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Praxis & Patient Praxis & Patient | Newsletter Ausgabe Juni 2019 Inhalt ¡ Wege zu einer gelungenen Kommu- nikation ¡ Herausforderung Multimedikation ¡ Misshandlungen von Kindern früh erkennen ¡ Kreis Oberberg: Neue Öffnungszeiten für den Kinder-Notdienst ¡ Patienteninfos Nordrhein ¡ Zentrum für Kinderschutz im Gesund- heitswesen ¡ Bei Auslandsreisen an den Organspen- de-Ausweis denken ¡ Neben Organen auch Gewebe spenden ¡ HIV-Infektion und deren Bekämpfung ¡ Lotse für Hospiz- und Palliativver- sorgung ¡ Wohnberatung in NRW ¡ Stiftung Anerkennung und Hilfe ¡ Service der KVNO ¡ Impressum Tipps, Termine und Service Nordrhein Medizin und Gesundheitswesen Gespräche mit Patienten gehören für Ärzte zum Alltag. Das Bedürfnis nach guter Kommunikation und einem angenehmen Gesprächsklima besteht dabei wechselseitig. Doch welche Faktoren unterstützen eine gute, offene Kommunikationskultur? Diese Frage stand im Mittelpunkt des Fachtags „Zur Treue gehören immer zwei – Wege zu einer gelungenen Kommunikation“ am 3. April 2019 im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf. Über 200 Ärzte, Psychotherapeuten sowie Patienten- und Selbsthil- fevertreter nahmen an der Veranstaltung von KV Nordrhein, Gesundheitsselbsthilfe NRW und KOSKON, einer landesweiten Einrichtung für Selbsthilfeunterstützung, teil. Die Veranstaltung stand im Zeichen von Teilhabe und Inklusion und wurde von Arzt und Fernsehmoderator „Doc Esser“ moderiert. Dr. med. Frank Bergmann, Vorstands- vorsitzender der KV Nordrhein, wies eingangs auf die Bedeutung der Arzt-Patien- ten-Kommunikation für eine gute Versorgung hin. Ein gelungenes Ge- spräch erhöhe nachweis- lich die Therapietreue und damit den Behand- lungserfolg der Patien- ten. Seinen Erfahrungen nach tragen gegenseitige Wertschätzung, zuge- wandtes Zuhören und eine gemeinsame Lö- sungsfindung viel zum Heilungserfolg bei. Als Arzt müsse er sich in je- dem Fall die Frage stellen: „Was kann ich tun, um den Patienten abzuholen und sein Anliegen zu verstehen?“ Wie man besser nicht miteinander spricht, veranschaulichte Wege zu einer gelungenen Kommunikation Gesetzliche Krankenversicherung ¡ Gesundheitsuntersuchung überar- beitet ¡ Gegen Gürtelrose impfen ¡ Pille bis zum 22. Geburtstag Graphic Recording von raketadesign, Foto: Malinka, KVNO

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Praxis & Patient

Praxis & Patient | Newsletter Ausgabe Juni 2019

Inhalt

¡ Wege zu einer gelungenen Kommu-

nikation

¡ Herausforderung Multimedikation

¡ Misshandlungen von Kindern früh

erkennen

¡ Kreis Oberberg: Neue Öffnungszeiten

für den Kinder-Notdienst

¡ Patienteninfos

Nordrhein

¡ Zentrum für Kinderschutz im Gesund-

heitswesen

¡ Bei Auslandsreisen an den Organspen-

de-Ausweis denken

¡ Neben Organen auch Gewebe spenden

¡ HIV-Infektion und deren Bekämpfung

¡ Lotse für Hospiz- und Palliativver-

sorgung

¡ Wohnberatung in NRW

¡ Stiftung Anerkennung und Hilfe

¡ Service der KVNO

¡ Impressum

Tipps, Termine und Service

Nordrhein

Medizin und Gesundheitswesen

Gespräche mit Patienten gehören für Ärzte zum Alltag. Das Bedürfnis nach guter Kommunikation und einem angenehmen Gesprächsklima besteht dabei wechselseitig. Doch welche Faktoren unterstützen eine gute, offene Kommunikationskultur?

Diese Frage stand im Mittelpunkt des Fachtags „Zur Treue gehören immer zwei – Wege zu einer gelungenen Kommunikation“ am 3. April 2019 im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf. Über 200 Ärzte, Psychotherapeuten sowie Patienten- und Selbsthil-fevertreter nahmen an der Veranstaltung von KV Nordrhein, Gesundheitsselbsthilfe NRW und KOSKON, einer landesweiten Einrichtung für Selbsthilfeunterstützung, teil.

