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Private & Business Clients Unternehmensnachfolge Weitergabe von Vermögenswerten unter Maßgabe der Erbschaftssteuerreform Ihr Referent: Andreas R. Hahne Velten, den 4. März 2009

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Unternehmensnachfolge

Weitergabe von Vermögenswerten unter Maßgabe der Erbschaftssteuerreform

Ihr Referent: Andreas R. Hahne

Velten, den 4. März 2009

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Agenda

3Aktuell: Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform auf die Unternehmensnachfolgeplanung

4

5

2Erfolgsfaktor Unternehmensnachfolge:Frühzeitig und systematisch handeln

1 Der deutsche Mittelstand!

Fazit: Was Sie schon heute tun können

Deutsche Bank: Ihr starker Partner bei Planung und Durchführung Ihrer Nachfolge

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Agenda

3Aktuell: Auswirkungen der geplanten Erbschaftsteuerreform auf die Unternehmensnachfolgeplanung

4

5

2Erfolgsfaktor Unternehmensnachfolge:Frühzeitig und systematisch handeln

1 Der deutsche Mittelstand!

Fazit: Was Sie schon heute tun können

Deutsche Bank: Ihr starker Partner bei Planung und Durchführung Ihrer Nachfolge

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Der deutsche Mittelstand nimmt als Motor der Wirtschaft eine herausragende Position ein

Wie lange noch?

Familienunternehmen …

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Unternehmensinsolvenzen nahmen in den letzten Jahren dank anziehender Konjunktur ab.

Der Spread zwischen Gründungen und Insolvenzen nimmt kontinuierlich ab.

Gründungsaktivitäten hängen vom politischen Gründungsklima ab.

Regulierungsdichte ist in Deutschland hoch.

Steuerliche Aspekte spielen bei Gründungsabsichten ebenso wie bei der Nachfolgeproblematik eine wichtige Rolle.

Die Anzahl der Unternehmensgründungen weisen langfristig einen abnehmenden Trend auf

Quelle: IFM–Bonn

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Der deutsche Mittelstand – vom Aussterben bedroht?

Problem „Unternehmensnachfolge“Problem „Unternehmensnachfolge“

AuswirkungenAuswirkungen

Unternehmenslenker im Durchschnitt älter als 50

Nachfolge ist für viele Unternehmer ein „Tabu-Thema“

familieninterne Unternehmensübergabe häufig mangels Kinder, Qualifikation oder Interesses nicht möglich

Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist eingeschränkt

- notwendige Investitionen werden nichtgetätigt

- Unternehmensentwicklung liegt auf „Eis“ Fortbestand des Unternehmens ist bedroht Arbeitsplätze sind durch die ungelöste

Nachfolge häufig gefährdet

Quelle: db-research 2007

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Insgesamt werden in Deutschland 92% der Betriebe weitergeführt. Bei der Übergabe, ob nun familienintern oder extern, bedarf es jedoch einer frühzeitigen Vorbereitung.

Attraktive Unternehmen finden unschwer neue Eigentümer

Quelle: IFM–Bonn

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3Aktuell: Auswirkungen der geplanten Erbschaftsteuerreform auf die Unternehmensnachfolgeplanung

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1 Der deutsche Mittelstand!

Fazit: Was Sie schon heute tun können

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Es bieten sich verschiedene Nachfolgemodelle an

Eine enge Zusammenarbeit mit entsprechenden Spezialisten ist hier von Vorteil.

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Bei der familieninternen Unternehmensnachfolge wird zwischen zwei Varianten unterschieden:

Die familieninterne Übergabe stellt Ihre Objektivität auf den Prüfstand

Ein klares Anforderungsprofil für Ihren Nachfolger ist die Basis für die Zukunftssicherung Ihres Unternehmens.

Erzwingen Sie nichts. Entspricht Ihr Wunschkandidat Ihrem präferierten Nachfolger und verfolgt dieser auch die gleichen unternehmerischen Ziele wie Sie?

