Preisliste 2015

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Das Wetter heute morgen übermorgen Temp. max. 22,5 Temp. min. 19,5 Temp. max. 22,5 Temp. min. 19,5 Temp. max. 22,5 Temp. min. 19,5 Das Wetter heute Strahlender Sonnenschein erwartet uns heute in der Region, die Temperaturen klettern auf bis zu 23 Grad. Und es bleibt auch die nächsten Tage so! Novalis (1772-1801), deutscher Dicht Rüs ral M tern rung Verz solle Opel Vaux Euro fielen beiter Eine E Staatsh lage für tionszu vorsitze „klaren schäftigt Fachleute der Arbeitsagentur geben bei der Frankenpost -Telefonaktion „Familie und Ar- beitsmarkt“ viele Tipps, wie Kinder und Karriere sich vereinbaren lassen. Seite 3 Magazin Madonnas Lover Frauenschwarm Jesus Luz aus Brasilien ist Model und Musi- ker und steigt an der Seite der Pop-Queen Madonna zum Star mit lukrativen Plattenver- trägen auf. Seite 8 Wo was los ist: www.frankenpost.de Der Online-Eventkalender der Frankenpost Kinderseite Seite 23 Fernsehprogramm Seite 22 Lokalsport Seiten 26 bis 28 Wirtschaft Seiten 29 bis 30 n s n Stimme der Region Gültig ab 1. Februar 2015 — Nielsen-Gebiet IV Nr.  54 preisliste

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Mediadaten 2015 des Vogtland-Anzeigers

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Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

DasWetterheute

morgen übermorgen

Temp. max. 22,5�Temp. min. 19,5�

Temp. max. 22,5�Temp. min. 19,5�

Temp. max. 22,5�Temp. min. 19,5�DasWetter heuteStrahlender Sonnenschein erwartet uns heute in derRegion, die Temperaturen klettern auf bis zu 23Grad. Und es bleibt auch die nächsten Tage so!Spruch des TagesDer Mensch ist eine Sonne. Seine Sinne sind seinePlaneten. Novalis (1772-1801), deutscher DichterLeserservice

Neue PresseAnschrift Steinweg 52, Postfach 2553, 96414 CoburgLeserservice (Abo, Zustellung) Tel.: 0180/3695420*Private Kleinanzeigen 0180/3695430*

*0,09€/Min. aus dem Festnetz,Mobilfunk max. 0,42 €/Min.Lesertelefon 0180/3692020*

Absage an Rot-Rot-GrünDüsseldorf – In Nordrhein-Westfalen wirdes keine rot- rot-grüne Regierung geben.SPD und Grüne brachen am Donnerstagdie Sondierungsgespräche mit der Links-partei ab. In dem mehr als fünfstündigenGespräch seien SPD und Grüne gemeinsamzu der Einschätzung gelangt, „dass es kei-nen Sinn macht, die Sondierungsgesprä-che fortzusetzen oder in Koalitionsver-handlungen einzusteigen“, sagte SPD-Lan-deschefin Hannelore Kraft in Düsseldorf.

Die SPD will jetzt mit der CDU über dieBildung einer großen Koalition verhan-deln. Eine Einladung zu Sondierungsge-sprächen habe die CDU bereits erhalten,sagte Kraft. SPD und Grüne hatten bei derLandtagswahl die Mehrheit um einen Sitzverpasst. Die CDU von MinisterpräsidentJürgen Rüttgers wurde mit dem hauchdün-nen Vorsprung von 6200 Stimmen stärkstePartei, die SPD gewann aber ebenso vieleMandate wie die Union. Beide Parteien be-

anspruchen das Amt des Regierungschefsfür sich.

Bei wesentlichen Punkten habe es großeHindernisse für eine Koalition mit derLinkspartei gegeben, sagte Kraft. „Wir sindin der Einschätzung bestärkt worden, dassdie Linke in ihrer jetzigen Verfassung we-der regierungs- noch koalitionsfähig ist.“

Linken-Landeschefin Katharina Schwa-bedissen bezeichnete die Absage als „füruns nicht nachvollziehbar“.

Tierversuche inGrafenwöhrabgeblasen

Grafenwöhr – Nach heftiger Kritik vonTierschützern und Bürgern wird es auf demUS-Truppenübungsplatz Grafenwöhr kei-ne Tierversuche zur Sanitätsausbildung ge-ben. Die Regierung der Oberpfalz teilte amDonnerstag mit, dass der entsprechendeAntrag zurückgezogen worden sei. Ein aufMedizinseminare spezialisiertes Unterneh-men wollte für die militärische AusbildungSchweine oder andere Tiere schwer verletz-ten, um an ihnen die Versorgung vonKriegsverletzungen üben zu können. Da-nach wären die Versuchstiere getötet wor-den. Der Deutsche Tierschutzbund hattevon „grausamen und unnötigen Experi-menten“ gesprochen. Die Regierung derOberpfalz hatte nach Bekanntwerden derPläne der Militärs reihenweise Beschwer-den von empörten Bürgern erhalten. Auchdie Tierschutzorganisationen liefen gegendas Vorhaben Sturm.

Der ZornwächstIn den USA wächst derZorn auf den Ölmulti BP.Nach dem Untergang derÖlbohrplattform im Golfvon Mexiko erreicht dieÖlpest inzwischen diedas Marschland an derKüste Louisianas. Tau-sende Tiere verendetenbereits. ZunehmenderKritik sieht sich auch dieUS-Regierung ausge-setzt.

Seite 5

20100521-DE04

50 km

Stand: 21. MaileichtmittelstarkbetroffeneKüsten-regionen

Grad der Ver-schmutzung

Ölpest imGolf von Mexiko

MISSISSIPPIALABAMA

FLORIDA

Mississippi-Delta

WeeksBay

GOLFVON MEXIKO

gesunkeneBohrinsel

LOUISIANA

New OrleansGrand Bay

USA

Quelle: NOAA

Mitarbeiter verzichten,um Opel zu helfenRüsselsheim – Der US-Autohersteller Gene-ral Motors (GM) hat sich mit den Mitarbei-tern seiner Tochter Opel auf einen Sanie-rungsplan geeinigt. Unter anderem durchVerzicht auf Weihnachts- und Urlaubsgeldsollen die etwa 48000 Beschäftigten vonOpel und der britischen SchwestermarkeVauxhall bis 2014 jährlich 265 MillionenEuro zur Sanierung beitragen. Davon ent-fielen 176,8 Millionen Euro auf die Mitar-beiter an den vier deutschen Standorten.Eine Entscheidung über die beantragteStaatshilfe steht indes weiter aus. Grund-lage für die Einigung sind konkrete Investi-tionszusagen von GM. Gesamtbetriebsrats-vorsitzender Klaus Franz sprach von einer„klaren Zukunftsperspektive“ für die Be-schäftigten und warb erneut für staatlicheUnterstützung.

Seite 23

Schutzschirm für denEuro ist aufgespanntBerlin – Deutschland hat als erstes EU-Landden Weg zum europäischen Schutzschirmfür die angeschlagene Gemeinschaftswäh-rung geebnet. Bundestag und Bundesratbestätigten am Freitag die deutschen Ga-rantien für fast 148 Milliarden Euro. Insge-samt soll der Schutzschirm für finanziellbedrängte Euro-Länder 750 MilliardenEuro umfassen. Nach einer teilweisen hitzi-gen Parlamentsdebatte beschloss der Bun-destag mit den Stimmen der Koalition dasGesetz, wobei es in den Reihen von Unionund FDP zehn Abweichler gab. SPD undGrüne enthielten sich, die Linke stimmtegeschlossen dagegen. Bundeskanzlerin An-gela Merkel (CDU) kritisierte diese Haltungund warf der Opposition vor, sich ihrer eu-ropapolitischen Verantwortung zu verwei-gern.

Seite 5

Kleine Hexeganz groß aufder Luisenburg

Otfried Preußlers „Kleine Hexe“ wird der Ren-ner der Saison in Wunsiedel. Trotz beißenderKälte verfolgte Hunderte Kinder gebannt diePremiere auf der Luisenburg. � Seite 20

ÜberblickMarktredwitz

Polizei baut vorMit scharfen Kontrollen bautdie Polizei in Marktredwitzvor: In der Innenstadt wird eskeine Saufgelage von Schülernmehr geben, versprechen dieOrdnungshüter. Seite 7

Hof

Der Landkreis ist dabeiDer Kreistag hat am Dienstag mit 35 gegen 22Stimmen beschlossen, sich gemeinsam mit derStadt Hof, der Industrie- und Handelskammer(IHK) sowie mehreren namhaften Unternehmenan einer Projektgesellschaft zu beteiligen. DerenAufgabe ist es, ein integriertes Entwicklungskon-zept für Forschung und Wirtschaft in der Regionauszuarbeiten. Mit der Entscheidung werdenstaatliche Fördermittel in Millionenhöhe frei-gegeben.

Seite 9Münchberg

Zu viel SchwarzwildDie Jagdpächter im Landkreisschlagen Alarm: Die Wild-schweine nehmen überhand,die Schäden auf den Felderngehen für manche Landwirtein die Tausende. Seite 11

Wunsiedel

Kinder und KarriereFachleute der Arbeitsagentur geben bei derFrankenpost -Telefonaktion „Familie und Ar-beitsmarkt“ viele Tipps, wie Kinder undKarriere sich vereinbaren lassen. Seite 3

Magazin

Madonnas LoverFrauenschwarm Jesus Luz ausBrasilien ist Model und Musi-ker und steigt an der Seite derPop-Queen Madonna zumStar mit lukrativen Plattenver-trägen auf.

Seite 8Wo was los ist:www.frankenpost.deDer Online-Eventkalender der Frankenpost

Kinderseite

Seite 23Fernsehprogramm

Seite 22Lokalsport

Seiten 26 bis 28Wirtschaft

Seiten 29 bis 30

Rechts unten

Dieb ohne jede PietätKronach – Ein äußerst pietätloser Dieb hatin Kronach nicht einmal das Ende einesTrauergottesdienstes abgewartet. Nochwährend der Zeremonie stahl der mit denörtlichen Gegebenheiten offenbar vertrau-te Unbekannte Kondolenzkarten mit Geld-spenden für den Grabschmuck. Die Um-schläge lagen frei zugänglich in einemKorb vor der Aussegnungshalle. Als dieTrauergemeinde aus dem Gottesdienstkam, waren sie weg.

Pflegekräfte erhalten8,50 Euro MindestlohnVoraussichtlich zum 1. Augustwird es für rund 600000 Pflege-kräfte einen gesetzlichen Min-destlohn geben – 8,50 Euro imWesten, 7,50 Euro im Osten.Berlin – Bundesarbeitsministerin Ursulavon der Leyen (CDU) hat angekündigt, siewerde den von einer Kommission einver-nehmlich vereinbarten Mindestlohn ver-bindlich für die gesamte Branche verord-nen. „Er wird ab Sommer Wirklichkeitsein.“ Die Einführung wurde möglich,nachdem Bundeswirtschaftsminister Rai-ner Brüderle (FDP) nachgegeben hatte. Ersetzte allerdings eine Befristung durch. Zu-nächst wollte Brüderle den Mindestlohn

nur bis Ende 2011 gelten lassen. In Ver-handlungen mit von der Leyen willigte erdann aber in einen späteren Termin ein.Der Mindestlohn Pflege gilt nun vorerst bisEnde 2014.

