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Projektgruppe erfassungsverträgliche Technikgestaltung prove t Alexander Roßnagel Ubiquitous Computing und Selbstbestimmung Festveranstaltung zum 65. Geburtstag von Prof. Dr. Udo Winand Universität Kassel 7. März 2008

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Projektgruppeverfassungsverträgliche

Technikgestaltung

provet

Alexander Roßnagel

Ubiquitous Computing und Selbstbestimmung

Festveranstaltung zum 65. Geburtstag von Prof. Dr. Udo Winand

Universität Kassel 7. März 2008

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Projektgruppeverfassungsverträgliche

Technikgestaltung

provet

Übersicht

Alexander Roßnagel

Entwicklungen zu Ubiquitous ComputingAmbivalente Trends

Informationelle Selbstbestimmung

Grundrecht und Schutzprogramm

Herausforderungen

Beherrschbare Situationen und Überforderungen

Lösungsansätze

Vorsorge, Technikgestaltung und Professionalisierung

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Projektgruppeverfassungsverträgliche

Technikgestaltung

provet

1. Teil: Ambivalente Trends

Alexander Roßnagel

These

Allgegenwärtige Datenverarbeitung ermöglicht Zukünfte, die sowohl Träume als auch Alpträume der Menschheit verwirklichen könnten.

Welche Zukünfte wahr werden, ist in entscheidender Weise eine Frage des Datenschutzes.

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Projektgruppeverfassungsverträgliche

Technikgestaltung

provet

Träume

Alexander Roßnagel

Erweiterung der Sinne

•Kontextsensitivität und Kommunikationsfähigkeit der Dinge

•Multimodale Ein- und Ausgabe

Erweiterung des Gedächtnisses

•Erinnerung an Orte, Personen, Ereignisse, Zustände

•Gedächtnis der Dinge, Selbsterklärung der Dinge

Befreiung von Arbeit

•Entlastung von Alltagsentscheidungen und Routineaufgaben

•Selbstorganisation und Selbsttätigkeit der Dinge

Gewährleistung von Sicherheit •Kontrolle der Person und der Umwelt •Identifikation von Personen und Dingen

...my birthday

!

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Technikgestaltung

provet

Alpträume

Alexander Roßnagel

Zusätzliche Gefährdungen

•Exponentielle Zunahme an personenbezogenen Daten

•Erforderlichkeit detaillierter Profile

•Hohe Aussagekraft von Datensammlungen

•Nachvollziehbarkeit individuellen Verhaltens

•Erkennbarkeit kollektiver Lebensstrukturen

Überwachungsinfrastruktur

•Infrastrukturen zur permanenten Datenerhebung

•Infrastrukturen zur Speicherung von Daten

•Infrastrukturen zur situationsadäquaten Auswertung

•Vielfältige private und staatliche Kontrollinteressen

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Technikgestaltung

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2. Teil: Informationelle Selbstbestimmung

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These

Informationelle Selbstbestimmung ist der richtige normative Ansatz zum Schutz der Persönlichkeit in der Informationsgesellschaft.

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Projektgruppeverfassungsverträgliche

Technikgestaltung

provet

Informationelle Selbstbestimmung

Alexander Roßnagel

Volkzählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts

Subjektives Recht

„Informationelle Selbstbestimmung ist Befugnis jedes Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

Objektiver Grundsatz

„Selbstbestimmung (ist) eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens.“

Keine Eigentums-, sondern eine Kommunikationsordnung

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Technikgestaltung

provet

Schutzprogramm

Alexander Roßnagel

•Verbot mit Vorbehalt der Zulassung durch Gesetz oder Einwilligung

•Transparenz

•Zweckbegrenzung und Zweckbindung

•Erforderlichkeit der Datenverarbeitung

•Datensicherung

•Rechte der betroffenen Person

•System- und Selbstdatenschutz

•Datenvermeidung, Anonymität- und Pseudonymität

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Technikgestaltung

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3. Teil: Herausforderungen

Alexander Roßnagel

These

Allgegenwärtige Datenverarbeitung wird nicht nur einzelne, zusätzliche Möglichkeiten des Missbrauchs bieten, sondern die zentralen Grundlagen des Datenschutzes in Frage stellen.

Allgegenwärtige Datenverarbeitung verursacht nicht nur ein Vollzugs-, sondern ein grundlegendes Konzeptproblem.

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Projektgruppeverfassungsverträgliche

Technikgestaltung

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Beherrschbare Situationen

Alexander Roßnagel

Taugliche normative Lösungen

• für klar strukturierte Verhältnisse

• mit wenigen Beteiligten und klarer Rollenzuweisung

•Arbeitgeber – Arbeitnehmer

•Versicherung – Versicherungsnehmer

•Endverkäufer – Endkunde

•Vermieter – Mieter

Überforderung geltender normativer Konzepte

• in unübersichtlichen Situationen

• mit spontaner Selbstorganisation der Technik

• mit vielen Beteiligten in wechselnden Rollen

• in privater und gemischt privat/geschäftlicher Verwendung

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Projektgruppeverfassungsverträgliche

Technikgestaltung

provet

Zulässigkeit

Alexander Roßnagel

Anforderungen

•Gesetzliche Erlaubnisnorm mit präziser, spezifischer Zweckbestimmung und Schutzvorkehrungen

•Einwilligung: informiert, bestimmt und formbedürftig (Schriftform oder elektronische Form)

Herausforderungen

•Wer ist verantwortlich? Wer bietet Infrastruktur und Dienste an?