Erstellen Sie einen verbindlichen Zeitplan, der alle erforderlichen Maßnahmen definiert und terminiert.

Benennen Sie ggf. einen Beirat um Ihre Entscheidungen zu verifizieren.

Übergabe zu LebzeitenÜbergabe durch

Unternehmertestament

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Unternehmensnachfolgeprozess- frühzeitig und systematisch handeln -

1. Vorbereitungsphase Analyse des

Unternehmens Bewusste Einleitung des

Nachfolgeprozesses evtl. Erstellung eines

Verkaufsprospektes Klärung der vertraglichen

Voraussetzungen

2. Umsetzungsphase Suche nach einem

Nachfolger Ermittlung des

Unternehmenswertes Verhandlung der

Vertragsinhalte

3. Überleitungsphase Einarbeitung des Nach-

folgers Erstellung eines

Umsetzungsplans Kompetenzfestlegung Aufgabenteilung Prozessanpassung

0. Notfallkoffer Stellvertreter benennen Testament erstellen

Wichtig: Aufbau von Liquiditätsreserven (privat und geschäftlich)

4. Privatier Eigene Tätigkeit nach

dem Ausstieg definieren Private Altersvorsorge

optimieren Anlage des

Verkaufserlös

Wichtig: Frühzeitiges Auseinandersetzen mit der Unternehmensnachfolge! Auswahl des richtigen Zeitpunkts der Unternehmensübergabe

5 Jahre +

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Agenda

3Aktuell: Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform auf die Unternehmensnachfolgeplanung

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5

2Erfolgsfaktor Unternehmensnachfolge:Frühzeitig und systematisch handeln

1 Der deutsche Mittelstand!

Fazit: Was Sie schon heute tun können

Deutsche Bank: Ihr starker Partner bei Planung und Durchführung Ihrer Nachfolge

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Erbschaftsteuer-Reform - Was ändert sich?

Wirtschaftsgüter sind nicht mehr mit ihrem Buchwert aus der Steuerbilanz, sondern mit ihrem Verkehrswert anzusetzen.

Wirtschaftsgüter sind nicht mehr mit ihrem Buchwert aus der Steuerbilanz, sondern mit ihrem Verkehrswert anzusetzen.

Freibeträge und Steuersätze werden neu gestaltet.

Freibeträge und Steuersätze werden neu gestaltet.

Verschonung von Betriebsvermögen wird neu gestaltet.

Verschonung von Betriebsvermögen wird neu gestaltet.

Wesentliche Änderungen durch dasErbSt-ReformG

Wesentliche Änderungen durch dasErbSt-ReformG

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Erbschaftsteuer-Reform - Was ändert sich?Betriebsvermögen

Wirtschaftsgüter sind nicht mehr mit ihrem Buchwert aus der Steuerbilanz, sondern mit ihrem Verkehrswert anzusetzen.

Wirtschaftsgüter sind nicht mehr mit ihrem Buchwert aus der Steuerbilanz, sondern mit ihrem Verkehrswert anzusetzen.

Freibeträge und Steuersätze werden neu gestaltet.

Freibeträge und Steuersätze werden neu gestaltet.

Verschonung von Betriebsvermögen wird neu gestaltet.

Verschonung von Betriebsvermögen wird neu gestaltet.

Wesentliche Änderungen durch denEntwurf des ErbSt-ReformG

Wesentliche Änderungen durch denEntwurf des ErbSt-ReformG

Ermittlung des VerkehrswertsErmittlung des Verkehrswerts

Vereinfachtes Ertragswertverfahren

nachhaltig erzielbarer Jahresertrag

Kapitalisierungsfaktor

Mindestens Substanzwert

Verkehrswert der Wirtschaftsgüter

Vereinfachtes Ertragswertverfahren

nachhaltig erzielbarer Jahresertrag

Kapitalisierungsfaktor

Mindestens Substanzwert

Verkehrswert der Wirtschaftsgüter

Verschonungsregelung für Betriebsvermögen

Verschonungsregelung für Betriebsvermögen

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Steuerverschonung für Betriebsvermögen