Die Mindestlohn-Regelung wurde voneiner noch von der großen Koalition einge-setzten Kommission erarbeitet. Er giltkünftig für Beschäftigte in Pflegeheimenoder ambulanten Pflegediensten, die Pfle-gebedürftigen beim Waschen, Anziehen,Essen oder Gehen helfen. Die vereinbarten7,50 Euro (Ost) und 8,50 Euro (West) sollenin zwei Stufen zum 1. Januar 2012 und zum1. Juli 2013 noch einmal um jeweils 25Cent angehoben werden. Dann beträgt derVerdienst im Osten mindestens 8 Euro, imWesten 9 Euro je Stunde.

Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, hältdie Befristung für einen „wichtigen Er-folg“. Dies sei „gegen den erklärten Willender Bundesarbeitsministerin, der Pflege-kommission und der Dienstleistungsge-werkschaft Verdi durchgesetzt“ worden.

Der Vorsitzende der Unions-Arbeitneh-mergruppe im Bundestag, Peter Weiß, zeig-te sich erfreut, dass durch Brüderles Einlen-ken der Weg nun endgültig für die gesamtStufenlösung frei sei. Denn diese könnevom Bundesarbeitsministerium „nur alsGanzes übernommen oder abgelehnt wer-den“. Wegen der kurzfristig vereinbartenBefristung wird der Pflegemindestlohn ausVerfahrensgründen voraussichtlich erstzum 1. August in Kraft treten können.

Stimme der Region

Gültig ab 1. Februar 2015 — Nielsen-Gebiet IV

Nr. 54preisliste

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Seite 2Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Verlagsangaben ....................................................................................... 4

Wichtige Informationen .............................................................................................. 5

Überregionale Ausgaben ............................................................................................. 6

Regionalausgaben .................................................................................................... 10

Lokalausgaben .......................................................................................................... 15

Marktplatz Frankenpost ............................................................................................ 16

OberfrankenKombi .................................................................................................... 17

DreiLänderKombi ...................................................................................................... 20

Neue Presse Coburg ................................................................................................... 22

Beilagen ................................................................................................................... 24

Onlinewerbung ......................................................................................................... 25

MemoStick ® ............................................................................................................. 26

Medienhaus Deutschland .......................................................................................... 27

Sonderplatzierungen ............................................................................................... 28

Technische Angaben .................................................................................................. 30

Allgemeine Geschäftsbedingungen .......................................................................... 31

Mitgliedschaften

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Page 3: Preisliste 2015

Seite 3Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Verbreitungsgebiet

ZiS-Nr. Kürzel AusgabeVerkaufte Auflage* Verbreitete Auflage*

Mo. – Fr. Sa. Mo. – Sa. Mo. – Fr. Sa. Mo. – Sa.100393 1010 Frankenpost Gesamtausgabe 54.720 62.701 56.162 55.858 63.857 57.302 100191 1030 Frankenpost Hochfranken 47.725 54.263 48.911 48.818 55.369 50.005 100362 1200 Frankenpost Hof / Rehau 16.429 18.959 16.888 16.762 19.299 17.221 102135 1230 Hof / Rehau + Frankenwald 29.660 34.084 30.464 30.386 34.816 31.190 101681 1300 Frankenpost Frankenwald 13.231 15.125 13.576 13.624 15.517 13.969 100911 1400 Frankenpost Fichtelgebirge 16.273 18.365 16.652 16.640 18.739 17.020 100702 1410 MTB + SNN + SB 11.813 13.319 12.086 12.100 13.609 12.373 100794 1033 Vogtland-Anzeiger 6.995 8.438 7.251 7.040 8.488 7.297 101197 1320 Frankenpost Naila 5.685 6.328 5.802 5.823 6.467 5.940 101438 1310 Münchberg-Helmbrechtser TZ / Kulmbach 7.546 8.797 7.774 7.801 9.050 8.029 100066 1210 Rehauer Tageblatt 2.238 2.550 2.295 2.287 2.603 2.344 101451 1440 Sechsämterbote Wunsiedel / Bayreuth 5.244 5.904 5.364 5.371 6.030 5.490 100791 1450 Sechsämter Neueste Nachrichten, Arzberg 2.094 2.290 2.130 2.138 2.334 2.174 100725 1460 Marktredwitzer Tagblatt 4.475 5.125 4.592 4.591 5.245 4.709 101629 1430 Selber Tagblatt 4.460 5.046 4.566 4.540 5.130 4.647

* IVW 2/2014

KulmbachKulmbach

BayreuthBayreuth

HofHof

WunsiedelWunsiedel

PlauenPlauen

Münchberg

NailaRehau

Selb

Arzberg

Marktredwitz

A9

A72

A93

A9

A70

TirschenreuthTirschenreuth

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Seite 4Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Verlag

Frankenpost Verlag GmbHPoststaße 9/1195028 Hof Telefon: 0 92 81 / 816-0

Vermarktung

HCS Medienwerk GmbHSteinweg 5196450 CoburgTelefon: 0 92 81 / 816-300, Fax: 0 92 81 / 816-449E-Mail: [email protected]

Key Account

Telefon: 0 92 81 / 816-240 Fax: 0 92 81 / 816-449E-Mail: [email protected]

Anzeigendisposition / Werbeagenturen

Telefon: 0 92 81 / 816-236 Fax: 0 92 81 / 816-116 E-Mail: [email protected]

Beilagen/Prospekte

Telefon: 0 92 81 / 816-237 Fax: 0 92 81 / 816-129 E-Mail: [email protected]

Bankverbindung

UniCredit Bank AG IBAN: DE43 7832 0076 0339 7859 53 BIC: HYVEDEMM480

Allgemeine Verlagsangaben

Regionalteam Hof – RehauPoststraße 9/11, 95028 Hof

Leiter: Stefan Pschorn Tel.: 0 92 81 / 816-251 Fax: 0 92 81 / 816-117 [email protected]

Regionalteam:Jörg Heinrich Tel.: 0 92 81 / 816-278 Fax: 0 92 81 / 816-424 [email protected] Hennemann Tel.: 0 92 81 / 816-241 Fax: 0 92 81 / 816-175 [email protected] Högn Tel.: 0 92 81 / 816-163 Fax: 0 92 81 / 816-424 [email protected] Karger Tel.: 0 92 81 / 816-257 Fax: 0 92 81 / 816-175 [email protected] Robisch Tel.: 0 92 81 / 816-285 Fax: 0 92 81 / 816-424 [email protected]

Regionalteam Marktredwitz – Selb Lindenstraße 2, 95615 Marktredwitz

Leiterin: Birgit Lucas Tel.: 0 92 31 / 9601-615 Fax: 0 92 31 / 9601-630 [email protected]

Regionalteam:Manuela Damböck Tel.: 0 92 31 / 9601-613 Fax: 0 92 31 / 9601-630 [email protected] Jacek Pietrzyk Tel.: 0 92 31 / 9601-618 Fax: 0 92 31 / 9601-630 [email protected] Schmidt Tel.: 0 92 31 / 9601-666 Fax: 0 92 31 / 9601-630 r.schmidt@ hcs-medienwerk.deNina Weiß Tel.: 0 92 31 / 9601-628 Fax: 0 92 31 / 9601-630 [email protected]

Pfarrstraße 1, 95100 SelbPeter Weiner Tel.: 0 92 87 / 9987-35 Fax: 0 92 87 / 9987-70 [email protected]

Regionalteam Münchberg – Kulmbach – Frankenwald

Bahnhofstraße 2, 95213 Münchberg

Leiter: André Hofmann Tel.: 0 92 51 / 9954-66 Fax: 0 92 51/9954-30 [email protected]

Regionalteam:Holger Hallbauer Tel.: 0 92 51 / 9954-62 Fax: 0 92 51 / 9954-25 [email protected] Mildner Tel.: 0 92 51 / 9954-64 Fax: 0 92 51 / 9954-25 [email protected] Ludwig Tel.: 0 92 51 / 9954-15 Fax: 0 92 51 / 9954-25 [email protected] Spieler Tel.: 0 92 51 / 9954-13 Fax: 0 92 51 / 9954-25 [email protected]

Fritz-Hornschuch-Straße 13, 95326 KulmbachRolf Glasow Tel.: 0 92 51 / 9954-61 Fax: 0 92 51 / 9954-25 [email protected]é Rieck Tel.: 0 92 21 / 8228-16 Fax: 0 92 51 / 9954-25 [email protected]

Anzeigenverkauf / Außendienst

Page 5: Preisliste 2015

Seite 5Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Wichtige Informationen

ErscheinweiseMontag bis Samstag - morgens

Anzeigenschluss / Rücktrittsrecht2 Werktage vor Erscheinen 16 Uhr; Traueranzeigen: Vortag 14 Uhr; Reiseanzeigen am Samstag: Dienstag 16 Uhr; OberfrankenKombi am Samstag: Donnerstag 12 Uhr

Nachlässe (innerhalb Jahresfrist, nur Formatanzeigen)

Malstaffel Mengenstaffel Mengenstaffel 6 Anzeigen 5 % 1 000 mm 3 % 40 000 mm 21 % 12 Anzeigen 10 % 3 000 mm 5 % 60 000 mm 22 % 24 Anzeigen 15 % 5 000 mm 10 % 80 000 mm 23 % 52 Anzeigen 20 % 10 000 mm 15 % 100 000 mm 24 % 75 Anzeigen 21 % 20 000 mm 20 % 150 000 mm 25 %

Platzierungenfür Anzeigen können nicht garantiert werden und sind kein Auftragsbestandteil.

Anzeigendoppel2 Erscheintermine innerhalb einer Woche; 1. Erscheintermin: Berechnung zum vollen Preis; 2. Erscheinter-min: 50 % Rabatt. Keine Änderung der Druckunterlagen.

MindestberechnungTextteilanzeigen** farbig ab 100 Gesamt-mm Anzeigen Teil ** farbig ab 200 Gesamt-mm** bei Unterschreitung der Mindestgrößen von Anzeigen mit Zusatzfarbe wird ein Farbzuschlag (FZ) erhoben.Formel: (Farbpreis minus s/w-Preis) x Mindestgröße = FZ auf den s/w-Preis der Anzeige

ZahlungsbedingungenNetto Kasse nach Rechnungserhalt, 2 % Skonto für gewerbliche Anzeigen bei Bankeinzug oder Vorauszahlung. Der Verlag behält sich die Veröffentlichung gegen Vorauszahlung oder Bankeinzug vor. Vermittlungsprovision für Anzeigenaufträge 15 % auf den Grundpreis. Rechnungszuschlag für nicht bar bezahlte Privatanzeigen € 3,10 (inkl. MwSt.) Chiffre-Gebühr: bei Abholung € 4,10 (inkl. MwSt.) / Zusendung € 7,05 (inkl. MwSt.). Die Chiffre-Gebühr wird als Kostenpauschale für jeden zweiten Erscheinungstermin erhoben. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

Online-ZuschlagFür die Platzierung einer Fließtext-Anzeige im Internet wird abhängig von Art und Dauer der Veröffent-lichung ein Aufschlag erhoben. (Kfz-/ und Immobilienangebote zzgl. 9,95 €, Stellen-/ Familienanzeigen inklusive)

SatzspiegelFrankenpost, Vogtland-Anzeiger, Freies Wort, Südthüringer Zeitung, FW Meininger Tageblatt 485 mm x 325 mm (Höhe x Breite) = 3.395 Ges.- mm (Rheinisches Format)Neue Presse Coburg475 mm x 325 mm (Höhe x Breite) = 3.325 Ges.- mm (Rheinisches Format)Obermain-Tagblatt430 mm x 282 mm (Höhe x Breite) = 2.580 Ges.- mm (Berliner Format)

Spaltenbreite

PowerKombi / Rubrikenmärkte

Immobilienmarkt, KFZ- und Stellenmarkt, am Samstag nur in der Ausgabe „PowerKombi, Gesamt“ (siehe Seite 16) möglich.

