Prof. Dr.-Ing. D. Großhans Neues im Technischen … · 2016-01-21 · am 02.04.2009 in Linstow. 2...
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1PEBA Prüfinstitut für Baustoffe GmbHKöpenicker Landstraße 280, 12437 Berlin
Tel.: (030) 63 95 80 - 0Fax: (030) 63 95 80 - 50
Prof. Dr.-Ing. D. Großhans
Neues im Technischen Regelwerk (ZTV Asphalt- StB 07, TL Asphalt- StB 07)
Einführung in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und
BrandenburgVortragsveranstaltung beim VSVI
am 02.04.2009 in Linstow
2
Gliederung
1. Allgemeine Veränderungen
• welche Regelwerke werden durch welche ersetzt
2. Normative Veränderungen
• TPA als Umsetzung der DIN EN 12697 und bestehender Prüfvorschriften
• neue Prüfmodalitäten
• neue Bezeichnungen/ veränderte Mischgutarten/ neue Anforderungen
3. Bauvertragliche Veränderungen (Erstprüfung, WPK)
• Allgemeines
• Zusammenfassung/ Übergangsfristen
4. Länderspezifische Regelungen
5. Auswirkungen der neuen Regelwerke
3
1. Allgemeine Veränderungen im Rahmen der neuen EU-Regelwerke
41.1 Welche Regelwerke werden ersetzt ?
Neue Normen für Asphalt:
• DIN EN 13108-1 Asphaltbeton• DIN EN 13108-2 Asphaltbeton für dünne Schichten• DIN EN 13108-3 Softasphalt• DIN EN 13108-4 Hot Rolled Asphalt
Asphaltbeton = Mischgut für Asphalttragschicht, -binderschicht und -deckschicht
• DIN EN 13108-5 Splittmastixasphalt • DIN EN 13108-6 Gussasphalt • DIN EN 13108-7 Offenporige Asphaltdeckschicht• DIN EN 13108-8 AusbauasphaltTL AG-StB 06
51.1 Welche Regelwerke werden ersetzt ?
Neue Normen für Asphalt:
• DIN EN 13108-1 …7 Produktnormen für Asphalt• DIN EN 13108-8 Ausbauasphalt• DIN EN 13108-20 und -21 Qualitätsnormen für Asphalt• DIN EN 12697-1…43, -80, -81 Prüfnormen für Asphalt
• DIN EN 12591 Straßenbaubitumennormen• DIN EN 14023 Normen für PmB• DIN EN 13808 Bitumenemulsionen
• DIN EN 13043 Gesteinskörnungsnormen
Asphalt
Bitumen
Gestein
61.1 Welche Regelwerke werden ersetzt ?
Mit der Einarbeitung der EU-Normen wird das deutsche Regelwerk konsequent in Ebenen strukturiert, jedoch auch auf Bestehendem aufgebaut.
Vertragliche Anforderungen mit Randstrich und Richtlinien kursivzur Ausführung der Bauleistung
ZZusätzlicheusätzliche TTechnechn..VVertragsbedingungenertragsbedingungenund Richtlinienund Richtlinien
z. B. ZTV Asphalt-StB
TTechnischeechnischeLLieferbedingungen ieferbedingungen und deren und deren GGüteüberwachungüteüberwachung
Anforderungen an die Herstellung der zu liefernden oder einzubauenden Gemische oder Gesteinskörnungen
z. B. TL Asphalt/ TL G Asphalt-StB
Anforderungen an die Prüfungen zur Überprüfung der Qualität der bauvertrag-lichen Leistung
TTechnische echnische PPrüfvorschriftenrüfvorschriften
z. B. TP A-StB
StandardleistungsStandardleistungs--katalogkatalog
Bindeglied zur bauvertraglichen Umsetzung
z. B. LB 113
71.1 Welche Regelwerke werden ersetzt ?
ZTV Asphalt 01 Bauvertrag ZTV Asphalt-StB 07
ZTVT-StB 95 Lieferbedingungen Asphalt TL Asphalt-StB 07
TL G Asphalt-StB 01 (nat. Umsetzung der DIN EN 13108)
DIN EN 12591 (1999) TL Bitumen-StB 07TL PmB-StB 01 (nat. Umsetzung der DIN EN 12591)
DIN 1996
Arbeitsanleitungen TP Asphalt-StB 07
Technische Prüfvorschriften sämtliche Prüfvorschriften
81.1 Welche Regelwerke werden ersetzt ?
Weitere neue Regelwerke:
TL BE-StB 07 Bitumenemulsionen und
(nat. Umsetzung der DIN EN 13808) Haftkleber
TL Gestein-StB 04 Gesteinskörnungen
TP Gestein-StB 08
TL AG-StB 06 Asphaltgranulat
ZTV BEA-StB 07 ZTV Bauliche Erhaltung
TL BEA-StB 07 TL Bauliche Erhaltung
91.1 Welche Regelwerke werden ersetzt ?
ZTV Asphalt StB 01 TL-/ ZTV Asphalt StB 07Regelung der MischgutvariantenAsphaltbinderschichten (ABi)
Asphaltdeckschichten- Asphaltbeton (Heißeinbau) (AB)- Splittmastixasphalt (SMA)- Gussasphalt (GA)- Asphaltmastix- Asphaltbeton (Warmeinbau)
Tragdeckschichtmischgut
ZTVT StB 95Regelung der TragschichtvariantenAsphalttragschichten (ATS)
Tragschichten ohne Bindemittel- Frostschutzschicht- Kies-Schottertragschicht
Tragschichten mit hydraulischem Bindemittel- Verfestigungen- HGT- Betontragschichten
TL-/ ZTV SoB-StB 04
Regelung der MischgutvariantenAsphaltbinderschichten (AC B)
Asphaltdeckschichten - Asphaltbeton (AC D)- Splittmastixasphalt (SMA)- Gussasphalt (MA)
Tragdeckschichten (AC TD)
Regelung von zusätzlichen Mischgut-varianten
Asphalttragschicht (AC T)
ZTV Beton-StB 07
Offenporiger Asphalt (PA)
10
2. Normative Veränderungen
2.1 TPA als Umsetzung der DIN EN 12697 und bestehender Prüfvorschriften
112.1 TPA als Umsetzung der DIN EN 12697 und
bestehender Prüfvorschriften
TP Asphalt-StB 07Arbeits-
anleitungenTechnische
Prüfvorschriften
DIN 1996
zusätzliche europäische Normen
DIN EN 12697
12
2. Normative Veränderungen
2.2 Neue Prüfmodalitäten
132.2 Normative Veränderungen
Neue Prüfmodalitäten
Bindemittelgehalt/ Bindemittelrückgewinnung (TPA-01 und TPA-03)Extraktionen mit Tri oder Toluol nur in Vollautomaten/ geschlossene Anlage (z.B. INFRA Test-Automat)
Extraktionen in Halbautomaten ( mit Siebturm) vorübergehend weiter zulässig längerfristig jedoch Umstellung aufgrund des Umwelt- und Arbeitsschutzes notwendig
Extraktionsanlage mit stehendem Siebturm ist keine geschlossene Anlage !
Aus gründen des Arbeitsschutzes möglichst nur geschlossene Anlage
Bindemittelrückgewinnung immer im Ölbad undgeänderter Prüfablauf bezgl. Unterdruck, Zeit undTemperatur
142.2 Normative Veränderungen
Neue Prüfmodalitäten
Rohdichte mit Wasser (TPA-05)Asphalt granulieren
Flaschenpyknometer
ausschließlich Wasser als Prüfmittel
Druck von 30 hPa, anstelle 20 hPa
Dauer 15 Minuten, anstelle 30 Minuten
Korrekturformel auf „TRI-Wert“ wird nicht mehr angesetzt
Verfahren mit Lösemittel nicht in TPA übernommen!
152.2 Normative Veränderungen
Neue Prüfmodalitäten
Raumdichte (TPA-05)
Einfluss nicht bekanntVerfahren A (ρdry)unmittelbare Tauchwägung ohneWasserlagerung, für MA
Abtupfen erhöht und Korrekturfaktor reduziertdie Raumdichte
Verfahren B (ρssd)Abtupfen mit feuchtem Ledertuch, Prüfung bei 25°C,Korrektur mit Faktor 0,997 g/cm³ für AC D, AC B, SMA und AC TD
Raumdichte der Asphalttrag-schicht ist erheblich kleiner
Verfahren D (ρbdim)Ausmessverfahren, für PA und AC T, wasserdurchl. Asphalttragschichten
162.2 Normative Veränderungen
Neue Prüfmodalitäten
Erfahrungen mit den neuen TPA
• Rohdichte mit Wasser (TPA-05)o Erhöhter Zeitaufwand durch granuliereno zusätzlicher Säuberungsaufwand bei
höhermodifizierten Bindemitteln/ Zusätzeno mehr Probematerial notwendig, da
Rohdichte nicht mehr für die Ermittlungdes Bindemittelgehaltes herangezogenwerden kann
erzeugt Mehrkosten,bei Mischgutunters.