Regelverschonung mit 85 %bei:

85 % Freistellung des begünstigten Vermögens

Freibetrag bis zu 150.000 Euro innerhalb von 10 Jahren

Ggf. Steuerklasse I auf begünstigtes Vermögen

Kein Verwaltungsvermögen von mehr als 50 %

7 Jahre Behalten

Lohnsumme(Erbzeitpunkt) nach sieben Jahren mindestens 650 %

Keine Gewinn-Überentnahmen von mehr als 150.000 Euro

Verschonungs-Option

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Erbschaftsteuer-Reform: Betriebsvermögen oder Verwaltungsvermögen?

VerwaltungsvermögenVerwaltungsvermögen

Dritten zur Nutzung überlasseneGrundstücke

Anteile an Kapitalgesellschaften,wenn die Beteiligung weniger als 25% beträgt

Wertpapiere und vergleichbare Forderungen

Kunstgegenstände, u.a.

Dritten zur Nutzung überlasseneGrundstücke

Anteile an Kapitalgesellschaften,wenn die Beteiligung weniger als 25% beträgt

Wertpapiere und vergleichbare Forderungen

Kunstgegenstände, u.a.

Keine BegünstigungKeine Begünstigung

Der Anteil am "Verwaltungsvermögen" darf 10 bzw. 50% des Gesamtbetriebsvermögens nicht überschreiten, andernfalls verliert das gesamte Betriebs-vermögen seine Begünstigung

Der Anteil am "Verwaltungsvermögen" darf 10 bzw. 50% des Gesamtbetriebsvermögens nicht überschreiten, andernfalls verliert das gesamte Betriebs-vermögen seine Begünstigung

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Steuerverschonung für Betriebsvermögen

Vollverschonung mit 100 % bei:

100 % Freistellung des begünstigten Vermögens

Freibetrag bis zu 150.000 Euro innerhalb von 10 Jahren

Ggf. Steuerklasse I auf begünstigtes Vermögen

Kein Verwaltungsvermögen von mehr als 10 %

10 Jahre Behalten

Lohnsumme(Erbzeitpunkt) nach zehn Jahren mindestens 1000 %

Keine Gewinn-Überentnahmen von mehr als 150.000 Euro

Verschonungs-Option

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Agenda

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Fazit: Was Sie schon heute tun können

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Notfallplan – Krankheit, Unfall oder TodSicherung der Unternehmensfortführung und des privaten Lebensstandards

Private Vorsorge

Lebensversicherung

Berufsunfähigkeits-versicherung

Unfallversicherung

Private Altersvorsorge

Liquiditätsreserven

Testament und Vollmachten

Geschäftliche Vorsorge

Sachversicherungen

Betriebshaftpflicht und Rechtsschutz

Vollmachten

Liquiditätsreserven

Gesellschaftsvertrag

Testament

Sind Sie auf den Notfall vorbereitet?

In ca. 27% aller Übertragungen ist die Unter-nehmensnachfolge durch nicht vorhersehbare Ereignisse erzwungen - häufig ohne Vor-bereitung getroffen zu haben.

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Eindeutige Regelung im Testament sinnvoll

1/1

1/1

M ist Inhaber eines erfolgreichen Familienunternehmens. M und F sind geschieden.Sie haben einen gemeinsamen Sohn (20 J.). M hat keine weiteren Kinder.

Der Sohn verstirbt nach dem Vater.

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Lösungsansatz

LösungsansatzM hätte in seinem Testament den Tod seines Sohnes mitberücksichtigen können.

?

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Erben und Vererben mit TestamentGemeinschaftliches Testament

nur zwischen Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.

eingeschränkter Widerruf.

Unwirksamkeit bei Auflösung der Ehe, Anfechtung möglich.

Berliner Testament:

1. Erbschaftsteuerlich ungünstig: Zweimalige Steuerbelastung ohne

Ausnutzung der Freibeträge der Kinder im ersten Erbgang.

