Produktion gesichert - HDI Global SE · im Tageskontrollblatt erfolgen, sofern kein Kontrollgerät...

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Kraftfahrt: Schäden aktiv vorbeugen Transport: Mehr Sicherheit auf allen Wegen KLIMArisk: Ausfall abgesichert Produktion gesichert Großbäckerei konnte Kundenauftrag trotz Brandschaden erfüllen Auch online lesen unter: www.hdi-gerling.de/berater Produktion gesichert BERATER BERATER Informationen für Entscheider | Nr. 3 / 2015 | www.hdi-gerling.de/berater

Transcript of Produktion gesichert - HDI Global SE · im Tageskontrollblatt erfolgen, sofern kein Kontrollgerät...

Kraftfahrt:Schäden aktiv vorbeugen

Transport: Mehr Sicherheit auf allen Wegen

KLIMArisk: Ausfall abgesichert

Produktion gesichertGroßbäckerei konnte Kundenauftrag trotz Brandschaden erfüllen

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ABSENDER:HDI-Gerling Industrie Versicherung AG (H-Z-I-GI)HDI-Platz 1, 30659 Hannover

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Mehr zu I.CompactProduktinfo: Rundum-Schutz für Unternehmen

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Mehr zu KLIMAriskProduktinfo: Wetterrisiken individuell absichern

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Mehr zu Pensionsverp ichtungenInfo-Broschüre: Aktuelle Hintergründe und Lösungen

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Mehr zum SchadenmanagementInfo-Mappe: Leistungen im Schadenfall

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Mehr zu Lenk- und RuhezeitenKraftfahrt-Fachinformation: Gesetzliche Änderungen

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Schadenmanagement

Im Ernstfall an Ihrer Seite

Das aktuelle Niedrigzinsniveau hat nicht nur Auswirkungenauf den Finanzierungsgrad der Pensionsrückstellungen, sondern auch auf deren handelsrechtliche Bilanzierung. Die Auslage-rung von Pensionsrückstellungen, z. B. auf einen Pensions-fonds, kann diese Auswirkungen verhindern und gleichzeitig die Bilanz dauerhaft von Pensionsrückstellungen befreien.Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG. Mit der Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgeset-zes (BilMoG) wurde auch die handelsrechtliche Bewertungvon Pensionszusagen entscheidend geändert. So fordert das BilMoG u.a. bei der Bewertung einer Pensionsrückstellung die Abzinsung mit einem marktnahen Zinssatz. Der Zinssatz wird aufgrund der aktuellen Kapitalmarktsituation bis 2019 von 4,5 % auf knapp 2,0 % sinken. Je geringer der Abzin-sungssatz, desto höher ist die auszuweisende Pensionsrück-stellung, denn das Unternehmen benötigt bei geringerer Verzinsung mehr Kapital zur Erbringung der zugesagten Leistungen. Gemäß versicherungsmathematischer Faustfor-mel steigt die Pensionsrückstellung eines aktiven Mitarbei-ters bei einer Zinssenkung von 1 % um ca. 20 % an (siehe auch nachfolgendes Beispiel).

MITTEL UND WEGE ZU FINDEN.ILFT

Das Dauertief der Zinsen bietet Anlass zur Optimierung.

Zeitnahes Handeln ist unerlässlich! Sinkt der Abzinsungssatz für die Pensionsrückstellung, so führt dies handelsbilanziell im Zeitablauf zu versicherungs-mathematischen Verlusten. Diese sind zum jeweiligen Bilanz-stichtag als außerordentlicher Aufwand sofort ergebniswirk-sam zu erfassen. Das handelsrechtliche Ergebnis sinkt!Die Folge: Neben einer deutlichen Belastung des Jahresüber-schusses und der Eigenkapitalquote wird künftig auch die Fremdkapitalbeschaffung gemäß Basel II zusätzlich erschwert. Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen.Um die negativen Folgen der Zinsschmelze zu vermeiden, bietet sich die Auslagerung von Pensionszusagen auf einen externen Versorgungsträger an. Eine Möglichkeit ist die Auslagerung auf einen Pensions-fonds. Dadurch wird die Pensionsrück stellung aufgelöst und damit eine Unabhängigkeit von der Entwicklung der Abzinsungssätze erreicht. HDI bietet mit TopPension ein Produkt, welches durch ein intelligentes Kapitalanlagekonzept und die Möglichkeit der Einbringung eigener Vermögenswerte eine liquiditäts-schonende Lösung mit großen Gestaltungsspielräumen ermöglicht.

FazitDie Zinsschmelze in Verbindung mit Pensionszusagen hat negative Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. Diese können durch eine Auslagerung von Pensionszusagen, z. B. auf den Pensionsfonds, verhindert werden. Schnelles Handeln ist geboten, da in den nächsten Jahren mit einem maßgeblichen Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund der Zinsschmelze gerechnet wird.

PensionszusagenZinsschmelze belastet die Bilanzen

7010050019-201

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HDI Lebensversicherung AG50580 Köln

Niedriger Abzinsungssatz treibt Verpflichtungen nach oben

600.000 EUR450.000 EUR300.000 EUR150.000 EUR0 EUR

Pensionszusage auf 5.000 EUR Altersrente, 100 % Invalidenrente, 60 % Witwen-rente, PUC-Methode, männlicher GGF, geb. 20.03.1965, Firmeneintritt 01.09.1994, Zusagedatum 01.12.2003, Stichtag 31.12.2019

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Pensionsrückstellung mit Zins = 4,53 % Pensionsrückstellung mit Zins = 2,06 %

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KLIMArisk – Die Wetterrisikoversicherung

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Produktion gesichertGroßbäckerei konnte Kundenauftrag trotz Brandschaden erfüllen

BERATERInformationen für Entscheider | Nr. 3 / 2015 | www.hdi-gerling.de/berater

Fachinformation Compliance & Internationale Versicherungsprogramme 1

Passender Versicherungsschutz für global tätige UnternehmenDie deutsche Wirtschaft drängt ins Ausland. Die Investiti-onstätigkeit ist stärker als je zuvor. Gleichzeitig steigen die Compliance-Anforderungen an Unternehmen. Im Rahmen von Internationalen Versicherungsprogrammen bietet HDI-Gerling in über 130 Ländern eine passgenaue Risikoabsicherung, damit weltweit tätige Unternehmen diese Herausforderungen auch in Versicherungsangelegenheiten umfassend erfüllen können. Viele Unternehmen sind weltweit tätig und verfügen über Tochtergesellschaften an Auslandsstandorten. Häufig wird der Versicherungsschutz zentral von der Konzern-muttergesellschaft von deren Heimatland aus organi-siert. Entscheidend bei der Konzeption des weltweiten Versicherungsschutzes ist, dass dabei der individuellen Risikosituation von Muttergesellschaften und Tochter-unternehmen Rechnung getragen wird. Häufig empfiehlt sich dazu die Einrichtung von Internationalen Versiche-

rungsprogrammen, die bei HDI-Gerling Industrie u. a. in den Sparten Sach, Transport, Haftpflicht und D&O ange-boten werden.Für die Gestaltung eines Internationalen Versicherungspro-grammes stehen unterschiedliche Lösungsansätze zur Ver-fügung. Sehr verbreitet ist inzwischen allerdings eine zentral koordinierte Lösung. Vereinfacht ausgedrückt wird dabei ein Versicherungsvertrag für das gesamte Unternehmen, die so-genannte Master-Police (auch „Master Cover“), eingerichtet, ergänzt durch lokale Policen für die ausländischen Einheiten. Während die Master-Police von HDI-Gerling im Land der Mut-tergesellschaft ausgestellt wird, werden die Lokalpolicen von lokal zugelassenen Erstversicherern, nämlich eigenen Nieder-lassungen oder Tochterunternehmen und Netzwerkpartnern von HDI-Gerling, eingerichtet. Dieser Aufbau ist sowohl aus der zentralen Perspektive der Muttergesellschaft vorteilhaft als auch mit Blick auf die verschiedenen Auslandsstandorte.

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Fachinformation

Compliance & Internationale Versicherungsprogramme

Industrie

Lokalpolice AAusgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte des Kunden.

Lokalpolice BAusgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte des Kunden.

Lokalpolice CAusgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte des Kunden.

Master CoverAusgestellt im Land der Muttergesellschaft des Kunden.

