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PRODUKTINFORMATIONAMERICAN EXPRESS REISEVERSICHERUNG

Mit diesem Produktinformationsblatt möchte der Versicherer Inter Partner Assistance S. A. (im Folgenden auch „wir“ bzw. „uns“) über diewesentlichen Merkmale der von AXA Travel Insurance herausgegebenen American Express Reiseversicherung informieren. Bitte beachten Sie,dass die nachfolgenden Informationen nicht abschließend sind. Bitte lesen Sie daher die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für dieAmerican Express Reiseversicherung nebst dem individuell für Sie ausgestellten Versicherungsschein sorgfältig durch. Jeder unten aufgeführteVersicherungsschutz kann nur dann von Ihnen beansprucht werden, wenn Sie das entsprechende Modul konkret abgeschlossen haben, wenn eralso in dem von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist.

1. Art des VersicherungsschutzesJe nach dem von Ihnen gewählten Modul beinhaltet die American ExpressReiseversicherung:

– Auslandsreisekrankenversicherung – kann nur dann von Ihnen beanspruchtwerden, wenn Sie das Modul Auslandsreisekrankenversicherung oder denReisekomplettschutz gewählt haben

– Reisestorno- und Reiseabbruchversicherung - kann nur dann von Ihnenbeansprucht werden, wenn Sie das Modul Reisestorno- undReiseabbruchversicherung oder den Reisekomplettschutz gewählt haben

– Reisegepäckversicherung – kann nur dann von Ihnen beanspruchtwerden, wenn Sie das Modul Reisegepäckschutz oder denReisekomplettschutz gewählt haben

– Reisekomfort-Versicherung – kann nur dann von Ihnen beanspruchtwerden, wenn Sie den Reisekomplettschutz gewählt haben

– Reise-Unfallversicherung - kann nur dann von Ihnen beanspruchtwerden, wenn Sie den Reisekomplettschutz gewählt haben

– Privathaftpflicht- und Prozesskostenversicherung - kann nur dannvon Ihnen beansprucht werden, wenn Sie den Reisekomplettschutzgewählt haben

– Lock & Key Schlüsselverlust-Versicherung - kann nur dann von Ihnenbeansprucht werden, wenn Sie den Reisekomplettschutz gewählt habenund die Prämie mit Ihrer American Express Karte bezahlt wurde

– Raub nach Bargeldabhebung - kann nur dann von Ihnen beanspruchtwerden, wenn Sie den Reisekomplettschutz gewählt haben und diePrämie mit Ihrer American Express Karte bezahlt wurde

2. Versicherte und ausgeschlossene RisikenModul Auslandsreisekrankenversicherung – kann nur dann von Ihnenbeansprucht werden, wenn Sie das ModulAuslandsreisekrankenversicherung oder den Reisekomplettschutzgewählt haben:

Die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet Kosten für notwendigemedizinische, chirurgische und Spitalkosten, die sich daraus ergeben, dassSie während Ihrer Reise krank oder verletzt werden. Versichert sind auchder Transport zum Spital, die Heimreise nach der Behandlung, dienotwendige Verlängerung des Aufenthalts von Freunden oderAngehörigen während Ihrer Behandlung, Such- und Rettungskosten sowieBeerdigungskosten. Weitere Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitteTeil II B Ihrer Versicherungsbedingungen.

Ausschlüsse der Auslandsreisekrankenversicherung:Wichtige Ausschlussgründe sind:– Kosten, die aufgrund von Vorerkrankungen anfallen. Die Definition von„Vorerkrankung“ entnehmen Sie bitte den zugrunde liegendenVersicherungsbedingungen.

– Kosten, die nicht vom leitenden Arzt des Assistance-Service-Erbringersgenehmigt wurden.

– Behandlungen, die der leitende Arzt des Assistance-Service-Erbringersals angemessenerweise bis nach Ihrer Heimkehr verschiebbar einschätzt.

Weitere Ausschlussgründe finden Sie in Teil II A und B derVersicherungsbedingungen.

Reisestorno- und Reiseabbruchversicherung - kann nur dann vonIhnen beansprucht werden, wenn Sie das Modul Reisestorno- undReiseabbruchversicherung oder den Reisekomplettschutz gewählt haben:Wenn nach Vertragsabschluss bzw. nach Buchung der Reise (je nachdem,was am kürzesten zurückliegt) die versicherte Person, oder eine mit derversicherten Person reisende Person oder eine Person, die die versichertePerson als Hauptziel ihrer Reise besucht, einen Unfall hat, erkrankt oderstirbt; oder ein naher Angehöriger der versicherten Person oder ein naherAngehöriger einer Person, mit der die versicherte Person verreisen wollte,oder ein naher Angehöriger einer Person, die die versicherte Person alsHauptziel ihrer Reise besucht, einen Unfall hat, erkrankt oder stirbt, sindSie gegen folgende Risiken abgesichert:

– bei Reisestorno, Verschiebung oder Nichtantritt der Reise die vertraglichgeschuldeten Stornokosten

– bei Reiseabbruch die angemessenen notwendigen Heimreisekostensowie die Kosten für bezahlte oder vorgebuchte und nichtrückerstattbare Kosten Ihrer ungenutzten Reise

– bei Reiseunterbrechung die angemessenen notwendigenHeimreisekosten sowie die Kosten für die Wiederaufnahme Ihrerursprünglich geplanten Reise

Weitere versicherte Ereignisse siehe Teil II B Ihrer Versicherungsbedingungen.

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Ausschlüsse der Reisestorno- und Reiseabbruchversicherung:Wichtige Ausschlussgründe sind:– Kosten, die aufgrund von Vorerkrankungen anfallen. Die Definition von„Vorerkrankung“ entnehmen Sie bitte den zugrunde liegendenVersicherungsbedingungen.

– Kosten, die aus Umständen entstehen, die Ihnen vor Buchung der Reiseoder als Sie Ihre Versicherung abgeschlossen haben (je nachdem, wasam kürzesten zurückliegt) bekannt waren.

Weitere Ausschlussgründe finden Sie in Teil II A und B derVersicherungsbedingungen.

Reisegepäckversicherung – kann nur dann von Ihnen beanspruchtwerden, wenn Sie das Modul Reisegepäckschutz oder denReisekomplettschutz gewählt habenDie Reisegepäckversicherung ersetzt bis zu den in Ihrem individuellausgestellten Versicherungsschein genannten jeweiligen Höchstsummenden Zeitwert oder die Reparaturkosten des auf einer Reise mitgeführtenGepäcks bei Beschädigung, Abhandenkommen oder Diebstahl sowie denZeitwert oder die Reparaturkosten von aufgegebenem persönlichemGepäck bei Beschädigung oder Abhandenkommen je bis zur Höhe dervereinbarten Versicherungssumme.

Ausschlüsse der Reisegepäckversicherung:Wichtige Ausschlussgründe sind:– wenn die versicherte Person nicht die erforderliche Sorgfalt angewandthat oder das Gepäck außerhalb ihrer persönlichen Reichweite hatte.

– wenn die Beschädigung, der Verlust oder der Diebstahl nicht innerhalbvon 48 Stunden der Polizei oder dem Anbieter von Transport (falls daspersönliche Gepäck zum Zeitpunkt des Verlusts in Gewahrsam desTransportanbieters war) gemeldet und ein Bericht darüber erhalten wurde.

– Beschädigung an zerbrechlichen oder brüchigen Gegenständen.

– Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Geld, Fahrkarten undDokumente.

Weitere Ausschlussgründe finden Sie in Teil II A und B derVersicherungsbedingungen.

Reisekomfort-Versicherung – kann nur dann von Ihnen beanspruchtwerden, wenn Sie den Reisekomplettschutz gewählt haben:Versichert sind zusätzliche Reisekosten, Kosten für Verpflegung (Speisenund Getränke), Unterbringung sowie den Kauf notwendiger Artikel, dieentstehen, weil Sie die Abfahrt Ihres gebuchten Verkehrsmittelsversäumen, dieses sich verspätet, ausfällt oder überbucht ist oder IhrGepäck Verspätung hat.

Ausschlüsse der Reisekomfort-Versicherung:Wichtige Ausschlussgründe sind:– Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Kosten, die nach der Heim- /Rückreise entstehen.

– Wenn Sie gegen eine Kompensation der Fluggesellschaft freiwillig aufden Antritt eines Fluges verzichten.

– Bei Gepäckverspätung: Kosten für Gegenstände, die für Ihre Reise nichterforderlich sind.

Weitere Ausschlussgründe finden Sie in Teil II A und B derVersicherungsbedingungen.

Reise-Unfallversicherung - kann nur dann von Ihnen beanspruchtwerden, wenn Sie den Reisekomplettschutz gewählt haben:Die Reise-Unfallversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz beiUnfällen auf einer Reise, wenn Sie durch den Unfall auf Dauer in Ihrerkörperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind oderaufgrund des Unfalls versterben.

Ausschlüsse der Reise-Unfallversicherung:Wichtige Ausschlussgründe sind:– Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Unfälle, die durch Geistes-oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit oderDrogen beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oderandere Krampfanfälle verursacht werden.

– Schäden an Bandscheiben, Blutungen aus inneren Organen undGehirnblutungen, es sei denn, dass ein unter diesen Vertrag fallendesUnfallereignis die überwiegende Ursache ist.

– Bauch- oder Unterleibsbrüche.

Weitere Ausschlussgründe finden Sie in Teil II A und B derVersicherungsbedingungen.

Privathaftpflicht- und Prozesskostenversicherung – kann nur dannvon Ihnen beansprucht werden, wenn Sie den Reisekomplettschutzgewählt haben:Die Privathaftpflichtversicherung besteht für den Fall, dass Sie auf IhrerReise wegen eines Ereignisses, das Personen- oder Sachschäden zur Folgehatte, für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungenprivatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruchgenommen werden.

Die Prozesskostenversicherung besteht für den Fall, wenn Sie auf IhrerReise einen Unfall haben oder während Ihrer Reise erkranken und eineEntschädigung durchsetzen wollen.

Ausschlüsse der Privathaftpflicht- und Prozesskostenversicherung:Wichtige Ausschlussgründe sind:Privathaftpflichtversicherung:Forderungen mitversicherter Personen untereinander sowie gegen Siedurch Ihre nahen Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaftleben, oder durch weitere in dieser Versicherungspolizze versichertePersonen und deren Familien oder jegliche Personen, die für Sie arbeiten.

– Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Kosten, wenn Sie ohnevorherige Zustimmung des Versicherers Ihre Haftung ganz oder zum Teilanerkennen, verhandeln, Zusagen machen, einem Vergleich zustimmen,bezahlen oder anderweitig erfüllen.

Prozesskostenversicherung – kann nur dann von Ihnen beanspruchtwerden, wenn Sie den Reisekomplettschutz gewählt haben:Prozesskosten zur Erlangung einer Entschädigung, wenn der Versichererdavon ausgeht, dass Sie keine vernünftige Chance haben, einen Prozess zugewinnen oder einen brauchbaren Vergleich zu erreichen.

Weitere Ausschlussgründe finden Sie in Teil II A und B derVersicherungsbedingungen.

Lock & Key Schlüsselverlust-Versicherung - kann nur dann von Ihnenbeansprucht werden, wenn Sie den Reisekomplettschutz gewählthaben und die Prämie mit Ihrer American Express Karte bezahltwurde:Wenn Ihr Haus- oder Fahrzeugschlüssel gestohlen wird oder abhandenkommt, während Sie auf einer Reise sind, werden Kosten u.a. für einenSchlüsseldienst erstattet.

Ausschlüsse in Bezug auf die Lock & Key Schlüsselverlust-Versicherung:Wichtige Ausschlussgründe sind:Kosten für Schlüssel, die nicht zu einem auf Sie zugelassenen Fahrzeugbzw. zu Ihrem Hauptwohnsitz gehören.

Weitere Ausschlussgründe finden Sie in Teil II A und B derVersicherungsbedingungen.

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Raub nach Bargeldabhebung - kann nur dann von Ihnen beanspruchtwerden, wenn Sie den Reisekomplettschutz gewählt haben und diePrämie mit Ihrer American Express Karte bezahlt wurde:Wenn Ihnen während einer Reise das mit Ihrer American Express Karteabgehobene Geld gestohlen wird, leisten wir Ersatz.

Ausschlüsse in Bezug auf Raub nach Bargeldabhebung:Wichtige Ausschlussgründe sind:Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Raub oder Diebstahl nichtinnerhalb von 4 Stunden polizeilich gemeldet wird.

Weitere Ausschlussgründe finden Sie in Teil II A und B derVersicherungsbedingungen.

