Informationsthemen 1. Rückblick auf 2016...
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April 2017 2
Informationsthemen
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
2. Direktzahlungen – Änderungen und Schwerpunkte ab 2017
3. Förderung der 2.Säule- Agrarumweltmaßnahmen in 2017
April 2017 3
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
FP215 Direktzahlung = 1.354 AS 112.182.562 €
( 120 Junglandwirte / 6 KlErz )
AUM Altprogramme = 120 AS 383.109 €
FP500 VielfKiAb = 29 AS 439.118 €FP501 GewuErSchstr = 9 AS 10.647 €FP502 Einj/MjBlstr = 102 AS 115.119 €FP503 SchstraAll = ----FP504 ExtGLnVar I = 142 AS 253.372 €FP505 ExtGLnVar II = 224 AS 1.474.676 € FP506 NgGN = 47 AS 372.675 €
( 553 AS) ( 2,7 Mio €)
FP508 ÖkoLandbau = 214 AS 5.357.400 €
887 AS 8.406.116 €
April 2017 4
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
Verringerung der Milcherzeugung nach der Milchverringerungsbeihilfen-VO
und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1612
2 Antragsrunden: Reduktionszeitraum Okt. 2016 - Dez. 2016
Nov. 2016 - Jan. 2017
1.Runde 40 AS mit Auszahlungsantrag
38 AS bewilligt
2 AS abgelehnt (mangelnde oder fehlende Reduzierung)
554.223,43 € Auszahlungssumme
2.Runde = 3 AS (Einreichung Zahlungsantrag endete am 17.03.2017)
Zeitgleich lief über die BLE die Beantragung der Milchsonderbeihilfe
Lieferbegrenzungszeitraum Febr. 2017- Apr. 2017
April 2017 5
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
Basisprämie
Greeningprämie Anbaudiversifizierung
Grünlanderhaltung
5% Ökologische Vorrangflächen
Umverteilungsprämie
Junglandwirteprämie
Kleinerzeugerregelung
Kürzungen der DZ für Krisenreserve und Rückerstattung
Aktiver Landwirt
April 2017 6
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
Basisprämie (70 %)
Auf regionaler Ebene angewendet - jedes Bundesland eine Region
2015 Wert/Region gleich MV = 177,17 €
2016 Wert/Region gleich MV = 173, 57 € (Anpassung nach VO 1307/13 zur Einhaltung der regionalen Obergrenze)
(Spanne 155,07€ in SL- 192,19€ in NI/B)
2017 - 2019 Angleichung aller Regionen
Ab 2019 einheitliche Werte ZA in Deutschland
Basisprämienregelung dann in Deutschland auf nationaler Ebene angewendet
April 2017 7
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
Ermittlung der Anzahl Zahlungsansprüche
Anzahl ZA entsprach der beihilfefähigen Fläche, die am 15.05.2015 zur Verfügung stand (ermittelte Fläche nach Vorschriften InVeKoS)
Wenn 2015 kein Antrag auf Basisprämie, auch keine Zuteilung ZA, dann
Zuweisung ZA nach 2015:
a) an Junglandwirte
b) an Betriebsinhaber, die erstmals landwirtschaftlich tätig werden
c) bestimmte Fälle höherer Gewalt
d) von Amts wegen auf Grund abschließender rechtlicher Verfahren
Darüber hinaus : Kauf oder Pacht von Zahlungsansprüchen durch einen aktiven Landwirt auf der ZID möglich
April 2017 8
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
Zuweisung/Aktivierung der Zahlungsansprüche
Zur Aktivierung ZA: Beihilfefähige Fläche mindestens 1 ha
Keine Rotationsmöglichkeit
Bei Nichtaktivierung im 2.Jahr =Einzug in die nationale Reserve
z.Bsp.: Nichtnutzung ZA in Folge befristete Änderung Status aktiver Landwirt oder
bei Verstoß gegen die Mindestbewirtschaftungsauflage auf einer Fläche, erfolgt im 2.Jahr der Einzug in die nationale Reserve
Aktivierung
Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung das Nutzungsrecht über die beantragte Fläche haben und er muss diese auch in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften!!!!
