Projekt Sozialwirksame Schule. Werte: Schule am Kreßberg Respekt und Selbstachtung Interesse, Lern-...

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Projekt Sozialwirksame Schule

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Schule

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Werte: Schule am Kreßberg

• Respekt und Selbstachtung

• Interesse, Lern- u. Leistungsbereitschaft

• Friedfertigkeit

• Disziplin und Zuverlässigkeit

• Hilfsbereitschaft

• Ehrlichkeit

• Zivilcourage

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Schulregeln: Schule am Kreßberg

1. Ich begegne allen in der Schule mit Toleranz und Respekt.

2. Ich grüße freundlich.

3. Ich erscheine pünktlich und vorbereitet zum Unterricht.

4. Ich komme in angemessener Kleidung in die Schule.

5. Ich achte auf Sauberkeit im Schulhaus und gehe sorgsam mit schulischen Gegenständen um.

6. Ich übe keine Gewalt aus - weder mit Worten, Gesten oder Taten.

7. Ich helfe anderen.

8. Ich schaue nicht weg – bei Ungerechtigkeiten greife ich ein oder hole Hilfe.

9. Ich darf ehrlich und ruhig meine Meinung sagen.

10. Jede/r Schüler/in hat das Recht, ungestört zu lernen.

11. Jede/r Lehrer/in hat das Recht, ungestört zu unterrichten.

12. Jede/r muss die Rechte der anderen respektieren

13. Ich kenne die Schulordnung und halte sie ein.

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Konsequenzen: Schule am Kreßberg

1. Hinweis, Gespräch, Nachdenkraum.

2. Hinweis

3. Hinweis, 1 Std. Nacharbeit, Elternmitteilung und Elterngespräch, Klassenkonferenz/Schulleitung

4. Hinweis, Gespräch, Schulshirt, Elternmitteilung, Unterrichtsausschluss

5. Reinigung, soziale Dienste, Kostenersatz, Ordnungsmaßnahmen

6. Eingreifen jeder Lehrkraft

7. Gespräch

8. Gespräch

9. Hinweis, Ermutigung, Gespräch

10. Bis 12: Nachdenkraum

13. Hinweis, Gespräch, Abschreiben, Aufsatz, Nachdenkraum, Ordnungsmaßnahmen – Klassenkonferenz/Schulleitung

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Klärung von Störungen im NachdenkraumKlärung von Störungen im Nachdenkraum

An unserer Schule gelten 3 Regeln

1) Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen2) Jede Lehrkraft hat das Recht, ungestört zu

unterrichten3) Jeder hat die Rechte des anderen zu respektieren

Bei Zuwiderhandlungen verweist die Lehrkraft den/ die betreffende/nSchüler/Schülerin in den Nachdenkraum. Dort denkt der Schüler/ dieSchülerin über sein/ ihr Verhalten nach und bearbeitet einen vorgedrucktenArbeitsbogen. Am Ende der Unterrichtsstunde übergibt der Schüler/die Schülerin das Papier der Lehrkraft zur Kommentierung. Beim zweiten Besuch im Nachdenkraum werden die Eltern zum Gespräch in die Schuleeingeladen. Beim dritten Besuch werden die Eltern gebeten, ihr Kind aus der Schule abzuholen. Erfolgt ein vierter oder weiterer Besuch werden entspr.Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

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Gewalttätigkeit: Marktlustenau

Schule am Kreßberg

Konsequenzen bei Gewalttätigkeit

1. Jede Lehrkraft greift ein und stellt Namen/Klassen von Täter/Opfer fest.

    2. Klassenlehrer wird immer informiert.

3. a) Täter und Opfer bleiben bis zur Information des Klassenlehrers bei

der intervenierenden Lehrkraft.

b) Weitere Intervention: Klassenlehrer

4. Bei Gewalttaten erfolgt prinzipiell eine Mitteilung an die Eltern.

Zusätzlich werden Ordnungsmaßnahmen bis zur Anzeige individuell

ergriffen.