3. PrämienzahlungWenn Sie eine Jahrespolizze gewählt haben, beträgt dieVersicherungsperiode jeweils 1 Jahr, für welches Sie die in Ihremanliegenden, für Sie individuell ausgestellten, Versicherungsscheinausgewiesene Prämie schulden. Die jährliche Prämie ist beiVertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung fällig.

Wenn Sie eine Einzelreisepolizze gewählt haben, beginnt derVersicherungsschutz mit dem in Ihrem individuell ausgestelltenVersicherungsschein genannten Datum, jedoch nicht vor der Zahlung derin Ihrem anliegenden, für Sie individuell ausgestellten, Versicherungsscheinangegebenen Prämie, und endet mit dem in Ihrem individuell ausgestelltenVersicherungsschein genannten Datum.

Die jährliche Prämie bzw. Einmalprämie ist bei Vertragsabschluss fällig undwird von der beim Vertragsabschluss angegebenen Kreditkarte bzw.Bankverbindung abgebucht.

Sofern Sie mit der Zahlung der Prämie in Verzug sind beginnt derVersicherungsschutz erst ab Zahlungseingang beim Versicherer.

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, solange die Prämie nichtgeleistet wurde.

4. ObliegenheitenObliegenheiten bestehen für Sie im Versicherungsfall: Im Versicherungsfallhaben Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung desSchadens zu sorgen und den Versicherer innerhalb von 30 Tagen über denVersicherungsfall zu informieren. Sie haben Weisungen des Versicherers zubeachten und die für die Ermittlung der Leistung maßgeblichenInformationen zuzusenden. Sollten Sie eine Obliegenheit verletzen, sindwir unter Umständen von unserer Verpflichtung zur Leistung frei. NähereAngaben zu Ihren Obliegenheiten im Versicherungsfall sowie zu denFolgen von Obliegenheitsverletzungen entnehmen Sie bitte Teil III derVersicherungsbedingungen.

5. Beginn und Ende des VersicherungsschutzesDer Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung der Prämie, nicht jedochvor dem vereinbarten und im Versicherungsvertrag genannten Datum.

Wenn Sie eine Einzelreisepolizze gewählt haben, endet derVersicherungsschutz mit dem in Ihrem individuell ausgestelltenVersicherungsschein genannten Datum.

Wenn Sie eine Jahrespolizze gewählt haben, gilt die Versicherung für 1 Jahrund verlängert sich stillschweigend jeweils um 1 weiteres Jahr, wenn dasVertragsverhältnis nicht einen Monat vor Ablauf des jeweiligenVersicherungsjahres durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigtwird und die Versicherungsprämie bezahlt wurde.

6. Möglichkeiten der Beendigung des VertragesSie können den Abschluss des Versicherungsvertrages innerhalb von 14Tagen nach Erhalt dieser hier angefügten Versicherungsunterlagen ohneAngabe von Gründen widerrufen. Das Widerrufsrecht muss in Textform(z.B. Brief, Fax, E-Mail) ausgeübt werden. Zur Wahrung der Frist genügt dierechtzeitige Absendung des Widerrufs an:

AXA Assistance Deutschland GmbHGarmischer Str. 8 – 10, 80339 München, Deutschland

Fax + 49 (0)89 50070-410E-Mail: [email protected]

Wenn Sie eine Jahrespolizze gewählt haben kann der Versicherungsvertragvon Ihnen oder uns bis einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahresschriftlich gekündigt werden.

Nähere Informationen zu den Kündigungsrechten finden Sie in Teil I derVersicherungsbedingungen.

Diese von AXA Travel Insurance herausgegebenen Versicherungsleistungen werden erbracht von:Inter Partner Assistance S. A., 10 – 11 Mary Street, Dublin 1, Irland; Register-Nr. 906006Eine Niederlassung von Inter Partner Assistance S. A., Avenue Louise 166 bte 1, 1050 Brüssel, Belgien

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VERSICHERUNGSBEDINGUNGENAMERICAN EXPRESS REISEVERSICHERUNG

Die folgenden Seiten informieren Sie detailliert über alle Versicherungs- undAssistance-Leistungen Ihrer Reiseversicherung. Bitte lesen Sie die Broschüresorgfältig durch. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz kann nurdann von Ihnen beansprucht werden, wenn Sie das entsprechende Modulkonkret abgeschlossen haben, wenn er also in dem von Ihnen gewähltenVersicherungsumfang enthalten ist. Unter Allgemeine Definitionen findenSie ab Seite 4 eine Erläuterung der wichtigsten Begriffe – diese sind im Textkursiv hervorgehoben. Diese von AXA Travel Insurance herausgegebenenVersicherungsleistungen zu Ihrer Reiseversicherung werden vom AmericanExpress Versicherungspartner Inter Partner Assistance S. A. – vertretendurch AXA Assistance – erbracht; Ihr zuständiger Versicherer ist somit InterPartner Assistance S. A. Setzen Sie sich im Versicherungsfall am bestendirekt mit AXA Assistance in Verbindung.

Was ist im Versicherungsfall zu tun?• Melden Sie dem Versicherer den Versicherungsfall unverzüglich.

• Halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit.

Bitte beachten Sie:Wie bei allen Versicherungen sind die Bearbeitung unddie Leistungserbringung an bestimmte Voraussetzungen gebunden undohne entsprechende Unterlagen nicht möglich. In Kapitel III.Anforderungen für Assistance und Obliegenheiten im Versicherungsfallerfahren Sie, was genau zu tun ist. Die Versicherungsfall-Tabelle aufSeite 12 zeigt Ihnen zudem auf einen Blick, welche Unterlagen bzw.Nachweise Sie jeweils benötigen.

Die wichtigsten Telefonnummern:

Bei Fragen zu den Versicherungen:American Express Versicherungs-ServiceMo. – Fr. 8.00 bis 18.00 Uhr

– in Österreich 0800 - 900-951 (gebührenfrei)

– im Ausland + 49 (0)69 9797-2424

Im Versicherungsfall:AXA Assistance Leistungsabteilung + 49 (0)89 50070-104

In Notfällen:AXA Assistance 24-Stunden-Notrufzentrale + 49 (0)89 50070-4844

INHALTÜBERSICHT ÜBER IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN 2

IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN 2

I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN (AVB) 3

II. IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN 4

A) Bestimmungen für alle Versicherungsleistungen 4

– Wichtige Informationen und Bedingungen für die Versicherungsleistungen 4

– Allgemeine Ausschlüsse 4

– Allgemeine Definitionen 4

B) Versicherungsleistungen 5

– Medizinische Assistance undAuslandsreise-Krankenversicherung 5

– Reisestorno, Verschiebung und NichtantrittIhrer Reise 6

– Reiseabbruch und Reiseunterbrechung 7

– Reisegepäck 7

– Reisekomfort-Versicherung 7

– Reise-Unfallversicherung 8

– Privat-Haftpflicht- und Prozesskosten-Versicherung 9

– Lock & Key Schlüsselverlust-Versicherung 10

– Raub nach Bargeldabhebung 10

III. ANFORDERUNGEN FÜR ASSISTANCE UNDOBLIEGENHEITEN IM VERSICHERUNGSFALL 11

– Versicherungsfall-Tabelle 12

IV. BESCHWERDE-VERFAHREN, DATENSCHUTZ 13

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Für Reisen deren Gesamtdauer die in Ihrem individuell ausgestelltenVersicherungsschein angegebene Länge nicht überschreitet,die in Ihrem Heimatland beginnen und enden, und für Reiseninnerhalb Ihres Heimatlandes, die einen Flug / eine Zugfahrt / eine Autofahrt mit einem Ziel von mehr als 200 kmEntfernung von Ihrem Wohnsitz oder mind. eine vorgebuchteHotelübernachtung außerhalb Ihres Heims beinhalten

Medizinische Assistance und Auslandsreise-Krankenversicherung 3.000.000 75 Auf Reisen (definiert in: • Heilbehandlungskosten, Spitalaufenthalt, Rücktransport „Allgemeine Definitionen“ für• Krankenbesuch, Kinderrückholung z. B. 75 pro Nacht Reise) innerhalb des in Ihrem• Kosten für notwendige schmerzstillende Zahnbehandlungen 750 individuell ausgestellten• Bestattung im Ausland oder Überführung des Verstorbenen 2.000 Versicherungsschein angegebenen• Such- und Rettungskosten 2.000 geographischen Geltungsbereichs

Reisestorno, Verschiebung und Nichtantritt Ihrer Reise Bis zu der in Ihrem Auf Reisen (definiert in: „Allgemeineindividuell Definitionen“ für Reise) innerhalb

ausgestellten des in Ihrem individuell ausgestelltenVersicherungsschein Versicherungsschein angegebenenangegebenen Höhe geographischen Geltungsbereichs

Reiseabbruch und Reiseunterbrechung Bis zu der in Ihrem Auf Reisen (definiert in: „Allgemeine individuell Definitionen“ für Reise) innerhalb

aus gestellten des in Ihrem individuell ausgestelltenVersicherungsschein Versicherungsschein angegebenenangegebenen Höhe geographischen Geltungsbereichs

Reisegepäck Auf Reisen (definiert in:

• Maximal je Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) Bis zu der in Ihrem 75 „Allgemeine Definitionen“ für

individuell aus Reise) innerhalb des in Ihrem

gestellten individuell ausgestellten

Versicherungsschein Versicherungsschein angegebenen

angegebenen Höhe geographischen Geltungsbereichs

• Maximal je Gegenstand/Paar 500

Reisekomfort-Versicherung – Kostenersatz bis maximal Auf Reisen (definiert in: Versäumen der Abfahrt, Verspätung, Ausfall, Überbuchung, 100 „Allgemeine Definitionen“ fürverpasste Verbindung, verpasster Anschlussflug – je ohne Reise) mit einem Flugzeug, ZugAlternative in 6 Stunden oder Schiff innerhalb des in Ihrem

individuell ausgestelltenVersicherungsschein angegebenen geographischen Geltungsbereichs

Gepäckverspätung nach 6 Stunden 100 Auf der Hinreise von Reisen (definiert in:

Gepäckverspätung nach 48 Stunden zusätzlich 200 „Allgemeine Definitionen“ für Reise)innerhalb des in Ihrem individuell ausgestellten Versicherungsscheinangegebenen geographischen Geltungsbereichs

Reise-Unfallversicherung Auf Reisen (definiert in: Für den Invaliditätsfall 15.000 „Allgemeine Definitionen“ für (anteilig, je nach Grad der Invalidität) Reise) innerhalb des in Ihrem

Für den Todesfall 15.000 individuell ausgestellten

Für den Todesfall (Kinder unter 15 Jahren) 2.500Versicherungsschein angegebenen geographischen Geltungsbereichs

Privat-Haftpflicht- und Prozesskosten-Versicherung Auf Reisen (definiert in: Haftpflicht-Deckungssumme für Personen-/Sachschäden 100.000 250 „Allgemeine Definitionen“ für

Rechtsverteidiger-Kosten 10.000 250 Reise) innerhalb des in Ihrem

Prozesskosten zur Erlangung einer Entschädigung nach 10.000 250individuell ausgestelltenVersicherungsschein angegebenen

Unfall oder Krankheit geographischen Geltungsbereichs

Lock & Key Schlüsselverlust-Versicherung Auf Reisen (definiert in: „Allgemeine Höchstbetrag pro Vorfall (max. 2 Vorfälle pro Jahr) 500 75 Definitionen“ für Reise) innerhalb des in

Ihrem individuell ausgestellten Versicherungsschein angegebenen geographischen Geltungsbereichs

Raub nach Bargeldabhebung Auf Reisen (definiert in: „Allgemeine Höchstbetrag pro Vorfall 300 Definitionen“ für Reise) innerhalb

Höchstbetrag pro Jahr 600 des in Ihrem individuell ausgestelltenVersicherungsschein angegebenen geographischen Geltungsbereichs

ÜBERSICHT ÜBER IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN

Ihre Versicherungsleistungen Versicherungssummen Selbstbehalt Gültigkeitin EUR in EUR

Detaillierte Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen finden Sie in den folgenden Versicherungsbedingungen.Bitte entnehmen Sie die Versicherungsbedingungen den folgenden Seiten.2

20% deserstattungsfähigen

Schadens, mindestensjedoch EUR 30,

maximal EUR 200, jeSchadensfall und jeversicherter Person.

20% deserstattungsfähigen

Schadens, mindestensjedoch EUR 30,

maximal EUR 200, jeSchadensfall und jeversicherter Person.

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Die im Rahmen dieser Versicherungsbedingungen benutzte männlicheForm schließt die weibliche ein.

