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Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 1Seite 1
Erne
uerb
are
Ener
gien
Regionale Wertschöpfung
Energie in Bürgerhand
Bürgerbefragung zur Weiterarbeit „Bürger-Energie im Nürnberger Land“
Lauf, 20.03.2015
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 3Seite 3
1. Rückblick – Gemeinsamer Informationsstand
2. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen – Neue Strategie
3. Einwendungen zum Vertragsentwurf Geschäftsordnung der Projektagentur
4. Fazit
5. Entscheidungsvorlage
6. Personalfrage
Agenda
Projekt-Flächen
Weitere
Mitglieder?
Weitere
Mitglieder?
Verwaltungs-Kompetenz
Kapital, Risiko,Engagement
Kommunal-
Kompetenz
System- &
Vermarktungs-
Kompetenz
Vermarktungs-Kompetenz
Bürger
Stadt- und
Gemeindewerke
Unser Ansatz
Kommunen
Bauernverband
Landkreis
N-ERGIE
Interkommunale
Bürger-
Energiegenossenschaft
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 5Seite 5
Motivation:
Energie inBürgerhand
&Regionale
Wertschöpfung&
Dezentrale Versorgung
PROJEKT-AGENTUR
Gemeinden, Landkreis,
EVUsN-Ergie
BBV, WBV&
Bürger-Energie-genossenschaft
GmbH
BÜRGER-ENERGIE-
GENOSSEN-SCHAFT
eG
PROJEKT-GESELL-
SCHAFTEN
Rechtsform offen
Projekte finden Projekte bezahlen Projekte betreiben
Energieversorgung im Landkreis durch EE
Das Projekt als „Drei-Säulen-Modell“(Rückblick)
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 6Seite 6
Übrige Gesellschafter derEnergie-Projektagentur
Umliegende Kommunen
ÜbrigeGenossenschaftsmitglieder
Genossenschaftsmitglieder aus den umliegenden
Kommunen
Dritte 1)
1) Die Beteiligung Dritter ist nicht ausgeschlossen, muss aber von den jeweiligen Projektgesellschaftern im Einzelfall einstimmig beschlossen werden
Bürgerbeteiligung nach dem Zwiebelschalenmodell(Rückblick)
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 7Seite 7
1. Rückblick – Gemeinsamer Informationsstand
2. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen – Neue Strategie
3. Einwendungen zum Vertragsentwurf Geschäftsordnung der Projektagentur
4. Fazit
5. Entscheidungsvorlage
6. Personalfrage
Agenda
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 8Seite 8
Projektagenturca. 33 Gesellschafter
(GmbH)
Kommunen&Regionale Partner
Das „Drei-Säulen-Modell“ gestern und heute
Ange
bot z
ur W
eite
rent
wick
lung
Projektierer ?
Beteiligung
Bürger-Energie- Genossenschaft
(eG)
Betriebsführung ?
Direktvermarktung
Ausschreibungs-
modelle
KAGBEEG-Novelle
BaFin
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 9Seite 9
Projektagenturca. 33 Gesellschafter
(GmbH)
Kommunen&Regionale Partner
Projektierer ?
Betriebsführung ?
Unsere Antwort für einen effektiven Start der Projektagentur
Beteiligung
Förderverein(eV)
Bürger-Interessenvertretung
Als e.V.vorläufig oder dauerhaft
(Gesetzeslage)
(Rechtsform offen)
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 10Seite 10
Motivation:
Energie inBürgerhand
&Regionale
Wertschöpfung&
Dezentrale Versorgung
BÜRGER-ENERGIE-VEREIN
eV
Projekte betreiben
Energieversorgung im Landkreis durch EE
Gesamt-Projekt aktiv begleiten
PROJEKT-GESELL-
SCHAFTEN
Rechtsform offen
Die Bürgerinitiative sieht das Projekt
weiterhin im „Drei-Säulen-Modell“
Projekte finden
Geschäftsordnung der Projektagentur=
Konsortialvertrag
PROJEKT-AGENTUR
Gemeinden, Landkreis,
EVUsN-Ergie
BBV, WBV&
Bürger-Energie-Verein
GmbH
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 11Seite 11
1. Rückblick – Gemeinsamer Informationsstand
2. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen – Neue Strategie
3. Einwendungen zum Vertragsentwurf Geschäftsordnung der Projektagentur
4. Fazit
5. Entscheidungsvorlage
6. Personalfrage
Agenda
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 12Seite 12
Konsortialvertrag zur Projektagentur(Konsortialvertrag Geschäftsordnung)
Position der Bürgervertretung (BV) in der Projektagentur (Förderverein / Genossenschaft)
BV ist Mitglied in der Projektagentur (PA) mit 5.000 € Geschäftsanteil, §4
BV hat eine Stimme in der Gesellschafterversammlung der PA, §17
BV stellt einen von 9 Aufsichtsräten in der PA, §15 (2)
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 13Seite 13
Entwurf Konsortialvertrag:§10 (1)Soweit eine Partei () von der Projektagentur () ein Recht an einem Projekt erwirbt und infolgedessen zur Umsetzung des Projekts eine Projektgesellschaft errichtet, bietet sie der Bürger-Energiegenossenschaft an, sich an der Projektgesellschaft in Höhe von 25 % zu beteiligen. Eine weitergehende Beteiligung kann angeboten werden.