am Bohrkern mehr Bohrkerne
• Raumdichte (TPA-06)Anforderungswert
f. Vmax um 0,5% verringert
bei gleichen Asphaltprobekörpernwerden andere Hohlraumgehaltegemessen
172.2 Normative Veränderungen
Neue Prüfmodalitäten
0,090,1250,250,50,711,02,05,08,0…
Korngrößenverteilung (TPA-02)Wechsel Prüfsieb:5,0 mm auf 5,6 mmFüllersieb 0,09 mm auf 0,063 mm zusätzlich 0,125 mm
Veränderte Grenzwerte und zusätzliche Toleranzen
0,25 mm und 1,0 mm nach TL Asphalt 07 nicht erforderlich
0,250,1250,063
1,0
5,6
Es empfiehlt sich jedoch weiterhin die Anwendung der benannten Siebe !(Aussage zu mangelhaften Korngrößenbereichen und Verhinderung der Überlastung der Siebe)
182.2 Normative Veränderungen
Neue Prüfmodalitäten
Spurbildungsversuch (TPA-22)
Hartgummirad im Luftbad
Prüftemperatur: T= 60°C
Probekörper: Ausbaustück (Fixierung in einem Gipsbett) oder WSV-Platte
Ergebnis: Proportionale Spurrinnentiefe PRDair
192.2 Normative Veränderungen
Neue Prüfmodalitäten
Erfahrungen mit den neuen TPA
• Spurbildungsversuch (TPA-22)
Kein Bewertungs-hintergrund vorhanden
In Brandenburgvorläufiges Ausweichen auf die „alte“
Prüfvorschrift ( Wasserbad, Stahlrad, T= 50°C)
Einfluss der neuen TPA auf das Prüfergebnisbislang keine Erfahrungen
202.2 Normative Veränderungen
Neue Prüfmodalitäten
Herstellung von Marshall-Probekörpern (TPA-30)
21
2. Normative Veränderungen
2.3 Neue Bezeichnungen
22
BeanspruchungBeanspruchungGrößtkornGrößtkornMischgutsorteMischgutsorte
LLAC
NN
SS
SMASMA
MAMA
PAPA
Asphaltbeton
Splittmastix-asphalt
Gußasphalt
Offenporiger Asphalt
55
88
1111
1616
Körnung 0/5
2222
3232
Körnung 0/8
Körnung 0/11
Körnung 0/16
Körnung 0/22
Körnung 0/32
SchichtSchicht
Trag-schicht
Binder-schicht
Deck-schicht
T
B
D
leichte
normale
besondere
Beispiel - Mischgutkennzeichnung
TD Tragdeck-schicht
Kennzeichnung erfolgt nur bei Asphaltbeton!
2.3 Normative Veränderungen
Neue Bezeichnungen
AC 11 D N Asphaltbeton 0/11für Deckschichten mit normaler Beanspruchung (BK IV und V)
232.3 Normative Veränderungen
Neue Bezeichnungen
Wahl der Mischgutart und -sorte in Abhängigkeit der zu erwartenden Beanspruchung
( )
ABi 0/11 (neu: AC 11 B) und ATS 0/16 (neu: AC 16 T) in
ZTV Asphalt-StB 07 nicht enthalten – nicht für Neubau !
In TL Asphalt-StB 07 jedoch enthalten, da Anwendung nach ZTV BEA-StB
als Ausgleichsschicht weiter möglich !
ZTV Asphalt-StB 07, Tabelle 1: Zweckmäßige Asphaltmischgutart und Asphaltmischgutsorte in Abhängigkeit von der zu erwartenden Beanspruchung
Achtung! AC 22 T L kann auch in BK VI verwendet werden!
In Rad- und Gehwegen ist auf Grund der Offenporigkeit und Anfälligkeit auf Einwuchs AC 16 T N zu empfehlen – in keinem Fall AC 32 T N verwenden.
242.3 Normative Veränderungen
Neue Bezeichnungen
Wahl der entsprechenden Bindemittelart und -sorte in Abhängigkeit des Mischgutes und der zu erwartenden Beanspruchung
( 50/70 )
10/40-65 25/55-55A
ZTV Asphalt StB 07, Tabelle 2: Zweckmäßige Bindemittelart und Bindemittelsorte in Abhängigkeit von der zu erwartenden Beanspruchung
Achtung! AC11 DN mit Bitumen 50/70, SMA 8S mit PmB 45! Für Radwege, die gleichzeitig als Skaterwege benutzt werden sollen, ist ein Bitumen 50/70 zweckmäßiger als 70/100!
