Produktkatalog Handel - Stand Oktober...

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Seite 1 W I R H A N D E L N S S e e r r v v i i c c e e p p r r o o d d u u k k t t e e d d e e s s K K ä ä r r n n t t n n e e r r H H a a n n d d e e l l s s Produktkatalog

Transcript of Produktkatalog Handel - Stand Oktober...

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W I R

H A N D E L N

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Produktkatalog

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Die Interessen von mehr als 10.000 Handelsunternehmen, deren Förderung durch attraktive Serviceprodukte und das Vermitteln von speziellen Wissen, stehen im Mittel-punkt der Tätigkeiten der Sparte Handel und deren Gremien. Neben einer aktiven Mitgestaltung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbe-dingungen unserer Handelsbetriebe auf Landes- und Bezirksebene sind wir kompetente Problemlöser in Rechts- und Wirtschaftsfragen und fördern die unternehmerischen Ideen und Initiativen unserer Mitglieder. Dieser Servicekatalog soll Ihnen unsere interessanten Serviceleistungen nahe bringen. Die Mitarbeiter der Sparte Handel sind gerne Ihre Servicepartner. Raimund Haberl Nikolaus Gstättner Spartenobmann Spartengeschäftsführer

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Steam/Geschäftseinteilung Seite 04 – 06

Hier finden Sie auf einen Blick wer für Sie bzw. Ihre Fragen, Wünsche und Anliegen der kompetente Ansprechpartner ist

Alles was Recht ist Seite 07 – 19

Eine Auflistung aller Hilfestellungen der Sparte Handel durch den §§-Dschungel

Erfolgreiches Handeln Seite 20 – 35

Know how Seite 36 – 38 Spezielles Know-how vermittelt in Merkblättern, Broschüren und WIFI-Kursen

Fakten Daten Zahlen Seite 39 - 42

Wenn Sie Statistiken oder Zahlenmaterial benötigen um Ihre Entscheidungen sachlich treffen zu können, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle

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Sparte Handel der Wirtschaftskammer Kärnten

Europaplatz 1| 9021 Klagenfurt am Wörthersee T 05 90 90 4-DW

F 05 90 90 4-304 oder 314 E [email protected]

Mag. Kerstin Isak

Claudia Melbinger-Guetz

Edith Janesch

Mag. Hildegard Kogler

Evelin Schnögl

Mag. Nikolaus Gstättner

Mag. (FH) Andrea Payer

Dr. Günter Schmidauer

Angelika Anwald

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Alles was Recht ist E-Commerce Gütezeichen - Zertifizierungsscheck Das E-Commerce-Gütezeichen ist Teil des Euro-Label -Systems für sicheres Einkaufen im Internet. Es gewährleistet Sicherung der Qualität des Online-Angebots auf Seiten des Unternehmens und trägt somit wesentlich zu einer Stärkung des Vertrauens auf Seiten der Verbraucher bei. Das Problem: Der Online-Verkauf hat sich in den letzten fünf Jahren verdreifacht - 2012 wurden rund zwei Milliarden Euro umgesetzt. So

erfreulich dieser Trend im Shoppingverhalten für die Online-Shops ist, so sind mit dem Onlinehandel auch umfassende Rechtsvorschriften für die Gestaltung der Websites und die Abwicklung des Online-Verkaufs einzuhalten.

Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen auf einer Website stellt sicher, dass die Besucher jene Shops rasch erkennen können, die eine strenge über den gesetzlichen Mindeststandards liegende Überprüfung erfolgreich absolviert haben. Die Prüfung erfolgt einmal jährlich und zeichnet Ihren Online-Shop als seriös und kundenfreundlich aus. Der Zertifizierungsscheck besitzt einen Wert von € 500,-- und wird zur Hälfte jeweils der Prüfgebühr (einmalig zu zahlender Betrag für die Erstzertifizierung) und der Nutzgebühr für das erste Jahr angerechnet. Sowohl die Prüfgebühr, als auch die jährlichen Nutzgebühren richten sich nach der Größe des Unternehmens: die anfallenden Kosten bzw. die Gebührenordnung des E-Commerce-Gütezeichens finden Sie unter: www.guetezeichen.at/infos-fuer-unternehmen/kosten.html

• EU-weite Anerkennung und unmittelbare Erkennbarkeit von sicheren Online-Shops • Internationale kostenlose außergerichtliche Streitschlichtung für Unternehmen • Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Käufen für Unternehmen

• Laufende Beratung in E-Commerce- und Rechtsbelangen

• Umsatzsteigerung durch höheres Kundenvertrauen in ganz Europa

• Fälschungssicherheit des Online-Gütezeichen

• Plattform zur europaweiten Präsentation Ihrer Websites

Die Lösung:

Tipp

Zertifizierungsscheck heute noch anfordern: T 05 90 90 4 - 305 oder 306 Richtlinien downloaden www.wko.at/ktn/internethandel

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Tipp: Die Wurzel vieler juristischer Probleme liegt bereits zu Beginn einer Handelsagententätigkeit. Eine umsichtige Vertragsgestaltung verhindert Unstimmigkeiten. Weitere Infos: T 05 90 90 4 - 300

Alles was Recht ist

Handelsagenten-Rechtsschutz Umfassender Schutz vor rechtlichen Problemen des selbstständigen Handelsagenten. Das Problem: Der selbständige Handelsagent ist als selbständiger Vertriebsprofi oft als Klein- bzw. Mittelbetrieb (KMU) tätig. Er ist im

Regelfall an große Unternehmen vertraglich gebunden, die ihm mit eigenen Rechtsabteilungen, oft bei der Vertragsanbahnung und beim Auftreten von Problemen juristisch überlegen sind.

Nehmen Sie unseren umfassenden Rechtsschutz, der von der Beratung bis zur Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen vor Gericht, alle Phasen abdeckt, in Anspruch. • Individuelle Vertragsberatung durch Juristen des Landesgremiums • Mustervertrag für HA in mehreren Sprachen auf www.handelsagenten.at und per Fax • Individuelle Beratung bei Streitigkeiten aus dem Handelsvertreter-Vertragsverhältnis durch

Juristen des Landesgremiums • Außergerichtliche Intervention im Problemfall durch Juristen des Landesgremiums • Gerichtliche Vertretung durch spezialisierten Vertrauensanwalt zu begünstigten RA-Tarifen • Teilweise Übernahme von Prozesskosten bei Musterprozessen • Rechtschutzversicherung für HA • Informationsbroschüre „Praxisleitfaden – Handelsvertreterrecht und

Vertragshändlerecht“ • Informationen über Handelsvertreterrecht auf www.handelsagenten.at

Die Lösung:

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• KV-Broschüren sind beliebte Informationsquellen und Nachschlagemöglichkeiten für all jene, die Fragen zur Beschäftigung von Mitarbeitern im Handel kompetent beantwortet wissen wollen und sind über den wko.at-Webshop erhältlich:

o „Kommentierte Ausgabe KV für Angestellte und Lehrlinge, inklusive Arbeitsrecht, Öffnungszeitengesetz, Muster“ o „Kommentierte Ausgabe KV für Handelsarbeiter, inklusive Arbeitsrecht, Öffnungszeitengesetz, Muster“

• KV – Online www.wko.at/ktn/kv_handel

Hier finden Sie Informationen zum Kollektivvertrag für Handelsangestellte wie z.B.

• Gehaltstafeln 2002 bis 2012 • Erweiterte Öffnungszeiten

• Ausnahme von der Zuschlagsregelung • Kündigungsfristen • Sonderzahlungen • Sonderregelung für den 8. Dezember • Sonderregelung für die Weihnachtseinkaufssamstage • Brutto-Netto-Rechner • Lohnnebenkostenberechnung

oder zum Kollektivvertrag für Handelsarbeiter: • Lohntafeln 2002 bis 2012

• Musterverträge zum downloaden auf www.wko.at/ktn/handel unter „Unser Angebot“ und danach klicken Sie auf „Produkte und Service“ oder per Fax

• Top-Arbeitgeberseminare „Tipps zur Beschäftigung im Handel“: Sie erfahren, wie Sie die Verträge mit Ihren Mitarbeitern optimal gestalten und sich kostspielige Irrtümer ersparen. So erhalten Sie Rechtsicherheit bei gleichzeitiger Kostenersparnis. Ihre individuellen Fragen werden anlässlich des Seminars von Arbeits- und Sozialrechtsexperten beantwortet.