Beispiel für den Aufbau eines Internationalen Versicherungsprogrammes

Kraftfahrt-Fachinformation Lenk- und Ruhezeiten 1

Gegen die Übermüdung hinterm LenkradJeden Tag sind zahlreiche Lkw auf deutschen Straßen und Autobahnen unterwegs. Polizeikontrollen und teils schwere Verkehrsunfälle zeigen immer wieder: Die Fahrer stehen oftmals nicht eingehalten und sitzen völlig übermüdet hinter dem Lenkrad. Dem wirkt eine europaweit einheit-

Und wie müssen die Arbeitszeiten der Fahrer dokumentiert Innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Lenk- und Ruhezeiten für Lkw im Güterverkehr ab 3,5 Tonnen (t) zulässiger Gesamtmasse (zGM) durch die Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 geregelt. Die Vorschriften des „euro-päischen Übereinkommens über die Arbeit des im inter-nationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“ (AETR) gelten allerdings weiterhin für Fahrten, die in die oder aus den AETR-Mitgliedstaaten führen. Im nationalen Bereich erfolgt die Regelung durch das Fahrpersonalgesetz, die Fahrpersonalverordnung sowie das Arbeitszeitgesetz. Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) regelt die Durchführung der EU-Verordnung und des AETR und enthält Bußgeldtatbestände. Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) regelt die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen und Fahrzeug-einheiten im Güterverkehr von 2,8 bis 3,5 t zGM, sofern sie nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561/2006 fallen, ferner die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen im Personen-verkehr mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Linienver-kehr mit bis zu 50 Kilometern (km) Linienlänge,

enthält Bestimmungen zu den Kontrollgerätekarten und Bußgeldvorschriften.

die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Diese drei nationalen Vorschriften regeln zusammen mit der in der EU geltenden VO (EG) Nr. 561/2006 und der in weiteren Staaten geltenden AETR-Verordnungen die Be-stimmungen für den Lastverkehr. Fährt z. B. ein Fahrer aus einem Nicht-EU-Staat in die EU oder kehrt in ein AETR-Land zurück, gelten die AETR-Vorschriften. Führt der AETR-Fahrer aber innerhalb der EU einen Fahrauftrag aus, muss er sich hinsichtlich seiner Lenk- und Ruhezeiten ausschließlich nach der VO (EG) Nr. 561/2006 richten.

Aufzeichnung von Lenk- und Ruhe zeitenGeregelt wird auch wie die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers aufzuzeichnen sind, damit sie durch die Straßen-aufsichtsorgane oder zur Unfallrekonstruktion überprüft werden können. Hierfür vorgeschrieben sind Tachographen- Kontrollgeräte – und zwar für Kraftfahrzeuge, die der Gü-terbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t dienen, bzw. für Fahrzeuge, die in der gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden und über mehr als neun Sitzplätze verfügen. Nach § 1 (6) FPersV muss bei Fahr-zeugen von 2,8 t – 3,5 t eine handschriftliche Aufzeichnung im Tageskontrollblatt erfolgen, sofern kein Kontrollgerät eingebaut ist.Der Fahrer hat alle Eintragungen jeweils unverzüglich zu Beginn und am Ende der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten vorzunehmen. Die Aufzeichnungen der

Lenk- und Ruhezeiten

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Kraftfahrt-Fachinformation

Kraftfahrt:Schäden aktivvorbeugen

Transport:Mehr Sicherheit auf allen Wegen

KLIMArisk:Ausfallabgesichert

ProduktiongesichertGroßbäckerei konnte Kundenauftrag trotz Brandschaden erfüllen

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Kraftfahrt:Schäden aktiv vorbeugen Transport: Mehr Sicherheit auf allen Wegen KLIMArisk: Ausfall abgesichert Auch online lesen unter: www.hdi-gerling.de/berater

Produktion gesichertGroßbäckerei konnte Kundenauftrag trotz Brandschaden erfüllen

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ThemenEditorial

Inhalt02

IMPRESSUMHerausgeber: HDI-Gerling Industrie Versicherung AG (H-Z-I-GI), E-Mail [email protected], Telefon 0511/645-4212Verlag und technische Gesamt herstellung: Insignio Corporate Pub lishing GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 14, 34131 Kassel, www.insignio.de, Geschäftsleitung: C. Elbern, J. Müller, Redaktion: Kay Schelauske Bildnachweis: capricorn NÜRBURGRING GmbH, Hanina GmbH, HDI-Gerling, iStockphoto, Nick Mitmanski, Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Thomas Hass

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmi-gung des Verlages. ISSN 1866-1998. Hinweis: Wenn Sie künftig unsere Kundenzeitschrift nicht mehr erhalten möchten, können Sie uns bei der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen.

Reportage Brandschaden gemeistert

Thema Riskmanagement bei Flotten

Lösungen Pensionsverpflichtungen sichern

03 Magazin Neuigkeiten, Meinungen, Trends, Termine

05 Kommentar Fabian von Löbbecke zur „Nahles-Rente“

06 Reportage Produktion gesichert

08 Kraftfahrt Schäden aktiv vorbeugen

09 Transport Mehr Sicherheit auf allen Wegen

10 Lösungen KLIMArisk HDI AblösungsKompass Windkraft Extremus Kraftfahrt

12 Service Bestellservice und Kontakt

Liebe Leserinnen und Leser,

bei einem Brandausbruch oder einer Explosion im Produktionsbereich kommt es auf jede Minute an. Das Schadenausmaß muss aktiv begrenzt und gleichzeitig die Gefahr einer Betriebsunterbrechung abgewendet werden. Hier steht HDI-Gerling seinen Kunden mit einem professionellen Schadenmanagement weltweit zur Seite. Die dezentrale Ansiedelung unserer Schadenexperten und die zen-trale Steuerung sichern schnelle und zielgerechte Entscheidungen, sodass die erforderlichen Maßnahmen zügig eingeleitet werden.

Wie entscheidend es ist, dass diese Aktivitäten wie bei einem Uhrwerk ineinandergreifen, lesen Sie im Titel-thema dieses HDI-Gerling Beraters. Trotz eines Brandschadens in der Ferti-gung konnte die Großbäckerei Hanina einen wichtigen Kundenauftrag erfüllen. Außerdem erfahren Sie u. a., wie unsere Fuhrparkexperten Flotten-manager durch Analysen und Stand-ortbesichtigungen bei der Senkung von Schadenfällen unterstützen.

Dr. Joachim ten Eicken, Vorstand HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

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Code of Conduct

SCHUTZ DER KUNDENDATEN HAT HÖCHSTE PRIORITÄT Der Schutz der persönlichen Daten gewinnt bei Verbrauchern im Zuge der anhaltenden Digitalisierung immer mehr an Bedeutung. Mit den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbe-zogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ hat die Branche einen einheitlichen Standard zum Datenschutz geschaffen. Die HDI-Gerling Industrie Versicherung AG trat die-sem „Code of Conduct“ Anfang Juni 2014 bei, dessen strengen Regeln sich inzwischen mehr als 90 Prozent der Versicherer in Deutschland unterwerfen. Nach einem Beitritt verbleiben den Gesellschaften zwei Jahre Zeit, um die erhöhten Anforderungen umzusetzen. „Wir arbeiten unter Hochdruck an der Überarbei-tung unserer Datenschutzkonzepte“, sagt Frank Harting, Vor-standsmitglied der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG.

HDI-Gerling Berater 3 / 2015 03

„I.Compact ist neu, innovativ und bietet gerade dem Mittelstand einen passgenauen Rundum-Schutz“Marco Ehmann, neuer Leiter des Bereichs Compact bei HDI-Gerling Industrie, über die zentralen Vorzüge des neuen Produkts I.Compact. Mit dem Multiline-Produkt erhalten Kunden eine spartenübergreifende Versicherungslösung und einen Ansprechpartner vor Ort in ihrer Nähe.

Alle Produktdetails in unserer Broschüre, siehe Seite 12

2 MRD. EURO haben die deutschen Versicherer im vergangenen Jahr zur Regulierung der Folgen extremer Naturereignisse gezahlt. Dabei verursachten ein Sturmtief und ein Starkregen Schäden von zusammen 500 Millionen Euro. Unternehmen sollten schon bei der Standortwahl und Bauplanung mögliche Gefährdungen durch Naturgefahren berücksichtigen. Gleiches gilt für die Bewertung bestehender Standorte innerhalb der betrieblichen Wertschöpfungskette. Quelle: GDV

Magazin 04

16.06. – 18.06.2015Automotive Testing Expo Europe StuttgartEuropas führende Fachmesse für Test-, Prüf- und Entwicklungsverfahren in der Automobilindustrie

17.06. – 18.06.2015bfp Fuhrpark-FORUMBranchentreff für Fuhrparkmanager

15.09. – 16.09.2015Electric Drives Production Konferenz und Messe (E|DPC)Komponenten und Dienstleistungen entlang der Produktionskette elektrischer Antriebe und Generatoren

16.09.2015 MEORGA MSR-SpezialmesseFachmesse für Produkte der Prozessleit-technik, Mess-, Regel- und Steuerungs-technik

22.09. – 24.09.2015Composites Europe StuttgartEuropäische Fachmesse und Forum für Verbundstoffe, Technologien und Anwendungen

Warum strebt die HDI-Gerling Industrie Versicherung AG den Wechsel in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) an?Für unsere Industrie- und Konzernkunden haben wir uns zu einem globalen Anbieter von Versicherungslösungen entwickelt. Mit der supranationalen Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft heben wir die internationale Ausrichtung unseres Unternehmens hervor. Gleichzeitig festigen wir mit dem europäischen Label SE unser einheitliches Erscheinungsbild in unserem Kernmarkt Europa. Die Umwandlung ist daher der konsequente Schritt im Rahmen unserer Internationalisierungsstrategie.

Warum haben Sie sich für die Marke HDI entschieden?Die meisten Erstversicherungseinheiten der Talanx-Gruppe im In- und Ausland firmieren

KVW-Tagung „Die Energiewende als Herausforderung an die Versicherungswirtschaft“

INFRASTRUKTUR BIETET CHANCEN

Interview

„UMWANDLUNG IST KONSEQUENTER SCHRITT“

unter dieser Marke. HDI steht für eine starke, verlässliche, mehr als hundert Jahre alte Marke – gerade im Industrieversiche-rungsbereich – und verfügt über einen hohen Markenwert. Deshalb werden wir Versicherungslösungen zukünftig unter der Traditionsmarke HDI anbieten.

