Preisliste Nr. 56 - Die Zeitungen

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Preisliste Nr. 56 Gültig ab 1. Oktober 2015 NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Anzeıger Bergener Stadt- und Örtze- Anzeıger Inklusive: Cellesche Zeitung Die Cellesche Zeitung ist der IVW (Informa- tionsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.) angeschlossen. Erscheinungsort 29221 Celle Nielsen I

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Preisliste Nr. 56

Gültig ab 1. Oktober 2015

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AnzeıgerAnzeıgerAnzeıgerBergener Stadt- und Örtze-AnzeıgerBergener Stadt- und Örtze-Bergener Stadt- und Örtze-AnzeıgerBergener Stadt- und Örtze-AnzeıgerAnzeıgerAnzeıgerAnzeıger

Inklusive:

Cellesche Zeitung

Die Cellesche Zeitung ist der IVW (Informa-tionsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.) angeschlossen.

Erscheinungsort

29221 Celle Nielsen I

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Seite 2 Verbreitungsgebiet /Auflage

Seite 3 Allgemeine Verlagsangaben

Seite 4 Sonderformate

Seite 8 Anzeigenpreise

Seite 11 Anzeigenblätter

Seite 12 Celler Markt

Seite 13 Bergener Stadt- und Örtze-Anzeiger

Seite 14 Anzeigenkombinationen

Seite 16 Medienhaus Deutschland

Seite 18 Beilagen

Seite 23 Internet

Seite 24 Technische Angaben

Seite 26 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Seite 28 Verlagsvertretungen

IVW-Auflage I. Quartal 2015Druckauflage: 30.505Verkaufte Auflage: 27.370Tatsächlich verbreitete Auflage: 28.348

Region Hannover

Landkreis Heidekreis Landkreis

Uelzen

Landkreis Gifhorn

Verbreitungsgebiet

Seite 2Allgemeine Verlagsangaben

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Seite 2Verbreitungsgebiet / Auflage

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Cellesche Zeitung Schweiger & Pick Verlag Pfingsten GmbH & Co. KG Bahnhofstraße 1 –3 29221 CelleTelefon 05141 990-0 E-Mail [email protected] Telefax 05141 990-290 Internet www.cellesche-zeitung.deUSt-ld-Nr. DE 170317724 Zis-Nr. 101308

GeschäftsbedingungenAufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Prospektbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätz lichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt (siehe Seiten 26 und 27).

BankverbindungenPostbank Hannover IBAN DE26 2501 0030 0085 4703 06 / BIC PBNKDEFFSparkasse Celle IBAN DE93 2575 0001 0000 0001 90 / BIC NOLADE21CEL

ZahlungsbedingungenNach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. 2 % Skonto nur bei dekadischem Bankeinzug, ausgenommen Gelegenheitsanzeigen. Bei Zahlungsverzug oder Stundungen werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Etwa bewilligte Rabatte kommen bei Zahlungsverzug (§ 284 BGB) oder im Falle des gerichtlichen Vergleichsverfahrens und Konkurses dann in Wegfall, wenn die weitere Erfüllung des Vertrages abgelehnt wird.

Chiffregebühren für jede VeröffentlichungBei Abholung der Angebote. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 3,70 Bei Zusendung der Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 7,50Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.

Schlusstermine Montagausgabe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Samstag 11.30 UhrDienstag- bis Freitagausgabe . . . . . . . . . . . . . . . am Vortag 15.00 UhrWochenendausgabe Kfz- und Immobilienmarktanzeigen . . . . . . . . . Donnerstag 12.00 Uhr alle übrigen Anzeigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Freitag 10.00 UhrSatzintensive Anzeigen über 1/3 Seite und digital übermittelte Anzeigen. . . . . . . . . 2 Werktage vor ErscheinenFarbanzeigen, Anzeigen im Textteil . . . 3 Werktage vor Erscheinen

Erscheinungsweise werktäglich

NachlässeMalstaffel Mengenstaffel Erweiterte MengenstaffelBei 6-mal 5% 2.500 mm 5% 30.000 mm 21%Bei 12-mal 10% 5.000 mm 10% 50.000 mm 22%Bei 24-mal 15% 10.000 mm 15% 70.000 mm 23% 20.000 mm 20% 90.000 mm 24% 110.000 mm 25%

Werbungsmittler erhalten 15%, für Auslandsaufträge 20% vom Kundennetto.

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Allgemeine VerlagsangabenSeite 3

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(Mindest-)Größe Platzierung Anmerkung zur Berechnung

Titelkopf 45 x 45 mm Platzierung rechts Preise siehe Seiten 8 + 9 neben dem Titel auf der Titelseite.

Griffecke 91,5 x 90 mm Platzierung rechts Preise siehe Seiten 8 + 9 unten auf der Titelseite.

HalfCover Plus – Das HalfCover Plus besteht Preise auf Anfrage aus einer halben Seite auf dem eigentlichen Hauptprodukt – der Titelseite – und der folgenden kompletten linken Zeitungsseite.

Streifen-Anzeige 6-spaltig/90 mm Anzeige als Streifen blattbreit Preise siehe Seiten 8 + 9 im redaktionellen Teil auf rechten und linken Seiten möglich.

Eckfeld-Anzeige 3-spaltig/210 mm Anzeige auf linken Seiten Preise siehe Seiten 8 + 9 links unten oder rechten Seiten rechts unten möglich.

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Seite 4Sonderformate

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.

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Seite 5Sonderformate

(Mindest-)Größe Platzierung Anmerkung zur Berechnung

Satelliten-Anzeigen Mindestvolumen Nicht mehr als 8 Anzeigen Aufschlag von 25 % auf die 200 mm je Seite pro Seite. Millimeterpreise Nur im Anzeigenteil möglich. der Seiten 8 + 9.