Im Notfall oder für den Assistance-Service wenden Sie sich bitte an AXAAssistance.

Beachten Sie bitte, dass alle Versicherungsfälle dem Versichererunverzüglich zu melden sind.

Halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit.

Genaue Informationen, was im Versicherungsfall zu tun ist und welcheUnterlagen einzureichen sind, finden Sie in Teil III. derVersicherungsbedingungen ab Seite 11.

Wichtige Nummern und AdressenInformationen zu Ihren Versicherungs- und Assistance-Leistungen:

American Express Versicherungs-Service 0800 900-951 (gebührenfrei)Mo. – Fr. 8.00 bis 18.00 UhrAus dem Ausland + 49 (0)69 9797-2424

Meldung im Versicherungsfall:AXA Assistance Leistungsabteilung +49 (0)89 50070-104

Hilfe in Notfällen:AXA Assistance 24-Stunden-Notrufzentrale +49 (0)89 50070-4844

Die VersicherungsgesellschaftInter Partner Assistance S. A.10 – 11 Mary Street, Dublin 1, Irland, Register-Nr. 906006Eine Niederlassung von Inter Partner Assistance S. A.,Avenue Louise 166 bte 1, 1050 Brüssel, Belgien

hat folgenden Assistance-Service-Erbringer beauftragt:

AXA Assistance Deutschland GmbHGarmischer Str. 8 – 10, 80339 München, DeutschlandRegistergericht München HRB 81954Fax: +49 (0)89 50070-250

1 Dauer des Versicherungsschutzes, Beginn und Ende der Haftung1.1 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung der Prämie, nicht

jedoch vor dem vereinbarten und im Versicherungsschein genanntenDatum.

1.2 Falls Sie eine Dauerpolizze gewählt haben, wird die Versicherung für1 Jahr abgeschlossen; sie verlängert sich stillschweigend jeweils um 1weiteres Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht einen Monat vorAblauf des jeweiligen Versicherungsjahres durch eine derVertragsparteien schriftlich gekündigt wird und die jährliche Prämiebezahlt wurde.

1.3 Falls Sie eine Einzelpolizze gewählt haben, beginnt derVersicherungsschutz mit dem vereinbarten und in Ihrem individuellausgestellten Versicherungsschein genannten Datum, jedoch nicht vorder Zahlung der Prämie, und endet mit dem vereinbarten und in Ihremindividuell ausgestellten Versicherungsschein genannten Datum.

2 Beiträge, Fälligkeit, Verzug2.1 Die Versicherungsprämie enthält die gesetzlich geltende

Versicherungssteuer.

2.2 Die jährliche Prämie bzw. Einmalprämie ist bei Vertragsabschluss fälligund wird von der beim Vertragsabschluss angegebenen Kreditkartebzw. Bankverbindung abgebucht. Dem Versicherten und dem Karten-Inhaber bzw. Kontoinhaber obliegt die Verpflichtung zu prüfen, obdie Versicherungsprämie der angegebenen Kreditkarte bzw. demangegebenem Konto ordnungsgemäß belastet wurde.

2.3 Wird die jährliche Prämie bzw. Einmalprämie nicht rechtzeitig,sondern zu einem späteren Zeitpunkt geleistet, beginnt derVersicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.

2.4 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, solange diejährliche Prämie bzw. Einmalprämie nicht geleistet wurde.

3 Subsidiarität der LeistungenMit Ausnahme der Unfallversicherungen gilt Folgendes:Die American Express Reiseversicherung gilt subsidiär, d. h.,Voraussetzung für die Erbringung einer Leistung ist, dass ein Dritter(z. B. ein anderer Versicherer oder staatlicher Leistungsträger)

– nicht zur Leistung verpflichtet ist oder

– seine Leistungspflicht bestreitet oder

– seine Leistung erbracht, diese aber zur Begleichung der Kostennicht ausgereicht hat.

Ein Anspruch aus dieser Versicherung besteht somit nicht, soweit Siebzw. die versicherte Person Ersatz aus einem konkurrierenden,anderen, eigenen oder fremden, vor oder nach Abschluss diesesVertrages geschlossenen Versicherungsvertrag beanspruchen kann.

Dies gilt auch dann, wenn diese Verträge ihrerseits eineSubsidiaritätsklausel enthalten sollten. Im Hinblick auf dieseVersicherungsverträge gilt die American Express Reiseversicherung alsdie speziellere Versicherung.

Sie haben alles Ihnen Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, umdazu beizutragen, dass die Ansprüche gegen andere Versichererverfolgt werden können.

Die Subsidiarität gilt auch dann, wenn Sie über eine American ExpressKarte verfügen, welche die in Anspruch genommeneVersicherungsleistung abdeckt. In diesem Fall wird zunächst der inIhrer American Express Karte inkludierte Versicherungsschutz inAnspruch genommen.

4 Widerrufsrecht

Sie haben nach Erhalt des Versicherungsscheines und derVersicherungsbedingungen ein 14 tägiges Widerrufsrecht, das inTextform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) ausgeübt werden muss. Zur Wahrungder Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:

WICHTIGE INFORMATIONEN I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN (AVB)

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AXA Assistance Deutschland GmbHGarmischer Str. 8 – 10, 80339 München, Deutschland

Fax + 49 (0)89 50070-410E-Mail: [email protected]

5 Ansprüche gegen Dritte5.1 Ersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zur

Höhe der geleisteten Zahlung auf uns über.

5.2 Sofern erforderlich, sind Sie verpflichtet, in diesem UmfangErsatzansprüche an uns abzutreten.

6 Anzeigen und WillenserklärungenAnzeigen und Willenserklärungen Ihrerseits und der Versichererbedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail), soweit nichtausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

7 Geltendes RechtFür diesen Vertrag gilt österreichisches Recht.

A) Bestimmungen für alle VersicherungsleistungenWichtige Informationen und Bedingungen für dieVersicherungsleistungen

1 Bitte beachten Sie, dass alle kursiv geschriebenen Wörter einebestimmte Bedeutung haben. Diese entnehmen Sie bitte den„Allgemeinen Definitionen“, Seite 4-5.

2 Wer hat Anspruch auf die Versicherungsleistungen?Versichert ist die Person, die namentlich auf demVersicherungsschein erwähnt ist, sowie ggfs. zusätzlich der auf demVersicherungsschein definierte Personenkreis.

3 Altersbegrenzungen für medizinische Assistance undKrankenversicherungZum Zeitpunkt des Abschlusses bzw. der Verlängerung der Versicherungspolizze müssen Sie unter dem in Ihrem individuell ausgestellten Versicherungsschein angegebenen Alterslimit sein, um ärztliche Hilfe und Kostenersatz zu erhalten.

4 Alterslimit für KinderZum Zeitpunkt des Abschlusses bzw. der Verlängerung derVersicherungspolizze müssen Kinder jünger als 18 Jahre alt sein.

5 Begrenzungen des Umfangs der VersicherungsleistungenAlle Versicherungssummen der Versicherungsleistungen gelten proPerson und während einer Reise (definiert in: „AllgemeineDefinitionen“ für Reise).

6 SelbstbehaltManche Versicherungsleistungen sehen einen Selbstbehalt vor.

7 Dauer der ReiseReisen können bis zu der in Ihrem individuell ausgestelltenVersicherungsschein angegebenen Länge dauern (definiert in:„Allgemeine Definitionen“ für Reise).

8 VorerkrankungenBei einigen Versicherungsleistungen besteht kein Versicherungsschutzfür Vorerkrankungen (bitte beachten Sie die entsprechendenAusschlüsse in den speziellen Bedingungen).

9 SportinformationFür die folgenden (Urlaubs-)Sportarten besteht Versicherungsschutz:Bergwandern, Kanu-/Bootfahren, Fischen, Golf, Reiten,Mountainbiking, Gerätetauchen, Tennis, Skifahren, Snowboarden,Surfen und Wasserski. Diese Aufzählung ist abschließend.Extremsportarten sind nicht versichert (siehe "AllgemeineAusschlüsse", Seite 4).

Neben den Einschränkungen und Ausschlüssen, die unter den einzelnenVersicherungsleistungen aufgeführt sind, besteht grundsätzlich keinVersicherungsschutz für Versicherungsfälle, die direkt oder indirektresultieren aus:

1 Schäden, die vorsätzlich durch Sie herbeigeführt wurden (auchSelbstmord oder Versuch eines Selbstmordes), einschließlich selbstzugefügter Verletzungen, es sei denn, dass diese bei der Bemühungzur Rettung von Menschenleben oder Sachen entstanden sind.

2 Verletzungen, Unfällen und sonstigen Schäden, die durch Drogen-,Alkohol- oder Medikamenteneinfluss entstehen, es sei denn, dieMedikamente wurden gemäß ärztlicher Anweisung und gemäßVerschreibung eingenommen. Für Versicherungsfälle durch Alkoholbesteht jedoch Versicherungsschutz bis zu dem BlutalkoholPromillegehalt, der beim Fahren eines Kraftfahrzeuges im bereistenLand gesetzlich zulässig ist.

3 Phobien, emotionalen, mentalen oder psychischen Krankheiten aller Art.

4 Reisen (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) oderReisebuchungen in Länder, für die die Regierung eine Reisewarnungausgesprochen hat oder die offiziell unter einem Embargo derVereinten Nationen stehen.

5 Schäden, die Sie oder mit Ihnen in betrügerischer AbspracheStehende durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einerStraftat oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat oder durchunredliche Handlungen verursachen.

6 terroristischen Aktivitäten.

7 erklärten oder nicht erklärten Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissenoder Feindseligkeiten.

8 tatsächlichen oder mutmaßlichen biologischen, chemischen,nuklearen oder radioaktiven Geschehnissen.

9 der Tätigkeit als Berufs-, Vertrags- oder Lizenzsportler sowie ausExtremsport, d.h. allen Sportarten, für die man

– ein spezielles Training oder eine spezielle Ausbildung oder

– nach österreichischem Recht eine Erlaubnis oder

– eine spezielle Ausrüstung und spezielle Vorbereitungen und / oder

– einen speziellen Trainer oder Führer benötigt bzw. wo dieseallgemein empfohlen werden, um Gesundheitsschädigungen oderUnfälle zu vermeiden.

Als speziell gilt alles, was hauptsächlich oder ausschließlich für dieseSportart verwendet wird.

Ausgenommen hiervon sind Bergwandern, Kanu-/Bootfahren, Fischen,Golf, Reiten, Mountainbiking, Gerätetauchen, Tennis, Skifahren,Snowboarden, Surfen und Wasserski. Diese Aufzählung ist abschließend.

Die im Text kursiv geschriebenen Wörter haben die folgende Bedeutung:

„Ausland“ bedeutet: außerhalb Ihres Heimatlandes.

„AXA Assistance“ bedeutet: AXA Assistance Deutschland GmbH,Garmischer Str. 8 – 10, 80339 München, Deutschland, der vom Versichererbeauftragte Assistance-Service-Erbringer.

„Geographischer Geltungsbereich“ bedeutet:

1. Wenn Sie den Tarif "Österreichweiter Versicherungsschutz" ausgewählt haben, werden Reisen (definiert in: "Allgemeine Definitionen" für Reise) innerhalb der Republik Österreichumfasst.

2. Wenn Sie den Tarif „Europäischer Versicherungsschutz“ ausgewählthaben, werden Reisen (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ fürReise) in die folgenden Länder umfasst: Mitgliedstaaten derEuropäischen Union, Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Bosnienund Herzegowina, Georgien, Gibraltar, Island, Israel, Kasachstan,Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco,Montenegro, Norwegen, Russland, San Marino, Schweiz, Serbien,Tunesien, Türkei, Ukraine, Vatikanstadt und Weißrussland.

3. Wenn Sie den Tarif „Weltweiter Versicherungsschutz“ ausgewählthaben, werden Reisen (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ fürReise) in alle Länder umfasst.

II. IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN

ALLGEMEINE AUSSCHLÜSSE

ALLGEMEINE DEFINITIONEN

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„Heimatland“ bedeutet: das Land Ihres offiziellen Hauptwohnsitzes, der inÖsterreich sein muss, damit Sie diese Versicherungsleistungen in Anspruchnehmen können.

„Naher Angehöriger“ bedeutet: Partner/Gatte, verheiratet oder unverheiratet,an der gleichen Adresse wie Sie lebend, Mutter, Schwiegermutter, Vater,Schwiegervater, Tochter, Schwiegertochter, Sohn, Schwiegersohn, Schwester,Schwägerin, Bruder, Schwager, Großeltern, Enkel, Stiefmutter, Stiefvater,Stiefschwester, Stiefbruder, Tante, Onkel, Nichte, Neffe.