Welche Auswirkungen hat die Umfirmierung für Kunden auf bestehende Verträge?Die Umfirmierung wird voraussichtlich zum Jahreswechsel 2015/2016 vollzogen. Über die Maßnahme werden wir jeden Kunden in Deutschland im Vorfeld schriftlich informie-ren. Auf bestehende Kundenverträge wird die Umfirmierung keine Auswirkungen haben. Damit können unsere Kunden weiter uneingeschränkt auf die vereinbarten Leistungen ihres Versicherungsschutzes bei HDI-Gerling Industrie bzw. künftig bei HDI Global vertrauen.

Dr. Christian Hinsch, Vorstandsvorsitzender der

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG, erläutert, warum die Talanx-

Tochtergesellschaft in HDI Global SE umgewandelt wird.

Terminkalender

Engagierter Meinungsaustausch bei der Podiumsdiskussion.

Dr. Stefan Sigulla, Vorstandsmitglied HDI-Gerling, und der Geschäftsführer des Kompetenzzentrums Versicherungswis-senschaften Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M.

Auf der Veranstaltung des Kompetenzzen-trums Versicherungswissenschaften, die gemeinsam mit HDI-Gerling in Hannover ausgerichtet wurde, kamen im April über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Energie und Forschung, Behörden und der Versicherungswirtschaft zusammen. HDI-Gerling-Vorstandsmitglied Dr. Stefan Sigulla erinnerte zur Eröffnung daran, dass die Versicherungswirtschaft sich schon immer an die Herausforderungen neu aufkommender Themen herangearbeitet und so den tech-nischen Fortschritt ermöglicht hat.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass die drängenden Fragen der Speicherung und Übertragung von Energie vorrangig ange-gangen werden müssen. Diskutiert wurden auch die konkreten Möglichkeiten und

Herausforderungen, die sich für Versiche-rungen ergeben. Dies betrifft nicht nur das Versicherungsgeschäft, wie Dr. Kennet K. Otto, Leiter Geschäftsfeld Konzern und Captive Services am Beispiel Offshore-Windenergie verdeutlichte, sondern auch die Rolle als Kapital anleger. Ulrich Wollschläger, Finanzvorstand von HDI-Gerling, betonte,

HDI-Gerling Berater 3 / 2015 05

bfp Fuhrpark-FORUM

BRANCHENTREFF FÜR FUHRPARKMANAGER

HDI-Gerling vor OrtAm 17. und 18. Juni 2015 treffen sich Fuhrparkprofis beim bfp Fuhrpark- FORUM am Nürburgring. Die zwei-tägige Informationsveranstaltung bietet Ausstellungen, Fachvorträge und Workshops zu flottenspezifischen Themen wie Mobilität der Zukunft, Telematik, Fleet Management, Fuhr-parkrecht sowie Konzepte im Risk- und Schadenmanagement. Die Fuhrpark-experten von HDI-Gerling sind auch in diesem Jahr auf der Fachmesse präsent.

Die Bundesregierung will die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, stärken. Ganz besonders im Mittelstand. Das ist ausdrück-lich zu begrüßen. Denn bisher machen nur rund 60 Prozent der Arbeiter und Ange-stellten von ihrem Recht auf Entgeltum-wandlung Gebrauch. Zudem hat nur etwa ein Drittel der Belegschaften von kleineren und mittleren Unternehmen Aussicht auf eine spätere Betriebsrente. Dabei weiß auch die Politik: Angesichts einer steigenden Lebenserwartung und eines sinkenden gesetzlichen Rentenniveaus muss die bAV attraktiver und ihre Verbreitung erhöht werden – nur auf welchem Weg lassen sich diese Ziele erreichen?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will eine neue Tarifrente als Parallelsystem zur bestehenden bAV ein-führen. Einem Wundermittel gleich, soll sie auf einen Schlag Arbeitgeber von der Haftung befreien, dank schlanker Ver-waltung und Verzicht auf Beratung fast kostenneutral umgesetzt werden können sowie den Weg zur Entgeltumwandlung erleichtern. Denn der Arbeitgeber müsse sich fortan nicht mehr zwischen fünf Durchführungswegen und vielen Produkt-anbietern entscheiden. Doch schon auf den zweiten Blick verpuffen die verspro-chenen Wirkungen zu Schall und Rauch.

Nach den Vorstellungen des Bundes-ministeriums sollen die Arbeitgeberver-bände und die Gewerkschaften jeweils für ihre Branchen eigenständige Versor-gungseinrichtungen gründen und ver-walten. Etwaige Haftungsrisiken soll der Pensionssicherungsverein übernehmen.

Hierfür werden Beiträge in noch unbe-kannter Höhe fällig, die aber vollständig zulasten der Anwartschaften der Arbeit-nehmer gehen werden. Klar ist ebenfalls, dass mit der Etablierung dieses neuen Systems zusätzliche Kosten entstünden, angefangen bei der Gründung bis hin zur Verwaltung der Vermögenswerte und Verträge. Dasselbe gilt für die Kun-denberatung, auf die jedoch verzichtet werden soll. Doch seit wann schließen Kunden Vorsorgeverträge ab, ohne dass sie jemand informiert, berät und zum Abschluss motiviert? Schließlich wird die Situation für Arbeitgeber nicht einfacher, wenn ein zusätzliches Vorsorgesystem mit eigenen Regeln und Risiken neben einem bereits bewährten eingeführt wird.

TARIFLICHE PARALLELWELT SCHWÄCHT ALTERSVORSORGE

Wer die „2. Säule der Altersvorsorge“ stärken will, sollte nicht in eine tarifliche Parallelwelt investieren, sondern die bestehende bAV verbessern. Das sehen nicht nur die Versicherungswirtschaft, sondern auch die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften so. HDI hat hierzu klare Vorschläge erarbeitet, wie z. B. die Abschaffung der vollen Krankenversiche-rungspflicht in der Rentenphase.

Unsere Erfahrungen zeigen: Mit der Direktversicherung eröffnet sich Arbeitge-bern gerade im Mittelstand bereits jetzt ein einfacher Weg, die bAV im Unterneh-men zu etablieren. Unsere erfahrenen Experten helfen schon heute gerne, die passende bAV-Lösung zu gestalten!

KEIN WUNDERMITTEL FÜR BAV

Fabian von Löbbecke

Vorstandsvorsitzender Talanx Pensionsmanagement und

verantwortlich für betriebliche Altersversorgung bei HDI

KOMMENTAR: NAHLES-RENTE

Ulrich Wollschläger bei seinem Vortrag.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Vanessa Wittrin Telefon 0511 / 6 45 - 53 81 E-Mail: [email protected]

dass deutsche Industrieversicherer mehr in Erneuerbare Energien investieren möchten, da Infrastruktur vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase eine interessante Investiti-onsmöglichkeit darstellen kann. Vorausset-zung für solche Investitionen ist ein verläss-licher, geeigneter regulatorischer Rahmen. Hier ist aktuell der Staat gefragt.

06 Reportage

Donnerstagmorgen, sechs Uhr. Wie an jedem Werktag nehmen die Mitarbeiter der Hanina GmbH die Produktionsanlagen samt dreier Back öfen zur Herstellung von Fertigkuchen in Betrieb. Doch an diesem Morgen ist alles anders: Aus einem der Backöfen steigt Rauch auf. Das ist nichts Ungewöhnliches. Aber der Rauch lässt nicht nach. Ganz im Gegen-teil. Der Generalbevollbemächtigte der bayerischen Großbäckerei Joachim Meyer weiß sofort, was zu tun ist und alarmiert ohne zu zögern die Feuerwehr.

Parallel werden vor Ort Lüftungsklappen geöffnet und das Gebäude evakuiert. Sechs Minuten später erreicht ein Fahr-zeug der örtlichen Feuerwehr den Betrieb. Kurz danach ertönen die Sirenen mehrerer Feuerwehren auf dem Gelände. Der Rauch hat inzwischen die komplette Produktions-halle erfasst. Plötzlich schlagen meterhohe Flammen aus dem Ofen. Doch die Einsatz-kräfte sind bereits in der Halle und können den Brand innerhalb weniger Minuten mit Wasser löschen. Anschließend werden die Hallentore und Fenster geöffnet. Nach etwa

einer Drei vier tel stun de ist der Rauch aus dem Halleninneren abgezogen.

GROSSAUFTRAG MUSSTE UNBEDINGT EINGEHALTEN WERDEN

„Natürlich habe ich unseren Versicherer HDI-Gerling gleich am Morgen über den Schadenfall informiert und gemeinsam mit dem Schadenregulierer Michael Schuh wichtige Sofortmaßnahmen, wie das Abschöpfen des Löschwassers und die Bestellung von Sachverständigen, einge-leitet“, erinnert sich Joachim Meyer an den aufwühlenden Tag. Als dann der Brand-schaden besichtigt wird, ist schnell klar: Die beiden äußeren Produktionslinien sind trotz Brand und Wassereinsatz unversehrt geblie-ben. Aber: In der verrußten Halle können so keine Lebensmittel hergestellt werden.

Die in Prichsenstadt, im bayerischen Altenschönbach, ansässige Großbäckerei ist jedoch voll ausgelastet – es gilt, einen Großauftrag über 500 Paletten sogenann-ter Folienkuchen zu erfüllen. Diese Kuchen

werden in diversen Geschmackssorten gebacken und sind für einen deutschen Lebensmitteldiscounter bestimmt. Neben diesem Hauptumsatzträger produziert der Mittelständler noch klassischen Sandkuchen und auf Alublechen gebackene Kuchen wie z. B. Streusel- und Käsekuchen.