Die Veranstaltung stand im Zeichen von Teilhabe und Inklusion und wurde von Arzt und Fernsehmoderator „Doc Esser“ moderiert. Dr. med. Frank Bergmann, Vorstands-vorsitzender der KV Nordrhein, wies eingangs auf die Bedeutung der Arzt-Patien-

ten-Kommunikation für eine gute Versorgung hin. Ein gelungenes Ge-spräch erhöhe nachweis-lich die Therapietreue und damit den Behand-lungserfolg der Patien-ten. Seinen Erfahrungen nach tragen gegenseitige Wertschätzung, zuge-wandtes Zuhören und eine gemeinsame Lö-sungsfindung viel zum Heilungserfolg bei. Als Arzt müsse er sich in je-

dem Fall die Frage stellen: „Was kann ich tun, um den Patienten abzuholen und sein Anliegen zu verstehen?“ Wie man besser nicht miteinander spricht, veranschaulichte

Wege zu einer gelungenen Kommunikation

Gesetzliche Krankenversicherung

¡ Gesundheitsuntersuchung überar-

beitet

¡ Gegen Gürtelrose impfen

¡ Pille bis zum 22. Geburtstag

Graphic Recording von raketadesign, Foto: Malinka, KVNO

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PRAXIS & PATIENT Ausgabe Juni 2019

„Zur Treue gehören immer zwei“

Herausforderung Multimedikation

Bergmann gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der KV Nordrhein, Dr. med. Carsten König, in einem szenischen Dialog.

Stephanie Theiß, Leiterin der Kooperationsberatung für Selbsthilfegruppen, Ärzte und Psychotherapeuten der KV Nordrhein, und Ulf Jacob von der Gesundheitsselbsthilfe NRW stellten die Ergebnisse einer Studie zur gemeinschaftlichen Therapieverantwor-tung vor. Demnach würden nach Einschätzung von Ärzten und Patienten vor allem fol-gende Punkte die Therapietreue verbessern: mehr bezahlte Zeit für Gespräche, geteilte Verantwortung, der Abbau von Verunsicherung aufgrund von Informationsüberflutung sowie dem Patiententyp angepasste Erklärungen.

Herausforderung MultimedikationAuf einer gemeinsamen Veranstaltung von KV Nordrhein und Apothekerverband Nord-rhein am 8. Mai im Haus der Ärzteschaft informierten Fachexperten über die Heraus-forderungen, die sich für Ärzte, Apotheker und Patienten ergeben, wenn Patienten gleichzeitig mehrere Medikamente einnehmen müssen. Die Themen reichten von Wirkstoffen und Wechselwirkungen über die richtige Einnahme von Medikamenten bis

hin zum „Medikationsplan“, auf den Erkrankte, die mehr als drei Wirkstoffe über einen längeren Zeitraum einnehmen müssen, seit 2017 einen Anspruch haben.

„Ab dem 60. Lebensjahr sind bei Patienten drei Medikamen-te oder mehr der Durchschnitt, und viele wissen gar nicht mehr, wofür oder wogegen sie etwas einnehmen. Hier kann beispiels-weise ein Medikationsplan von großem Nutzen sein“, sagte KV-NO-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Frank Bergmann. Er machte

deutlich, welche Probleme daraus entstehen können, selbst bei richtiger, leitlinienkon-former Medikation. Denn es fehlt oft an Kommunikation von Ärzten untereinander oder zwischen Arzt und Patient – und manchmal entstehen durch eine Folge von Erkrankungen oder Unfälle Behandlungskaskaden, die unerwünschte Nebenwirkun-gen von Medikamenten hervorrufen oder deren Wirksamkeit beeinträchtigen. „Vieles davon wäre vermeidbar, wenn mehr Informationen vorlägen oder sich Ärzte zum Bei-spiel in Pflegeheimen häufiger fragen würden, welche Medikamente es nicht mehr braucht.“

Wie komplex das Thema Multimedikation auch für Apotheker ist, erläuterte Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands und Eigentümer der Alpha Apotheke in Köln. Er ging auf Wechselwirkungen von Substanzen sowie das Zusammenspiel von Medikamenten und Nahrung ein und gab praktische Hinweise zum Aufbewahren und Teilen von Tabletten.