Anzeigenteil Textteil / Redaktioneller Teil

Rheinisches Format

Berliner Format

Rheinisches Format

Berliner Format

1 Spalte 44,50 mm 45,00 mm 50,75 mm 54,00 mm

2 Spalten 91,25 mm 92,00 mm 105,60 mm 111,00 mm

3 Spalten 138,00 mm 140,00 mm 160,45 mm 168,00 mm

4 Spalten 184,75 mm 187,00 mm 215,30 mm 225,00 mm

5 Spalten 231,50 mm 235,00 mm 270,15 mm 282,00 mm

6 Spalten 278,25 mm 282,00 mm 325,00 mm --

7 Spalten 325,00 mm -- -- --

Panorama 670,00 mm 589,00 mm 670,00 mm 589,00 mm

Zeilenhöhen bei Fließtextanzeigen

Zeilen Standard + Stichzeile

2 5 mm 7 mm3 7 mm 9 mm4 10 mm 12 mm

Mindestgröße Fließsatz: 5 mm = 2 Zeilen.

Page 6: Preisliste 2015

Seite 6Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Media-Analyse 2014

Abweichungen bei den Hochrechnungen ergeben sich aus den Auf- und Abrundungen.

FrankenpostHochfranken

(Quelle: MA 2014)

Verbreitungsgebiet Leserschaft pro Ausgabe

Hochrech- nung (TSD)

Zusammen- setzung %

Hochrech- nung (TSD)

Zusammen- setzung %

Total 202 100 125 100

Männer 99 48,9 62 50,1

Frauen 104 51,1 62 49,9

Altersgruppen

14 - 29 Jahre 37 18,1 14 11,3

30 - 49 Jahre 59 29,3 31 24,7

50 - 69 Jahre 69 34,4 48 38,0

70 Jahre und älter 37 18,3 33 26,1

Haushaltsnettoeinkommen

bis unter 1.000 Euro 16 8,0 9 7,0

1.000 bis unter 1.500 Euro 27 13,4 19 14,6

1.500 bis unter 2.000 Euro 33 16,3 20 16,1

2.000 bis unter 2.500 Euro 32 15,8 19 15,3

2.500 Euro und mehr 94 46,5 59 47,0

Reichweite der Frankenpost (Hochfranken)in der Leserschaft in %

61,5

63,0

60,1

37,8

52,5

69,6

89,2

56,3

70,4

60,9

59,4

62,8

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Seite 7Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Gesamtausgabe (1010)

KulmbachKulmbach

BayreuthBayreuth

HofHof

WunsiedelWunsiedel

PlauenPlauen

Münchberg

NailaRehau

Selb

Arzberg

Marktredwitz

A9

A72

A93

A9

A70

TirschenreuthTirschenreuth

mm-PreiseAnzeigenteil Redaktioneller Teil Textteil Stellenmarkt PowerKombi (Kfz + Immo)

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

GrundpreisMo. – Fr.

5,06 6,71 6,00 8,12 12,00 16,12 5,06 6,71 -- --

Sa. 5,82 7,96 5,47 7,37

OrtspreisMo. – Fr.

4,30 5,70 5,10 6,90 10,20 13,70 4,30 5,70 -- --

Sa. 4,95 6,77 4,65 6,26

ZiS-Nr.: 100393

Verbreitungsgebiet:Frankenpost Gesamt

PauschalpreiseGriffecke-Titelseite Titelkopf 750er Eckfeld 1.000er Eckfeld 1/1 Seite

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbigGrundpreis Mo. – Sa. 1.800,00 2.440,00 560,00 740,00 3.600,00 4.875,00 4.800,00 6.500,00 17.178,70 22.780,45

Ortspreis Mo. – Sa. 1.530,00 2.070,00 475,00 630,00 3.060,00 4.140,00 4.080,00 5.520,00 14.598,50 19.351,50

Hinweise:Die Rubrikenmärkte (KFZ, Immobilien, Stellenmarkt) am Samstag sind nur in der PowerKombi (Gesamtausgabe Frankenpost inkl. Marktplatz Frankenpost, Auflage 119.657, siehe Seite 16) möglich.

Auflage (IVW 2/2014) Montag – Freitag Samstag Montag – Samstag

verbreitet 55.858 63.857 57.302

Page 8: Preisliste 2015

Seite 8Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Hochfranken (1030)

PauschalpreiseGriffecke-Titelseite Titelkopf 750er Eckfeld 1.000er Eckfeld 1/1 Seite

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbigGrundpreis Mo. – Sa. 1.730,00 2.295,00 535,00 715,00 3.460,00 4.590,00 4.610,00 6.120,00 16.363,90 21.965,65

Ortspreis Mo. – Sa. 1.470,00 1.950,00 455,00 605,00 2.940,00 3.900,00 3.920,00 5.200,00 13.919,50 18.672,50

mm-PreiseAnzeigenteil Redaktioneller Teil Textteil Stellenmarkt

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

GrundpreisMo. – Fr.

4,82 6,47 5,76 7,65 11,41 15,294,82 6,47

Sa. -- --

OrtspreisMo. – Fr.

4,10 5,50 4,90 6,50 9,70 13,00 4,10 5,50

Sa. -- --

ZiS-Nr.: 100191

Verbreitungsgebiet:Hochfranken

KulmbachKulmbach

BayreuthBayreuth

HofHof

WunsiedelWunsiedel

PlauenPlauen

Münchberg

NailaRehau

Selb

Arzberg

Marktredwitz

A9

A72

A93

A9

A70

TirschenreuthTirschenreuth

Hinweise:Die Rubrikenmärkte (KFZ, Immobilien, Stellenmarkt) am Samstag sind nur in der PowerKombi (Gesamtausgabe Frankenpost inkl. Marktplatz Frankenpost, Auflage 119.657, siehe Seite 16) möglich.

Auflage (IVW 2/2014) Montag – Freitag Samstag Montag – Samstag

verbreitet 48.818 55.369 50.005

Page 9: Preisliste 2015

Seite 9Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

KulmbachKulmbach

BayreuthBayreuth

HofHof

WunsiedelWunsiedel

PlauenPlauen

Münchberg

NailaRehau

Selb

Arzberg

Marktredwitz

A9

A72

A93

A9

A70

TirschenreuthTirschenreuth

PauschalpreiseGriffecke-Titelseite Titelkopf 750er Eckfeld 1.000er Eckfeld 1/1 Seite

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbigGrundpreis Mo. – Sa. 600,00 815,00 185,00 250,00 1.200,00 1.630,00 1.600,00 2.170,00 5.601,75 7.604,80

Ortspreis Mo. – Sa. 510,00 690,00 155,00 210,00 1.020,00 1.380,00 1.360,00 1.840,00 4.753,00 6.450,50

Vogtlandanzeiger (1033)

mm-PreiseAnzeigenteil Redaktioneller Teil Textteil Stellenmarkt

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

GrundpreisMo. – Fr.

1,65 2,24 2,00 2,71 4,00 5,29 1,65 2,24

Sa. -- --

OrtspreisMo. – Fr.

1,40 1,90 1,70 2,30 3,40 4,50 1,40 1,90

Sa. -- --

ZiS-Nr.: 100794

Verbreitungsgebiet:Vogtlandanzeiger

Hinweise:Die Rubrikenmärkte (KFZ, Immobilien, Stellenmarkt) am Samstag sind nur in der PowerKombi (Gesamtausgabe Frankenpost inkl. Marktplatz Frankenpost, Auflage 119.657, siehe Seite 16) möglich.

Auflage (IVW 2/2014) Montag – Freitag Samstag Montag – Samstag

verbreitet 7.040 8.488 7.297

Page 10: Preisliste 2015

Seite 10Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

KulmbachKulmbach

BayreuthBayreuth

HofHof

WunsiedelWunsiedel

PlauenPlauen

Münchberg

NailaRehau

Selb

Arzberg

Marktredwitz

A9

A72

A93

A9

A70

TirschenreuthTirschenreuth

PauschalpreiseGriffecke-Aufschlagseite Titelkopf 750er Eckfeld 1.000er Eckfeld 1/1 Seite

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbigGrundpreis Mo. – Sa. 845,00 1.135,00 285,00 380,00 1.840,00 2.475,00 2.450,00 3.300,00 8.793,05 11.576,95

Ortspreis Mo. – Sa. 715,00 965,00 245,00 320,00 1.560,00 2.100,00 2.080,00 2.800,00 7.469,00 9.845,50

Hof / Rehau (1200)

mm-PreiseAnzeigenteil Redaktioneller Teil Textteil Stellenmarkt

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

GrundpreisMo. – Fr.

2,59 3,41 3,06 4,12 6,12 8,24 2,59 3,41

Sa. -- --

OrtspreisMo. – Fr.

2,20 2,90 2,60 3,50 5,20 7,00 2,20 2,90

Sa. -- --

ZiS-Nr.: 100362

Verbreitungsgebiet:Hof / Rehau

Hinweise:Die Rubrikenmärkte (KFZ, Immobilien, Stellenmarkt) am Samstag sind nur in der PowerKombi (Gesamtausgabe Frankenpost inkl. Marktplatz Frankenpost, Auflage 119.657, siehe Seite 16) möglich.

Auflage (IVW 2/2014) Montag – Freitag Samstag Montag – Samstag

verbreitet 16.762 19.299 17.221

Page 11: Preisliste 2015

Seite 11Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

KulmbachKulmbach

BayreuthBayreuth

HofHof

WunsiedelWunsiedel

PlauenPlauen

Münchberg

NailaRehau

Selb

Arzberg

Marktredwitz

A9

A72

A93

A9

A70

TirschenreuthTirschenreuth

PauschalpreiseGriffecke-Aufschlagseite Titelkopf 750er Eckfeld 1.000er Eckfeld 1/1 Seite

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbigGrundpreis Mo. – Sa. 585,00 810,00 195,00 275,00 1.275,00 1.765,00 1.700,00 2.355,00 5.975,20 8.385,65

Ortspreis Mo. – Sa. 495,00 690,00 165,00 235,00 1.080,00 1.500,00 1.440,00 2.000,00 5.092,50 7.129,50

Frankenwald (1300)

mm-PreiseAnzeigenteil Redaktioneller Teil Textteil Stellenmarkt

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

GrundpreisMo. – Fr.

1,76 2,47 2,12 2,94 4,24 5,76 1,76 2,47

Sa. -- --

OrtspreisMo. – Fr.

