Promotionsleitfaden für eine kooperative Promotion · Inhaltsverzeichnis Vorwort (A) Kooperative...

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Center Computational Intelligence and Cognitive Systems Prof. Dr. habil. A. Grauel Josef-Stern-Weg 3 59494 Soest / Germany E-Mail : [email protected] Promotionsleitfaden für eine kooperative Promotion

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Prof. Dr. habil. A. Grauel Josef-Stern-Weg 3 59494 Soest / Germany E-Mail : [email protected]

Promotionsleitfaden für eine kooperative Promotion

Inhaltsverzeichnis Vorwort (A) Kooperative Promotion mit deutscher Universität 1. Situationsbeschreibung und gesetzlicher Rahmen 2. Ziel einer kooperativen Promotion 3. Standards 4. Durchführung/Durchführungsmöglichkeiten 5. Dissertation 6. Zusammenfassung (B) Kooperative Promotion mit englischer Universität am Beispiel Bolton University (Joint

Ph.D.) Anhang A1 Regularien

1.1 Kooperationsabkommen mit Bolton

A2 Anschriften

2.1 Anschrift Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

2.2 Anschrift Bolton University A3 Ausführungsbestimmungen und Formblätter

3.1 Beispiel Work Plan 3.2 Guidance on Submitting a Proposal for Registration for the Degree of Master of Phi-

losophy or Doctor of Philosophy (Ph.D.) 3.3 Formulare R1 und R8 3.4 Guidance Notes for the Oral Examiniation

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Vorwort Der Promotionsleitfaden ist gegliedert in zwei Abschnitte und einen Anhang, er beschreibt die zur Zeit übliche Praxis. Der erste Abschnitt beinhaltet die kooperative Promotion in Deutschland und der zweite Abschnitt erläutert Promotions-vorhaben mit einer englischen Universität im Rahmen eines Joint Research Abkommens. Im Anhang sind Regularien, wichtige Anschriften und Registrierungshinweise (Beispiel Bolton University) zu finden. 1. Situationsbeschreibung und gesetzlicher Rahmen Der Auftrag der Universität ist die qualifizierte Pflege von Forschung und Lehre sicher zu stellen. D.h. die auf der For-schung begründete Lehre zu garantieren und Lehrveranstal-tungen anzubieten mit dem Ziel den Studierenden einen quali-fizierten Abschluss Diplom oder Magister zu ermöglichen. Derzeitige Bestrebungen sollen dazu führen Diplom oder Ma-gister durch die Graduierung zum Bachelor, nach einer Regel-studienzeit von 6 Semester sowie einem darauf aufbauenden Masterstudiengang mit Abschluss zum Master, äquivalent dem Diplom/Magister, nach angelsächsischem Vorbild zu er-setzen. Vorteil: Setzt sich der Bachelor-Grad als Regelab-schluss durch könnten die Bachelor-Absolventen schließlich unkompliziert zwischen Universität und Fachhochschule (bei Vorlage entsprechender Voraussetzungen) ohne Zeitverlust wechseln oder im Ausland weiterstudieren. Mit einer Regel-studienzeit von durchschnittlich sechs Semester könnten aber auch die Absolventen früher in den Beruf „einsteigen“. Vor-aussetzung: Die Bachelorstudiengänge müssen deshalb nicht nur theoretisches Wissen vermitteln, sondern gezielt auf die Praxis vorbereiten. Nur so kann eine Berufsfähigkeit gewähr-leistet werden. Dabei spielen Berufsqualifikationen die zur Berufsfähigkeit führen eine herausragende Rolle. Der Praxis-bezug der Universitäten in der Lehre muss neu definiert wer-den. Durch die Mitarbeit der Studierenden bei der Durchfüh-rung von Drittmittelprojekten kann ein qualifizierter Praxis-bezug gefördert werden. Situationsbeschreibung und Möglichkeiten an Fachhoch-schulen: Das Studium an der Fachhochschule vereinigt Theorieansätze und die qualifizierte Pflege in innovatives und praxisgerechtes Arbeiten, es führt meistens in einer Regelstudienzeit von acht

