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Page 1: Prüfungsordnung für die Dr. Kleemann-Zuchtausleseprü · PDF filePrüfungsordnung für die Dr. Kleemann-Zuchtausleseprüfung vom 21. März 1998 1 I. Zweck der Prüfung § 1 (1) Der

Prüfungsordnung für die Dr. Kleemann-Zuchtausleseprüfungvom 21. März 1998

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I. Zweck der Prüfung§ 1

(1) Der Deutsch-Kurzhaar-Verband prüftbesonders zuchtwichtig erscheinende Rü-den und Hündinnen aus allen Zuchtgebietenin einer Ausleseprüfung, uma) zur Zucht besonders geeignete Rüdenund Hündinnen zu ermitteln,b) einen Überblick über den Stand der DK-Zucht zu erhalten undc) die Züchter zur Steigerung der Leistung

in der Zucht anzuregen.Die Hunde sollen sich durch gleichblei-bende sehr gute Leistungen auf vorausge-gangenen Prüfungen und in der Praxis so-wie durch erwiesene Härte, Schärfe undWesensfestigkeit ausgezeichnet haben.(2) Diese Prüfung kann ihre Aufgabe nurerfüllen, wenn höchste Anforderungen ge-stellt werden, die über die Bedingungen all-gemeiner Zucht- und Gebrauchsprüfungenweit hinausgehen.

II. Zulassungsbedingungen§ 2

(1) Zu dieser Prüfung können alle Hundegemeldet werden, die im ZuchtbuchDeutsch-Kurzhaar eingetragen sind undnachstehende Zulassungsvoraussetzungenerfüllen.

Die Hunde müssen

a) auf den drei Prüfungen "Derby", "Solms"und "AZP" mindestens zwei 1. Preise erzielthaben, wobei für jede Prüfung eine einmali-ge Wiederholung zulässig ist und das Derbyallein nicht genügt, aber unverzichtbar ist;

b) eine Verbandsgebrauchsprüfung (VGP)mit einem 1. Preis bestanden haben;

c) im Formwert mindestens ein "sehr gut"in der Altersklasse nachweisen;

d) den Härtenachweis in der jagdlichenPraxis erbracht haben;

e) eine Verlorenbringerprüfung oder eineVerbandsschweißprüfung bestanden haben.

Die Zulassungsvoraussetzungen müssenbei Abgabe der Nennung erbracht sein.

Hunde, die auf den vorgenannten Prüfun-gen (Solms, AZP und VGP) auf Grund derbestehenden Ausnahmeregelungen dieWasserarbeit ohne das Fach "Stöbern mitEnte im deckungsreichen Gewässer" (Teil-prüfung) bestanden haben oder die in die-sem Fach nur eine schlechtere Note als"Sehr gut" erhalten haben, müssen zu-sätzlich das Leistungszeichen "VBRE" mitdem Prädikat "Sehr gut" nachweisen.(2) Hunde, bei denen auf vorausge-gangenen Prüfungen Schussempfindlich-keiten oder andere Wesensschwächenfestgestellt wurden, können nicht zugelas-sen werden.(3) Ausländische Hunde, die in einem an-erkannten ausländischen Zuchtbuch einge-tragen sind, können unter der Vor-aussetzung, dass sie die unter Ziffer 1 ge-forderten bzw. vergleichbaren Bedingungenerfüllen, durch Beschluss des Präsidiumszur Prüfung zugelassen werden. Hierbei istein strenger Maßstab anzulegen.

(4) Die Nennung muss über die Vorsit-zenden der zuständigen Klubs erfolgen.

Der Nennung sind beizufügen:

die Ahnentafel des gemeldeten Hundes,die Prüfungsbescheinigungen (Zensu-renblätter) aller voraus gegangenenPrüfungen,

HD-Untersuchungsbefund mit demNachweis der HD-Freiheit,ein kurzer Bericht des Vereinszucht-wartes mit Angaben über die Blutlinie,das Leistungsbild der Eltern und derGeschwister, evtl. Nachkommen, evtl.aufgetretene Zuchtmängel in der Fa-milie des Hundes,ein Nachweis über die Nenngeldzah-lung.