Informierten über Risiken und Nebenwirkungen von Arzneien: KVNO-Vorsitzender Dr. med. Frank Bergmann, Moderator Jascha Habeck, ZTG-Referentin Veronika Strotbaum und Thomas Preis, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein (v.l.n.r.)., Foto: KVNO

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KVNO-Info

Kinder-Notdienst Kreis Oberberg

Misshandlungen von Kindern früh erkennenRund 55.000 Kinder erleiden in Deutschland bis zu ihrem sechsten Lebensjahr Gewalt. In bis zu 80 Prozent der Fälle könnte man Gefährdungen bereits um den Zeitpunkt der Geburt herum erkennen, wenn es denn eine Vernetzung und Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe gäbe. Vor zehn Jahren ist die Stiftung Deutsches Forum Kinderzukunft gegründet worden. Ehrenamtliche Experten aus Medizin, Psy-chologie, Sozialpädagogik und des Rechtswesens haben sich zusammengeschlossen, um Familien von Anfang an unterstützen zu können. Ein von der Stiftung initiiertes Präventionsmodell zur Verhinderung von Kindesmissbrauch ist inzwischen an zwölf Geburtskliniken in zehn nordrhein-westfälischen Städten installiert.

Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein und Kuratori-umsmitglied der Stiftung Deutsches Forum Kinderzukunft, verwies im Rahmen einer Pressekonferenz Mitte Juni auf die „verheerenden“ Spätfolgen von Gewalt für die Ge-sundheitsentwicklung eines Kindes. Er betonte in diesem Zusammenhang die Bedeu-tung des Interprofessionellen Qualitätszirkels (IQZ) „Frühe Hilfen“ der KV Nordrhein. „Wir wollen dazu beitragen, dass die Teilnehmer aus der Ärzteschaft und den sozialen Systemen die Arbeitsweise im jeweils anderen Bereich besser verstehen, Zuständig-keiten transparenter werden und es im Einzelfall zu einer besseren Zusammenarbeit kommt“, erklärte Bergmann.

Neben dem interprofessionellen Austausch sei auch der interkollegiale Austausch von Medizinern bei Gefährdungsverdacht wichtig, sagte Dr. med. Thomas Fischbach, Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung Deutsches Forum Kinderzukunft und Präsident der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands e. V. Viele Familien, die vom Kinderarzt auf einen Verdacht angesprochen würden, wechselten danach zu einem anderen Arzt. Eine anonymisierte Datenbank, in der entsprechende Informationen hinterlegt werden könnten, sei eine denkbare Lösung. Fischbach wünscht sich außerdem, dass die Koope-ration von Medizin und Jugendhilfe auch rechtlich sicher geregelt wird.

Kreis Oberberg: Neue Öffnungszei-ten für den Kinder-Notdienst

Ab dem 1. Juli gibt es aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der diensthabenden Kinderärzte beim ambulanten kinderärztlichen Notdienstes im Oberbergischen Kreis neue Sprechstundenzeiten. Die Kinder-Notdienstpraxis am Kreiskrankenhaus Gummersbach (Wilhelm-Breckow-Allee 20) bleibt mittwochs und freitags von

16 bis 20 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags am Vormittag von 9 bis 13 Uhr und am Nachmittag von 16 bis 20 Uhr geöffnet. Abends zwischen 19 und 22 Uhr ist die Notdienstpraxis künftig nicht mehr geöffnet, allerdings steht dann ein Kinderarzt dem allgemeinärztlichen Notdienst konsiliarisch zur Verfügung. Der allgemeine ärzt-liche Notdienst ist ebenfalls am Kreiskrankenhaus untergebracht und kann natürlich auch von Eltern erkrankter Kinder aufgesucht werden. Schwerwiegend akut erkrankte Kinder können – wie bisher – in der stationären Fachabteilung des Krankenhauses versorgt werden.

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Patienteninfos ¡ ¡ ¡ ¡ ¡ ¡ ¡ ¡ ¡ ¡ Lebererkrankungen

Beim Thema Lebererkrankungen wird erklärt, was erhöhte Leberwerte sind, was sie bedeuten und was die Patienten selbst tun können.

¡ Psoriasis Die Information erläutert, was Schuppenflechte ist und wie diese behandelt wird.

Neu erschienen sind zudem zwei Kurzinformationen zu Angststörungen und dem Doo-se-Syndrom, einer seltenen Form der kindlichen Epilepsie. Beim Thema Angststörungen wird erklärt, was man darunter versteht, wie sie entsteht und wie man sie behandeln kann. In der zweiten Information werden Anzeichen des Doose-Syndroms und dessen Behandlung erläutert.