„Unsere Lieferverpflichtungen müssen wir unbedingt einhalten, sonst sind wir schnell aus dem Geschäft“, betont der General-bevollmächtigte. Genau das galt es zu ver-hindern. Immerhin war es gerade vier Jahre her, dass Hanina an dem Standort mit der Produktion von Fertigkuchen gestartet war. Seinerzeit erzielte die Großbäckerei noch mit 35 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von 16 Millionen Euro. Heute produziert der Mittelständler mit 90 Mitarbeitern bis zu 150.000 Kuchen pro Tag und erreicht dabei eine Umsatzgröße von 25 Millionen Euro. Spätestens am Montag der Folgewoche, zwei Tage vor Heiligabend, musste die Pro-duktion wieder starten, denn der Lebens-mittelhandel würde sonst nach Lieferalter-nativen suchen. Das aber schien zunächst

PRODUKTION GESICHERTEIN BRANDSCHADEN IN DER PRODUKTIONSHALLE GEFÄHRDETE DIE EXISTENZ EINER MITTEL-

STÄNDISCHEN GROSSBÄCKEREI. IN EINER KONZERTIERTEN AKTION WURDE DIE LIEFERFÄHIGKEIT

SICHERGESTELLT – UND DAMIT DIE ZUKUNFT DES UNTERNEHMENS GESICHERT.

Joachim Meyer, Generalbevollmächtigter der Hanina GmbH (re.) erklärt Reiner Böhme, Großkundenbetreuer bei HDI-Gerling Industrie, die Fertigungsabläufe.

nicht realisierbar, als alle Beteiligten am Tag eins nach dem Brandschaden vor Ort zu-sammentrafen. Unternehmensseitig waren dies Joachim Meyer sowie Monika und Otto Lithardt, Gesellschafter und Geschäftsfüh-rer der Firmengruppe, zu der noch zwei weitere Backbetriebe gehören. Vonseiten HDI-Gerling waren Michael Schuh und der zuständige Großkundenbetreuer Reiner Böhme vor Ort, der das Unternehmen seit vielen Jahren bei der Absicherung von Sach- und Ertragsausfallrisiken und anderen betrieblichen Versicherungsfragen betreut. Schließlich nahmen noch zwei Sachver-ständige sowie ein Sanierungsspezialist für Lebensmittelbetriebe an dem Treffen teil. „Wir haben dann gemeinsam eine Lösung gefunden, die wohl keiner der Beteiligten bis dahin für möglich gehalten hätte“, schwärmt der Generalbevollmächtigte.

Bereits am Nachmittag desselben Tages begannen bis zu 120 Arbeiter der Sanie-rungsfachfirma damit, die komplette Pro-duktionshalle zu reinigen, einschließlich aller Maschinen und Kleinteile – ausgenommen

der Decke. Hierfür errichtete ein Fachbetrieb über alle drei Produktionslinien hinweg ein Gerüst. So konnte die Fertigung unter Einbindung der Peripherie der beschädigten Produktionslinie am Montag der Folgewoche wieder anlaufen, während gleichzeitig die Decke saniert wurde. Zusätzlich wurde der

beschädigte Ofen umhüllt, um eine parallele Demontage zu ermöglichen – und sämtliche Mitarbeiter stimmten gegen eine Sondergra-tifikation zu, in der Weihnachtswoche zu arbeiten. „Im Ergebnis haben wir so eine fristgerechte Lieferung sichergestellt“, zeigt sich Joachim Meyer noch heute von der konzertierten Aktion tief beeindruckt und fügt hinzu: „Diese Maßnahmen konnten wir nur so zeitnah umsetzen, weil wir mit HDI-Gerling einen vertrauensvollen und leistungsstarken Industrieversicherer zur Seite haben, der am Schadentag sehr schnell die notwendigen Schritte samt Einbindung des Spezialsanierers eingeleitet und bereits am Folgetag die erforderliche Finanzierung sichergestellt hat.“ Selbst eine bereits lau-fende Lebensmittel-Zertifizierung konnte so fristgerecht umgesetzt werden.

Bei dem neuen Backofen hat sich die Groß-bäckerei für ein anderes, indirektes Befeu-erungssystem entschieden. Ebenfalls unter Einbindung von HDI-Gerling Sicherheitstech-nik wird zudem die Planung einer Brand-meldeanlage fortgesetzt, die demnächst aus erlebter Überzeugung installiert wird. Joachim Meyer: „Als Produzent können wir schließlich nicht darauf vertrauen, dass ein Mitarbeiter sofort am Schadenort ist, sollte einmal erneut ein Brand ausbrechen, was sich ja nie gänzlich ausschließen lässt.“

Dr. Reiner Böhme Vertrieb Großkunden HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Telefon 0381 / 4 56 04 77 E-Mail: [email protected]

HDI-Gerling Berater 3 / 2015 07

Moderne Produktionsanlagen produzieren bis zu 5.000 Kuchen am Tag.

Der Ofen der mittleren Produktionslinie war vom Brand zerstört und musste zur Demontage abgedeckt werden.

HDI-GERLING SCHADENMANAGEMENT

HDI-Gerling bietet in Deutsch-land und weltweit ein professio-nelles Schadenmanagement. Im Schadenfall, dem „Moment der Wahrheit“, stellen Spezialisten aus verschiedenen Fachrich-tungen sicher, dass die erfor-derlichen Maßnahmen schnell

umgesetzt werden – angefangen bei der Schaden-begrenzung bis hin zur Regulierung der Schaden-summe. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer aktuellen Info-Mappe, siehe Seite 12, sowie online unter: schadenmanagement.hdi-gerling.de

404-

GI3

70 1

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(I.15

100

0 N

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Schadenmanagement

Im Ernstfall an Ihrer Seite

Ihre HDI-Gerling Niederlassungen vor Ort

Niederlassung BerlinTheodor-Heuss-Platz 7, 14052 BerlinTelefon 030 / 32 04 - 0Telefax 030 / 32 04 - 258

Niederlassung DortmundMärkische Straße 23 – 33, 44141 DortmundTelefon 0231 / 54 81 - 0Telefax 0231 / 54 81 - 3 02

Niederlassung DüsseldorfAm Schönenkamp 45, 40599 DüsseldorfTelefon 0211 / 74 82 - 0Telefax 0211 / 74 82 - 4 60

Niederlassung EssenHuyssenallee 100, 45128 EssenTelefon 0201 / 8 23 - 0Telefax 0201 / 8 23 - 29 00

Niederlassung HamburgÜberseering 10a, 22297 HamburgTelefon 040 / 3 6150 - 0Telefax 040 / 3 6150 - 2 95

Niederlassung HannoverRiethorst 4, 30659 HannoverTelefon 0511 / 62 63 - 0Telefax 0511 / 62 63 - 4 30

Niederlassung LeipzigEisenbahnstraße 1 – 3, 04315 LeipzigTelefon 0341 / 69 72 - 0Telefax 0341 / 69 72 -25 25

Niederlassung MainzHegelstraße 61, 55122 MainzTelefon 06131 / 3 88 - 0Telefax 06131 / 3 88 - 1 14

Niederlassung MünchenGanghoferstraße 37 – 39, 80339 MünchenTelefon 089 / 92 43 - 0Telefax 089 / 92 43 - 3 19

Niederlassung NürnbergDürrenhofstraße 6, 90402 NürnbergTelefon 0911 / 20 12 - 0Telefax 0911 / 20 12 - 2 66

Niederlassung StuttgartHeilbronner Straße 158, 70191 StuttgartTelefon 0711 / 95 50 - 0Telefax 0711 / 95 50 - 3 00

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08 Thema

Verkehrsunfälle stellen für Fahrer und Begleitpersonen ein nicht einzuschätzendes Risiko dar. Mit den Unfallfolgen verbinden sich für das betriebliche Flottenmanagement gleichzeitig erhebliche Kostenbelastungen. HDI-Gerling Sicherheitstechnik unterstützt ihre Kunden aktiv in der Schadenprävention – mit Erfolg, wie ein jüngstes Beispiel zeigt.

„Seit nahezu zwanzig Jahren führen wir regelmäßig in Betrieben mit signifikant erhöhten Schadenhäufigkeiten bei ih-ren Nutzfahrzeugen gemeinsam mit den Kunden Standortbesichtigungen durch“, sagt Michael Poppe, Riskmanager Flotten bei HDI-Gerling Sicherheitstechnik. Das Ziel: Durch die Erstellung eines kundenindividu-ellen Risikokonzepts sollen die Schaden-zahlen und die damit verbundenen Kosten nachhaltig gesenkt werden.

Mit dieser Zielsetzung werden im Vorfeld die Schadendaten rechnergestützt erfasst,

analysiert und kundenindividuelle Schaden-verläufe ermittelt. Die Ergebnisse präsen-tieren die Riskmanager dem Kunden. Dann folgt eine gemeinsame Besichtigung des Fuhrparks an dem betreffenden Standort, um mögliche Schadenursachen zu identifi-zieren. Michael Poppe: „Hierfür betrachten wir alle Risiko bestimmenden Aspekte.“ Drei Faktoren stehen dabei im Fokus:

1. die Organisation des Fuhrparks, bspw. im Hinblick auf Prozesse, Tourenplanungen und Führerscheinkontrollen.