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Semester bzw. neun Semester (Wahl eines Praxissemesters) zum Diplom (FH). Eine Reduzierung der Regelstudienzeit auf sechs Semester ermöglicht einen qualifizierenden Bachelor-Abschluss. Ein ministeriell genehmigtes qualifizierendes Master-Aufbaustudium kann ebenfalls zum Master-Abschluss führen. Durch Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder soll die Forschungskomponente der Fachhochschulen (FH) gestärkt werden. Es ist für die Innovation und Praxis kein Wider-spruch, wenn der „forschungsorientierte“ Bachlor-Universitätsabsolvent und der mehr „praxisorientierte“ Ba-chelor der FH (ohne jeglichen Zusatz) in gesunder Konkur-renz außerhalb des Hochschulbereiches erfolgreich wirken. Der Master-Abschluss ist die unabdingbare Voraussetzung für eine Promotion. Unter der Voraussetzung der Bedeutungs-Äquivalenz des Masterabschlusses an der FH mit demjenigen der Universität, wird durch den Masterabschluss an der FH die notwendige Vorsaussetzung für die Promotion erreicht, die Erfüllung hinreichender Bedingungen sind im Einzelfall zu klären. Da die Fachhochschulen kein Promotionsrecht besitzen, kann über eine kooperative Promotion mit einer Universität beson-ders begabten Masterstudenten und wissenschaftlichen Mitar-beitern die Promotion als besonders qualifizierenden Ab-schluss ermöglicht werden. Aufgrund dessen ist eine Zusammenarbeit im Rahmen einer Promotion mit inländischen oder ausländischen Universitäten erforderlich. Der gesetzliche Rahmen wird durch das Hoch-schulrecht NRW festgelegt (siehe Anhang A 2.1), dort ist im achten Abschnitt (Hochschulgrade) §97 der allgemeine hoch-schulrechtliche Rahmen bezüglich der Promotion niederge-legt. Insbesondere auch, dass die Universitäten aufgefordert werden in Kooperation mit den Fachhochschulen Promotions-studien zu entwickeln. Eine wissenschaftliche Kooperation mit einem Universitätsin-stitut im Rahmen einer Projektarbeit kann als günstig einge-stuft werden. Liegt eine Kooperation nicht vor, dann ist es ratsam möglichst rechtzeitig mit dem in Betracht kommenden Universitätsinstitut Kontakte aufzubauen. Ein zeitlicher Rahmen für eine Promotion ist nicht gegeben. Auch bei guter Betreuung während der Promotionszeit sollte ein Zeitfenster von mindestens drei Jahren eingeplant werden – Ausnahmen gibt es auch. Üblicherweise sollten drei bis fünf Jahre eingeplant werden.

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2. Ziel einer kooperativen Promotion Durch die kooperative Promotion wird praxisorientierten Stu-diengängen die Möglichkeit einer weitergehenderen theoreti-schen Vertiefung eröffnet, gleichzeitig aber auch basisorien-tiert Theorie und Praxis in einzigartiger Weise gefördert. Zusätzlich wird gefördert die:

• Weiterqualifikation von wissenschaftlichen Mitarbeitern. • Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit.

Der Bedarf an besonders gut qualifizierten Absolventen in einer globalisierten Wirtschaft ist eine unbestrittene Forde-rung aus fast allen Gesellschaftskreisen. Funktional gesehen existiert zwischen Qualifikation und In-novation keine eindeutige Funktion. Höhere Qualifikationen sind mit Innovationserwartungen und mit besonderer Verant-wortung in und für die Gesellschaft verknüpft. 3. Standards Es ist selbstverständlich, dass internationale Standards auf Grund der Sicherstellung von Äquivalenzen eingehalten wer-den müssen und insbesondere das Hochschulrecht. Einzelhei-ten regelt das Hochschulgesetz HG (Gesetz über die Hoch-schulen des Landes Nordrhein-Westfalen) in der Fassung HRWG, Hochschulreform-Weiterentwicklungsgesetz (Gesetz zur Weiterentwicklung der Hochschulreformen), erschienen 2005 Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Lan-des NRW (Anschrift siehe A 2.1). Da die Promotion eine besondere Befähigung und Neigung zur Forschung voraussetzt, diese aber nicht evaluiert werden kann ist es üblich, dass Formalkriterien zugrunde gelegt wer-den. Diese Kriterien legt der jeweilige Fachbereichsrat fest. Üblich ist, dass eine Masterarbeit mit der Graduierung Stufe A (höchste Stufe) und im Durchschnitt aller Module eine Be-wertung besser oder gleich Stufe B+ erreicht wird. Wird Stufe A (Grade A) und im Durchschnitt aller Mastermodule die Stu-fe B+ nicht erreicht, so sollte das besonders begründet werden. Die Gründe können vielfältiger Natur sein, wie beispielsweise

• die Zahl der Publikationen vor Beginn der Doktorarbeit, • erfolgreiche Projektarbeit, bei der aus vertraglichen

Gründen Publikationen unerwünscht oder nicht zulässig waren.

• Besonders engagierte Mitarbeit in einem Forschungspro-jekt, das besonderes Entwicklungspotential vermuten lässt, etc.

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4. Durchführungsmöglichkeiten Es existieren mehrere Möglichkeiten eine weitere Qualifizie-rung „Promotion“ zu erreichen. Wegen einer fehlenden Pro-motionsordnung an Fachhochschulen, kann kein Promotions-studium, wie an einem entsprechenden Fachbereich/Fakultät an einer Universität, an Fachhochschulen angeboten werden. Möglichkeiten für eine kooperative Promotion:

• In Zusammenarbeit mit einem Fachbereich/Fakultät einer Universität im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Ein Kooperationsabkommen zwischen der Fachhochschule und der Universität ist nicht erforderlich. Der Kandidat oder die zu promovierende Kandidatin wird als externer Bewerber betrachtet. Über einen Hochschul-lehrer des entsprechenden Fachbereichs/Fakultät ist ein Promotionsgesuch (begründete Form) dem Fachbereich /Fakultät vorzulegen die darüber entscheidet. Habilitierte Wissenschaftler, Privat-Dozenten und Professoren eines Fachbereichs/Fakultät sind dazu berechtigt ein Promoti-onsgesuch einzureichen.

• Promotion im Zusammenwirken mit einer Universität außerhalb des Geltungsbereichs der BRD, wird beispiel-haft im Teil B dieses Leitfadens besprochen.

• Denkbar ist auch, dass im Rahmen einer Teilnahme an einem EU-Projekt (Forschungsnetzwerk) eine Promotion durchgeführt werden kann. Dazu ist in den meisten Fällen ein Gastaufenthalt im Land eines Projektspartners erfor-derlich.

5. Dissertation 5.1 Kriterien die eine Dissertation erfüllen sollte Die Dissertation sollte zur Lösung eines Problems von erheb-licher Bedeutung beitragen. Diese kann ein neuer Lösungs-vorschlag mit Aufzeigung der Relevanz bezüglich Anwen-dungen oder ein bisher ungelöstes technisches Problem von großer Bedeutung darstellen. Deutlich abgestuft was die Tiefe und Breite der Substanz gegenüber einer Diplom- oder Mas-ter-Arbeit, aber auch was die eingesetzten Methoden und Ver-fahren betrifft. In anderen Worten, die Dissertation sollte eine wissenschaftlich beachtliche schriftliche Arbeit sein. Durch die Dissertation soll die Befähigung zur selbständigen wissen-schaftlichen Arbeit nachgewiesen werden.

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5.2 Schriftliche Form Bei Einreichung an eine deutsche Partner-Hochschule (Uni-versität, Technische Universität) ist die Promotionsordnung für Externe zu beachten. Viele Fakultäten oder Fachbereiche haben ihre Promotionsordnung im Internet veröffentlicht. Ei-ne schriftliche Form erhält man durch Anfrage bei der Fakul-tät oder dem entsprechenden Fachbereich der Universität. So enthält die Promotionsordnung nähere Angaben über die Vor-aussetzung, Dissertation, Prüfungsablauf, Gutachterwesen und Führung eines Titels, etc. beispielsweise: • persönliche Voraussetzungen bezüglich des Kandidaten/

der Kandidatin,

• nähere Ausführungsbestimmungen über die Dissertation,

• die Darstellung,

• Anzahl der einzureichenden Abgabeexemplare bei dem Fachbereich/Fakultät,

• einzureichende Unterlagen.