„Reise“ bedeutet:– Ihre Reise innerhalb des geographischen Geltungsbereichs gemäß IhremVersicherungsschein während des Versicherungszeitraums.

– eine Reise außerhalb Ihres Heimatlandes, die in Ihrem Heimatlandbeginnt und endet, oder

– eine Reise innerhalb Ihres Heimatlandes, die einen Flug, eine Zugfahrtoder eine Autofahrt mit einem Ziel von mehr als 200 km Entfernung vonIhrem Wohnsitz oder mindestens eine im Voraus gebuchteHotelübernachtung außerhalb Ihres Wohnsitzes einschließt.

– Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer gewöhnlichen Arbeitsstättegelten nicht als Reise.

– Eine Reise – und damit der Versicherungsschutz auf Reisen – gilt bis zuder in Ihrem individuell ausgestellten Versicherungsschein angegebenenDauer, muss jedoch in Ihrem Heimatland beginnen und enden. An- undAbreisetag werden je als ein Tag berechnet.

– Medizinische und Zahnbehandlung sowie Beerdigung in IhremHeimatland sind ausgeschlossen.

„Schloss“ bezeichnet eine ständig installierte oder eingebaute Vorrichtungan einer Außentür oder dem Garagentor Ihres Hauptwohnsitzes, die miteinem Schlüssel geöffnet werden kann. Dies schließt Schlösser Ihresversicherten Fahrzeugs ein.

„Schlüssel“ bezeichnet ein Werkzeug zum Öffnen eines bestimmtenSchlosses (auch elektronische Wegfahrsperren).

„Ungünstige Witterung" bedeutet: Regen, Wind, Nebel, Gewitter,Überflutung, Schnee, Graupelschauer, Hagel, Hurrikan, Zyklon, Tornadooder Tropensturm, der / die / das nicht durch ein geologisches Ereignisoder eine Naturkatastrophe wie z.B. Erdbeben, Vulkanaktivität oderTsunami verursacht wurde oder als Folge entstanden ist.

„Versichertes Fahrzeug“ bedeutet einen / ein fahrtüchtiges PkW, Motorrad,Wohnmobil oder Wohnwagen, das sich in Ihrem privaten Besitz befindetund auf Sie zugelassen ist.

„Versicherungszeitraum“ bedeutet: der Zeitraum, für den wir die auf derVersicherungspolizze genannte Versicherungsprämie akzeptiert haben.

Innerhalb dieses Zeitraums ist jede Reise (definiert in: „AllgemeineDefinitionen“ für Reise), deren Gesamtdauer die in Ihrem individuellausgestellten Versicherungsschein angegebene Länge überschreitet, nichtversichert. Der Versicherungsschutz für Reisestorno beginnt mit demDatum, das auf der Versicherungspolizze genannt ist, oder dem Datum derReisebuchung (je nachdem, was am kürzesten zurückliegt). DerVersicherungsschutz für Reisestorno (nicht aber Reiseabbruch) erlischt beiAntritt der Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise).

Für alle Teilbereiche dieser Polizze (außer für Reisestorno) beginnt derVersicherungsschutz, sobald Sie Ihr Zuhause, Hotel oder Ihren üblichenDienstort in Ihrem Heimatland verlassen, um Ihre Reise (definiert in:„Allgemeine Definitionen“ für Reise) anzutreten (je nachdem, was amkürzesten zurückliegt), und endet, sobald Sie von Ihrer Reise (definiert in:„Allgemeine Definitionen“ für Reise) zu Ihrem Zuhause, Hotel oderüblichen Dienstort zurückkehren.

Reisen (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise), die bereitsangetreten sind, wenn Sie den Versicherungsschutz abschließen, sind nichtversichert. Falls Sie eine Dauerpolizze gewählt haben, gilt dies nicht, wennSie Ihre bereits bestehende Dauerpolizze verlängern, während Sie aufeiner Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) sind.

Der Versicherungszeitraum verlängert sich längstens um 30 Tage, wenn

sich Ihre Rückkehr in Ihr Heimatland unvermeidlich und ohne IhrVerschulden durch einen durch diese Versicherungspolizze gedecktenVersicherungsfall verzögert.

„Sie/Ihr/Ihre ...“ bedeutet: die Person, die namentlich auf demVersicherungsschein erwähnt ist, sowie ggfs. zusätzlich der auf demVersicherungsschein definierte Personenkreis.

„Versicherer/Wir/Uns/Unser“ bedeutet: Inter Partner Assistance S. A.,10 – 11 Mary Street, Dublin 1, Irland; Register-Nr. 906006; eine Niederlassungvon Inter Partner Assistance S. A., Avenue Louise 166 bte 1, 1050 Brüssel,Belgien (siehe Seite 3).

„Vorerkrankung“ bedeutet: ein bereits vorher bekannter medizinischerZustand, der Ihnen bei Versicherungsabschluss bekannt war bzw. vor derBuchung Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise), jenachdem, was am kürzesten zurückliegt, oder weswegen Sie:

– während der letzten 12 Monate einen Spitalaufenthalt hatten,

– Testergebnisse erwarten oder auf der Warteliste für eine Operation,Konsultation oder Untersuchung stehen,

– innerhalb der letzten 3 Monate begonnen haben, Medikamenteeinzunehmen, oder die Einnahme geändert oder sich in Behandlungbegeben haben,

– alle 12 Monate oder häufiger eine medizinische, chirurgische oderpsychiatrische Untersuchung benötigen,

– die Prognose „unheilbar“ und/oder „chronisch“ erhalten haben; diesbetrifft auch chronische Erkrankungen, die schubweise auftreten.

B) Versicherungsleistungen

Kann nur dann von Ihnen beansprucht werden, wenn Sie das ModulAuslandsreisekrankenversicherung oder den Reisekomplettschutzgewählt haben:Sie müssen zum Zeitpunkt des Abschlusses bzw. der Verlängerung IhrerVersicherungspolizze unter dem in Ihrem individuell ausgestelltenVersicherungsschein angegebenen Alterslimit sein, um ärztliche Hilfe undKostenersatz zu erhalten. Haben Sie während Ihrer Reise (definiert in:„Allgemeine Definitionen“ für Reise) im Ausland einen Unfall oder werdenSie krank, so nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zur AXA Assistance auf(siehe Seite 3). Durch die Kontaktaufnahme mit AXA Assistance wird diese,soweit möglich, alles Erforderliche für Sie veranlassen, einschließlichArztbesuch oder Besuch anderer Mediziner, Einweisung in ein Spital undIhre medizinischen Behandlung, und trägt ferner die erforderlichen Kosten,die von ihrem leitenden Arzt genehmigt wurden. Wenn Sie sichausreichend erholt haben, organisiert AXA Assistance erforderlichenfallsIhre Heimreise. Alle Kosten müssen im Voraus von AXA Assistancegenehmigt werden.

1 Die Leistungen für Sie1.1 Medizinische Behandlung: Notwendige medizinische, chirurgische und

Spitalkosten, die sich daraus ergeben, dass Sie während Ihrer Reise(definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) krank oder verletztwerden. Damit AXA Assistance die Fakten Ihrer medizinischenSituation auswerten kann, müssen Sie Ihren behandelnden Arzt undIhren Hausarzt von deren ärztlicher Schweigepflicht befreien.

1.2 Transport zum Spital: notwendige Kosten für Ihren Transport oderIhre Überführung zum nächstgelegenen, angemessen ausgerüstetenSpital, wenn kein kostenloser Transport zur Verfügung steht.

1.3 Ihre Heimreise nach der Behandlung: AXA Assistance organisiert undbezahlt die erforderlichen Kosten für Ihre Heimreise einschließlichmedizinischer Begleitung, falls erforderlich.

1.4 Heimreise Ihrer Reisebegleiter: Economy-Flug oder Standard-Zugfahrkarte, wenn die ursprünglich vorgesehenen Transportmittelfür die Heimreise nicht benutzt werden können.

1.5 Zahnbehandlung: Kosten für notwendige schmerzstillendeZahnbehandlungen in Notfällen bis zu EUR 750.

MEDIZINISCHE ASSISTANCE UND AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG

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1.6 Verlängerung des Aufenthalts von Freunden oder Angehörigenwährend Ihrer Behandlung: bis zu EUR 75 pro Nacht fürUnterbringungs- und Verpflegungskosten, bis der leitende Arzt derAXA Assistance mitteilt, dass Sie während Ihrer Reise (definiert in:„Allgemeine Definitionen“ für Reise) keine weitere Behandlungbenötigen.

1.7 Besuche von Freunden und Angehörigen bei Ihnen im Spital:Economy-Flug oder Standard-Zugfahrkarte und bis zu EUR 75 proNacht (maximal 10 Nächte) für Unterbringungs- undVerpflegungskosten für einen Freund oder Angehörigen, der Sie imSpital besucht, wenn Sie alleine reisen und der Spitalaufenthaltlänger als 10 Tage dauert. Die Leistung wird eingestellt, wenn Sie inIhr Heimatland zurückkehren.

1.8 Spitalleistungen: EUR 25 pro Nacht (maximal 10 Nächte), während Sieim Spital sind, für Dinge, die Ihren Aufenthalt angenehmer machen.

1.9 Verlängerung Ihres Aufenthalts im Anschluss an eine medizinischeBehandlung: bis zu EUR 75 pro Nacht (maximal 10 Nächte) fürUnterbringungs- und Verpflegungskosten für Sie und eine weiterePerson, wenn der leitende Arzt der AXA Assistance Ihnen rät, IhrenAufenthalt nach Ihrer Behandlung zu verlängern.

1.10 Rekonvaleszenzleistungen: bis zu EUR 100 pro Nacht (maximal 10Nächte) für eine anerkannte Krankenpflege, Unterbringung undVerpflegung, wenn der leitende Arzt der AXA Assistance dies nachIhrer Heimkehr für erforderlich hält.

1.11 Heimreise Ihrer Kinder: angemessene Reisekosten und bis zu EUR 75pro Nacht (maximal 3 Nächte) für Unterbringungs- undVerpflegungskosten für einen Freund oder Angehörigen, der IhreKinder abholt und nach Hause bringt, wenn Sie nicht in der Lage sind,für sie zu sorgen.

1.12 Suche und Rettung: bis zu EUR 2.000 der angefallenen Kosten, wennSie einen Unfall erleiden und Sie im Zuge dessen gesucht, gerettetoder geborgen werden müssen.

1.13 Beerdigungs- und Feuerbestattungskosten: Wenn Sie während IhrerReise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) sterben,bezahlt AXA Assistance entweder den Standard-Heimtransport Ihrersterblichen Überreste oder bis zu EUR 2.000 für Verbrennung oderBeerdigung vor Ort.

2 AusschlüsseNeben den allgemeinen Ausschlüssen (siehe „AllgemeineAusschlüsse“, Seite 4) gelten folgende besondere Ausschlüsse für diemedizinische Assistance und Krankenversicherung:

2.1 Kosten infolge von Vorerkrankungen.

2.2 Kosten, die nicht vom leitenden Arzt der AXA Assistance genehmigtwurden.

2.3 Behandlungen, die der leitende Arzt der AXA Assistance alsangemessenerweise bis nach Ihrer Heimkehr in Ihr Heimatlandverschiebbar einschätzt.

2.4 medizinische und Zahnbehandlung sowie Beerdigung in IhremHeimatland, Österreich.

2.5 Behandlung, die kostenlos oder zu einem verringerten Preis durcheinen staatlichen Leistungsträger oder Gleichwertiges erhaltenwerden kann, es sei denn, AXA Assistance hat etwas anderemzugestimmt.

2.6 Reisen (definiert in: „ Allgemeine Definitionen“ für Reise) gegen denRat eines praktizierenden Arztes.

2.7 Kosten nach dem Datum, an dem Ihnen der leitende Arzt der AXAAssistance erklärt, dass Sie heimkehren sollen.

2.8 Kosten, bei denen Sie sich geweigert haben, den Rat des leitendenArztes der AXA Assistance zu befolgen.

2.9 Behandlung oder Kosten aus kosmetischen Gründen, es sei denn, derleitende Arzt der AXA Assistance hat zugestimmt, dass eine derartigeBehandlung als Ergebnis eines medizinischen Notfalles erforderlich ist.

2.10 Behandlungen, die bereits vor Ihrer Reise (definiert in: „AllgemeineDefinitionen“ für Reise) geplant oder vorhersehbar waren.

2.11 Unfälle durch körperliche Tätigkeiten im Rahmen einer Berufsausübung.

2.12 Kosten durch Ihre grobe Fahrlässigkeit oder wegen Ihres Verstoßesgegen gesetzliche Vorschriften des bereisten Landes.