2. die eingesetzten Fahrzeuge, z. B. mit Blick auf das Alter und ihre jährliche Laufleistung sowie die technische Ausstattung, wobei der Fokus auf Fahrerassistenzsystemen liegt.

3. die Fahrer. Hierbei geht es insbesondere um ihre Auswahl und Einarbeitung, wie sie unter-wiesen und qualifiziert werden sowie um die Abläufe im Schadenfall.

Unter diesen Aspekten fand nun eine Standortbesichtigung bei der Veolia Umweltservice Ost GmbH, im Betrieb Walkenried, statt. Der Entsorgungsdienst-leister hatte bei einigen Fahrzeugtypen vermehrt Schadenfälle zu beklagen. Für das Fuhrparkmanagement gehen solche Entwicklungen mit erheblichen finanziellen Belastungen einher – angefangen bei di-rekten Aufwendungen für Abschlepp- und Reparaturkosten bis hin zu den mittelbaren

Folgekosten, bspw. für die interne Scha-denbearbeitung sowie durch Arbeitszeit- und Umsatzverluste.

„Die detaillierte Schadenanalyse und die Be-triebsbesichtigung waren sehr hilfreich“, sagt Torsten Masser, Betriebsleiter bei der Veolia Umweltservice Ost GmbH und Co. KG. Die Schadenhäufigkeiten und die damit verbun-denen Kosten konnten durch Maßnahmen deutlich gesenkt werden. Dabei stellten die Sensibilisierung von Fahrern zur Schaden-problematik und Schulungsmaßnahmen zum Fahrverhalten einen Schwerpunkt dar. „Über 90 Prozent der Fahrzeugschäden werden durch Fehlverhalten der Fahrer verursacht“, begründet Michael Poppe.

Die Unterstützung von Unternehmen im Rahmen des Risikomanagements ist ein Kernbestandteil des Dachmarkenkonzeptes „FuhrparkService-Professional“. HDI- Gerling stellt diese Leistungen ausschließlich seinen Kunden zur Verfügung. Durch die Kostenersparnisse können die Unterneh-men die Wirtschaftlichkeit ihres Fuhrparks steigern. Gleichzeitig erzielt das Unterneh-men ein Plus an Sicherheit und wahrt die Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter.

Michael Poppe Riskmanagement Flotten HDI-Gerling Sicherheitstechnik GmbH Telefon 0511 / 6 45 - 48 60 E-Mail: [email protected]

SCHÄDEN AKTIV VORBEUGENKUNDENVORTEILE DURCH GEMEINSAME STANDORTBESICHTIGUNGEN, ANALYSEN UND MASSNAHMEN

HDI-Gerling Berater 3 / 2015 09

TRANSPORTSCHÄDEN: FAST 70 PROZENT SIND VERMEIDBAR

Weltweite Beschaffungs- und Absatz-märkte sowie die Nutzung unterschied-licher Verkehrsträger stellen Unter-nehmen vor steigende Anforderungen bei der fachgerechten Beladung und Sicherung von Transportgütern in Güterbeförderungseinheiten, soge-nannte Cargo Transport Units (CTU). Die Folge: Jährlich ereignen sich weltweit Transportschäden in Höhe von vier Milliarden Euro. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) könnten aber 70 Prozent der Schäden vermieden

werden. Für mehr Sicherheit auf multimodalen Transportwegen soll der neue „CTU-Code of Practice“ sorgen.

Der neue „Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units”, kurz CTU-Code, wurde im November vergangenen Jahres ratifiziert. Das 130 Seiten starke Regelwerk wurde von einer international besetzten Expertengruppe aus verschiedenen Organisationen der Vereinten Nationen erarbeitet und löst die veralteten CTU-Pack-richtlinien aus dem Jahr 1997 ab. In Deutschland sollen die Bestim-mungen im Verlauf dieses Jahres in Kraft treten.

Unternehmen finden im CTU-Code konkrete Empfehlungen und Be-rechnungsgrundlagen für das Stauen und Sichern von Packstücken in CTUs. Ebenso werden neun voneinander abgegrenzte Verant-wortungsbereiche beschrieben, angefangen beim Packen über das Verladen bis hin zum Auspacken. Wie im Vorgängerwerk werden notwendige Schulungsmaßnahmen thematisiert. Auf einen Rahmen-lehrplan wird jedoch verzichtet.

Genau hier setzen die Experten von HDI-Gerling Sicherheitstechnik an. „Analog des CTU-Codes und der individuellen Anforderungen unterstützen wir Unternehmen bei Fragestellungen rund um den Transport in CTUs, insbesondere in Seecontainern, damit ihre Güter den Empfänger unbeschädigt und termingerecht erreichen“, betont Markus Ebest, Transportspezialist bei HDI-Gerling Sicherheitstechnik.

Bei Bedarf werden Schulungen zur Beladung sowie Sicherung von Transportgütern in CTUs, wie auch beratende Verladebegleitungen vor Ort durchgeführt.

Markus Ebest Transportspezialist HDI-Gerling Sicherheitstechnik GmbH Telefon 0511 / 6 45 - 5 95 03 E-Mail: [email protected]

Beim Transport von Waren zu Land, in der Luft und auf See entstehen jedes Jahr Schäden in Höhe von rund vier Milliarden Euro. Nahezu 70 Prozent dieser Schäden wären vermeidbar.

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SO ERHÖHEN SIE DIE TRANSPORTSICHERHEITMarkus Ebest, Transportspezialist bei HDI-Gerling Sicherheitstechnik

Weltweite Transport- schäden pro Jahr:

4 Milliarden Euro

Hiervon vermeidbare Schäden pro Jahr:

2,8 Milliarden Euro

70 %

10 Lösungen

Die aktuelle Zinsschmelze führt in den nächs-ten Jahren zu einem bedrohlichen Anstieg der Pensionsverpflichtungen von Unterneh-men. Da sich hieraus negative Folgen beim handelsrechtlichen Ergebnis ergeben, ist zeitnahes Handeln unerlässlich. HDI bietet mit dem AblösungsKompass einen produkt-neutralen Ausweg.

Die anhaltenden Niedrigzinsen haben die Zinsprognose zur Bewertung von Pensi-onsrückstellungen in der Handelsbilanz nochmals deutlich verschlechtert: „Nach aktuellen Hochrechnungen wird der maß-gebliche Zinssatz bis Ende 2019 auf etwa zwei Prozent absinken“, betont Sandra Spiecker, Leiterin des Fachcenters bAV bei HDI. Die Herausforderung: Je geringer dieser Abzinsungssatz ausfällt, umso höher fallen die auszuweisenden Pensionsrückstellungen aus. Denn das Unternehmen benötigt mehr Kapital, um die zugesagten Leistungen zu erbringen. Selbst ein kurzfristiger Zinsanstieg würde die Situation nicht entschärfen. Denn die bilanziellen Auswirkungen würden erst zeitversetzt zutage treten. Deshalb ist davon auszugehen, dass die handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen um durchschnittlich 40 bis 50 Prozent ansteigen werden – zu-sätzlich zu den planmäßigen Erhöhungen aufgrund von Zuwächsen bei den Anwart-schaften.

Für betroffene Unternehmen könnten diese Entwicklungen zur Belastungsprobe wer-den. Die Steuerbilanz bleibt hiervon zwar unberührt. Es ist jedoch die Handelsbilanz, auf deren Basis zum Beispiel der ausschüt-tungsfähige Gewinn und die betriebliche Bonität zur Kreditbeschaffung ermittelt wird. Angesichts verschärfter Kreditvergabericht-linien durch Basel II bei den Banken wird es für Unternehmen folglich noch schwieriger, sich mit frischem Fremdkapital zu versor-gen. Bleibt aber der Kreditzugang versperrt, können gefährliche Liquiditätsengpässe drohen.

Da es hier für betroffene Unternehmen keine pauschalen Lösungen gibt, hat HDI als erster deutscher Versicherer ein produktneutrales Analyse- und Beratungskonzept entwickelt. Der AblösungsKompass beginnt bei der strukturierten Erfassung der Unterneh-mensziele und selektiert Lösungsansätze mit dem höchsten Zielerfüllungsgrad. Zusätzlich bietet HDI vollständigen Support bei einer maßgeschneiderten Umsetzung und der laufenden Betreuung der neu geordneten Pensionsverpflichtungen (siehe Grafik). Sandra Spiecker: „Unternehmer, die jetzt handeln, können die Folgen der Zinsschmel-ze für ihren Betrieb deutlich begrenzen.“

Sandra Spiecker Leiterin Fachcenter bAV HDI Lebensversicherung AG E-Mail: [email protected]

KLIMArisk

AUSFALL ABGESICHERT

„KLIMArisk – die Wetterrisikoversiche-rung“ von HDI-Gerling Industrie bietet Versicherungsschutz, wenn mit bestimm-ten Wetterverhältnissen finanzielle Risiken einhergehen. So war es beispielsweise beim diesjährigen Biathlon „IBU-CUP“, der mangels Schnee abgesagt werden musste.

Vom 15. bis 18. Januar 2015 sollte der Biathlon „IBU-Cup“ in Langdorf stattfin-den. Doch das Wintersport-Event musste mangels Schnee abgesagt werden. Gegen die finanziellen Folgen, die mit einem solchen Ausfall verbunden sind, hatte sich die IBU International Biathlon Union im Vorfeld mit der „KLIMArisk – die Wetterrisikoversicherung“ von HDI-Gerling Industrie abgesichert.