Forderung Sprecherkreis:Beteiligung zu gering
Begründung:- Deutliche Diskrepanz zu den bisher gezeigten Präsentationen- Kein Ausschluss beteiligungswilliger Bürger durch enge Grenzen (Akzeptanz)- Leitgedanken „Energie in Bürgerhand“ & „Regionale Wertschöpfung“ wird nicht entsprochen- Klar definiertes Zwiebelschalenmodell zur Beteiligung der einzelnen Gesellschafter- Kein Anreiz für Kommunen, wenn Bürger, auch eigene Bürger, nur einen geringen Anteil
haben- Minderheitsbeteiligungen ergeben keine Option auf Gründung einer „operativen“
Genossenschaft
Finanzielle Bürgerbeteiligung
Konsortialvertrag zur Projektagentur(Konsortialvertrag Geschäftsordnung)
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 14Seite 14
Entwurf Konsortialvertrag:§10 (2)In welcher Rechtsform die Projektgesellschaft errichtet wird (GmbH, eG, GmbH & Co. KG, stille Gesellschaft etc.), ist Sache desjenigen, der () das Recht erworben hat und die Projektgesellschaft errichtet. Die Bürger-Energiegenossenschaft kann nicht verlangen, im Rahmen einer bestimmten Rechtsform beteiligt zu werden. Sie kann nur verlangen, so beteiligt zu werden, wie auch ein Dritter im Rahmen der Projektgesellschaft als Kapitalgeber beteiligt werden würde.
Forderung Sprecherkreis:Projektgesellschaften dürfen nur in einer Rechtsform gegründet werden, die eine direkteund unbürokratische Beteiligung auch von Kleinanlegern aus dem Kreis der Bürger zulässt.(Neue Situation durch Förderverein / Genossenschaft)
Begründung:- Akzeptanz- Beteiligungsmöglichkeiten für alle Bürgerschichten
Rechtsform der Projektgesellschaften / Kleinanlegerbeteiligung
Konsortialvertrag zur Projektagentur(Konsortialvertrag Geschäftsordnung)
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 15Seite 15
Entwurf Konsortialvertrag:§2 (2)Zu diesem Zweck übernimmt die Projektagentur die Identifizierung () von Projekten (Projektvorbereitung) im Landkreis und koordiniert die Investitionstätigkeit ihrer Gesellschafter durch die Veräußerung () gesicherter Projektrechte. Die Veräußerung erfolgt vorrangig an die Gesellschafter. Sie kann auch an Dritte erfolgen.§2 (4)Die Projektagentur kann im Auftrag einzelner Gesellschafter und im Auftrag von Dritten tätig werden …...
Forderung Sprecherkreis:Keine Rechte Dritter von außerhalb der Projektagentur explizit im Konsortialvertrag
Begründung:- Die Projektagentur wird tätig zur Förderung der Interessen ihrer Gesellschafter
Rechte Dritter
Konsortialvertrag zur Projektagentur(Konsortialvertrag Geschäftsordnung)
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 16Seite 16
Entwurf Konsortialvertrag:§13 (1)Um das für eine zweckmäßige Geschäftsführung erforderliche () Know-how sicherzustellen, kann der Geschäftsführer mit Zustimmung des Aufsichtsrats Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Beratungsleistungen sollen vorrangig aus dem Kreis der Gesellschafter erbracht werden. Die N-ERGIE Regenerativ steht für die Erbringung von Beratungsleistungen () zur Verfügung§14 (1)Als Betriebsführer kommen vorrangig die Gesellschafter in Betracht. Die N-ERGIE Regenerativ steht als Betriebsführer () zur Verfügung
Forderung Sprecherkreis:Ergebnisoffene Personalpolitik und keine vertragliche Präferenzen bei Funktionen.