Insel-Anzeige Mindestvolumen Nur im Anzeigenteil möglich. Aufschlag von 15 % auf die 200 Millimeter Millimeterpreise der Seiten 8 + 9.

Flexform-Anzeige auf Anfrage Nur im redaktionellen Aufschlag von 25 % auf die Teil möglich (Textteil). Millimeterpreise der Seiten 8 + 9.

Panorama-Anzeige Mindestgröße In der Mitte jeden 13 Spalten x Anzeigenhöhe 593,5 x 140 mm Buches möglich. Millimeterpreise der Seiten 8 + 9.

„Wissen wie’s geht“ Mindestvolumen Ganzseitige Anzeigen- Festpreis: „Kompetenz vor Ort“ 600 Millimeter gestaltung mit redaktionellem Grundpreis Mo.–Fr. € 1.499,- „Gesundheit vor Ort“ Inhalt und Anzeige. Direktpreis Mo.–Fr. € 1.299,- Platzierung und Preise für Samstag auf Anfrage.

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.

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Seite 6Sonderformate

(Mindest-)Größe Platzierung Anmerkung zur Berechnung

Ressort-Titelkopf 45 x 45 mm Platzierung rechts oben Berechnung zum Textteil- auf den Aufschlagseiten Millimeterpreis der Bücher „Lokales“, der Seiten 8 + 9. „Landkreis“ und „Lokalsport“.

Dies & Das 2-spaltig/100 mm Nur in Kombination Aufschlag von 25 % auf die CZ + CM + BA möglich. CZ-Millimeterpreise Dienstags in der CZ, der Seiten 8 + 9. mittwochs in CM und BA.

Börse 2-spaltig/30 mm Diese Platzierung kann nur Festpreis: € 1.350,- pro Monat. monatsweise belegt werden.

Kreuzworträtsel 1-spaltig/50 mm Diese Platzierung ist nur Aufschlag von 25 % dienstags oder samstags auf den Millimeterpreis möglich. der Seiten 8 + 9.

Wirtschaft Regional 2-spaltig/100 mm Nur dienstags auf der Festpreis: € 349,- Wirtschaftsseite möglich.

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.

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Sonderformate Seite 7

(Mindest-)Größe Platzierung Anmerkung zur Berechnung

Immobilie der Woche 2-spaltig/100 mm Titelseite „Wohnen & Leben“. Festpreis: € 169,- Diese Platzierung ist nur samstags möglich.

Auto der Woche 2-spaltig/100 mm Titelseite „Auto & Mobiles“. Festpreis: € 169,- Diese Platzierung ist nur samstags möglich.

Titelkopf Immobilien Titelkopf 45 x 45 mm Festpreis: € 169,- + Logoanzeigen Logoanzeigen 45 x 25 mm

Titelkopf Automobile Titelkopf 45 x 45 mm Festpreis: € 169,- + Logoanzeigen Logoanzeigen 45 x 25 mm

Exposee-Anzeige 6-spaltig/110 mm Titelseite „Wohnen & Leben“. Festpreis: € 449,- Diese Platzierung ist nur samstags möglich.

Titelkopf auf Titelseite „Wohnen & Leben“ oben rechts sowie Logoanzeigen auf mindestens zwei Folgeseiten am Seitenkopf (bei größerem Umfang alle weiteren Logoanzeigen inklusive). Diese Platzierung ist nur samstags möglich.

Titelkopf auf Titelseite „Auto & Mobiles“ oben rechts sowie Logoanzeigen auf mindestens zwei Folgeseiten am Seitenkopf (bei größerem Umfang alle weiteren Logoanzeigen inklusive). Diese Platzierung ist nur samstags möglich.

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.

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GrundpreiseAllg. Anzeigenteil Mo. – Fr. Sa.s/w je mm 2,01 2,111/1 Seite 5.185,80 5.443,80

1 Zusatzfarbe 2,32 2,43Mindestpreis (100 mm) 232,00 243,001/1 Seite 5.985,60 6.269,40

2 Zusatzfarben 2,51 2,64Mindestpreis (100 mm) 251,00 264,001/1 Seite 6.475,80 6.811,20

4-farbig 2,71 2,85Mindestpreis (200 mm) 542,00 570,001/1 Seite 6.991,80 7.353,00

Stellenmarkt Mo. – Fr. Sa.s/w je mm 2,21 2,321/1 Seite 5.701,80 5.985,60

1 Zusatzfarbe 2,54 2,67Mindestpreis (100 mm) 254,00 267,001/1 Seite 6.553,20 6.888,60

2 Zusatzfarben 2,76 2,90Mindestpreis (100 mm) 276,00 290,001/1 Seite 7.120,80 7.482,00

4-farbig 2,98 3,12Mindestpreis (200 mm) 596,00 624,001/1 Seite 7.688,40 8.049,60

Textteil Mo. – Fr. Sa.s/w je mm 5,82 6,12Mindestgröße (1sp./20 mm) 116,40 122,40

1 Zusatzfarbe 6,70 7,04Mindestpreis (80 mm) 536,00 563,20

2 Zusatzfarben 7,28 7,65Mindestpreis (80 mm) 582,40 612,00

4-farbig 7,86 8,26Mindestpreis (80 mm) 628,80 660,80

Titelkopfanzeigen Mo. – Fr. Sa.(1-spaltig / 45 mm, rechts neben Titel)

s/w 402,00 422,00

1 Zusatzfarbe 514,00 541,00

2 Zusatzfarben 575,00 604,00

4-farbig 619,00 650,00

Griffecke Mo. – Fr. Sa.(2-spaltig / 90 mm, rechts unten Titelseite)

s/w 913,00 958,00

1 Zusatzfarbe 1.049,00 1.102,00

2 Zusatzfarben 1.139,00 1.199,00

4-farbig 1.231,00 1.294,00

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Anzeigenpreise / Cellesche ZeitungSeite 8

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.

