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Frühzeitige Berücksichtigung der Abnahmeaspekte im Planungsprozess –

dargestellt an ausgewählten Projektbeispielen

Prof. Dipl.-Ing. Richard Weiß

Baurechtszirkel 30.10.2008

Planung der Abnahme:

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

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• Abnahme wird meist als formaler Akt am Ende der Durch-führungsphase betrachtet!

• Baurecht (VOB/B) sieht dafür maximal 12 Werktage zur Vorbereitung und Prüfung des vertraglich geforderten Inhalts vor

Zeitraum für die heute erforderlichen umfangreichen Unterlagen und Dokumente auch bei kleineren Projekten nicht ausreichend

Gefahr der Verwirkung von Ansprüchen des AG

• Abnahme in Gesetz und vertraglichen Sonderregelungen (VOB/B, VOL/B) nicht ausrechend geregelt

individueller Regelungsbedarf des AG

Abnahme als baubegleitender VorgangStatus Quo

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

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Bau-/projektbegleitende Erfassung inhaltlich notwendiger Grundlagen für lückenlosen Soll/Ist-Abgleich am Ende der Erfüllungsphase

Die Abnahme muss deshalbstrategisch und operativ als Bestandteil der allgemeinen und baulogistischen Planung vor oder spätestens bei Projektbe-ginn geplant werden.

Die Abnahme ist individuell vertraglich zu regeln:z.B.: Formalien, Mess- und Prüfmethoden, zeitliche Dauern, Abhängigkeiten zu Folgegewerken u.a.

ZielAbnahme als baubegleitender Vorgang

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

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Verdingungs-unterlagen

Angebots-bearbeitung

PrüfungAufklärung

Vertrags-abschluss

Abnahmerelevante Bedingungen in der Ausschreibung erfassen

Abprüfen, ob die abnahmerelevantenBedingungen eingehalten wurden

Vertragliche Erfassung der ab-nahmerelevanten Bedingungen

Bau-/Projektdurchführung

Leistungsfeststellungen / Güteprüfungen nach VOB/B § 4.Nr.10 / VOB/B § 12

Abnahme:Vorbehaltezu Mängelund ggf.Vertrags-strafen

TerminlicheRandbedingungen

Meilensteine

Abnahme als baubegleitender VorgangAbnahme im Zeitraster

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

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Eine Leistung ist frei von Sachmängeln, wenn:

• sie die vereinbarte Beschaffenheit*) hat

*) vor Schuldrechtsreform 2002 (VOB/B 1998)=zugesicherte Eigenschaft

• sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht

Eine Leistung ist somit mangelhaft, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit nicht hat, unabhängig von der Frage, ob die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist oder nicht.

Wer gegen die anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) verstößt, hat einen Mangel produziert !

• die Leistung vollständig erbracht wurdeEine Leistung ist i.S. der Abnahme mangelhaft, wenn sie noch nicht vollständig im vertraglichen Leistungsumfang ausgeführt wurde.

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

Abnahme als baubegleitender VorgangDefinition Mangel

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Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, dann ist die Leistung frei von Sachmängeln wenn sie sich

• für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, oder

• für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die

• bei Werken gleicher Art üblich ist und

• die der AG nach der Art der Leistung erwarten kann

Folgen einer nicht vereinbarten Beschaffenheit

(§ 633 BGB)Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

Abnahme als baubegleitender Vorgang

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• Erfassen von Leistungen, die vor der Gesamtabnahme durch Weiterführen der Arbeiten überdeckt und unzugänglich werden

• erforderliche technische Prüfungen erfassen

• Festlegung des Formalismus und der zeitlichen Dauer (Prüffristen) von Kontrollen dieser Leistungen nach VOB/B § 4 Nr.10 bzw. VOB/B § 12

• Auflisten der behördlich notwendigen Abnahmen und deren Randbedingungen

• Rahmenterminplan mit Eintrag der erforderlichen Leistungskontrollen

Hierfür ist ein Rahmenterminplan auf Grundlage fertigungs-logistischer Untersuchungen und Zwänge unverzichtbar!

Abnahme in den VerdingungsunterlagenStrategische und operative Überlegungen

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

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Bauwerk (Bauinhalte)

externe Randbedingungen (Bauumstände)• Baugrund• Lage Grundstück, Zufahrten, Nachbarschaft• Auflagen von Behörden, Institutionen, SiGeKo

interne Randbedingungen• Bauzeit, Zwischentermine• Technische Prüfungen, Funktionsprüfungen, Inbetriebnahmen, Qualitätssicherung [Beispiel 1] • AG-Projektstruktur, Betreiber- / Investorinteressen, Mieterinteressen [Beispiel 2]• Finanzierung

Randbedingungen sind Zwangspunkte, die bei Planung und Ausführung zu berücksichtigen sind.