Begründung:-Entscheidend ist im Einzelfall das Portfolio des Bewerbers-Die Entscheidung zur Betriebsführung ist nicht Gegenstand der Projektagentur-Obiger Einwand ist kein generelles Veto gegen eine aktive Rolle der N-ERGIE in derProjektagentur
Beratungsverträge / Betriebsführung
Konsortialvertrag zur Projektagentur(Konsortialvertrag Geschäftsordnung)
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 17Seite 17
Entwurf Konsortialvertrag:§13 (5)Mit Zustimmung des Aufsichtsrates können Arbeitskreise gebildet werden, die den Geschäftsführer zu bestimmten Themen beraten. Den Arbeitskreisen können fachkundige Mitarbeiter der Gesellschafter sowie Mitglieder des Fördervereins angehören. Die Arbeit in den Arbeitskreisen erfolgt unentgeltlich.
Forderung Sprecherkreis: Keine Kann-Bestimmung! Arbeitskreise sollen durch PA gefördert werden.
Begründung: - Förderung der Bürgerakzeptanz bei EE-Projekten- Abschöpfen des regionalen Know How- Entlastung des knappen Etats
Arbeitskreise
Konsortialvertrag zur Projektagentur(Konsortialvertrag Geschäftsordnung)
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 18Seite 18
1. Rückblick – Gemeinsamer Informationsstand
2. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen – Neue Strategie
3. Einwendungen zum Vertragsentwurf Geschäftsordnung der Projektagentur
4. Fazit
5. Entscheidungsvorlage
6. Personalfrage
Agenda
Seite 19
Zusammenfassung Konsortialvertrag
Bürgervertretung ist gleichwertiges Mitglied in der Projektagentur mit einer Stimme in der Gesellschafterversammlung & einem Sitz im Aufsichtsrat
Zu geringe Beteiligung!
Beteiligungsmöglichkeit für alle Bürgerschichten!
Keine Rechte Dritter im Konsortialvertrag!
Keine vertragliche Präferenzen bei Funktionen in der Projektagentur!
Förderung der Bürgerakzeptanz durch aktive Arbeitskreise!
Klar definiertes Zwiebelschalenmodell!
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 20Seite 20
Fazit
Das Projekt
„Energie in Bürgerhand im Nürnberger Land in enger und partnerschaftlicher Zusammenarbeit
mit den Kommunen und anderen regionalen Partnern“
wurde den Bürgern und Kommunen im Grobkonzept vorgestellt.
Der vorliegende Konsortialvertrag zur Geschäftsordnung in der Projektagentur spiegelt jedoch in der Einschätzung des Sprecherkreises in wesentlichen Punkten den Geist der damaligen
Präsentationen nicht wieder.
Den Bürgern wird durch die Mehrheit der Partner in der Projektagentur sowohl finanziell als auch
energiepolitisch nur eine Nebenrolle zugesprochen.
Der Sprecherkreis der Bürgerinitiative sieht sich durch das Mandat, das er in der
Gründerversammlung im April 2011 angenommen hat, nicht autorisiert, diesem Ergebnis ohne Bürgerbefragung zuzustimmen.
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 21Seite 21
1. Rückblick – Gemeinsamer Informationsstand
2. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen – Neue Strategie
3. Einwendungen zum Vertragsentwurf Geschäftsordnung der Projektagentur
4. Fazit
5. Entscheidungsvorlage
6. Personalfrage
Agenda
Seite 22
Unsere Alternativen
A Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach!- Die Bürger akzeptieren das Vertragswerk in der vorliegenden Form- Umgehende Gründung eines Fördervereins mit der späteren Option
einer BaFin registrierten Bürger-Energiegenossenschaft- Beitritt zu Projektagentur
B Der Sprecherkreis wird aufgefordert, die dargestellten Forderungen bezüglich einer Projektagentur mit Bürgerbeteiligung mit Nachdruck einzufordern.