252.3 Normative Veränderungen
Neue Bezeichnungen
TL Bitumen-StB 07, Anhang A neue Sortenbezeichnungen der PmB
26
2. Normative Veränderungen
2.4 Neue Mischgutarten u. Veränderungen
272.4 Normative Veränderungen
Neue Mischgutarten
Asphaltdeckschichten
Veränderung in: KorngrößenverteilungHohlraumausfüllungsgrad (VFB) angebenProp. SpurrinnentiefeangebenVmax ( H bit) am MPK und an der fertigen Schicht um 0,5 Vol.-% abgesenktTeilweise andere Bindemittelsorten
282.4 Normative Veränderungen
Neue Mischgutarten u. Veränderungen AsphaltbetonAC 8 DS neu
AC 11 DL erweitert bisherigen AB 0/11
SplittmastixasphaltSMA 5 S neu
GussasphaltMA 8 S neuMA 5 S neu
Offenporiger AsphaltPA 8 neuPA 11 neuPA 16 neu
Asphaltdeckschichten
292.4 Normative Veränderungen
Neue Mischgutarten u. Veränderungen
Asphaltbinderschichten
Veränderung in:
KorngrößenverteilungVmin/max am MPKandere Bindemittel RegelfallAngabe: proport. Spurrinnentiefe
302.3 Normative Veränderungen
Neue Mischgutartenu. Veränderungen
Asphalttragschichten
Veränderung in:
KorngrößenverteilungMarshall Stabilität und Fließwert entfallenBestimmung der Raumdichte mit Ausmessverfahren
312.4 Normative Veränderungen
Neue Mischgutarten u. Veränderungen
Asphalttragschichttypen Neu (gem. TL Asphalt-StB 07) Alt (gem. ZTVT StB 95)
entspricht etwa Sieblinien-bereich
AC 32 TS < 0,063mm; 2-9 M% A0 < 0,09 mm; 2-20 M%AC 22 TS > 2,0 mm; 60-75 M% > 2,0mm; 0 - 80M%AC 16 TS*
CS
A < 0,09 mm; 4-20 M%AC 32 TN < 0,063mm; 3-9 M% > 2,0 mm; 0 - 35 M %AC 22 TN > 2,0 mm; 60-75 M%AC 16 TN* B < 0,09 mm; 3-12 M%
C
AC 32 TL < 0,063; 3-10 M%AC 22 TL > 2,0 mm; 40-60 M% C, CS < 0,09 mm; 3-10 M%AC 16 TL* > 2,0 mm; 60 - 80 M %
B
Type CS, wie C, jedoch Anteil an gebrochenem Korn > 2 mm beträgt mind. 60 % und BS : NS ≥ 1 : 1
*) nur für Ausgleichsschichten
unterscheiden sich im Anteil der Körnung >2,0 und <0,063 mm
322.4 Normative Veränderungen
Neue Mischgutarten u. Veränderungen
Neue Bauweisen: Offenporiger Asphalt
Einschichtige offenporiger Asphaltdeckschicht (PA)ZTV Asphalt-StB 07
PA 8
Dichtung
AC 16 BS
AC 22 TS
Zweischichtige offenporige Asphaltdeckschicht(ZWOPA)Merkblatt für den Bau offenporiger Asphaltdeck-schichten(zwei Schichten übereinander3,5 cm 0/8 und4,5 cm 0/16 (auf A1), Vorteil: selbstreinigend obere Schicht wirkt als Schmutzfilter
akustisch wirksam bei Fahrgeschwindigkeiten unter 60 km/h, ideal für Innerortsstraßen
332.4 Normative Veränderungen
Neue Mischgutarten u. Veränderungen
Neue Bauweisen: Kompaktasphalt (Regelbauweise)
Herstellung kompakter Asphaltbefestigungen, d.h. Einbau von AC B und SMA unmittelbar hintereinander („heiß auf heiß“), ohne Befahren der noch heißen unverdichteten Asphaltbinderschicht. Verdichten beider Schichten erfolgt hinterher in einem Arbeitsgang
342.4 Normative Veränderungen
Neue Mischgutarten u. Veränderungen
Kompaktasphalt
352.4 Normative Veränderungen
Neue Mischgutarten u. Veränderungen
Neue Bauweisen: Gusasphalt mit lärmtechnisch verbesserten Eigen-schaften (Regelbauweise)
MA 8S Neu
MA 5S Neu (lärmarm)
(bisher Merkblatt)
36
2. Normative Veränderungen
2.5 Neue Anforderungen
372.5 Normative Veränderungen
Neue Anforderungen - Erstprüfung
Asphalteigenschaften, an die je nach Asphalt-mischgutart und –sorte Anforderungen gestellt werden
Bindemittelgehalt Bmin [M%]Hohlraumgehalt Vmin/max [Vol.-%]Hohlraumfüllungsgrad VFB [%]Proportionale Spurrinnentiefe PRDLuft [%]Statische Eindringtiefe Imin/max [mm]Zunahme der Eindringtiefe Inc [mm]Dynamische Stempeleindringtiefe Idyn [mm]an Gußasphalt
382.5 Normative Veränderungen
Neue Anforderungen
Anforderungen an Gesteinskörnungen
Brechsand/ NatursandBegriffe werden nicht mehr verwendetUnterscheidung notwendigErsatzdefinition FließkoeffizientUntersuchungen bei der BASt und Forschungsvorhaben an der TU München
392.5 Normative Veränderungen
Neue Anforderungen - Erstprüfung
Neue bauvertragliche Anforderungen an das Mischgut
Gestein im Mischgut betreffend:
Korngrößenverteilung
andere Prüfsiebe - weitere/zusätzliche Grenzwerte und Toleranzen
geänderte Toleranzen für KGV bei MA (Grobkornanteil)
Anteil gebrochener Kornoberflächen (C100/0)
Widerstand gegen Zertrümmerung (SZ20/ LA18)
