Prekäre Arbeit: Probleme und Herausforderungen der Tarifpolitik

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WSI Dr. Reinhard Bispinck Prekäre Arbeit: Prekäre Arbeit: Probleme und Probleme und Herausforderungen Herausforderungen der der Tarifpolitik Tarifpolitik Arbeitstagung „Prekäre Arbeit“ Ursachen – Folgen – Handlungsmöglichkeiten Berlin, 18. und 19. September 2008

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Arbeitstagung „Prekäre Arbeit“ Ursachen – Folgen – Handlungsmöglichkeiten Berlin, 18. und 19. September 2008. Prekäre Arbeit: Probleme und Herausforderungen der Tarifpolitik. Dr. Reinhard Bispinck. Inhalt. Prekäre Arbeit – worum geht es? Risiken und Nebenwirkungen - PowerPoint PPT Presentation

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Dr. Reinhard Bispinck

Prekäre Arbeit:Prekäre Arbeit:Probleme und Probleme und Herausforderungen derHerausforderungen derTarifpolitik Tarifpolitik

Arbeitstagung „Prekäre Arbeit“Ursachen – Folgen – HandlungsmöglichkeitenBerlin, 18. und 19. September 2008

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Inhalt

Prekäre Arbeit – worum geht es?

Risiken und Nebenwirkungen

Bestandsaufnahme des tariflichen Regelungsbestandes

Perspektiven

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Prekäre Arbeit – worum geht es?

Minijobs

Teilzeitarbeit mit geringer Stundenzahl

befristete Arbeitsverträge

Leiharbeit

Freelancer/Selbständige/Werkverträge

PraktikantInnen

Armuts- und Niedriglöhner

Gering Qualifizierte

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Risiken und Nebenwirkungen

Unmittelbare Risiken: Beschäftigungsverhältnis

Dauer, Sicherheit

Einkommen Höhe, Stetigkeit Diskriminierung

Arbeitszeit Dauer und Lage Flexibilität, Planbarkeit

Berufsverlauf, Aufstiegsmöglichkeit

Nebenwirkungen: Erosion von Tarifstandards Spaltung von Belegschaften

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Tarifvertragliche Regelungsdimensionen

Generelle Begrenzung prekärer Arbeitsverhältnisse

Bessere Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse

Spezielle Tarifverträge für bestimmte Problembereiche/-gruppen

Tarifpolitik im Niedriglohnbereich

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Geltungsbereich der Tarifverträge

In der Regel nicht eingeschlossen:

Leiharbeiter

Freelancer

Werkauftragnehmer

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Geltungsbereich II

Ausschluss einzelner AN-Gruppen:

Privates Bankgewerbe

persönlich:

für alle überwiegend im Bankgeschäft tätigen Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden.

Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf:

das Reinigungspersonal

Aushilfskräfte ohne einschlägige Berufserfahrung mit einer Beschäftigungsdauer bis zu 2 Monaten.

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Begrenzung prekärer Arbeitsverhältnisse

weitgehend Fehlanzeige

Regelungen zu befristeter Beschäftigung

(betriebliche) Regelungen zur Begrenzung des Leiharbeiteranteils

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Befristete Beschäftigung

TV-L

„Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertrag … sind bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu berücksichtigen, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.“

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Bessere Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse

Vergütung

in der Regel analog/anteilig wie regulär Beschäftigte

spezielle Vergütung (z.B. Praktikanten)

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Vergütung

Land- und Forstwirtschaft Bayern

§ 3 Vergütung für Praktikanten

Die Praktikantenvergütungen sind Bruttovergütungen und betragen monatlich

für Praktikanten ohne einschlägige fachpraktische Vorkenntnisse 471,-- €

für Praktikanten mit einschlägigen fachpraktischen Vorkenntnissen 607,-- €

Persönliche Steuern und die gesetzlichen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung trägt der Praktikant.

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Bessere Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse

Arbeitszeit i.d.R. keine spezielle Regelungen besondere Regelungen zur Teilzeitarbeit

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Teilzeit I

MTV Einzelhandel NRW „Die Arbeitszeit soll wöchentlich mindestens 20 Stunden und am Tag mindestens vier Stunden betragen und auf höchstens fünf Tage pro Woche verteilt werden.“

„Hiervon kann abgewichen werden, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht oder betriebliche Belange (…) dies erfordern.“

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Teilzeit II

MTV Einzelhandel NRW

„Der Arbeitgeber soll bei der Besetzung von Vollzeitarbeitsplätzen entsprechend im Betrieb beschäftigte Teilzeitarbeitnehmer, die den Wunsch haben, in Vollzeit zu arbeiten, mit Vorrang berücksichtigen, soweit betriebliche Belange nicht entgegen stehen.“