3 Selbstbehalt3.1 Sie tragen bei Heilbehandlungskosten im Ausland einen Selbstbehalt

von EUR 75 je Person, je Versicherungsfall.

3.2 Der Selbstbehalt entfällt, sofern Sie den Schadensfall vorab einemanderen Leistungsträger zur Erstattung eingereicht haben und diesersich an der Schadensregulierung beteiligt.

Kann nur dann von Ihnen beansprucht werden, wenn Sie das ModulReisestorno- und Reiseabbruchversicherung oder denReisekomplettschutz gewählt haben:1 Die Leistungen für Sie1.1 Diese Leistungen betreffen die Kosten für

- Ihre ungenutzte Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ fürReise), Unterbringung, Exkursionen oder Freizeitaktivitäten, diebezahlt oder vorgebucht wurden und nicht rückerstattbar sind oder

- für deren Änderung Sie eine Gebühr bezahlen müssen.

1.2 Sie erhalten bis zu dem in Ihrem individuell ausgestelltenVersicherungsschein genannten Betrag, wenn Sie von Ihrer Reise(definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) zurücktreten(stornieren), die Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ fürReise) verschieben, ändern oder nicht antreten, weil:

1.2.1 Sie oder eine der mit Ihnen reisenden Personen oder eine Person, dieSie als Hauptziel Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“für Reise) besuchen, vor Ihrer Reise (definiert in: „AllgemeineDefinitionen“ für Reise) einen Unfall haben/hat, erkranken/erkranktoder sterben/stirbt.

1.2.2 Ihr naher Angehöriger oder ein naher Angehöriger einer mit Ihnenreisenden Person oder ein naher Angehöriger einer Person, die Sie alsHauptzweck Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise)besuchen, einen Unfall hat, vor Ihrer Reise (definiert in: „AllgemeineDefinitionen“ für Reise) erkrankt oder stirbt.

1.2.3 Sie fristgemäß und ohne eigenes Verschulden von Ihrem Arbeitgeberentlassen wurden.

1.2.4 Sie vor ein ordentliches Gericht gerufen werden oder als Zeuge innichtberuflicher oder nichtberatender Eigenschaft geladen werden.

1.2.5 eine schwere unvorhersehbare Beschädigung Ihrer Wohnstätte oderIhrer Geschäftsräume geschieht, wenn der voraussichtliche Schadenmehr als EUR 30.000 beträgt.

1.2.6 ein Einbruch in Ihrer Wohnstätte oder Ihren Geschäftsräumen IhreAnwesenheit bei der Polizei erfordert.

1.2.7 eine Verspätung von mehr als 48 Stunden auf Ihrer Reise (definiert in:„Allgemeine Definitionen“ für Reise) als Ergebnis von Arbeitskämpfen,ungünstiger Witterung, Betriebsstörung von öffentlichenVerkehrsmitteln oder Transportunfall dazu führt, dass Sie Ihre Reise(definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) nicht fortsetzenwollen. Die Verspätung reduziert sich auf 24 Stunden für Reisen(definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) unter 5 Tagen.

2 AusschlüsseNeben den allgemeinen Ausschlüssen (siehe „AllgemeineAusschlüsse“, Seite 4) gelten folgende besondere Ausschlüsse beiStornierung, Verschiebung und Nichtantritt Ihrer Reise (definiert in:„Allgemeine Definitionen“ für Reise).

2.1 Stornierungsansprüche, die direkt oder indirekt aus Umständenentstehen, die Ihnen vor Buchung Ihrer Reise (definiert in:„Allgemeine Definitionen“ für Reise) oder bei Beantragung Ihrer

REISESTORNO, VERSCHIEBUNG UND NICHTANTRITT IHRER REISE(VOR REISEANTRITT)

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Versicherung bekannt waren.

2.2. Kosten infolge von Vorerkrankungen.

2.3 Zusätzliche Kosten, die entstanden sind, weil Sie es unterlassen haben,den Anbieter Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ fürReise), Unterbringung, Exkursionen und Freizeitaktivitäten umgehendzu informieren, dass die Stornierung Ihrer Reise (definiert in:„Allgemeine Definitionen“ für Reise) erforderlich ist.

2.4 Ansprüche, bei denen Sie nicht in der Lage sind, ein medizinisches Attestvon einem Arzt vorzulegen, der kein naher Angehöriger ist, das bestätigt,dass die Stornierung Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“für Reise) aufgrund Ihres medizinischen Zustandes erforderlich ist.

2.5 Aussetzung der Beförderung mit einem Flugzeug oder Schiff aufAnordnung oder Empfehlung der Obersten Zivilluftfahrtbehörde(OZB), einer Hafen- oder ähnlichen Behörde.

3 SelbstbehaltSie tragen einen Selbstbehalt von 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch EUR 30, maximal EUR 200, je Schadensfall und je versicherter Person.

Kann nur dann von Ihnen beansprucht werden, wenn Sie das ModulReisestorno- und Reiseabbruchversicherung oder denReisekomplettschutz gewählt haben:

1 Die Leistungen für Sie1.1 Wenn Sie Ihre Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise)

ab- oder unterbrechen, erhalten Sie insgesamt bis zu dem in Ihremindividuell ausgestellten Versicherungsschein angegebenen Betrag

1.1.1 bei Reiseunterbrechung und Reiseabbruch für Ihre angemessenennotwendigen Heimreisekosten sowie

1.1.2 bei Reiseunterbrechung für die Wiederaufnahme Ihrer ursprünglichgeplanten Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) oder

1.1.3 bei Reiseabbruch für bezahlte oder vorgebuchte und nichtrückerstattbare Kosten Ihrer ungenutzten Reise (definiert in:„Allgemeine Definitionen“ für Reise), Unterbringung, Exkursionen undFreizeitaktivitäten (es werden die nicht in Anspruch genommenen zu denGesamt-Reisetragen ins Verhältnis gesetzt), wenn Sie Ihre Reise (definiertin: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) ab- oder unterbrechen, weil:

- Sie oder eine mit Ihnen reisende Person oder eine Person, die Sie alsHauptzweck Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ fürReise) besuchen, einen Unfall haben/hat, erkranken/erkrankt odersterben/stirbt;

- Ihr naher Angehöriger oder ein naher Angehöriger einer Person, diemit Ihnen reist, oder ein naher Angehöriger einer Person, die Sie alsHauptzweck Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ fürReise) besuchen, einen Unfall hat, erkrankt oder stirbt;

- eine schwere unvorsehbare Beschädigung Ihrer Wohnstätte oderIhrer Geschäftsräume geschieht, wenn der verursachte Sachenmehr als EUR 30.000 beträgt;

- ein Einbruch in Ihrer Wohnstätte oder Ihren Geschäftsräumen IhreAnwesenheit bei der Polizei erfordert.

2 AusschlüsseNeben den allgemeinen Ausschlüssen (siehe „Allgemeine Ausschlüsse“,Seite 4) gelten folgende besondere Ausschlüsse für den Abbruch IhrerReise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise):

2.1 Stornierungsansprüche, die direkt oder indirekt aus Umständenentstehen, die Ihnen vor Buchung Ihrer Reise (definiert in:„Allgemeine Definitionen“ für Reise) oder bei Beantragung IhrerVersicherung bekannt waren.

2.2 Kosten infolge von Vorerkrankungen.

2.3 Reisen gegen den Rat Ihres behandelnden Arztes.

2.4 Sie erhalten keinen Ersatz für ungenutzte Tickets, wenn Ihnen dieKosten für eine Reiseumbuchung für denselben Teil der Reise(definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) erstattet wurden.

2.5 Ansprüche, bei denen Sie nicht in der Lage sind, ein medizinisches Attest

von einem Arzt vorzulegen, der kein naher Angehöriger ist, das bestätigt,dass der Abbruch Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“für Reise) aufgrund Ihres medizinischen Zustandes erforderlich ist.

2.6 Folgeforderungen aufgrund des gleichen Fehlers oder Ereignisses,wenn der ursprüngliche Fehler nicht richtig behoben wurde.

2.7 Kosten, die durch Ihre Hausratversicherung gedeckt sind.

3 SelbstbehaltSie tragen einen Selbstbehalt von 20% des erstattungsfähigenSchadens, mindestens jedoch EUR 30, maximal EUR 200, jeSchadensfall und je versicherter Person.

Kann nur dann von Ihnen beansprucht werden, wenn Sie das ModulReisegepäckschutz oder den Reisekomplettschutz gewählt haben:

1 Die Leistungen für Sie1.1 Diese Leistungen betreffen Ihre persönliche Habe, die Sie auf Ihrer

Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) mitnehmen,kaufen oder mieten (Reisegepäck).

1.2 Falls Ihr Reisegepäck verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird,erhalten Sie bis zu:

1.2.1 Dem in Ihrem individuell ausgestellten Versicherungsschein genanntenBetrag pro Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise).

1.2.2 Hiervon maximal EUR 500 für den aktuellen Wert oder dieReparaturkosten eines Gegenstandes oder Paars oder einer Garniturvon Teilen, die sich ergänzen oder gemeinsam benutzt werden.

2 AusschlüsseNeben den allgemeinen Ausschlüssen (siehe „Allgemeine Ausschlüsse“,Seite 4) gelten folgende besondere Ausschlüsse für Reisegepäck:

2.1 normale Abnutzung und Verschleiß.

2.2 Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Habe, wenn Siedie erforderliche Sorgfalt nicht angewendet haben oder sieungesichert oder außerhalb Ihrer Reichweite hatten.

2.3 Verlust oder Diebstahl, die Sie der Polizei oder Ihrem Anbieter vonTransport oder Unterbringung nicht innerhalb von 48 Stundengemeldet und einen Bericht darüber erhalten haben.

2.4 Beschädigung von persönlicher Habe, während sie in der Obhut einesTransportanbieters war, wenn Sie diese nicht innerhalb von 48Stunden gemeldet und einen Bericht darüber erhalten haben.

2.5 Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen oder Gegenständen ineinem Fahrzeug, wenn es keinen Beweis für einen Einbruch gibt.

2.6 Beschädigung an zerbrechlichen oder brüchigen Gegenständen.

2.7 Haushaltswaren.

2.8 Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art.

2.9 Beschlagnahme oder Vernichtung Ihrer persönlichen Habe durchRegierung, Zoll oder andere staatliche Gewalt.

2.10 Diebstahl von einem Dach- oder Kofferraumträger, außer Diebstahlvon Campingausrüstung.

3 SelbstbehaltSie tragen einen Selbstbehalt von EUR 75 je Person, je Versicherungsfall.

Kann nur dann von Ihnen beansprucht werden, wenn Sie denReisekomplettschutz gewählt haben:1 Die Leistungen für Sie1.1 Versichert sind zusätzliche Reisekosten, Kosten für Verpflegung

(Speisen und Getränke) während Ihres Aufenthalts am (Flug-)Hafenoder Bahnhof, Unterbringung sowie den Kauf notwendiger Artikelgemäß Ziffer 1.2 und Ziffer 1.3.

1.2 Es werden Ihnen bis zu EUR 100 pro Person für zusätzliche Reise- undUnterbringungskosten gemäß Ziffer 1.2.1 und Ziffer 1.2.2 sowieVerpflegungskosten gemäß Ziffer 1.2.3 vor Ihrer tatsächlichen Abreiseerstattet bei:

REISEABBRUCH UND REISEUNTERBRECHUNG (NACH REISEANTRITT)

REISEGEPÄCK

REISEKOMFORT-VERSICHERUNG

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1.2.1 Versäumen der Abfahrt: Sie versäumen Ihren Flug, Zug oder Ihr Schiffaufgrund eines Unfalles oder einer Betriebsstörung Ihres Fahrzeugesoder eines Unfalles, einer Betriebsstörung oder eines Ausfalls einesTransportmittels oder aufgrund eines Streiks, Arbeitskampfes oderungünstiger Witterung und es steht innerhalb von 6 Stunden ab derbekanntgegebenen Abfahrtszeit keine Alternative zur Verfügung.

1.2.2 Verpasste Verbindung: Sie verpassen aufgrund von Streik,Arbeitskampfmaßnahmen, ungünstiger Witterung oder einerBetriebsstörung bzw. Ausfalls eines Transportmittels Ihr(en) Anschluss-Flug, -Zug oder -Schiff und es steht innerhalb von 6 Stunden ab derbekanntgegebenen Abfahrtszeit keine Alternative zur Verfügung.