1,50 2,10 1,80 2,50 3,60 4,90 1,50 2,10

Sa. -- --

ZiS-Nr.: 101681 Verbreitungsgebiet:Frankenwald

Hinweise:Die Rubrikenmärkte (KFZ, Immobilien, Stellenmarkt) am Samstag sind nur in der PowerKombi (Gesamtausgabe Frankenpost inkl. Marktplatz Frankenpost, Auflage 119.657, siehe Seite 16) möglich.

Auflage (IVW 2/2014) Montag – Freitag Samstag Montag – Samstag

verbreitet 13.624 15.517 13.969

Page 12: Preisliste 2015

Seite 12Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

KulmbachKulmbach

BayreuthBayreuth

HofHof

WunsiedelWunsiedel

PlauenPlauen

Münchberg

NailaRehau

Selb

Arzberg

Marktredwitz

A9

A72

A93

A9

A70

TirschenreuthTirschenreuth

PauschalpreiseGriffecke-Aufschlagseite Titelkopf 750er Eckfeld 1.000er Eckfeld 1/1 Seite

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbigGrundpreis Mo. – Sa. 425,00 585,00 145,00 195,00 920,00 1.275,00 1.225,00 1.700,00 4.379,55 5.975,20

Ortspreis Mo. – Sa. 360,00 495,00 125,00 165,00 780,00 1.080,00 1.040,00 1.440,00 3.734,50 5.092,50

Münchberg / Helmbrechts / Kulmbach (1310)

mm-PreiseAnzeigenteil Redaktioneller Teil Textteil Stellenmarkt

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

GrundpreisMo. – Fr.

1,29 1,76 1,53 2,12 3,06 4,12 1,29 1,76

Sa. -- --

OrtspreisMo. – Fr.

1,10 1,50 1,30 1,80 2,60 3,50 1,10 1,50

Sa. -- --

ZiS-Nr.: 101438 Verbreitungsgebiet:Münchberg /Helmbrechts /Kulmbach

Hinweise:Die Rubrikenmärkte (KFZ, Immobilien, Stellenmarkt) am Samstag sind nur in der PowerKombi (Gesamtausgabe Frankenpost inkl. Marktplatz Frankenpost, Auflage 119.657, siehe Seite 16) möglich.

Auflage (IVW 2/2014) Montag – Freitag Samstag Montag – Samstag

verbreitet 7.801 9.050 8.029

Page 13: Preisliste 2015

Seite 13Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

KulmbachKulmbach

BayreuthBayreuth

HofHof

WunsiedelWunsiedel

PlauenPlauen

Münchberg

NailaRehau

Selb

Arzberg

Marktredwitz

A9

A72

A93

A9

A70

TirschenreuthTirschenreuth

PauschalpreiseGriffecke-Aufschlagseite Titelkopf 750er Eckfeld 1.000er Eckfeld 1/1 Seite

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbigGrundpreis Mo. – Sa. 845,00 1.135,00 285,00 380,00 1.840,00 2.475,00 2.450,00 3.300,00 8.793,05 11.576,95

Ortspreis Mo. – Sa. 715,00 965,00 245,00 320,00 1.560,00 2.100,00 2.080,00 2.800,00 7.469,00 9.845,50

Fichtelgebirge (1400)

mm-PreiseAnzeigenteil Redaktioneller Teil Textteil Stellenmarkt

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

GrundpreisMo. – Fr.

2,59 3,41 3,06 4,12 6,12 8,24 2,59 3,41

Sa. -- --

OrtspreisMo. – Fr.

2,20 2,90 2,60 3,50 5,20 7,00 2,20 2,90

Sa. -- --

ZiS-Nr.: 100911 Verbreitungsgebiet:Fichtelgebirge

Hinweise:Die Rubrikenmärkte (KFZ, Immobilien, Stellenmarkt) am Samstag sind nur in der PowerKombi (Gesamtausgabe Frankenpost inkl. Marktplatz Frankenpost, Auflage 119.657, siehe Seite 16) möglich.

Auflage (IVW 2/2014) Montag – Freitag Samstag Montag – Samstag

verbreitet 16.640 18.739 17.020

Page 14: Preisliste 2015

Seite 14Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

KulmbachKulmbach

BayreuthBayreuth

HofHof

WunsiedelWunsiedel

PlauenPlauen

Münchberg

NailaRehau

Selb

Arzberg

Marktredwitz

A9

A72

A93

A9

A70

TirschenreuthTirschenreuth

PauschalpreiseGriffecke-Aufschlagseite Titelkopf 750er Eckfeld 1.000er Eckfeld 1/1 Seite

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbigGrundpreis Mo. – Sa. 425,00 650,00 145,00 210,00 920,00 1.410,00 1.225,00 1.880,00 4.379,55 6.382,60

Ortspreis Mo. – Sa. 360,00 550,00 125,00 180,00 780,00 1.200,00 1.040,00 1.600,00 3.734,50 5.432,00

Selber Tagblatt (1430)

mm-PreiseAnzeigenteil Redaktioneller Teil Textteil Stellenmarkt

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

GrundpreisMo. – Fr.

1,29 1,88 1,53 2,35 2,94 4,59 1,29 1,88

Sa. -- --

OrtspreisMo. – Fr.

1,10 1,60 1,30 2,00 2,50 3,90 1,10 1,60

Sa. -- --

ZiS-Nr.: 101629 Verbreitungsgebiet:Selb

Hinweise:Die Rubrikenmärkte (KFZ, Immobilien, Stellenmarkt) am Samstag sind nur in der PowerKombi (Gesamtausgabe Frankenpost inkl. Marktplatz Frankenpost, Auflage 119.657, siehe Seite 16) möglich.

Auflage (IVW 2/2014) Montag – Freitag Samstag Montag– Samstag

verbreitet 4.540 5.130 4.647

Page 15: Preisliste 2015

Seite 15Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Lokalausgaben*

mm-Preise Anzeigenteil Redaktioneller Teil Textteil Stellenmarkt

ZiS-Nr. Kürzel Ausgabe s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

101197 1320 Naila

Grun

dpre

is

Mo. – Fr.1,06 1,53 1,18 1,76 2,35 3,53

1,06 1,53

Sa. -- --

101451 1440 SechsämterboteMo. – Fr.

1,18 1,76 1,41 2,12 2,71 4,24 1,18 1,76

Sa. -- --

100725 1460 Marktredwitzer TagblattMo. – Fr.

1,18 1,76 1,29 2,12 2,59 4,24 1,18 1,76

Sa. -- --

100066 1210 RehauMo. – Fr.

0,94 1,53 1,06 1,76 2,12 3,53 0,94 1,53

Sa. -- --

100791 1450 Sechsämter Neueste NachrichtenMo. – Fr.

0,82 1,29 0,94 1,53 1,88 2,94 0,82 1,29

Sa. -- --

101197 1320 Naila

Ortsp

reis

Mo. – Fr.0,90 1,30 1,00 1,50 2,00 3,00

0,90 1,30

Sa. -- --

101451 1440 SechsämterboteMo. – Fr.

1,00 1,50 1,20 1,80 2,30 3,60 1,00 1,50

Sa. -- --

100725 1460 Marktredwitzer TagblattMo. – Fr.

1,00 1,50 1,10 1,80 2,20 3,60 1,00 1,50

Sa. -- --

100066 1210 RehauMo. – Fr.

0,80 1,30 0,90 1,50 1,80 3,00 0,80 1,30

Sa. -- --

100791 1450 Sechsämter Neueste NachrichtenMo. – Fr.

0,70 1,10 0,80 1,30 1,60 2,50 0,70 1,10

Sa. -- --

Hinweise:Die Rubrikenmärkte (Kfz, Immobilien, Stellenmarkt) am Samstag nur in Gesamtausgabe Frankenpost (inkl. Marktplatz Frankenpost, Auflage 119.657) möglich.

* Belegung an den einzelnen Wochentagen entsprechend den technischen Möglichkeiten.

Page 16: Preisliste 2015

Seite 16Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Presseck

RugendorfSchönwald

Kirchenlamitz

Marktleuthen Thierstein

Hohenberg

SchirndingThiersheim

Höchstädt

Arzberg

Marktredwitz

Bad Alexandersbad

Tröstau

Nagel

Fichtelberg

BischofsgrünHimmelkronTrebgast

Wunsiedel

Mehlmeisel

Warmensteinach

Weißenstadt

Röslau

SelbStadtsteinach

Guttenberg

KupferbergUntersteinach

LudwigschorgastWirsberg

Neuenmarkt MarktschorgastGefrees

Geroldsgrün

Bad Steben

Lichtenberg

FeilitzschTrogen

Gattendorf

Regnitzlosau

Döhlau

RehauOberkotzau

Schwarzenbacha. d. Saale

Konradsreuth

Leupoldsgrün

Schauenstein

Helmbrechts

Münchberg Weißdorf

Sparneck

ZellStammbach

Issigau Berg

Schwarzenbach a. Wald

Naila Selbitz

Köditz

Töpen

Thüringen

Sachsen

LandkreisBayreuth

LandkreisTirschenreuth

Tschechien

LandkreisKulmbach

LandkreisKronach

Hof

Ebnath

Pechbrun

Waldershof

Marktleugast

Grafengehaig

Marktplatz

PowerKombi

mm-PreiseStellenmarkt Rubrikenmarkt (KFZ + Immo)

Frankenpost Gesamtausgabe am Sa. + Marktplatz am darauffolgenden Donnerstag

s/w farbig s/w farbigGrundpreis 5,82 7,96 5,47 7,37

Ortspreis 4,95 6,77 4,65 6,26

mm-PreiseEinzelbelegung Kombibelegung

Kombinationspreis zur TZ

s/w farbig s/w farbigGrundpreis 1,26 1,69 0,86 1,16

Ortspreis 1,07 1,44 0,73 0,99

Verteilung: donnerstags

Auflage: 55.800 Exemplare

Adressaten: alle Haushalte ohne Zeitungs abonnement in Hochfranken

Umfang: mindestens 8 Seiten Rheinisches Format

Redaktionelle Inhalte: Hinweise auf tagesaktuelle Frankenpost-Berichte, Servicetexte zu Auto-, Stellen- und Immobilienmarkt und Unterhaltungs elemente

Page 17: Preisliste 2015

Seite 17Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Media-Analyse 2014

Abweichungen bei den Hochrechnungen ergeben sich aus den Auf- und Abrundungen.