• Schlichtungsstelle • Teilweise Übernahme der Prozesskosten bei Musterprozessen • WK-Rechtschutz über Service-Hotline 05 90 90 4 777

Kollektivvertragspaket

Alles was Recht ist

Der Handel zählt zu den wichtigsten Arbeitgebern der Kärntner Wirtschaft. Die Betriebe der Sparte Handel beschäftigen 25 % der Arbeitnehmer in Kärnten. Über die KV-Hotline erhalten Handelsbetriebe in ca. 2000 Fällen jährlich rasch, kompetent, kostenlos, ver-ständliche Auskünfte über Detailfragen. Das Problem: Sie benötigen Unterstützung auf dem Gebiet der Arbeitsverträge und Gehaltseinstufungen? Unser Service erhöht die

Rechtssicherheit und hilft kostspielige Irrtümer und arbeitsrechtliche Probleme zu vermeiden. Die Lösung:

Tipp

Die KV – Hotline: T 05 90 90 4 DW 305,310,330 oder 300 Auskünfte über Detailfragen wie z.B. Höhe des Entgelts, Reisediäten, Überstundenzuschläge etc.

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Um Ihnen den Weg durch den Paragraphendschungel zu erleichtern, haben wir für Sie eine Reihe von Informationen zusammengestellt. Nützen Sie unser Angebot! Wir informieren und beraten Sie gerne umfassend über sämtliche Bereiche des Lebensmittelrechts, unter anderem über: • Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und die Anwendung der HACCP Grundsätze • Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz • Servicepaket „Hygiene“ bestehend aus Lebensmittelhygieneverordnung, Merkblätter und

Leitlinien, Aufkleber zum Thema Personalhygiene • Schulungsfilm Personalhygiene • IFS – International Food Standard-Manager Lehrgang • Individuelle Beratungen durch Experten

Tipp

Fordern Sie Ihre individuellen Unterlagen direkt bei uns an! T 05 90 90 4 - 315

Alles was Recht ist Lebensmittel-Rechtspaket Der Lebensmittelhandel sichert die regionale Nahversorgung und steht für Produkte in höchster Qualität Das Problem: Sie haben Fragen zu den umfangreichen und komplexen Auflagen des Lebensmittelrechts? In Ihrem unternehmerischen Alltag tauchen folgende Fragen auf:

- Wie müssen meine Mitarbeiter geschult sein? - Welche Unterlagen muss ich haben? - Worauf achtet der Lebensmittelinspektor? - Wie kennzeichne ich Lebensmittel richtig?

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Lebensmittelrechts erleichtern den unternehmerischen Alltag nicht sehr. Es wird immer schwieriger, die erforderlichen Auflagen zu erfüllen.

Die Lösung:

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Alles was Recht ist Rechtshilfepaket - Onlinehandel Exklusiv für Mitglieder des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels Das Problem: Meldungen über betrügerische Machenschaften und Abzocke verunsichern Konsumenten. Der Gesetzgeber reagiert darauf

mit einer Flut an Vorschriften: Offenlegungspflichten, Belehrungspflichten, grundloses Rücktrittsrecht und genaue Vor-schriften über die Inhalte von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etc. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften führt zu teuren rechtlichen Konsequenzen.

Um hier die entsprechende Rechtssicherheit zu geben, hat das Landesgremium Kärnten des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels mit einer renommierten Kärntner Anwaltskanzlei ein Rechtspaket ausverhandelt: Spezialpreis für Mitglieder Euro 850,-- zzgl. USt., abzüglich Förderzuschuss des Landesgremiums Versand-, Internet- und allgemeinen Handel in Höhe von Euro 450,--. Auf Wunsch auch mit Deutschland-Option, d.h. Rechtstexte werden zusätzlich auch für rechtssicheres und grenzüberschreitendes Handeln mit deutschen Endkonsumenten erstellt, zusätzliche Kosten von Euro 350,– zzgl. Ust.

Das Rechtshilfepaket beinhaltet folgende Leistungen:

• Erstellung individueller Rechtstexte: � Allgemeine Geschäftsbedingungen � Widerrufs- bzw. Rücktrittserklärungen � Impressum � Datenschutzklauseln

• Haftungsübernahme der Anwaltskanzlei für die von ihr erbrachten Dienstleistungen

• kostenloses Erstgespräch mit einem/einer VertreterIn der Anwaltskanzlei

• „Endabnahme“ durch den bearbeitenden Rechtsanwalt

Die Lösung:

Tipp

Folder anfordern: T 05 90 90 4 - 305 oder 306 Richtlinien und Anmeldeformular downloaden www.wko.at/ktn/internethandel

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Alles was Recht ist

Recht und Gesetz im Zoofachhandel In Österreich werden rund 2,9 Mill. Haustiere gehalten, das bedeutet 39% der Österreicher besitzen ein Haustier. Die Intention des Gesetzgebers, nämlich die Schaffung eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes, ist zu begrüßen. Tierschutz ist richtig und wichtig.

Das Problem: In etwas mehr als der Hälfte aller Zoofachhandelsunternehmen ist der Unternehmer selbst tätig (Ein-Person-Unternehmen).

Ein weiteres Viertel der Unternehmen beschäftigt einen Mitarbeiter. Meist fehlt daher die Zeit sich mit den gesetzlichen Neuerungen zu befassen. Sie benötigen daher Informationen über die gesetzlichen Änderungen im Tierschutzgesetz und alle weiteren Tierschutzver-ordnungen oder beispielsweise über artgerechte Tierhaltung.

Von uns erhalten Sie die erforderlichen Informationen zu:

• TierhaltungsVO • Tierhaltungs-GewerbeVO • Futtermittelgesetz, • Kundeninformationsblätter. Wird im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz und den darauf erlassenen Verordnungen von Behörde gesprochen, ist damit immer die Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat) gemeint. Wird etwa um eine Bewilligung zur Haltung von Tieren im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit bei der Behörde angesucht, wird sich diese des zuständigen Amtstierarztes bedienen, um die Erfül-lung der Voraussetzungen zu prüfen. Wussten Sie, dass Zoofachgeschäfte mindestens einmal jährlich durch ein Kontrollorgan (Amtstierarzt) überprüft werden? Wir geben Ihnen über die Tierschutz-Kontrollverordnung Auskunft oder informieren Sie, was passieren kann, wenn ein Mangel bzw. Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften festgestellt wurde.

Die Lösung:

Tipp

Gerne helfen wir Ihnen mit Musteranträgen für die Tierhandlungs-Bewilligung: T 05 90 90 4 DW 305 oder 306 oder über unsere Website direkt downloaden: http://www.wko.at/ktn/ag

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• Leitfaden für Versicherungsagenten*) • Leitfaden für Selbstständige im Direktvertrieb*) • Praxisleitfaden – Handelsvertreterrecht und

Vertragshändlerrecht*) • Österreichische Holzhandelsusancen • Punzierungsgesetz • Textil- und/oder Schuhkennzeichnungsverordnung • Leitfaden“Barrierefreiheit im Einzelhandel2 ● Infoblatt – Nebenrechte des Lebensmitteleinzel- • Leitfaden zum Inverkehrbringen v. Kosmetika • Merkblatt Gefahrgutbeförderung (ADR) • Broschüre „Gewährleistung/Garantie“ *) • Broschüre „Gewährleistung/Garantie im KFZ-

Handel“ • Merkblatt Urheberrechtsabgabe • Merkblatt Folgerecht für den Kunst- und

Antiquitätenhandel • Merkblatt zu den Geldwäschebestimmungen*) • Recht für Kleinbetriebe*) • Merkblatt – Lebensmittelsicherheit „Internationale

Standards und Normen“ • Tiertransportausbildungsverordnung

• Broschüre „Recht im E-Business*) • Broschüre „Geschäftsraum-Miete + Unternehmens-

Pacht“ *) • Merkblätter des Lebensmittelrechts: Hygiene, Ver-

kaufsrechte, Preisauszeichnung etc. • Broschüre „ARGE-Landtechnik“

• Broschüre „Gesetzliche Bestimmungen Probefahrten“ *)

• Broschüre „Grundlagen des Pyrotechnikhandels“

(Lagerhaltung)

• Unternehmerhaftung und Möglichkeiten*) • Die Wahl der Rechtsform • Broschüre zum Mietrechtsgesetz*) • Broschüre „Produkthaftung“ *) • Broschüre „Konkurs – Ausgleich – Zahlungsplan –

Abschöpfungsverfahren: die 100 wichtigsten Fragen und Antworten zum Insolvenzrecht“ *)

• Broschüre „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ *) • Broschüre „Das Vergaberecht in Österreich“ *) • Broschüre „Preisauszeichnung in der Praxis“ *) • Broschüre „Das neue Unternehmensgesetzbuch“ • Broschüre „Globalisierung gestalten – Erfolg durch

Offenheit und Innovation“ – das Österreichische Außenwirtschaftsleitbild

• Folder www.foreign-trade.at • Broschüre „Altwarenführer“ • Broschüre „Betrieblicher Umweltschutz – kreativ

gestalten*) • Leitlinie – Grundsätze des HACCP bei der Schlachtung

und Zerlegung

• Merkblatt – Kennzeichnung von Videospielen

• Broschüre „So gestalten Sie Ihren Webauftritt gesetzeskonform“ *)

• Broschüre „Fragen und Antworten zum Handelsagentenrecht“ *)

• Leitfaden „E-Marketing“

• AGB f. Webshops – B2C*) • Broschüre „Dauerthema Ladendiebstahl“ *) • Rechtsfibel (Verband der Reifenspezialisten) • Broschüre „Heizen mit Öl“ • Sicherheitsdatenblatt „Chemikalien“ • Wärme auf Vorrat

Alles was Recht ist

Rechts-Infothek Handelsbranchen Das Problem: Die für Handelsbetriebe relevante Rechtsgrundlage ist in hunderten Gesetzen geregelt und stellt für unsere Mitglieder

einen oft undurchschaubaren Irrgarten dar.