1.2.3 Verspätung, Ausfall oder Überbuchung: Ihr Flug, Zug oder Schiffverspätet sich oder fällt aus aufgrund von Streik,Arbeitskampfmaßnahmen oder ungünstiger Witterung; oder es wirdIhnen infolge einer Überbuchung die Beförderung verweigert, und essteht innerhalb von 6 Stunden ab der bekanntgegebenenAbfahrtszeit keine Alternative zur Verfügung.

1.3 Sie erhalten eine Rückerstattung für Kauf oder Miete notwendigerArtikel bis zu:

1.3.1 Gepäckverspätung: EUR 100 pro Person, wenn Ihr eingechecktesGepäck nicht innerhalb von 6 Stunden nach Ihrer Ankunft an IhremZielflughafen eintrifft.

1.3.2 erweiterte Gepäckverspätung: zusätzlich EUR 200 pro Person, wennIhr eingechecktes Gepäck nicht innerhalb von 48 Stunden nach IhrerAnkunft an Ihrem Zielflughafen eintrifft.

1.4 Reisedokumente: Falls auf Ihrer Reise (definiert in: „AllgemeineDefinitionen“ für Reise) Ihre Reisedokumente verloren gehen,gestohlen oder beschädigt werden, erhalten Sie bis zum Ersatz derReisedokumente, welche für die Fortsetzung Ihrer Reise (definiert in:„Allgemeine Definitionen“ für Reise) oder zur Heimreise erforderlichsind, zusätzliche notwendige (bis zur gleichwertigen ursprünglichenBuchungsklasse) Reise- und Unterbringungskosten bis zu EUR 500.

2 AusschlüsseNeben den allgemeinen Ausschlüssen (siehe „AllgemeineAusschlüsse“, Seite 4) besteht unter der Reisekomfort-Versicherungkein Versicherungsschutz für:

2.1 zusätzliche Kosten, wenn die Fluglinie, Eisenbahngesellschaft oderReederei alternative Reisearrangements oder Unterkunft angebotenhat und diese abgelehnt wurden.

2.2 Kosten, die nach der Heim-/Rückreise am Ziel(flug)hafen oderZielort entstehen.

2.3 bei Gepäckverspätung und erweiterter Gepäckverspätung:Gegenstände, die für Ihre Reise (definiert in: „AllgemeineDefinitionen“ für Reise) nicht sofort erforderlich sind.

2.4 wenn Sie bei Eintritt eines Versicherungsfalles die Fluggesellschaftbzw. die zuständige Stelle über das Vermissen des Gepäcks amBestimmungsort nicht unverzüglich informiert haben, eineVerlustmeldung (Property Irregularity Report) von dieser nichterlangt und nicht alle möglichen und sinnvollen Maßnahmen zurschnellstmöglichen Wiedererlangung des Gepäcks getroffen haben.

2.5 den Fall, dass Sie gegen eine Kompensation der Fluggesellschaftfreiwillig auf den Antritt eines Fluges verzichten.

2.6 Streik/Arbeitskampf, der vor Buchung Ihrer Reise (definiert in:„Allgemeine Definitionen“ für Reise) begann oder angekündigt wurde.

2.7 Aussetzung der Beförderung mit einem Flugzeug oder Schiff aufAnordnung oder Empfehlung der Obersten Zivilluftfahrtbehörde(OZB), einer Hafen- oder ähnlichen Behörde.

2.8 Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Reisedokumenten, wennSie die erforderliche Sorgfalt nicht angewendet haben oder sieungesichert oder außerhalb Ihrer Reichweite hatten.

2.9 Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten, den Sie der Polizeinicht innerhalb von 48 Stunden gemeldet und einen Bericht darübererhalten haben.

Kann nur dann von Ihnen beansprucht werden, wenn Sie denReisekomplettschutz gewählt haben:

1 Die Leistungen für Sie1.1 Der Versicherer bietet Ihnen Versicherungsschutz bei Unfällen auf

einer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise).

1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf IhrenKörper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eineGesundheitsschädigung erleiden.

1.3 Todesfall-LeistungFührt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode und wurde derUnfalltod AXA Assistance innerhalb von 48 Stunden gemeldet, wirddie Todesfall-Leistung gezahlt. Die Todesfall-Leistung beträgt EUR15.000 für Erwachsene und Kinder ab 15 Jahren und EUR 2.500 fürKinder unter 15 Jahren.

1.4 Invaliditätsleistung

1.4.1 Sind Sie durch den Unfall auf Dauer in Ihrer körperlichen oder geistigenLeistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität) und ist die Invalidität

– innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und

– innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arztschriftlich festgestellt und von Ihnen bei AXA Assistance geltendgemacht worden, haben Sie Anspruch auf Kapitalleistung aus derVersicherungssumme in Höhe von EUR 15.000.

1.4.2 Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden dieVersicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.Bei Vollinvalidität werden maximal EUR 15.000 ausgezahlt.

Der Invaliditätsgrad bemisst sich danach, inwieweit die normalekörperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigtist; dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zuberücksichtigen. Der Invaliditätsgrad wird durch einen von AXAAssistance beauftragten Arzt festgestellt.

1.4.3 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder derenFunktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird derInvaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert.

1.4.4 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn Sieunfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall sterben.

1.5 Auswirkung von Krankheiten oder GebrechenUnfallversicherer leisten ausschließlich für Unfallfolgen. HabenKrankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignisverursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt,mindert sich

– im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades,

– im Todesfall die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheitoder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25Prozent, unterbleibt jedoch die Minderung.

2 AusschlüsseNeben den allgemeinen Ausschlüssen (siehe „AllgemeineAusschlüsse“, Seite 4) gelten folgende besondere Ausschlüsse für dieUnfallversicherung:

2.1 Ihre Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweitdiese auf Trunkenheit oder Drogen beruhen, sowie durch Schlaganfälle,epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die Ihren ganzenKörper ergreifen.

2.2 Unfälle durch körperliche Tätigkeiten im Rahmen einer Berufsausübung.

2.3 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen undGehirnblutungen, es sei denn, dass ein unter diesen Vertrag fallendesUnfallereignis die überwiegende Ursache ist.

2.4 Infektionen.

2.5 Bauch- oder Unterleibsbrüche, es sei denn, sie sind durch eine unterdiesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommendeEinwirkung entstanden.

REISE-UNFALLVERSICHERUNG

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2.6 krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, die sich nichtunmittelbar und ursächlich auf eine organische Verletzung/einenorganischen Schaden zurückführen lassen, auch wenn diese durcheinen Unfall verursacht wurden.

3 Wann sind die Leistungen fällig?3.1 Der Versicherer ist verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim

Invaliditätsanspruch innerhalb von 3 Monaten – zu erklären, ob undin welcher Höhe er einen Anspruch anerkennt. Die Fristen beginnenmit dem Eingang der unter „III. Anforderungen für Assistance undObliegenheiten im Versicherungsfall“ (Seite 12) genannten Unterlagen.

3.2 Sie und der Versicherer sind berechtigt, den Grad der Invaliditätjährlich, längstens bis zu 3 Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlichbemessen zu lassen.

Kann nur dann von Ihnen beansprucht werden, wenn Sie denReisekomplettschutz gewählt haben:1 Die Leistungen für Sie1.1 Privat-Haftpflichtversicherung

1.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie auf Ihrer Reise (definiertin: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) wegen eines Ereignisses, das– den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung vonMenschen (Personenschaden), oder

– die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)zur Folge hatte, für diese Folgen aufgrund gesetzlicherHaftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einemDritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

1.1.2 Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst:

1.1.2.1 die Prüfung der Haftpflichtfrage.

1.1.2.2 die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

1.1.2.3 die Erfüllung berechtigter Schadenersatzverpflichtungen. Berechtigtsind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie aufgrundGesetzes, richterlicher Entscheidung, Anerkenntnisses oderVergleiches zur Entschädigung verpflichtet sind. Anerkenntnisse undVergleiche müssen vom Versicherer abgegeben, geschlossen oder mitdessen Zustimmung zustande gekommen sein.

1.1.2.4 die gebührenordnungsmäßigen, gegebenenfalls die mit demVersicherer besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigersfür eine vom Versicherer gewünschte oder genehmigte Bestellungeines Verteidigers für Sie in einem Strafverfahren wegen einesSchadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutzfallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann.

1.1.2.5 die Sicherheitsleistung oder Hinterlegung an Ihrer Stelle, wenn Siefür eine aus einem Versicherungsfall geschuldete Rente kraftGesetzes Sicherheit zu leisten haben oder Ihnen die Abwendung derVollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung durchSicherheitsleistung oder Hinterlegung nachgelassen wird.

1.1.2.6 die Führung eines Rechtsstreits in Ihrem Namen, wenn es in einemVersicherungsfall zu einem Rechtsstreit über den Anspruchzwischen Ihnen und dem Geschädigten oder dessenRechtsnachfolger kommt. Die Kosten des Rechtsstreits werden vomVersicherer bis zu EUR 10.000 übernommen.

1.1.2.7 Entschädigungen, die direkt oder indirekt aus einer Klage entstehen,werden bei jedem Versicherungsfall bis maximal EUR 100.000übernommen. Dies gilt auch dann, wenn sich derVersicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personenerstreckt. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden ausderselben Ursache gelten als ein Schadenereignis.

1.1.3 Ein Economy-Flug oder eine Standard-Zugfahrkarte, wenn Sie voreinem ordentlichen Gericht erscheinen müssen, wird gezahlt.

1.2 Prozesskosten zur Erlangung einer Entschädigung: Wenn Sie einenUnfall haben oder während Ihrer Reise (definiert in: „AllgemeineDefinitionen“ für Reise) erkranken und eine Entschädigungdurchsetzen wollen, bezahlt der Versicherer:

1.2.1 Prozesskosten bis zu EUR 10.000.

1.2.2 einen Economy-Flug oder eine Standard-Zugfahrkarte, wenn Sie voreinem Gericht erscheinen müssen.

1.2.3 Gerichtsverfahren: Der Versicherer bestimmt einen Anwalt für dieKontrolle und Verantwortung aller Gerichtsverfahren.

1.2.4 Übersetzerkosten: AXA Assistance organisiert und bezahlt einenÜbersetzer zur Unterstützung bei Prozessen.

1.2.5 Sind Gerichtsverfahren erfolgreich, so müssen alle Prozesskostenund Auslagen als Bestandteil einer finanziellen Anerkennungerstattet werden.

2 AusschlüsseNeben den allgemeinen Ausschlüssen (siehe „AllgemeineAusschlüsse“, Seite 4) gelten folgende besondere Ausschlüsse fürHaftpflichtansprüche bzw. Leistungen aus dieser Versicherung:

2.1 alle Kosten, wenn Sie ohne vorherige Zustimmung des VersicherersIhre Haftung ganz oder zum Teil anerkennen, verhandeln, Zusagenmachen, einem Vergleich zustimmen, bezahlen oder anderweitigerfüllen. Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung einesHaftpflichtanspruchs durch Ihr Anerkenntnis, Befriedigung oderVergleich an Ihrem Verhalten scheitert, so hat der Versicherer für denvon der Weigerung an entstehenden Mehraufwand anEntschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.

2.2 Prozesskosten zur Erlangung einer Entschädigung nach Ziffer 1.2,wenn der Versicherer davon ausgeht, dass Sie keine vernünftigeChance haben, einen Prozess zu gewinnen oder einen brauchbarenVergleich zu erreichen.

2.3 Forderungen mitversicherter Personen untereinander sowie gegenSie durch Ihre nahen Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicherGemeinschaft leben, oder durch weitere in dieser Polizze versichertePersonen und deren Familien oder jegliche Personen, die fürSie arbeiten.

2.4 Forderungen von Ihnen gegen die im vorangegangenen AusschlussGenannten.

2.5 Forderungen von Ihnen gegen American Express, den Versicherer,AXA Assistance, einen Reiseagenten, Reiseleiter oderTransportunternehmer.

2.6 Schäden an fremden Sachen, die sich während Ihrer Reise (definiertin: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) in Ihrer Obhut oderVerantwortlichkeit befinden, z. B. auch an fremden Sachen, die vonIhnen gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verboteneEigenmacht erlangt wurden oder die Gegenstand eines besonderenVerwahrungsvertrages sind.

2.7 Ansprüche, soweit sie aufgrund eines Vertrags oder besondererZusagen über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.

2.8 die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers einesKraft- oder Luftfahrzeuges sowie Motorbootes.

2.9 Ihre Ausübung von Jagd, Ihre Teilnahme an Pferde-, Rad- oderKraftfahrzeug- Rennen, Box- oder Ringkämpfen sowie denVorbereitungen hierzu (Training) sowie die Haftpflicht des Eigentümers,Besitzers, Halters, Verwenders von Feuerwaffen oder Tieren.

