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PREISLISTE Thomas Beton GmbH, 2015

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PREISLISTE  Thomas Beton GmbH, 2015

Gültig ab 1. April 20152

  Inhaltsverzeichnis   4  Übersicht Betonwerke

   6  Gesteinskörnung in den Werken der Thomas Beton GmbH

   7  Beton für den Hochbau nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2

   8  Beton für den Hochbau, Industriebau, Industrieböden und landwirtschaftliche Bauteile nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2

   9  Beton und Sondermischungen – Beton für den Tiefbau nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 und Sondermischungen für den Tiefbau nicht güteüberwacht 

10  Beton für Verkehrswegebau, Wasserbau, Umwelt- und Gewässerschutz, Bohrpfahl- und Schlitzwandbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 

11  Betone nach ZTV-ING und Ingenieurbau nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2

12–13  FIBERTRON® Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen

13  Beton mit Fasern

14  THOMATRON® Übersicht

15  THOMATRON® Sonderbaustoffe

16  ESTRON / Betonpumpe – THERMOTRON / Pumptechnik

17  Zuschläge und Sonderberechnungen

18  Auszüge aus dem Leistungskatalog der Thomas Beton GmbH  – WPK-Prüfstelle

19–21  Mietpreisliste 2015 – Betonpumpen mit Verteilermast

22  Mietpreisliste Bohrpfähle 2015 – Betonpumpen mit Verteilermast

23  Betonsortenschlüssel nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2

24–33  Sicherheitsdatenblatt

34  Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton  und anderen Baustoffen

35  Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten

3 Gültig ab 1. April 2015

Gültig ab 1. April 20154

Übersicht BetonwerkeDeutschlandHAUPTVERWALTUNG

KIELGrasweg 47, 24118 Kiel

Telefon: 0431 546 55 0 Telefax: 0431 546 55 90

Vertriebsinnendienst (Nord): Nicole Dräger Telefon: 0431 546 55 38 Telefax: 0431 546 55 90 Mobil: 0170-200 52 02

Sandra Wintjen Telefon: 0431 546 55 36 Telefax: 0431 546 55 90 Mobil: 0171-318 60 28

Vertriebsinnendienst (Süd): Nadine Bauch Telefon: 040 570 18 11 21 Telefax: 040 570 18 11 55

Kirsten Nienstermann Telefon: 0421 4100 123 Telefax: 0421 4100 111

BETONWERKE ALKERSUMKirchweg 7, 25938 Alkersum/Föhr

Mischmeister/Disposition: Boy Zierke Telefon: 04681 28 08 Telefax: 04681 570 43 8

BREMENZum Allerhafen 8, 28309 Bremen

Mischmeister/Disposition: David Stripling Telefon: 0421 410 01 30 Telefax: 0421 410 01 33

BREMERVÖRDEAn der Höhne 3, 27432 Bremervörde

Mischmeister/Disposition: Niels Aurich Telefon: 04761 74 64 86 Telefax: 04761 74 64 85

BUXTEHUDEAlter Postweg 16b, 21614 Buxtehude

Mischmeister/Disposition: Sascha Kock-Bartsch Telefon: 04161 55 77 0 Telefax: 04161 55 77 33

ELMSHORNCarl-Zeiss-Straße 12 25335 Elmshorn

Mischmeister/Disposition: Adil Cifci Benito Kutscheidt  Telefon: 04121 89 90 0 Telefax: 04121 57 94 30

HAMBURG-EIDELSTEDTLederstraße 20, 22525 Hamburg

Mischmeister: Patrick Wippold/Claus Pingel Telefon: 040 547 51 00 2 Telefax: 040 547 51 00 3

Disposition: Olaf Pohle Telefon: 040 570 18 11 33 Telefax: 040 570 18 11 35

HAMBURG-HARBURG1. Hafenstraße 12, 21079 Hamburg

Mischmeister: Patrick Wippold/Claus Pingel Telefon: 040 570 18 11 34 Telefax: 040 570 18 11 35

Disposition: Olaf Pohle Telefon: 040 570 18 11 33 Telefax: 040 570 18 11 35

HEILIGENHAFENIndustriestraße 19 23774 Heiligenhafen

Mischmeister/Disposition: Wolfgang Buske Telefon: 04362 81 97 Telefax: 04362 39 87

HOHENLOCKSTEDTRidderser Weg 58 25551 Hohenlockstedt

Mischmeister/Disposition: Reinhard Laskowsky Benito Kutscheidt Telefon: 04826 86 04 0 Telefax: 04826 31 17

HUSUMRödemis-Hallig 4 25813 Husum-Rödemis

Mischmeister/Disposition: Uwe Jacobs Telefon: 04841 33 04 Telefax: 04841 816 05

JARPLUND-WEDINGEuropastraße 81 24976 Handewitt

Mischmeister: Holger Bartelsen Telefon: 0461 940 00 30 Telefax: 0461 940 00 31 8

Disposition: Achim Jessen Telefon: 0461 940 00 30 Telefax: 0461 940 00 318

KALTENKIRCHENKamper Weg 2 24568 Nützen/Kaltenkirchen

Mischmeister/Disposition: Hans-Joachim Reimers Telefon: 04191 53 72 Telefax: 04191 897 86

KAPPELNMehlbydiek 13, 24376 Kappeln

Mischmeister/Disposition: Uwe Wittorf Telefon: 04642 37 00 Telefax: 04642 37 06

KIELGrasweg 43b, 24118 Kiel

Mischmeister/Disposition: Holger Affeld Telefon: 0431 546 55 30 Telefax: 0431 546 55 39

LÜRSCHAUSeeberg 22, 24850 Lürschau

Mischmeister/Disposition: Peter Rennen Telefon: 04621 85 23 40 Telefax: 04621 85 23 42

NEUMÜNSTERRuhrstraße 11, 24539 Neumünster

Mischmeister/Disposition: Claus-Peter Schmidt Telefon: 04321 812 00 Telefax: 04321 839 67

NORDHOLZAlter Ritzebütteler Weg 4 27639 Wurster Nordseeküste

Mischmeister/Disposition: Thorsten Hottendorf Telefon: 04741 98186 12 Telefax: 04741 98186 13

PREETZIndustriestraße 12 24211 Preetz-Wakendorf

Mischmeister: Hans Hameister Telefon: 04342 812 40 Telefax: 04342 864 36

Disposition: Telefon: 0431 546 55 30 Telefax: 0431 546 55 39

HEILIGENHAFENKIEL

KAPPELNSÖRUP

JARPLUND-WEDING

HUSUM

LÜRSCHAU

HAMBURG-HARBURG

HAMBURG-EIDELSTEDT

NEUMÜNSTER

KALTENKIRCHEN

HOHENLOCKSTEDT

ELMSHORN

NORDHOLZ

BREMERVÖRDE

BUXTEHUDE

SCHEESSEL

RATZEBURG

BREMEN

RISUM-LINDHOLM

ALKERSUM/FÖHR

PREETZ

STERNBERG

Hauptverwaltung

Betonwerke

Kiesgwinnung

5 Gültig ab 1. April 2015

RATZEBURGKösliner Straße 12, 23909 Ratzeburg

Mischmeister/Disposition: Lutz Schönebeck Telefon: 04541 80 20 03 Telefax: 04541 80 20 04

RISUM-LINDHOLMAn der B5 Nr. 17 25920 Risum-Lindholm

Mischmeister/Disposition: Ole Bahnsen Telefon: 04661 937 22 87 Telefax: 04661 937 22 97

SCHEESSELRudolf-Diesel-Straße 4 27383 Scheeßel

Mischmeister/Disposition: Michael Theel Telefon: 04263 98 58 71 Telefax: 04263 98 58 73

SÖRUPSchulstraße 42, 24966 Sörup

Mischmeister/Disposition: Thomas Möller Telefon: 04635 12 18 Telefax: 04635 12 64

KIESGEWINNUNGS GMBH STERNBERGDorfstr. 25, 19406 Kobrow 2

Betriebsleiter: Mario Nedel Telefon: 03847 53 72 Telefax: 03847 54 64 Mobil: 0170-576 92 05

VETRIEBSGEBIET REGION NORDGrasweg 47, 24118 Kiel

Regionalleiter (Nord) Timo Bols Telefon: 0431 546 55 34 Telefax: 0431 546 55 94 Mobil: 0151 161 07 312

Werkgruppenleiter (Nord) Oliver Drews Telefon: 0431 546 55 33 Telefax: 0431 546 55 90 Mobil: 0162 241 19 21

Vertriebsaußendienst (Nord) Klaus Kock Telefon: 0431 546 55 35 Telefax: 0431 546 55 90 Mobil: 0151 161 07 313

Vertriebsaußendienst (Nord) Lars Holdorf Telefon: 0431 546 55 31 Telefax: 0431 546 55 90 Mobil: 0170 576 92 04

Vertriebsaußendienst (Nord) Ronny Schulz Telefon: 0431 546 55 54 Telefax: 0431 546 55 90 Mobil: 0171 213 36 63

Vertriebsaußendienst (Nord) Michael Hofsäß Telefon: 0431 546 55 55 Telefax: 0431 546 55 90 Mobil: 0151 599 95 726

REGION SÜD1. Hafenstraße 12, 21079 Hamburg

Regionalleiter (Süd) Gerd Pötsch Telefon: 0431 546 55 28 Telefax: 0431 546 55 95 Mobil: 0160 535 33 20

Werksleiterin und Vertrieb (Süd) Renate Stockmann Telefon: 04541 859 43 21 Telefax: 04541 80 20 04 Mobil: 0170 205 49 19

Vertriebsaußendienst (Süd) Tino Gäbert Telefon: 040 570 18 11 20 Telefax: 040 570 18 11 55 Mobil: 0171 143 38 43

Vertriebsaußendienst (Süd) Bernd Lüdemann Alter Postweg 16b, 21614 Buxtehude Telefon: 04161 55 77 13 Telefax: 04161 55 77 20 Mobil: 0160 725 40 40

Vertriebsaußendienst (Süd) Renate Kummer Alter Ritzebütteler Weg 4 27639 Wurster Nordseeküste Telefon: 04741 98 186 11 Telefax: 0162 241 19 25

Vertriebsaußendienst (Süd) Kirsten Nienstermann Zum Allerhafen 8 28309 Bremen Telefon: 0421 41 00 123 Telefax: 0421 410 01 11

Vertrieb/Werkgruppenleiter (Süd) Horst Ahrens Zum Allerhafen 8 28309 Bremen Telefon: 0421 41 00 132 Telefax: 0421 410 01 11 Mobil: 0172 44 29 316

Werksleitung, Werksleiter (Süd) Michael Ujen Alter Ritzebütteler Weg 4 27637 Nordholz Telefon: 04741 98 186 10 Telefax: 04741 98 186 15 Mobil: 0160 707 88 80

Gültig ab 1. April 20156

Gesteinskörnung in den Werken der Thomas Beton GmbH

PLZ WerkRundkorn Splitt

2/8 8/16 8/22 16/32 2/8 8/16 16/22

21079 Hamburg-Harburg X X X

21614 Buxtehude X X X

22525 Hamburg-Eidelstedt X X X

23909 Ratzeburg X X X X

27383 Scheeßel X1 X1 X1

27432 Bremervörde X1 X1

27637 Nordholz X X X

28309 Bremen X1 X1 X1

23774 Heiligenhafen X X X X

24118 Kiel X X X X

24211 Preetz X X X X

24376 Kappeln X X X X

24568 Kaltenkirchen X X X X

24539 Neumünster X X X X

24850 Lürschau X X X X X

24966 Sörup X X X X

24976 Jarplund-Weding X X X X

25335 Elmshorn X X X X

25551 Hohenlockstedt X X X X

25813 Husum X X X X X

25920 Risum-Lindholm X X X X

1 Rundkorn Alkaliempfindlichkeitsklasse EIÄnderungen vorbehalten. Weitere Gesteinskörnungen auf Anfrage.

7 Gültig ab 1. April 2015

Preisliste Beton Beton für den Hochbau nach DIN EN 206-1/ DIN 1045-2

Anwendungs-bereiche

Beton-festigkeits-

klasse

Expositions-klassen

Konsistenz-bereich

Größtkornbis mm

Festig-keitsent-wicklung

Feuchtig-keitsklasse

Beton-sorten-

Nr.

CEM III/A€/m³

CEM I €/m³

Beton für bewehrteInnenbauteile,Gründungsbauteile,Fundamente,Sohlplatten

C 16/20 X0 F3 22 L WF 1203300- 111,50

C 16/20 X0 F3 16 Sp L WA 1203600- 119,50

C 16/20 X0 F3 321) L WA 1203300- 111,50

C 16/20 XC2 F3 22 L WF 1213300- 112,00

C 16/20 XC2 F3 16 Sp L WA 1213600- 120,00

C 16/20 XC2 F3 321) L WA 1213300- 112,00

C 20/25 XC2 F3 22 L WF 1313300- 113,50

C 20/25 XC2 F3 16 Sp L WA 1313600- 121,50

C 20/25 XC2 F3 321) L WA 1313300- 113,50

C 20/25 XC2 F4 22 L WF 1314300- 116,00

C 20/25 XC2 F4 16 Sp L WA 1314600- 124,00

C 20/25 XC2 F4 321) L WA 1314300- 116,00

Beton für bewehrteInnenbauteile mithoher Luftfeuchte

C 20/25 XC3 F3 22 L WF 1323300- 114,00

C 20/25 XC3 F3 16 Sp L WA 1323600- 122,00

C 20/25 XC3 F3 321) L WA 1323300- 114,00

C 20/25 XC3 F4 22 L WF 1324300- 116,50

C 20/25 XC3 F4 16 Sp L WA 1324600- 124,50

C 20/25 XC3 F4 321) L WA 1324300- 116,50

C 25/30 XC3 F3 22 M WF 1423300- 117,00

C 25/30 XC3 F3 16 Sp M WA 1423600- 125,00

C 25/30 XC3 F3 321) M WA 1423300- 117,00

C 25/30 XC3 F4 22 M WF 1424300- 119,50

C 25/30 XC3 F4 16 Sp M WA 1424600- 127,50

C 25/30 XC3 F4 321) M WA 1424300- 119,50

Beton für bewehrteAußenbauteile mitdirekter Beregnung

C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU DIN) F3 22 M WF 1433300- 117,50 120,00

C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU DIN) F3 16 Sp M WA 1433600- 125,50 128,00

C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU DIN) F3 321) M WA 1433300- 117,50 120,00

C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F3 22 M WF 1433301- 118,50 121,00

C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F3 16 Sp M WA 1433601- 126,50 129,00

C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F3 321) M WA 1433301- 118,50 121,00

C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU DIN) F4 22 M WF 1434300- 120,00 122,50

C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU DIN) F4 16 Sp M WA 1434600- 128,00 130,50

C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU DIN) F4 321) M WA 1434300- 120,00 122,50

C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F4 22 M WF 1434301- 121,00 123,50

C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F4 16 Sp M WA 1434601- 129,00 131,50

C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F4 321) M WA 1434301- 121,00 123,50

C 30/37 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F3 22 M WF 1533300- 118,50 121,00

C 30/37 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F3 16 Sp M WA 1533600- 126,50 129,00

C 30/37 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F3 321) M WA 1533300- 118,50 121,00

C 30/37 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F4 22 M WF 1534300- 121,00 123,50

C 30/37 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F4 16 Sp M WA 1534600- 129,00 131,50

C 30/37 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F4 321) M WA 1534300- 121,00 123,50

Beton für bewehrteAußenbauteileSichtbeton SB 3 u. 4WU Rili ; d < 24 cm

C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F3 16 Sp M WA 14336C1- 127,00 129,50

C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F3 321) M WA 14333C1- 119,00 121,50

C 30/37 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F3 16 Sp M WA 15336C0- 128,00 130,50

C 30/37 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F3 321) M WA 15333C0- 120,00 122,50

C 35/45 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F3 16 Sp M WA 16336C0- 131,00 133,50

C 35/45 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F3 321) M WA 16333C0- 123,00 125,50

Vorläufer Anpumphilfe 2 6305090- 118,50

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer

1) Rundkorn EI-Material: nur in den Werken Scheeßel, Bremen und Bremervörde

Herstellung und Lieferung nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 (Alkalirichtlinie Ausgabe 01.08) Gesteinskörnungen gemäß DIN 12620Die Festigkeitsentwicklung der Rezepturen bezieht sich auf den Zement CEM III/A 42,5.Für Tragwerke nach DIN 1045-1 gilt die Mindestdruckfestigkeitsklasse C 16/20.Für die Auswahl der Betongüte gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften und der entsprechenden Alkali-Richtlinie sowieder Richtlinie zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Außenbauteilen aus Stahlbeton ist allein der Besteller verantwortlich.