April 2017 9
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
Zuweisung/Aktivierung der Zahlungsansprüche
Keine Änderungen für Übertragungen/Handel auf der ZID ab 2017
ZA dürfen immer nur in der selben Region gehandelt und genutzt werden
Der Handel auf der ZID ist bis 09.06.2017 zwingend abzuschließen, damit auch noch für 2017 antragswirksam (Informationen/Hinweise bitte immer aktuell von der ZID abrufen)
Im Falle Pacht/Kauf von ZA
muss der Übernehmer der ZA aktiver Betriebsinhaber sein
(bei offenen Prüfungen erfolgt Hinweis auf der Datenbank, Sperrung kann nur von Behörde aufgehoben werden – ZA-Vorgangslisten)
ZA-Handel über die Behörde in besonderen Fällen mit einheitlichen Formularen, bitte nur über:
Frau Schulz 039771/44260
Frau Bose 03831/6962103
April 2017 10
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
Greeningprämie (30 %)
3 Maßnahmen: AnbDiv / DGLErh / öVF
MV 2015 = 87,34 €/ha 2016 = 87,31 €/ha
Freistellungsmöglichkeiten
-Ökologischer Landbau (Bescheinigung Art. 29, Art.1 VO 834/07 = 01.01.-31.12.!!)
-Betriebe mit Kleinerzeugerregelung gesamt vom Greening befreit
-Betriebe mit hohem Anteil AF/Brache/DGL (>75%) und AF < 30 havon Anbaudiversifizierung und öVF befreit
-Betriebe mit <15 ha Ackerland von Anlage öVF befreit
-Betriebe mit < 10 ha Ackerland von Anbaudiversifizierung und öVF befreit
-Betriebe mit Flächentausch (>50% der AF) Sonderregelung
April 2017 11
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
Anbaudiversifizierung Betriebe bis 30 ha AL mindestens 2 Kulturen (Hauptkultur max. 75 %)
Betriebe über 30 ha AL mindestens 3 Kulturen (75% HK, 95 % zwei HK)
landwirtschaftliche Kulturpflanzenarten (siehe Anlage 5 Broschüre)
In der Nutzcodeliste, die in den Ausfüllhinweisen zu den Flächen
hinterlegt ist, kann/muss die Zuordnung der NC zu den Gattungen
eingesehen werden. = Eigenverantwortung
Nachweisperiode 01.06. - 15.07.
LE werden immer dem FB, somit der aufstehenden Kultur zugeordnet.
Ackerrandstreifen (Feldränder)/Waldrandstreifen/Pufferstreifen sind im Rahmen Anbaudiversifizierung der Brache zuzurechnen
April 2017 12
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
Dauergrünlanderhalt (Unterschiedliche Formen von Dauergrünland)
Umweltsensibles DGL am 01.01.2015 als FFH-Gebiet ausgewiesen- absolutes Umbruchverbot; sofortige Wiederherstellung im Falle Verstoß- Verbot aller Maßnahmen, die die Grasnarbe schädigen- alle Maßnahmen sind drei Tage vorher anzuzeigen (außer Striegeln/Walzen/Schleppen
Dauergrünland vor dem 15.05.2015 bereits bestehend- es gilt das Dauergrünlanderhaltungsgesetz (DGErhG MV), geändert am 21.12.2015
Dauergrünland, das erstmals am 15.05.2015 zu DGL geworden ist- Urteil vom 02.10.2014 !!!, Prüfung NC 2015, ff. und 5 Jahre zurück Umwandlung AL in DGL falls Sachverhalt erfüllt war- Umbruchverbot
Verantwortung liegt beim Bewirtschafter der Fläche!!Umwandlung DGL in AL ist eine OrdnungswidrigkeitUmwandlung DGL in AL ist ein Verstoß gegen GreeningUmwandlung DGL und bewusste Nichtbeantragung der Fläche ist