Erfassen fertigungslogistische ZwängeAbnahme in den Verdingungsunterlagen

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

• Konstruktion• angestrebte Qualitäten [Beispiel 3]• abzuwickelnde Mengen (Bauvolumen)• zu verarbeitende Baustoffe• Schnittstellen der Gewerke und Fachlose

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• terminliche, bauablauf-, kostenmäßige, und fachtechnische Koordinierung der Planungen der Projektbeteiligten

• Berücksichtigung Schnittstellen zu im Zusammenhang stehenden Projekten und Fachlosen

• Optimierung der Planungen durch Untersuchung von Varianten in Bezug auf Kosten, Termine, Funktionalität, etc.

• Zeitbedarf für technische Prüfungen festlegen

• Funktionsprüfungen / Inbetriebnahmen eintragen

• Definition von wichtigen Meilensteinen

• Niederlegung Ergebnis in Rahmenterminplan

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

fertigungslogistische LeistungenAbnahme in den Verdingungsunterlagen

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Beispiel 1: Stadtbahn Heilbronn

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

Abnahme in den Verdingungsunterlagen

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Beispiel 1: Stadtbahn Heilbronn

Planung und Ausschreibung

Bauausführung Stadtbahn

mehrere Fachlose

VOB-/behördliche Abnahme

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

Abnahme in den Verdingungsunterlagen

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Beispiel 1: Stadtbahn Heilbronn

200001 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Planung und Ausschreibung

Baubeginn

vertragliche

200105

06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Bauausführung

VOB-Abnahme I

VOB-II

Bauende

TestfahrtFunktionsprüfung

• Detaillierter Rahmenterminplan:• Hinweise zu Ausführungszeiten• Zwischentermine• Hinweise zu Umfang der zu

prüfenden Leistungen

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

Abnahme in den Verdingungsunterlagen

Gesamtabnahme

Abnahme Behörde

AG-Probebetrieb

Inbetriebnahme

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Beispiele:

• Funktionsprüfungen (LV-Positionen)

• Montageendkontrolle (LV-Position / Abnahmevoraussetzung)

• Probebetrieb (LV-Position / Abnahmevoraussetzung)

• Inbetriebnahme (LV-Position / Abnahmevoraussetzung)

• Messungen und Messverfahren zur Feststellung von vereinbarter Beschaffenheit vorschreiben

• Wertedefinition für Abnahme

• Vereinbarung für Feststellung der Minderungshöhe bei Nichterreichen der Anforderungen (Berechnungsformel)

• Eignungsprüfungen (z.B. Beton mind. 4 Wochen vor Einbau) Zeitbedarf bei Bauzeitbemessung schon zu berücksichtigen

Spezifikation Verdingungsunterlagen

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

Abnahme in den Verdingungsunterlagen

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• Ziel: Überprüfung und Sicherstellung der beschriebenen Betriebskosten, Verfügbarkeiten, Qualitäten

• Ausschluss Teilabnahmen (Gesamtfunktionalität)

• Strukturierter Prozess der Entgegennahme einer Leistung einschließlich Prüfung der Leistungserbringung mit einem

gestuften Prüfungs- und Abnahmeverfahren:

• vertragliche Definition der Prüfkriterien

• Testen und Prüfen von Einzelkomponenten

• Erst nach Erreichen der Prüfkriterien für die Einzelkomponenten wird die integrierte Prüfung des Gesamtsystems vorgenommen

• Behördliche Abnahmen erst nach Prüfung Gesamtsystem

• Beginn Probebetrieb erst nach behördlichen Abnahmen

• Koppelung Vertragsstrafe an Termin „Abschluss Probebetrieb“

Beispiel 2: Prüfung- und Abnahmeverfahren RE-Anlage

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

Abnahme in den Verdingungsunterlagen

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3-stufiges Prüfungs- und Abnahmeverfahren

Beispiel 2: Prüfung- und Abnahmeverfahren RE-Anlage

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

Abnahme in den Verdingungsunterlagen

1. Anzeige zur Bereitschaft zur Inbetriebsetzung

2. Anlagenvalidierung als Leistungspositionen, (incl. Lieferung Revisions- und sonst. Unterlagen)

3. Förmliche Abnahme

• Inbetriebsetzung Einzelkomponenten

• Inbetriebnahme Gesamtsystem

• Testbetrieb

• Sicherheitserprobung (behördliche Abnahmen)

• Probebetrieb ( Verfügbarkeitsgarantien, Quali-

tätsgarantien, Betriebskostengarantien)

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Beispiel 3: angestrebte Qualität „Sichtbeton“

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

Abnahme in den Verdingungsunterlagen

- Deckenbeton in C 30/37 für Großraumbüros incl. glatte Schalung- Sichtbetonklasse SB 2- nach Verlegen der unteren Bewehrungslage werden die Kühlleit- ungen der Betonkernaktivierung von Dritten verlegt- nach Abschluss der Bewehrungsarbeiten werden die Decken- leuchten von Drittfirmen schalungsbündig verlegt. Der AN hat die Bewehrung hierfür auf Angabe auszuschneiden, der Mehraufwand hierfür ist in den EP einzurechnen

AG bestimmt die Beschaffenheit wie folgt:

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Beispiel 3: angestrebte Qualität „Sichtbeton“

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

Abnahme in den Verdingungsunterlagen

Ergebnis:

AG nimmt nicht ab! Darf er das?