Auf Wunsch liefern wir Ihnen auch C 8/10; C 12/15- Betone, die pumpfähig sind. Ab C16/20 sind alle unsere Betone pumpfähig.

Gültig ab 1. April 20158

Preisliste Beton Beton für den Hochbau, Industriebau, Industrieböden und landwirtschaftliche Bauteile nach DIN EN 206-1/ DIN 1045/2

Anwendungs-bereiche

Beton-festigkeits-

klasse

Expositions-klassen

Konsis-tenz-

bereich

Größtkornbis mm

Festig-keitsent-wicklung

Feuchtig-keitsklasse

Beton-sorten-

Nr.

CEM III/A CEM I

€/m³ €/m³

Außenbauteile inKüstennähe mit LP

C 25/30 XC4,XF2,XF3,XS1,XD1,XA1,XM1 F2 16 Sp M WA 1442600- 131,50C 25/30 XC4,XF2,XF3,XS1,XD1,XA1,XM1 F2 321) M WA 1442300- 123,50C 25/30 XC4,XF2,XF3,XS1,XD1,XA1,XM1 F3 16 Sp M WA 1443600- 132,50C 25/30 XC4,XF2,XF3,XS1,XD1,XA1,XM1 F3 321) M WA 1443300- 124,50

Außenbauteile inKüstennähe

C 30/37 XC4,XF1,XS1,XD1,XA1,XM2 F3 22 M WA 1553300- 119,00 121,50C 30/37 XC4,XF1,XS1,XD1,XA1,XM2 F3 16 Sp M WA 1553600- 127,00 129,50C 30/37 XC4,XF1,XS1,XD1,XA1,XM2 F3 321) M WA 1553300- 119,00 121,50C 30/37 XC4,XF1,XS1,XD1,XA1,XM2 F4 22 M WA 1554300- 121,50 124,00C 30/37 XC4,XF1,XS1,XD1,XA1,XM2 F4 16 Sp M WA 1554600- 129,50 132,00C 30/37 XC4,XF1,XS1,XD1,XA1,XM2 F4 321) M WA 1554300- 121,50 124,00

XM2 nur mit Oberflächen- behandlung ansonsten XM1

Industrieböden mitVerschleißangriff

Auf Kundenwunsch auch konventionell verflüssigte Indu-striebodenbetone

C 30/37 XC4,XF1,XS1,XD1,XM2 F3 22 M WA 15533I0- 120,00 122,50C 30/37 XC4,XF1,XS1,XD1,XM2 F3 16 Sp M WA 15536I0- 128,00 130,50C 30/37 XC4,XF1,XS1,XD1,XM2 F3 321) M WA 15533I0- 120,00 122,50C 30/37 XC4,XF1,XS1,XD1,XM2 F4 22 M WA 15543I0- 122,50 125,00C 30/37 XC4,XF1,XS1,XD1,XM2 F4 16 Sp M WA 15546I0- 130,50 133,00C 30/37 XC4,XF1,XS1,XD1,XM2 F4 321) M WA 15543I0- 122,50 125,00

XM2 nur mit Oberflächen- behandlung ansonsten XM1

Verkehrsflächen mitTaumitteln, Meer-wasserbauteile in der Wasserwech-selzone mit LP

C 30/37 XC4,XF4,XA2,XD2,XS2,XM2 F2 16 Sp M WA 1562600- 134,50C 30/37 XC4,XF4,XA2,XD2,XS2,XM2 F2 321) M WA 1562300- 126,50C 30/37 XC4,XF4,XA2,XD2,XS2,XM2 F3 16 Sp M WA 1563600- 135,50C 30/37 XC4,XF4,XA2,XD2,XS2,XM2 F3 321) M WA 1563300- 127,50

XM2 nur mit Oberflächen- behandlung ansonsten XM1

C 30/37 XC4,XF4,XA3,XD3,XS3,XM2 F2 16 Sp M WA 1562608- 136,00C 30/37 XC4,XF4,XA3,XD3,XS3,XM2 F2 321) M WA 1562308- 128,00C 30/37 XC4,XF4,XA3,XD3,XS3,XM2 F3 16 Sp M WA 1563608- 137,00C 30/37 XC4,XF4,XA3,XD3,XS3,XM2 F3 321) M WA 1563308- 129,00

XA3 Schutz des Betons erforderlichBauteile in Hafe-nanlagen ständig unter Wasser

Einschränkung XA2 bei Sulfatangriff beachten2)

C 30/37 XC4,XF1,XD2,XS2,XA2 F3 22 L WA 15733Q0- 120,50 123,50C 30/37 XC4,XF2,XF3,XD2,XS2,XA2 F3 16 Sp L WA 15736Q0- 128,50 131,00C 30/37 XC4,XF2,XF3,XD2,XS2,XA2 F3 321) L WA 15733Q0- 120,50 123,50C 35/45 XC4,XF1,XD2,XS2,XA2 F3 22 M WA 1673300- 122,00 124,50C 35/45 XC4,XF2,XF3,XD2,XS2,XA2 F3 16 Sp M WA 1673600- 130,00 132,50C 35/45 XC4,XF2,XF3,XD2,XS2,XA22) F3 321) M WA 1673300- 122,00 124,50C 35/45 XC4,XF1,XD2,XS2,XA22) F4 22 M WA 1674300- 124,50 127,00C 35/45 XC4,XF2,XF3,XD2,XS2,XA22) F4 16 Sp M WA 1674600- 132,50 135,00C 35/45 XC4,XF2,XF3,XD2,XS2,XA22) F4 321) M WA 1674300- 124,50 127,00

Industrieabwasser-anlagen, Kaimauern

Einschränkung XA2 bei Sulfatangriff beachten2)

C 35/45 XC4,XS3,XD3,XA3,XF1 F3 22 M WA 1683300- 123,50 126,00C 35/45 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 F3 16 Sp M WA 1683600- 131,50 134,00C 35/45 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 F3 321) M WA 1683300- 123,50 126,00

XA3 Schutz des Betons erforderlich

Bewehrte Betone mit höherer Druckfestigkeits-beanspruchung

C 40/50 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 F2 16 Sp M WA 1782600- 132,00 134,50C 40/50 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 F2 321) M WA 1782300- 124,00 126,50C 40/50 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 F3 16 Sp M WA 1783600- 133,00 135,50C 40/50 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 F3 321) M WA 1783300- 125,00 127,50C 45/55 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 F2 16 Sp M WA 1882600- 134,00 136,50C 45/55 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 F2 321) M WA 1882300- 126,00 128,50C 45/55 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 F3 16 Sp M WA 1883600- 135,00 137,50C 45/55 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 F3 321) M WA 1883300- 127,00 129,50C 50/60 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 F2 16 Sp M WA 1982600- 135,50 138,00C 50/60 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 F2 321) M WA 1982300- 127,50 130,00C 50/60 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 F3 16 Sp M WA 1983600- 136,50 139,00C 50/60 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 F3 321) M WA 1983300- 128,50 131,00

Vorläufer Anpumphilfe 2 6305090- 118,50 121,00

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer1) Rundkorn EI-Material: nur in den Werken Scheeßel, Bremen und Bremervörde2) XA2 bei Sulfatangriff des angreifenden Wassers SO4 < 1500 mg/l ansonsten XA1 oder Verwendung HS-Zement.

Herstellung und Lieferung nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 (Alkalirichtlinie Ausgabe 01.08) Gesteinskörnungen gemäß DIN 12620Die Festigkeitsentwicklung der Rezepturen bezieht sich auf den Zement CEM III/A 42,5.Für Tragwerke nach DIN 1045-1 gilt die Mindestdruckfestigkeitsklasse C 16/20.Für die Auswahl der Betongüte gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften und der entsprechenden Alkali-Richtlinie sowieder Richtlinie zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Außenbauteilen aus Stahlbeton ist allein der Besteller verantwortlich.Auf Wunsch liefern wir Ihnen auch C 8/10; C 12/15- Betone, die pumpfähig sind. Ab C16/20 sind alle unsere Betone pumpfähig.

9 Gültig ab 1. April 2015

Preisliste Beton und Sondermischungen Beton für den Tiefbau nach DIN EN 206-1/ DIN 1045-2

Anwendungs-bereiche

Beton-festigkeits-

klasse

Expositions-klassen

Konsistenz-bereich

Größtkornbis mm

Festig-keitsent-wicklung

Feuchtig-keitsklasse

Beton-sorten-

Nr.

CEM III/A CEM I

€/m³ €/m³

Beton für unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung

(auch Fundamente ohne Beweh-rung mit und ohne Frostangriff, Innenbauteile ohne Bewehrung Sauberkeitsschichten, Rück-enstützen)

Verzögerungszeiten gem. DAf-StB-Rili. Verzögerter Beton bis 6 Std. möglich.

C 8/10 X0 C1 22 L WF 1001300- 106,50C 8/10 X0 C1 16 Sp L WA 1001600- 114,50C 8/10 X0 C1 321) L WA 1001300- 106,50C 8/10 X0 F3 22 L WF 1003300- 109,00C 8/10 X0 F3 16 Sp L WA 1003600- 117,00C 8/10 X0 F3 321) L WA 1003300- 109,00C 12/15 X0 C1 22 L WF 1101300- 107,00C 12/15 X0 C1 16 Sp L WA 1101600- 115,00C 12/15 X0 C1 321) L WA 1101300- 107,00C 12/15 X0 F3 22 L WF 1103300- 109,50C 12/15 X0 F3 16 Sp L WA 1103600- 117,50C 12/15 X0 F3 321) L WA 1103300- 109,50C 16/20 X0 C1 22 L WF 1201300- 109,00C 16/20 X0 C1 16 Sp L WA 1201600- 117,00C 16/20 X0 C1 321) L WA 1201300- 109,00C 20/25 X0 C1 22 L WF 1301300- 110,50C 20/25 X0 C1 16 Sp L WA 1301600- 118,50C 20/25 X0 C1 321) L WA 1301300- 110,50C 25/30 X0 C1 22 L WF 1401300- 113,00C 25/30 X0 C1 16 Sp L WA 1401600- 121,00C 25/30 X0 C1 321) L WA 1401300- 113,00

Sondermischungen für den Tiefbau nicht güteüberwacht

Anwendungs-bereiche

Beton-festigkeits-

klasse

Expositions-klassen

Konsistenz-bereich

Größtkornbis mm

Festig-keitsent-wicklung

Feuchtig-keits-klasse

Beton-sorten-

Nr.

CEM III/A CEM I

€/m³ €/m³

Hydrac Bodenvermörtelung C1 2 5501090- 103,50 106,00HGT nach ZTV-T 7 N/mm² C1 22 5301390- 103,50 106,00HGT unter Asphalt 7 N/mm² C1 16 Sp 5301690- 111,50 114,00

7 N/mm² C1 321) 5301390- 103,50 106,00HGT nach ZTV-T > 15 N/mm² C1 22 5401390- 105,00 107,50HGT unter Beton > 15 N/mm² C1 16 Sp 5401690- 113,00 115,50

> 15 N/mm² C1 321) 5401390- 105,00 107,50Sand/Zement- C1 2 5001090- 109,00 111,50gemische C1 2 5101090- 113,00 115,50Sand/Kies/Zement- C1 8 5201190- 115,00 117,50gemische C1 8 Sp 5201590- 122,00 124,50

C1 81) 5201190- 115,00 117,50

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer

1) Rundkorn EI-Material: nur in den Werken Scheeßel, Bremen und Bremervörde

Herstellung und Lieferung nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 (Alkalirichtlinie Ausgabe 01.08) Gesteinskörnungen gemäß DIN 12620Die Festigkeitsentwicklung der Rezepturen bezieht sich auf den Zement CEM III/A 42,5.Für die Auswahl der Betongüte gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften und der entsprechenden Alkali-Richtlinie sowieder Richtlinie zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Außenbauteilen aus Stahlbeton ist allein der Besteller verantwortlich.

Gültig ab 1. April 201510

Preisliste Beton Beton für Verkehrswegebau, Wasserbau, Umwelt- und Gewässerschutz, Bohrpfahl- und Schlitzwandbeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2

Anwendungs-bereiche

Beton-festigkeits-

klasse

Expositions-klassen

Konsistenz-bereich

Größtkornbis mm

Festig-keitsent-wicklung

Feuchtig-keitsklasse

Beton-sorten-

Nr.

