Preisblatt TüGas 2019-2020 (HH) - swtue.de · TüGas 2019 – 2020 Für alle, die auf Nummer...

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www.swtue.de TüGas 2019 – 2020 Für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen – mit echter Preisgarantie bis 31.12.2020 Gültig ab 01.01.2019 Stand: 02/ 2019 Jetzt Bonus sichern! Verbrauch Neukundenbonus 5.000 – 9.999 kWh 150 Euro 10.000 50.000 kWh 240 Euro Haushalt (Bruttopreise) Tarifstufe Jahresverbrauch Grundpreis Euro / Jahr Arbeitspreis Cent / kWh S bis 3.269 kWh 78,54 8,44 M bis 33.200 kWh 138,52 6,60 L bis 200.400 kWh 257,04 6,25 XL bis 500.000 kWh 495,52 6,13 Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %); der Bruttoarbeitspreis enthält darüber hinaus die Energiesteuer auf Erdgas (derzeit: 0,55 Cent / kWh).

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TüGas 2019 – 2020Für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen – mit echter Preisgarantie bis 31.12.2020

Gültig ab 01.01.2019

Stan

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Jetzt Bonus sichern!

Verbrauch Neukundenbonus

5.000 – 9.999 kWh 150 Euro

10.000 –50.000 kWh 240 Euro

Haushalt (Bruttopreise)

Tarifstufe Jahresverbrauch GrundpreisEuro / Jahr

Arbeitspreis Cent / kWh

S bis 3.269 kWh 78,54 8,44

M bis 33.200 kWh 138,52 6,60

L bis 200.400 kWh 257,04 6,25

XL bis 500.000 kWh 495,52 6,13

Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %); der Bruttoarbeitspreis enthält darüber hinaus die Energiesteuer auf Erdgas (derzeit: 0,55 Cent / kWh).

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Besondere Vertragsbedingungen1. Geltung der Allgemeinen Geschäfts- und

Besonderen Vertragsbedingungen Für diesen Vertrag gelten neben diesen Besonderen Vertragsbedingungen die anliegenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Tübingen GmbH für die Belieferung mit Erdgas (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Fassung. Im Falle eines Widerspruches gehen die Besonderen Vertragsbedingungen den AGB vor. Die Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) sind Lieferant im Sinne dieser AGB.

2. Lieferung, Abnahme und Preise Der Kunde beauftragt die swt mit der Lieferung seines gesamten Bedarfs an Erdgas ge-

mäß den Bestimmungen dieses Vertrages an die genannte Abnahmestelle. Der Kunde verpflichtet sich mit diesem Auftrag zur Abnahme seines gesamten Bedarfs an Erdgas und zur Zahlung des Entgelts gemäß dem beigefügten Preisblatt. Dabei geben die so genannten Tarifstufen den jeweiligen Arbeits- bzw. Grundpreis bei einem bestimmten Verbrauch im jeweiligen Abrechnungszeitraum an.

3. Bruttopreisgarantie und Preisanpassung Die swt garantieren abweichend von Ziffer 5 der AGB, den Bruttopreis jeweils bis

zum 31.12.2020 nicht anzupassen. Das heißt, dass der jeweilige Bruttopreis bis zum 31.12.2020 unverändert bleibt (Bruttopreisgarantie).

Einzelheiten zur Anpassung der Preise nach Ablauf des Zeitraums der Bruttopreisgarantie sowie zu möglichen Kündigungsrechten des Kunden regeln die beigefügten AGB.

4. Laufzeit und Kündigung Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertrags partner

mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.

5. Optionale Kommunikation über Online-Kundencenter Die swt bieten dem Kunden optional zur einfachen Abwicklung aller über sein Vertrags-

konto geführten Lieferverträge Online-Services über das Internetportal https:\\kunden-center.swtue.de. Sobald sich der Kunde unter Anerkennung der gültigen Nutzungs be-dingungen im Online-Kundencenter (OKC) registriert hat, können die swt rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung des jeweiligen Liefervertrages elektronisch abgeben. Vorwiegend erfolgt dies nach vorheriger E-Mail-Benachrichtigung über eingestellte Mitteilungen in den eingerichteten Account des Kun-den; hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung von Rechnungen über die Lieferung von Strom, Erdgas, Wärme und / oder Trinkwasser z. B. im PDF-Format. Über das OKC er-möglichen die swt dem Kunden unter anderem auch, seine über ein Vertragskonto ge-führten Lieferverträge online zu verwalten, die Höhe seiner Abschläge zu ändern oder Zählerstände anzugeben. Einzelheiten finden sich unter https:\\kundencenter.swtue.de.

6. Vollmacht Der Kunde bevollmächtigt die swt zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und

Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Erdgas-versorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages. Zudem bevollmächtigt der Kunde die swt auch zur Kündigung etwaiger bestehender Ver-träge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Der Kunde bevollmächtigt die swt ferner zur Abfrage seiner Messwerte (auch Vorjahresverbrauchsdaten) beim jeweils zu-ständigen Messstellenbetreiber.

Stand: 10 / 2018

TüGas 2019 – 2020