¡ Angst – normales Gefühl oder doch eine seelische Störung? ¡ Doose-Syndrom – eine seltene Form der kindlichen Epilepsie ¡

Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat weitere Patienteninforma-tionen aktualiseriert und in die sechs Fremdsprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und Türkisch übersetzt:

¡ Asthma – wenn Atmen schwer fällt ¡ Herzschwäche – was für Sie wichtig ist ¡

Folgende Wartezimmerinformationen hat das ÄZQ überarbeitet:

¡ Brustkrebs – was bedeutet das für mich? ¡ Leben mit Brustkrebs ¡ Erblicher Eierstockkrebs – Gentest Ja oder Nein? ¡ Krebs der Bauchspeicheldrüse – was für Sie wichtig ist

¡ Info zu HPV-ImpfungEine Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV) kann Krebs verursachen. Infektionen mit HPV treten weltweit auf und gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen. Die Impfung soll vor Aufnahme erster sexueller Kontakte durchgeführt werden. Die Kosten dafür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen seit Kurzem nicht mehr nur für Mädchen, sondern auch für Jungen.

Lebererkrankungen

Psoriasis

Angst Doose-Syndrom

Asthma

Herzschwäche

Vier Wartezimmerinfos überarbeitet

HPV-Impfung

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Zentrum für Kinderschutz

Gesetzliche Regelungen in Europa

Organspendeausweis in 29 Sprachen

Zentrum für Kinderschutz im GesundheitswesenDie NRW-Landesregierung stellt rund zwei Millionen Euro für den Aufbau eines lan-desweiten Kompetenzzentrums für Kinderschutz im Gesundheitswesen zur Verfü-gung. Hauptstandort des Zentrums ist das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln. Projektpartner ist die Abteilung für Kinderschutz der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln. Das Zentrum soll die Akteure im Gesundheitswesen bei Ver-

dachtsfällen von Kindesmisshandlung in allen Fragen der Diagnostik, der Si-cherung von Befunden sowie der Hand-lungs- und Rechtssicherheit beraten und unterstützen.

Parallel dazu unterstützt das Ministeri-um für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes die Kinderschutzambulan-zen. Diese leisten in den Regionen einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von

Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Missbrauch, Misshandlung oder Vernach-lässigung geworden sind. Mit einem Gesamtvolumen von rund 330.000 Euro wer-den in diesem Jahr 13 Kinderschutzambulanzen durch die anteilige Übernahme von Personalkosten gefördert. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2017 in Nord-rhein-Westfalen 2.872 Kinder und 6.365 Jugendliche Opfer einer Gewalttat.

Bei Auslandsreisen an den Organspende-Ausweis denkenFür Reisen ins europäische Ausland ist es ratsam, neben einem Organspende-Aus-weis in deutscher Sprache auch einen Ausweis in der Landessprache dabei zu haben. Gut zu wissen ist, dass es je nach Land zudem teils unterschiedliche Regeln gibt. In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Das heißt, dass Organe oder Gewebe nur entnommen werden dürfen, wenn jemand dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. In Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Litauen, Rumänien und der Schweiz gilt die Zustimmungslösung. Hier dürfen Organe und Gewebe ebenfalls nur entnommen werden, wenn die Zustimmung der verstorbenen Person oder die der Angehörigen vorliegt. Die Widerspruchslösung regelt in Ländern wie Frankreich, Italien, Polen, Spanien, Österreich und der Türkei die Organ- und Gewebespende. Hat die verstorbe-ne Person zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, dürfen Organe grundsätz-lich zur Transplantation entnommen werden.

Nicht einheitlich geregelt ist in Europa zudem, unter welchen Umständen die Orga-ne einer verstorbenen Person für eine Organspende entnommen werden dürfen. So dürfen zum Beispiel in Spanien auch nach dem Herzstillstand Organe entnommen werden, was in Deutschland nicht erlaubt ist. Bei einem Todesfall im Ausland gilt das jeweilige Landesgesetz – unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt den Organspen-deausweis in 29 Sprachen zum Download und Ausdruck zur Verfügung.

Medizin und Gesundheitswesen

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Deutsche Aidshilfe

Neben Organen auch Gewebe spenden Ärzte transplantieren seit über 100 Jahren Gewebe. Diese stammen überwiegend von Spendern, die verstorben sind. Denn anders als bei den meisten Organspenden, die nur bei Hirntoten erfolgen, ist es hier möglich Gewebe auch noch postmortal zu entnehmen. Transplantiert werden können Blutgefäße, Herzklappen, Sehnen, Bänder und Haut, Augenhornhäute oder Knochen. Eine Gewebespende ist in der Regel bis zu 72 Stunden nach dem Eintritt des Todes möglich.

