Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen

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Praxisratgeber Vergaberecht Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen Thomas Ferber [email protected] http://www.fachverlag-ferber.de

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Beim offenen Verfahren müssen die Vergabeunterlagen spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen zugesandt werden. Dies gilt selbstverständlich nur dann, wenn die Unterlagen nicht auf elektronischem Weg vollständig, frei und direkt verfügbar sind.

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Praxisratgeber VergaberechtFrist zum Versenden der Vergabeunterlagen

Thomas Ferber

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Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen

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§ 12 EG Abs. 7 VOL/A

Machen die Auftraggeber die Vergabeunterlagen und alle zusätzlichen Unterlagen nicht auf elektronischem Weg frei, direkt und vollständig verfügbar und sind die Vergabeunterlagen und die zusätzlichen Unterlagen rechtzeitig angefordert worden, so müssen die Auftraggeber die genannten Unterlagen innerhalb von 6 Tagen nach Eingang des Antrags an die Unternehmen absenden.

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§ 12 EG Abs. 4 VOB/A

Werden bei offenen Verfahren die Vergabeunterlagen nicht auf elektronischem Weg frei zugänglich, direkt und vollständig zur Verfügung gestellt, werden sie den Bewerbern unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sechs Kalendertagen nach Eingang des Antrags in geeigneter Weise zugesandt, sofern dieser Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen ist.

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§ 19 Abs. 1 SektVO

Macht der Auftraggeber die Vergabeunterlagen und alle zusätzlichen Unterlagen nicht auf elektronischem Weg vollständig verfügbar, hat er diese Unterlagen unver-züglich, jedoch spätestens am sechsten Kalendertag nach Eingang eines entsprechenden Antrags an die Unternehmen zu senden, sofern dieser Antrag recht-zeitig innerhalb der Eingangsfrist für Angebote einge-gangen war.

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Wann ist die Frist erfüllt?

● Versand der Unterlagen oder● Ankommen der Unterlagen beim

Bewerber?

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Fristerfüllung

Zur Fristerfüllung reicht es nach verschiedener Meinung aus, wenn die Vergabeunterlagen innerhalb der Frist versandt wurden. Auf den Eingang beim Bieter kommt es nicht an. Der Auftraggeber sollte sich deshalb bewusst darüber sein, dass dies zu einer weiteren Verkürzung der realen Bearbeitungszeit der Bieter führt.

(siehe z. B. Schubert in Willenbruch/Wieddekind. Vergaberecht Kompaktkommentar, ". 2. Aufl. 2011, § 12a VOB/A, Rn. 16; Horn in Müller-Wrede. VOL/A Kommentar, 2010, § 12 EG Rn. 26)

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Netto-Bearbeitungszeit

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Empfehlung an Auftraggeber

Stellen Sie die Vergabeunterlagen und alle dazugehörigen Dokumente auf elektronischem Weg frei, direkt und vollständig zur Verfügung.

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Anforderung der Vergabeunterlagen

Terminsetzung für die Anforderung der Vergabeunterlagen?

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VK Sachsen, 19.04.2012, 1/SKV/009-12

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Festlegung einer abschließenden Frist zur Abforderung der Angebotsunterlagen von mehr als sechs Tagen vor Ablauf der Angebotsabgabefrist gibt, weshalb ein Auftraggeber bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist verpflichtet ist, einem Interessenten die Verdingungsunterlagen auszureichen.

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OLG Düsseldorf 21.12.2005, VII - Verg 75/05

In ihrem Beschluss verweist die VK Sachsen unter anderem auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (21.12.2005, VII - Verg 75/05), dass eine Vergabestelle im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren grundsätzlich auch nach Ablauf der Abforderungs-frist verpflichtet ist, dem Bieter die Vergabeunterlagen erneut zuzusenden, wenn diese z.B. auf dem Postweg verloren gegangen sind.

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ISBN 978-3-942766-03-6

3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 TabellenHardcover69,- Euro (inkl. MwSt.)59,90 Euro (inkl. MwSt.) Subskriptionspreis bis 31.10.2013

Praxisratgeber Vergaberecht Fristen im Vergabeverfahren

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Fristen im Vergabeverfahren

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Seminare Praxisratgeber Vergaberecht

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Seminar - Bieterstrategien

12.03.2014 Darmstadt20.03.2014 Dortmund

http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html

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Seminar - IT-Vergabe

19.03.2014 in Dortmund26.03.2014 in München07.05.2013 in Darmstadt14. 05.2014 in Leipzig02.05.2014 in München

http://vergaberecht-schulung.de/seminar-it-vergabe.html

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Intensivseminar = Einführung + IT-Vergabe

18. - 19.03.2014 in Dortmund25. - 26.03.2014 in München06. - 07.05.2014 in Darmstadt13. - 14.05.2014 in Leipzig01. - 02.07.2014 in München

Sonderpreis für zwei Tage Seminar1.050,- Euro (zzgl. Ust.)

1. Tag Einführung in das Vergaberecht2. Tag IT-Vergabe

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Web-Seminare zum Vergaberecht

21.02.2014: Bieterfragen28.02.2014: VOB/A, Angebotsfrist und Fristverkürzungen07.03.2014: Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes

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Vielen Dank!

Thomas Ferber

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