Die Versicherungslösung bietet Unterneh-men unterschiedlicher Branchen wie z. B. Baufirmen und Energieversorgern bei wetterbedingten Risiken ein Sicherheits-netz. „Der individuellen Risikosituation angepasst, werden neben der Versiche-rungssumme kritische Wetterparameter wie bspw. Niederschlag, Temperatur, Schneehöhe oder Wind vereinbart“, sagt David Semder, Produktspezialist von HDI-Gerling Industrie. Für den Veranstal-ter des Biathlon-Wettbewerbs war eine Schneehöhe von weniger als 20 Zentime-tern kritisch. Eine entsprechende Mes-sung der vertraglich festgelegten Wetterstation des DWD Deutscher Wetterdienst „Großer Arber“ war dann ausschlaggebend für die Auszahlung. Der finanzielle Schaden, den der Veranstalter ohne diese Versicherung erlitten hätte, war damit ausgeglichen.

Weitere Details in unserer Produktinfo, siehe Seite 12

David Semder, Produktspezialist HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Telefon: 0511 / 6 45 - 5 94 95 E-Mail: [email protected]

bAV

NIEDRIGZINSEN ERHÖHEN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN - HDI ABLÖSUNGSKOMPASS BIETET INDIVIDUELLEN AUSWEG

Der HDI AblösungsKompass: Acht Schritte zum Ziel

1. Strukturierte Erfassung der Ziele und Motive des Unternehmens 2. Durchführung einer Analyse durch bAV-Experten 3. Selektion der beiden Lösungsansätze mit höchstem Zielerfüllungsgrad4. Erstellung einer detaillierten Ergebnispräsentation5. Begleitung der Entscheidungsphase6. Erstellung individueller Angebote 7. Unterstützung der Neuordnung bestehender Pensionsverpflichtungen8. Laufende Betreuung der neu geordneten Pensionsverpflichtungen

HDI-Gerling Berater 3 / 2015 11

Extremus

STEIGENDE NACHFRAGE IN DER TERRORVERSICHERUNG

Die Absicherung von Terrorrisiken rückt bei Unternehmen stärker in den Fokus. Eine finanzielle Anschlussdeckung bei Anschlägen bietet der Spezialversicherer Extremus – mit zusätzlicher nachgelager-ter Staatshaftung.

Vor 13 Jahren wurde Extremus gegründet. Nahezu alle in Deutschland tätigen Ver-sicherer, so auch mit einem der größten Anteile HDI-Gerling Industrie, sind Aktio-näre der Extremus Versicherungs-AG und bieten durch die nachgelagerte Staats-haftung optimalen Schutz gegen Terror-anschläge. Alle Unternehmen mit einer Versicherungssumme über 25 Millionen Euro müssen das Terrorrisiko separat ein-decken und sollten einen Zusatzvertrag bei Extremus abschließen. Die Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versiche-rung bei HDI-Gerling Industrie und die Terrorversicherung bei Extremus bieten Unternehmen eine optimale Absicherung, bei der auch im Schadenfall durch eine Regulierung der beiden Gesellschaften keine Deckungslücken entstehen können.

Leo Zagel, Vorstandsvorsitzender der Ex-tremus Versicherungs-AG erklärt: „Gerade nach den schrecklichen Anschlägen in Paris und der steigenden Bedrohung auch in Deutschland rückt bei vielen Unternehmen die Absicherung der Terrorgefahr wieder stärker ins Blickfeld. Extremus erfährt eine steigende Nachfrage. Gerade weil wir seit 2002 in Deutschland keinen Terrorschaden hatten, kann Extremus heute für alle Unter-nehmen zu äußerst günstigen Prämiensät-zen Terror-Versicherungsschutz anbieten.“ HDI-Gerling Industrie unterstützt ihre Kunden bei der Umsetzung.

Volker Steinmetz Leiter Vertrieb und Underwriting Extremus Versicherungs-AG Telefon 0221 / 3 48 - 0 59 92 73 E-Mail: [email protected]

Windkraft

MIT LEITFADEN RISIKEN PRÄVENTIV BEGRENZEN

Der Bau von Offshore Windparks stellt Errichter, Betreiber und Versicherer vor erhöhte Herausforderungen. Denn über den, insbesondere langjährigen, Einsatz der Offshore-Wind-Technik liegen nur begrenzte Erfahrungswerte vor. Der kürzlich veröffentlichte „Offshore Code of Practice“ (OCoP) hilft bei der Identifikati-on und Bewertung der Risiken.

Gemeinsam haben über 90 Experten aus Industrie, Technik, Finanz- und Versiche-rungswirtschaft unter der Federführung des European Windturbine Commitees (EWTC) zusammen mit dem Gesamtver-band der Deutschen Versicherungswirt-schaft (GDV) den „OCoP“ erarbeitet. Mit diesen unverbindlichen Leitlinien sollen die Errichtungsrisiken bei Offshore Windparks aufgezeigt, die Projektbetei-ligten sensibilisiert und somit die Ver-sicherbarkeit des Aufbaus von Offshore Windparkanlagen sichergestellt werden.

Die Herausforderungen vor Ort sind vielfältig: angefangen bei der Beschaffen-heit des Baugrunds bis hin zur Netzauf-schaltung der Anlage. „Wir haben die Risiken gemeinsam identifiziert, analysiert und bewertet, Maßnahmen zur Schaden-minderung und/oder -verhütung aufge-zeigt und dann erneut die Risikolage bewertet. So erhalten die Nutzer des Leitfadens ein besseres Verständnis für die einzelnen Errichtungsvorgänge und deren risikotechnischer Exponierung“, erläutert Georg Englert. Der Windkraftexperte von HDI-Gerling Sicherheitstechnik leitete einen von vier Arbeitskreisen im Rahmen des Projektmanagements. Den kompletten Leitfaden „OCoP“ finden Sie im Internet als VdS-Richtlinie 3549 unter: www.vds.de

Georg Englert, Windkraftexperte HDI-Gerling Sicherheitstechnik GmbH Telefon: 0511 / 6 45 - 47 28 E-Mail: [email protected]

Kraftfahrt

NEUE REGELN BEI LENK- UND RUHEZEITEN

Die Vorschriften für die Zulassung der Einbaubetriebe, Werkstätten und Fahr-zeughalter, die zu Einbau, Prüfung und Reparatur von Fahrtenschreibern berech-tigt sind, wurden neu vom Gesetzgeber geregelt. Gleiches gilt hinsichtlich der Benutzung von Fahrerkarten und Schau-blättern durch die Fahrer sowie der sog. „Handwerkerausnahme“. Diese Bestim-mungen gelten größtenteils erst ab dem 2. März 2016. Wenige Ausnahmen sind bereits seit dem 2. März 2015 wirksam.

Die geänderte EU-Verordnung (Nr.165/2014) verpflichtet die Mitglied-staaten für die Zulassung, regelmäßige Kontrolle und Zertifizierung von Einbau-betrieben, Werkstätten sowie Fahrzeug-hersteller zu sorgen, welche zur Produk-tion und Nachprüfung entsprechender Ausstattungen berechtigt sind.

Für bestimmte gewerbliche Fahrzeugkate-gorien sowie Antriebsarten ist hinsichtlich der Befreiung von der Aufzeichnungs-pflicht der Radius vom Standort des Unternehmens von 50 auf 100 Kilometer erweitert worden. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge, die von Universaldienst-leistern zum Zweck der Zustellung von Sendungen im Rahmen von Universal-diensten verwendet werden.

Für Unternehmer und Halter hat sich das Bußgeld bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten auf 30.000 Euro verdoppelt. Für Fahrer blieb die Sankti-onsgrenze bei Verstößen unverändert bei 5.000 Euro.

Weitere Details in unserer aktualisierten Fachinformation, siehe Seite 12

Michael Rieger HDI-Gerling Sicherheitstechnik GmbH Telefon: 0511 / 6 45 - 48 26 E-Mail: [email protected]

ABSENDER:HDI-Gerling Industrie Versicherung AG (H-Z-I-GI)HDI-Platz 1, 30659 Hannover

Bei Unzustellbarkeit Anschriften-BerichtigungskarteBei Umzug Anschriften-Berichtigungskarte

Niederlassung Berlin Telefon 030 / 32 04 - 2 20

Niederlassung Dortmund Telefon 0231 / 54 81 - 5 90

Niederlassung Düsseldorf Telefon 0211 / 74 82 - 2 51

Niederlassung Essen Telefon 0201 / 8 23 - 22 34

Mehr zu I.CompactProduktinfo: Rundum-Schutz für Unternehmen

Beitrag Seite 3

Mehr zu KLIMAriskProduktinfo: Wetterrisiken individuell absichern

Beitrag Seite 11

FachinformationenRundum informiert, auch zu speziellen Themen: alle Fachinformationen kostenfrei im PDF-Format.