Subventionsbetrug
April 2017 13
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
Ökologische Vorrangflächen
5 % des Ackerlandes als Flächenbewirtschaftung im Umweltinteresse
öVF grundsätzlich nur auf Ackerland anzulegen Gesamtes in der Verfügungsgewalt stehendes AL mit LE (CC-relevant)
Einschließlich Parzellen unter der Mindestparzellengröße von 0,3 ha
Einschließlich Pufferstreifen, soweit nicht bereits als AL erfasst
Einschließlich Kurzumtriebsplantagen (KUP)
Einschließlich Aufforstungsflächen (ELER gefördert)
Ökologische Vorrangflächen (öVF)
Brache 1,0
LE auf Ackerland, beihilfefähig und CC-relevant 1,0-2,0
Streifen an Waldrändern 1,5
Pufferstreifen 1,5
Ackerrandstreifen 1,5
KUP-Flächen 0,3
Aufforstungsflächen 1,0
Winterzwischenfrucht 0,3
Stickstoffbindende Pflanzen 0,7
Ökologische Vorrangflächen (öVF)
Winterzwischenfruchtanbau (Art.46 Abs.2 i) VO 1307/2013) Gf = 0,3
Ausschließlich Kulturartenmischungen, (max. 60% einer Art; lt. Nat. VO Gräser insgesamt unter 60%)
Einsaat nach Ernte Vorkultur ab 16.07. bis spätestens 01.10. Hinweis Modifikationsantrag bei Veränderungen
darf nicht vor dem 15.02. des Folgejahres beseitigt werden
Im Jahr der Antragstellung Nutzung der Fläche nur durch Beweidung mit Schafen oder Ziegen
Ab 15.02. kann Aufwuchs genutzt werden eine Hauptkultur muss folgen
Im Jahr der Antragstellung nach Ernte Vorfrucht = Kein Einsatz chemischer-synthetischer PSM und mineralischer N-DüM zulässig; kein Einsatz von Klärschlamm
Untersaaten (zur Hauptfrucht ) ausschließlich aus Gräsern (Reinsaat, kein Klee)
kann ab Folgejahr weiter mehrjährig genutzt werden Hinweis !!!
April 2017 16
Ökologische Vorrangflächen (öVF)
Aufforstungsflächen
Verfahrensweise ab 2016:
Nach weitergehender Prüfung in 2015 durch das Referat 330 und das Forstreferat des LM wurde folgende verbindliche Verfahrensweise ab 2016 festgelegt:
Für die Anerkennung als ÖVF ist ab 2016 der Fördermittelbescheid für die Aufforstungsinvestition vorzulegen.
Der Zeitraum der Zweckbindungsfrist der geförderten Erstaufforstung (Investition) beträgt 10 Jahre und dient als Zeitraum für die Anrechnung dieser Fläche als ökologische Vorrangfläche. Das bedeutet, die Aufforstungsfläche darf nur als ÖVF beantragt werden, wenn die Zweckbindungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
Umverteilungsprämie
Zahlungen auf die ersten 46 Hektare bundeseinheitlicher Zuschlag:
bis 30ha Zahlung von rund 50 € je ha MV 2016 = 50,14 €/ha (49,67 € )
bis weitere 16 ha rund 30 € je ha MV 2016 = 30,08 €/ha (29,78 €)
Die Betriebsinhaber müssen im Falle von Betriebsaufspaltungen nach dem Stichtag 18. Oktober 2011 bei der Antragstellung zusätzlich eine Erklärung abgeben, welche belegt, dass diese Auf- bzw. Abspaltung nicht aus Gründen der Vorteilsnahme erfolgte. Dies gilt auch für die Unternehmen, die aus solch einer Aufspaltung hervorgegangen sind.