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Anzeigenpreise / Cellesche Zeitung

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DirektpreiseAllg. Anzeigenteil Mo. – Fr. Sa.s/w je mm 1,70 1,801/1 Seite 4.386,00 4.644,00

1 Zusatzfarbe 1,96 2,06Mindestpreis (100 mm) 196,00 206,001/1 Seite 5.056,80 5.314,80

2 Zusatzfarben 2,13 2,24Mindestpreis (100 mm) 213,00 224,001/1 Seite 5.495,40 5.779,20

4-farbig 2,30 2,43Mindestpreis (200 mm) 460,00 486,001/1 Seite 5.934,00 6.269,40

Stellenmarkt Mo. – Fr. Sa.s/w je mm 1,87 1,971/1 Seite 4.824,60 5.082,60

1 Zusatzfarbe 2,15 2,26Mindestpreis (100 mm) 215,00 226,001/1 Seite 5.547,00 5.830,80

2 Zusatzfarben 2,34 2,46Mindestpreis (100 mm) 234,00 246,001/1 Seite 6.037,20 6.346,80

4-farbig 2,52 2,67Mindestpreis (200 mm) 504,00 534,001/1 Seite 6.501,60 6.888,60

Textteil Mo. – Fr. Sa.s/w je mm 4,94 5,20Mindestgröße (1sp./20 mm) 98,80 104,00

1 Zusatzfarbe 5,68 5,99Mindestpreis (80 mm) 454,40 479,20

2 Zusatzfarben 6,17 6,51Mindestpreis (80 mm) 493,60 520,80

4-farbig 6,66 7,03

Mindestpreis (80 mm) 532,80 562,40

Titelkopfanzeigen Mo. – Fr. Sa.(1-spaltig / 45 mm, rechts neben Titel)

s/w 341,00 359,00

1 Zusatzfarbe 436,00 460,00

2 Zusatzfarben 487,00 513,00

4-farbig 525,00 553,00

Griffecke Mo. – Fr. Sa.(2-spaltig / 90 mm, rechts unten Titelseite)

s/w 772,00 815,00

1 Zusatzfarbe 889,00 938,00

2 Zusatzfarben 967,00 1.019,00

4-farbig 1.042,00 1.100,00

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Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.

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Seite 10Anzeigenpreise / Cellesche Zeitung

Freundliche Familienanzeigen Mo. – Fr. Sa.

s/w je mm 1,04 1,09

1 Zusatzfarbe (Aufschlag) 20,00 20,00

2 Zusatzfarben (Aufschlag) 20,00 20,00

4-farbig (Aufschlag) 30,00 30,00

Traueranzeigen Mo. – Fr. Sa.

s/w je mm 1,14 1,20

Nachrufe Mo. – Fr. Sa.

s/w je mm 1,37 1,44

Private Gelegenheitsanzeigen Mo. – Fr. Sa.

s/w je mm 0,71 0,75

Privater Zeilenpreis Mo. – Fr. Sa.

Je Zeile (inkl. MwSt.) 1,80 1,90

Amtliche Bekanntmachungen Mo. – Fr. Sa.

Soweit sie nicht erwerbswirtschaftlicher Art sind, bzw. nicht an Dritte berechnet werden

s/w je mm 1,09 1,15

Gottesdienstankündigungen Mo. – Fr. Sa.

s/w je mm 0,80 0,80

Mitteilungen von Parteien und Vereinen Mo. – Fr. Sa.

Soweit sie nicht erwerbswirtschaftlicher Art sind, bzw. nicht an Dritte berechnet werden

s/w je mm 1,37 1,44

1 Zusatzfarbe 1,57 1,65 2 Zusatzfarben 1,71 1,80

4-farbig 1,85 1,94

Ermäßigte Direktpreise

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Keine weiteren Nachlässe möglich.

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AnzeıgerAnzeıgerAnzeıgerBergener Stadt- und Örtze-AnzeıgerBergener Stadt- und Örtze-Bergener Stadt- und Örtze-AnzeıgerBergener Stadt- und Örtze-AnzeıgerAnzeıgerAnzeıgerAnzeıgerBergener Stadt- und

Örtze-Anzeigererscheint wöchentlich

mittwochsim Großraum Bergen,

Hermannsburg, Müden, Faßberg, Unterlüß.

Auflage: ca. 15.000 ExemplareMehr auf Seite 13

Celler Markterscheint wöchentlich mittwochsim Großraum Celle, Winsen, Wietze, Hambühren, Wathlingen, Flotwedel, Lachendorf, Eschede.Auflage: ca. 53.200 ExemplareMehr auf Seite 12

Anzeigenblätter

Verbreitungsgebiete

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ErscheinungsweiseWöchentlich mittwochs

FormatBerliner Format (Satzspiegel 277,5 mm x 430 mm)

AuflageCa. 53.200 Exemplare

Verteilung Kostenlos durch Zeitungszusteller der Celleschen Zeitung

AnzeigenschlussMontag, 13 Uhr

KombinationsmöglichkeitenSiehe Seiten 14 und 15

NachlässeRabattstaffel siehe Seite 3

Digitale DruckunterlagenSiehe Seite 25

Bankverbindungen / ZahlungsbedingungenSparkasse Celle IBAN DE93 2575 0001 0000 0001 90 / BIC NOLADE21CEL

Anzeigen- und Informationsblatt für den Großraum Celle Winsen, Wietze, Hambühren, Wathlingen, Flotwedel, Lachendorf und Eschede.

Anzeigen Grundpreis Direktpreiss/w je mm 1,62 1,381/1 Seite 4.179,60 3.560,40

1 Zusatzfarbe 1,87 1,58Mindestpreis (100 mm) 187,00 158,001/1 Seite 4.824,60 4.076,40

2 Zusatzfarben 2,03 1,72Mindestpreis (100 mm) 203,00 172,001/1 Seite 5.237,40 4.437,60

4-farbig 2,19 1,86Mindestpreis (200 mm) 438,00 372,001/1 Seite 5.650,20 4.798,80

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.

Celler Markt Telefon 05141 990-0Bahnhofstraße 1-3 Telefax 05141 990-17129221 Celle E-Mail [email protected]

Seite 12Anzeigenblatt / Celler Markt

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AnzeıgerAnzeıgerAnzeıgerBergener Stadt- und Örtze-AnzeıgerBergener Stadt- und Örtze-Bergener Stadt- und Örtze-AnzeıgerBergener Stadt- und Örtze-AnzeıgerAnzeıgerAnzeıgerAnzeıger

ErscheinungsweiseWöchentlich mittwochs

FormatBerliner Format (Satzspiegel 277,5 mm x 430 mm)

AuflageCa. 15.000 Exemplare

VerteilungKostenlos an alle erreichbaren Haushalte.

AnzeigenschlussMontag, 13 Uhr

KombinationsmöglichkeitenSiehe Seiten 14 und 15

NachlässeRabattstaffel siehe Seite 3

Digitale DruckunterlagenSiehe Seite 25

Bankverbindungen / ZahlungsbedingungenSparkasse Celle IBAN DE75 2575 0001 0051 1521 06 / BIC NOLADE21CEL

Anzeigen- und Informationsblatt für den Nord-West-Teil des Landkreises Celle mit den Orten Bergen, Faßberg, Unterlüß, Hermannsburg und Müden.

Anzeigen Grundpreis Direktpreiss/w je mm 0,89 0,751/1 Seite 2.296,20 1.935,00

4-farbig 1,15 0,981/1 Seite 2.967,00 2.528,40

Titelkopfanzeige(91,5 mm x 70 mm)

s/w 177,004-farbig 231,00

Anzeigen auf der Titelseite20 % Platzierungszuschlag

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.

Anzeiger-Verlag GmbH Telefon 05051 3034Bahnhofstraße 10 a Telefax 05051 303629303 Bergen E-Mail [email protected]

Seite 13Anzeigenblatt / Bergener Stadt- und Örtze-Anzeiger

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Seite 14Anzeigenkombinationen

Grundpreise CZ Sa C CZ Sa.

Mo.–Fr. Sa. Mo.–Fr. Sa. Mo.–Fr. Sa.Auflage 98.000 100.600 83.000 85.600 44.800 47.400 ca. 68.200

s/w je mm 3,61 3,69 2,98 3,06 2,69 2,78 2,251/1 Seite 9.313,80 9.520,20 7.688,40 7.894,80 6.940,20 7.172,40 5.805,00

1 Zusatzfarbe 4,15 4,24 3,43 3,52 3,10 3,20 2,59Mindestpreis (100 mm) 415,00 424,00 343,00 352,00 310,00 320,00 259,001/1 Seite 10.707,00 10.939,20 8.849,40 9.081,60 7.998,00 8.256,00 6.682,20

2 Zusatzfarben 4,52 4,62 3,72 3,83 3,37 3,48 2,82Mindestpreis (100 mm) 452,00 462,00 372,00 383,00 337,00 348,00 282,001/1 Seite 11.661,60 11.919,60 9.597,60 9.881,40 8.694,60 8.978,40 7.275,60

4-farbig 4,88 4,99 4,02 4,13 3,63 3,76 3,04Mindestpreis (200 mm) 976,00 998,00 804,00 826,00 726,00 752,00 608,001/1 Seite 12.590,40 12.874,20 10.371,60 10.655,40 9.365,40 9.700,80 7.843,20

Nachlässe: Anzeigen in den Kombinationen werden mit dem Abschlussrabatt der Celleschen Zeitung abgerechnet; zur Erfüllung der Mal- oder Mengenstaffel zählt nur die CZ-Anzeige.

Der Anzeigen-Annahmeschluss richtet sich nach dem 1. Erscheinungstermin der Anzeige.

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Legende: CZ = Cellesche Zeitung | CM = Celler Markt | BA = Bergener Stadt- und Örtze-Anzeiger

CZ + CM + BA CM + BA CZ + BA CZ + CM

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Seite 15Anzeigenkombinationen

Direktpreise Mo.–Fr. Sa. Mo.–Fr. Sa. Mo.–Fr. Sa.Auflage 98.000 100.600 83.000 85.600 44.800 47.400 ca. 68.200

s/w je mm 3,07 3,14 2,53 2,60 2,28 2,38 1,921/1 Seite 7.920,60 8.101,20 6.527,40 6.708,00 5.882,40 6.140,40 4.953,60

1 Zusatzfarbe 3,53 3,61 2,91 2,99 2,63 2,73 2,20Mindestpreis (100 mm) 353,00 361,00 291,00 299,00 263,00 273,00 220,001/1 Seite 9.107,40 9.313,80 7.507,80 7.714,20 6.785,40 7.043,40 5.676,00

2 Zusatzfarben 3,84 3,93 3,16 3,25 2,86 2,97 2,40Mindestpreis (100 mm) 384,00 393,00 316,00 325,00 286,00 297,00 240,001/1 Seite 9.907,20 10.139,40 8.152,80 8.385,00 7.378,80 7.662,60 6.192,00

4-farbig 4,14 4,24 3,42 3,51 3,08 3,21 2,59Mindestpreis (200 mm) 828,00 848,00 684,00 702,00 616,00 642,00 518,001/1 Seite 10.681,20 10.939,20 8.823,60 9.055,80 7.946,40 8.281,80 6.682,20

Nachlässe: Anzeigen in den Kombinationen werden mit dem Abschlussrabatt der Celleschen Zeitung abgerechnet; zur Erfüllung der Mal- oder Mengenstaffel zählt nur die CZ-Anzeige.