OberfrankenKombi Hauptausgabe

(Quelle: MA 2014)

Verbreitungsgebiet Leserschaft pro Ausgabe

Hochrech- nung (TSD)

Zusammen- setzung %

Hochrech- nung (TSD)

Zusammen- setzung %

Total 446 100 199 100

Männer 219 49,2 97 48,8

Frauen 227 50,8 102 51,2

Altersgruppen

14–29 Jahre 84 18,7 25 12,5

30–49 Jahre 135 30,3 50 25,4

50–69 Jahre 146 32,9 76 38,0

70 Jahre und älter 81 18,1 48 24,1

Haushalts-Netto-Einkommen

bis unter 1.000 Euro 38 8,6 15 7,7

1.000 bis unter 1.500 Euro 65 14,5 29 14,3

1.500 bis unter 2.000 Euro 77 17,4 33 16,7

2.000 bis unter 2.500 Euro 84 18,9 38 19,3

2.500 Euro und mehr 181 40,7 84 42,0

Reichweite der OberfrankenKombi (Hauptausgabe)in der Leserschaft in %

44,6

44,3

45,0

29,8

37,0

39,5

42,9

45,2

46,4

44,6

59,3

52,1

Page 18: Preisliste 2015

Seite 18Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Hauptausgabe

SACHSEN

TSCHECHIEN

THÜRINGEN

BAYERN

KulmbachKulmbach

BayreuthBayreuth

HofHof

WunsiedelWunsiedel

PlauenPlauen

Münchberg

NailaRehau

Selb

Arzberg

Marktredwitz

A9

A72

A93

A9

CoburgCoburg

HaßbergeHaßbergeLichtenfelsLichtenfels

KronachKronach

A73

A73

A9

A9

A72

A93

A70

A73

A70

TirschenreuthTirschenreuth

Auflage (IVW 2/2014) Montag – Samstag

verbreitet 85.218

verkauft 83.868

mm-PreiseAnzeigenteil Redaktioneller Teil Textteil Stellenmarkt

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

Grundpreis Mo. – Sa. 7,63 10,33 9,09 12,31 18,33 24,63 8,02 10,85

PauschalpreiseGriffecke 750er Eckfeld 1.000er Eckfeld 1/1 Seite

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

Grundpreis Mo. – Sa. 3.259,00 4.409,50 5.454,00 7.386,00 7.272,00 9.848,00 24.958,35 33.763,80

ZiS-Nr.: 104686 Verbreitungsgebiet: Frankenpost - Hochfranken, Neue Presse - Gesamtausgabe, Obermain-Tagblatt

Hinweise:Anzeigen im redaktionellen Teil müssen eine Mindestgröße von 600 Gesamt-mm haben.

Page 19: Preisliste 2015

Seite 19Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Gesamtausgabe

Auflage (IVW 2/2014) Montag – Samstag

verbreitet 92.515

verkauft 91.119

SACHSEN

TSCHECHIEN

THÜRINGEN

BAYERN

KulmbachKulmbach

BayreuthBayreuth

HofHof

WunsiedelWunsiedel

PlauenPlauen

Münchberg

NailaRehau

Selb

Arzberg

Marktredwitz

A9

A72

A93

A9

CoburgCoburg

HaßbergeHaßbergeLichtenfelsLichtenfels

KronachKronach

A73

A73

A9

A9

A72

A93

A70

A73

A70

TirschenreuthTirschenreuth

ZiS-Nr.: 104685 Verbreitungsgebiet: Frankenpost - Hochfranken, Neue Presse - Gesamtausgabe,

Obermain-Tagblatt, Vogtland-Anzeiger

Hinweise:Anzeigen im redaktionellen Teil müssen eine Mindestgröße von 600 Gesamt-mm haben.

mm-PreiseAnzeigenteil Redaktioneller Teil Textteil Stellenmarkt

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

Grundpreis Mo. – Sa. 7,84 10,55 9,31 12,73 18,86 25,38 8,24 11,08

PauschalpreiseGriffecke 750er Eckfeld 1.000er Eckfeld 1/1 Seite

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

Grundpreis Mo. – Sa. 3.325,00 4.535,50 5.586,00 7.638,00 7.448,00 10.184,00 25.671,30 34.510,70

Page 20: Preisliste 2015

Seite 20Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Media-Analyse 2014

Abweichungen bei den Hochrechnungen ergeben sich aus den Auf- und Abrundungen.

DreiLänderKombi (Quelle: MA 2014)

Verbreitungsgebiet Leserschaft pro Ausgabe

Hochrech- nung (TSD)

Zusammen- setzung %

Hochrech- nung (TSD)

Zusammen- setzung %

Total 813 100 379 100

Männer 402 49,4 190 50,2

Frauen 411 50,6 189 49,8

Altersgruppen

14 - 29 Jahre 145 17,8 35 9,3

30 - 49 Jahre 243 29,9 91 24,1

50 - 69 Jahre 265 32,6 150 39,5

70 Jahre und älter 160 19,7 103 27,2

Haushalts-Netto-Einkommen

bis unter 1.000 Euro 78 9,6 31 8,2

1.000 bis unter 1.500 Euro 135 16,6 63 16,6

1.500 bis unter 2.000 Euro 196 24,1 100 26,4

2.000 bis unter 2.500 Euro 161 19,8 72 19,0

2.500 Euro und mehr 243 29,9 113 29,8

Reichweite der DreiLänderKombi in der Leserschaft in %

44,6

46,5

44,7

51,0

39,7

37,4

24,1

45,9

47,4

46,7

64,4

56,6

Page 21: Preisliste 2015

Seite 21Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

ZiS-Nr.: 102901

Verbreitungsgebiet: Südthüringer Presse Plus – Hauptausgabe, Neue Presse – Gesamtausgabe, Frankenpost – Hochfranken, Vogtland-Anzeiger

mm-PreiseAnzeigenteil Redaktioneller Teil Textteil Stellenmarkt

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

Grundpreis Mo. – Sa. 14,71 20,03 17,65 24,03 35,30 48,06 15,68 21,54

PauschalpreiseGriffecke Titelkopf 750er Eckfeld 1.000er Eckfeld 1/1 Seite

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

Grundpreis Mo. – Sa. 4.415,00 6.390,00 1.825,00 2.485,00 10.600,00 14.425,00 14.130,00 19.230,00 49.770,35 67.769,45

Bad SalzungenBad Salzungen

SchmalkaldenSchmalkalden

MeiningenMeiningenSuhlSuhl

HildburghausenHildburghausen

IlmenauIlmenau

SonnebergSonneberg

CoburgCoburg

HaßbergeHaßbergeLichtenfelsLichtenfels

KronachKronach

KulmbachKulmbach

Bayreuth

HofHof

WunsiedelWunsiedel

PlauenPlauenNeuhausNeuhaus

THÜRINGENSACHSEN

TSCHECHIEN

HESSEN

BAYERN

A73

A73

A7

A4

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A9

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A93

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A73

Hinweise:Anzeigen im redaktionellen Teil müssen eine Mindestgröße von 600 Gesamt-mm haben.

Auflage (IVW 2/2014) Montag – Freitag Samstag Mo. – Sa.

verbreitet 152.673 168.770 155.576

verkauft 149.122 165.655 152.478

Page 22: Preisliste 2015

Seite 22Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Gesamtausgabe Coburg (GC)

CoburgCoburg

HaßbergeHaßbergeLichtenfelsLichtenfels

KronachKronach

73

70

73

70

ZiS-Nr.: 100755 Verbreitungsgebiet: Coburg, Haßberge, Kronach, Lichtenfels

Auflage (IVW 2/14) Montag–Samstag Montag - Freitag Samstagverbreitet 23.932 23.385 26.411 verkauft 23.721 23.173 26.205

Hinweise:Stellenmarkt-Anzeigen, die in der Gesamtausgabe Coburg am Samstag erscheinen, werden am Donnerstag der Folgewoche mit dem Marktplatz Neue Presse an alle Haushalte ohne Zeitungsabonnement von Neue Presse verteilt.Gesamtauflage: 84.411Anzeigen im redaktionellen Teil müssen eine Mindestgröße von 600 Gesamt-mm haben. Textteilplatzierung soweit nicht anders angegeben: mm-Preis-Textteil = mm-Preis-Redaktioneller Teil x Faktor 2 (mindestens an 3 Seiten von Text umgeben).

mm-PreiseAnzeigenteil Redaktioneller Teil Stellenmarkt PowerKombi

(Kfz + Immo)

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

GrundpreisMo. – Fr.

2,59 3,53 3,06 4,24 2,71 3,76 -- --

Sa. 4,29 6,18 3,25 4,64

OrtspreisMo. – Fr.

2,20 3,00 2,60 3,60 2,30 3,20 -- --

Sa. 3,65 5,25 2,76 3,94

PauschalpreiseGriffecke Titelkopf 750er Eckfeld 1.000er Eckfeld 1/1 Seite

s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig s/w farbig

Grundpreis Mo. – Sa. 765,00 1.060,00 375,00 530,00 1.840,00 2.545,00 2.450,00 3.395,00 8.611,75 11.737,25

Ortspreis Mo. – Sa. 650,00 900,00 320,00 455,00 1.560,00 2.160,00 2.080,00 2.880,00 7.315,00 9.975,00

Page 23: Preisliste 2015

Seite 23Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

CoburgCoburg

HaßbergeHaßbergeLichtenfelsLichtenfels

KronachKronach

73

70

73

70

Verteilung: donnerstags

Auflage: 58.000 Exemplare

Adressaten: alle Haushalte ohne Zeitungs abonnement im Verbreitungsgebiet von Neue Presse Coburg Stadt und Land und Kronach

Redaktionelle Inhalte: Hinweise auf tagesaktuelle Berichte aus der Neuen Presse, Servicetexte zu Auto-, Stellen- und Immo-bilienmarkt und Unterhaltungselemente.

PowerKombi

mm-PreiseStellenmarkt Rubrikenmarkt (KFZ + Immo)

s/w farbig s/w farbigGrundpreis 4,29 6,18 3,25 4,64

Ortspreis 3,65 5,25 2,76 3,94

Marktplatz Neue Presse

mm-PreiseEinzelbelegung Kombibelegung

(Wdh. des Tageszeitungsmotivs)Titelkopf

s/w farbig s/w farbig farbigGrundpreis 1,25 1,68 0,77 1,10 182,00

Ortspreis 1,06 1,43 0,65 0,94 157,00

MarktplatzMarktplatz Neue Presse

Page 24: Preisliste 2015

Seite 24Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Beilagen / Technische Angaben

VersandanschriftFrankenpostFrankenpost DruckereiSchaumbergstraße 9 Tel.: 0 92 81 / 816-36495032 Hof/Saale Fax: 0 92 81 / 816-380

Auftragsbedingungen1. Alleinbelegung und Konkurrenzausschluss können nicht zugesichert werden. Aus technischen Gründen müssen wir uns notfalls ein Ineinanderlegen vorbehalten.2. Letzter Rücktrittstermin: 7 Tage vor Erscheinen / Letzter Anlieferungstermin: 3 Tage vor Erscheinen, frei Haus3. Kostenloser Beilagenhinweis in der beim Verlag üblichen Form.4. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt ausgeführt. Der Verlag haftet nicht bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg. Platzwünsche können nicht berücksichtigt werden.5. Beilagen, die durch Format und Aufmachung beim Leser den Eindruck erwecken, Bestandteile der Zeitung zu sein, Fremdanzeigen enthalten, oder kombinierte Beilagen von mehreren Auftraggebern, werden nicht angenommen.6. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend.7. Für Beilagen sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitungen und Zeitschriften sowie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages verbindlich.

BegleitpapiereBeilagenanlieferung mit korrektem Lieferschein, der folgende Angaben enthalten muss: - zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe - Absender und Empfänger - Erscheinungsdatum - Gesamtstückzahl der Beilagen - Auftraggeber der Beilage - Anzahl der Paletten - Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort - Exemplare pro Palette und Gewicht der Palette

Beilagendisposition

Tel.: 0 92 81 / 816-237 Fax: 0 92 81 / 816-129 E-Mail: [email protected]

Beilagenveröffentlichung auf Anfrage auch im Internet möglich.