• Angaben über die Prozedur einer Promotion:

(a) Betreuung intern/extern

(b) Bildung einer Promotionskommission als handelndes Organ.

(c) Bestellung von Gutachter, zwecks Überprüfung der schriftlichen Leistung.

(d) Zeitplan

(e) mündliche Prüfung (das Rigorosum), zwecks Vertei-digung der Dissertation. Der Verlauf der mündlichen Prüfung ist bei verschie-denen Universitäten, ja sogar innerhalb einer Univer-sität verschieden. Die mündliche Prüfung gliedert ich in einen Vortrag über das Thema der Dissertation (Dauer 15 – 30 Minuten) mit einer anschließenden Diskussion in der Regel von 15 bis 30 Minuten. Die Handhabung „Herstellung der Öffentlichkeit“ ist unterschiedlich. Oft sind zum Vortrag und Diskussi-on das akademische Publikum zugelassen, dann wäre die Öffentlichkeit hergestellt. Es kann auch vorkommen, dass Promotions-Kolloquium und anschließende Diskussion über die Dissertation und die wissenschaftlichen Ergebnisse einschließlich ihrer Verwertbarkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert und abschließend bewer-tet werden. Nur von der Promotionskommission!

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Wird die Öffentlichkeit zugelassen, dann nur in einer passiven Rolle – das Recht auf Fragen haben nur die Gutachter und Mitglieder der Promotionskommissi-on.

(f) Unmittelbar nach der Verteidigung der Dissertation erfolgt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Kandidaten, die Notenfestsetzung für die schriftliche Leistung (auf der Grundlage der erstellten Gutachten) und die mündliche Promotionsleistung durch die Promotionskommission statt. Das Ergebnis wird dem Kandidaten/Kandidatin unmittelbar mitgeteilt.

(g) Spezielle Verfahrensfragen, beispielsweise betref-fend einer Veröffentlichung der Dissertation, der Ti-telverleihung, etc. durch die Institution (Fakul-tät/Fachbereich) an der die Promotion durchgeführt wurde sind üblicherweise in der Promotionsordnung abgedruckt.

5.3 Aufbau der Dissertation 5.3.1 Einführung in die Problemstellung

Hier sollte eine Problembeschreibung erfolgen und die Bedeutung die durch eine Problemlösung entsteht soll-te im Kontext ähnlicher Probleme aber auch ungelöster Probleme dargestellt werden. Es sollte auch dargelegt werden, mit welchen Hilfsmit-tel aus der Theorie, welche Verfahren und Methoden benutzt werden. Gegebenenfalls, falls die Methoden nicht vorhanden sind um das Problem adäquat zu lö-sen, welche Methoden, Verfahren und Strategien neu sind. Ein Hinweis auf die praktische Bedeutung und Anwendbarkeit wäre äußerst nützlich im Hinblick auf die Bewertung durch Gutachter (siehe 5.3.5 Evaluation durch Gutachter).

5.3.2 Methoden und Verfahren

Es sind die in dieser Arbeit benutzte Methoden und Verfahren sowie die für diese Arbeit speziell ent-wickelte Methodik und ihre Notwendigkeit hinrei-chend genau und präzise darzustellen. In diesem Kapitel kann der Kandidat/Kandidatin sich präsentieren, dieses betrifft insbesondere die Be-

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herrschbarkeit der Methoden und Verfahren aber auch die Sprache und Kalkül aus der Scientific Community. Insgesamt sollte erwähnt und mit Literaturzitaten be-legt werden, was in der Literatur schon vorhanden ist, was übernommen wurde (auch in abgewandelter Form) und es sollte charakterisiert werden wo die Un-terschiede einer vorgeschlagenen Lösung gegenüber publizierten Lösungen, Resultaten, etc. liegen.