•Mächtige Datenerhebung und -verarbeitung zu persönlichen und familiären Zwecken

•Ständiger Rollenwechsel

•Sich selbst organisierende Datenverarbeitung

•Unmerkliche Datenverarbeitung durch alle Alltagsgegenstände

•Personenbezug unklar

•Vielzahl der Datenverarbeitungen und Vielfalt der Zwecke

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Projektgruppeverfassungsverträgliche

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Transparenz

Alexander Roßnagel

Anforderungen

•Erhebung bei betroffener Person

•Vorherige Unterrichtung

•Auskunft über alle gespeicherten Daten, Herkunft, Zweck und Empfänger

Herausforderungen

•Umfang der Datenverarbeitung und Vielfalt der Zwecke

•Unübersichtlichkeit für alle Beteiligten

•Miterhebung durch Kontexterfassung

•Spontane und sich selbst organisierende Kommunikation

•Fehlende Ausgabemedien

•Kontraproduktive Effekte (Protokollierung, Data Mining)?

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Zweckbindung

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Anforderungen

•Zweckbestimmung bei Erhebung

•Zweckbindung bei Verarbeitung und Nutzung

•Kein Datenvorrat

•Keine Profilbildung

•Abschottung

•Zugriffsschutz

Herausforderungen

•Multifunktionale Orts- und Umgebungsinformationen

•Spontane, situationsabhängige Unterstützung

•Datenverarbeitung auf Vorrat (Gedächtnis der Dinge)

•Beliebige Wirklichkeitsmodelle möglich und gewünscht

•Profilbildung (Individualisierung, selbst lernende Systeme)

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Projektgruppeverfassungsverträgliche

Technikgestaltung

provet

4. Teil: Lösungsansätze

Alexander Roßnagel

These

Informationelle Selbstbestimmung wird nicht überflüssig, sondern immer wichtiger.

Um sie auch bei allgegenwärtiger Datenverarbeitung zu ermöglichen, muss jedoch das Schutzprogramm des Datenschutzrechts fortentwickelt und ergänzt werden.

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Projektgruppeverfassungsverträgliche

Technikgestaltung

provet

Notwendige Reaktionen des Datenschutzes

Alexander Roßnagel

DatenverarbeitungÜberall JederzeitIm HintergrundInfrastrukturgestütztAutomatischUnbemerktBeiläufig

DatenverarbeitungÜberall JederzeitIm HintergrundInfrastrukturgestütztAutomatischUnbemerktBeiläufig

DatenschutzÜberall JederzeitIm HintergrundInfrastrukturgestütztAutomatischOhne BelästigungKenntnisnahme möglich

DatenschutzÜberall JederzeitIm HintergrundInfrastrukturgestütztAutomatischOhne BelästigungKenntnisnahme möglich

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Projektgruppeverfassungsverträgliche

Technikgestaltung

provet

Lösungsansätze

Alexander Roßnagel

1. Verarbeitungs- und Gestaltungsregeln• Z.B. Transparenz (Datenschutzerklärung, Datenschutz-kommunikation, Strukturinformationen, Signalisierung)

2. Technisierung des Datenschutzes•Z.B. automatische Kontrolle statt persönlicher Aufmerksamkeit •Z.B. technisch gestützte Durchsetzung von Datenschutzrechten statt zwischenmenschlicher Interaktion

3. Freiheitsfördernde Architekturen Z.B. dezentrale Infrastrukturen, die informationelle Gewalten-teilung sicherstellen; Erschwerung der rollenübergreifenden Zusammenführung von Datensammlungen; Verhinderung von „Anschluss- und Benutzungszwängen“

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Projektgruppeverfassungsverträgliche

Technikgestaltung

provet

Lösungsansätze 3

Alexander Roßnagel

4. Prüf- und Gestaltungspflichten für Technikentwickler Z.B. Zielsetzung: transparente, datensparsame, kontrollierbare, Missbrauch vermeidende Techniksysteme

5. Einbezug privater Datenverarbeitung • Z.B. spezifische Datenschutzregeln für den technisch aufgerüste-ten Privatmenschen (z.B. Signalisierung, Datengeheimnis, Schadensersatz, Datensicherung, Auskunft)

6. Anreize und Belohnungen • Z.B. Vorbilder statt Kritik (Audit, Zertifizierung, Empfehlungen, Best Practice-Beispiele, Preisverleihungen)

7. Kontrolle durch Profis statt Betroffene • Z.B. Kontrolle von Systemen und Strukturen mit ihren Fähigkeiten statt einzelner Zustände (personenbezogener Daten)

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Projektgruppeverfassungsverträgliche

Technikgestaltung

provet

Zusammenfassung

Alexander Roßnagel

Allgegenwärtige Datenverarbeitung lässt das Schutzprogramm für die informationelle Selbstbestimmung leer laufen.

In dieser Zukunft bleibt eine auf informationeller Selbstbestim-mung beruhende gesellschaftliche Kommunikation unverzichtbar.

Bedingung informationeller Selbstbestimmung ist ein grundsätzlich modifiziertes Schutzprogramm.

Diese Bedingung ist notwendig, aber nicht hinreichend. Hinzu kommen muss der individuelle, gesellschaftliche und politische Wille, informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen.