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Transparenzbericht 2013 Ernst & Young Wirtschafts- prüfungsgesellschaft mbH Wien, Linz, Salzburg, Klagenfurt

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Transparenzbericht 2013 Ernst & Young Wirtschafts- prüfungsgesellschaft mbH

Wien, Linz, Salzburg, Klagenfurt

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Transparenzbericht 2013 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH Wien, Linz, Salzburg, Klagenfurt

Inhaltsverzeichnis Vorwort des Country Managing Partner ..................................................................... 1

Über uns .................................................................................................................. 3

Rechtsform, Eigentumsverhältnisse und Leitungsstruktur........................................ 3

Das EY-Netzwerk .................................................................................................. 6

Independent Non-Executive Representatives (INEs) ................................................. 9

Unser Qualitätsanspruch ......................................................................................... 10

Infrastruktur zur Qualitätssicherung ..................................................................... 10

Umsetzung von Berufsgrundsätzen ...................................................................... 11

Internes Qualitätssicherungssystem ..................................................................... 12

Auftragsannahme und -fortführung ...................................................................... 13

Durchführung von Prüfungen ............................................................................... 14

Review und Konsultationen .................................................................................. 16

Rotation der unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer (personenbezogene Rotation) ..... 18

Interne Nachschau (Quality Review) ..................................................................... 19

Externe Qualitätsprüfung ..................................................................................... 20

Einhaltung gesetzlicher Anforderungen ................................................................ 21

Maßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit ......................................................... 22

Zusammenstellung der besten und stärksten Teams ................................................. 25

Kontinuierliche Fortbildung .................................................................................. 26

Wissen und interne Kommunikation ...................................................................... 27

Finanzinformationen ............................................................................................... 28

Partnervergütung ................................................................................................ 29

Dialog mit Stakeholdern .......................................................................................... 30

Liste der Unternehmen von öffentlichem Interesse gem. § 4 Abs 1 A-QSG, für die EY Österreich im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Pflichtprüfung durchgeführt hat .... 32

Für weitere Informationen über EY verweisen wir auf unsere Website www.ey.com.

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Transparenzbericht auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, z. B. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.

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Transparenzbericht 2013 – EY Österreich 1

Vorwort des Country Managing Partner

Das abgelaufene Geschäftsjahr war für EY sowohl weltweit als auch in Österreich von großer Bedeutung. Im

Jänner startete unser Projekt „Vision 2020“, mit dem wir unser Selbstverständnis festgeschrieben, unsere Zie-

le und unsere Strategie aktualisiert und unseren Marktauftritt erneuert haben.

Im Rahmen der Ausarbeitung der Vision 2020 haben wir unser Umfeld genau analysiert und dazu auch Gesprä-

che mit Personen in- und außerhalb von EY geführt: mit führenden Denkern, mit unseren Klienten und unseren

Mitarbeitern. Dabei hat sich unser Selbstverständnis herauskristallisiert: „Building a better working world“. Dies

spiegelt sich wider in:

• unseren Dienstleistungen, die das Vertrauen in die Kapitalmärkte stärken, die es Investoren ermöglichen

fundierte Entscheidungen zu treffen, und durch die sich Unternehmen nachhaltig entwickeln können,

• unserer Überzeugung, dass jede Abschlussprüfung und alle anderen unserer Dienstleistungen dazu

beitragen, die Funktionsfähigkeit unseres Wirtschaftssystems zu verbessern,

• unserer Beziehung zu unseren Mitarbeitern und Klienten sowie zu öffentlichen Institutionen und Non-Profit-

Organisationen, die durch unsere Äußerungen und Handlungen und durch die Gespräche, die wir über

wirtschaftliche und den Kapitalmarkt betreffende Herausforderungen führen, gestärkt wird.

Im Zentrum unseres Leitsatzes „Building a better working world“ stehen unsere im allgemeinen Interesse lie-

genden Aufgaben als Prüfer börsennotierter Unternehmen. Prüfer leisten einen entscheidenden Beitrag zu ef-

fizient funktionierenden Kapitalmärkten, indem sie Transparenz schaffen und das Anlegervertrauen stärken.

Unsere Klienten, die Regulierungsbehörden und weitere Stakeholder verlassen sich darauf, dass wir ihnen her-

ausragende Qualität liefern. Die Durchführung von qualitativ hochwertigen Abschlussprüfungen ist weiterhin

essenziell für unsere Aufgabe, dem öffentlichen Interesse zu dienen und trägt nachhaltig zum Erfolg von EY

bei.

Teil der Vision 2020 sind Investitionen in Tools zur Verbesserung des Prüfungsprozesses, die Zusammenstel-

lung der besten und stärksten Teams sowie die Stärkung des Vertrauens in unsere Prüfungsleistungen in Öster-

reich und dem Rest der Welt. Wir von EY Österreich freuen uns darauf, unseren Beitrag zur Umsetzung der Vi-

sion 2020 zu leisten. Wir werden Sie über unsere Fortschritte informieren und freuen uns auf die Zusammen-

arbeit mit Ihnen. Ein regelmäßiger Dialog mit unseren Stakeholdern hat für uns Priorität und die Informationen,

die wir dadurch erhalten, fließen in unsere Standpunkte und Handlungen mit ein.

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Transparenzbericht 2013 – EY Österreich 2

In diesem Sinne kommen wir auch in diesem Jahr gerne der im Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz

(A-QSG) geregelten Verpflichtung nach, dass Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, sofern sie Ab-

schlüsse von Unternehmen in öffentlichem Interesse gem. § 4 Abs 1 A-QSG prüfen, einen Transparenzbericht

aufzustellen und spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres auf ihrer Website zu veröffentlichen

haben. Diese Regelungen basieren auf Art. 40 der Achten EU-Richtlinie (Richtlinie 2006/43/EG des Europäi-

schen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und kon-

solidierten Abschlüssen). Der vorliegende Transparenzbericht 2013 für den Prüfungsbetrieb von EY Österreich

erfüllt die Vorschriften der vorstehenden Regelungen und bezieht sich auf das zum 30. Juni 2013 endende Ge-

schäftsjahr 2012/13.

In diesem Bericht erfahren Sie mehr über unsere internen Qualitätssicherungsmaßnahmen, die Art und Weise

wie wir die allgemeinen Berufsgrundsätze in unsere Unternehmenskultur integriert haben, unsere Vorgehens-

weise bei der Durchführung von Abschlussprüfungen, unsere Review- und Konsultationsprozesse sowie unsere

Prozesse der internen Nachschau (Quality Review). Erstmals haben wir in diesem Bericht auch einen eigenen

Abschnitt über die globalen Aktivitäten von EY betreffend die Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern auf-

genommen.

Ich bedanke mich bei all denjenigen unter Ihnen, die sich im Geschäftsjahr 2012/13 die Zeit genommen haben,

uns ihre Anregungen zukommen zu lassen und lade Investoren, Mitglieder von Aufsichtsräten und Prüfungs-

ausschüssen, Unternehmen, Regulierungsbehörden und alle unsere Stakeholder ausdrücklich dazu ein, auch in

Zukunft den Dialog mit uns über die in diesem Bericht dargestellten Themen fortzusetzen.

Helmut Maukner

Country Managing Partner

EY Österreich

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Transparenzbericht 2013 – EY Österreich 3

Über uns Rechtsform, Eigentumsverhältnisse und Leitungsstruktur

Innerhalb der EY-Gruppe in Österreich sind vier am Markt selbständig auftretende Gesell-schaften mit beschränkter Haftung, die zu einem zentral geleiteten einheitlichen Prüfungsbetrieb (in der Folge: “der Prüfungsbetrieb von EY Österreich, „wir“ oder „uns“) zusammengefasst sind, mit der Durchführung von Abschlussprüfungen befasst. Es sind dies die:

► Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Wien

► Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Linz

► Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Salzburg

► Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Klagenfurt

Diese Gesellschaften sind Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited („EYG“, nähere Erläuterungen hierzu siehe Abschnitt „Das EY Netzwerk“). Die Ernst & Young Wirtschafts-prüfungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wien ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 500.000. Grundlage der Gesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 21. September 2005. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch beim Handels-gericht Wien unter der Nummer FN 267030t eingetragen, als Mitglied der Kammer der Wirt-schaftstreuhänder unter dem WT-Code 804035 erfasst und im öffentlichen Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften unter der Nummer QKB 0701087 registriert. Die Anteile der Gesellschaft befinden sich zur Gänze im Besitz der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anteilsverwaltungsgesellschaft mbH, Wien (FN 265638w). Deren Gesellschafter sind die Partner von EY in Österreich sowie seit 26. Juli 2012 die Ernst & Young Europe LLP (eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht („Limited Liability Partnership“), deren Gesellschafter Partner aus den europäischen EYG-Mitgliedsunternehmen sind. Sie ist eine beim Institute of Chartered Accountants of England and Wales (ICAEW) registrierte

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die keine Abschlussprüfungen durchführt oder andere Geschäftstätigkeiten ausübt. Nach dem Gesellschaftsvertrag der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anteils-verwaltungsgmbH stehen der EY Europe LLP im Regelfall 75 % der Stimmrechte zu.

Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH mit Sitz in Linz ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 35.000. Grundlage der Gesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 28. Juni 2005. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch beim Landesgericht Linz unter der Nummer FN 265924s eingetragen, als Mitglied der Kammer der Wirt-schaftstreuhänder unter dem WT-Code 804014 erfasst und im öffentlichen Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften unter der Nummer QKB 0701080 registriert. Die Anteile der Gesellschaft befinden sich zur Gänze im Besitz der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Wien.

Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH mit Sitz in Salzburg ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 35.000. Grundlage der Gesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 28. Juni 2005. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch beim Landesgericht Salzburg unter der Nummer FN 266359f eingetragen, als Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder unter dem WT-Code 804034 erfasst und im öffentlichen Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften unter der Nummer QKB 0701086 registriert. Die Anteile der Gesellschaft befinden sich zur Gänze im Besitz der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Wien.

Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH mit Sitz in Klagenfurt ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 36.500.

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Transparenzbericht 2013 - EY Österreich 4

Grundlage der Gesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 21. Juli 2005. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch beim Landesgericht Klagenfurt unter der Nummer FN 165336t eingetragen, als Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder unter dem WT-Code 801949 erfasst und im öffentlichen Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften unter der Nummer QKB 0700763 registriert. Die Anteile der Gesellschaft befinden sich zur Gänze im Besitz der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft mbH, Wien.

Die Gesellschaften des Prüfungsbetriebes von EY Österreich werden durch deren Geschäftsführung geleitet. Den Geschäftsführungen sämtlicher vier Prüfungsgesellschaften der EY-Gruppe in Österreich gehören dieselben Personen an (Geschäftsführungsidentität).

Mitglieder der Geschäftsführung waren im Geschäftsjahr 2012/13:

Mag. Stephan Bauer Mag. Elfriede Baumann Mag. Eva-Maria Berchtold Mag. Diether Dämon Mag. Margit Daxböck-Beichel Dr. Anna Flotzinger Mag. Brigitte Frey Dr. Andreas Frohner, LL.M. (ab 1.4.2013) Dr. Christoph Fröhlich Mag. Karl Fuchs Dr. Elisabeth Glaser Mag. Thomas Haerdtl Mag. Christoph Harreither Mag. Friedrich Otto Hief Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber Mag. Ulrike Hochsteiner Mag. Markus Jandl Dr. Christina Khinast-Sittenthaler Mag. Walter Krainz Mag. Erich Lehner Mag. Helmut Maukner Mag. Günter Neudorfer (ab 1.10.2012) Mag. Karl Rab Mag. Gunther Reimoser Mag. Sylvia Reznicek Univ.Prof. Dr. Roman Rohatschek (bis 31.7.2012) Mag. Dieter Schalko (ab 1.10.2012) Mag. Edith Schmit Mag. Katharina Schrenk (ab 1.10.2012) Mag. Ernst Schönhuber Mag. Gerhard Schwartz Mag. Isabella Schwartz-Gallée Mag. Hans-Erich Sorli (ab 1.10.2012) Mag. Andrea Stippl Dr. Konrad Toifl (bis 31.8.2012) Mag. Stefan Uher Dr. Robert Wauschek Mag. Gerhard Wenth (bis 31.5.2013) Mag. Alexander Wlasto

Die Leitung des Prüfungsbetriebs obliegt Herrn Mag. Gerhard Schwartz, für das Quality & Risk Ma-nagement im Prüfungsbetrieb ist als Professional Practice Director (PPD) Herr Mag. Karl Fuchs ver-antwortlich.

In Österreich sind neben den vier als Prüfungs-gesellschaften am Markt tätigen Gesellschaften, die zu einem einheitlichen Prüfungsbetrieb zusammengefasst sind, noch folgende andere operativ am Markt auftretende Gesellschaften Mitgliedsunternehmen von EYG:

► Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Wien

► Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Linz

► Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Salzburg

► Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Klagenfurt

► Dr. Hock Treuhand- und Wirtschaftsberatungs-Gesellschaft mbH, Wien

► Ernst & Young Corporate Finance GmbH, Wien

► Ernst & Young Advisory Services GmbH, Wien

Diese Gesellschaften stehen über Anteilsver-waltungsgesellschaften mittelbar im Besitz jener Gesellschafter, die ebenfalls mittelbar über die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An-teilsverwaltungsgesellschaft mbH, Wien an der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wien und ihren Tochtergesellschaften in Linz, Salzburg und Klagenfurt beteiligt sind, wobei je-doch keiner der Gesellschafter, die zumindest mit-telbar an den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beteiligt sind, auch an einer der anderen Gesell-schaften des EY-Netzwerks mit mehr als fünf von Hundert zumindest mittelbar beteiligt ist.

Die Gesellschaften von EY Österreich gehören in-nerhalb des EY-Netzwerkes zur EMEIA-Area, die EYG-Mitgliedsunternehmen aus 98 Ländern in Eu-ropa, im Nahen Osten, in Indien und in Afrika um-fasst. Die EMEIA-Area gliedert sich in 12 Regionen, Österreich gehört zur GSA Region, in der die Mit-gliedsgesellschaften in Deutschland, der Schweiz und Österreich zusammengefasst sind.

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Transparenzbericht 2013 – EY Österreich 5

Ernst & Young (EMEIA) Limited (in der Folge: EMEIA Limited), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht („company limited by guarantee“), ist die zentrale Verwaltungsgesell-schaft für die EYG-Mitgliedsunternehmen der EMEIA Area. Sie unterstützt die EYG-Mitgliedsunternehmen bei der Koordination und Zusammenarbeit; sie übt jedoch keine Kontrolle über die EYG-Mitgliedsunternehmen aus. EMEIA Limited ist selbst ein Mitgliedsunternehmen von EYG.

In Europa wurde in Zusammenhang mit der Grün-dung der EMEIA Area eine Holding, die Ernst & Young Europe LLP (in der Folge: EY Euro-pe), gegründet. EY Europe ist eine Personengesell-schaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht („limited liability partnership“), deren Gesell-schafter Partner aus den europäischen EYG-Mitgliedsunternehmen sind. Sie ist eine beim Insti-tute of Chartered Accountants of England and Wa-les (ICAEW) registrierte Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft, die keine Abschlussprüfungen durchführt und auch keine anderen Geschäftstätigkeiten aus-übt. Im Rahmen der lokalen rechtlichen und regula-torischen Vorschriften hat EY Europe in den euro-päischen Ländern der EMEIA Area die Kontrolle über die EYG-Mitgliedsunternehmen erworben oder wird diese übernehmen. EY Europe ist ein EYG-Mitgliedsunternehmen und Mitglied von EMEIA Li-mited.

EY Europe hat zum 26. Juli 2012 die Kontrolle über die Ernst & Young Wirtschafts-prüfungsgesellschaft AnteilsverwaltungsgmbH (direkte bzw. indirekte Gesellschafterin der Gesellschaften des Prüfungsbetriebs von EY Österreich) sowie (direkt bzw. indirekt) auch über die anderen EY Gesellschaften in Österreich übernommen.

Die wichtigsten Gremien von EY Europe sind:

Europe Executive

Das Europe Executive ist das geschäftsführende Gremium von EY Europe. Es ist für die Umsetzung der Strategie und die Durchführung seiner Ge-schäftstätigkeiten in den vier Bereichen „People“, „Quality“, „Growth“ und „Operational Excellence“ berechtigt und verpflichtet. Es setzt sich zusam-men aus dem Europe Managing Partner, dem Eu-rope Chief Operating Officer, den Leaders von Markets, People, Quality & Risk Management, den Service Line Leaders für Assurance, Advisory, Transaction Advisory Services und Tax sowie sämt-lichen Regional Managing Partners in Europa.

Europe Advisory Council

EY Europe hat einen gewählten Beirat, den Europe Advisory Council, der sich aus einer Anzahl von Partnern der EYG-Mitgliedsunternehmen in Europa zusammensetzt. Der Europe Advisory Council hat Beratungsfunktion. In dieser Rolle berät er das Eu-rope Executive in Bezug auf Richtlinien, Strategien und sonstige Angelegenheiten. Weiterhin ist seine Zustimmung für eine Reihe von bedeutsamen An-gelegenheiten wie die Ernennung des Europe Ma-naging Partner, die Feststellung des Abschlusses von EY Europe und zu wesentlichen Transaktionen erforderlich.

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Transparenzbericht 2013 - EY Österreich 6

Das EY-Netzwerk

Das globale Netzwerk ist organisatorisch in vier geografische Regionen (so genannte Areas) gegliedert: Americas; Asia-Pacific; EMEIA (Europa, Naher Osten, Indien und Afrika); Japan.

EY ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Transaktions- und Managementberatung. Weltweit haben sich 175.000 Mitarbeiter in über 150 Ländern gemeinsam zu „Building a better working world“ verpflichtet. Durch gemeinsame Werte und einen hohen Anspruch an Qualität, Integrität und kritische Grundhaltung sind sie miteinander verbunden. In den globalen Märkten von heute ist unser integrierter Ansatz insbesondere wichtig für die Durchführung qualitativ hochwertiger multinationaler Abschlussprüfungen, die sich über verschiedene Länder erstrecken können.

EYG, die zentrale Koordinierungsgesellschaft von EY, organisiert die Zusammenarbeit zwischen den EYG-Mitgliedsunternehmen, erbringt selbst jedoch keine Dienstleistungen. Eines der grundsätzlichen Ziele von EYG ist die weltweite Förderung von qualitativ hochwertigen Dienstleistungen durch die Mitgliedsunternehmen.

Jedes Mitgliedsunternehmen ist eine rechtlich selbständige Gesellschaft entsprechend den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften. Die Verpflichtungen und Aufgaben der Mitgliedsunternehmen sind in den Vorschriften von EYG sowie in zahlreichen anderen Vereinbarungen festgelegt.

Die Rechtsform und globalen Aufsichtsgremien der globalen Organisation in dem zum 30. Juni 2013 endenden Geschäftsjahr werden nachfolgend dargestellt. Sie spiegeln die Grundprinzipien wider, nach denen Governance- und Management-Funktionen zu trennen sind und EY als globale Organisation eine einzige gemeinsame Strategie verfolgt.

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Transparenzbericht 2013 - EY Österreich 7

Mit Wirksamkeit ab Juli 2013 hat EY die operative Organisationsstruktur auf das Executive und die Regionen verschlankt. Das Executive wird das Global Executive (GE), seine Committees und Teams und die Managing Partner der vier geografischen Areas umfassen. Seine Mitglieder werden verteilt in den 29 Regionen (bisher als Sub-Areas bezeichnet) angesiedelt sein. Darüber hinaus werden weitere Funktionen im Global Executive geschaffen: Der Global Managing Partner of Client Service und der Global Managing Partner of Business Enablement; sie werden für die Umsetzung der globalen Strategie von EY bzw. für die globale Umsetzung von Geschäftsprozessen innerhalb von EY verantwortlich sein. Diese beiden Funktionen werden gemeinsam die Verantwortungsbereiche des derzeitigen Chief Operating Officers nach dem Auslaufen seiner Funktionsperiode im Dezember 2014 übernehmen. Der Vorsitzende des Global Accounts Committee – zuständig für EYs größte Klienten – und der Vorsitzende des Emerging Markets Committee – als Vertreter der EYG-Mitgliedsunternehmen in den Emerging Marktes - werden auch im GE vertreten sein.

Diese gestraffte Führungsstruktur wird es EY ermöglichen seine globale Präsenz weiter auszubauen und weltweit qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen. Das Executive ist für einen einheitlichen globalen Ansatz in Bezug auf Strategie, Qualität, Risikomanagement, Unternehmensplanung, Investitionen und Prioritäten verantwortlich. Gleichzeitig ermöglicht diese neue operative Struktur einen größeren Fokus auf die Stakeholder in den Regionen und stellt dadurch sicher, dass EY Österreich stärkere Beziehungen zu seinen Klienten und anderen Stakeholdern auf lokaler Ebene aufbauen kann und dadurch auf lokale Erfordernisse besser eingehen kann.

Global Advisory Council

Der Global Advisory Council ist das wichtigste Beratungsgremium von EY. Das Gremium setzt sich aus einer Anzahl von Partnern (im Folgenden: „Partner“) aus EYG-Mitgliedsunternehmen der vier Areas sowie aus unabhängigen Vertretern (Independent Non-Executive Representatives, im Folgenden: „INEs“) zusammen. Die Partner werden von ihren Peers für drei Jahre, mit der einmaligen Möglichkeit zur Wiederwahl, gewählt. Sie dürfen keine Senior Management-Funktionen innehaben, Die INEs werden von einem dafür zuständigen Ausschuss gewählt. Der Global Advisory Council berät EYG in Bezug auf Richtlinien, Strategien und die öffentlichen Interessensaspekte seiner Entscheidungsprozesse. Für eine Anzahl wesentlicher Angelegenheiten, die sich auf EY auswirken können, ist die Zustimmung des Global Advisory Council erforderlich.

Independent Non-Executive Representatives (INEs)

Als außerhalb von EY kommende Personen, bringen die Independent Non-Executive Representatives (INEs) wichtige externe Perspektiven und Erkenntnisse in den Global Advisory Council und insgesamt in unsere globale Organisation ein. Für weitere Informationen zu den INEs von EY verweisen wir auf den nachfolgenden Abschnitt.

Global Executive

Im Global Executive sind die drei Dimensionen der globalen EY Organisation vertreten – Verwaltungsfunktionen („functions“), Fachbereiche („services“) und geografische Gebiete („geographies“). Vorsitzender des Global Executive ist der Chairman and Chief Executive Officer der EYG. Weitere Mitglieder des Gremiums sind der Chief Operating Officer, die Area Managing Partner, die vier Global Managing Partner von People, Markets, Quality & Risk Management sowie Operations and Finance und die Vice Chairs der Service Lines Assurance Services, Advisory Services, Tax Services und Transaction Advisory Services sowie der Global Vice Chair für Public Policy. Dem Global Executive gehört auch ein Vertreter einer Praxis aus den Schwellenmärkten an.

Das Global Executive und der Global Advisory Council billigen die Nominierung der Kandidaten für die Position des Chief Operating Officer der EYG und bestätigen die Ernennung von Global Managing Partnern. Das Global Executive genehmigt auch die Ernennung von Global Vice Chairs. Der Global Advisory Council bestätigt die Ernennung aller Global Vice Chairs, die Mitglied im Global Executive werden sollen. Schließlich genehmigt das Global Executive die Ernennung von Area Managing Partnern. Solche Ernennungen müssen vom Global Advisory Council bestätigt werden.

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Die Aufgaben des Global Executive umfassen die Förderung der globalen Ziele sowie die Entwicklung, Genehmigung und, sofern relevant, die Umsetzung von:

• globalen Strategien und Plänen

• gemeinsamen Standards, Methoden und Richtlinien, die in den Mitgliedsunternehmen gefördert werden sollen

• Initiativen im Bereich der Mitarbeiterführung und -entwicklung, einschließlich der Kriterien und Prozesse für die Aufnahme, Bewertung, Entwicklung, Vergütung und das Ausscheiden von Partnern

• Programmen zur Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung

• Vorschläge zu regulatorischen und Belangen des öffentlichen Interesses

• Richtlinien und Leitlinien der Betreuung internationaler Kunden durch EYG- Mitgliedsunternehmen für internationale Klienten, zur Entwicklung von Geschäftsfeldern und Märkten sowie zu Fragen den Markennutzung

• Geschäftsplänen, Entwicklungsfonds und Investitionsprioritäten von EY

• Jährlichen Finanzberichten und Finanzplänen von EYG

• Global-Advisory-Council-Empfehlungen

• sonstigen Vorschlägen zur Unterstützung der globalen Ziele

Es ist darüber hinaus zur Mediation und Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedsunternehmen ermächtigt.

Global Executive Committees

Die Global Executive Committees, die unter der Leitung der Mitglieder des Global Executive stehen und sich aus Vertretern der vier Areas zusammensetzen, sind für Erarbeitung von Empfehlungen an das Global Executive zuständig. Committees bestehen für People, Quality & Risk Management, Markets, Operations and Finance, Assurance, Advisory, Tax und Transaction Advisory Services.

Global Practice Group

Die Global Practice Group setzt sich aus den Mitgliedern des Global Executive und der Global Executive Committees sowie den Regional Leaders zusammen. Zielsetzung dieses Gremiums ist die Sicherstellung eines gemeinsamen Verständnisses der strategischen Ziele von EY und die konsistente Umsetzung in allen EYG-Mitgliedsunternehmen der globalen Organisation.

EYG-Mitgliedsunternehmen

Entsprechend den EYG-Vorschriften verpflichten sich die Mitgliedsunternehmen, die EY-Ziele zur Erbringung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen weltweit zu verfolgen. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Mitgliedsunternehmen zur Implementierung der globalen Strategien und Pläne sowie zur Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Mindestumfangs an Dienstleistungs-bereichen. Sie sind verpflichtet, allgemeine Standards, Methoden und Richtlinien einzuhalten, insbesondere in den Bereichen Prüfungsmethode, Qualitäts- und Risikomanagement, Unabhängigkeit, Wissenstransfer, Human Resources sowie Tools und Technologien.

Vor allem verpflichten sich die EYG-Mitgliedsunternehmen, ihre Tätigkeit unter Einhaltung der geltenden berufsständischen und ethischen Standards sowie der geltenden gesetzlichen Vorschriften auszuüben. Grundlage dieser Verpflichtung zu Integrität und richtigem Handeln sind unser globaler Verhaltenskodex (Global Code of Conduct) sowie unsere Werte (Our Values).

Neben der Übernahme der Regeln von EYG schlie-ßen die Mitgliedsunternehmen noch weitere Ver-einbarungen über die Aspekte ihrer Mitgliedschaft im EY-Netzwerk. Dazu gehört beispielsweise das Recht und die Pflicht, den Namen EY zu führen und am Wissenstransfer teilzunehmen.

Die EYG-Mitgliedsunternehmen unterliegen einer ständigen Überprüfung, in deren Rahmen die Einhaltung der Anforderungen und Richtlinien von EYG zu Fragen wie Unabhängigkeit, Qualitäts- und Risikomanagement, Prüfungsmethode und Human Resources beurteilt wird. Um speziellen Situationen oder individuellen Umständen Rechnung zu tragen, werden gegebenenfalls „Sonderüberprüfungen“ durchgeführt. EYG-Mitgliedsunternehmen, die nicht in der Lage sind, die Qualitätsverpflichtungen aus den EYG-Mitgliedsanforderungen zu erfüllen, werden aus dem EY-Netzwerk ausgeschlossen.

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Independent Non-Executive Representatives (INEs)

Weltweite Spitzenführungskräfte aus verwandten Branchen sind für EY als Independent Non-Executive Representatives (INEs) tätig. Sie vertreten einen unabhängigen Standpunkt auf höchster Ebene, bieten Einblicke in die Interessen der wichtigsten Stakeholder von EY und fördern die Objektivität innerhalb der Governance-Strukturen. EY folgt dem UK Audit Firm Governance Code-Modell für INEs, indem Personen ausgewählt werden, die über die entsprechende Autorität verfügen und aufgrund ihrer Unabhängigkeit, Reputation, Erfahrung und Fachkenntnisse gemeinsam das Vertrauen der Stakeholder von EY steigern.

Ernennung

Die INEs werden vom INE Nominating Committee nominiert. Dieses setzt sich aus dem Chairman/CEO von EYG, dem Presiding Partner des Global Advisory Council und weiteren Personen zusammen, die der Chairman/CEO und der Presiding Partner nach eigenem Ermessen auswählen. Die Nominierungen erfordern die Zustimmung des Global Executive und die Ratifizierung durch den Global Advisory Council.

Unterstützung

Die INEs haben Anspruch auf erforderliche Informationen über die globale Geschäftstätigkeit. Um die Effektivität der Arbeit aller INEs sicherzustellen, erhalten sie administrative Unterstützung sowie Kostenerstattung für sämtliche erforderlichen Beratungsleistungen.

Amtszeit

Die Amtszeit der INEs beträgt drei Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Folgeernennung durch das Nominating Committee und den Global Executive.

Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten mit einem INE werden durch Mediation des Chairman/CEO von EYG im Rahmen eines festgelegten Benachrichtigungs- und Beratungsprozesses gelöst. Im Fall einer ungelösten Meinungsverschiedenheit sind die INEs berechtigt, von ihrer Position zurückzutreten.

Unabhängigkeit

Die für Wirtschaftsprüfer geltenden Unabhängigkeitsregeln wenden wir auch auf die INEs an, soweit sie für ihre Rolle als Mitglieder des Global Advisory Council relevant sind, und wir sind der Auffassung, dass sie diese auch erfüllen.

Die INEs von EY

Lim Hwee Hua

Lim Hwee Hua ist ehemalige Verkehrsministerin von Singapur. Sie ist die erste Frau in der Geschichte Singapurs, die in ein Ministeramt gewählt wurde und sie war 2009 von der Straits Times zur Frau des Jahres gekürt worden. Vor ihrem Eintritt in die Politik arbeitete Lim Hwee Hua für Jardine Fleming und wurde danach Managing Director von Temasek Holdings.

Shyamala Gopinath

Shyamala Gopinath war von September 2004 bis Juni 2011 Vizepräsidentin der Reserve Bank of India (RBI). 1972 kam sie zur RBI und arbeitete zunächst in unterschiedlichen Positionen, u. a. als Executive Director von Juni 2003 bis zu ihrer Ernennung als Vizepräsidentin. Des Weiteren war sie für zwei Jahre zum Internationalen Währungsfonds abgeordnet.

Sir Richard Lambert

Sir Richard Lambert ist Chancellor der University of Warwick, Mitglied des Supervisory Board for the Foreign and Commonwealth Office (UK), ehemaliger Director-General des Verbands der britischen Industrie und ehemaliger Redakteur der Financial Times. 2011 wurde Sir Richard für seine unternehmerischen Leistungen in der Neujahrsliste der Queen in den Ritterstand erhoben.

Klaus Mangold

Prof. Dr. Klaus Mangold ist Mitglied in Aufsichts- und Beiräten mehrerer Unternehmen, u.a. bei Alstom S.A., Continental AG, TUI AG, Metro AG und Rothschild GmbH. Er war außerdem Vorstandsvorsitzender der DaimlerChrysler Services AG und Vorsitzender des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft. Er ist Kommandeur der Ehrenlegion in Frankreich und Professor an der European Business School.

Mark Olson

Zu Mark Olsons ehemaligen Ämtern gehören: Gouverneur der US-Notenbank (Federal Reserve Board), Vorsitzender des US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), Staff Director des Senate Committee on Banking, Housing, and Urban Affairs, Vorsitzender der American Bankers Association, Bankpräsident und CEO. Von 1988 bis 1999 war er Partner bei EY.

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Unser Qualitätsanspruch Infrastruktur zur Qualitätssicherung

Der Global Managing Partner — Quality & Risk Management (GMP — Q&RM) koordiniert unter-nehmensweite Initiativen für alle vier EY-Service Lines: Assurance, Advisory, Tax und Transaction Advisory Services.

Der GMP — Q&RM ist direkt dem Chairman und Chief Executive Officer und dem Chief Operating Officer von EYG unterstellt und ist Mitglied des Global Executive. Partner der Mitgliedsunter-nehmen leiten Qualitäts- und Risikomanagement-initiativen in den Service Lines und Mitglieds-unternehmen und werden dabei von anderen Mitarbeitern unterstützt. Der GMP — Q&RM ist ferner für Festlegung global konsistenter Q&RM-Umsetzungsprioritäten verantwortlich. Diese Prioritäten werden stufenweise an die Mitglieds-unternehmen weitergegeben und durch ein unternehmensweites Risikomanagementsystem überwacht.

Der Global Vice Chair – Assurance ist verant-wortlich für die Einführung der EY-Richtlinien und Verfahrensweisen bei den Mitgliedsunternehmen in Bezug auf Prüfungsleistungen sowie für die Über-wachung ihrer Einhaltung durch die Mitglieds-unternehmen.

Der Global Vice Chair — Professional Practice, nachfolgend Professional Practice Director (PPD) genannt, ist sowohl dem GMP — Q&RM als auch dem Global Vice Chair — Assurance unterstellt und arbeitet direkt mit den Area PPDs zusammen, um Richtlinien und Verfahren der Qualitätssicherung einzuführen. Die Area PPDs sind dem Global PPD, dem Area Q&RM Leader und dem Area Assurance Leader unterstellt. Dadurch lässt sich eine größere Objektivität der Prüfungsqualität und Konsultationsprozesse sicherstellen.

Der Global PPD und die Area PPDs leiten und überwachen ferner die Professional Practice Group, ein globales sowie Area-bezogenes Netzwerk von Fachpersonal im Bereich Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards, das zu Fragen der Rechnungs-legung, Prüfung und Berichterstattung berät und die allgemeine Überwachung von Risiko-managementaktivitäten durchführt.

Der Global PPD kümmert sich um eine den geltenden berufsständischen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen entsprechende

Entwicklung der EY Global Audit Methodology (EY GAM) sowie verwandter Technologien. Des Weiteren beaufsichtigt die Professional Practice Group die Entwicklung von Guidance, Trainings- und Monitoringprogrammen, die von Fachmit-arbeitern der Mitgliedsunternehmen für eine konsistente und effektive Durchführung von Prüfungen eingesetzt werden. Die PPDs sowie die anderen Fachmitarbeiter der Mitgliedsunter-nehmen, mit denen sie zusammenarbeiten, kennen die Mitarbeiter, Klienten und Arbeitsprozesse von EY und stehen den Prüfungsteams gerne für Konsultationen zur Verfügung.

Oftmals sind zusätzliche Ressourcen zur Unterstützung der Professional Practice Group nötig, u. a. Netzwerke für Fachmitarbeiter mit Schwerpunkt auf:

• Berichterstattung über das interne Kontroll-system und damit verbundene Aspekte unseres methodologischen Prüfungsansatzes

• Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Risiko-fragen für spezifische Branchen und Bereiche

• Fragen, die mit bestimmten Ereignissen wie beispielsweise der Finanzkrise in Zusammen-hang stehen, von zivilen und politischen Unruhen betroffene Gebiete, Staatsver-schuldung und damit verbundene Auswirk-ungen auf Bilanzierung, Prüfung und Rechnungslegung

• Allgemeine Fragen des Prüfungsauftrags und effektive Zusammenarbeit mit Prüfungs-ausschüssen

In den folgenden Abschnitten werden die wesentlichen Komponenten unseres Programms zur Sicherung der Prüfungsqualität beschrieben: • Umsetzung von Berufsgrundsätzen • Internes Qualitätssicherungssystem • Auftragsannahme und -fortführung • Durchführung von Prüfungen • Review und Konsultationen • Rotation der unterzeichnenden Wirtschafts-

prüfer • Interne Nachschau (Quality Review) • Externe Qualitätsprüfung

• Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

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Transparenzbericht 2013 - EY Österreich 11

Umsetzung von Berufsgrundsätzen

Unsere Unternehmenskultur

Die Unternehmensführung ist dafür verantwortlich, in ihrer Vorbildfunktion unsere Unternehmenskultur zu vermitteln und durch entsprechendes Verhalten und Handeln die Verpflichtung von EY, „Building a better working world“, zu demonstrieren. Wir vermitteln unseren Mitarbeitern, dass unsere qualitätsbezogene und berufsständische Verantwortung bei ihnen beginnt. Unsere gemeinsamen Werte, die unsere Mitarbeiter anregen und dazu anleiten, das Richtige zu tun sowie unsere Verpflichtung zu Qualität beschreiben eindeutig, wer wir sind und sind fester Bestandteil unseres täglichen Handelns.

Der Stellenwert von Ethik und Integrität ist eingebettet in unsere Konsultationskultur, unsere Trainingsprogramme und unsere interne Kommunikation. Die Unternehmensführung nutzt regelmäßig die unterschiedlichsten Kommunikationswege und geht mit gutem Beispiel voran, um die Bedeutung der Einhaltung unserer Berufsgrundsätze und -richtlinien und der Erbringung von qualitativ hochwertigen Dienstleistungen zu bekräftigen. Durch unsere Qualitätsprüfungsprogramme wird darüber hinaus die Qualität unserer Leistungen als entscheidender Faktor für die Beurteilung und Vergütung unserer Fachmitarbeiter bewertet.

Unsere Unternehmenskultur legt hohen Wert auf Zusammenarbeit und hebt in besonderem Maße die Bedeutung der Konsultation im Umgang mit komplexen Fragen der Bilanzierung, Prüfung, Berichterstattung sowie bei berufsrechtlichen Fragestellungen und bei Fragen im Zusammenhang mit den Unabhängigkeitsvorschriften hervor. Des Weiteren ist es uns wichtig sicherzustellen, dass Prüfungsteams und Klienten die Ergebnisse einer Konsultation gegebenenfalls korrekt umsetzen.

Unsere interne Botschaft lautet seit jeher: Kein einzelner Klient kann wichtiger sein als be-rufliche Reputation - die Reputation von EY Österreich und die Reputation jedes einzelnen Mitarbeiters.

Verhaltenskodex

Wir fördern eine Unternehmenskultur, in deren Mittelpunkt Integrität sowie die Erbringung von hochwertigen Prüfungsleistungen steht. Die in unserem weltweiten Verhaltenskodex, dem Global Code of Conduct, verankerten Grundsätze geben uns klare Standards an die Hand und sind Leitlinien für unser Handeln und unsere Berufsausübung. Er ist in fünf Kategorien unterteilt und enthält die

Verhaltensrichtlinien, die von allen Mitarbeitern von EY Österreich zu beachten sind und als Verhaltensrichtlinie in Bezug auf unser gesamtes Leistungsspektrum dienen:

• Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern • Zusammenarbeit mit Klienten und anderen

Personen • Handeln unter dem Gesichtspunkt der

berufsständischen Integrität • Wahrung unserer Objektivität und

Unabhängigkeit • Respektierung des geistigen Eigentums

Mithilfe unserer Verfahren zur Überwachung der Einhaltung unseres Verhaltenskodex und regelmäßiger Kommunikation sind wir bestrebt, ein Umfeld zu schaffen, in dem sämtliche Mitarbeiter sich zu verantwortungsbewusstem Handeln aufgerufen fühlen; dies beinhaltet auch die Meldung von Fehlverhalten ohne Furcht vor Repressalien.

Die EY/Ethics Hotline gibt Mitarbeitern, Klienten und Dritten die Möglichkeit, unter Wahrung der Vertraulichkeit Aktivitäten zu melden, die ein unethisches oder rechtswidriges Verhalten darstellen könnten und das gegen unsere berufsständischen Standards oder anderweitig gegen unseren globalen Verhaltenskodex verstoßen könnten. Die Hotline wird von einer externen Organisation betrieben, die vertrauliche und, falls gewünscht, auch anonyme Hotline-Dienste für Unternehmen weltweit anbietet.

Sobald eine Meldung bei der EY/Ethics Hotline per Telefon oder Internet eingeht, wird diese umgehend bearbeitet. Je nach Sachverhalt werden geeignete Personen aus Q&RM, Human Resources, Legal oder anderen Abteilungen für die Bearbeitung hinzugezogen. Jede Angelegenheit wird von erfahrenen Mitarbeitern bearbeitet und vom globalen Q&RM beaufsichtigt. Für Angelegenheiten, die nicht über die EY/Ethics Hotline gemeldet werden, gilt dieselbe Vorgehensweise.

Our values Who we are

People who demonstrate integrity, respect and teaming

People with energy, enthusiasm and the courage to lead

People who build relationships based on doing the right thing

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Transparenzbericht 2013 - EY Österreich 12

Internes Qualitätssicherungssystem

Die Reputation von EY Österreich als Anbieter qualitativ hochwertiger Prüfungsleistungen, die wir unter Wahrung unserer Unabhängigkeit, Objektivität und der Beachtung ethischer Grundsätze erbringen, ist ein Schlüssel für unseren Erfolg als unabhängige Abschlussprüfer. Wir investieren fortlaufend in Initiativen zur Förderung einer verbesserten Objektivität, Unabhängigkeit und der kritischen Grundhaltung im Rahmen der Berufsausübung - Grundvoraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Prüfung.

Die Rolle von EY Österreich als Abschlussprüfer besteht darin, ein Urteil über die Darstellung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahresabschluss unserer Klienten abzugeben. Unsere Teams setzen sich aus qualifizierten Mitarbeitern mit unterschiedlichen Fach- und Branchenkenntnissen zusammen. Wir entwickeln unsere Qualitäts- und Risikomanagementprozesse kontinuierlich fort, um die Qualität unserer Leistungen auf einem konstant hohem Niveau zu halten.