5.3.3 Das Substrat der Untersuchung

Das Substrat der Untersuchung ist das Kernstück der Dissertation. Hier sollte klar und zutreffend der Ge-genstand und das Novum der Untersuchungen heraus-gestellt werden.

5.3.4 Einbettung des gelösten Problems

Das gelöste Problem sollte in einem allgemeineren Zu-sammenhang beschrieben werden, der es ermöglicht und anregt die Resultate auch auf andere Bereiche, Systeme, etc. mit Erfolg zu übertragen. Die Übertrag-barkeit sollte, falls möglich, skeletthaft beschrieben werden. Überragende Bedeutung besitzt ein objektiver Vergleich, falls möglich, mit anderen Lösungsvor-schlägen aus der Literatur, etc. Dieses Vorgehen erfüllt den Wunsch nach guter wissenschaftlicher Praxis.

5.3.5 Zusammenfassung der Resultate und Ausblick

Als eines der letzten Kapitel der Dissertation ist es notwendig eine Zusammenfassung des Erreichten zu präsentieren (Umfang möglichst nicht über eine oder höchstens zwei DIN A4 Seiten). Darin sollten nur die wesentlich neuen Aspekte beschrieben werden. Es sollte aber auch schlüssig dargelegt werden warum der gewählte Lösungsweg, das ausgewählte Modell, etc. zum Ziel führte. Der Ausblick lehnt sich an die Einbettung des gelösten Problems an und sollte Perspektiven für Folgestudien aufzeigen.

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Allgemeine Bemerkungen und zum Anhang • Die Lesbarkeit der Dissertation kann erheblich verbessert

werden durch Anfügung eines Anhangs. Der Anhang kann beispielsweise bestehen aus

(A1) Die mathematische Herleitung von benutzten

Formeln, die nicht geläufig sind und/oder in ande-rer Form benutzt werden.

(A2) Struktur-Programme (Struktogramme) (A3) Entwickelte Programme in akademischer Darstel-

lung. • unbedingt erforderlich: Literaturverzeichnis • erforderlich (erleichtert die Lesbarkeit):

Glossar/Abkürzung der verwendeten Begriffe Stichwortverzeichnis mit Seitenangaben Verzeichnis der Abbildungen mit Seitenanga-ben

• Erklärung

Jede Dissertation enthält eine Erklärung bezüglich soge-nannter guter wissenschaftlicher Praxis. Z. B. Text der eigenhändig unterschriebenen schriftlichen Erklärung: Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit ohne unzulässige Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe; die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Ge-danken sind als solche kenntlich gemacht. Insbesondere habe ich nicht die Hilfe eines kommerziel-len Promotionsberaters in Anspruch genommen. Dritte haben von mir weder unmittelbar noch mittelbar geldwer-te Leistungen für Arbeiten erhalten, die im Zusammen-hang mit dem Inhalt der vorgelegten Dissertation stehen. Die Arbeit wurde bisher weder im Inland noch im Aus-land in gleicher oder ähnlicher Form als Dissertation ein-gereicht und ist als Ganzes auch noch nicht veröffent-licht. (Ort, Datum) (Unterschrift)

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5.3.5 Evaluation durch Gutachter Aus der Sicht eines Gutachters existieren bestimmte Krite-rien, die eine Dissertation erfüllen sollte. Insbesondere ist wichtig:

• Die Beschreibung des Problems und die neueren Ent-wicklungen in dem Forschungsbereich sowie die kontex-tuelle Einordnung.

• Kennzeichnung/Herausstellung an welcher Stelle wissen-schaftliches Neuland beschritten wird.

• Klarstellung mit welchen Hilfsmittel das Ziel erreicht wurde.

• Wissenschaftliche Tiefe und Breite sowie der Anwen-dungsbezug.

Im Einzelnen: • Wünschenswert ist eine detaillierte Gliederung die Neu-

gierde des Lesers erzeugt und den Leser an das Substrat der Untersuchung heranführt.