Preise pro 1000 Stück bis 20 g 25 g 30 g 35 g 40 g 50 g 60 g

TageszeitungGrundpreis 101,00 107,00 113,00 119,00 125,00 136,00 148,00

Ortspreis 86,00 91,00 96,00 101,00 106,00 116,00 126,00

RHH-PremiumverteilungMo, Di, Mi, Fr, Sa

Grundpreis 112,00 118,00 124,00 129,00 135,00 147,00 159,00

Ortspreis 95,00 100,00 105,00 110,00 115,00 125,00 135,00

RHH Verteilung donnerstags

Grundpreis 65,00 71,00 76,00 82,00 88,00 100,00 112,00

Ortspreis 55,00 60,00 65,00 70,00 75,00 85,00 95,00

ZiS-Nr. 100393 100191 100794 100362 100066 101681 101438 101197 100911 101629 100725 101451 100791

AusgabeFrankenpost

GesamtFrankenpost Hochfranken

Vogtlandanzeiger Hof / Rehau Rehau Frankenpost Frankenwald

Münchberg Helmbrechtser Tageszeitung

Frankenpost Naila Frankenpost Fichtelgebirge

Selber Tagblatt Marktredwitzer Tagblatt

Sechsämterbote Sechsämter Neueste

Nachrichten

Mo. – Fr.* 60.000 52.100 7.900 18.400 2.600 15.200 8.800 6.400 18.500 5.000 5.100 5.900 2.500

Sa.* 69.950 60.100 9.850 21.600 3.000 17.600 10.400 7.200 20.900 5.700 5.900 6.700 2.600

* Auflage mit Postvertriebsstücken

FormateMaximal: 255 x 350 mm, Minimal: 105 x 150 mm

BeschaffenheitEinzelblätter: Format DIN A6: mindestens 170 g/qm; Format größer DIN A6 bis DIN A4: mindestens 120 g/m²; größere Formate: mindestens 60 g/m²; diese sind auf A4 zu falzen.Falzart: Leporello-Falzung (Ziehharmonika), Kreis- oder Ovalformate sind nicht möglich. Altarfalz nur geschlossen möglich.Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Sie dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.Anlieferungszustand: Die Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige maschinelle Verarbeitung gewähr-leisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknick-ten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.Lagen: Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80 - 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.Angeklebte Produkte: Angeklebte Postkarten sind nicht auf der Prospektaußenseite möglich.Gewicht: Höchstgewicht bis 60 g, darüber hinaus nach Absprache.

Anlieferungszeiten

Mo.–Do.: 6:00 bis 16:00 UhrFr.: 6:00 bis 13:00 Uhr

Page 25: Preisliste 2015

Seite 25Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Onlinewerbung

Seit 1945 ist die Frankenpost mit Verlagssitz in Hof das regionale Nachrichtenmedium in Franken.

Das bereits 1997 gegründete Portal frankenpost.de ist ein Nachrichtenportal mit stark ausgeprägter Regionalität. Das Portal bietet seinen Nutzern eine große Themenvielfalt, Aktualität und Qualitätsjournalismus.

Der inhaltliche Schwerpunkt liegt bei der lokalen und regionalen Berichterstattung.

online seit 1997 Unique User pro Monat 0,14 Mio.* Page Impressions 4,03 Mio. ** Visits 577.000 **

Quelle: *AGOF internet facts 10-2014 **IVW 10-2014

Die User von frankenpost.de *

48 % der Nutzer sind weiblich, 52 % männlich. 68 % der Nutzer sind zwischen 14 und 49 Jahre alt. 41 % der Nutzer haben Abitur oder ein abgeschlossenes Fach-Hochschulstudium. 71 % der Nutzer sind berufstätig. 64 % der Nutzer verfügen über ein Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 2.000 € pro Monat.

Kontakt:Erik Püchner Telefon: 0 36 81 / 85 11 74 E-Mail: [email protected]

Alle buchbaren Werbeformen, Preise

und weitere Informationen finden Sie unter www.hcs-medienwerk.de/mediadaten

www.frankenpost.de

Page 26: Preisliste 2015

Seite 26Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Ansprechpartner

Sebastian Anger, Telefon 0 92 81 / 816-265, E-Mail: [email protected]

. . . auffällig, prominent, exklusiv . . . repositionierbar, mit verlängerter Wirkungsdauer . . . Zusatz zu traditionellen Werbeformen wie Anzeige oder Beilage … ideal für Aktionen und Cross-Media-Kampagnen

Farben: Vorder- und Rückseite mit bis zu 4 Farben möglichFormat: Haftnotiz in der Größe 76 x 76 mmFormen: verschiedene Grund- und Sonderformen verfügbarVarianten: Standard MemoStick®, Coupon Note, Booklet oder Membership CardBelegung: alle Ausgaben der Frankenpost möglich (Berechnungsgrundlage: Beilagenauflage der jew. Ausgabe)Mindestmenge: 12.500 Stück (MemoStick® od. Coupon Note), 25.000 Stück (Booklet od. Membership Card)Platzierung: auf der Titelseite der FrankenpostDruckunterlagenschluss: 12 Arbeitstage (Mo. – Fr.) vor ETDruckvorlage: Vektorisierte PDF 1.4-Datei, Beschnitt: 3 mm pro SeitePapier: 90 g/m² Standardausführung MemoStick®Verarbeitung: Aufbringung der MemoSticks® auf der oberen rechten Position der Titelseite während des Abtransports der Zeitung zur PaketierungPreise: für Aufbringung auf der Titelseite

zuzüglich Preise für Druck/Herstellung nach nebenstehender Tabelle

Auflage

MemoStick ® (Standard und bereits vorhandene Sonderformen)

Coupon Notes(Broadsheet und Tabloid)

bis 5 Farben mehr als 5 Farben bis 5 Farben mehr als 5 Farben

ab 12 500 Stück 35,– 41,– 37,– 43,–

ab 25 000 Stück 27,– 33,– 32,– 37,–

ab 50 000 Stück 22,– 24,– 25,– 28,–

ab 75 000 Stück 20,– 21,– 23,– 25,–

ab 100 000 Stück 19,– 20,– 21,– 22,–

AuflageBooklets Membership

Cards4-seitig 6-seitig 8-seitig

ab 25 000 Stück 45,– 105,– 105,– 47,–

ab 50 000 Stück 35,– 72,– 72,– 42,–

ab 75 000 Stück 33,– 69,– 69,– 40,–

ab 100 000 Stück 32,– 65,– 65,– 38,–

ab 250 000 Stück 31,– 62,– 62,– 37,–

Ortspreis Grundpreis

79,– € (pro 1000 Stück) 93,– € (pro 1000 Stück)

Titelseitenwerbung, die haften bleibt.

Page 27: Preisliste 2015

Seite 27Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Kontakt: Medienhaus Deutschland GmbH & Co.KG Zülpicher Straße 10 · 40549 Düsseldorf+49 211 50529010 · [email protected]

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Reichweite über 14 Mio.ma 2013 TZ

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Page 28: Preisliste 2015

Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt. Seite 28

Sonderplatzierungen

Titelseite

Titelkopf Anzeigen:43 mm breit, 55 mm hochBerechnung: FestpreisGriffecke Titelseite:136 mm breit, 100 mm hochBerechnung: Festpreis

Blatthohe Anzeigen

Minimal: Redaktioneller Teil: 1 Textspalte / 485 mm hochMaximal: Redaktioneller Teil: 5 Textspalten / 485 mm hochBerechnung: Redaktioneller Teil: 485 x Spalten x mm-Preis-Red. Teil

Griffecke-Aufschlagseiten

2 Textspalten / 125 mm hochBerechnung: Festpreis

Blattbreite Anzeigen

Minimal: Redaktioneller Teil: 6 Textspalten / 100 mm hochMaximal: Redaktioneller Teil: 6 Textspalten / 360 mm hochBerechnung:Höhe x 6 Textspalten x mm-Preis-Redaktioneller Teil

Textteilplatzierung soweit nicht anders angegeben: mm-Preis-Textteil = mm-Preis Redaktioneller Teil x Faktor 2 (mindestens an 3 Seiten von Text umgeben)Umrechnungsfaktor Anzeigen- zu Textspalten: 1,2

Page 29: Preisliste 2015

Seite 29Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Sonderplatzierungen

Eckfeld Anzeigen

Minimal: 600 Gesamt-mmMaximal: Redaktioneller Teil: 5 Textspalten / 380 mm hochBerechnung: Redaktioneller Teil: Höhe x Spalten x mm-Preis-Red.Teil750er Eckfeld: 3 Textspalten / 250 mm hoch1000er Eckfeld: 4 Textspalten / 250 mm hoch

Panorama Anzeigen

Minimal: Redaktioneller Teil: 13 Textspalten / 160 mm hoch Anzeigenteil: 15 Anzeigenspalten / 160 mm hochMaximal: Redaktioneller Teil: 13 Textspalten / 360 mm hoch Anzeigenteil: 15 Anzeigenspalten / 485 mm hoch Berechnung: Redaktioneller Teil: Höhe x 13 Textspalten x mm-Preis-Redaktioneller Teil Anzeigenteil: Höhe x 15 Anzeigenspalten x mm-Preis-Anzeigenteil

Satelliten Anzeigen

Minimal: Redaktioneller Teil: 3 x 1 Textspalte / 45 mm hoch Anzeigenteil: 3 x 1 Anzeigenspalte / 50 mm hochMaximal: Redaktioneller Teil: 5 x 1 Textspalte / 60 mm hoch Anzeigenteil: 5 x 1 Anzeigenspalte / 60 mm hoch

Page 30: Preisliste 2015

Seite 30Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Technische Angaben

Alle Titel des Verlages werden komplett digital produziert (ctp-Verfahren). Deshalb sollten Druckvorlagen grundsätzlich als Datensatz zur Verfügung gestellt werden. Konventionell (als Fotoabzug oder Filmbelichtung) angelieferte Anzeigen müssen digitalisiert werden, wodurch es zu Qualitätseinbußen kom-men kann. Ausdrucke von Tintenstrahldruckern oder bereits gerasterte Vorlagen (aus anderen Druckerzeugnissen) sind im Allgemeinen für eine Reproduktion ungeeignet.

Vorgaben für Datenübernahme

GrundvoraussetzungenAnzeigen, welche direkt in die laufende Produktion übernommen werden sollen, müssen in einem postscriptfähigen Programm erstellt worden sein.UnterlagenZur ordnungsgemäßen Bearbeitung eines Anzeigenauftrags wird zusätzlich zu den Reindaten ein verbindlicher Ausdruck der Anzeige benötigt. Bei Übertra-gung der Daten per DFÜ kann dies auch ein Softproof (low-res-pdf o.ä.) sein. Desweiteren ist die Angabe folgender Daten erforderlich:- Name und Version des Erstellungsprogramms sowie Betriebssystem- Liste der verwendeten Schriften- bei Farbanzeigen die Bezeichnung der Farbe aus der HKS-Skala

Übertragungsmöglichkeiten• ISDN: Unsere Rufnummer ist rund um die Uhr für Ihre Datenübertragung

freigeschaltet: 0 92 81 / 715 20 11 Sie können über Leonardo Pro bzw. Eurofile senden.