Neugründungen haben sich auch zukünftig generell diesbezüglich zu erklären
April 2017 18
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
Junglandwirteprämie Personen, die sich erstmals als Betriebsleiter in einem landwirtschaftlichen
Unternehmen niederlassen, oder sich in den vergangenen 4 Jahren niedergelassen haben
Im Jahr der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre alt
Zahlung erfolgt für 5 Jahre auf max. 90ha ca. 44 €/ ha ( 2015/2016 = 44,27 €) (jedes Jahr Antragstellung auf Auszahlung)
Als Mitglied einer GbR mehr als 50% Gesellschafteranteile, Träger des betrieblichen/wirtschaftlichen Risikos
Juristische Personen JLW = Entscheidungsträger einer Gesellschaft (Geschäftsführer/Hauptgesellschafter)
In den vorzulegenden Kopien des Gesellschaftsvertrages und oder des aktuellen Auszugs des Handelsregisters müssen die o. a. Befugnisse zweifelsfrei erkennbar sein.
keine weiteren Auflagen, z.Bsp. Ausbildungsanforderungen
April 2017 19
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
Kleinerzeugerregelung
In 2015 war einmalige Entscheidung möglich
Diese Entscheidung kann ab 2016 und Folgejahre geändert werden, ein Zurück dann nicht mehr möglich
maximal 1.250 €
zusammengesetzt aus Basisprämie + Greeningprämie + Umverteilungsprämie, ggf. auch Junglandwirteprämie
liegt die Berechnung über 1.250€ erfolgt eine %uale Kürzung aller einbezogenen Prämienanteile
Unterliegen nicht Greening und Cross Compliance (aber Fachrecht!!)
April 2017 20
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017
Krisenreserve und Rückerstattung
Im Falle Krisen auf Agrarsektor Unterstützung möglich
Ihnen bekannt als Haushaltsdisziplin
2015 waren es 1,393041 % oberhalb Freibetrag 2.000€
2016 waren es 1,353905 % oberhalb Freibetrag 2.000€
Bei Nicht-Inanspruchnahme erfolgt mit darauffolgenden Bescheid die Rückerstattung = Bestandteil der Zahlung im laufenden Jahr!
über die Haushaltsdisziplinerstattungsverordnung (nat. VO)
2015 = 1,35700 % zurück geflossen
2016 = 1,39670 % zurück geflossen
Die Rückerstattung unterliegt allen Kürzungen im Zahlungsjahr (CC!!)
April 2017 21
1. Rückblick auf 2016 mit Ausblick 2017Aktiver Betriebsinhaber (Art.9 der VO(EU)1307/2013)
Direktzahlungen dürfen nur ausgereicht werden, wenn es sich beim Antragsteller um einen aktiven Betriebsinhaber handelt
und nur, wenn die Direktzahlung an die tatsächliche Ausübung landwirtschaftlicher Tätigkeiten geknüpft ist
Negativliste beachten.
Wenn vorhanden, alle mit dem Antragsteller verbundenen Unternehmen angeben, wie Name/Firma, Adresse und soweit vorhanden BNR-ZD sowie bewirtschaftete Fläche.
Hier ist die alleinige Kontrolle ausschlaggebend für die notwendigen Angaben.
Alle Antragsteller, die alleine oder mit ihren verbundenen Unternehmen im Vorjahr mehr als 5000 € Direktzahlungen erhalten haben oder im aktuellen Jahr weniger als 38 ha bewirtschaften, müssen durch gesonderte Nachweise belegen, dass sie aktive Betriebsinhaber sind.
Können sie keinen der aufgeführten Nachweise erbringen, so haben sie dieses ebenfalls zu erklären und eine entsprechende Begründung beizufügen. Ggf. ist auch das „Tierblatt Pferdehalter“ auszufüllen.
- zusätzliches Einfordern von Belegen könnte entfallen, wenn Sie bereits alles, worauf verwiesen wird, mit Antrag einreichen
2016 lief das teils nur mit mehrfacher Aufforderung
April 2017 22
Cross Compliance Änderungen in/ab 2017
Nitratrichtlinie (GAB1)-Umsetzung durch DüVO und JGS-Anlagen; Änderungen noch für 2017 absehbar ; Bitte zwingend Fachpresse verfolgen
Kennzeichnung/Registrierung Schafe und Ziegen (GAB 8)-CC-relevant nur noch Kennzeichnung und Führen BestandsregisterBetriebsregistrierung/Stichtagsmeldung/Begleitpapier nur noch Fachrecht
Marginale Fehler (für GAB6-8)-kleinere Fehler können unter bestimmten Bedingungen sanktionsfrei bleiben, angemessene Sorgfaltspflicht vorausgesetzt
Eigenkontrollcheckliste- Kapitel 9 der Broschüre enthält die wichtigsten Cross Compliance- relevanten Anforderungen einschließlich Bemerkungen und nützlichen Hinweisen
2. Direktzahlungen – Änderungen/Schwerpunkte ab 2017
2. Direktzahlungen – Änderungen/Schwerpunkte ab 2017
Antragsjahr 2017 Grundlage der Antragstellung ist die VO(EU) 809/2014 Art.17 (Änderung der
InVeKoS VO in Folge)
die zuständige Behörde übermittelt dem Begünstigten das vordefinierte Formular sowie die entsprechenden kartografischen Unterlagen
Es ist eine geobasierende Schnittstelle anzubieten,
über die die geografischen und alphanumerischen Daten der gemeldeten Flächen verarbeitet werden können
= geografisches Beihilfeantragsformular
georeferenziertes Antragsverfahren und graphischer Referenzflächenabgleich
Wir beantragen nicht mehr nach Antragsparzelle, sondern mit Antragspolygon
April 2017 24
2. Direktzahlungen – Änderungen/Schwerpunkte ab 2017
Einführung des preliminary check = PRE-CHECK
(deutsch = Vorprüfung/Vorbereitung ,im Sport = Vorrunde!)
Alle Korrekturen sind im Online-Verfahren einzureichen!!!!!!!
Der Pre-Check wird vom AS über ein Landes-shape abrufbar sein.
Vortrag Frau Schulz
April 2017 25
2. Direktzahlungen – Änderungen/Schwerpunkte ab 2017
Zum Verfahren:
Vortrag Frau Schulz nach der Pause!!
Hinweis:
Falscher Absender!! Bitte Post nicht in die „Tonne“
April 2017 26
2. Direktzahlungen – Änderungen/Schwerpunkte ab 2017
Verfahren
Nach Herunterladen und Installation der Software sind die personenbezogen Daten der Antragsteller (AS) nur noch mittels BNR-ZD und PIN vom Server abrufbar. ( Frau Bose anrufen !!)
Nach Abruf der personenbezogenen Daten erfolgt die Abarbeitung wie in den Vorjahren.
Es werden, wie in 2016, keine personalisierten Papieranträge bereitgestellt, da 100 % elektronische Antragstellung.
Durch die StÄLU wird ab 2017 keine technische Hilfestellung mehr erfolgen – erfolgen können!!
Da diese verordnungsgemäß festgeschrieben ist, wurde sie extern vergeben:
Datenverarbeitungszentrum MV Laden/Herunterladen
DEG/GAF (Programmersteller/-Betreuer) technische Bedienung
weitere Hilfe über Beratungsunternehmen!!!!!
April 2017 27
2. Direktzahlungen – Änderungen/Schwerpunkte ab 2017
WARUM?????