• Die vorgeschlagenen Lösungsansätze für die Probleme in den identifizierten Problembereichen sollten in begründe-ter Form herausgearbeitet und in geordneter Form darge-stellt werden.

• Der eigenständige Beitrag zur Vervollständigung des Modellierungsansatzes bzw. der Modellierung ist heraus-zustellen.

• Hinweise auf möglicherweise fehlerhafte Darstellungen oder ähnliche Verfahren in der Literatur.

• Stets sollte man sich über die Grenzen der Anwendbar-keit des Ansatzes bzw. der Modellierung bewusst sein und diese Grenzen auch anhand von Beispielen aufzei-gen.

• Für den Gutachter ist es wichtig zu erkennen, dass die Vorgehensweise methodisch korrekt ist. Die Vorgehens-weise muss überzeugend dargestellt und nachvollziehbar sein, das betrifft beispielsweise die Beweise über die Lösbarkeit des Problems, etc.

• Es ist deutlich zu machen, ob es sich bei der Anwendung/ den Anwendungen eher um eine prinzipielle (formal the-oretische, fiktive, etc.) oder um eine reale Anwendung handelt.

• Es ist der Stand der Technik detailliert darzustellen und die zu leistenden Arbeiten vor dem Hintergrund der ge-stellten Anforderungen und der Evaluation herauszuarbei-ten.

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• Es ist plausibel zu vermitteln, dass die diskutierten An-sätze den gestellten Anforderungen nicht genügen bzw. genügen. Falls sie nicht den Anforderungen genügen, sollte dargestellt werden wie daraus das Modell zu entwi-ckeln ist, das im weiteren Verlauf der Untersuchung die Grundlage für die geforderte Modellierung bieten wird.

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Teil B: Kooperative Promotion mit einer englischen Universität

Die Promotion zusammen mit einer englischen Universität ist in mehrfacher Hinsicht verschieden von einer Promotion in Deutschland. Dieses betrifft den Doktorandenstatus und die Prüfungsprozedur. In den angelsächsischen Ländern gibt es ein Promotions-Studium nach einem erfolgreich abgeschlos-senen Masterstudium. Wie in Deutschland ist die Vorlage ei-ner Dissertation unerlässlich , die mündliche Doktorprüfung wird von einer dafür berufenen Prüfungskommission in engli-scher Sprache durchgeführt und von Prüfern besetzt die nicht zuvor als Supervisor fungierten. Veröffentlichung der For-schungsergebnisse und Titelführung bedürfen noch einer nä-heren Erklärung. Im Folgenden werden die Einzelheiten der Prozedur erläutert, basierend auf Erfahrungen die der Verfasser mit einer engli-schen Universität gemacht hat. Speziell handelt es sich um eine Forschungskooperation mit der Bolton University in Bol-ton, England. 1. Voraussetzungen und Kooperationspartner Die persönlichen Voraussetzungen sind: • Interesse zur Forschungsarbeit und • eine Masterarbeit die in der Regel mit sehr gut abge-

schlossen wurde, entsprechend auch die Module (siehe Teil A, Kap.3 Standards). Auch das zuvor Ausgeführte, falls die Standards nicht erreicht werden, besitzt hier Gül-tigkeit. Liegen über die Masterarbeit Publikationen vor, so ist dieses hilfreich.

• Beherrschung der englischen Sprache. Institutionell ist die Bolton University (siehe Anhang A 2.2) formalrechtlich Kooperationspartner. Zwischen der Bolton University (ehemals Bolton Institute of Higher Education)/ Bolton Institute und The South-Westphalia University of Ap-plied Sciences existiert eine Übereinkunft über eine Zusam-menarbeit im Bereich der Forschung auf deren Grundlage sich Forschungsaktivitäten mit dem Ziel einer Promotion entfalten können (siehe Anhang A 1.2). Ein Supervisor in Bolton und ein Supervisor an der FH Südwestfalen nehmen die Kontroll-funktion wahr, d.h. sie überprüfen in regelmäßigen Abständen die Einhaltung des Arbeits- und Zeitplans. Praktische Handhabung: Der Themenvorschlag aus einem Forschungsprojekt kommt von deutscher Seite, ein Fachkol-