• E-Mail: [email protected]• FTP-Upload: nach vorheriger Absprache möglich• Tel. für Rückfragen: 0 36 81 / 85 12 66 u. 0 36 81 / 85 13 76Datenträger: CD-ROM, CD-RW, DVD, Speicherkarten und -sticksDateinamen: Es sollten immer Dateinamen verwendet werden, welche dem Auf-trag eindeutig zuzuordnen sind. Alle zum Auftrag gehörigen Dateien sind in einem Ordner zu sammeln und gegebenfalls zu komprimieren (WinZIP bzw. Stuffit).Schriften: Grundsätzlich sind alle verwendeten Schriften in die Druckdatei einzubinden. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Schriften in Zeichenwege zu wandeln bzw. gesondert mitzuliefern. Verpacken Sie alle Daten (EPS und Schriften) in einen Ordner. Der Name des Ordners sollte einen klaren Bezug zum Erscheinungstermin/Kunden haben.

Jeder Datensendung sollte ein Textfile beiliegen, das Ansprechpartner, Telefon-/Faxnummern für Rückfragen sowie Informationen zum geschalteten Auftrag beinhaltet.Bilder/Logos: Bilddaten für den Zeitungsdruck sollten in einer Auflösung von 250 dpi und im richtigen Farbmodus (Graustufe, CMYK bzw. Multiton) vorlie-gen. Zur Konvertierung von RGB in CMYK stellt die IFRA kostenfrei ein für den Zeitungsdruck optimiertes ICC-Profil zur Verfügung (www.ifra.com, Download-bereich, Datei: ISOnewspaper26v4.icc).Bitte beachten Sie, dass Farb- und Graustufenbilder im Produktionsprozess für die Zeitung grundsätzlich auf 250 dpi heruntergerechnet werden. Der eventuell daraus resultierende Qualitätsverlust ist unvermeidlich und führt nicht zu Rekla-mationsansprüchen gegenüber dem Verlag.Sind Bilddaten auch für andere Ausgabemedien als die Tageszeitung vorgesehen (Akzidenzdruck, Internet usw.), sollten diese medienneutral angeliefert werden (Farbraum RGB mit eingebettetem Profil, Auflösung 300 dpi). Um für Logos eine bestmögliche Wiedergabequalität zu erreichen, sollten diese als Vektor-Dateien vorliegen.

Datenformate 1:

Wir nehmen Ihre Daten im EPS- oder PDF-Format (Druckausgabequalität X/3) an. Bitte senden Sie uns keine offenen Dateiformate, auch keine Formate aus Office-Programmen. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für die Weiter-verarbeitung und den Druck von Anzeigen und Grafiken, die als offene Doku-mente an uns gesandt wurden.Vorseparierte EPS-Dateien (DCS) können nicht verarbeitet werden. Angelieferte Daten werden generell mit OneVision-Asura geprüft.

Datenformate 2 / offene Dateien:

Bei der Übernahme offener Dateien kann es durch abweichende Grundeinstellungen im jeweiligen Satzprogramm (z. B. Silbentrennung und Blocksatz) zu Veränderungen im Layout kommen. Aus solchen Veränderungen resultieren keine Reklamations-ansprüche gegenüber dem Verlag. Damit native Dateien aus Layoutprogrammen weiterverarbeitet werden können, sind neben der Satzdatei auch alle verwendeten Bilder, Logos und Schriften mitzuliefern (für Ausgabe sammeln / verpacken).In der Vorstufe werden Zeitungsanzeigen mit dem Layoutprogramm „Adobe InDesign“ ab CS4 gestaltet. Daher ist dies das bevorzugte Dateiformat für die

Übernahme offener Dateien. Generell stehen folgende Programmversionen zur Verfügung:

Programm Version BetriebssystemAdobe InDesign ab CS4 WINDOWSAdobe Illustrator ab CS4 WINDOWSAdobe Photoshop ab CS4 WINDOWSCorelDRAW X3 WINDOWSQuarkXPress 7.5 WINDOWSAchtung: Aus Microsoft Office-Dateien kann nur Text extrahiert werden. Layouteinstellungen gehen eventuell verloren. Bilder sind separat anzuliefern.

SchmuckfarbenAnzeigen mit einer Schmuckfarbe können nur in einem Farbwert der HKS-Z-Ska-la gebucht werden. Bei anderen Farbangaben (z. B. nach dem Pantone-Fächer) kann der gewünschte Farbton nicht verbindlich garantiert werden. Der Verlag behält sich vor, Schmuckfarben aus den Skalenfarben Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz annähernd zu erzeugen. Geringe Farbabweichungen in Passer und Ton berechtigen nicht zur Preisminderung oder zu Ersatzansprüchen. Bitte Schreibweise beachten: 03 für HKSZ 03 oder 13 für HKSZ 13Anzeigen mit Schmuckfarbe werden auf einer 4c-Seite platziert und im 4c-Modus separiert.

GrundschriftITC Stone Serif 8,5 Punkt auf 9,9 Punkt

QualitätBei Anlieferung abweichender Druckunterlagen können anfallende Reproarbei-ten berechnet werden.

Zeitungsdruck

Druckverfahren: Rollen-Offset (Coldset)Rasterweite: 48 Linien/cm (120 lpi)Plattenherstellung: CTPGesamtfarbauftrag: Soll: 240 %, Max: 260 %Tonwertzunahme: 26 % in den MitteltönenTonwertumfang: 5 – 90 %Passertoleranz: < 0,30 mm

Page 31: Preisliste 2015

Seite 31Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel, wie z.B. Beilagen, von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Wer-bungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel, wie z.B. Beilagen, unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden oder mit dem Werbungtreibenden vereinbarten Rabatte, wobei die jeweilige Veröffentlichung auf Abruf des Auftraggebers erfolgt. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Kontrolle des Erfüllungsstandes eines Abschlusses innerhalb der vereinbarten Laufzeit ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen oder anderen Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechen-den Nachlass.

4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

5. Aufträge für Anzeigen oder andere Werbemittel, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen oder andere Werbemittel – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerde verfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Anzeigen oder andere Werbemittel, wie z.B. Beilagen, Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und deren

Billigung bindend. Anzeigen oder andere Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Ver-bundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftrag geber unverzüglich mitge-teilt.

8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen für Anzeigen oder andere Werbemittel ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen oder andere Werbe-mittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen ge gebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.

9. Entsprechen die Anzeigen oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels nicht der vertraglich geschul-deten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Miss-verhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßi-gen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffent lichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgän-gigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrläs-sigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungs-gesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.

10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

12. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Die sog. Pre-Notificationfrist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erschei-nen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzei-genauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

15. a) Aus einer Auflagenminderung kann vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 15. b) nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschrit-ten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Garantieauflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres.

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auf-traggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 15. b) (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen von Titeln mit weniger als zweimal wöchent lichem Erschei-nen, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen.) Abweichend von Nummer 15. a) berechtigt eine Aufla-genminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. und bei einer Auflage (Garantie auflage) von über 500 000 Exemplaren 5 v. H. überschreitet. Die der Garantie zu Grunde liegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengen-staffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagen-über- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb eines Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2500 Euro beträgt.

16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abge-holt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 500g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendun-gen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige oder des anderen Werbemittels.

18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

19. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnun-gen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.

20. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preis-erhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Bei Änderungen der Preisliste treten die neuen Bedingungen mit dem Datum der neuen Preisliste in Kraft. Der Verlag behält sich vor, bei Änderung der Preisliste und der Geschäftsbedingungen, diese auch bei bereits vorlie-genden Rabattabschlüssen zur Anwendung zu bringen.

21. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mehr als 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisteraus-zuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.

22. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwen-digen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließ-lich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags not-wendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

23. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlag nahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als

auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausge lieferten Auflage steht. Auflagenminderung aus Gründen von Satz 1 bleiben im Rahmen von Ziffer 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberücksichtigt. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

24. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Unabhängig der Vermittlung behält sich der Verlag die endgültige Auftragsannahme vor.

25. Bei Änderung der Preisliste treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

26. Sind in der Anzeigenpreisliste Bezirksausgaben oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen aufge-führt, so ist – sofern nicht die Gesamtauflage belegt wird – für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen.

27. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Für jeden Kunden ist ein eigener Rabattabschluss erforderlich. Eine Zusammenfassung verschiedener, rechtlich voneinander unabhängiger und kapitalmäßig nicht verbundener Unternehmen zu einem Abschluss ist nicht möglich. Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist eine kapitalmäßige Beteiligung von mehr als 50 Prozent.

28. Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden. Bei Beilagen behält sich der Verlag Mehr-fachbelegung vor.

29. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäfts übliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Bei unklaren Anzeigen oder für die Veröffentlichung nicht geeigneter Texte behält sich der Verlag vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen, wenn aus Zeitgründen eine Rückfrage bei dem Auftraggeber nicht möglich ist.

30. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Dies gilt ebenfalls für die Vorlage von undeutlich geschriebenen Texten wie für undeutlich übermittelte Telefaxe.

31. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druck-vorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Bei fehlerhaf-

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

ten Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. Dies gilt sinngemäß auch für mitgeteilte Abbestellungen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch auf Nachlass oder Ersatz, eben-so ein Abweichen von der Satzvorlage, der Schriftart und -größe.

32. Anzeigen- und Beilagenaufträge vom Einzelhandel, Handwerk und von gewerblichen Unternehmen, die im Verbreitungsgebiet ansässig sind, dazu zählen auch selbstständig werbende Filialbetriebe und Zweigniederlas-sungen, werden über Werbungsmittler zum Grundpreis angenommen und verprovisioniert. Volle Provision nur bei kompletter Auftragsabwicklung. Markenartikelhersteller sowie Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Werbung zentral durchgeführt wird, sind keine Lokalinserenten im Sinne der Preisliste. Die Entscheidung darüber hat der Verlag.

33. Die auf Chiffre-Anzeigen an die Auftraggeber weitergeleiteten Unterlagen sind dem Einreicher nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückzuschicken. Sollten Unterlagen nach 6 Monaten nicht zurückgeschickt worden sein, so kann der Verlag auf ausdrückliches Verlangen und berechtigtes Interesse des Einreichers nach vorheri-ger Fristsetzung an den Auftraggeber zur Rücksendung der Unterlagen die Anschrift des Auftraggebers preis-geben. Alle eingereichten Unterlagen bleiben Eigentum des Einreichers. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden von Seiten des Verlages und des Auftraggebers gelöscht, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Gewerbliche Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen werden nicht weitergeleitet.

34. Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Kollektiven, PR-Beilagen, PR-Seiten und Sonder-werbeformen besondere Anzeigenpreise festzusetzen. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag bindend.

35. Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und bis zum Anzeigenschluss vorliegen. Bei Abbestellung einer Anzeige werden 25 % des Anzeigenpreises für Satzkosten bzw. Bearbeitungsgebühren berechnet. Rückzuvergütende Anzeigenbeträge werden um diese Gebühren gekürzt. Bei nicht rechtzeitig eingegangenen Beilagen werden die entstandenen Kosten verrechnet.