CEM III/A CEM I

€/m³ €/m³

VERKEHRSWEGEBAUBeton für unbewehrteBauteile in nichtbetonangreifenderUmgebung

C 8/10 X0 C1 22 L WF 1001300- 106,50C 8/10 X0 C1 16 Sp L WA 1001600- 114,50C 8/10 X0 C1 321) L WA 1001300- 106,50C 12/15 X0 C1 22 L WF 1101300- 107,00C 12/15 X0 C1 16 Sp L WA 1101600- 115,00C 12/15 X0 C1 321) L WA 1101300- 107,00

Sauberkeitsschichten C 12/15 X0 F3 22 L WF 1103300- 109,50C 12/15 X0 F3 16 Sp L WA 1103600- 117,50C 12/15 X0 F3 321) L WA 1103300- 109,50

HGT nach ZTV-THGT unter Asphalt

7 N/mm² C1 22 L WF 5301390- 103,507 N/mm² C1 16 Sp L WA 5301690- 111,507 N/mm² C1 321) L WA 5301390- 103,50

HGT nach ZTV-THGT unter Beton

> 15 N/mm² C1 22 L WF 5401390- 105,00> 15 N/mm² C1 16 Sp L WA 5401690- 113,00> 15 N/mm² C1 321) L WA 5401390- 105,00

Fahrbahnbeton nachZTV- Beton- StB07

C30/37 XC4,XF4,XA2,XD3,XS3,XM2 F2 16 Sp M WA/WS2) 15626F0- 139,00

C30/37 XC4,XF4,XA2,XD3,XS3,XM2 F3 16 Sp M WA/WS2) 15636F0- 140,00

FD-Betonentsprechend DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mitwassergefährdendenStoffen

nach Kundenanfrage

BOHRPFAHLBETONSCHLITZWANDBETON

C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F3 16 L WF 14332B1- 121,00 123,50C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F3 16 Sp L WA 14336B1- 128,00 130,50C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F3 161) L WA 14332B1- 121,00 123,50C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F4 16 L WF 14342B1- 123,50 126,00C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F4 16 Sp L WA 14346B1- 130,50 133,00C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F4 161) L WA 14342B1- 123,50 126,00C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F5 16 L WF 14352B1- 124,50 127,00C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F5 16 Sp L WA 14356B1- 131,50 134,00C 25/30 XC4,XF1,XA1,(WU Rili) F5 161) L WA 14352B1- 124,50 127,00C30/37 XC4,XF1,XA1 F3 16 L WF 15332B0- 122,00 124,50C30/37 XC4,XF1,XA1 F3 16 Sp L WA 15336B0- 129,00 131,50C 30/37 XC4,XF1,XA1 F3 161) L WA 15332B0- 122,00 124,50C 30/37 XC4,XF1,XA1 F4 16 L WF 15342B0- 124,50 127,00C 30/37 XC4,XF1,XA1 F4 16 Sp L WA 15346B0- 131,50 134,00C 30/37 XC4,XF1,XA1 F4 161) L WA 15342B0- 124,50 127,00C 30/37 XC4,XF1,XA1 F5 16 L WF 15352B0- 125,50 128,00C 30/37 XC4,XF1,XA1 F5 16 Sp L WA 15356B0- 132,50 135,00C 30/37 XC4,XF1,XA1 F5 161) L WA 15352B0- 125,50 128,00

BOHRPFAHLBETON8er Korn

nach Kundenanfrage(Kundenvorgabe Einbau im Trockenen / Einbau unter Wasser)

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer

1) Rundkorn EI-Material: nur in den Werken Scheeßel, Bremen und Bremervörde2) je nach Belastungsklasse sowie verwendeter Gesteinskörnung

Herstellung und Lieferung nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 (Alkalirichtlinie Ausgabe 01.08) Gesteinskörnungen gemäß DIN 12620Die Festigkeitsentwicklung der Rezepturen bezieht sich auf den Zement CEM III/A 42,5.Für die Auswahl der Betongüte gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften und der entsprechenden Alkali-Richtlinie sowieder Richtlinie zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Außenbauteilen aus Stahlbeton ist allein der Besteller verantwortlich.

11 Gültig ab 1. April 2015

Preisliste Beton Betone nach ZTV-ING und Ingenieurbau nach DIN EN 206-1/ DIN 1045-2

Anwendungs-bereiche

Beton-festigkeits-

klasse

Expositions-klassen

Konsistenz-bereich

Größtkornbis mm

Festig-keitsent-wicklung

Feuchtig-keits-klasse

Beton-sorten-

Nr.

CEM III/A CEM I

€/m³ €/m³

Fundamente C 25/30 XC4,XF1,XA1 F2 16 Sp M WA 14326Z0- 127,50 130,00C 25/30 XC4,XF1,XA1 F2 161) M WA 14322Z0- 120,50 123,00C 25/30 XC4,XF1,XA1 F3 16 Sp M WA 14336Z0- 128,50 130,00C 25/30 XC4,XF1,XA1 F3 161) M WA 14332Z0- 121,50 124,00C 30/37 XC4,XF1,XA1 F2 16 Sp M WA 15326Z0- 128,50 131,00C 30/37 XC4,XF1,XA1 F2 161) M WA 15322Z0- 121,50 124,00C 30/37 XC4,XF1,XA1 F3 16 Sp M WA 15336Z0- 129,50 132,00C 30/37 XC4,XF1,XA1 F3 161) M WA 15332Z0- 122,50 125,00

FlügelwändeWiderlager, Stützen,Pfeiler

C 30/37 XC4,XF3,XA2,XD2,XS2 F2 16 Sp M WA 15526Z0- 129,00 131,50C 30/37 XC4,XF3,XA2,XD2,XS2 F2 161) M WA 15522Z0- 122,00 124,50C 30/37 XC4,XF3,XA2,XD2,XS2 F3 16 Sp M WA 15536Z0- 130,00 132,50C 30/37 XC4,XF3,XA2,XD2,XS2 F3 161) M WA 15532Z0- 123,00 125,50C 35/45 XC4,XF3,XA2,XD2,XS2 F2 16 Sp M WA 16526Z0- 130,50 133,00C 35/45 XC4,XF3,XA2,XD2,XS2 F2 161) M WA 16522Z0- 123,50 126,00C 35/45 XC4,XF3,XA2,XD2,XS2 F3 16 Sp M WA 16536Z0- 131,50 134,00C 35/45 XC4,XF3,XA2,XD2,XS2 F3 161) M WA 16532Z0- 124,50 127,00

Widerlager, Stützen,Pfeiler(Spritzwasser)

C 30/37 XC4,XF2,XF3,XA2,XS2,XD2 F2 16 Sp M WA 15726Z0- 130,50 133,00C 30/37 XC4,XF2,XF3,XA2,XS2,XD2 F2 161) M WA 15722Z0- 123,50 126,00C 30/37 XC4,XF2,XF3,XA2,XS2,XD2 F3 16 Sp M WA 15736Z0- 131,50 134,00C 30/37 XC4,XF2,XF3,XA2,XS2,XD2 F3 161) M WA 15732Z0- 124,50 127,00

ÜberbauKammerwandLagersockel(Sprühnebel)

C 35/45 XC4,XF2,XF3,XA2,XD2,XS2 F2 16 Sp M WA 16726Z0- 130,50 133,00C 35/45 XC4,XF2,XF3,XA2,XD2,XS2 F2 161) M WA 16722Z0- 123,50 126,00C 35/45 XC4,XF2,XF3,XA2,XD2,XS2 F3 16 Sp M WA 16736Z0- 131,50 134,00C 35/45 XC4,XF2,XF3,XA2,XD2,XS2 F3 161) M WA 16732Z0- 124,50 127,00C 35/45 XC4,XF2,XF3,XA2,XD2,XS2 F2 16 Sp M WA 16826Z0- 133,50 136,00C 35/45 XC4,XF2,XF3,XA2,XD2,XS2 F2 161) M WA 16822Z0- 126,50 129,00C 35/45 XC4,XF2,XF3,XA2,XD2,XS2 F3 16 Sp M WA 16836Z0- 134,50 137,00C 35/45 XC4,XF2,XF3,XA2,XD2,XS2 F3 161) M WA 16832Z0- 127,50 130,00

Kappen, Anprallsockel(LP)

C 25/30 XC4,XF4,XA1,XS3,XD3 F2 16 Sp M WA 14626Z0- 136,50C 25/30 XC4,XF4,XA1,XS3,XD3 F2 161) M WA 14622Z0- 129,50C 25/30 XC4,XF4,XA1,XS3,XD3 F3 16 Sp M WA 14636Z0- 137,50C 25/30 XC4,XF4,XA1,XS3,XD3 F3 161) M WA 14632Z0- 130,50C 30/37 XC4,XF4,XA1,XS3,XD3 F2 16 Sp M WA 15626Z0- 138,00C 30/37 XC4,XF4,XA1,XS3,XD3 F2 161) M WA 15622Z0- 131,00C30/37 XC4,XF4,XA1,XS3,XD3 F3 16 Sp M WA 15636Z0- 139,00C 30/37 XC4,XF4,XA1,XS3,XD3 F3 161) M WA 15632Z0- 132,00

Vorläufer Anpumphilfe 2 6305090- 118,50 121,00

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer

1) Rundkorn EI-Material: nur in den Werken Scheeßel, Bremen und Bremervörde

ZTV-ING-Beton - Expositionsklasse XF2 mit CEM III/A Anrechnung von Flugasche nur mit Zustimmung des Auftraggebers.Herstellung und Lieferung nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 (Alkalirichtlinie Ausgabe 01.08) Gesteinskörnungen gemäß DIN 12620Die Festigkeitsentwicklung der Rezepturen bezieht sich auf den Zement CEM III/A 42,5.Für Tragwerke nach DIN 1045-1 gilt die Mindestdruckfestigkeitsklasse C 16/20.

Für die Auswahl der Betongüte gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften und der entsprechenden Alkali-Richtlinie sowieder Richtlinie zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Außenbauteilen aus Stahlbeton ist allein der Besteller verantwortlich.

Auf Wunsch liefern wir Ihnen auch C 8/10; C 12/15- Betone, die pumpfähig sind. Ab C16/20 sind alle unsere Betone pumpfähig.

Gültig ab 1. April 201512

Preisliste FIBERTRON® Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen

Betonsorten- Nr.Beton-

festigkeits- klasse

ExpositionsklassenLeistungsklasse n. DAfStb-Richtlinie Stahlfaserbeton

Konsistenz- bereich

Größt-korn mm

Festigkeit-sentwicklung

Feuchtigkeits- klasse

€/m³CEMIII/A

432430AL C 20/25 FIBERTRON, XC3 0,4 / 0,4 F4 22 L WF 132,00

432460AL C 20/25 FIBERTRON, XC3 0,4 / 0,4 F4 16 Sp L WA 140,00

432420AL C 20/25 FIBERTRON, XC3 0,4 / 0,4 F4 161) L WA 133,00

432430BL C 20/25 FIBERTRON, XC3 0,6 / 0,4 F4 22 L WF 136,00

432460BL C 20/25 FIBERTRON, XC3 0,6 / 0,4 F4 16 Sp L WA 144,00

432420BL C 20/25 FIBERTRON, XC3 0,6 / 0,4 F4 161) L WA 137,00

432430CL C 20/25 FIBERTRON, XC3 0,9 / 0,6 F4 22 L WF 140,00

432460CL C 20/25 FIBERTRON, XC3 0,9 / 0,6 F4 16 Sp L WA 148,00

432420CL C 20/25 FIBERTRON, XC3 0,9 / 0,6 F4 161) L WA 141,00

432430DL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,2 / 0,6 F4 22 L WF 144,00

432460DL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,2 / 0,6 F4 16 Sp L WA 152,00

432420DL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,2 / 0,6 F4 161) L WA 145,00

432430EL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,2 / 0,9 F4 22 L WF 148,00

432460EL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,2 / 0,9 F4 16 Sp L WA 156,00

432420EL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,2 / 0,9 F4 161) L WA 149,00

432430FL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,5 / 0,9 F4 22 L WF 152,00

432460FL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,5 / 0,9 F4 16 Sp L WA 160,00

432420FL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,5 / 0,9 F4 161) L WA 153,00

432430GL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,5 / 1,2 F4 22 L WF 156,00

432460GL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,5 / 1,2 F4 16 Sp L WA 164,00

432420GL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,5 / 1,2 F4 161) L WA 157,00

432430HL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,8 / 1,2 F4 22 L WF 160,00

432460HL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,8 / 1,2 F4 16 Sp L WA 168,00

432420HL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,8 / 1,2 F4 161) L WA 161,00

432430JL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,8 / 1,2 F4 22 L WF 164,00

432460JL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,8 / 1,2 F4 16 Sp L WA 172,00

432420JL C 20/25 FIBERTRON, XC3 1,8 / 1,5 F4 161) L WA 165,00

443430AL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 0,4 / 0,4 F4 22 M WF 135,50

443460AL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 0,4 / 0,4 F4 16 Sp M WA 143,50

443420AL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 0,4 / 0,4 F4 161) M WA 136,50

443430BL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 0,6 / 0,4 F4 22 M WF 139,50

443460BL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 0,6 / 0,4 F4 16 Sp M WA 147,50

443420BL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 0,6 / 0,4 F4 161) M WA 140,50

443430CL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 0,9 / 0,6 F4 22 M WF 143,50

443460CL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 0,9 / 0,6 F4 16 Sp M WA 151,50

443420CL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 0,9 / 0,6 F4 161) M WA 144,50

443430DL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 1,2 / 0,6 F4 22 M WF 147,50

443460DL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 1,2 / 0,6 F4 16 Sp M WA 155,50

443420DL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 1,2 / 0,6 F4 161) M WA 148,50

443430EL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 1,2 / 0,9 F4 22 M WF 151,50

443460EL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 1,2 / 0,9 F4 16 Sp M WA 159,50

443420EL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 1,2 / 0,9 F4 161) M WA 152,50

443430FL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 1,5 / 0,9 F4 22 M WF 155,50

443460FL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 1,5 / 0,9 F4 16 Sp M WA 163,50

443420FL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 1,5 / 0,9 F4 161) M WA 156,50

443430GL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 1,5 / 1,2 F4 22 M WF 160,50

443460GL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 1,5 / 1,2 F4 16 Sp M WA 168,50

443420GL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 1,5 / 1,2 F4 161) M WA 161,50

443430HL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 1,8 / 1,2 F4 22 M WF 163,50

443460HL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 1,8 / 1,2 F4 16 Sp M WA 171,50

443420HL C 25/30 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU DIN 1,8 / 1,2 F4 161) M WA 164,50

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer

1) Rundkorn EI-Material: nur in den Werken Scheeßel, Bremen und Bremervörde

FIBERTRON kann nicht mit einer Sanierungspumpe gepumpt werden.FIBERTRON muss mit einem Mindestschlauchdurchmesser von 100 mm gepumpt werden.

Herstellung und Lieferung nach DIN EN 206-1 / 1045-2, DBV- Merkblatt (Alkali- Richtlinie Ausgabe 01.08) Gesteinskörnung gemäß DIN 12620

Für die Auswahl der Betongüte gemäß den einschlägigen DIN- Vorschriften und der entsprechenden Alkali- Richtlinie sowie der Richtlinie zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Außenbauteilen aus Stahlbeton ist allein der Besteller verantwortlich.

13 Gültig ab 1. April 2015

Preisliste FIBERTRON® Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen

Betonsor-ten- Nr.