Wir helfen durch leicht verständlich und übersichtlich gestaltete Informationsbroschüren, Merk- und Infoblätter zu bestmöglicher Rechtssicherheit:

handels

*) kostenpflichtig

Die Lösung:

Tipp

Bestellen Sie telefonisch die benötigte Informations-broschüre, das Merk- oder Infoblatt: T 05 90 90 4 DW 305, 306, 315 oder 335 Weitere Broschüren und Infoblätter finden Sie im Webshop der Wirtschaftskammer unter: http://webshop.wko.at

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Tipp

„Wer schreibt, der bleibt“ sagt eine alte juristische Weisheit. Verwenden Sie unsere Mustertexte um sich für die Zukunft rechtlich abzusichern. Weitere Infos unter T 05 90 90 4-300!

Alles was Recht ist

Rechtssicherheitsservice Sicherheit in rechtlichen Belangen durch Vertragsmuster und Formulare. Das Problem: In der Hektik des Geschäftsalltages bleibt oft nicht die notwendige Zeit für das Ausformulieren von rechtlich relevanten

Texten.

Nehmen Sie unsere für Sie entwickelten Vertragsmuster und Formulare in Anspruch. Wir bieten Lösungsvorschläge für den täglichen Gebrauch in der betrieblichen Praxis.

Sollte für ein Problem kein Muster vorliegen informieren Sie uns bitte, damit wir unsere Produktpalette erweitern und an Ihre Bedürfnisse anpassen können. • Handelsvertreter-Mustervertrag für HV oder für vertretene Unternehmen • Direktvertriebsvertrag • Musterdienstzettel • KFZ Musterkaufverträge für Neu- und Gebrauchtwägen • Mustervollmacht für Versicherungsagenten • Mustervertrag für Versicherungsagenten • Inventurlisten für Tabakfachhändler und Tabakverkaufsstellen • Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung

Die Lösung:

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Achtung

Große Unternehmen haben die finanziellen Mittel, aufwendige und teure Wettbewerbsklagen in Kauf zu nehmen. Mit unserer Hilfe können Sie sich ohne Risiko gegen Formen des unlauteren Wettbewerbes schützen. Weitere Infos unter T 05 90 90 4-300!

Alles was Recht ist

Schutz gegen unlauteren Wettbewerb Rechtsbeistand gegen unlautere Geschäftspraktiken. Das Problem: Sie sehen sich im täglichen Wettbewerb mit einer Werbe- und Marketingmaßnahme eines großen marktbeherrschenden

Unternehmen konfrontiert, die nicht den Regeln des lauteren Wettbewerbes entsprechen. Sie können oder wollen nicht die aufwendigen und teuren Wettbewerbsklagen in Kauf nehmen.

Wir unterstützen Sie wenn im Verdrängungswettbewerb unlautere Methoden verwendet werden.

Wir sind das Kompetenzzentrum in Sachen Wettbewerbsrecht und schützen Sie gegen unlauteren Wettbewerb durch: • Intervention und Aufklärung gegen Unternehmer die unlauteren Wettbewerb begehen • Klagen gegen Wettbewerbsverstöße • Schutz gegen Missbrauch durch die öffentliche Hand

Die Lösung:

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Achtung

Verstöße können zu Ver-waltungsstrafen von bis zu EUR 3.000,-- führen. Verletzungen des Wettbewerbsrechts (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG) sind nicht selten die Folge. Weitere Infos unter T 05 90 90 4-300!

Alles was Recht ist

Websitescheck Internet, Webshops und Onlinehandel werden für den Handel immer wichtiger. Das Problem: Egal ob eine Website als Ergänzung zum Ladengeschäft betrieben wird oder Handel ausschließlich über das Internet erfolgt,

die rechtlichen Rahmenbedingungen werden immer bedeutender. Seit Inkrafttreten des E-Commerce-Gesetzes und Änderungen des Mediengesetzes müssen alle kommerziellen Webauftritte, vom echten Webshop bis zur Website, den Gestaltungs- und Informationspflichten der gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Nehmen Sie unser für Sie entwickeltes Servicepaket in Anspruch. Lassen Sie überprüfen, ob Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sie haben die Möglichkeit zwischen dem "Website-Check light" und dem "Website-Check complete" zu wählen.

Website-Check light In diesem Check, welcher für Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten kostenlos ist, überprüfen wir den Internetauftritt, ob er den grundsätzlichen Vorgaben der folgenden Rechtsmaterien entspricht:

• E-Commerce-Gesetz • Mediengesetz • Fernabsatz-Gesetz

Website-Check complete

In diesem Check wird der Internetauftritt von einem Vertrauensanwalt der Wirtschaftskammer Kärnten in folgenden Rechtsmaterien (beschränkt auf das österreichische Recht) umfassend ge-prüft:

• Domainrecht • E-Commerce-Gesetz • Mediengesetz • Fernabsatz-Gesetz • Markenrecht • Datenschutzrecht • Urheberrecht • Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG)

Für den Website-Check complete wird für die Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten ein reduzierter Betrag von EUR 1.800,-- plus USt verrechnet (bei Websites mit üblichem Umfang).

Die Lösung:

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Achtung

Eine unbedachte Werbeaussage kann sehr teuer kommen wenn es sich um eine unlautere Wettbewerbshandlung dreht. Allfällige Prozesskosten erreichen schnell die Höhe von mehreren tausend Euro! Weitere Infos unter T 05 90 90 4-300!

Alles was Recht ist

Wettbewerbsrechtscheck Rechtsberatungsservice für Marketing und Werbeaktionen. Das Problem: Kreative Werbung und Marketing eines Handelsbetriebes können für den „juristischen Laien“ oft zu Konflikten mit

Konkurrenten, Kunden und Behörden führen. Die Rechtsgrundlage gegen den unlauteren Wettbewerb ist für den Nicht-fachmann/frau unübersichtlich und verwirrend.

Wir Informieren Sie über den Gesetzesdschungel im Werberecht und geben praxisorientiert Lösungsvorschläge zu Werbeideen von Handelsunternehmen. Wir prüfen Ihre Marketing- und Werbeaktionen, ob die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb eingehalten worden sind.

• Onlineinformation über die Rechtsvorschriften für Werbung und Wettbewerb

www.schutzverband.at • Informationsbroschüre „Wettbewerbsfibel“ • Newsletter zum Wettbewerbsrecht • Individuelle Rechtsberatung zu Wettbewerbsrechtsfragen • Gutachten zu wettbewerbsrechtlichen Fragen durch den Schutzverband gegen den

unlauteren Wettbewerb • Führung bzw. Kostenbeteiligung bei Musterprozessen • Begutachtung von Ausverkaufsansuchen

Die Lösung:

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Alles was Recht ist

Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung und Schadenersatz

Das Problem: Sie als Händler haften für die Mangelfreiheit Ihrer Waren. Im geschäftlichen Alltag wird oft die gesetzlich geregelte

Gewährleistung mit einer freiwilligen Garantiezusage verwechselt. Kunden und Vertragspartner beurteilen die ihnen zustehenden Ansprüche falsch.

Mit unserem umfassenden Schulungsangebot und Informationsmaterial helfen wir Ihnen, sich über die Bestimmungen im Bereich Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz zu informieren. Bei Einzelfragen und konkreten Problemen helfen wir Ihnen in einem Beratungsgespräch.

Die Lösung:

Achtung

Ein Haftungsproblem kann für Sie teuer werden. Informieren Sie sich rechtzeitig. Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter! T 05 90 90 4 – 300

• Ein WIFI-Kurs zum Thema Gewährleistung und Garantie sowie Produkt- und Schadensersatz wird angeboten.

• WIFI-Referat 7, Kurs: 39713.016; Anmeldung unter: 05 9434-1978 od.: e-Mail an [email protected]

• Broschüre über Garantie- Gewährleistung ist unter [email protected] erhältlich.

• Broschüre über Probefahrtkennzeichen ist im Landesgremium des KFZ-Handels [email protected] erhältlich.

• NOVA – Richtlinien Broschüre und Beratung durch das Landesgremium des KFZ-Handels [email protected] erhältlich.