Wir sind uns bewusst, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen, die von einer fortschreitenden Globalisierung und schnellem Transfer von Finanzkapital geprägt sind, der Qualität von Prüfungsleistungen eine bislang nicht gekannte Bedeutung zukommt. Wir verbessern laufend unsere Prüfungsmethode, Tools und sonstigen Ressourcen, die erforderlich sind, um die Qualität unserer Leistungen weiter zu erhöhen. Dies spiegelt sich in unserer Verpflichtung, „Building a better working world“ und insbesondere das Vertrauen in die weltweiten Kapitalmärkte zu stärken, wider.

Der Markt und unsere Stakeholder fordern weiterhin hochwertige Prüfungsleistungen, und zugleich wird zunehmend verlangt, dass diese effektiv und so effizient wie möglich erbracht werden. EY ist ständig auf der Suche nach neuen Möglichkeiten, um die Effizienz und Effektivität unserer Prüfungsmethode und -prozesse zu steigern und gleichzeitig die hohe Prüfungsqualität beizubehalten. Wir arbeiten daran, zu verstehen, in welchen Bereichen unsere Prüfungsqualität unsere eigenen Erwartungen und die unserer Stakeholder, insbesondere der externen Regulierungsbehörden, unter Umständen nicht erfüllt. Unser Ziel ist es, durch externe und interne Überprüfungen Erkenntnisse zu gewinnen, um die Hauptursachen qualitätsbezogener Sachverhalte zu identifizieren

und somit die fortlaufende Verbesserung unserer Prüfungsqualität sicherzustellen. Wir sind auch der Auffassung, dass externe Überprüfungen effektiv dazu beitragen, angemessene Maßnahmen zur Verbesserung der Prüfungsqualität umzusetzen.

Wirksamkeit des internen Qualitätskontrollsystems

EY hat ein angemessenes und wirksames System von Qualitätssicherungsmaßnahmen entwickelt und eingerichtet. Diese erfüllen die Anforderungen der vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standards on Quality Control. Der Prüfungsbetrieb von EY Österreich wendet diese globalen Richtlinien und Verfahrensweisen an und hat sie so ergänzt, dass sie den in Österreich geltenden gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen entsprechen.

Wir führen ferner ein internes Programm zur Qualitätssicherung und -kontrolle durch (Audit Quality Review (AQR)), in dessen Rahmen eine jährliche Beurteilung der Qualität unserer Arbeit erfolgt. Hierdurch stellen wir sicher, dass von unseren Mitarbeitern im Prüfungsbetrieb von EY Österreich die gesetzlichen Vorschriften, die anzuwendenden berufsständischen Vorschriften sowie die EY-internen Standards eingehalten werden.

Die Ergebnisse des AQR-Programms sowie von externen Überprüfungen werden beurteilt und innerhalb des Prüfungsbetriebs von EY Österreich kommuniziert. Sie dienen als Basis für die kontinuierliche Verbesserung unserer Prüfungsqualität und dafür, dass den höchsten berufsständischen Anforderungen entsprochen wird.

Das Global Executive ist für die Einführung von Programmen zur Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung verantwortlich; es beurteilt die Ergebnisse unseres internen AQR-Programms und externer Überprüfungen sowie sämtliche wichtige Maßnahmen, die für Bereiche mit Optimierungspotential entwickelt wurden.

Die aktuellen Ergebnisse dieser Überprüfungen - zusammen mit den Ergebnissen der externen Qualitätsprüfungen - zeigen, dass unser internes Qualitätssicherungssystem angemessen strukturiert und wirksam ist.

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Transparenzbericht 2013 - EY Österreich 13

Auftragsannahme und -fortführung

EY-Richtlinien Unsere globale Richtlinie über die Prüfung der Annahme und Fortführung von Geschäfts-beziehungen (Client Acceptance and Continuance Policy) enthält die Grundsätze, die für eine Prüfung der Annahme neuer und Fortführung bestehender Geschäftsbeziehungen maßgeblich sind. Diese Grundsätze sind unerlässlich zur Qualitäts-sicherung, zur Risikosteuerung, zum Schutz unserer Mitarbeiter und zur Einhaltung gesetzlicher und berufsständischer Vorschriften. Das Ziel der Richtlinie ist die:

• Einrichtung eines strikten Entscheidungs-prozesses über die Auftragsannahme-fortführung

• Einhaltung der geltenden Unabhängigkeits-anforderungen

• Identifizierung und der angemessene Umgang mit Interessenkonflikten

• Identifizierung und Ablehnung von Klienten, die ein überhöhtes Risiko darstellen

• obligatorische Konsultation mit benannten Fachmitarbeitern, um zusätzliche Risiko-managementverfahren für spezifische wesentliche Risikofaktoren zu identifizieren

• Einhaltung der rechtlichen, regulatorischen und berufsständischen Vorschriften

Des Weiteren legt unsere globale Richtlinie über Interessenkonflikte (Conflicts of Interest Policy) verschiedene Kategorien von Interessenkonflikten als globalen Standard fest und definiert einen Prozess zur Identifizierung potenzieller Interessen-konflikte. Des Weiteren enthält diese Richtlinie Bestimmungen dazu, wie Interessenskonflikte so rasch und effizient wie möglich durch entsprech-ende Schutzmaßnahmen gesteuert werden können. Diese Schutzmaßnahmen reichen von der Ein-holung der Zustimmung des betreffenden Klienten, für zwei oder mehr Klienten tätig zu werden, bis zur Ablehnung eines Auftrags für einen Klienten durch das Mitgliedsunternehmen, um einen identifizierten Interessenkonflikt zu vermeiden.

Umsetzung von Richtlinien Wir nutzen das Global Tool for Acceptance and Continuance (GTAC), ein intranetbasiertes System zur effizienten Koordination der Aktivitäten im Rahmen der Auftragsannahme und -fortführung entsprechend unseren globalen, auf Ebene der Service Lines und EYG-Mitgliedsunternehmen geltenden Richtlinien. GTAC führt Anwender durch unsere Anforderungen bei der Auftragsannahme und -fortführung und stellt eine Verknüpfung zu den relevanten Richtlinien und Berufsgrundsätzen her, die für eine Beurteilung der Geschäftschancen und der damit verbundenen Risiken erforderlich ist.

Der Entscheidungsprozess zur Auftragsannahme beinhaltet eine sorgfältige Risikobeurteilung eines möglichen Klienten und verschiedene sonstige

Überprüfungen. Vor der Annahme von Aufträgen aus Spezialbranchen bzw. zu Spezialthemen wird geprüft, ob Fachmitarbeiter mit genügend Fach-kompetenz (Qualifikation, Fachkenntnisse, Erfahrung) zur Verfügung stehen und ob wir die vom Klienten nachgefragten Dienstleistungen auch tatsächlich erbringen können. Der Genehmigungs-prozess wird streng gehandhabt, und kein Prüfungsauftrag für ein börsennotiertes Unternehmen wird ohne die Genehmigung unseres PPD angenommen.

Im Rahmen unseres jährlichen Prozesses zur Auftragsfortführung überprüfen wir unsere Dienstleistungen und unsere Fähigkeit, weiterhin qualitativ hochwertige Leistungen für unsere Klienten erbringen zu können, und überzeugen uns davon, dass unsere Klienten die Qualitäts- und Transparenzansprüche an die Berichterstattung im Rahmen der Abschlussprüfung von EY Österreich teilen. Der auftragsverantwortliche Wirtschafts-prüfer überprüft jährlich die Geschäftsbeziehung mit den Prüfungsklienten und entscheidet, gemeinsam mit dem Leiter des Prüfungsbetriebs, ob eine Fortführung des Auftragsverhältnisses angemessen ist.

Close Monitoring Werden im Rahmen dieses Entscheidungsprozesses in Bezug auf bestimmte Prüfungsaufträge erweiterte Risikomanagementmaßnahmen für notwendig erachtet, so werden diese während der Prüfung umgesetzt oder der Prüfungsauftrag wird nicht fortgeführt. Wie bei der Entscheidung über die Annahme eines Mandats ist der Professional Practice Director (PPD) am Entscheidungsprozess über die Auftragsfortführung beteiligt und muss den Entscheidungen zustimmen.

Als Ergebnis dieses Prozesses werden bestimmte Prüfungsaufträge identifiziert, für die erweiterte Risikomanagementmaßnahmen für notwendig er-achtet und auch angeordnet werden. Ergebnis kann auch sein, dass einige Prüfungsaufträge nicht fortgeführt werden. Wie bei der Entscheidung über die Annahme eines Auftrags ist unser PPD am Ent-scheidungsprozess über die Auftragsfortführung beteiligt und muss mit den Entscheidungen über-einstimmen.

Die Entscheidung, einen Auftrag anzunehmen oder fortzuführen, setzt unter anderem voraus, dass die Geschäftsführung einer Gesellschaft keinen Druck auf das Prüfungsteam ausübt, eine nicht sachge-rechte Bilanzierung und Berichterstattung zu ak-zeptieren und keinen finanziellen Druck ausübt, der die Prüfungsqualität beeinträchtigen könnte. Über-legungen und Schlussfolgerungen zur Integrität der Geschäftsführung unserer Klienten sind integ-raler Bestandteil unserer Entscheidung über eine Auftragsannahme bzw. –fortführung.

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Transparenzbericht 2013 – EY Österreich 14

Durchführung von Prüfungen

Prüfungsmethode

Die Global Audit Methodology von EY (EY GAM) bietet einen weltweit einheitlichen Rahmen für die Erbringung hochwertiger Prüfungsleistungen durch die Anwendung konsistenter methodischer Prozesse, Beurteilungskriterien und Prüfungs-handlungen für sämtliche Prüfungsaufträge. Einer der Eckpfeiler der Prüfungsmethode ist eine Risikobeurteilung (die während des gesamten Prüfungsprozesses kritisch überdacht und, sofern erforderlich, modifiziert wird) sowie die anschließende Bestimmung der Art, des Zeitplans und Umfangs unserer Prüfungshandlungen auf der Grundlage dieser Risikobeurteilung. EY GAM betont auch die Wichtigkeit einer kritischen Grundhaltung im Rahmen der Durchführung unserer Prüfungs-handlungen. EY GAM basiert auf den International Standards on Auditing (ISAs) und wird ent-sprechend ergänzt, um den berufsständischen Standards sowie den regulatorischen und rechtlichen Vorschriften in Österreich zu entsprechen.

EY GAM besteht aus aufeinander aufbauenden Phasen, die vornehmlich die Geschäfts- und Abschlussrisiken des Klienten und die Auswirkung dieser Risiken auf unsere Prüfung des Abschlusses berücksichtigen. Die in GAM enthaltenen Methoden und Leitlinien stellen unsere umfassende Methodologie dar und umfassen drei Haupt-komponenten: Vorschriften zum Prüfungs-vorgehen, ergänzende Leitlinien sowie Formulare, Templates und Beispiele zur Unterstützung. Die Vorschriften zum Prüfungsvorgehen bilden den typischen Arbeitsprozess ab, wie im Prüfungs-betrieb von EY Österreich eine Prüfung durchgeführt wird. Die ergänzenden Leitlinien enthalten die Vorgaben und Leitlinien für spezifische Situationen und Umstände, die sich im Rahmen einer Prüfung ergeben können. Die Formulare, Templates und Beispiele enthalten Darstellungen der Leading Practices zur Unterstützung der Durchführung und Dokumentation unserer Prüfungshandlungen.

Wir überarbeiten unsere Prüfungsmethode fortlaufend unter Einbeziehung neuer Standards, aktueller Prüfungsthemen, Erfahrungen aus der Prüfungspraxis sowie den Ergebnissen interner und externer Überprüfungen. So wurde EY GAM beispielsweise nach der Veröffentlichung von ISA 610 Verwertung der Arbeit interner Prüfer aktualisiert. Vor Kurzem wurde außerdem ein neuer Prüfungsansatz veröffentlicht, der auf private mittelständische Unternehmen abgestimmt ist und die Anforderungen der ISAs erfüllt.

Darüber hinaus beobachten wir laufend aktuelle und sich abzeichnende Themenstellungen und versenden an die Mitarbeiter des Prüfungsbetriebs zeitnah Hinweise zur Prüfungsplanung und andere Hinweise. Diese Hinweise machen auf Bereiche

aufmerksam, die während Inspektionen identifiziert wurden sowie auf Schwerpunktthemen, die im International Forum of Independent Audit Regulators (IFIAR) behandelt werden, wie insbesondere kritische Grundhaltung bei der Prüfungsdurchführung, Konzernabschluss-prüfungen, Umsatzrealisierung und auftragsbegleitende Qualitätssicherung.

EY GAM enthält auch Vorschriften zur Einhaltung der anzuwendenden Berufsgrundsätze, einschließlich der Unabhängigkeit vom geprüften Unternehmen.

Tools und Technologien

Unsere Prüfungsteams verwenden Technologien, die sie bei der Durchführung und Dokumentation ihrer Prüfungshandlungen in Übereinstimmung mit EY GAM unterstützen. Unser wichtigstes IT-gestütztes Prüfungstool ist GAMx. Es unterstützt bei der Durchführung und Dokumentation der Prüfungshandlungen in Übereinstimmung mit EY GAM, wodurch unsere Fähigkeit, einheitliche qualitativ hochwertige Prüfungsleistungen zu erbringen, gestärkt wird. Über einen Link ermöglicht GAMx den Zugriff auf Wissens-datenbanken (Prüfungsleitlinien und Interpretationen), berufsständische Standards, Dokumentationstemplates und sonstige Tools, die für eine effektive Durchführung und Dokumentation einer risikobasierten Prüfung erforderlich sind. GAMx ermöglicht den Prüfungs-teams den Austausch von Informationen und Dokumenten über Prüfungshandlungen und -feststellungen und erleichtert ihnen dadurch die Zusammenarbeit. GAMx ermöglicht ferner eine sichere Peer-to-Peer-Kommunikation und damit eine Zusammenarbeit unserer Mitarbeiter unabhängig von ihrem physischen Einsatzort. Prüfungsteams verwenden während der einzelnen Prüfungsphasen andere Softwareanwendungen, Formblätter und Templates, die sie bei der Feststellung und Dokumentation von Besonderheiten bei der Prüfung, der Datenerfassung und der Datenanalyse unterstützen.