Niederlassung München Telefon 089 / 92 43 - 2 05

Niederlassung Nürnberg Telefon 0911 / 20 12 - 59 89

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Mehr zu PensionsverpflichtungenInfo-Broschüre: Aktuelle Hintergründe und Lösungen

Beitrag Seite 10

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Niederlassung Hamburg Telefon 040 / 3 6150 - 2 04

Niederlassung Hannover Telefon 0511 / 62 63 - 3 25

Niederlassung Leipzig Telefon 0341 / 69 72 - 25 01

Niederlassung Mainz Telefon 06131 / 3 88 - 2 10

Mehr zum SchadenmanagementInfo-Mappe: Leistungen im Schadenfall

Beitrag Seite 6

Mehr zu Lenk- und RuhezeitenKraftfahrt-Fachinformation: Gesetzliche Änderungen

Beitrag Seite 11

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IHRE NIEDERLASSUNGEN VOR ORT

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Schadenmanagement

Im Ernstfall an Ihrer Seite

Ihre HDI-Gerling Niederlassungen vor Ort

Niederlassung BerlinTheodor-Heuss-Platz 7, 14052 BerlinTelefon 030 / 32 04 - 0Telefax 030 / 32 04 - 258

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Das aktuelle Niedrigzinsniveau hat nicht nur Auswirkungenauf den Finanzierungsgrad der Pensionsrückstellungen, sondern auch auf deren handelsrechtliche Bilanzierung. Die Auslage­rung von Pensionsrückstellungen, z. B. auf einen Pensions­fonds, kann diese Auswirkungen verhindern und gleichzeitig die Bilanz dauerhaft von Pensionsrückstellungen befreien.

Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG. Mit der Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgeset­zes (BilMoG) wurde auch die handelsrechtliche Bewertungvon Pensionszusagen entscheidend geändert. So fordert das BilMoG u.a. bei der Bewertung einer Pensionsrückstellung die Abzinsung mit einem marktnahen Zinssatz. Der Zinssatz wird aufgrund der aktuellen Kapitalmarktsituation bis 2019 von 4,5 % auf knapp 2,0 % sinken. Je geringer der Abzin­sungssatz, desto höher ist die auszuweisende Pensionsrück­stellung, denn das Unternehmen benötigt bei geringerer Verzinsung mehr Kapital zur Erbringung der zugesagten Leistungen. Gemäß versicherungsmathematischer Faustfor­mel steigt die Pensionsrückstellung eines aktiven Mitarbei­ters bei einer Zinssenkung von 1 % um ca. 20 % an (siehe auch nachfolgendes Beispiel).

MITTEL UND WEGE ZU FINDEN.ILFT

Das Dauertief der Zinsen bietet Anlass zur Optimierung.

Zeitnahes Handeln ist unerlässlich! Sinkt der Abzinsungssatz für die Pensionsrückstellung, so führt dies handelsbilanziell im Zeitablauf zu versicherungs­mathematischen Verlusten. Diese sind zum jeweiligen Bilanz­stichtag als außerordentlicher Aufwand sofort ergebniswirk­sam zu erfassen. Das handelsrechtliche Ergebnis sinkt!

Die Folge: Neben einer deutlichen Belastung des Jahresüber­schusses und der Eigenkapitalquote wird künftig auch die Fremdkapitalbeschaffung gemäß Basel II zusätzlich erschwert.

Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen.Um die negativen Folgen der Zinsschmelze zu vermeiden, bietet sich die Auslagerung von Pensionszusagen auf einen externen Versorgungsträger an. Eine Möglichkeit ist die Auslagerung auf einen Pensions­fonds. Dadurch wird die Pensionsrück stellung aufgelöst und damit eine Unabhängigkeit von der Entwicklung der Abzinsungssätze erreicht.

HDI bietet mit TopPension ein Produkt, welches durch ein intelligentes Kapitalanlagekonzept und die Möglichkeit der Einbringung eigener Vermögenswerte eine liquiditäts­schonende Lösung mit großen Gestaltungsspielräumen ermöglicht.

FazitDie Zinsschmelze in Verbindung mit Pensionszusagen hat negative Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. Diese können durch eine Auslagerung von Pensionszusagen, z. B. auf den Pensionsfonds, verhindert werden. Schnelles Handeln ist geboten, da in den nächsten Jahren mit einem maßgeblichen Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund der Zinsschmelze gerechnet wird.

Pensionszusagen

Zinsschmelze belastet die Bilanzen

7010

0500

19-2

0150

2

HDI Lebensversicherung AG50580 Köln

Niedriger Abzinsungssatz treibt Verpflichtungen nach oben

600.000 EUR

450.000 EUR

300.000 EUR

150.000 EUR

0 EUR

Pensionszusage auf 5.000 EUR Altersrente, 100 % Invalidenrente, 60 % Witwen-rente, PUC-Methode, männlicher GGF, geb. 20.03.1965, Firmeneintritt 01.09.1994, Zusagedatum 01.12.2003, Stichtag 31.12.2019

www.hdi.de/bav

Pensionsrückstellung mit Zins = 4,53 %

Pensionsrückstellung mit Zins = 2,06 %

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Niederlassung MainzTelefon 06131 / 3 88 - 2 10

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Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen.Um die negativen Folgen der Zinsschmelze zu vermeiden, bietet sich die Auslagerung von Pensionszusagen auf einen externen Versorgungsträger an. Eine Möglichkeit ist die Auslagerung auf einen Pensions-fonds. Dadurch wird die Pensionsrück stellung aufgelöst und damit eine Unabhängigkeit von der Entwicklung der Abzinsungssätze erreicht.

HDI bietet mit TopPension ein Produkt, welches durch ein intelligentes Kapitalanlagekonzept und die Möglichkeit der Einbringung eigener Vermögenswerte eine liquiditäts-schonende Lösung mit großen Gestaltungsspielräumen ermöglicht.

FazitDie Zinsschmelze in Verbindung mit Pensionszusagen hat negative Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. Diese können durch eine Auslagerung von Pensionszusagen, z. B. auf den Pensionsfonds, verhindert werden. Schnelles Handeln ist geboten, da in den nächsten Jahren mit einem maßgeblichen Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund der Zinsschmelze gerechnet wird.

Pensionszusagen

Zinsschmelze belastet die Bilanzen

701005

0019-2

01502

HDI Lebensversicherung AG50580 Köln

Niedriger Abzinsungssatz treibt Verpflichtungen nach oben

600.000 EUR

450.000 EUR

300.000 EUR

150.000 EUR

0 EUR

Pensionszusage auf 5.000 EUR Altersrente, 100 % Invalidenrente, 60 % Witwen-rente, PUC-Methode, männlicher GGF, geb. 20.03.1965, Firmeneintritt 01.09.1994, Zusagedatum 01.12.2003, Stichtag 31.12.2019

www.hdi.de/bav

Pensionsrückstellung mit Zins = 4,53 %

Pensionsrückstellung mit Zins = 2,06 %

647.987 EUR

394.286 EUR

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KLIMArisk – Die Wetterrisikoversicherung

Sicherheit für jede Wetterlage

Industrie

Kraftfahrt:Schäden aktiv

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Präzisionin ChinaInnovative Bauvorhabenbedarfsgerecht abgesichert

BERATER

Produktion gesichertGroßbäckerei konnte Kundenauftrag trotz Brandschaden erfüllen

BERATERInformationen für Entscheider | Nr. 3 / 2015 | www.hdi-gerling.de/berater

Fachinformation Compliance & Internationale Versicherungsprogramme 1

Passender Versicherungsschutz für global tätige UnternehmenDie deutsche Wirtschaft drängt ins Ausland. Die Investiti-onstätigkeit ist stärker als je zuvor. Gleichzeitig steigen die Compliance-Anforderungen an Unternehmen. Im Rahmen von Internationalen Versicherungsprogrammen bietet HDI-Gerling in über 130 Ländern eine passgenaue Risikoabsicherung, damit weltweit tätige Unternehmen diese Herausforderungen auch in Versicherungsangelegenheiten umfassend erfüllen können.

Viele Unternehmen sind weltweit tätig und verfügen über Tochtergesellschaften an Auslandsstandorten. Häufig wird der Versicherungsschutz zentral von der Konzern-muttergesellschaft von deren Heimatland aus organi-siert. Entscheidend bei der Konzeption des weltweiten Versicherungsschutzes ist, dass dabei der individuellen Risikosituation von Muttergesellschaften und Tochter-unternehmen Rechnung getragen wird. Häufig empfiehlt sich dazu die Einrichtung von Internationalen Versiche-

rungsprogrammen, die bei HDI-Gerling Industrie u. a. in den Sparten Sach, Transport, Haftpflicht und D&O ange-boten werden.

Für die Gestaltung eines Internationalen Versicherungspro-grammes stehen unterschiedliche Lösungsansätze zur Ver-fügung. Sehr verbreitet ist inzwischen allerdings eine zentral koordinierte Lösung. Vereinfacht ausgedrückt wird dabei ein Versicherungsvertrag für das gesamte Unternehmen, die so-genannte Master-Police (auch „Master Cover“), eingerichtet, ergänzt durch lokale Policen für die ausländischen Einheiten. Während die Master-Police von HDI-Gerling im Land der Mut-tergesellschaft ausgestellt wird, werden die Lokalpolicen von lokal zugelassenen Erstversicherern, nämlich eigenen Nieder-lassungen oder Tochterunternehmen und Netzwerkpartnern von HDI-Gerling, eingerichtet. Dieser Aufbau ist sowohl aus der zentralen Perspektive der Muttergesellschaft vorteilhaft als auch mit Blick auf die verschiedenen Auslandsstandorte.

www.hdi-gerling.de

Fachinformation

Compliance & Internationale Versicherungsprogramme

Industrie

Lokalpolice A

Ausgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte

des Kunden.

Lokalpolice B

Ausgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte

des Kunden.

Lokalpolice C

Ausgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte

des Kunden.

