Private Unfallversicherung; ist diese notwendig? Eine weitverbreitete Meinung: Der Staat wird für...

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Private Unfallversicherung; ist diese notwendig? Eine weitverbreitete Meinung: Der Staat wird für mich schon sorgen. wie sieht die Wirklichkeit nach einem Arbeitsunfall bzw. nach einem zeitunfall aus?

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Private Unfallversicherung; ist diese notwendig?Eine weitverbreitete Meinung:

Der Staat wird für mich schon sorgen.

Und wie sieht die Wirklichkeit nach einem Arbeitsunfall bzw. nach einem Freizeitunfall aus?

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in ÖsterreichUnfallversicherung

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Wann ist die AUVA leistungspflichtig?

Die AUVA ist leistungspflichtig bei Arbeitsunfällen, Wegzeitunfällen, Unfällen i. R. von Rettungseinsätzen (erste Hilfe), bei Berufserkrankungen sowie für Schul- und Schulwegunfälle (gekürzte Bemessungsgrundlage)

Was leistet die AUVA nach den beschriebenen Unfällen?

Die Leistung beträgt immer 2 Drittel der Bemessungsgrundlage, gekürzt mit dem Faktor der Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Beispiel: Einkommen brutto € 2.000.-

2/3 davon € 1.333.- bei Erwerbsminderung 30% € 400.- Rente p.m. (14 mal) bei Erwerbsminderung 40% € 533.- Rente p.m. (14 mal)

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Beispiel: Einkommen brutto € 2.000.-

Erwerbsminderung 50% € 666.- plus 133.- Zuschlag = € 799.- RenteErwerbsminderung 60% € 800.- plus 160.- Zuschlag = € 960.- Rente Erwerbsminderung 70% € 933.- plus 467.- Zuschlag = € 1.400.-Rente.

Nur 11, 7 % (= 10.400 Rentenfälle für Österreich) aller Unfallrente aus der AUVA entfallen auf eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 50%!

Ab einer Erwerbsminderung von 50% wird ein Schwerversehrtenzuschlag von 20% gewährt,bei einer Erwerbsminderung ab 70% kommt ein Zuschlag von 50% zu Tragen.

Renten aus der AUVA sind steuerpflichtig!!!

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Für was ist die AUVA nicht zuständig?

Nach Zielgruppen: KindergartenkinderHausfrauenPensionisten

Nach Ereignisse:

FREIZEITUNFÄLLE jeder ART

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Gibt es überhaupt eine Renten- Leistung nach einem Freizeitunfall?

VON DER AUVA GRUNDSÄTZLICH NEIN!!

Bei Berufstätigen: Sollten die Verletzung derartig schwerwiegend sein, dass eine weitere Berufs-ausübung nicht mehr möglich ist, so kann um eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension angesucht werden. Eine Zuerkennung dieser Pension wird von den Pensionsversicherungsträgernnach den gesetzlichen Bestimmungen restriktiv vergeben.

Wer hat keinen Leistungsanspruch aus der Pensionsversicherung?

Alle Personen, die keine Beiträge an die Pensionsversicherung zahlen haben auch keinen Leistungsanspruch- wie Kinder, Schüler, Studenten, Hausfrauen und Pensionisten und Personen, die noch nicht ausreichend einbezahlt haben.

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Welche Pensionsleistungen gibt es nach einem Freizeitunfall von den gesetzlichen Pensionsversicherungsträgern ?

Arbeitsjahre Bruttomonatsverdienst in €

1.000 1500 2000 2500 3000

monatliche Berufsunfähigkeits/ Invaliditäts-Rente

bis 5 Jahre keine keine keine keine keine

10 Jahre 77 115 154 193 231

15 Jahre 155 232 309 387 464

20 Jahre 364 546 728 910 1.092

25 Jahre 455 682 910 1.138 1.365

30 Jahre 546 819 1.092 1.365 1.638

Diese Werte sind gerundet und können um wenige Cent diffferieren

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Eine Ausgleichszulage auf die gesetzliche Mindestpension gibt es nicht?

Eine Ausgleichszulage gibt es. Als Basis wird das Gesamteinkommenherangezogen. Es wird demnach neben dem Pensionsanspruch eventuelle andere Pensionsansprüche, andere Erwerbseinkünfte, Einkünfte aus Verpachtungen, Kapitalvermögen, Leibrenten etc. addiert.

Die Richtsätze (Mindestpension) sind

für Alleinstehende EUR 630,92 für Ehepaare EUR 900,13 Erhöhung für jedes Kind EUR 67,15 (wenn unterhaltspflichtig)

Sollten in Summe aller Einkünfte diese Beträge überschritten werden, wird keine Ausgleichszulage gewährt!

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Beispiel:

30 jähriger Familienvater, 1 Kind, Einkommen 2.000 € pro Monat, 5 Berufsjahre, Ehegattin verdient 1.000 € pro Monat. Er erleidet einen Freizeitunfall und ist nicht mehr erwerbsfähig. Mit was kann die Familie rechnen?

Familieneinkommen vor dem Unfall: € 3.000.- pro Monat

Familieneinkommen nach dem Unfall Ehegattin € 1.000.- pro MonatFamilienvater AUVA-Rente € -.-

Pensionsversicherung € -.- Ausgleichszulage € -.-

Familieneinkommen neu EUR 1.000.- pro Monat

VERLUST EUR 2.000.= 2/3 des Einkommens

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Begründung der Entscheidung:

- bei einem Freizeitunfall ist die AUVA nicht leistungspfichtig

- bis 5 Jahre Arbeitszeit gibt es keinen Anspruch von einem Pensionsversicherungträger

- nachdem das Einkommen der Gattin über dem Richtsatz liegt (mit einem Kind EUR 977,28) fällt auch keine Ausgleichszulage an.

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Das selbe Einkommen, aber 15 Berufsjahre- mit welcher Leistung kannnun gerechnet werden?

Familieneinkommen vor dem Unfall: € 3.000.- pro Monat

Familieneinkommen nach dem Unfall Ehegattin € 1.000.- pro MonatFamilienvater AUVA- Rente € -.-

Pensionsv. € 309.-Ausgleichszul. € -.-

Familieneinkommen neu € 1.309.-

VERLUST EUR 1.691.- = 56,37%

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Begründung der Entscheidung:

- bei einem Freizeitunfall ist die AUVA nicht leistungspflichtig

- bei 15 Arbeitsjahre und vollständiger Erwerbsunfähigkeit werden vom Pensionsversicherungsträger € 309.- pro Monat bezahlt.

- Nachdem das Familieneinkommen über dem Richtsatz von € 967,28 liegt, fällt keine Ausgleichszulage an.

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2/3 aller Unfälle sind im Freizeitbereich,

80% aller Unfälle mit bleibender Dauer-invalidität sind Freizeitunfälle.Die „soziale Sicherheit“ kann nichtwirklich ausreichend helfen!

Eine private Unfallversicherung ist unbedingt notwendig