2. Nach Tod des Erstversterbenden stehen Kindern Pflichtteilsrechte

zu, die bei Geltendmachung zu Liquiditätsengpässen und Streit

führen können.

3. Nach dem Tod eines Ehegatten kann das gemeinschaftliche

Testament nicht mehr geändert werden.

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5.2005.200

Eingetragene LebenspartnerSonstige

III

10.300

Eltern und Großeltern (bei Schenkungen), Geschwister und deren Kinder, Schwiegereltern und -kinder,geschiedene Ehegatten, Stiefeltern

II

51.200

Sonstige Personen der Steuerklasse I,z.B. Eltern und Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen)

I

205.000

Kinder, Stiefkinder und Enkel, wenn sie Kinder verstorbener Kinder sind

I

307.000EhegattenI

bisherPersonenSteuer-klasse

Persönliche Freibeträge

Erhöhung der persönlichen Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen

→ 500.000 → 20.000

→ 20.000

→ 100.000

→ 400.000

→ 500.000

ab 2009

51.200 Sonstige EnkelUrenkel

I → 200.000- 100.000

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Verlierer der Steuerreform:Geschwister, Nichten und Neffen, Lebensgefährten

Erbschaft- und Schenkungsteuersätze in %

Steuerpflichtiger Erwerbbis einschließlich

Euro

52.000 →75.000

256.000 →300.000

512.000 →600.000

5.113.000 →6.000.000

12.783.000 →13.000.000

25.565.000 → 26.000.000

mehr als 26.000.000

alt ab 2009alt ab 2009unverändert

17 → 3012 → 307

23 → 3017 → 3011

29 → 3022 → 3015

35 → 3027 → 3019

41 → 5032 → 5023

47 → 5037 → 5027

50 → 5040 → 5030

SteuerklasseIII

SteuerklasseII

SteuerklasseI

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Persönliches Splitten

Wegen der Steuerfreibeträge und des progressiven Tarifs werden Steuern gespart, wenn der stpfl. Erwerb auf möglichst viele Köpfe verteilt wird.Zum Beispiel Schenkung an Sohn:

Alternativ:Schenkung an Sohn EUR 400.000./. Freibetrag EUR 400.000= stpfl. Erwerb EUR 0

und an zwei Enkel EUR 200.000./. zwei Freibeträge EUR 400.000= stpfl. Erwerb EUR 0

Kapitalvermögen EUR 600.000./. Freibetrag EUR 400.000= stpfl. Erwerb EUR 200.000x 11% (Stkl. I) = EUR 22.000

Gute Ideen und steueroptimierte Lösungen zu Schenkung und Erbschaft

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Zeitliches Splitten nach zukünftiger Rechtslage

Für die Berechnung der Erbschaftsteuer werden nur die Erwerbe zusam-mengerechnet, die der Begünstigte innerhalb von 10 Jahren von derselben Person erhält. Wenn die Vermögensübertragung also über mehr als 10 Jahre verteilt wird, können erhebliche Ersparnisse an Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer erzielt werden.

Zum Beispiel Sohn als Alleinerbe:Schenkungvor 10 Jahren (1999) EUR 400.000 Gesamtvermögenim Erbfall (2009) EUR 500.000./. Freibetrag EUR 400.000= stpfl. Erwerb EUR 100.000x 11% (Stkl. I) = EUR 11.000

Gesamtvermögenim Erbfall (2009) EUR 900.000./. Freibetrag EUR 400.000= stpfl. Erwerb EUR 500.000x 15% (Stkl. I) = EUR 75.000

Gute Ideen und steueroptimierte Lösungen zu Schenkung und Erbschaft

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unbebaute Grundstücke

bebaute Grundstücke

zu Wohnzwecken genutzt

bisher 80 % - aktuell: 100 % des Wertes nach Bodenrichtwertkarte

12,5 fache vertragliche bzw. übliche Jahresnettokaltmiete ./. Altersabschlag aktuell: Verkehrswert

Bei EFH / ZFH Zuschlag von 20%aktuell: Abschlag 10% vom Verkehrswert, wenn bebautes Grundstück zu Wohnzwecken vermietet

Bewertung von Grundvermögen nach geltendem Recht und nach Reformplänen

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Berechnungsmethoden

Grundstücksart Bewertungsmethode Anmerkung

- Normales

Wohnungseigentum

Teileigentum

Einfamilienhäuser

Zweifamilienhäuser

Vergleichswertverfahren Bei untypischen Objekten ist das Sachwertverfahren anzuwenden

Mietwohngrundstücke

Geschäftsgrundstücke

Gemischt genutzte Grundstücke

Ertragswertverfahren für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt

Geschäftsgrundstücke

Gemischt genutzte Grundstücke

sonstige Grundstücke

Sachwertverfahren Vorausgesetzt, dass keine übliche Miete ermittelbar ist

Wohnungseigentum

Teileigentum

Einfamilienhäuser und

Zweifamilienhäuser

Sachwertverfahren Vorausgesetzt, dass keine üblichen Vergleichswerte ermittelbar sind.

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Ertragswertverfahren

Schema Rohertrag (Jahresmiete bzw. übliche Miete ./. Bewirtschaftungskosten = Reinertrag des Grundstücks ./. Bodenwertverzinsung = Bodenrichtwert Gebäudereinertrag x x Grundstücksfläche Vervielfältiger = = Bodenwert Gebäudeertragswert (>0€)

Ertragswert = Grundbesitzwert

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Besteuerung Ertragswertverfahren

Besteuerung

Dabei gilt:

Bewirtschaftungskosten sind individuell zu ermitteln, wenn nicht möglich Anlage 23 zu § 187 Abs. 2 S. 2 BewG

Bodenwertverzinsung nach dem Liegenschaftszinssatz (§§185, 188 BewG), der mit Anlage 21 abhängig von der Gesamtnutzungsdauer der Anlage 22 zu ermitteln ist

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Besteuerung

=> Beispiel Mietwohnhaus 25 Jahre alt, Jahresmiete € 100.000, Grundstücksgröße 400 m², Bodenrichtwert € 625

Gebäudewert 100.000 Grundstücks- ./. wert 23% 23.000 (Anlage 23 i.V.m. 22) € 625 € 77.000 x ./. (€ 250.000 x 5% § 188 Abs. 2 400 € 12.500 Nr. 1 BewG = 12.500) = € 64.500 € 250.000 x 18,63 (Vervielfältiger nach Anlage 21 € 1.201.635 i.V.m. § 188 Abs. 2 Nr. 1 BewG) Ertragswert = € 1.451.635

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Gewinner sind die Erben des Familienheims

Die Vererbung der selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten und an Kinder bleibt steuerfrei.

Voraussetzung für die Steuerbefreiung:Die Wohnimmobilie wird nach dem Erwerb zehn Jahre lang vom Erwerber selbst zu Wohnzwecken benutzt und hat, bei Vererbung an Kinder, eine Wohnfläche von höchstens 200 qm. Der anteilige Grundstückswert, der auf die 200 qm übersteigende Wohnfläche entfällt, ist zu versteuern.

Nachversteuerung:Wird die Wohnimmobilie innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft oder vermietet, so entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Eine Ausnahme hiervon gilt bei Vorliegen „zwingender Gründe“, zum Beispiel Tod oder erhebliche Pflegebedürftigkeit.

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Übertragung mit (Vorbehalts-)Nießbrauch...Verlagerung von Vermögenswerten

Der Schenker behält sich ein lebenslanges,uneingeschränktes und unentgeltliches Nieß-brauchsrecht an dem Grundstück vor. Danachist der Schenker berechtigt, sämtliche Nutzungen aus dem Grund-stück zu ziehen, und verpflichtet, ...