Der Anzeigen-Annahmeschluss richtet sich nach dem 1. Erscheinungstermin der Anzeige.

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Legende: CZ = Cellesche Zeitung | CM = Celler Markt | BA = Bergener Stadt- und Örtze-Anzeiger

CZ + CM + BA CM + BA CZ + BA CZ + CM

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Kontakt

Medienhaus Deutschland GmbH & Co.KG Zülpicher Straße 10 · 40549 Düsseldorf+49 211 50 52 90 10 · [email protected]

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Beilagen / BelegungsgebieteLandkreis nach Gemeinden / Samtgemeinden Stadt nach Postleitzahlen

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Alvern, Bostel Garßen

Groß Hehlen Hornshof Hustedt Scheuen VorwerkHehlentor

Altenhagen Boye

Klein Hehlen Lachtehausen

Altencelle Osterloh

Westercelle

City

Heese Wietzen-

bruch

Beilagen

Lieferanschrift: Cellesche Zeitung Druckhaus Bremer Weg 186, 29223 Celle

Anlieferung: Mo. bis Fr. von 7 bis 15 UhrFrüheste Anlieferung: 8 Werktage vor ErscheinenSpäteste Anlieferung: 4 Werktage vor ErscheinenFrei Haus mit vollständigen Begleitpapieren.

Ansprechpartner im Verlag:Rita DresslerTelefon 05141 990 -144, Fax 05141 990-240Sigrun Schulz Telefon 05141 990 -145, Fax 05141 990-240

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Seite 19Beilagen

Grundpreise (pro 1.000 Exemplare) bei Belegung der Gesamtausgabe.

Cellesche Zeitung Belegungseinheiten: Vollbelegung: Mo .– Fr.: 29.800, Sa.: 32.400, mind. 5.000 Stück.

Vollbelegung Teilbelegung

bis 20 g 90,00 100,00bis 30 g 99,00 110,00bis 40 g 109,00 123,00bis 50 g 119,00 134,00je angef. 10 g mehr 10,00 10,00

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Legende: CZ = Cellesche Zeitung | CM = Celler Markt | BA = Bergener Stadt- und Örtze-Anzeiger

Celler Markt Vollbelegung Teilbelegung

bis 20 g 63,00 auf Anfragebis 30 g 69,00bis 40 g 75,00bis 50 g 81,00

Bergener Stadt- und Örtze-Anzeiger Vollbelegung Teilbelegung

bis 20 g 53,00 auf Anfragebis 30 g 59,00bis 40 g 65,00bis 50 g 71,00

Beilagenkombinationen Preis pro 1.000 Exemplare bei Vollbelegung. Teilbelegung auf Anfrage.

Ausgabe

Auflage Mo.–Fr. (CZ) 98.000 83.000 44.800 68.200 Sa. (CZ) 100.600 85.600 47.400 –

20 g 70,00 74,00 78,00 61,00

30 g 77,00 81,00 86,00 67,00

40 g 85,00 88,00 94,00 73,00

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Seite 20Beilagen

Direktpreise (pro 1.000 Exemplare) bei Belegung der Gesamtausgabe.

Cellesche Zeitung Belegungseinheiten: Vollbelegung: Mo .– Fr.: 29.800, Sa.: 32.400, mind. 5.000 Stück.

Vollbelegung Teilbelegung

bis 20 g 76,00 85,00bis 30 g 85,00 95,00bis 40 g 94,00 105,00bis 50 g 102,00 115,00je angef. 10 g mehr 10,00 10,00

Celler Markt Vollbelegung Teilbelegung

bis 20 g 53,00 auf Anfragebis 30 g 58,00bis 40 g 63,00bis 50 g 68,00

Bergener Stadt- und Örtze-Anzeiger Vollbelegung Teilbelegung

bis 20 g 45,00 auf Anfragebis 30 g 50,00bis 40 g 55,00bis 50 g 60,00

Beilagenkombinationen Preis pro 1.000 Exemplare bei Vollbelegung. Teilbelegung auf Anfrage.

Ausgabe

Auflage Mo.–Fr. (CZ) 98.000 83.000 44.800 68.200 Sa. (CZ) 100.600 85.600 47.400 –

20 g 59,00 62,00 66,00 51,00

30 g 66,00 69,00 73,00 56,00

40 g 72,00 75,00 81,00 61,00

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Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Legende: CZ = Cellesche Zeitung | CM = Celler Markt | BA = Bergener Stadt- und Örtze-Anzeiger

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Seite 21Beilagen

Auftragsbedingungen / Wichtige InformationenTeilbelegung: Teilbelegung (volle Tausend) sind nach Rücksprache mit dem Verlag möglich. Voraussetzung: geschlossenes Vertriebsgebiet, mindestens 5000 Stück. Die Unterbringung in Teilauflagen erfolgt bestmöglich, es kann jedoch keine Ge währ dafür übernommen werden, dass das gewünschte Gebiet ausschließ lich und allein erfasst wird. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Postvertriebsstücke: Können nicht belegt werden.

Rücktrittstermin: Letzter Rücktrittstermin: 7 Kalendertage vor Erscheinen. Bei nicht termin gemäßer Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe.