Beton- festig-keitsklasse Expositionsklassen

Leistungsklasse n. DAfStb-Richtlinie Stahlfaserbeton

Konsistenz- bereich

Größtkorn mm

Festigkeit-sentwicklung

Feuchtig-keitsklasse

€/m³ CEMIII/A

453430AL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 0,4 / 0,4 F4 22 M WF 137,00

453460AL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 0,4 / 0,4 F4 16 Sp M WA 145,00

453420AL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 0,4 / 0,4 F4 161) M WA 138,00

453430BL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 0,6 / 0,4 F4 22 M WF 141,00

453460BL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 0,6 / 0,4 F4 16 Sp M WA 149,00

453420BL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 0,6 / 0,4 F4 161) M WA 142,00

453430CL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 0,9 / 0,6 F4 22 M WF 145,00

453460CL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 0,9 / 0,6 F4 16 Sp M WA 153,00

453420CL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 0,9 / 0,6 F4 161) M WA 146,00

453430DL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 1,2 / 0,6 F4 22 M WF 149,00

453460DL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 1,2 / 0,6 F4 16 Sp M WA 157,00

453420DL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 1,2 / 0,6 F4 161) M WA 150,00

453430EL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 1,2 / 0,9 F4 22 M WF 157,00

453460EL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 1,2 / 0,9 F4 16 Sp M WA 165,00

453420EL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 1,2 / 0,9 F4 161) M WA 158,00

453430FL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 1,5 / 0,9 F4 22 M WF 161,00

453460FL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 1,5 / 0,9 F4 16 Sp M WA 169,00

453420FL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 1,5 / 0,9 F4 161) M WA 162,00

453430GL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 1,5 / 1,2 F4 22 M WF 165,00

453460GL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 1,5 / 1,2 F4 16 Sp M WA 173,00

453420GL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 1,5 / 1,2 F4 161) M WA 166,00

453430HL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 1,8 / 1,2 F4 22 M WF 169,00

453460HL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 1,8 / 1,2 F4 16 Sp M WA 177,00

453420HL C 30/37 FIBERTRON, XC4,XF1,XA1,WU Rili 1,8 / 1,2 F4 161) M WA 170,00

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer

1) Rundkorn EI-Material: nur in den Werken Scheeßel, Bremen und Bremervörde

FIBERTRON kann nicht mit einer Sanierungspumpe gepumpt werden.FIBERTRON muss mit einem Mindestschlauchdurchmesser von 100 mm gepumpt werden.

Herstellung und Lieferung nach DIN EN 206-1 / 1045-2, DBV- Merkblatt (Alkali- Richtlinie Ausgabe 01.08) Gesteinskörnung gemäß DIN 12620

Für die Auswahl der Betongüte gemäß den einschlägigen DIN- Vorschriften und der entsprechenden Alkali- Richtlinie sowie der Richtlinie zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Außenbauteilen aus Stahlbeton ist allein der Besteller verantwortlich.

Preisliste Beton mit Fasern

€/Beutel

Beton mit Kunststofffasern Beim Beton mit Kunststofffasern wird in der Regel 1 Beutel pro m³ eingesetzt. 15,00

Herstellung und Lieferung nach DIN EN 206-1 / 1045-2, DBV- Merkblatt (Alkali- Richtlinie Ausgabe 01.08) Gesteinskörnung gemäß DIN 12620.

Für die Auswahl der Betongüte gemäß den einschlägigen DIN- Vorschriften und der entsprechenden Alkali- Richtlinie sowie der Richtlinie zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Außenbauteilen aus Stahlbeton ist allein der Besteller verantwortlich.

Gültig ab 1. April 201514

FIBERTRON® Faserbeton nach Leistungs-klassen als Ersatz für konstruktive und statische Bewehrung

THOMATRON – Sonderbaustoffe der Thomas Beton GmbH

FLOWTRON® Fließbeton für die schnelle Verarbeitung

FILLTRON Verfüllbaustoff für alle Hohlräume

THERMOTRON®Pumpfähige, gebundene Ausgleichsschüttung

DURATRONHochleistungsbeton für höchste Beanspruchungen und lange Lebensdauer

ESTRON® Fließestrich auf Zement- Basis

THOMAQUICKBeschleunigter Beton für den schnellen Baufortschritt

INSUTRON & THOMALIGHTGefügedichte Leichtbetone zur Verfüllung und zum Ni-veauausgleich

THOMACOLOR Farbiger Architekturbeton

THOMACURE (AC)Flüssiges Nachbehandlung-smittel auf paraffin- oder acryl-Basis

THOMATOP Flüssige Oberflächen-vergütung

THOMABLOCFlexibel einsetzbare Betonblocksteine

RSS Flüssigboden gemäß RAL 507 zur Kanalverfüllung

15 Gültig ab 1. April 2015

THOMATRON / Sonderbaustoffe

BezeichnungBeton-

festigkeits-klasse

Expositionsklassen Konsistenz-bereich

Größtkornmm

Feuchtigkeits-klasse

Festig-keits-

entwickl.Sorten-Nr.

CEM III A

€/m³

FLOWTRON® F5 C 20/25 XC3

F5 16 WF

L 1325200 - 118,50LVB C 25/30 XC4,XF1,XA1 M 1435200 - 124,00Leichtverdichtender Beton C 30/37 XC4,XD2,XS2,XF1,XA2 M 1575200 - 125,00

C 35/45 XC4,XS3,XD3,XF1,XA3 M 1685200 - 128,00C 20/25 XC3

F5 16 Sp WA

L 1325600 - 125,50C 25/30 XC4,XF1,XA1 M 1435600 - 131,00C 30/37 XC4,XD2,XS2,XF2,XF3,XA2 M 1575600 - 132,00C 35/45 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 M 1685600 - 135,00C 20/25 XC3

F5 161) WA

L 1325200 - 118,50C 25/30 XC4,XF1,XA1 M 1435200 - 124,00C 30/37 XC4,XD2,XS2,XF1,XA2 M 1575200 - 125,00C 35/45 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 M 1685200 - 128,00

FLOWTRON® F6 C 20/25 XC3

F6 16 Sp WA

L 1326600 - 126,50LVB C 25/30 XC4,XF1,XA1 M 1436600 - 132,00Leichtverdichtender Beton C 30/37 XC4,XD2,XS2,XF2,XF3,XA2 M 1576600 - 133,00

C 35/45 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 M 1686600 - 136,00C 20/25 XC3

F6 161) WA

L 1326200 - 119,50C 25/30 XC4,XF1,XA1 M 1436200 - 125,00C 30/37 XC4,XD2,XS2,XF2,XF3,XA2 M 1576200 - 126,00C 35/45 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 M 1686200 - 129,00

FLOWTRON® ULTRA C 20/25 XC3

SVB 16 Sp WA

L 1327600 - 131,50SVB C 25/30 XC4,XF1,XA1 M 1437600 - 137,00Selbstverdichtender Beton C 30/37 XC4,XD2,XS2,XF2,XF3,XA2 M 1577600 - 138,00

C 35/45 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 M 1687600 - 141,00C 20/25 XC3

SVB 161) WA

L 1327200 - 124,50C 25/30 XC4,XF1,XA1 M 1437200 - 130,00C 30/37 XC4,XD2,XS2,XF2,XF3,XA2 M 1577200 - 131,00C 35/45 XC4,XS3,XD3,XA3,XF2,XF3 M 1687200 - 134,00

FILLTRONaußerhalb der Normnicht fremdüberwacht

Verfüllbeton für Rohre und Tanks, fließfähig 2 600A090- 117,50

THOMADRAIN < 15 N/mm²

~ C1

22

~ ~

5701390- 113,00Haufwerksporiger Beton < 15 N/mm² 16 Sp 5701690- 121,00Drainbeton/ Einkornbeton < 15 N/mm² 321) 5701390- 113,00außerhalb der Norm < 25 N/mm² 22 5801390- 116,50nicht fremdüberwacht < 25 N/mm² 16 Sp 5801690- 124,50

< 25 N/mm² 321) 5801390- 116,50

Bezeichnung Bemerkungen Sorten-Nr. €/m³

THERMOTRON® THERMOTRON VD - Verfülldämmung 90AA990T 80,50Wärmeleitfähigkeit λ = 0,041 W/(m·K)THERMOTRON ND - Verfülldämmung 91AA990T 99,00Wärmeleitfähigkeit λ = 0,049 W/(m·K)THERMOTRON HD - Verfülldämmung 92AA990T 146,50Wärmeleitfähigkeit λ = 0,055 W/(m·K)

ESTRON® C 20~ F6 8 Sp ~ ~

70AA590- 141,00Zementfließestrich C 30 71AA590- 146,00mit und ohne PP-Fasern2) C 40 72AA590- 151,00THOMAQUICK C 25/30 Basis F2

~ ~ ~6. Ziffer ”E” zzgl. 8,00 €

Beschleunigter Beton bis stark bis 6. Ziffer ”E” zzgl. 12,00 €C 50/60 sehr stark F5 6. Ziffer ”E” zzgl. 16,00 €

THOMACOLOR Farbiger Architekturbeton ~ a.A.DURATRON Hochfester Beton mit Festigkeiten von C 55/67 bis C 100/115 ~ a.A.THOMALIGHT Pumpfähiger Leichtbeton mit einer Rohdichte von 1400 bis 2000 kg/m³, LC 8/9 - LC 25/28 ~ a.A.INSUTRON Pumpfähiger Styroporbeton mit einer Rohdichte von 600 bis 1600 kg/m³ ~ a.A.

Bezeichnung Bemerkungen €/VPE

THOMACURE Flüssiges Nachbehandlungsmittel auf Paraffin- Basis - Gebinde á 30 kg 57,17THOMACURE AC Flüssiges Nachbehandlungsmittel auf Acrylat- Basis - Gebinde á 30 kg 77,34THOMATOP Flüssige Oberflächenvergütung - Gebinde á 35 kg 144,00THOMABLOC klein Betonblockstein 80x80x80 cm (weitere Abmessungen a.A.) 69,50THOMABLOC groß Betonblockstein 160x80x80 cm (weitere Abmessungen a.A.) 98,50

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer1) Rundkorn EI-Material: nur in den Werken Scheeßel, Bremen und Bremervörde2) Die Verwendung von PP-Fasern wird empfohlen. Hierbei muss mit einem Mehrpreis von 15 €/m³ gerechnet werden.

Die Preise für Leicht-/Schwer- und weitere Sonder-Betone auf Anfrage.Die Produktdatenblätter der Sonderbetone finden Sie auf unserer Homepage.

Eventuelle Rabattvereinbarungen auf die Standardpreisliste sind

nicht auf diese Liste übertragbar.

Gültig ab 1. April 201516

ESTRON / Betonpumpe

Betonpumpe

Fördermenge bis 15,0 m³ inkl. 25 lfm 3 Std. Von An- bis Abfahrt Baustelle € 370,00 psch.

Fördermenge bis 20,0 m³ inkl. 50 lfm 4 Std. Von An- bis Abfahrt Baustelle € 420,00 psch.

Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit € 110,00 psch.

Jeder weitere m³ € 6,50 m³

Zusätzlicher Zeitaufwand (vom bestellten Pumpbeginn bis Abfahrt Baustelle) € 81,00 Std.

SonstigesDer Mieter stellt bzw. übernimmt kostenfrei für den Vermieter:• Reinigungsmöglichkeit auf der Baustelle• Beseitigung von Betonresten und Verunreinigungen aus dem Fördereinsatz• Bauseitige Mithilfe beim Auf-, Ab- und/oder Umbau der Pumpe und/oder Förderleitungen

Vorgenannte Preise enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.Rechnungen für die Mieten sind sofort netto Kasse zahlbar.Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten.Mit dem Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit.

THERMOTRON / Pumptechnik

Pumptechnik

Fördermenge ab 3,0 m³ bis 25,0 m³ pauschal pro Tag € 380,00 psch.

Abrechnung je m³ und Förderzeit zzgl. An- und Abfahrt

An- und Abfahrt je Einsatz € 80,00 psch.

Fördermenge > 3,0 bis 5,0 m³ Förderzeit 2 Std. € 20,00 m³

Fördermenge > 5,0 bis 10,0 m³ Förderzeit 3 Std. € 18,00 m³

Fördermenge > 10,0 bis 15,0 m³ Förderzeit 4 Std. € 12,00 m³

Fördermenge > 15,0 bis 20,0 m³ Förderzeit 5 Std. € 10,00 m³

Fördermenge > 20,0 bis 25,0 m³ Förderzeit 6 Std. € 9,00 m³

Förderzeiten werden gerechnet von Ankunft bis Abfahrt Baustelle.

Überschreitung der Förderzeit € 15,00 ¼ Std.

Bei Unterschreitung der bestellten Mindestfördermenge, wird die nächst niedrigere Fördermenge für den gesamten Auftrag berechnet.

SonstigesDer Mieter stellt bzw. übernimmt kostenfrei für den Vermieter:• Reinigungsmöglichkeit auf der Baustelle• Beseitigung von Dämmstoffresten und Verunreinigungen aus dem Fördereinsatz• Strom und Wasser sind kostenfrei zu stellen• Bauseitige Mithilfe beim Auf-, Ab- und/oder Umbau der Pumpe und/oder Förderleitungen

Vorgenannte Preise enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer.Rechnungen für die Mieten sind sofort netto Kasse zahlbar.Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten.Mit dem Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit.

Die oben genannten Preise für THERMOTRON- Pumptechnik und für ESTRON- Pumpleistungen sind nicht rabattierfähig.

17 Gültig ab 1. April 2015

Zuschläge und Sonderberechnungen

Aufschlag Gesteinskörnung

Aufschlag 8er Korn €/m³ 2,00Aufschlag 16er Korn €/m³ 1,00

Zusatzmittel Fließmittel FM €/m³ 4,75Verzögerer VZ bis 3 Stunden je Stunde €/m³ 1,25

Zugabe kundeneigener Zusatzmittel auf der BaustelleAnmerkung Gefahrenübergang: siehe Beton mit Fasern

€/m³ 2,00

Beton mit Fasern Zugabe von z.B. Stahldrahtfasern, Kunststofffasern, Glasfasern auf Anfrage

Zugabe kundeneigener Fasern auf der BaustelleGefahrenübergang: Bei bauseitiger Zugabe von kundeneigenenFasern und/oder Zusatzmitteln erfolgt der Gefahrenübergangunmittelbar vor der Zugabe.

€/m³ 3,00

Mehrzement Änderung der Zementgehalte auf Kundenwunsch €/10kg 2,00je m³

Zulage CEM I 42,5 €/m³ 2,50

Winterzuschläge Saisonzuschlag für den Zeitraum vom 15.11 bis 15.03. €/m³ 4,50Warmbeton Sicherstellung der gem. DIN 1045-2

Abs. 5.2.8. geforderten Betontemperatur €/m³ 10,00Die Lieferbereitschaft unserer Werke bei extremenWitterungsbedingungen behalten wir uns vor.