Polierwiderstand (PSV51 nicht mehr Mittelwert, daher Anforderungen um 2
Punkte gesenkt)
Fließkoeffizient bei feinen Gesteinskörnungen (Kategorie: ECS 35)
anstelle BS:NS-Verhältnis
402.5 Normative Veränderungen
Neue Anforderungen - Kontrollprüfung
Neue Bauvertragliche Anforderungen an das MischgutMischgut betreffend:
Mindestbindemittelgehalt Bmin immer umgerechnet auf eine Gesteinsrohdichte von 2,65g/cm³
Hohlraumgehalt Vmin, Vmax (Absenkung um 0,5 Vol.-%)
Angabe:
- Hohlraumfüllungsgrad VFB
- prop. Spurrinnentiefe PRDLuft
- dynamische Stempeleindringtiefe für Gußasphalte „S“
teilweise andere Regelbindemittel als bisher
in Bauklasse III immer „S“ Mischgüter
412.5 Normative Veränderungen
Neue Anforderungen
Bauvertragliche Anforderungen an das Mischgut
bereits bestehendenAnforderungen
Stabilität und Fließwertfür AC T und AC TD
Brechsand/ Natursand- Verhältnis
42
3. Bauvertragliche Veränderungen
3.1 Allgemeines
433.1 Bauvertragliche Veränderungen
Allgemeines
Regelwerk
Alt Neu
ZTV Asphalt StB 01 ZTV Asphalt StB 07ZTV T-StB 95/ Fassung 2002 TL Asphalt StB 07DIN Normen TL Bitumen-StB 07(z.B. 1996/ DIN 12591 TL BE-StB 07TL PmB, TL PmOB…) TP Asphalt-StB
443.1 Bauvertragliche Veränderungen
Allgemeines
PrüfungenAlt NeuEignungsprüfung Erstprüfung(ZTV Asphalt StB 01)
EignungsnachweisEigenüberwachungsprüfung/ zertifizierte WPKGüteüberwachung (TL G Asphalt 01)
Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen(ZTV Asphalt StB 01)
453.1 Bauvertragliche Veränderungen
Allgemeines
Erstprüfung
• Für die Durchführung ist keine Anerkennung erforderlich RAP Stra gilt hier nicht mehr
• für jede Zusammensetzung eines Asphaltmischgutes vor der ersten Verwendung
• an Asphaltmischgut das im Labor hergestellt wurde, Herstellung an der Mischanlage nicht zulässig
• Gültigkeit bis zu 5 Jahre
463.1 Bauvertragliche Veränderungen
Allgemeines
Erstprüfung• Nachweis dafür, dass Anforderungen der TL Asphalt-StB 07
erfüllt werden – kein Nachweis der Eignung für bestimmten Verwendungszweck im Rahmen eines Bauvertrages!
• Lückenschluss schafft ZTV Asphalt-StB 07 mit Eignungsnachweis- Erstellung vom AN (Baufirma) - Angaben zur Zusammensetzung zu den im Rahmen der
Erstprüfung durchgeführten Prüfungen und Erklärung des AN über Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck
- Angaben maßgebend für Ausführung und Abnahme der Bauleistung
473.1 Bauvertragliche Veränderungen
AllgemeinesEignungsnachweis
Achtung: Baumaßnahme von mehreren Asphaltmischanlagen gleichzeitig beliefert
• Differenzen bei Asphalttragschichten- Bindemittelgehalt < 0,3 M.-%- Anteil an groben Gesteinskörnungen < 3,0 M.-%- Anteil Füller < 1,0 M.-%
• Anforderungen bei Asphaltbinder- und - deckschichten- Identischer Eignungsnachweis (d.h. gleiches Gestein
einsetzen)- Art des Asphaltgranulates bei Binderschichten darf
variieren
483.1 Bauvertragliche Veränderungen
Allgemeines
PrüfungenAlt Neu
Eignungsprüfung Erstprüfung(ZTV Asphalt StB 01)
Eigenüberwachungsprüfung/ zertifizierte WPKGüteüberwachung (TL G Asphalt 01)
Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen(ZTV Asphalt StB 01)
493.1 Bauvertragliche Veränderungen
Allgemeines
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)Asphalthersteller (Mischwerk) erstellt selbst seine Erstprüfung und führt System der WPK ein
• WPK umfangreicher als bisherige Eigenüberwachung
• Qualitätsmanagementsystem erstellen und implementieren (technische Gegebenheiten an der Asphaltmischanlage, sämtliche Abläufe und Verantwortlichkeiten dokumentieren)
503.1 Bauvertragliche Veränderungen
Allgemeines
Werkseigene Produnktionskontrolle (WPK)
• Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Bauproduktengesetz führt Erstinspektion des Werkes und der WPK und in der Folge in regelmäßigen Abständen laufende Überwachung der WPK durch
• Ausstellung eines Zertifikates über die WPK
• Asphalthersteller erstellt dann selbst Konformitätserklärung und ist dann verpflichtet Produkte mit CE Kennzeichnung zu versehen (Lieferschein)
513.1 Bauvertragliche VeränderungenAllgemeines
52
Nachweis der Konformität aber nicht Nachweis der Eignung erbracht !!!