Muster: Beilagenaufträge sind erst nach Vorlage von drei Mustern spätestens sieben Tage vor dem Streutermin und deren Billigung für den Verlag bindend. Bitte Wochenende beachten. In Ausnahmefällen bitten wir um ein verbindliches Fax-Muster. Es wird empfohlen, Beilagen mit einer Artikel- Nummer zu kennzeichnen.

Fremdwerbung: Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung einer Firma enthalten. Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen durch Fremdanzeigen oder Einleger anderer Firmen werben, werden wie zwei oder mehr Beilagen berechnet (gilt nicht, wenn der Auftraggeber als Händler die Produkte der anderen Firmen verkauft). Beilagen, die durch Format und Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken, werden nicht angenom-men. Beilagen, die den Eindruck mehrseitiger Anzeigen einer Firma erwecken, müssen zweimal gefalzt oder an den Seiten 2 cm beschnitten werden.

Fehlstreuungen: Können sich ergeben, wenn Prospektbeilagen zusammenhaften oder bei der Zustellung aus den Zeitungen herausfallen. Bedingt durch die technische Verarbeitung kann eine 100 %ige Belegung auch bei einwandfreiem Zustand der angelieferten Prospekte nicht garantiert werden. Bis zu 3 % Fehl zu stel lun gen oder Verlust gelten als verkehrsüblich.

Bei Fehlstreuungen im Rahmen des Verkehrs üblichen oder infolge von Mängeln der angelieferten Prospekte entfällt der Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.

Beilagenhinweise: In der belegten Ausgabe erscheint ein kostenloser Beilagenhinweis. Nicht er schei nen dieses kostenlosen Hinweises berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen.

Angaben zum ProduktFormat: Mindestformat ist DIN A 6 (105 mm x 148 mm). Maximalformat ist 220 mm x 310 mm.

Einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Flächengewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A6 bis DIN A4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Größere Formate mit einem Flächengewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 mm x 297 mm) zu falzen. Grundsätzlich sind Mehrfachabzüge bei der Verarbeitung von Einzelblättern nicht auszuschließen.

Mehrseitige Beilagen: Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 erforder-lich, oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen.

Gewichte: Das Gewicht einer Beilage soll 50 g je Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Rückfrage beim Zeitungsverlag erforderlich.

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Richtlinien zur VerarbeitungFalzarten: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporello- und Altarfalz sind maschinell nicht zu verarbeiten. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 mm x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite haben.

Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.

Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten): Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage abgeklebt sein. Bei allen Beilagen mit außen angekleb-ten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig. Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Warenmuster oder -proben ist ohne vorherige technische Prüfung durch den Verlag nicht möglich.

Draht-Rückenheftung: Die Draht-Rückenheftung sollte vermieden werden. Bei Draht-Rückenheftung darf die Drahtstärke keinesfalls stärker als das Produkt sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein. Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt sein.

Richtlinien für Verpackung und TransportAnlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche, manuelle Aufarbeitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (runden) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.

Lagen: Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein. Das Verschnüren oder Verpacken einzelner Lagen ist nicht erwünscht und auch nicht zweck mäßig.

Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrweg- Paletten gestapelt sein. Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf. gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken. Das Durchbiegen der Lagen kann ggf. durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen vermieden werden. Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. Wird der Palettenstapel umreift oder schutzver-packt, ist darauf zu achten, dass die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Paletten karte mit Inhalts- und Mengen-angabe gekennzeichnet sein. Stahlumreifung vermeiden (Unfallgefahr).

Hinweise zum MaterialeinsatzPackmitteleinsatz: Verpackung ist auf das notwendige, zweck dienliche Minimum zu beschränken.Einsatz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial: Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen. Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein (recyclingfähig). Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.

Richtlinien zur AbwicklungBegleitpapiere: Aus dem Lieferschein hat hervorzugehen: Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben; Einsteck- bzw. Erscheinungstermin; Auftraggeber der Beilage; Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv; Auslieferungstermin vom Beilagen hersteller; Absender und Empfänger; Anzahl der Paletten; Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen; Stückzahl der Beilagen je Palette. Ferner sind erforderlich: Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte; Raum für Vermerke.

Beilagen

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Preise pro Woche* Ad Impressions Wallpaper RectangleStartseite Woche

Exklusiv (12er-Rotation) ca. 21.000 420,– 210,– 6er-Rotation ca. 10.500 210,– 105,– 1er-Rotation ca. 1.750 35,– 18,–

Artikelansicht Exklusiv (12er-Rotation) ca. 42.000 840,– 420,– 6er-Rotation ca. 21.000 420,– 210,– 1er-Rotation ca. 3.500 70,– 35,–

* Zuzüglich 10,- € einmalig als Einstellpreis und ggf. pro Motivänderung

Alle Preise zzgl. MwSt.Für Werbungsmittler alle Preise zzgl. 15 % Aufschlag.

Onlinewerbung ist ebenfalls möglich auf Themenseiten wie z. B.:

– Bundesliga- bzw. Kreisliga-Tippspiel >Als / Woche ca. *1.000 – Fotowettbewerbe, Abstimmungen >Als / Woche ca. *4.600 * Exklusiv (12er-Rotation)

Weitere Themenseiten und die Preise hierzu auf Anfrage.