• Der aktuelle Stand der Kursangebote ist im WIFI Infocenter abrufbar

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Achtung

Vermehrte Kontrollen durch die Exekutive führen in vielen Fällen zu kostenpflichtigen Abstrafungen. Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen kann vor Strafe schützen. Weitere Infos unter T 05 90 90 4-320

Alles was Recht ist

Gesetzliche Bestimmungen zur Verwendung der Blauen Kennzeichen Informationen zum gesetzeskonformen Gebrauch. Das Problem: Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Auflagen, welche die Verwendung der Blauen Kennzeichen regeln. Bei jeder Probefahrt

mit den Blauen Kennzeichen sind Aufzeichnungen über den Zweck der Fahrt zu führen. Die Nachweise sind auch aufzubewahren und Dokumente sind während der Probefahrt mitzuführen. Probe- und Überstellungsfahrten außerhalb des Bundegebietes unterliegen anderen Bestimmungen. In manchen Ländern werden die österreichischen Blauen Kennzeichen nicht akzeptiert.

Wir informieren Sie rasch und kompetent über die geltenden Bestimmungen und versorgen Sie mit den aktuellen Unterlagen.

Wir sind für Sie eine wichtige Informationsstelle und helfen auch bei Problemen mit der Exekutive durch Beratung oder Intervention. • Rechtauskunft schafft Sicherheit • Sie erhalten von uns aktuelle Unterlagen • Bei Problemfällen stehen wir Ihnen zur Seite

Die Lösung:

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Tipp

Holen Sie sich die Förderung Ihres Gremiums!

Weitere Infos unter T 05 90 90 4-305 oder 306!

Erfolgreiches Handeln

Alleinvertriebsverträge Förderaktion für Außenhändler Das Problem: Verträge im Außenhandel sind unumgänglich. Allerdings sollten Musterverträge nicht direkt verwendet werden, sondern

vielmehr müssen diese aufgrund der komplexen Rechtslage im Außenhandel und natürlich auch aufgrund der Unterschiedlichkeit der Produkte an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden. Muster von Alleinvertriebsverträgen werden aus Haftungsgründen seitens des Bundesgremiums nicht mehr zur Verfügung gestellt.

Die Internationale Handelskammer in Wien bietet dazu Hilfestellung an und es stehen auch Muster für Alleinvertriebsverträge in verschiedenen Sprachen, für verschiedene Vertriebsformen und internationale AGB´s zur Verfügung.

Telefonische kostenlose Erstberatung - die weitere Abwicklung ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und kann sowohl von einem fertigen Mustervertrag bis zu einer kostenpflichtigen intensiven Beratung und einer zusätzlichen Überprüfung durch einen Rechtsanwalt alles umfassen. Zum Teil sind diese Leistungen kostenpflichtig bzw. kann eine Mitgliedschaft zum ICC erforderlich sein. Mitgliedsbeitrag € 500,-- pro Jahr. Durch eine Förderaktion erhalten Außenhändler den jährlichen Mit-gliedsbeitrag von Euro 500,-zur Hälfte vom Landesgremium gefördert.

Die Lösung:

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Erfolgreiches Handeln

Baumärkte in Kärnten Die Baumärkte stellen einen bedeutenden Faktor in unserer Wirtschaft dar. In den letzten Jahren hat sich die Angebotsvielfalt stark erweitert. Die heimischen Baumärkte bedienen nicht nur die Bauwirtschaft mit hochwertigen Waren, sie wenden sich auch an den Endkonsumenten im Garten- und Freizeitbereich

Das Problem: Nach dem Großraum Wien steht Kärnten an zweiter Stelle im Bezug auf die Anzahl der Baumärkte. Die angespannte Wettbewerbssituation hat einen massiven Verdrängungskonkurrenzkampf zur Folge.

Die richtigen Argumente helfen den Unternehmern bei ihrer Argumentation gegen eine weitere Expansion der Baumarktflächen. Strukturdaten zur Baumarksituation in Kärnten werden in Form von Studien den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Bei Verhandlungen in Sachen Raumordnung sind wir Vertreter der Sparte Handel an der Seite der Unternehmer.

• Studien zur Raumordnung liefern die Fakten • Verhandlungen mit der öffentlichen Hand helfen vorhandene Strukturen zu stärken • Neue Ideentragen zu einer positiven Entwicklung des Wirtschaftsstandortes bei. • Diskussionsveranstaltung führen zur korrigierten Standpunkten • Gute Argumente dienen zur besseren Artikulation der eigenen unternehmerischen

Die Lösung:

Achtung!

Gezielte Argumentation trägt dazu bei, die Politik zu überzeugen. “Flächenwahn auf der grünen Wiese“ schadet der Wirtschaftsent-wicklung . Wir liefern die Fakten und unterstützen bei Verhandlungen. Infos unter T 05 90 90 4-320!

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Erfolgreiches Handeln Webshop des Direktvertriebs mobil.modern.menschlich - Bequem von zuhause aus können Sie in unserem Shop auswählen und die gewünschte Menge an Produkten bestellen. So können Sie sich lange nach einem Gespräch mit Ihrem Kunden in bester Erinnerung halten! Das Problem: Kunden und die Öffentlichkeit haben oft falsche Vorstellungen vom Direktvertrieb und Multi-Level-Marketing. Unseriöse

Geschäftspraktiken wie „Schneeballsysteme“ werden mit dem seriösen Direktvertrieb in einen Topf geworfen.

Kunden und die Öffentlichkeit sollen optimal informiert werden, da der Direktvertrieb eine der erfolgreichsten und am stärksten wachsende Vertriebsmethode ist. Schauen Sie einfach im Webshop des Direktvertriebs vorbei. Das Landesgremium des Direktvertriebs bietet Ihnen die Möglichkeit, über das Internet Werbemittel, Waren für den Geschäftsalltag und Informationsmaterial zu bestellen: www.webshop.wko.at

• Infofolder - Der Direktvertrieb ist mein Leben und das lohnt sich auch! (50 Stk) • Leitfaden für Selbstständige im Direktvertrieb

• Tragetaschen (10 Stk.)

Tipp

Mitgliedsnummer und Pincode erhalten Sie unter T 0800 221 223 Sie haben Fragen? T 05 90 90 4-306 oder [email protected]

Die Lösung:

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Erfolgreiches Handeln

Exportservice Hilfestellung bei Fragen des Im- und Exports

Das Problem: Durch die EU-Erweiterung sind viele neue Chancen im Exportsektor entstanden - neue Chancen können genutzt werden.

Außenhandel wird für Kärntner Unternehmer zunehmend wichtiger.

Wir bieten den Außenhändlern über eine eigene Homepage (www.foreign-trade.at) • das Service einer exklusiven Datenbank für

o Partnersuche o Produktsuche o Ländersuche

• den optimalen Weg, um Produkte innerhalb der EU, in Mittel- und Osteuropa, Asien, Australien oder in Übersee zu verkaufen oder mit einem zuverlässigen Partner kostengünstig zu importieren

• weitreichende Informationen rund um den Außenhandel • verlässliche Partner für einen wirtschaftlichen Export und Import Die multilinguale Präsentation der Unternehmen macht die Außenhandels-Homepage auch für ausländische Besucher bezüglich Partner- Länder- und Produktsuche interessant.

Expertenpool: Erfahrene, langjährige im Außenhandel tätige Unternehmer stellen Ihnen ihre Erfahrungen mit Exportmärkten und mit anderen im Import-Export tätigen Unternehmen kostenlos zur Verfügung und bieten Ihnen somit aktive Hilfestellung. Durch ihr über jahrelang erworbenes Know-how in der Branche verfügen sie über vielfältige Erfahrungen auf einem oder mehreren ausländischen Märkten, haben teilweise Zweigniederlassungen im Ausland sowie Kenntnis von Finanzierungsstrategien und Logistik. Gerne unterstützen sie Sie mit ihrem fachspezifischen und kaufmännischen Wissen bei Import- und/oder Exportfragen.

Die Lösung:

Tipp

Die Internetplattform für Außenhändler: www.foreign-trade.at Expertenpool Außenhandel: www.wko.at/ah Infos unter T 05 90 90 4-305

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Tipp

Ihr Gremium bezahlt für Sie ein Jahr die Lizenzge-bühren in Höhe von Euro 216,00.

Weitere Infos unter T 05 90 90 4-305 oder 306!

Erfolgreiches Handeln

Kundeninformationsblätter für den Zoofachhandel www.petdata.at - Datenbank für Zoofachhändler Das Problem: Sie haben das Problem, dass Sie der Gesetzgeber verpflichtet, die Käufer über jedes Tier, dass Sie verkaufen umfassend über

- Herkunft, - Haltungsbestimmungen, - Pflege/ Ernährung, - Bewilligungspflichten, - Meldepflichten etc.

zu informieren. Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist der Behörde glaubhaft zu machen. Die mündliche Aufklärung des Kunden reicht nicht aus, daher müssen Sie für jedes Tier, das Sie verkaufen dem Konsumenten ein Merkblatt aushändigen. Und die Artenvielfalt und somit Ihr Angebot ist relativ umfangreich!

Über Initiative Ihres Gremiums wurde eine Online-Datenbank erstellt: www.petdata.at - „petdata“ erstellt mit Experten Informationsblätter für Vögel, Kleinsäuger, Süß- und

Meerwasserfische, wirbellose Süß- und Meerwassertiere, Reptilien, Amphibien, wirbellose Landtiere sowie Hunde und Katzen

- „petdata“ informiert über die private- und gewerbliche Haltung, Pflege und Besonderheiten der jeweiligen Tierart, über allfällige Artenschutzbestimmungen sowie behördliche Bewilli-gungs- und Anzeigepflichten

- die Informationsblätter entsprechenden Bestimmungen des österreichischen Tierschutz-gesetzes über die Informationspflicht des gewerblichen Handels

Highlights des petdata Web-Clients: - personalisierte Informationsblätter - gesetzliche Kundeninformation leicht gemacht - Druck von Preis-Etiketten in Farbe mit Tierbild - eigene Werbung auf den Informationsblättern

(individual mit eigenem Firmenlogo, Werbefläche für Gutscheine und Aktionen) - Zugangsberechtigungen für MitarbeiterInnen vergeben

Dieses Kundenblatt dient nicht nur dazu, den Gesetzesauftrag zu erfüllen, sondern ist ein ansprechendes Werbemedium für Sie - als ZoofachhändlerIn. Das Landesgremium Versand-, Internet- und allgemeiner Handel – Zoofachhandel – übernimmt für ein Jahr die anfallenden Kosten in der Höhe von Euro 216,00 pro Mitgliedsfirma. Sofort online registrieren unter www.petdata.at und ein Jahr lang kostenlos testen.

Die Lösung:

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Tipp Fordern Sie das Fachbuch „Zoologika-z“ einfach bei uns an!

Kostenlos für Mitglieder des Versand, Internet und allgemeiner Handel – Zoofachhandel!

T 05 90 90 4-306

Erfolgreiches Handeln

Zoologika-z Leitfaden zur Orientierung für Zoofachhandel Das Problem: Immer wieder stellt sich für Sie als Zoofachhändler die Frage, welche Tiere Sie unter welchen Bedingungen, wem verkaufen dürfen, welche Aufzeichnungen Sie in Ihrem Unternehmen tierschutzrechtlich führen müssen oder ob Sie zur Rücknahme eines Tieres verpflichtet sind, weil es dem Kunden doch nicht „gefällt“. Aber auch die Frage, wer zur Kontrolle befugt ist und welche Konsequenzen sich aus Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen ergeben können, bereitet immer wieder Kopfzerbrechen. TIERSCHUTZ IST RICHTIG – TIERSCHUTZ IST WICHTIG! Doch mit dem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz und den vielen Verordnungen wurde ein sehr umfangreiches Regelwerk geschaffen. Es erfordert einiges an Zeit und Mühe, diese Texte zu lesen, zu verstehen und im Betrieb umzusetzen.

Endlich ein praktisches Fachbuch! Das neue Handbuch für den Zoofachhandel „Zoologika-z“ liefert verständliche Antworten. Im Frage/Antwort - Stil aufbereitet, soll es für Sie ein praktischer Leitfaden für die häufigsten Fragen im Zoofachhandel darstellen.

Von A-Z informiert Von A wie Ausbildung bis Z wie Zucht erfährt der Leser, worauf es im Zoofachhandel ankommt. Wer wissen möchte, wie die Tiere im Geschäft zu halten sind, was die Behörde eigentlich darf, wann man einen Gewerbeschein braucht und worauf es beim Verkauf ankommt, der findet in diesem Buch die Lösung. Darüberhinaus erhalten Sie wertvolle Infos über die Struktur im österr. Zoofachhandel und erfahren z.B. wie viele Tiere es überhaupt in Österreich gibt, von wo die Leute ihre Tiere bekommen, welche Aspekte ihnen beim Kauf wichtig sind und vor allem, in welchen Bereichen die Umsätze erzielt werden. Nutzen Sie dieses Wissen, um Ihr Unternehmen richtig zu positionieren! Bestellen Sie gleich heute Ihr Handbuch für den Zoofachhandel „Zoologika-z“. Mitlieder des Allgemeinen Landesgremiums – Zoofachhandel – erhalten das Handbuch „Zoologika-z“ kostenlos.

Die Lösung:

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Erfolgreiches Handeln Marktfahrer – Handel mit Tradition Der Markt- Straßen und Wanderhandel zählt zu den ältesten und traditionsreichsten Handelsformen der Menschheit. Im weitesten Sinne ist er auch als wichtiger Nahversorger zu bezeichnen. Trotz Einkaufszentren und Großmärkte haben sich die Markfieranten ihren Platz im Wirtschaftsleben erhalten.

Das Problem: Es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Marktamtsleitern und Marktfieranten bzgl. der Standplätze auf

den Märkten. Marktdaten ändern sich und werden von den Gemeinden aktualisiert. Händler ohne Gewerbeberechtigungen sind auf den Märkten vertreten. Aggressive Verkaufspraktiken verärgern die Kunden und eine mangelhafte Preisauszeichen schaden dem Image des Marktfahrers.

Schlichtungsgespräche zwischen Gemeinde und Marktfahrer werden durchgeführt. Händler ohne Gewerbeberechtigung zur anzeige gebracht. Jährlich wird österreichweit ein Marktkalender aufgelegt, der den Marktfieranten als wichtigste Planungsunterlage zur Verfügung steht. Weiters werden Markttafeln für Markkaufleute ausgegeben.

• Informationen werden von Kunden und Marktfahrern gleichermaßen geschätzt • Effiziente Kontrollen schützen den Berufsstand • Ständige Qualitätskontrollen führen zu einer verbesserten Angebotsstruktur • Schwarze Schafe ohne Gewerbeberechtigung werden zur Anzeige gebracht

Die Lösung:

Wichtig!

Der Markthandel ist einer der ältesten und traditionsreichsten Handelsformen der Geschichte. Er belebt das städtische und ländliche Leben. Unsere Aktivitäten dienen dem Erhalt des Markthandels. Weitere Infos unter T 05 90 90 4 - 320

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Erfolgreiches Handeln

Materialdiebstahlbörse für Sekundärrohstoffhändler Eigentümer bitten um Mithilfe

Das Problem für die heimische Sekundärrohstoffbranche sind die häufigen Materialdiebstähle.

Diebstähle durch Banden: In letzter Zeit kommt es vermehrt zu – teilweise spekulativen – Altstoff- und Metalldiebstählen. Diebstähle in der Höhe von mehreren Tonnen und von Metallen in den verschiedensten Verarbeitungsformen sind keine Seltenheit mehr und die Diebe werden bei ihrer Vorgangsweise immer dreister.

Unsere Empfehlung: verstärkte Sicherheitsmaßnahmen! Um den Dieben die Vorgehensweise und die Verwertung der „Beute“ zu erschweren, haben wir für Sie eine österreichweite Telefon-Hot-line eingerichtet, bei der Diebstähle sofort und unbürokratisch gemeldet werden können. Eine rasche Aufklärungsquote ist das erfreuliche Resultat.

Deponieren Sie Informationen über Sekundärrohstoffdiebstähle (u.a. was , wann, wo gestohlen wurde, eventuell Täterbeschreibung) unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder über die Telefonhotline 05 90 900-3561. Diese Informationen werden per Mailverteiler an alle Sekundärrohstoffhändler übermittelt und außerdem erfolgt eine sofortige Veröffentlichung des Diebstahls auf der Website des Sekundärrohstoffhandels. Um die Hotline-Nummer immer schnell greifbar zu haben, können Sie gerne im Gremialbüro Kleber anfordern. Vorsicht vor bedenklichem Ankauf Durch die Diebstahlhotline sollen Sekundärrohstoffhändler einerseits auf mögliche weitere Diebstähle aufmerksam gemacht werden, und andererseits durch rechtzeitige Information davor bewahrt werden, beim Kauf der gestohlenen Materialien und Gegenstände – ohne Wissen – in den Nahbereich des strafrechtlichen Tatbestandes der Hehlerei zu geraten. Unsere Empfehlung: Beim Verkauf oder Kauf größte Vorsicht und Sorgfalt walten lassen! Versichern Sie sich der Seriosität Ihres Vertragspartners! Eine Meldung bei der Diebstahlhotline ersetzt jedoch keinesfalls eine entsprechende Anzeige bei der Polizei!

Die Lösung:

Tipp

Hotline gegen Materialdiebstahl „05 90 900-3561“ - aus ganz Österreich zum Ortstarif - bietet Möglichkeit zur Schadensbegrenzung!