(5) Ein Anspruch auf Zulassung bestehtnicht. Der Verband behält sich die Ent-scheidung vor.

III. Veranstaltung der Prüfung§ 3

(1) Die Dr. Kleemann-Zuchtausleseprüfungsoll möglichst im Frühjahr stattfinden. DiePrüfung kann bei Bedarf zeitlich nach Feld-u. Wasserarbeit geteilt werden. Der Terminwird vom erweiterten Präsidium mindestens1 Jahr im voraus festgelegt.(2) Der Verband soll dafür sorgen, dass nursolche Reviere ausgewählt werden, die ei-nen guten Wildbesatz aufweisen und auchallen anderen Anforderungen an eine sol-che Prüfung gerecht werden.(3) Der Verbandspräsident bestimmt denPrüfungsleiter. Die Klubs benennen beson-ders erfahrene Richter aus ihrem Bereich.Die endgültige Bestellung der Leistungs-und Formwertrichter obliegt dem Verband.(4) Die Veranstaltung gliedert sich in drei

Abschnitte:1. Vorstellung, Beurteilung und Be-

sprechung der Hunde im Ring;2. Prüfung der Leistungen im Feld und im

Wasser;3. Vorstellung der Hunde, die bestanden

haben.

IV. Durchführung der Prüfung

Abschnitt 1: Vorstellung im Ring§ 4

(1) Die Vorstellung im Ring umfaßt nebender eigentlichen Formbewertung eine Be-sprechung der Hunde hinsichtlich der Ab-stammung, Blutführung und ihres Lei-stungsbildes auf Prüfungen, in der Praxisund in der Zucht. Eine Zusammenfassungdieser Besprechung soll mit dem Lei-stungsbericht in den DK-Blättern veröffent-licht werden.(2) Hunde, die am Prüfungstage nicht min-destens den Formwert "sg" erreichen, kön-nen an der Prüfung nicht teilnehmen.

Abschnitt 2: Prüfung im Feldund im Wasser

§ 5

Prüfungsfächer und Beurteilungsmaß-stäbe (1) Die Hunde können in einer Gruppe inallen Fächern, aber auch in getrenntenFachgruppen Feld und Wasser geprüft wer-den. Wird in Fachgruppen geprüft, so gibtbei den Prüfungsfächern Nase und Gehor-sam das Urteil der Richtergruppe Feld unterWertung der Feststellungen der Richter-gruppe Wasser den Ausschlag. Es soll nachRüden und Hündinnen getrennt gerichtetwerden.(2) Die Hunde sind unter dem Ge-sichtspunkt höchster Anforderungen in dennachstehenden Fächern zu prüfen, wobeifür das Bestehen der Prüfung folgende Min-destleistungen verlangt werden.

Mindestleistungsziffern

a) FeldarbeitNase LZ 4Suche LZ 4Vorstehen, Nachziehen, Fest-machen und Manieren am Wild LZ 4b) WasserarbeitStöbern ohne Ente im deckungsreichenGewässer LZ 4Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer LZ 4c) BringenBringen einer geschossenen Ente LZ3Bringen eines geschossenen Huhns bzw.Fasans LZ 3d) GehorsamGehorsam am Wild, Schussruhe LZ 3Gehorsam ohne Wild undZusammenarbeit mit dem Führer LZ 4

Das Bringen von Huhn oder Fasan ist nurzu bewerten, wenn vor dem Hund Wild ge-schossen worden ist.(3) Bei der Beurteilung der Leistung in denFächern Nase, Gehorsam und Zusam-menarbeit mit dem Führer haben sich dieFachgruppen abzustimmen.In Zweifelsfällen gibt die Fachgruppe Feldden Ausschlag.

Feldarbeit§ 6

a) Allgemeines(1) Bei der Feldarbeit sind jedem Hundmindestens vier Gänge von je mindestens15 Minuten zu gewähren, soweit nicht schonvorher Gründe für ein Nichtbestehen derPrüfung eingetreten sind. Es muss das Be-streben der Richter sein, jeden Hundmehrmals (1x genügt nicht) an Wild zubringen, um ein sicheres, von Zufälligkeitenunabhängiges Urteil zu finden. (2) Die Prüfung kann als Einzelsuche, alsPaarsuche oder in kombinierter Form ab-gehalten werden, je nachdem, wie es dieVerhältnisse als günstig erscheinen lassen.(3) Ein Hund, der nach seinen Leistungenbei der Feldarbeit die Prüfung nicht mehrbestehen kann, wird nicht mehr zur Was-serarbeit zugelassen.

b) Einzelfächer1. Nase(1) Die Nasengüte kann im wesentlichennur durch eine genaue Beobachtung einerVielzahl von Anzeichen indirekt beurteiltwerden. Die Beurteilung setzt daher hoheKenntnisse und eine reiche Erfahrung sei-tens der Richter voraus, um die jeweiligenUmstände wie Bewuchs, Windverhältnisseusw. angemessen berücksichtigen zu kön-nen.(2) Bei feinnasigen Hunden ist der Ar-beitsstil vor allem durch den Nasenge-brauch geprägt. Diese Hunde hängen mitder Nase im Wind, markieren kurz Wild-oder Vogelwitterung, sie kauen die Witte-rung beim Vorstehen, finden rasch, ziehenweit an und verstehen es, das Wild sicherzu zeigen. Eine mehr waagerechte alssenkrechte Kopfhaltung ist Merkmal einerguten Nasenführung und läßt oft auchRückschlüsse auf die Güte der Nase zu.

2. SucheDie Suche soll flott, raumgreifend undplanmäßig, stetig und ausdauernd sein, kei-neswegs aber rasend, unkonzentriert, un-beständig und aufs Auge eingestellt. DerStil der Suche soll vom Gebrauch der Naseund vom Bestreben zu finden geprägt sein.Die Suche ist im übrigen umso höher zu be-werten, je mehr sie sich dem Gelände, dem

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Bewuchs und dem Wind anpaßt und intelli-gentes Jagdverhalten erkennen läßt. GuteRaumaufteilung, richtiges Herangehen anDeckungen, richtiges Wenden in den Windsind für die Beurteilung der Suche ebensowichtig wie ein dem Gelände und dem Be-wuchs angepaßtes Tempo und ein flüssiger,raumgreifender, auf Ausdauer eingestellterGaloppsprung.

3. Vorstehen, Nachziehen, Festmachenund Manieren am Wild

(1) Der Hund soll gefundenes festliegendesWild so lange vorstehen oder vorliegen, bisder Führer herangekommen ist und dasWild heraustritt bzw. das Wild von selbstaufsteht oder abstreicht. Ein kurzes Markie-ren genügt nicht. Als Vorstehen darf grund-sätzlich nur positives Vorstehen, d.h. Vor-stehen vor Wild gewertet werden. Wieder-holtes überzeugendes Vorstehen ohne Wild(Leerstehen) ist Zeichen von Unsicherheitund als fehlerhaft zu werten. (2) Stößt der Hund auf frisches Geläuf oderist Wild vor ihm abgelaufen, so muss derHund erkennen lassen, dass er durch ruhi-ges Nachziehen oder zielbewußtes Um-schlagen versteht, das Wild zu finden undfestzumachen. (3) Feine Manieren sind Merkmal guterFeldarbeit eines DK und sollten besondersvon unseren besten Zuchthunden erwartetwerden. Das gleiche gilt für Sekundierenund Mitstehen. In der Paarsuche sollte sichder nachrückende Hund zumindest durchHör- oder Sichtzeichen halten lassen.