Laut Jahresbericht der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) wurden 2017 rund 2.340 Gewebeentnahmen realisiert. Der Bedarf an Spenden ist aber weiterhin hoch. Um zu spenden, sind ein ausgefüllter Organ- und Gewebespendeaus-weis oder eine entsprechende Patientenverfügung nützlich. Ein potenzieller Spender kann sich auch ausschließlich für eine Gewebesspende entscheiden.

In Deutschland gilt seit 2012 sowohl für die Organ- als auch für die Gewebespende die im Transplanta-tionsgesetz verankerte Entscheidungslösung. Ist der Wille des Verstorbenen nicht bekannt, dürfen die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden.

HIV-Infektion und deren BekämpfungNach wie vor stellt die HIV-Infektion eine gesundheitspolitische Herausforderung dar. Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass in Deutschland circa 12.000 Menschen ihren derzeitigen (Infektions-)Status nicht kennen. Die geschätzte Neuinfektionsrate liegt nach wie vor bei 3.000 pro Jahr. Im Jahr 2018 wurden zwei wichtige Maßnah-men ergriffen, die Infektion zu bekämpfen und vor allem frühzeitig zu entdecken:

¡ Die sogenannte PrEP (Präexpositionsprophylaxe). Dabei handelt es sich um neu zuge-lassene Arzneimittel, die eingesetzt werden, bevor die Infektion ausgebrochen ist. Sie richtet sich an Menschen, die HIV-negativ sind und die ein erhöhtes Infektionsrisiko aufweisen.

¡ In Drogeriemärkten und Apotheken kann nun ein HIV-Selbsttest gekauft und zu Hause durchgeführt werden. Wichtig ist hierbei, vorher über Unterstützungsangebote nach-zudenken, sollte dieser positiv ausfallen. In seltenen Fällen kann es auch vorkommen, dass diese Selbsttests auch negativ ausfallen, obwohl tatsächlich eine HIV-Infektion vorliegt. Da eben bei diesen Selbsttests mitunter auch falsche Ergebnisse auftreten können, ist es wichtig, Vertrauenspersonen und/oder insbesondere die behandelnden Ärzte oder andere Beratungsstellen im Bedarfsfall hinzuzuziehen.

Weitere Informationen

Illustration. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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Flyer in sechs Sprachen

Video zum Check-up

Impfung gegen Gürtelrose

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesundheitsuntersuchung überarbeitetGesetzlich Krankenversicherte haben seit dem 1. April Anspruch auf die Leistungen

der neu gestalteten Gesundheitsunter-suchung für Erwachsene. Neu bei dem bekannten Check-up ist, dass dieser nun einmalig auch zwischen dem vollendeten 18. und vollendeten 35. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr können Versicherte jetzt allerdings nur noch alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre den Check-up in Anspruch nehmen. Bei Per-sonen, deren letzte Gesundheitsuntersu-chung im Jahr 2017 durchgeführt wurde, kann die Wiederholungsuntersuchung

noch bis zum 30. September 2019 erfolgen. Für alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren, bei denen die letzte Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2018 (und später) stattgefunden hat, gilt das neue dreijährige Untersuchungsintervall. Wurde 2018 eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, kann der nächste Check-up wieder ab dem Jahr 2021 erfolgen. Versicherte, die 2019 den Check-up wahrnehmen, haben 2022 wieder Anspruch auf die Untersuchung.

Gegen Gürtelrose impfen Die gesetzlichen Krankenkassen tragen jetzt für alle Versicherten ab 60 Jahren die Kosten für eine Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster). Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, sollten sich der Empfehlung entsprechend bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen. Zu diesen Grunderkrankungen gehören beispielsweise:

¡ angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression

¡ HIV-Infektion ¡ rheumatoide Arthritis ¡ systemischer Lupus erythematodes ¡ chronisch entzündliche Darmerkrankungen ¡ chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale ¡ chronische Niereninsuffizienz ¡ Diabetes mellitus

Die Möglichkeit, sich mit einem neuen Wirkstoff gegen Gürtelrose impfen zu las-sen, gibt es in Deutschland seit Mai 2018. Bei dem neuen Impfstoff handelt es sich um einen sogenannten Totimpfstoff, der nur Bruchteile des Krankheitserregers ent-hält. Die Impfung mit einem Lebendimpfstoff wird für Menschen mit geschwächtem Immunsystem nicht empfohlen. Eine gefürchtete Komplikation bei Gürtelrose sind Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie), die noch Wochen bis Monate nach Abheilen des Hautausschlages weiterbestehen können.