3.1 Bauvertragliche Veränderungen
Allgemeines
Konformitätserklärung
Bestätigung des Asphaltherstellers, dass• die zum Nachweis der Konformität
vorgeschriebenen Verfahren durchgeführt wurden• die Konformität festgestellt wurde
PEBA Prüfinstitut für Baustoffe GmbH 12437 Berlin, Köpenicker Landstraße 280 Mitglied im Bundesverband unabhängiger Institute für bautechnische Prüfungen e.V. www.bup.de
Überwachungs- und Zertifizierungsstelle anerkannt nach §11, Abs.1, Satz 1, Nr. 3 und 4 BauPG
Kenn-Nummer 0944
KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0944-CPD-06/08-2009
Gemäß der Richtlinie -89/106/EWG- des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (Bauproduktenrichtlinie – BPR), geändert durch die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. Juli 1993 -93/68/EWG-, umgesetzt in Deutschland durch das Bauproduktengesetz – BauPG vom 28. April 1998, zuletzt geändert durch Art. 8a des Gesetzes vom 06. Januar 2004 wird hiermit bestätigt, dass die Bauprodukte Asphaltmischgut - Asphaltbeton
- Splittmastixasphalt - Offenporiger Asphalt
erzeugt durch den Hersteller xxx
im Asphaltmischwerk xxx
vom Hersteller einer Erstprüfung und einer Werkseigenen Produktionskontrolle unterzogen werden und dass die notifizierte Stelle - PEBA Prüfinstitut für Baustoffe GmbH - eine Erstinspektion des Herstellerwerkes und der Werkseigenen Produktionskontrolle durchgeführt hat und eine laufende Überwachung und Beurteilung der Werkseigenen Produktionskontrolle durchführt. Dieses Zertifikat bestätigt, dass alle zum Nachweis der Konformität der Bauprodukte nach den Anhängen ZA der Normen
DIN EN 13108-1:2006 DIN EN 13108-5:2006 DIN EN 13108-7
vorgeschriebenen Verfahren durchgeführt wurden und Übereinstimmung mit den dort festgelegten Anforderungen für die Konformitätsbescheinigung nach System 2+ festgestellt wurde. Der Hersteller ist somit berechtigt, an den nach den oben genannten Normen hergestellten Bauprodukten das CE-Zeichen anzubringen. Dieses Zertifikat wurde erstmals am 15.01.2009 ausgestellt und gilt bis zum 31.12.2009, höchstens aber so lange, wie sich die Festlegungen in den oben angeführten harmonisierten Normen oder die Herstellbedingungen im Werk oder die Werkseigene Produktionskontrolle nicht wesentlich verändern.
Berlin, 15.01.2009
……………………………………….. Dipl.-Mel.-Ing. K. Schulze (Leiter der Zertifizierungsstelle)
53
3. Bauvertragliche Veränderungen
3.2 Zusammenfassung
543.2 Bauvertragliche Veränderungen
Zusammenfassung
Änderung in den Prüfverfahren
• Änderung von Anforderungswerten• Änderung von Grenzwerten Toleranzen• neue Prüfverfahren ⇒ zusätzliche Anforderungen
Änderung der Bauverträge
• Zugrundelegung der neuen Regelwerke• Vertragslaufzeit• Bezug von Mischgut/ -komponenten aus mehreren Mischwerken• Veränderung des Leistungsumfanges• Übergangsregelungen/ länderspezifische Einführung
des neuen Regelwerkes
553.2 Bauvertragliche Veränderungen
ZusammenfassungNeue/ zusätzliche Anforderungen:Im Rahmen der Ausschreibung/ Bauvertragliche Regelungen
Lieferung aus mehreren Mischwerken
Einbaubedingungen (Einbautemperaturen)
In Bauklasse III immer „S“-Mischgüter
Asphaltbeton für höhere BK mit PmB
Qualitative Anforderungen an den Schichtenverbund
Regelungen zu Nähten, Anschlüssen und Randausbildungen als Vertragsbestandteil
Verjährungsfrist für Mängelansprüche bis zu 5 Jahre (SV und I)
Beurteilung der Querebenheit bei Verjährungsfrist für Mängelansprüche ( ≤ 7 mm )
563.2 Bauvertragliche Veränderungen
Zusammenfassung
Im Rahmen der Ausschreibung/ Bauvertragliche Regelungen
Verjährungsfrist für Mängelansprüche bis zu 5 Jahre (SV und I)
Beurteilung der Querebenheit bei Verjährungsfrist für Mängelansprüche
573.2 Bauvertragliche Veränderungen
Zusammenfassung
Neue Bauvertragliche Anforderungen an die fertige SchichtQualitative Anforderungen zum Schichtenverbund
Regelungen zu Nähte, Anschlüsse, Randausbildungen als Vertragsbestandteil
Prüfung Raumdichte und Rohdichte (TPA)
Anforderungen an den Hohlraumgehalt (für Deckschichten um 0,5 Vol.-% abgesenkt)
Anforderungen an die elast. Rückstellung am extrahierten PmB
geänderte Einbautemperaturen (Gußasphalttemperatur max. 230°C, mit viskositätsverändernden Zusätzen)
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3. Bauvertragliche Veränderungen
3.3 Übergangsfristen
593.3 Bauvertragliche Veränderungen
Übergangsfristen
Ab 01/ 2009 ausschließlich Mischgut nach dem neuen Regelwerk(CE-Kennzeichnung, Rezepturtreue) ausliefern
⇒ „einfache“ Vertragsumstellung von „alt“ auf „neu“(„es gilt die ZTV Asphalt-StB 07 und nicht mehr die ZTV Asphalt-StB 01“ bringt zusätzliche Anforderungen mit entsprechenden Risiken, Mehrkosten und Nachträgen, mit denen die Baufirmen nicht kalkuliert haben.)