Kontakt: Rudi Sander Telefon 05141 990-142 Gudrun Cooper Telefon 05141 990-143

Unsere Online-WerbeformateWallpaper

Format: 1170 (bis 1210) x 600 Pixel (Hintergrundeinfärbung kostenfrei möglich)

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Seite 23Internet

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Satzspiegel277,5 mm x 430 mm (Berliner Format)

Spaltenzahl/-breite1-spaltig 45,0 mm 3-spaltig 138,0 mm 5-spaltig 231,0 mm 2-spaltig 91,5 mm 4-spaltig 184,5 mm 6-spaltig 277,5 mm

GrundschriftAnzeigenteil: 7 Punkt, Textteil: 8,5 Punkt

DruckverfahrenRollenoffset (Flachdruck)

RasterRasterweite: 150 lpi (60 Linien / cm) Rasterpunktform: elliptisch, in den Tiefen und Lichtern frequenzmoduliert

Belichterauflösung1270 dpi

TonwertumfangLichtpunkt kann in Weiß auslaufen. Zeichnende Tiefe bis 95 %

Tonwertzunahme40%iges Rasterfeld Buntfarbe: 25 % ± 4 % Schwarzfarbe: 27 % ± 4 % Strichbreite: neg. Striche mind. 0,20 mm, pos. Striche mind. 0,15 mm

Farbführung, Volltondichte Folgende Dichtwerte können als Anhalt für Färbungskontrolle beim Druck genannt werden (Null-Justierung auf Zeitungspapier-Weiß): S-Schwarz = 1.10; C-Cyan = 0.90; M-Magenta = 0.85; Y-Yellow= 0.85. Der Gesamtfarbauftrag darf 240 % nicht überschreiten.

AndruckeAls Bedruckstoff für den Andruck ist ein Zeitungsandruckpapier von max. 52 g/m2 zu verwenden.

IFRA-ProfilZur Aufbereitung von 4c- und Graustufenbildern für den Zeitungs-druck empfehlen wir die Verwendung des von der IFRA entwickel-ten Standard profils „ISO-Newspaper“ für den Zeitungsdruck. Das Profil kommt in Photoshop beim Wandeln von RGB- in CMYK- oder Graustufenbilder zum Einsatz und passt die Daten automatisch an die Tonwertzunahme, den zulässigen Gesamtfarbauftrag und den Schwarzaufbau im Zeitungsdruck an. Farb- und Grauprofil sind kostenfrei bei der IFRA als Download (www.ifra.com) verfügbar:ISOnewspaper26v4.icc (Farbprofil); ISOnewspaper26v4_gr.icc (Graustufenprofil)

FarbenProzessfarben Cyan – Magenta – Yellow (Europa-Skala). Gering-fügige Farbabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Bei Volltonfarben erfolgt der Farbdruck nach der Europa-Skala in einem der Schmuckfarbe entsprechenden Ton.

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Seite 25Technische Angaben

Digitale DruckunterlagenWir wollen Ihre Anzeige in bestmöglicher Qualität veröffentlichen – Übermitteln Sie uns Ihre Druckunterlagen gerne digital!Vorab schicken Sie bitte un serer Anzei genabteilung einen Anzeigenauftrag, einen Kontroll ausdruck der An zeige und den Hinweis, dass die Daten digital über tragen werden.Anzeigenschluss = Vorlagenschluss! Das heißt, Ihre Vorlagen müssen bis zum jewei ligen Anzeigen-schluss bei uns eingetroffen sein.E-Mail: [email protected]: Auf AnfrageBei evtl. Übertragungsproblemen melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 05141 990-283.Datenträger: CD / DVD, USB-Stick, SD-Card

Hinweise zur DatenübertragungInfos Bitte fol gende Informationen mitgeben: Wer bender, Absender der Daten, Telefon/E-Mail für Rückfragen und Erscheinungstermin der Anzeige.Dateiformat Wir nehmen Ihre Daten im PDF- oder EPS-Format an.Schriften Sie sollten eingebunden sein; alternativ müssten die Schriften vor der Erzeu gung des EPS in Zeichenwege (Pfade) umgewandelt werden. Bei EPS-Dateien aus Corel Draw sollten Schriften grundsätzlich in Zeichenwege umge wandelt werden.

Transparenzen In der Datei vorhandene Transparenzen sollten reduziert werden.

Bilddateien Sie müssen eingebunden sein.

Strichzeichnungen (mit 1 Bit Farbtiefe) Auflösung: mind. 150 dpi, bestes Ergebnis bei 1270 dpi (Belichterauflösung).

Graustufenbilder/Farbbilder Auflösung mind. 150 dpi

4c-Farben Vierfarb-Anzeigen dürfen keine Schmuckfarben (Volltonfarben) enthalten, son dern nur die Prozessfarben Cyan, Magenta, Yellow und Black. Die Summe der Farbdeckung darf maximal 240 % betragen.

Schmuckfarben Schmuckfarben-Anzeigen dürfen die Prozessfarben Cyan, Magenta und Yellow nicht enthalten.

Duplex Wenn Sie Duplex-Bilder benutzen, benötigen wir Ihre Datei als 4c-Version, bei der alle Farben einschließlich der Duplex-Elemente als Prozessfarben angelegt sind.

Generische/offene Dateien Diese können wir nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache verarbeiten. Daten aus Office-Anwendungen wie Word, Excel und Powerpoint können wir nicht gesichert verarbeiten.

Informationen Weitere Fragen zu digitalen Druckunterlagen beantworten wir Ihnen gerne unter den Telefonnummern 05141 990-283 / -160 oder Sie schicken eine E-Mail an: [email protected].