EY verfügt über zahlreiche Tools zur Datenanalyse während der Prüfung. Diese unterstützen unsere Prüfungsteams dabei, die Daten des Klienten zu analysieren, unsere Risikobeurteilungsprozesse zu verbessern und ermöglichen die weitere Analyse der mit höherem Risiko behafteten Vorgänge.

Zusammenstellung der Prüfungsteams

Die Richtlinien im Prüfungsbetrieb von EY Österreich sehen eine jährliche Durchsicht der Zuständigkeit der als auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Durchführung von Abschlussprüfungen tätigen Partner und Geschäftsführer durch den Leiter des

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Transparenzbericht 2013 – EY Österreich 15

Prüfungsbetriebs und den Professional Practice Director (PPD) vor, um sicherzustellen, dass die für Aufträge über die Durchführung von Abschlussprüfungen als auftragsverantwortlich eingesetzten Wirtschaftsprüfer über die angemessene fachliche Kompetenz, d. h. Know-how, Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben im Rahmen eines Prüfungsauftrags erfüllen zu können, und dass (soweit zutreffend) die geltenden Vorschriften zur personenbezogenen Rotation eingehalten werden.

Bei der Zuteilung von Mitarbeitern zu Prüfungs-teams, die ebenfalls in der Verantwortung des Leiters des Prüfungsbetriebs liegt, werden folgende Faktoren berücksichtigt: fachliche Kompetenz, Auftragsumfang und -komplexität, spezielle Branchenkenntnisse und -erfahrung, zeitlicher Ablauf der Arbeiten, Kontinuität und die Möglichkeit zu On-the-job-Training. Bei komplexeren oder umfangreicheren Aufträgen wird berücksichtigt, ob Spezial- oder andere Fachkenntnisse zur Ergänzung und Unterstützung des Prüfungsteams erforderlich sind.

In vielen Situationen unterstützen Experten unsere Prüfungsteams bei ihren Prüfungshandlungen und der Einholung von angemessenen Prüfungsnachweisen. Wir setzen diese Experten in Situationen ein, in denen spezielle Fähigkeiten oder Kenntnisse erforderlich sind, zum Beispiel für IT-Systeme, für die Bewertung von Vermögenswerten und für versicherungsmathematische Analysen.

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Review und Konsultationen

Review der durchgeführten Prüfungshandlungen

Unsere Richtlinien schreiben eine direkte und zeitnahe Einbindung des auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfers in die Prüfung sowie eine laufende Überwachung der Arbeiten durch verschiedene Stufen der kritischen Durchsicht (Review) vor. Erfahrene Mitglieder des Prüfungsteams nehmen eine kritische Durchsicht (Detailed Review) der Auftragsdokumentation vor, die auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer führen anschließend einen Second-Level Review durch. Soweit erforderlich, nimmt ein Steuerexperte eine kritische Durchsicht der steuerlichen und sonstigen relevanten Arbeitspapiere vor. Bei der Prüfung von Abschlüssen börsenotierter sowie bestimmter anderer Gesellschaften erfolgt darüber hinaus eine Durchsicht wichtiger Bereiche der Prüfungsdurchführung sowie der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung einschließlich einer Durchsicht des Abschlusses der geprüften Gesellschaft sowie unseres Berichts über die Prüfung durch einen Engagement Quality Reviewer (vgl. dazu auch die nachfolgenden Ausführungen zur auftragsbegleitenden Qualitätssicherung). Art, zeitlicher Ablauf und Umfang der kritischen Durchsicht der Arbeitspapiere hängen von vielen Faktoren ab und sind daher von Fall zu Fall sachgemäß zu bestimmen. Zu diesen Faktoren zählen • das Risiko, die Wesentlichkeit,

Ermessensspielräume und Komplexität des jeweiligen Themenbereichs

• die Kompetenzen und die Erfahrung der Mitglieder des Prüfungsteams, die die Prüfungsdokumentation erstellen

• der Umfang der direkten Beteiligung des Reviewers an den Prüfungshandlungen

• der Umfang der durchgeführten Konsultationen

Diese Richtlinien beschreiben ferner die Aufgaben und die Verantwortung der einzelnen Mitglieder des Prüfungsteams und die Anforderungen an die Dokumentation ihrer Arbeiten und den daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen.

Einholung von fachlichem Rat (Konsultationen)

Unsere Konsultationsrichtlinien basieren auf einer Unternehmenskultur, in deren Mittelpunkt Zusammenarbeit steht und Fachmitarbeiter dazu aufgerufen sind, sich über Fragestellungen zu komplexen Bilanzierungs-, Prüfungs- und Berichterstattungsthemen zu beraten. Die Anforderungen an Konsultationsprozesse sowie die damit verbundenen Grundsätze sind so angelegt, dass unsere Prüfungsteams alle geeigneten Ressourcen nutzen, um zu einer sachgerechten Lösung zu gelangen.

Der Konsultationsprozess ist in den Entscheidungsprozess integriert; es ist nicht nur ein Prozess um Rat einzuholen.

Bei komplexen und sensiblen Angelegenheiten verlangen wir im Rahmen eines formellen Prozesses, dass andere, nicht zum Prüfungsteam gehörende Mitarbeiter, die über mehr Erfahrung oder spezielle Kenntnisse verfügen, zu Rate gezogen werden; in erster Linie sind dies Mitarbeiter aus den Bereichen Professional Practice und Independence. Im Interesse von Objektivität und einer kritischen Grundhaltung verlangen unsere Richtlinien, dass Mitarbeiter der Professional Practice, Independence und bestimmte andere Mitarbeiter nicht an einer Konsultation teilnehmen, wenn sie zeitgleich Leistungen für den Klienten, den die Konsultation betrifft, erbringen oder über einen bestimmten Zeitraum erbracht haben.

Unsere Konsultationsrichtlinien enthalten ferner Anweisungen zur Dokumentationspflicht der Konsultationen. Hierzu gehört die Erfordernis zur Einholung einer schriftlichen Bestätigung von den konsultierten Personen, um das richtige Verständnis des Sachverhalts und dessen sachgerechte Lösung sicherzustellen.

Auftragsbegleitende Qualitätssicherung (Engagement Quality Review)

Für sämtliche Prüfungsaufträge bei börsennotierten Unternehmen sowie solchen Unternehmen, für die von einem höheren Risiko ausgegangen wird, sind auftragsbezogene Qualitätssicherung erforderlich, die von einem Wirtschaftsprüfer in Übereinstimmung mit den berufsständischen Standards durchzuführen ist. Für die Durchführung einer Engagement Quality Review werden erfahrene Fachmitarbeiter herangezogen, die über ausgeprägtes Fachwissen verfügen, unabhängig vom Prüfungsteam sind und die eine weitere objektive Beurteilung wesentlicher Themen der Prüfung, Rechnungslegung und Finanzberichterstattung abgeben können. Die Verantwortung des Engagement Quality Reviewers darf unter keinen Umständen einer anderen Person übertragen werden. Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung ist eine die gesamte Auftrags-durchführung begleitende Tätigkeit und beschränkt sich nicht auf die nachträgliche Durchsicht des Abschlusses zum Zeitpunkt der Ausfertigung unseres Berichts. Die Richtlinien und Verfahren für die Durchführung und Dokumentation der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung, die in jüngster Vergangenheit verschärft wurden, um die Wichtigkeit dieses Qualitätsaspektes hervorzuheben, enthalten spezifische Leitlinien über die Art, den zeitlichen Ablauf und den Umfang der vom Engagement Quality Reviewer

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durchzuführenden Prüfungshandlungen. Der PPD überprüft und genehmigt die Ernennung der Engagement Quality Reviewer für Prüfungsaufträge bei börsennotierten Unternehmen sowie für solche Unternehmen, für die von einem höheren Risiko ausgegangen wird.

Lösung von fachlichen Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Prüfungsteams

Die Unternehmenskultur von EY beruht auf Zusammenarbeit im Team. Wir ermutigen unsere Mitarbeiter und erwarten von ihnen, fachliche Meinungsunterschiede sowie Zweifel und Besorgnisse im Rahmen eines Prüfungsauftrages frei zu äußern, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Unsere Richtlinien und Verfahrensweisen sind so gestaltet, dass sie die Prüfungsteammit-glieder im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit wesentlichen Bilanzierungs-, Prüfungs- oder Berichterstattungsfragen unterstützen.

Diese Richtlinien werden unseren Mitarbeitern bei ihrem Einstieg bei EY erläutert und später immer wieder bekräftigt, um unsere Mitarbeiter in ihrer Verantwortung und Kompetenz zu stärken, die für eine gründliche Erörterung und Überprüfung von Meinungsverschiedenheiten erforderlich sind.

Fachliche Meinungsverschiedenheiten während einer Prüfung werden grundsätzlich auf der Ebene des Prüfungsteams gelöst. Falls Zweifel an einer Entscheidung verbleiben, besteht jedoch jederzeit das Recht bzw. gegebenenfalls die Verpflichtung, Meinungsverschiedenheiten auf der nächsthöheren Ebene zu behandeln, bis eine Einigung erreicht oder eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Bis dahin ist es den einzelnen Parteien nicht gestattet, sich auf welche Art auch immer aus dem Verfahren zurückzuziehen. Spricht der Engagement Quality Reviewer Empfehlungen aus, die der auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer nicht akzeptiert, oder wird die Angelegenheit nicht zur Zufriedenheit des Engagement Quality Reviewer gelöst, wird der Prüfungsbericht so lange zurückgehalten, bis die Angelegenheit im Rahmen des hierfür vorgesehenen Konsultationsverfahrens für fachliche Meinungsverschiedenheiten gelöst wird. Unsere Dokumentationsanforderungen für fachliche Meinungsverschiedenheiten und deren Klärung entsprechen den Anforderungen für sonstige Konsultationen. Jede am Prozess beteiligte Person kann ihre Sichtweise gesondert dokumentieren und diese Dokumentation kann als Anlage der Dokumentation der finalen Entscheidung beigefügt werden.

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Rotation der unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer (personenbezogene Rotation)

EY bekennt sich zum System der personenbezogenen Rotation als eine Maßnahme zur Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Die Rotation der unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer wirkt der Betriebsblindheit entgegen und erhöht die Unab-hängigkeit vom Management der geprüften Gesellschaft. Die Rotation der unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer in Kombination mit den sonstigen Unabhängigkeitsbestimmungen, verbesserten Systemen der internen Qualitätskontrolle und einer unabhängigen Prüferaufsicht stärken die Unabhängigkeit und Objektivität und leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Prüfungsqualität.

Wir halten uns an die in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur personenbezogenen Rotation. Diese sehen eine verpflichtende Rotation des den Bestätigungsvermerk unterzeichnenden Wirtschaftsprüfers vor, wenn dieser einen Bestätigungsvermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft bereits in fünf Fällen gezeichnet hat; dies gilt jedoch nicht nach einer Unterbrechung der Prüfungstätigkeit für zumindest zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre.

Diese Bestimmung gilt sinngemäß auch für die Prüfung des Konzernabschlusses, wobei in diesem Fall auch eine Rotation erfolgen muss, wenn die Voraussetzungen für die Rotation bei der Prüfung eines bedeutenden verbundenen Unternehmens vorliegen. Die Bestimmungen über die personenbezogene Rotation finden auch Anwendung auf Personen, die eine maßgeblich leitende Funktion bei der Prüfung ausüben. Ergänzend kommen die Bestimmungen zur personenbezogenen Rotation des Kodex des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) sowie – sofern anzuwenden – die Vorschriften der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) zur Anwendung.

Um die Anforderungen an die personenbezogene Rotation wirksam zu überwachen, setzen wir Instrumente ein, die uns bei der Einhaltung der Rotationsregelungen unterstützen. Ferner haben wir einen Prozess zur Rotationsplanung und Entscheidungsfindung implementiert, der Konsultationen mit und Genehmigungen durch den Professional Practice Director beinhaltet.

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Interne Nachschau (Quality Review)

Das globale Audit Quality Review (AQR) Programm ist ein Eckpfeiler der Bemühungen von EY, die Prü-fungsqualität aufrechtzuerhalten und zu verbes-sern. Um die Einhaltung der für unseren Prüfungs-betrieb geltenden Qualitätsnormen und Risikoma-nagementmaßnahmen zu gewährleisten, wird das Qualitätssicherungssystem von EY Österreich in angemessener Weise einer internen Nachschau (Quality Review) im Rahmen des globalen Audit Quality Review (AQR) Programms unterzogen, über deren Ergebnisse Bericht erstattet wird und die entsprechende Maßnahmenpläne zur Folge hat.

Das vorrangige Ziel des globalen AQR-Programms ist die Feststellung, ob die Qualitätssicherungs-maßnahmen, einschließlich jener des Prüfungsbe-triebes von EY Österreich angemessen strukturiert sind und bei der Durchführung von Prüfungsauf-trägen angemessen befolgt werden, so dass die Einhaltung anzuwendender Richtlinien und Verfah-ren, berufsständischer Standards und regulatori-scher Anforderungen hinreichend sicher gestellt ist. Das globale AQR-Programm erfüllt die Vorga-ben der Leitlinien des International Standard on Quality Control No. 1 in der geltenden Fassung (ISQC No. 1). Das AQR-Programm unterstützt fer-ner die fortgesetzten Anstrengungen von EY zur Identifizierung von Bereichen, in denen wir unsere Leistungen optimieren oder unsere Richtlinien und Verfahren verbessern können.

Das globale AQR-Programm wird jährlich durchge-führt. Für die Koordinierung und Überwachung sind, unter Aufsicht des Global Q&RM-Netzwerks, vom PPD beauftragte Personen zuständig.

Die jedes Jahr zu überprüfenden Aufträge werden mithilfe eines risikobasierten Ansatzes ausgewählt, der insbesondere unsere großen Prüfungsaufträge, solche aus Spezialbranchen oder von wesentlichem öffentlichem Interesse adressiert. Das AQR-Programm beinhaltet die detaillierte, risikoorien-tierte Durchsicht der Prüfungsunterlagen („File Reviews“) für eine große Stichprobenanzahl von Prüfungsaufträgen bei börsennotierten und nicht börsennotierten Klienten, um die Einhaltung von internen Richtlinien und Verfahren, der EY GAM-Anforderungen und der jeweils geltenden lokalen berufsständischen Standards und regulatorischen Anforderungen zu beurteilen. Darüber hinaus wer-den in regelmäßigen Abständen „Practice Level

Reviews“ durchgeführt, um die Einhaltung der Qualitätssicherungsrichtlinien und -verfahren in den von ISQC No. 1 vorgeschriebenen Funktions-bereichen zu beurteilen. Das AQR-Programm er-gänzt externe Qualitätssicherungs- und Über-wachungsaktivitäten wie Überprüfungen durch Aufsichtsbehörden und externe Qualitätsprüfun-gen.

Es ist unser Ziel, dass alle unsere Prüfungsaufträge die höchsten Qualitätsanforderungen erfüllen und wir setzen überall dort die notwendigen Verbesse-rungsmaßnahmen, wo dieses Ziel noch nicht er-reicht ist.

Im Prüfungsbetrieb von EY Österreich werden Feststellungen der internen Nachschau und der ex-ternen Qualitätsprüfung analysiert, um die Ursa-chen für diese Mängel zu identifizieren und geeig-nete Maßnahmen zur Verbesserung der Prüfungs-qualität auszuarbeiten und umzusetzen.

AQR Reviewer und Team Leader werden auf der Grundlage ihrer Fähigkeiten und fachlichen Quali-fikationen im Bereich Rechnungslegung und Prü-fung sowie Branchenspezialisierung ausgewählt. Ferner sind AQR Reviewer und Team Leader häufig über einen Zeitraum von mehreren Jahren im Rahmen des AQR-Programms tätig und verfügen über eine hohe Kompetenz bei der Durchführung des Programms. Reviewer und Team Leader wer-den in der Regel außerhalb ihres Standorts einge-setzt und sind unabhängig von den zu überprüfen-den Prüfungsteams.

Die Ergebnisse des weltweiten AQR-Programms sowie die externen Überwachungs- und Überprü-fungsaktivitäten werden ausgewertet und an die Mitarbeiter unseres Prüfungsbetriebs kommuni-ziert, so dass auf der entsprechenden Ebene an-gemessene Qualitätsverbesserungsmaßnahmen ergriffen werden können. Maßnahmen zur Lösung von Fragen der Prüfungsqualität, die im Rahmen des AQR-Programms, von externen Qualitätsprü-fungen oder Überprüfungen durch Aufsichtsbehör-den festgestellt wurden, werden durch den Leiter des Prüfungsbetriebs gemeinsam mit dem PPD ge-troffen. Die identifizierten Handlungserfordernisse werden vom PPD überwacht. Diese Programme geben uns wichtige Hinweise im Rahmen unserer Anstrengungen zur laufenden Qualitätsverbesse-rung.

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Transparenzbericht 2013 - EY Österreich 20

Externe Qualitätsprüfung

Der einheitliche Prüfungsbetrieb der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Österreich ist gem. § 4 Abs 1 A-QSG verpflichtet, sich alle drei Jahre einer externen Qualitätsprüfung zu unter-ziehen.

Die externe Qualitätsprüfung dient der Beurteilung, ob im Prüfungsbetrieb angemessene Qualitäts-sicherungsmaßnahmen eingerichtet sind und bei der Durchführung von Abschlussprüfungen einge-halten werden, und ob diese den Grundsätzen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und den berufständi-schen Richtlinien und Empfehlungen entsprechen.

Die letzte externe Qualitätsprüfung des Prüfungs-betriebs der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften in Österreich hat im Zeitraum vom Juni bis Oktober 2010 stattgefunden. Der Arbeits-ausschuss für externe Qualitätsprüfungen hat nach Auswertung des schriftlichen Prüfungsberichts am 29. November 2010 die Bescheinigung erteilt, dass die

► Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Wien

► Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Linz

► Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Salzburg

► Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Klagenfurt

an der externen Qualitätsprüfung erfolgreich teil-genommen haben.

Diese Bescheinigungen sind entsprechend den Bestimmungen des § 15 Abs 2 iVm § 4 Abs 1 A-QSG jeweils bis 11. Dezember 2013 befristet.

Die notwendige externe Qualitätsprüfung zur Er-neuerung der Bescheinigungen findet plangemäß in diesem Jahr statt.

Informationen über den Arbeitsausschuss für ex-terne Qualitätsprüfungen (AeQ) sind auf der Websi-te des Arbeitsausschusses unter www.aeq.or.at abrufbar.

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Transparenzbericht 2013 - EY Österreich 21

Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

Die in unserem weltweiten Verhaltenskodex, dem Global Code of Conduct, verankerten Grundsätze geben uns klare Standards an die Hand und sind Leitlinien für unser Handeln und unsere Berufsausübung. EY Österreich handelt in Übereinstimmung mit geltendem Recht und geltenden Vorschriften, und unsere Werte sind die Grundlage unserer Verpflichtung zu richtigem Handeln. Im Rahmen dieser bedeutenden Verpflichtung stützen wir uns auf zahlreiche Richtlinien und Verfahrensweisen, u. a.:

Antikorruption

Die Antikorruptionsrichtlinie von EY gibt unseren Mitarbeitern Anweisungen, wie sie sich im Zusammenhang mit unethischen und rechtswidrigen Handlungen verhalten sollen. Sie hebt die Verpflichtung unserer Mitarbeiter zur Einhaltung von Antikorruptionsgesetzen hervor und enthält eine genauere Definition was unter Bestechung zu verstehen ist. Darüber hinaus definiert diese Richtlinie die Berichtsverantwort-lichkeiten, wenn Bestechungsfälle entdeckt werden.

Insiderhandel

Die globale EY-Richtlinie über Insiderhandel bekräftigt die Verpflichtung unserer Mitarbeiter, nicht unter Ausnutzung von Insiderinformationen am Wertpapierhandel teilzunehmen. Ferner enthält die Richtlinie nähere Einzelheiten darüber, was unter dem Begriff Insiderinformationen zu subsumieren ist und welche Personen in Bezug auf Fragestellungen im Zusammenhang mit diesem Themenkomplex zu konsultieren sind.

Datenschutz

Die globale Datenschutzrichtlinie von EY regelt die Verwendung und den Schutz persönlicher Daten. Hierzu zählen die Daten unserer derzeitigen, früheren und potenziellen Mitarbeiter, Klienten, Lieferanten und Geschäftspartner. Diese Richtlinie entspricht den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu Datenschutz und Geheimhaltung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie ist Grundlage für die Gewährleistung des Datenschutzes bei EY Österreich. Darüber hinaus haben wir eine Richtlinie über die spezifischen Datenschutzvorschriften und die diesbezüglichen berufsständischen Vorschriften in Österreich.

Aufbewahrung von Unterlagen

Die Richtlinie von EY Österreich zur Aufbewahrung von Unterlagen gilt für sämtliche Aufträge und für alle Mitarbeiter. Die Richtlinie führt ausdrücklich aus, dass sämtliche Unterlagen über die übliche Aufbewahrungsfrist aufzubewahren sind, wenn eine Person von tatsächlichen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Ansprüchen, Rechtsverfahren, Untersuchungen, gerichtlichen Vorladungen sowie sonstiger von öffentlichen Stellen eingeleiteter Verfahren Kenntnis erlangt, in die wir oder einer unserer Klienten involviert sind und die sich auf unsere Arbeit auswirken könnten. Sie enthält auch die in Österreich geltenden Vorschriften für die Erstellung und Aufbewahrung von Arbeitspapieren, die für die durchgeführten Aufträge relevant sind.

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Transparenzbericht 2013 – EY Österreich 22

Maßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit Die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit von EY sind so konzipiert, dass der Prüfungsbetrieb von EY Österreich selbst ebenso wie die im Prüfungsbetrieb tätigen Fachmitarbeiter in der Lage sind, die für spezifische Aufträge geltenden Unabhängigkeitsstandards einzuhalten. Zu diesen zählen beispielsweise die Unabhängigkeitsstandards des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) der International Federation of Accountants (IFAC). Sie werden durch österreichische gesetzliche Regelungen und berufsrechtliche Grundsätze sowie eigene Richtlinien des Prüfungsbetriebs von EY Österreich ergänzt.

Wir betrachten und beurteilen Unabhängigkeit aus verschiedenen Blickwinkeln. Hierzu gehören finanzielle Beziehungen unserer Gesellschaften und unserer Mitarbeiter, Beschäftigungsverhältnisse, Geschäftsbeziehungen, die Zulässigkeit von Nichtprüfungsleistungen, die wir für unsere Prüfungsklienten erbringen, Rotationsbestimmungen, Honorarvereinbarungen, soweit zutreffend, Vorabgenehmigung durch Prüfungsausschüsse (soweit zutreffend) und Vergütung und Aufwandsentschädigung für Partner und Geschäftsführer.

Die Nichteinhaltung geltender berufsständischer Unabhängigkeitsanforderungen wird in Entscheidungen über Beförderung und Vergütung einbezogen und kann weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.

Wir haben verschiedene globale EY-Anwendungen, Tools und Prozesse implementiert, die uns sowie unsere Fach- und sonstigen Mitarbeiter dabei unterstützen sollen, die Unabhängigkeitsrichtlinien einzuhalten.

EYG Independence Policy

Die EYG Independence Policy enthält die Unabhängigkeitsanforderungen für die Mitgliedsunternehmen, die Fachmitarbeiter und sonstigen Mitarbeiter. Die Richtlinie basiert auf den IFAC-Unabhängigkeitsregeln. Soweit darüber hinaus gehende strengere Regelungen in nationalen Vorschriften bestehen, wurden die Anforderungen entsprechend strenger gefasst. Die Global Independence Policy enthält ferner nützliche

ergänzende Leitlinien zu einer großen Anzahl von Themenbereichen, die unseren Mitarbeitern bei der Anwendung der Unabhängigkeitsvorschriften behilflich sind. Die EYG Independence Policy ist für unsere Mitarbeiter jederzeit im EY-Intranet verfügbar.

Global Independence System

Das Global Independence System (GIS) ist ein webbasiertes Tool, das unsere Fachmitarbeiter und sonstigen Mitarbeiter in die Lage versetzt, diejenigen Unternehmen, gegenüber denen die Unabhängigkeit gilt, sowie die jeweils auf diese anzuwendenden Unabhängigkeitsbeschränkungen zu identifzieren. Die Anwendung enthält Daten zur Unternehmensstruktur in Bezug auf verbundene Unternehmen des Prüfungsklienten und wird von unseren Prüfungsteams regelmäßig aktualisiert. Die Unternehmensdaten enthalten auch Hinweise über die auf jedes einzelne Unternehmen anzuwendenden Unabhängigkeitsregeln, so dass unsere Fachmitarbeiter sowohl das Unternehmen als auch die Hinweise zu den anzuwendenden Unabhängigkeitsanforderungen sofort erkennen können. GIS wird von unseren Fachmitarbeitern regelmäßig dazu eingesetzt, die Zulässigkeit bestimmter Dienstleistungen für den Klienten auf der Basis der Hinweise zur Unabhängigkeit festzustellen.

Global Monitoring System

Eine weitere wichtige Anwendung ist das Global Monitoring System (GMS). Es unterstützt unsere Mitarbeiter bei der Identifizierung von Wertpapieren und sonstigen Financial Interests, die von ihnen nicht gehalten werden dürfen. GMS schreibt für alle Fachmitarbeiter in bestimmten Positionen des Unternehmens vor, dass sie sämtliche von ihnen oder ihren unmittelbaren Familienangehörigen gehaltenen Wertpapiere anzugeben haben. Gibt eine Person ein Wertpapier in das GMS ein, das nicht von ihr gehalten werden darf, erhält diese Person eine Mitteilung mit der Aufforderung, das entsprechende Wertpapier zeitnah zu veräußern. Identifizierte Verstöße werden durch das Global Independence Incident Reporting System (GIIRS), unsere Anwendung für regulatorische Angelegenheiten, dargestellt.

GMS sieht, wie unten ausführlicher beschrieben, ferner jährliche und vierteljährliche Bestätigungen

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Transparenzbericht 2013 – EY Österreich 23

der Einhaltung der Unabhängigkeitsrichtlinien von EY vor.

Überwachung der Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen

EY hat eine Anzahl von Prozessen und Programmen eingerichtet, die auf die Überwachung der Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen durch die Mitgliedsunternehmen sowie der EY Fachmitarbeiter mit Kundenkontakten ausgerichtet sind. Hierzu zählen die folgenden Aktivitäten, Programme und Verfahren:

Unabhängigkeitserklärungen

Eine zeitnahe und vollständige Abgabe der jährlichen bzw. vierteljährlichen Unabhängigkeitserklärungen hat für die Leitung des Prüfungsbetriebs hohe Priorität.

EY Österreich ist im Rahmen eines jährlichen Area-weiten Prozesses verpflichtet, seine Einhaltung der EYG Independence Policy schriftlich zu bestätigen und gegebenenfalls Verstöße zu berichten.

Sämtliche EY-Fachmitarbeiter sowie entsprechend ihrer Rolle und Funktion bestimmte andere Mitarbeiter sind mindestens einmal jährlich verpflichtet, ihre Einhaltung der Unabhängigkeitsrichtlinien und der damit verbundenen Verfahren zu bestätigen. Sämtliche Partner müssen ihre Einhaltung vierteljährlich bestätigen.

Global Independence Compliance Reviews

EY führt eine Reihe von Kontrollen und Vor-Ort-Untersuchungen bei den Mitgliedsunternehmen zur Beurteilung der Einhaltung der Unabhängigkeit durch. Hierzu zählen die Überprüfung von Nichtprüfungsleistungen, von Geschäftsbeziehungen mit Prüfungsklienten sowie von finanziellen Beziehungen der Mitgliedsunternehmen.

Das Global Independence Team von EY legt jährlich ein Programm zur Überprüfung der Einhaltung der persönlichen Unabhängigkeitsanforderungen und der im GMS offengelegten Informationen auf. Im Geschäftsjahr 2012/13 wurde eine interne Überprüfung der Einhaltung der persönlichen Unabhängigkeitsanforderungen durchgeführt.

Nicht-Prüfungsleistungen

Die Einhaltung von berufsständischen Standards, die für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen an Prüfungsklienten gelten, wird durch eine Reihe unterschiedlicher Mechanismen sichergestellt. Hierzu gehören die Verwendung von Tools (z. B. GTAC - siehe dazu die Ausführungen auf Seite 13, Service Offering Tool (SORT) - siehe dazu die nachfolgenden Ausführungen), Training sowie vorgeschriebene Verfahren, die während der

Durchführung von Prüfungen und internen Überprüfungsprozessen gesetzt werden.

Jährliche Unabhängigkeitsschulungen

EY entwickelt und führt verschiedene Trainings zur Unabhängigkeit durch. Sämtliche unserer Fach- und bestimmte andere Mitarbeiter sind verpflichtet, an jährlichen Unabhängigkeitsschulungen teilzunehmen, um ihre Unabhängigkeit gegenüber ihren Klienten sicherzustellen.

Ziel ist es, unsere Mitarbeiter dabei zu unterstützen, ihre Verantwortung zu verstehen und sicherzustellen, dass auf unserer Seite keine Interessen vorhanden sind, die in der Öffentlichkeit den Eindruck entstehen lassen könnten, dass sie unserer Objektivität, Integrität und Unvoreingenommenheit bei der Leistungserbringung für einen Prüfungsklienten entgegenstehen.

Die jährlichen Schulungsprogramme zur Unabhängigkeit decken unsere Unabhängigkeitsanforderungen ab. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Änderungen unserer Vorschriften, aber auch auf wichtigen Grundsätzen und wiederkehrenden Themen. Die jährliche Unabhängigkeitsschulung muss von unseren Fachmitarbeitern und bestimmten anderen Mitarbeitern absolviert werden. Dies hat zeitnah zu erfolgen und wird genau überwacht.

Über die jährliche Unabhängigkeitsschulung hinaus gibt es zahlreiche weitere Schulungsprogramme und Veranstaltungen sowie Materialien, die sich mit Fragen der Unabhängigkeit auseinandersetzen, u.a. das Programm für neue Mitarbeiter, Programme zu bestimmten Zeitpunkten im Karriereverlauf und Programme im Rahmen der Trainings in den einzelnen Service Lines.

Service Offering Reference Tool (SORT)

Wir führen fortlaufend Bewertungen und Kontrollen unseres Serviceportfolios durch, um sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen und berufsständischen Vorschriften entsprechen und dass wir im Rahmen der Entwicklung neuer Serviceangebote weiterhin die richtigen Methoden, Verfahren und Prozesse anwenden. Soweit erforderlich, werden Leistungen, die ein unnötiges Unabhängigkeitsrisiko oder ein anderes Risiko darstellen könnten, eingestellt oder nur noch eingeschränkt angeboten. SORT stellt unseren Mitarbeitern Informationen zu unserem Dienstleistungsangebot zur Verfügung. SORT enthält Leitlinien darüber, welche Dienstleistungen wir für Prüfungs- und Nichtprüfungsklienten erbringen dürfen, und beantwortet Fragen zu Unabhängigkeit und zum Risikomanagement.

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Transparenzbericht 2013 – EY Österreich 24

Business Relationship Evaluation Tool (BRET)

BRET unterstützt uns bei der Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen. Unsere Mitarbeiter nutzen BRET, um im Voraus eine Beurteilung und Genehmigung für potenzielle Geschäftsbeziehungen mit einem Prüfungsklienten einzuholen.

Prüfungsausschüsse und Corporate Governance

Ergänzend zu unseren internen Anwendungen, Prozessen und Tools, die eine Einhaltung der Unabhängigkeitsregeln und -richtlinien unterstützen, erkennt EY die wichtige Rolle an, die Prüfungsausschüssen und ähnlichen Corporate Governance-Stellen bei der Überwachung der

Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zukommt. EY misst Prüfungsausschüssen und ähnlichen Gremien im Bereich Corporate Governance bei der Überwachung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer einen hohen Stellenwert bei. Aus Sicht der Anteilseigner spielen unabhängige Prüfungsausschüsse eine zentrale Rolle bei der Wahrung der Unabhängigkeit und der Vermeidung von Interessenkonflikten. Uns ist eine regelmäßige Kommunikation mit den Prüfungsausschüssen bzw. dem für die Führung und Überwachung zuständigen Personenkreis sehr wichtig. Mithilfe unserer Qualitätsprüfungsprogramme überprüfen und überwachen wir, falls erforderlich, die Einhaltung der Standards für die Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss sowie gegebenenfalls für die Vorabgenehmigung von Leistungen.

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Transparenzbericht 2013 – EY Österreich 25

Zusammenstellung der besten und stärksten Teams EYs Leitsatz „Building a better working world“ bedeutet, dass wir die besten Arbeitskräfte einstellen, betreuen und an das Unternehmen binden, die besten und stärksten Teams sowie herausragende Führungskräfte ausbilden.

Eines unserer strategischen Ziele ist es, talentierte Mitarbeiter als Fachmitarbeiter für den Prüfungsbetrieb anzuwerben und eine langfristige Arbeitsbeziehung mit ihnen aufzubauen.

Wir sind stolz auf unsere integrative Mitarbeiterkultur und setzen uns dafür ein, die Entwicklung unserer Mitarbeiter noch mehr zu fördern.

Rekrutierung von Mitarbeitern

Die Rekrutierung von Fachmitarbeitern im Bereich Abschlussprüfung fokussiert sich auf Universitäts- und Fachhochschulabsolventen, ergänzt durch die Einstellung von berufserfahrenen Mitarbeitern. Die

Einschätzung aller potenziellen Mitarbeiter erfolgt auf Grundlage folgender Kriterien:

• Fachliche Qualifikation und Kenntnisse

• Intellektuelle Fähigkeiten

• Führungskompetenz

• Teamfähigkeit/persönliche Eigenschaften

• Motivation

• Kommunikationsfähigkeit

• Administrative Fähigkeiten

Das Ziel von EY ist es, weltweit eine führende Mitarbeiterkultur zu schaffen. Wir sind davon überzeugt, dass eine Unternehmenskultur, die herausragende Mitarbeiter anzieht, bindet und entwickelt, eine höhere Leistungsqualität zur Folge hat.

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Transparenzbericht 2013 - EY Österreich 26

Kontinuierliche Fortbildung

Mitarbeiterentwicklung

EYU ist das weltweit einheitliche Karriereplanungskonzept von EY. Durch EYU ermöglichen wir unseren Mitarbeitern, die für sie notwendigen Erfahrungen zu sammeln, sich laufend fortzubilden sowie Coaching-Angebote in Anspruch zu nehmen, um sie in ihrer persönlichen Weiterentwicklung und bei der Entfaltung ihres Potenzials zu unterstützen.

Die Lernkomponente von EYU basiert auf einem umfangreichen und weltweit konsistenten Lehrplan, der unseren Mitarbeitern hilft, das richtige fachliche und Leadership-Know-how zu entwickeln, unabhängig davon, wo ihr weltweiter Einsatzort ist. Basisseminare werden durch Fortbildungs-programme ergänzt, die entsprechend den Neuerungen der Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsstandards, der Prüfungsstandards, der Unabhängigkeits- und der beruflichen Standards sowie sich ergebender praxisbezogener Themen entwickelt werden. Unsere Fachmitarbeiter im Bereich Abschluss-prüfungen sind verpflichtet, jedes Jahr mindestens 40 Stunden an beruflicher Fortbildung zu absolvieren und mindestens 120 Stunden über einen Dreijahreszeitraum. 40 % dieser Stunden (acht Stunden jährlich und 48 Stunden über einen Dreijahreszeitraum) müssen Fachthemen aus den Bereichen Abschlussprüfung und Rechnungslegung zum Gegenstand haben.

Zusätzlich zu dieser fachlichen Weiterbildung erfolgt eine berufliche Fortbildung unserer Mitarbeiter durch Coaching und Berufspraxis

(Training on the job). Coaching hilft dabei, die Kenntnisse und die Erfahrung in die Praxis umzusetzen. Von erfahrenen Fachmitarbeitern wird erwartet, dass sie zur Weiterbildung und Weiterentwicklung von Mitarbeitern mit geringerer Berufserfahrung beitragen, um innerhalb unseres Unternehmens ein Umfeld kontinuierlichen Lernens zu schaffen.

Performance Management

Ein umfassender Leistungsmanagementprozess verlangt von unseren Mitarbeitern, dass sie sich Ziele setzen, klare Vorstellungen in Bezug auf ihre Tätigkeit haben, Feedback erhalten und über ihre Leistung Auskunft geben. Der Performance Management and Development Process (PMDP) ist so gestaltet, dass er unseren Mitarbeitern hilft, ihre Karriere zu entwickeln und erfolgreich zu sein. Im Rahmen des PMDP werden regelmäßige Leistungsbeurteilungen mit einer jährlichen Selbsteinschätzung und einer jährlichen Beurteilung verknüpft. Als Teil des jährlichen Beurteilungsprozesses identifiziert jeder Mitarbeiter zusammen mit seinem Counselor (einem benannten, erfahreneren Mitarbeiter) die Möglichkeiten für eine persönliche Weiterentwicklung. Den Fachmitarbeitern und ihren Counselors stehen dazu unternehmensweite Anforderungsprofile zur Verfügung, in denen die Fähigkeiten und das Know-how festgelegt sind, die für die jeweilige Position erforderlich sind und weiterentwickelt werden sollen. Die Vorgaben sind abgestimmt mit unserer globalen Strategie und unserem Unternehmensleitbild.

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Wissen und interne Kommunikation

Wir sind uns der Bedeutung von aktuellen Informationen für unsere Prüfungsteams zur Ausübung ihrer beruflichen Verantwortung bewusst.

EY hat bedeutende Investitionen in unseren Wissens- und Kommunikationsverbund getätigt, der sich auf Intranet- und Mail-Anwendungen stützt, um einen schnellen Austausch von Informationen zu ermöglichen Diese Systeme gewähren Zugang zu einer Vielzahl von Wissensdatenbanken. Beispiele hierfür sind:

• Global Accounting & Auditing Information Tool (GAAIT) – das Standardrecherche-Tool von EY für Bilanzierungs- und Prüfungsfragen. Es beinhaltet nationale und internationale Bilanzierungs- und Prüfungsstandards sowie Interpretationsleitlinien.

• Global Accounting and Auditing News – ein wöchentlicher Newsletter über globale Assurance und Independence-Richtlinien und -verfahren, Neuigkeiten des International Accounting Standards Board und der International Federation of Accounts (IFAC) sowie interne Kommentare und Leitlinien zu internationalen Entwicklungen im Bereich Bilanzierung, Prüfung und Unabhängigkeit.

• Your EY Daily News – ein täglicher elektronischer Newsletter über aktuelle Neuigkeiten und Informationen über EY und seine Dienstleistungen.

• Perspectives – ein vierteljährlich erscheinendes globales eMagazin mit strategischen Updates zu allen vier Service Lines sowie Beobachtungen und Meinungen zu Themen, die EY und seine Klienten betreffen.

• EY Point of View and Overviews – Veröffentlichungen zu aktuellen politischen und regulatorischen Entwicklungen, die für unseren Berufsstand, unsere Stakeholder und die Kapitalmärkte von Bedeutung sind.

• Darüber hinaus gibt es globale und länderspezifische Benachrichtigungen („Practice Alerts“) sowie Webcasts für die Assurance Practice, darunter ausgewählte Prüfungsfeststellungen als Möglichkeit zur Praxisverbesserung.

Qualitätssicherungsrichtlinien und Practice Manuals sowie sonstige Anwendungsleitlinien sind über unser Intranet zu finden. Dadurch wird eine einheitliche, richtige, qualitative hochwertige und überall verfügbare interne und externe Kommunikation unterstützt; damit dient dies auch als Risikomanagement-Tool. Die darin enthaltenen Informationen einschließlich der darin enthaltenen Informationsmaterialien von externen Unternehmen werden regelmäßig aktualisiert; sie stehen in elektronischer Form mit entsprechenden Suchfunktionen zur Verfügung.

Interne Umfragen und kontinuierliche Verbesserung

Wir erheben regelmäßig Daten über unsere zahlreichen Qualitätssicherungsprozesse wie Audit Quality Reviews, unsere Konsultationsprozesse und sonstigen Methoden, die uns helfen, unsere Richtlinien, Verfahren und Schulungen weiter zu optimieren. Diese Daten werden durch Umfragen unter unseren Mitarbeitern ergänzt. So ermitteln wir durch den Global People Survey, wie unsere Mitarbeiter die Unternehmenskultur von EY und die die Unternehmensführung der Mitgliedsunter-nehmen einschätzen – ein geeigneter Indiaktor, um zu beurteilen, ob für unsere Mitarbeiter Qualität im Mittelpunkt steht. Die Ergebnisse dieser und weiterer Feedback-Tools zeigen uns, wo es Verbesserungspotenzial gibt und sie helfen uns darüber hinaus bei der Entwicklung von Aktionsplänen und Initiativen.