Bewehrungsführung zeichnet sich durch Flugrost auf der Deckenunterseite ab.

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Beispiel 3: angestrebte Qualität „Sichtbeton“

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

Abnahme in den Verdingungsunterlagen

Nein!Nach dem Merkblatt Sichtbeton 2004/5 können Rostspuren anden Untersichten von horizontalen Bauteilen nur eingeschränkt vermieden werden.

Wegen der Arbeitsunterbrechungen durch Arbeiten an Kühl-leitungen und abschließenden Einbau von Deckenleuchten ergibt sich durch die lange Standzeit eine erhebliche Flugrost-bildung, die in der Schalung nicht mehr vollständig beseitigt werden kann.

Wer keinen Rost haben will, muss eine verzinkte Bewehrung zur Erreichung der Beschaffenheit ausschreiben.

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• Übernahme Vorgaben aus Verdingungsunterlagen

• Übernahme Vereinbarungen aus Aufklärungsgesprächen

• Vereinbarung eines detaillierten Terminplanes, der alle Vorgaben aus den Verdingungsunterlagen und den Vereinbarungen aus den Aufklärungsgesprächen enthält als Leitfaden für Baustellencontrolling ( Soll/Ist-Abgleich)

• Übernahme in Rahmenterminplan und Einpflegenstrategischer und operativer Abnahmevorgaben

• Vereinbarung eines einheitlichen Dokumentationssystems

Abnahmeregelungen im Bauvertrag

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

Allgemein

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Abnahme von Teilleistungen

VOB/B §12 Nr.2: Teilabnahmen möglich für selbständige Teilleistungen

• abhängig von Konstruktion und Nutzung • aus dem selben Bauvertrag und• Beurteilung der Gebrauchsfähigkeit abschließend möglich

Empfehlung:• aus Gewährleistungsgründen restriktiv auszulegen (Problem:

Abgrenzung unterschiedlicher Gewährleistungsfristen)

• bereits im Bauvertrag individuell zu regeln: Umfang (welche Teilleistungen können teilabgenommen, welche Teilabnahmen sollen ausgeschlossen werden) Beginn und Ende der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

• nicht in AGB regeln, da VOB/B Veränderung zu stark, so dass sie als Ganzes nicht vereinbart bleibt

Abnahmeregelungen im Bauvertrag

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Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

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• Behördliche Abnahmen, TÜV, GuVV

• Freigabeprotokolle (z.B. Sparten, Baufeld)

• Eignungsprüfungen (z.B. Beton)

• Leistungskontrollen nach VOB/B § 4 Nr.10, vertragliche Schnitt- stellen, Funktionsprüfungen, Übergabezustand an weiterführende Gewerke, Vorbehalte, Mängel

• Lieferscheine, Gütesiegel, Materialprüfzeugnisse

• zulässige/vereinbarte Teilabnahmen

• Bestandspläne, Revisionspläne

• bisherige Mängelrügen und aktueller Stand der Beseitigung

• ggf. Schriftverkehr und Vereinbarungen zu Vertragsterminen

Beizubringende technische DokumenteAbnahmeregelungen im Bauvertrag

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Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

z.B.:

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Regelablauf einer Abnahme

Verdingung bis Vertrag

Baudurchführung

Abnahme

12

3

4

6

Protokolle

12 13

1. Meldung Abnahmebereitschaft

2. Entscheidung förmliche Abnahme

4. Abnahme vorbereiten

5. Techn. Prüfung vorbereiten/durchführen

6. Entscheidung Ab-nahmekriterien erfüllt

7. wesentl.

Mängel vorh.?

8. Abnahme beim Ab-nahmetermin verweigern

9. Nachbessern u. fertig stellen

10.Keine wesentl.Mängel

11. Abnahmeerklärung

durchführen

12+13.Überwachung Restmängelbe- seitigung und Mängelansprüche

3. Fiktive Abnahmen

Abnahme in denVerdingungsunter-lagen

Abnahme als bau / projektbegleitenderVorgang

Diskussion

Abnahmeregelung im Bauvertrag

ja nein

nein

ja

11

7

89

10

Baubeginn Bauende

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Weiterführende Informationen und eine umfangreiche Referenzliste

finden Sie in unserem Internetauftritt.

www.pwb-gmbh.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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