Übergangsfristen für alte Bauverträge ???
Länderspezifische Regelungen ???
603.3 Bauvertragliche Veränderungen
Übergangsfristen
Übergangsfristen (Bund)Empfehlungen des DAV:
Bauvertrag nach altem Regelwerk„Alte“ Leistungen (Einbau vor 01/2009)Auch wenn Verjährungsfrist erst nach 2008 abläuft
Prüfungen und Beurteilungder Ergebnisse nach altem Regelwerk
Teilanpassung des BauvertragesPrüfungen und Beurteilungder Ergebnisse nach neuem RegelwerkLösungsansatz ist kostenneutral !
Bauvertrag nach altem Regelwerk„Neue“ Leistungen (Einbau ab 01/2009)Mischgut wird nur noch nach neuem Regelwerk geliefert
Komplette Anpassung des BauvertragesPrüfungen und Beurteilungder Ergebnisse nach neuem RegelwerkLösungsansatz ist nicht kostenneutral !
613.3 Bauvertragliche Veränderungen
Übergangsfristen
Berlin(gem. §7 Berliner Straßengesetz-Amtsblatt A 1262,Nr. 1 vom 09.01.2009)Einführung des neuen Regelwerkes zum 01.01.2009, jedoch Übergangsfrist bis 31.03.2009d.h. Neue Bauvergaben ab 01.01.2009 nach ZTV Asphalt-StB 07
Laufende Verträge Lieferung, Einbau und Prüfung von „altem“ Mischgut noch bis 31.03.2009 möglich
Ab 01.04.2009 ausschließlich neues Regelwerk maßgebend !!!
Brandenburg(gem. Amtsblatt für Brandenburg, 24.12.2008)Einführung des neuen Regelwerkes zum 01.01.2009d.h. Neue Bauvergaben ab 01.01.2009 nach ZTV Asphalt-StB 07
Laufende Verträge gem. vereinbartem Regelwerk realisieren (Lieferung d. Mischgutesergänzende Vereinbarungen zwischen AG und AN)
623.3 Bauvertragliche Veränderungen
Übergangsfristen
Mecklenburg- Vorpommernmit Runderlass StB M-V Nr.11/2008 vom 25.11.2008 (ZTV Asphalt-StB 07) undRunderlass StB M-V Nr. 12/2008 vom 26.11.2008 (TL Asphalt-StB 07)
Einführung des neuen Regelwerkes zum 01.01.2009, jedoch Übergangsfrist bis 30.04.2009damit diesbezüglich bestehende Runderlasse aufgehobend.h.Neue Bauvergaben ab 01.01.2009 nach ZTV Asphalt-StB 07Laufende Verträge Lieferung, Einbau und Prüfung von „altem“ Mischgut noch bis
30.04.2009 möglichAb 01.05.2009 ausschließlich neues Regelwerk maßgebend !!!
633.3 Bauvertragliche Veränderungen
Übergangsfristen
Für Übergangszeitraum (für Vertragsabschluss vor 01/2009)
4 Monate:
- Verlängerung der Gültigkeit der Eignungsprüfung
- Bei „Altverträgen“ bedarf Anwendung der neuen Regelwerke der Zustimmung des AG (infolge Zustimmung ist Regelwerk Vertragsbestandteil)
- Abrechnungsgrundlage ist Einheitspreis des bezuschlagten Angebotes
- ZTV Asphalt-StB 07 wird Vertragsbestandteil neu abzuschließender Verträge
643.3 Bauvertragliche Veränderungen
Übergangsfristen
Übergangszeitraum (für Vertragsabschluss vor 01/2009) 4 Monate:
Maßnahmen, die 2008 vertraglich gebunden wurden• Vertragsabschluss in und vor 2008 und Ausführung nach ZTV Asphalt-
StB 01- Verjährungsfrist nach vertraglich gebundenen Bedingungen- KP und Gewährleistungsabnahme nach vertraglich vereinbartem Regelwerk
• Vertragsabschluss in und vor 2008 und Lieferung nach TL Asphalt-StB 07- ZTV Asphalt 07 sind vertraglich zu vereinbaren- KP und Gewährleistung nach Asphaltregelwerk StB 07
Über den Stichtag (30.04.2009) hinaus Laufende Verträge bedürfenVertragsanpassung nach neuem Regelwerk(im Einzelfall nach Vereinbarung mit AG Erfüllung des Vertrages nach altem Regelwerk, max. bis Ende 2009)
653.3 Bauvertragliche Veränderungen
Mecklenburg- Vorpommern
StLK LB 112 und 113 im Gelbentwurf können bei Beachtung der „Hinweise zur Anwendung…“ angewendet werden
StLK Gelbentwurf LB 812 und 813 ist für die Erstellung der Vergabeunterlagen
(ab 01.01.2009 Vertragsgrundlage) zu gebrauchen
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4. Länderspezifische Regelungen
4.1 Berlin
674.1 Länderspezifische Regelungen
Berlin1. Einzelvertragliche Vereinbarung
bei: Überschreitung des Hohlraumgehaltes an der fertigen Schicht bis max. 2 Vol.-%Zusätzliche Abzugsregelungen oder Verlängerung der Gewährleistung von 5 Jahren