Nachverhandlung und:- Umgehende Gründung eines Fördervereins mit der späteren Option
einer BaFin registrierten Bürger-Energiegenossenschaft- Beitritt zu Projektagentur
C Empfehlung an die Kommunalpolitik, das vorliegende Vertragswerk als rein kommunales Vorhaben ohne aktive/passive Bürgerbeteiligung umzusetzen und den Bürgern an realisierten Energieprojekten eine stille Beteiligung anzubieten
- interkommunale Projektagentur auf Landkreisebene ohne Bürgerbeteiligung
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 23Seite 23
1. Rückblick – Gemeinsamer Informationsstand
2. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen – Neue Strategie
3. Einwendungen zum Vertragsentwurf Geschäftsordnung der Projektagentur
4. Fazit
5. Entscheidungsvorlage
6. Personalfrage
Agenda
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 24Seite 24
Sie verfolgen mit Interesse und Engagement die heutige Energiepolitik?
Der Sprecherkreis ist kein exklusiver Zirkel !
Sie verfügen über die nötigen zeitlichen Freiräume?
Sie verfügen womöglich sogar über spezifisches Know How?
Dann laden wir Sie herzlich ein zur Mitarbeit …
… im Sprecherkreis.
… bei den Gründungsvorbereitungen Förderverein / Genossenschaft.
… bei den Führungsaufgaben in Förderverein / Genossenschaft.
Bitte melden Sie sich direkt bei uns, oder schreiben Sie eine E-Mail an:
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 25Seite 25
Erne
uerb
are
Ener
gien
Regionale Wertschöpfung
Energie in Bürgerhand
Wir danken für Eure Aufmerksamkeit
Weiter zu Back up Folien
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 26Seite 26
Mitglieder:900Bürger14 Kommunen
(19)0 Stadtwerke
Eigenkapital:8 Mio. €
Vorstände / Geschäftsführer:Vorstände: nebenamtl.Geschäftsf: hauptamtl.
NEW eG,Neustadt / Waldnaab
Bürger-Energie-Genossenschaft
Einlagen je 5.000 €
NEW eG
Kommunenund Stadtwerke
Anteile à 500 €
Jurenergie eG,Neumarkt
Bürger-Energie-Genossenschaft
Anteile à 500 €
Raiffeisengenossenschaften,Rhön / Grabfeld
Raiffeisen Regionalentwicklung eG
Das Rad nicht neu erfunden!(Rückblick)
1028 Bürger / 10 Dorfgenossenschaften
10 Kommunen (37)0 Stadtwerke
5 Mio. €
Vorstände: ehrenamtlich
20Kommunen
(38)2Stadtwerke
1260Bürger
~ 0,2 Mio. € 13 Mio. €
Vorstände: ehrenamtlichGeschäftsf: hauptamtlich
Back up Folie
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 27Seite 27
Modell Raiffeisen eG,Rhön / Grabfeld
Bürger-Energie-Genossenschaft
(Neugründung durch Bürger)
Einlagen z.B. Kommunen von je 5.000 € und jeweils eine Stimme
Entwickelte Projekte werden den Gesellschaftern zur Umsetzung angeboten
Kommunen,Stadtwerke, N-ERGIE,
BBV
Projektgesellschaften werden gegründet
Energie-Projektagentur Nürnberger Land(Entwicklungsbüro)
Modell Jurenergie eG,Neumarkt
Modell NEW eG,Neustadt / Waldnaab
Das Ergebnis im Arbeitskreis „AK Energie“(Rückblick)
Rückerstattung der bisherigenEntwicklungskosten + Risikozuschlag
Erträge
Back up Folie
Seite 28
2. Außerordentliche Generalversammlung Jurenergie, Dezember 2014
Back up Folie
Präsentationstitel bzw. andere wichtige Informationen| Seite 29Seite 29
Erste „nicht operative Beteiligungs-Genossenschaft“von der BaFin Ende 2014 nach KAGB registriert
Mehr Infos zum Registrierungsaufwand siehe:http://www.energie-haiger.de
BaFin: Die erste Energiegenossenschaft ist registriert
Back up Folie