36. Dem Verlag schriftlich zugehende Anzeigenaufträge werden ihrer Bedeutung nach in der Gesamtauflage veröffentlicht und berechnet, falls die gewünschte Teilausgabe, in der die Anzeige erscheinen soll, nicht aus-drücklich vermerkt ist. Platzierungsvorhaben können nur im Rahmen der umbruchtechnischen Möglichkeiten berücksichtigt werden.

37. Auf Anzeigen für Verlagserzeugnisse wird ein Kollegenrabatt von 10 v. H. gewährt, wenn die Aufträge direkt von Verlag zu Verlag abgewickelt werden.

38. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadener-satz. Dies gilt auch sinngemäß bei Arbeitskampf-Maßnahmen.

39. Anspruch auf Korrekturabzug besteht nur bei Aufgabe der Anzeigen 2 Arbeitstage (am Ort) bzw. 3 Arbeitstage (auswärts) vor Erscheinen.

40. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die

Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen sind. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch die Erteilung von Anzeigen und Beilagenaufträgen verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der Veröffent lichung beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

41. Besondere Gestaltungswünsche bei Anzeigen, die von der Norm des Verlages abweichen, werden bei einem Aufschlag von 25 % im Rahmen des Möglichen ausgeführt.

42. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale erhoben. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, falls keine Offerten eingehen. Sonderformate, welche über die Standardformate von Briefsendungen hinausgehen, wer-den in der Höhe der zusätzlich anfallenden Portogebühren weiterberechnet. Gegenstände oder Warenproben werden nicht weitergeleitet.

43. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

44. Seit 1. August 1999 werden die vom Verlag gesetzten Texte nach der Reform der neuen deutschen Recht-schreibung abgedruckt.

45. Die im Zusammenhang mit der Erteilung von Anzeigen- und Beilagenaufträgen erfassten Daten eines Auftraggebers werden im Sinne des Datenschutzgesetzes entsprechend gespeichert und verarbeitet. (siehe Datenschutzhinweis)

46. Die im Zusammenhang mit dem Anzeigenauftrag erhobenen Daten werden vom Verlag automatisiert gespei-chert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z.B. Anzeigenrechnung, Gutschrift/Nachbelastung, Kundenbetreuung) verwendet.

DatenschutzhinweiseIhre persönlichen Angaben werden von der Verlagsgruppe Hof-Coburg-Suhl gespeichert, verarbeitet und genutzt, um gemäß Ihres Auftrags Bestellungen oder Dienstleistungen, evtl. unter Einbeziehung von Dienstleistern, abzuwickeln. Weiterhin nut-zen wir ihre Daten ebenfalls für interne Marktforschung und um Sie über weitere eigene gleiche oder ähnliche Produkte und Angebote oder Dienstleistungen auch per E-Mail zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Daten zu diesen Zwecken schriftlich per Post oder mittels Email mit Wirkung für die Zukunft bei der Frankenpost Verlag GmbH, Poststraße 9/11, 95028 Hof oder per Email: [email protected] zu widersprechen. Sollten Sie uns eine ausdrückliche Einwilligung für die Nutzung Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse gegeben haben, informieren wir Sie von Zeit zu Zeit über weitergehende spezielle Angebote. Diese Einwilligungen sind jederzeit für die Zukunft widerruflich. In jedem Fall werden wir mit Ihren Daten äußerst sensibel umgehen. Die Verlagsgruppe Hof-Coburg-Suhl wird Ihre Daten nicht an Dritte und deren werblichen Nutzung vermarkten.

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Seite 35Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Besondere Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für digitale Anzeigenvorlagen

1. Eine digitale Anzeigenunterlage ist gegeben, wenn die Datei vom Auftraggeber als elektronischer Datenträger – online oder offline – an den Verlag übergeben wird.

2. Für den der Anzeigendatei zu Grunde liegenden Anzeigenauftrag gelten die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen des Verlages unverändert fort, werden jedoch bzgl. der Beschaffenheit und Weiterver-arbeitbarkeitsanforderungen durch diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzt.

3. Bedient sich der Auftraggeber bezüglich der Weitergabe der Anzeigenunterlage bzw. der Verlag zu deren Empfang eines Dritten, so bleiben Auftraggeber und/oder Verlag Verpflichtete aus diesen Besonderen Geschäftsbedingungen.

4. Der Verlag nimmt digitale Anzeigenunterlagen nur an, wenn diese den in den vom Verlag herausgegebenen „Richtlinien zur Anlieferung digitaler Anzeigen“ bestimmten Anforderungen entsprechen.

5. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, die digitale Anzeigenvorlagen beinhalten, abzulehnen, sofern deren Beschaffenheit nicht diesen Besonderen Geschäftsbedingungen entspricht.

6. Für die rechtzeitige und einwandfreie Übergabe der digitalen Anzeigendatei ist der Auftrag geber verantwortlich.

7. Fehlerhaft übergebene digitale Anzeigenunterlagen bzw. beschädigte Datenträger gehen ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie der Ausfall des Übertragungsweges.

8. Bezüglich der Übergabe von digitalen Anzeigenunterlagen durch den Auftraggeber ist der Verlag von jeglicher Haftung und Gewährleistung frei.

9. Der Auftraggeber ist beweispflichtig, dass er die digitale Anzeigenunterlage ordnungsgemäß an den Verlag übermittelt hat.

10. Ist für den Verlag im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit/-weise erkennbar, dass eine digitale Anzeigenunterlage fehlerhaft übergeben wurde und lässt sich dennoch der Auftrag geber ermitteln, so fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.

11. Ist (sind) die nachfolgende(n) Übergabe(n) wiederum erkennbar fehlerhaft, so ist der Verlag nicht verpflichtet, gegenüber dem Auftraggeber erneut Ersatz anzufordern. Sobald der Verlag im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit/-weise feststellt, dass die digitale Anzeigenunterlage nach dem (den) mangelhaften Übergabeversuch(en) fehlerfrei übermittelt ist, bestätigt der Verlag dies dem Auftraggeber. Diese Bestätigung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der elektronischen Übergabe der Anzeigenunterlagen und enthält nicht die Zusicherung bestimmter Eigenschaften bzgl. des Abdrucks/der Verbreitung der Anzeige bzw. die Übernahme einer inhaltlichen Verantwortlichkeit.

12. Der Verlag ist nicht verpflichtet, digitale Anzeigenunterlagen, die nicht diesen Besonderen

Geschäftsbedingungen entsprechen, in eine veröffentlichungsfähige Form zu bringen. Erklärt sich der Verlag bereit, einer entsprechenden Aufforderung des Auftraggebers nachzukommen, so schließen Auftraggeber und Verlag insoweit eine gesonderte Vereinbarung, in der auch die Höhe der Vergütung des zusätzlichen Aufwandes bestimmt wird.

13. Die vom Verlag eröffnete Möglichkeit, digitale Anzeigenunterlagen auf seinem Rechner zu hinterlegen, bedeutet nicht die Annahme des Anzeigenauftrages durch den Verlag.

14. Der Auftraggeber sichert dem Verlag zu, im Besitz aller Rechte bzgl. der digitalen Anzeigen übergabe (inkl. der verwendeten Schriften) zu sein. Insoweit stellt der Auftraggeber den Verlag von Ansprüchen Dritter frei.

15. Der Auftraggeber (bzw. ein von ihm eingeschalteter Dritter) ist verpflichtet, die digitale Anzeigenun-terlage bis zum Abschluss des Anzeigenauftrages in seinem Rechner zu speichern. Der Verlag ist – gegebenenfalls gegen Kostenerstattung – befugt, vom Auftraggeber die Übermittlung einer Kopie der abgespeicherten digitalen Anzeigenunterlage zu verlangen. Ist dem Verlag dieser Rückgriff verwehrt, weil der Auftraggeber die Speicherung der digitalen Anzei-genvorlage unterlassen hat, und ist im Verlag ein Zugriff auf die digitale Anzeigenunterlage unmög-lich geworden, stehen dem Auftraggeber keine Ersatzansprüche gegenüber dem Verlag zu.

16. Der Verlag ist – sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist – nicht verpflichtet, digitale Anzeigen über den Abschluss des Anzeigenauftrages hinaus zu speichern bzw. Datenträger, auf denen die digitalen Anzeigen gespeichert sind, an den Auftraggeber zurückzugeben.

17. Dem Auftraggeber übersandte Papierabzüge digital übergebener Anzeigenunterlagen (Korrekturab-züge) sind aufgrund der gegebenen technischen Bedingungen nicht immer in der Lage, die Qualität der zu veröffentlichenden Anzeige in jeder Einzelheit exakt wiederzugeben.

18. Einen Anspruch auf Übersendung von Korrekturabzügen digital übergebener Anzeigenunterlagen hat der Auftraggeber nur, wenn dies mit dem Verlag gesondert schriftlich vereinbart ist.

19. Ist die digitale Anzeigenunterlage bzw. ihr elektronischer Übergabevorgang mit Viren behaftet, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Verlag den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

20. Der Verlag ist berechtigt, die Besonderen Geschäftsbedingungen für digitale Anzeigenunter lagen jederzeit zu ändern. Die abgeänderten Besonderen Geschäftsbedingungen werden zwei Monate nach Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber wirksam.

21. Soweit in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen auf die Schriftform Bezug genommen wird, ist auch die elektronische Schriftform zulässig.

Page 36: Preisliste 2015

Frankenpost – Preisliste Nr. 54, gültig ab 1. Februar 2015 ⋅ Alle Preise in Euro und zzgl. MwSt.

Verlagsvertretungen

Nielsen 5, 6, 7

TSB Tageszeitungs-Service Berlin Printmedien Marketing GmbHGiesensdorfer Straße 29 12207 BerlinTel.: 0 30 / 77 30 06-0 Fax: 0 30 / 77 30 06-20E-Mail: [email protected] Internet: www.verlagsbuero-tsb.de

Nielsen 4

Medien-Service-Bayern Verlagsbüro von Schroetter e.K.Friedrichshafener Straße 1 82205 Oberpfaffenhofen / GilchingTel.: 0 81 05 / 90 70 - 0 Fax: 0 81 05 / 90 70 - 30E-Mail: [email protected] Internet: www.vonSchroetter.de

Nielsen 3a

TZ-Medien-Service GmbHElisenstraße 32 63739 AschaffenburgTel.: 0 60 21 / 49 40 40-0 Fax: 0 60 21 / 49 40 40-1E-Mail: [email protected] Internet: www.tz-medien-service.de

Nielsen 2

VERLAGS-MEDIEN-SERVICE Egberts und Goralczyk OHGWeinsbergstraße 190 50825 KölnTel.: 02 21 / 70 90 43-0 Fax: 02 21 / 70 90 43-10 E-Mail: [email protected] Internet: www.zeitungsteam-koeln.de

Nielsen 1

pms: PrintMedien-Service GmbHFuhlsbüttler Straße 145 22305 HamburgTel.: 0 40 / 63 90 84-0 Fax: 0 40 / 63 90 84-44E-Mail: [email protected] Internet: www.pms-tz.de

Nielsen 3bMSS MEDIEN-SERVICE SÜDGlauner & Partner GbRDachauer Straße 37a 85232 Bergkirchen-FeldgedingTel.: 0 81 31 / 37 660-0 • Fax: 0 81 31 / 37 660-25E-Mail: [email protected] Internet: www.verlagsbuero-sued.de