Zulage für Betonlieferung-en bei hochsommerlichen Temperaturen

Sicherstellung der gem. DIN 1045-2 Abs. 5.2.8. geforderten BetontemperaturDie Lieferbereitschaft unserer Werke bei extremenWitterungsbedingungen behalten wir uns vor.

im Einzelfallzusätzliche

Vereinbarungen

Frachtausgleich Frachtausgleich für Einzellieferungen unter 7,5 m³ je fehlenden m³ €/m³ 15,00Bei Restmengen unter 3,0 m³ berechnen wir pauschal € pauschal 25,00

Verlängerte Entladezeiten Bei Überschreitung der kalkulierten Entladezeit von 5 Minuten / m³ab Ankunft Baustelle berechnen wir je angebrochene 1/4 Stunde. €/ 1/4 Std. 15,50

Selbstabholervergütung Frachtvergütung bei Selbstabholung im Werk €/m³ 6,00

Schüttrohreinsatz Schüttrohreinsatz, 5m lang, als Entladehilfe ab Konsistenzklasse F4 pro Fahrzeug € pauschal 15,00

Restbetonentsorgung Entsorgungskosten für bestellten, ausgelieferten und vom Käufer nicht abgenommenen Beton €/m³ 45,00

Energiezuschlag Steigen die Preise für Energiekosten (z.B. Diesel, Strom, Heizöl),behalten wir uns vor einen Energiezuschlag zu erheben.

Änderungen von Abrufen Sind bereits Fahrzeuge vergebens beladen oder bereits auf dem Weg zur Baustelle, werden die entsprechenden Kosten dem Auftraggeber weiterberechnet.

Betonpreis zuzgl. Entsorgungskosten

Dispositionsänderungen an der Baustelle sind bis 24 Stunden vorden vereinbarten Lieferterminen bekanntzugeben.Abbestellung des vereinbarten Lieferzeitpunktes am Tagdes disponierten Einsatzes (Kosten Vorhaltung Fuhrpark) €/Std/Fzg. 65,00

außergewöhnliche Liefer-zeiten

Montag – Freitag ab 18.00 Uhr bis 22.00 Uhrab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr

€/m³ 6,00auf Anfrage

Samstag ab 07.00 Uhr bis 13.00 Uhrab 13.00 Uhr bis 18.00 Uhrnach 18.00 Uhr

€/m³ 6,00€/m³ 10,00

auf Anfragean Sonn- und FeiertagenBereitstellung FahrmischerBereitstellung MischanlageBei den Bereitstellungen für Fahrmischer und Mischanlagen werden zusätzliche Rüst- und Reinigungszeiten von 2 Std lt. Lieferschein berechnet.(Beladung - Entladung Ende)

auf Anfrage€/Std 89,50€/Std 200,00

Laborleistungen z.B. Erstellung von Probewürfeln, ...Prüfzeugnis

siehe PreislisteLaborleistungen

Verwaltungsgebühr für Nachsendung von Lieferscheinen je Lieferschein €/Stck 10,00

Lieferscheinausdruckauf Wunsch

z.B. Soll-Ist-Vergleich außerhalb der Norm €/Liefersch. 1,50

erhöhte Anforderungen an die Gesteinskörnungen

Unsere eingesetzten Gesteinskörnungen entsprechen den Regelanforderungen nach DIN EN 12620bei Verwendung von Gesteinskörnungen mit E I- Einstufung: € / m³ = 7,00

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Gültig ab 1. April 201518

Auszüge aus dem Leistungskatalog der Thomas Beton GmbH – WPK-Prüfstelle

1. Stundensätze Betontechnologe, technischer Mitarbeiter EURO 75,00

2. Nebenleistungen Festigkeitsprognose zu beliebigen Zeitpunkten (Industrieboden, Ausschalfestigkeit) je Betonsorte mitbekannten Ausgangsstoffen mittels KINFEST

EURO 70,00

Bauteilbezogene Temperaturprognose und Prognose der Wärmeentwicklung (Beton für massige Bauteile, ZTV-W) je Betonsorte mit bekannten Rohstoffen mittels KINTEMP

EURO 70,00

3. Fahrtkosten Laborwagen zzgl. Stundensatz Labormitarbeiter EURO / km 0,80

4. Bindemittel / Zusatzstoffe / Mörtel / Estrich

Festigkeitsprüfung nach DIN EN 196-1 Herstellung, Lagerung und Prüfung, je Termin

EURO 89,00

5. Zusatzmittel (und che-mische Hilfsstoffe)

Ermittlung von Verzögerungszeiten am Zementleim(Temperaturschreiber, 6 Versuchspunkte incl. Null-Versuch)

EURO 140,00

6. Gesteinskörnungen Eigenfeuchte mittels elektr. Feuchtemessgerät EURO 35,00

Siebanalyse (Trockensiebung) 0,125-31,5 mm EURO 49,00

Siebanalyse (Nasssiebung) 0,125-31,5 mm EURO 69,00

Abschlämmbare Bestandteile (Auswaschverfahren) EURO 59,00

Alkaliprüfung je Körnung EURO 129,00

7. Wasser Absetzbare Stoffe EURO 35,00

Chlorid (argentometrisch) EURO 39,00

Sulfat (halbquantitativ) EURO 75,00

Gesamthärte (halbquantitativ) EURO 30,00

Dichtebestimmung mit Aräometer EURO 25,00

8. Betonerstprüfungen Betonerstprüfung bei 20° C (Herstellen der Mischung, Konsistenzprüfung bis 60 Minuten, 9 Probe-körper, LP-Gehalt, Rohdichte, Lagerung nach Norm) mit angelieferten Ausgangsstoffen

EURO 325,00

9. Frischbetonprüfungen Herstellung von 1 Satz (3 Probekörper) EURO 49,00

Herstellung von Betonbalken 1 Satz (3 Stück) EURO 85,00

Frischbetonrohdichte und Luftporengehalt nach dem Druckausgleichverfahren EURO 50,00

Herstellen von 1 Probekörper (Würfel) Lagern nach Norm, Frischbetonrohdichte am Probekörper EURO 22,50

10. Festbetonunprüfungen Druckfestigkeitsprüfung am Betonprüfkörper

1 Stück Prüfkörper (Würfel, Zylinder, Bohrkern) EURO 22,50

2 Stück Prüfkörper (Würfel, Zylinder, Bohrkern) EURO 40,00

3 Stück Prüfkörper (Würfel, Zylinder, Bohrkern) EURO 49,00

Trockenrohdichte berechnen EURO 19,00

Vertikale Bohrkernentnahme bis d=100mm inkl. Schneiden, Schleifen, Prüfen zzgl. An-Abfahrt EURO 175,00

Prüfung des Frostwiderstandes nach CF/CIF-Verfahren56 Frost-Tau-Wechsel(5 Probekörper max. 150 x 150 mm)

EURO1 550,00

Zerstörungsfreie Druckfestigkeitsprüfung mit dem

Rückprallhammer p. Bauteil 3x9 Messpunkte zzgl. An-Abfahrt EURO 149,00

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Weitere Prüfungen in unserer vollständigen Preisliste sowie auf Anfrage.

19 Gültig ab 1. April 2015

Mietpreisliste 2015 – Betonpumpen mit Verteilermast

Autobetonpumpe Einheit SANIMA VM 26 / Pumi HM 24 GVM 36 GVM 42 GVM 52

Reichhöhe / Reichweite 20/17 26/22 24/20 36/32 42/38 52/48

Grundpreis An- und Abfahrt zzgl. Fördermenge € / Einsatz 135,00  65,00 65,00  85,00  110,00  130,00 

bis 15 m³ € / pauschal 285,00  210,00 210,00 280,00  420,00 540,00 

bis 30 m³ € / pauschal 340,00  300,00 300,00  390,00  520,00  620,00 

bis 75 m³ € / m³ 11,75  10,90 11,50  12,85  17,20  20,30 

bis 150 m³ € / m³ 11,25  10,50 11,00  12,35  16,70  19,30 

bis 200 m³ € / m³ 10,75  9,90 10,50  11,85  16,20  18,30 

über 200 m³ € / m³ 10,15  9,40 9,90  11,35  15,70  17,30 

Mindestrechnungsbetrag € / pauschal 420,00 275,00 275,00 365,00 530,00 670,00

Mindestfördermenge m³ / Std. 15  15 15 15  20  25

Bei Unterschreitung der Mindestfördermenge – Gerechnet vom bestelltem Pumpbeginn – Pumpende zzgl. 1,5 Std Rüstzeit

von 15 m³/h € / Std. 175,00  130,00 150,00  190,00   – –

von 20 m³/h € / Std. – – –  –  230,00  –

von 25 m³/h € / Std. – – – – – 280,00

Sonderleistungen und Zuschläge

je Standortwechsel / Gerät € / pauschal 90,00  60,00 60,00  70,00  100,00  120,00 

Absage am Tage des disponierten Einsatzes € / pauschal 140,00 140,00 140,00 180,00 260,00 340,00

Vergebliche An- und Abfahrt € / pauschal 320,00 275,00 275,00 365,00 530,00 670,00

Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit € / pauschal 140,00 140,00 140,00 140,00 180,00 180,00

Rohre/Schläuche an Mast-pumpen je Einsatz / Gerät € / lfm – 5,20 5,20 5,20 5,20 5,20

Rohre/Schläuche an Schlauchpumpen je Einsatz/ Gerät € / lfm 4,40 – – – – –

Schwerlastgenehmigung mit Begleitfahrzeug (GVM 52) € / Einsatz *nach tatsächlichem Aufwand entsprechend gesetzlicher Vorgaben

Samstagszuschlag je Einsatz / Gerät € / pauschal 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00

Nachtzuschlag werktags ab 20:00 bis 06:00 Uhr € / Std. 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00

Einsätze an Sonn- und Feiertagen € / Std. auf Anfrage

Beistellung einer Reservepumpe je Einsatz / Gerät € / pauschal auf Anfrage

* reine Nettokosten zzgl. MwSt.

Gültig ab 1. April 201520

Allgemeine Sonderleistungen und Zuschläge

Reduzierungen an Autobetonpumpen € / je Umbau 35,00

Faserbetone € / m³ 1,80

Schwerbeton / SVB € / m³ auf Anfrage

Anpumphilfe / Zement € / Sack 11,00

Excalibur (Fallbremse) € / Einsatz 15,00

Quetschventil an Autobetonpumpen je Einsatz € / pauschal 25,00

An- und Abtransport Rohr/Schlauchleitung (von Abfahrt bis Ankunft Werk) € / Std. 75,00

Auf- oder Abbauen von Rohr- oder Schlauchleitungen ohne Hilfspersonal € / Std. 55,00

2. Maschinist von Ankunft bis Abfahrt Baustelle bzw. An-, Um-, Abbau von Sondergeräten, sowie verlegte Rohr- bzw. Schlauchleitungen an Pumpen ab 30 m € / Std. 55,00

Deckenrundverteiler (DRV 10) € auf Anfrage

Überstundenzuschlag für Lieferungen nach 18:00 Uhr € / Std. 13,75

Saisonzuschlag von 15. November bis zum 31. März € / Einsatz 25,00

Schlauchschlitten € / Stck. / Tag 25,00

Bauseits sind zu stellen1. Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und ausreichender

Stellplatz ohne Fahrzeuge oder sonstige gefährdete Teile im Spritzbereich.

2. Genügend Hilfskräfte (min. 2 Mann) zum Auf- und Abbau sowie Reinigen von benötigter Rohr-/Schlauchleitung.

3. Beistellung von Zement und eines Behälters zur Herstellung einer Schmiermischung.

4. Personal zur Einweisung für Fahrmischer an die Betonpumpe.

5. Ein Wasseranschluss und eine Möglichkeit zum Reinigen der Pumpe/Rohrleitung, sowie zur Ablagerung der Beton-reste auf der Baustelle, auch bei Minustemperaturen.

PreisstellungUnsere Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils gült-igen Mehrwertsteuer, ohne Abzug von Skonto sofort nach Rechnungseingang zahlbar (siehe auch unsere umseitig abgedruckten AGB). Außerdem liegen der Berechnung die Pumpleistung und Arbeitszeit, die an der Baustelle auf dem entsprechenden Vermietungsnachweis bestätigt ist, zugrunde.

BemerkungenA. Baustellenbesichtigung durch einen unserer Mitarbeiter

wird mit € 200,00 berechnet, im Auftragsfalle vollständig verrechenbar.

B. Die Ankunft der Betonpumpe richtet sich nach der Aufbauzeit des jeweiligen Gerätetyps.

C. Bei steigenden Energiekosten behalten wir uns vor, diese weiterzugeben (Diesel- und Ölpreisbasis: Januar 2013)

D. Mindestbindemittelgehalt für pumpfähigen Beton 260 kg/m³ ab C20/25 bewehrt, bei zusätzlicher Leitung 350 kg/m³ ab C25/30 Außenbauteil.

21 Gültig ab 1. April 2015

Bestellung von BetonpumpenBei der Bestellung von Betonpumpen bitten wir um folgende Angaben:

• Welche Mastgröße wird benötigt? Beachten Sie hier-bei bitte, dass die Angaben der Mastgrößen immer die Reichhöhe bedeuten. Eine Betonpumpe HM 24 hat eine Reichhöhe von 24 Metern und eine Reichweite von ca. 20 Metern. Der Mast beginnt hinter dem Führerhaus. Deshalb sind bei der Bemessung der Mastgröße zu dem von der Baugrube notwendigen Sicherheitsabstand beim Aufstel-len (siehe Sicherheit) ca. 2 – 3 Meter dazu zu rechnen.

• Wie lautet die Anschrift der Baustelle?

• Gibt es bei der Anfahrt zur Baustelle Schwierigkeiten für die Betonpumpen z.B. enge Straßen, kleine Brücken, ge-ringe Durchfahrtshöhe, Oberleitungen (Strom, Telefon)?

• Wer ist Rechnungsempfänger? Bitte achten Sie bei den Angaben auf die vollständige Firmierung.

• Wer liefert den Beton?

• Um welches Bauteil handelt es sich?

• Mit welcher Einbauzeit rechnen Sie?

• Werden zusätzliche Rohrleitungen, Schläuche oder ein Rundverteiler benötigt?

Technische DatenZur Planung des Pumpeinsatzes auf der Baustelle, stellen wir hier die Daten ver-schiedener Pumpen bereit, damit Sie die für Sie am geeignetste Pumpe auswählen können. Zum Erhalt der genauen Daten der disponierten Pumpe halten Sie bitte Rücksprache mit uns. 