E-Mail: [email protected]

Anforderung Aufkleber mit der Hotline: T 05 90 90 4 - 306

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Sie können den Erfolg Ihres Unternehmens mit professioneller Shop-Beratung und Mystery Shopping überprüfen. Sie gewinnen einen Einblick, wie Ihre Kunden Ihr Geschäft wahrneh-men, wie sich Ihre Mitarbeiter im Verkaufsgespräch bewähren und profitieren von den interessanten Verbesserungsvorschlägen (Verbesserungspotenzial, Profilierung gegenüber Mitbewerbern, Produktpräsentation und Geschäftseinrichtung.) • Testkauf • Shopberatung • Welche Verbesserungspotenziale gibt es noch in Ihrem Geschäft? • Profilieren Sie sich klar gegenüber Ihren Mitbewerbern? • Sind Produkte und Marken perfekt präsentiert? • Spricht die Geschäftseinrichtung den Kunden von heute optimal an?

Mystery Shopping & Store Check

Erfolgreiches Handeln

Schöne Geschäfte mit interessanten Schaufenstern, einem aufnehmenden Entree, anregender Produktplatzierung und umfassendem, freundlichen Service bieten dem Kunden mehr – mehr Stimmung, Emotionen, Anreize, Spaß und Erfolgserlebnisse. Pushen Sie den Erfolg Ihres Geschäftes mit professioneller Shop-Beratung & Mystery Shopping. Gewinnen Sie einen Einblick, wie Ihre Kunden Ihr Geschäft wahrnehmen und profitieren Sie von interessanten Vorschlägen.

Professionelle Shop-Beratung und Mystery Shopping Das Problem: Ist Ihr Geschäft kundenfreundlich? Fühlt sich der Kunde wohl? Welche Verbesserungspotenziale gibt es noch in Ihrem Geschäft? Profilieren Sie sich klar gegenüber Ihren Mitbewerbern? Sind Produkte und Marken perfekt präsentiert? Spricht die Geschäftseinrichtung den Kunden von heute optimal an?

Die Lösung:

Tipp

Sie wollen die professionelle Shop-Beratung bzw. Mystery Shopping in Anspruch nehmen? Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter! T 05 90 90 4 – 315

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Achtung

Verstöße gegen Jugend-schutzbestimmungen sind kein Kavaliersdelikt. Bei wiederholten Verstößen droht der Entzug der Gewerbe-berechtigung! Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter! T 05 90 90 4 – 300 oder 310

Erfolgreiches Handeln

Pro-Jugendschutz-Info Paket Informationsmaterial um Jugendschutzmaßnahmen aktiv zu unterstützen. Das Problem: Sie erfüllen Kundenwünsche im Bereich von sensiblen Produkten wie Tabakspezialitäten, Glückspielen, alkoholischen

Getränken und Video/DVD oder Spielen mit nicht jugendfreien Inhalten und wollen bzw. müssen Verkaufsbeschränkungen Ihren Kunden kommunizieren.

In einer intakten Gesellschaft besteht die Freiheit des erwachsenen Konsumenten darin, selbst über die Verwendung von Genuss-Produkten zu entscheiden.

Der Kärntner Handel ist sich aber auch seiner gesellschaftlichen Verantwortung, vor allem gegenüber Kinder und Jugendlichen, bei der Präsentation und dem Verkauf seiner Produkte bewusst. Der Schutz der Jugendlichen muss ein gemeinsames Ziel, sowohl der Eltern, Pädagogen und Institutionen des Jugendschutzes, als auch von Ihnen als verantwortungsbewusstem Händler sein. Wir unterstützen Sie diese Ziele zu kommunizieren und stellen Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung. • Plakat – Keine Tabakwaren für Jugendliche • Plakat – Kein Alkohol für Jugendliche • Individuelle Beratung zum Jugendschutz in Handelsbetrieben • Testkäufe • Info und Gesetzestext – Jugendschutzgesetz • Altersklassifikation für Spiele und Video/DVD

Die Lösung:

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Die Schulbedarfsförderung, die finanzielle Unterstützung für Eltern und Obsorgeberechtigten von schulpflichtigen Kindern ist eine Chance für den Kärntner Handel. Die Schulbedarfsförderung wird nur für den Bedarf an Unterrichtsmitteln wie Schultaschen, Hefte, Stifte, Bekleidung, Schuhe, Schulsportutensilien etc. ausbezahlt. Durch die Unterstützung dieser Aktion werden Sie weder durch Gebühren (Disagio) belastet, noch sind technische Einrichtungen notwendig. Wichtig aber sind die rechtzeitige Anmeldung sowie die rechtzeitige Einreichung der Gutscheine. Als Unterstützung für Eltern mit schulpflichtigen Kindern werden vom Land Kärnten im Rahmen der Schulbedarfsförderung „Schulstartgutscheine“ ausgegeben. Diese Schulstartgutscheine werden von den Kärntner Händlern entgegengenommen und eingelöst. Auf diese Weise unterstützen Sie mit Ihrer hervorragenden Servicequalität diese Aktion und dokumentieren damit, wie wichtig Nahversorgung gerade auch zu Beginn des Schuljahres ist.

Schulbedarfsförderung

Achtung

Ihre Teilnahme wird an die Landesregierung weitergeleitet, daher ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich! Ein Anmeldeformular senden wir Ihnen rechtzeitig zu. Noch Fragen? T 05 90 90 4 – 315

Erfolgreiches Handeln

Gut für Schüler und Eltern – gut für den Handel! Wir informieren Sie rechtzeitig über die Schulbedarfsförderung vom Land Kärnten – und Sie unterstützen somit Eltern mit schulpflichtigen Kindern.

Unterstützung für Eltern mit schulpflichtigen Kindern

Das Problem: Sie wollen Eltern mit schulpflichtigen Kindern zum Schulanfang unterstützen? Sie haben Produkte, die von jedem schulpflichtigen Kind benötigt werden? Sie möchten von der Schulbedarfsförderung des Landes Kärnten profitieren?

Die Lösung:

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Erfolgreiches Handeln

SMS Sicherheitsservice Keine Chance für dreiste Diebe!

Das Problem: Falschgeldbetrüger, Trickdiebe sind in der Stadt unterwegs. Bei Kollegen von Ihnen wurde eingebrochen.

Ratsam wäre eigentlich erhöhte Aufmerksamkeit oder aber besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Aber leider erfahren Sie viel zu spät von den Vorfällen – vielleicht erst aus der Zeitung oder den Nachrichten. Inzwischen könnten Sie auch schon selbst OPFER geworden sein.

In Kooperation mit dem BM für Inneres und der Polizei hat die Wirtschaftskammer ein Informationssystem per SMS via Handy initiiert. Ziel dieser Informations- und Präventionsmaßnahme ist es, Unternehmer rasch und unkompliziert vor raffinierten Langfingern, Falschgeldbetrügern, Trickdieben oder Einbruchsdieben zu warnen.

SMS Info erfolgt sekundenschnell! Nach der Meldung an die Exekutive verfügen Sie in kürzester Zeit über Informationen, um die Situation richtig einzuschätzen und entsprechend reagieren zu können. In regelmäßigen Abständen werden auch SMS mit allgemeinen, sicherheitsdienlichen Hinweisen versendet. Dazu kommen aber auch diverse IT-Kriminalitätsformen, Skidiebstahl oder Betrug. Per Kurz-nachricht werden alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich zu "SMS-Info" anmelden, informiert.

Die Lösung:

Tipp

Dieser Sicherheits-Service ist für Sie gratis! Um an diesem Service teilzunehmen, registrieren Sie Sich im Internet unter http://wko.at/ktn/handel mit ihrer Mitgliedsnummer und ihrem persönlichen Pincode. Noch Fragen? T 05 90 90 4 305

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Erfolgreiches Handeln

Sonderförderaktion exklusiv für Mitglieder des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels Das Problem: Sie möchten einen Webshop errichten? Ihre Website neu gestalten? Sie möchten sich weiterbilden? Sie möchten ein neues

Telefonsystem, EDV Anlage oder beispielsweise ein Kassensystem anschaffen?

Das Landesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels hat ein umfassendes Förderpaket für seine Mitglieder geschnürt. Unterstützung bekommt man beispielsweise für Kurse zur Weiterbildung oder Höherqualifizierung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter oder für die Websitegestaltung sowie für die Erstanschaffung von EDV-Anlagen, Telefonsystemen, Kassensystemen.