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lege aus Bolton kontrolliert die Einhaltung des Arbeits- und Zeitplans. Unvorhersehbare Entwicklungen während der Laufzeit des Projekts, werden kollegial diskutiert und Lö-sungsvorschläge aufgezeigt. 2. Status des Doktoranden und Vorlage von Unterlagen In England (üblich auch so in anderen angelsächsischen Län-dern) existiert ein Promotionsstudium (PhD-Studium). PhD-Studenten müssen sich einschreiben lassen, sie werden an der Institution als Studenten geführt. Intern kennen wir den Begriff des sogenannten Vollzeitstudenten, externe Kandida-ten/Kandidatinnen werden administrativ als Part-Time-Studenten geführt. In beiden Fällen sind Studiengebühren zu entrichten. Bolton University verlangt für Part-Time-Studenten für Nicht-Europäer ca. 5.000 € Studiengebühren pro Jahr, als europäischer Student sind 900 €/Jahr zu zahlen. Wie schon ausgeführt hat der Doktorand einen detaillierten Arbeits- mit integriertem Zeitplan (im Balkendiagramm-Format) vor Beginn des Promotionsverfahren zu erstellen und mit beiden Supervisors abzustimmen. Darüber hinaus hat er vorzulegen:

• eine begründete Erklärung welche Tragweite die For-schung auf dem vorgeschlagenen Thema besitzt und welche praktische Relevanz.

• Vorstudien über das Thema der Dissertation und seine bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeiten und Arbei-ten sind darzulegen,

• vorzulegen ist eine Publikationsliste über die bisheri-gen Publikationen/ wissenschaftlichen Veröffentli-chungen in Zeitschriften und

• weiterhin einen Lebenslauf (Curriculum Vitae). 3. Forschungskooperation Die Forschungskooperation wird nach außen sichtlich, wenn aus der Forschungsarbeit Präsentationen bei Tagungen/ Kon-gressen (Veröffentlichungen in Proceedings) und Veröffentli-chungen/Fachbeiträge in den relevanten wissenschaftlichen Zeitschriften entstehen. In der Scientific Community werden Veröffentlichungen in wiss. Zeitschriften allgemein als hö-herwertig angesehen. Der Grund darin dürfte in der stringen-teren Handhabung der Veröffentlichungskriterien für wiss. Zeitschriften durch die Gutachter sein. Regelmäßig stattfindende Doktoranden-Seminare geben den Doktoranden die Möglichkeit einem breiteren Publikum Ein-blicke in die Forschungsarbeit zu gewähren.

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4. Dissertation und Prüfungswesen Die Dissertation ist in Bolton bei der Academic Quality and Standards Unit einzureichen. Es ist vorab nützlich und zweckmäßig, wenn vor Einreichung der Arbeit in Bolton zwecks Begutachtung und weiterer Veranlassung (Eingangs-prüfung über die Vorlage aller notwendigen Dokumente), die Supervisors ein vorläufiges Exemplar der Forschungsarbeit erhalten. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird eine Prüfungskom-mission bestellt, die aus zwei Prüfern besteht. Ein Prüfer ist Mitglied des Lehrkörpers der Bolton University, ein weiterer externer Prüfer aus einer anderen Universität (England, Deutschland, etc.) wird vom Prüfungsamt in Bolton berufen. Vorschläge der Supervisor oder des Kandidaten können Be-rücksichtigung finden. Es ist sinnvoll aus der Scientific Community eine kompetente Persönlichkeit vorzuschlagen. Bei Industrieprojekten ist es üblicherweise per vertraglicher Vereinbarung nicht erlaubt (Konkurrenzgründen), die Ergeb-nisse des Forschungsprojekts innerhalb eines bestimmten Zeitfensters zu veröffentlichen. Deshalb muss die Dissertation eine Erklärung (Non-Negotiability Clause) enthalten, das die-se nur nach einer Sperrfrist veröffentlicht werden darf. Veröf-fentlichung im Sinne von Bolton bedeutet, die Einstellung der Dissertation in die Universitätsbibliothek der University of Bolton. Ablauf des Prüfungsverfahrens: • Vortrag über die Resultate der wissenschaftlichen Unter-

suchung und ihre Nützlichkeit, wobei die Hochschulöf-fentlichkeit zugelassen ist. Vortragsdauer ca. 30 Minuten ohne Diskussion.