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Transparenzbericht 2013 - EY Österreich 28

Finanzinformationen Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben sich innerhalb des österreichischen EY-Netzwerks auf die Geschäftsbereiche Wirtschaftsprüfung, Transaktionsberatung sowie Managementberatung spezialisiert. Die nachstehende Aufstellung zeigt die Zusammensetzung des in den Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erzielten Gesamtumsatzes:

Umsatzerlöse

(in EUR)

Abschlussprüfungen 28 mio

Andere Bestätigungsleistungen 8 mio

Steuerberatungsleistungen 0 mio

Sonstige Leistungen 12 mio

Total 48 mio

Die Umsatzerlöse der anderen operativ am Markt auftretenden Gesellschaften innerhalb des österreichischen EY-Netzwerks setzen sich wie folgt zusammen:

Umsatzerlöse

(in EUR)

Abschlussprüfungen 0 mio

Andere Bestätigungsleistungen 0 mio

Steuerberatungsleistungen 28 mio

Sonstige Leistungen 6 mio

Total 34 mio

Die gesamten Umsatzerlöse der operativ am Markt auftretenden Gesellschaften des österreichischen EY-Netzwerks stellen sich somit wie folgt dar:

Umsatzerlöse

(in EUR)

Abschlussprüfungen 28 mio

Andere Bestätigungsleistungen 8 mio

Steuerberatungsleistungen 28 mio

Sonstige Leistungen 18 mio

Total 82 mio

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Transparenzbericht 2013 - EY Österreich 29

Partnervergütung

Das Erbringen qualitativ hochwertiger Dienstleistungen steht im Mittelpunkt unserer Geschäftsstrategie und ist eine wesentliche Komponente unseres Performance-Managementsystems. Die Leistungsbeurteilung und die Vergütung von Partnern, Geschäftsführern und Fachmitarbeitern basieren auf Kriterien, die spezielle handlungs- und ergebnisorientierte Indikatoren für Qualitäts- und Risikomanagement beinhalten.

Der Global Partner Performance Management (GPPM) Prozess ist ein global konsistenter Beurteilungsprozess für sämtliche Partner der EY-Mitgliedsunternehmen weltweit. Er unterstützt unsere globalen Geschäftsziele, indem er die Leistung der Partner mit den weiter gefassten Zielen und Werten verknüpft. GPPM ist ein fortlaufender zyklischer Prozess und umfasst die Formulierung von Zielen, die persönlichen Entwicklungsziele, Leistungsbeurteilung, Anerkennung und Würdigung. Er dient als Eckpfeiler des Beurteilungsprozesses zur Dokumentation der Ziele und Leistung unserer Geschäftsführer und Partner. Die Ziele eines Partners müssen verschiedene globale Prioritäten widerspiegeln; eine davon ist Qualität.

Bei der Leistungsbeurteilung und der Festsetzung der Vergütung von Partnern und Geschäftsführern wird die Akquisition von Nicht-Prüfungsleistungen bei Prüfungsklienten, bei denen diese Partner und Geschäftsführer als auftragsverantwortliche Wirt-schaftsprüfer in der Abschlussprüfung tätig sind, nicht berücksichtigt. Dies bestärkt unsere Partner und Geschäftsführer in ihrer beruflichen Verpflich-tung zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit und Objektivität.

Wir haben spezifische Maßstäbe für die Bewertung der Leistungen im Bereich Qualitäts- und Risikomanagement entwickelt und dabei folgende Punkte berücksichtigt:

• Fachliches Know-how

• Umsetzung der Werte von EY im praktischen Verhalten und im Auftreten

• Know-how und Leitungserfahrung im Bereich Qualitäts- und Risikomanagement

• Einhaltung von Richtlinien und Verfahren

• Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, Bestimmungen und Berufspflichten

• Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Marke EY

Unsere Philosophie in Bezug auf die Partnervergü-tung verlangt nach einer aussagekräftigen Diffe-renzierung dieser Vergütung, die mithilfe des GPPM-Prozesses an der jeweiligen Leistung der Partner gemessen wird. Es findet eine jährliche Performance-Beurteilung der Partner statt, bei der ihre Leistungen in Bezug auf Qualität, Mitarbeiter-führung, Marktführerschaft und Wachstum bewer-tet werden.

Das Beurteilungssystem sieht Deckelungen vor, sodass die Gesamteinstufung eines Partners zum Jahresende immer an der Einstufung des Partners am Faktor Qualität ausgerichtet ist.

Um anzuerkennen, dass unterschiedliche Fähigkeiten und Aufgaben unterschiedliche Marktwerte haben, und um leistungsstarke Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden, werden auch folgende Faktoren in die Berechnung des Gesamtbonus miteinbezogen:

• Seniorität

• Führungsrolle und Verantwortung

• langfristiges Potenzial

• Mobilität

Bei Verstößen gegen Qualitätsstandards werden entsprechende korrektive Maßnahmen eingeleitet. Diese beinhalten: zusätzliche Schulungsmaßnahmen, zusätzliche Beaufsichtigung, eine Reduktion der Vergütung oder eine Änderung des Verantwortungsbereichs. Bestimmte Non-Compliance-Verhaltensweisen oder äußerst ernste Compliance-Verstöße können auch zu einem Ausschluss aus unserem Unternehmen führen.

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Dialog mit StakeholdernAls Prüfer börsennotierter und anderer Unterneh-men von öffentlichem Interesse ist sich EY Öster-reich der Bedeutung seiner im öffentlichen Interes-se liegenden Rolle bei der Stärkung von Zuversicht und Vertrauen in die Unternehmen, Kapitalmärkte und Volkswirtschaften sehr bewusst. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst, und wir arbeiten hart daran, stets in einem offenen und ehrlichen Dialog mit unseren Stakeholdern zu ste-hen und damit unserem Leitsatz „Building a better working world“ Rechnung zu tragen.

Am Dialog mit unseren Stakeholdern zeigen wir unsere Sichtweise auf und versuchen deren Stand-punkt zu verstehen. Wir unterstützen Verbesserungen in den Bereichen Corporate Governance und Finanzberichterstat-tung sowie in anderen Bereichen, die die Kapital-märkte im weiteren Sinne betreffen. EY arbeitet zunehmend mit globalen Organisatio-nen wie dem Finanzstabilitätsrat, dem Internatio-nal Forum of Independent Audit Regulators und dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht zu-sammen. EY nimmt auch an globalen Foren wie dem Weltwirtschaftsforum teil, wo führende Wirt-schaftsexperten zusammen kommen, um für uns und unsere Stakeholder wichtige Themen zu disku-tieren.

Ausgewählte Stakeholder-Einbindung weltweit im Jahr 2013

Im vergangenen Jahr haben sich internationale Organisationen und politische Entscheidungsträger mit einer Reihe von Themen beschäftigt, die unse-ren Berufsstand betreffen; insbesondere mit der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer, der Qualität der Abschlussprüfungen und der Aussagekraft der Finanzberichterstattung. Politische Optionen wie eine erweiterte Berichterstattung des Abschluss-prüfers, eine aussagekräftigere Berichterstattung der Unternehmen, eine obligatorische Rotation von Abschlussprüfern oder ein obligatorisches Aus-schreibungverfahren sowie eine erhöhte Transpa-renz der Aufsicht des Prüfungsausschusses über den Abschlussprüfer werden in einer Reihe von Ländern diskutiert. Diese Optionen werden als maßgeblich für die fortwährende Relevanz von Ab-schlussprüfungen gesehen, ebenso wie für die At-traktivität und Zukunftsfähigkeit des Berufsstan-des und auch dafür, dass wir fortwährend in der Lage sein werden, unsere im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben zu erfüllen.

EY hat sich 2013 regelmäßig mit Investoren, Ver-tretern von Regulierungsbehörden, Gesetzgebern und anderen politischen Entscheidungsträgern ge-troffen, um diese Themen zu diskutieren. Diese Kommunikation hat gezeigt, wie wichtig eine leis-tungsstarke Corporate Governance ist sowie aktive und engagierte Prüfungsausschüsse, die ihren Sta-keholdern Transparenz über die Überwachung ex-terner Prüfer bieten. Es wurde der Wunsch nach substanziellen Änderungen zum Ausdruck ge-bracht, die den Nutzen und die Aussagekraft von Bescheinigungen des Abschlussprüfers erhöhen sollen. Prüfer sollten die Sachverhalte hervorhe-ben, die ihrer Meinung nach am wesentlichsten für eine Prüfung sind.

Investoren gehören zu unseren wesentlichen Stakeholdern. Im vergangenen Jahr hat EY die Zu-sammenarbeit mit Investoren weltweit weiter ver-stärkt, um deren Sichtweise über die Abschlussprü-fung, Finanzberichterstattung, Corporate Gover-nance und anderen den Kapitalmarkt betreffenden Themen besser zu verstehen. Im Jahr 2013 veran-staltete EY unter anderem drei Dialogveranstal-tungen mit Investoren und weiteren Stakeholdern aus der ganzen Welt.

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Transparenzbericht 2013 – EY Österreich 31

Seit 2011 finden laufend Veranstaltungen dieser Art statt, um Diskussionen über mögliche Verbes-serungen der Corporate Governance anzuregen. Einige dieser Diskussionen beschäftigten sich mit einer Reihe von aktuellen Governance-Themen, andere hingegen konzentrierten sich auf Gover-nance in bestimmten geografischen Märkten oder Wirtschaftszweigen. Diese Veranstaltungen wer-den von unabhängig Moderatoren geleitet und auf Basis der Chatham House Rule oder „inoffiziell“ abgehalten, um eine offene Diskussion zu ermögli-chen.

EY wird weiterhin am Global Auditor Investor Dia-logue teilnehmen. Dies ist ein informelles Netzwerk aus führenden globalen institutionellen Investoren, sowie weiteren größeren globalen Prüfungsnetz-werken, in dem über aktuelle Fragen zur Finanzbe-richterstattung und Abschlussprüfung diskutiert wird. Darüber hinaus ist EY seit kurzem Mitglied der Asian Corporate Governance Association und weiterhin aktives Mitglied und Sponsor des Interna-tional Corporate Governance Network.

Die Mitarbeit in diesen Organisationen bietet EY die Möglichkeit, sich über die Perspektiven einer Viel-falt unterschiedlicher Investoren und anderer Sta-keholder zu informieren und deren Standpunkte besser zu verstehen.

Weiterer Informationen zu unseren Standpunk-ten

Eine Auswahl an aktuellen Thought Leadership-Beiträgen ist über die EY Insights App für Smart-phones und Tablets zu finden, die Sie auf unserer Homepage (www.ey.com/at) herunterladen kön-nen.

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Transparenzbericht 2013 - EY Österreich 32

Liste der Unternehmen von öffentlichem Interesse gem. § 4 Abs 1 A-QSG, für die EY Österreich im abgelaufenen Ge-schäftsjahr eine Pflichtprüfung durchgeführt hat: Adria Bank Aktiengesellschaft Autobahnen-und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Bank Vontobel Österreich AG Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft Bankhaus Schelhammer & Schattera Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Banque PSA Finance Niederlassung Österreich Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft BAWAG P.S.K. Versicherung AG BENE AG Borealis AG Brokerjet Bank AG BWT Aktiengesellschaft card complete Service Bank AG conwert Immobilien Invest SE C-QUADRAT Investment AG C-QUADRAT Kapitalanlage AG ECO Business-Immobilien AG Erste Asset Management GmbH Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Erste Group Bank AG ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Europäische Reiseversicherung Aktiengesellschaft European American Investment Bank Aktiengesellschaft FGA Bank GmbH Generali Holding Vienna AG Generali Pensionskasse AG Generali Rückversicherung Aktiengesellschaft Generali Versicherung AG HIRSCH Servo AG HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG HYPO TIROL BANK AG Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft ING Bank N.V. Vienna Branch ING-DiBa Direktbank Austria Niederlassung der ING-DiBa AG

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Intermarket Bank AG KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft OMV Aktiengesellschaft PALFINGER AG PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken RINGTURM Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Rosenbauer International AG SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft Sberbank Europe AG Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft Semperit Aktiengesellschaft Holding Societe Generale, Zweigniederlassung Wien Spängler IQAM Invest Asset Management GmbH Spängler IQAM Invest GmbH SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft S&T AG State Street Bank GmbH Filiale Wien TeamBank Österreich - Niederlassung der TeamBank AG Nürnberg Tirolinvest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. UBS (Luxembourg) S.A. Niederlassung Österreich Valartis Asset Management (Austria) Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Valartis Bank (Austria) AG Valida Industrie Pensionskasse AG Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft Welcome Bank Gesellschaft m.b.H. Western Union International Bank GmbH WKBG Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank AG Zürcher Kantonalbank Österreich AG Wien, am 30. September 2013

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH Mag. Karl FUCHS Mag. Gerhard SCHWARTZ

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Transparenzbericht 2013 - EY Österreich 34

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Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH Wagramer Straße 19, IZD Tower 1220 Wien Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH Blumauerstraße 46, Blumau Tower 4020 Linz

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH Sterneckstraße 33 5020 Salzburg Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH Eiskellerstraße 5 9020 Klagenfurt

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EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick EY ist einer der globalen Marktführer in der Wirtschafts-prüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Ma-nagementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wis-sen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und in die Finanzmärkte. Da-für sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebil-deten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dynamischen Teams, einer ausgeprägten Kundenorientierung und indi-viduell zugeschnittenen Dienstleistungen. Unser Ziel ist es, die Funktionsweise wirtschaftlich relevanter Prozesse in unserer Welt zu verbessern – für unsere Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter, unsere Kunden sowie die Gesell-schaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter An-spruch „Building a better working world“. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsun-ternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Je-des EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Un-terlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit be-schränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden. Weitere Informationen fin-den Sie unter www.ey.com. In Österreich ist EY an vier Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen sich in dieser Publikation auf alle österrei-chischen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited. © 2013 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH All Rights Reserved. ED None www.ey.com/at