Gefördert werden 50% der Nettokosten • bis zu einem Maximalbetrag von Euro 500,-- für Kurse zur Weiterbildung oder Höherqualifizierung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter/Innen (auch Lehrlinge), eingeschränkt auf WIFI Kurse • bis zu einem Maximalbetrag von Euro 1.000,-- für Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Websitegestaltung bzw. Websiteüberarbeitung, Errichtung eines Online Shops, Kosten für Socialmedia oder Shoppingplattformen • bis zu einem Maximalbetrag von Euro 1.000,-- für Erstanschaffung von technischem Equipment z.B. EDV-Anlagen (PC´s, Laptops) und Telefonsystemen sowie Kassensystemen, Digitalkameras, spezielle Softwareprogramme (z.B. Bildbearbeitungsprogramme)

Die Lösung:

Tipp

Holen Sie sich Ihre Förderung! Richtlinien downloaden www.wko.at/ktn/internethandel

Infos unter T 05 90 90 4 – 305 oder 306

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Tipp

Die Beitrittserklärung exklusiv für Mitglieder des Gremiums der Handelsagenten können Sie unter T 05 90 90 4-306 anfordern.

Erfolgreiches Handeln

Sterbefonds für Handelsagenten Exklusiv für Mitglieder des Gremiums der Handelsagenten Das Problem: Als Handelsagent sind Sie fast täglich den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt. Die tragischen Erfahrungen der letzten

Jahre haben es immer wieder bewiesen, dass bei plötzlichen Todesfällen durch Unfallereignisse, oder als Folge einer schweren Erkrankung, hinterbliebene Familienangehörige oftmals nicht über so ausreichende finanzielle Barmittel verfügen, um die relativ hohen anfallenden Kosten begleichen zu können. Oft werden auch Bankkonten gesperrt bzw. allfällige Lebensversicherungen nicht sofort ausgezahlt.

Die Sterbefondsmitgliedschaft bietet Ihnen eine Möglichkeit, für einen plötzlichen und unvorhersehbaren Todesfall vorzusorgen, sowie eine Auszahlung in unbürokratischer Weise und ist somit eine wirksame Soforthilfe, weil dessen Verfügbarkeit nicht durch die geltenden Verlassenschafts-Rechtsbestimmungen blockiert werden.

• Mitglied beim Sterbefonds können Sie auf freiwilliger Basis durch Zahlung eines Betrages in

der Höhe von Euro 10,00 (so genannter Stehbetrag) werden

• jedes Mitglied übernimmt durch den Beitritt die Verpflichtung, bei einem Sterbefall eines Sterbefondsmitgliedes über schriftliche Aufforderung binnen 14 Tagen einen Betrag in der Höhe von Euro 10,-- an den Sterbefond zur Einzahlung zu bringen

• der Gesamtbetrag der Einzahlung der Sterbefondsmitglieder wird dann als so genannter Stehbetrag sofort an den namhaft gemachten Hinterbliebenen bzw. bezugsberechtigten Personen des verstorbenen Sterbefondsmitgliedes zur Auszahlung gebracht

Die Lösung:

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Weihnachtsöffnungszeitenservice

Tipp

Informieren Sie sich rechtzeitig über die arbeitsrechtlichen Aspekte zur Beschäfti-gung Ihrer Mitarbeiter! Vermeiden Sie dadurch teure Fehler! T 05 90 90 4 – 315

Erfolgreiches Handeln

Offenhaltezeiten am 8. Dezember und den vier Einkaufssamstagen vor Weihnachten wie auch arbeitsrechtliche Aspekte zur Beschäftigung der Mitarbeiter

Wir informieren Sie rechtzeitig vor Weihnachten über die gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Aspekte für die bevorstehende Weihnachtszeit im Hinblick auf:

Das Problem: Sie haben Fragen zu den Weihnachtsöffnungszeiten?

Sie haben Fragen zum 8. Dezember, 24. Dezember und 31. Dezember? Sie wissen nicht, ob es speziell für die Weihnachtszeit kollektivvertragliche Regelungen für die Beschäftigung Ihrer Mitarbeiter gibt, die zu beachten sind? Sie möchten während der Weihnachtszeit auf Ihre verkaufsoffenen Samstage und auf den 8. Dezember aufmerksam machen – wissen aber nicht wie?

Die Lösung:

• Adventsamstage • 8. Dezember • Gesetzliche Offenhaltezeiten am 24. und 31. Dezember

Wir helfen Ihnen bei der Bewerbung Ihrer Offenhaltezeiten der verkaufsoffenen Samstage vor Weihnachten, wie auch bei der Bewerbung des 8. Dezember. Sie erhalten von uns zeitgerecht die beliebten Weihnachtsplakate zur Bewerbung!

• Plakate zur Bewerbung Offenhalten am 8. Dezember • Plakate zur Bewerbung der Weihnachts-Einkaufsamstage • Ö3 Christmas-Shopping

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Tipp

Servicedokumente können Sie kostenlos unter

T 05 90 90 4-305 oder 306 anfordern! Für rechtliche Infos zu Webshops steht Ihnen Mag. Nikolaus Gstättner gerne per E-Mail [email protected] oder unter der Telefonnumer 05 90 90 4-300 zur Verfügung.

Erfolgreiches Handeln

Infopflichten für Webshops So gestalten Sie Ihren Webshop gesetzeskonform Das Problem: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Um als Internethändler auf der sicheren Seite zu sein und teure Versäumnisse zu

vermeiden, haben wir die wichtigsten Regeln für Webshops für Sie zusammengestellt. Welche Rechtsvorschriften sind rund um einen Webauftritt generell zu beachten: - Urheberrecht - Domainrecht - Impressumsvorschriften - etc.

Minimieren Sie das Risiko für Ihren Webauftritt Es gibt eine Reihe von Servicedokumenten, die für den Internet- und Versandhandel sehr interessant sind:

- Infopflichten für Webshops B2B

- Infopflichten für Webshops B2C

- Allgemeine Vorschriften für Webshops

- Spezielle Vorschriften für Webshops

Die Lösung:

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Know How Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiter und Lehrlinge Der Handel entwickelt sich auch in Richtung Dienstleistungen. Die Persönlichkeit des Verkäufers trägt maßgebend zum Erfolg eines Handelsunternehmens bei. Persönliche Betreuung ist neben der genauen Produktkenntnisse erforderlich um den Kunden an den Betrieb zu binden. Das Problem: Das Imageprofil des Handelsmitarbeiters wandelt sich nicht nur, es hat sich auch bemerkenswert verbessert. Nicht immer

sind Lehrlinge und Mitarbeiter der Betriebe am letzten Stand der Trend-Entwicklungen. Nicht immer stimmt der Kontakt zwischen Kunden und Verkäufer. Eine Reihe von Weiterbildungsmaßnahmen werden von der Sparte Handel und den Landesgremien ausgearbeitet, betreut und gefördert. Erfahrungen von Experten aus der Praxis werden angeboten. Ständiges Lernen ist mit Unterstützung der Sparte Handel möglich.

• Zwischenbetriebliche Warenkurse: Papier-, Uhren- und Juwelenhandel • Pyrotechnikkurs • Fortbildungskurse für Drogisten und Parfumeure • Warenkundeunterlagen Farbenfachhandel • Fachkundeunterlagen im Parfümeriehandel • Warenkundeunterlagen Eisen und Hartwarenhandel (Fernkurs) • Warenkundeunterlagen Zoofachhandel • Warenkundeunterlagen Uhren-, Juwelenhandel • Warenkundeunterlagen Sportartikelhandel • Verkaufskundekurs für Lehrlinge im Handel mit Mode und Freizeitartikel • Junior sales Award für Lehrlinge im Elektrohandel • Junior sales Champion für alle Handelslehrlinge (österreichweit) • „Pepper your service“ Verkaufsgespräche für Lehrlinge • Businessplanner: Marketinghandbuch für Klein- und Mittelbetriebe • Lehrlingswettbewerb: Verkaufsgespräch

Die Lösung:

Tipp!

Das WIFI-Kursbuch enthält eine Reihe von Lehrgängen zu handelsrelevanten Themen. Wir beraten Sie gerne über mögliche Weiterbildungs-maßnahmen für Mitarbeiter und Lehrlinge. Anruf genügt: T 05 90 90 4 - 320

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Know How

Business Planner Marketingsstrategien sind nicht nur für Großunternehmen die Grundlage für ein erfolgreiches Handeln. Zunehmend beschäftigen sich auch Klein- und Mittelbetriebe mit der Ausarbeitung und Umsetzung von mittel- und langfristigen Strategien. Fundiertes Know-how sichert die Zukunft jedes einzelnen Betriebes ab. Das Problem: Betriebsblindheit stellt sich im unternehmerischen Alltag nur all zu oft ein. Wichtige Grundlagen zur Unternehmensführung

zu Marketingfragen, zu Werbestrategie geraten in Vergessenheit. Neueste Strategiepapiere sind meist mit hohen Kosten verbunden

Die Sparte Handel hat einen zweiteiligen Business Planner herausgegeben, der die Grundlagen der Unternehmensführung in Form eines Arbeitsbuches wieder in Erinnerung ruft und stellt ihn seinen Mitgliedern zur Verfügung. (Teil 3 ist in Ausarbeitung).