Master Cover

Ausgestellt im Land der Muttergesellschaft des Kunden.

Beispiel für den Aufbau eines Internationalen Versicherungsprogrammes

Kraftfahrt-Fachinformation Lenk- und Ruhezeiten 1

Gegen die Übermüdung hinterm LenkradJeden Tag sind zahlreiche Lkw auf deutschen Straßen und Autobahnen unterwegs. Polizeikontrollen und teils schwere Verkehrsunfälle zeigen immer wieder: Die Fahrer stehen

oftmals nicht eingehalten und sitzen völlig übermüdet hinter dem Lenkrad. Dem wirkt eine europaweit einheit-

Und wie müssen die Arbeitszeiten der Fahrer dokumentiert

Innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Lenk- und Ruhezeiten für Lkw im Güterverkehr ab 3,5 Tonnen (t) zulässiger Gesamtmasse (zGM) durch die Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 geregelt. Die Vorschriften des „euro-päischen Übereinkommens über die Arbeit des im inter-nationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“ (AETR) gelten allerdings weiterhin für Fahrten, die in die oder aus den AETR-Mitgliedstaaten führen.

Im nationalen Bereich erfolgt die Regelung durch das Fahrpersonalgesetz, die Fahrpersonalverordnung sowie das Arbeitszeitgesetz.

Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) regelt die Durchführung der EU-Verordnung und des AETR und

enthält Bußgeldtatbestände.

Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) regelt die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen und Fahrzeug-

einheiten im Güterverkehr von 2,8 bis 3,5 t zGM, sofern sie nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561/2006 fallen, ferner

die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen im Personen-verkehr mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Linienver-kehr mit bis zu 50 Kilometern (km) Linienlänge,

enthält Bestimmungen zu den Kontrollgerätekarten und Bußgeldvorschriften.

die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit.

Diese drei nationalen Vorschriften regeln zusammen mit der in der EU geltenden VO (EG) Nr. 561/2006 und der in weiteren Staaten geltenden AETR-Verordnungen die Be-stimmungen für den Lastverkehr. Fährt z. B. ein Fahrer aus einem Nicht-EU-Staat in die EU oder kehrt in ein AETR-Land zurück, gelten die AETR-Vorschriften. Führt der AETR-Fahrer aber innerhalb der EU einen Fahrauftrag aus, muss er sich hinsichtlich seiner Lenk- und Ruhezeiten ausschließlich nach der VO (EG) Nr. 561/2006 richten.

Aufzeichnung von Lenk- und Ruhe zeitenGeregelt wird auch wie die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers aufzuzeichnen sind, damit sie durch die Straßen-aufsichtsorgane oder zur Unfallrekonstruktion überprüft werden können. Hierfür vorgeschrieben sind Tachographen- Kontrollgeräte – und zwar für Kraftfahrzeuge, die der Gü-terbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t dienen, bzw. für Fahrzeuge, die in der gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden und über mehr als neun Sitzplätze verfügen. Nach § 1 (6) FPersV muss bei Fahr-zeugen von 2,8 t – 3,5 t eine handschriftliche Aufzeichnung im Tageskontrollblatt erfolgen, sofern kein Kontrollgerät eingebaut ist.

Der Fahrer hat alle Eintragungen jeweils unverzüglich zu Beginn und am Ende der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten vorzunehmen. Die Aufzeichnungen der

Lenk- und Ruhezeiten

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Kraftfahrt-Fachinformation

Kraftfahrt:Schäden aktivvorbeugen

Transport:Mehr Sicherheit auf allen Wegen

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Fachinformation Compliance & Internationale Versicherungsprogramme 1

Passender Versicherungsschutz für global tätige UnternehmenDie deutsche Wirtschaft drängt ins Ausland. Die Investiti-onstätigkeit ist stärker als je zuvor. Gleichzeitig steigen die Compliance-Anforderungen an Unternehmen. Im Rahmen von Internationalen Versicherungsprogrammen bietet HDI-Gerling in über 130 Ländern eine passgenaue Risikoabsicherung, damit weltweit tätige Unternehmen diese Herausforderungen auch in Versicherungsangelegenheiten umfassend erfüllen können.

Viele Unternehmen sind weltweit tätig und verfügen über Tochtergesellschaften an Auslandsstandorten. Häufig wird der Versicherungsschutz zentral von der Konzern-muttergesellschaft von deren Heimatland aus organi-siert. Entscheidend bei der Konzeption des weltweiten Versicherungsschutzes ist, dass dabei der individuellen Risikosituation von Muttergesellschaften und Tochter-unternehmen Rechnung getragen wird. Häufig empfiehlt sich dazu die Einrichtung von Internationalen Versiche-

rungsprogrammen, die bei HDI-Gerling Industrie u. a. in den Sparten Sach, Transport, Haftpflicht und D&O ange-boten werden.

Für die Gestaltung eines Internationalen Versicherungspro-grammes stehen unterschiedliche Lösungsansätze zur Ver-fügung. Sehr verbreitet ist inzwischen allerdings eine zentral koordinierte Lösung. Vereinfacht ausgedrückt wird dabei ein Versicherungsvertrag für das gesamte Unternehmen, die so-genannte Master-Police (auch „Master Cover“), eingerichtet, ergänzt durch lokale Policen für die ausländischen Einheiten. Während die Master-Police von HDI-Gerling im Land der Mut-tergesellschaft ausgestellt wird, werden die Lokalpolicen von lokal zugelassenen Erstversicherern, nämlich eigenen Nieder-lassungen oder Tochterunternehmen und Netzwerkpartnern von HDI-Gerling, eingerichtet. Dieser Aufbau ist sowohl aus der zentralen Perspektive der Muttergesellschaft vorteilhaft als auch mit Blick auf die verschiedenen Auslandsstandorte.

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Compliance & Internationale Versicherungsprogramme

Industrie

Lokalpolice A

Ausgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte

des Kunden.

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des Kunden.

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Ausgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte

des Kunden.

Master Cover

Ausgestellt im Land der Muttergesellschaft des Kunden.

Beispiel für den Aufbau eines Internationalen Versicherungsprogrammes

Kraftfahrt-Fachinformation Lenk- und Ruhezeiten 1

Gegen die Übermüdung hinterm LenkradJeden Tag sind zahlreiche Lkw auf deutschen Straßen und Autobahnen unterwegs. Polizeikontrollen und teils schwere Verkehrsunfälle zeigen immer wieder: Die Fahrer stehen häufig unter Zeitdruck, haben die Pausen- und Ruhezeiten oftmals nicht eingehalten und sitzen völlig übermüdet hinter dem Lenkrad. Dem wirkt eine europaweit einheit-liche Vorschrift entgegen, mit der die Lenk- und Ruhezeiten geregelt werden. Was sind die wichtigsten Regelungen? Und wie müssen die Arbeitszeiten der Fahrer dokumentiert werden? Innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Lenk- und Ruhezeiten für Lkw im Güterverkehr ab 3,5 Tonnen (t) zulässiger Gesamtmasse (zGM) durch die Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 geregelt. Die Vorschriften des „euro-päischen Übereinkommens über die Arbeit des im inter-nationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“ (AETR) gelten allerdings weiterhin für Fahrten, die in die oder aus den AETR-Mitgliedstaaten führen.

Im nationalen Bereich erfolgt die Regelung durch das Fahrpersonalgesetz, die Fahrpersonalverordnung sowie das Arbeitszeitgesetz.

Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) regelt • die Durchführung der EU-Verordnung und des AETR und

enthält Bußgeldtatbestände.

Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) regelt• die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen und Fahrzeug-

einheiten im Güterverkehr von 2,8 bis 3,5 t zGM, sofern sie nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561/2006 fallen, ferner

• die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen im Personen-verkehr mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Linienver-kehr mit bis zu 50 Kilometern (km) Linienlänge,

• enthält Bestimmungen zu den Kontrollgerätekarten und Bußgeldvorschriften.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt • die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit.

Diese drei nationalen Vorschriften regeln zusammen mit der in der EU geltenden VO (EG) Nr. 561/2006 und der in weiteren Staaten geltenden AETR-Verordnungen die Be-stimmungen für den Lastverkehr. Fährt z. B. ein Fahrer aus einem Nicht-EU-Staat in die EU oder kehrt in ein AETR-Land zurück, gelten die AETR-Vorschriften. Führt der AETR-Fahrer aber innerhalb der EU einen Fahrauftrag aus, muss er sich hinsichtlich seiner Lenk- und Ruhezeiten ausschließlich nach der VO (EG) Nr. 561/2006 richten.

Aufzeichnung von Lenk- und Ruhe zeitenGeregelt wird auch wie die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers aufzuzeichnen sind, damit sie durch die Straßen-aufsichtsorgane oder zur Unfallrekonstruktion überprüft werden können. Hierfür vorgeschrieben sind Tachographen- Kontrollgeräte – und zwar für Kraftfahrzeuge, die der Gü-terbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t dienen, bzw. für Fahrzeuge, die in der gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden und über mehr als neun Sitzplätze verfügen. Nach § 1 (6) FPersV muss bei Fahr-zeugen von 2,8 t – 3,5 t eine handschriftliche Aufzeichnung im Tageskontrollblatt erfolgen, sofern kein Kontrollgerät eingebaut ist.

Der Fahrer hat alle Eintragungen jeweils unverzüglich zu Beginn und am Ende der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten vorzunehmen. Die Aufzeichnungen der

Lenk- und Ruhezeiten

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