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Bessere Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse

Qualifizierung weitgehend Fehlanzeige Druckindustrie: Berücksichtigung gering

Qualifizierter

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Qualifizierung

Fortbildungstarifvertrag Druckindustrie

§ 8 Erwachsenengerechte Erstausbildung, Umschulung

„Arbeitgeber und Betriebsrat haben jährlich die betrieblichen Möglichkeiten zu beraten, Arbeitnehmer/innen ohne Berufsausbildung oder ohne einschlägige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Druckindustrie auszubilden.“

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Spezielle Tarifverträge für bestimmte Problembereiche/-gruppen

Zeitungszusteller

Studentische Beschäftigte

Leiharbeiter

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Leiharbeit/Zeitarbeit

DGB-Tarifgemeinschaft BZA, iGZ, Firmen-TVe

Tarifgemeinschaft CGZP AMP, Haustarifverträge

Spezielle TVe zur brancheninternen Arbeitnehmerüberlassung z.B. Metallindustrie, Metallhandwerk,

Verkehr, Dienstleistungssektor

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Unterste Tarifgruppe: Euro/Stunde Leiharbeit und andere Bereiche

1) Abgesenkter Tariflohn in den ersten 6 Monaten gem. TarifvertragQuelle: WSI-Tarifarchiv - Stand: August 2008

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Leiharbeit/Zeitarbeit

„Equal Pay“ durch Zusatztarifverträge:

Audi – TVe mit Adecco u.a.

BMW: TVe mit 16 Leiharbeitsfirmen

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Wie weit reichen Tarifverträge überhaupt ?

Rückläufige Tarifbindung

Differenzierung

Dezentralisierung

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Tarifbindung Beschäftigte 2007

Ost West

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Tarifbindung Betriebe 2007

20

4

76

Branchen-TV

Firmen-TV

kein TV

36

3

61

Branchen-TV

Firmen-TV

kein TV

WestOst

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Allgemeinverbindlicherklärung

Geringe Nutzung des Instruments

Nur wenige Bereiche in einzelnen Regionen mit allgemeinverbindlichen Löhnen: Bewachung Friseure Hotel und Gaststätten

Blockadehaltung der Arbeitgeber

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AVE-Zahl geht drastisch zurück

- Ursprungstarifverträge absolut und in % der Ursprungstarifverträge insgesamt -

408 407 398 402378

333347

330298

280 286262 249 242 232 234

405

5,45,1

4,8 4,7 4,54,1

3,83,5

3,22,9

2,6 2,52,2

2,01,8

1,5 1,5

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 20070

1

2

3

4

5

6

7

%

Daten jew eils zum Stichtag 1.1. Quelle: BMA-Tarifregister, Berechnungen des WSI

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WSIBislang: Bauhauptgewerbe Maler und Lackierer Abbruchgewerbe Dachdecker Gebäudereinigung Elektrohandwerk Briefdienste

Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Beantragt: Leih-/Zeitarbeit Industrielle textile

Dienste Entsorgungswirtschaft Bewachungsgewerbe Pflegedienste

(Altenpflege) Weiterbildung Private Forstwirtschaft Bergbauspezialarbeiten

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Probleme beim Entsendegesetz

Tarifbindung von 50 % nicht überall gegeben

fehlende bundesweit flächendeckende Tarifvereinbarungen

Verallgemeinerung niedriger Tariflöhne keine Problemlösung

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Niedrige Tariflöhne in Euro/Stunde (jeweils unterste Tarifgruppe)

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Bilanz

Prekäre Arbeit kein zentraler Bereich der gewerkschaftlichen Tarifpolitik

Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen mit großen Löchern

Aktuelle Schwerpunkte „Niedriglöhne“ und „Leiharbeit“

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Anforderungen und Perspektivender Tarifpolitik

Systematische Bestandsaufnahme tariflicher Regelungen

Branchenspezifische Entwicklung konkreter Tarifforderungen

Begrenzung (Konditionierung, Quotierung?) Mindestanforderungen an das Beschäftigungsverhältnis Vergütung, Equal pay Arbeitszeit Qualifizierung Beteiligungsrechte der prekär Beschäftigten Informations- u. Mitbestimmungsrechte des BR Stabilisierung des Tarifsystems

Gewerkschaftsübergreifende Kampagne gegen prekäre Arbeit

Grenzen der Tarifpolitik – Forderungen an den Gesetzgeber

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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