bei: Überschreitung des Hohlraumgehaltes an der fertigen Schicht von > 2 Vol.-%Ausbau der Schicht
2. Einzelvertragliche Vereinbarung bei: Überschreitung des Hohlraumgehaltes am Marshallprobekörper
liegen Prüfergebnisse an der fertigen Schicht vor, sind diese maßgebend, sonst wie 1.nachträglicher Nachweis am Bohrkern ist maßgebend
3. Einzelvertragliche Vereinbarung bei: Unterschreitung des Schichtenverbund
Minderung der Vergütung um 0,50 €/m² und Schichtgrenzebei hoher oder besonderer Beanspruchung liegt Mängelbeseitigung oder Minderung im Ermessen des AG
4. Einzelvertragliche Vereinbarung bei: Nichteinhaltung weiterer bauvertraglich zugesicherter Eigenschaften
• Überschreitung des Bindemittelgehaltes• Unterschreitung der elastischen Rückstellung bzw.• Über- oder Unterschreitung des Erweichungspunktes Ring und KugelAG ist berechtigt weitere Untersuchungen/ gutachterl. Stellungnahme zu verlangen
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4. Länderspezifische Regelungen
4.2 Brandenburg
694.2 Länderspezifische Regelungen
Brandenburg
Einzelvertragliche Vereinbarung Zusätzliche Abzugsregelungen oder Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Deckschichten
für: Überschreitung des Hohlraumgehaltes von 2 Vol.-%
Einzelvertragliche Vereinbarung für: Nichteinhaltung des Schichtenverbundes
Geltendmachung von Mängelansprüchen kann zurückgestellt werden, wenn Ausgleich vereinbartwird
Proportionale Spurrinnentiefe (TPA-22, Erstprüfung)bislang kein Bewertungshintergrund, daher vorerst Prüfung nach (TPA Teil Spurbildungsversuch, Ausgabe 1997, Stahlrad, Wasserbad, 50°C)
Anforderungswert für Deck- und Binderschichten < 3,5 mm
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4. Länderspezifische Regelungen
4.3 Mecklenburg- Vorpommern
714.3 Länderspezifische Regelungen
Mecklenburg- Vorpommern
Landesspezifische Regelungen MV werden momentan überarbeitet• Baubeschreibung Teil 5, Abschnitt 5.1.8.1/ 5.1.8.4/ 5.1.9.1 bis 5.1.9.6/5.1.9.8
und 5.1.9.12 nicht mehr gültig.• Bis die geänderte Regelung (Baubeschreibung) kommt, ist Ausschluss v.g.
Abschnitte zu vereinbaren.• Änderungen in allen Bereichen, in denen Anforderungen gestellt werden und
aus denen bauvertraglich keine Konsequenzen erwachsen (z.B. Schichtenverbund, Entwurf hierzu in ca. 4 Wochen), werden erstellt.
724.3 Länderspezifische Regelungen
Mecklenburg- Vorpommern
Kompaktasphalt „heiß auf heiß“ im Bereich Landesstraßen sind bei Eignung der Unterlage zugelassen.
Bei Verwendung von Asphaltgranulat ist AG über maschinentechnische Mög-lichkeiten der Mischanlage durch den AN zu informierenundNachweis über Eignung durch Erstprüfung ist zu erbringen.
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5. Auswirkung der neuen Regelwerke
745. Auswirkungen der neuen Regelwerke
• Mindestbindemittelgehalt bezogen auf Gesteinsrohdichte von 2,65 /cm³
• Anforderung Hohlraumgehalt für SMA von mindestens 5 Vol.-%
• Änderung der Sieblinienbereiche für Asphaltbinder und Splittmastixasphalt
755. Auswirkungen der neuen Regelwerke
• Forderung nach Spurbildungstest für Binder- und Deckschichten
• Dynamische Stempeleindringtiefe für Gussasphalte vom Typ „S“
• Gussasphalttemperatur max. 230 °C
• Anforderung an elastische Rückstellung am extrahierten polymermodifiziertem Bindemittel
• Anwendung bei Bauklasse III des Mischgutes vom Typ „S“
765. Auswirkungen der neuen Regelwerke
• Quantitative Anforderung an den Schichtenverbundnach Leutner
• Regelungen zu Nähten, Anschlüssen und Randausbildungen als Vertragsbestandteil
• Mindestlufttemperatur• Mischgutlieferung aus mehreren Werken
• Verjährungsfrist für Mängelansprüche bis zu 5 Jahren
• Spurtiefe vor Ablauf der Gewährleistung (≤ 7mm)
77Neues vom technischen Regelwerk –Schon Erfahrungen?
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