• Nach dem Kolloquiumsvortrag: Die Prüfungskommission einschließlich der Supervisor (ohne Prüfungsberechti-gung) unter Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit exa-minieren den Prüfling.

5. Titelvergabe und Anerkennung Direkt nach der mündlichen Doktorprüfung durch die Prü-fungskommission wird vor Ort dem Kandidaten/Kandidatin und den Supervisors das Ergebnis der mündlichen Prüfung mitgeteilt mit eventuellen Auflagen. Es wird ein Protokoll über diesen Vorgang geführt und ge-gengezeichnet. Erst nachdem eventuell initiierte Auflagen er-bracht wurden ist das Prüfungsverfahren abgeschlossen.

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Im Gegensatz zur üblichen Übergabe der Urkunden in Deutschland (persönlich oder postalisch) findet die Übergabe in Bolton im Rahmen eines akademischen Festakts statt, die Absolventen der verschiedenen Studienabschlüsse (Bachelor, Master, Ph.D., etc.) erhalten gruppenweise ihre Urkunden. In Deutschland ist die Genehmigung zur Führung ausländi-scher akademischer Grade rechtlich geregelt.

Die Bestimmungen besagen:

An einer ausländischen Hochschule erworbene akademische Grade dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit ei-ner besonderen Genehmigung geführt werden. Die dafür gel-tenden Grundsätze regelt das jeweilige Landesrecht. Das Land Nordrhein-Westfalen hat Grundsätze und Verfahren für die Genehmigung in ihr Hochschulgesetz einbezogen. Der fünfzehnte Abschnitt, §119 über die „Verleihung und Führung von Graden“ (Hochschulrecht NRW 2005) regelt die Einzel-heiten. Die Führung von Graden aus Mitgliedstaaten der Eu-ropäischen Union, Österreich und der Schweiz, der päpstli-chen Hochschulen in Rom sowie des Europäischen Hoch-schulinstituts in Florenz und des Europakollegs in Brügge können im Geltungsbereich des Hochschulgesetzes (NRW 2005) in der verliehenen Form geführt werden. Somit ist der erworbene Ph.D. der Bolton Universität ohne Zusätze zur Führung erlaubt. Weitere Einzelheiten sind beim Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen oder beim Bundministerium für Bildung/ Wissenschaft Referat Öffentlichkeitsarbeit Berlin über Äquivalenzen im Hochschulbereich zu erfahren. Allgemein kann gesagt werden, das der Ph.D. einer britischen Universität weltweit anerkannt ist und ohne jeglichen Zusatz geführt werden darf.

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Anhang A1 Literatur A 1.1 Kooperationsabkommen mit Bolton

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A2 Anschriften A2.1 Broschüre Hochschulrecht NRW, Herausgeber:

Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Lan-des Nordrhein-Westfalen, Referat Kommunikation, Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Tel.: 0211-896-04 Fax: 0211-896-4675 E-Mail: [email protected]: www.wissenschaft.nrw.deMWF 2005.

A2.2 Bolton University

Deane Road Bolton, BL3 5AB UK Tel. (01204)900600, Vorwahl UK: Fax: (01204) 399074 Internet: htt://www.bolton.ac.uk Auskunft/Kontakt:

Auskunft allgemein:

(1) Board of Studies for Research Degrees (2) Director fo Studies for Higher Education Kontakt speziell:

(1) Prof. Dr. Danny Morton Bolton University Deane Road Bolton, BL3 5AB Tel: (01204) 903040 Fax: (01204) 903088 EMAIL: [email protected]

A3 Ausführungsbestimmungen und Formblätter

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A 3.1 Beispiel Work Plan

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