  Einheit VM 26 HM 24 GVM 36

GVM 42

GVM 52

Reichhöhe m  26,00 24,00 35,60 41,60 52,00

Reichweite m  22,00 19,70 31,40 37,30 48,00

Reichtiefe m  15,90 14,50 23,90 31,00 38,10

Ausfalthöhe m  5,20 4,90 8,50 8,60 10,40

Abstützbreite vorn m  6,20 5,60 5,50 7,50 10,40

Abstützbreite hinten m  2,30 2,60 6,90 7,90 10,20

Stützdruck vorn kn 141  150 170 215 340

Stützdruck hinten kn 82  90 170 225 350

Fahrzeughöhe m 3,78  3,80 3,95 4,00 4,00

Fahrzeuglänge m 9,02  9,70 10,95 11,35 14,38

Gültig ab 1. April 201522

Mietpreisliste Bohrpfähle 2015 – Betonpumpen mit Verteilermast

Autobetonpumpe Einheit VM 26 GVM 36 GVM 42 GVM 52

Reichhöhe / Reichweite 26/22 32/36 42/38 52/48

Mindestrechnungsbetrag und Tagespauschale gerechnet von Ankunft bis Abfahrt Baustelle

bis 6 Std. inkl. 30 m³ Fördermenge € / pauschal 630,00 695,00 850,00 1 050,00

bis 10 Std. inkl. 60 m³ Fördermenge € / pauschal 930,00 1 050,00 1 520,00 1 990,00

Zulage

über 30 m³ bzw. über 60 m³ geförderten Beton € / m³ 6,10 7,10 8,10 9,10

über 10 Std. Einsatzzeit von Ankunft bis Abfahrt Baustelle € / Std. 90,00 110,00 150,00 190,00

Sonderleistungen und Zuschläge

Absage am Tage des disponierten Einsatzes € / pauschal 140,00 180,00 260,00 340,00

Vergebliche An- und Abfahrt € / pauschal 275,00 365,00 530,00 670,00

Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit € / pauschal 140,00 140,00 180,00 180,00

Rohre/Schläuche an Mast-pumpen je Einsatz / Gerät € / lfm 5,20 5,20 5,20 5,20

Schwerlastgenehmigung mit Begleitfahrzeug (GVM 52) € / Einsatz nach tatsächlichem Aufwand entsprechend gesetzlicher Vorgaben

Samstagszuschlag je Einsatz / Gerät € / pauschal 140,00 140,00 140,00 140,00

Nachtzuschlag werktags ab 20:00 bis 06:00 Uhr € / Std. 25,00 25,00 25,00 25,00

Einsätze an Sonn- und Feiertagen € / Std. auf Anfrage

Beistellung einer Reservepumpe je Einsatz / Gerät € / pauschal auf Anfrage

Allgemeine Sonderleistungen und Zuschläge

Faserbetone € / m³ 1,80

2. Maschinist von Ankunft bis Abfahrt Baustelle bzw. An-, Um-, Abbau von Sondergeräten, sowie verlegte Rohr- bzw. Schlauchleitungen an Pumpen ab 30 m € / Std. 55,00

* reine Nettokosten zzgl. MwSt.

23 Gültig ab 1. April 2015

Betonsortenschlüssel nach DIN EN 206-1/DIN 1045-21.

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Stand 01.07.14

Gültig ab 1. April 201524

SicherheitsdatenblattGemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Verbindung mit (EU) Nr. 453/2010 (Anhang II) 

Produkt: Zementgebundener Baustoff Überarbeitet am: 11.03.2015 Druckdatum: 01.04.2015

Bezeichnung des Gemisches und des Unternehmens1.1  Produktidentifikator Das Sicherheitsdatenblatt ist für die folgenden Produkte gültig:

Handelsnamen: Handelsnamen: Transportbeton FIBERTRON, FLOWTRON, DURATRON, ESTRON, THERMOTRON, FILLTRON, THOMAQUICK, INSUTRON, THOMALIGHT, THOMACOLOR

Hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) zementhaltige Sondermischungen

1.2  Relevante identifizierte Verwendungen des Gemisches und Verwendungen,    von denen abgeraten wird

Das Gemisch wird zur Herstellung von Bauteilen aus Beton, im Ausbau, im Straßen- und Tiefbau, etc. verwendet. Bestimmungsgemäße bzw. praktizierte Verwendungen, von denen abzuraten wäre, sind nicht bekannt.

In der Endanwendung wird das Gemisch sowohl von industriellen und professionellen Anwendern (Fachkräfte im Baugewerbe) als auch von privaten Endverbrauchern eingesetzt. Die damit verbundenen Tätigkeiten lassen sich Verfahrenskategorien und Deskriptoren gemäß ECHA Leitfaden R.12 (ECHA-2010-G-05) zuordnen (siehe Tabelle).

PROC Identifizierte Verwendungen

3 Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren

5 Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung von Gemischen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt)

7 Industrielles Sprühen

8a Transfer (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße(n)/große(n) Behälter(n) in nicht nur speziell für ein Produkt vorgesehenen Anlage

8b Transfer (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße(n)/große(n) Behälter(n) in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlage

11 Nicht-industrielles Sprühen

26 Handhabung von festen anorganischen Stoffen bei Umgebungstemperatur

1.3  Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt 

Thomas Beton GmbH Grasweg 47 D-24118 Kiel Telefon: +49 (0) 431/54655-0 Telefax: +49 (0) 431/54655-91 E-Mail der für das SDB verantwortlichen Person: [email protected]

Auskunft gebender Bereich: Abt. Arbeitssicherheit Telefon: +49 (0) 431/54655-61

1.4  NotrufnummerNotrufnummer: 06131/19240 des Giftinformationszentrums Mainz, täglich 24h erreichbar

25 Gültig ab 1. April 2015

2  Mögliche Gefahren  Die Gemische enthalten eine stark alkalische Lösung.

2.1  Einstufung des Gemisches

Gefahrenklasse und -kategorie: • hautreizend Kategorie 2 (Hautreiz. 2)• schwer augenschädigend Kategorie 1 (Augenschäd. 1)

Gefahrenhinweise (H-Sätze): • H315 Verursacht Hautreizungen• H318 Verursacht schwere Augenschäden

2.2  Kennzeichnungselemente Einstufung und Kennzeichnung entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Signalwort: Gefahr

Gefahrenhinweise: H315 Verursacht Hautreizungen

H318 Verursacht schwere Augenschäden

Sicherheitshinweise: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/ Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P305+P351+ P338+P315

BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhande-ne Kontakt linsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P302+P352+ P332+P313

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Haut reizung: Ärztlichen Rat einholen/ärzt-liche Hilfe hinzuziehen.

P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

2.3  Sonstige Gefahren Die Gemische erfüllen nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

3  Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen3.1  Stoffe

Nicht zutreffend.

3.2  Gemische

Name Portlandzement-klinker Flue dust, Portlandzementklinker-herstellung

EC-Nummer 266-043-4 270-659-9

CAS-Nummer 65997-15-1 68475-76-3

Registriernummer ausgenommen 01-2119486767-17-xxxx

Konzentrationsspanne [M.-%] 2–60 0–3

Einstufung gemäß Verord-nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Hautreiz. 2 Sens. Haut 1BAugenschäd. 1 STOT einm. 3

H315H317 H318 H335

Hautreiz. 2 Sens. Haut 1BAugenschäd. 1 STOT einm. 3

H315H317 H318 H335

Gültig ab 1. April 201526

4  Erste-Hilfe-Massnahmen 4.1  Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Für Ersthelfer ist keine spezielle persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Ersthelfer sollten aber den Kontakt mit dem Gemisch vermeiden.

Augenkontakt Auge nicht trocken reiben, weil durch die mechanische Beanspruchung zusätzliche Hornhautschäden möglich sind. Gegebenenfalls Kontaktlinse entfernen und das Auge sofort bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser für mindestens 20 Minuten spülen, um alle Teilchen zu entfernen. Falls möglich isotonische Augenspüllösung (0,9% NaCl) verwenden. Immer Arbeitsmediziner oder Augenarzt konsultieren.

Hautkontakt Durchtränkte Kleidung, Schuhe, Uhren etc. entfernen. Diese vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Das Gemisch mit viel Wasser abspülen. Bei Hautbeschwerden Arzt konsultieren.

Verschlucken (in unbeabsichtigter Art und Weise) Bei Bewusstsein Mund ausspülen und reichlich Wasser trinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Arzt oder Giftinformationszentrum konsultieren.

4.2  Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und WirkungenAugen Augenkontakt mit den Gemischen kann ernste und möglicherweise bleibende Augenschäden verursachen.

Haut Die Gemische können durch anhaltenden Kontakt eine reizende Wirkung haben. Längerer Hautkontakt mit den Gemischen kann Hautreizungen, Dermatitis oder ernste Hautschäden hervorrufen (z. B. beim Knien in feuchtem Beton, sogar wenn eine lange Hose getragen wird). Die Hautschäden entwickeln sich, ohne dass anfangs Schmerz empfunden wird. Für weitere Informationen siehe (1).

Umwelt Bei normaler Verwendung gelten die Gemische als nicht gefährlich für die Umwelt.

4.3  Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungWird ein Arzt aufgesucht, bitte dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen.

5  Massnahmen zur Brandbekämpfung 5.1  Löschmittel 

Die Gemische sind nicht brennbar. Löschmittel und Brandbekämpfungsmaßnahmen sind auf die Art des Umgebungs- brandes abzustimmen.

5.2  Besondere vom Gemisch ausgehende GefahrenDie Gemische sind weder explosiv noch brennbar und auch nicht brandfördernd bei anderen Materialien.

5.3  Hinweise für die Brandbekämpfung Keine besonderen Maßnahmen erforderlich, da die Gemische nicht brennbar sind.

6  Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung6.1  Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen    anzuwendende Verfahren

6.1.2  Nicht für Notfälle geschultes PersonalPersönliche Schutzkleidung tragen (siehe Abschnitt 8.2.2). Hinweise zum sicheren Umgang gemäß Abschnitt 7 beachten. Ein Notfallplan ist nicht erforderlich.

27 Gültig ab 1. April 2015

6.1.3  EinsatzkräfteEin Notfallplan ist nicht erforderlich.

6.2  UmweltschutzmaßnahmenDie Gemische nicht in die Kanalisation, ins Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangen lassen.

6.3  Methoden und Material für Rückhaltung und ReinigungDie Gemische mechanisch aufnehmen, auf einer Folienunterlage oder in einem Gefäß erhärten lassen und gemäß Punkt 13 entsorgen.

6.4  Verweis auf andere AbschnitteAbschnitte 8 und 13 mit weiteren Informationen beachten.

7  Handhabung und Lagerung  Nicht in der Nähe von Lebensmitteln, Getränken oder Rauchwaren lagern oder    verwenden.

7.1  Schutzmaßnahmen zur sicheren Herstellung

7.1.1  Empfehlungen zu SchutzmaßnahmenBitte den Empfehlungen in Abschnitt 8 folgen.

7.1.2  Hinweise zu allgemeinen HygienemaßnahmenBei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen und gegebenenfalls duschen, um Anhaftungen der Zubereitung zu entfernen. Kontaminierte Kleidung, Schuhe, Uhren etc. vor erneuter Nutzung reinigen.

7.3  Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von UnverträglichkeitenDie Gemische sind nicht lagerfähig.

7.4  Spezifische EndanwendungenFür die spezifischen Endanwendungen (siehe Abschnitt 1.2) sind keine zusätzlichen Informationen erforderlich.

8  Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche    Schutzausrüstungen8.1  Zu überwachende Parameter

Grenzwert Expositionsweg Expositionsfrequenz Prüfverfahren

Wasserlösliches Chrom(VI): 2 ppm dermal Kurzzeit (akut)Langzeit (wiederholt) EN 196-10

8.2  Begrenzung und Überwachung der Exposition 

8.2.1  Geeignete technische SteuerungseinrichtungenMaßnahmen zur Vermeidung von Hautkontakt nach Stand der Technik.

8.2.2  Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche SchutzausrüstungAllgemein: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Verarbeitung nicht in den frischen Zubereitung-en knien oder stehen. Falls dies dennoch erforderlich ist, unbedingt geeignete wasserdichte Schutzausrüstung tragen. Durchtränkte Kleidung sofort wechseln.

Gültig ab 1. April 201528

Atemschutz:

Nicht erforderlich, da es sich nicht um Gase, Dämpfe oder Staub handelt.

Gesichts-/Augenschutz:

Wegen Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille entsprechend EN 166 verwenden.

Hautschutz:

Wasserdichte, abrieb- und alkaliresistente Schutzhandschuhe tragen. Geeignet sind beispielsweise nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe mit CE-Zeichen (siehe Merkblatt BGR 195 (2)). Maximale Tragedauer beachten. Lederhandschuhe sind auf Grund ihrer Wasserdurchlässigkeit nicht geeignet.

Hautschutz durch Hautschutzplan nach BGR 197 (2) vornehmen. Insbesondere nach den Arbeiten Hautpflegemittel verwenden.

Geschlossene langärmelige Schutzkleidung und dichtes Schuhwerk tragen. Falls Kontakt mit der frischen Zubereitung nicht zu vermeiden ist, sollte die Schutzkleidung auch wasserdicht sein. Darauf achten, dass keine frische Zubereitung von oben in die Schuhe oder Stiefel gelangt.

Atemschutz:

Bei Spritzanwendungen (PROC 7 und PROC 11) ist eine geeignete Atemschutzmaske zu verwenden, beispielsweise eine partikelfiltrierende Halbmaske des Typs FFP1 (z.B. gemäß EN 149, EN 140, EN 14387, EN 1827). Allgemeine Informationen finden sich in der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR/GUV-R 190.

8.2.3  Begrenzung und Überwachung der UmweltexpositionWasser: Die Gemische haben einen pH-Wert von über 9. Daher können ökotoxikologische Effekte auftreten. Für die Verwendung der Gemische im Grundwasser ist die Grundwasserverordnung zu beachten. Die Gemische deswegen nicht unkontrolliert in das Grundwasser oder das Abwassersystem gelangen lassen.

Boden: Einhaltung der Bundesbodenschutzverordnung. Keine speziellen Kontrollmaßnahmen erforderlich.

9  Physikalische und chemische Eigenschaften9.1  Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Parameter WertForm erdfeucht bis selbstverdichtend

Farbe Im Regelfall grau. Die Gemische können aber auch gefärbt sein.

Geruch geruchlos

pH-Wert (T = 20 ºC) 11,0 – 13,5

Mittlere Teilchengröße 1 – 32 mm

Dichte 0,05 – 4,00 g/cm³

Alle weiteren physikalisch-chemischen Parameter nach Anhang II der Verordnung (EG) 1907/2006 in Verbindung mit Verordnung Nr. (EU) 453/2010 sind nicht relevant.

9.2  Sonstige AngabenNicht zutreffend.

10  Stabilität und Reaktivität10.1  Reaktivität

Die Gemische sind hydraulische Materialien. Durch das in den Gemischen enthaltene Wasser findet eine beabsichtigte Reaktion statt. Dabei erhärten die Gemische und bilden eine feste Masse, die nicht mit ihrer Umgebung reagiert.

29 Gültig ab 1. April 2015

10.2  Chemische StabilitätDie Gemische sind alkalisch und unverträglich mit Säuren, Ammoniumsalzen, Aluminium und anderen unedlen Metallen. Dabei kann Wasserstoff gebildet werden. Die Gemische sind in Flusssäure löslich, wobei sich ätzendes Siliziumtetra- fluoridgas bildet. Kontakt mit diesen unverträglichen Materialien vermeiden.

Die Gemische sollten in der Regel 90 Minuten nach Herstellung verarbeitet sein. Danach erhärten die Gemische und bilden eine feste Masse.