2.10 Forderungen, die direkt oder indirekt in Verbindung mit Land oderGebäuden entstehen, die Sie besitzen oder nutzen, es sei denn, eshandelt sich dabei um eine zeitweise Urlaubsunterkunft.

2.11 Forderungen, die direkt oder indirekt in Verbindung mit Ihrer Ausübungeines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes), einerverantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einerungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung entstehen.

2.12 Schäden aus Geldbußen und Strafen sowie Strafschadenersatz (z. B.„punitive and exemplary damages“, wie im US-Rechtssystemmöglich).

2.13 Kosten in Verbindung mit Nachforschungen, Antrag auf Überprüfungeines Urteils oder einer rechtlich verbindlichen Entscheidung.

PRIVAT-HAFTPFLICHT- UND PROZESSKOSTEN-VERSICHERUNG

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2.14 Forderungen gegen Sie als gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähigeroder beschränkt geschäftsfähiger Personen.

2.15 Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnissezurückzuführen sind.

2.16 Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhangstehen mit energiereichen ionisierenden Strahlen (z. B. Strahlen vonradioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen) sowie mit Laser- undMaserstrahlen.

2.17 Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser(einschließlich Gewässerschäden) und alle sich daraus ergebendenweiteren Schäden.

3 Obliegenheiten im VersicherungsfallSie haben, neben den Obliegenheiten in „III. Anforderungen fürAssistance und Obliegenheiten im Versicherungsfall“ (Seite 11), beiEintritt eines Versicherungsfalles folgende Obliegenheiten:

3.1 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch erhoben, einstaatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahreneingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder Ihnen gerichtlich derStreit verkündet, haben Sie dies ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

3.2 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung vonVerwaltungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäßWiderspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen.Einer Weisung des Versicherers bedarf es nicht.

3.3 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht,haben Sie die Führung des Verfahrens dem Versicherer zu überlassen.Dieser beauftragt in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssendem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfteerteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.

3.4 Wenn Sie infolge veränderter Verhältnisse das Recht erlangen, dieAufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, sosind Sie verpflichtet, dieses Recht auf Ihren Namen vom Versichererausüben zu lassen.

3.5 Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oderAbwehr des Anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden Erklärungenin Ihrem Namen abzugeben.

4 SelbstbehaltSie tragen einen Selbstbehalt von EUR 250 je Person, je Versicherungsfall.

Kann nur dann von Ihnen beansprucht werden, wenn Sie denReisekomplettschutz gewählt haben und die Prämie mit IhrerAmerican Express Karte bezahlt wurde1 Die Leistungen für Sie

Wenn Ihnen während einer Reise (definiert in: „AllgemeineDefinitionen“ für Reise) Ihre Schlüssel abhanden kommen odergestohlen werden leisten wir bis zu EUR 500 für

1.1 Schlosser- oder Abschleppdienstgebühren, um nach Ihrer Rückkehrzu Ihrem Hauptwohnsitz Zugang zu diesem oder Ihrem versichertemFahrzeug zu erhalten bzw. den Zugang zu sichern oder den Zugang zuErsatzschlüsseln zu erhalten.

1.2 Kosten für den Austausch (inklusive Einbau) von Schloss undSchlüsseln, wenn die Schlüssel zu Ihrem Hauptwohnsitz oderversichertem Fahrzeug gestohlen oder verloren wurden und zugleichIhre Adresse bzw. Informationen zu Ihrem versicherten Fahrzeuggestohlen oder verloren wurden (diese Informationen jedoch nichtan den Schlüsseln oder Schlüsselring angebracht waren).

1.3 Transportkosten für Sie selbst und Ihr versichertes Fahrzeug, um zuIhrem Hauptwohnsitz oder zu einer geeigneten Werkstatt zugelangen (je nachdem, was näher ist), wenn der Abschleppdienst Ihrversichertes Fahrzeug nicht öffnen kann.

1.2 Begrenzung pro JahrInnerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten werden maximal 2Versicherungsfälle gemäß den Versicherungsbedingungen erstattet.

2 Ausschlüsse

Neben den allgemeinen Ausschlüssen (siehe „AllgemeineAusschlüsse“, Seite 4) gelten folgende besondere Ausschlüsse fürLeistungen aus dieser Versicherung:

2.1 Schlüssel zu Schlössern, die nicht zu Ihrem Hauptwohnsitz oder Ihremversicherten Fahrzeug gehören.

2.2 Schlösser, die bereits vor Verlust des Schlüssels beschädigt waren.

2.3 Kosten, die von einem Dritten im Rahmen einer Garantie oderanderen Versicherung übernommen werden.

2.4 Kosten, um zu Ihrem Hauptwohnsitz bzw. Ihrem versichertenFahrzeug Zugang zu erhalten, die nicht von einem Schlosser oderAbschleppdienst verursacht werden.

2.5 Kosten, die über die Reparatur, den Austausch oder den Einbau desSchlosses bzw. des Schlüssels hinausgehen.

2.6 Kosten für Schlüssel zu Fahrzeugen, die nicht auf Sie zugelassen sind.

2.7 Kosten für den Austausch von Schlüsseln bzw. den Einbau einesSchlosses, wenn an Ihrem Schlüssel bzw. Schlüsselring Ihre Adresse,Büroadresse oder Informationen zu Ihrem versicherten Fahrzeugangebracht war bzw. waren.

3 Obliegenheiten im VersicherungsfallSie haben, neben den Obliegenheiten in „III. Anforderungen fürAssistance und Obliegenheiten im Versicherungsfall“ (Seite 11), beiEintritt eines Versicherungsfalles die Obliegenheit, den Diebstahleines Schlüssels polizeilich zu melden und eine Bestätigung derAnzeige einzuholen, auf der die Anschrift der Polizeidienststellevermerkt ist.

4 SelbstbehaltSie tragen einen Selbstbehalt von EUR 75 je Versicherungsfall.

Kann nur dann von Ihnen beansprucht werden, wenn Sie denReisekomplettschutz gewählt haben und die Prämie mit IhrerAmerican Express Karte bezahlt wurde1 Die Leistungen für Sie

Wenn Sie während einer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“für Reise) mit Ihrer American Express Karte Geld von einemGeldautomaten abheben und innerhalb von 500 Metern Entfernungvom Geldautomaten und innerhalb einer Stunde nach der Abhebungdas abgehobene Geld gestohlen oder geraubt wird, erstatten wir biszu EUR 300. Die Höchsterstattung pro Jahr beträgt EUR 600.

2 AusschlüsseDer Versicherer leistet keine Erstattung, wenn das gestohlene bzw.geraubte Bargeld nicht innerhalb einer Stunde vor dem Diebstahlbzw. Raub abgehoben wurde und / oder nicht mit Ihrer AmericanExpress Karte abgehoben wurde.

3 Obliegenheiten im VersicherungsfallSie haben, neben den Obliegenheiten in „III. Anforderungen fürAssistance und Obliegenheiten im Versicherungsfall“ (Seite 11), beiEintritt eines Versicherungsfalles die folgenden Obliegenheiten:

3.1 Sie müssen den Vorfall innerhalb von 4 Stunden nach dem Diebstahlbzw. dem Raub polizeilich melden.

3.2 Sie müssen den Vorfall innerhalb von 72 Stunden nach dem Diebstahlbzw. dem Raub bei AXA Assistance melden.

3.3 Sie müssen sich die polizeiliche Anzeige bescheinigen lassen und einAktenzeichen vorweisen können.

3.4 Sie müssen das Datum, die Uhrzeit und den Betrag derBargeldabhebung nachweisen.

LOCK & KEY SCHLÜSSELVERLUST-VERSICHERUNG

RAUB NACH BARGELDABHEBUNG

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1 Obliegenheiten – was ist nach einem Versicherungsfall zu tun?Ohne Ihre Mitwirkung kann der Versicherer seine Leistungen nichterbringen.

1.1 Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrages ist das Ereignis, das einenunter die Versicherung fallenden Schaden verursacht oder – bei derHaftpflichtversicherung – Haftpflichtansprüche gegen Sie zur Folgehaben könnte.

1.2 Grundsätzlich besteht die Verpflichtung:

1.2.1 nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadenszu sorgen.

1.2.2 den Versicherer innerhalb von 30 Tagen unter Angabe allerEinzelheiten von einem Umstand, der eine Leistungspflicht desVersicherers zur Folge haben könnte, vollständig undwahrheitsgemäß zu unterrichten.

1.2.3 einen Unfalltod innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wennder Unfall schon angezeigt war.

1.2.4 dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache undHöhe seiner Leistungspflicht zu gestatten.

1.2.5 Weisungen des Versicherers und AXA Assistance zu beachten.

1.2.6 Anordnungen der Ärzte zu befolgen.

1.2.7 sich durch vom Versicherer beauftragte Ärzte untersuchen zu lassen.

1.2.8 dem Versicherer und AXA Assistance die in nachfolgenderVersicherungsfall-Tabelle genannten Unterlagen und sonstige für dieErmittlung der Leistung maßgeblichen Informationen auf Ihre Kostenzuzusenden bzw. darauf hinzuwirken, dass diese erstellt werden.

1.2.9 ärztliche Hilfe und Arztkosten im Voraus von AXA Assistancegenehmigen zu lassen.

1.2.10 Dritte (z. B. Ärzte, andere Versicherer, Versicherungsträger undBehörden) im Bedarfsfall zu ermächtigen, die erforderlichenAuskünfte zu erteilen.

1.2.11 Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Einbruchdiebstahl, Raub,vorsätzliche Sachbeschädigung, Vandalismus, Körperverletzung)sowie durch Brand oder Explosion unverzüglich der zuständigenPolizeidienststelle anzuzeigen und sich die Anzeige bescheinigenzu lassen.

1.2.12 den Versicherer vom Bestehen weiterer Versicherungen, durch dieVersicherungsschutz für den vorliegenden Versicherungsfall besteht,sowie von dort geltend gemachten Ansprüchen und erhaltenenEntschädigungen sowie von der Ersatzpflicht anderer Dritter zuinformieren.

2 Folgen der Nichtbeachtung von ObliegenheitenWird eine nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu erfüllendeObliegenheit vorsätzlich verletzt, verlieren Sie denVersicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einerObliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistungen ineinem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zukürzen. Beides gilt nur, wenn der Versicherer Sie durch gesonderteMitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.

Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässigverletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. DerVersicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen,dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder dieFeststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oderden Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie dieObliegenheit arglistig verletzt haben.

3 Wann sind die Leistungen fällig?Sind im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall behördlicheErhebungen oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sieeingeleitet worden, so kann der Versicherer bis zum rechtskräftigenAbschluss dieses Verfahrens die Zahlung aussetzen. Ist dieLeistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nachfestgestellt, so hat die Auszahlung der Leistung binnen 2 Wochen zuerfolgen, sofern in den speziellen Bedingungen nichts anderesfestgelegt ist. Die Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, andem der Betrag durch den Versicherer angewiesen ist. DieEntschädigung ist seit der Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten über demBasiszinssatz der EZB pro Jahr zu verzinsen, wenn der Versicherer odereine von ihm beauftragte Organisation sie nicht innerhalb einesMonats nach Fälligkeit erbringt.