Die Lösung:

Tipp

Im Business Planner nachblättern macht neugierig und Lust auf Veränderung.. Rufen Sie uns an und bestellen Sie den Business Planner T 05 90 90 4 – 320

• Business Planner: Teil 1 – Marketingleitfaden mit vielen Checklisten und branchenspezifischen Adaptierungen

• Business Planner: Teil 2 - Verkaufsgespräch, Körpersprache, Psychologie an POS, Umgang mit Kunden, erleichtert den täglichen Kundenkontakt

• Business Planner: Teil 3 – Zukunftstrends, die attraktiv sind für den Handel, wie man mit ihnen umgeht und wieweit es möglich ist (seriös) in die Zukunft zu blicken. Aufbau eines eigenen Businessplans. – Erscheint demnächst.

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Know How

Branchen NL Text Evelin fehlt noch

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Zahlen Fakten Daten

Statistikservice

Baumarktstudie Kärnten

Baumarktsituation im Großraum Klagenfurt. Studie der S+ M BeratungsgmbH ab 2005 aktualisiert. Eigenerhebung Fa. Öbau Egger

Quelle: Studie der S+ M BeratungsgmbH Info/Anforderung: Dr. Günter Schmidauer T 05 90 90 4 DW 320, E [email protected]

Beschäftigungsaspekte im Einzelhandel

Diese Studie beschreibt die aktualisiert. Situation und Entwicklung der Beschäftigung im österreichischen Einzelhandel

Quelle: KMU Forschung Österreich Info/Anforderung: Evelin Schnögl, T 05 90 90 4 DW 305, E [email protected]

Branchenüberblick Österreich

Ziel der Studie ist die überblicksartige Darstellung der Situation in insgesamt zwanzig wichtigen Ein-zelhandelsbranchen und deren bedeutendsten Marktteilnehmern in Österreich. Schwerpunkte sind dabei die Umsatzentwicklung des Gesamtmarktes und branchenspezifische Kennzahlen, wie Umsatz und Verkaufsfläche. Ferner werden die für die nähere Zukunft absehbaren Entwicklungen dieser Branchen angeführt.

Quelle: KMU Forschung Österreich Info/Anforderung: Evelin Schnögl, T 05 90 90 4 DW 305, E [email protected]

Der Kärntner Einzelhandel - Strukturdaten

Wie schaut die Handelsstruktur bzw. Einzelhandelsstruktur in Kärnten aus? • Anzahl der Unternehmen – prozentueller Anteil an Österreich • Anzahl der unselbstständig Beschäftigten mit prozentuellem Anteil an den Beschäftigten Österreich s • Nettoumsatz Kärnten–prozentueller Anteil an Österreich

Quelle: KMU Forschung Österreich Info/Anforderung: Evelin Schnögl, T 05 90 90 4 DW 305, E [email protected]

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Der Österreichische Handel Da-ten/Fakten/Analysen

Im österreichischen Handel sind rd. 80.000 Unter-nehmen tätig, das entspricht rd. 27% aller öster-reichischen Unternehmen. Mehr als die Hälfte der Handelsunternehmen ist dem Einzelhandel zuzu-ordnen. Die Studie beleuchtet die österreichische Handels-landschaft, den Handel als Arbeitgeber, Handelsum-sätze, betriebswirtschaftliche Situation im Handel wie auch Verbrauchsausgaben und basiert sowohl auf aktuellem statistischen Datenmaterial aner-kannter Institutionen als auch auf Sonderauswer-tungen und Primärerhebungen der KMU Forschung.

Quelle: KMU Forschung Österreich Info/Anforderung: Evelin Schnögl, T 05 90 90 4 DW 305, E [email protected]

Einzelhandel im Internet

Ziel der Studie ist eine umfassende Erhebung des Status Quo des Internet-Einzelhandels in Österreich. Die Schwerpunkte der Studie liegen in der Analyse der Angebotsseite (Betriebsformen und Geschäfts-modelle, wirtschaftliche Bedeutung, Handelsmarke-ting-Mix) und der Nachfrageseite (Internet-Nutzung der Österreicher/innen, Informa-tionsverhalten, Akzeptanz des Internets als Einkaufsstätte, Einkauf im Internet-Einzelhan-del).

Quelle: KMU Forschung Österreich Info/Anforderung: Evelin Schnögl, T 05 90 90 4 DW 305, E [email protected]

Handel aktuell

Informationsbroschüre der Bundessparte Handel zu aktuellen handelsspezifischen Themen. Der „Handel aktuell“ erscheint ca. 6x jährlich

Informationen und Download über: wko.at/ktn/handel

Gratisinfos über aktuelle handelsspezifische Themen über: [email protected]

Handel in Zahlen

Gibt eine Übersicht zu den wichtigsten Daten des österreichischen Handels wie z.B.

o Umsatz, o Lehrlinge, o Beschäftigte, o Mitglieder, o Arbeitgeberbetriebe o Verbraucherpreisindex

Info/Anforderung: Evelin Schnögl, T 05 90 90 4 DW 305, E [email protected]

Kaufkraftkennzahlen nach Bezirken

Studie gibt einen Überblick über das o Kaufkraftvolumen

Quelle: KMU Forschung Österreich Info/Anforderung: Evelin Schnögl,

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o die Kaufkraft je Einwohner o Bundesländervergleich o Kaufkraft in den Kärntner Bezirken

T 05 90 90 4 DW 305, E [email protected]

KFZ Studie

Marktentwicklung unterliegt mit statistischem Material

Quelle: Bilanzkonferenz BGR KFZ-Handel Autoinformation (Euro-tax) Info/Anforderung: Dr. Günter Schmidauer T 05 90 90 4 DW 320, E [email protected]

Konjunkturentwicklung im Einzelhandel Jahresbericht

Diese Studie gibt Aufschluss über Umsatzzahlen, beobachtet Konjunkturentwicklungen und damit verbunden Umsatzwachstum oder Umsatzrückgang im Einzelhandel. Stellt diese Zahlen in Relation zu Verkaufspreiserhöhungen, Inflationsrate, Kundenfrequenz.

Quelle: KMU Forschung Österreich Info/Anforderung: Evelin Schnögl, T 05 90 90 4 DW 305, E [email protected]

Kosten- Ertrags- und Finanzlage im Handel

Hauptergebnis dieser Studie sind: o Starke Wettbewerbsintensität im Handel

mit ausgeprägter Polarisierung o Handel ist ertragsschwächer als

marktorientierte Wirtschaft o Ausreichende Risikokapitaldeck iim

handel

Zusammenfassung Kurzfassung Tabellenband Quelle: KMU Forschung Österreich Info/Anforderung: Evelin Schnögl, T 05 90 90 4 DW 305, E [email protected]

Lebendiger Handel Lebendige Innenstadt

Die Stadt ist urbaner Lebensraum – attraktiv – lebenswert – unverwechselbar. Durch Projektierung und Errichtung von immer mehr EKZ´s wird Grün-land zubetoniert – gewachsene Städte veröden, Ge-schäfte verfallen. Diese Mappe ist zum Nachdenken! Soll es so weitergehen, bis alle kaputt ist?

Quelle: Bundesgremium Textilhandel Info/Anforderung: Andrea Payer, T 05 90 90 4 DW 3105, E [email protected]

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Lehrlingsstand im österreichischen Handel

Im österreichischen Handel werden in 6.079 Lehrbe-trieben 19.913 Lehrlinge ausgebildet. Der Anteil der Lehrlinge im Handel am Gesamtlehr-lingsstand fiel 2008 auf 15,1 %. Die Lehrlingszahlen sind in vier Bundesländern ge-stiegen. Den größten Zuwachs konnten Wien und Kärnten verzeichnen. Die Durchschnittszahl der Lehrlinge pro Betrieb be-trägt 3,3. Im Jahr 2008 sind im Handel 6.795 Personen zur Lehrabschlussprüfung angetreten. Davon haben 89,1 % bestanden und 10,9 % nicht bestan-den.

Info/Anforderung: Evelin Schnögl, T 05 90 90 4 DW 305, E [email protected] Informationen und Download über: wko.at/ktn/handel

Struktur im stationären Einzelhandel in Österreich

Im stationären Einzelhandel stehen den Konsu-mentInnen rd. 52.690 Einzelhandelsgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 15.990.000 m² für Ihren Einkauf zur Verfügung.

Quelle: KMU Forschung Österreich Info/Anforderung: Evelin Schnögl, T 05 90 90 4 DW 305, E [email protected]

Verbrauchsausgaben

Ziel der Studie: aktuelle und umfassende Übersicht über die jährlichen Verbrauchsausgaben der priva-ten Haushalte und Touristen. Neben der Anzahl der Einwohner bzw. Haushalte und der regionalen Kauf-kraft stellen die spezifischen Verbrauchsausgaben die wichtigste Datenbasis dar.

Quelle: RegioPlan Österreich Info/Anforderung: Evelin Schnögl, T 05 90 90 4 DW 305, E [email protected]