10.3  Möglichkeit gefährlicher ReaktionenNicht zutreffend.

10.4  Zu vermeidende BedingungenEine unplanmäßige nachträgliche Wasserzugabe ist zu vermeiden, da sie zur Verringerung der Produktqualität führt.

10.5  Unverträgliche MaterialienUnkontrollierte Verwendung von Fremdstoffen, insbesondere von Aluminiumpulver oder Aluminiumabrieb von Transport-fahrzeugen in den Zubereitungen ist zu vermeiden, da Wasserstoff entsteht.

10.6  Gefährliche ZersetzungsprodukteKeine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

11  Toxikologische Angaben11.1  Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Gefahrenklasse Kat. Effekt Referenz

Akute Toxizität - dermal – Limit Test (trockener Zement, der Bestandteil der Gemische ist), Kaninchen, 24 Stun-den Exposition, 2000 mg/kg Körpergewicht – keine Letalität. Aufgrund der vorliegen-den Daten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfüllt.

(3)

Akute Toxizität - oral – Bei Tierstudien mit Zementofenstäuben und Zementstäuben, die Bestandteil der Gemische sind, wurde keine akut orale Toxizität festgestellt.Aufgrund der vorliegenden Daten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfüllt.

Literatur-recherche

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

2 Die Gemische haben eine solche Wirkung bei Haut und Schleimhaut. Der Kontakt kann zu unterschiedlichen irritativen und entzündlichen Reaktionen der Haut führen, z. B. Rötung und Rissbildung. Anhaltender Kontakt in Zusammenhang mit mechanischem Abrieb kann zu ernsten Hautschäden führen.

(3)undErfahrungen am Menschen

Schwere Augen-schädi-gung/-reizung

1 Im in vitro Test zeigte Portlandzementklinker (Hauptkomponente von Zement und da-mit Bestandteil der Gemische) unterschiedlich starke Auswirkungen auf die Hornhaut. Der berechnete „irritation index“ beträgt 128. Direkter Kontakt mit den Gemischen kann zu Hornhautschäden führen, zum einen durch die mechanische Einwirkung und zum anderen durch eine sofortige oder spä-tere Reizung oder Entzündung. Direkter Kontakt mit Spritzern der Gemische können Auswirkungen haben, die von einer moderaten Augenreizung (z. B. Bindehautentzündu-ng oder Lidrandentzündung) bis zu ernsten Augenschäden und Erblindung reichen.

(9), (10)undErfahrungen am Menschen

Sensibilisierung der Haut 1 Bei einzelnen Personen können sich nach Kontakt mit den Zubereitungen Hautekzeme bilden. Diese sind entweder durch den pH-Wert (irritative Kontaktdermatitis) oder durch immunologische Reaktionen mit wasserlöslichem Chrom(VI) ausgelöst (aller-gische Kontaktdermatitis) (4). Die Reaktion der Haut kann in unterschiedlicher Form erfolgen, von einem leichten Ausschlag bis zu einer ernsten Dermatitis, und ist Folge einer Kombination aus beiden Mechanismen. Eine genaue Diagnose ist oftmals nur schwer möglich. Der wasserlösliche Chrom(VI)-Gehalt ist daher unter 2 ppm reduziert. Dies geschieht durch die Verwendung von chromatreduziertem Zement, der einen Gehalt an wasserlöslichem Chrom(VI) unter 2 ppm aufweist. Eine sensibilisierende Wirkung ist daher nicht zu erwarten (4).

(4), (11)

Keimzell-Mutagenität – Keine Anzeichen für Keimzellmutagenität. Aufgrund der vorliegenden Daten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfüllt.

(12), (13)

Karzinogenität – Ein kausaler Zusammenhang zwischen Exposition mit der Zubereitung und Krebser-krankung wurde nicht festgestellt (1).

(1), (14)

Reproduktions-toxizität – Aufgrund der vorliegenden Daten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfüllt. keine Anhaltspunkte ba-sierend auf Erfahrungen am Menschen

Auswirkungen auf die Gesundheit durch eine Exposition Kontakt mit den Gemischen kann vorhandene Haut- oder Augenkrankheiten verstärken.

Gültig ab 1. April 201530

12  Umweltbezogene Angaben12.1  Toxizität

Das Produkt gilt als nicht gefährlich für die Umwelt. Ökotoxikologische Untersuchungen mit Portlandzement, der häufig für die Herstellung der Zubereitungen verwendet wird, an Daphnia magna (U.S. EPA, 1994a) (5) und Selenastrum Coli (U.S. EPA, 1993) (6) haben nur einen geringen toxischen Effekt gezeigt. Daher konnten die LC50 und EC50 Werte nicht bestimmt werden (7). Es konnten auch keine toxischen Auswirkungen auf Sedimente festgestellt werden (8). Die Frei-setzung größerer Mengen der Zubereitungen in Wasser kann jedoch zu einer pH-Wert-Verschiebung führen und damit unter besonderen Umständen toxisch für aquatisches Leben sein.

12.2  Persistenz und AbbaubarkeitNicht zutreffend, da die Gemische anorganisches mineralisches Material sind.

12.3  BioakkumulationspotentialNicht zutreffend, da die Gemische anorganisches mineralisches Material sind.

12.4  Mobilität im BodenNicht zutreffend, da die Gemische anorganisches mineralisches Material sind.

12.5  Hinweise der PBT- und vPvB-BeurteilungNicht zutreffend, da die Gemische anorganisches mineralisches Material sind.

12.6  Andere schädliche WirkungenNicht zutreffend.

13  Hinweise zur Entsorgung13.1  Verfahren zur Abfallbehandlung

Eine mögliche Rücknahme beim Hersteller erfragen. Sollte dies nicht möglich sein, feuchte Produkte aushärten lassen und nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung des ausgehärteten Produktes wie Betonabfälle und erhärtete Betonschlämme unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen. Abfallschlüssel und Abfall- bezeichnung nach AVV: In Abhängigkeit von der Herkunft als 17 01 01 (Beton) oder 10 13 14 (Betonabfälle und Beton- schlämme).

14  Angaben zum TransportDie Gemische unterstehen nicht den internationalen Gefahrgutvorschriften (IMDG, IATA, ADR/RID). Es ist daher keine Klassifizierung erforderlich.

14.1  UN-NummerNicht zutreffend.

14.2  Ordnungsgemäße UN-VersandbezeichnungNicht zutreffend.

14.3  TransportgefahrenklassenNicht zutreffend.

14.4  VerpackungsgruppeNicht zutreffend.

14.5  UmweltgefahrenNicht zutreffend.

31 Gültig ab 1. April 2015

14.5  Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den VerwenderNicht zutreffend.

14.6  Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78    und gemäß IBC-Code

Nicht zutreffend.

15  Rechtsvorschriften15.1  Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische        Rechtsvorschriften für das Gemisch 

Das Produkt ist ein Gemisch und fällt daher nicht unter die Registrierungspflicht der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH). Gemäß Anhang XVII Absatz 47 der EG-Verordnung 1907/2006 besteht für zementhaltige Zubereitungen ein Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbot, wenn der Gehalt an löslichem Chrom(VI) nach Hydratisierung mehr als 0,0002 % der Trockenmasse des Zementes in der Zubereitung beträgt. Ausnahmen gelten nur für überwachte geschlossene und vollautomatische Prozesse und für Verwendungen in solchen Prozessen, bei denen zementhaltige Zubereitungen ausschließlich mit Maschinen in Berührung kommen und keine Gefahr von Hautkontakten besteht.

Nationale Vorschriften GISCODE: ZP 1 (zementhaltige Produkte, chromatarm) Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (schwach wassergefährdend, Selbsteinstufung gemäß VwVwS). Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)

15.2  StoffsicherheitsbeurteilungEine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht erforderlich, da es sich um Gemische handelt.

16  Sonstige Angaben16.1  Änderungen gegenüber der Vorversion

Neufassung gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010

16.2  Abkürzungen und Akronym• ADR/RID: Agreement on the transport of dangerous goods by road/Regulations on the international transport of dangerous goods by rail

• AVV: Abfallverzeichnisverordnung

• BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit

• CAS: Chemical Abstracts Service

• EC50: mittlere effektive Konzentration, bei der 50% der Versuchspopulation eine definierte Wirkung zeigen

• ECHA: European Chemicals Agency (Europäische Chemikalienbehörde)

• IATA: International Air Transport Association

• IMDG: International Maritime Dangerous Goods

• LC50: mittlere lethale Konzentration, bei der 50% der Versuchspopulation sterben

• PBT: Persistent, bio-accumulative and toxic (persistent, bioakkumulativ, toxisch)

• PROC: Process category (Prozesskategorie/Verwendungskategorie)

• REACH: Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals (Verordnung (EG) 1907/2006)

• SDB: Sicherheitsdatenblatt

• vPvB: Very persistent, very bioaccumulative (sehr persistent, sehr bioakkumulativ)

• VwVwS: Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe

Gültig ab 1. April 201532

16.3  Wortlaut der Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise Gefahrenhinweise H 315 Verursacht Hautreizungen

H 317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen

H 318 Verursacht schwere Augenschäden

H 335 Kann die Atemwege reizen

Sicherheitshinweise P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P305+P351+P338+P315 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P302+P352+P332+P313 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

16.4  Literaturangaben und Datenquellen 1. Portland Cement Dust - Hazard assessment document EH75/7, UK Health and Safety Executive, 2006.

siehe: http://www.hse.gov.uk/pubns/web/portlandcement.pdf

2. BGR 195 Benutzung von Schutzhandschuhen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Fachausschuss „Persönliche Schutzausrüstung“ der DGUV April 1994, aktualisiert Oktober 2007siehe: http://www.bgn.de/9422?wc_lkm=7205

3. Observations on the effects of skin irritation caused by cement, Kietzmann et al, Dermatosen, 47, 5, 184-189 (1999).

4. Epidemiological assessment of the occurrence of allergic dermatitis in workers in the construction industry related to the content of Cr (VI) in cement, NIOH, Page 11, 2003.

5. U.S EPA, Short-term Methods for Estimating the Chronic Toxicity of Effluents and Receiving Waters to Freshwater Organisms, 3rd ed. EPA/600/7-91/002, Environmental Monitoring and Support Laboratory, U.S. EPA, Cincinatti, OH (1994a).

6. U.S EPA, Methods for Measuring the Acute Toxicity of Effluents and Receiving Waters to Freshwater and Marine Organisms, 4rd ed. EPA/600/4-90/027F, Environmental Monitoring and Support Laboratory, U.S. EPA, Cincinatti, OH (1993).

7. Environmental Impact of Construction and Repair Materials on Surface and Ground Waters. Summary of Methodolo-gy, Laboratory Results, and Model Development. NCHRP report 448, National Academy Press, Washington, D.C., 2001.

8. Final report Sediment Phase Toxicity Test Results with Corophium volutator for Portland clinker prepared for Nor-cem A.S. by AnalyCen Ecotox AS, 2007.

9. TNO report V8815/09, Evaluation of eye irritation potential of cement clinker G in vitro using the isolated chicken eye test, April 2010.

10. TNO report V8815/10, Evaluation of eye irritation potential of cement clinker W in vitro using the isolated chicken eye test, April 2010.

11. European Commission’s Scientific Committee on Toxicology, Ecotoxicology and the Environment (SCTEE) opinion of the risks to health from Cr(VI) in cement (European Commission, 2002): http://ec.europa.eu/health/archive/ph_risk/committees/sct/documents/out158_en.pdf

12. Investigation of the cytotoxic and proinflammatory effects of cement dusts in rat alveolar macrophages, Van Berlo et al, Chem. Res. Toxicol., 2009 Sept; 22(9):1548-58.

13. Cytotoxicity and genotoxicity of cement dusts in A549 human epithelial lung cells in vitro; Gminski et al, Abstract DGPT conference Mainz, 2008.

14. Comments on a recommendation from the American Conference of governmental industrial Hygienists to change the threshold limit value for Portland cement, Patrick A. Hessel and John F. Gamble, EpiLung Consulting, June 2008.

33 Gültig ab 1. April 2015

16.5  SchulungsratschlägeZusätzlich zu Schulungsprogrammen für Arbeitnehmer zu den Themen Gesundheit, Sicherheit und Umwelt, haben Un-ternehmen sicherzustellen, dass ihre Arbeitnehmer das Sicherheitsdatenblatt lesen, verstehen und die Anforderungen umsetzen können.

16.6  AusschlussklauselDie Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produkts und stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar. Bestehende Gesetze, Verordnungen und Regelwerke, auch solche, die in diesem Datenblatt nicht genannt werden, sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.

Gültig ab 1. April 201534

Die von uns im Rahmen des Verkaufs von Transportbeton, Werkfrischmörtel, Werkfrischestrich und sonstigen Baustoffen zu erbringenden Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nach-stehenden Bedingungen. Sie gelten gegenüber Unternehmern für das erste und alle späteren Geschäfte auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht mehr ausdrücklich auf sie berufen.

Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil soweit sie unseren allgemei-nen Geschäftsbedingungen widersprechen. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Ge-schäftsbedingungen vorbehaltlos liefern.

1. Geltung

1.1. Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Verkäufe von Transportbeton (im folgenden Ware). Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht.

1.2. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten, sind sie kursiv gedruckt.

2. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der Betonsorte, -eigenschaften und -menge ist allein der Käufer verantwortlich. Für das Angebot gelten die jeweiligen Preislisten und Betonverzeichnisse.

3. Lieferung und Abnahme

3.1. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. 3.2. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen und -termine) berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streik, rechtmäßige Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, unvermeidbaren Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben ein-treten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Wir werden bei auftretenden Liefererschwernissen/-verzögerungen den Käufer unverzüglich informieren.

3.3. Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben des Käufers bei Abruf haftet dieser. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportbetonfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbe-hindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, es sei denn, der Käufer hat das Nichtvorliegen dieser Voraussetzung nicht zu vertreten; Unternehmer haften ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (1 m3 in höchstens 10 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können.

3.4. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, er hat die Verweigerung, Verspätung, Verzögerung oder sonstige Sachwidrigkeit der Abnahme nicht zu vertreten; Unternehmer haften im Fall der Abholung im Werk ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpre-ises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle.

3.5 Die bei der Übergabe des Baustoffes oder nach dessen Übergabe unterzeichnende Person gilt als zur Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen sowie zur Bestätigung des Empfangs berechtigt. Im Falle der Unterschrift dieser Person mit elektronischem Kugelschreiber gilt das daraus erzeugte elektronische Dokument als Ersetzen der schriftlichen Form durch eine elektronische Form nach § 126 Abs. 3 BGB.

4. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug das Werksgelände verlässt. Bei Lieferung nach außerhalb des Werkes geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.

5. Mängelansprüche

5.1. Die Haftung für Mängel entfällt gegenüber Unternehmern, wenn der Käufer oder eine von ihm be-vollmächtigte Person unsere Ware mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton vermengt oder verändert oder vermengen oder verändern lässt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat.