Behörde hat folgenden Abarbeitungsauftrag:
Aufarbeitung des Programmbearbeitungsbruches 2015/2016
2015 Alphanummerisches Antragsverfahren
2016 Digitales/ Georeferenziertes Antragsverfahren
2015 gab es Probleme der Vorbelegung der Kürzungskulissen für die AUKM,
2016 teils fehlerhafte Vorbelegung
führte zu unkorrekten Berechnungen/Abzügen bei AUKM (Überlappungen)
2015 wurden Antragsskizzen gezeichnet und alphanummerisch beantragt
2016 wurden Polygone gezeichnet und daraus ergab sich der alphanummerische Antragsumfang
führte zu teils erheblichen Parzellenabweichungen zu 2015, insbesonderebei gebundenen Flächen
Dies würde zu fehlerhaften Auszahlungen 2017 für die AUKM führen!!!
April 2017 28
2. Direktzahlungen – Änderungen/Schwerpunkte ab 2017
Um Zahlungen AUKM in 2017 möglichst im Sommer und korrekt zu sichern,
3 Hauptaufträge abzuarbeiten:
1. Bearbeitung und Abgleiche aller Antragsparzellen 2015 mit den Antragspolygonen 2016 (im StALU VP ca. 8.000 - 9.000 Parzellenänderungen abgleichen)
2. Vorbelegung Überlappungsfreier Antragsparzellen aus Antrag 2016 auf DVD 2017 (ca. 1.000)
3. Aufarbeitung /Prüfung notwendiger Änderungen der Grundbewilligungen für die gesamten Verpflichtungszeiträume
April 2017 29
2. Direktzahlungen – Änderungen/Schwerpunkte ab 2017
Gelbe Karte / Rote Karte
Liegt ein Verstoß im Flächenbereich erstmalig bei bestimmten Größenordnungen(>3%/>2ha und <10 %) der ermittelten Fläche) vor, so werden lediglich 50% derüblichen Sanktion ( das 1,5 fache der beanstandeten Fläche angesetzt, wenn bei dem AS erstmalig Überbeantragungen festzustellen sind.
Bei wiederholtem Verstoß wird in dem aktuellen Jahr 100% gezogen und die offenen50 % aus dem Vorjahr eingezogen = rote Karte
Gelbe Karten Betriebe mit VOK kommen zusätzlich in die VOK im darauffolgendem Jahr, teils mehrfach pro Antragsjahr (bis teilw. Kurz vor Zahlung im Dezember)
Art.19a der VO 1393/2016
April 2017 30
2. Direktzahlungen – Änderungen/Schwerpunkte ab 2017
Gelbe Karte / Rote Karte
9 ha beanstandet von 100 ha= über 2ha und über 3%
Bis 2015 = Abzug 27,0 ha
Ab 2016 = Abzug 22,5 ha ( 9 ha + 13,5 ha )
Wenn aber unter 10%
Gelbe Karte = Abzug 15,75 ha ( 9 ha + 6,75 ha ) + Kontrolle FJ(VOK)
Verstoß Folgejahr 8 ha = Abzug Folgejahr 20 ha
+ RF Beihilfe 6,75 ha aus Vorjahr
Art.19a der VO 1393/2016
April 2017 31
2. Direktzahlungen – Änderungen/Schwerpunkte ab 2017
Vorgehensweise bezüglich der Förderung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Bereich von Gewässerrandstreifen
1. Krautung von Gewässern
auf allen Flächen des ökologischen Anbaus und allen ÖVF und AUKM-gebundenen Flächen = förderunschädlich
-- Ausnahme hier ein- und mehrjährige Blühflächen und –streifen
Flächen sind für das betroffene Jahr sanktionslos abzusetzen
wenn der AS vor Maßnahme das StALU informiert
2. Grundräumung mit Ablage am Gewässerrandstreifen innerhalb des FB
Das Ausbringen von Bodenaushub ist mit keiner Fördermaßnahme vereinbar --- sanktionsfreier Abzug bei Anzeige der Maßnahme
AS haben sich eigenständig vor Antragstellung über vorgesehene förderschädliche Unterhaltungsmaßnahmen zu informieren und die Beantragung darauf auszurichten