Flyer zum Check-up

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Hospizlotse

Wohnberatung

Stiftung Annerkung und Hilfe

Pille bis zum 22. GeburtstagDie Pille gibt es nun zwei Jahre länger auf Kassenrezept. Gesetzlich versicherte Frau-en haben demnach seit 1. April 2019 einen Anspruch auf die Pille bis zum 22. Ge-burtstag (Vollendung des 21. Lebensjahres). Neben den oralen Kontrazeptiva gilt die neue Regelung auch für Monatsspritzen, De-pot-Kontrazeptiva, Intrauterinpessare und Spiralen zur Verhütung. Ist die Versicherte über 18, muss sie zuzahlen.

Lotse für Hospiz- und Palliativversorgung Der Hospizlotse, ein unabhängiges und kostenfreies Informationsportal des vdek, hilft bei der Suche nach dem in der jeweiligen Region zur Verfügung stehenden Versor-gungsangebot. Suchende können zwischen verschiedenen Begleitungs- und Versor-gungsformen wählen.

Wohnberatung in NRWZahlreiche Wohnberatungsstellen in NRW hel-fen dabei, das Leben im Haus oder der Wohnung einfacher und angenehmer zu gestalten. Die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Projekt-Wohnberatungsstellen tragen die Kreise und Kommunen, in denen die Beratungsstellen angesiedelt sind, sowie die Pflegekassen jeweils zur Hälfte.

Stiftung Anerkennung und HilfeDie Stiftung Anerkennung und Hilfe bietet wichtige Informationen für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der BRD bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden. Bei der Stiftung erfahren Betroffene, Angehörige und rechtliche Vertreter alles zu den Anerkennungs- und Un-terstützungsleistungen der Stiftung, zu den Voraussetzungen für die Anmeldung und zum Anmeldeverfahren.

Pille, Spirale & Co.

Tipps, Termine und Service

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PRAXIS & PATIENT Ausgabe Juni 2019PRAXIS & PATIENT Ausgabe Juni 2019

InhaltHerausgeber: Kassenärztliche Vereinigung NordrheinTersteegenstr. 9 40474 DüsseldorfTel.: 0211 5970 8366www.kvno.de

Redaktion:Sigrid Müller (V. i. S. d. P.)

Serviceangebote der KV Nordrhein

Online-Suche Suche im Internet nach Kassenärzten, psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Region unter www.kvno.de

TerminservicestelleDie Terminservicestelle der KV Nordrhein unterstützt gesetzlich Krankenversicherte bei der Vermittlung eines Facharzttermins vor allem bei Vorliegen einer dringlichen Überweisung. Seit dem 1. April 2017 vermittelt sie auch Termine bei niedergelasse-nen Psychotherapeuten und seit 1. Oktober 2018 Termine für probatorische Sitzun-gen.

Servicenummer 0211 5970 8990Mo bis Fr 8 bis bis 17 Uhr

Patienteninformationsdienst Persönliche Hilfestellung der KV Nordrhein zu Leistungen der gesetzlichen Kranken-versicherung, von Ärzten/Psychotherapeuten mit speziellen Qualifikationen usw.

[email protected]

Ärztlicher BereitschaftsdienstMedizinische Versorgung außerhalb der Sprechzeiten des behandelnden Arztes:Mo bis Do 18 bis 8 Uhr Mi und Fr 12 bis 8 Uhram Wochenende und an Feiertagen rund um die UhrTelefon 116117 (kostenfrei) Faxnummer für Sprach- und Hörgeschädigte: 0800 5895 210

Kooperationsberatung für Selbsthilfegruppen, Ärzte und Psychotherapeuten (KOSA) Berät Ärzte, Psychotherapeuten und Selbsthilfegruppen fachlich bei der Kooperation und hilft, die praktische Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Selbst-hilfegruppen zu verbessern.

Ansprechpartnerin: Stephanie TheißTelefon 0211 5970 8090Fax 0211 5970 8082

[email protected]

GesundheitstippsIm Internet unter www.kvno.de bietet die KV Nordrhein in Zusammenarbeit mit der nordrheinischen Ärzteschaft Gesundheitstipps.