5.2. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich bei Abnahme der Ware zu rügen. In diesem Fall hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf eines Jahres ab Ablieferung, zu rügen; dies gilt nicht für Mängel, für die § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB gilt. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der schrift-lichen Bestätigung. Eine Rüge ist in den in Ziff. 5.5 Satz 2 genannten Fällen entbehrlich.

5.3. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind. Wir werden unverzüglich nach einem entsprechenden Verlangen des Käufers einen solchen Beauftragten zur Probenahme entsenden.

5.4. Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Ist der Käufer Unterneh-mer, leisten wir Nacherfüllung nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung oder deren Unmöglichkeit berechtigt den Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Für Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter Ziff. 6.

5.5. Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware; dies gilt nicht für Mängelansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB. Auf Schadensersatz gerichtete Mängelansprüche außer denjenigen nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB verjähren ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertre-ters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht, dass der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt, oder dass wir den Mangel arglistig verschwiegen haben; in diesen Fällen ist die Erfüllung der Rügepflicht gemäß Ziff. 5.2 Satz 3 nicht erforderlich.

6. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von Vertragsverhandlungen und aus außervertraglicher Haftung, sind ausge-schlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht oder nicht durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung oder nicht durch einen von uns arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist oder nicht in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt oder nicht außerhalb der Ware liegt und der Schaden nicht aus einer Mangelhaftigkeit der Ware re-sultiert. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung haften wir nicht

für bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Schäden. Eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

7. Sicherungsrechte

7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unsere Kaufpreisforderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Zinsen) unser Eigentum. Ist der Käufer Unterne-hmer, bleibt die angelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübe-reignen. Doch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen einen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit dem Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart.

7.2. Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch den Käufer zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unserer Ware (Ziff. 7.9) ein. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein - oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in Ziff. 7.1 Satz 2 aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) zum Wert der anderen Sachen; unser Miteigentum besteht bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen gem. Ziff. 7.1 Satz 2 fort.

7.3. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Ziff. 7.1 Satz 2 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab.

7.4. Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachen verkauft oder unsere Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen gem. Ziff. 7.1 Satz 2 diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung von Sicherheiten gem. §§ 648, 648 a BGB aufgrund der Verarbeitung unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Ziff. 7.1 Satz 2 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indes von den Befugnissen gemäß den Sätzen 4 und 5 dieses Absatzes keinen Gebrauch machen und die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

7.5. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile vorrangig vor einem etwa verbleibenden weiteren Restbetrag ab. Unser Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt.

7.6. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren.

7.7. Der Käufer hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, mit kaufmänni-scher Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende notwendige Interventions-kosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können, zu tragen.

7.8. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldofor-derung.

7.9. Der „Wert unserer Ware“ im Sinne dieser Ziff. 7 entspricht dem Gesamtbetrag der in unserer Rechnung ausgewiesenen Kaufpreise zzgl. 10 %.

7.10. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insgesamt freigeben, als deren Wert die Forderung um 10 % übersteigt.

8. Preis- und Zahlungsbedingungen

8.1. Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Kies, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestäti-gung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldver-hältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8.2. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

8.3. Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

8.4. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegenge-nommen.

8.5. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

8.6. Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schul-den diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird.

9. Baustoffüberwachung

Den Beauftragten des Fremdüberwachers, der Bauaufsichtsbehörde oder der Straßenbaubehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baus-telle zu betreten und Proben aus der Ware zu entnehmen.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie aus seinem Entstehen und seiner Wirk-samkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten (auch Wechsel- und Scheckstreitigkeiten) mit Kaufleuten sowie für Mahnverfahren ist der Sitz unserer Verwaltung oder nach unserer Wahl auch der Sitz unseres Lieferwerkes. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Nichtigkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dasselbe gilt für nichtige Teile teilbarer Bestimmungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – für den Verkauf von Transportbeton und anderen Baustoffen Thomas Beton GmbH, Grasweg 47, 24118 Kiel, Tel. 0431 546 55-0, Fax 0431 546 55-90

35 Gültig ab 1. April 2015

§ 1 Allgemeines

1. Diese allgemeinen Geschäfts und Zahlungsbedingungen betreffen die Vermietungen von Betonförder-geräten, insbesondere Betonpumpen mit Zubehör.

2. Der Vertragspartner/Mieter stimmt zu, dass durch die Auftragserteilung nachstehende ihm überge-bene oder bereits bekannte allgemeine Geschäfts und Zahlungsbedingungen Vertragsbestandteil des Mietvertrages werden.

Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen dem Vermieter und dem Vertrags-partner, wenn diese allgemeinen Geschäfts und Zahlungsbedingungen dem Vertragspartner übergeben oder für ihn einmal durch Unterschrift verbindlich geworden sind, auch für spätere Mietverträge über die Gestellung von Betonfördergeräten.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners/Mieters gelten dem Vermieter gegenüber nur, wenn sie als Vertragsbedingungen von diesem schriftlich anerkannt worden sind.

§ 2 Angebote, Preise, Zustandekommen des Auftrages

1. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten Angebote des Vermieters als freibleibend und unverbindlich.

2. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, liegt der Abrechnung immer der am Miettag jeweils gültige Listenpreis zugrunde. Zuschläge für die Bereitstel-lung der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit und oder in der kalten Jahreszeit werden im einzelnen anläßlich der Verhandlungen über den Mietpreis gesondert vereinbart.

3. Falsche Angaben und Übermittlungsfehler des Mieters an den Vermieter gehen zu Lasten des Mieters. Soweit sich die Angaben des Mieters als unvollständig oder ungenau herausstellen, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag jederzeit aufzulösen, ohne dass dem Mieter Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, hieraus erwachsen.

4. Der Mietvertrag kommt durch mündliche Zusage des Vermieters oder durch den Zugang einer schrift-lichen Auftragsbestätigung an den Mieter oder durch Bereitstellung der Mietsache am Aufstellungsort zustande.

5. Bei Pumpen mit Rohr/Schlauch > 30 lfdm ist zwingend ein 2. Maschinist notwendig.

§ 3 Pflichten des Vermieters

1. Der Vermieter verpflichtet sich die Mietsache während der Dauer der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache an der Baustelle, spätestens jedoch bei Verlassen der öffentlichen Straße, um zum Aufstellungsort zu gelangen, und endet mit dem Abtransport von dort, frühestens jedoch, sobald die Mietsache die öffentliche Straße wieder erreicht hat.

2. Der Vermieter ist bemüht, die vom Mieter gewünschten oder angegebenen Termine oder Fristen einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch den Vermieter berechtigen den Mieter zum Rücktritt wegen Verzuges, wenn dem Vermieter zuvor erfolglos unter Ablehnungsandrohung eine angemessene, mindestens 4 Arbeitstage betragende Nachfrist gesetzt worden ist (§ 326 BGB).

3. Soweit der Vermieter Umstände, die den Gebrauch der Mietsache erschweren, verzögern oder unmög-lich machen, nicht zu vertreten hat, ist er berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs der Mietsache um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

4. Der Vermieter hat Streik, Aussperrung, Feuer, behördliche Eingriffe, Unruhen, Betriebsstörung-en, Maschinenausfälle der Pumpen und/oder ihrer Zusatzeinrichtungen, Mangel an Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen, bei sich selbst oder in fremden Betrieben, von denen die Gewährung des Gebrauchs der Mietsache abhängig ist, nicht zu vertreten. In einem solchen Falle ist dem Mieter unverzüglich von dem Hinderungsgrund Mitteilung zu machen, ohne dass durch Unterlassung einer solchen Mitteilung dem Mieter ein Schadensersatzanspruch zusteht.

5. Eine Gewährleistung für den mit der Mietsache geförderten Beton übernimmt der Vermieter nicht.

6. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter und seinen Erfül-lungs und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aber aus Verzug und positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder gegenüber Nichtkaufleuten auf grober Fahrlässigkeit.

7. Schadensersatzansprüche eines Kaufmanns verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Ansprüche durch den Vermieter. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Kaufmann Kenntnis von dem Schadensgrund erhält.

8. Die Haftung für durch den Vermieter zu vertretende Schäden ist auf den Umfang und die Deckungs-summe seiner Betriebs-HaftpflichtVersicherung begrenzt.

Deckungssumme z. Z. € 2.500.000,— (entsprechend in Höhe der vereinbarten Währung) pauschal.

Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres ist auf das 3fache dieser Deckungssumme begrenzt.

§ 4 Pflichten des Mieters

1. Bestellungen für Mietgeräte sind mit angemessener Fristsetzung aufzugeben. Wird die Lieferung der Mietsache aus Gründen verschoben, die vom Mieter zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die Kosten des Ausfalls zu berechnen. Bei nachträglicher Änderung der für den Mietvertrag notwendigen Angaben trägt der Mieter alle daraus entstehenden Kosten.

2. Der Mieter hat alle für die Ingebrauchnahme und den Betrieb der Fördergeräte erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für den Gebrauch der Mietsache insbesondere für Stellflächen, Straßen und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, daß die für den Transport der Mietsache eingesetzten Lastwagen den Aufstellungsort ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können, z. B., daß eine für schwere Lastwagen befahrbare Anfuhrstraße vorhanden ist und daß der Aufstellungsort der Mietsache geeignet ist, von dieser Stelle aus den Pumpvorgang gefahrenlos zu betreiben. Der Mieter hat weiterhin ohne besondere Aufforderung alle erforderlichen Schutz und Sicherungsmaßnahmen zu treffen, insbesondere dafür zu sorgen, daß eventuelle stromführende Leitungen im erweiterten Arbeitsbereich der Mietsache (Pumpe) stromlos geschaltet sind. Er haftet für alle Schäden, die aus versäumter Sicherungspflicht im erweiterten Arbeitsbereich entstehen. Er haftet auch für Schäden, die dadurch verursacht werden, daß Bau, Schalungs und Gerüstteile der Dauerbelastung des Pumpvorganges nicht standhalten, oder daß infolge nicht ausreichender Schutzgerüste und Absperrungen Bauwerke, Bauwerkteile, Plätze, Straßen, Bürgersteige, Kanalisation, Gärten oder sonstige Flächen sowie darauf befindliche Gegenstände oder Verkehrsteilnehmer durch Beton verschmutzt oder geschädigt werden.

3. Der Mieter hat vor Eintreffen der Mietsache alle für den reibungslosen Auf und Abbau der Pumpe und der Förderleitungen erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Er hat weiter kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort vorzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung für Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht. Er hat ferner Personal be-reitzuhalten, das für den nach Anleitung durch den Beauftragten des Vermieters durchzuführenden Auf und Abbau der Mietsache ausreicht und die maximale Förderleistung gewährleistet.

4. Der Mieter hat ferner in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitung (z. B. Zementpaste) bereitzuhalten sowie Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle. Der Mieter verpflichtet sich weiterhin, durch den Gebrauch der Mietsache verursachte Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen,

Gebäudeteilen und Kanalisation auf eigene Kosten unverzüglich zu entfernen und hält den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.

5. Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der zu fördernde Beton mit Betonpumpen förderbar ist. Er haftet für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf der Mietsache.

6. Der Mieter ist für kostenlose Entsorgung der bei der Reinigung der Autobetonpumpe anfallenden Betonmenge auf der jeweiligen Baustelle verantwortlich.

7. Unterbleibt der Gebrauch der Mietsache infolge eines Umstandes, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser den Vermieter so zu stellen, wie der Vermieter bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietver-trages gestanden hätte.

§ 5 Sicherungsrechte

1. Der Mieter tritt an den Vermieter zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen, die der Vermieter gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund hat, schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsa-che eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des „Wertes der Leistung des Vermieters“ mit Rang vor dem Rest ab.

2. Auf Verlangen hat der Mieter dem Vermieter diese Forderungen im einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die erforderliche Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der im Absatz 1 dieses § erläuterten Ansprüche nur an den Vermieter zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt jederzeit auch selbst den Vertragspartner seines Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Der Vermieter wird indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

3. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten die vorgenannten Sicherungen als Sicherung der Erfüllung der Saldoforderung des Vermieters. Der Mieter hat den Vermieter von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte des Vermieters durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat dem Vermieter alle für eine Intervention notwen-digen Unterlagen zu übergeben und dem Vermieter zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der „Wert der Leistung des Vermieters“ entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20%. Auf Verlangen des Mieters wird der Vermieter die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die gesamten Forderungen um 20% übersteigt.

4. Der Vermieter kann, ohne dass es einer besonderen Zustimmung des Mieters bedarf, seine Forderung-en an den Mieter an Dritte abtreten.

§ 6 Zahlungen

1. Alle Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug in EURO in verlustfreier Kasse zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden nur nach Maßgabe besonderer vorhergehender Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.

Dessen ungeachtet, werden sämtliche Forderungen auch bei Stundung sofort fällig, sobald der Mieter mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten dem Vermieter gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder dem Vermieter Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Mieters erheblich zu mindern geeignet sind.

Alsdann ist der Vermieter berechtigt, weitere Vermietungen von Vorauszahlungen oder Sicherheits-leistungen abhängig zu machen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; ferner können entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgegeben und sofortige Barzahlung verlangt werden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommen, vom Fälligkeitstage an, Verzugszinsen, bei Inanspruchnahme von ungedecktem Kredit in Höhe der von dem Vermieter selbst zu zahlenden Bankzinsen, mindestens jedoch 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, sowie alle durch Zahlungserinnerungen entstehenden Kosten und Ersatz des sonstigen Vertrauensschadens, alles zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in Anrechnung. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus um sämtliche Forderungen des Vermieters zu tilgen, so bestimmt der Vermieter auch bei deren Einstellung in laufende Rechnungen auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.

2. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, so beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit, und er verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

3. Aufrechnung durch den Mieter, der Kaufmann ist, mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist aus-geschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch vom Vermieter anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 7 Unterwasserbeton

1. Soweit die Mietsache für eine Rohrförderung von Unterwasserbeton verwendet werden soll, gelten hierfür weitere zusätzliche Bedingungen, die für diesen Fall zusätzlich vereinbart werden müssen.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für die Gewährung des Gebrauchs der Mietsache ist deren Aufstellungsort, für die Zahlung des Mietzinses der Sitz unserer Verwaltung.

2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten sowie für Mahnverfahren ist der Sitz unserer Verwaltung, nach dessen Wahl auch der Sitz seiner zuständigen Niederlassung.

§ 9 Teilweise Aufhebung der Bedingungen

1. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäfts und Zahlungsbedingungen nicht wirksam vereinbart werden können, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts und Zahlungsbedingungen nicht berührt. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Vereinbarungen nicht wie vorgesehen mit Privatleuten vereinbart werden können.

2. Soweit nach dem AGBGesetz irgendwelche Bestimmungen entweder für alle Vertragspartner unwirksam sind oder nur Geltung gegenüber Kaufleuten haben, sollen die übrigen Bestimmungen wirksam bleiben.

Allgemeine Geschäfts und Zahlungsbedingungen – für die Vermietung von Betonfördergeräten der Thomas Beton GmbH im folgenden kurz »Vermieter« genannt

www.thomasbeton.de

STAND: 14-04-2016