Wasserarbeit§ 7

1. Stöbern ohne Ente im deckungsrei-chen Gewässer (1) Der Hund soll auf Befehl seines Führersohne jede weitere Anregung ins Wassergehen und in der Deckung anhaltendstöbern. Die Stöberarbeit soll etwa 5 bis 10Minuten dauern.(2) Beim Stöbern ohne Ente im deckungs-reichen Gewässer soll der Hund seine Härteund Wasserpassion beweisen und gleich-zeitig zeigen, dass er sich führen und len-ken läßt. Dazu muss er sich auch ca. 30 müber das Wasser an das ge-genüberliegende Ufer schicken lassen. (3) Die Arbeit ist um so höher zu bewerten,je weniger sie der Unterstützung durch denFührer bedarf und je gründlicher der Hunddie ihm zugewiesenen Deckungspartienabsucht.(4) Ein Hund, der bei dieser Arbeit nicht dieLeistungsziffer 4 erreicht, wird nicht mehrbeim Stöbern mit Ente geprüft.

2. Stöbern mit Ente im deckungsrei-chen Gewässer

(1) Der Hund wird am Prüfungsgewässer,in welchem sich mindestens eine flugunfä-hige Ente befindet, zur Nachsuche aufge-fordert.(2) Der Hund soll die Ente selbständig su-chen und finden. Bei dem Verlorenbringenkommt es darauf an, dass der Hund die Na-se richtig einsetzt und dadurch die Ente inder Deckung bzw. auf der Schwimmspurfindet. Der Hund soll gleichzeitig bei dieserArbeit beweisen, dass ihm Härte, Durchhal-tewillen und Wasserpassion zu eigen sind.(3) Der Führer darf seinen Hund bei derArbeit lenken und unterstützen, jedoch min-dern dauernd notwendig werdende Einwir-kungen die Bewertung. (4) Sobald der Hund die Ente aus der Dek-kung drückt und sie sichtig verfolgt, ist sie

vom Führer oder einer dazu bestimmtenund berechtigten Person zu erlegen, wenndas ohne Gefährdung möglich ist.(5) Die erlegte Ente muss vom Hundselbstständig gebracht werden.(6) Ein Hund, der eine Ente beim erstmali-gen Finden nicht selbständig bringt, kanndie Prüfung nicht bestehen. Eine vom Hunderäugte Ente gilt als gefunden.(7) Die Richter sollen die Arbeit eines Hun-des beenden, sobald sie sich ein Urteil bil-den können, auch dann, wenn der Hund dieEnte nicht aus der Deckung drücken konn-te.(8) Hatte ein Hund keine Gelegenheit, einevor ihm geschossene Ente zu bringen, sowird eine erlegte Ente weit ins offene Was-ser geworfen, die der Hund bringen muss.Hierbei muss in Richtung der Ente auf dasWasser ein Schuss abgegeben werden,jedoch erst dann, wenn der Hund im tiefenWasser schwimmt.

Bringen§ 8

1. Bringen einer geschossenen Ente

(1) Der Hund hat die geschossene Entekorrekt zu bringen. Dabei ist auch die Aus-führung des Bringens, d.h. die Art, wie derHund aufnimmt, zuträgt und abgibt, zu zen-sieren. Das korrekte Aufnehmen und Tra-gen zeigt sich darin, dass der Hund seinenGriff richtig ansetzt. Fehlerhaft ist sowohlzu starkes als auch zu zaghaftes Zufassen,Halten und Tragen. Knautschen ist alsFehler zu werten und auf der Preisbeschei-nigung besonders zu vermerken.Das korrekte Abgeben zeigt sich darin, dassder Hund mit dem gebrachten Wild zumFührer kommt, sich ohne Kommando oderauf einfaches - nicht lautes - Kommandodes Führers bei ihm setzt und das Wild solange ruhig im Fang hält, bis der Führer esohne hastiges Zugreifen gefaßt hat und esihm abnimmt.(2) Die Verbesserung des Griffes einer imWasser ungünstig gefaßten Ente wird demHunde nicht als Fehler angerechnet. (3) Hochgradige Knautscher oder Rupfersowie Anschneider oder Totengräber kön-nen die Prüfung nicht bestehen.