Der Schenker behält sich ein lebenslanges,uneingeschränktes und unentgeltliches Nieß-brauchsrecht an dem Grundstück vor. Danachist der Schenker berechtigt, sämtliche Nutzungen aus dem Grund-stück zu ziehen, und verpflichtet, ...

Vorteile mit Nießbrauchsrecht:Bisheriges Recht:

Gem. § 25 ErbStG Aufteilung in sofort fällige und zinslos gestundete Steuer mit Ablösungsmöglichkeit

Aktuelles Recht:

Streichung von § 25 ErbStG; immer voller Abzug des Kapitalwertes des Nießbrauchsrechts

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der Beschenkte zu Lebzeiten des Schenkers das Grundstück ohne Zustimmung veräußert oder belastet,

die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Beschenkten betrieben wird oder das Insolvenzverfahren über dessen Vermögen beantragt wird,

der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt,

der Schenker nicht mehr in der Lage ist, seinen angemessenen Unterhalt und die ihm obliegenden gesetzlichen Unterhaltspflichten zu bestreiten, selbst wenn er dies zu vertreten hat und unabhängig davon, wie lange die Überlassung her ist.

... und notwendigen Rückfallklauseln.

Der Schenker sollte sich das Recht vorbehalten, die Rück-übertragung des Eigentums zu verlangen, wenn z.B.:

§§

§§

§§

§§

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Stiften Sie Zufriedenheit...

Unter einer Stiftung versteht man die tatsächlichefreiwillige Hingabe von Vermögensgegenständenfür Zwecke des Allgemeinwohls verbunden mitsteuerlichen Begünstigungen.

Gemeinnützige Stiftung

95% der deutschen Stiftungen sparen auf Grundihrer Gemeinnützigkeit sowohl bei Errichtung alsauch bei weiteren Vermögenszuführungen Erbschaft-und Schenkungsteuer.

Auf Grund ihrer Struktur können Sie zwischen selbständigen und unselbstständigen Stiftungen, zu Lebzeiten, aber auch erst von Todes wegen, wählen.

Durch die Errichtung einer Stiftung kann das Lebenswerk des Stifters für die Ewigkeit gesichert werden.

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...und sichern Sie sich Steuervorteile!

Die Spenden des Stifters senken als Sonderausgabenabzug die Einkommensteuer:

Steuerabzug bei Stiftungserrichtung max. 1.000.000 Euro verteilt auf bis zu 10 Jahre. Dieses gilt auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr (Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements vom 21.9.2007).

Die Höchstgrenze für den Spendenabzug erhöht sich auf einheitlich 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (GdE).

Die Stiftung darf 1/3 ihres Einkommens zum angemessenen Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen verwenden.

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Gestalten Sie Ihre Unternehmensnachfolge aktiv!

Abfindung weiterer Erben Vermeidung von Überentnahmen

Verschonungsregel Nr. 2

Systematische Schenkung von Vermögensteilen Schrittweise Beteiligung des Nachfolgers am

Unternehmen Vermeidung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Übergabe durch Unternehmertestament(für den Ernstfall)

Frühzeitige letztwillige Verfügungen Unternehmertestament

Berücksichtigung von rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und familiären Aspekten

Abstimmung des Unternehmertestaments mit dem Gesellschaftsvertrag

Aufbau von Liquidität

Übergabe zu Lebzeiten als vorweggenommene Erbfolge

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Unser Beratungsangebot- kompetent und ganzheitlich / privat und geschäftlich -

1. SchrittÜberblick verschaffen,Bestandsanalyse

2. SchrittWünsche festhalten,Bedarfsanalyse

3. SchrittHandlungsoptionen aufzeigen

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Für die konkrete Umsetzung vermitteln wir Ihnen gerne bei Bedarf externe Spezialisten.

Page 41: Private & Business Clients Unternehmensnachfolge Weitergabe von Vermögenswerten unter Maßgabe der Erbschaftssteuerreform Ihr Referent: Andreas R. Hahne.

Private & Business Clients

Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 41

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