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1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss ab-zurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einge räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftrag geber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem ge-währten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nicht-Erfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis ent sprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht wer-den sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigen-schluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinba-rung bedarf.7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen er-kennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheit-lichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffent lichung für den Verlag unzu-mutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern auf-gegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder t beim Leser den Eindruck eines Be-standteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht ange-nommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck-unter lagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständi-gem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht ein-wandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungs minderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungs verletzung, Verschulden bei Vertrags-abschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadensersatz ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Ent-gelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesi-

cherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag dar-über hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kauf leuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorherseh-baren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklama tionen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rech-nung und Beleg geltend gemacht werden.11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwort ung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahl ungs fähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigen abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ur-sprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungs beträge abhängig zu machen.15. Belegversand, siehe „Zusätzliche Geschäftsbedingungen“, Ziffer d).16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auf-traggeber zu tragen.17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein An spruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeit-schriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs ansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so recht zeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernich-tet. Dem Verlag kann einzelvertraulich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päck-chen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder gebühren-pflichtigen Zusendung vereinbaren.

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19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht wer-den, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlagesa) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenauf-trägen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingun-gen den Auftrag ohne Wider spruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäfts bedingungen gehen den All-gemeinen Geschäftsbedingungen vor.b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Verlag wendet bei Entgegen-nahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbs widrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstrafe versprechen abgegeben oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich unter-sagt worden, so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die ent-sprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung ein-geht. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Er-scheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch Erteilung eines Anzeigen auftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten für die Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffent-lichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.c) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der An-zeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen be-gründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Wenn bei Wiederholungs anzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder er-neut nicht einwandfrei, kann der Auftrag geber von dem Vertrag zurücktreten. Bei fernmündlich auf-gegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung. Er-folgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haf-tung für Veränderungen der digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten system bedingt (nicht kompatibel) beim Verlag nicht verarbeitet werden können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenleitung erfolgt.d) Anzeigenbelege bzw. -ausschnitte werden nach einheitlichen Richtlinien des Verlages geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so wird auf Wunsch stattdessen eine rechtsverbindliche

Aufnahmebescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige aus-gestellt.e) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von drei Monaten erscheinen sollte.f) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen je nach Art und Erscheinungsweise Sonderkonditionen zu vereinbaren.g) Die gewerbliche Verwertung und Weitergabe von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.h) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mitt-lungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Zahlung der Mittlungsvergütung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte Auf-tragsabwicklung selbst übernehmen, d. h. die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Druck-unterlagen direkt anliefern.i) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung von Anzeigen- und Beilagenaufträgen zu den jeweiligen Grundpreisen.j) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jewei-ligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.k) Bei vorliegenden Forderungen werden die Namen des Kunden sowie die Tatsache, dass titulierte Forderungen nicht ausgeglichen sind, an Gläubigerschutz dienende Institutionen weitergeleitet.l) Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeder Nachlass.m) Zur Reichweitensteigerung und Erhöhung des Verbreitungsgrades werden Ihre Anzeigen nicht nur in der Celleschen Zeitung, sondern auch zusätzlich in den Internetportalen unserer Anzeigen-kooperationspartner für einen Zeitraum von mindestens sieben Tagen veröffentlicht.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigena) Die Empfehlungen des Verlages zur Übermittlung von digitalen Druckunterlagen (siehe Blatt 2.1) sind vom Kunden zu beachten. Weicht der Kunde hiervon ab und führt dies zu einer Verschlechte-rung der Druckqualität, kann der Kunde hieraus keine rechtlichen Ansprüche ableiten.b) Im Falle der Übermittlung von digitalen Druckunterlagen hat der Kunde dafür einzustehen, dass die übermittelten Druckunterlagen/Daten nicht mit Viren behaftet sind. Mit Computerviren behafte-te Dateien werden vom Verlag vollständig gelöscht. Hieraus kann der Kunde keinerlei rechtliche An-sprüche herleiten. Führt die Übermittlung von Druckunterlagen im vorstehenden Sinne zu Schäden beim Verlag, behält sich der Verlag Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden vor.c) Farbanzeigen, die digital übermittelt werden, können nur mit einem auf Papier gelieferten Farbproof zuverlässig bearbeitet werden. Bei Farbabweichungen ohne Farbproof können keine Preis-minderungen geltend gemacht werden.d) Auf Wunsch des Kunden sendet der Verlag per E-Mail oder Telefax einen Korrekturabzug der auf Papier erstellten digitalen Druckvorlage. Für den Fall, dass die Übertragung scheitert, ist der Verlag zu einer Übertragung auf anderem Wege nicht verpflichtet. Der Korrekturabzug gilt als vom Kunden als vertrags gemäß gebilligt, wenn der Kunde bis zum Anzeigenschlusstermin keine Fehler meldet. Ansprüche des Kunden auf Preis minderung oder Schadensersatz wegen später gerügter Mängel sind ausgeschlossen.

Seite 27Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

Page 28: Preisliste Nr. 56 - Die Zeitungen

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Hamburg / Schleswig-Holstein

Günter Frenz + Partner Verlagsvertretungen oHGGoldbekplatz 3 22303 HamburgTelefon 040 60918801 Telefax 040 6032135E-Mail: [email protected] www.tz-service.de

Berlin / Brandenburg / Mecklenburg-Vorpommern / Sachsen / Sachsen-Anhalt / Thüringen

Verlags-Service HarendtBülowstraße 66 10783 BerlinTelefon 030 893827-0 Telefax 030 893827-33E-Mail: [email protected] www.krimmer.com

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Hessen / Saarland / Rheinland-Pfalz / Baden-Württemberg

Verlagsbüro Leo Krimmer GmbHKornstraße 5 73230 Kirchheim / TeckTelefon 07021 8072255 Telefax 07021 8072257E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet: www.krimmer.com

Nordrhein-Westfalen

TZ-Media GmbHPrinzenallee 11a 40549 DüsseldorfTelefon 0211 558560 Telefax 0211 556595E-Mail: [email protected] Internet: www.tz-media.de

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