III. ANFORDERUNGEN FÜR ASSISTANCE UND OBLIEGENHEITEN IMVERSICHERUNGSFALL

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VERSICHERUNGSFALL-TABELLE

Leistung Zur Leistungsbearbeitung benötigte Unterlagen

Allgemein – Ihre Versicherungsnummer– Für alle Versicherungsleistungen: Nachweis, dass Sie sich auf einer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für

Reise) befunden haben– Kostenrechnungen Dritter im Original– Die Ihnen evtl. zugesandte Schadenanzeige ist binnen 30 Tagen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefülltzurückzusenden

– Name des behandelnden Arztes und seine Entbindung von der Schweigepflicht– Polizeibericht, sofern die Polizei eingeschaltet wurde– Ihre Bankverbindung, IBAN und Swift/BIC-Code– Nachweis, in welcher Höhe Dritte (z. B. Airline, Krankenversicherer) Kosten übernommen haben– Ärztliche Bescheinigungen müssen den Namen der behandelten Person, eine detaillierte Beschreibung derBehandlung und der Kosten bzw. die vom Versicherer jeweils geforderten Informationen enthalten

Medizinische Assistance undKrankenversicherung

– Ärztliche Bescheinigungen und Rechnungen– Alle nicht genutzten Tickets

Reisestorno,Reiseverschiebung,Nichtantritt der Reise(definiert in: „AllgemeineDefinitionen“ für Reise)

– Ärztliche Bescheinigungen– Nicht genutzte Tickets oder Reisegutscheine/Rechnungen– Nachweis der betreffenden Gesellschaft mit detaillierter Ursache und Dauer der Verspätung– Buchungs- und Stornierungsrechnung des Reiseunternehmens– Nachweis einer unabhängigen Stelle über nichtmedizinische Gründe des Reisestornos oder Nichtantritts der Reise(definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise)

– Bei E-Tickets: Bestätigung der Fluggesellschaft, dass der Flug nicht angetreten wurde und in welcher Höhe ggfs.Kosten erstattet wurden

Reiseabbruch,Reiseunterbrechung

Ärztliche Bescheinigungen– Sämtliche ungenutzten Tickets oder Reiserechnungen– Rechnungen und Quittungen für Kosten, die Sie bezahlt haben– Unabhängige Dokumentation zum Nachweis von nichtmedizinischen Gründen für eine Reiseunterbrechung

Reisegepäck-Versicherung – Bericht der Polizei, des Beherbergungs- oder Transportunternehmens– Nachweis des Eigentums– Einsendung der beschädigten oder zerstörten Gegenstände auf Ihre Kosten nach Aufforderung

Reisekomfort-Versicherung Generell– Belege und Originalrechnungen über die entstandenen Kosten für gekaufte Waren und/oder Übernachtungen – Originalbelege (bei gleichzeitiger Bearbeitung durch Dritte sind Kopien ausreichend)– Reisetickets mit detaillierten Angaben, z. B. Fluglinie, Flugnummer, Abflughafen, Zielort, planmäßige Abflug-/Abfahrtszeit, Ankunftszeit, Ankunfts(flug)hafen

– Information, ob es sich bei der betroffenen Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) um eine Heimreisehandelte

– Information, ob Mitreisende (z. B. Kinder, Gatte) betroffen warenAbfahrt-Versäumnis, Verspätung, Ausfall, Überbuchung, verpasste Verbindung– Schriftliche Bestätigung des Verkehrsmittel-Betreibers über die Verspätung, den Rücktritt, die verpasste Verbindungoder das Überbuchen, inkl. Zeitpunkt der geplanten und der tatsächlichen Abfahrt und Ankunft

– Nachweis, dass innerhalb von 6 Stunden keine alternative Beförderung angeboten wurde– Bestätigung der entsprechenden Organisation (z. B. Pannenhilfe, Werkstatt, Polizei) über die Gründe der Verspätung,falls Sie Ihren Abflug/Ihre Abfahrt verpasst haben

Gepäckverspätung– Schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft über Gründe der Gepäckverspätung (Property Irregularity Report) undden Zeitpunkt der Wiedererlangung des Gepäcks

Reise-Unfallversicherung – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen (Invaliditätsgrad oder Unfalltod)– Bei Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessungder Invalidität notwendig ist

– Im Todesfall ist dem Versicherer ggfs. das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von ihm beauftragtenArzt vornehmen zu lassen

– Nachweis darüber, dass sich der Unfall auf einer versicherten Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise)ereignete

Auslandsreise-Privat-Haftpflicht- undProzesskosten-Versicherung

– Alle erforderlichen Auskünfte und Nachweise zum Schadenfall (z. B. Schadenhergang, Zeugen, Anspruchsschreibendes Geschädigten an Sie, Nachweise zu Grund und Höhe des Schadenersatzanspruches durch den Geschädigten)

Lock & Key Schlüsserlverlust-Versicherung

– Nachweis, dass es sich um ein versichertes Fahrzeug bzw. Ihren Hauptwohnsitz handelte

Raub nach Bargeldabhebung – Nachweis der Abhebung mit Ihrer American Express Karte– Nachweis des genauen Schadenortes

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1 Wer ist für Ihre Beschwerden zuständig?1.1 AXA Assistance

Sollten Sie mit dem Leistungsstandard nicht zufrieden sein, wendenSie sich bitte an:

AXA Assistance Deutschland GmbHGarmischer Straße 8 – 1080339 MünchenDeutschland

1.2 AufsichtsbehördeSie können Beschwerden auch an die zuständige Aufsichtsbehörderichten:

Financial Services Ombudsman Bureau3rd Floor, Lincoln HouseLincoln Place, Dublin 2, IrlandTel.: +353 1 6620899Fax: +353 1 6620890E-Mail: [email protected]: www.financialombudsman.ie

Der Financial Services Ombudsman (FSO) ist eine unabhängigeInstanz, die über Beschwerden bei allgemeinenVersicherungsprodukten entscheidet. Diese Instanz berücksichtigt nurBeschwerden nach unserer schriftlichen Bestätigung an Sie, dassunser internes Beschwerdeverfahren eingestellt wurde. EinWeiterleiten an den FSO beeinträchtigt nicht Ihr Recht, rechtlicheSchritte gegen uns einzuleiten.

2 Gerichtsstand2.1 Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Sie ist das Gericht

des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren Wohnsitz oder in Ermangelungeines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

2.2 Klagen gegen den Versicherer können bei dem Gericht IhresWohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, bei dem Gericht am Sitzdes Versicherers oder bei dem Gericht am Sitz des Assistance-Service-Erbringers, Inter Partner Assistance S.A., c/o AXA AssistanceDeutschland GmbH, anhängig gemacht werden.

3 Datenschutz - Zustimmung zur DatenanwendungIhre Stammdaten und sonstigen personenbezogenen Datenverwendet AXA Assistance für das Erbringen seiner Leistung und zurVertragsabwicklung. Sie stimmen zu, dass:

3.1 Wir Daten über Sie im Rahmen der Zweckbestimmung anGesellschaften der AXA Gruppe weltweit übermitteln können. Fernerkönnen Daten an unsere Vertragsunternehmen und an Gesellschaftenübermittelt werden, welche damit beauftragt sind, die versichertenLeistungen zu erbringen. Wir sind auch berechtigt, Daten über Sie imRahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses zuspeichern. Es wird gewährleistet, dass hierbei in vollem Umfang dieBestimmungen der Datenschutzgesetze eingehalten werden. Dievorbezeichneten Maßnahmen können wir in Österreich und denLändern der Europäischen Union durchführen. Daten können aberauch in den USA und anderen Ländern bearbeitet und gespeichertwerden, obwohl die dortigen Datenschutzgesetze möglicherweisenicht so umfassend sind wie in den Ländern der Europäischen Union.Wir haben durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen, dassdie Daten im gleichen Umfang in den USA und in anderen Länderngeschützt werden wie in den Ländern der Europäischen Union.Natürlich können Sie die vorgenannte Berechtigung widerrufen.Dieser Widerruf ist schriftlich an den Versicherer zu richten.

3.2 Wir ggfs. und im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus denAntragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge,Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben,übermitteln können an

– Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung derRückversicherung,

– ihren Fachverband,

– andere Versicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche.Wir führen ggfs. und soweit dies der ordnungsgemäßenDurchführung Ihrer Versicherungsangelegenheiten dient,allgemeine Vertrags-, Abrechnungs-und Leistungsdaten ingemeinsamen Datensammlungen Ihrer Versicherungsgruppe.Auf Wunsch senden wir Ihnen zusätzliche Informationen zurDatenübermittlung zu. Etwaige Benachrichtigungen nachDatenschutzgesetz 2000 - DSG 2000 – sind an den Versicherer zurichten.

IV. BESCHWERDE-VERFAHREN, DATENSCHUTZ

Diese von AXA Travel Insurance herausgegebenen Versicherungsleistungen werden erbracht von:Inter Partner Assistance S. A., 10 – 11 Mary Street, Dublin 1, Irland; Register-Nr. 906006Eine Niederlassung von Inter Partner Assistance S. A., Avenue Louise 166 bte 1, 1050 Brüssel, Belgien

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Informationen zum VersichererInter Partner Assistance S.A., 10 – 11 Mary Street, Dublin 1, IrlandGesellschaft nach irischem Recht, Register Nr. 906006Eine Niederlassung von Inter Partner Assistance S.A., Avenue Louise, 166bte 1, 1050 Brüssel, Belgien

Hauptsitz der Gesellschaft: Brüssel, Belgien

Rechtsform: Société Anonyme (S.A.). Gesellschaft nach belgischem Recht.

Gesetzliche Vertreter: William Horgan, John McNamara

Besondere Informationen für Verbraucher

Rechtsgrundlage: Grundlage des Versicherungsvertrages sind diebeigefügten Versicherungsbedingungen und der Versicherungsschein.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Auf das Versicherungsverhältnisfindet das Recht der Republik Österreich Anwendung. Für Klagen aus demVersicherungsverhältnis gegen den Versicherungsnehmer ist das Gerichtdes Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitzoder in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Klagen gegen den Versicherer können bei dem Gericht am Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers, bei dem Gericht amSitz des Versicherers oder bei dem Gericht am Sitz des Assistance-Service-Erbringers, Inter Partner Assistance S.A., c/o AXA Assistance DeutschlandGmbH, anhängig gemacht werden.

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren fürStreitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer:Sie können Beschwerden auch an die zuständige Aufsichtsbehörde richten:

Financial Services Ombudsman Bureau3rd Floor, Lincoln House, Lincoln Place, Dublin 2, IrlandTel.: +353 1 6620899, Fax: +353 1 6620890E-Mail: [email protected]: www.financialombudsman.ie

Der Financial Services Ombudsman (FSO) ist eine unabhängige Instanz, dieüber Beschwerden bei allgemeinen Versicherungsprodukten entscheidet.Diese Instanz berücksichtigt nur Beschwerden nach unserer schriftlichenBestätigung an Sie, dass unser internes Beschwerdeverfahren eingestelltwurde. Ein Weiterleiten an den FSO beeinträchtigt nicht Ihr Recht,rechtliche Schritte gegen uns einzuleiten.

Vertragssprache: Die Vertragssprache ist deutsch. JeglicheKommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Vertragsabschluss: Der Versicherungsvertrag ist auf Ihren Wunsch durchdas zwischen Ihnen und dem o.g. Versicherungsvermittler geführteTelefonat bwz. online zustande gekommen. Auf Ihr Rücktrittsrecht weisenwir Sie auf Ihrem Versicherungsschein hin.

Die wesentlichen Merkmale der Versicherung entnehmen Sie bittedem beigefügten Versicherungsschein.

Kosten: Mit Ausnahme der im Versicherungsschein genannten Prämie (inkl.Versicherungssteuer) sind von Ihnen keine weiteren Kosten für denVertragsabschluss zu tragen.

Informationen zum VermittlerAmerican Express Austria Bank GmbHKärntner Str. 21-23, 1010 Wien, Österreich Tel. 01-515 11-0, Fax: 01 515 11-777, www.americanexpress.atFirmenbuchnummer: FN 302241 yFirmenbuchgericht: Handelsgericht WienDatenverarbeitungsregister-Nummer: 3003166

Sitz der Gesellschaft: Wien, Österreich

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesetzliche Vertreter der American Express Austria Bank GmbH: AnitaPruckner, Ed Schiller

Zuständige Aufsichtsbehörde:Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien

Haupttätigkeit des Unternehmens:Bank- und Kreditkartengeschäft

Grundlage der Versicherungsvermittlung:Versicherungsvertreter mit Erlaubnis gemäß §137 und §137 a GewO 1994

Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten:

Ombudsperson, Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien

American Express Gruppenunternehmen identifizierenVersicherungsunternehmen und Produkte, die von Interesse für einige ihrerKunden sein könnten. In dieser Eigenschaft agiert American Express nichtals Vertreter Ihrer Interessen oder als Ihr Treuhänder, sondern im Namendes Versicherungsunternehmens als Vermittler. American Express erhältProvisionen von Versicherungspartnern, die von Produkt zu Produkt undvon Unternehmen zu Unternehmen variieren können. In einigen Fällenmag eine American Express Gesellschaft auch selbst als Versicherer oderRückversicherer tätig sein und Einkommen aus dieser Tätigkeit erzielen.Die Vereinbarungen, die American Express mit bestimmtenProduktanbietern, einschließlich Rückversicherungsunternehmen hat,können deren Produktauswahl beeinflussen. Sie sind nicht verpflichtet, einVersicherungsprodukt zu kaufen und können Ihren Versicherungsbedarfaus anderen Quellen decken.

RECHTLICHE INFORMATIONEN

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28611)

Diese von AXA Travel Insurance herausgegebenen Versicherungsleistungen werden erbracht von:Inter Partner Assistance S. A., 10 – 11 Mary Street, Dublin 1, Irland; Register-Nr. 906006

Eine Niederlassung von Inter Partner Assistance S. A., Avenue Louise 166 bte 1, 1050 Brüssel, Belgien