2. Bringen eines geschossenen Huhns(Fasans)Findet die Prüfung im Herbst statt und be-steht im Felde die Möglichkeit, vor demHunde Federwild zu schießen, so hat derHund das geschossene Wild korrekt zubringen.Bezüglich der Art des Bringens gelten dieBestimmungen über das Bringen der Enteentsprechend.

Gehorsam§ 9

1. Gehorsam am Wild, Schussruhe (1) Das Fach beinhaltet den Gehorsam beiWildberührung (Federwild, Haarnutzwild)sowie die Schussruhe. Der Hund soll, ohnedass es einer Einwirkung bedarf, abstreichen-dem, nicht beschossenem Federwild nichtnachprellen. Er soll sich durch Ruf oder Pfiffvom Verfolgen von Haarnutzwild abhaltenlassen.(2) Nicht als Fehler ist anzusehen, wenn derHund beschossenes Federwild fallen siehtund - ohne das Kommando zum Bringenabzuwarten - dieses selbständig bringt.Wenn kein Federwild gefallen ist oder derHund das Fallen nicht eräugt hat, soll er aufden Schuss ohne Zuruf oder Pfiff verhalten,bis er das Kommando zum Hereinkommenoder zur Weitersuche erhält. Die Schussruhe

kann alternativ auch am sichtigen Haarnutz-wild geprüft werden. Starke Einwirkung desFührers mindert das Prädikat entsprechend. (3) Hunde, die dem Führer den Gehorsam amHaarnutzwild zweimal verweigern, können diePrüfung nicht bestehen.

2. Gehorsam ohne Wild und Zusammen-arbeit mit dem Führer

(1) Der Gehorsam ohne Wildberührung zeigtsich in der Lenkbarkeit und darin, dass derHund dem vernommenen und verstandenenBefehl seines Führers (Zuruf, Pfiff, Wink)sofort und willig Folge leistet. Der gehorsameHund muss auf Trillerpfiff oder sonstigenbesonderen Befehl sofort die Arbeit unterbre-chen und in einer anderen angezeigtenRichtung weiterarbeiten. (2) Die erwünschte Zusammenarbeit mit demFührer zeigt sich darin, dass sich der Hundjederzeit willig auf den Führer einstellt, mitihm Verbindung hält und bereit ist, auf Hilfeneinzugehen. Die Zusammenarbeit ist umsohöher zu bewerten, je mehr sie den Eindruckeiner lautlosen, eingespielten, geschmeidigenTeamarbeit vermittelt.

Abschnitt 3:Vorstellung der erfolgreichen Hunde und

Berichterstattung(1) Falls es die Information der anwesendenZuschauer oder Züchter erfordert, können amSchluss der Prüfung alle Hunde, die die Prü-fung bestanden haben, nochmals in der Formeiner Paarsuche oder in einer anderen geeig-neten Weise vorgestellt werden. Die dabeigezeigten Leistungen haben auf die Beurtei-lung keinen Einfluss mehr.(2) Im Falle einer Vorstellung der Hunde imFeld soll dafür möglichst ein gut mit Wildbesetztes Revier ausgesucht werden, damitdie Hunde ihre Fähigkeiten, einschließlichSekundieren und Mitstehen, am Wild unterBeweis stellen können.

Kurzhaar-Sieger§ 11

Der Titel des Kurzhaar-Siegers (KS) wird alshöchste Auszeichnung seitens des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes an die Rüden und Hün-dinnen verliehen, welche die Dr.-Kleemann-Zuchtausleseprüfung bestanden haben.

Verfahren und Einspruch§ 12

Das Recht des Einspruchs steht nur demFührer eines auf der Prüfung laufenden Hun-des zu.

Das Einspruchsverfahren ist im § 20 derAllgemeinen Bestimmungen festgelegt.

Auslagenerstattung§ 13

Den Richtern sind die Auslagen von denVereinen, die sie benannt haben und, soweitsie vom Verband benannt sind, von diesemzu erstatten.

Diese Prüfungsordnung wurde von derHauptversammlung des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes am 21. März 1998 beschlossen.

Sie tritt am 1. April 1998 in Kraft.